NACHRICHTEN der
STADTVERWALTUNG HEINSBERG Druck und Verteilune
:
Stadthauptamt
22. Oktober2009
Erscheinen nach Bedarf
23/2009
zu der ersten öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Heinsberg nach der Neuwahl am Mittwoch, dem 4. November 2009, um 16.00
Uhr, in den Ratssaal in Heinsberg
Tagesordnung
l. 2. 3. 4. 5.
Eröffnung und Begrüßung durch den Altersvorsitzenden Benennung von Schriftführern
Vereidigung und Amtseinführung des Bürgermeisters durch den Altersvorsitzenden Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters
Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter des Bi.irgermeisters und der übrigen Stadtverordneten durch den Bürgermeister
6. 7. 8. 9.
Wahl der Ortsvorsteher Wahl eines Ausschusses zur Vorprüfung der Kommunalwahl (Wahlprüfungsausschuss) Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse Bestellung eines allgemeinen Vertreters des Bi.irgermeisters
10. Ausschreibung der Stelle der/des Ersten Beigeordneten 1
1. Mitteilungen
des Bürgermeisters
12. Anfragen nach $ 18 der Geschäftsordnung Heinsberg, den22. Oktober 2009
gez.:
Dieder Btirgermeister
/'l
/
begl.: WIAS/eUAnsestellte
1
Stadt Heinsbers am 4. November 2009 Punkt
l:
E"öfforos rod B"g.üßoog dor.h d.o Alt""soo"rit".od"o
Die erste Sitzung des Rates nach der Neuwahl wird bis zur Vereidigung
und
Amtseinführung des Bürgermeisters vom Altersvorsitzenden geleitet. Altersvorsitzender ist der Stadtverordnete Lambert Rebig.
Punkt
2:
Benennung von Schriftführern Gemäß $ 52 Abs.
I
der Gemeindeordnung ist der Schriftführer vom Rat zu bestellen. Es
wird vorgeschlagen, flir den Fall der Verhinderung einen weiteren Schriftführer zu bestellen.
Beschlussvorschlag: Zu Schriftführern werden bestellt: a)
b) Punkt
3:
Vereidisung und Amtseinführuns
des
Bürgermeisters durch den Altersvorsitzenden
Der Bürgermeister wird durch den Altersvorsitzenden in feierlicher Form in sein Amt eingeführt und gemäiß $ 46 Landesbeamtengesetz vereidigt.
Punkt
4:
Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters Der Rat wählt aus seiner Mitte ohne Aussprache zwei ehrenamtliche Stellvertreter des Brirgermeisters. Bei der Wahl der Stellvertreter wird nach den Grundsätzender Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Erster Stellvertreter des Bürgermeisters ist, wer an erster
Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchstzahl entftillt, zweiter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entf?illt. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt.
-3-
-JPunkt 5:
übrigen Stadtverordneten durch den Bürgermeister
Die Stellvertreter des Bürgermeisters und die übrigen Stadtverordneten werden vom Bürgermeister eingeftihrt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpfl ichtet.
Punkt
6:
Wahl der Ortsvorsteher Gemäß $ 7 der Hauptsatzung ist das Stadtgebiet
in 13 Bezirke (Ortschaften) eingeteilt. Für jede Ortschaft ist ein Ortsvorsteher zu wählen. Der Ortsvorsteher ist unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im ieweilieen Bezirk erzielten Stimmenverhältnisses zu wählen. Ortsvorsteher müssen in dem Bezirk, für den sie bestellt werden, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können.
Beschlussvorschlag: Für die einzelnen Stadtbezirke werden folgende ortsvorsteher gewählt:
Aphoven/Laffeld Dremmen Heinsberg Karken Kempen
Kirchhoven Lieck Oberbruch Porselen/Horst Randerath Schafhausen
Unterbruch Waldenrath
-4
-4Punkt
7:
Wahl eines Ausschusses zur Vorprüfung der Kommunalwahl fWahlnrüfungsausschuss)
Nach $ 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit $ 66 Kommunalwahlordnung hat der neue Rat nach Vorprüfung durch einen hierfür gewählten Ausschuss unverzüglich über Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen zu beschließen.
Dan, hat er in seiner ersten Sitzung einen Ausschuss zu bestellen. Die Sttirke des Ausschusses ist in das Ermessen des Rates gestellt. Der am 14.10.2004 gebildete wahlprüfungsausschuss bestand aus elf stimmberechtigten Mitgliedern.
Beschlussvorschlag: In den Wahlprüfungsausschuss werden gewählt:
Punkt
8:
Bilduns und Zusammensetzung der Ausschüsse Nach den $$ 57 und 58 der Gemeindeordnung hat der Rat darüber zu entscheiden, welche Ausschüsse gebildet werden und wie sich diese zusiunmensetzen. In der letzten Wahlperiode hatte der Rat folgende Ausschüsse gebildet:
-5-
-5Lfd. ,,.N1:,,
I
Haupt- und Finanzausschuss
23 Ratsmitglieder
2
Rechnungsprüfungs
a
Schul- und Kulturausschuss
l7 Ratsmitslieder 17 Mitglieder, davon 10 Ratsmitglieder
J
aus schus s
und 7 sachkundige Bürger, dazubis zu2 sachverständige Bi.irger mit beratender Stimme gemäß $ 13 a der Hauptsatzunp (Denkmalschutz) sowie je ein von der
Kath. und Evang. Kirche
benannter
Vertreter gemäß $ 12 Schulverwaltungs. 4
Planungs- und Verkehrsausschuss
sesetz 20 Ratsmitglieder
5
Bauausschuss
17 Mitglieder, davon 10 Ratsmitglieder
6
Vergabeausschuss
und 7 sachkundise Bürser 10 Ratsmitslieder
17 Mitglieder, davon 10 Ratsmitglieder 7 sachkundige Bürger, dazu ein Vertreter des Stadtsportverbandes als sachkundiger Einwohner mit beratender
Sportausschuss
und
Stimme 8
9
Jugendhilfeausschuss
Ratsmitglieder und
6
Vertreter
der
Verbände
l0
Ausschuss für Angelegenheiten der 17 Mitglieder, davon 10 Ratsmitglieder Umweltschutzes und der Land. und 7 sachkundise Bürser schaftspflege Beschwerdeausschuss 14 Ratsmitglieder
l1
Städtepartners chaft s aus schus
9
s
14 Ratsmitglieder
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, bei der Bildung und Zusammensetzung der
Ausschüsse
entsprechend der Regelung der letzten Wahlperiode zu verfahren.
Punkt
9:
Bestellung eines allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters
Der bisherige Erste Beigeordnete und somit gleichzeitig allgemeine Vertreter
des
Bürgermeisters, Herr Wolfgang Dieder, wurde bei den Kommunalwahlen 2009 fiir die Wahlperiode ab dem 21.10.2009 zum Bürgermeister der Stadt Heinsberg gewählt.
-6
-6Somit ist es erforderlich, die Beigeordnetenstelle neu auszuschreiben und die allgemeine
Verhetung des Bürgermeisters gemäß $ 68 der Gemeindeordnung NRW und 15 der $ Hauptsatzung der Stadt Heinsberg bis zum Dienstantritt der/des neuen Ersten B ei geordne
ten zu regeln.
Es wird vorgeschlagen, bis zum Dienstantritt der/des neuen Ersten Beigeordneten Herm
Ltd.
Stadtverwaltungsdirektor Jakob Gerards zum allgemeinen Vertreter des
Btirgermeisters zu bestellen. Herr Gerards verfügt als Kämmerer und Dezernent über eine langjährige Führungserfahrung in unterschiedlichen Bereichen der Stadwerwaltuns
Heinsberg.
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, Herrn Ltd. Stadtverwaltungsdirektor Jakob Gerards bis zum Dienstantritt einer/eines neuen Ersten Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters zu bestellen.
Punkt
10: Ausschreibuns der stelle
der/des Ersten Beiseordneten
Der bisherige Erste Beigeordnete der Stadt Heinsberg, Herr Wolfgang Dieder, wwde bei
den Kommunalwahlen 2009 ftir die Wahlperiode ab dem 21. Oktober 2009 zum Bürgermeister der Stadt Heinsberg gewählt. Es ist deshalb erforderlich, die Stelle der/des Ersten Beigeordneten neu auszuschreiben.
Es wird vorgeschlagen, die Stelle unter Verwendung des folgenden Textes
am7.lI.2009
in der Gesamtausgabe der Aachener ZeitunglAachener Nachrichten und der Rheinischen Post auszuschreiben sowie zusätzlich die Stellenausschreibung auf der Homepage der Stadt Heinsberg zu veröffentlichen:
Bei der
Kreisstadt Heinsberg
(rund 41.000 Einwohner, Reg.-Bez. Köln)
ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der/des Ersten Beigeordneten
- allgemeine(r) Vertreter(in) der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters -
zu besetzen. 1
-7 -
Gesucht wird eine qualifizierte Persönlichkeit mit organisatorischen Fähigkeiten, die die
Voraussetzungen gemäß $ 7l Absatz3 der Gemeindeordnung NRw erftillt.
Die Beftihigung zum Richteramt oder zvm höheren Verwaltungsdienst
sowie
mehrjährige Erfahrung in leitender Funktion in einer Kommunalverwaltung werden erwartet.
Auf gute Führungseigenschaften, Leistungsbereitschaft und Verhandlungsgeschick wird Wert gelegt.
Die Stadt Heinsberg ftirdert die
Beschäftigung von Frauen und begrtißt daher
entsprechende Bewerbungen. Auch behinderte Menschen werden gebeten, sich zu bewerben.
Die Einstellung erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit kommunale(r) wahlbeamtin(er)
für die
Dauer von acht Jahren nach
als der
BesoldungsgruppeB2Bundesbesoldungsgesetz.Aufivandsentschädigungwirdnachder Eingruppienrngsverordnung NRW gezahlt.
Bewerbungen
mit
Lebenslauf, Übersicht über den schulischen und beruflichen
Werdegang, Zeugnissen und Angaben von Referenzen werden bis zum 27.11.2009 erbeten an den
Bürgermeister der Stadt Heinsberg,
Apfelstraße 60, 52525 Heinsberg.
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die Stelle der/des Ersten Beigeordneten entsprechend Verwaltungsvorlage auszuschreiben.
der