Mittwoch, den 20. Januar 2016 HOLZ

Gemeinsames Amtsblatt der Stadt Zeulenroda-Triebes und der Gemeinde Weißendorf Jahrgang 11 Mittwoch, den 20. Januar 2016 Thüringens Wirtschaftsminis...
Author: Matthias Bieber
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Gemeinsames Amtsblatt der Stadt Zeulenroda-Triebes und der Gemeinde Weißendorf Jahrgang 11

Mittwoch, den 20. Januar 2016

Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee eröffnet offiziell den Promenadenweg am

Nummer 1 Kurz notiert: Neues aus der Touristinformation

.

In der Stadtinformation am Markt 8 erhalten Sie:

(von links nach rechts) Frank Krätzschmar - Geschäftsführer der LEG Thüringen, Martina Schweinsburg - Landrätin Landkreis Greiz, Prof. Hans B. Bauerfeind - Inhaber des Bio-Seehotels, Dieter Weinlich - Bürgermeister Zeulenroda-Triebes, Wolfgang Tiefensee - Thüringens Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft, Volker Emde - Landtagsabgeordneter

Am Mittwoch, dem 06.01.2016 gab es am Zeulenrodaer Meer gleich zwei große Ereignisse. Zum einen wurde unter einer großen Vielzahl von Gästen das Richtfest für den neuen PanoramaSpa am Bio-Seehotel begangen und zum anderen eröffnete der Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Medien Wolfgang Tiefensee offiziell den barrierefreien Promenadenweg, der den öffentlichen Bade- und Erholungsbereich am Bio-Seehotel mit dem Strandbad Zeulenroda verbindet. .

? Tickets für Veranstaltungen in ZeulenrodaTriebes, wie z.B. für die Gala „The World Of Musicals“ am 08.03.2016 in der Stadthalle Zeulenroda ? Tickets für Veranstaltungen in Gera und Greiz und ganz Thüringen (Der Ticketshop Thüringen ist nur in der Stadtinformation am Markt oder im Reisebüro am Stadtbrunnen verfügbar). ? Wertgutscheine für die Stadtinformation, die Geschäfte in Zeulenroda-Triebes und das Wakiki ? Thüringen-Cards für ein, drei oder 6 Tage im Jahr ? CD der Städtischen Musikschule Zeulenroda-Triebes „Frühstück bei Sporns“ und der „Inkspot Swing Band“ ? „Morgenrot über dem Hügelland“ das neue Buch über die Region von Dr. Heinz Frotscher ? Winterkinder, Weihnachtsengel und Christbaumschmuck aus der Schnitzwerkstatt Hubrig im Erzgebirge noch bis Ende Januar 2016 Informieren Sie sich im Innenteil dieser Ausgabe über die neuen ERGONET Tickets.

Öffnungszeiten der Stadtinformation: Dienstag und Donnerstag 10.00 - 18.00 Uhr Öffnungszeiten des Tourismuszentrums am Strandbad: Montag bis Freitag 10.00 - 15.00 Uhr

Den ausführlichen Bericht finden Sie im Innenteil dieser Ausgabe.

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Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Zeulenroda mbH Verwendung Jahresfehlbetrag 2014

Die nächste Ausgabe des

Gemeinsamen Amtsblattes der Stadt Zeulenroda-Triebes und der Gemeinde Weißendorf

Vorlage: BVZTö-119-2015 Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt, dass die Deckung des Verlustes i. H. v. 371.442,03 € aus der Sonderrücklage nach § 27 Abs. 2 des DMBilG erfolgt. Feststellung des Stadtrates gemäß vorliegendem Prüfbericht und i. V. m. § 6 Abs. 3 Buchst. b der Hauptsatzung der Stadt Zeulenroda-Triebes.

erscheint am Mittwoch, dem 17. Februar 2016. Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge ist Mittwoch, der 03. Februar, in der Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes, Pressestelle. Es besteht auch die Möglichkeit, die Manuskripte per E-Mail an folgende Adresse zu schicken:

[email protected]

Abstimmungsergebnis: - Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates: - Anwesend: - nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen: - Stimmberechtigt: - Dafür: - Dagegen: - Enthaltung:

Amtlicher Teil der Stadt Zeulenroda-Triebes Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Zeulenroda-Triebes

Entlastung Geschäftsführung Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Zeulenroda mbH für das Geschäftsjahr 2014

Vorlage: BVZTö-120-2015

Sitzungstermin: Mittwoch, 16.12.2015 Straßenwidmung - Promenadenweg an der Talsperre Zeulenroda

Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt die Entlastung der Geschäftsführung der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Zeulenroda mbH für das Geschäftsjahr 2014, gemäß vorliegendem Prüfbericht und i. V. m. § 6 Abs. 3 Buchst. c der Hauptsatzung der Stadt Zeulenroda-Triebes.

Vorlage: BVZTö-114-2015 Beschlusstext: Der „Promenadenweg an der Talsperre Zeulenroda“ wird durch Allgemeinverfügung nach § 6 Abs. 1 Thüringer Straßengesetz gewidmet und als Gemeindestraße eingestuft. Folgende Widmungsbeschränkung wird verfügt: Geh- und Radweg Abstimmungsergebnis: - Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates: - Anwesend: - nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen: - Stimmberechtigt: - Dafür: - Dagegen: - Enthaltung:

Abstimmungsergebnis: - Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates: - Anwesend: - nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen: - Stimmberechtigt: - Dafür: - Dagegen: - Enthaltung:

25 23 0 23 22 0 1

Vorlage: BVZTö-121-2015 Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt, den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Zeulenroda mbH für das Geschäftsjahr 2014, gemäß vorliegendem Prüfbericht und i. V. m. § 6 Abs. 3 Buchst. d der Hauptsatzung der Stadt Zeulenroda-Triebes, zu entlasten. Ausschluss gemäß § 38 ThürKO - Herr Dr. Bernd Grünler, Herr Frank Höhn, Herr Dieter Weinlich, Herr René Greyer (ab 01.07.2014), Herr René Rodig (ab 01.07.2014)

Vorlage: BVZTö-115-2015 Beschlusstext: Der Stadtrat der Stadt Zeulenroda-Triebes billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet zum Stausee“ mit Begründung in der Fassung vom November 2015 und beschließt, das Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 25 23 0 23 23 0 0

Abstimmungsergebnis: - Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates: - Anwesend: - nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen: - Stimmberechtigt: - Dafür: - Dagegen: - Enthaltung:

Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Zeulenroda mbH Feststellung des Jahresabschlusses 2014

Vorlage: BVZTö-118-2015

25 23 4 19 19 0 0

Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2015 der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Zeulenroda mbH

Beschlusstext: Der Stadtrat stellt den geprüften Jahresabschluss 2014 der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Zeulenroda mbH mit einer Bilanzsumme von 33.552.447,93 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 371.442,03 € fest. Feststellung des Stadtrates gemäß vorliegendem Prüfbericht und i. V. m. § 6 Abs. 3 Buchst. a der Hauptsatzung der Stadt Zeulenroda-Triebes. Abstimmungsergebnis: - Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates: - Anwesend: - nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen: - Stimmberechtigt: - Dafür: - Dagegen: - Enthaltung:

25 23 0 23 23 0 0

Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Zeulenroda mbH Entlastung des Aufsichtsrates der Wobau GmbH der Stadt Zeulenroda für das Geschäftsjahr 2014

Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan „Wohngebiet zum Stausee“, Zeulenroda-Triebes

Abstimmungsergebnis: - Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates: - Anwesend: - nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen: - Stimmberechtigt: - Dafür: - Dagegen: - Enthaltung:

25 23 0 23 23 0 0

Vorlage: BVZTö-122-2015 Beschlusstext: Der Stadtrat als Gesellschafter für die Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Zeulenroda mbH beschließt, die Domus AG - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungs-gesellschaft mit Sitz in 99084 Erfurt, Regierungsstr. 58 für das Wirtschaftsjahr 2015 zu bestellen.

25 23 0 23 23 0 0

Abstimmungsergebnis: - Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates: - Anwesend: - nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen: - Stimmberechtigt:  2 

25 23 0 23

- Dafür: - Dagegen: - Enthaltung:

Abstimmungsergebnis: - Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates: - Anwesend: - nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen: - Stimmberechtigt: - Dafür: - Dagegen: - Enthaltung:

23 0 0

WBG Wohnungsbaugesellschaft Vogtland mbH - Feststellung des Jahresabschlusses 2014

Vorlage: BVZTö-123-2015 Beschlusstext: Der Stadtrat stellt den geprüften Jahresabschluss 2014 der WBG Wohnungsbaugesellschaft Vogtland mbH mit einer Bilanzsumme von 10.042.965,67 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 7.521,51 € fest. Feststellung des Stadtrates gemäß vorliegendem Prüfbericht und i. V. m. § 6 Abs. 3 Buchst. a der Hauptsatzung der Stadt Zeulenroda-Triebes. Abstimmungsergebnis: - Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates: - Anwesend: - nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen: - Stimmberechtigt: - Dafür: - Dagegen: - Enthaltung:

Eigenbetrieb "Bauhof der Stadt Zeulenroda-Triebes" Feststellung des Jahresabschlusses 2014

Vorlage: BVZTö-146-2015 Beschlusstext: Der Stadtrat stellt den geprüften Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes „Bauhof der Stadt Zeulenroda-Triebes“ mit einer Bilanzsumme von 741.572,50 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 124.204,85 €, auf Empfehlung des Werkausschusses des Eigenbetriebes „Bauhof der Stadt Zeulenroda-Triebes“, fest. Der Werkausschuss hat, gemäß § 25 Thüringer Eigenbetriebsverordnung (Thür.EBV) i.V.m. § 6 Abs. 1 Ziffer 7 der Betriebssatzung, die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2014 beraten und die Beschluss-Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen.

25 23 0 23 23 0 0

WBG Wohnungsbaugesellschaft Vogtland mbH - Feststellung des Jahresabschlusses 2014 - Verwendung Jahresüberschuss 2014

Abstimmungsergebnis: - Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates: - Anwesend: - nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen: - Stimmberechtigt: - Dafür: - Dagegen: - Enthaltung:

Vorlage: BVZTö-124-2015 Beschlusstext: Der Stadtrat stellt den Jahresüberschuss der WBG Wohnungsbaugesellschaft Vogtland mbH in Höhe von 7.521,51 € fest und beschließt, dass, gemäß § 33 des Gesellschaftsvertrages vom 20.10.2010, 10 % aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 752,15 € der gesellschaftsvertraglichen Rücklage zugeführt wird und der übersteigende Betrag i. H. v. 6.769,36 € nebst Gewinnvortrag i. H. v. 112.271,91 € (zusammen Bilanzgewinn von 119.041,27 €) auf neue Rechnung vorzutragen ist. Abstimmungsergebnis: - Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates: - Anwesend: - nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen: - Stimmberechtigt: - Dafür: - Dagegen: - Enthaltung:

25 22 0 22 22 0 0

Eigenbetrieb "Bauhof der Stadt Zeulenroda-Triebes" Verwendung des Jahresüberschusses 2014

Vorlage: BVZTö-147-2015 Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 16.12.2015, auf Empfehlung des Werkausschusses, gemäß § 25 Thüringer Eigenbetriebsverordnung (Thür.EBV) i.V. § 6 Abs. 1 Ziffer 7 der Betriebssatzung, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 124.204,85 € auf neue Rechnung vorgetragen wird und dadurch der noch bestehende Jahresfehlbetrag aus den Vorjahren in Höhe von 106.188,19 € ausgeglichen ist.

25 23 0 23 23 0 0

Abstimmungsergebnis: - Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates: - Anwesend: - nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen: - Stimmberechtigt: - Dafür: - Dagegen: - Enthaltung:

Entlastung Geschäftsführung WBG Wohnungsbaugesellschaft Vogtland mbH für das Geschäftsjahr 2014

Vorlage: BVZTö-125-2015 Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt die Entlastung der Geschäftsführung der WBG Wohnungsbaugesellschaft Vogtland mbH für das Geschäftsjahr 2014, gemäß vorliegendem Prüfbericht und i. V. m. § 6 Abs. 3 Buchst. c der Hauptsatzung der Stadt Zeulenroda-Triebes. Abstimmungsergebnis: - Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates: - Anwesend: - nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen: - Stimmberechtigt: - Dafür: - Dagegen: - Enthaltung:

25 23 1 22 22 0 0

25 22 0 22 22 0 0

Eigenbetrieb "Bauhof der Stadt Zeulenroda-Triebes" Entlastung Werkleitung für Jahresabschluss 2014

Vorlage: BVZTö-148-2015 Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 16.12.2015, auf Empfehlung des Werkausschusses, gemäß § 25 Thüringer Eigenbetriebsverordnung (Thür.EBV) i.V. § 6 Abs. 1 Ziffer 7 der Betriebssatzung, die Entlastung der Werkleitung des Eigenbetriebes „Bauhof der Stadt Zeulenroda-Triebes für das Geschäftsjahr 2014, gemäß vorliegendem Prüfbericht 2014 vom 05.10.2015.

25 23 0 23 23 0 0

Entlastung des Aufsichtsrates der WBG Wohnungsbaugesellschaft Vogtland mbH für das Geschäftsjahr 2014

Abstimmungsergebnis: - Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates: - Anwesend: - nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen: - Stimmberechtigt: - Dafür: - Dagegen: - Enthaltung:

Vorlage: BVZTö-126-2015 Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt, den Aufsichtsrat der WBG Wohnungsbaugesellschaft Vogtland mbH für das Geschäftsjahr 2014, gemäß vorliegendem Prüfbericht und i. V. m. § 6 Abs. 3 Buchst. d der Hauptsatzung der Stadt Zeulenroda-Triebes, zu entlasten. Ausschluss gemäß § 38 ThürKO - Herr Holger Stößel (seit 19.12.2014)

25 22 0 22 22 0 0

Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebes "Bauhof der Stadt Zeulenroda-Triebes"  3 

- Anwesend: - nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen: - Stimmberechtigt: - Dafür: - Dagegen: - Enthaltung:

Vorlage: BVZTö-149-2015 Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt, auf Empfehlung des Werkausschusses, gemäß § 6 (1) Ziffer 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Bauhof der Stadt Zeulenroda-Triebes“, in seiner Sitzung am 16.12.2015 die Westphal + Westphal GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Sulzbacher Straße 70 90489 Nürnberg zu bestellen. Abstimmungsergebnis: - Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates: - Anwesend: - nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen: - Stimmberechtigt: - Dafür: - Dagegen: - Enthaltung:

Genehmigung von außerplanmäßigen Ausgaben mit Deckungsvorschlag der Vorhaben im Sanierungsgebiet Zeulenroda

Vorlage: BVZTö-135-2015 Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt, zur finanziellen Absicherung der Vorhaben im Sanierungsgebiet Zeulenroda folgende außerplanmäßige Ausgaben auf neu zu bildende Haushaltsstellen vorzunehmen. HH-Stelle 61500-94801 (Greizer Straße) + 15.000,- € HH-Stelle 61500-94802 (Kommunales Förderprogramm) + 15.000,- € HH-Stelle 61500-94803 (Sanierungsträgerhonorar) + 25.000,- € Die Deckung der Ausgaben erfolgt über die HH-Stelle 6150094800 (Sanierungsmaßnahmen) - 55.000,- €.

25 22 0 22 22 0 0

Beteiligung der Energiewerke Zeulenroda GmbH an der TMZ Thüringer Mess- und Zählwesen GmbH & Co. KG

Vorlage: BVZTö-127-2015

Abstimmungsergebnis: - Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates: - Anwesend: - nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen: - Stimmberechtigt: - Dafür: - Dagegen: - Enthaltung:

Beschlusstext: Der Stadtrat von Zeulenroda-Triebes stimmt der Beteiligung der Energiewerke Zeulenroda GmbH an der TMZ Thüringer Mess- und Zählwesen GmbH & Co. KG zum 01.01.2016 zu. Abstimmungsergebnis: - Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates: - Anwesend: - nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen: - Stimmberechtigt: - Dafür: - Dagegen: - Enthaltung:

25 22 0 22 22 0 0

Vorlage: BVZTö-136-2015 Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt, zur finanziellen Absicherung des Vorhabens Wanderparkplatz Stelzendorf im Rahmen der Dorferneuerung folgende außerplanmäßige Ausgaben auf der neu zu bildenden Haushaltsstelle vorzunehmen. HH-Stelle 76100 - 94435 + 29.000,- € Die Deckung der Ausgaben erfolgt über die HH-Stelle 76100 94430 (Dorfgemeinschaftshäuser) - 29.000,- €.

Vorlage: BVZTö-128-2015 Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 16.12.2015, vorbehaltlich der Haushaltslage 2016-2017 sowie der Fördermittelzusage in Höhe von 75 % durch die Thüringer Aufbaubank, den Abschluss eines Kooperationsvertrages zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur zwischen der Stadt Zeulenroda-Triebes und der Telekom Deutschland GmbH sowie die in diesem Zusammenhang notwendige Beauftragung der Telekom den Breitbandausbau gemäß Angebot vom 22.10.2015 in Höhe von 104.583,50 € zu realisieren.

Abstimmungsergebnis: - Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates: - Anwesend: - nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen: - Stimmberechtigt: - Dafür: - Dagegen: - Enthaltung:

25 22 0 22 21 0 1

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe mit Deckungsvorschlag für das Vorhaben Promenadenweg 2. Bauabschnitt

25 22 0 22 22 0 0

Vorlage: BVZTö-137-2015 Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt, zur finanziellen Absicherung des Vorhabens Promenadenweg 2. Bauabschnitt folgende außerplanmäßige Ausgaben auf der neu zu bildenden Haushaltsstelle vorzunehmen. HH-Stelle 79000-95506 + 633.000,- € Die Deckung der Ausgaben erfolgt über die HH-Stelle 7900095508 (Strandbad Bio-Seehotel) - 145.000,- € HH-Stelle 9000-00300 (Gewerbesteuer- Mehreinnahme 488.000,- €.

Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe mit Deckungsvorschlag für den Umbau Polizeistation Triebes

Vorlage: BVZTö-131-2015 Beschlusstext: Der Stadtrat der Stadt Zeulenroda-Triebes beschließt für den Umbau des Dienstgebäudes Triebes zur Polizeistation Triebes folgende außerplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 2015: HH-Stelle 06010-94000 + 31.725,84 €) HH-Stelle 06010-94430 + 18.902,47 €) = 50.628,31 € Deckungsvorschlag durch Mehreinnahmen: HH-Stelle 90000-00300 + 50.628,31 € Abstimmungsergebnis: - Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates:

25 22 0 22 22 0 0

Genehmigung von außerplanmäßigen Ausgaben mit Deckungsvorschlag für das Vorhaben Wanderparkplatz Stelzendorf

Abschluss eines Kooperationsvertrages zum Breitbandausbau der Stadtrandlagen sowie Beauftragung der Telekom Deutschland GmbH zum Breitbandausbau in Höhe von 104.583,50 € vorbehaltlich einer Fördermittelzusage und der Haushaltslage 2016-2017

Abstimmungsergebnis: - Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates: - Anwesend: - nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen: - Stimmberechtigt: - Dafür: - Dagegen: - Enthaltung:

22 0 22 22 0 0

Abstimmungsergebnis: - Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates: - Anwesend: - nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen: - Stimmberechtigt: - Dafür: - Dagegen: - Enthaltung:

25  4 

25 22 0 22 21 0 1

Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe mit Deckungsvorschlag für das Vorhaben Wassersportzentrum

Inkrafttreten der Klarstellungssatzung der Stadt Zeulenroda-Triebes, Ortsteil Weckersdorf

Vorlage: BVZTö-138-2015 Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt, zur finanziellen Absicherung des Vorhabens Wassersportzentrum folgende außerplanmäßige Ausgaben auf der neu zu bildenden Haushaltsstelle vorzunehmen. HH-Stelle 79000-95507 + 130.000,- € Die Deckung der Ausgaben erfolgt über die HH-Stelle 7900095508 (Strandbad Bio-Seehotel) - 130.000,- €. Abstimmungsergebnis: - Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates: - Anwesend: - nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen: - Stimmberechtigt: - Dafür: - Dagegen: - Enthaltung:

Der Stadtrat der Stadt Zeulenroda-Triebes hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.07.2015 den Entwurf der Klarstellungssatzung der Stadt Zeulenroda-Triebes, Ortsteil Weckersdorf in der Fassung vom Juni 2015 als Satzung beschlossen. Das Anzeigeverfahren ist gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO durchgeführt worden und hat zu dem Ergebnis geführt, dass die Klarstellungssatzung gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO öffentlich bekannt gemacht werden kann. Die Rechtsaufsichtbehörde des Landratsamtes Greiz hat die Satzung nicht beanstandet. Die Satzung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 ortsüblich bekannt gemacht. Die Klarstellungssatzung der Stadt Zeulenroda-Triebes für den Ortsteil Weckersdorf tritt mit dieser Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft. Jedermann kann die Klarstellungssatzung in der Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes, Fachdienst III, Markt 8, 07937 Zeulenroda-Triebes während der üblichen Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Der Inhalt der Bekanntmachung ist auf der Homepage der Stadt ZeulenrodaTriebes unter der Rubrik Bürgerservice im Menüpunkt Ortsrecht veröffentlicht. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB und des § 21 Abs. 4 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB und § 21 Abs. 4 ThürKO bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften, 2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Klarstellungssatzung der Stadt Zeulenroda-Triebes, Ortsteil Weckersdorf schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Demnach erlöschen alle Entschädigungsansprüche für den nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Weinlich Bürgermeister

25 22 0 22 22 0 0

Annahme von Geld- und Sachspenden gemäß der Anlage 1 im Zeitraum vom 20.10.2015 - 04.12.2015

Vorlage: BVZTö-141-2015 Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt die Annahme von Geld- und Sachspenden (lt. Anlage 1) in Höhe von 2.995,39 € im Zeitraum vom 20.10.2015 bis 16.12.2015. Abstimmungsergebnis: - Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates: - Anwesend: - nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen: - Stimmberechtigt: - Dafür: - Dagegen: - Enthaltung:

25 22 0 22 22 0 0

2. Entwurf Schulnetzplan für das Schuljahr 2016/2017 für allgemein bildende Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeulenroda-Triebes

Vorlage: BVZTö-093-2015 Beschlusstext: Der Stadtrat der Stadt Zeulenroda-Triebes beschließt den 2. Entwurf zur Schulnetzplanung für die Dauer eines Schuljahres bis 2016/2017 der allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Zeulenroda-Triebes. Abstimmungsergebnis: - Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates: - Anwesend: - nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen: - Stimmberechtigt: - Dafür: - Dagegen: - Enthaltung:

25 22 0 22 22 0 0

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe mit Deckungsvorschlag für die Personalkosten Dezember 2015

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Zeulenroda-Triebes

Vorlage: BVZTö-145-2015

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2016 durch öffentliche Bekanntmachung der Stadt Zeulenroda-Triebes und deren Ortsteile

Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt zur Auszahlung der Dezemberlöhne für das Jahr 2015 eine Erhöhung der Ansätze auf der Haushaltsstelle 46470-41400 im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe: Erhöhung auf HH-Stelle 46470-41400: + 140.000,00 € Die Deckung der Ausgaben erfolgt über die Haushaltsstelle 90000-00300 (Gewerbesteuer-Mehreinnahme) - 140.000,00 € Abstimmungsergebnis: - Gesamtanzahl der Mitglieder des Stadtrates: - Anwesend: - nach § 38 ThürKO von der Abstimmung ausgeschlossen: - Stimmberechtigt: - Dafür: - Dagegen: - Enthaltung:

Die Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2016 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für Sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2016 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt. Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheides. Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Sie betragen: a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Grundsteuer A 271 v. H. b) für die Grundstücke Grundsteuer B 389 v. H. der Steuermessbeträge.

25 22 0 22 21 0 1

Zeulenroda-Triebes, den 22.12.2015 gez. Weinlich, Bürgermeister  5 

Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechender Grundsteuerbescheid erteilt.

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen zu den Entwurfsunterlagen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Zahlungsaufforderung: Die Steuerpflichtigen, die kein SEPA-Kombimandat (Einzugsermächtigung) zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2016, wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt, zu entrichten. Bankverbindungen der Stadt Zeulenroda-Triebes: Sparkasse Gera-Greiz IBAN: DE50 8305 0000 0000 0000 60; BIC: HELADEF1GER Deutsche Bank IBAN: DE17 8207 0000 0386 6688 00; BIC: DEUTDE8XXX Volksbank Plauen eG IBAN: DE72 8709 5824 5000 0000 02; BIC: GENODEF1PL1 Commerzbank Gera IBAN: DE78 8304 0000 0200 2079 00; BIC: COBADEFFXXX

Weinlich Bürgermeister Anlage zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf BPlan „Wohngebiet zum Stausee“ - Geltungsbereich

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Steuerfestsetzung kann binnen eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes, Markt 1, 07937 Zeulenroda-Triebes, einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewährt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist eingegangen ist. Durch die Einlegung eines Widerspruchs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Zahlungspflicht (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) nicht aufgehoben. Dieter Weinlich Bürgermeister

Zeulenroda-Triebes, den 11.01.2016

Amtliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Wohngebiet zum Stausee“

des Planungsverbandes „Vogtländische Seen“ zur Genehmigung des Bebauungsplanes „Strandbad Zeulenroda, Teilbereich 1“, Zeulenroda-Triebes

Gemeinsame Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung des Entwurfes

Der vom Planungsverband „Vogtländische Seen“ in seiner Sitzung am 11.06.2015 als Satzung beschlossene Bebauungsplan „Strandbad Zeulenroda, Teilbereich 1“ wurde mit Bescheid des Landratsamtes Greiz vom 21.08.2015 unter Aktenzeichen II.1-06/12-20-218-SO/GR „Strandbad Zeulenroda“ genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird aufgrund eines Formfehlers erneut bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt rückwirkend am 06.09.2015 in Kraft. In dem in der Anlage beigefügten Lageplan ist der räumliche Geltungsbereich dargestellt. Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung einschl. Umweltbericht und Schallimmissionsprognose im Fachdienst III (Bauamt) der Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes, Markt 8, 07937 Zeulenroda-Triebes während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB und des § 21 Abs. 4 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB und § 21 Abs. 4 ThürKO bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften und 2. Mängel in der Abwägung, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes „Strandbad Zeulenroda, Teilbereich 1“, Zeulenroda-Triebes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Demnach erlöschen alle Entschädigungsansprüche für den nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die

Der Stadtrat der Stadtrat der Stadt Zeulenroda-Triebes hat in seiner Sitzung am 16.07.2014 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet zum Stausee“ gefasst. Planungsziel ist die Revitalisierung einer innerstädtischen brachliegenden Wohnbaufläche durch Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Einfamilienhäusern. Der Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Der Stadtrat der Stadt Zeulenroda-Triebes hat in seiner Sitzung am 16.12.2015 den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet zum Stausee“ Zeulenroda-Triebes in der Fassung vom Dezember 2015, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde im gebilligten Entwurf in der Fassung vom Dezember 2015 gegenüber dem Aufstellungsbeschluss geringfügig geändert. Er umfasst nunmehr die Flurstücke bzw. Teile der Flurstücke 1997/11, 1998/6, 1999/2, 1999/7, 1999/11, 2000/4, 2000/11, 2001/1, 2005/7, 2006/8 und 2006/9 (Flur 22, Gemarkung Zeulenroda). Das Gebiet wird im Westen durch die Aumaische Straße und im Norden und Osten durch die Straße „Stadtbachring“ umgrenzt. In dem in der Anlage beigefügten Lageplan ist der mit dem Entwurf beschlossene räumliche Geltungsbereich dargestellt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren (§13 BauGB), sodass eine Umweltprüfung nicht durchgeführt wird (§ 13 Abs. 3 BauGB). Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet zum Stausee“ einschließlich Begründung kann in der Zeit vom 01.02.2016 bis einschließlich 04.03.2016 im Fachdienst III der Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes, Markt 8 (Zimmer 305) in 07937 Zeulenroda-Triebes während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.  6 

6. Ausfertigung der Verfügung: Zeulenroda-Triebes, den 17.12.2015, Dieter Weinlich, Bürgermeister

Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Weinlich, Vorsitzender Planungsverband

14.10.2015

7. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes, Mark 1, 07937 Zeulenroda-Triebes, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. 8. Bekanntmachungsvermerk: Die Widmungsverfügung und die beigefügten Liegenschaftskarten werden entsprechend § 3 Abs. 2 der Thür. BekanntmachungsVO durch öffentliche Auslegung bekannt gemacht, welche im Zeitraum vom Donnerstag, dem 21.01.2016 bis Freitag, dem 29.01.201 erfolgt. Die Auslegung erfolgt in der Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes, Fachdienst III - Bau, Planung, Umwelt Zimmer 305 (Sitzungszimmer), Markt 8, 07937 Zeulenroda-Triebes zu den allgemeinen Dienstzeiten: Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Öffentliche Bekanntmachung Am Mittwoch, den 09.12.2015, 15:00 Uhr, fand im Raum 22 der Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes, Markt 1, 07937 Zeulenroda-Triebes, die 24. Sitzung des Planungsverbandes „Vogtländische Seen“ statt. Die Sitzung war öffentlich.

Beschlussvorlage Nr. 11/2015

Öffentliche Bekanntmachung

Betreff: Auftragsvergabe zur Erstellung einer Schallimmissionsprognose im Rahmen der Bebauungsplanung „Wassersportzentrum Talsperre Zeulenroda“ Beschlussvorlage: Die Verbandsversammlung beschließt in ihrer Sitzung am 09.12.2015 die Vergabe der Leistung zur Erstellung einer Schallimmissionsprognose im Rahmen der Bebauungsplanung „Wassersportzentrum Talsperre Zeulenroda“ an das Ingenieurbüro Arnulf Bührer, Aga Ahornstraße 8, 07554 Gera, gemäß Angebot vom 17.11.2015 in Höhe von 2.900,00 € netto. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Allgemeinverfügung zur Widmung einer Straße für den öffentlichen Verkehr gemäß § 6 Abs. 1 ThürStrG 1. Straßenbeschreibung: Bezeichnung der Straße: Promenadenweg an der Talsperre Zeulenroda Gemarkung Zeulenroda, Flur: siehe Flurstücksliste Flurstück Nr.: siehe Flurstücksliste Beschreibung des Anfangspunktes: Bio-Seehotel, Flur Leize Beschreibung des Endpunktes: Strandbad, Bleichenweg Gemeinde: Zeulenroda-Triebes Landkreis: Greiz

Beschlussvorlage Nr. 13/2015

2. Verfügung: Die unter 1. Bezeichnete Straße wird zur Gemeindestraße gewidmet. Folgende Beschränkungen der Widmung werden gemäß §6 Abs. 2 festgelegt: - Fuß- und Radweg

Betreff: Bestellung des Rechnungsprüfungsamtes als Prüfer für den Jahresabschluss 2015 des Planungsverbandes „Vogtländische Seen“ Beschlussvorschlag: Die Verbandsversammlung beschließt in ihrer Sitzung am 09.12.2015 gemäß § 9 Abs. 4 e der Verbandssatzung des Planungsverbandes „Vogtländische Seen“, dass Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Greiz für die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 zu bestellen. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

3. Träger der Straßenbaulast: Bezeichnung: Stadt Zeulenroda-Triebes Rechtsgrundlage: §6 i.V.m. §43 Abs. 1 ThürStrG 4. Wirksamwerden: Mit Zustimmung des Stadtrates zur Verfügung/zum Beschluss vom 16.12.2015 wird die Verfügung am 1. Tag nach der Bekanntgabe wirksam. 5. Gründe für die Widmung: Vorgenannte Straße ist noch nicht gewidmet. Ab Inkrafttreten des ThürStrG am 15.05.1993 können Verkehrsflächen nur noch durch Widmung nach §6 ThürStrG zu öffentlichen Straßen i.S. des §2 Abs. 1 werden. Nach §14 Abs. 1 ThürStrG ist der Gemeingebrauch der öffentlichen Straße/Straßenteile jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet.

Beschlussvorlage Nr. 14/2015 Betreff: Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 des Planungsverbandes „Vogtländische Seen“ Beschlussvorschlag: Die Verbandsversammlung beschließt in ihrer Sitzung am 09.12.2015 die Feststellung der Jahresrechnung 2014 des  7 

Planungsverbandes „Vogtländische Seen“ nach Durchführung der örtlichen Prüfung auf der Grundlage des § 80 Abs. 3 ThürKO in der jeweils geltenden Fassung Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

rung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

gez. Weinlich

Bekanntmachung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Eigenbetriebes "Bauhof der Stadt Zeulenroda-Triebes" 1. Der Stadtrat der Stadt Zeulenroda-Triebes hat in seiner Sitzung am 16.12.2015 Folgendes beschlossen: Der Stadtrat stellt den geprüften Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes „Bauhof der Stadt Zeulenroda-Triebes“ mit einer Bilanzsumme von 741.572,50 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 124.204,85 €, auf Empfehlung des Werkausschusses des Eigenbetriebes „Bauhof der Stadt Zeulenroda-Triebes“, fest. Der Werkausschuss hat, gemäß § 25 Thüringer Eigenbetriebsverordnung (Thür.EBV) i.V.m. § 6 Abs. 1 Ziffer 7 der Betriebssatzung, die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2014 beraten und die Beschluss-Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen. BVZTö-146-2015 Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 16.12.2015, auf Empfehlung des Werkausschusses, gemäß § 25 Thüringer Eigenbetriebsverordnung (Thür.EBV) i.V. § 6 Abs. 1 Ziffer 7 der Betriebssatzung, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 124.204,85 € auf neue Rechnung vorgetragen wird und dadurch der noch bestehende Jahresfehlbetrag aus den Vorjahren in Höhe von 106.188,19 € ausgeglichen ist. BVZTö-147-2015

Nümberg, den 5.10.2015 Westphal + Westphal GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Volker Westphal Wirtschaftsprüfer 3. Der Jahresabschluss 2014 und der Lagebericht liegen zur Einsicht an 5 Tagen öffentlich im Eigenbetrieb „Bauhof der Stadt Zeulenroda-Triebes, Leitlitzer-Str. 2 in 07937 Zeulenroda-Triebes vom 21.01.2016 - 28.01.2016 dienstags: von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr donnerstags: von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr aus.

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 16.12.2015, auf Empfehlung des Werkausschusses, gemäß § 25 Thüringer Eigenbetriebsverordnung (Thür.EBV) i.V. § 6 Abs. 1 Ziffer 7 der Betriebssatzung, die Entlastung der Werkleitung des Eigenbetriebes „Bauhof der Stadt Zeulenroda-Triebes für das Geschäftsjahr 2014, gemäß vorliegendem Prüfbericht 2014 vom 05.10.2015. BVZTö-148-2015 2. Der Bestätigungsvermerk des zum Abschlussprüfer bestellten Wirtschaftsprüfers, Herr Volker Westphal, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Westphal + Westphal GmbH, Sulzbacher Str. 70, 90489 Nürnberg

Zeulenroda-Triebes, den 06.01.2016 gez. Dieter Weinlich Bürgermeister

WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS An den Eigenbetrieb Bauhof der Stadt Zeulenroda-Triebes, Zeulenroda-Triebes Wir haben den Jahresabschluss zum 31.12.2014 - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs Bauhof der Stadt Zeulenroda-Triebes, Zeulenroda-Triebes für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtliehen Vorschriften, den Vorschriften der Thüringer Eigenbetriebsverordnung und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-

ENDE AMTLICHER TEIL

Nachrichten aus dem Rathaus Übersicht der Öffnungszeiten des Bürgerbüros/Einwohnermeldeamt Montag: geschlossen Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr und jeden letzten Samstag im Monat von 09.00 - 11.00 Uhr 30.01.16, 27.02.16, 19.03.16 30.04.16, 28.05.16, 25.06.16 30.07.16, 27.08.16, 24.09.16 29.10.16, 26.11.16, 17.12.16 Kontakt: Bürgerbüro der Stadt Zeulenroda-Triebes Eingang Sparkasse/ Schuhgasse Telefon: 036628 48240/48241/48242/48244  8 

Beantragung von Mitteln nach der Richtlinie zur Ausschüttung der Erlöse der ZTEE gGmbH

Öffentliche Ausschreibung Vermietung einer gastronomischen Einrichtung in Zeulenroda-Triebes

Der Stadtrat Zeulenroda-Triebes hat in seiner Sitzung am 20.03.2013 die Richtlinie zur Ausschüttung der Erlöse aus der Zeulenroda-Triebes erneuerbare Energien gGmbH beschlossen. Nach dieser Richtlinie können ortsansässige gemeinnützige Vereine, Verbände und Vereinigungen, Kirchen, Freie Träger und Selbsthilfegruppen für vorwiegend nachhaltige Maßnahmen, Projekte und Veranstaltungen Zuschüsse beantragen. Für die Bezuschussung von Maßnahmen, Projekten etc. im Jahr 2016 können Anträge bis spätestens 31.03.2016 schriftlich an die Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes, Markt 1, 07937 Zeulenroda-Triebes gestellt werden. Die Richtlinie und das entsprechende Antragsformular können auf der städtischen Homepage unter www.zeulenrodatriebes.de /Bürgerservice/Ortsrecht bzw. Formulare eingesehen und heruntergeladen werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung nach dieser Richtlinie besteht nicht.

Die Stadt Zeulenroda-Triebes schreibt ein Gewerbeobjekt für den Betrieb einer gastronomischen Einrichtung/ Tanzlokal/Bar ab 01.04.2016 - zunächst befristet bis 31.12.2017 zur Vermietung aus. Die zu vermietenden Räumlichkeiten befinden sich im 1. Obergeschoss eines zentral gelegenen Objektes im Zentrum von Zeulenroda, in welchem sich weiterhin ein Restaurant sowie ein Veranstaltungssaal befinden. Die zu vermietenden Räumlichkeiten umfassen eine Größe von ca. 580 m², zuzüglich ca. 150 m² Nebenfläche. Das vorhandene Inventar/Mobiliar ist vom Vormieter zu übernehmen bzw. abzulösen. Für weitere Auskünfte zum Objekt bzw. zur Vermietung wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes Fachdienst III - Bau, Planung, Umwelt, Frau Hilpert, Markt 8, 07937 Zeulenroda-Triebes Telefon: 036628 48320

Triebes Ausschreibung Pachtvertrag Kiosk im Naturbad Triebes für die Saison 2016

Bei Mietinteresse richten Sie bitte Ihre Bewerbung schriftlich bis zum 05.02.2016 unter Angabe der vorgesehenen Nutzung sowie mit Abgabe eines schlüssigen gastronomischen Gesamtkonzeptes an die vorstehende Anschrift. Die Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes behält sich vor, bei Bedarf einen qualifizierten Bonitätsnachweis nachzufordern. Bei Abgabe einer Bewerbung ist den Unterlagen ein aktueller Auszug aus dem Gewerbe-/Handelsregister beizufügen. Die Entscheidung der Stadt Zeulenroda-Triebes ob, wann, an wen und zu welchen Konditionen das Objekt vermietet wird, ist freibleibend.

Betreiber des Naturbades Triebes Stadt Zeulenroda-Triebes Markt 1, 07937 Zeulenroda-Triebes Naturbad Triebes Das Naturbad Triebes liegt am Ortsausgang von ZeulenrodaTriebes, Ortsteil Triebes, Richtung Mehla und bietet auf einer Fläche von ca. 1,5 ha, Wasserfläche von 3.600 m², die Möglichkeit der aktiven Erholung mit Liegewiese, Beachvolleyball, Tischtennis und Kinderspielplatz. Vom 01. Juni bis 31. August ist täglich von 12.00 bis 19.00 Uhr geöffnet. Bei schlechter Wetterlage bleibt das Naturbad Triebes geschlossen. Pacht Die Höhe der Pacht ist bei der Stadtverwaltung ZeulenrodaTriebes, Fachdienst III - Bau, Planung, Umwelt - Frau Hilpert zu erfragen. Betriebskosten für das Pachtobjekt sind separat zu entrichten. Die regelmäßigen Öffnungszeiten des Kiosks sollten an die Öffnungszeiten des Naturbades entsprechend angepasst und vom Wetter unabhängig sein. Der Pachtvertrag wird für eine Saison abgeschlossen. Ansprechpartner Zwecks näherer Informationen sowie die Vereinbarung eines Besichtigungstermins vor Ort wenden Sie sich bitte an Frau Hilpert unter 036628/48320 oder [email protected]

Der Fachdienst II - Ordnung, Soziales der Stadtverwaltung informiert: Vollzug des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG) vom 30.06.2011 (GVBl. 2011, S. 93) Seit dem 01. September 2011 ist dieses Gesetz in Kraft. Das Gesetz regelt, dass der/die Halter/in eines Hundes verpflichtet ist, - entsprechend in § 2 Absatz 4 den Hund dauerhaft mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Norm kennzeichnen zu lassen und - entsprechend § 2 Absatz 5 eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme von 500 000 Euro für Personenschäden und in Höhe von 250 000 Euro für sonstige Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Die Bürger, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bereits einen Hund hielten, wurden im Amtsblatt 01/2012 aufgefordert, entsprechend § 16 Absatz 3 und 4 ThürTierGefG, Ihrer Hunde-Halter-Pflicht nachzukommen, und die Kennzeichnung des Hundes und den Abschluss der Versicherung bis zum 28.02.2012 dem Fachdienst II - Ordnung, Soziales in der Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes anzuzeigen. Die Meldepflicht gilt für alle Bürger, deren Hundehaltung nach dieser Fristsetzung begann, entsprechend. Der Fachdienst II stellte fest, dass eine Reihe der Hundehalter/Innen in Zeulenroda-Triebes, einschließlich der Ortsteile und der Gemeinde Weißendorf Ihrer Pflicht noch immer nicht nachgekommen sind. Wir fordern diejenigen Bürger nochmalig zur Abgabe dieser Angaben auf. Das dazu notwendige Formular finden Sie im Innenteil dieser Ausgabe, unter www.zeulenroda-triebes.de -Bürgerservice/ Formulare/FDII- oder ist in der Stadtverwaltung ZeulenrodaTriebes, Markt 1, 07937 Zeulenroda-Triebes, Zimmer 7, erhältlich.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31. März 2016 an die Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes, Markt 1, 07937 Zeulenroda-Triebes.

Nachrichten aus den Ortsteilen Arnsgrün Jagdgenossenschaft Arnsgrün/Eubenberg Einladung Versammlungstermin: Samstag, 13. Februar 2016 Zeit/Ort: 19:00 Uhr im Gasthaus Müller, Arnsgrün 100, 07937 Zeulenroda-Triebes Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung Form und Frist der Ladung und der Tagesordnung 2. Bericht Vorstand 3. Entlastung Vorstand  9 

4. Bericht Kassenführer 5. Entlastung Kassenführer 6. Beschluss zur Verlängerung des Jagdpachtvertrages 7. Verschiedenes Im Anschluss an die Versammlung findet unser jährliches Jagdessen mit Partner statt. Wir bitten um rege Teilnahme. Jagdvorstand Jagdgenossenschaft Arnsgrün/Eubenberg

lustige zum Schmunzeln und Lachen vor. Ebenso galt es Rätselfragen zur Advents- und Weihnachtszeit zu lösen, was die Frauen mit Bravur meisterten. „Im nächsten Jahr muss ich mir schwerere Fragen einfallen lassen“, meinte abschließend resümierend der Pfarrer. Auf der festlich gedeckten Kaffeetafel, wie immer liebevoll von Regina Söllner vorbereitet, und um den großen grünen Adventskranz war nicht nur weihnachtliches Gebäck, sondern auch für alle ein Bildkalender 2016, das Büchlein „Das Licht der Welt“ und von Irmtraud Jubold ein selbstgefertigtes Adventsgesteck zur Freude aller zu finden.

Bernsgrün Das Geheimnis der Weihnacht Darf es ein bisschen mehr sein? Über 100 Besucher hatten sich am zweiten Weihnachtsfeiertagmorgen auf den Weg in die Bernsgrüner Kirche gemacht. Ob aus dem thüringischen Zeulenroda-Triebes, Arnsgrün, Erbengrün oder dem sächsischen Plauen, Theuma und Pausa, alle wollten gemeinsam den Gottesdienst mit der Feuerwehrschalmeienkapelle Bernsgrün feiern.

von links: Helga Döscher, Ingeborg Schmidt, Regina Söllner und Irmtraud Jubold Text/Foto: Gabriele Wetzel

Weihnachtsgeschenk fürs Oberland Ein vorfristiges und besonders wertvolles Weihnachtsgeschenk für das Oberland kam jetzt auf dem Bauhof in Bernsgrün an: ein neuer 6-Zylinder und 150 PS starker Allradschlepper mit Schneepflug, Winterdienststreuer, Frontlader und einer Tandem Mähwerkskombination, bestehend aus Randstreifenmäher und Böschungsmäher. Die Musiker um ihren musikalischen Leiter Matthias Dübler begleiteten Pfarrer Gunnar Peukert mit ihren Liedern, wie „Der kleine Trommlerjunge“, „Kommet ihr Hirten“ und „Ihr Kinderlein kommet“, neben Gesang, Gebet und Predigt. „Lassen Sie uns Hören und Sehen. Ein Kind bringt die Rettung. Das Kleinste bringt das Größte. Das ist das Geheimnis der Weihnacht“, so die einladenden Worte des Pfarrers. Es folgte eine kurze Zeit der Stille und Besinnung. Denn „die Vorbereitungen zum Fest liegen hinter uns. Ich kann innehalten. Was brauche ich? Was würde ich gerne zurücklassen?“ In seiner Predigt berichtete Pfarrer Peukert vom Teenie Amelie beim Weihnachtsshopping. „Darf es etwas mehr sein?“, fragte die Verkäuferin. Zu Weihnachten darf alles ein bisschen mehr sein: das Essen und Trinken, die Geschenke und teuer muss es sein. Es ist ja schließlich Weihnachten. „Wieso mehr? Ist doch schon alles da!“, sieht Gott ratlos aus. „Ich habe euch doch schon alles gegeben mit dem Kind“. Und der Pfarrer führt weiter aus, dass Weihnachten die Kraft hat, Menschen zu verändern. Und als Amelie in der Geschichte von den vielen Kindern in Not in der Welt erfährt, ist sie gerührt und will Geld spenden. Auch die Menschen, die auf der Flucht sind, suchen nach Barmherzigkeit, nach einer besseren Zukunft und Gnade. Was also bleibt nach der Heiligen Nacht? „Gottes Geschenk bleibt und verändert die Welt. Ein unscheinbares Kind in einer unscheinbaren Krippe. An einen Umtausch des Geschenkes ist nicht zu denken. Gottes Gnadengeschenk ist anziehend und bleibt erbaulich und hat die Kraft, Hoffnung zu geben“, gab Pfarrer Peukert den Gottesdienstbesuchern mit auf dem Heimweg. Und die Schalmeien erklangen mit „O du Fröhliche“.

Ulrich Panke präsentiert stolz den neuen Allradschlepper

Die Anschaffung war notwendig, da durch Abwidmung von Kreisstraßen in kommunale Straßen auch die Winterdienstpflicht der Stadt Zeulenroda-Triebes anstieg. Mit dem vorhandenen Lindner-Traktor und den Multicars ist der Winterdienst im Oberland nicht mehr zu bewältigen. Der Frontlader, die Tandem Mähwerkskombination, welche in den nächsten Wochen noch geliefert wird, machen das Fahrzeug im Sommer und Winter vielseitig einsetzbar. Ulrich Panke, Mitarbeiter des Eigenbetriebes „Bauhof der Stadt Zeulenroda-Triebes“, freut sich über die Neuanschaffung und wartet auf den ersten Schnee, um den „Generalprobeeinsatz“ erfolgreich zu meistern. Text/Foto: Gabriele Wetzel

Dobia

Text/Foto: Gabriele Wetzel

Beschlüsse der Jagdgenossenschaft Dobia

Advent im Frauenkreis Bernsgrün Gemeinsam mit Pfarrer Gunnar Peukert feierten die Frauen des kirchlichen Frauenkreises Bernsgrün mit Liedern und Gebeten Advent. Dazu trug Pfarrer Peukert besinnliche und nachdenkenswerte weihnachtliche Geschichten, aber auch

Versammlungstermin: Freitag, 20.11.2015 Zeit/Ort: 20.00 Uhr, Gaststätte „Landhaus Grünler“ Dobia

 10 

Beschlüsse: Die Versammlung der Jagdgenossenschaft Dobia fasste in ihrer Mitgliederversammlung folgende Beschlüsse: 1. Begrüßung und Feststellung von Form und Frist der Ladung und der Tagesordnung 2. Beschluss zur Entlastung des Jagdvorstandes 3. Beschluss zur Entlastung des Kassenführers 4. Beschluss zur Verwendung des Reinertrages 5. Beschluss zur Verlängerung des Jagdpachtvertrages 6. Beschluss zum Ersatz eines ausscheidenden Pächters Zur Versammlung hatten die Pächter zum gemeinsamen Jagdessen eingeladen, wofür sich der Vorstand im Namen der Mitglieder bedankt. Dobia, den 03.12.2015 gez. Fröbisch Jagdvorsteher

Dörtendorf Jagdgenossenschaft Dörtendorf Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Dörtendorf am Sonnabend, 13. Februar 2016 um 19:00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Dörtendorf, Dörtendorf 26a, 07937 Zeulenroda-Triebes. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung Form und Frist der Ladung und der Tagesordnung 2. Bericht des Vorstandes 3. Entlastung des Vorstandes 4. Bericht des Kassenführers 5. Bericht der Rechnungsprüfer 6. Entlastung des Kassenführers 7. Beschluss Verwendung Reinertrag 8. Verschiedenes

9. Beschluss über die Art der Verpachtung (freihändige Vergabe, Einholung schriftlicher Gebote oder Versteigerung) 10. Beschluss über die Pachtbedingungen 12. Verschiedenes Vor Beginn der Versammlung haben die Jagd- genossen, zur Korrektur des Jagdkatasters die entsprechenden Grundbuchauszüge vorzulegen. Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte, volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Da eine Erbengemeinschaft sich nur durch eine Stimme und entsprechender Fläche vertreten lassen kann, hat der Vertreter einer Erbengemeinschaft eine schriftliche Vollmacht aller Erben der Gemeinschaft abzugeben. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe. Zur Versammlung der Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Merkendorf/Silberfeld erfolgt die Bewirtung/Jagdessen durch den Jagdpächter. gez. Jagdvorstand Jagdgenossenschaft Merkendorf/Silberfeld

Jagdgenossenschaft Merkendorf/Silberfeld Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Merkendorf/Silberfeld am Freitag, 26. Februar 2016, um 19:00 Uhr im Vereinshaus, Merkendorf 20a, 07950 Zeulenroda-Triebes

Vor Beginn der Versammlung haben die Jagdgenossen zur Korrektur des Jagdkatasters die entsprechenden Grundbuchauszüge vorzulegen. Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte, volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Da eine Erbengemeinschaft sich nur durch eine Stimme und entsprechender Fläche vertreten lassen kann, hat der Vertreter einer Erbengemeinschaft eine schriftliche Vollmacht aller Erben der Gemeinschaft abzugeben. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe. gez. Jagdvorstand Jagdgenossenschaft Dörtendorf

Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung Form und Frist der Ladung und der Tagesordnung 2. Beschluss über die Erteilung des Zuschlages bei der Verpachtung Vor Beginn der Versammlung haben die Jagdgenossen, zur Korrektur des Jagdkatasters die entsprechenden Grundbuchauszüge vorzulegen. Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte, volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Da eine Erbengemeinschaft sich nur durch eine Stimme und entsprechender Fläche vertreten lassen kann, hat der Vertreter einer Erbengemeinschaft eine schriftliche Vollmacht aller Erben der Gemeinschaft abzugeben. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe. gez. Jagdvorstand Jagdgenossenschaft Merkendorf/Silberfeld

Merkendorf

Niederböhmersdorf

Jagdgenossenschaft Merkendorf/Silberfeld Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Merkendorf/Silberfeld am Freitag, 19. Februar 2016, um 19:00 Uhr im Vereinshaus, Merkendorf 20a, 07950 Zeulenroda-Triebes Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung Form und Frist der Ladung und der Tagesordnung 2. Bericht des Jagdvorstandes 3. Entlastung des Jagdvorstandes 4. Bericht des Kassenführers 5. Bericht der Rechnungsprüfer 6. Entlastung des Kassenführers 7. Beschluss über die Verwendung des Reinertrags 8. Beschluss über die Art der Jagdnutzung

Jagdgenossenschaft Niederböhmersdorf Der Jagdvorstand lädt gemeinsam mit dem Pächter zum Jagdessen am 4. März 2016 um 19.00 Uhr in das Gasthaus im Kranich ein. Alle Verpächter mit Partner sind herzlich willkommen. Das Essen wird vom Pächter gestellt. Zur Feststellung der teilnehmenden Personenzahl wird unbedingt um Rückmeldung bis zum 22. Februar 2016 unter einer der folgenden Telefonnummern gebeten 036622 78005 Frau Leistner oder 036622 79360 bzw. 0173 2979867 Herr Fietsch. Wir freuen uns auf einen gemeinsamen geselligen Abend. gez. Der Vorstand

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Silberfeld Am 12. Dezember war es endlich wieder soweit. Die Kinder aus Silberfeld mit Quingenberg hatten ein schönes Programm einstudiert und die Einwohner in die ehemalige Gaststätte eingeladen.

und es ließ sich bemerken, dass die Eine oder der Andere zu Hause schon beim Mülleimerleeren mitgeholfen haben. Nach so viel Lernen sollte aber der Spaß auch nicht zu kurz kommen, denn nun war das Basteln an der Reihe. Die gesammelten Tetrapaks wurden geholt und schon konnte es losgehen. Zurechtgeschnitten, ein paarmal gefaltet, Klettverschluss ran und es konnte kaum einer glauben, dass man so schnell und einfach aus alten Tetrapaks neue Portmonees basteln kann. Ein gelungener, lehrreicher Vormittag mit hoffentlich einem anhaltenden Verständnis dafür, zukünftig weniger Müll zu produzieren und diesen auch richtig zu trennen. Bei Interesse das Müllprojekt auch in ihrer Einrichtung durchzuführen, wenden sie sich gern an Safari-Tours - Doreen Safar (0171-7791922, 036628-955674 oder [email protected]). Geeignet für Kinder ab 4 Jahre.

Gut besuchtes Glühweinfest in Pöllwitz Kein Schnee aber tolle Stimmung gab es in Pöllwitz am 06. Dezember zum Glühweinfest. Bei Kaffee, Plätzchen und Stollen konnte das Programm mit Weihnachtsliedern, aber auch mit modernen Hits wie „Gloria“, „Skinny Love“ und „Küssen verboten“ genossen werden. Nach dem Programm konnten sich die Kinder über die Weihnachtsgeschenke freuen und alle Mitwirkenden waren erleichtert über die gelungene Aufführung. Es gab natürlich viel Applaus. Die Einwohner konnten sich anschließend bei Glühwein noch in Ruhe unterhalten. Ein großes Dankeschön an die vielen Helfer. Claudia Winkler und Ina Schneider

Pöllwitz Müll geht uns alle an, auch Dich! - So hieß es vor nicht allzu langer Zeit bei den kleinen und großen Spatzen der Kindertagesstätte in Pöllwitz. Einen Vormittag lang lernten die Kinder der Einrichtung spielerisch alles Wissenswerte rund um das Thema Müll und Recycling. In Vorbereitung auf diesen Tag wurden fleißig leere Tetrapaks von Milch und Saft gesammelt, aus denen zum Schluß noch etwas Nützliches gebastelt werden sollte, was sich jedoch keiner wirklich vorstellen konnte. Als der „Mülltag“ endlich gekommen war, versammelten sich 15 Spatzen in einem großen Kreis im Gruppenraum und warteten gespannt darauf, was Doreen Safar (Safari-Tours) ihnen erzählen wird.

Die Kameraden und Vereinsmitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Pöllwitz und viele fleißige Helfer organisierten auch 2015 ein wunderschönes und geselliges Fest mit selbst gemachten Röhrendetschern, Rumkugeln und Glühwein. Neben Steaks und leckeren Mutzbraten, gab es noch einen großen musikalischen Leckerbissen: Der Pöllwitzer Heimatchor trug mit Weihnachtsliedern zu einer wunderbaren Adventsstimmung zum Nikolaustag bei. Der Weihnachtsmann besuchte die vielen kleinen Gäste und hatte jede Menge Aufmerksamkeiten für sie dabei, welche er gegen schöne Gedichte und Lieder sehr gerne verschenkte. Wir möchten uns an dieser Stelle nochmals herzlich bei den vielen Helfern bedanken und freuen uns dass so viele Pöllwitzer mit Ihren Familien das Glühweinfest besucht haben und so zum Gelingen dessen beigetragen haben. Eure Freiwillige Feuerwehr Pöllwitz e.V.

Zadelsdorf Jagdgenossenschaft Zadelsdorf Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Zadelsdorf am Freitag, 05. Februar 2016 um 19:30 Uhr im Bürgerhaus Zadelsdorf, Zadelsdorf 30 B, 07937 Zeulenroda-Triebes. Sie hatte einen großen alten Koffer dabei, der bei den Kindern große Neugier weckte, was denn da wohl drin sein könnte. Doch bevor die Kinder einen Blick hinein werfen durften, wollte sie wissen, ob die Spatzen schon die vielen unterschiedlichen Mülltonnen kennen, die es bei uns gibt, welcher Abfall dort hinein gehört und wie und zu was man ihn recycelt. Bilder von blauen, gelben, schwarzen Tonnen, Glas- und Altkleidercontainern wurden in die Mitte gelegt und nun durften auch die neugierigen Kinderaugen endlich erfahren wozu der alte Koffer gut war. Der Reihe nach durften die Kinder mit einer Angel verschiedenen Müll aus dem Koffer fischen und anschließend den Mülltonnen auf den Bildern zuordnen. Auf diese Weise schafften es die kleinen „Müllmädchen und -jungen“ sogar schwierigste Müllarten perfekt in die richtige Tonne zu werfen

Tagesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung Form und Frist der Ladung und der Tagesordnung 2. Bericht des Vorstandes 3. Entlastung des Vorstandes 4. Bericht des Kassenführers 5. Entlastung des Kassenführers 6. Beschluss Verwendung Reinertrag 7. Verschiedenes Vor Beginn der Versammlung haben die Jagdgenossen, zur Korrektur des Jagdkatasters die entsprechenden Grundbuchauszüge vorzulegen. Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig

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beschäftigte, volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Da eine Erbengemeinschaft sich nur durch eine Stimme und entsprechender Fläche vertreten lassen kann, hat der Vertreter einer Erbengemeinschaft eine schriftliche Vollmacht aller Erben der Gemeinschaft abzugeben. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe. Die Auszahlung der Jagdpacht erfolgt im Anschluss an die Versammlung der der Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Zadelsdorf am Freitag, 05. Februar 2016 und am Freitag, 12. Februar 2016 ab 19.30 Uhr ab 19:30 Uhr im Bürgerhaus Zadelsdorf, Zadelsdorf 30 B, 07937 Zeulenroda-Triebes. gez. Jagdvorstand Jagdgenossenschaft Zadelsdorf

20. Februar 2016 - Kabarett Nörgelsäcke Das Kabarett Nörgelsäcke mit dem Programm "Faxenklinik" ist am Samstag, 20. Februar 2016, um 19:00 Uhr im Gemeindesaal Zadelsdorf. Der Eintrittspreis beträgt 14,00 EUR pro Person. Zur Kartenvorbestellung wenden Sie sich bitte an Silvio Bucklitsch unter der Telefonnummer 036628/ 955881.

26. Februar 2016 - 20. Skatturnier Das 20. traditionelle Skatturnier findet am Freitag, dem 26. Februar 2016, statt. Spielbeginn ist um 19:00 Uhr im Gemeindesaal Zadelsdorf. Die Versorgung ist in gewohnter Weise abgesichert.

Das Standesamt informiert (Die Veröffentlichung erfolgt auf Wunsch der Angehörigen bzw. der betreffenden Bürger)

Geheiratet haben:

08.12.2015 Ruth Dicke Merkendorf, Zeulenroda-Triebes, 89 Jahre 09.12.2015 Bernhard Titze Zeulenroda-Triebes, 82 Jahre 10.12.2015 Gudrun Olzmann, geb. Hering Zeulenroda-Triebes, 95 Jahre 12.12.2015 Marianne Fritzsche, geb. Pohland Läwitz, Zeulenroda-Triebes, 81 Jahre 12.12.2015 Günther Kranert Triebes, Zeulenroda-Triebes, 79 Jahre 19.12.2015 Jürgen Backmann Triebes, Zeulenroda-Triebes, 70 Jahre 21.12.2015 Ruth Mahlo, geb. Leuthäuser Zeulenroda-Triebes, 81 Jahre 25.12.2015 Gerd Schleicher Zeulenroda-Triebes, 85 Jahre 25.12.2015 Fritz Koch Zeulenroda-Triebes, 96 Jahre 29.12.2015 Charlotte Berkmeier Zeulenroda-Triebes, 102 Jahre 30.12.2015 Lisa Reeg, geb. Altermann Auma-Weidatal, 81 Jahre 31.12.2015 Roland Rüdiger Zeulenroda-Triebes, 85 Jahre

04.12.2015 Enrico und Claudia Ott, geb. Kolbe Zeulenroda-Triebes

01.01.2016 Wilfried Käßmann Zeulenroda-Triebes, 72 Jahre

19.12.2015 Steffen und Isabell Klampt, geb. Hering Merkendorf, Zeulenroda-Triebes

04.01.2016 Waldemar Korinth Zeulenroda-Triebes, 85 Jahre

31.12.2015 Nadine Pohler und Swen Pohler-Wustmann, geb. Wustmann Zeulenroda-Triebes

Impressum „Gemeinsames Amtsblatt der Stadt Zeulenroda-Triebes und der Gemeinde Weißendorf“

Verstorben sind:

Geltungsbereich: Stadt Zeulenroda-Triebes und die Gemeinde Weißendorf Das Amtsblatt erscheint im monatlichen Rhythmus, jeweils in der dritten Kalenderwoche sowie im Bedarfsfall. Auflage: z.Z. 10.400 Exemplare; Kostenlose Verteilung an alle Haushalte in der Stadt Zeulenroda-Triebes, ihren Ortsteilen sowie in der Gemeinde Weißendorf. Darüber hinaus ist das Amtsblatt im Rathaus der Stadt Zeulenroda-Triebes, Zi. 21, Markt 1, 07937 ZeulenrodaTriebes, sowie im Dienstgebäude der Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes, Zi. 12, Schäferstraße 2, OT Triebes, 07950 Zeulenroda-Triebes im Einzelbezug für 1,00 €/ Stück + Porto erhältlich. - Herausgeber: Stadt Zeulenroda-Triebes und die Gemeinde Weißendorf - Herstellung und Verantwortlich für den Anzeigenteil: Schwolow Bürosysteme & Druckerei GbR, vertreten durch die Inhaber Herrn André Schwolow und Herrn Guido Schwolow, Triebes, Geraer Straße 1, 07950 ZeulenrodaTriebes, Tel. 036622/79056, E-Mail Adresse: [email protected] - Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Zeulenroda-Triebes, Herr Dieter Weinlich, Markt 1, 07937 Zeulenroda-Triebes, Tel. 036628/480, oder der Stellvertreter im Amt für die Stadt Zeulenroda-Triebes. Die Bürgermeisterin der Gemeinde Weißendorf, Frau Elvira Michel, Ortsstr. 54, 07950 Weißendorf, Tel. 036622/51254, für die Gemeinde Weißendorf - Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Der Mitarbeiter für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Herr Thomas Grzeschitza, Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes, Pressestelle, Markt 1, 07937 Zeulenroda-Triebes, Tel. 036628/48102, Fax 97395, oder der Stellvertreter, E-Mail Adresse: [email protected] Der Herausgeber behält sich redaktionelle Änderungen der Beiträge vor. - Verantwortlich für die Verteilung: Mediengruppe Thüringen Direktmarketing GmbH, Logistikzentrum Zossen, Zossen 1, 07570 Wünschendorf Tel. 036603/71470

01.12.2015 Elfriede Scheffler, geb. Peters Pausa, 93 Jahre 03.12.2015 Christa Frank, geb. Hähling Zeulenroda-Triebes, 62 Jahre 04.12.2015 Erika Klaußner, geb. Hundsdörfer Zeulenroda-Triebes, 91 Jahre 05.12.2015 Gisela Bräuer, geb. Jablonski Zeulenroda-Triebes, 78 Jahre 06.12.2015 Ilse Rudert, geb. Becher Zeulenroda-Triebes, 94 Jahre 07.12.2015 Wolfgang Leube Zeulenroda-Triebes, 83 Jahre 08.12.2015 Ella Frötschner, geb. Roth Piesigitz, Zeulenroda-Triebes, 93 Jahre  13 

Nachrichten vom

Zeitgleich mit dem Richtfest am Panorama-SPA des Bio-Seehotels, konnte der Promenadenweg vom Thüringer Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft, Herrn Wolfgang Tiefensee, am 6. Januar 2016 der Öffentlichkeit übergeben werden. Der 3 Kilometer lange Weg zwischen dem BioSeehotel und dem Strandbad Zeulenroda ist nun vollkommen fertiggestellt. Viele Menschen nutzen den schönen barrierefreien Spazierweg am Wasser und freuen sich über alles, was bisher an unserem Zeulenrodaer Meer entstanden ist. Der Uferbereich im Strandbad nimmt Gestalt an und auf dem Kinderspielplatz hat der große Kletterkarpfen Einzug gehalten. Bis auf weiteres wurde der Strandbadbereich nun wieder als Baustelle abgesperrt, damit die restlichen Arbeiten im Gelände ungestört ausgeführt werden können. Wir bitten unsere Bürger, die abgesperrten Bereiche zu respektieren und im Interesse der eigenen Sicherheit nicht die Bauzäune zu überklettern. Der Rohbau des „Zellreder Seehauses“ ist mittlerweile auch fertiggestellt worden. Nun findet der Innenausbau statt und auch die Arbeiten zur Einrichtung des künftigen Caravanstellplatzes im Anschluss an den Parkplatz für das Strandbad gehen voran. In der Ausstellung des Tourismuszentrums können Sie sich über die weiteren Vorhaben zur touristischen Entwicklung am Zeulenrodaer Meer informieren. Übrigens können im Gebäude auch zwei Beratungsräume inklusive Technik für 14 bzw. 50 Personen mit Aufzug zur barrierefreien Nutzung für Vorträge und kleine Veranstaltungen genutzt werden. Die Durchführung privater Feierlichkeiten in diesen Räumen ist allerdings nicht möglich. Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass in der Nähe der Uferbereiche eine ausreichende Zahl öffentlicher Parkflächen genutzt werden können. Die neue Zufahrtstraße zum Strandbad ist ab der Straßenbiegung am Bleichenweg als Parkverbotszone ausgewiesen. Das Befahren der Uferzonen, des Promenadenweges und des Talsperrenwanderweges mit motorisierten Fahrzeugen aller Art ist untersagt! Deshalb sind die angebrachten Schranken und Wegsperren unbedingt zu beachten - Zuwiderhandlungen werden geahndet!

son in einer Gruppe bis 5 Personen zahlt 5 Euro mehr. Das Ticket gilt für einen Erwachsenen oder Gruppen bis 5 Personen, inklusive drei mitreisenden Kindern zwischen 6 und 14 Jahren sowie beliebig vielen Kindern unter sechs Jahren. Das EgroNet-Ticket gilt von 0 Uhr an ab Entwertung bis jeweils 3.00 Uhr des Folgetages und berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im Liniennetz der EgroNet-Region mit Zug, Bus und Straßenbahn. Es kann am Tag der Gültigkeit beliebig oft genutzt werden. Ein Fahrrad kann pro Person kostenfrei mitgenommen werden. Glas-, Textil-, Porzellan-, Spitzen- und Musikinstrumentenindustrie prägen das Gebiet genauso wie Kurorte und Heilbäder. Durch die günstigen Tarife für Netzfahrkarten und die aufeinander abgestimmten Fahrpläne besteht für alle die Möglichkeit, über Landesgrenzen hinweg der Kultur und den Menschen zu begegnen. Dabei gilt das Ticket auch gleichzeitig als Rabattkarte für viele Freizeiteinrichtungen. Tourenvorschläge fürs Wandern und Radfahren fördern die entschleunigte Bewegung in fremdem Terrain und damit die Möglichkeit, für Neues offen zu sein. Es ist einfach ein tolles Angebot! Lassen Sie sich beraten, wir halten alle Informationen für Sie bereit!

Startschuss für die Online-Anmeldung zur Vogtland Challenge Am 23. Juli diesen Jahres steigt am Zeulenrodaer Meer zum dritten Mal die Vogtland Challenge. Erstmals findet innerhalb der Vogtland Challenge die Deutsche Meisterschaft im CrossTriathlon statt. Zeulenroda-Triebes freut sich darauf Gastgeber für die besten Deutschen Cross-Triathleten zu sein.

Seit Jahresbeginn ist die Online-Anmeldung geöffnet. Ausgeschrieben sind erneut die Einzelwettbewerbe XTERRA Vogtland, Vogtland-classic und Vogtland-light sowie die Teamwettbewerbe. Jeder kann mitmachen und sich über die XTERRADistanz auch mit den Besten messen. Detaillierte Informationen zur Veranstaltung und zu den Wettbewerben sowie die Anmeldung gibt es unter www.vogtlandchallenge.de

Öffnungszeiten Tourismuszentrum Zeulenrodaer Meer: Unsere Mitarbeiterin, Frau Casper, steht Ihnen im Winterhalbjahr (November bis März) von Montag bis Freitag von 10.00 15.00 Uhr gern Rede und Antwort. Telefon: 036628 – 987064 Mail: [email protected]

Die Touristinformation Zeulenroda-Triebes informiert: EGRONET-Ticket - jetzt Neu: Mit dem Egronet-Ticket für einen Tag in 4 Regionen (Sachsen, Thüringen, Bayern und Böhmen) mit Bus, Bahn und Straßenbahn unterwegs sein - da funktioniert jetzt auch für Gruppen! Mit nur einem Ticket können Sie alle 693 Strecken des dichten Verkehrsnetzes mit Zug, Bus und Straßenbahn benutzen. Das Tagesticket für eine Person kostet 18 Euro, jede weitere Per 14 

Neues aus der Badewelt Waikiki Der neue Waikiki-Kalender 2016 ist da! Mit unserem Waikiki-Kalender verpassen Sie keine Veranstaltungen & Aktionen. Zum Mitnehmen gibt es den Waikiki Kalender in der Touristinformation, im Tourismuszentrum Zeulenrodaer Meer, an der Waikiki-Kasse oder online unter www.badeweltwaikiki.de

Diese Ausgabe enthält folgende Beilage: PULTER Bauträger und Immobilien Wir bitten um Beachtung.

Zeulenroda-Triebes hilft Flüchtlingen

Geldspenden nimmt an: Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes Markt 1, 07937 Zeulenroda-Triebes Bar bei der Stadtkasse, Rathaus, Erdgeschoss Di 09:00 - 12:00 Uhr/14:00 - 16:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr/14:00 - 18:00 Uhr

Weitere ehrenamtliche Paten für Flüchtlingsbetreuung gesucht! Wer aufmerksam durch unsere Stadt geht, trifft an verschiedenen Orten auch auf unsere „Neubürger“. Sie kommen größtenteils aus Eritrea, Syrien, Somalia und Südosteuropa. Untergebracht sind die Asylbewerber dezentral, meist in Wohnungen der Wohnungsbaugesellschaft Zeulenroda. Die Anmietung und Einrichtung der Wohnungen übernimmt die GRZ Service- und Verwaltungsgesellschaft mbH - Wohnraumbeschaffung. In Zeulenroda-Triebes wurden Patenschaften ins Leben gerufen, um den Flüchtlingen in den ersten Wochen nach ihrer Ankunft eine Orientierungshilfe zu geben. Ehrenamtliche Helfer zeigen in den ersten Tagen und Wochen wichtige Einrichtungen der Stadt und geben die nötige Orientierung für die Neuankömmlinge. Haben Sie Interesse, sich dieser interessanten Herausforderung zu stellen und Pate zu werden, dann melden Sie sich! Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes Amt: Fachdienst IV Ansprechpartner: Frau Katzer Tel.: 036628/48-400 Mail: [email protected]

Unbar: Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes IBAN: DE50 8305 0000 0000 0000 60 BIC: HELADEF1GER Code: Spende für Flüchtlingshilfe

Informationen anderer Behörden und Institutionen Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2016 Aufgrund des § 8 Abs. 1, § 12 Satz 1 Nr. 1, § 17 Abs. 1 Satz 3 und 4 und Abs. 2 sowie § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes (ThürTierGesG) in der Fassung vom 30. März 2010 (GVBl. S. 89), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2013 (GVBl. S. 299), hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse am 1. Oktober 2015 folgende Satzung beschlossen: §1 (1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr 2016 werden die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie folgt festgesetzt:

Amt: Fachdienst III Ansprechpartner: Herr Reich Tel.: 036628/48-200 Mail: [email protected] Sie bekommen als Pate einen Dienstausweis für ehrenamtliche Tätigkeit und sind damit auch entsprechend versichert. Hilfe in der Patenarbeit erhalten Sie von  Patenkoordinatorin Frau Margot Frigo Tel. 036628/83763 Mail: [email protected]  Sozialarbeitern des Behindertenverbandes Greiz e.V. Förderzentrum, Hohe Str. 121, Zeulenroda-Triebes Mo/Di/Do von 09:00 bis 12:00 Uhr  ehrenamtlichen Paten (Erfahrungsaustausch)

Oder könnten Sie auf andere Weise helfen? Jede Unterstützung ist wertvoll! Sachspenden nehmen an: FAIR-Laden Greizer Str. 95, 07937 Zeulenroda-Triebes Tel. 036628/95910-656 Annahme/Ausgabe von Möbeln, Wäsche, Kleidung, Haushaltsgeräten, Haushaltwaren, Spielsachen, Schulsachen etc. Mo 09:00 Uhr - 16:00 Uhr Di 09:00 Uhr - 16:00 Uhr Mi 09:00 Uhr - 16:00 Uhr Do 09:00 Uhr - 18:00 Uhr Fr 09:00 Uhr - 15:00 Uhr ------------------------------------------------------------------------------------

DRK-Kleiderkammer

1.

Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel

je Tier 4,20 Euro

2. 2.1 2.2

Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel Rinder bis 24 Monate Rinder über 24 Monate

je Tier 6,00 Euro je Tier 6,50 Euro

3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6

Schafe und Ziegen Schafe bis 9 Monate Schafe über 9 bis 18 Monate Schafe über 18 Monate Ziegen bis 9 Monate Ziegen über 9 bis 18 Monate Ziegen über 18 Monate

je Tier je Tier je Tier je Tier je Tier je Tier

4. 4.1 4.1.1 4.1.2 4.2 4.3

Schweine Zuchtsauen nach erster Belegung weniger als 20 Sauen 20 und mehr Sauen Ferkel bis 30 kg sonstige Zucht- und Mastschweine über 30 kg 4.3.1 weniger als 50 Schweine 4.3.2 50 und mehr Schweine Absatz 4 bleibt unberührt. 5. Bienenvölker 6. 6.1 6.2 6.3

Greizer Str. 95, 07937 Zeulenroda-Triebes, Tel. 036628/4990 Annahme/Ausgabe von Wäsche und Kleidung Do 10:00 Uhr - 15:00 Uhr ------------------------------------------------------------------------------------

Jugendfreizeitpark „Römer“ Am Römer 2, 07937 Zeulenroda-Triebes, Tel. 036628/60266 Annahme von reparaturbedürftigen Fahrrädern zur Wiederaufbereitung Mo - Fr 14:00 Uhr - 19:00 Uhr

6.4

7.

Geflügel Legehennen über 18 Wochen und Hähne Junghennen bis 18 Wochen einschließlich Küken Mastgeflügel (Broiler) Einschließlich Küken Enten, Gänse und Truthühner einschließlich Küken

0,10 Euro 1,00 Euro 1,00 Euro 2,30 Euro 2,30 Euro 2,30 Euro

je Tier 1,20 Euro je Tier 1,60 Euro je Tier 0,60 Euro

je Tier 0,90 Euro je Tier 1,20 Euro je Volk 1,00 Euro

je Tier 0,07 Euro je Tier 0,03 Euro je Tier 0,03 Euro je Tier 0,20 Euro

Tierbestände von Viehhändlern - vier v. H. der umgesetzten Tiere des Vorjahres (nach § 2 Abs. 7) 8. Mindestbeitrag für jeden beitragspflichtigen Tierbesitzer insgesamt 6,00 Euro Für Fische, Gehegewild und Hummeln werden für 2016 keine Beiträge erhoben.

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(2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer Art anzusehen, die räumlich zusammengehalten oder gemeinsam versorgt werden. (3) Dem Bund oder einem Land gehörende Tiere und Schlachtvieh, das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt wurde, unterliegen nicht der Beitragspflicht. (4) Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 4.1.2, 4.2 und 4.3.2 wird je Tier um 25 v. H. ermäßigt, wenn: 1. Der Endmastbetrieb gemäß der Schweine-SalmonellenVerordnung oder jede seiner Betriebsabteilungen ist im Ergebnis der Untersuchungen gemäß dieser Verordnung für den Zeitraum 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 in die Kategorie I eingestuft worden. 2. Der Betrieb mit 20 oder mehr gemeldeten Sauen oder der spezialisierte Ferkelaufzuchtbetrieb gilt gemäß dem „Programm zur Salmonellenüberwachung in Schweinebeständen in Thüringen“ als „Salmonellen überwacht“ und ist auf der Basis einer für den Bestand repräsentativen Stichprobe in Kategorie I eingestuft. Die Einstufung nach Nr. 1 oder die Bescheinigung gemäß Anlage 2 des in Nr. 2 genannten Programms ist der Tierseuchenkasse durch den Tierhalter bis zum 29. Februar 2016 schriftlich vorzulegen. Fällt ein Betrieb unter Nr. 1 und 2 (gemischter Betrieb) gilt der ermäßigte Beitragssatz, soweit jeweils das Vorliegen der Voraussetzungen nach Nr. 1 und 2 entsprechend den Bestimmungen dieses Absatzes nachgewiesen wird. §2 (1) Für die Berechnung der Beiträge für Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Bienenvölker und Geflügel ist entscheidend, wie viele Tiere bei der gemäß § 18 Abs. 1 ThürTierGesG durchgeführten amtlichen Erhebung am Stichtag 3. Januar 2016 vorhanden waren. (2) Die Tierhalter haben unter Verwendung des amtlichen Erhebungsvordruckes (Meldebogen) spätestens zwei Wochen nach dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen und die Art und die Zahl der bei ihnen am Stichtag vorhandenen Tiere und Bienenvölker oder die Aufgabe der Tierhaltung (auch vorübergehend) anzugeben. Für jede Tierhaltung, die nach der Viehverkehrsverordnung registrierpflichtig ist und eine entsprechende Registriernummer hat, ist ein eigener Meldebogen auszufüllen. (3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet oder werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart in einem Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich der Tierseuchenkasse schriftlich nachzumelden. Dies gilt auch, wenn sich bei einer gehaltenen Tierart nach dem Stichtag die Zahl der Tiere (mit Ausnahme der im Bestand nachgeborenen Tiere) um mehr als zehn v. H. oder um mehr als 20 Tiere, bei Geflügel um mehr als 1.000 Tiere, erhöht. Für die nachzumeldenden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge nach § 1. (4) Keine zusätzlichen Beiträge werden erhoben, wenn ein gemeldeter Tierbestand im Rahmen der Erbfolge oder Rechtsnachfolge insgesamt auf einen neuen Tierhalter übergeht und in denselben Stallungen weitergeführt wird. Für Tiere, die nur vorübergehend saisonal in Thüringen gehalten werden, kann auf schriftlichen Antrag des Tierhalters von einer Beitragsveranlagung abgesehen werden, wenn der Tierhalter für diese Tiere seiner Melde- und Beitragsverpflichtung zu einer anderen Tierseuchenkasse im Geltungsbereich des Tiergesundheitsgesetzes für das Jahr 2016 nachgekommen ist. Der Antragsteller hat die Voraussetzungen für die Befreiung nachzuweisen. Die Meldeverpflichtung für die Tiere nach Satz 2 gegenüber der Thüringer Tierseuchenkasse bleibt davon unberührt. Im Fall einer Befreiung nach Satz 2 besteht für die betreffenden Tiere und deren Nachzucht grundsätzlich kein Anspruch auf Gewährung von Beihilfen der Thüringer Tierseuchenkasse. Im Einzelfall kann die Tierseuchenkasse hiervon eine Ausnahme zulassen.

(5) Tierhalter, die bis zum 29. Februar 2016 keinen amtlichen Erhebungsvordruck (Meldebogen) erhalten haben, sind verpflichtet, ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31. März 2016 der Tierseuchenkasse schriftlich anzuzeigen. (6) Hat ein Tierhalter der Tierseuchenkasse seine der Meldepflicht unterliegenden Tiere für das Beitragsjahr innerhalb der jeweils maßgeblichen Fristen nach den Absätzen 2, 3 oder 5 nicht oder nicht vollständig gemeldet, kann die Tierseuchenkasse auf der Grundlage des § 35 ThürTierGesG die amtlich anderweitig ermittelten Daten zu diesen Tieren zum Zwecke der Beitragserhebung nutzen. (7) Viehhändler haben die Zahl der im Vorjahr umgesetzten Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schweine, Schafe und des umgesetzten Geflügels bis zum 1. Februar 2016 anzugeben. Für die Beitragsberechnung ist die Zahl vier v. H. der im Vorjahr umgesetzten Tiere maßgebend. Absatz 2 gilt entsprechend. Viehhändler im Sinne der Beitragssatzung sind natürliche oder juristische Personen, die 1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und 2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht zutrifft, diese Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben. §3 Die Beiträge werden gemäß § 7 Abs. 3 ThürTierGesG durch die Tierseuchenkasse von den Tierhaltern erhoben. Die Beiträge nach § 2 Abs. 1 werden am 31. März 2016 fällig, die Beiträge nach § 2 Abs. 3, 5 und 7 zwei Wochen nach Zugang des Beitragsbescheides. Eine anteilige Rückerstattung von Beiträgen bei Minderung des Bestandes erfolgt nicht. §4 (1) Für Tierhalter, die schuldhaft 1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach § 2 einen Tierbestand nicht oder verspätet angeben, eine zu geringe Tierzahl angeben oder sonstige fehlerhafte Angaben machen oder 2. ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, insbesondere die Beiträge nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen, entfällt gemäß § 18 Abs. 3 und 4 TierGesG der Anspruch auf Entschädigung und Erstattung der Kosten nach § 16 Abs. 4 Satz 2 TierGesG. Entsprechendes gilt für die Leistungen der Tierseuchenkasse nach § 20 und § 21 ThürTierGesG. § 18 Abs. 1 und 2 TierGesG bleibt unberührt. (2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkasse kann erst erfolgen, wenn der Tierhalter die der Tierseuchenkasse im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichen Erhebung nach § 18 Abs. 1 und 2 ThürTierGesG oder der Beitragserhebung nach § 17 Abs. 1 ThürTierGesG gegebenenfalls aus Vorjahren geschuldeten rückständigen Beträge (Mahngebühren, Auslagen, Säumniszuschläge) beglichen hat. (3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug auf Schadensfälle und damit verbundene Beihilfeanträge, die vor der nach § 2 Abs. 2, 5 oder 7 maßgeblichen Meldefrist oder vor dem nach § 3 maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wurden, absehen, wenn der Melde- oder Beitragspflicht im Veranlagungszeitraum noch entsprochen wird. §5 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Die vom Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am 1. Oktober 2015 beschlossene Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2016 wurde in vorstehender Fassung mit Schreiben des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 9. Oktober 2015 gemäß § 8 Abs. 2 und § 12 Satz 2 i. V. m. § 12 Satz 1 Nr. 1 ThürTierGesG genehmigt. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Jena, 14. Oktober 2015 Dr. Karsten Donat Geschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse

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Amtlicher Teil der Gemeinde Weißendorf Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Weißendorf Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2016 durch öffentliche Bekanntmachung Die Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2016 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für Sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2016 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt. Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheides. Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Sie betragen: a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Grundsteuer A 271 v. H. b) für die Grundstücke Grundsteuer B 389 v. H. der Steuermessbeträge. Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechender Grundsteuerbescheid erteilt. Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechender Grundsteuerbescheid erteilt.

alle Anwesenden im Laufe der Jahre eine schöne Tradition geworden und eine gute Verbindung von ganz jung über mehrere Generationen bis zu den ältesten Einwohnern des Ortes. Diese Gemeinschaft pflegen wir auch im Lauf eines jeden Jahres durch einen Besuch der Geburtstagskinder Ü80 und einem Ständchensingen. Für die überbrachte Spende durch die Bürgermeisterin Frau Michel am nächsten Tag bedanken sich ganz herzlich alle Kinder und Erzieherinnen des Evangelischen Kindergartens „Unterm Regenbogen“ in Weißendorf. Wir wünschen Allen ein gesundes und friedliches Neues Jahr bis zum Wiedersehen spätestens am 2. Advent 2016 ! Kathrin Lehninger

Einladung Am Dienstag, dem 16. Februar 2016, führen wir unsere Jagdgenossenschaftsversammlung durch. Dazu treffen wir uns 19:30 Uhr im Turnerheim Weißendorf. Unser Jagdpächter, Herr Räsch, liefert das Wildbret. Alle Besitzer von bejagbarem Grund und Boden sind dazu herzlich eingeladen. Tagesordnung - Bericht des Jagdvorstehers - Bericht des Jagdpächters - Bericht der Rechnungsprüfer - Aussprache - Beschluss zur Entlastung des Vorstandes - Beschluss zur Verwendung des Reinertrages -Verschiedenes Michel, Jagdvorsteher

Zahlungsaufforderung: Die Steuerpflichtigen, die keine Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2016 wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt, zu entrichten. Bankverbindung der Gemeinde Weißendorf: Sparkasse Gera-Greiz: IBAN: DE45 8305 0000 0000 881589; BIC: HELADEF1GER Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Steuerfestsetzung kann binnen eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes, Markt 1, 07937 Zeulenroda-Triebes als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Weißendorf, einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewährt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist eingegangen ist. Durch die Einlegung eines Widerspruchs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Zahlungspflicht (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) nicht aufgehoben. Michel Bürgermeisterin

Weißendorf, den 12.01.2016

Weißendorfer Nachrichten Nachweihnachtliches aus dem Weißendorfer Kindergarten Die aufregenden Tage des Weihnachtsfestes sind vorüber und für unsere Kindergartenkinder bedeutete dass Heimlichkeit, Vorfreude, Basteln und ganz viel Musik. So auch am 2. Adventssonntag zur Seniorenweihnachtsfeier des Dorfes in der Weißendorfer Turnhalle. Eine kleine Sängerschar aus Kleinen und Großen füllten den Saal mit Gesang und Frohsinn und beschenkte alle Anwesenden mit Selbstgebasteltem. Dieses Singen unserer Kindergartenkinder ist für  19 

Kulturelles

weihnachtliche Schauobjekte, wie erzgebirgische Volkskunst aus der Sammlung Dr. Hartmann und Ehefrau (Aken/Elbe). Märchenhäuser, aber auch schönes altes Spielzeug, Marionettenfiguren der Puppengestalterin Antje Hohmuth und das große Puppenhaus aus der Gründerzeit.

Städtische Musikschule „Fritz Sporn“ Einladung zu einem Glas musikalischen Champagner

Hinweis: Die geplante Sonderausstellung mit der Künstlerin Johanna Eckardt-Neudeck (Zickra) musste auf einen späteren - noch nicht bekannten Zeitpunkt - verschoben werden.

Veranstaltungen Märchen am Spinnrad - wollige Geschichten zum aufwärmen und erfreuen rund ums Spinnrad mit der Märchenerzählerin Ines Münzner Sonntag, 24.01.

Am Freitag, dem 04. März 2016, Beginn 19:30 Uhr, gastiert der Chor der Dresdner Frauenkirche in der Dreieinigkeitskirche Zeulenroda. Leitung und Orgel Matthias Grünert. Eintrittskarten sind im Vorverkauf in der Touristinformation Zeulenroda (036628-48107) und im evangelischen Pfarramt Zeulenroda (036628-82262), Frank’s Laden, Greizer Str. 3 oder online unter www.dreieinigkeitskirche-zeulenroda.de erhältlich. Förderverein städtische Musikschule „Fritz Sporn“ Zeulenroda e.V.

(letzter Ausstellungstag)

15 Uhr

Städtisches Museum Zeulenroda Aumaische Straße 30-32, 07973 Zeulenroda-Triebes Tel. 036628-64135, Ansprechpartner Frau Arnold [email protected]; www.zeulenroda-triebes.de Öffnungszeiten: Dienstag - Freitag von 09.00 - 16.00 Uhr Donnerstag von 09.00 - 18.00 Uhr Sonn- und Feiertage von 13.00 - 16.00 Uhr

Märchenerzählerin Ines Münzner am Spinnrad

Ausstellungen noch bis 24.01.2016 Ausstellung „Märchenwelten“

Museumswerkstatt Winterferien

Kinder brauchen Märchen „Es wird dem Menschen von heimatwegen ein guter Engel beigegeben, der ihn, wenn er ins Leben auszieht, unter der vertraulichen Gestalt eines Mitwirkenden begleitetet. Die Märchen sind teils durch ihre äußere Verbreitung, teils durch ihr inneres Wesen dazu bestimmt, den reinen Gedanken einer kindlichen Weltbetrachtung zu fassen…“ Puppengestalterin Antje Hohmuth mit ihren Marionetten zu Zwerg Nase (Foto S. Zeh)

Wortlaut der Gebrüder Grimm

Aufgeschrieben wurden die meisten Märchen im letzten Jahrhundert von Sammlern, die wie die Gebrüder Grimm ihren Wert und Gehalt erkannten. Jahrhunderte, zum Teil Jahrtausende haben sie überlebt in mündlicher Überlieferung von wandernden Märchenerzählern, - sind sie früh geistiges Besitztum des Familienlebens geworden. Meistens waren es die älteren Leute, denen die Pflicht zukam, den jüngeren zu erzählen. Die Wurzeln der Märchenentstehung liegen aber weit in vorchristlicher Zeit, wo die Geschichte in Dämmerung versinkt. Aus dieser Dämmerung ragen die Gestalten der wandernden Sänger auf, die Barden, die von Ort zu Ort zogen, Geschichten zu singen und zu erzählen. Jedes alte Kulturvolk hatte seine eigenen Märchen und seltsamerweise finden sich bei den Inuit, den Indianern, Afrikanern, Asiaten, wie bei den Europäern viele ähnliche Bilder und Figuren. Es ist in ihnen, wie der deutsche Kulturhistoriker Hermann Grimm (Sohn des Märchensammlers) in einer Betrachtung über Märchen sagte: dass in ihnen der Inhalt „der großen Weltgeschichte in den ältesten Zeiten“ zu finden sei. Die Ausstellung im Städtischen Museum präsentiert neben dem Märchenberg von Frau Inge Möller auch verschiedene

02. u. 03.02., 09.00 - 11.30 Uhr Klöppeln für Kinder Erlernen der Klöppeltechnik für Kinder ab 8 Jahre mit Frau Eisel. In kindgerechter Art vermittelt sie dieses schöne, traditionelle Handwerk. Am Ende des Workshops kann eine kleine Klöppelarbeit mit nach Hause genommen werden. (1,50€ - schnuppern ist kostenlos!) 02.02., 09.30 - 12.00 Uhr Filzen und Arbeiten mit Märchenwolle (ab 1,50€) 03.02., 09.30 - 12.00 Uhr Kerzenwerkstatt Hergestellt werden Kerzen und Figuren aus Bienenwachs. (ab 1,50€) 04.02, 09.30 - 12.00 Uhr Kleine Näherei Nähen und besticken von Stoffherzen zum Valentinstag. (ab 1,50€) Die Angebote richten sich an Familien u. kleinere Gruppen; geeignet für Kinder ab 6 Jahre. Für Gruppen aus Einrichtungen bitten wir um Terminabsprachen!!! Kaffee und Kuchen & Punsch am Wochenende im Lesecafe`.

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Kulturförderverein Dreieinigkeitskirche Zeulenroda e.V.

 Susanne Fröhlich stellt fest, dass das Leben keine „Wundertüte“ ist und erzählt mit viel Witz davon, was es heißt, eine neue Liebe zu leben.

Der Kulturförderverein Dreieinigkeitskirche Zeulenroda informiert über die nächsten Veranstaltungen 1. Amplituden der Liebe Es ist fast schon zur Tradition geworden! Am 14. Februar- zum Valentinstag - wird mit Pfarrer Ingolf Herbst um 17.00 Uhr in der Dreieinigkeitskirche Zeulenroda eine Lesung aus dem „Hohelied der Liebe“ zu hören sein, musikalisch umrahmt von Musikern der Musikschule „Fritz Sporn“. Der Eintritt ist frei! 2. „Konzert statt Schule“ - ein musikalisch jazziger Ausflug in die Welt der Improvisation Eine musikalische Veranstaltung der Musikschule „Fritz Sporn“ speziell für Kinder, die Mittwoch, den 9.3.2016 um 10.00 Uhr in der Dreieinigkeitskirche Zeulenroda stattfindet. Eingeladen sind insbesondere die Kinder der Klassen 3 und 4 der Zeulenrodaer Grundschulen. Der Eintritt ist frei!

 Wie es ist, wenn Eltern in ein schwieriges Alter kommen und im Kinderzimmer die Rebellion ausbricht, davon berichtet Wladimir Kaminer in „Coole Eltern leben länger“.  Im historischen Roman von Luca di Fulvio „Das Kind, das nachts die Sonne fand“ wird ein Abenteuer um Vergeltung und Vergebung, Hass und die Macht der Liebe erzählt.  Andreas Kieling hat mit seinem Buch „Im Bann des Bären“ einen wunderschönen Bildband mit vielen abenteuerlichen Erzählungen und einer Liebeserklärung an Alaskas Tierwelt veröffentlicht.  Wer sich für Wohnstile und Inneneinrichtungen interessiert oder auf der Suche nach Anregungen für die eigenen vier Wände ist, dem seien 2 Bildbände empfohlen: Aus Liebe zum Meer - Wohnparadiese am Wasser - stimmungsvolle Bilder und Einrichtungstipps im maritimen Stil Bauernhäuser echt englisch - 18 mit Geschmack eingerichtete Bauernhäuser und ihre Besitzer werden vorgestellt

Vorausschau:

Konzert mit Giora Feidmann am 29.4.2016 um 19.30 Uhr in der Dreieinigkeitskirche Zeulenroda! Wer dieses Klarinetten-Konzert mit dem weltweit als „King of Klezmer“ gefeierten ECHO-Klassik-Preisträger Giora Feidmann nicht verpassen will, sollte sich schon jetzt um Eintrittskarten im Vorverkauf im Pfarramt Zeulenroda, Kirchstr. 17, bemühen! Es können auch Gutscheine über das Internet erworben werden! Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.dreieinigkeitskirche-zeulenroda.de.

Stadtbibliothek Zeulenroda-Triebes Bibliotheksnachrichten im Januar Stadtbibliothek Zeulenroda - Markt 8 Dienstag und Donnerstag von 10.00 - 18.00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr (am 06.02.

Zahlreiche neue Reise - DVD’s, Kinderfilme und Musik-CD’s sind im Angebot. Außerdem wurden verschiedene Reihen vervollständigt, z.B. : Funke - Reckless / Das goldene Garn (3) Angelini - Everflame / Tränenpfad (2) Kinney - Gregs Tagebuch / So ein Mist (10) Gier - Silber / Das dritte Buch der Träume (3) Blackman - Schachmatt (3) Kaiblinger - Meister aller Geister (3) Cass - Selection / Der Erwählte (3) Plichota - Oksa Pollock (7) Armentrout - Opal / Schattenglanz (3

geöffnet - Aufgrund der großen Nachfrage wird an diesem Tag auch wieder unser Magazinraum geöffnet sein. Für 0,10€ pro Stück (alte Archivbücher 1,00€) können dort ausgesonderte Bücher, MC’s, CD’s und Videos erworben werden.)

Telefon: 036628/48214 (Ausleihe) / 036628/48412 (Büro) Mail: [email protected] Internet: www.stadtbibliothek-zr.de.vu Zweigstelle Triebes - Schäferstr. 2 Montag 14.00 - 18.00 Uhr Tel. 036622/837202

Empfehlungen aus unserem Neuerscheinungsregal  Die Thüringen-Krimis von Klaus Jäger: RennsteigSchwalben, Rostbratwurst, Thüringer Quelle - spannende Romane um den Polizeireporter Peter Hartmann, realistisch und mitreißend.

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Vereine und Verbände informieren TSV Zeulenroda e.V. Nachwuchsturner gesucht! Was verbindet sportbegeisterte Kinder und Jugendliche am Mittwochnachmittag? Ihr gemeinsames Hobby - Gerätturnen!

und Vereinsfesten in der Region. Höhepunkte im Vereinsleben waren unsere erste Teilnahme an der Thüringer Landesmeisterschaft ebenso wie die gemeinsamen Proben und Auftritte mit den Musikvereinen aus Greiz und Gera, so zum Beispiel beim Höhlerfest im Oktober. Ein weiteres Highlight stand mit der Fahrt zur Antenne Thüringen Vereinsmeisterschaft auf dem Programm, bei der wir von 40 Startern einen guten 14. Platz erringen konnten. Im November führten wir dann unsere jährliche Mitgliederversammlung, verbunden mit der Neuwahl des Vorstandes, durch. An dieser Stelle möchten wir uns bei allen Unterstützern recht herzlich bedanken. Auch für das neue Jahr sind schon einige Einsätze in der Planung, über die wir dann zeitnah auf unserer Internet-bzw. Facebookseite berichten werden. Hier findet Ihr auch neben den Kontaktadressen weitere Infos aus unserem Vereinsleben. Allen Mitgliedern, Eltern, Freunden und Lesern des Amtsblattes möchten wir hiermit noch Alles Gute für das Jahr 2016 wünschen und würden uns über ein Wiedersehen-bzw. Hören bei einem unserer Einsätze sehr freuen.

Asiatisches Bewegungszentrum e.V.

In der Friedrich-Engels-Turnhalle in Zeulenroda treffen sie sich um 16.00 Uhr, um an verschiedenen Geräten wie Reck, Boden, Pferd oder Balken zu turnen. Unsere Trainer stehen ihnen dabei stets zur Seite und helfen ihnen, die diversen Elemente und Übungen einzustudieren. Außerdem sorgen kleine Spiele und ein Filmabend bei unserem spontanen Trainingslager für große Freude. Eine weitere Besonderheit ist unsere Weihnachtsfeier. Hier kommen die Kinder durch die gegenseitigen Geschenke und süßen Leckereien gar nicht mehr aus dem Staunen heraus. Jede Woche aufs Neue bereitet der Sport allen großen Spaß, so dass die Eltern den kleinen Jahresbeitrag gerne bezahlen. Im Moment ist unsere Gruppe jedoch sehr klein. Daher wäre es für uns eine Freude, wenn wir demnächst noch mehr Kinder in unserem Verein begrüßen können. Für den Anfang werden selbstverständlich Schnupper-Stunden angeboten. Auch das Alter spielt keine Rolle. Egal ob Kindergarten (ab fünf Jahren), Grund- oder Regelschule bzw. Gymnasium - jeder ist herzlich willkommen! Wurde Euer Interesse geweckt? Dann würden wir uns über Euren Besuch sehr freuen! TSV Zeulenroda Sektion Gerätturnen

Das Asiatische Bewegungszentrum e.V. bedankt sich bei allen die uns das letzte Jahr begleitet und unterstützt haben. Wir werden auch dieses Jahr weiter Kinder, Jugendliche und Erwachsene für Karate begeistern. Wobei der der sportliche Erfolg nicht unbedingt im Vordergrund steht. Wichtiger ist die eigene Entwicklung, Disziplin und Respekt. Aber nicht nur Karate steht weiter im Programm. Auch der Reha- und Präventionssport wird weiter angeboten, wobei diese Kurse weiter verbessert und interessanter gestaltet werden. Wer sich für etwas aus unserem Angebot interessiert, bekommt weitere Information unter der Telefonnummer 0171 3646683

TTF Arnsgrün Am 19.12. feierten die Arnsgrüner Tischtennisspieler ihren Jahresabschluss. Pünktlich um 16 Uhr ging es mit einem schon zur schönen Tradition gewordenem Doppelturnier los. 16 Spielerinnen und Spieler wurden dabei zu Doppelpaarungen zusammengelost.

Fanfarenfreunde Zeulenroda-Triebes e.V. Jahresrückblick 2015

Mit der Teilnahme am gemeinnützigen Christkindelsmarkt in Triebes endete ein erlebnisreiches Jahr für die Mitglieder unseres Vereins. Bereits im Januar starteten wir mit der Teilnahme am Landeslehrgang des Thüringer Turnverbandes, gefolgt von kleineren Auftritten bei privaten Jubiläumsfeiern sowie bei Dorf-

Das Turnier wurde im Modus "Jeder-gegen-Jeden" gespielt. Nach der Auslosung konnte kein klarer Favorit ausgemacht werden. Dies zeigte sich dann auch im weiteren Turnierverlauf. Die Sieger hießen am Ende Luca Haas und Tino Chalupka. Beide hatten genau wie die Zweitplazierten Ulrich Panke und Mario Pätzold sechs Siege bei nur einer Niederlage zu Buche stehen. Nun mussten die Sätze entscheiden und hier hatten die Sieger am Ende einen Satz weniger verloren. Platz drei ging an das einzige gesetzte Doppel unsere zwei jungen Damen Michelle Gürth und Lena Frotscher. Nach dem Spielen ging es nun endlich mit dem Feiern los. Hier waren nun auch unsere Frauen mit von der Partie. Wir möchten uns auf diesem Wege noch einmal bei allen Unterstützern recht herzlich bedanken.

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Diakonischer Seniorenverein Triebes e.V.

Bereitschaftsdienste

Diakonie = aufeinander zugehen Kontaktstätte für Senioren und Hilfsbedürftige Telefon : 0170 / 666 7601

Veranstaltungen Montag, den 25. Januar um 14:00 Uhr Seniorentanz im Sitzen mit gemütlicher Kaffeerunde im Pfarrsaal Montag, den 8. Februar um 14:00 Uhr Seniorentanz im Sitzen mit gemütlicher Kaffeerunde im Pfarrsaal

Förderzentrum Zeulenroda Die Schüler der AG Schülerzeitung des Förderzentrums Zeulenroda konnte in diesem Jahr ihre Weihnachtsfeier an einem ganz besonderen Ort feiern, im Bio-Seehotel Zeulenroda. Wir möchten uns ganz herzlich an dieser Stelle beim Bio- Seehotel bedanken, dass uns bei unserer Weihnachtsfeier so großzügig unterstützt hat, es war für uns ein ganz besonderes Erlebnis.

Notdienste Kassenärztlicher Notfalldienst Es gilt die bundesweit einheitliche Telefonnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst für Hilfesuchende außerhalb der Praxiszeit: 116 117

Rettungsleitstelle Gera: 0365/48820 bzw. 0365/412176

Für lebensbedrohliche Fälle rufen Sie bitte den Rettungsdienstarzt unter  112. Zahnärztlicher Notdienst Der zahnärztliche Notdienst wird über eine zentrale Notrufnummer geregelt. Wenn Sie als Patient diese Nummer wählen, erfahren Sie, welcher Zahnarzt in Ihrer Nähe Dienst hat. Diese Notrufnummer lautet:

01805/908077*

*gebührenpflichtige Rufnummer: 0,14 €/Minute aus dem Festnetz

Notdienst der

potheken

kostenlose Festnetznummer: Tel. 0800 aus dem Handy-Netz: 22

00 22 8 33

8 33 (gebührenpflichtig

Internet: www.aponet.de Die Dienstbereitschaft beginnt jeweils 8.00 Uhr früh und endet am nächsten Tag um dieselbe Zeit.  23 

Ev. - Luth. Kirchgemeinde Triebes

Kirchennachrichten

Zeulenrodaer Str. 3, Tel/Fax 0036622/51325 Musikalischen Gruppen u. Treffen für alle Altersgruppen: Infos im Pfarramt oder unter www.kirche-triebes.de

Evang.-Luth. Kirchgemeinde Zeulenroda mit den angeschlossenen Kirchgemeinden Merkendorf, Piesigitz, Stelzendorf und Zadelsdorf

24.01., 10:30 Uhr 31.01., 10:30 Uhr 07.02., 10:30 Uhr 14.02., 10:30 Uhr

Unsere Veranstaltungen: So., 24. Januar 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl 09.00 Uhr Gottesdienst in Merkendorf 10.00 Uhr Gottesdienst in Piesigitz So., 31. Januar 10.00 Uhr Gottesdienst 10.00 Uhr Gottesdienst in Stelzendorf 09.00 Uhr Gottesdienst in Zadelsdorf So., 7. Februar 10.00 Uhr Gottesdienst 09.00 Uhr Gottesdienst in Merkendorf 10.00 Uhr Gottesdienst in Piesigitz So. 14. Februar 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl 09.00 Uhr Gottesdienst in Stelzendorf 10.00 Uhr Gottesdienst in Zadelsdorf

Besondere Veranstaltungen Vortrag „Jakobsweg“ am 20.01. um 19:30 Uhr Konfirmandensamstag am 23.01. in Triebes 9-12 Uhr Gospelchor „Living Tones“ Proben am 28.01. und 11.02. um 19:30 Uhr Gemeindesaal

Der Jakobsweg - Bilder und Erfahrungen einer Wanderung

Unsere Gemeindekreise Seniorenkreis: 27. Januar und 10. Februar um 14.00 Uhr Kirchenchor: Dienstag, um 19.30 Uhr im Gemeindesaal Posaunenchor: Montag, 18.30 Uhr im Gemeindesaal, Kirchstr. TEN-SING: Montag, 16.30 Uhr im kleinen Saal, Kirchstraße 17 Junge Gemeinde: Dienstag, 18.00 Uhr, Kirchstraße 17 Junge-Erwachsenen-Treff: Freitag 18.00 Uhr in Langenwolschendorf Selbsthilfegruppe Sucht: Donnerstag, 17.00 Uhr kleiner Saal Wochenschlussandacht: 23. Januar und 6. Februar um 17.00 Uhr im Gemeindehaus, E.-Thälmann-Allee 25 Gottesdienste im Seniorenpark „Am Birkenwäldchen“, Pausaer Str. 80: Montag, 25. Januar und 8. Februar jeweils 10.00 Uhr Gottesdienste im Seniorenzentrum „Zum Stausee“, Stadtbachring 29: Montag, 1. und 15. Februar jeweils 10.00 Uhr Taizé-Andacht: Freitag, 19.30 Uhr in der Dreieinigkeitskirche Tanzkreis: donnerstags mit Frau Warmuth, 15.00 Uhr im Gemeindehaus, E.-Thälmann-Allee 25 in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Erwachsenenbildung in Thüringen (nähere Auskünfte über das Pfarramtsbüro)

Am 20.01. um 19:30 Uhr lädt die Kirchgemeinde ganz herzlich zu einem Abend ganz im Zeichen des Jakobs-weges ein. Edgar Oettmeier aus Triebes wird an diesem Abend Bilder von seiner Pilgerwanderung zeigen und Erfahrungen weitergeben. Er war auf dem Pilgerweg in Spanien unterwegs und hat einen kleinen Film mit Bildern und Eindrücken zusammengestellt, den er an diesem Abend zeigen wird.

Ausblick: Predigtreihe „Heimat finden“ Am 21.02. beginnt mit einem zentralen Startgottesdienst im Bibelsaal in Hohenleuben die regionale Predigtreihe „Heimat finden“. Das Wort „Heimat“ hat in Zeiten der Flüchtlingskrise auch bei uns eine große Bedeutung erlangt. An den 4 Sonntagen sind Sie eingeladen der biblischen Spur zu diesem Thema zu folgen. Für weitere Informationen www.kirche-triebes.de

Ev. - Luth. Kirchgemeinde Göhren-Döhlen Zeulenrodaer Str. 3, Tel./Fax 036622/51325 Sie sind herzlich eingeladen zu den Gottesdiensten am 24.01., 14:00 Uhr nach Dörtendorf ins DGH 07.02., 09:00 Uhr nach Dörtendorf ins DGH

Ev.-Luth. Pfarrbereich Pöllwitz-Schönbach Sommerseite 31, 07937 Zeulenroda-Triebes, OT Pöllwitz Telefon: 036628/ 83181; Fax: 036628/ 99291 E-Mail: [email protected] Pfarrer Gunnar Peukert

Landeskirchliche Gemeinschaft, Luthergasse 19 Gemeinschaftsstunde: Sonntags, 18.00 Uhr für die jüngere und ältere Generation Bibelgesprächskreis: Mittwochs, 19.30 Uhr (jeden 1. Mittwoch im Monat Gebetsstunde) EC-Jugendkreis: Freitags, 20.00 Uhr Öffnungszeiten des Pfarramtsbüros Kirchstr. 17, Eingang Luthergasse Montag, Mittwoch, Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 15.00 bis 17.00 Uhr  + Fax 036628/82262 E-Mail: [email protected] Internet: www.dreieinigkeitskirche-zeulenroda.de Telefonnummern der Pfarrer Pfarrer Michael Behr Tel. 036628/82023 Pfarrer Ingolf Herbst Tel. 036628/64076 Kantorat, Kirchstraße 17 Kantor Stefan Raddatz Tel.: 036628/64077 e-Mail: [email protected] Evangelischer Kindergarten „Unterm Regenbogen“, Rötlein 9 Frau Christine Thiele Tel. 036628/63310 e-Mail: [email protected] Evang. Kindergarten „Unterm Regenbogen“, Weißendorf Nr. 64 Frau Kathrin Lehninger Tel. 036622/51698 e-Mail: [email protected]

Gottesdienste Gottesdienst mit Pfarrer Michael Riedel Gottesdienst mit Pastorin Klaudia Riedel “Und hätte die Liebe nicht…“ „In der Zeit, in der wir Hilfe brauchen.“

Pfarrbereich Pöllwitz-Schönbach Veranstaltungen und Termine für den gesamten Pfarrbereich:

Vorkonfirmanden: Montag, 25. Januar 2016, 16.30 Uhr in Pöllwitz Konfirmanden: Freitag, 29. Januar 2016, 16.30 Uhr in Pöllwitz Junge Gemeinde: Freitag, 22. Januar 2016, 19.00 Uhr in Pöllwitz

Kirchgemeinde Pöllwitz Gottesdienste und Andachten:

07. Februar 2016 - Estomihi 09.00 Uhr Veranstaltungen und Termine:

Christenlehre: dienstags, 16.45 Uhr [Die Christenlehre entfällt in den Schulferien.] Frauenkreis: Dienstag, 26. Januar 2016, 14.00 Uhr Dienstag, 09. Februar 2016, 14.00 Uhr Dienstag, 23. Februar 2016, 14.00 Uhr  24 

Evangelisch-methodistische Kirche

Kirchgemeinde Dobia Gottesdienste und Andachten:

Gemeinde Triebes, Friedenskirche Südstraße 3

07. Februar 2016 - Estomihi 10.30 Uhr

Veranstaltungstermine Januar/Februar 2016 Sonntag, 24.01. 09.00 Uhr Gottesdienst & Kinderbetreuung in Triebes anschl. Kirchenkaffee Montag, 25.01. 15.15 Uhr Kirchlicher Unterricht II in Greiz Mittwoch, 27.01. 19.30 Uhr Sitzung Gemeindevorstand in Langenwetzendorf Sonntag, 31.01. 10.30 Uhr Gottesdienst & Kinderbetreuung in Langenwetzendorf Sonntag, 07.02. 10.30 Uhr Gottesdienst & Kinderbetreuung in Triebes mit Feier des heiligen Abendmahls Montag, 08.02. 15.15 Uhr Kirchlicher Unterricht II in Greiz Sonntag, 13.02. 09.00 Uhr Gottesdienst & Kinderbetreuung in Langenwetzendorf anschl. Kirchenkaffee Montag, 15.02. 15.15 Uhr Kirchlicher Unterricht II in Greiz

Kirchgemeinde Arnsgrün Gottesdienste und Andachten:

24. Jan. 2016 - Septuagesimae 10.30 Uhr mit Kindergottesdienst 21. Februar 2016 - Reminiszere 09.00 Uhr mit Kindergottesdienst

Kirchgemeinde Bernsgrün Gottesdienste und Andachten:

24. Jan. 2016 - Septuagesimae 09.00 Uhr 21. Februar 2016 - Reminiszere 10.30 Uhr Veranstaltungen und Termine:

Christenlehre: montags, 14.30 Uhr [Die Christenlehre entfällt in den Schulferien.] Frauenkreis: Mittwoch, 24. Februar 2016, 14.30 Uhr Alle sind herzlich zu den Veranstaltungen der Kirchgemeinde(n) eingeladen. An den Sonntagen, an denen in Ihrer Gemeinde kein Gottesdienst gefeiert wird, sind Sie ebenso herzlich zu den Gottesdiensten in den anderen Gemeinden des Pfarrbereichs eingeladen.

Evangelisch-methodistische Kirche Pastor Jörg-Eckbert Neels Am Mühlberg 18, 07987 Mohlsdorf-T´dorf Tel.: 036623/20724, e-mail: [email protected] home-page: www.emk-triebes.de

Neuapostolische Kirche Zeulenroda

Gemeindeabend mit Filmvorführung Am Donnerstag, dem 28. Januar 2016 oder: 04. Februar 2016, ab 19.00 Uhr ist der nächste Gemeindeabend mit Filmvorführung voraussichtlich im Gemeinderaum des Schönbacher Pfarrhauses geplant. Der genaue Termin wird noch per Aushang bekanntgegeben.

Ihre Kirchgemeinde wünscht Ihnen ein gesegnetes und zufriedenes Jahr 2016!

Mi 20.01. 19:30 Uhr So 24.01. 10:00 Uhr Mi 27.01. 19:30 Uhr So 31.01. 10:00 Uhr Mi 03.02. 19:30 Uhr So 07.02. 09:30 Uhr Mi 10.02. 19:30 Uhr So 14.02. 09:30 Uhr Mi 17.02. 19:30 Uhr

Ev.-Freikirchliche Gemeinde Triebes Krahnweg 2a Wir laden Sie herzlich zu folgenden Veranstaltungen ein: sonntags 10.00 Uhr Gottesdienst parallel Kindergottesdienst Nach dem Gottesdienst besteht die Möglichkeit, sich bei Kaffee und Gebäck miteinander über das Gehörte auszutauschen. Einmal im Monat findet donnerstags 16.30 Uhr Frauenstunde statt. Der Termin kann bei Veronika Rudert erfragt werden. Tel.: 036622 72642 Am 21. Januar laden wir 16.30 Uhr zu einem Vortrag mit Cornelius Witt ein.

Gottesdienst Jugendgottesdienst mit Bezirksältestem Standke Gottesdienst Übertragung BezirksapostelGottesdienst aus Jena Gottesdienst Gottesdienst Gottesdienst Gottesdienst Gottesdienst

Sofern nichts anderes angegeben, finden alle Veranstaltungen im Gemeindezentrum Lindenallee 14 in Zeulenroda-Triebes statt.

Unsere Hauskreise treffen sich:  2x im Monat wochentags 19.45 Uhr bei verschied. Leuten Info: Sigmar und Daniela Scheibe, Tel.: 036622 / 83999  dienstags 17.00 Uhr im Gemeindehaus Info: Veronika und Berthold Rudert, Tel.: 036622 / 72642  dienstags oder donnerstags 14-täglich Frauenhauskreis Info: Beate Wunderlich, Tel.: 036622 / 71459  am Wochenende abends bei verschiedenen Familien Info: Dietrich und Reglinde Ille, Tel.: 036628 / 85763 Wir freuen uns über Gäste. Änderungen vorbehalten. Ansprechpartner: Sigmar Scheibe Tel.: 036622-83999 Beate Wunderlich Tel.: 036622-71459 e-mail: [email protected] Internet: www.efg-triebes.de  25 



























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Veranstaltungen Veranstaltungshöhepunkte in der Stadthalle Zeulenroda 08.03.2016 / 19:30 Uhr THE WORLD OF MUSICALS - The Very Best of Musicals

Trommelkurs im Winkelmannschen Haus in Triebes In den Winterferien findet vom 03. bis 05.02. jeweils 19.30 Uhr ein dreiteiliger Kurs für Erwachsene statt. Die Teilnehmer werden auf großen und kleinen Trommeln sowie Rhythmus- und Percussioninstrumenten aus aller Welt spielen. Instrumente stehen zur Verfügung, Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Um Anmeldung wird bei der Kursleiterin Musik- und Tanzpädagogin Elke Steinert unter der Rufnummer 036628 976457 gebeten.

„Alle Hits in einer Show“ - das ist das Motto dieser zweieinhalbstündigen Gala voller Glanzpunkte. Die emotionale und abwechslungsreiche Reise in die große Welt der Musicals wird die Zuschauer begeistern. Wunderschöne und emotionale Balladen aus „Evita“, „Tarzan“ oder „Elisabeth“ wechseln sich ab mit fetzigen Hits aus „Dirty Dancing“, „We Will Rock You“ oder „Mamma Mia“. Aktuelle Musicals wie „Rocky“ oder „Sister Act“ werden ebenso faszinieren wie die Klassiker aus „Cats“ oder dem „Phantom der Oper“. Und natürlich dürfen „die beiden Udos“ nicht fehlen: Ausschnitte aus „Hinterm Horizont“ und „Ich war noch niemals in New York“ sind auf vielfachen Wunsch der Besucher fester Bestandteil dieser hochkarätigen Gala. „The World Of Musicals“ ist der perfekte Mix aus unvergesslichen Musicals. Das herausragende Ensemble mit internationaler Starbesetzung singt alle Songs live und verwandelt jede Halle in ein Musicaltheater.

Suchen Verstärkung in unserer Physiotherapiepraxis

Tickets versandkostenfrei auf www.resetproduction.de, unter 0365 - 5481830, beim Reisebüro Am Stadtbrunnen, der Touristinformation am Markt 8 sowie an allen bekannten VVK-Stellen.

Physiotherapeut/in ab sofort für 20 Stunden pro Woche. Schriftliche Bewerbung bitte an Physiotheraie Schenker Aumaischestraße 49, 07937 Zeulenroda-Triebes.

Veranstaltungskalender der Stadt Zeulenroda-Triebes und Ortsteile Januar/Februar 2016 22.01. Jahreshauptversammlungen FFW 19:00 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus Läwitz 22.01. Jahreshauptversammlung FFW, 19:30 Uhr, Dobia - 23.1. Weihnachtsausstellung „Märchenwelten“ Städtisches Museum Zeulenroda  27 

23.01. Fasching für Alt und Jung mit Caravan 19:30 Uhr, Vereinshaus Pahren, Pahren, Pahrener Karnevalsclub e.V. 24.01. Märchenstunde am Spinnrad 16:00 Uhr, Städtisches Museum Zeulenroda 25. - Honigwoche 31.01. Badewelt Waikiki 30.01. "Flip & Flop's Konfettiparty" 15:00 Uhr, Stadthalle Zeulenroda, Zeulenrodaer Carnevals Verein e.V. 30.01. Fasching für Alt und Jung mit Caravan 19:30 Uhr, Vereinshaus Pahren, Pahrener Karnevalsclub e.V. 30.01. Schlagerparty, 20:00 Uhr, Stadthalle Zeulenroda, Zeulenrodaer Carnevals Verein e.V. 31.01. Seniorenfasching, 14:00 Uhr, Stadthalle Zeulenroda, Zeulenrodaer Carnevals Verein e.V. 31.01. Kinderfasching mit Little Disco, 14:30 Uhr, Pahren Vereinshaus, Pahrener Karnevalsclub 01. - Schwimmlager Seepferdchen 05.02. Badewelt Waikiki 03. - Trommelkurs für Erwachsene 05.02. (jeweils 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr) Winkelmannsches Haus, Ortsteil Triebes, Veranstalter: Elke Steinert 04.02. Weiberfasching, 20:00 Uhr, Stadthalle Zeulenroda, Zeulenrodaer Carnevals Verein e.V 05.02. Weiberfasching mit Roxy, 19:30 Uhr, Vereinshaus Pahren, Pahrener Karnevalsclub e.V. 05.02. Jugendfasching, 20:00 Uhr, Stadthalle Zeulenroda, Zeulenrodaer Carnevals Verein e.V. 05.02. Jahreshauptversammlung FFW 19:00 Uhr, Gaststätte, Ortsteil Kleinwolschendorf 06.02. Fasching für Alt und Jung mit Roxy 19:30 Uhr, Vereinshaus Pahren, Pahrener Karnevalsclub e.V. 06.02. Valentin-Saunanacht, Badewelt Waikiki 06. - Valentinchen 21.02. das Wellness-Angebot, Badewelt Waikiki 08. - Salzwoche 14.02. Badewelt Waikiki 06.02. Abendveranstaltung, 20:00 Uhr, Stadthalle Zeulenroda, Zeulenrodaer Carnevals Verein e.V. 09.02. Der legendäre Faschingsdienstag mit Klostermann, 19:30 Uhr, Vereinshaus Pahren, Pahrener Karnevalsclub e.V. 20.02. Jahreshauptversammlung FFW 17:00 Uhr, Arnsgrün 20.02. Kabarett Nörgelsäcke 19:00 Uhr, Gemeindesaal Zadelsdorf 14.02. Amplituden der Liebe - Szenische Lesung 17:00 Uhr, Dreieinigkeitskirche Zeulenroda, Kulturförderverein Dreieinigkeitskirche Zeulenroda e.V. Änderungen vorbehalten

Sie benötigen Tickets oder haben Fragen zu den Veranstaltungen in Zeulenroda-Triebes oder der Region? Wir sind gerne für Sie da: Touristinformation am Markt 8 Zeulenroda-Triebes Telefon: 036628 48-107 (Dienstag und Donnerstag: 10-18 Uhr, 1. Samstag im Monat von 9-12 Uhr) Möchten Sie Ihre Veranstaltung im Veranstaltungskalender der Stadt Zeulenroda-Triebes veröffentlichen, dann senden Sie bitte alle relevanten Informationen zu Ihrer Veranstaltung an [email protected] Die Veröffentlichung erfolgt unter Vorbehalt.  28 