Mitteilungsblatt der Gemeinde St. Antoni Gemeindeverwaltung St. Antoni Hauptstrasse 27 / Postfach 8 1713 St. Antoni
Nr. 13 - Juni 2014 Öffnungszeiten: Montag – Freitag: 08.00 – 11.30 Uhr 14.00 – 17.00 Uhr
Telefon: 026 495 11 55 Fax: 026 495 30 25
Herausgeberin: Gemeinde St. Antoni Redaktion: André Gabriel, Gemeindeschreiber Telefonnummern Gemeindeschreiber: 026 495 09 55 Gemeindekassier: 026 495 08 55 Bauamt: 026 495 11 55 E-Mail Adressen:
[email protected] [email protected] [email protected] Internet: www.stantoni.ch
Inhaltsverzeichnis: 1 Aus dem Gemeinderat 2 1.1 Sprechstunde Gemeindeammann 2 1.2 Beschlüsse 2 1.3 Bauwesen 3 2 Aus der Verwaltung 3 2.1 Sitzungsferien des Gemeinderates 3 2.2 Gemeindeversammlung 3 2.3 Mitteilungsblatt Nr. 14 4 2.4 Bundesfeier 2014 4 2.5 Jungbürgerfeier 4 2.6 Abstimmungs- und Wahldaten 4 2.7 Einwohnerkontrolle 5 2.8 An- und Abmeldungen auf der Einwohnerkontrolle 6 2.9 Mütter- und Väterberatung im Sensebezirk 6 2.10 Rent a Rentner 7 2.11 Strafregister – Strafregisterauszug 7 3 Soziales 7 3.1 Wohnen im Alter – Ergebnis der Bedarfsabklärung 7 4 Umwelt und Entsorgung 8 4.1 Häckseldienst 8 4.2 Kehrichtsammelplätze 8 4.3 Sammelstelle für Sonderabfälle 8 4.4 Private Schwimmbäder und Gewässerschutz 8 4.5 Papiersammlung – Bring-In-Sammlung 8 4.6 Grüngutsammelstelle 9 5 Öffentliche Sicherheit 9 5.1 Mehr Rückgaben von Fundgegenständen dank www.easyfind.ch 9 5.2 Parkplatzbewirtschaftung bei Grossanlässen rund um die reformierte Kirche 10 6 Informationen Dritter und Vereine 11
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Aus dem Gemeinderat
1.1 Sprechstunde Gemeindeammann Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger der Gemeinde St. Antoni Eine der Aufgaben des Gemeindeammanns ist die Kontaktpflege mit der Bevölkerung. Mit einer Sprechstunde biete ich Ihnen die Gelegenheit, dass Sie ungezwungen und offen mit mir Ihre Anliegen besprechen können. Jeweils am Montagabend stehe ich Ihnen von 18.30 bis 20.00 Uhr nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 026 / 495 00 20) für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Die Sprechstunde findet im Gemeindehaus, Eingang Nord statt. Ich freue mich auf Ihren Besuch. Urs Klemenz, Ammann
1.2 Beschlüsse Der Gemeinderat … -
wählt Markus Dietrich als Mitglied in die Kulturkommission. beschliesst, den Raum „Imkerstübli“ im alten Landigebäude als künftiges Spielgruppenzimmer zu mieten. löst das befristete Arbeitsverhältnis mit Verena Schafer auf den 30. Juni 2014 auf. beschliesst die Ressortzuteilung von Gemeinderat Ernst Leiser. beschliesst die temporäre Anstellung von Rita Zumwald. stimmt den beantragten Entlastungslektionen der Schulleitung, den Entlastungslektionen IKT sowie zwei Jahreslektionen zu Gunsten der fünften Klasse zu. behandelt diverse Einsprachen zu den Grüngutpässen. beschliesst die Variante für den An- und Umbau beim Pflegeheim (Gesundheitsnetz). nimmt vom Ergänzungsbericht der Revisionsstelle Kenntnis. beschliesst, künftige Gemeindeangestellte beim Anstellungsgespräch anzufragen, ob diese Feuerwehrdienst leisten wollen. beschliesst, dass per 15. Juli 2014 dem zuständigen Gemeinderat von Heitenried das Präsidium der Kommission HESTA übertragen wird. beschliesst den Ersatz der Abwaschmaschine im Restaurant Senslerhof. beschliesst die Entwässerung der Sellenriedstrasse und vergibt die Arbeiten. vergibt die Arbeiten für die Verlegung einer Wasserleitung in Schwenni. vermietet die Wohnung beim Schulhaus an die Familie Balaj. vergibt die Arbeiten bezüglich der Wohnungsrenovation beim Schulhaus. nimmt Stellung zur Vernehmlassung schulzahnärztlicher Dienst und leitet diese an das kantonale Amt weiter. behandelt die vorgebrachten Traktanden, welche die Delegierten anlässlich der Delegiertenversammlung unterstützen werden. wählt Timon Rimensberger als neue Lehrperson an der Primarschule St. Antoni (5. Klasse, 80%, befristet auf zwei Jahre) sowie Katja Degonda als Lehrperson für die zweite Stelle (2. Klasse, 50%, befristet auf ein Jahr). wählt Jennifer Schöpfer als Mitglied in die Kulturkommission. wählt Brigitte Schärli als Mitglied in die Kulturkommission. genehmigt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 11. April 2014. behandelt eine Einsprache bezüglich Vorinkasso Wasser. 2
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vergibt die Arbeiten für den Ersatz / die Reparatur an der Schmutzwasserpumpe in Obermonten. prüft die Auslagerung der Verlustscheinbewirtschaftung unterstützt die Massnahmen bezüglich der Parkplatzbewirtschaftung an der Cheerstrasse. vergibt die Arbeiten bezüglich der Steuerung der Wasserversorgung.
Protokoll bis Nr. 69 vom 30. April 2014
1.3 Bauwesen 14/08 – geringfügig Falk Peter Sanierung Gartenmauer Bächlisbrunnenstrasse
14/13 – geringfügig Fontana Helga Luft-Wasser Wärmepumpe Burgbühl
14/09 – Vorgesuch Hediger Hanspeter Abbruch best. Schopf Neubau Jungviehlaufstall mit Auslauf Menzishus
14/14 – geringfügig Roggo Adrian Luft-Wasser Wärmepumpe Cheerstrasse 14.15 – ordentlich Richen Schuler Sylvia und Schuler Patrick Neubau EFH mit Garage Wärmepumpe Erdsondenbohrung Sellenriedstrasse
14/10 – geringfügig Zahno Tanja und Fabian Erweiterung Stützmauer Obermontenstrasse 14/11 – geringfügig Udry Marcel Aufbau Gewächshaus Winterlingen
14/16 – geringfügig Ackermann Manfred Sanierung Dach und Fassade / Fenster und Türen / Dachfenster
14/12 ESTI Trafostation Balbertsmatt Verlegung Kabelleitung Balbertsmatt
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bis und mit Gemeinderatssitzung vom 30. April 2014
Aus der Verwaltung
2.1 Sitzungsferien des Gemeinderates Vom 3. Juli bis zum 27. August 2014 finden keine Gemeinderatssitzungen statt. Baugesuche werden in dieser Zeit nur in dringenden Fällen behandelt.
2.2 Gemeindeversammlung Eine ausserordentliche Gemeindeversammlung könnte am 18. September 2014 stattfinden – ist zurzeit nicht vorgesehen. Die nächste ordentliche Gemeindeversammlung findet am Donnerstag, 04. Dezember 2014 statt.
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2.3 Mitteilungsblatt Nr. 14 Das Mitteilungsblatt Nr. 14 erscheint im Monat September. Berichte und Texte sind bis am Montag, 04. August 2014 bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
2.4 Bundesfeier 2014 Die öffentliche Bundesfeier findet wie in den letzten Jahren am Vorabend des 1. August d.h. am Mittwoch, 31. Juli 2014, statt. Die Feier wird durch die Kulturkommission organisiert.
2.5 Jungbürgerfeier Die Jungbürgerfeier (Jahrgang 1996) findet am Freitag, 14. November 2014 um 19.30 Uhr im Gemeindehaus statt. Bitte reserviert Euch dieses Datum. Danke. Name
Vorname
Geb.-Datum
Adresse
Aebischer Binz Dutly Ehrler Fasel Fontana Gross Jeckelmann Jutzet Käser Neuhaus Riedener Schöpfer Stübi Tschanz Vögeli Zahno
Jeremy Manuel Julia Nicole Sabine Kai Laura Livia Christoph Yves Fabrice Cornelia Yves Patrik Raphael Lars Jonas
06.03.1996 20.04.1996 15.07.1996 11.10.1996 28.07.1996 20.08.1996 21.06.1996 02.01.1996 15.05.1996 31.12.1996 29.08.1996 09.11.1996 20.09.1996 26.09.1996 13.04.1996 07.03.1996 11.08.1996
Burgbühl 82 Niedermontenstrasse 14 Hauptstrasse 40 Tannenhof 1 Sellenriedstrasse 8 Schulhausstrasse 30 Chüeweid 29 Niedermontenstrasse 8 Niedermontenstrasse 25 Burgbühl 66 Obermonten 31 Niedermonten 8 Grabach 67 Niedermontenstrasse 19 Niedermuhren 52 Menzishus 134 Stutz 31
Mit der Volljährigkeit sind die Jungbürgerinnen und Jungbürger mündig, stimm- und wahlberechtigt. Wir freuen uns darüber und ermutigen alle, ihre neuen Rechte zu nutzen. Unsere Demokratie stützt sich auf Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, sich mit den öffentlichen Fragen der Gegenwart und der Zukunft ernsthaft auseinander zu setzen. Deshalb wünschen wir den Jungbürgerinnen und Jungbürgern einen wachen Sinn für das Allgemeininteresse und das Gemeinwohl. Der Gemeinderat und die Verwaltung wünschen allen viel Glück, Freude und Erfolg auf dem weiteren Lebens- und Berufsweg. Als Erinnerung an die Jungbürgerfeier werden allen Jungbürgerinnen und Jungbürgern der Bürgerbrief sowie ein Geschenk überreicht.
2.6 Abstimmungs- und Wahldaten 2014 2015 2016 2017
08. März 28. Februar 12. Februar
14. Juni 05. Juni 21. Mai
28. September 18. Oktober (N) 25. September 24. September 4
30. November 29. November 27. November 26. November
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Öffnungszeiten des Wahllokals St. Antoni - am Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag von 09.00 – 12.00 Uhr Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.admin.ch/ch/d/pore/va/vab_1_3_3_1.html
2.7 Einwohnerkontrolle Zugezogene Personen 01.03.2014 01.03.2014 01.03.2014 01.04.2014 01.04.2014 01.04.2014 01.04.2014 09.04.2014 16.04.2014 01.05.2014 01.05.2014 01.05.2014 01.05.2014 01.05.2014 01.05.2014
Vonlanthen Lea, Niedermuhren Zurkinden Jonas, Lehwil Javet Denis und Gertrud, Hauptstrasse Jakob Andreas und Rose-Marie mit Alessandro und Leon, Seeligrabe Schnarrenberger Mathias und Manuela mit Elia, Grubenacher Neuhaus Sabrina, Schulhausstrasse Waeber Damien, Obermonten Salhab Rasha, Schulhausstrasse Ackermann Michael und Peiro Campos Ana, Bächlisbrunnenstrasse Sahli Thomas, Gäu Röthlisberger Barbara, Gäu Bürgisser Ivo, Niedermuhren Plattner Frédéric und Fabienne, Burgbühl Käser Fabienne, Burgbühlstrasse Uzun Seraceddin, Burgbühlstrasse
Trauungen 08.03.2014
Marro Isabell und Aebischer Michael, Niedermuhren
Geburten 13.02.2014 23.02.2014 27.03.2014 02.04.2014 21.04.2014 29.04.2014
Wohlhauser Nadine, Tochter des Philippe Wohlhauser und der Claudia Dietrich Wohlhauser, Vogelsang Blanchard Evolette, Tochter des Manuel und der Corinne Blanchard, Obermontenstrasse Käser Samuel, Sohn des Manuel Käser und der Nadja Kessler, Burgbühl Gasser Samuel, Sohn des Cédric und der Corinne Gasser, Grenchen Hien Sebastian, Sohn des Martin Hien und der Ana Ochsner Hien, Schulhausstrasse Aebischer Lionel, Sohn des Michael und der Isabell Aebischer, Niedermuhren
Todesfälle 13.02.2014 19.03.2014 11.04.2014
Fasel Franz, Bachmatt Egger Maria Martha, Langertsried Zahno Franz, Cheerstrasse
Stand 07. Mai 2014
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2.8 An- und Abmeldungen auf der Einwohnerkontrolle Nicht nur Zu- und Wegzüge sondern auch Adressänderungen innerhalb der Gemeinde sind der Einwohnerkontrolle mitzuteilen! Leider kommt es immer wieder vor, dass sich Zuzüger oder Wochenaufenthalter bei der Einwohnerkontrolle nicht melden. Leider werden Adressänderungen nicht immer mitgeteilt. Wir machen darauf aufmerksam, dass diese Meldung gesetzlich vorgeschrieben und für die Führung der Einwohnerkontrolle und des Stimmregisters von grosser Wichtigkeit sind (Art. 4 ff des Gesetzes über die Einwohnerkontrolle vom 23.05.1986). Wir bitten sie folgende Punkte zu beachten: Jeder Zu- und Wegzug ist der Einwohnerkontrolle innerhalb 14 Tagen zu melden. Zuzüger haben den Heimatschein, das Familienbüchlein, die AHV–Karte und den Krankenkassenausweis vorzuweisen bzw. abzugeben. Jeder Wegzug ist sofort zu melden. Die Niederlassungsbewilligung muss abgegeben bzw. vorgewiesen werden. Jede Identitäts- oder Adressänderung ist innert 30 Tagen zu melden. Dies gilt auch für im gleichen Haushalt lebende minderjährige Kinder. Wochenaufenthalter sind verpflichtet, einen Heimatausweis zu hinterlegen. Dieser ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beziehen und vor Ablauf der Gültigkeit ebenfalls bei der Wohnsitzgemeinde zu erneuern. Sobald die Voraussetzungen zur Beibehaltung des auswärtigen Wohnsitzes wegfallen, ist anstelle des Heimatausweises der Heimatschein zu hinterlegen. Wir möchten insbesondere die Wohnungs- und Zimmervermieter bitten, die neuen Mieter auf diese Vorschriften aufmerksam zu machen und der Einwohnerkontrolle St. Antoni allfällige Zu- oder Wegzüge zu melden. Besonders die Jugendlichen, welche das Elternhaus verlassen, um eine eigene Wohnung zu beziehen, bitten wir, die Adressänderung der Einwohnerkontrolle mitzuteilen.
2.9 Mütter- und Väterberatung im Sensebezirk Beratung in St. Antoni, Bildungszentrum Burgbühl. Jeden 4. Donnerstag im Monat. Ganzer Tag – auf Voranmeldung. Donnerstag, Donnerstag,
26. Juni 24. Juli
Donnerstag, Donnerstag,
Franziska Rappo-Brügger Telefonische Beratung Donnerstag und Freitag
Tel: 026 419 95 68 07.30 - 09.00 Uhr
Brigitte Gauch-Löffel Telefonische Beratung 2. bis 5. Montag im Monat
Tel: 026 419 95 66 10.00 - 11.00 Uhr
28. August 25. September
Postadresse: Spitex Sense; Mütter- und Väterberatung, Postfach 110, 1712 Tafers Weitere Infos finden Sie unter: http://www.muetterberatung-sense.ch.vu/
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2.10 Rent a Rentner „Rent a Rentner“ ist die erste Online-Plattform auf der man Rentner für die unterschiedlichsten Arbeiten mieten kann. Und umgekehrt! So miete ich einen Rentner: Hier bieten Rentner, die nicht auf der faulen Haut liegen wollen, ihre Dienste an. Suchen Sie sich in der Suchmaschine den passenden Rentner für Ihre Bedürfnisse aus. Ganz einfach PLZ und Kategorie anwählen und schon spuckt die Suchmaschine die passenden Rentner aus. Preise und Termine werden dann direkt (via Telefon oder E-Mail) mit den Rentnern ausgemacht. So kann ich als Rentner meine Dienstleistungen kostenlos anbieten: Wir suchen täglich frische Rentnerinnen und Rentner, die nicht auf der faulen Haut liegen wollen. Haben Sie eine Dienstleistung anzubieten oder ein Handwerk gelernt? Dann können Sie hier die Bedingungen durchlesen und Mietrentner werden. Und hier können Sie sich kostenlos registrieren. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.rentarentner.ch/
2.11 Strafregister – Strafregisterauszug Jede Person kann einen sie selbst betreffenden schriftlichen Auszug aus dem Strafregister anfordern. Die Zustellung des Auszuges erfolgt normalerweise an die Wohnadresse. Eine direkte Zustellung an eine andere Adresse (z.B. Arbeitgeber) ist möglich, wenn sie dafür ausdrücklich den Auftrag erteilt. Die Gebühr für einen Auszug beträgt Fr. 20.--. Sie ist im Voraus zu entrichten. Der Strafregisterauszug kann einfach über das Internet bestellt werden: www.strafregister.admin.ch -
Die Gebühr für den Auszug kann bei Internetbestellung mit Kreditkarte oder Postcard online bezahlt werden. Die Vorauszahlung mit Einzahlungsschein auf der Post bleibt weiterhin möglich. Personen ohne Internet-Zugang können das Gesuchsformular auch bei der Gemeindeverwaltung beziehen. Der Schalter des Schweizerischen Strafregisters in Bern wurde Ende 2006 geschlossen.
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Soziales
Passe Partout Sense (Transport für kranke und gehbehinderte Personen). Transport ist kostenpflichtig. Reservation unter der Telefonnummer 026 494 31 71 Montag bis Freitag von 09.00 - 11.45 Uhr. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.gesundheitsnetz-sense.ch.
3.1 Wohnen im Alter – Ergebnis der Bedarfsabklärung Eine Bedarfsabklärung wurde bei der Bevölkerung betreffend das Thema „Wohnen im Alter“ durchgeführt. Die Fragebogen wurden anlässlich des Altersforums, einer Informationsveranstaltung sowie als Beilage im Mitteilungsblatt verteilt. 20 ausgefüllte Fragebogen wurden zurückgesandt, was auf eine eher geringes Interesse schliessen lässt. Grossmehrheitlich abhängig ist der Umzug in eine Alterswohnung vom Gesundheitszustand. Vom Alter her wird 65 – 70 Jahre oder sogar 80 Jahre angegeben – tendenziell eher im fortgeschrittenen Alter.
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Die Grösse der Wohnung wird mit 2 ½ oder 3 ½ angegeben. Fast bei allen war der Wunsch nach einem Gemeinschaftsraum vorhanden; grossteils auch mit Parkplatz. Nur wenige wünschen einen Bastelraum oder einen Keller. Die Mietpreise werden als angemessen empfunden. Wenige empfinden die Preise als zu teuer oder sogar viel zu teuer. Beim Kauf einer Wohnung halten sich die Antworten die Waage d.h. 50 : 50. Als kostenpflichtige Dienstleistungen, welche auf Abruf angefordert werden könnten wurden ein Fahrdienst und ein gemeinsamer Essraum angegeben. Zusammenfassend ist zu erwähnen, dass die Initiative zwar begrüsst wird, aber nur ganz wenige Leute sich sofort entscheiden würden, in eine solche Wohnung umzuziehen.
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Umwelt und Entsorgung
4.1 Häckseldienst Im Herbst wird kein Häckseldienst mehr durchgeführt. Die Nachfrage war zu gering.
4.2 Kehrichtsammelplätze Das Abstellen von Kehrichtsäcken am Vorabend des Sammeltages ist zu unterlassen. Die am Abend abgestellten Säcke werden öfters von Hunden und wildlebenden Tieren aufgerissen und der Abfall wird weit über den Sammelplatz hinaus verstreut. Daher Kehrichtsäcke erst ab Dienstagmorgen auf die Sammelplätze abstellen.
4.3 Sammelstelle für Sonderabfälle Der Standort der Container für Glas, Pet-Flaschen, Altöl und Kleider befindet sich bei der Sportanlage Burgbühl. Das Entsorgen von Hauskehricht auf der Sammelstelle für Sonderabfälle ist nicht erlaubt. Entsprechende Kontrollen werden durchgeführt.
4.4 Private Schwimmbäder und Gewässerschutz Das Amt für Umwelt hat Informationen über die bei privaten Schwimmbädern geltenden Vorschriften bezüglich des Gewässerschutzes herausgegeben. Diese Vorschriften sind sowohl beim Bau von neuen Anlagen wie auch beim Betrieb und Unterhalt von bestehenden Schwimmbädern anzuwenden. Wir bitten alle heutigen und zukünftigen Eigentümer von Schwimmbädern, sich über die Vorschriften zu informieren. Das Merkblatt kann auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden oder ist im Internet abrufbar unter: www.admin.fr.ch/de/data/pdf/sen/directive_piscine_d.pdf
4.5 Papiersammlung – Bring-In-Sammlung Am 27. Juni findet die Papiersammlung beim Sportplatz Burgbühl statt.
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4.6 Grüngutsammelstelle
Diese Gegenstände gehören nicht ins Alteisen und auch nicht ins Grüngut. Bitte entsorgen Sie diese mit dem allgemeinen Kehricht oder am Sammeltag. Gemäss Reglement Abfallbewirtschaftung Art. 38, kann bei Missachtung eine Busse zwischen Fr. 20.-- und Fr. 1‘000.-- ausgesprochen werden. Gemeinderat und Gemeindeverwaltung St. Antoni
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Öffentliche Sicherheit
5.1
Mehr Rückgaben von Fundgegenständen dank www.easyfind.ch
Fast alle Freiburger Gemeinden sind neu mit der Internetplattform www.easyfind.ch verbunden, die der Staatsrat für die einheitliche Verwaltung der Fundgegenstände im Kanton gewählt hat. Das System dürfte die Rückgaberate deutlich anheben und den administrativen Aufwand in den Gemeinden verringern. Zur Umsetzung der neuen Bestimmung (Art. 69) des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch (SGF 210.1), welche die Einrichtung eines einfachen und wirksamen Systems zur Verwaltung von Fundgegenständen vorsieht, wurde im gesamten Kanton die Plattform www.easyfind.ch eingeführt. Nach einer Pilotphase in 11 Gemeinden von Oktober 2013 bis März 2014, in der das System den Bedürfnissen des Kantons angepasst wurde, sind nunmehr 152 der 163 Freiburger Gemeinden mit der Plattform 9
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verbunden. Sieben Gemeinden haben die Verwaltung der auf ihrem Gebiet gefundenen Gegenstände einer anderen Gemeinde übertragen, vier weitere müssen sich noch entscheiden. www.easyfind.ch ist eine Internetplattform mit doppeltem Zugriff. Zugang haben einerseits die Gemeinden, die auf der Plattform die auf ihrem Gebiet gefundenen Gegenstände erfassen, und andererseits die Eigentümerinnen und Eigentümer der Fundgegenstände, die mit Stichworten nach ihrem verlorenen Gegenstand suchen können. Die Gemeinde kann im System auch umfassendere Nachforschungen für Personen anstellen, die am Schalter nachfragen. Das System ermöglicht eine Vereinheitlichung der Datenerfassung und der Kategorisierung von Fundgegenständen, es erstellt aber auch automatisch Briefe und Meldungen und entlastet so die Fundbüros. Es erlaubt ausserdem überregionale Suchanfragen, da die registrierten Gegenstände in einer zentralen Datenbank gespeichert werden. Dadurch wird die Rate der Gegenstände, die an ihre Eigentümerinnen und Eigentümer zurückgegeben werden, erhöht. Seit die SBB die Plattform nutzen, ist ihre Trefferquote von 20 % auf 50 % gestiegen. Bei den Verkehrsbetrieben Zürich stieg die Quote sogar auf 70 %. Weniger administrativer Aufwand Ist die Plattform bei den Bürgerinnen und Bürgern erst einmal bekannt, dürfen die Gemeinden damit rechnen, dass die vereinfachte Suche für Eigentümerinnen und Eigentümer zu einer Reduktion der direkten Kontakte wie Telefonanrufen oder Schalterbesuchen führt. Dank der höheren Trefferquote und der kürzeren Dauer bis zur Rückgabe wird zudem die Zahl der gelagerten Gegenstände abnehmen. Dadurch wird sich der Arbeitsaufwand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinden spürbar verringern. Eine vorteilhafte Lösung Die Informatiklösung easyfind.ch ist sowohl für den Kanton wie auch für die Gemeinden vorteilhaft. Die Nutzung der Plattform kostet den Kanton jährlich 20 000 Franken. Im Gegenzug erhält der Kanton den Erlös aus den Versteigerungen von nicht abgeholten Fundgegenständen. Für die Gemeinden ist das System gratis, abgesehen vom administrativen Aufwand für die Datenerfassung und die physische Verwaltung der Gegenstände. Dafür können die Gemeinden bei der Rückgabe von Fundgegenständen eine Gebühr zwischen 10 und 200 Franken erheben und die Rückerstattung der tatsächlichen Aufbewahrungskosten verlangen. Im Juni findet eine Informations- und Austauschsitzung mit den Gemeinden statt. Ausserdem können sich die Gemeinden für technische Unterstützung jederzeit an das Generalsekretariat der Sicherheits- und Justizdirektion wenden.
5.2 Parkplatzbewirtschaftung bei Grossanlässen rund um die reformierte Kirche Durch den Verkauf der Liegenschaft "Sigristenhaus" und dem Bau des neuen Kirchenzentrums ist man davon ausgegangen, dass mehrere Parkplätze verloren gehen. Der Kirchgemeinderat hat mit dem neuen Besitzer eine Vereinbarung getroffen, dass der Platz bei Grossanlässen weiterhin als Parkplatz genutzt werden kann. Beim neuen Kirchenzentrum entstehen einige neue Parkplätze, die die Aufgehobenen kompensieren. Folgender Vorschlag wurde ausgearbeitet. Der Verkehr wird wie bisher von mindestens einer Person geregelt. Entlang der Cheerstrasse darf am Strassenrand parkiert werden. Weil durch dieses Vorgehen wenig Platz für den Durchgangsverkehr bleibt, soll der Abschnitt während der Dauer des Anlasses mit einer einfachen Strassensignalisation gesperrt werden und über die Hauptstrasse umgeleitet werden. Den direkten Anstössern der Cheerstrasse wird das Erreichen Ihres Hauses jederzeit zugesichert. Gemeinderat St. Antoni
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Informationen Dritter und Vereine
Der Frühling ist da! Unser neues Wander- und Veloprogramm ist jetzt erhältlich. Eine grosse Auswahl an Aktivitäten wie auch diverse Kurse und Ausflüge erwarten Sie in diesem Frühling und Sommer. WANDERUNGEN und VORALPENWANDERUNGEN Verlangen Sie das Programm unserer verschiedenen Gruppen. VELO und FLYER Verlangen Sie das Programm unserer verschiedenen Gruppen. DAS NEUE JAHRESPROGRAMM 2014/2015 Erscheint im Juli 2014. Sie können es gratis bei unserem Sekretariat bestellen. Anmeldung und Auskunft : 026 347 12 40 Pro Senectute Fribourg, Ch. de la Redoute 9, CP 44, 1752 Villars-sur-Glâne
[email protected], www.fr.pro-senectute.ch
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Veranstaltungskalender Juli bis September 2014 Tag
Veranstalter
Anlass
Juli 1. Juli 2014
Kath. und ref. Kirche
Ökumenischer Reformierte Kirche Schulschlussgottesdienst Maschinistenübung (anschl. Bräteln) Sodbach Sense Tagesausflug JuBlalager
5. Juli 2014 9. Juli 2014 9. Juli 2014 19. Juli 2014 13. Juli 2014 31. Juli 2014
Feuerwehr HESTA Landfrauenverein JuBla Kath. Arbeiter- und Ang.Bewegung Gemeinde
August 4. Aug. 2014 – FC Seisa 08 08. Aug. 2014 11. Aug. 2014 – Kulturkommission 22. Aug. 2014 17. Aug. 2014 Schwingclub Sense
Ort
Waldgottesdienst, Familienpicknick Ebnetwald Bundesfeier
Schulhausareal
FC Seisa 08 Junioren Trainingslager Leysin Ferienpass 2014
St. Antoni Sportplatz Sangera
Samariterverein FC Seisa 08
Südwestschweizer Jungschwingertag Monatsübung Juniorenturnier E/D/B/A
Volley Sense FC Seisa 08 Luftgewehrschützen
Infoabend Juniorinnen Generalversammlung Generalversammlung
Restaurant Sternen Restaurant St. Michael Senslerhof
Kaderübung Pilgersonntag Lotto
HESTA u. AS Alterswil Käsereiplatz Obermonten Senslerhof
10. Sept. 2014 10. Sept. 2014
Feuerwehr HESTA Stiftung Kapelle Obermonten Kath. Arbeiter- und Ang.Bewegung Altersforum Feuerwehr HESTA
Halbtagesausflug Kaderübung
18. Sept. 2014
Feuerwehr HESTA
Alarmübung
19. Sept. 2014 19. Sept. 2014 20. Sept. 2014 21. Sept. 2014 21. Sept. 2014 24. Sept. 2014 28. Sept. 2014 29. Sept. 2014
TSV St. Antoni Samariterverein FC 100-Club TSV St. Antoni Schafzuchtgenossenschaft Samariterverein Schützengesellschaft
Generalversammlung Monatsübung Junioren- und Pizzatag Fahnenweihe Lotto Mittagstisch Lotto Kleiderbörse
In der Schweiz Brügger August / Wohnmacher Brügger August / Wohnmacher / HESTA u. AS Alterswil Senslerhof Schulhaus Sportplatz Burgbühl Kath. Pfarreihaus Senslerhof Pfarreihaus Senslerhof Pfarreizentrum
22. Aug. 2014 23. Aug. 2014 – 24. Aug. 2014 25. Aug. 2014 28. Aug. 2014 29. Aug. 2014 September 3. Sept. 2014 7. Sept. 2014 7. Sept. 2014
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Schulhaus Sportplatz Sangera
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Verabschiedung von Hauswart JA – kob Ackermann
Es gibt Menschen, deren Name sich im Laufe der Zeit immer besser an ihre Persönlichkeit anpasst. Dies ist bei dir so, lieber Jakob. Dein Name beginnt nämlich mit einem Wort, dass bezeichnend ist für deine Persönlichkeit – nämlich mit JA.
„JA“ haben wir alle täglich mehrmals aus deinem Munde gehört…kannst du mir den Ball vom Dach holen? Darf ich mal deinen Schlüssel haben? Kannst du uns den Sandkasten öffnen? Dürfen wir in die Laubberge gumpen? Kannst du die Wasserpumpe flicken? Kannst du mal zum WC kommen, es ist verstopft? …undundund…und immer hast du „JA“ gesagt, geduldig geholfen, geflickt, geputzt, gefunden, getröstet…
Bei dir wird ja dank deinem Namen auch jeder Weg ein Jakobsweg sein: ob du dann einmal Richtung Spanien unterwegs sein wirst oder kleinere Jakobswege machst, vielleicht mal für einen Spaziergang an die Sense, oder wir hoffen, dass dein Weg dich auch ab und an zu uns an die Schule zurück führt.
Wir wünschen dir noch viele lebensbejahende, frohe Momente zusammen mit Mary und deiner Familie!
Deine Kolleginnen, die Lehrerinnen aus dem Schulhaus, mit allen Schülerinnen und Schülern der Schule St. Antoni
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Verabschiedung von Abwart Jakob Ackermann
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