Mitteilungsblatt der Gemeinde Waidhofen Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Faschingsumzug 2016

Mitteilungsblatt der Gemeinde Waidhofen Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen _________________________...
Author: Karl Beutel
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Waidhofen Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen _____________________________________________________________________________________ Verwaltung: Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen Herzoganger 1 86529 Schrobenhausen

Öffnungszeiten: Montag 08.00 – 12.00 Uhr Dienstag + Mittwoch 08.00 – 12.00 und 14.00 – 16.00 Uhr Donnerstag 08.00 – 18.00 Uhr Freitag 08.00 – 12.00 Uhr

20. Jahrgang/Nummer 2

Herausgeber: Gemeinde Waidhofen

Erreichbarkeit: Tel.: 08252/8951-0 Fax: 08252/8951-50 E-Mail: [email protected] Internet: www.VGem-SOB.de www.Waidhofen.de

Februar 2016

Faschingsumzug 2016

Am Faschingssonntag, 07.02.2016 findet wieder ein Faschingsumzug in Waidhofen statt. Der Gaudiwurm schlängelt sich ab 14.00 Uhr ab der Gröbener Straße über die Ring- und St.-Wendelin-Straße, wobei diese Runde heuer zweimal durchfahren wird bevor es dann zur Schulstraße geht. Für Montag in der Früh wurde wieder die Kehrmaschine bestellt, die dann den Streckenverlauf reinigt. Dazu können die Anlieger können den Abfall auf die Straße kehren. Das Foto vom Umzug 2014 zeigt die Fußgruppe der Fußballdamen des Sportvereins

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Senioren-Arbeitsgemeinschaft Waidhofen

Die Senioren-Arbeitsgemeinschaft stellt sich vor: Gertrud Röhrich (Seniorenbeauftrage der Gemeinde), Waltraud Reiter (Kath. Frauenbund, Pfarrgemeinderat, Seniorenkreis), Walburga Reitberger (Landfrauen), Adi Plöckl ( Soldaten- und Kriegerverein), Erich Dier (Sportverein), Michael Schmidmeir (FFW Wangen), Karl Burger (FFW Waidhofen), Anton Buchdrucker (Gartenbauverein) und 1. Bgm. Josef Lechner. Auf dem Foto fehlen Richard Eichinger (VdK Ortsverband) und Sven Schreyer (Schützenverein).

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Veranstaltung der Senioren-Arbeitsgemeinschaft:

„Was geht das mich an? – Das geht uns alle an!“ Auf Initiative der Senioren-AG spricht Herr Christian Kutz, Sozialpädagoge im Referat „Senioren und Betreuung“ beim Landratsamt Neuburg/Donau am

Mittwoch, 24. Februar 2016, Beginn 18.30 Uhr im Pfarrheim Waidhofen zu folgenden Themen:

Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Leistungen des Pflegestützpunktes Man kann sich nicht früh genug mit diesen Fragen auseinandergesetzt haben und gegebenenfalls gut vorbereitet zu sein. Und wenn man`s nicht braucht – weil man gesund und fit ist – umso besser! Man kann entspannt sein, weil man sich abgesichert weiß. Dazu ist die gesamte Bevölkerung herzlich eingeladen, der Eintritt ist frei.

Aus der Gemeinderatssitzung vom 13.01.2016: 1. Europäische Wasserrahmenrichtlinie; Aufstellung eines Gewässerentwicklungskonzepts In der Gemeinderatssitzung Waidhofen am 28.07.2009-TOP 298 stand die Aufstellung eines Gewässerentwicklungskonzepts im Rahmen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie auf der Tagesordnung. Der Gemeinderat hatte eine Entscheidung zurückgestellt. Als Beratungsergebnis, wurde festgehalten, dass vor der Aufstellung eines Gewässerentwicklungskonzepts neben der Förderhöhe der Maßnahme in Abstimmung mit dem Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt und den im Gemeindebereich vorhandenen Wasserverbänden auch der Zuständigkeitsbereich der Gemeinde zu klären ist. Zudem sollte ein Vertreter der Fachbehörden (Landratsamt, Wasserwirtschaftsamt) zu einer Gemeinderatssitzungen zur Erläuterung des angedachten Konzepts eingeladen werden. Hinweise der Verwaltung In dem zwischen der Gemeinderatssitzung am 28.07.2009 und der heutigen Gemeinderatssitzung doch sehr langen Zeitraum wurden die angesprochenen Punkte mit mehreren Nachfragen beim Landratsamt und den noch existierenden Wasser- und Bodenverbänden „Unterhalb der Aumühle“ (Vorsitzender Herr Tyroller) und „Hickerbach“ (Vorsitzender Herr Dr. Huesman ist leider verstorben; und ein Nachfolger nicht bekannt bzw. noch nicht festgelegt) geklärt. Zwischenzeitlich wurden die Gewässerentwicklungskonzepte der VGem-Mitgliedsgemeinden Berg im Gau, Gachenbach und Langenmosen zum Abschluss gebracht. Für die Gemeinde Brunnen ist der Wasser- und Bodenverband Donaumoos zuständig. Am 08.12.2015 fand zur Aufstellung des geplanten Gewässerentwicklungskonzepts ein Gespräch der Gemeinde Waidhofen (Bürgermeister Herr Lechner, Herr Wenger, VGem Schrobenhausen) mit Herrn Burkhart, Wasserwirtschaftsamt In-

golstadt, Herrn Tyroller, Vorsitzender WBV „Unterhalb der Aumühle“ sowie Herrn Pfab und Herrn Steinborn vom Kreisfischereiverein Schrobenhausen, statt. Aus dem nachstehenden Ergebnisprotokoll können einige der in der Gemeinderatssitzung am 28.07.2009 angesprochenen klärungsbedürftigen Punkte entnommen werden. Ergebnisprotokoll der Besprechung am 08.12.2015 In der Gesprächsrunde werden die vorhandenen Lagepläne der Geltungsbereiche/Grenzen der Wasser- und Bodenverbände Hickerbach, Unterhalb der Aumühle und Oberhalb der Aumühle eingesehen. Der Wasser- und Bodenverband Oberhalb der Aumühle fällt in die Zuständigkeit der Stadt Schrobenhausen. Zudem werden Orthofotos des vollständigen Gemeindegebietes mit den von Bürgermeister Lechner neben den oben angesprochenen Gewässern eingezeichneten Wasserläufen (u. a. Koppenbach, Rachelsbach/Bachgraben und Schmiedbach) in Augenschein genommen. Für diese Gewässer III. Ordnung, für die kein Wasser- und Bodenverband vorhanden ist, ist die Gemeinde verantwortlich. Neben den genannten Gewässerläufen, sollen auch Altgewässer der Paar, die ebenfalls unter die Gewässer III. Ordnung fallen, in das Gewässerentwicklungskonzept mit einbezogen werden. Auch die Standorte von vier Altgewässern werden in den Lageplänen (Orthofotos) lokalisiert. Herr Burkhart erläutert während der Besprechung neben den zu erwartenden Zuschüssen die Schwerpunkte und Inhalte eines Gewässerentwicklungskonzeptes, u. a.: - Laut Europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist das Ziel für oberirdische Gewässer ein guter ökologischer und chemischer Zustand. - Ziel: Naturnahe Entwicklung und Unterhalt von Fließgewässern sowie Naherholung. - Abflussdämpfung bzw. naturverträglicher Abfluss. - Zuschüsse vom Freistaat Bayern gemäß RZWas 2005: Aufstellung Gewässerentwicklungskonzept 75 %, Zuwendung für ökologische Maßnahmen (bis 75 %) und Unterhalt (bis zu 30 %); Voraussetzung Entwicklung aus dem Gewässerentwicklungskonzept.

5 Für die Ermittlung des Planungsumgriffs sollen neben der Länge der Gewässer auch beidseits je ein Uferstreifen von 10 m zu Grunde gelegt werden.

wird beauftragt, die für die Aufstellung und Förderung des Gewässerentwicklungskonzepts erforderliche Angebotseinholung durchzuführen.

Folgender Zeitablauf für die weitere Verfahrensweise wird besprochen: - Beschlussfassung durch den Gemeinderat zur Aufstellung eines Gewässerentwicklungskonzepts in der Gemeinderatssitzung am 13.01.2016. Herr Burkhart wird zu dieser Gemeineratssitzung eingeladen. - Angebotseinholung für die Erstellung des Gewässerentwicklungskonzepts. - Startgespräch mit dem beauftragten Planungsbüro (Teilnehmer: Wasserwirtschaftsamt, Untere Naturschutzbehörde, Vertreter KFV Schrobenhausen, Gemeinde Waidhofen).

2. Bauleitplanung der Gemeinde Aresing; Öffentliche Auslegung Bebauungsplan „Hänggasse“ und 4. Änderung Flächennutzungsplan – Stellungnahme § 4 Abs. 2 BauGB Das IB Tremel, Augsburg, bittet mit E-Mail vom 14.12.2015 im Namen der Gemeinde Aresing im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Hänggasse“ und der damit verbundenen 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Aresing gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme bis zum 19.01.2016.

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Herrn Burkhart vom Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt erläutert anhand einer PowerpointPräsentation die Vorteile und Schwerpunkte des Gewässerentwicklungskonzepts. Im Anschluss daran beantwortet er diverse Fragen aus dem Gemeinderat. Bürgermeister Lechner regt eine Aufnahme des Dorfweihers in das Konzept an. Herr Burkhart befürwortet dies und zeigt Fördermöglichkeiten auf. GRM Kothmayr fragt an, ob alle im Gewässerentwicklungskonzept enthaltenen Maßnahmen auch verwirklicht werden müssen. Herr Burkhart verneint dies. Im Rahmen der Umsetzung eines Projekts steht das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt der Gemeinde begleitend/beratend zur Seite. Das Biberproblem im Bereich der Paar wird seitens GRM Ehrmeier aufgegriffen. Gemäß Herrn Burkhart ist die Paar im Gemeindebereich ökologisch sehr wertvoll, auch wurden in der Vergangenheit immer wieder Ersatz/Neupflanzungen vorgenommen. GRM Reitberger möchte erfahren, ob die Bewirtschaftung der angrenzenden Grundstücke während der Maßnahmenumsetzung ausreichend gewährleistet ist. Herr Burkhart erwidert, dass sehr viele Maßnahmen erfolgreich durchgeführt und im Rahmen dessen auch die Landwirte mit einbezogen wurden. Der Aufstellung eines Gewässerentwicklungskonzepts wurde beschlossen. Die Verwaltung

Zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das allgemeine Wohngebiet „Hänggasse“ und der damit verbundenen 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Aresing werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB keine Anregungen vorgebracht. Durch die vorliegende Bauleitplanung werden keine Belange der Gemeinde Waidhofen berührt.

3. Bauleitplanung der Stadt Schrobenhausen; Aufstellung vorhabensbezogener Bebauungsplan Nr. 120 „An der Schanze“ – Beteiligung § 4 Abs. 1 BauGB Die Stadt Schrobenhausen bittet mit Schreiben vom 08.12.2015 bis zum 22.01.2016 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 120 „An der Schanze“ im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme. Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB soll das Areal der ehemaligen Tierkörperverwertung auf den Grundstücken FlNrn. 600/10, 600/15, 600/16, 600/17 und 600/20 der Gemarkung Mühlried umgenutzt werden. Das Areal der ehemaligen Tierkörperverwertung ist im Flächennutzungsplan der Stadt Schrobenhausen als „Sondergebiet Tierkörperverwertung“ dargestellt und soll künftig als gemischte Baufläche dargestellt werden. Die frühzeitige Beteiligung zur Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte in der Zeit vom 05.03. bis 03.04.2015.

6 Der Stadtrat hat am 27.10.2015 den Beschluss für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB gefasst. Geplant ist eine Mischnutzung aus Gewerbe und Wohnen, wobei der Bestand erhalten und um zusätzliche Wohngebäude ergänzt werden soll. Näheres kann den beiliegenden Planunterlagen entnommen werden. Hinweise der Verwaltung Die Gemeinde Waidhofen wurde von der Stadt Schrobenhausen bei der oben angesprochenen Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung mit Schreiben vom 05.03.2015 um Stellungnahme gebeten. Die Gemeinde Waidhofen hat zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Schreiben vom 28.04.2015 die nachstehende Stellungnahme übersandt: „Zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der ehemaligen Tierkörperverwertung „An der Schanze“ für die Grundstücke FlNrn. 600/10, 600/15-17 und 600/20 der Gemarkung Mühlried wurden im Rahmen der Beratung zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB folgende Anregungen vom Gemeinderat vorgebracht: - Es muss gewährleistet werden, dass der Anwandweg aus Richtung Waidhofen auch weiterhin mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren werden kann. - Es wird nicht nur zu einer unwesentlichen Mehrbelastung führen, im Vergleich zum gewerblichen Verkehr, der noch während des Betriebs der Tierkörperverwertungsanlage geführt wurde. - Die Überschneidung von Auto- und Radfahrverkehr im Bereich der Einmündung zur ehemaligen Tierkörperverwertungsanlage ist zu begrenzen. Für die geplante Mischnutzung sollte eine straßenmäßige Erschließung über die westlich des Geltungsbereichs liegende Fläche geschaffen werden. - Der Anwandweg wird überwiegend als Gehund Radweg genutzt und in Folge einer möglichen Überplanung ist mit einer wesentlich höheren Frequentierung durch PKW´s sowie Ver- und Entsorgungsfahrzeugen zu rechnen. Auf die „Engstelle“ im Bereich der vorhandenen Leitplanken wird hingewiesen.

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Die Bedeutung des Anwandweges wird durch die Änderung des Flächennutzungsplanes nachteilig verändert.

Letztlich fasste der Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.04.2015-TOP 7 folgenden Beschluss: Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schrobenhausen wird von der Gemeinde Waidhofen nicht befürwortet, da der Anwandweg für eine Erschließung des geplanten Mischgebietes in baulicher Hinsicht nicht geeignet ist. Die straßenmäßige Anbindung des geplanten Mischgebietes an das öffentliche Verkehrsnetz sollte daher aus westlicher Richtung erfolgen.“ Hinsichtlich der geplanten verkehrsmäßigen Anbindung des geplanten Mischgebietes ist in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 120 „An der Schanze“ auf Seite 11 unter Punkt B.2.9. Verkehrserschließung folgender Text enthalten: „Die Verkehrserschließung ist über die vorhandene Ingolstädter Straße (alte B 300) sichergestellt. Diese wird auch als Verbindung nach Waidhofen, für Fahrzeuge die nicht auf der der neuen B300 fahren dürfen genutzt. Bis zum Zeitpunkt des damaligen Ausbaus der B300 bestand ein direkter Anschluss für das Betriebsgelände. Mit dem Ausbau wurde der Familie Berndt die Zufahrt zu ihrem Grundstück über die alte B300 zugesichert. Bei Realisierung der Nord-Osttangente wird das Grundstück über eine neue Auffahrt angebunden (siehe Anhang Seite 18 „C.4.10 Verkehrsanbindung).*) Diese entlastet dann die Zufahrt durch Mühlried zum Anwesen Berndt. Die zusätzliche Belastung durch die Revitalisierung des Geländes, kann im Verhältnis zum vorhandenen Verkehr als relativ gering betrachtet werden. Laut letzter Schrobenhausener Verkehrszählung 2014 wurden auf der Ingolstädter Straße ab der Kreuzung Ingolstädter Straße/Mitterweg in Richtung Waidhofen, 700 Kfz/24 Std. durch Mühlried und ab Ende Mühlried (Ortsschild) noch 200 Kfz/24 Std. gezählt. Wir gehen bei einer maximalen Belegung der Bewohner und aller gewerblichen Fläche von ca. 100 zusätzlichen Fahrzeugbewegungen aus.“ Der Gemeinderat geht davon aus, dass sich die 100 zusätzlichen Fahrzeugbewegungen ebenfalls auf 24 Stunden beziehen. Bürgermeister Lechner weist nochmals darauf hin, dass die Sicherheit der Fußgänger/Radfahrer

7 auf dem Anwandweg nicht beeinträchtigt werden darf. Nach Ansicht von GRM Leidl haben derzeit landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht die Möglichkeit aneinander vorbei zu fahren. Er fragt daher an, ob eine entsprechende Verbreiterung vorgesehen ist. Bürgermeister Lechner verneint dies mit dem Hinweis, dass diesbezüglich aus der vorliegenden Planung nichts entnommen werden kann. GRM Leidl befürwortet daher weiterhin eine direkte Anbindung über die in der Planung befindliche Nord-Osttangente. GRM Ploss kritisiert, dass sich durch die erste gemeindliche Stellungnahme keine Veränderungen ergeben haben. GRM Waldinger spricht sich für eine erneute Ablehnung aus. GRM Reeb befürwortet dagegen eine Zustimmung unter Einhaltung von Auflagen. Dazu wurde folgendes beschlossen: Der Anwandweg von Waidhofen nach Mühlried hat lediglich eine Breite von 4,50 m. Im Bereich des vorgesehenen Baugebietes grenzt nördlich ein Waldstück an und südlich ist zur B 300 hin eine Leitplanke angebracht. Es besteht in diesem Bereich also keine Ausweichmöglichkeit. Bei Ausweisung des Baugebietes kommt es zwangsläufig zu einer Erhöhung des - Baustellenverkehrs (während der Bauzeiten), - Ver- und Entsorgungsverkehrs für die angesiedelten Firmen und Bewohner und - Anliegerverkehrs. Der Anwandweg wurde damals errichtet, um den Verkehr aufzunehmen, der die B 300 (Kraftfahrtstraße) nicht befahren darf. Hierbei handelt es sich auf diesem Anwandweg hauptsächlich um landwirtschaftlichen Verkehr und den Gehund Radverkehr zwischen Waidhofen und Schrobenhausen. Durch die Ausweisung dieses Baugebietes kommt es zwangsläufig zu einer Zunahme des Verkehrs auf dem gesamten Anwandweg. Aufgrund der seitlichen Begrenzung des Anwandweges im Bereich des geplanten Baugebietes und der dadurch fehlenden Ausweichmöglichkeiten befürchtet die Gemeinde Waidhofen eine Zunahme des Verkehrs auf dem Anwandweg hauptsächlich im Bereich der Gemeinde Waidhofen, da auf diesem Teilstück nur wenige seitliche Begrenzungen vorhanden sind. Aufgrund der fehlenden Breite des Anwandweges und der zwangsläufigen Zunahme des Ver-

kehrs nach Ausweisung des Baugebietes kann somit nicht mehr gewährleistet werden, dass - der Weg ungehindert mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren werden kann (Breite bis 2,50 m, mit Ausnahmegenehmigung noch breiter), - die ungehinderte Nutzung des Anwandweges für Fußgänger und Radfahrer (Mofafahrer) möglich ist, - es im Bereich der Einmündung in das geplante Baugebiet aufgrund der fehlenden Breite des Anwandweges und des Einmündungsbereiches zu gefährlichen Situationen kommen wird. Die Bedeutung des Anwandweges wird durch die Ausweisung des geplanten Baugebietes so nachteilig verändert, dass das geplante Baugebiet in der geplanten Variante von der Gemeinde Waidhofen abgelehnt wird. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Verkehrserschließung über die vorhandene Ingolstädter Straße (alte B 300) sichergestellt ist. Diese ausreichende verkehrliche Erschließung endet am Beginn des Grundstücks FlNr. 600/12 der Gemarkung Mühlried. Ab hier hat der Anwandweg nämlich nur noch eine Breite von 4,50 m. Dies wird viele Verkehrsteilnehmer dazu bewegen, die leichter zu befahrende Strecke über Waidhofen zu nutzen, hauptsächlich aus Richtung Osten kommend. Ergänzend wird noch darauf hingewiesen, dass der Anwandweg für den Kraftfahrverkehr gesperrt ist.

4. Umgestaltung Bushaltestelle und Schulvorplatz; Vorentwurfsplanung Der dieser Sitzungsvorlage beiliegende Vorentwurf vom 24.11.2014 zur Umgestaltung der Bushaltestelle und Schulvorplatz wird dem Gemeinderat vorgelegt. Auf Anfrage von GRM Kothmayr teilt Bürgermeister Lechner mit, dass derzeit keine Ergänzung der Straßenbeleuchtung in der Planung vorgesehen ist. GRM Kothmayr regt daher an, dass dies berücksichtigt werden sollte und schlägt die Installation von LED-Leuchten vor. GRM Dier fragt an, weshalb die „Grüninsel“ entfernt werden soll. Bürgermeister Lechner entgegnet, dass die Instandhaltung mit viel Arbeit verbunden ist. Er weist aber zugleich darauf hin, dass es sich hierbei nur um eine Grobpla-

8 nung auch ohne jegliche Kostenschätzung handelt. GRM Fröhlich spricht sich dafür aus, lediglich die Grüninsel zu entfernen und auf die weiteren angedachten baulichen Maßnahmen zu verzichten. Die Bushäuschen könnten im Bereich der Grünflächen installiert werden. Entgegen der Aussage, dass bei gleichzeitiger Anfahrt von drei Bussen zumeist einer in die Fahrbahn hineinragt und eine Verkehrsgefährdung darstellt, berichtet GRM Dier von seiner heutigen „anonymen“ Fahrt mit dem Schulbus, wonach es diesbezüglich keine derartigen Vorkommnisse gab. Dies wurde ihm auch seitens der Busfahrer bestätigt. Zudem wird von diesen die Beibehaltung der Grüninsel aus Sicherheitsgründen befürwortet, lediglich die Unterstellmöglichkeiten der Schüler sind nicht in ausreichender Anzahl vorhanden, könnten jedoch im Bereich der Grünflächen aufgestellt werden. Abschließend wird vereinbart, dass, vor einer abschließenden Beschlussfassung, eine Ortseinsicht im Rahmen der nächsten Bauausschusssitzung vorgenommen wird.

5. Zusätzlicher Öffnungstag am Wertstoffhof Waidhofen Mit Beschluss vom 05.11.2015 hat der Werkausschuss der Landkreisbetriebe NeuburgSchrobenhausen beschlossen, dass künftig für Gemeinden ab 2.000 Einwohner ein zusätzlicher saisonaler Öffnungstag von April bis November mit jeweils zwei Stunden pro Woche angeboten werden kann, soweit die Gemeinde hierfür das Einverständnis erklärt. Bisher hat der Wertstoffhof in Waidhofen immer samstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Als weiteren Öffnungstag schlagen die Landkreisbetriebe dienstags, von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr vor. Anmerkung: Der Wochentag Dienstag ist für den Wertstoffhof von den Landkreisbetrieben aus organisatorischer Sicht der optimalste Wochentag um die logistischen und personellen Anforderungen zu bewerkstelligen. Soweit eine Verlegung des Öffnungstages auf Montag, Mittwoch oder Donnerstag gewünscht wäre, ist dies ebenfalls möglich. Die Uhrzeit 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr ist in den übrigen Wertstoffhöfen des Landkreises mit 2

Stunden unter der Woche bereits eingeführt und hat sich dort auch bewährt. Soweit nicht zwingende lokale Gründe gegen diese Uhrzeit vorliegen, soll diese beibehalten werden. Mit dem Angebot der Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen besteht Einverständnis. Der Wertstoffhof in Waidhofen wird künftig von April bis November zusätzlich dienstags von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet.

Infos aus dem Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

Kostenlose Energiesprechstunde „10.000 Häuser-Programm“ Der Verein „Energie effizient einsetzen e.V.“ bietet in Neuburg und Schrobenhausen jeweils donnerstags zwischen 16:00 Uhr und 19:00 Uhr kostenlose Energiesprechstunden an. Vor Ort stehen kompetente Energieberater jeweils 45 Minuten lang für alle Interessierten zur Verfügung. Der Energieberater nimmt sich Zeit für Einzelgespräche, um über Einzelmaßnahmen der Gebäudesanierung unter Berücksichtigung eines sinnvollen Gesamtkonzeptes zu beraten. Auch zu Förderprogrammen von Bund, Ländern und der Gemeinden wird Auskunft geben, um einen ersten Überblick über die Rentabilität von Renovierungen zu schaffen. Wer sich beraten lassen möchte, kann sich unter Telefon 08431 / 644048 oder unter [email protected] anmelden. In den Beratungen erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel ausgiebige Informationen über aktuelle staatliche Förderungen wie zum Beispiel das „10.000 HäuserProgramm“. Dabei stehen vor allem Neubauten und Renovierungen im Fokus. Mit effizienten und fortschrittlichen Heizungen und Gebäudesystemen soll auch der Klimaschutz verbessert werden. Die aktuellen Förderungen sind mit dem Programm kombinierbar – es gibt also zusätzliches Geld vom Freistaat. Mitgebracht werden sollten Pläne des Gebäudes, der Energieverbrauch und die Energiekosten für Strom und Heizung, ein Kaminkehrerprotokoll und evtl. nützliche Fotos.

9 Nächste Termine: •







Donnerstag, 04. Februar 2016 ab 16:00 Uhr, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen (Berater des f 10) Donnerstag, 18. Februar 2016 ab 16:00 Uhr, Rathaus Schrobenhausen (Dipl.-Ing. Christian Ahle) Donnerstag, 03. März 2016 ab 16:00 Uhr, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen (Dipl.-Ing. Thomas Schönacher) Donnerstag, 17. März 2016 ab 16:00 Uhr, Rathaus Schrobenhausen (Dipl.-Ing. Peter Mießl)

Energiespar-Messe 2016 in den Neuburger Stadtwerken Die Mitglieder des Vereins „Energie effizient einsetzen“ laden alle Interessieren zur 11. Energiesparmesse am Wochenende vom 20./21. Februar 2016 in die Stadtwerke Neuburg ein. Als eine der größten Energiesparmessen der Region gibt es dort einen umfassenden Überblick über die derzeitigen Energieeinsparmöglichkeiten, regenerative Energieerzeugung, Energiespeicherung oder energieeffizienten Neubau und Sanierung. Auf über 600 m² Ausstellungsfläche zeigen über 40 Aussteller, welche Möglichkeiten es gibt, aktiven Klimaschutz zu betreiben und dabei gleichzeitig Geld zu sparen. Investieren Sie in Ihr Eigentum oder in gemeinschaftliche Projekte unserer Partner und die Umwelt, damit auch Sie sagen können: „Wir leben Klimaschutz!“ Unsere Energieberater beraten Sie unabhängig und individuell. Auf unseren aktuellen Fachvorträgen gibt es Tipps zu Fördermitteln, nachhaltigem Bauen und vielem mehr. Die Mitglieder im Verein eee freuen uns auf Ihren Besuch! 20./21. Februar, 10 – 17 UhrStadtwerke Neuburg, Heinrichsheimstraße 2, 86633 Neuburg / Donau Fachvorträge, Parkplätze in der Nähe, Kinderprogramm durch das Traumtheater Eintritt Freitag Infos unter www.e-e-e.eu

Schüler wählen AOK an die Spitze Die AOK zählt bei Schülerinnen und Schülern zu den beliebtesten Arbeitgebern. Das zeigt das trendence-Schülerbarometer 2015. Die AOK belegt in der Umfrage bei zukünftigen Berufsstartern den Spitzenplatz der Versicherungsbranche. „Wir freuen uns sehr über das Votum der Jugendlichen, die uns als Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb mit weitem Abstand vor den anderen Mitbewerbern sehen“, so Ulrich Resch, Direktor der AOK in Ingolstadt. Das Institut „trendence“ hat im aktuellen Schülerbarometer die Angaben von rund 13.000 Schülerinnen und Schülern der Klassen acht bis 13 ausgewertet: Dabei sicherte sich die AOK den ersten Platz der Versicherungsunternehmen, im Unternehmensvergleich aller Branchen schaffte es die AOK unter die Top 20.

Rentenberatungstermine für 2016 Auskunft und Beratung der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Dienststelle Schrobenhausen, Regensburger Str. 5, 86529 Schrobenhausen:

Donnerstag, 11. Februar 2016 Die Vereinbarung von Terminen ist zwingend erforderlich und können über die kostenfreie Tel.-Nr. 0800/6789100 (von 08.30 bis 12.00 Uhr) vereinbart werden. Zum Sprechtag sind die Versicherungsunterlagen und der Personalausweis mitzubringen. Sämtliche Beratungen sind kostenfrei.

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Termine, Veranstaltungen und sonstige Informationen Steuer- und Abgaben-Termin Zum 15.02.2016 sind die Raten der Grundsteuern A und B, die Kanalgebühren und die Gewerbesteuer-Vorauszahlung jeweils für das 1. Vierteljahr 2016 zur Zahlung fällig. Wenn Sie diese Abgaben abbuchen lassen, brauchen Sie sich um diesen Termin nicht zu kümmern. Barzahler werden gebeten, den Termin einzuhalten, da ansonsten gemahnt werden muss und hierfür Mahngebühren und Säumniszuschläge zu bezahlen sind. Alle, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen werden gebeten, Änderungen bei den Konto-Nummern bzw. Bankverbindungen der VGem SOB mitzuteilen. Bei falschen Angaben werden die Lastschriften von der Bank zurückgegeben. Die dabei berechneten Gebühren werden an die Zahlungspflichtigen weiterverrechnet. Unsere Bankkonten: Raiffeisenbank Schrobenhausener Land IBAN: DE43 7216 9246 0000 0106 00 BIC: GENODEF1WFN Sparkasse Aichach IBAN: DE07 7205 1210 0000 1034 40 BIC: BYLADEM1AIC

Bürgerversammlung 2015 Die Bürgerversammlung für das Jahr 2015 findet am Freitag, 19. Februar 2016, Beginn 19.00 Uhr im Schützenheim in Rachelsbach statt. Dazu ist die gesamte Bevölkerung herzlich eingeladen.

Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Waidhofen Der Wertstoffhof Waidhofen in der Ostendstraße 5 in Waidhofen hat jeden Samstag von 09.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Ab April gibt es eine zusätzliche Öffnungszeit, nämlich an jedem Dienstag von 17.00 bis 19.00 Uhr. Diese zusätzliche Zeit gilt in Zukunft von April bis einschließlich November. Während dieser Öffnungszeit kann Sperrmüll, Elektronik-Schrott, Baum- und Strauchschnitt und Grüngut abgegeben werden.

Informatives von der Grundschule Waidhofen und der Mittelschule Hohenwart Anmeldung und Infoveranstaltung zum qualifizierenden Mittelschulabschluss 2016 Für Schüler anderer Schularten und Nichtschüler besteht die Möglichkeit, die Prüfung zum qualifizierenden Mittelschulabschluss („Quali“) an der zuständigen Sprengelschule abzulegen. Interessenten melden sich bis 01. März für die Prüfungen 2016 im Büro der Grund- und Mittelschule Hohenwart an (täglich 07:30 - 12:00 Uhr). Das letzte Zeugnis ist zur Anmeldung mitzubringen, ein persönliches Erscheinen ist notwendig, da eine Auswahl der Prüfungsfächer getroffen werden muss. Die Termine für die schriftlichen Prüfungen: Montag, 27.06.2016: Englisch Dienstag, 28.06.2016: Deutsch Mittwoch, 29.06.2016: Mathematik Donnerstag, 30.06.2016: Physik/Chemie/Biologie, Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde Die Prüfungstermine für die übrigen Prüfungsfächer legen die Schulen nach den Gegebenheiten vor Ort selbst fest (voraussichtlich Mitte / Ende Mai). Es wird auch eine mehrtägige Projektprüfung Bestandteil der Abschlussprüfung sein (voraussichtlich 02.05 – 06.05.2016 bzw. 09.05.13.05.2016). Die Schüler arbeiten dabei an einem gemeinsamen Projekt in den Fachbereichen AWT, Technik, Wirtschaft und Soziales. Fachlehrkräfte und Klassenleiter begleiten alle Projektphasen und beurteilen nicht nur die Ergebnisse der Teamarbeit, sondern auch die Effektivität und das Engagement eines Prüflings im Entstehungsprozess. Dieser Prüfung haben sich auch alle externen Teilnehmer zu unterziehen. Am Donnerstag, 10. März 2016 findet von 17:00 bis 18:00 Uhr eine Informations- und Beratungsveranstaltung („Schalterstunde“) für alle externen Prüfungsinteressenten statt. Die Teilnahme sollte telefonisch angemeldet werden (Tel. 08443 485). Franz Doppler, Rektor

11 Die Kath. Pfarrkirchenstiftung „Mariä Reinigung“ -Stiftung des öffentlichen Rechts - mit dem Sitz in Waidhofen sucht zum nächstmöglichen Termin eine/n engagierte/n

Mesner/in in Teilzeit mit ca. 4 Wochenstunden Anstellungsvoraussetzung: Übereinstimmung der persönlichen Lebensführung mit der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“, handwerkliches Geschick und Interesse am liturgischen Dienst. Das Entgelt richtet sich nach dem „Arbeitsvertragsrecht der Bayer. (Erz-) Diözesen(ABD)“, ähnlich dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Zusatzversorgung und Beihilferegelung entsprechen den Vorschriften des öffentlichen Dienstes. Ihre aussagekräftige, schriftliche Bewerbung richten Sie bitte binnen 3 Wochen an: das Kath. Pfarramt „Mariä Reinigung“, Ringstr. 10, 86579 Waidhofen

Neue Erzieherausbildung - duales Studium in Neuburg Modell „OptiPrax“ verkürzt die Ausbildungsdauer für Personen mit Abitur/Fachabitur Als einzige Fachakademie in der Region 10 bietet die Neuburger Fachakademie für Sozialpädagogik ab dem Schuljahr 2016/17 einen verkürzten Weg zum Erzieher/zur Erzieherin speziell für Hochschul-zugangsberechtigte an. Das drei-jährige Modell „OptiPrax“ baut auf zwei Säulen – Studium an der Fachakademie und vergütete, praktische Tätigkeit in sozialpädagogischen Einrichtungen - auf. Verbunden mit dem dualen Studium ist der Einstieg ins Berufsleben und die enge Verzahnung von Theorie und Praxis. Derzeit bieten die Stadt Ingolstadt, Bürgerhilfe Ingolstadt, die Kommunen Karlshuld, Geisenfeld, Ernsgaden, Kösching sowie die AWO Neuburg Stellen an. Interessierte Bewerber und weitere Träger können sich unter 08431-53740 beraten lassen.

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Information/Bitte an die Geschäfte und Firmen in der Gemeinde Waidhofen – Einführung eines „Waidhofener Einkaufsgutscheins“ Bei Alters- und Ehejubiläen (ab dem 80. Geburtstag alle 5 Jahre; ab Goldene Hochzeit) werden die Jubilare von mir (im Vertretungsfall vom Zweiten bzw. Dritten Bürgermeister) besucht und die Glückwünsche der Gemeinde überbracht. Als Geschenk wird bis jetzt ein Glückwunschschreiben mit einem Präsentkorb bzw. ein anderes Geschenk überreicht. In der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2015 hat der Gemeinderat nun beschlossen, dass künftig zu Alters- und Ehejubiläen ein besonderer Gutschein von der Gemeinde geschenkt werden soll, der bei den ortsansässigen Geschäften und Firmen eingelöst werden kann. Die Firmen bzw. Geschäfte rechnen den bei ihnen eingelösten Gutschein dann direkt mit der Gemeinde ab. Um den Jubilaren eine große Auswahl zur Gutscheineinlösung zu ermöglichen, bitte ich nun die Inhaber bzw. Betreiber von Geschäften und Firmen in der Gemeinde Waidhofen, an dieser Aktion teilzunehmen. Wenn Sie sich an diesem „Waidhofener Gutschein“ beteiligen möchten (also in Zukunft diese Gutscheine annehmen und mit der Gemeinde abrechnen wollen), teilen Sie dies bitte bis spätestens 29.02.2016 der Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen schriftlich (gerne auch per E-Mail: [email protected]) mit. Dabei bitte die korrekte Firmenbezeichnung, Anschrift und Telefonnummer mit angeben. Es würde mich sehr freuen, wenn sich zahlreiche Firmen bereiterklären, diesen Gutschein anzunehmen und bedanke mich bereits jetzt für Ihr Mitwirken. Josef Lechner Erster Bürgermeister

Stiftung D O N A U M O O S Freilichtmuseum und Umweltbildungsstätte HAUS im MOOS Kleinhohenried 108 86668 Karlshuld

e-Mail: [email protected] Tel.084 54 – 95.205; Fax 95.207

Wildlebensraumberatung in Bayern – Lebensräume für Wildtiere verbessern Infoabend 02. Februar, Dienstag, 19.30 Uhr Gemeinsam mit Landwirten und Jägern will die Wildlebensraumberatung die Lebensräume der Agrarlandschaft durch fördernde Maßnahmen ökologisch aufwerten. Dies verbessert die Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen, schafft eine strukturreiche Kulturlandschaft und sichert eine hohe Artenvielfalt: ob Blühflächen am Waldrand oder in der Feldflur, Hecken, Streuobst, Zwischenfruchtanbau oder wertvolle Winterbegrünung. Unsere heimischen Wildtiere von Feldhasen, Rebhühnern, Rehen über Vögel bis hin zu Bienen, Schmetterlingen, Hummeln und Heuschrecken profitieren davon. Franz-Josef Hartl erläutert die Bedeutung für die Wildtiere, Dominik Fehringer stellt Maßnahmen und Fördermöglichkeiten vor. Zielgruppe: Landwirte, Jäger, Fischer, Naturschutzbehörden und -verbände, Kommunalpolitiker, Naturschutzinteressierte

13 Gebühr: Spende statt Eintritt Ort: HAUS im MOOS Anmeldung: bis Mo. 01.02.2016 Referenten: Dipl.-Ing. Dominik Fehringer, AELF Pfaffenhofen; Dr. Franz Josef Hartl, Jagdschule Dr. Hartl Kooperation: Donaumoos-Zweckverband, AELF Pfaffenhofen, Jagdvereine im Landkreis

30 Jahre Wildkatzenschutz in Bayern - Infoabend 18. Februar, Donnerstag, 19.30 Uhr In Bayern galt die Wildkatze als ausgestorben. 1984 startete der Bund Naturschutz eine Wiedereinbürgerungsaktion und setzte bis 2009 vor allem im Spessart über 600 Wildkatzen aus. Gab es 2002 in Bayern lediglich zwei sichere Nachweise, geht man heute von einer Population von rund 200 Wildkatzen aus. Inzwischen gibt es auch Hinweise für Wild-katzenvorkommen in unserer Region. Die Biologin Ulrike Geise präsentiert das Projekt „Rettungsnetz für die Wildkatze“. Sie koordiniert das Wildkatzenprojekt des Bund Naturschutz für ganz Bayern. Günter Krell stellt die Aktivitäten der letzten zwei Winter im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen vor. Zielgruppe: alle Naturschutzinteressierten Gebühr: Spende statt Eintritt Ort: HAUS im MOOS Anmeldung: bis Mo. 15.02.2016 Referent: Dipl.-Biol. Ulrike Geise (BUND Naturschutz Bayern e.V.); Günter Krell, Kreisgruppe ND-SOB des BUND Naturschutz Bayern e.V. Kooperation: BUND Naturschutz Bayern e.V., Kreisgruppe Neuburg- Schrobenhausen, Untere Naturschutzbehörde

Weidenobjekte für den Garten flechten – Wachsender Gartentisch 20. Februar, Samstag, Zusatztermin 21. Februar, Sonntag, 9.00 – 16.00 Uhr In diesem Kreativkurs entstehen unter Anleitung der Flechtwerkerin Rita Motzet originelle Bistrotischchen auf hohen Beinen oder wachsende grüne Tischchen für die kleine Teerunde. Der Gartentisch wird mit frischer Weide in interessanten Techniken geflochten. Das vielseitige wachsende Möbelstück kann entweder im Topf verbleiben und auf Balkon oder Terrasse stehen oder es bekommt einen Lieblingsplatz im Garten und wird so über Jahre zum unentbehrlichen grünen Begleiter. Mitzubringen: Kleines scharfes Messer, Gartenschere, Meterstab, Kombizange, kleines Holzbrett, Plastiktopf mit ca. 30 cm Durchmesser mit Gartenerde gefüllt, Brotzeit für die Mittagspause Gebühr: 50,- € inkl. Material Ort: HAUS im MOOS Anmeldung: bis Fr. 05.02.2016 bei Frau Motzet, Tel. 08450 1499 Referent: Rita Motzet, Lichtenau Kooperation: Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege

Hochwasserschutz in Bayern und im Donaumoos – eine Gemeinschaftsaufgabe Informationsveranstaltung 23. Februar, Dienstag, 19.30 Uhr Hochwasserschutz geht uns alle an. Das Land Bayern hat dazu seine Hochwasser-schutzstrategie weiterentwickelt und im „Hochwasserschutz- Aktionsprogramm 2020plus“ neu ausgerichtet. Im Rahmen der Veranstaltung wird das Aktionsprogramm 2020plus und seine Bedeutung für das Donaumoos vorgestellt. In weiteren Informationsveranstaltungen in Kooperation mit dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt wird die Weiterentwicklung des Hochwasserschutzkonzepts für das Donaumoos sowie die damit verbundene Weiterentwicklung des „Entwicklungskonzepts Donaumoos 2000 – 2030“ vorgestellt. Die Termine stehen noch nicht fest und werden rechtzeitig bekannt gegeben. Zielgruppe: die gesamte Bevölkerung im Donaumoos und den angrenzenden Gebieten, insbes. alle Landnutzer (Gewerbetreibende, Landwirte, Naturschützer, Jäger, Fischer usw.)

14 Gebühr: Spende statt Eintritt Anmeldung: aus organisatorischen Gründen bis Mo. 22.02.2016 Ort: HAUS im MOOS Referenten: Ministerialrat Erich Eichenseer, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz; Baudirektor Christian Leeb, Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt Kooperation: Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, Untere Naturschutzbehörde und Donaumoos- Zweckverband

Fachvortrag: Schöner nisten Welche Nisthilfen eignen sich aus der Sicht eines Artenschützers? 26. Februar, Freitag, 19.30 – 21.30 Uhr Das Angebot an Nisthilfen für die heimische Tierwelt ist umfangreich. In Gartencentern oder auf Gartenmärkten werden viele bunte und mitunter kuriose Nistkastenmodelle angeboten. Aber bestehen solche Nisthilfen aus der Sicht eines Artenschützers? Macht es Sinn, Nisthilfen für ohnehin häufige Arten anzubieten? Welche Tiergruppen brauchen wirklich unsere Hilfe? Diesen Fragen geht Rudolf Wittmann, Vorsitzender des Landesbundes für Vogelschutz in Ingolstadt nach. Im zweiten Teil des Abends stellt der Verein Tierhilfe Jonathan e.V. seine Arbeit vor und gibt Tipps für den richtigen Umgang mit Wildtieren bei Tiernotfällen. Der gemeinnützig tätige Verein ist Träger des Bay. Tierschutzpreises 2013. Gebühr: 5,- € Ort: HAUS im MOOS Anmeldung: bis Fr. 19.02.2016 Referent: Rudolf Wittmann, LBV Ingolstadt und Tierhilfe Jonathan e.V. Neuburg Kooperation: Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege

Kreativkurs: Landschaft und Gartenszenen in Mischtechnik 27. Februar, Samstag, 14.00 – 18.00 Uhr Thema dieses Malkurses sind Garten- und Landschaftsszenen in Mischtechnik. Gemalt wird nach Vorlagen, die von den Kursteilnehmern selbst mitgebracht oder von der Kursleiterin gestellt werden. Dabei kann gegenständlich oder abstrakt gearbeitet werden. Das Malen erfolgt auf speziellem Acrylpapier mit Acrylfarben, die dann mit Ölpastellkreiden verändert werden. Der Kurs ist für Anfänger und Fortgeschrittene geeignet. Gebühr: 15,- € inkl. Materialkosten Ort: HAUS im MOOS Referent: Maria Matschina, freischaffende Künstlerin Anmeldung: bis Fr. 19.02.2016 Kooperation: Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege

„Winterspiele“ am Haus im Moos Bewegen und Erleben in der Natur für die ganze Familie 28. Februar, Sonntag, 14.00 – 16.00 Uhr Egal, ob mit oder ohne Schnee, die ganze Familie kommt bei den „Olympischen Winterspielen“ rund um das HAUS im MOOS in Schwung. Alle sind gefragt und dürfen bei bewegten, lustigen und interessanten Aktionen und Spielen mitmachen – es gibt nur Gewinner! Nebenbei erfahren Sie viel, was Tiere und Pflanzen im Winter machen, ob Bienen Winterschlaf halten, wie Biber und Fische die kalte Jahreszeit verbringen oder warum es den Wisenten nicht kalt wird. Vielleicht entdecken wir auch schon die ersten Frühlingsboten. Bei schlechtem Wetter nutzen wir die Werkstatt. Mitzubringen: wetterfeste Kleidung und entsprechendes Schuhwerk Zielgruppe: Kinder, Erwachsene, Familien Gebühr: Erwachsene 5,- €, Kinder 3,- € Ort: HAUS im MOOS Anmeldung: bis Mi. 24.02.2016 Referent: Christa Boretzki, Dipl.-Ing Landespflege, Umweltpädagogin Kooperation: Gesundes Karlshuld

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Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Zusatzversorgungskasse (ZLA) und Zusatzversorgungswerk (ZLF)

Weißensteinstraße 70 – 72, 34131 Kassel Telefon: 0561 9359-0 Fax: 0561 9359-244 Internet: www.svlfg.de E-Mail: [email protected]

Druseltalstraße 51 34131 Kassel Telefon: 0561 93279-0 Fax: 0561 93279-70 Internet: www.zla.de

Pressesprecher Dr. Erich Koch Telefon: 0561 9359-106 stellv. Pressesprecherin Martina Opfermann-Kersten Telefon: 0561 9359-171

LKK verschickt Beitragsrechnungen Auch die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) gibt für die Gesundheit ihrer Versicherten mehr Geld aus. Für die meisten Mitglieder bleiben die Beiträge dennoch in 2016 unverändert oder erhöhen sich moderat. Die Beitragstabelle für Unternehmer verändert sich aufgrund gesetzlicher Vorgabe nur in der höchsten Beitragsklasse auf 577,45 Euro. Alle anderen Beitragsklassen bleiben unverändert. Bei gleichen Betriebsverhältnissen wie im Vorjahr kommt es für etwa 40 Prozent der Unternehmer wegen höherer Werte in der Arbeitseinkommensverordnung Landwirtschaft 2016 dennoch zur Einstufung in eine höhere Beitragsklasse. Beide Veränderungen finanzieren im Ergebnis die höheren Leistungsausgaben. Auch in 2016 verändert sich der Beitrag laut Beitragstabelle für die meisten Unternehmer durch das bis 2017 gültige Übergangsrecht und durch den Einsatz von Sondervermögen der ehemals selbstständigen regionalen landwirtschaftlichen Krankenkassen. Für die freiwillig Versicherten verändern sich die Beitragsklassenzuschneidung und die Beitragshöhe nach zweijähriger Stabilität. Im Vergleich zu allen anderen gesetzlichen Krankenkassen bleiben die Beiträge jedoch spürbar günstiger.

Sturzprävention - Sicher gehen im Forst Mit rund 40 bis 50 Prozent am gesamten Unfallgeschehen ist das Stürzen, Stolpern und Ausrutschen ein bedeutender Unfallschwerpunkt bei Forstarbeiten. Die Verletzungen sind mitunter erheblich und führen häufig zu bleibenden Beeinträchtigungen. Anders als in vielen Arbeitsbereichen bietet der Wald keinen trittsicheren Boden oder bequeme Treppen. Hier sind die technischen Möglichkeiten begrenzt. Umso mehr sollten daher die vorhandenen technischen Lösungen konsequent angewendet werden. So können beispielsweise an den Sohlen von Forstschuhen zusätzlich Spikes ins Profil montiert werden, ebenso Spezialbeschläge für schwieriges Gelände oder sogenannte Nagelsohlen mit abschraubbaren gehärteten Nagelspitzen für das sichere Gehen auf gefrorenen oder feuchten Stämmen. Die Kombination aus bewährtem Forstprofil und verbessertem Stegbereich wird mittlerweile von mehreren Forstsicherheitsschuhherstellern angeboten. An diesen Modellen ist der Steg mit Antirutschelementen versehen (sog. Stegkrallen). Ein seitliches Ausrutschen beim Auftreten mit dem Stegbereich auf verdeckte Äste ist somit kaum mehr möglich. Bei der Kaufentscheidung sollte daher besonders auf das Stegprofil geachtet werden. Werden das eigene Gleichgewicht und die Koordination verbessert, verringert sich die Sturz- und Stolpergefahr. Die Unfallkasse Hessen untersuchte hierzu unter beratender Mitwirkung der SVLFG die Wirksamkeit eines Slackline-Trainings im Forst. Ähnlich dem Seiltanz balanciert man dabei auf einem Schlauch- oder Gurtband, das zwischen zwei Befestigungspunkten gespannt ist. Dieses Band wird

16 Slackline genannt (übersetzt: Schlaffseil, schlaffe Leine). Von einer ursprünglichen Trendsportart in der Freizeit hat sie sich inzwischen auch als physiotherapeutische Methode – etwa in der Orthopädie oder der Neurologie – etabliert und als wirksam erwiesen. Die Untersuchung ergab hochsignifikante Verbesserungen der Stabilität, Sensomotorik und Symmetrie. Probanden, die regelmäßig trainierten, berichteten über deutlich weniger Beschwerden im Muskel-Skelett-System und fühlten sich in ihrer Tätigkeit weniger eingeschränkt. Das Projekt hat gezeigt, dass die Slackline eine praktikable und kostengünstige Maßnahme der Gesundheitsförderung ist, um effektive Gleichgewichtsübungen mit hohem Spaßfaktor in den Arbeitsalltag im Forst zu integrieren und damit die Verletzungsrisiken durch Stolper-, Rutsch und Sturzunfälle zu verringern. Im Internet sind unter www.youtube.com und dem Suchbegriff „Slackline im Forst“ Filme der Unfallkasse Hessen zum Thema abrufbar. Zum sicheren Gehen im Forst hat auch die SVLFG unter www.svlfg.de > Prävention > Informationsmaterial > Filme einen Kurzfilm mit dem Titel „Sicherheit durch Technik: Die Stegkralle“ bereit gestellt.

Bildunterschriften: Foto1: Balancieren auf der Slackline schult das eigene Gleichgewicht zu halten Foto 2: Stegkrallen in der Schuhsohle verringern das Risiko auszurutschen

Photovoltaikanlagen sicher schneefrei halten Das Betreten schneebedeckter Dächer birgt erhebliche Risiken und kann zu schweren oder tödlichen Unfällen führen. Im Winter und besonders in schneereichen Regionen, wie in Süddeutschland oder in den Mittelgebirgen, führen schneebedeckte Photovoltaikanlagen häufig zu Ertragsminderungen. Um die Anlagen unfallfrei zu räumen, empfiehlt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) folgendes: • Vorweg abwägen, ob sich das Räumen in dieser ohnehin ertragsschwachen Zeit überhaupt lohnt. • Vorrichtungen, die die Photovoltaikanlage durch Stromeinspeisung schneefrei halten, entbehren das Räumen. • Von einem sicheren Arbeitsplatz aus räumen, beispielsweise aus einem sicheren Arbeitskorb am Traktor oder aus einem Hubarbeitskorb heraus oder vom Boden aus. Mit dem geeigneten Werkzeug an einer Teleskopstange werden meistens alle Anlagenbereiche erreicht. • Anlagen auf steil geneigten Dächern müssen in der Regel nicht vom Schnee befreit werden. • Flach geneigte Dächer dürfen nur betreten werden, wenn sie durchtrittssicher sind. Dacheindeckungen, zum Beispiel aus Faserzementwellplatten oder Trapezblechen, sind nicht durchtrittssicher und besonders Lichtplatten sind durch den Schnee nicht zu erkennen. Weiterhin müssen geeignete Absturzsicherungen vorgenommen werden, beispielsweise durch Dachfanggerüste.

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Bildunterschrift: Photovoltaikanlagen werden am sichersten aus einer Hubarbeitsbühne heraus mittels Teleskopstange geräumt und gesäubert. Foto: SVLFG

Regelmäßige Zahnvorsorge - Geld sparen und gesund bleiben Wenn trotz Vorsorge Zahnersatz notwendig wird, zahlt die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) in aller Regel einen Zuschuss zu den Gesamtkosten. Versicherte, die regelmäßig ein- bzw. zweimal jährlich zu den zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen gegangen sind, werden von der LKK belohnt. Im Rahmen eines Bonussystems werden ihnen höhere Zuschüsse für Zahnersatzleistungen gewährt. Der Zuschuss erhöht sich um 20 Prozent, wenn der Gebisszustand des Versicherten eine regelmäßige Zahnpflege erkennen lässt und der Versicherte sich während der letzten fünf Jahre vor Beginn der Behandlung bis zum 18. Lebensjahr halbjährlich, später wenigstens einmal in jedem Kalenderjahr, zahnärztlich hat untersuchen lassen. Der Bonus erhöht sich um weitere zehn Prozent, wenn der Nachweis für die letzten zehn Kalenderjahre erbracht werden kann. Das Bonusheft geben die Zahnärzte an Patienten ab dem 12. Lebensjahr aus.

Bildunterschrift: Bei der Vorsorgeuntersuchung wird das richtige Zähneputzen mit der Handzahnbürste und auf Wunsch auch mit einer elektrischen Zahnbürste gezeigt. Foto: SVLFG Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.

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Bitte im Gemeindeblatt bekannt geben: Neuburg an der Donau, 21. Dezember 2015

Information zur Aufnahme in die Staatliche Wirtschaftsschule Neuburg/Donau (vierstufige und zweistufige Wirtschaftsschule) Die Staatliche Wirtschaftsschule Neuburg an der Donau führt am

Mittwoch, 16. März 2016, 18:00 Uhr im Schulgebäude an der Pestalozzistraße 2, in der Pausenhalle einen Informati onsabend durch. Die Übertrittsregelung, das Bildungsangebot mit seinen Ausbildungsrichtungen und Möglichkeiten nach dem erfolgreichem Wirtschaftsschulabschluss (= Mittlere Reife) sind Themen, die Sie an diesem Abend mit der Schulleitung, den Lehrkräften und unserer Beratungslehrerin erörtern können. Alle Eltern, Erziehungsberechtigten und übertrittswillige Schülerinnen und Schüler der 6. und 7. Klassen (für die vierstufige Wirtschaftsschule) und der 9. Klassen (für die zweistufige Wirtschaftsschule) sind zu diesem Informationsabend herzlich eingeladen. Es besteht dabei auch die Möglichkeit, die Wirtschaftsschule zu besichtigen und sich über die Aktivitäten während eines Schuljahres zu informieren. Auch Eltern, die vor der Entscheidung stehen, ob sie ihr Kind in die sechsstufige Realschule bzw. in das Gymnasium oder nach der 6. Jahrgangsstufe in die Wirtschaftsschule schicken wollen, werden gerne beraten. Für die vierstufige Wirtschaftsschule ist die Anmeldung unter Vorlage des Zwischenzeugnisses und der Geburtsurkunde möglich von Montag, 4. April bis Freitag, 15. April 2016 (außer samstags) Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 15:30 Uhr Freitag von 08:00 bis 11:30 Uhr im Sekretariat der Wirtschaftsschule. Für die zweistufige Wirtschaftsschule besteht die Möglichkeit der Anmeldung unter Vorlage der Geburtsurkunde und des letzten Zwischenzeugnisses ab 14. April 2016 bis spätestens 5. August 2016 (Montag bis Donnerstag von 08:00 – 15:30 Uhr, Freitag von 08:00 bis 11:30 Uhr) im Sekretariat der Wirtschaftsschule. Für die Entscheidung über die endgültige Aufnahme müssen am Schuljahresende das QA-Zeugnis bzw. das Jahreszeugnis der 9. Klasse des Gymnasiums/der Realschule/ der Mittelschule vorgelegt werden.

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BBV Landfrauen Waidhofen und Wangen

Herzliche Einladung zur Versammlung am Donnerstag, den 10. März 2016 um 14:00 Uhr im Pfarrheim Waidhofen

„geselliger Nachmittag mit“ Waltraud Reiter und Bernhard Reitberger gemeinsam lachen und singen

bei Kaffee und Kuchen Auf ihr Kommen freut sich ihr Landfrauenvorstand

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