Ein Informationsdienst für eine vorsorgende Abfall- und Wasserwirtschaft, innovative Umwelttechnologie und Umweltmanagement in der Märkischen Region und den Städten Hattingen und Witten

Nr.:03/2016

Betrieb & Umwelt

Flammschutzmittel HBCD macht Abfall gefährlich

Inhalt

Neues zur Entsorgung alter Wärmedämmstoffe

Abfallwirtschaft

Neues zur Entsorgung alter Wärmedämmstoffe... Seite 1 Praktische Umsetzung der E-Schrottentsorgung im Handel hakt noch... Seite 2

Energie

EEG-Reform 2017 regelt Ökostrom-Ausbau neu ... Seite 4 Stichpunkt: Eigenverbrauch und Speicher... Seite 4 Neues Förderprogramm zur Heizungsoptimierung: Auch Unternehmen können profitieren... Seite 7 Stichpunkt: Pumpentausch ... Seite 7

Klima

Lokale Agenda 21 Wetter veröffentlicht Klimafolgenaufwandsbericht... Seite 5 Dr. Tobias Kemper, neuer Klimaanpassungsnetzwerker der EnergieAgentur.NRW, stellt sich vor... Seite 5

Umweltmanagement „ÖKOPROFIT Märkischer Kreis“ gestartet... Seite 3

Wasserwirtschaft

Neue OGewV wird spürbare Auswirkungen auf Genehmigungen haben... Seite 6

„Die letzte Seite“ kurz & bündig Impressum

Dämmarbeiten an einem Gebäude (Bild: Bartsch/MK)

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ie staatliche Förderung der Fassadendämmung hat in den letzten Jahren zu einem regelrechten Boom geführt. Ein gedämmtes Haus gilt als wichtiger Beitrag zur Energiewende. Experten gehen davon aus, dass eine Fassadendämmung rund 25 Jahre hält. Für alte Styropor-Dämmstoffe (EPSDämmstoffe), die das Flammschutzmittel HBCD enthalten, gelten seit Oktober neue Anforderungen bei der Abfalleinstufung. Das Umweltbundesamt (UBA) weist auf seiner Internetseite darauf hin, dass dieses Dämmmaterial jetzt als gefährlich gilt, wenn es eine bestimmte Konzentrationsgrenze überschreitet.

Hintergrund

Für das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) gilt seit Frühjahr 2016 in der EU ein weitgehendes Handels- und Verwendungsverbot. HBCD war lange Zeit das wirtschaftlich wichtigste Flammschutzmittel für StyroporDämmstoffe. Es gilt nach Aussagen des Umweltbundesamts nicht als akut toxisch, ist also nicht sofort giftig. Es ist aber schlecht wasserlöslich und reichert sich an. Seine schädigende Wirkung kann sich zeitversetzt zeigen. Wer

allerdings in einem Haus mit HBCDhaltigen Dämmplatten wohne, müsse nach heutigem Kenntnisstand bei fachgerechter Anwendung keine negativen Effekte auf seine Gesundheit befürchten, schreibt das UBA in seiner aktuellen HBCD-Broschüre.

Entsorgung

Der Grenzwert für die Einstufung als gefährlicher Abfall liegt bei 1.000 mg/ kg. Ist diese Konzentration erreicht oder überschritten, sind alte Dämmstoffe unter dem Schlüssel 170603* („anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche enthält“) einzustufen. Das Sternchen kennzeichnet im Abfallverzeichnis die gefährlichen, nachweispflichtigen Abfälle. Um zu wissen, ob bei EPS-Dämmstoffen, die man auf der Baustelle vorfindet, HBCD verwendet wurde, gibt es nach Information des Industrieverbands Hartschaum (IVH) zwei Möglichkeiten. Zum einen die Kennzeichnung HBCDfreier EPS-Dämmstoffe. Einzelne Hersteller mischen neuen EPS ohne HBCD Farbcodes bei, die diese dauerhaft kennzeichnen und auch erkennbar machen. Die andere Möglichkeit ist die Analyse

Ennepe-Ruhr-Kreis  Märkischer Kreis  Stadt Hagen Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen  IHK Mittleres Ruhrgebiet

Betrieb &

Umwelt Das Müllheizkraftwerk Iserlohn hat den Abfallschlüssel 170603* in seinem Annahmekatalog (Internet: www.amk-entsorgung.de). Aktuell (Redaktionsschluss 14. Oktober) nimmt die MVA Hagen die Dämmplatten (170603*) nicht an, obwohl dies laut Annahmekatalog möglich wäre. An einer Lösung der Problematik/ Annahmebedingungen wird gearbeitet (Internet: www.heb-hagen.de). vor Ort. Das Fraunhofer-Institut für Verfahrenstechnik und Verpackung hat dazu ein Verfahren entwickelt, das auf Röntgenfluoreszenzanalyse beruht. Es erlaubt die Untersuchung, ohne dass Proben entnommen werden müssen. Eine Analyse ist also zerstörungsfrei möglich. Alternativ könnte der Abfall vorsorglich als gefährlich eingestuft werden, falls eine HBCD-Belastung nicht definitiv

ausgeschlossen werden kann. Nach Informationen der Interessengemeinschaft der thermischen Abfallbehandlungsanlagen (ITAD) e.V. sind in NRW eine Vielzahl von Müllverbrennungsanlagen in der Lage, HBCD-haltige PolystyrolAbfälle bzw. Abfallgemische zu entsorgen. Allerdings hänge es aktuell von den betrieblichen Randbedingungen ab, ob die thermischen Abfallbehandlungsanlagen die Dämmstoffe denn auch tatsächlich annehmen. Die ITAD begründet es damit, dass ausreichend Platz im Bunker sein müsse, um eine notwendige Vermischung der sehr leichten und heizwertreichen Polystyrol-Abfälle zu erreichen. Derzeit seien aufgrund der guten Auslastungssituation die Voraussetzungen schwer zu realisieren. Es sei eine sorgfältige Disposition nötig, da aus feuerungstechnischen Gründen nur eine sehr begrenzte Menge an Polysty-

rol-Abfällen pro Tag mitverbrannt werden könne. Angesichts des drohenden Entsorgungsengpasses fordert auch der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes Müllverbrennungsanlagen, Politik und Entsorger zum raschen Handeln auf. „Wenn nicht kurzfristig eine Lösung für Beprobung, Trennung und Entsorgung gefunden wird, können Polystyrol-Dämmstoffe in naher Zukunft weder verarbeitet noch zurückgebaut werden.“ Über die weitere Entwicklung wird berichtet. (gb) Das UBA stellt im Internet eine aktuelle Broschüre zum Thema bereit. Die pdf-Datei kann unter www.umweltbundesamt.de, Stichpunkt: „Publikationen“, „Häufig gestellte Fragen und Antworten zu Hexabromcyclododecan (HBCD)“ kostenlos herunter geladen werden.

DUH fordert verbraucherfreundliche Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten

E-Schrottentsorgung im Handel hakt noch

Alte Platinen (Bild: Bartsch/MK)

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eit Juni sind die größeren stationären und Online-Händler verpflichtet, ausrangierte Elektrogeräte zurückzunehmen (vgl. B&U 01/2016). Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) berichtet auf ihrer Internetseite, dass die praktische Umsetzung noch hakt. So mangele es an einer geeigneten Verbraucherinformation. Teils werde es dem Kunden extra schwer gemacht, die Altgeräte zurückzugeben. Zudem bereite die Rücksendung von E-Schrott auf dem Postweg Probleme.

Hintergrund

Alle Händler und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten mit einer

Verkaufsfläche von mindestens 400 m² sind verpflichtet, Elektrokleingeräte unter 25 cm Kantenlänge kostenlos in haushaltsüblichen Mengen zurückzunehmen. Größere Geräte müssen nur zurückgenommen werden, wenn ein neues artgleiches Gerät erworben wird. Auch Online- oder Versandhändler, die über die entsprechenden Lager- und Versandflächen verfügen, müssen für geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer sorgen. Die betroffenen Händler sind zudem verpflichtet, Verbraucher über diese Rückgabemöglichkeiten in angemessener Weise zu informieren. Die DUH hat 45 große stationäre und

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Online-Händler untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass kein Einziges der getesteten Handelsunternehmen eine verbraucherfreundliche Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten anbietet. Laut DUH werde die gesetzlich vorgeschriebene Informationspflicht unzureichend oder gar nicht umgesetzt. Es gebe bei stationären Händlern weder Hinweisschilder noch Mitarbeiter, die geschult seien. Häufig werde die Rückgabe durch Wartezeiten, Packaufwand oder einen komplizierten Abgabeprozess erschwert. Auch die Rückgabemöglichkeiten im Online- und Versandhandel wurden bemängelt. Die Umwelthilfe kritisiert,

Betrieb &

Umwelt dass Verbraucher Altgeräte oft nur als Paket zurückschicken könnten. Der hierfür nötige Packaufwand erschwere die Rückgabe. Aufgrund der Brandgefahr seien große Lithium-haltige Batterien und Akkus vom Paketversand ausgeschlossen. Das trifft im Prinzip auch auf ausgediente Lampen zu. Zwar ist der Versand nicht generell ausgeschlossen; ein Transport stellt den Paketdienstleis-

ter jedoch vor große Herausforderungen. Insbesondere die hohe Gefahr des Lampenbruchs und des damit verbundenen möglichen Austritts von Schadstoffen erfordert eine geeignete Transportverpackung. Aus Sicht der DUH sei es für Onlineund Versand-Händler notwendig, mehr stationäre und verbrauchernahe Rücknahmestellen anzubieten. Nur so sei es

möglich, den gesetzlichen Forderungen nachzukommen. (gb) Die Auswertung der DUH-Testbesuche findet sich unter www.duh.de. Lightcycle bietet ein flächendeckendes Rücknahmesystem für Altlampen. Unter www. lightcycle.de können Informationen und Sammelstellen abgerufen werden.

Unternehmen lernen voneinander und schauen über den Tellerrand

„ÖKOPROFIT Märkischer Kreis“ gestartet

Teilnehmer des Projektes „ÖKOPROFIT Märkischer Kreis“ bei der Auftaktveranstaltung in Lüdenscheid (Foto: Erkens/MK)

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er Startschuss für das Projekt ÖKOPROFIT Märkischer Kreis 2016/2017 ist gefallen: Das durch den Kreis, die GWS und die kreisangehörigen Kommunen Halver, Hemer, Iserlohn, Lüdenscheid und Plettenberg sowie die SIHK zu Hagen begleitete Kooperationsprojekt geht nach dem Vorbild vieler Nachbarkreise nun auch den Weg des betrieblichen Klimaschutzes. Insgesamt zehn Unternehmen haben Ende Juni im Lüdenscheider Kreishaus mit der Erarbeitung konkreter Maßnahmen zum profitablen Umwelt- und Ressourcenschutz begonnen.

Klimaschutzakzente

„Wir setzen als Märkischer Kreis nicht nur selbst Akzente beim Klimaschutz“, erklärte Landrat Thomas Gemke bei seiner Begrüßung. „Gemeinsam mit allen Projektpartnern wollen wir auch Unternehmen dabei unterstützen, ressourceneffizient zu wirtschaften und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern“, ergänz-

te Gemke und verwies auf den Erfolg anderer Projekte. GWS-Projektleiter Marcel Krings betonte insbesondere den Netzwerkgedanken: „Ziel ist, dass Unternehmen voneinander lernen und über den Tellerrand schauen“.

Ablauf

Der Ablauf von ÖKOPROFIT ist bewusst einfach gehalten: Die mitwirkenden Betriebe bekommen mit der B.A.U.M. Consult GmbH aus Hamm einen professionellen Berater an die Seite gestellt, der gemeinsam mit den zuständigen Firmenmitarbeitern nach Einsparmöglichkeiten sucht. Die vereinbarten Maßnahmen werden nach und nach umgesetzt. Ergänzend zu den Betriebsbegehungen finden Workshops statt, in denen die Firmenvertreter ihr Wissen vertiefen und sich mit anderen Teilnehmern austauschen.

Workshops

Im September fand bereits der zweite Workshop statt. In den Räumlichkeiten

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der Verfuß GmbH in Hemer diskutierte die Projektgruppe, wie Mitarbeiter motiviert werden können, bestehende Verhaltensweisen zu ändern, um den Energieverbrauch zu senken, das Abfallaufkommen zu reduzieren und die Materialeffizienz zu steigern. Vorab schilderte Gastgeber Georg Verfuß, Geschäftsführer der Verfuß GmbH, seine Motivation zur Teilnahme an Ökoprofit: „Als Generalbauunternehmen bieten wir unseren Kunden Häuser mit den besten energetischen Voraussetzungen. Diese Maßgabe möchten wir auch durch Maßnahmen in unserem eigenen Unternehmen vermitteln.“ (Marcel Krings/gb) Auf der Internetseite der GWS findet sich die Teilnehmerliste „ÖKOPROFIT Märkischer Kreis“. Die Adresse lautet www.gws-mk.de, Stichpunkt „Dienstleistungen“. Weitere Informationen gibt es beim Projektleiter Herrn Marcel Krings unter 02352/9272-12 oder per E-Mail an [email protected].

Betrieb &

Umwelt Ausschreibungsregel für große Anlagen löst Garantievergütung ab

EEG-Reform 2017 regelt Ökostrom-Ausbau neu

Betrieblich genutzte PV-Anlage (Foto: Schaller/MK)

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m 1. Januar kommenden Jahres wird das Erneuerbare-EnergienGesetz 2017 (EEG) in Kraft treten. Hiermit endet die Phase der Technologieförderung mit politisch festgesetzten Preisen. Künftig wird die Höhe der EEG-Vergütung durch Ausschreibungen am Markt festgelegt. Das gilt aber nur für große Anlagen, die Ökostrom produzieren. Für Unternehmen, die auf dem Dach der Werkshalle oder des Verwaltungsgebäudes Photovoltaikanlagen betreiben, werden weiterhin feste Vergütungssätze gelten.

Ausschreibungen

Unter dem Motto „Wer am wenigsten fordert, wird gefördert“ wird das System der auf 20 Jahre festgesetzten Garantiepreise für die Stromabnahme abgeschafft. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) spricht hierbei von einem Paradigmenwechsel. Mit dem EEG 2017 erhalten große Stromerzeugungsanlagen lediglich eine Förderung, wenn sie sich im Wettbewerb behaupten. Festgesetzte Einspeisevergütungen gibt es dann nur noch für kleine Anlagen unter 750 Kilowatt (kW) (150 kW bei Biomasse). Zuständig für die Durchführung des Ausschreibungsverfahrens ist die Bundesnetzagentur. Wie bei einer Auktion wird dann die Höhe der erforderlichen Stromvergütung ermittelt. Um Netzengpässe zu verhindern bzw. abzubauen, wird der Anlagenzubau mit Hilfe sogenannter Ausbaukorridore reglementiert. Aus diesem Grund schreibt die Bundesnetzagentur jährlich nur eine begrenzte

Leistung aus. Für Photovoltaik-Anlagen (PV) liegt diese bei 600 Megawatt. Für Windenergieanlagen an Land sind die Ausbauziele in den Jahren 2017, 2018 und 2019 jeweils 2.800 MW und ab 2020 2.900 MW pro Jahr.

Feste Vergütungssätze

Photovoltaik-Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern leisten in der Regel bis 10 Kilowattpeak (kWp). Für sie gelten weiterhin die gesetzlich festgelegten Vergütungen. Eine Beteiligung am Ausschreibungsverfahren ist nicht erforderlich. Das gilt auch für den Betrieb mittlerer PV-Dachanlagen auf Werkshallen, Verwaltungsgebäuden, Schulen oder Überdachungen von Fuhrparks. Die Leistung dieser Photovoltaikanlagen liegt üblicherweise zwischen 10 kWp bis 40 kWp. Pro Kilowattpeak (= 1000 Watt) werden durchschnittlich 10 Quadratmeter Fläche benötigt.

Bestandsschutz

Für bestehende Anlagen gilt ein Bestandsschutz. Das bedeutet, dass ab dem Zeitpunkt, an dem eine Anlage in Betrieb genommen wurde, 20 Jahre lang der bis dahin gültige Fördersatz gezahlt wird. Für Anlagen, die bis Ende 2016 genehmigt und bis Ende 2018 installiert sind, gibt es ebenfalls noch staatlich festgelegte Fördersätze. (gb) Weiterere Informationen finden sich auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums unter www.bmwi.de, Themen: „Energie“, „Erneuerbare Energien“ .

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Stichpunkt: Eigenverbrauch und Speicher Bei Teilnahme an der Ausschreibung besteht die Pflicht, den gesamten erzeugten Strom in das Netz einzuspeisen. Anlagenbetreiber, die nicht der Ausschreibungspflicht unterliegen, können ihren Strom zur Eigenversorgung nutzen. Im neuen EEG 2017 gibt es diesbezüglich keine wesentlichen Änderungen. Der Eigenstromverbrauch ist auch weiterhin mit einer reduzierten EEG-Umlage belastet, wenn der Strom nicht durch das Netz zur allgemeinen Versorgung geleitet wird. Für Eigenversorger, die eine Anlage mit einer Leistung von maximal zehn Kilowatt betreiben, gilt dies jedoch nicht. Dank einer Bagatellgrenze sind sie für die ersten zehn Megawattstunden pro Jahr von dieser Abgabe befreit. Durch die Weiterentwicklung von Batteriespeichern werden die Möglichkeiten des Eigenverbrauchs an erneuerbarem Strom immer lukrativer. In Verbindung mit E-Mobilität steigt die Wirtschaftlichkeit. Vor diesem Hintergrund ist ein weiterer Aspekt aus dem EEG 2017 erwähnenswert. Auf der Beratungsplattform „EnergieDialog.NRW“ wird darauf hingewiesen, dass bisher bei Eigenverbrauchsanlagen sowohl bei der Zwischenspeicherung als auch beim Verbrauch des Stroms eine (anteilige) EEG-Umlage anfallen konnte. Diese Doppelbelastung hat der Gesetzgeber jetzt ausgeschlossen. Für den Strom, der in den Speicher geleitet wird, ist keine EEG-Umlage mehr zu zahlen, wenn der anschließend entnommene Strom entweder vollständig in das Netz eingespeist wird oder für den gesamten entnommenen Strom eine (reduzierte) EEG-Umlage anfällt. Strom aus dezentralen Speichern, die den Eigenverbrauch oder die Direktlieferung optimieren sollten, ist damit künftig in vielen Fällen nicht länger doppelt belastet. Ein Fachbeitrag, der unter www.energiedialog.nrw.de/eeg-2017-die-wichtigstenaenderungen veröffentlicht wurde, befasst sich ausführlich mit dem EEG 2017. Im EnergieDialog.NRW gibt es für alle Unternehmen und Kommunen sachkundige Beratung. Die Adresse lautet www. energiedialog.nrw.de.

Betrieb &

Umwelt Lokale Agendagruppe 21 veröffentlicht den dritten Bericht für die Stadt Wetter und ist damit Vorreiter

Extremwetterereignisse und ihre Folgen

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ereits zum dritten Mal veröffentlicht die Lokale Agenda 21 Wetter (Ruhr) e.V. ihren Klimafolgenaufwandsbericht. Darin soll verdeutlicht werden, welche Auswirkungen der Klimawandel direkt auf die Menschen in der Stadt Wetter hat. Im Berichtsjahr 2015 war insbesondere der Sturm „Niklas“ folgenreich.

Wetterextreme

Der Sturm „Niklas“ fegte Ende März letzten Jahres durch das gesamte Bundesgebiet. Hochrechnungen der deutschen Versicherer (GDV) zufolge summierten sich die Schäden an Gebäuden, Hausrat und Fahrzeugen auf rund 750 Millionen Euro. „Niklas“ gehört damit zu den fünf schwersten Stürmen der letzten 15 Jahre. Diese Wetterextreme werden in den nächsten Jahren noch häufiger auftreten. Einer GDV-Studie zufolge könnten solche Sturmschäden bis zum Jahr 2100 um mehr als 50 Prozent zunehmen. Besonders schadenträchtige Stürme mit einer Intensität, wie sie heute alle 50 Jahre vorkommt, könnten

zukünftig alle 10 Jahre auftreten. Trotz dieser Entwicklung gibt es bisher noch keine amtliche Auswertung, die die Folgeschäden der Extremwetterereignisse bilanziert, weder in NRW noch in ganz Deutschland. Vor diesem Hintergrund ist das Engagement der Agenda-Gruppe beispielhaft. In enger Zusammenarbeit mit der Stadt Wetter, der Freiwilligen Feuerwehr und dem Stadtbetrieb hat sie Aufwände, die einerseits zur Schadensbehebung extremer Wettereignisse und andererseits durch Anpassungsmaßnahmen an die Klimaerwärmung im Stadtgebiet entstanden sind, bilanziert. Auf rund 197.000 Euro beziffert der Bericht den finanziellen Aufwand für Schutzmaßnahmen und die Behebung von Schäden durch extreme Wetterereignisse wie insbesondere „Niklas“. Der ehrenamtliche Aufwand der Feuerwehr lag bei 517 Stunden. Ziel sei es, so die Autoren, das Bewusstsein für die Entwicklung und die Höhe des Klimafolgen-Aufwandes zu schärfen. Darüber hinaus soll die Analyse auch als Handlungsgrundlage

Hochwasser Herscheid 2008 (Foto: Brunsmeier/MK)

für die Politik dienen. Deshalb wird die datenreiche Recherche nicht nur den Politikern in Wetter als Informationsgrundlage zur Verfügung gestellt, sondern auch den heimischen Landtags-, Bundestags- und Europa-Abgeordneten. (gb) Die drei Berichte sind im Internet unter www.agenda21-wetter.de abrufbar.

Kompetenter Ansprechpartner für Kommunen, Kreise und Regionen bei der EnergieAgentur.NRW

Neuer Klimaanpassungsnetzwerker

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er Klimawandel findet statt, und er schreitet voran. Deshalb ist es wichtig, sich neben dem notwendigen Klimaschutz auch mit Maßnahmen zur Anpassung an die nicht mehr vermeidbaren Folgen des Klimawandels auseinanderzusetzen und vorsorgende Strategien zu entwickeln, die dazu führen, dass mögliche Schäden verringert oder sogar vermieden werden. Neben den schleichenden Auswirkungen des Klimawandels stellen vor allem häufiger und intensiver auftretende Extremwetterereignisse wie Hitzewellen, Starkregen mit der Folge lokaler Sturzfluten oder Stürme (Ela, Kyrill usw.) eine Ge-

fahr dar, der es sich zu stellen gilt. Betroffen sind hier nicht nur Regionen und Städte, sondern auch alle in diesen Regionen beheimateten Einrichtungen und Unternehmen.

Ansprechpartner

Seit Juni 2016 beschäftigt die EnergieAgentur.NRW neben den etablierten Klimanetzwerkern einen weiteren, landesweit aktiven Netzwerker, der sich explizit mit der Anpassung an die Folgen des Klimawandels auseinandersetzt. Mit Tobias Kemper wurde dabei ein erfahrener Mann auf diesem Gebiet als „Klimaanpassungsnetzwerker“ gefun-

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Dr. Tobias Kemper (Foto: privat)

Betrieb &

Umwelt den, der in enger Kooperation mit den anderen Klimanetzwerkern in den Regionen zusammenarbeitet. Tobias Kemper versteht sich selbst als Bindeglied zwischen dem Klimaschutzministerium in Düsseldorf und den verschiedenen Regionen sowie den NRW-Kommunen. Er soll Ansprechpartner für die Städte und Gemeinden, Kreise und Regionen in Bezug auf die Klimafolgenanpassung sein, das Thema dort präsenter machen und vorantreiben, aber auch bereits be-

stehende Initiativen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels begleiten, bündeln und vernetzen.

Sauerländer

Als Sauerländer, der an der TU Dortmund Raumplanung studiert und an der TU Darmstadt im Themenfeld der Klimafolgenanpassung promoviert hat, ist Tobias Kemper der Region Südwestfalen nach wie vor eng verbunden. Er arbeitet vom Sitz der EnergieAgentur.

NRW in Düsseldorf aus und ist im Rahmen seiner Tätigkeit, zukünftig auch häufiger in unserer Region anzutreffen. (Dr. Tobias Kemper) Dr.-Ing. Tobias Kemper, EnergieAgentur.NRW, Klimaanpassungsnetzwerker, Roßstraße 92, 40476 Düsseldorf, Tel.: 0211/86642 299, E-Mail: [email protected], Internet: www.energieagentur.nrw.

Neue OGewV wird spürbare Auswirkungen auf Genehmigungen haben

Schutz der Oberflächengewässer m Juni ist die neue Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern (Oberflächengewässerverordnung, OGewV) in Kraft getreten. Diese ergänzt und aktualisiert die bis dahin bestehenden Anforderungen der OGewV von 2011 zur Einstufung, Darstellung und Überwachung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands von Oberflächengewässern. Die OGewV konkretisiert die Bewirtschaftungsziele, die in § 27 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) niedergelegt sind; sie ist damit ein Kernstück des Gewässerschutzrechts.

Umweltqualitätsnormen

Mit der Novellierung sollen in erster Linie neue EU-rechtliche Bestimmungen in deutsches Recht umgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für die neuen Vorgaben der 2013 verschärften UQNRichtlinie, die den chemischen Zustand der Oberflächengewässer definiert. Diese Richtlinie enthält sogenannte Umweltqualitätsnormen für besonders gefährliche Schadstoffe, die europaweit in Oberflächengewässern vorkommen und deren Einleitung schrittweise verringert bzw. komplett eingestellt werden soll. 2013 wurden zwölf neue Stoffe aufgenommen, so dass die Liste jetzt 45 statt 33 Stoffe umfasst. Dabei handelt es sich vor allem um Pflanzenschutzmittel, aber auch um Biozide und Industriechemikalien. Sieben weitere Umweltqualitätsnormen wurden strenger gefasst. Diese

Ruhr bei Menden/Halingen (Bild: Bartsch/MK)

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Änderungen hat Deutschland jetzt in Anlage 8 der neuen OGewV nachvollzogen.

Relevanz

Neuerungen weist die OGewV nicht nur bezüglich der Einstufung des chemischen Zustands auf, sondern auch bei der Einstufung des Ökologischen Zustandes bzw. Potenzials sowie bei der Darstellung und der Überwachung. Diese hier aufzuarbeiten, würde den Rahmen sprengen. Für die Unternehmen ist unter dem Strich relevant, dass die neuen Werte und Vorschriften in Einzelfällen spürbare Auswirkungen auf die Genehmigung von Nutzungen der Gewässer haben werden. So auf die Abwassereinleitung, die nach § 57 WHG bekanntlich nur erlaubt werden darf, wenn „die Einleitung mit den Anforderungen an die Gewäs-

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sereigenschaften […] vereinbar ist“. Die IHKs haben deshalb sowohl die Novelle der europäischen UQN-Richtlinie als auch die der deutschen OGewV besonders kritisch begleitet. Der DIHK hatte unter anderem die vorgesehenen verschärften Anforderungen beim ArsenWert kritisiert. Darauf wurde offenbar reagiert, so dass man bei Arsen wieder zum Ursprungswert zurückgekehrt ist. Auch bezüglich der Temperaturregelungen der OGewV konnte der DIHK zusammen mit anderen Wirtschaftsverbänden Verbesserungen durchsetzen. Einen Überblick über die Änderungen an der bisherigen OGewV sowie die zugrunde liegenden EU-Vorgaben bietet die Bundesratsdrucksache 627/15 (Link: www.bundesrat.de/bv.html?id=0627-15) auf den Seiten 1 bis 3. Hier ist auch der neue Verordnungstext zu finden. (jf)

Betrieb &

Umwelt

Neues Förderprogramm zur Heizungsoptimierung

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eit dem 1. August fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Heizungsoptimierungen und den Austausch veralteter Pumpen mit einem Zuschuss von bis zu 30 Prozent. Das neue Programm soll dazu beitragen, die Wärmeversorgung von Gebäuden zu optimieren. Laut BMWi sind die Potenziale bei Weitem nicht ausgeschöpft, obwohl Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung relativ einfach zu realisieren wären.

Potenziale

Allein durch die Optimierung des bestehenden Heizungssystems können sich Energiesparpotenziale nutzen lassen, ganz ohne bauliche Änderungen. Eine richtig eingestellte Heizungsanlage sorgt für eine optimale Wärmeabgabe der Heizkörper in allen Räumen. Und das rechnet sich im Eigenheim, im Büro oder im Vereinsheim. Auch beim Stromverbrauch, der zum Betrieb der Heizungsanlage nötig ist, lässt sich sparen. Häufig sind Heizungspumpen veraltet. Moderne Pumpen sind hocheffizient und verbrauchen bis zu 80 Prozent weniger Strom. Das sind die wesentlichen Ansätze, die dem Förderprogramm zu Grunde liegen. So sollen bis 2020 jährlich bis zu zwei Millionen alte Pumpen aus-, neue eingebaut und bis zu 200.000 Heizungsanlagen hydraulisch abgeglichen werden. Alles zusammen soll helfen, 1,8 Millionen Tonnen CO2 bis zum Jahr 2020 zu vermeiden.

Zuschuss bis 30 Prozent

Der Staat fördert den Austausch und die Installation von Heizungspumpen (Umwälzpumpen) und Warmwasserzirkulationspumpen, wenn sie durch einen Fachbetrieb ausgeführt werden. Für die Ausgaben gibt es einen Zuschuss bis zu 30 Prozent. Das BMWi weist aber darauf hin, dass die bestehenden Heizsysteme in den Gebäuden bereits seit mindes-

tens zwei Jahren in Betrieb sein müssen. Zudem werden nur besonders effiziente Pumpen gefördert, die das Ministerium in einer Positivliste veröffentlicht hat. Darüber hinaus gibt das BMWi einen Zuschuss von bis zu 30 Prozent, wenn das bestehende Heizungssystem durch einen Fachbetrieb optimal eingestellt wird. Mit Hilfe eines hydraulischen Abgleiches wird das Heizungssystem so geregelt, dass die Pumpe warmes Wasser gleichmäßig in alle Räume transportiert, während abgekühltes Wasser wieder zurück zum Heizkessel fließt. So erhält jeder Heizkörper die optimale Wärmemenge, die er benötigt, um die gewünschte Raumtemperatur zu erreichen. Ergänzend dazu werden weitere Investitionen und Optimierungen der Heizsysteme gefördert. Hierzu zählen u.a. die Installation von voreinstellbaren Thermostatventilen oder separater Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik.

Antrag

Die Antragstellung erfolgt online in zwei Schritten. Es ist wichtig, dass sich Antragssteller zunächst beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registrieren lassen, bevor sie Maßnahmen zur Heizungsoptimierung durchführen. Nach Umsetzung der Maßnahme und innerhalb von sechs Monaten nach der Registrierung können die Antragsteller die relevanten Daten eingeben und an das BAFA übermitteln. (gb) Eine Förderung beantragen können Privatpersonen, Unternehmen („de-minimis-Regelung“), Kommunen, Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen und Genossenschaften. Unter www. bafa.de, Stichpunkte „Energie“, „Heizungsoptimierung“ finden sich alle relevanten Informationen.

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Hocheffizienzpumpe mit Energie-Label „A“ (Bild: Bartsch/MK)

Auch Unternehmen können vom Zuschuss profitieren

Stichpunkt: „Pumpentausch“ Zum Thema „Heizungspumpentausch“ hat das Umweltministerium eigens ein Informationsportal im Internet eingerichtet. Hier geben ausgewiesene Fachleute dem energiebewussten Hauseigentümer wertvolle Spartipps und Informationen. Demnach sind mehr als 80 Prozent der Heizungsumwälzpumpen veraltet oder nicht regelbar und gehören deshalb in die Kategorie „Stromfresser“. Diese Modelle arbeiten stets mit derselben Drehzahl und können sich nicht dem tatsächlichen Bedarf anpassen. Auch bei geschlossenen Thermostatventilen laufen sie auf vollen Touren. Ein weiterer Nachteil: Wenn die Heizanlagenregelung nicht auf den Sommerbetrieb umgestellt ist, sind sie sogar in der warmen Jahreszeit ständig im Betrieb. Gegenüber einer modernen Hocheffizienzpumpe verbrauchen sie so oft 80 Prozent mehr Strom; daher rechne sich ein Pumpentausch bereits nach drei bis fünf Jahren. Durch die Nutzung von Fördermitteln für den Austausch der Heizungspumpe sinken die Investitionskosten zusätzlich. Mit einem PumpenCheck können Verbraucher überprüfen, ob ihre Heizungspumpe überdimensioniert oder veraltet ist. Aufgrund der Einsparpotenziale in so genannten Nichtwohngebäuden wie Schulen, Büros, Hotels trifft der PumpenCheck auch Aussagen für diese Gebäudetypen. Im Internet ist das Portal unter www.sparpumpe.de abrufbar.

Betrieb &

Umwelt

Herausgeber: Ennepe-Ruhr-Kreis, Märkischer Kreis, Stadt Hagen, Südwestfälische Industrieund Handelskammer zu Hagen, IHK Mittleres Ruhrgebiet

Ansprechpartner: Ennepe-Ruhr-Kreis: Fachbereich Bau, Umwelt, Vermessung und Kataster, Hauptstraße 92, 58332 Schwelm, Jörg Schürmann (js), Tel.: 02336/93-2493, Mail: [email protected], Internet: www.en-kreis.de Stadt Hagen: Umweltamt, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, Anke Sonnenschein (as), Tel.: 02331/207-22, Mail: [email protected], Internet: www.hagen.de Märkischer Kreis: Fachdienst 44 - Umweltschutz und Planung, Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid, Guido Bartsch (gb), Tel.: 02351/966-6371, Mail: [email protected], Internet: www.maerkischer-kreis.de Südwestfälische Industrieund Handelskammer zu Hagen, Bahnhofstraße 18, 58095 Hagen, Dr. Jens Ferber (jf), Tel: 02331/390-272, Mail: [email protected], Internet: www.sihk.de IHK Mittleres Ruhrgebiet (für die Städte Hattingen und Witten), Ostring 30-32, 44787 Bochum, Lothar Pollak (lp), Tel.: 0234/9113-121, Mail: [email protected], Internet: www.bochum.ihk.de Mit Namenskürzel gekennzeichnete Artikel weisen auf den Verfasser hin.

Redaktion, Layout & Grafik: Märkischer Kreis (s.o.) Guido Bartsch (V. i. S. d. P.) Internet: www.maerkischer-kreis.de, Stichpunkt: „Newsletter“

Erscheinungszeitraum und Druck: 3-mal im Jahr, lose Folge, Hausdruckerei Märkischer Kreis

Abfalltransportkontrolle

In einem Großeinsatz mit anderen Landes- und Bundesbehörden sowie niederländischen Inspektoren hat die Bezirksregierung Arnsberg Ende September grenzüberschreitende und nationale Abfalltransporte kontrolliert. Insgesamt wurden 69 Überprüfungen durchgeführt. Bei ca. 20 Prozent waren die abfallrechtlichen Papiere unvollständig oder nicht korrekt ausgefüllt. Illegale Abfalltransporte wurden jedoch nicht festgestellt. Für die Arnsberger Behörde zeigen die Ergebnisse, dass die verstärkten Überprüfungen wirksam sind. So wurden im Rahmen der Kontrolle nicht nur weniger Abfalltransporte angetroffen, sondern auch ein geringerer Anteil an Rechtsverstößen als im letzten Jahr festgestellt. Aus Sicht der Behörde sind die Überprüfungen im jetzigen Umfang weiter erforderlich, um den Kontrolldruck aufrecht zu erhalten. Die Internetadresse der Bezirksregierung in Arnsberg lautet www.bezreg-arnsberg.nrw.de.

Klimaschutzplan

Das Bundesumweltministerium hat seinen Klimaschutzplan 2050 veröffentlicht. Dieser soll als Leitfaden dienen, um die Klimaschutzziele der EU und der Pariser UN-Klimaschutzkonferenz zu erreichen. Für das Zwischenziel, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken, werden Meilensteine aufgestellt. Bis 2050 sollen EU-weit die Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 gesenkt werden. Unter www.bmub.bund. de/P3915/ finden sich Informationen.

Erdwärmenutzung im MK

Klimaschutzminister Johannes Remmel prämierte den Märkischen Kreis als Kreis mit der höchsten Zubauquote für Erdwärmenutzung in ganz NRW bezogen auf die nutzbaren Grundstücke. Das ergab sich aus den Jahresbilanzen des Landesumweltamtes. Im Rahmen der 12. Geothermiekonferenz in Bochum nahm Kreisdirektorin Barbara DienstelKümper die Urkunde entgegen. Weitere Informationen zur Bedeutung der Geothermie sind unter www.energieagentur. nrw/geothermie abrufbar.

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Wallbox anstatt Haushaltssteckdose (Bild: Bartsch/MK)

Impressum

kurz & bündig

E-Mobil zu Hause laden?

Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) weist darauf hin, dass der überwiegende Anteil der Elektroinstallationen in deutschen Wohngebäuden für das Laden von Elektroauto-Batterien nicht geeignet sei. Nach der Studie „Zustandserhebung elektrischer Anlagen für Gebäude“ sind vor allem Häuser, die zwischen 1950 und 1980 gebaut wurden, nicht mit der in einer DIN-Norm empfohlenen Mindestausstattung ausgerüstet. Im Prinzip können Elektrofahrzeuge an der normalen Steckdose geladen werden. Ein Ladevorgang, bei dem bis zu 13 Ampère Strom fließen, kann so aber mehrere Stunden dauern. Ob das häusliche Stromnetz für derartige Zusatzbelastung ausreichend ausgestattet ist, sollte unbedingt von einem Fachmann geprüft werden. Mehr Informationen hierzu unter www.zvei.org, Themenbereich: „Mobilität“.

Umweltwirtschaft NRW

Ein neues Internetportal bündelt alle wichtigen Informationen zur Umweltwirtschaft in NRW. Nordrhein-Westfalen ist mit 320.000 Beschäftigten bundesweit der größte Anbieter umweltwirtschaftlicher Produkte und Dienstleistungen. Ziel des Klimaschutzministeriums ist es, diesen Vorsprung weiter auszubauen sowie allen Akteuren dabei zu helfen, die vielfältigen Potenziale der Umweltwirtschaft zu erschließen. Die Internetseite ist unter www.energieagentur.nrw/klimaschutz/umweltwirtschaft abrufbar.