Menschenrechte in der Entwicklungspolitik Kinder- und Jugendrechte

Menschenrechte in der Entwicklungspolitik Kinder- und Jugendrechte Überblick, Herausforderungen und Ansätze Die Bedeutung von Kinder- und Jugendrec...
Author: Edith Schubert
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Menschenrechte in der Entwicklungspolitik

Kinder- und Jugendrechte Überblick, Herausforderungen und Ansätze

Die Bedeutung von Kinder- und Jugendrechten in der Entwicklungspolitik Kinder und Jugendliche stellen in fast allen Entwicklungsländern mit bis zu 70 Prozent die absolute Mehrheit der Bevölkerung. In der Konvention über die Rechte des Kindes von 1989 sind die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte von Kindern bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres niedergelegt. Die umfassende Verwirklichung aller Kinderrechte ist eine große Herausforderung, denn die Rechte junger Menschen werden weltweit auf vielfältige Weise verletzt. Zentrale Gründe für die fehlende Umsetzung der Kinderrechtskonvention sind schwache oder gar fehlende staatliche Strukturen im Kinder- und Jugendsektor, eine geringe Priorisierung des Sozialsektors, eine mangelhafte Vernetzung der staatlichen Pflichtenträger und nichtstaatlichen Strukturen und oftmals eine schwache zivilgesellschaftliche Interessenvertretung. Das Alter, genauso wie der physische Entwicklungsstand von Kindern und Jugendlichen machen junge Menschen besonders schutzlos gegenüber Rechtsverletzungen. Die Kindersterblichkeit in Subsahara-Afrika liegt bei 148 von 1.000 Kindern unter fünf Jahren. Häufige Ursachen für ihren Tod sind Durchfall­ erkrankungen, Atemwegsinfektionen und Malaria. Viele Kinder in dieser Region sind unterernährt, ha­ ben kein sauberes Trinkwasser und müssen unter unzureichenden hygienischen Bedingungen leben. Ihr Recht auf Kindeswohl wird dadurch verletzt.



Asien hat nach Afrika mit zwölf Prozent die höchste Anzahl arbeitender Kinder zwischen fünf und 14 Jahren. Ein weiteres gravierendes Problem ist die Verheiratung von unter 18-jährigen Mädchen und Jungen. Rund 40 Prozent aller Kinder werden vor ihrem 18. Lebensjahr verheiratet. Häufig werden diese Probleme von Kinderhandel und sexueller Ausbeutung begleitet.



Der Mittlere Osten und Nordafrika haben im formellen Beschäftigungssektor mit über 23 Prozent die höchsten Jugendarbeitslosigkeitsraten der Welt. Die fehlende Perspektive und Ausgeschlossenheit aus der Gesellschaft führt bei vielen Jugendlichen zu Frustration. Diese wiederum ist ein Motor für Jugendgewalt und macht junge Menschen darüber hinaus leicht für fundamentalistische Gruppen mobilisierbar – ein wachsendes Risiko zum Beispiel in Pakistan und im Jemen.



Kinder und Jugendliche als eigenständige Zielgruppe In der Entwicklungszusammenarbeit ist es wichtig, Kinder und Jugendliche als eigenständige und quantitativ starke Zielgruppe mit hoher Schutzbedürftigkeit und großem Potenzial zu begreifen. Nur wenn ihre Rechte geschützt und gefördert werden, können sie dieses Potenzial entfalten und Entwicklungsprozesse effektiv mitgestalten. Im weltweiten Vergleich zeigt sich, dass vorrangig die Entwicklungsländer einen hohen Anteil an jungen Menschen aufweisen. Am höchsten ist dieser in Subsahara-Afrika und dort in Uganda, wo circa 70 Prozent der Einwohner Kinder und Jugendliche sind.

Anteil von Kindern und Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung gegliedert nach Weltregionen

0 – 14 Jahre

15 – 24 Jahre

Afrika

40,3%

20,2% 60,5%

Asien

26,2%

18,1% 44,3%

Karibik, Lateinamerika

27,7%

17,9% 45,6%

Südosteuropa

14,7%

14,1%

28,8%

Nordeuropa

17,3%

13,2%

30,5%

Die jeweils zehn Länder mit dem geringsten und höchsten Durchschnittsalter im Vergleich

15,0 15,6 16,6 16,7

16,8 16,8 16,9 17,4 17,4 17,5

Niger Uganda DR Kongo Burkina Faso Malawi Sambia Afghanistan Angola Timor-Leste Tansania



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Japan Deutschland Italien Finnland

44,7 44,3 43,3 42,0

Schweiz Österreich Bulgarien Kroatien Belgien Schweden

41,9 41,8 41,7 41,6 41,3 40,9

Ansatz der deutschen staatlichen Entwicklungs­ zusammenarbeit Die deutsche staatliche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) leistet vielfältige Beiträge zur Umsetzung von Kinder- und Jugendrechten im Rahmen eines menschenrechtsbasierten Ansatzes deutscher Entwicklungspolitik. Dabei stehen unter anderem die Rahmenbedingungen, also der Aufbau und die Förderung von staatlichen und nichtstaatlichen Strukturen im Kinder- und

Jugendsektor, im Zentrum von Förderansätzen. Hierzu gehören insbesondere Politikberatung, Aufbau und Stärkung von Institutionen sowie die Aus- und Weiterbildung von Schlüsselakteuren auf unterschiedlichen Ebenen: Auf politischer Ebene werden die Regierungen der Partnerländer der EZ bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und weiterer internationaler Vereinbarungen beraten. Dies beinhaltet ➔

zum Beispiel die Erarbeitung und Umsetzung entsprechender Gesetze sowie nationaler wie kommunaler Kinder- und Jugendstrategien und -aktionspläne, die auf Schutz, Förderung und Teilhabe abzielen. Auf der Ebene der Institutionen geht es um den Kapazitätsaufbau z.B. von Organisationen der Kinder- und Jugendarbeit sowie von unabhängigen Jugendorganisationen. Auch die Netzwerkbildung zwischen den Institutionen spielt hier eine wichtige Rolle. ➔

Auf der individuellen Ebene steht die Ausbildung von Jugendreferenten, Jugendsozialarbeitern und Jugendleitern im Mittelpunkt. Methoden der Jugendsozialarbeit, Gemeinwesen- und Aufklärungsarbeit werden an regionale Anforderungen angepasst, entwickelt und angewandt. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem Empowerment junger Menschen vor allem auf lokaler Ebene. ➔

Dieser umfassende Ansatz ist ein Alleinstellungsmerkmal der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit. Kinder- und Jugendrechte werden darüber hinaus in den entwicklungspolitischen Schwerpunkten

zielorientiert umgesetzt. Junge Menschen sind dabei direkt oder indirekt Adressaten einer großen Zahl von Maßnahmen.

Ohne Rechte keine Zukunft Der menschenrechtsbasierte und gendersensitive Entwicklungsansatz des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist eine wichtige Grundlage, um junge Menschen als eigenständige Rechteträger zu respektieren. Junge Menschen sind unsere Zukunft und die Entscheidungsträger von morgen. Das BMZ sieht es daher als eine zentrale Aufgabe an, Kinder- und Jugendrechte zu fördern. Um rechtsbasierte Ansätze für Kinder und Jugendliche angemessen in Projekten und Programmen der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit zu verankern, hat das BMZ die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH beauftragt. Zu den Aufgaben der GIZ gehören insbesondere die Unterstützung von ausgewählten Auslandsvorhaben und Regionalstrukturen bei der Umsetzung von Kinder- und Jugendrechten durch prozessbegleitende Beratung;



Entwicklung, Aufbereitung und Verbreitung von anwendungsorientierten Methoden und Instrumenten zur Umsetzung von Kinder- und Jugendrechten in verschiedenen Sektoren (z.B. Systemische Jugendgewaltprävention, Teilhabe, Kinder- und Jugendpolitikfeldanalyse) sowie



Konzeption und Durchführung von Trainings, Workshops und Fachveranstaltungen.



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