N i c h t a m t l i c h e r

mit Ortsteil Pätz Druck und Verlag: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH • Auflage: 3000 10178 Berlin, Panoramastraße 1, Tel: (030) 2809 93 45 • Fax: (...
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mit Ortsteil Pätz Druck und Verlag: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH • Auflage: 3000 10178 Berlin, Panoramastraße 1, Tel: (030) 2809 93 45 • Fax: (030) 2809 94 06 Herausgeber des Amtsblattes: Gemeinde Bestensee, Eichhornstr. 4-5, 15741 Bestensee,Tel.:033763 / 998-0 verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister der Gemeinde Bestensee

Bezugsmöglichkeiten und -bedingungen des Amtsblattes für die Gemeinde Bestensee - Der „Bestwiner“: Das Amtsblatt erscheint einmal im Monat und ist für die mit Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohner im Rathaus der Gemeinde Bestensee, Eichhornstr. 4 - 5, im Bürgerbüro während der öffentlichen Sprechzeiten kostenlos erhältlich. Es kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement unter der oben genannten Anschrift der Gemeinde Bestensee bezogen werden.

23. Jahrgang

Ausgabe Nr. 4

N i c h t a m t l i c h e r

Bestensee, den 29.04.15

T e i l

Aus dem Inhalt Mitteilungen der Verwaltung * Das Ornungsamt informiert: Sondernutzung auf öffentlicher Verkehrsfläche

Seite 2

* Allgemeine Hinweise für Hundehalter

Seite 2

* Private Feuerwerke

Seite 3

* Bestenseer Citystreife

Seite 4

* Frühjahrsputz auf dem Hofjagdweg

Seite 4

* Das Gemeindeamt gratuliert

Seite 6

* Das Hauptamt informiert

Seite 6

* Angebot zur Werbeanbringung in der Landkost – Arena

Seite 13

* Öffnungszeiten der Gemeindebibliothek

Seite 13

* Öffnungszeiten der Bücherstube im OT Pätz,

Seite 13

* Bestenseer Veranstaltungskalender 2014

Seite 14

* Seniorenbeirat informiert

Seite 19

Lokalnachrichten * Frühlingswanderung nach Klein Besten

Seite 7

* 12. Bestenseer Ostermarkt

Seite 8

* LAUSL: Ostermarktbeteiligung top gelaufen

Seite 9

* Handwerkerhoffest

Seite 10

* Neues aus der Grundschule Bestensee

Seite 11

* Jugendzentrum Bestensee: Vorhabensplanung 2015

Seite 12

* * * *

Seite 13 Seite 16 Seite 16 Seite 18

Information des Heimatverein Pätz: ... in eigener Sache... Tischtennisabteilung der VSG Bestensee – Mensch gegen Maschine Punkt um Punkt: Przemet und Bestensee messen sich im Tischtennis SC Karate Bestensee: Brandenburger Karate-Kids 1. Ranglisten-Turnier 2015

* Volkssolidarität informiert...

Seite 19

* Information des Tourismusverbandes: Täglich offene Tür für Gäste

Seite 20

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23. Jahrgang / 29.04.15 / Nummer 4

Das Ordnungsamt informiert

Sondernutzung auf öffentlicher Verkehrsfläche Das Lagern von Baustoffen und das Abstellen von Gegenständen auf öffentlicher Verkehrsfläche jeglicher Art ist Sondernutzung. Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung. Sie bedarf der Erlaubnis der Gemeinde Bestensee

der Ausübung der Sondernutzung, beantragen werden. Anträge und weiterführende Erläuterungen finden Sie im

für Ortsdurchfahrtsund Gemeindestraßen. Die Gemeinde kann die Ausübung der Sondernutzung mit einer Satzung regeln. Für Sondernutzungen können Sondernutzungsgebühren erhoben werden (siehe Sondernutzungsgebührensatzung Bestensee). Seit März 2013 ist in Bestensee

Internet, www.bestensee.de – Rathaus online – Bürgerservice – S – Sondernutzungen und im Gemeindeamt Bestensee. Sondernutzungen, die ohne Erlaubnis durchgeführt werden sind Ordnungswidrigkeiten. Diese können entsprechend geahndet werden (siehe Sondernutzungssatzung Bestensee).

Allgemeine Hinweise für Hundehalter 1. Hundehalterverordnung (HundehV) Nach § 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehV) vom 16.06.2004 (GVBl. II S. 458) muss ein eingefriedetes Besitztum, auf dem ein Hund gehalten wird, gegen ein unbeabsichtigtes Entweichen des Hundes angemessen gesichert sein. Gefährliche Hunde sind so zu halten, dass sie das eingefriedete Besitztum nicht gegen den Willen des Hundehalters verlassen können (ausbruchsichere Einfriedung). Alle Zugänge zu dem ausbruchsicher eingefriedeten Besitztum sind durch deutlich sichtbare Warnschilder mit der Aufschrift „Vorsicht gefährlicher Hund“ oder „Vorsicht bissiger Hund“ kenntlich zu machen. Wer Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums führt, muss körperlich und geistig die Gewähr dafür bieten, jederzeit den Hund so beaufsichtigen zu können, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden (§ 2 Abs. 1 HundehV). Einen generellen Leinenzwang sieht die HundehV jedoch nicht vor. Auf Grund von § 2 Abs. 3 HundehV ist es Vorschrift, dass außerhalb des befriedeten Besitztums alle Hunde ein Halsband mit Namen und Adresse des Hundehalters zu tragen haben. Der Hundehalter hat sicherzustellen, dass sich der Hund nicht unbeaufsichtigt außerhalb des befriedeten Besitztums aufhält (§ 2 Abs. 6 Satz 1 HundehV). Des Weiteren dürfen Hunde nur Personen überlassen werden, die die Gewähr dafür bieten, dass die Vorschriften der Hundehalterverordnung eingehalten werden (§ 2 Abs. 6 Satz 2 HundehV). Ein generelles Mitnahmeverbot für Hunde an gekennzeichnete öffentliche Badestellen ist in § 4 Hundehalterverordnung (HundehV) geregelt. Die Liste der im Land Brandenburg registrierten und kontrollierten öffentlichen Badestellen finden Sie hier: http://www.luis-bb.de/v/badestellen/V7100040/ Bestensee ist dort mit 4 Badestellen gelistet, wovon zwei öffentlich zugänglich sind (1. Todnitzsee und 2. Pätz Badestrand). Die anderen zwei Badestellen befinden sich auf Privatland (Tonsee in Körbiskrug (Zeltplatz) sowie Kiessee). Nach § 6 Abs. 1 sind Hunde, die eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Geweicht von mindestens 20 kg haben bei der Ordnungsbehörde anzumelden. Der Hundehalter ist verpflichtet, den Hund mit einem Microchip-Transponder nach ISO-Standard kennzeichnen zu lassen. Da von vielen Bürgern irrtümlich davon ausgegangen wird, das ihr Hund bei der Gemeinde gemeldet ist (Abt. Hundesteuern), möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass dies nicht gleichzeitig der Anmeldung nach HundehV entspricht. Entsprechende Anmeldeformulare liegen im Ordnungsamt, Zimmer 19, bereit. Verstöße gegen die o. g. Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 14 Abs. 1 dar, die mit dem Erlass von Bußgeldbescheiden geahndet werden können. 2. Brandenburgisches Waldgesetz Nach § 15 Abs. 8 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg dürfen Hunde nur angeleint im Wald geführt werden. Wer diese Vorschrift nicht beachtet, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit Geldbuße geahndet werden. In der Straße „Unter den Eichen“, gegenüber der Tierarztpraxis Bestensee, befindet sich ein eingezäuntes Hundeauslaufgebiet, dass durch jedermann genutzt werden kann.

mit dem Ortsteil Pätz eine neue Sondernutzungssatzung in Kraft getreten. Alle hierin definierten Sondernutzungen müssen rechtzeitig, möglichst 14 Tage vor

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig im Gemeindeamt Bestensee. gez. Schmidt / OAL

Rathaus - Gemeinde Bestensee Eichhornstr. 4 - 5, 15741 Bestensee SPRECHZEITEN: Dienstag: 9.00 - 12.00 u. 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag: 9.00 - 12.00 u. 13.00 - 15.30 Uhr Termine nach vorheriger Vereinbarung sind an folgenden Tagen möglich: Montag u. Mittwoch: 9.00 - 12.00 u. 13.00-15.30 Uhr Freitag: 9.00 - 13.00 Uhr

Der „Bestwiner“ | 3 |

23. Jahrgang / 29.04.15 / Nummer 4 3. Ordnungsbehördl. Verordnung der Gemeinde Bestensee Nach § 4 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Bestensee vom 29.02.1996 (Bestwiner, April-Ausgabe 1996) ist jede Verunreinigung von Verkehrsflächen und Anlagen untersagt. Dazu zählt auch die Verunreinigung mit Hundekot. Hat jemand öffentliche Verkehrsflächen oder öffentliche Anlagen verunreinigt oder verunreinigen lassen, so muss er unverzüglich für die Beseitigung dieses Zustandes sorgen. Soweit Gehwege nicht vorhanden sind, gilt ein Streifen bis zu 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg. Unrelevant ist hierbei die tatsächliche Nutzung dieses Gehweges durch Fußgänger. Wer das Verunreinigungsverbot vorsätzlich oder fahrlässig verletzt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit Geldbuße geahndet werden. 4. Straßenverkehrsordnung Nach § 28 der Straßenverkehrsordnung sind Haustiere, die den Verkehr gefährden können, von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können. Das unberechenbare Verhalten der Tiere erfordert insbesondere im öffentlichen Straßenraum eine sorgfältige Aufsicht. Wer als Tierhalter oder sonst für die Tiere Verantwortliche einer Vorschrift nach § 28 der StVO zuwiderhandelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 49 StVO, die mit Geldbuße geahndet werden kann. Darüber hinaus können Sie zivilrechtlich nach § 833 BGB zum Schadenersatz verpflichtet werden, sofern durch den Hund der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt wird. 5. Ordnungswidrigkeitengesetz Nach § 121 des Ordnungswidrigkeitengesetzes handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein bösartiges Tier sich frei umherbewegen läßt oder als Verantwortlicher für die Beaufsichtigung eines solchen Tieres es unterläßt, die nötigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Schäden durch das Tier zu verhüten. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. 6. Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) Nach § 3 Abs. 2 sind Tiere so zu halten, dass niemand durch die Immissionen, die durch sie hervorgerufen werden, mehr als nur geringfügig belästigt wird. Schlägt der Hund an, wenn jemand das Grundstück oder die Wohnung passiert, so ist das Geräusch den Nachbarn zumutbar. Sollte das Tier aber jeden Schritt eines Vorübergehenden mit lautem Gebell begleiten oder vollkommen grundlos bellen, muss es besser erzogen oder zumindest gut beaufsichtigt werden (Begleithundeprüfung, Hundeschule). Unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung sind bußgeldrechtliche Maßnahmen gegen den jeweiligen Hundehalter dann einzuleiten, wenn der Hund nicht nur gelegentlich für kurze Zeit (entsprechend den typischen und unvermeidbaren tierischen Äußerungen), sondern für längere Zeit ohne erkennbaren Grund ruhestörend und belästigend bellt oder jault. Wir hoffen, dass diese ausführlichen Hinweise auf die Rechtslage genügen und die Hundehalter ihre Tier ordnungsgemäß beaufsichtigen werden. Andernfalls wären wir gezwungen, von den uns zur Verfügung stehenden Rechtsvorschriften Gebrauch zu machen. (z. B. Aufforderung zur angemessenen Einfriedung des Grundstücks, Aufforderung zur Absolvierung eines Lehrgangs in einer Hundeschule (Begleithundeprüfung) und Ahnung von Verstößen gegen die HundehV durch Erlass von Bußgeldbescheiden oder Verwarnungen. Die örtli-

che Ordnungsbehörde hat das Halten eines Hundes zu untersagen, wenn durch das Halten eine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht (§ 5 Abs. 1 HundehV). -Ihr OrdnungsamtGemeinde Bestensee Eichhornstraße 4-5 * 15741 Bestensee, Tel. (03 37 63) 9 98-13

Private Feuerwerke Im Hinblick auf die nahende Sommersaison, in der erfahrungsgemäß viele private Feierlichkeiten (Geburtstage, Hochzeiten, Jugendweihen) auch im Freien stattfinden, möchten wir Sie heute einmal zu dem Umgang und das Abbrennen von pyrotechnischen Erzeugnissen (Feuerwerk) informieren. Wir stellen fest, dass im Gemeindegebiet vor allem an den Wochenenden vereinzelt illegale Feuerwerke abgebrannt werden. Grundsätzlich ist es verboten, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember als Privatperson abzubrennen. Diese Pyrotechnik (handelsübliches Feuerwerk, das Jedermann zu Silvester kaufen kann) darf im o. g. Zeitraum nur durch zugelassene und gewerbliche Pyrotechniker oder mit einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) verwendet (abgebrannt) werden. Die örtliche Ordnungsbehörde kann allgemein oder im Einzelfall von dem Verbot aus begründetem Anlaß Ausnahmen zulassen. Ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung sollte mindestens 2 Wochen vorher beim Ordnungsamt

eingereicht werden. Antragsformulare finden Sie auf unserer Homepage www.bestensee.de oder liegen im Ordnungsamt für Sie bereit. Der Antrag kann auch formlos gestellt werden und muss mindestens die folgenden Angaben enthalten: ‘ Wer brennt ab? (Personalien des Antragstellers) ‘ Wo soll abgebrannt werden? (Adresse und Lage des Veranstaltungsortes, Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers) ‘ Wann soll abgebrannt werden? (Datum, Uhrzeit) ‘ Anlass oder Ereignis? (zulässig nur bei besonderen Anlässen wie z. B. Hochzeit, Jubiläum. Über den Anlass ist auf Verlangen ein Nachweis zu erbringen.) Wer Feuerwerke ohne Ausnahmegenehmigung abbrennt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit Geldbuße bis zu 10.000,00 EUR geahndet werden. Zuständige Sachbearbeiterin: Janett Diewok Gemeinde Bestensee * Ordnungsamt Eichhornstraße 4-5 * 15741 Bestensee, Tel. (03 37 63) 9 98-13

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Frühjahrsputz auf dem Hofjagdweg Am Montag, dem 13.April wurde auf dem Teilstück des Hofjagdweges zwischen Bestensee und Groß Köris ein Frühjahrsputz

des Tourismusverbandes DahmeSeen e.V., Klaus Dieter Quasdorf, und Stefan Selent, Geschäftsführer der Marina in Groß Köris,

durchgeführt. Herbst und Winter hatten ihre Spuren hinterlassen und die Ausweichbuchten waren durch Laub und Dreck fast nicht mehr zu sehen. Der Bestenseer Bürgermeister und Vorsitzender

entschlossen sich dem Abhilfe zu schaffen. Kurzerhand wurden mit Laubbläser und Kehrmaschine die Ausweichbuchten beräumt. Roland Holm Gemeinde Bestensee

Bestenseer Citystreife Die Sicherheitsfirma ESCSecurity aus Bestensee ist mit der Bewachung der Grundschule und der Kita in Bestensee betraut. Bestenseer Gewerbetreibende sprachen die Gemeindeverwaltung an, ob und wie eine Bewachung Ihrer Geschäfte möglich wäre. Daraufhin trafen sich Gewerbetreibende sowie die Sicherheitsfirma von Sven Steffens und die „Citystreife“ wurde geschaffen. Gründe für die Bewachung sind hauptsächlich die Vorbeugung gegen Vandalismus und die Vermeidung von Beschädigung an öffentlichem und privatem Eigentum. Gründe für die Gewerbetreibenden, sich an der „Citystreife“ zu beteiligen sind unterschiedlich. Bei einigen wurde bereits eingebrochen und andere wollen Vorbeugen. Durch die Ortsansässigkeit kann das Sicherheitspersonal innerhalb kürzester Zeit vor Ort sein.Im Dezember 2014 begann bereits die Testphase, die schnell spürbare Erfolge zeigte. Verunreinigungen durch Graffiti und Müll nahmen ab. Zurzeit beteiligen sich acht Firmen an dieser Kooperation,

durch die die „Citystreife“ auch finanziert wird. An sieben Tagen der Woche von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr werden Kontrollfahrten durchgeführt. Vorbild war die Citystreife aus Wildau, die seit 2008 besteht. Für die Zukunft ist ein Ausbau der „Citystreife“ geplant. Auch eine Bestreifung der Frieden- und Mozartstraße in Bestensee sind eine denkbare Option für Bürgermeister KlausDieter Quasdorf. Der Bürger kann und soll sich in Bestensee immer sicher fühlen. Nach der Veröffentlichung in den lokalen Tages- und Wochenzeitungen, erhielt die Gemeindeverwaltung Briefe von Bürgern, die den Einsatz der Citystreife begrüßen. Das die Bürgerinnen und Bürger die Citystreife begrüßen und wünschen zeigt, dass dieses Projekt weiterzuführen und ausgebaut werden muss. An dieser Stelle möchten wir uns für die Unterstützung und den Rückhalt im Namen aller beteiligten bedanken. Roland Holm Gemeinde Bestensee

Gerald Krüger - Elektromeister o Elektroinstallationen SAT-& Kabelfernsehen o Datennetzwerke o Elektroheizsysteme o Photovoltaikanlagen o E-Check o Menzelstraße 15 15741 Bestensee

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Bestensee im Internet: http://www.bestensee.de

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Das Gemeindeamt gratuliert im Mai 2015 Frau Irmgard Dran Frau Ursula Eichhorst Frau Margot Fitze Frau Dorit Gärtner Frau Elsbeth March Frau Brigitte Baranowsky Frau Brigitte Kalbitzer Frau Iris Schindzielorz Herrn Ernst Forkel Frau Margot Hagemann Herrn Rolf Kellner Frau Elfriede Kempa Herrn Fritz Jänicke Herrn Rudolf Prosch Frau Waltraut Rünzler Frau Renate Treichel Frau Gerda Krüger Frau Erika Stolt Herrn Horst Becker Frau Edith Eckardt Frau Margarete Eichler Herrn Georg Kruligk Frau Sonja Großmann Frau Hildegard Gumz Frau Regina Karolkewik Herrn Werner Kaup Herrn Hans Nadolny Frau Gerda Schirmer Frau Marlene Schwabe Frau Johanna Schwarz Herrn Dieter Bodmann Frau Siegried Wenk Frau Krystyna Zofia Keller Herrn Lothar During Herrn Alfred Hubert Herrn Günter Ploch Herrn Paul Rünzler Herrn Dr. Hans Wunderlich Frau Waltraud Flieger Frau Ursula Klink Frau Margit Gräber Frau Hannelore Muth Frau Bärbel Schneider Herrn Klaus Veltjens Frau Charlotte Schäricke Herrn Fritz Scheller Frau Erika Schiers Frau Gisela Böhme Frau Erika Plenske Frau Elli Kellner Frau Gudrun Krügel Frau Charlotte Müller Herrn Walter Tscheuschner Frau Gertraud Melsa Herrn Kurt Wanwitz Frau Marta Ratzenberger Frau Helga Gaul Frau Ursula Hauff Herrn Dieter Möller Herrn Wolfgang Dreger Herrn Winfried Ernst Frau Vera Wiezorrek Frau Eva Pinnow Frau Irmgard Liebe Frau Bärbel Munkwitz Frau Henni Schwan Herrn Egon Sonka

zum 86. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 95. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 81. Geburtstag

Ortsteil Pätz: Herrn Jürgen Dannowski Frau Gerda Illgen Frau Arnhild Arnold Frau Lotte Schulze Herrn Werner Kujas Frau Annerose Eckardt Frau Elfriede Hinze Herrn Horst Schulz Frau Dorothea Mühlmann Frau Eveline Rogal Herrn Horst Seifert

zum 75. Geburtstag zum 95. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 84. Geburtstag

und wünscht allen Geburtstagskindern Gesundheit und persönliches Wohlergehen. Das Hauptamt informiert: Folgende Artikel sind im Bürgerbüro des Rathauses erhältlich: Ortsumriss-Aufkleber Stück 1,50 € Wappen-Sticker Stück 0,50 € Schlüsselanhänger Stück 1,50 € Runde Aufkleber Stück 1,00 € Pinnsticker mit Wappen Stück 1,00 € Bestensee-Chronik Stück 19,99 € Bildband Bestensee Stück Preis a.A. Bestensee-Kalender 2015 Stück 7,00 € 11. Bestensee-Zollstock, limitierte Aufl. Stück 5,00 € Laubsäcke Stück 1,45 € Banderolen Stück 1,45 € gelbe Wertstoffsäcke kostenlos div. Wander- und Radwegkarten 0,80 € - 5,95 €

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Bestensee im Internet Die Homepage der Gemeinde Bestensee findet man unter:

http://www.bestensee.de

oder über den Suchbegriff: ´Bestensee´ in den Suchmaschinen Ihrer Provider.

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N

ach vielen Jahren zog der Bestenseer Ostermarkt vom Bahnhofsvorplatz zurück an die Dorfaue. Die Besucher fanden trotzdem den Weg und wieder konnte man behaupten, dass der Bestenseer Ostermarkt ein voller Erfolg war. Um 10:00 Uhr eröffnete der Männergesangverein Bestensee den Ostermarkt. Unter der Leitung von Ingrid Teltow, sangen die Männer zahlreiche Lieder und übergaben nach ihrer Darbietung das Wort an Bürgermeister Klaus-Dieter Quasdorf und Richard Geiselhart vom Spreenhagener Vermehrungsbetrieb für Legehennen GmbH (SVB). Die „Fläminger Musikanten“ sorgten für musikalische Untermalung des Programmes. Organisator Karsten Seidel hatte wieder viele Verkaufsstände organisiert und der Verein „LAUSL“ (Lebensart und Sammellust e.V.) bot Bastelspaß für Jung und Alt. Im Kückenzelt konnten sich interessierte Besucher die

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12. Bestenseer Ostermarkt etabliert sich nun auch in Europa. Bestenseer Ostermarkt heißt aber auch, dass es wieder einen Wettbewerb um das „Goldene Ei“ gibt. In diesem Jahr wurde der schwerste Hahn gesucht. Mit über 4,9 kg setzte sich der Hahn von Eduard Szkoda gegen die Konkurrenten durch. Er gewann den Wanderpokal und 200€ Siegprämie. Herzlichen Glückwunsch! Traditionell wird auf dem

Ostermarkt auch der Osterzopf angeschnitten. Dieser wird von der Bäckerei Wahl gesponsert. In diesem Jahr ging der Erlös an den Bestenseer Fußballverein GrünWeiß Union Bestensee. Beim Anschnitt und Verkauf half neben Anett Wahl und Bürgermeister Klaus-Dieter Quasdorf auch Landrat Stephan Loge. Eine weitere Tradition ist der jährliche Wettbewerb der Kitas aus der Umgebung. Gesucht wurde in diesem Jahr das beste gebastelte Osterei. Unabhängige Juroren kleinen gelben Federtiere ansehen. Im gleichen Zelt gab es auch eine Besonderheit: nach sorbischem Vorbild wurden Ostereier bemalt. Auf einem Ostermarkt dreht sich natürlich „fast“ alles rund ums Ei. Für die Großen gab es leckere Eierlikörbowle und hausgemachten Eierlikör. Für die Kleinen Ostereier, Kinderkarussell und Kindereisenbahn. Interessant waren auch die bunten Cupcakes die auf dem Markt angeboten wurden. Ursprünglich kommt dieses Gebäck aus den USA und

entschieden, dass in diesem Jahr die Gruppe 10 des Bestenseer

Kinderdorfes das beste Osterei gebastelt hat. Auch hier einen Herzlichen Glückwunsch! Wer am Samstagabend den rbbWetterbericht sah, konnte sich noch einmal einen Überblick über den Ostermarkt verschaffen. Wetterfee Joanna Jambor und ihr Kamerateam waren auf dem Ostermarkt und produzierten einen Beitrag für den Wetterbericht am Abend. Die Gemeinde Bestensee hofft, dass allen Besuchern der diesjährige Ostermarkt viel Spaß gemacht hat und bedankt sich bei allen Beteiligten für die Unterstützung. Roland Holm Gemeinde Bestensee (Fotos: Wolfgang Purann)

Dank an alle Helfer Ein herzliches Dankeschön an den Bauhof der Gemeinde, unter Leitung von Jürgen Keller, für den Auf. und Abbau rund um den Ostermarkt. Hier wurden alle Arbeiten am Festzelt, Bühne und Festzeltgarnituren die Kindereisenbahn und die Stromverteilung bewältigt, auch die Müllentsorgung übernahm der Bauhof. Des weiteren möchte ich mich bei G. Krüger ( Firma Elektro- Krüger) und der Firma Stenglein recht herzlich für Ihr Arrangement bedanken. K. Seidel

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Ostermarktbeteiligung top gelaufen Am 28.03.2015 beteiligte sich der LAUSL – Verein am Bestenseer Ostermarkt mit Belustigungen für Jung und Alt rund um das Bestenseer Zollstockmuseum. Dabei gab es eine österliche Malund Bastelstraße für Kinder und Erwachsene, die zumindest von den Kindern super angenommen wurde. Die Erwachsenen könnten gerne etwas mehr Mut zum Basteln entwickeln. Im hinteren Bereich gab es für die kleineren Festgäste wieder viel Gaudi. Neben Skiwettlauf mit mehreren Personen auf einem Paar Skier, Ritterkämpfe auf dem Schwebebalken, Mikadostapeln, Nuggetsuche, Entenangeln und Seifenblasen

Freunde unseres Vereins die gelben Helfer-T-Shirts.

wo jeder seine Gartenpflanzenableger mitbringen kann und gegen andere Pflanzen eintauschen kann.

Jetzt geht es ans Kürbispflanzen/ -säen!!! Alle Bestenseer sind wie im vorigen Jahr aufgerufen, auf dem Kürbisfeld hinterm Zollstockmuseum in der Dorfaue 9 in Bestensee einen Kürbiskern zu säen oder eine junge Pflanze einzupflanzen. Dazu lädt der LAUSL-Verein am 09.05. von 1418.00Uhr die Bestenseer und Freunde ein. Für eine Kräftigung nach getaner Pflanzung oder Besichtigung wird gesorgt. Des Weiteren organisiert der LAUSLVerein eine Pflanzentauschbörse, Alle Bestenseer Kleingärtner, Vorgartenbesitzer und Laubenpieper sind dazu recht herzlich eingeladen. Es können auch Pflanzen vorher beim LAUSL abgegeben werden, am besten – wie früher – in Zeitungspapier eingewickelt.. Dazu bitte vorher anrufen unter 0172 7998462 oder unter zollstock [email protected] und Termin vereinbaren. Übrigens Am 09.05. und am 30.05.2015 von 10-13.00Uhr finden wieder Arbeitseinsätze im zukünftigen

zaubern , wurde auch zu jeder vollen Stunde eine Puppentheatervorstellungen aufgeführt . Viele Kinder besuchten mehrmals die verschiedenen Geschichten rund um den Kasper. Diese Kinderspiele wurden wie Immer durch den Freundeskreis des Vereins Lebensart und Sammellust unter Leitung von unserer Laila organisiert und durchgeführt. Unsere Wolllauslgruppe sorgte für die Bestenseer Bürger bei Kaffee und Kuchen im Zollstockmuseum für etwas Entspannung. Ein weiterer Höhepunkt war der Ostereierzielwurf am Bioflipper. Dort zeigte sich sportlicher Ehrgeiz für Jung und Alt und Frau und Mann. Unter Anderem versuchten Landrat Stephan Loge, Bürgermeister Klaus-Dieter Quasdorf und Richard Geiselhart, Geschäftsführer des Spreenhagener Vermehrungsbetriebes für Legehennen GmbH ihr Glück. Als Preis für den besten Werfer wurde ein Brunch für zwei Personen im Zeuthener Seehotel ausgespielt. Zum ersten Mal gab es auch für die

Bestenseer LAUSL-Park hinter dem Zollstockmuseum – Dorfaue 9 statt, wo wir auch viele fleißige Hände brauchen, die mit uns einen kleinen Lehrwanderpfad hinter dem Zollstockmuseum errichten

wollen. Bitte melden Sie sich, wenn Interesse vorhanden ist auch außerhalb des Termins. Hilmar Wenk, LAUSL Foto: W. Purann

PUPPENSPIELER GESUCHT! DER LAUSL e.V. sucht ehrenamtliche Puppenspieler. Weitere Informationen unter Tel.:0172-7998462

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Wir laden ein zum:

Sommerfest in unsere Grundschule am 28. Mai 2015 von 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr Wir freuen uns auf Kind und Kegel und haben ganz viel vorbereitet. z.B. „ einen Besuch im Slawen- „ Dreibeinwettlauf zelt, den „Ureinwohnern“ „ Torwandschießen von Bestensee „ Eiswürfelweitspucken „ Gummistiefelweitwurf „ Schminken „ Büchsenwerfen „ Trödelmarkt u.v.m. „ Mehlbergschneiden Herzlich willkommen!

Ein Dankeschön an Frau Weigelt Kinderdorf Bestensee und Hort an der Grundschule bedanken sich für Sachspende Kinder müssen toben, spielen und sich bewegen. Das geht am besten mit Spielsachen wie Fußball, Basketball und Co. Am 13.3. erhielt das Bestenseer Kinderdorf und der Hort eine großzügige Sachspende von Heidi Weigelt,

Inhaberin von „Heidi`s Kindermoden“. Die Kinder und Erzieherinnen möchten sich auf diesem Weg nochmals für die Spende bedanken. Das Erzieherteam

„Die Kinderspiele“, Pieter Bruegel der Ältere, Gemalt:1560–1560

Baumdienst - Bestensee Tel.: 033763/22 748 / Funk: 0170/27 615 76 Ihr Fachunternehmen in Sachen Baumfällung auf engstem Raum Wir kümmern uns von der Genehmigung bis zur Fällung

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Danksagung Auch in diesem Jahr bedanken wir uns recht herzlich bei Herrn Neubauer und der Jagdgenossenschaft Bestensee für eine Sachspende. Die Kinder und das Erzieherinnenteam freuten sich über neue Nistkästen, die eine Beobachtung des Brutgeschehens täglich möglich machen und über hochwertige Kinderbesen zur

Pflege der Außenanlagen. Ebenso herzlich bedanken wir uns bei Herrn Geiselhart, Frau Gusovius und dem Team des Spreenhagener Vermehrungsbetriebes für Legehennen GmbH, die unsere vielen Osternester mit bunten Eiern schmückten. Ilona Heiland im Namen des Teams

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Jugendzentrum Bestensee Vorhabensplanung 2015 des Jugendzentrums Bestensee Auch in diesem können Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 12-27 Jahren im Jugendzentrum Bestensee ihre Freizeit gestalten. Neben sportlichen Aktivitäten wie Tischtennis, Darts, Billard und Nutzung diverser Sportgeräte des Fitnessraums, können kreative und handwerkliche Tätigkeiten in Form von Wandgestaltungen, Backen und Kochen sowie Arbeiten in der Werkstatt durchgeführt werden. An den zahlreich zur Verfügung stehenden Computer, können

sowohl Hausaufgaben gemacht, als auch Spiele gespielt werden. In diesem Jahr wird großen Wert auf musikalische Vorlieben gelegt: In der Musik-AG können die Jugendlichen Schritt für Schritt das Spielen eines Instrumentes erlernen. Sowohl am Tag als auch beim Nachtangeln können sie zudem Geschick und Ausdauer in der Angel-AG beweisen und zuvor gelernte theoretische Grundlagen in die Tat umsetzen.

Wandmosaik Im Jahr 2014 begann die Vorbereitung für unser langfristiges Projekt dem Wandmosaik. Aus einer einfachen Idee zur Wandgestaltung entwickelten wir mit den Jugendlichen ein großes Konzept. Dazu wurden im Vorjahr fleißig Fliesen gesammelt, mit unterschiedlichen Farben besprüht und zerkleinert. Diese werden dann in vorab festgelegten Formen und Bildern gezielt auf die Wand gebracht. Dieses Projekt verlangt

von den Jugendlichen Kreativität, Geschick und Ausdauer. Bereits entstanden sind Motive von Tischtenniskellen, einer Dartscheibe, das Wappen von Bestensee sowie, passend zur Angel-AG, ein Fischmotiv. Wir bedanken uns an alle „Fliesensammler“, der Gemeinde Bestensee und vor allem ehrenamtlichen Helfern für die Bereitstellung der Materialien. Das Team des Jugendzentrums

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… in eigener Sache ... Am 06. März 2015 fand unsere Mitgliederversammlung statt. In diesem Jahr stand wieder einmal die Vorstandswahl an – wie schnell 2 Jahre vergehen. Nach der Aufnahme unserer 4 neuen Vereinsmitglieder, der Bekanntgabe des Rechenschafts- und Revisionskommissionsberichtes und der Entlastung des alten Vorstandes erfolgte die Wahl. Die Entscheidung für alle 3 Kandidaten war einstimmig. Angela Goldmann und ich sind weiterhin die Stellvertretende und die Vorsitzende, die Funktion der Schatzmeisterin übernahm Annegret Röhl. Solveig Brandenburg und Stefanie Wüstenberg bilden die Revisionskommission. Im Anschluss diskutierten wir unseren Jahresplan. Es gab Änderungen und neue Vorschläge. Jürgen Ostländer war als Mitglied des Ortsbeirates unser Gast, so konnten wir direkt gemeinsame Aktivitäten abstimmen und erhielten vereinsrelevante

Informationen. Wir haben natürlich, neben kreativen und gemütlichen Veranstaltungen, auch wieder Arbeitseinsätze auf dem Plan und hoffen, dass viele Pätzer den Aufrufen zur Mitarbeit folgen. Die Termine werden rechtzeitig per Aushang bekannt gegeben. Man darf also gespannt sein. Das Zempern, unsere erste große Veranstaltung, fand am 22. Februar statt (siehe Artikel im MärzBestwiner). Unterdessen trafen sich auch die Minis zum Basteln von Osterschmuck und entdeckten im Schrobsdorffgarten die ersten Ostereier, die ein sicherlich hyperaktiver Osterhase schon 2 Wochen vor dem Fest verloren hatte. Demnächst wollen wir auch auf dem Friedhof wieder den jährlichen Frühjahrsputz machen. Informationen dazu und zu allen anderen Aktivitäten erscheinen termingemäß an den schwarzen Brettern bzw. im Bestwiner. Britta Beyer (HV Pätz)

Angebot zur Werbeanbringung in der Landkost – Arena

Osterbasteln in Pätz Wer hätte das gedacht, ist das noch zu toppen? Zwei tolle Ereignisse an einem Tag. Osterbasteln im Schrobsdorffhaus in Pätz und Sonnenfinsternis an einem Tag. Ja, es war noch zu übertreffen, mit strahlenden, leuchtenden Kinderaugen, einer Laubschlacht mit Elke, Sonnenschein, guter Laune und viel Kinderlachen.

Mitgliedern des Heimatvereins ihrer Kreativität und Phantasie nach Herzenslust freien Lauf lassen. Und das gelang ihnen richtig gut. Wer der Sonne und den frühlingshaften Temperaturen nicht widerstehen konnte, und das waren in diesem Fall vorwiegend die Jungs, hatte reichlich Platz für Spaß und Bewegung im Garten.

Vielen Dank für den schönen Nachmittag an die Organisatoren, den Elternbeirat der Waldkita Pätz und dem Sponsor Heimatverein. Es wurde von Solli tolles Bastelmaterial zur Verfügung

Spannend wurde es dann noch einmal beim Osterkinderüberraschungseiersuchen (Was für ein Wort!). Der Inhalt wurde bestaunt, getauscht und die Hülle aus Schokolade schnell vernascht. Ein

gestellt und Angela versteckte, natürlich im Auftrag des Osterhasen, viele Ostereier im Schrobsdorffgarten. Mit guter Laune, Multivitaminsaft und Keksen zur Stärkung, wurde dann gebastelt. Aus Krepppapier, bunten Federn, glänzenden Pailletten, Wackelaugen und Buntstiften entstanden so manche kleine Kunstwerke und viele hübsche Osterdekorationen. Kids, die im Alter von 3-12 Jahren vertreten waren, konnten gemeinsam mit Mamas, Omas und

gelungener Nachmittag, und die Kinder sind wohl abends recht schnell eingeschlafen. Ein toller Start in den Frühling und schon einmal vorweg „ Frohe Ostern“ vom Heimatverein aus Pätz. Doris Bökamp (HV Pätz)

In der Landkost – Arena besteht die Möglichkeit Werbe – Banner in der Größe von 1.00 x 1.50 m aufzuhängen. Die Kosten dafür betragen 50.00€ im Monat. Interessenten melden sich bitte bei Frau Kohl, Tel. 998-40.

Öffnungszeiten der Bücherstube im Ortsteil Pätz, Hörningweg 2 mittwochs 16.00 - 18.00 Uhr

Öffnungszeiten der Gemeindebibliothek im Vereinshaus, Waldstraße 31 montags 16.00 – 19.30 Uhr freitags 16.00 – 19.30 Uhr Der ehrenamtliche Bibliothekar ist zu diesen Zeiten auch telefonisch zu erreichen unter der Tel.-Nr. 033763 / 63451!

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