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Gemeinde Forchheim

N i e d e r s c h r i f t

N r. 8

über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 06. August 2009 (Beginn 20.00 Uhr, Ende 22.00 Uhr) in 79362 Forchheim, Bürgersaal

Vorsitzender: Bürgermeister Johann Gerber

Zahl der anwesenden ordentlichen Mitglieder 8 (Normalzahl 8 Mitglieder)

Namen der anwesenden ordentlichen Mitglieder Binder Ottmar Gerber Andreas Weis Daniel Pickhardt Christian

Es fehlten entschuldigt:

Eckert Ute Gerber Bernhard Weis Eberhard Dr. Würtz Jürgen

Es fehlten nicht entschuldigt:

Schriftführer: Verwaltungsfachangestellter Marco Krüger

Sonstige Verhandlungsteilnehmer:

Hauptamtsleiter Michael Kindler Stadtamtmann Volker Jauch Herr Jordan (Firma Rehatec) Herr Hügel (Architektenbüro Hügel)

Nach der Eröffnung der Verhandlung stellte der Vorsitzende fest, dass zu der Verhandlung durch Ladung vom 23. Juli 2009 ordnungsgemäß eingeladen worden ist und die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 31.07.2009 ortsüblich bekannt gemacht wurde.

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Tagesordnung 1. Errichtung einer Eingangsüberdachung im Kindergarten, Vergabe der Arbeiten. 2. Bauanträge a) Neubau einer Gerätehalle auf dem Grundstück Flst.Nr. 4772, Jägerhof 1 in Forchheim 3. Anschaffung einer Frontkehrmaschine für das Kommunalfahrzeug. 4. Verpachtung (Versteigerung) der gemeindeeigenen Grundstücke, Festlegung des Ansatzpreises. 5. Vorhabensbezogener Bebauungsplan Biogasanlage in Forchheim a) Beschlussfassung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen während der Offenlage. b) Beschlussfassung als Satzung. 6. Vollzug des Haushaltsplans 2009, Zwischenbericht zum 30.07. 7. Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer für Therapiehunde. 8. Mehrzweckhalle Forchheim, Vorstellung von Heizungsvarianten, Konjunkturprogramm 2009, Entscheidung über die Heizungsart. 9. Bekanntgaben. 10. Fragestunde Vor Beginn der Verhandlungen teilte der Vorsitzende mit, dass er den Tagesordnungspunkt 8 auf Tagesordnungspunkt 2 vorziehen wird. Das Gremium hatte hiergegen keine Einwendungen. Tagesordnungspunkt 1 Errichtung einer Eingangsüberdachung im Kindergarten, Vergabe der Arbeiten Die Arbeiten für den neuen Eingang im Kindergarten wurden durch das Architektenbüro beschränkt ausgeschrieben. Die Ausschreibungen brachten folgende Ergebnisse: Verglasungsarbeiten: Fa. Müller, Endingen Bieter

1.958,74 € 1.999,80 €

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Zimmererarbeiten: Fa. Dohrmann, Forchheim Bieter Bieter Durchbrucharbeiten: Fa. Ernst Späth, Kiechlinsbergen Bieter Bieter

4.823,07 € 5.336,71 € 5.399,03 € 656,88 € 684,25 € 909,10 €

Architekt Walter Hügel erläutert die Baumaßnahme. Er weist darauf hin, dass die Zuputzarbeiten durch die Fa. Thoma im Taglohn erfolgen werden. Die Arbeiten werden von ihm überwacht. Gemeinderat Eberhard Weis fragt an, wann die Arbeiten ausgeführt werden und wann sie abgeschlossen sind. Architekt Walter Hügel erklärt, dass dies in den Sommerferien vollzogen werden soll, allerdings ist noch nicht geklärt, ob der günstigste Bieter bei den Zimmererarbeiten auch rechtzeitig das abgebundene Holz erhält. Es könnte somit auch zu zeitlichen Verschiebungen kommen. Seitens Gemeinderat Bernhard Gerber wird vorgeschlagen die Durchbruch- und Glaserarbeiten auf alle Fälle in den Kindergartenferien durchzuführen. Die Zimmererarbeiten können auch anschließend ausgeführt werden. Beschluss: Die Aufträge werden an den jeweils günstigsten Bieter vergeben. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen

Tagesordnungspunkt 8 Mehrzweckhalle Forchheim, Vorstellung von Heizungsvarianten, Konjunkturprogramm 2009, Entscheidung über die Heizungsart. Im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms wurde die Sanierung der Heizzentrale in der Mehrzweckhalle zur Förderung angemeldet. Gemäß Bewilligungsbescheid vom 29.05.2009 erhält die Gemeinde Forchheim für die Sanierung der Heizzentrale einen Zuschuss in Höhe von 12.649,00 €. Dem Gemeinderat ging eine Übersicht über die Investitionskosten verschiedener Wärmeerzeuger zu. Herr Jordan erklärt vorab, dass eine Doppelforderung nicht möglich ist und die Gemeinde somit einmalig pauschal 12.000 € erhält. Er informiert das Gremium, dass derzeit ein Ölhochtemperaturkessel installiert ist. Aufgrund der Abgaswerte und des Alters soll dieser durch einen anderen Kessel ersetzt werden. Bei der Einreichung der Unterlagen ist man von einem Gasbrennwertkessel ausgegangen. Berücksichtigt wurde hierbei auch, dass die

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Badenova den Gasanschluss kostenlos zur Mehrzweckhalle verlegt. Auf Wunsch des Gemeinderats hat nunmehr die Fa. Rehatec verschiedene Varianten erarbeitet. Jede Variante wurde dem Gemeinderat ausführlich erläutert. Gas-Brennwertkessel 170 kW Öl-Brennwertkessel 188 kW 2x Holzpellet-Kessel a 100 kW Gas-BHKW 28 kW + Gas-BW-Kessel 150 kW Solaranlage + Gas-BW-Kessel 170 kW Wärmepumpe 25-37 kW + Gas-BW-Kessel 150 kW Hackschnitzel-Kessel 200 kW

27.300 € 25.500 € 83.450 € 75.700 € 39.300 € 58.500 € 67.000 €

Gemeinderat Christian Pickhardt erklärt, dass er zu Hause einen Heizungswasserspeicher mit Wärmetauscher hat. Er erkundigt sich, ob diese Variante hier auch möglich wäre. Herr Jordan erläutert, dass es sich bei dem von Herrn Pickhardt benannten System um ein Durchlauferhitzerprinzip handelt und dies zwar für die Festhalle möglich ist, jedoch auf Grund der Hohen Anzahl an Zapfstellen dadurch Kosten in doppelter Höhe anfallen würden. Gemeinderat Bernhard Gerber ist der Meinung, dass eine Umschichtung in den beiden 500Liter-Warmwasserspeichern eingebaut werden sollte. Herr Jordan erklärt, dass eine Umschichtung nicht zwingent erforderlich ist, da man im Bestand mit nur einem Trinkwassererwärmer auskommt. Der 2. ist in der Regel ausgeschalten. Der Hausmeister hat bestätigt, dass zum normalen Hallenbetrieb 500 Liter Warmwasser ausreichen. Der zweite Trinkwassererwärmer wird nur bei großen Veranstaltungen gebraucht. Bei der neuen Anlage wird bei Zapfung von Trinkwasserwarm der 2. Speicher indirekt beladen. Die Abkühlung über Nacht beträgt nur etwa 5 Grad. Der 2. Trinkwasserspeicher muss zum Schutz vor Legionellen 1x pro Tag über 60°C beheitzt werden. Falls die Temperatur nicht von der Solaranlage erreicht wird erfolgt eine Nachheitzung über den Kessel. Eine Umschichtung des Trinkwasser vom 1. in den 2. Trinkwasserspeicher kann für ca. 250300,-€ realisiert werden und wird entsprechend in der Ausschreibung berücksichtigt. Gemeinderat Christian Pickhardt möchte wissen, wieso für die Wärmepumpe nur 25 kW verwendet werden sollen. Eine Firma aus Hamburg installiert 80 kW Pumpen für 40.000 €. Dies ist bekannt, so Herr Jordan. Jedoch handelt es sich bei den von Herrn Pickhardt benannten Wärmepumpen um sogenannte Luft-/Wasser-Wärmepumpen. Diese liefern bei kühleren Außen- Temperaturen nur eine geringe Vorlauftemperatur und sind somit für den Einsatz im Altbau ungeeignet. Da Forchheim einen großen Wald hat, würde es sich lohnen, einen Hackschnitzelkessel zu installieren, so Gemeinderat Dr. Jürgen Würtz.

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Herr Jordan erklärt, dass nach einem Hackschnitzelkessel jeden Tag geschaut werden muss , das Holz zu geschnätzel und getrocknet werden muss und somit zusätzliche Personalausgaben entstehen. Die Gemeinderäte Eberhard Weis und Daniel Weis sind der Meinung, dass der Aufwand für solch einen Hackschnitzelkessel enorm hoch sind, da das Holz auch gelagert werden muss und zusätzlich Personal eingestellt werden muss. Gemeinderätin Ute Eckert vertritt die Meinung der Gemeinderäte Eberhard Weis und Daniel Weis. Herr Jordan erläutert, dass der Brennstoffpreis auf 15-20 Jahre schwer zu kalkulieren ist. Herr Jordan erklärt, dass der jetzigen Heizkessel 87 t. CO² Ausstoß produziert. Die anderen Varianten dagegen produzieren nicht so viel CO². Gas-Brennwertkessel 170 kW Öl-Brennwertkessel 188 kW 2x Holzpellet-Kessel a 100 kW Gas-BHKW 28 kW + Gas-BW-Kessel 150 kW Solaranlage + Gas-BW-Kessel 170 kW Wärmepumpe 25-37 kW + Gas-BW-Kessel 150 kW Hackschnitzel-Kessel 200 kW

ca. 46 Tonnen ca. 57 Tonnen ca. 8 Tonnen ca. 27 Tonnen ca. 45 Tonnen ca. 33 Tonnen ca. 8 Tonnen

Gemeinderat Ottmar Binder fragt an, ob es nicht möglich ist, reines Biogas zu erhalten. Er merkt an, dass der Hackschnitzel Kessel am umweltfreundlichsten ist. Herr Jordan informiert, dass nicht garantiert werden kann, dass nur reines Biogas geliefert wird. Das Biogas wird von Fa. Badenova mit einer Anlage auf Erdgasstandard aufbereitet und in das Erdgasnetz eingespeist. Die Biogasanlage ist somit mit der Erdgasleitung in Endingen verbunden, so dass auch eine Vermischung nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Gemeinderat Eberhard Weis ist der Meinung, dass der Hackschnitzel Kessel zwar am umweltfreundlichsten ist, jedoch hierbei hohe Nebenkosten entstehen. Auch müssen die hohen Investitionskosten berücksichtigt werden. Gemeinderat Dr. Jürgen Würtz fragt an, ob es günstiger wäre die Hackschnitzel zu kaufen. Er informiert, dass die Stadt Herbolzheim auch Hackschnitzel verwendet. Gemeinderat Daniel Weis meint, dass das Kaufen von Hackschnitzel trotzdem nicht billiger ist. Herr Jordan bestätigt, dass der spezifische Preis pro erzeugter Kilowattstunde aus gekauften Hackschnitzel dem Preis für Pellets entspricht. Gemeinderätin Ute Eckert erklärt, dass Herbolzheim die Hackschnitzelheizanlage für das Schwimmbad und ein kleines Wohngebiet nutzt. Dies könne man nicht mit der Mehrzweckhalle in Forchheim vergleichen.

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Beschluss: Die Mehrzweckhalle wird zukünftig mit einem Gasbrennwertkessel mit 170 kw beheizt. Die Aufbereitung des Warmwassers erfolgt außerdem mit einer Solaranlage. Die Fa. Rehatec wird beauftragt die Ausschreibung vorzunehmen und zu prüfen, ob der Einbau einer Umschichtung Vorteile bringt. In der Ausschreibung ist dies alternativ vorzusehen. Es erfolgt eine öffentliche Ausschreibung. Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen Gemeinderat Jürgen Würtz erklärt, dass er der Beheizung mit einem Gasbrennwertkessel nicht zustimmen konnte, da ihm zu wenig Informationen über den Betrieb einer Holzhackschnitzelanlage vorlagen.

Tagesordnungspunkt 2 Bauanträge a) Neubau einer Gerätehalle auf dem Grundstück Flst.Nr. 4772, Jägerhof 1 in Forchheim Das Grundstück liegt im Außenbereich der Gemeinde Forchheim. Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken. Seitens des Gemeinderats wurde wieder einmal bemängelt, dass der Bauantrag erst nach Ausführung eingereicht wurde. Auf alle Fälle sollte mit einem entsprechenden Bußgeld seitens der Baurechtsbehörde reagiert werden. Beschluss: Dem Bauantrag wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen

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Tagesordnungspunkt 3 Anschaffung einer Frontkehrmaschine für das Kommunalfahrzeug In Zusammenarbeit mit dem Bauhof der Gemeinde Forchheim wurden zwei Angebote eingeholt. Die Auswertung brachte folgendes Ergebnis: 1. Fa. Powertec, Schwanau 2. Bieter

5.706,05 € 5.884,70 €

Gemeinderat Dr. Jürgen Würtz möchte wissen, ob die Gemeinde Forchheim bisher eine Kehrmaschine besaß. Der Vorsitzende erklärte, dass die Gemeinde bisher keine Kehrmaschine hatte, jedoch im Haushalt der Betrag für eine neue Kehrmaschine veranschlagt ist und diese auch benötigt wird. Beschluss: Die Frontkehrmaschine wird bei der Fa. Powertec zum Preis von 5.706,05 € angeschafft. Abstimmungsergebnis: 9 Ja- Stimmen

Tagesordnungspunkt 4 Verpachtung (Versteigerung) der gemeindeeigenen Grundstücke, Festlegung des Ansatzpreises In diesem Jahr steht die Neuverpachtung/Versteigerung der gemeindeeigenen Grundstücke an. Die Versteigerung findet am 01.10.2009 statt. Die Gemeinderäte erhielten eine Aufstellung mit den alten Pachtpreisen und einen Vorschlag für das Mindestgebot. Die gemeindeeigenen Grundstücke wurden in einem Plan mit lfd. Nummern gekennzeichnet. Für die Versteigerung gelten folgende Bedingungen, die vom Gemeinderat am 15.06.2009 beschlossen wurden. 1. Steigern darf jeder Forchheimer Haupt- oder Nebenerwerbslandwirt, ausgenommen Rentner. 2. Jeder darf zunächst nur 1 Grundstück ersteigern. 3. Sollten nach der ersten Versteigerungsrunde noch Grundstücke zur Versteigerung anstehen, wird die Begrenzung aufgehoben.

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4. Ausgenommen sind Grundstücke, die aufgrund ihrer Lage nur an einen bestimmten Personenkreis zu verpachten sind, z.B. Grundstücke im Munitionswald. Das bisherige Mindestangebot wird um 1 € erhöht, soweit es vertretbar ist. Gemeinderat Dr. Jürgen Würtz informiert das Gremium darüber, dass die Gemeinderäte Christian Pickhardt, Ottmar Binder und Dr. Jürgen Würtz 2 Anträge stellen möchten. Zum einen möchten sie einen Antrag auf Ausschluss von Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen bei der Verpachtung gemeindeeigener Grundstücke stellen. Herr Würtz begründet diesen Antrag damit, dass die Gentechnik u.a. auch Einfluss auf die Bodenpreise hat. Der Wert des Bodens kann vermindert werden, wenn nach dem Einsatz von Gentech-Samen eine Umstellung auf gentechnikfreie Produktion über Jahre ausgeschlossen ist. Als zweites stellen die oben genannten Gemeinderäte einen Antrag auf Prüfung der Einrichtung einer Gentechnikfreien Region in Forchheim. Herr Würtz erklärt, dass die Landwirte dem Antrag durchaus positiv entgegensehen. Er könne sich vorstellen, dass z.B. bei einer Informationsveranstaltung alle Landwirte über die Nachteile der Gentechnik informiert werden. Der Vorsitzende erklärt, dass er beide Anträge unterstützen wird, jedoch eine Behandlung erst auf der nächsten öffentlichen Sitzung möglich ist. Diese Sitzung findet am Montag, 28.09.2009 statt. Die Versteigerung am Donnerstag, 01.10.2009, sodass der Gemeinderat noch rechtzeitig über die Anträge beraten und beschließen kann. Bürgermeister Johann Gerber erläutert, dass bei den Grundstücken der Ansatzpreis um 1 € angehoben wurde. Gemeinderat Ottmar Binder ist der Meinung, dass die generelle Erhöhung um 1 € für einige Grundstücke, speziell Grundstücke direkt am Waldrand, zu hoch ist. Die hohen Pachtpreise werden in Forchheim hauptsächlich durch Baumschulbetriebe bezahlt. Der Erlös beim Mais ist rückläufig. Teilweise sind auch Gemeindegrundstücke nicht für den Kartoffelbau geeignet. Er empfiehlt deshalb, dass die Gemeinde die Pachtpreise eher etwas reduziert. Wird dann bei der Versteigerung ein höherer Preis erzielt, ist das aus seiner Sicht dann ok. Bürgermeister Johann Gerber schlägt nach dieser Anmerkung vor über jedes Grundstück separat abzustimmen und den Pachtpreis festzulegen. Diesem Vorschlag stimmt das Gremium zu. Der Gemeinderat stimmte über jedes Grundstück einzeln ab.

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Folgende Ansätze für die Versteigerung am 01.10.2009 wurden festgelegt: Nr. Flst.Nr.

13 5 7 7

4174 4979 4989 4989/1

7 7 9 8 4 10

4989/2 4989/3 4997 4996 4975 4552

9279 9276 15 4464 6 6 3 3 2 1

4943 4942 8137 4731 4731 7457 4726 4724

Name:

wird neu eigenteilt Fläche steht noch nicht fest

werden nur miteinander verpachtet schlechter Zuschnitt werden nur miteinander verpachtet

Preis pro Vorschlag Preis pro Gesamtpreis: Ar Verwaltung Ar neu Vorschlag Mindestgeb bisher ot.

Größe (ar).

Lage:

28,77 69,07 393,59 bisher 88

Mannsmatten Niemandsplätzle Salzweg Salzweg

100,70 € 207,21 €

3,5 3

4,5 4

4,5 3,5

220,00 €

2,5

3,5

3

bisher 88 bisher 88 69,00 33,58 86,42 69,25

Salzweg Salzweg Niemandsplätzle Niemandsplätzle Salzweg Heckle

220,00 € 220,00 € 172,50 € 83,95 € 216,05 € 138,50 €

2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2

3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 2,5

3 3 3 3 3 2

45,27 70,79 28,70

Gemarkung Riegel Gemarkung Riegel Muhrmatten

180,18 € 71,75 €

1,3 2,5 2,5

2 3 2,5

2 3 2,5

177,87 €

3 0 3 3

4 4 3,5 0 3,5 0 4 4

4 4 3,5 0 3,5 0,5 4 4

480,95 €

5

6

6

327,20 €

4

5

6

270,59 €

4,5

5,5

5,5

447,75 €

4,5

85,54 €

3,5

5,5 6 4,5

6 6 4,5

57,18 16,80 98,00 neu Gsoddini 10,00 neue Größe 30,23 sehr schlechte Lage 40,95 werden getrennt 28,61 verpachtet 30,68

11357

werden getrennt

96,19

11358

verpachtet

81,80

11 4885

60,13

11373 12 4908/3 14 4302

99,50 100,00 24,44

Lindenbrunnenbuck Lindenbrunnenbuck Gemarkung Riegel Lindenbrunnenbuck Lindenbrunnenbuck Gemarkung Riegel Wagrain im Boden Wagrain im Boden Mannsmatten Gem. Endingen Mannsmatten Gem Endingen Gruben unter dem Mühlweg Mannsmatten Gem. Endingen Dritte Schoren Zweiter Latschgenacker

369,90 € 245,00 € 120,69 € 0,00 €

Beschluss: Dem Vorschlag für das Mindestgebot wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen

2,5

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An der Beratung und Beschlussfassung nahmen Bürgermeister Johann Gerber (verschwägert mit Antragssteller) und Gemeinderat Eberhard Weis (Beschäftigt bei Antragssteller) wegen Befangenheit nicht teil. Sie nahmen währenddessen im Zuhörerraum Platz. Den Vorsitz für diesen Tagesordnungspunkt übernahm Bürgermeisterstellevertreter Andreas Gerber. Tagesordnungspunkt 5 Vorhabensbezogener Bebauungsplan Biogasanlage in Forchheim a) Beschlussfassung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen während der Offenlage. b) Beschlussfassung als Satzung. Der Gemeinderat der Gemeinde Forchheim hat am 15.06.2009 den Entwurf des Bebauungsplanes „Biogasanlage“ gebilligt. Der Gemeindeverwaltungsverband hat am 04.12.2008 die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Das Bauleitverfahren läuft im sogenannten Parallelverfahren. Der Bebauungsplan liegt in der Zeit vom 29. Juni 2009 bis 31. Juli 2009 öffentlich aus. Der Flächennutzungsplan vom 06. Juli 2009 bis 10. August 2009. Bisher sind keine Bedenken und Anregungen eingegangen. Das Landratsamt Emmendingen wird jedoch noch bis 31. Juli 2009 ihre Stellungnahme abgeben. Eingegangen ist zwischenzeitlich auch der Genehmigungsantrag zur Errichtung und dem Betrieb einer Anlage zur Lagerung von brennbaren Gasen in einem Behälter mit einem Fassungsvermögen von max. 27,7 Tonnen. Das Vorhaben wurde dem Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 15.06.09 vorgestellt. Folgende Bedenken und Anregungen sind eingegangen: 1. Landratsamt Emmendingen, Untere Baurechtsbehörde Die geplante Tankanlage befindet sich außerhalb des Baufensters. Da diese Bestandteil der Hauptanlage ist, wäre am geplanten Standort die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht eingehalten und demnach nicht zulässig. Beschluss: Der Bebauungsplan wird erweitert. Die Baugrenze wird nach Westen verschoben, damit die Tankanlage innerhalb der Baugrenzen steht. 2. Landratsamt Emmendingen, Untere Wasserbehörde Bodenschutz Um die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden beurteilen zu können, ist eine Bewertung von Bodenfunktionen durchzuführen. Zur Bewertung der Bodenfunktionen ist die Bodenschätzung und deren funktionsbezogene Auswertung heranzuziehen. Auf dieser Basis ist die

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Eingriffsschwere in das Schutzgut Boden und der Umfang, der sich daraus ergebenden Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu ermitteln. Die Gesamtfläche beträgt 3,4 ha. Die versiegelte Fläche 2,2 ha. Für diesen Eingriff ist ein Ausgleich zu schaffen. Im Umweltbericht und im Grünordnungsplan ist der anteilige Kompensationsbedarf für das Schutzgut Boden nicht zu entnehmen. Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung für das Schutzgut Boden ist entsprechend der Arbeitshilfe des Umweltministeriums „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ zu überarbeiten und transparent zu machen. Beschluss: Das Büro Lill Consult wird beauftragt die Ausgleichsbilanzierung zu erstellen. Die Kosten sind von der Fa. Ökoenergie Binder zu tragen. Niederschlagswasser Ungünstigere Niederschlagsereignisse, als das einjährige Bemessungsereignis des Versickerungsbeckens rufen längere Einstauzeiten hervor. Versickerungsanlagen sollen nach den allgemeinen anerkannten technischen Regeln für ein 5-jähriges Bemessungsereignis Einstauzeiten von max. 24 Stunden aufweisen. Das geplante Versickerungsbecken sollte demnach eine ausreichende Entlastung besitzen. Beschluss: Der Betreiber wird beauftragt das Versickerungsbecken für ein 5-jähriges Bemessungsereignis herzustellen. Die entsprechenden Antragsunterlagen mit den rechnerischen Nachweisen sind vorzulegen. 3. Landratsamt Emmendingen, Amt für Bauen und Naturschutz Eingrünung Für die Eingrünung der Maschinenhalle, Generatorhaus, der Trafostation ist nicht ausreichend Platz vorhanden. Der Wall hört deshalb westlich davon auf. Es gab Überlegungen zur Berankung oder Hinterpflanzung des Zaunes, um den Einblick auf diesen technischen Teil der Anlage zu verhindern. Die Grünordnung erhält hierzu keine Ausführungen. Beschluss: Das Büro Lill wird beauftragt in der Grünordnung zu diesem Punkt Aussagen zu treffen. Die Kosten sind vom Anlagebetreiber zu übernehmen. Speichervolumen für Gärprodukte Für die Gärprodukte muss genügend Speichervolumen vorhanden sein. Nur so kann vermieden werden, dass eine Ausbringung auf naturschutzfachlich hochwertigen Grünland während der Zeit erfolgt, in der die Verwertung auf Ackerbaustandorten nicht möglich ist. Eine Ausbringung der Gärprodukte auf Grünland darf während der Vegetationsperiode generell nicht erfolgen.

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Beschluss: Der Betreiber wird beauftragt nachzuweisen, dass entsprechendes Speichervolumen für die Gärprodukte vorhanden ist. Ausgleichsmaßnahmen Die Fläche der zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen im Westen des Bebauungsplangebietes sollte in den Bebauungsplan aufgenommen werden. Beschluss: Wird stattgegeben. b) Beschlussfassung als Satzung Der vorhabensbezogene Bebauungsplan „Biogasanlage“ wird als Satzung beschlossen. c) Erlass der örtlichen Bauvorschriften nach LBO Dem Erlass der örtlichen Bauvorschriften wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen

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Tagesordnungspunkt 6 Vollzug des Haushaltsplans 2009, Zwischenbericht zum 30.07.

1.

wichtigste E I N N A H M E N - Verwaltungshaushalt 1

2

3

in % EURO EURO KassenAktueller Stand Planansatz Einnahme in Tausend

in Tausend

1.1 Grundsteuer

116

113

102,7%

1.2 Gewerbesteuer

179

50

358,0%

1.3 Einkommensteueranteil

195

421

46,3%

3

6

50,0%

1.5 FAG Zuweisungen

245

514

47,7%

1.6 Gebühren/Entgelte

73

145

50,3%

1.7 Einnahmen aus Verkauf ua.

42

38

110,5%

1.8 Sonst. Zuweisungen

45

98

45,9%

1.9 Sonst. Finanzeinnahmen

46

75

61,3%

1.4 Umsatzsteueranteil

Hinweise:

zu 1.2 Gewerbesteuer nach tatsächlich eingegangener Gewerbesteuer (IST) zu 1.3 Einkommensteueranteil bei Hochrechnung der bisher eingegangen zwei Raten ergeben sich Mindereinnahmen von rund 31 T€ zu 1.5 FAG-Zuweisungen

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bei Hochrechnung der bisher eingeganenen zwei Raten ergeben sich Mindereinnahmen von rund 24 T€ zu 1.7 Einnahmen aus Verkauf, Miete, Pachten davon Holzverkauf rund 29 T€ zu 1.8 Sonstige Zuweisungen davon Landeszuweisungen für den Kindergarten St. Johannes 35 T€ nach 2 Raten zu 1.9 Sonstige Zuweisungen die Konzessionsabgaben aus der Stromversorgung sind mit rund 20 T€ (40 %) eingegangen die Zinseinnahmen werden überwiegend zum Ende des Jahres verbucht

A U S G A B E N - Verwaltungshaushalt 1 in Tausend EURO

3 in % KassenAktueller Stand Planansatz Ausgabe 1.1

Personalausgaben

1.2

2 in Tausend EURO

104

183

56,8%

Sächl.Verw.u. Betriebsaufwand - Unterhaltg.d. Grundstücke - Geräte, Mieten,Pachten - Bewirtschaftg.d.Gebäude ua.

9 6 53

75 18 96

12,0% 33,3% 55,2%

1.3

Zuweisungen und Zuschüsse

97

194

50,0%

1.4

Gewerbesteuerumlage

27

11

245,5%

1.5

Finanzausgleichsumlage

108

216

50,0%

1.6

Kreisumlage

151

303

49,8%

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Hinweise:

zu 1.3

Zuweisungen und Zuschüsse Zuweisungen für den kath. Kindergarten St. Johannes nach 2 Raten 95 T€

zu 1.4

Gewerbesteuerumlage 22,33 % des Gewerbesteueraufkommens

zu 1.6

Kreisumlage Hebesatz 2009: 31,0 %

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Vermögenshaushalt 2009

Ausgaben 1.1 Hauptamt-Erwerb von bewegl. Sachen Musikpflege-Zuschuss Musikverein 1.2 Instrumentenbeschaffung

Vollzogen

Ansatz Hinweis

0

2.500

2.375

3.500

22.963

20.000

0

30.000

2.598

2.500

1.6 Verbandsumlage GVV Nördlicher Kaiserstuhl

0

2.000

1.7 Ortssanierung/LSP

0

100.000

136.691

550.000

1.9 Beschaffung Schilder Ortseingänge

0

3.000

1.10 Bauzuschüsse an ENBW

0

4.000

Abwasserbeseitigung Kanalerweiterung 1.11 Lehgarten

0

190.000

750

2.500

Zuschüsse für private 1.13 Regenwasserversickerung

0

3.000

1.14 Friedhof, Vermessung/Digitalisierung

0

5.000

1.15 Bauhof- Kauf -Tremo Besen/ Rasenmäher

1.559

6.000

1.16 Ausbau Wirtschaftswege Wasserversorgung-Leitungsnetzerweiterung 1.17 Lehgarten

3.851

40.000

4.201

110.000

Tiefbrunnen Forchheimer Wald-Einrichtung 1.18 ferntechn. Überwachung

0

30.000

1.19 Grundstückserwerb

0

50.000

1.3 Dachsanierung Kindergarten Kindergarten-Durchbruch, Umbau 1.4 Kleinkindbetreuung Zuschuss Kinder- und Jugendturnen 1.5 SVF/ Turngeräte

1.8 Erschließung Lehgarten/ Straßenbau

1.12 Zuschüsse für innovative Energieanlagen

174.988 1.154.000

21,4 %

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Hinweise: außerplanmäßige Vorhaben im Rahmen des Konjunkturpaketes wurden bislang nicht bewirtschaftet

Volker Jauch erklärt, dass Mindereinnahmen bei den FAG-Zuweisungen erwartet werden. Die Grundsteuer entspricht jedoch dem Ansatz. Erfreulich ist es, so Herr Jauch, dass die Gewerbesteuereinnahmen mit 179.000 € sehr hoch sind. Weniger erfreulich ist es dagegen, dass beim Einkommenssteueranteil mit Mindereinnahmen von ca. 31.000 € gerechnet werden muss. Gemeinderat Ottmar Binder möchte wissen, wieso erst 9.000 € für die Unterhaltung der Grundstücke ausgegeben wurde und ob hier alle 75.000 € benötigt werden. Volker Jauch konnte dies nicht bestätigen. Er ist der Meinung, dass sicherlich nicht alle 75.000 € benötigt werden, jedoch musste am Anfang des Jahres ein Planansatz gemacht werden.

Tagesordnungspunkt 7 Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer für Therapiehunde Die Gemeinde hat mit Datum 16.07.09 einen Antrag auf Befreiung eines Therapiehundes von der Hundesteuer erhalten. Die Besitzerin arbeitet im Jugendhilfezentrum St. Anton in Riegel. Der Hund wird als Therapiehund an 4 Tagen mit insgesamt 5 Wochenstunden in einer Tagesgruppe für die Betreuung verhaltensauffälliger Kinder eingesetzt. Eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung für Therapiehunde ist in der Hundesteuersatzung (§ 6)vom 24.02.2005 nicht vorgesehen. Hundehaltung im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit, kann grundsätzlich nicht ohne weiteres besteuert werden. Dient die Hundehaltung nicht ausschließlich der Einnahmeerzielung, sondern auch dem persönlichen Lebensbedarf, ist dagegen eine Besteuerung zulässig. Bei einem Einsatz von insgesamt 5 Wochenstunden kann von einem Schwerpunkt bei der beruflichen Tätigkeit nicht ausgegangen werden. Auch der Gemeindetag Baden-Württemberg empfiehlt seinen Mitgliedsgemeinden, beim Tatbestand „Therapiehunde“ keine Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen zu gewähren, da es bislang keine einheitlichen Kriterien für die Ausbildung als Therapiehund gibt. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, Therapiehunde von der Hundesteuer nicht zu befreien.

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Auszug aus der Hundesteuersatzung vom 24.02.2005:

§6 Steuerbefreiungen Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von 1. Hunden, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen. Sonst hilfsbedürftig nach Satz 1 sind Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H" besitzen, 2. Hunden, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen. 3. Hunden von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern, soweit diese Hunden für den Forstund Jagdschutz erforderlich sind. 4. Hunden, die zur Bewachung einzelstehender Gebäude gehalten werden, wenn dies nach Lage der örtlichen Verhältnisse erforderlich ist.

Gemeinderat Dr. Jürgen Würtz fragt an, wie lange der Hund bereits als Therapiehund eingesetzt wird. Volker Jauch informiert, dass der Hund erst 1 Jahr alt ist.

Beschluss: Therapiehunde erhalten keine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen 1 Enthaltung

Tagesordnungspunkt 9 Bekanntgaben Gemeinderat Ottmar Binder fragt an, ob es möglich wäre, die Sitzungen des Gemeinderates auf Montag zu verschieben. Das Gremium hatte hiergegen keine Einwendungen. Auch Herr Kindler teilte mit, dass dies aus Sicht der Verwaltung keine Probleme darstellen würde. Der Vorsitzende informiert, dass die nächste Sitzung des Gemeinderates dann er am 28.09. stattfinden wird. Bürgermeister Johann Gerber gibt bekannt, dass er mit der EnBW wegen der Beleuchtung des Neubaugebietes „Lehgarten“ gesprochen hat und die EnBW die eine Ausleuchtungsberechnung der Straßen nach DIN vornehmen wird. Der Gemeinderat wird wieder informiert.

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Der Vorsitzende informiert, dass mit den Eigentümern südlich der Gemeinde wegen der Verbreiterung des Feldweges gesprochen wurde. Die Eigentümer erhielten das Angebot, dass die Gemeinde die Kosten der Vermessung und des Grundbuchvollzuges übernimmt. Die Grundstücksfläche muss kostenlos abgegeben werden, damit der Feldweg eine Breite von 3,50 m aufweist. Dies ist die Breite, die bereits heute in der Natur vorhanden ist. Tatsächlich gehören der Gemeinde jedoch nur Flächen von 1,20 m bis 0,30 m. Bürgermeister Johann Gerber informiert, dass die Straßenleuchte beim Dorffest nicht abgeschaltet werden. Für das Dorffest können auch noch Fahnen gekauft werden. Der Kaufpreis beträgt 55 €, so Herr Gerber. Der Vorsitzende erklärt, dass die Erdgasversorgung für das Neubaugebiet „Lehgarten“ von der Halle über die Eichstraße, Weisweiler Straße, Ranzenstraße erfolgt. Entlang des Bauabschnittes werden die Grundstückseigentümer noch von der Badenova angesprochen, ob sie einen Erdgasanschluss wünschen.

Tagesordnungspunkt 10 Fragestunde Gemeinderat Dr. Jürgen Würtz regt an, die Eichstraße für das Dorffest auch zu schmücken, da diesen Weg alle Festbesucher benutzen. Der Vorsitzende erklärt, dass Herr Würtz mitteilen soll wo genau eine Beflaggung erfolgen könnte. Der Bauhof wird sich dann darum kümmern. Gemeinderat Dr. Jürgen Würtz ist der Auffassung, dass der Feldweg, der vor kurzem erst saniert wurde jetzt schon wieder an der Seite teilweise abbricht. Die Verwaltung sollte bitte prüfen, ob hier ein Garantiefall vorliegt. Der Vorsitzende erklärt, dass dies bisher noch nicht bekannt war und zunächst angeschaut werden muss. Gemeinderat Andreas Gerber informiert, dass die Gemeinden Wyhl und Weisweil wegen der Schnakenplage Tabletten organisiert haben, die auf dem Rathaus abgeholt werden können. Herr Gerber erkundigt sich, ob die Gemeinde Forchheim so etwas auch beabsichtigt. Gemeinderat Eberhard Weis gibt bekannt, dass Jagdschäden in letzter Zeit nicht immer richtig behandelt wurden. Er ist der Meinung, dass ein amtlicher Wildschadenschätzer eingestellt werden soll.

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Der Vorsitzende sichert zu, dass er sich auf dem Landratsamt erkundigt, welcher Wildschadenschätzer für Forchheim zuständig ist. ZUR BEURKUNDUNG:

Der Vorsitzende:

Die Gemeinderäte:

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Der Stellvertreter: -------------------------

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Der Schriftführer:

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