in weiten Teilen noch vorläufig
MiFiD II/ MiFiR in der Umsetzung Level I: MiFiD II/MiFiR
Level II: Durchführungsverordnungen der ESMA
Level III: ESMA-Leitlinie und Q&A
Deutschland: 2. Finanzmarktnovellierungsgesetz (FiMaNoG) 1
Wesentliche Neuerungen für die Bank Allgemeine Organisationspflichten
Beschwerdemanagement für alle Kunden einrichten, Vorstandsbeschluss, Kunden mitteilen auf Verlangen oder bei Eingang Beschwerde, auf Homepage veröffentlichen
Umsetzung noch unklar
Anzeige aller Beschwerden an BaFin
diverse Folgeanpassungen bei Compliancealle Bereiche prüfen, Beratungen Funktion Vorstand, Berichterstattung
strukturierte Einlagen werden neu erfasst
Querverkäufe (verbundene Geschäfte mit Verzinsung abhängig von Index, neuen Anforderungen) Finanzinstrument, Waren, Wechselkursen 2
Wesentliche Neuerungen für die Bank Anforderungen an die Auslagerung
in der Lage sofort kündigen zu können unmittelbar Ersatzanbieter oder selber ausführen
Zustimmung bei Weiterverlagerungen
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Wesentliche Neuerungen für die Bank
Product Governance auch für börsengehandelte Derivate (ETD=Exchange Traded Derivate) Produktfreigabeverfahren bei Anlageberatung oder Erwerb ohne bei Einsatz „VerbundBeratung Hausmeinung“ erfüllt ◦ Vereinbarkeit mit dem Zielmarkt (Kundenkategorie, Kenntnisse/Erfahrungen, finanzielle Verlusttragungsfähigkeit, Risiko/Renditeprofil, Anlageziele, Anlagehorizont) ◦ Vertriebsstrategie: Hersteller kann „nur für Anlageberatung“ vorgeben
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Wesentliche Neuerungen für die Bank Product Governance ◦ Beratung außerhalb positiven Zielmarkt, keine Unterstützung bei Geeignetheitserklärung; ggf. große zivilrechtliche Meldung an Produktersteller Risiken ◦ Beratung im evt. negativen Zielmarkt ◦ bankeigene IHS: Produktfreigabeverfahren
Überschneidung zum Depot-A
Zuständigkeit im Haus z.B. Gebühr > Rendite Zielmarkt an WM Datenservice melden, Interessenkonfliktsanalyse, Kostenstruktur auf Kundeninteressen prüfen, Szenarioanalyse durchführen, Produktintervention prüfen, prüfen Vertriebsstrategie ob Zielmarkt entspricht Vertriebsverbote
Marktbedingungen verschlechtern sich
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Wesentliche Neuerungen für die Bank Interessenkonfliktmanagement strukturierte Einlagen aufnehmen Offenlegung unvermeidbarer Konflikte mind. jährlicher schriftlicher Bericht an Vorstand, ob Grundsätze angepasst und ob offenzulegende Konflikte vorlagen Product Governance wenn Ersteller
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Wesentliche Neuerungen für die Bank
Zuwendungen weiterhin möglich, aber BVR arbeitet noch an neuer Argumentation nähere Angaben der Qualitätsverbesserung im Verwendungsverzeichnis Monetäre Zuwendung: Kunde genauen Betrag mitteilen, Bestandsprovisionen jährlich neue Aufzeichnung, dass Offenlegung der Zuwendungen an Kunden erfolgt 7
Wesentliche Neuerungen für die Bank kein Bestandsschutz
Sachkundeanforderungen erstmalig für Vertriebsmitarbeiter (informieren über WP-Dienstleistungen, Finanzinstrumente, strukt. Einlagen), Mitarbeiter in der Vermögensberatung erweitert für Anlageberater und Vertriebsbeauftragte (bis 03.06.2018 wird erste 6 Monate unter Anleitung Sachkunde vermutet) Nachweis durch 6-monatige erfolgreiche Tätigkeit jährliche Überprüfung der Sachkunde/Zuverlässigkeit (Aufforderung an MA mitzuteilen) alle neuen Anforderungen müssen geschult werden 8
Wesentliche Neuerungen für die Bank Verhaltenspflichten auch für professionelle Kunden/ geeignete Gegenparteien Details zu Informationsmaterial (Angabe Banknamen, Vorgabe Schriftgröße/graphische Gestaltung Risikohinweise, durchgängig selbe Sprache, Vorgaben bei Simulationen früherer Wertentwicklung, Vorgaben bei Angaben künftiger Wertentwicklung) 9
Wesentliche Neuerungen für die Bank Neues MiFiD Starterpaket acht unterschiedliche Formulare für Depot B fünf unterschiedliche Formulare für Union geplant ist digitale Version für elektronisches Postfach Auch an Bestandskunden vor Erbringung der nächsten Dienstleistung
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Wesentliche Neuerungen für die für alle Kunden Bank Ex-ante- und Ex-post-Kostentransparenz Einbeziehung gesamter Haltedauer Anlage (einmalige Ein- und Ausstiegskosten und laufende Kosten während Haltedauer) Ordergebühren, Depotkosten, monetäre Zuwendungen, Fremdwährungskosten, Margen Angabe als Geldbetrag und in % Kosten der Bank und Kosten von anderen Dienstleistern Wirkung Gesamt(-neben)kosten auf die Rendite der Anlage Einzelaufstellung auf Kundenwunsch auf dauerhaften Datenträger oder Website Bestandskunden informieren bis 29.12.2017
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Wesentliche Neuerungen für die Bank
Speziell zur Ex-ante-Kostentransparenz bei Depoteröffnung, Beratung, Kauf und Verkauf rechtzeitig vor Erbringung (schwierig im Telefongeschäft) voraussichtliche Kosten (Schätzung) Hinweis bei Schätzung elektronische Kosteninformation Zustimmungserklärung Online-Brokerage Aufzeichnung das erfolgt 12
Wesentliche Neuerungen für die Bank Speziell zur Ex-postKostentransparenz wenn 1. Finanzinstrumente empfohlen/angeboten 2. im Laufe des Jahres laufende Geschäftsbeziehung im Laufe des Jahres angefallenen Kosten in Bezug auf Finanzinstrumente/WPneben-dienstleistungen erstmalig in 2019 Aufzeichnung das erfolgt
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Wesentliche Neuerungen für die Bank
Ex-ante-Kostenrechner Anlageberatung nutzen und dokumentieren Berücksichtigung von Kosten und Komplexität, wenn mehrere gleichwertige Produkte zur Auswahl Empfohlene Umschichtung (durch Kauf/Verkauf, Rechteausübung)
◦ Kosten-/Nutzen-Analyse durchführen und doku ◦ Bedarfsfeld „Vermögen optimieren“ oder Kundenwunsch ◦ „Die Vorteil überwiegen aus heutiger Sicht ihre Kosten“ 14
Wesentliche Neuerungen für die Bank
Honorarberatung versus provisionsbasierte Beratung
Kundeninformation ob Anlageberatung unabhängig erbracht oder nicht ob umfangreiche oder eher beschränkte Analyse ob regelmäßig Beurteilung Geeignetheit zur Verfügung stellt rechtzeitige Information (Starterpaket) bis 02.01.2018 an Bestandskunden
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Wesentliche Neuerungen für die nur Privatkunden Bank mit Anlageberatung Geeignetheitserklärung ersetzt bisheriges Beratungsprotokoll dieses wird zu „Interner Dokumentation“ automatisierte Geeignetheitserklärung Empfehlungen benennen und erläutern, wie sie auf die Präferenzen, Anlageziele und sonstige Merkmale des Kunden abgestimmt wurde bei Kauf und Verkauf sowie Halten vor Vertragsschluss Kunden aushändigen Ausnahme: Telekommunikation, Kunde zustimmt und Kunden bekommt Angebot Order zu verschieben einwöchiges Rücktrittsrecht entfällt
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Wesentliche Neuerungen für die Bank Berichtspflichten Ausführung von Aufträgen
◦ Summe Provisionen und Auslagen, auf Wunsch Einzelaufstellungen ◦ erzielter Wechselkurs ◦ Aufgaben des Kunden zur Abwicklung ◦ bei regelmäßigen Kundenaufträgen möglich alle 6 Monate
¼ jährliche Vermögensaufstellung Verlustschwellenreporting
◦ kreditfinanzierte Finanzinstrumente, Geschäfte mit Eventualverbindlichkeiten ◦ Ausgangswert um 10 % fällt und weitere – 10 % ◦ spätestens zum Ende des Geschäftstages elektronisches Postfach empfohlen
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Wesentliche Neuerungen für die Bank Aufzeichnung von Kundenaufträgen & Handelsentscheidungen Händlerzettel ergänzen auch für das Depot A Kunde kann widersprechen Verbundsysteme erfüllen Aufzeichnungen Aufzeichnung von Telefongesprächen/elektronischer Kommunikation E-Mail, WhatsApp, Facebook unsicher und sollte nicht zugelassen werden auch für das Depot A jederzeit kann Kunde zur Verfügungstellung verlangen Onlinebanken ab Gesprächsbeginn aufzeichnen alle anderen soll Aufzeichnung „frühzeitig“ erfolgen beratungsfreies Geschäft: spätestens ab Ordererteilung auch relevante interne Telefongespräch Aufstellung aller zugelassenen Geräte führen In Klärung ob DZ Bank Telefonaufzeichnung vornehmen kann
5 Jahre systematisch aufbewahren (auch elektronische Kommunikation) 18
Wesentliche Neuerungen für die Bank Aufzeichnung Gesprächsnotiz bei Auftragserteilung im persönlichen Gespräch
ausschließlich Kundenaufträge
schriftliches Protokoll
kommt in Orderformulare
◦ Datum und Zeit des Gesprächs ◦ Ort des Gesprächs
◦ persönliche Angaben zu Teilnehmern ◦ Initiator des Gesprächs ◦ relevante Informationen zum Kundenauftrag (Preis, Volumen, Art des Auftrags, Zeitpunkt Ausführung) Kunde kann Herausgabe einer Kopie während Aufbewahrungsfrist (5 Jahre) verlangen
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Wesentliche Neuerungen für die Bank Systematische Internalisierung im Wege des Eigenhandels Kundenaufträge ausführen Monitoringspflicht (Umsatz und Anzahl der Transaktionen wegen Schwellenwerte) ◦ Überschreitung löst Registrierungspflicht pro Finanzinstrument aus ◦ Lieferung von Referenzdaten an die BaFin ◦ Vorhandelstransparenz (Veröffentlichung verbindlicher Kursangebote) ◦ Ausführungsqualität ◦ Handelsaussetzung an europ. Handelsplätzen mitvollziehen
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Wesentliche Neuerungen für die Bank Nachhandelstransparenz
Alle OTC Geschäfte in Finanzinstrumenten
unabhängig vom systematischen Internalisierer / Schwellenwerten
Festpreis, Anlagenvermittlung über Verbund: Verbund übernimmt Pflicht
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Wesentliche Neuerungen für die Juristische Personen und Bank Perosonenhandelsgesellschaften Meldung von Geschäften
auch der Bevollmächtigte
Bank muss LEI bzw. nationale ID/Kennung der Geschäftsbeteiligten vorliegen
alle Finanzinstrumente: zum Handel zugelassen, Basiswert zum Handel natürliche Personen (Deutsche): Geburtsdatum JJJJMMTT, fünf zugelassen erste Buchstaben Vornahmen, fünf erste Buchstaben Nachname
Meldefrist T+1 23:59:59 Uhr
ansonsten bußgeldbewerte Meldeverstöße 22
Wesentliche Neuerungen für die Bank (ohne Verbundunterstützung)
Verzinsung abhängig von Index, Finanzinstrument, Waren, Wechselkursen
strukturierte Einlagen Finanzportfolioverwaltung Emissions- und Platzierungsgeschäft unabhängige Honorar-Anlageberatung Geeignetheitserklärung nur elektronisch regelmäßige Beurteilung der Geeignetheit Handelstransparenz für OTC Geschäfte
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Umsetzungsleitfaden BVR
308 Seiten stark plus Umsetzungshilfen Best Execution wird nachgereicht Nur typische Verbundgeschäfte werden unterstützt
nationale Sonderregelungen bleiben leider bestehen: ◦ Anzeigen Beschwerden im PK-Beratungsgeschäft ◦ Vertriebsvorgaben ◦ Anzeigen von Anlageberatern, Vertriebsbeauftragten und Compliance-Beauftragte Ob auch Änderungen für den AR ist noch unklar
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