Nachschlagen. was wichtig ist. Jederzeit

Nachschlagen. was wichtig ist. Jederzeit. Hintergrundinformationen zum GENERATION business, einer starken ­Betriebsrente, die Renditechancen mit Siche...
Author: Berthold Vogel
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Nachschlagen. was wichtig ist. Jederzeit. Hintergrundinformationen zum GENERATION business, einer starken ­Betriebsrente, die Renditechancen mit Sicherheit verbindet

Vermittlerinformation

Marketingunterlage

GENERATION BUSINESS

GENERATION business – Das Wichtigste auf einen Blick

Produktbeschreibung Produktart

aufgeschobene, fondsbasierte Rentenversicherung für die betriebliche Altersversorgung (für Direktversicherung, rückgedeckte Pensionszusage und rückgedeckte Unter­stützungskasse)

Zusatzoptionen

• Berufsunfähigkeitsrente • bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung: Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit

Rentengarantiezeit

bei Abschluss 1–23 Jahre vereinbar, max. bis zur Vollendung des 85. Geburtstags der versicherten Person

Zeitliche Rahmenbedingungen Mindesteintrittsalter

15 Jahre

Höchsteintrittsalter

• bei laufender Zahlung 68 Jahre, bei Einmalbeiträgen 70 Jahre • für die Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente 50 Jahre • für die Zusatzoption Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit 50 Jahre

Mindestaufschubdauer

• bei laufender Zahlung 12 Jahre • bei Einmalbeiträgen 10 Jahre

Rentenbeginn

frühestens ab dem 62. Lebensjahr spätestens ab dem 80. Lebensjahr, wobei der Rentenbeginn einmalig bis auf das 85. Lebensjahr hinausgeschoben werden kann

Beitragszahlung Zahlungsweise

monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich; Einmalbeiträge möglich (außer bei rückgedeckter Unterstützungskasse)

Mindestbeiträge ohne Zusatzoption

monatlich 50 €, vierteljährlich 150 €, halbjährlich 300 €, jährlich 600 €, Einmalbeitrag 7.000 €

Höchstbeiträge

monatlich 50.000 €, vierteljährlich 150.000 €, halbjährlich 300.000 €, jährlich 600.000 €, Einmalbeitrag 1.000.000 €

Zuzahlungen

mindestens 2.500 €, bei Direktversicherung mindestens 1.000 €

Beitragszahlungsdauer

• mindestens 10 Jahre bei Direktversicherung und Pensionszusage, mindestens 12 Jahre bei Unterstützungskasse • maximal bis zum 75. Lebensjahr

planmäßige Erhöhung p. a. (Dynamik)

bei Pensionszusage und Unterstützungskasse: keine oder 3 %, 5 %, 7 % oder 10 % bei Direktversicherung: infolge einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG-Dynamik) oder keine, 3 %, 5 %, 7 % oder 10 %

Rentenzahlung Optionen bei Rentenbeginn

• persönliche Rente (lebenslange Rente/Leibrente, wahlweise mit Hinterbliebenenrente) mit einer jährlichen Steigerung um 1 % • Kapitalauszahlung • Rentengarantiezeiten (bei Abschluss 1–23 Jahre, maximal bis zum 85. Geburtstag der versicherten Person) • abgekürzte Leibrente (5 Jahre) bei rückgedeckter Pensionszusage • Teilkapitalisierung von bis zu 30 % mit Verrentung des restlichen Kapitals • jährliche Steigerung der Leibrente, abgekürzten Leibrente oder Hinterbliebenenrente um entweder 3 % oder 5 % (Rentendynamik) oder Wahl einer teildynamischen Rente, die nicht steigt • Marktoption • andere Rentenzahlungsmodelle der Canada Life

Besonderheiten Boni

• Treueboni während der Aufschubzeit • möglicher Schlussbonus zum Rentenbeginn*

Fondsauswahl

GENERATION UWP-Fonds II (Unitised-With-Profits-Prinzip)

garantierte Wertentwicklung

geglätteter Wert mit Mindestwertenwicklung von durchschnittlich 1 % p. a.*

* bei Erfüllen der bedingungsgemäßen Garantievoraussetzungen

01

Warum GENERATION business? Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über den GENERATION business, die fondsbasierte Rentenversicherung für die betriebliche Alters­ versorgung (bAV) von Canada Life, und Sie erfahren, wie sich dieser Tarif von anderen Lösungen für die bAV unterscheidet.

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Produktdetails Ergänzend zu der nebenstehenden Übersicht „Das Wichtigste auf einen Blick“ finden Sie in diesem Abschnitt weitere wichtige Informationen zum GENERATION business, die Sie für eine erfolgreiche Beratung benötigen. Für Sie im Überblick

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Leistungen

Seite

08

Zusatzoptionen

Seite

13

Vertragsänderungen

Seite

14

Optionen bei Rentenbeginn

Seite

17

Kosten und Gebühren

Seite

18

Vertriebs- UND FACHinformationen Als Unterstützung für Ihre Kundengespräche finden Sie in diesem Abschnitt einige vertriebliche Hintergrundinformationen sowohl zum GENERATION ­business als auch zur bAV. So erhalten Sie hier unter anderem einige Anregungen zu möglichen Einsatz­gebieten, zur Vor­teils­ argumentation sowie zu Personen­kreisen, für die der GENERATION business besonders geeignet ist.

04

01

Warum GENERATION business?

Mit dem GENERATION business können Sie Ihrem Kunden eine innovative fonds­ basierte Versicherungslösung für eine erstklassige bAV anbieten, die dank des Unitised-With-Profits-Prinzips (UWP) Renditechancen mit Sicherheit verbindet. Der GENERATION business eignet sich sowohl für die Direktversicherung als auch als Rückdeckungsversicherung für die Unterstützungskasse und die Pensionszusage.

MIT SICHERHEIT GUT INVESTIERT Mit dem GENERATION business bieten wir eine Altersvorsorgelösung nach einem jahrzehntelang erprobten Konzept an. Damit verfolgt der GENERATION business ein klares Ziel: attraktive Rendite mit Garantien verbinden. Das Herzstück des Tarifs ist der GENERATION UWP-Fonds II, ein aktiv gemanagter Mischfonds. Die Renditechancen entstehen durch eine Anlage mit Aktienanteil. Die Garantien greifen dann, wenn der Kunde sie braucht: zum Rentenbeginn.

So ordnet sich DER GENERATION business ein

Volatium® ist eine Initiative des unabhängigen Analysehauses MORGEN & MORGEN mit dem Ziel einer echten Vergleichbarkeit verschiedener Altersvorsorgeprodukte. Berücksichtigt werden dabei alle Kosten sowie die Chancen und Risiken. Mit den Volatium®-Klassen ist sofort ersichtlich, wie viel Sicherheit und wie viel Chance die jeweiligen Tarifarten mit sich bringen. Der GENERATION business ist in der Volatium-Klasse 3+. Das bedeutet, es besteht eine erhöhte Chance auf Outperformance bei geringem Verlustrisiko und erhöhten Ertragsschwankungen – und das mit Beitragsgarantie. Da Altersvorsorgeprodukte auf eine langfristige Kapitalanlage gerichtet sind, wird eine Vertragslaufzeit von 30 Jahren vorausgesetzt.

Bestimmte Variable Annuities GENERATION business Volatium-Klasse 4 Volatium-Klasse 3 +

Renditechancen

„Neue Klassik“ Volatium-Klasse 2

Dynamische Hybridprodukte Volatium-Klasse 3

Klassische Versicherung Volatium-Klasse 1

Garantie

Fondspolicen Volatium-Klasse 5

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Die Niedrigstzinsen setzen Lebensversicherern und ihren Kunden immer stärker zu. Besonders betroffen sind jene rund 60 Millionen Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen, die mit dem gesetzlichen Garantiezins ausgestattet sind. Hauptgrund der Malaise: Um den jährlich fälligen Garantiezins immer zahlen zu können, steckt der größte Teil der Kunden­gelder in Anleihen. Und die erwirtschaften immer weniger Rendite […] €uro am Sonntag, 22.11.2014

GENERATION business im Vergleich ZUR klassischen Rentenversicherung

Traditionelle Rentenversicherungen

GENERATION business

laufende Garantien

endfällige Garantien

Investition überwiegend in festverzinsliche Papiere

Investition in Sachwerte

Aktienanteil: ca. 4,5 %*

Aktienanteil: ca. 50 %

Höchstrechnungszins von 0,9 % zuzüglich jährlicher Überschussbeteiligung

starker geglätteter Wertzuwachs von 2,1 % p.  a.**, mindestens 1 % p.  a. im Durchschnitt***, Chance auf mehr

Kapitalanlage intransparent

Transparenz der Anlage für jeden Kunden

GENERATION business: Renditechance & die nötige Sicherheit zum Rentenbeginn!

* Statistisches Taschenbuch der Versicherungswirtschaft 2016 ** Stand 01.04.2017 *** bei Erfüllen der bedingungsgemäßen Garantievoraussetzungen

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Renditechancen kombiniert mit Sicherheit So funktioniert der GENERATION business: Sie können sich zwei Konten vorstellen, die buchhalterisch getrennt sind: Das Konto „Garantie“ beinhaltet den geglätteten Wert und das Konto „Renditechance“ den tatsächlichen Wert. Beide Konten werden zum Rentenbeginn separat betrachtet. Der höhere Wert wird ausgezahlt, wenn die Garantievoraussetzungen erfüllt sind.

Transparentes und faires Prinzip

Über

6%

Durch eine effiziente Kostenstruktur ist der GENERATION business eine profitable Alters­vor­sorge.

p. a. seit Auflegung

Hier sehen Sie eine beispiel­hafte Berechnung:

Möglicher Wert +145 % gegenüber eingezahlter Beiträge

Garantierter Mindestwert +11 % gegenüber eingezahlter Beiträge

Geglätteter Wert +30,9 % gegenüber eingezahlter Beiträge

Eingezahlter Beitrag 54.000 € GENERATION business, 30 Jahre Laufzeit, Beitrag monatlich 150 €

70.672,43 € 59.955,57 € durchschnittliche Mindestwertentwicklung von 1 % p. a.

durchgängig angenommene geglättete Wertentwicklung von 2,1 % p. a. *

Garantie

132.332,05 € angenommene tatsächliche Wertentwicklung von 6 % p. a.

Renditechance

* Stand: April 2017. Der geglättete Wertzuwachs wird jedes Jahr im April für das Folgejahr festgelegt.

Hinweis: Es handelt sich bei der Darstellung um ein vereinfachtes Beispiel zur Illustration der Funktionsweise zum Rentenbeginn. Wertentwicklungen aus der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf zukünftige Wertentwicklungen zu. Bitte beachten Sie die bedingungsgemäßen Garantievoraussetzungen. Bei neuen Verträgen wird der Beitrag in den GENERATION UWP-Fonds II investiert. * Stand 29.12.2017 . Auflegung des GENERATION UWP-Fonds I am 31.01.2004.

Zusätzlich erhalten Ihre Kunden in der Rentenphase eine jährliche Rentensteigerung von 1 % – das minimiert das Haftungs­risiko des Arbeitgebers. Alternativ können Ihre Kunden eine teildynamische Rente wählen, die nicht steigt. Bei der teildynamischen Rente sind in der Höhe der ersten Rentenleistung vorgezogene Rentensteigerungen berücksichtigt. Wenn zum Rentenbeginn eine teildynamische Rente gewünscht wird, kann es zu einer Anpassungsprüfungspflicht nach § 16 BetrAVG und damit gegebenenfalls zu einer Nachschusspflicht kommen. Aufgrund dieser Produkteigenschaften wird der GENERATION business üblicherweise im Rahmen einer Beitragsorientierten Leistungszusage (BOLZ) eingesetzt. Ihr Kunde profitiert von den Renditechancen der Kapitalmärkte, der steuerlichen Förderung sowie der Sicherheit eines systematischen Vermögensaufbaus.

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MARKTOPTION

MARKTOPTION Auf Anfrage werden für den Kunden kurz vor Rentenbeginn Angebote für Renten anderer für Canada Life verfüg­barer Versicherer eingeholt. Dadurch hat der Kunde zum Rentenbeginn die Möglichkeit, mit seinem bei Canada Life aufgebauten Rentenvermögen eine für ihn eventuell günstigere Rente auf Grundlage des Angebots eines anderen Anbieters zu erhalten. Er ist also nicht an das Rentenangebot der Canada Life gebunden.

ZukunftSweisende Altersvorsorgelösung Mit GENERATION business profitieren Ihre Kunden von der Entwicklung auf den Märkten und haben alle Chancen, die ein Mischfonds bieten kann. Somit sind die Renditechancen gewährleistet, die notwendig sind, um genügend Kapital für eine ausreichende Vorsorge zu erwirtschaften. Gleichzeitig ist die Altersvorsorge sinnvoll abgesichert, nämlich dann, wenn es darauf ankommt: zum Rentenbeginn.

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02

Produktdetails

Der GENERATION business ist eine fondsbasierte, aufgeschobene Renten­versicherung für die betriebliche Altersversorgung und gegen laufende Beiträge und gegen Einmalbeitrag erhältlich. In diesem Abschnitt finden Sie Details zum GENERATION business im Überblick.

Leistungen Leistung bei Rentenbeginn Ab dem Zeitpunkt des aktuellen Rentenbeginns zahlen wir eine laufende Rente. Diese wird insbesondere auf Basis des zur Verfügung stehenden Rentenvermögens ermittelt. Es ist auch eine Kapitalauszahlung möglich. Weitere Optionen zur Leistung finden Sie unter „Optionen bei Rentenbeginn“.

Garantien a) Für Verträge mit laufenden Beiträgen Bei Verträgen mit laufenden Beiträgen geben wir zum Rentenbeginn oder bei Kündigung vor dem ursprünglichen Renten­ beginn folgende Garantien: • Der Kunde genießt in vollem Umfang den von uns festgelegten Wertzuwachs der Anteile. • Der durchschnittliche geglättete Wertzuwachs der dem Vertrag zustehenden Anteile beträgt mindestens 1 % pro Jahr. • Beitragsgarantie: Wenn die bedingungsgemäßen Garantievoraussetzungen erfüllt sind, garantieren wir, ausschließlich zum Zeitpunkt des ursprünglichen Rentenbeginns, dass das geglättete Anteilguthaben mindestens der Summe aller für den GENERATION UWP-Fonds II gezahlten Beiträge entspricht. Bereits angefallene Risikokosten für eine gegebenenfalls vereinbarte Zusatzoption und Werte getätigter Teilkündigungen werden dabei berücksichtigt. • Der Kunde erhält den vollen Differenzbetrag zwischen dem geglätteten Wert und einem möglichen höheren tatsächlichen Wert seines Anteilguthabens als Schlussbonus. Beachten Sie hierzu den Abschnitt „Schlussbonus“.

Garantievoraussetzungen Die Voraussetzungen für die Garantien sind, dass der Versicherungsvertrag zum Zeitpunkt des aktuellen Renten­beginns oder einer Kündigung vor dem ursprünglichen Rentenbeginn • bis mindestens 5 Jahre vor dem ursprünglichen Rentenbeginn und • mindestens 12 Jahre insgesamt bestanden hat. Eine weitere Voraussetzung für die Beitragsgarantie ist, dass der Versicherungsvertrag nicht beitragsfrei gestellt oder kein mehr als zwölfmonatiger Beitragsurlaub genommen wurde.

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b) Für Verträge mit Einmalbeitrag Bei Verträgen mit Einmalbeitrag geben wir zum Zeitpunkt des ursprünglich vereinbarten oder hinausgeschobenen Rentenbeginns folgende Garantien: • Der Kunde genießt in vollem Umfang den von uns festgelegten Wertzuwachs der Anteile, d. h., dass wir keine Wertangleichung vornehmen werden. • Der durchschnittliche geglättete Wertzuwachs der dem Versicherungsvertrag zustehenden Anteile beträgt mindestens 1 % pro Jahr. • Beitragsgarantie: Wenn die bedingungsgemäßen Garantievoraussetzungen erfüllt sind, garantieren wir, ausschließlich zum Zeitpunkt des ursprünglichen Rentenbeginns, dass das geglättete Anteilguthaben mindestens dem für den GENERATION UWP-Fonds II gezahlten Einmalbeitrag entspricht. Bereits angefallene Risikokosten für eine gegebenenfalls vereinbarte Zusatzoption und Werte getätigter Teilkündigungen werden dabei berücksichtigt.

Garantievoraussetzungen Voraussetzung für die Garantien ist, dass der Versicherungsvertrag • mindestens 10 Jahre seit Versicherungsbeginn bestanden hat und • in den letzten 10 Jahren keine weiteren Einmalbeiträge gezahlt wurden. Die genannten Garantien gelten nicht bei Kündigung oder vorgezogenem Rentenbeginn.

WERTANGLEICHUNG Die von uns garantierte geglättete Wertentwicklung der Anteile beruht auf der Erwartung, dass der GENERATION business bis zum ursprünglichen Rentenbeginn unverändert fortbesteht. Im Fall einer Kündigung oder wenn die Garantievoraus­ setzungen zum Rentenbeginn nicht erfüllt sind, können wir das geglättete Anteilguthaben reduzieren. Hierzu nehmen wir eine Wertangleichung vor.

Schlussbonus • Als Schlussbonus bezeichnen wir einen möglichen Überschuss des tatsächlichen Werts des Anteilguthabens ­gegenüber dem geglätteten Wert. • Wenn die Garantievoraussetzungen nicht erfüllt sind, besteht kein Anspruch auf einen Schlussbonus. Dennoch ­ können wir den vollen Schlussbonus oder einen Teil davon trotzdem gewähren, wenn nach unserer E ­ inschätzung die anderen am GENERATION UWP-Fonds II oder an einem anderen Unterfonds des UWP-Fonds der Canada Life beteiligten Versicherungsnehmer dadurch auf kurze oder lange Sicht nicht unangemessen benachteiligt werden. Ob und unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe legen wir jedes Jahr am ersten Werktag im April für das kommende Jahr fest.

Treueboni Bei uns wird Vertragstreue belohnt. Je länger ein Vertrag läuft, desto mehr Anteile werden als Treueboni zusätzlich gewährt. Das steigert das Rentenvermögen zusätzlich. Wir gewähren zusätzliche Anteile als Treuebonus für alle Verträge mit laufender Beitragszahlung, sofern der maßgebliche Stichtag für die Gewährung des Treuebonus nicht in einem beitragsfreien Zeitraum, nicht nach einer Kündigung des GENERATION business oder nach dem vorgezogenen Rentenbeginn liegt. Vertragsgrundlage sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen.

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Treuebonus bei Verträgen mit laufenden Beiträgen a) Laufender Treuebonus

Versicherungsjahr

Prozentsatz der zusätzlichen Anteile

zwischen 6. und 14.

0,4 %

ab 15. bis zum aktuellen Rentenbeginn

0,6 %

b) Einmaliger zusätzlicher Treuebonus im 12. Versicherungsjahr

Ursprünglich vereinbarte Aufschubdauer in Jahren

Ursprünglicher Jahresbeitrag

Prozentsatz der zusätzlichen Anteile

12 bis 15

bis zu 1.199 €

4,5 %

12 bis 15

1.200 € und mehr

6,0 %

über 15 bis 20

alle

4,5 %

über 20

alle

3,0 %

c) Rententreueboni Darüber hinaus teilen wir dem jeweiligen GENERATION business-Vertrag ein, zwei und drei Jahre vor dem ursprüng­lichen Rentenbeginn sowie zum Rentenbeginn jeweils 3,5 % zusätzliche Anteile zu. Abschließend teilen wir dem jeweiligen GENERATION business zum Rentenbeginn jeweils 3,5 % zusätzlich Anteile zu.

Die Höhe der zusätzlichen Rententreueboni

Zeitpunkt

Prozentsatz der zusätzlichen Anteile

1, 2 und 3 Jahre vor ursprünglichem Rentenbeginn einmalig

3,5 %

bei Rentenbeginn einmalig

3,5 %

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Beispiele für die Treuebonizuteilung Laufzeit 12 Jahre Beitrag 1.200 € und mehr jährlich

Beitrag bis zu 1.199 € jährlich Bonus in %

10 8 6 4 2 0 1 2 3 4 Versicherungsjahr

5

6

7

8

zusätzlicher Treuebonus: 4,5 % laufender Treuebonus: 0,4 % p. a.

9 10 11 12

1 2 3 4 Versicherungsjahr

5

6

7

8

9 10 11 12

zusätzlicher Treuebonus: 6 % Rententreueboni: 3,5 % laufender Treuebonus: 0,4 % p. a.

Rententreueboni: 3,5 %

Laufzeit 12 bis 15 Jahre Beitrag bis zu 1.199 € jährlich

Beitrag 1.200 € und mehr jährlich

Bonus in %

10 8 6 4 2 0 1 2 3 4 5 Versicherungsjahr

6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

zusätzlicher Treuebonus: 4,5 % laufender Treuebonus: 0,4 % p. a.

1 2 3 4 5 Versicherungsjahr

Rententreueboni: 3,5 % laufender Treuebonus: 0,6 %

6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

zusätzlicher Treuebonus: 6 % laufender Treuebonus: 0,4 % p. a.

Rententreueboni: 3,5 % laufender Treuebonus: 0,6 %

Bei Laufzeiten von 12, 13 und 14 Jahren verschieben sich die weiteren Treueboni entsprechend bis frühestens zum Versicherungsjahr 9.

Laufzeit über 20 Jahre

Laufzeit 16 bis 20 Jahre Bonus in %

10 8 6 4 2 0 2 4 6 Versicherungsjahr

8

10

12

14

zusätzlicher Treuebonus: 4,5 % laufender Treuebonus: 0,4 % p. a.

16

18

20

Rententreueboni: 3,5 % laufender Treuebonus: 0,6 %

Bei Laufzeiten von 16 bis 20 Jahren verschieben sich die weiteren Treueboni entsprechend bis frühestens zum Versicherungsjahr 13.

5 10 Versicherungsjahr

15

20

zusätzlicher Treuebonus: 3 % laufender Treuebonus: 0,4 % p. a.

25

30

Rententreueboni: 3,5 % laufender Treuebonus: 0,6 %

Beispielhafte Darstellung anhand einer 30-jährigen Laufzeit

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Treuebonus bei Verträgen mit Einmalbeitrag Wir teilen dem GENERATION business, abhängig von der vereinbarten Aufschubdauer, frühestens ab dem vierten Jahr vor und zum ursprünglichen Rentenbeginn zusätzlich Anteile als einmalige Rententreueboni zu.

Einmalbeitrag

Ursprünglich vereinbarte Aufschubdauer in Jahren

4 Jahre vor Ursprüng­ lichem Rentenbeginn

3 Jahre vor Ursprüng­ lichem Rentenbeginn

2 Jahre vor Ursprüng­ lichem Rentenbeginn

1 Jahr vor Ursprüng­ lichem Rentenbeginn

Zum Ur­sprüng­­ licheN Rentenbeginn

unter 15

0%

0%

0%

0%

7%

ab 15 bis unter 20

0%

0%

0%

2%

7,5 %

ab 20 bis unter 25

0%

0%

2%

2%

8%

ab 25 bis unter 35

0%

2%

2%

2%

8,5 %

ab 35

2%

2%

2%

2%

9%

Leistungen im Todesfall • Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn zahlen wir eine laufende Rente auf das Leben des bezugs­­­­­­­­ berech­­­tig­ten Hinterbliebenen. Diese ergibt sich aus dem Gesamtguthaben, mindestens jedoch aus der Summe der eingezahlten Beiträge, abzüglich bereits angefallener Risikokosten für die gegebenenfalls vereinbarten Zusatz­ optionen und des Wertes getätigter Teilkündigungen. Neben der Auszahlung in Form einer lebenslangen Rente ist zu diesem Zeitpunkt auch die Wahl einer einmaligen Kapitalleistung möglich. Stirbt die versicherte Person während einer beitragsfreien Zeit, ist die Leistung auf den Wert des Anteilguthabens beschränkt. • Wenn bei Rentenbeginn eine Rentengarantiezeit vereinbart wurde, wird bei Tod der versicherten Person nach Renten­beginn die Rente bis zum Ende der Garantiezeit ausgezahlt. Wenn daneben eine Witwen-, Witwer- oder Lebens­part­nerrente gewählt wird, kann ihr Beginn entweder am Ende der Garantiezeit liegen oder für den Todesfall der versicherten Person während der Garantiezeit ver­einbart werden, also parallel zur Auszahlung kommen. Im Fall der Direkt­versicherung darf eine Auszahlung dieser Rente nur an Hinterbliebene im Sinne des Steuerrechts e ­ rfolgen.

Zuteilungssätze Hier erfahren Sie, wie dem GENERATION business Anteile an dem GENERATION UWP-Fonds II zugeteilt werden.

a) Bei laufenden Beiträgen Für Verträge mit laufenden Beiträgen hängen die Zuteilungssätze von der vereinbarten Beitragszahlungsdauer (aufgerundet auf das nächste volle Jahr) und der Beitragshöhe ab.

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In den ersten zehn Jahren der Vertragslaufzeit gelten im GENERATION business reduzierte Zuteilungssätze. Ab dem 11. Versicherungsjahr gewähren wir einen Zuteilungssatz von mindestens 100 % des Beitrags. Detaillierte Tabellen dazu finden Sie in § 11 der Versicherungsbedingungen und weitere Informationen gibt die Beispielrechnung aus der Berechnungssoftware.

b) Bei Einmalbeitrag oder Zuzahlung Bei Verträgen mit Einmalbeitrag oder bei Zuzahlung werden die Anteile wie folgt zugeteilt:

Beitrag

Zuteilungssatz

bis 9.999 €

94 %

Von 10.000 € bis 24.999 €

95 %

25.000 € bis 49.999 €

96 %

50.000 € und mehr

97,5 %

ZUSATZOPTIONEN BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE Ab einem Alter von 15 Jahren kann sowohl bei laufender Beitragszahlung als auch bei Einmalbeiträgen eine zusätzliche Absicherung in Form der Berufsunfähigkeitsrente gewählt werden. Diese Zusatzoption entspricht in Bezug auf die versicherten Leistungen der hohen Qualität unserer selbstständigen Berufsunfähigkeitsrente. Die Risikokosten und die Versicherungsleistung bleiben über die gesamte Laufzeit garantiert und werden nur bei Vertragsänderungen entsprechend angepasst. Im Versicherungsfall zahlen wir eine monatliche Rente in der vereinbarten Höhe jeweils am Monatsanfang, längstens für die vereinbarte Leistungsdauer. Gleichzeitig übernehmen wir, bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung die Beitragszahlung, für den GENERATION business (Beitragsbefreiung).

Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit Bei laufender Beitragszahlung kann eine Beitragsbefreiung im Fall einer Berufsunfähigkeit auch als einzelne Zusatz­ option gewählt werden. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person mindestens 15 Jahre alt ist und die geplante Beitragszahlung mindestens bis Alter 45 erfolgen soll. Für diese Zusatzoption gibt es beim GENERATION business eine vereinfachte Gesundheitsprüfung (bei einem Jahresbeitrag bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze). Für beide Zusatzoptionen kann eine Dynamik der Beitragsbefreiung optional gewählt werden. Diese Dynamik darf den Prozentsatz für eine gegebenenfalls gewählte „Planmäßige Erhöhungen der Beiträge“ nicht überschreiten. Wenn keine „Planmäßige Erhöhungen der Beiträge“ gewählt wurde, kann maximal eine jährliche Dynamik der Beitragsbefreiung von 3 % vereinbart werden. Wenn eine BBG-Dynamik gewählt wurde, kann die jährliche Dynamik der Beitragsbefreiung 5 % nicht überschreiten.

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Vertragsänderungen Mit dem GENERATION business sind Ihre Kunden auch während der Vertragslaufzeit flexibel. So können sie bei Bedarf ihre Beiträge erhöhen oder reduzieren. Bei Arbeitslosigkeit oder Elternzeit ist es auch möglich, den Vertrag beitragsfrei zu stellen.

PLANMÄSSIGE ERHÖHUNGEN (Dynamik) Bei Vertragsabschluss kann bei laufender Beitragszahlung eine planmäßige Erhöhung der Beiträge von 3 %, 5 %, 7 % oder 10 % an jedem Jahrestag des Versicherungsbeginns vereinbart werden. Für Direktversicherungen ist auch die Vereinbarung einer planmäßigen Erhöhung der Beiträge infolge einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG-Dynamik) bei Vertragsbeginn möglich. Dabei wird bei laufender Beitragszahlung an jedem Jahrestag des Versicherungsbeginns der Beitrag im selben Verhältnis erhöht, in welchem die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen deutschen Rentenversicherung für Deutschland West gegenüber dem Vorjahr erhöht wird. Bei der planmäßigen Erhöhung der Beiträge ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Bei Direktversicherungen ist standardmäßig die BBG-Dynamik, bei der Unterstützungskasse und der Pensionszusage ist standardmäßig keine Erhöhung vereinbart. Es erfolgt keine Prüfung, ob andere Verträge bestehen. Es obliegt dem Kunden, zu prüfen, ob die Beiträge innerhalb der steuerfreien/sozialabgabenfreien Beträge liegen, unabhängig davon, ob die Verträge bei Canada Life oder anderen Versicherern bestehen. Der Einschluss einer BBG-Dynamik ist sinnvoll, um Kaufkraftverluste durch die Inflationsentwicklung auszugleichen und die Fördermöglichkeiten bestmöglich auszunutzen. Bei einer Erhöhung im Rahmen der BBG-Dynamik ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Wenn die Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente vereinbart ist, erhöht sich die versicherte Berufsunfähigkeitsrente vor Eintritt eines Versicherungsfalls zu jedem Jahrestag des Versicherungsbeginns um jeweils die Hälfte des für die planmäßige Erhöhung der Beiträge vereinbarten Prozentsatzes. Bei Vereinbarung einer BBG-Dynamik erhöht sich die versicherte Berufsunfähigkeitsrente mit jeder planmäßigen Erhöhung des Beitrags um 1 %.

AusschluSS der Dynamik Es ist möglich, die Beitragsdynamik vollständig aus dem Vertrag auszuschließen oder auch für einzelne Jahre auszusetzen. Zu beachten ist hier, dass beim dritten Widerspruch in Folge die Dynamik ausgeschlossen wird. Als Widerspruch gilt auch, wenn nach dem Erhöhungstermin die Beiträge in bisheriger alter Höhe weitergezahlt werden.

Änderungen der Beitragshöhe Eine Änderung der Beitragshöhe ist möglich. Bitte beachten Sie, dass in den ersten zwei Versicherungsjahren der Beitrag um höchstens 25 % reduziert werden kann. Mindest- bzw. Höchstbeiträge müssen beachtet werden. Eine Änderung der Beitragshöhe wirkt sich auf die Höhe der garantierten Leistung aus. Eine Beitragserhöhung hat keine Auswirkungen auf die Höhe der gegebenenfalls versicherten Berufsunfähigkeitsrente. Eine Beitragserhöhung ist zudem nur unter der Maßgabe möglich, dass die Summe aller Beitragserhöhungen 50 % der für den GENERATION business bestimmten Beitragssumme nicht übersteigen darf.

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Wenn die Beitragshöhe geändert wird, hat dies keine Auswirkungen auf eine vereinbarte planmäßige Erhöhung der Beiträge. Diese Dynamik bleibt erhalten und steigert sich dann in den folgenden Jahren von dem neuen Beitragsniveau. Falls eine planmäßige Erhöhung der Beiträge vereinbart wurde, können die Beiträge durch die planmäßige Erhöhung die Höchstbeiträge überschreiten. Nach dieser Überschreitung darf der zu zahlende Betrag allenfalls gesenkt werden.

Beitragsfreistellung Eine Beitragsfreistellung kann jederzeit beantragt werden, frühestens aber zum ersten Jahrestag nach Versicherungsbeginn. Wir garantieren bei aktuellem Rentenbeginn, dass das ge­glättete Anteilguthaben mindestens dem geglätteten Wert zum Zeit­punkt der letzten Beitragsfrei­stellung vor Rentenbeginn entspricht. Die Garantie greift jedoch erst, wenn das geglättete Anteilguthaben zu Beginn der Beitragsfreistellung mindestens 1.500 € beträgt und der Rentenbeginn nicht mehr als 5 Jahre vor dem ursprünglichen Rentenbeginn liegt. Während der Beitragsfreistellung fallen weiterhin alle für den GENERATION business mit laufenden Beiträgen geltenden Kosten und Gebühren an. Ist eine der Zusatzoptionen (Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeitsrente) vereinbart, so erlischt der Versicherungsschutz für diese bei Beitragsfreistellung. Eine Beitragsfreistellung kann sich gegebenenfalls auf die übrigen Garantien auswirken. Ist ein Vertrag zum Jahrestag des Versicherungsbeginns beitragsfrei gestellt, so greift die planmäßige Erhöhung der Beiträge nicht. Wird die Beitragszahlung zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen, so lebt auch die Dynamik zum nächsten Jahrestag des Versicherungsbeginns wieder auf.

Beitragsurlaub Neben der bedingungsgemäßen Beitragsfreistellung ist ein vorübergehender Beitrags­urlaub von bis zu 12 Monaten in den Fällen möglich, in denen aufgrund von Scheidung, Arbeitslosigkeit oder Ende der Lohnfortzahlung im Krank­heits­fall die Beiträge vorübergehend nicht geleistet werden können. Im Fall von Elternzeit ist ein vorübergehender Beitragsurlaub von bis zu 36 Monaten möglich. Bei der Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente wird die versicherte Rente für den beitragsfreien Zeitraum wie folgt reduziert (versicherte Rente in Prozent bezogen auf den Schutz vor Beitragsfreistellung und Versicherungsjahr zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung):

Versicherungsjahr bei Eintritt Berufsunfähigkeit

Reduktionsfaktor

2. bis 5. Versicherungsjahr

0%

6. bis 10. Versicherungsjahr

5%

11. bis 15. Versicherungsjahr

10 %

16. oder späteres Versicherungsjahr

15 %

16

Wird ein vom Arbeitgeber zugunsten der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers abgeschlossener GENERATION business wegen Nichtzahlung der während der Elternzeit fälligen Beiträge in eine beitragsfreie Versicherung umgewandelt, kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Elternzeit verlangen, dass der Vertrag zu den vor der Umwandlung vereinbarten Bedingungen fortgesetzt wird, wenn während der Elternzeit das Arbeitsverhältnis ohne Entgelt gemäß § 1a Absatz 4 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) fortgesetzt wurde.

Wiederaufnahme der Beitragszahlung Der Kunde kann die Beitragszahlungen jederzeit wieder aufnehmen. Wenn er sich dafür entscheidet, kann er auch gleichzeitig die Beiträge, die in den letzten 12 Monaten vor Beendigung der Beitragsfreistellung fällig gewesen wären, teilweise oder vollständig nachzahlen. Somit kann er unter Umständen weiterhin die Garantievoraussetzungen erfüllen. Wenn der GENERATION business als Rückdeckungsversicherung für eine Unterstützungskasse abgeschlossen wurde, ist eine Beitragsnachzahlung nicht möglich. Sofern vor der Beitragsfreistellung Zusatzoptionen mitversichert waren, leben diese nicht automatisch wieder auf. Wenn die Beitragszahlung innerhalb von zwölf Monaten nach Beginn der Beitragsfreistellung wieder aufgenommen wird, kann eine zuvor versicherte Zusatzoption Berufsunfähigkeitsrente oder Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder eingeschlossen werden. Voraussetzung für den Wiedereinschluss der jeweiligen Zusatzoption ist, dass der Kunde zum Zeitpunkt nicht berufsunfähig ist.

Beitragszahlungsdauer VERLÄNGERN ODER VERKÜRZEN Die Beitragszahlungsdauer kann während der Vertragslaufzeit verlängert werden. Eine nachträgliche Verkürzung der Beitragszahlungsdauer ist nicht möglich. Bei Vertragsabschluss kann aber eine abgekürzte Beitragszahlungsdauer vereinbart werden, wenn es sich um eine Direktversicherung oder um eine Rückdeckungsversicherung einer Pensions­ zusage handelt und die Beitragszahlungsdauer mindestens 10 Jahre beträgt. Zudem muss bei einer Laufzeit von 12 bis 19 Jahren der monatliche Beitrag mindestens 200 € betragen bzw. bei einer Laufzeit von 20 Jahren und mehr mindestens 100 €.

Vorgezogener Rentenbeginn • Der ursprüngliche Rentenbeginn kann einmalig auf einen früheren Termin vor­verlegt werden. Frühester Renten­ beginn ist nach einer Mindestaufschubdauer von 12 Jahren bei l­aufenden Beiträgen bzw. 10 Jahren bei Einmal­ beiträgen möglich. Hinweis: Für alle Durchführungswege der betrieblichen Altersvers­or­gung ist für die steuerrechtliche Anerkennung grundsätzlich ein Mindestalter von 62 bei Rentenbeginn erforderlich. Bei Zusagen nach dem 09.12.2016 an steuerlich beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer in Form einer Pensionszusage oder Unterstützungskasse sollte aus steuerlichen Gründen grundsätzlich das 67. Lebensjahr als Mindestpensionsalter gewählt werden. • Bei Verträgen mit laufenden Beiträgen wird keine Wertangleichung vorgenommen, wenn die Garantievor­aus­ setzungen erfüllt sind. Sind diese nicht erfüllt und liegt der tatsächliche Wert unter dem geglätteten Wert des Anteilguthabens, dann kann der Wert auf den tatsächlichen Wert beschränkt werden. • Eine gegebenenfalls mitversicherte Zusatzoption endet mit Eintritt des vorgezogenen Rentenbeginns. Bei Verträgen gegen Einmalbeitrag gelten die Garantien im Fall eines vorgezogenen Rentenbeginns nicht.

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• In den Fällen der berechtigten Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersleistung gemäß § 6 BetrAVG nehmen wir keine Wertangleichung des geglätteten Anteilguthabens vor und gewähren einen Schlussbonus, soweit ein solcher vorhanden ist. • Die Beitragsgarantie entfällt.

Hinausgeschobener Rentenbeginn • Der Rentenbeginn darf nicht nach dem Jahrestag des Versicherungsbeginns liegen, der dem 85. Geburtstag der versicherten Person folgt. • Das Anteilguthaben verbleibt im GENERATION UWP-Fonds II und partizipiert weiterhin am Wertzuwachs der Fondsanteile. • Die Pflicht zur Beitragszahlung erlischt mit dem ursprünglichen Rentenbeginn. • Die Garantien gelten dann zum Zeitpunkt des hinausgeschobenen Rentenbeginns. • Die Beitragsgarantie entfällt.

Kündigung UND TEILKÜNDIGUNG • Eine vollständige Kündigung des Vertrags ist jederzeit vor Rentenbeginn möglich. Bei Kündigung zahlen wir den Rückkaufswert, soweit der Auszahlung nicht gesetzliche Regelungen entgegenstehen. • Eine Teilkündigung ist erst nach 24 Monaten möglich. Der auszuzahlende Betrag muss mindestens 250 € und der verbleibende geglättete Wert mindes­tens 1.500 € betragen. • Bei einer Kündigung oder Teilkündigung kann eine Wertangleichung vorgenommen werden und es kann der Anspruch auf einen möglichen Schlussbonus entfallen, wenn die Garantievoraussetzungen zu dem maßgeblichen Zeitpunkt noch nicht erfüllt sind. Zudem kann eine Stornogebühr anfallen.

Optionen bei Rentenbeginn Auszahlungsmöglichkeiten Persönliche Rente Das Rentenvermögen wird in Form einer lebenslangen Leibrente ausgezahlt, die entweder monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sowie entweder vorschüssig oder nachschüssig gezahlt werden kann. Die Rente steigt um mindestens 1 % p. a. an, es sei denn, es wird zum Rentenbeginn eine teildynamische Rente gewählt. Bei Versicherungsbeginn garantieren wir einen Rentenfaktor.

Kapitalauszahlung Anstelle einer Rente kann der Kunde zum Zeitpunkt des aktuellen Rentenbeginns auch eine Kapitalauszahlung oder eine Teilkapitalisierung von bis zu 30 % mit Verrentung des restlichen Kapitals wählen.

Rente mit zusätzlicher Witwen-, Witwer- oder Lebenspartnerrente Eine Witwen-, Witwer- oder Lebenspartnerrente kann zum Rentenbeginn in Prozent der persönlichen Rente vereinbart werden. Bei Tod der versicherten Person beginnt die Zahlung dieser Zusatzrente entweder sofort oder, sofern vereinbart, erst bei Ende der Rentengarantiezeit.

18

MARKTOPTION

Abgekürzte Leibrente • Es besteht die Möglichkeit einer abgekürzten Leibrente für die Dauer von fünf Jahren (nur bei rückgedeckter Pensionszusage). • Verstirbt die versicherte Person vor Ablauf der Rentenzahlungsdauer, wird der verbleibende Barwert für die ver­bleibende Zahlungsdauer an den Bezugsberechtigten gezahlt.

Rentengarantiezeit Es kann eine Rentengarantiezeit für einen bestimmten Zeitraum vereinbart werden, bis zu dem Jahr, in dem die versicherte Person das 85. Lebensjahr vollendet. Die Rentengarantiezeit sollte aus steuerlichen Gründen die mittlere Lebenserwartung der versicherten Person nicht übersteigen.

Rentendynamik Statt der standardmäßigen Steigerung der Rente von 1 % kann auch eine Steigerung um 3 % oder 5 % vereinbart werden. Alternativ kann eine teildynamische Rente vereinbart werden, die nicht steigt.

MARKTOPTION Wenn gewünscht, holen wir für den Kunden kurz vor Rentenbeginn Angebote für Renten anderer für Canada Life verfügbarer Versicherer ein. Dadurch hat der Kunde zum Rentenbeginn die Möglichkeit, mit seinem bei Canada Life aufgebauten Rentenvermögen eine für ihn eventuell bessere Rente auf Grundlage des Angebots eines anderen Anbieters zu erhalten. Er ist also nicht an das Rentenangebot der Canada Life gebunden.

Andere Rentenzahlungsmodelle DER CANADA LIFE Möglicherweise entwickeln wir zukünftig noch weitere Rentenmodelle für den GENERATION business. Sollte dies der Fall sein, werden wir diese Modelle zusätzlich anbieten. Hierfür kann der Versicherungsnehmer sich vor seinem aktuellen Rentenbeginn entscheiden.

Kosten und Gebühren Abschluss- und Vertriebskosten Für Verträge mit laufenden Beiträgen werden die Abschluss- und Vertriebskosten durch einen verringerten Zuteilungssatz für die auf die ersten 5 Jahre gezahlten Beiträge beglichen. Dieses gilt für außer­planmäßige Beitragserhöhungen entsprechend. Bei Verträgen gegen Einmalbeitrag werden die Abschluss- und Vertriebskosten abhängig von der Höhe des Einmalbeitrags über die Zuteilungssätze der Anteile und über den Rücknahmeabschlag beglichen.

Laufende Kosten Kosten für die Zuweisung von Anteilen Bei Verträgen mit laufenden Beiträgen werden die Kosten für die Zuweisung von Anteilen durch die Differenz zwischen dem Ausgabe- und Rücknahmekurs für die Anteile in Höhe von 5 %, den Rücknahmeabschlag, erhoben (siehe § 13 der Versicherungsbedingungen). Bei Verträgen gegen Einmal­beitrag werden keine Kosten für die Zuweisung von Anteilen erhoben.

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Monatliche Verwaltungsgebühr Zur Deckung unserer allgemeinen Bestandsverwaltungskosten erheben wir bei Verträgen mit laufenden Beiträgen eine monatliche Gebühr in Höhe von:

Beitragszahlungsdauer Jahresbeitrag

unter 16 Jahre

16–21 Jahre

21+ Jahre

bis 720 €

3,89 €

3,89 €

4,63 €

720,01 € bis 1.200 €

3,89 €

4,63 €

5,55 €

1.200,01 und mehr

4,63 €

5,55 €

6,05 €

Es fällt keine monatliche Verwaltungsgebühr für einen GENERATION business mit Einmalbeitrag an. Wir überprüfen jährlich, ob die geltende Verwaltungsgebühr der Entwicklung der tatsächlichen Kosten der Bestandsverwaltung entspricht. Ändern sich diese Kosten um mindestens 2 %, passen wir die monatliche Verwaltungsgebühr im selben Verhältnis mit Wirkung für die Zukunft an. In der Beispielrechnung ist bereits ein durchschnittlicher Anstieg von 3 % p. a. einkalkuliert. Erhöhungen bzw. Senkungen der monatlichen Verwaltungsgebühr dienen ausschließlich dazu, Steigerungen bzw. Senkungen bei den allgemeinen Bestandsverwaltungskosten des GENERATION business aufzufangen. Wenn wir die monatliche Verwaltungsgebühr anpassen, unterrichten wir den Kunden im Rahmen der Jahresinformation.

Fixkosten Durch die Fixkosten werden die allgemeinen Kosten des Unternehmens gedeckt, die unabhängig von der aktuellen Geschäftsentwicklung entstehen. Bei Verträgen mit laufenden Beiträgen werden die Fixkosten durch einen verringerten Zuteilungssatz für die auf die ersten zehn Versicherungsjahre gezahlten Beiträge erhoben. Für ab dem 11. Versicherungsjahr fällige Beiträge gilt ein Zuteilungssatz von mindestens 100 % und der Vertrag wird nicht mehr mit den Fixkosten belastet.

Garantiegebühr Für die Sicherstellung der Garantie wird eine Garantiegebühr in Höhe von 0,25 % p. a. des Anteilguthabens erhoben.

20

Fondsverwaltungsgebühr Die Fondsverwaltungsgebühr zur Deckung unserer internen Gebühren liegt bei 1,5 % p. a. und beinhaltet unter anderem: • die Gebühr der betreuenden Fondsgesellschaft, sofern wir eine beauftragt haben, • Aufwendungen für Einrichtung des Fonds, laufende Kontrolle der Vermögensgegenstände und ihre Anpassung, • Aufwendungen für laufende Berichterstattung. Die Fondsverwaltungsgebühr wird bei der Festsetzung des geglätteten Wertzuwachses der Anteile berücksichtigt.

Gebühren für vereinbarte Zusatzoptionen Wir erheben zur Deckung der Risikokosten gesonderte Gebühren. Diese Risikogebühren errechnen sich nach anerkannten versicherungsmathematischen Prinzipien mit den zum Vertragsabschluss des GENERATION business gültigen Wahrscheinlichkeitstafeln. Wenn der Versicherungsschutz aus einer vereinbarten Zusatzoption endet, erheben wir für diese Zusatzoption keine Gebühren mehr. Während eines Versicherungsfalls einer Zusatzoption fallen keine Gebühren für den Risikoschutz an.

Stornogebühren bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung Wir erheben gegebenenfalls eine Stornogebühr bei vorgezogenem Rentenbeginn und bei (Teil-)Kündigung.

a) Bei laufender Beitragszahlung Ob eine Stornogebühr erhoben wird, richtet sich nach der ursprünglich vereinbarten Beitragszahlungsdauer und dem Zeitpunkt der Kündigung oder des vorgezogenen Rentenbeginns, wie in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

BeitragsZahlungsdauer

Anwendung der Stornogebühr

12 bis 17 Jahre

Stornogebühr wird nur in den ersten 4 Versicherungsjahren erhoben.

17 bis 20 Jahre

Stornogebühr wird nur in den ersten 6 Versicherungsjahren erhoben.

20 bis 25 Jahre

Stornogebühr wird nur in den ersten 7 Versicherungsjahren erhoben.

über 25

Es wird bis auf die letzten 18 Jahre vor dem Ende der ursprünglich vereinbarten Beitragszahlungsdauer eine Stornogebühr erhoben.

Sollte eine Stornogebühr anfallen, richtet sich die Höhe nach der Tabelle in der Anlage 1 der Versicherungsbedingungen für den GENERATION business.

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b) Bei Einmalbeitrag Für den GENERATION business mit Einmalbeitrag ist die Höhe der Stornogebühr von der abgelaufenen Aufschubdauer seit Versicherungsbeginn bzw. bei Zuzahlungen seit dem Zeitpunkt der Zuzahlung abhängig. Sie bemisst sich nach dem entrichteten Einmalbeitrag wie folgt:

Versicherungsjahr

Stornogebühr als Prozentsatz des Einmalbeitrags

1 bis 4 Jahre

5%

5 bis 8 Jahre

4%

9 bis 10 Jahre

3%

11 bis 12 Jahre

2%

über 13

0%

In den letzten fünf Jahren vor dem ursprünglichen Rentenbeginn fällt keine Stornogebühr mehr an.

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03

Vertriebs- und Fachinformationen

Als Unterstützung für Ihre Kundengespräche erhalten Sie hier unter anderem einige Ideen und Anregungen zu möglichen Einsatzgebieten und Informationen über weitere Materialien zur Verkaufsunterstützung.

Zielgruppen Der GENERATION business ist für die betriebliche Altersversorgung mittels der Durchführungswege Direktversicherung, rückgedeckte Unterstützungskasse und rückgedeckte Pensionszusage geeignet. Detaillierte Informationen über die Durchführungswege und Zusagearten finden Sie in unserer Fachinformation.

Arbeitnehmer BZW. ORGANPERSONEN • Angestellte, Führungskräfte, Gesellschafter-Geschäftsführer, • die eine möglichst effiziente Vorsorge für die Rente suchen und deshalb an den Renditechancen des Aktienmarkts partizipieren möchten ohne die Sorge, Marktschwankungen zum Rentenbeginn ausgesetzt zu sein, • die ihre Anlageziele individuell vor Risiken absichern möchten, • die Steuern sparen möchten

Arbeitgeber • die den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers umsetzen möchten, • die die betriebliche Altersversorgung als personalpolitisches Instrument begreifen Aufgrund der Mindestwertentwicklung und der renditestarken Anlage spricht der GENERATION business eine breite Gruppe von Kunden an.

bAV als personalpolitisches Instrument für Arbeitgeber Arbeitgeber können mittels einer gezielt eingesetzten betrieblichen Altersversorgung Mitarbeiter binden, motivieren und belohnen. Auch zur Gewinnung neuer Mitarbeiter ist eine systematische Implementierung einer bAV sinnvoll. Mit unserem bAV-Paket „Mit wenig Aufwand Mitarbeiter motivieren“ können Sie Entscheidern in kleinen und mittelständischen Unternehmen ein individuelles bAV-Konzept anbieten.

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BETRIEBSRENTENSTÄRKUNGsGESETZ (BRSG) Zum 1. Januar 2018 ist mit dem BRSG die umfangreichste bAV-Reform der letzten Jahre in Kraft getreten. Ziel der Reform ist eine stärkere Verbreitung der bAV in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). Neben dem neuen „Sozialpartner-Modell“, das nur auf Grundlage eines Tarifvertrages umgesetzt werden kann, wurden auch die Rahmenbedingungen für die bAV insgesamt deutlich verbessert. Die Regeln der bisherigen bAV sind damit aber nicht komplett außer Kraft gesetzt. Die Änderungen aus dem BRSG sind vielmehr eine Ergänzung zur bestehenden bAV-Welt.

VERGLEICH: BAV VOR UND NACH DEM START DES BRSG BAV I („ALTE“ BAV-WELT)

BAV II („NEUE“ BAV-WELT)

Garantieleistungen und gleichzeitig attraktive Renditechancen

Keine Garantieleistungen bei der reinen Beitragszusage

flexible Auszahlungsmöglichkeiten bei Rentenbeginn (lebenslange Rente, einmalige Kapitalabfindung oder eine Mischform)

Nur Rentenzahlungen möglich bei der reinen Beitragszusage

freiwilliger Zuschuss zur Entgeltumwandlung durch Weiter­ gabe der Sozialversicherungsersparnis

Ab 2019: Verpflichtender Zuschuss zur Entgeltumwandlung durch Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis, sofern der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart

Falls gewünscht, zusätzliche Bindungswirkung bei durch Unverfallbarkeitsfristen von bis zu drei Jahren bei eigen­ ständigen Arbeitgeberbeiträge

Sofortige Unverfallbarkeit des Arbeitgeberzuschusses im Sinne von § 1 Absatz 1b BetrAVG

Ohne Tarifvertrag

Mit Tarifvertrag bei der reinen Beitragszusage

BAV-PAKET: MIT WENIG AUFWAND MITARBEITER MOTIVIEREN Der Mittelstand ist sich einig: der Fachkräftemangel ist eine der größten Herausforderungen,

mit wenig aufwand MITARBEITER MOTIVIEREN!

VerBreitUnG Der BaV in kmUS

WarUm GiBt eS HanDLUnGSBeDarf?

in kleinen und mittleren Unternehmen ist die betriebliche Altersversorgung noch nicht so weit verbreitet wie in Großunternehmen. Rund 70 % der mitarbeiter in KMUs haben keine baV.*

zufriedene mitarbeiter sind der ausschlaggebende erfolgsfaktor für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Deswegen ist es wichtig, Mitarbeiter zu motivieren und damit auch deren Bindung an das Unternehmen zu erhöhen.

die mit empfindlichen finanziellen Einbußen

Verbreitung der baV bei mitarbeitern nach unternehmensgrÖsse

mitarBeiter VertraUen iHrem arBeitGeBer

25 % 55 %

Anzahl Mitarbeiter

30 %

• Eine bAV mit Arbeitgeberbeteiligung ist das wichtigste Vergütungselement zur Mitarbeiterbindung.* • Eine bAV trägt mit zur Zufriedenheit der Mitarbeiter bei.* • Wenn das Konzept als attraktiv angesehen wird, dann hat eine bAV eine starke Bindungswirkung.** • 61 % der Mitarbeiter sehen eine bAV als zweitwichtigste einkommensquelle im Alter an.**

1 bis 9 10 bis 49 50 bis 249

­einhergehen kann.* Darum ist es für diese

Ein gutes gehalt allein reicht heutzutage nicht mehr aus, um eine hohe Mitarbeiterbindung zu erreichen.

KMUs besonders wichtig, Mitarbeiter zu motivie-

Der fachkräftemangel tut hier sein Übriges. KMUs entgehen rund 50 Mrd. € jährlich an Umsatz.**

Mit einer bAV ist genau das möglich – und das mit wenig Aufwand. Canada Life unterstützt Sie

38 %

Eine fehlende emotionale bindung des Mitarbeiters kostet Unternehmen zwischen 76 und 99 Mrd. € jährlich.*

einkommensQuellen im rentenalter aus mitarbeitersicht

arbeit

6%

mit wenig aufwand MITARBEITER MOTIVIEREN!

bei der Ansprache von Entscheidern in genau

mit einem maßgeschneiderten baV-konzept zu einer höheren durchdringung Mit der richtigen Kombination bedarfsgerechter bAV-Lösungen erhalten KMUs ein individuelles Konzept zur Motivation ihrer Mitarbeiter. Wir unterstützen Sie dabei, ein passendes Konzept für Ihren Kunden zu erstellen und in dessen Unternehmen zu verankern.

Die LöSUnGen ZUr mitarBeitermotiVation

diesen Unternehmen. Mit unserem bAV-Paket geben wir Ihnen praktische Unterlagen an die

*Quelle: Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mittelstandsbarometer Januar 2017

23 %

immobilien

** Willis Towers Watson, Betriebliche Altersversorgung aus Arbeitnehmersicht, Stand April 2016

** Quelle: Institut für Mittelstandsforschung, Stand Mai 2017

mit wenig aufwand mitarbeiter motiVieren!

75 % 61 % 34 %

Ersparnisse

* Generali Versicherungen und F.A.Z.-Institut, Betriebliche Altersversorgung im Mittelstand 2017

* Quelle: Statistisches Bundesamt, Stand März 2016

** Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mittelstandsbarometer Januar 2017

entGeLtUmWanDLUnG

VermöGenSWirkSame LeiStUnGen in einer BaV

VerSorGUnGSorDnUnG

oPtinG oUt

arBeitGeBerZUSCHUSS i: WeiterGaBe Der SV­erSParniS an arBeitneHmer

arBeitGeBerZUSCHUSS ii: eCHter arBeitGeBerZUSCHUSS ÜBer SV­erSParniS HinaUS

BaV Statt GeHaLtSerHöHUnG

BaV­informationSmaPPe ZUr mitarBeiterinformation

toP­PLatZierUnG Beim CHarta­QUaLitätSBarometer 2016 SF bAV 12 06/2017

elles bAV-Konzept anbieten können.

Gesetzliche rente Betriebliche altersversorgung

• Zu den KMUs zählen Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigen und einem Jahresumsatz von bis zu 50 mio. €.* • In KMUs arbeiten etwa 58,5 % aller sozialver­ sicherungspflichtig Beschäftigten.** • 2014 zählten rund 2,5 Mio. Unternehmen zu den deutschen KMUs; damit sind über 99 % aller Unternehmen in Deutschland mittelständler.*

* Quelle: Gallup GmbH, Pressemitteilung zu Engagement Index 2015 vom 16. März 2016

Hand, mit denen Sie diesen Kunden ein individu-

250 bis 499 500 bis 999 1.000 und mehr

DaS iSt Die ZieLGrUPPe

KMUs müssen bestimmte rechtliche und unter umständen tarifvertragliche Verpflichtungen erfüllen.

ren und ans Unternehmen zu binden.

35 %

41 %

* Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Forschungsbericht 476, Verbreitung der Altersvorsorge 2015, Stand Januar 2017

rund 1.000 Vermittler bewerten regelmäßig die Versicherer, mit denen sie im letzten Jahr zusammengearbeitet haben. Canada Life kam 2016 zum fünften Mal in Folge als Lebensversicherer auf das Siegerpodest des CHarta­ Qualitätsbarometers.

canada life assurance europe plc Niederlassung für Deutschland Höninger Weg 153a, 50969 Köln HRB 34058, AG Köln Telefon: 06102-30619-00 Telefax: 06102-30619-01 [email protected] www.canadalife.de

canada life assurance europe plc unterliegt der allgemeinen Aufsicht der Central Bank of Ireland und der Rechtsaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

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Die Win-Win-Situation in der betrieblichen Altersversorgung

Arbeitgeber

Arbeitnehmer

Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs auf ­Entgelt­umwandlung*

Schließen von Rentenlücken durch Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung

eigene Bestimmung der Gestaltung der bAV

Nutzung von Steuer- und Sozialversicherungs­ersparnissen in der Ansparphase

höhere Liquidität durch Senkung der Lohnnebenkosten

Hartz-IV-Schutz

Gewinnen, Binden und Motivieren von qualifizierten Mitarbeitern

hohe Flexibilität bei Arbeitgeberwechsel/Ausscheiden

je nach Gestaltungsform: • kein Ausweis in der Unternehmensbilanz • geringer Verwaltungsaufwand • Innenfinanzierungs- und Steuerstundungseffekte

Zusätzliche Sicherheiten (z. B. Pensions­sicherungsverein (PSV a. G.))

* Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung gemäß § 1a BetrAVG

Gehaltszuschuss im bAV-Mantel Es kann für den Arbeitgeber von Vorteil sein, seinen Mitarbeitern anstelle einer Gehaltserhöhung eine bAV zuzusagen. Er motiviert damit nicht nur seine Mitarbeiter und unterstützt sie bei der notwendigen Altersvorsorge, sondern vielmehr sind arbeitgeberfinanzierte Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung in gewissen Grenzen auch steuer- sowie sozialversicherungsfrei; es werden also Lohnnebenkosten eingespart.

Tipp Weiterführende fachliche Informationen zur bAV erhalten Sie in unserer „Fachinformation Betriebliche Altersversorgung (bAV)“.

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MATERIAL ZUR VERTRIEBSUNTERSTÜTZUNG BROSCHÜREN ZUR KUNDENANSPRACHE Kennen Sie schon unsere Broschüren zur Unterstützung im Beratungsgespräch? Sie enthalten anschauliche Grafiken, die Sie im Gespräch einsetzen können. Zudem überzeugen die Broschüren durch kundenfreundliche Texte, sodass Ihr Kunde diese auch zum Nachlesen mit nach Hause nehmen kann.

Kombinieren Sie sich Ihre Story!

Für den GENERATION business könnten Sie folgende Broschüren nutzen: • Altersvorsorge: als Einstieg in das Thema, unter anderem mit Rentenlücke, Demografie, Volatium® • Unitised With Profits: weitere gute Argumente für eine Altersvorsorge mit UWP-Prinzip

unitised with Profits

Altersvorsorge Für jeden die passende Vorsorge

16.782 CL Broschüre Altersvorsorge BR AV 01.indd 1

mit SiCHerHeit GUt inVeStiert

12.12.16 10:21

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Notizen

Zielmarkt GENERATION business Als Orientierungshilfe, ob der GENERATION business für Ihren Kunden geeignet ist, haben wir Ihnen nachfolgend eine Übersicht über den Zielmarkt des Produktes zusammengestellt.

Das Produkt ist besonders empfehlenswert •  Für alle, die eine staatlich geförderte und chancenorientierte betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherung, rückgedeckte Unterstützungskasse, Pensionszusage) aufbauen wollen und daraus zum Rentenbeginn eine lebenslange Rente oder eine Kapitalzahlung erhalten möchten. Dabei nutzen sie die Chancen des Kapitalmarktes und nehmen Wertschwankungen zugunsten höherer Renditechancen in Kauf. Ein mögliches Verlust­risiko wird durch die Garantie zum vereinbarten Rentenbeginn minimiert. •  Für alle, die in gesicherten Einkommens- und Vermögensverhältnissen leben und ein Grundverständnis für das Thema Geldanlage besitzen. •  Das Produkt bietet Flexibilität sowohl bei der Beitragszahlung als auch bei der Auszahlung vor oder zum Rentenbeginn. •  Es können bei Bedarf weitere biometrische Risiken abgesichert werden. •  Das Produkt ist für alle Berufsgruppen geeignet. Das Höchsteintrittsalter ohne Zusatzoptionen liegt bei 68 Jahren bei Wahl einer laufenden Beitragszahlung bzw. bei 70 Jahren für Einmalbeiträge. Zudem sollte bei laufender Beitragszahlung mindestens ein Anlagezeitraum von zwölf Jahren und bei Einmalbeiträgen ein Anlagezeitraum von mindestens zehn Jahren vereinbart werden. Der frühestmögliche Rentenbeginn ist mit 62 Jahren. •  Der aktuelle Wohnsitz muss in Deutschland sein.

Das Produkt ist weniger empfehlenswert •  Für jemanden, der zu jeder Zeit über das gesamte investierte Kapital verfügen sowie seine Altersvorsorge unabhängig vom Arbeitgeber und dem bestehenden Arbeitsverhältnis aufbauen möchte.

 anada Life ist ein auf dem deutschen Markt tätiges Versicherungsunternehmen mit kanadischen C Wurzeln. Wir bieten Lösungen für die Altersvorsorge und Risikoabsicherung an – die Kernkompetenzen unseres Konzerns, der bereits 1847 in Kanada gegründet worden ist. Zudem gehören wir zu den finanzstärksten Unternehmen in der Branche. Diese Stärke bildet die Basis für die Sicherheit und das Vertrauen unserer Kunden.

Canada Life Assurance Europe plc Niederlassung für Deutschland Höninger Weg 153a, 50969 Köln, HRB 34058, AG Köln Telefon: 06102 - 30619 - 00, Telefax: 06102 - 30619 - 01 [email protected], www.canadalife.de

Canada Life Assurance Europe plc unterliegt der allgemeinen Aufsicht der Central Bank of Ireland und der Rechtsaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

SF GNB 02 02/2018

Marketingunterlage

Canada Life – Ein finanzstarker Partner

Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem vertrieblichen Ansprechpartner oder von Canada Life Assurance Europe plc, Niederlassung für Deutschland Höninger Weg 153a, 50969 Köln, HRB 34058, AG Köln Postanschrift: Canada Life Assurance Europe plc Postfach 1763, 63237 Neu-Isenburg Telefon: 06102 - 30619 - 00, Telefax: 06102 - 30619 - 01 [email protected], www.canadalife.de Hauptsitz: Canada Life Assurance Europe plc, 14/15 Lower Abbey Street, Dublin 1, Ireland Eingetragener Firmensitz in Irland Nr. 297731 Canada Life Assurance Europe plc unterliegt der allgemeinen Aufsicht der Central Bank of Ireland und der Rechtsaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

MI GNB 01 02/2018

Hinweis: Diese Vermittlerinformation ist zur Information des Vermittlers gedacht. Dem Versicherungsvertrag werden die Versicherungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung zugrunde liegen. Sollte diese Vermittlerinformation von den Versicherungsbedingungen abweichen, so sind immer die mit dem Kunden vereinbarten Versicherungsbedingungen maßgeblich.