Nachtrag

Volkswagen Garantie, Volkswagen Lack- und Karos­ seriegarantie

Für alle Volkswagen Modelle

In diesem Nachtrag sind die Volkswagen Garantie, Volkswagen Lack- und Karosseriegarantie und Ände­ rungen der LongLife Mobilitätsgarantie beschrieben. Alle anderen Hinweise, Beschreibungen und An­ gaben für den Betrieb und die Behandlung Ihres Fahrzeugs entnehmen Sie bitte den anderen Heften des Bordbuchs.

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(Nachtrag) - Für alle Volkswagen Modelle

In haItsverzeich n is Volkswagen Garantie

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LongLife Mobilitätsgarantie

Neuwagengarantie der Volkswagen AG

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LongLife Mobilitätsgarantie der Volkswagen Partner Long Life Mobilitätsga ra ntie der

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Volkswagen Partner

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Volkswagen Lack- und Karosseriegarantie

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Lack- und Karosseriegarantie der Volkswagen AG für alle Modelle außer Sharan Lack- und Karosseriegarantie der

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Volkswagen AG nur für Sharan

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Inhaltsverzeichnis

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(Nachtrag) - Für alle Volkswagen Modelle

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Volkswagen Garantie \.,..,I Neuwagengarantie der Volkswagen AG I. Die Volkswagen AG (Garanuegeberl gewährt ihren Kunden (Garantlenehmerl die nachste­ hend beschriebene zweijährige Garantie für Neufahrzeuge hinsichtlich aller Fehler in Werk­ stoff und Werkarbeit.

2. Bel Vorliegen eines Mangels. der unter die Garantie fällt. kann die Volkswagen AG nach ei ­ gener Wahl den Mangel durch einen autori­ sierten Volkswagen Servicepartner beseitigen lassen (:'-Jachbesserung) oder ein neues Fahr­ zeug hefern. 3. Kann der Mangel mcht durch Nachbesserung beseitigt werden oder smd für den Garantie­ nehmer weitere Nachbesserungsversuche un­ zumutbar. kann der GaranUenehmer aus­ schheßlich die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs verlangen. 4. Weitergehende Ansprüche bestehen aus dieser Garantie mcht Insbesondere sind von der Garantie weder Ersatzanspruche. wie z. B. die Stellung eines Ersatzwagens für die Dauer der :'-Jachbesserung, noch Schadensersatzan­ sprüche umfasst. 5. Voraussetzung für eme Leistung aus dieser Garantie Ist. dass alle Serviceintervalle nach den Vorgaben der Volkswagen AG durchgeführt wurden. 6. :'-Jatürhcher Verschleiß ist von der Garantie ausgeschlossen. 7. Mängel an Fremdaufbauten. Fremdembauten und Fremdausbauten sowie Mängel am Fahr­ zeug, die durch diese verursacht wurden, sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen. Das Gleiche glit für Zubehör. welches nicht werkseitig eingebaut und/oder geliefert wurde.

8. Garantieverpflichtungen bestehen ferner nicht, wenn der Mangel dadurch entstanden ist. dass' - das Fahrzeug zuvor durch den Garantie­ nehmer selbst oder durch emen Dritten. der kem autorisierter Volkswagen Servicepartner 1St. unsachgemäß mstand gesetzt. unsachgemäß gewartet oder unsachgemäß gepflegt worden ist oder

- Vorschriften über den Betrieb. die Behand­ lung und Pflege des Fahrzeugs (z. B. Betriebsan­ leitung) nicht befolgt wurden oder - das Fahrzeug durch Fremdeinwirkung oder äußere Einflüsse beschädigt wurde (z. B. Unfall. Hagel, Überschwemmung) oder - in das Fahrzeug Teile an - oder eingebaut worden sind. deren Verwendung die Volkswagen AG nicht genehmigt hat oder das Fahrzeug in einer von der Volkswagen AG nicht genehmigten Weise verändert worden ist (z. B. Tuning) oder - das Fahrzeug unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, z. B. bei motor­ sportlichen Wettbewerben oder durch Überla­ dung, oder - der Garantienehmer einen Mangel nicht un­ verzüglich angezeigt hat oder der Garantie­ nehmer trotz Aufforderung nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat. 9. Für die Abwicklung der Garantieansprüche gilt Folgendes: a) Ansprüche aus der Garantie können aus­ schließlich bei autorisierten Volkswagen Servi · cepartnern in dem Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR. also die Länder der Europäischen Union. Norwegen. Island und Liechtensteinl sowie in der Schweiz geltend ge· macht werden. Wird das Fahrzeug in einem an· deren Gebiet als dem Gebiet des EWR und der Schweiz ausgeliefert oder zugelassen. kann die Garantie nicht in Anspruch genommen werden. b) Der vollständig ausgefüllte Serviceplan ist vorzulegen. cl Im Fall der Nachbesserung kann die Volkswagen AG nach eigenem Ermessen das mangelhafte Teil entweder ersetzen oder in· stand setzen. Ersetzte Teile werden Eigentum der Volkswagen AG. d) Für die im Rahmen der Nachbesserung ein· gebauten.lackierten oder reparierten Teile kann der Garantienehmer bis zum Ablauf der Garan· tiefrist des Fahrzeugs GaranUeanspruche auf- ~

Volkswagen Garantie

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(Nachtrag) - Für alle Volkswagen Modelle

grund der Volkswagen Garantie geltend ma­ chen. e) Wird das Fahrzeug wegen emes Mangels be­ tnebsunfähig, ist der Garantienehmer ver­ pflichtet. mIt dem nächstgelegenen dienstbe­ reIten autorisIerten Volkswagen Servicepartner Kontakt aufzunehmen DIeser Betrieb ent­ scheidet. ob die erforderlichen Arbeiten an Ort und Stelle oder in seIner Werkstatt durchgeführt werden. MöglIche Ansprüche des Garantieneh­ mers aus der Volkswagen LongLife Mobilitätsgarantie bleiben hiervon un­ berührt. f) Liefert die Volkswagen AG aufgrund eines GarantiefalJs ein neues Fahrzeug, so kann die Volkswagen AG vom Garantienehmer Rückgabe des mangelhaften Fahrzeugs und Zahlung einer angemessenen EntschädIgung für die Nutzug des zurückgegebenen fahrzeugs nach Maßgabe der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Rücktntt (~~ 346-348 BGB) verlangen_

DIe Rücknahme des mangelhaften Fahrzeugs sowie dIe LIeferung eines neuen Fahrzeugs er­ folgen ausschlIeßlIch in dem Händlerbetrieb

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Volkswagen Garantie

desjenigen autorisierten Volkswagen Händlers, der das zurückgegebene Neufahrzeug verkauft bzw erstmalIg zugelassen hat. 10. Der Beginn der Laufzeit der zweijährigen Ga­ rantie wird durch die Volkswagen AG oder einen autorisierten Volkswagen Partner im SefVlceheft dokumentiert. Die Laufzeit der Garantie beginnt ab Obergabe des Fahrzeugs durch die Volkswagen AG bzw. durch einen autorisierten Volkswagen Partner an den Erstkäufer oder ab dem Datum der Erstzulassung, je nachdem, wel­ ches Ereignis zuerst eintritt Unabhängig davon beginnt die Laufzeit der Garantie. wenn das Fahrzeug durch einen autorisierten Volkswagen Partner in dem Gebiet des EWR und der Schweiz ausgeliefert, zugelassen oder genutzt wird_ 11. Durch die vorliegende Garantie werden die gesetzlichen Rechte, insbesondere Gewährleis­ tungsansprüche gegenüber dem Verkäufer des Fahrzeugs und mögliche Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz gegen die Volkswagen AG als Hersteller, nicht beschränkt