Menschen mit Behinderung im Krankenhaus

Landesbehindertenbeirat Brandenburg Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg e.V. Dokumentation „Menschen mit Behinderung im Krankenhaus“ Informa...
3 downloads 1 Views 1MB Size
Landesbehindertenbeirat Brandenburg

Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg e.V.

Dokumentation

„Menschen mit Behinderung im Krankenhaus“

Informationsveranstaltung des Landesbehindertenbeirates Brandenburg (LBB) in Zusammenarbeit mit der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg e.V. (LKB)

20. September 2016

Landeskrankenhausgesellschaft Geschäftsstelle Zeppelinstrasse 48 14471 Potsdam 1

Programm Begrüßung Dr. Jens-Uwe Schreck Geschäftsführer LKB Marianne Seibert Vorsitzende LBB Grußwort Ministerin Diana Golze Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg (MASGF) Behinderung – was ist das überhaupt? Marianne Seibert, Vorsitzende LBB Das Thema „Menschen mit Behinderung“ aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft Ulrike Reus Referentin, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) Lebenswelten behinderter Menschen sowie Möglichkeiten zur Vorbereitung und Begleitung eines Krankenhausaufenthalts Heiz Strüwing Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V. Landesverband Brandenburg (DGM) Uwe Schönfeld Landesverband der Gehörlosen Brandenburg e.V. Rechtliche Betreuung im Rahmen der Gesundheitssorge Joachim Kay, Leiter der Betreuungsstelle Freier Betreuungsverein Teltow-Fläming e.V. Fazit Zusammenfassung

2

Einleitung Ministerin Diana Golze wies in ihrem Grußwort darauf hin, dass mit der Informationsveranstaltung ein Prozess angestoßen werden soll, in dessen Ergebnis das gegenseitige Verständnis, das Wissen um die Situation des Gegenübers und die Kenntnis zu Möglichkeiten und Grenzen größer werden. Es sollen Wege aufgezeigt werden, gemeinsam bestmöglich im Interesse des Patienten und zu seinem Wohl zu handeln. In Brandenburg leben 450 000 Menschen mit Behinderung, davon 325 000 Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung. Gute Lösungen für eine barrierefreie Versorgung der Menschen mit Behinderung in Krankenhäusern helfen auch anderen Menschen, deshalb ist diese gemeinsame Veranstaltung des Landesbehindertenbeirates Brandenburg (LBB) mit der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg e.V. (LKB) eine gute und wichtige Möglichkeit, ins Gespräch zu kommen, Erfahrungen auszutauschen und das Verständnis für Menschen mit Behinderung in Krankenhäusern zu stärken. Herr Dr. Jens-Uwe Schreck, Geschäftsführer der LKB sieht mit dieser Veranstaltung einen guten Weg, die Erfahrungen der Behindertenverbände aufzugreifen und das Behindertenpolitische Maßnahmepaket der Landesregierung im Handlungsfeld „Gesundheit und Pflege“ weiter zu begleiten. Die bauliche Barrierefreiheit ist in den Krankenhäusern in Brandenburg bereits auf einem hohen Niveau, aber dennoch gibt es hier und dort noch Verbesserungspotential; dessen sind sich die Krankenhäuser auch bewusst.Mit der heutigen Veranstaltung soll der positive Weg, den die brandenburgischen Krankenhäuser bereits begonnen haben, weiter fortgesetzt werden.

3

Behinderung – was ist das überhaupt? Marianne Seibert Vorsitzende Landesbehindertenbeirat Brandenburg Gliederung 1. 2. 3. 4.

Vorstellung Landesbehindertenbeirat Brandenburg Begriff Behinderung Behinderungsarten Fazit

1. Landesbehindertenbeirat Brandenburg 1992 durch damalige Sozialministerin Regine Hildebrandt berufen 2003 im Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz aufgenommen 2013 Novellierung des Gesetzes Aufgabe des LBB § 15 BbgBGG •

Der Landesbehindertenbeirat unterstützt die Landesregierung bei der Aufgabe, gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu schaffen.



Er berät den Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen in allen Angelegenheiten und ist berechtigt, ihm und der Landesregierung Empfehlungen zu geben.

Mitglieder  • •

15 Vertreter der landesweit tätigen rechtsfähigen Behindertenverbände 6 Verbände der Freien Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte Brandenburg e.V.

Nicht stimmberechtigte Mitglieder: • Landkreistag Brandenburg e.V. • Städte- und Gemeindebund Brandenburg • Arbeitsagentur Berlin-Brandenburg • Arbeitgeberverbände des Landes Brandenburg • Gewerkschaften des Landes Brandenburg • Behindertensportverband Brandenburg e.V. • Landesamt für Versorgung und Soziales

4

2. Behinderung – was ist das? Abschied vom Medizinischen Modell

Behinderung ist ein individuelles Defizit Anerkennung des gesellschaftlichen Modells von Behinderung

Behindert ist man nicht, Behindert wird man

Rollstuhl

gleich behindert

Wikipedia Definition von Behinderung „Behinderung bezeichnet eine dauerhafte und gravierende Beeinträchtigung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe beziehungsweise Teilnahme einer Person, verursacht durch das Zusammenspiel ungünstiger Umweltfaktoren (Barrieren) und solcher Eigenschaften der behinderten Person, die die Überwindung der Barrieren erschweren oder unmöglich machen. Behindernd wirken in der Umwelt des behinderten Menschen sowohl Alltagsgegenstände und Einrichtungen (physikalische Faktoren) als auch die Einstellung anderer Menschen (soziale Faktoren).“ Behinderung = Barrieren Behinderung als Wechselwirkung zwischen Betroffenen und Barrieren Barrieren erkennen = Barrierefreiheit umsetzen

nicht mehr Fürsorge sondern gleichberechtigte, selbstbestimmte Teilhabe von Patientinnen und Patienten zu Bürgerinnen und Bürgern

5

Rechtsbegriff Begriff „Behinderung“ – Sozialgesetzbuch (SGB) – UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) – Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BbgBGG) – Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz-BTHG) Sozialgesetzbuch IX §2 Abs.1 „Menschen sind behindert, wenn Ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben der Gesellschaft beeinträchtigt ist.” UN-Behindertenrechtskonvention „Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige  körperliche,  seelische  geistige  Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“ Bundesteilhabegesetz Teil 1 § 2 (1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die • körperliche, • seelische, • geistige • oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.

3. Behinderungsarten Behinderung ist nicht gleich Behinderung - es gibt sehr viele Formen von Behinderungen. • geistige Behinderung • seelische Behinderung • psychische Behinderung • Hörbehinderung (Gehörlosigkeit + Schwerhörigkeit) • Körperbehinderung (mehrfach Körperbehinderung) • Lernbehinderung • Blinden- und Sehbehinderung 6

• •

Sprachbehinderung Verhaltensstörung

4. Fazit •

• • •

den spezifischen und erhöhten Behandlungsbedarf von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung stärker berücksichtigen Qualitätsstandards für einen barrierefreien Zugang für Menschen mit Behinderungen in Krankenhäusern schaffen Gehörlosen Menschen durch Gebärdensprachdolmetscher begleiten Nicht Fürsorge, sondern Selbstbestimmung Umsetzung der UN – BRK (Artikel 25) beschreibt das Recht behinderter Menschen auf den Genuss des erreichbaren Höchstmaßes an Gesundheit ohne Diskriminierung)

• • •

Stärkung der Patientenrechte Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Zusammenhang mit der nachhaltigen Verbesserung der Versorgung von Menschen mit Behinderungen Fortsetzung des Dialogs zwischen LKG und dem LBB

Landesbehindertenbeirat Brandenburg

7

Menschen mit Behinderung aus Sicht der Krankenhäuser Ulrike Reus Referentin Dezernat Personalwesen und Krankenhausorganisation Deutsche Krankenhausgesellschaft

Übereinkommen der Vereinten Nationenüber die Rechte von Menschen mit Behinderungen Die UN-Behindertenkonvention (UN-BRK) ist am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Menschen mit Behinderungen erhalten den gleichen Schutz wie Menschen ohne Behinderungen. Im Zentrum steht das Recht auf Gleichbehandlung, Teilhabe und Selbstbestimmung. Zur Umsetzung der Konvention hat die Bundesregierung einen Aktionsplan erarbeitet und am 15. Juni 2011 verabschiedet.

Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-BRK Alle Menschen mit Behinderungen sollen einen uneingeschränkten barrierefreien Zugang zu allen Gesundheitsdiensten und Gesundheitsdienstleistungen haben. Die Bundesregierung wird gemeinsam mit den Ländern und der Ärzteschaft ein Gesamtkonzept entwickeln, das dazu beiträgt, einen barrierefreien Zugang oder die barrierefreie Ausstattung von Praxen und Kliniken zu gewährleisten. Ziel ist die Beseitigung nicht nur baulicher Barrieren, sondern auch kommunikativer Barrieren, auf die blinde, gehörlose oder taubblinde Menschen stoßen. „Ziel ist, in den nächsten zehn Jahren eine ausreichende Zahl an Arztpraxen barrierefrei zugänglich zu machen.“ (BMAS, Aktionsplan Barrierefreiheit)

Ausbau der barrierefreien Arzt- und Klinikauskunft & Internetwerkzeuge für Ärzte zu den Erfordernissen der Barrierefreiheit in ihren Praxen Auf der BMAS-Webseite www.einfach-teilhaben.de bietet der „Arzt- und Klinikfinder“ umfangreiche Informationen zur Barrierefreiheit von Arztpraxen und Kliniken. Das BMAS wird gemeinsam mit der Stiftung Gesundheit am Ausbau und der Weiterentwicklung des Angebotes auf www.einfach-teilhaben arbeiten. (BMAS, Aktionsplan Barrierefreiheit)

Sensibilisierung des medizinischen Personals für die Belange behinderter Menschen „Die Belange behinderter Patienten sowie insbesondere auch behinderter Patientinnen müssen in der Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten sowie anderen im Gesundheits8

bereich tätigen medizinischen, therapeutischen u. a. Berufsgruppen verstärkt berücksichtigt werden.

UN-Behindertenkonvention – Artikel 1 •

Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.

UN-Behindertenkonvention – Artikel 25 

Das Recht behinderter Menschen auf den Genuss des erreichbaren Höchstmaßes an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung.



Im Rahmen der Gesundheitssorge ist durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten, dass behinderte Menschen Zugang zu Gesundheitsdiensten, einschließlich Rehabilitation, haben.

NAP 2.0 

Mehrstufiges qualitatives Zielsystem



13 Handlungsfelder



Rehabilitation, Gesundheit und Pflege

Staatliche Koordinierungsstelle 

Angesiedelt seit 2008 beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen



Schnittstelle zur Zivilgesellschaft für die Vermittlung der UN Behindertenkonvention



Gründung des Inklusionsbeirates



Themenbezogene Fachausschüsse



In den Fachausschüssen arbeiten Menschen mit und ohne Behinderungen zusammen.

Fachausschüsse

DKG:

Fachausschuss 1:

Barrierefreiheit

Fachausschuss 2:

Kommunikation und Medien

Fachausschuss 3:

Freiheits- und Schutzrechte

Mitglied im Fachausschuss Barrierefreiheit / Unterarbeitsgruppe Barrierefreiheit im Gesundheitswesen

Fachausschuss Barrierefreiheit 9

Themenschwerpunkte:  Barrierefreier Zugang zur Gesundheitsversorgung 

Barrierefreie Infrastrukturen



Barrierefreie Arbeit

Barrierefreiheit im Gesundheitswesen Best Practice Beispiele • Exemplarisch: Evangelisches Krankenhaus Alsterdorf gGmbH:

 Barrierefreier Zugang mit öffentlichen Verkehrsmitteln  Barrierefreiheit im Krankenhaus: Aufzüge, Handlauf, Ausschilderung, BehindertenWC

 Abgesenkter Empfangstresen  Stühle in unterschiedlicher Höhe im WartebereichBarrierefreier Zugang zum Raum der Stille

Barrierefreiheit im Gesundheitswesen • Schulungen für Ärzte, Pflegepersonal, Therapeuten in leichter Sprache für Menschen mit geistiger Behinderung • Schulungen für Ärzte, Pflegepersonal, Therapeuten im Umgang und in der Kommunikation mit an Demenz erkrankten Menschen • Schulung in Gebärdensprache für einige Mitarbeiter des Krankenhauses • Informationsflyer in leichter Sprache über das medizinische Zentrum für erwachsene Menschen mit Behinderung - Alsterdorf

Land Brandenburg • „Die UN-Konvention ist kein Zauberstab. Sie ist der Maßstab an dem wir unser Handeln ausrichten.“ • 19. November 2015: Beschluss des Landtags Brandenburg: 

Das behindertenpolitische Maßnahmenpaket soll ressortübergreifend fortgeschrieben werden. Vorhandene gute Ansätze werden genutzt und neue innovative Konzepte erprobt. Das überarbeitete Maßnahmenpaket soll bis Ende 2016 vorliegen.

„Inklusion in Brandenburg – Gemeinsam Teilhabe gestalten“. • Leben miteinander – unabhängig ob mit oder ohne Behinderung • Strategie- und Maßnahmenplan entwickelt • Handlungsfeld 5: Gesundheit und Pflege Maßnahmekatalog 10

Qualitätsbericht der Krankenhäuser •

Aspekte der Barrierefreiheit werden erfasst



entweder für das gesamte Krankenhaus oder für die Fachabteilung

Qualitätsbericht 

Unterstützung von sehbehinderten oder blinden Menschen



Bauliche und organisatorische Maßnahmen zur Berücksichtigung des besonderen Bedarfs von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen



Organisatorische Maßnahmen zur Berücksichtigung des besonderen Bedarfs von Menschen mit Hörbehinderung und Gehörlosigkeit



Bauliche und organisatorische Maßnahmen zur Berücksichtigung des besonderen Bedarfs von Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung



Bauliche und organisatorische Maßnahmen zur Berücksichtigung des besonderen Bedarfs von Patientinnen und Patienten mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße.



Bauliche und organisatorische Maßnahmen zur Berücksichtigung des besonderen Bedarfs von Patientinnen und Patienten mit schweren Allergien.



Berücksichtigung von Fremdsprachlichkeit.



Organisatorische Rahmenbedingungen zur Barrierefreiheit.

Qualitätsbericht: Unterstützung von sehbehinderten oder blinden Menschen -

Beschriftung von Zimmern in Blindenschrift

-

Aufzug mit Sprachansage/Braille-Beschriftung

-

Tastbarer Gebäudeplan

-

Gute lesbare, große und kontrastreiche Beschriftung

-

Blindenleitsystem bzw. personelle Unterstützung für sehbehinderte oder blinde Menschen

Qualitätsbericht Brandenburg 2014 Bauliche und organisatorische Maßnahmen zur Berücksichtigung des besonderen Bedarfs von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen: • 89,1 % Zimmer mit rollstuhlgerechter Toilette und Dusche o.ä. • 95,3 % Rollstuhlgerechter Zugang zu allen/den meisten Serviceeinrichtungen • 96,9 % Rollstuhlgerecht bedienbarer Aufzug • 93,8 % Rollstuhlgerechte Toiletten für Besucher 11

Bauliche und organisatorische Maßnahmen zur Berücksichtigung des besonderen Bedarfs von Patientinnen und Patienten mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße: • • •

89,1 % Geeignete Betten für Patienten mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße 84,4 % Untersuchungsgeräte für Patienten mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße, z.B. Körperwaagen, Blutdruckmanschetten 78,1 % Hilfsgeräte zur Pflege für Patienten mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße, z.B. Patientenlifter

Bauliche und organisatorische Maßnahmen zur Berücksichtigung des besonderen Bedarfs von Patientinnen und Patienten mit schweren Allergien: •

96,9 % Diätetische Angebote

• Berücksichtigung von Fremdsprachlichkeit: •

82,8 % Behandlungsmöglichkeiten durch fremdsprachliches Personal

Land Brandenburg Exemplarische Beispiele:  Unternehmensverbund Evangelisches Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin:  Die Jugend- und Behindertenhilfe bietet ein umfangreiches Angebot sowohl für Menschen mit Behinderungen selbst als auch für deren Angehörige.  Es umfasst alle Altersgruppen und Lebensbereiche.  Der Schwerpunkt liegt auf Menschen mit geistiger Behinderung mit unterschiedlichem Schweregrad: von der Wohnstätte für Kinder oder Erwachsene über ambulant betreutes Wohnen und ambulante Dienste bis hin zu Schule, Kita und Werkstatt. 

Oberlinklinik: Neuroorthopädie:  Behandlung von Menschen mit Lähmungen und Behinderungen, die Probleme mit ihrem Bewegungsapparat haben.  Zum Leistungsspektrum gehört die umfassende Diagnostik und Problemanalyse bei Bewegungsstörungen, Lähmungszuständen und Mehrfachbehinderungen.  Konservativ-funktionelle Behandlung vom Kleinkind bis ins Seniorenalter.

5. Fazit • Es ist schon viel geschehen in Brandenburg! • Die Verwirklichung von Inklusion - als größtmögliche Form der Teilhabe – ist nicht nur eine Frage der Anpassung von Bundes- und Landesrecht an die Vorgaben der UN-Konvention. • Inklusion bedarf einer inneren Bereitschaft und der Empathie aller Beteiligten. • Inklusion braucht außerdem einen Sinn für das Machbare.

12

Lebenswelten behinderter Menschen sowie Möglichkeiten zur Vorbereitung und Begleitung eines Krankenhausaufenthalts Aus Sicht eines Menschen mit einer neuromuskulären Erkrankung (Körpermehrfachbehinderte)

Heinz Strüwing ehrenamtlicher Vorsitzender Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V. Landesverband Brandenburg

1. Vorstellung Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke    

Bundesverband (über 8000 Mitglieder) Diagnosegruppen (Bundesebene) Landesverband (174 Mitglieder und über 30 verschieden Diagnosen) Neuromuskuläre Zentren (in jedem Bundesland)

2. Muskelerkrankungen (seltene, sehr seltene und ohne Diagnose)  

Diagnosestellung (schwierig bis hin zu keiner Diagnose) die verschiedenen Muskelerkrankungen (über 800)

3. Auswirkungen auf die Lebensqualität Viele Betroffene und Angehörige stehen nach Mitteilung der Diagnose unter Schock, so dass es passieren kann das einige Informationen, die Ärztinnen und Ärzte zum Krankheitsverlauf und zur Krankheitsbewältigung geben, nicht aufgenommen werden können.. Typische Symptome der meisten neuromuskulären Erkrankungen sind in unterschiedlichem Ausmaß Muskelschwäche und rasche Ermüdbarkeit, bei einigen Erkrankungen auch Muskelschmerzen und Muskelkrämpfe. Insbesondere zur Kompensation der Funktionsstörungen bedingt durch die Schwächen und eventuell bestehende Sprech- oder Atemstörungen sind unbedingt Hilfsmittel notwendig. Die Lebensqualität kann sich, je nach Form der Muskelerkrankung, in kürzester Zeit gravierend verschlechtern. Besonders bei der ALS können sehr schnelle Verschlechterungen auftreten..

4. Das Leben gestalten Eine Reihe von Hilfsmitteln kann die Bewältigung der Beeinträchtigungen durch die Krankheit erleichtern oder erst ermöglichen. Hierzu können gehören: Elektrorollstuhl, Duschstuhl, Badewannen-Lifter, Toilettensitzerhöhungen, Umsetzhilfen, Rampen für den Rollstuhl, Pflegebett, aber auch kleinere kleine Hilfen wie Greifzangen oder ein kleiner Trinkhalm zum Aufnehmen von Flüssigkeit. Eine völlig neue Gestaltung der bisherigen Wohnsituation - die Schaffung von Barrierefreiheit sowie die Annahme von Hilfen durch Assistenz - ist zu organisieren.

5. Vorbereitung eines Krankenhausaufenthalts Auf vielfältige Art und Weise entstehen Herausforderungen, wenn dann Menschen mit diesen schweren Behinderungen für die Dauer eines Krankenhausaufenthaltes ihr gewohntes 13

Umfeld verlassen müssen. Sie können ihre Rituale häufig nicht mehr wie gewohnt umsetzen und müssen mit anderen Strukturen zurechtkommen. Wiederholt gibt es im Krankenhaus Unklarheiten im Umgang mit dem dort fremden Menschen mit Behinderung. Es ist gut, wenn diese Fragen – soweit möglich – vor einer Krankenhausaufnahme geklärt werden. Ist eine schwierige Situation erst einmal aufgetreten, können die Folgen gravierend sein. Junge Menschen mit Behinderung, die gerade vom Kinder- und Jugendbereich in den Erwachsenenbereich gewechselt haben, müssen mit einer für sie völlig fremden Situation und zusätzlich mit weniger Betreuung. Ältere behinderte Menschen werden aufgrund von z.B. altersbedingten Erkrankungen in ein Krankenhaus aufgenommen und fühlen sich allein gelassen. Jeder Mensch mit Behinderung hat neben den üblichen auch besondere Herausforderungen, die in der Regel zeitintensiv sind. Dies erschwert oft die Aussicht auf einen möglichst optimalen Krankenhausaufenthalt. So kommen hier viele unterschiedliche Probleme zusammen, die eine intensive Auseinandersetzung mit dieser Thematik nötig machen, zumal dieses Thema auch aufgrund des demographischen Wandels zukünftig mehr beachtet werden muss. Das Brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz hat das Ziel, die Benachteiligung von behinderten Menschen im Land Brandenburg zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Die UN Behindertenrechtskonvention verlangt, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen haben. Partizipation an allen Dimensionen des politischen und sozialen Lebens ist gefordert. Besonders erwähnt wird im Art. 25, auch das Recht auf freien Zugang zum Gesundheitsdienst sowie das Recht auf eine Gesundheitsversorgung in derselben Qualität und auf demselben Standard wie bei anderen Menschen. Der 113. Ärztetag 2010 beispielsweise, sieht die Notwendigkeit einer konsequenten Umsetzung der UN-BR Konvention durch die Ärzteschaft und unterstützt uneingeschränkt die Forderung der Konvention nach einer bedarfsgerechten medizinischen Versorgung von Menschen mit Behinderungen, die der Qualität und dem Standard der Versorgung von Menschen ohne Behinderung entspricht. Aber nicht nur die veränderten Bedingungen der Inklusion erfordert ein Umdenken – ein selbstverständliches Miteinander - dass Menschen mit Behinderung Teil der Gemeinschaft sind. Es gilt nicht mehr der Fürsorgeansatz, sondern die Stärkung der Teilhabe, das Recht auf Selbstbestimmung. Die jetzige Situation von Menschen mit Behinderung ist in vielen Krankenhäusern noch nicht zufriedenstellend geregelt. Dafür gibt es sicherlich unterschiedliche Ursachen. Eine Ursache könnte die nicht ausreichende Ausbildung von Personal in den Krankenhäusern sein. Eine andere das nichtvorhanden sein von Ablaufplänen bei der Aufnahme von Menschen mit einer schweren Behinderung. In den Krankenhäusern arbeiten hochqualifizierte und engagierte Mitarbeiter. Bei der Ausbildung kommt aber das Vermitteln von Wissen um die verschiedensten Behinderungen viel zu kurz. (2100 Stunden Theorie, dav. 18 Std. im Feld Behinderung und 10 Std. im Feld Rehabilitation.

14

6. Was können wir gemeinsam tun, um die Versorgung eines Menschen mit schweren Behinderungen im Krankenhaus zu optimieren Schon vor einer Aufnahme in ein Krankenhaus sollten Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, sich zu informieren und zu kommunizieren. Dies ist z.B. über die Ergänzung der Homepage mit einer Version in Leichter Sprache und die Übersetzung in eine Hörversion denkbar. Ebenfalls in Leichter Sprache verfasst werden sollten Informationsbroschüren und Flyer. Eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Rehabilitation ist eine umfassende Barrierefreiheit im Krankenhaus. Dadurch wird Selbstbestimmung und Teilhabe ermöglicht. Optimierungen im Vorfeld könnten sein: –

Erstellung einer Checkliste durch Mitarbeiter des Krankenhauses



Klärung nach § 11 Abs. 3 SGB V (Mitaufnahme- Assistenzbedarf)



Vorabsprachen mit Patient durch Sozialarbeiter /oder benannter



Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen.



Liegt ein Nothilfepass vor



Absprache über notwendige Hilfsmittel - im Krankenhaus vorhanden oder Mitnahme in das Krankenhaus



Absprache über notwendigen Unterstützungsbedarf



Gerade bei einer Muskelerkrankung kann der Hilfebedarf 24 Stunden - also rund um die Uhr - bestehen.



Gegebenenfalls Einbeziehung psychologischer Betreuung

Insbesondere Menschen mit ausgeprägten Behinderungen benötigen umfassende Hilfe und Unterstützung von außen. Ziel unserer Gesellschaft muss es sein, optimale Voraussetzungen für die Betreuung in den Krankenhäusern zu schaffen um damit zu einer besseren Gesundung der Menschen mit Behinderung beizutragen. Ich bin mir sicher, dass die Verbände der Behindertenselbsthilfe in Brandenburg hierzu einen wertvollen Beitrag leisten können und die Krankenhausgesellschaft von diesen Erfahrungen, und diesem Wissen profitieren kann. Die Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke bietet diese Hilfe gerne an. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

Schwedt/Potsdam 20.09.2016

15

Menschen mit einer Hörbehinderung im Krankenhaus Uwe Schönfeld Landesverband der Gehörlosen Brandenburg e.V. und der Überregionalen Koordinierungs- und Beratungsstelle für Hörbehinderte Menschen im Land Brandenburg. Träger: ZFK e.V.

wirkliche

Kommunikation eine Information des Deutschen Gehörlosen Bund unverändert seit 2012 Wenn Gehörlose und andere Menschen mit Hörbehinderung zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen, haben sie das Recht, Gebärdensprache zu benutzen. Das steht im Sozialgesetzbuch (§ 17 Abs. 2 SGB I). Die Kosten für einen Gebärdensprachdolmetscher werden übernommen. Bei Arztbesuchen und ambulanter Behandlung im Krankenhaus übernimmt die Krankenkasse die Kosten, bei einem stationären Krankenhausaufenthalt das Krankenhaus Die Dolmetscher rechnen direkt mit der Krankenkasse oder dem Krankenhaus ab. Auf der Homepage von www.visuelles-denken.de Hat ein gehörloser Patient ein Recht auf einen Dolmetscher? Ja. Das Sozialgesetzbuch I garantiert in §17 (2) bei Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten das Recht auf einen Dolmetscher: „Hörbehinderte Menschen haben das Recht, bei der Ausführung von Sozialleistungen, insbesondere bei ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen, Gebärdensprache zu verwenden. Die für die Sozialleistung zuständigen Leistungsträger sind verpflichtet, die durch die Verwendung der Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen entstehenden Kosten zu tragen.“ Berufsverband der Gebärdensprachdolmetscher/-innen Berlin/Brandenburg (BGBB) e.V. schreibt auf seiner Homepage (Auszug) Bei einer Behandlung im Krankenhaus muss die behandelnde Einrichtung auch die anfallenden Kosten für Gebärdensprachdolmetscher/-innen übernehmen. Diese oder ähnliche Informationen ziehen sich, wie ein roter Faden, durch die Hörbehindertengemeinschaft Zahlen: In Brandenburg leben ca. 2.650 Gehörlose und ca. 3.000 Menschen mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit In Berlin leben ca. 2.700 Gehörlose und ca. 4.000 Menschen mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit

Grundsätzlich stehen wir, die Hörbehinderten, vor einem Dilemma 16

Es gibt eine UN-Behindertenrechtskonvention, die 2008 in Kraft getreten ist Artikel 25 – Gesundheit Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu geschlechtsspezifischen Gesundheitsdiensten, einschließlich gesundheitlicher Rehabilitation, haben. Insbesondere

Es gibt einen Rechtsanspruch im SGB X (in Deutschland) § 19 Amtssprache) (1) Die Amtssprache ist deutsch. Menschen mit Hörbehinderungen und Menschen mit Sprachbehinderungen haben das Recht, in Deutscher Gebärdensprache, mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder über andere geeignete Kommunikationshilfen zu kommunizieren; Kosten für Kommunikationshilfen sind von der Behörde oder dem für die Sozialleistung zuständigen Leistungsträger zu tragen Es gibt z.B. diese Rahmenvereinbarung zwischen dem Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Berlin und dem Bundesverband der Gebärdensprachdolmetscherlnnen Deutschlands e.V., Zwickau vom 1. Januar 2014 (Auszug)

§ 5 Absatz 4 Im Falle stationärer Krankenhausbehandlungen, stationärer Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen sowie Aufenthalten in stationären Pflegeeinrichtungen sind die Einsätze von Gebärdensprachdolmetschern mit den Pflegesätzen bzw. Fallpauschalen abgegolten, sodass es einer direkten Kontaktaufnahme und Kostenabrechnung zwischen Gebärdensprachdolmetscher und stationärer Einrichtung bedarf. Ist diese hierzu nicht bereit, sollen sich Gebärdensprachdolmetscher bzw. Versicherter um Unterstützung an die Ersatzkasse wenden

Das Problem: Die Krankenhäuser sind keine Sozialleistungsträger. Die Krankenkassen sehen die Leistung der Gebärdensprachdolmetscher in der Fallpauschale integriert und demzufolge muss das Krankenhaus die Kosten tragen. Jeder schiebt die Verantwortung von sich. Bleibt nur noch eine Lösung? Das Sozialamt muss die Leitungen übernehmen. Aber auch hier gibt es ein Problem. Das Sozialamt sieht hier SGB V in der Verantwortung und der interne Streit kann dann nicht durch das SGB XII beglichen werden. Und sollte es doch einmal übernommen werden, würde es nur für Menschen mit Grundsicherung zutreffen

17

Bereits am 20.10.2014 gibt es ein Diskussionsbeitrag Nr. 23/2014 beim Forum Rehabilitations- und Teilhaberecht (Anmerkung zu BSG, Beschl. V. 29.07.2014 – B 3 SF 1/14 R) von Daniel Hlava (Auszug) Das BSG äußerte sich in seinem Beschluss nicht eindeutig,... . Die Schlüsselfrage ist hierbei, wer die Dienstleistung in Auftrag gegeben hat. Handelt es sich um die Krankenkasse oder den bei ihr versicherten gehörlosen Menschen, so findet direkt § 17 Abs. 2 S. 2 SGB I Anwendung, wonach der Sozialversicherungsträger die Kosten zu übernehmen hat. Ist hingegen der Auftraggeber das Krankenhaus handelt es sich grundsätzlich um ein Dienstleistungsverhältnis im Sinne § 611 BGB. Bestellt demnach das Krankenhaus aus eigenem Antrieb den Dolmetscher – und handelt hierbei nicht erkennbar in Vertretung für den gehörlosen Patienten (also in dessen Namen, vgl. § 164 BGB) – ist es somit im Außenverhältnis auch verpflichtet, die Dienstleistung zu bezahlen (§

18

Die überregionale Koordinierungs- und Beratungsstelle incl. der Landesdolmetscherzentrale muss nun zusätzlich viele Gespräche führen, um die Kommunikation und die damit entstehenden Kosten sicher zu stellen. Hier besteht auch eine Kompromissbereitschaft, bis ein entsprechend klares Urteil oder ein Beschluss seitens des BSG veröffentlicht wird. Sollten Fragen auftreten kann Ihnen die Landesdolmetscherzentrale gerne behilflich sein geeignete Lösungen zu finden. Auch bei Fragen zu Sensibilisierungen, Weiterbildungen und Qualifizierungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Informationen erhalten Sie auch unter: www.zfk-bb.de

Per Mail: [email protected] Telephon Cottbus: 0355 72 958 90 Telefon Potsdam: 0331 887 13 07 Telefon Berlin: 030 443 10 830 Notrufnummer: 0800 668 0 783 0 8 0 0 NOT + RUF

Ausgewählte Meinungen in einem sozialen Netzwerk Ein unglaubliche Zustand, wo ich in einer Medizinischen Abteilung liege, wollen Personal kaum Mühe geben um schriftliche Kommunikation mit mir machen und ebenso will auch kein Gebärdensprachdolmetscher besorgen, wenn etwas wichtig besprechen sollte. Die Ärztin füllt sich jetzt überfordert mit mein Anwesenheit, weil Besorgung GSD für sich bereit ein Überförderung ist. Ich war gestern platt, und habe ich leider psychische Schock am Abend erlitten, sodass mir so schlecht ging. Ich musste über 3 Std auf ärztliche Hilfe warten. Weil nimmt die Personale mein Zustand nicht ernst, dadurch bekam ich innerliche Angst.... Schock oder Unvorstellbar? Leider Nein! Ich kann mir so vorstellen, wenn die gehörlose Patienten im Krankenhaus kein genaue Amanse (Krankheitvorschichte) angeben kann. Aus mein Erfahrung als Patientbegleiter oder Besucher zeigen mir immer wieder, dass die Betroffene nie genaue Krankheitsvorgeschichte gemacht hat. Vor vielen Jahr wurde ich ein Arzt mich im Flur angesprochen, der möchte er mich um Hilfe bitten. Weil mein Freund in extreme schlechte Deutsch schreibt. Ich sagte nur, wenn mein Freund dabei ist. Ich funktionierte als Relaisdolmetscher. Ein Arzt schrieb ein komplizierte Frage, der ich ins einfachere Deutsch ein Frage stellen soll. Es dauert etwa mehr als 1 Stunde, ... Ich frage euch, dass ihr überhaupt ins Krankenhaus OHNE JEDE ANGST gehen möchte. Dann bitte ich euch herzlich ein Anregung, wo wir kämpfen können. (Fehler wurden nicht korrigiert)

19

„Rechtliche Betreuung im Rahmen der Gesundheitssorge Joachim Kay, Leiter der Betreuungsstelle Freier betreuungsverein Teltow-Fläming e.V.

Freier Betreuungsverein Teltow-Fläming e.V. • • • • • •

Sitz: Zossen, Landkreis Teltow-Fläming gegründet 1992 als Betreuungsverein von der überörtlichen Betreuungsbehörde anerkannt steuerrechtlich gemeinnützig tätig Rechtliche Betreuung, ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte, Schuldnerberatung, Insolvenzberatung, allg. Sozialberatung, Schuldenpräventionsprojekt 24 Mitarbeiter

14.09.2016, OA einer ITS in Berlin: •

„Schauen Sie, die Genehmigung zur Verlegung der PEG und Vornahme der Tracheotomie haben wir bereits mit der Betreuungsanregung bei Gericht beantragt, denn Betreuer kommen ja nicht so einfach mal ins Krankenhaus und sind auch telefonisch und per Fax schwer zu erreichen.“

Gemeinsame Ziele? •

Rechtlicher Betreuer: „ (…) die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht. Zum Wohl des Betreuten gehört auch die Möglichkeit, im Rahmen seiner Fähigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten.“



Arzt: „ (…) unter Achtung vor dem Leben und der Würde des Menschen ohne Unterschied (…) die körperliche und geistige Gesundheit des Menschen zu schützen (…)“

Krankenhaus • • • •

„Einwilligungsfähigkeit“ (Behandlungswunsch, Patientenverfügung) Patientenrechte, §§ 630a-h BGB, „Behandlungsvertrag“ (Aufklärung, Einwilligung) Konfrontation mit unterschiedlichen Akteuren (Patient, Angehöriger, ggf. auch mit rechtlicher Funktion, beruflicher oder ehrenamtlicher Betreuer, Bevollmächtigter) Rahmenbedingungen (Zeit, Personal, Fluktuation, Informationsvermittlung, Sachmittel)

Rechtlicher Betreuer/Bevollmächtigter • • • •

Medizinischer Laie System Krankenhaus undurchschaubar (Verantwortung, Hierarchie, Organisation) Unterstützung statt stellvertretende Entscheidung Rahmenbedingungen (Mobilität, Zeit, Termine, Erreichbarkeit)

„Medizin ist eine soziale Aufgabe„ Erich Loewy • •

Ethik als dialogische Aufgabe Sprach- und Zuhörfähigkeit 20

Ausblick • • • • •

Fortbildung (Anreiz für Ärzteschaft) Angebot Fortbildung im Sozialraum insb. durch Betreuungsvereine Austausch „Selbstbestimmte Vorsorge“ Institutionalisierte Gesprächsebene „Tag der offenen Tür“

21

Zusammenfassung Fragestellungen der Teilnehmer: 1. Definition der „Schwerstbehinderung“ bezüglich der DRGs 2. Qualitätsberichte als Selbsteinschätzung: auf welcher Grundlage wird Barrierefreiheit definiert 3. Gab es bereits Kontakte mit der Landesärztekammer, um z.B. „Grundkurse“ in barrierefreier Kommunikation anzubieten? 4. Erreichbarkeit von rechtlichen Betreuern, Übermittlung von Kontaktdaten Herr Strüwing Vorschläge zur Verbesserung 1. Homepages barrierefrei gestalten (einfache Sprache) 2. Informationen für Patienten barrierefrei/zugänglich 3. Checkliste für Aufnahme (Vorabsprachen, was muss beachtet werden, Assistenz und deren Refinanzierung, Hilfsmittelbedarf) 4. Vorgespräche/Ansprechpartner im Krankenhaus Herr Schönfeld: wünscht sich Barrierefreie Homepage Informationen auf Homepages mit Gebärdendolmetschung wären hilfreich Der heutige Tag war ein erster Aufschlag, die gute Zusammenarbeit wird fortgesetzt. Frau Baumgardt: die verschiedenen Verbände können Partner sein, beim Sichtbarmachen und Lösen von Problemen; dies zeigt der heute begonnene Dialog. Auch in den einzelnen Regionen des Landes sollte die Zusammenarbeit gestärkt werden. Herr Dr. Schreck dankt den Referenten und den Teilnehmern für den konstruktiven Dialog, und wünscht einen guten Heimweg.

22

Suggest Documents