NACHRICHTEN. der STADTVERWALTUNG HEINSBERG

NACHRICHTEN der STADTVERWALTUNG HEINSBERG Druck und Verteilune : Stadthauptamt 22. Oktober2009 Erscheinen nach Bedarf 23/2009 zu der ersten öff...
Author: Sigrid Baum
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NACHRICHTEN der

STADTVERWALTUNG HEINSBERG Druck und Verteilune

:

Stadthauptamt

22. Oktober2009

Erscheinen nach Bedarf

23/2009

zu der ersten öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Heinsberg nach der Neuwahl am Mittwoch, dem 4. November 2009, um 16.00

Uhr, in den Ratssaal in Heinsberg

Tagesordnung

l. 2. 3. 4. 5.

Eröffnung und Begrüßung durch den Altersvorsitzenden Benennung von Schriftführern

Vereidigung und Amtseinführung des Bürgermeisters durch den Altersvorsitzenden Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters

Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter des Bi.irgermeisters und der übrigen Stadtverordneten durch den Bürgermeister

6. 7. 8. 9.

Wahl der Ortsvorsteher Wahl eines Ausschusses zur Vorprüfung der Kommunalwahl (Wahlprüfungsausschuss) Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse Bestellung eines allgemeinen Vertreters des Bi.irgermeisters

10. Ausschreibung der Stelle der/des Ersten Beigeordneten 1

1. Mitteilungen

des Bürgermeisters

12. Anfragen nach $ 18 der Geschäftsordnung Heinsberg, den22. Oktober 2009

gez.:

Dieder Btirgermeister

/'l

/

begl.: WIAS/eUAnsestellte

1

Stadt Heinsbers am 4. November 2009 Punkt

l:

E"öfforos rod B"g.üßoog dor.h d.o Alt""soo"rit".od"o

Die erste Sitzung des Rates nach der Neuwahl wird bis zur Vereidigung

und

Amtseinführung des Bürgermeisters vom Altersvorsitzenden geleitet. Altersvorsitzender ist der Stadtverordnete Lambert Rebig.

Punkt

2:

Benennung von Schriftführern Gemäß $ 52 Abs.

I

der Gemeindeordnung ist der Schriftführer vom Rat zu bestellen. Es

wird vorgeschlagen, flir den Fall der Verhinderung einen weiteren Schriftführer zu bestellen.

Beschlussvorschlag: Zu Schriftführern werden bestellt: a)

b) Punkt

3:

Vereidisung und Amtseinführuns

des

Bürgermeisters durch den Altersvorsitzenden

Der Bürgermeister wird durch den Altersvorsitzenden in feierlicher Form in sein Amt eingeführt und gemäiß $ 46 Landesbeamtengesetz vereidigt.

Punkt

4:

Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters Der Rat wählt aus seiner Mitte ohne Aussprache zwei ehrenamtliche Stellvertreter des Brirgermeisters. Bei der Wahl der Stellvertreter wird nach den Grundsätzender Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Erster Stellvertreter des Bürgermeisters ist, wer an erster

Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchstzahl entftillt, zweiter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entf?illt. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt.

-3-

-JPunkt 5:

übrigen Stadtverordneten durch den Bürgermeister

Die Stellvertreter des Bürgermeisters und die übrigen Stadtverordneten werden vom Bürgermeister eingeftihrt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpfl ichtet.

Punkt

6:

Wahl der Ortsvorsteher Gemäß $ 7 der Hauptsatzung ist das Stadtgebiet

in 13 Bezirke (Ortschaften) eingeteilt. Für jede Ortschaft ist ein Ortsvorsteher zu wählen. Der Ortsvorsteher ist unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im ieweilieen Bezirk erzielten Stimmenverhältnisses zu wählen. Ortsvorsteher müssen in dem Bezirk, für den sie bestellt werden, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können.

Beschlussvorschlag: Für die einzelnen Stadtbezirke werden folgende ortsvorsteher gewählt:

Aphoven/Laffeld Dremmen Heinsberg Karken Kempen

Kirchhoven Lieck Oberbruch Porselen/Horst Randerath Schafhausen

Unterbruch Waldenrath

-4

-4Punkt

7:

Wahl eines Ausschusses zur Vorprüfung der Kommunalwahl fWahlnrüfungsausschuss)

Nach $ 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit $ 66 Kommunalwahlordnung hat der neue Rat nach Vorprüfung durch einen hierfür gewählten Ausschuss unverzüglich über Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen zu beschließen.

Dan, hat er in seiner ersten Sitzung einen Ausschuss zu bestellen. Die Sttirke des Ausschusses ist in das Ermessen des Rates gestellt. Der am 14.10.2004 gebildete wahlprüfungsausschuss bestand aus elf stimmberechtigten Mitgliedern.

Beschlussvorschlag: In den Wahlprüfungsausschuss werden gewählt:

Punkt

8:

Bilduns und Zusammensetzung der Ausschüsse Nach den $$ 57 und 58 der Gemeindeordnung hat der Rat darüber zu entscheiden, welche Ausschüsse gebildet werden und wie sich diese zusiunmensetzen. In der letzten Wahlperiode hatte der Rat folgende Ausschüsse gebildet:

-5-

-5Lfd. ,,.N1:,,

I

Haupt- und Finanzausschuss

23 Ratsmitglieder

2

Rechnungsprüfungs

a

Schul- und Kulturausschuss

l7 Ratsmitslieder 17 Mitglieder, davon 10 Ratsmitglieder

J

aus schus s

und 7 sachkundige Bürger, dazubis zu2 sachverständige Bi.irger mit beratender Stimme gemäß $ 13 a der Hauptsatzunp (Denkmalschutz) sowie je ein von der

Kath. und Evang. Kirche

benannter

Vertreter gemäß $ 12 Schulverwaltungs. 4

Planungs- und Verkehrsausschuss

sesetz 20 Ratsmitglieder

5

Bauausschuss

17 Mitglieder, davon 10 Ratsmitglieder

6

Vergabeausschuss

und 7 sachkundise Bürser 10 Ratsmitslieder

17 Mitglieder, davon 10 Ratsmitglieder 7 sachkundige Bürger, dazu ein Vertreter des Stadtsportverbandes als sachkundiger Einwohner mit beratender

Sportausschuss

und

Stimme 8

9

Jugendhilfeausschuss

Ratsmitglieder und

6

Vertreter

der

Verbände

l0

Ausschuss für Angelegenheiten der 17 Mitglieder, davon 10 Ratsmitglieder Umweltschutzes und der Land. und 7 sachkundise Bürser schaftspflege Beschwerdeausschuss 14 Ratsmitglieder

l1

Städtepartners chaft s aus schus

9

s

14 Ratsmitglieder

Beschlussvorschlag:

Es wird beschlossen, bei der Bildung und Zusammensetzung der

Ausschüsse

entsprechend der Regelung der letzten Wahlperiode zu verfahren.

Punkt

9:

Bestellung eines allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters

Der bisherige Erste Beigeordnete und somit gleichzeitig allgemeine Vertreter

des

Bürgermeisters, Herr Wolfgang Dieder, wurde bei den Kommunalwahlen 2009 fiir die Wahlperiode ab dem 21.10.2009 zum Bürgermeister der Stadt Heinsberg gewählt.

-6

-6Somit ist es erforderlich, die Beigeordnetenstelle neu auszuschreiben und die allgemeine

Verhetung des Bürgermeisters gemäß $ 68 der Gemeindeordnung NRW und 15 der $ Hauptsatzung der Stadt Heinsberg bis zum Dienstantritt der/des neuen Ersten B ei geordne

ten zu regeln.

Es wird vorgeschlagen, bis zum Dienstantritt der/des neuen Ersten Beigeordneten Herm

Ltd.

Stadtverwaltungsdirektor Jakob Gerards zum allgemeinen Vertreter des

Btirgermeisters zu bestellen. Herr Gerards verfügt als Kämmerer und Dezernent über eine langjährige Führungserfahrung in unterschiedlichen Bereichen der Stadwerwaltuns

Heinsberg.

Beschlussvorschlag:

Es wird beschlossen, Herrn Ltd. Stadtverwaltungsdirektor Jakob Gerards bis zum Dienstantritt einer/eines neuen Ersten Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters zu bestellen.

Punkt

10: Ausschreibuns der stelle

der/des Ersten Beiseordneten

Der bisherige Erste Beigeordnete der Stadt Heinsberg, Herr Wolfgang Dieder, wwde bei

den Kommunalwahlen 2009 ftir die Wahlperiode ab dem 21. Oktober 2009 zum Bürgermeister der Stadt Heinsberg gewählt. Es ist deshalb erforderlich, die Stelle der/des Ersten Beigeordneten neu auszuschreiben.

Es wird vorgeschlagen, die Stelle unter Verwendung des folgenden Textes

am7.lI.2009

in der Gesamtausgabe der Aachener ZeitunglAachener Nachrichten und der Rheinischen Post auszuschreiben sowie zusätzlich die Stellenausschreibung auf der Homepage der Stadt Heinsberg zu veröffentlichen:

Bei der

Kreisstadt Heinsberg

(rund 41.000 Einwohner, Reg.-Bez. Köln)

ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der/des Ersten Beigeordneten

- allgemeine(r) Vertreter(in) der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters -

zu besetzen. 1

-7 -

Gesucht wird eine qualifizierte Persönlichkeit mit organisatorischen Fähigkeiten, die die

Voraussetzungen gemäß $ 7l Absatz3 der Gemeindeordnung NRw erftillt.

Die Beftihigung zum Richteramt oder zvm höheren Verwaltungsdienst

sowie

mehrjährige Erfahrung in leitender Funktion in einer Kommunalverwaltung werden erwartet.

Auf gute Führungseigenschaften, Leistungsbereitschaft und Verhandlungsgeschick wird Wert gelegt.

Die Stadt Heinsberg ftirdert die

Beschäftigung von Frauen und begrtißt daher

entsprechende Bewerbungen. Auch behinderte Menschen werden gebeten, sich zu bewerben.

Die Einstellung erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit kommunale(r) wahlbeamtin(er)

für die

Dauer von acht Jahren nach

als der

BesoldungsgruppeB2Bundesbesoldungsgesetz.Aufivandsentschädigungwirdnachder Eingruppienrngsverordnung NRW gezahlt.

Bewerbungen

mit

Lebenslauf, Übersicht über den schulischen und beruflichen

Werdegang, Zeugnissen und Angaben von Referenzen werden bis zum 27.11.2009 erbeten an den

Bürgermeister der Stadt Heinsberg,

Apfelstraße 60, 52525 Heinsberg.

Beschlussvorschlag:

Es wird beschlossen, die Stelle der/des Ersten Beigeordneten entsprechend Verwaltungsvorlage auszuschreiben.

der