Mehr Geld für Mütter und Väter

Mehr Geld für Mütter und Väter Elternzeit - Elterngeld - Kindergeld - Mutterschutz; Soziale Leistungen für Eltern Bearbeitet von Horst Marburger 12...
Author: Alexa Sommer
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Mehr Geld für Mütter und Väter

Elternzeit - Elterngeld - Kindergeld - Mutterschutz; Soziale Leistungen für Eltern

Bearbeitet von Horst Marburger

12. Auflage 2015. Buch. 176 S. Softcover ISBN 978 3 8029 4064 4 Format (B x L): 12,5 x 18,7 cm Gewicht: 175 g

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Schnellübersicht Abkürzungen 7 Das steht Müttern und Vätern zu

8

Mutterschutz für Arbeitnehmerinnen

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Geldleistungen von Arbeitgeber und Staat

39

Krankenkassenleistungen 49

Mutterschaftsgeld 75

Elterngeld 85

Elternzeit 107

Höhere Rentenansprüche

125

Recht auf Sozialhilfe

135

Kindergeld 139

So setzen Sie Ihre Interessen durch

151

Hilfreiche Adressen

155

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

12

Stichwortverzeichnis 171

Abkürzungen A- und B-Stelle Az. BAG BEEG BFDG BGB BKGG BSG BSHG EStG EWR GG GKV GKV-VSG GKV-WSG HebG KiZ KVLG MuSchG PrävG SGB I SGB II SGB III SGB V SGB VI SGB VII SGB VIII SGB X SGB XII SGG UHVG

Auskunfts- und Beratungsstelle Aktenzeichen Bundesarbeitsgericht Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Bundesfreiwilligendienstgesetz Bürgerliches Gesetzbuch Bundeskindergeldgesetz Bundessozialgericht Bundssozialhilfegesetz Einkommensteuergesetz Europäischer Wirtschaftsraum Grundgesetz Gesetzliche Krankenversicherung GKV-Versorgungsstärkungsgesetz GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz Hebammengesetz Kinderzuschlag Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte Mutterschutzgesetz Präventionsgesetz Sozialgesetzbuch – Erstes Buch (Allgemeiner Teil) Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (Grundsicherung für Arbeitsuchende) Sozialgesetzbuch – Drittes Buch (Arbeitsförderung) Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch (Gesetzliche Krankenversicherung) Sozialgesetzbuch – Sechstes Buch (Gesetzliche Rentenversicherung) Sozialgesetzbuch – Siebtes Buch (Gesetzliche Unfallversicherung) Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (Kinder- und Jugendhilfe) Sozialgesetzbuch – Zehntes Buch (Verwaltungsverfahren) Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (Sozialhilfe) Sozialgerichtsgesetz Unterhaltsvorschussgesetz

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Das steht Müttern und Vätern zu Die Regelungen zum Nutzen von Mutter, Vater und Kind sind vielfältig und unübersichtlich. Deshalb ist es für Eltern sehr schwierig, alle Möglichkeiten, die die gesetzlichen Vorschriften bieten, zu kennen. Die Schaubilder auf den folgenden Seiten geben einen Einblick über die Komplexität der Leistungen für junge Familien. Hier hilft der vorliegende Ratgeber weiter: Es werden nicht nur alle Leistungsansprüche aufgezeigt, die vor und nach der Entbindung zustehen. Erläutert wird auch, wo Mütter und Väter sich über diese Leistungen informieren und sie erfolgreich beantragen können. Das Eltern- und Kindergeld sind Kernleistungen des Staates zur Förderung junger Familien. Sie werden ebenso ausführlich erläutert wie die Ansprüche auf die verschiedenen Modelle der Elternzeit. Geldleistungen sind sowohl während der Schwangerschaft als auch in der gesamten Zeit der Mutter- bzw. Vaterschaft von besonderer Bedeutung. Wichtig sind aber auch weitergehende Ansprüche, beispielsweise  die Hilfe von Hebammen  die Ansprüche Berufstätiger gegenüber ihrem Arbeitgeber  Leistungen infolge der Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes  der Anspruch auf einen Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld Nicht zu vergessen sind auch die sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche, wie etwa die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die seit 1.1.2013 auf einer neuen Rechtsgrundlage beruhen. Bei den Rentenansprüche ist insbersondere die Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der Berechnung der künftigen Rente hervorzuheben. Wichtig: Seit 1.8.2013 konnte als neue Sozialleistung das sogenannte Betreuungsgeld in Anspruch genommen werden, wenn Eltern für ihre Kinder von ein bis drei Jahren keinen Krippenplatz, 8

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Das steht Müttern und Vätern zu

also keine Kindertagesstätte in Anspruch nehmen wollten, sondern diese zuhause selbst betreuen wollten. Das entsprechende Gesetz wurde aber im Juli 2015 vom Bundesverfassungsgericht für ungültig erklärt: Das Bundes-Betreuungsgeld gibt es damit nicht mehr. Es bleibt abzuwarten, ob einige Bundesländer diese Leistung weiter gewähren werden. Eltern, die das Betreuungsgeld vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezogen haben bzw. denen der Bezug vorher noch bewilligt worden war, erhalten die Leistung weiterhin. Zukünftigen Eltern fällt es bisweilen schwer, Behörden anzusprechen. Dieser Ratgeber macht Mut, sich auch bei Mittellosigkeit an die zuständigen Stellen zu wenden und ggf. Sozialhilfe zu beantragen. Wer seine Ansprüche kennt, kann sie bewusst und zielgerichtet beantragen. Horst Marburger

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Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz

Weiterzahlung des Entgelts

gegebenenfalls ggf. Krankengeld Krankengeld

Arbeitsunfähigkeit vor der Schutzfrist

Keine Arbeitsleistung infolge der Schwangerschaft (vor Schutzfrist) Schutzfrist vor der Entbindung

Mutterschaftsgeld

Entbindungstag

Schutzfrist nach der Entbindung

Geldleistungen für Arbeitnehmerinnen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Elterngeld

nach der Schutzfrist

Das steht Müttern und Vätern zu

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Mutterschutz

Arbeitgeber

Kündigungsschutz (Mütter und Väter) Elternzeit (Mütter und Väter)

eventuell:

gesetzliche Krankenkasse

gesetzliche Krankenkasse

eventuell:

Bundesversicherungsamt

gesetzliche Krankenkasse

Bundesversicherungsamt

oder

Arbeitgeber

Mutterschaftsgeld

Sachleistungen, wie ärztliche Behandlung usw. Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Rentenversicherungsträger

Anrechnung Kindererziehungszeiten (Mütter und Väter)

Land

gegebenenfalls ggf. auch: auch:

Bund

Elterngeld (Mütter und Väter)

Ansprüche bei Schwangerschaft und Mutterschaft und zuständige Stelle

Das steht Müttern und Vätern zu

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Mutterschutz für Arbeitnehmerinnen Was bedeutet Mutterschutz? .....................................................  14 Wer nicht vom Mutterschutzgesetz erfasst wird .......................  19 Mitteilung der Schwangerschaft: Wann? ..................................  21 Beschäftigungsverbote ...............................................................  24 Schutzfristen ................................................................................  31 Besonderer Kündigungsschutz ...................................................  34 Urlaubsansprüche ........................................................................  38

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Was bedeutet Mutterschutz? Definition: Mutterschutz

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Wirkungsradius des Mutterschutzes für die werdende Mutter

Arbeitsschutz

Kündigungsschutz

Gesundheitlicher und wirtschaftlicher Schutz

Der Mutterschutz muss in diesen Bereichen beachtet werden.

Der Arbeitsschutz sowie der gesundheitliche und wirtschaftliche Schutz stehen in enger Beziehung zueinander. Führt nämlich die betriebliche Tätigkeit zu einer Gefährdung der Gesundheit von Mutter und/oder Kind, sind Beschäftigungsverbote vorgesehen. Das bedeutet, dass die Frau ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen kann. Der gesundheitliche Schutz führt dazu, dass während dieser Beschäftigungsverbote keine Verdiensteinbußen auftreten. Das Mutterschutzgesetz gilt für jede Arbeitnehmerin! Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist kein Gesetz der Sozialversicherung. Vielmehr gehört es dem Arbeitsrecht an. Das bedeutet, dass es für Arbeitnehmerinnen gilt. Sein Wirkungsbereich erstreckt sich auch auf Heimarbeiterinnen und ihnen Gleichgestellte.

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Weibliche Familienangehörige in einem Beschäftigungsverhältnis

Frauen in einem Arbeitsverhältnis

Frauen in einem Leiharbeitsverhältnis

In Heimarbeit beschäftigte Frauen

Unständig beschäftigte Frauen

Mutterschutz gilt auch für versicherungsfreie Beschäftigungen, z. B. Mini-Jobber und kurzzeitig Beschäftigte.

Teilzeitbeschäftigte Frauen

Mehrfachbeschäftigte Frauen

Die Bestimmungen des Gesetzes zumSchutze Schutz der erwerbstätigen Mutter gelten für: zum

Was bedeutet Mutterschutz?

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Mutterschutz für Arbeitnehmerinnen

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Grundsätzlich ist es gleichgültig, welchen Umfang eine Beschäftigung hat, um vom Mutterschutzgesetz erfasst zu werden. Das bedeutet, dass auch teilzeitbeschäftigte Frauen Anspruch nach dem Mutterschutzgesetz haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Beschäftigungsverhältnis der Sozialversicherung unterliegt. Auch Frauen, die sich in einem sogenannten geringfügigen Beschäftigungsverhältnis befinden, haben Ansprüche nach dem Mutterschutzgesetz. Diese Ansprüche richten sich in erster Linie gegen den Arbeitgeber. Hat eine Frau mehrere Beschäftigungsverhältnisse, bestehen die Ansprüche aus dem Mutterschutzgesetz gegen alle ihre Arbeitgeber. Das gilt auch, wenn beispielsweise ein Beschäftigungsverhältnis (Hauptbeschäftigung) der Sozialversicherungspflicht unterliegt, die anderen Beschäftigungsverhältnisse aber wegen Geringfügigkeit bzw. Befreiung in der Rentenversicherung versicherungsfrei sind (sog. Mini-Job). Wichtig: Der Mutterschutz gilt auch für Frauen in einem Leiharbeitsverhältnis. Die Beschäftigungsverbote müssen vom Entleiher beachtet werden. Soweit Ansprüche gegen den Arbeitgeber auf die Zahlung von Entgelt bestehen, ist dagegen der Verleiher, der nach dem Gesetz als Arbeitgeber anzusehen ist, leistungspflichtig. Auch für unständig Beschäftigte gilt das Mutterschutzgesetz. Unständig ist eine Beschäftigung, die auf weniger als eine Woche entweder  infolge ihrer Eigenart oder  im Voraus aufgrund des Arbeitsvertrags beschränkt ist. Unständige Beschäftigungen liegen beispielsweise bei Hausschneiderinnen und Krankenschwestern mit Privatpflege vor. Praxis-Tipp: Für Frauen in einem Probearbeitsverhältnis oder Frauen, die zur Aushilfe tätig sind, gilt das Mutterschutzgesetz ebenfalls. 16

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Was bedeutet Mutterschutz?

Auch das mittelbare Arbeitsverhältnis wird durch das Mutterschutzgesetz erfasst. Hier erhält der mittelbare Arbeitgeber (z.  B. ein Hausmeister) eine Vergütung, aus der er selbst Arbeitnehmer (z. B. Reinemachefrauen) bezahlt. Diese Arbeitnehmer stellt er selbst ein, fungiert somit als Arbeitgeber, obwohl er ebenfalls als Arbeitnehmer (etwa gegenüber der Schulbehörde) tätig ist. Wichtig: Eine Beschäftigung bei einem Familienangehörigen kann ebenfalls ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Mutterschutzgesetzes darstellen. Voraussetzung ist allerdings, dass  ein regulärer Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde,  die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird,  die Arbeitnehmerin leistungsgerecht bezahlt wird und  die Lohnkosten als Betriebsausgaben verbucht werden. Es wurde bereits erwähnt, dass das Mutterschutzgesetz auch für die in Heimarbeit beschäftigten Frauen und ihnen Gleichgestellte gilt. Maßgebend sind hier die Vorschriften des Heimarbeitsgesetzes. Die Einbeziehung der Heimarbeiterinnen und ihnen Gleichgestellter in den Geltungsbereich des Mutterschutzgesetzes ist kein Verstoß gegen den Grundsatz, dass lediglich Arbeitnehmerinnen anzusprechen sind. Vielmehr werden Heimarbeiterinnen und ihnen Gleichgestellte als arbeitnehmergleiche Personen angesehen und in Bezug auf den Mutterschutz den Arbeitnehmerinnen weitgehend gleichgestellt. Praxis-Tipp: Darüber hinaus gilt das Mutterschutzgesetz für:  Auszubildende  Anlernlinge  Umschülerinnen  Volontärinnen Das bedeutet, dass es selbst für Frauen gilt, die, ohne als Auszubildende angenommen zu sein, zum Zweck ihrer Ausbildung unentgeltliche und kaufmännische Dienste leisten. www.walhalla.de 17

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Geldleistungen von Arbeitgeber und Staat Mutterschutzlohn ........................................................................  40 Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung ......  43 Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld ...........................  44 Niedrigere Beiträge zur Pflegeversicherung ..............................  48

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Krankenkassenleistungen Wer hat Anspruch? ......................................................................  50 Wer ist familienversichert? .........................................................  51 Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe .................................  58 Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln ..................  62 Stationäre Entbindung ................................................................  62 Häusliche Pflege ..........................................................................  64 Haushaltshilfe ..............................................................................  66 Früherkennungsuntersuchungen für Kinder .............................  67 Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen ...............................................  72

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Mutterschaftsgeld Wer hat Anspruch? ......................................................................  76 Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung ......  77 Höhe des Mutterschaftsgelds .....................................................  79 Dauer des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld .............................  80 Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengelds ...........................  82

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Elterngeld Wer hat Anspruch auf Elterngeld? ...........................................   86 Höhe des Elterngelds ................................................................   93 Elterngeldstellen .......................................................................  100 Unterlagen, die Sie benötigen ..................................................  102 Landeserziehungsgeld ..............................................................  103

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Elternzeit Wann besteht Anspruch auf Elternzeit? ..................................  108 Arbeitsaufnahme trotz Elternzeit? ..........................................  117 Kündigungsschutz – auch in der Elternzeit ..............................  121

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Höhere Rentenansprüche Was sind Kindererziehungszeiten? ..........................................  126 Leistungsrechtliche Auswirkungen der Kindererziehungszeiten .....................................................  129 Was sind Berücksichtigungszeiten? ..........................................  130 Leistungsrechtliche Auswirkungen von Berücksichtigungszeiten ....................................................  131 Sonstige Regelungen ................................................................  133

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Recht auf Sozialhilfe Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft ..........................  136 Kinderzuschlag ..........................................................................  137

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Kindergeld Anspruchsberechtigung ............................................................  140 Höhe des Kindergelds ...............................................................  143 Beginn und Ende des Anspruchs auf Kindergeld ....................  145 Antrag ........................................................................................  146 Mitwirkungspflichten ...............................................................  146 Zahlung des Kindergelds an eine andere Person oder eine Behörde .............................................................................  148 Rückwirkende Erhöhung des Kindergelds ...............................  149 Zuständige Stelle .......................................................................  150

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So setzen Sie Ihre Interessen durch Interessen gegenüber dem Arbeitgeber ..................................  152 Interessen gegenüber Behörden ..............................................  152 Interessen gegenüber dem Kindesvater ..................................  154

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