SEMINARE
2. Halbjahr 2015
Mit Garantieterminen.
Medizinprodukte-Betreiber und -Anwender. Rechtssicherheit im praktischen Umgang mit Medizinprodukten.
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SEMINARE
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INTERNET · SEMINAR- UND LEHRGANGSÜBERSICHT
Qualifizierungsangebote im Internet.
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Ob Medizinprodukterecht, Prozessoptimierung, Anforderungen an den sicheren Betrieb oder Vernetzung von Medizintechnik und IT … )NFORMATIONENZUM7EITERBILDUNGSANGEBOTlNDEN3IEUNTER www.tuv.com/medizinprodukteanwender
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SERVICE
Die Serviceleistungen der TÜV Rheinland Akademie.
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INHALT
Seminare Medizinprodukte-Betreiber und -Anwender Medizinprodukterecht Medizinproduktebeauftragter. Grundlagen Medizinprodukterecht
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Medizinproduktebeauftragter. Praktische Umsetzung MPBetreibV -EDIZINPRODUKTEBEAUFTRAGTERINDERSTATION¹REN0mEGE
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Anforderungen an den sicheren Betrieb Gerätekombinationen in der Medizintechnik
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%LEKTRISCHE3ICHERHEITSPRÍFUNGENVON Medizinprodukten I – Basisseminar
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%LEKTRISCHE3ICHERHEITSPRÍFUNGENVON Medizinprodukten II – Vertiefungsseminar
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3ICHERHEITSTECHNISCHE+ONTROLLEN34+ an Medizinprodukten -ESSTECHNISCHE+ONTROLLEN-4+ AN-EDIZINPRODUKTEN
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Medizintechnik und IT Medizintechnik und Informationstechnologie im Krankenhaus
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IEC 80001 – Die Norm für Medizinprodukte in IT-Netzwerken
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Was wir sonst noch bieten Garantietermine – 100 % planungssicher!
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3EMINAR UND,EHRGANGSÍBERSICHTIM)NTERNET
$IE3ERVICELEISTUNGENDER4´62HEINLAND!KADEMIE
Organisatorisches Allgemeine Geschäftsbedingungen $ERSCHNELLE7EGZUM3EMINAR
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BeIDEN3EMINAR UND,EHRGANGSBEZEICHNUNGENSINDIMMER weibliche und männliche Personen gemeint.
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SEMINARE
Medizinproduktebeauftragter. Grundlagen Medizinprodukterecht. Für Betreiber und Anwender von Medizinprodukten. Der Betrieb und die Anwendung von Medizinprodukten unterliegen einer Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen. In Verbindung mit DEM-EDIZINPRODUKTEGESETZDElNIERTDIE-EDIZINPRODUKTEBETREIBERVERORDNUNG-0"ETREIB6 DIEFÍRDIE0RAXISWICHTIGEN!NFORDERUNgen. Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Ihr Nutzen 3IEWERDENKURZUNDKOMPAKT INDIE3YSTEMATIKDESDEUTschen Medizinprodukterechts eingeführt und erhalten einen umfassenden Überblick über die für Betrieb und Anwendung relevanten gesetzlichen Regelungen. 3IEKENNENDIE6ERANTWORTLICHKEITENUND0mICHTEN DENEN 3IEALS"ETREIBERUND!NWENDER nachkommen müssen. 3IEWISSEN$OKUMENTATIONSPmICHTENUND3CHNITTSTELLEN zu Herstellern und dem Fachhandel einzuschätzen. Inhalt Das deutsche Medizinprodukterecht für Betreiber und !NWENDER!KTUELLER3TANDDES Medizinproduktegesetzes und seiner Verordnungen Einführung Medizinproduktebetreiberverordnung – Grundlagen und Anforderungen an den Betrieb und die Anwendung von Medizinprodukten - Inbetriebnahme, Einweisung, Instandhaltung
- Anforderungen an die Dokumentation - -ELDEPmICHTEN - Erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen - 3TRAF UND"UGELD vorschriften Fallbeispiele aus der Praxis Zielgruppe Mitarbeitende aus Krankenhäusern, Rehakliniken, medizinischen Versorgungszentren, Arztpraxen, die für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich sind bzw. diese organisieren. Hinweis Die Vorschriftensammlung MPG #OISTINDEN3EMINARUNTERLAgen enthalten. Seminar-Nr. 09446 Hamburg Nürnberg Köln Veranstaltung
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15.07.2015 16.09.2015 25.11.2015 09.00–17.00 Uhr
0REIS nåZZGL-W3T %NDPREIS nå INKL-W3T www.tuv.com/seminar-09446
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SEMINARE
Medizinproduktebeauftragter. Praktische Umsetzung MPBetreibV. Für Betreiber und Anwender von Medizinprodukten. Betrieb und Anwendung von Medizinprodukten unterliegen einer Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen. Das Medizinproduktegesetz gibt dabei den Rahmen für den Umgang mit MedizinprodukTENVOR$IE-EDIZINPRODUKTEBETREIBERVERORDNUNG-0"ETREIB6 DElniert Vorgaben für das Errichten, den Betrieb, die Anwendung und die Instandhaltung der zum Einsatz kommenden Medizinprodukte. Ihr Nutzen 3IEWISSEN DIE!NFORDERUNGEN der für Betreiber und Anwender relevanten Regelungen des Medizinprodukterechts in der Praxis umzusetzen. 3IEGEWINNEN3ICHERHEIT DIE !UmAGENDER-EDIZINPRODUKTEbetreiberverordnung im geforderten Umfang einzuhalten. Anhand von PraxisbeispieLENTRAINIEREN3IE WIEDIE6ORschriften anzuwenden und auszulegen sind. Inhalt Relevante Vorschriften des deutschen Medizinprodukterechts Umsetzung der Anforderungen der Medizinproduktebetreiberverordnung in der täglichen Praxis - Instandhaltung - 3TRAF UND"UGELDVORSCHRIFten - Erforderliche Organisationsstruktur - Leitfaden zur Erstellung einer Dienstanweisung Fallbeispiele aus der Praxis
Zielgruppe Mitarbeitende aus Krankenhäusern, Rehakliniken, medizinischen Versorgungszentren, Arztpraxen, die für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich sind bzw. diese organisieren. Trainer Erfahrene Dozenten mit einschlägiger praktischer Erfahrung im Bereich Betrieb und Anwendung von Medizinprodukten, z.B. Dr. !NTON/BERMAYER ÈBUV3ACHverständiger, oder Fachexperten der AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH. Seminar-Nr. 09447 Hamburg Nürnberg Köln Veranstaltung
16.07.2015
G G
17.09.2015 26.11.2015 09.00–17.00 Uhr
0REIS nåZZGL-W3T %NDPREIS nå INKL-W3T www.tuv.com/seminar-09447
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SEMINARE
Medizinproduktebeauftragter in der stationären Pflege. Wie Sie den sicheren Umgang mit Medizinprodukten in Alten- und Pflegeheimen gemäß MPBetreibV gewährleisten. "ETREIBERVON!LTEN UND0mEGEHEIMENMÍSSENEINE6IELZAHLGESETZlicher Anforderungen einhalten. Insbesondere der Betrieb von -EDIZINPRODUKTEN-0 WIEZ"+RANKEN UND0mEGEBETTEN "LUT zucker- oder Blutdruckmessgeräte, unterliegt strengen gesetzlichen 2EGELUNGEN%RGEBNISSEBEHÈRDLICHER´BERWACHUNGENZEIGENH¹UlG GRAVIERENDE-¹NGELIN"EZUGAUFDIE%INHALTUNGDER"ETREIBERPmICHten auf, die teilweise nicht bekannt sind bzw. bisher vernachlässigt wurden. Dies, obwohl die Betreiber dafür gegenüber dem Gesetzgeber, Anwender und Heimbewohner in der Verantwortung stehen.
Ihr Nutzen 3IEWISSEN WELCHE6ORSCHRIFten für einen rechtssicheren Betrieb von Medizinprodukten IN!LTEN UND0mEGEHEIMEN unbedingt beachtet werden müssen. 3IEKENNEN7EGE DIESE6ORschriften in geeigneter Weise organisatorisch und wirtschaftLICHEFlZIENTIM!LLTAGSBETRIEB umsetzen. 3IEDISKUTIERENREALE&ALLBEIspiele und Ihre Fragestellungen mit unseren Fachexperten.
Inhalt $IEFÍR!LTEN UND0mEGEHEIME relevanten gesetzlichen Vorschriften für Medizinprodukte - Medizinproduktegesetz - Medizinprodukte-BetreiberVERORDNUNG-0"ETREIB6 - -EDIZINPRODUKTE 3ICHERHEITSPLANVERORDNUNG-036
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- 3ONSTIGERELEVANTE6ORSCHRIFTEN"ETR3ICH6 "IOSTOFF6 'EFAHRSTOFF6 Anforderungen an den Betrieb, die Anwendung und Instandhaltung von MedizinprodukTENIM!LTEN UND0mEGEHEIM u.a. - !NWENDERPmICHTEN GEBOTE und -verbote - Einweisung - Welche Prüfungen sind erforderlich? - Instandsetzung, Reinigung und Desinfektion - Umgang mit defekten MP - Vorkommnisse mit MP - Dokumentation mit MP-Buch und Bestandsverzeichnis Erforderliche Organisationsstruktur Konsequenzen für den Einkauf von MP Bedeutung der CE-Kennzeichnung
SEMINARE
Zielgruppe (EIMLEITER 0mEGEDIENSTLEITUNG technische Leitung bzw. Haustechnik, Gerätebeauftragte bzw. -verantwortliche, die für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich sind bzw. diese organisieren. Trainer Fachexperten der AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste 'MB( -EDICAL#ENTER3ERVICES DIE!LTEN UND0mEGEHEIMEBEI der Umsetzung rechtlicher und organisatorischer Fragestellungen unterstützen und beraten. Hinweis Im Rahmen der Registrierung BERUmICH0mEGENDERKÈNNEN für diese Veranstaltung 8 Fortbildungspunkte angerechnet werden. Seminar-Nr. 09489 Dortmund Berlin-Spandau Veranstaltung
19.08.2015 13.10.2015 09.00–17.00 Uhr
0REIS nåZZGL-W3T %NDPREIS nå INKL-W3T www.tuv.com/seminar-09489
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SEMINARE
Gerätekombinationen in der Medizintechnik. Anforderungen, Eigenherstellung, Risikomanagement. Im Gesundheitswesen werden immer mehr medizintechnische GeräteKOMBINATIONENUND3YSTEMEEINGESETZT"ETREIBER4R¹GERVON+RANKENH¹USERNBZWMEDIZINISCHEN%INRICHTUNGEN UND!NWENDER RZTEUND 0mEGEPERSONAL VON-EDIZINGER¹TEKOMBINATIONENHABENEINE6IELZAHL von technischen und rechtlichen Vorgaben zu beachten, insbesondere BEI NDERUNGENUND-ODIlKATIONEN UM(AFTUNGSRISIKENZUMINIMIEREN Ihr Nutzen 3IEWERDENMITDEN!NFORDErungen des MedizinproduktegeSETZESVERTRAUTAN3YSTEMEUND Kombinationen in der Medizintechnik, an CE-gekennzeichnete 3YSTEMEUNDAN%IGENHERSTELLUNgen des Betreibers. 3IELERNEN3YSTEMEUND.ORMEN SOWIEDIE$ElNITION3CHNITTstelle der Eigenherstellung am Beispiel eines Video-Endoskopie-Turmes bzw. der zulässigen -ODIlKATIONKENNEN 3IEERHALTENEINE%INFÍHRUNGIN den Risikomanagementprozess NACH%.)3/ 3IEKÈNNENMEDIZINISCH TECHNISCHE3YSTEMEBEURTEILENUND unterscheiden, wann eine eigene Konformitätsbewertung durchzuführen und wann eine bestimmungsgemäße AnbinDUNGANBESTEHENDE3YSTEME möglich ist. Inhalt EG-Richtlinien und Medizinproduktegesetz - 3YSTEMEUND+OMBINATIONEN - Einführung in die Grundlegenden Anforderungen der 2ICHTLINIE%7'UND 10
das Konformitätsbewertungsverfahren - 3YSTEMENACHe-0' Für Gerätekombinationen und -4 3YSTEMERELEVANTE.ORMEN in der Medizintechnik "EURTEILUNGVON-4 3YSTEMEN am Beispiel eines Video-Endoskopie-Turmes Eigenherstellung von 3YSTEMENUNDZUL¹SSIGEN -ODIlKATIONEN - Einführung in den Risikomanagementprozess anhand DER$).%.)3/ Zielgruppe Leitung und Mitarbeiter MedizinTECHNIKIM+RANKENHAUSMEDIzinischen Einrichtungen. Trainer Fachexperten der AMD TÜV 'MB(-EDICAL#ENTER3ERVICES z.B. Dipl.-Ing. Ulrich Benedickt. Seminar-Nr. 09487 Nürnberg Veranstaltung
22.09.2015 09.00–17.00 Uhr
0REIS nåZZGL-W3T %NDPREIS nå INKL-W3T www.tuv.com/seminar-09487
SEMINARE
Elektrische Sicherheitsprüfungen von Medizinprodukten I. Basisseminar: VDE 0751-1 / DIN EN 62353, VDE 0750-1 / DIN EN 60601, DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3). Die ordnungsgemäße Funktion von medizinischen elektrischen Geräten und Anlagen ist wesentliche Voraussetzung für die GewährLEISTUNGDER3ICHERHEITFÍR.UTZERUND0ATIENTEN$ER'ESETZGEBER SCHREIBTDESHALBDIEREGELM¹IGE0RÍFUNGDERELEKTRISCHEN3ICHERHEIT von medizinischen elektrischen Geräten vor Inbetriebnahme, nach )NSTANDSETZUNGUND NDERUNGENSOWIE7IEDERHOLUNGSPRÍFUNGEN und Prüfungen im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften DGUV 6ORSCHRIFTEHEM"'6! UNDDERSICHERHEITSTECHNISCHEN+ONTROLlen nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung vor.
Ihr Nutzen 3IEKENNENDIEERFORDERLICHEN gesetzlichen und normativen Grundlagen, die Inhalte und die daraus resultierenden Anforderungen an elektrische 3ICHERHEITSPRÍFUNGEN 3IEWISSEN WELCHE'RENZWERTE Messvorschriften und Prüffristen für Ihre Medizinprodukte gelten. Übungen und Demonstrationen erleichtern Ihnen die Anwendung Ihres neu erworbenen Wissens in Ihrem Unternehmen. Inhalt Überblick über die gesetzlichen 2AHMENBEDINGUNGEN-0' UND-0"ETREIB6 UNDRELEvante Normen
6$% $).%.n Medizinische elektrische Geräte - Anwendungsbereich - Inhalt - $ElNITIONEN 6$% $).%.n Wiederholungsprüfungen und Prüfungen vor Inbetriebnahme von medizinischen elektriSCHEN'ER¹TENUND3YSTEMEN - Anwendungsbereich - $ElNITIONEN - Anforderungen - Prüfungen, Prüfergebnisse und Bewertung - Unterschiede zur Vorgängernorm $'566ORSCHRIFTEHEM "'6! ELEKTRISCHE!NLAGEN und Betriebsmittel Voraussetzungen für die Durchführung Festlegung der Prüffristen
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SEMINARE
Praktische Übungen und Demonstrationen - Medizinische elektrische Geräte - Nichtmedizinische elektrische Geräte - Fest angeschlossene Geräte Zielgruppe Elektrofachkräfte, Mitarbeitende aus dem Bereich Medizintechnik und Prüfer aus Kliniken, RehaEinrichtungen und DentalcenTERN AUS3ERVICEBETRIEBENUND medizintechnischem Handel. Trainer Erfahrene Dozenten mit einschlägiger praktischer Erfahrung im "EREICHELEKTRISCHE3ICHERHEITSprüfungen von Medizinprodukten, z.B. öffentlich bestellte und VEREIDIGTE3ACHVERST¹NDIGEFÍR aktive Medizinprodukte. Hinweis Mit praktikablen Verfahren der Umsetzung der Vorschriften für ORTSFESTE-EDIZINPRODUKTE 3YSteme und Behandlungseinheiten KÈNNEN3IESICHINUNSEREM6ERTIEFUNGSSEMINAR3EM .R vertraut machen.
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Seminar-Nr. 05361 Köln
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29.09.2015
Nürnberg 09.12.2015 G Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr
0REIS nåZZGL-W3T %NDPREIS nå INKL-W3T www.tuv.com/seminar-05361
SEMINARE
Elektrische Sicherheitsprüfungen von Medizinprodukten II. Vertiefungsseminar: ortsfeste MP, Systeme und Behandlungseinheiten, VDE 0751-1 / DIN EN 62353, VDE 0750 / DIN EN 60601. Die ordnungsgemäße Funktion von medizinisch-elektrischen Geräten und Anlagen ist wesentliche Voraussetzung für die GewährleisTUNGDER3ICHERHEITFÍR.UTZERUND0ATIENTEN$IE!NFORDERUNGENAN DIEELEKTRISCHE3ICHERHEITVONMOBILEN%INZELGER¹TENKÈNNENFÍRDIE Prüfung von ortsfesten Medizinprodukten, medizinisch-elektrischen 3YSTEMENUND"EHANDLUNGSEINHEITENNICHTOHNE7EITERESÍBERNOMmen werden. )NUNSEREM6ERTIEFUNGSSEMINARERFAHREN3IE WIE3IEDIE6ORSCHRIFTEN ZURELEKTRISCHEN3ICHERHEITVONORTSFESTEN-EDIZINPRODUKTEN 3YSTEmen und Behandlungseinheiten in die Praxis umsetzen können.
Ihr Nutzen 3IEKENNENDIE!NFORDERUNGEN ANDIEELEKTRISCHE3ICHERHEIT von ortsfesten MedizinprodukTEN 3YSTEMENUND"EHANDlungseinheiten. Demonstrationen und Übungen erleichern Ihnen die praktische Umsetzung der Anforderungen in Ihrer Einrichtung. Inhalt Überblick über die gesetzlichen Grundlagen der Kombination von Medizinprodukten sowie ZU3TROMANWENDUNGENUND -gefahren 6$% $).%. 6$% $).%. n-EDIZINISCH ELEKTRISCHE3YSTEME7IEDERHOLUNGSprüfungen und Prüfungen vor Inbetriebnahme - Anwendungsbereich
- $ElNITIONEN - Anforderungen und Prüfungen Praktische Übungen zur ELEKTRISCHEN3ICHERHEITS prüfung von - medizinisch-elektrischen 3YSTEMEN - vernetzten medizinischen und nicht-medizinischen 'ER¹TEN'ER¹TETÍRME - fest angeschlossenen medizinisch-elektrischen Geräten UND3YSTEMEN Zielgruppe Elektrofachkräfte, Mitarbeitende aus dem Bereich Medizintechnik und Prüfer aus Kliniken, RehaEinrichtungen und DentalcenTERN AUS3ERVICEBETRIEBENUND medizintechnischem Handel.
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SEMINARE
Trainer Erfahrene Dozenten mit einschlägiger praktischer Erfahrung im "EREICHELEKTRISCHE3ICHERHEITSprüfungen von Medizinprodukten, z.B. öffentlich bestellte und VEREIDIGTE3ACHVERST¹NDIGEFÍR aktive Medizinprodukte. Hinweis 5NSER"ASISSEMINAR3EM .R VERMITTELT)HNENDIE erforderlichen gesetzlichen und normativen Grundlagen, die Inhalte und die daraus resultierenden Anforderungen an elektriSCHE3ICHERHEITSPRÍFUNGEN Seminar-Nr. 05362 Köln Nürnberg Veranstaltung
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30.09.2015
10.12.2015 09.00–17.00 Uhr
0REIS nåZZGL-W3T %NDPREIS nå INKL-W3T www.tuv.com/seminar-05362
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SEMINARE
Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) an Medizinprodukten. Gemäß § 6 und § 15 Nr. 6 MPBetreibV sowie MPG. Grundlagen, Anforderungen, Umsetzung. $IE-EDIZINPRODUKTEBETREIBERVERORDNUNG-0"ETREIB6 SCHREIBTFÍR bestimmte Gerätekategorien von Medizinprodukten Kontrollmaßnahmen im Rahmen der Instandhaltung und Wartung zur nachhalTIGEN'EW¹HRLEISTUNGDER3ICHERHEITFÍR!NWENDERUND0ATIENTENVOR Ihr Nutzen 3IEERHALTENEINEKURZEUND prägnante Einführung in die Grundlagen und teilweise schwer verständlichen DetailRegelungen für die DurchFÍHRUNGVON34+ANAKTIVEN Medizinprodukten. 3IEKENNENDIE!NFORDERUNGEN an das durchführende Personal und die einzusetzenden Prüfund Messgeräte. Die Erfahrungen aus den praXISNAHEN´BUNGENIM3EMINAR helfen Ihnen, sicherheitstechnische Kontrollen in Ihrem Unternehmen fachgerecht vorzunehmen. Inhalt Gesetzliche Grundlagen für die $URCHFÍHRUNGVON34+ - %5 2ICHTLINIEN-EDIZIN produktegesetz - Medizinproduktebetreiberverordnung, insbesondere Rechtsvorschriften für die )NSTANDHALTUNGUND34+ Praktische Durchführung von 34+AN - Infusionspumpen - Infusionsspritzenpumpen
- HF-Chirurgiegeräten - 0ATIENTENMONITOREN%+' 30 INVASIVE"LUTDRUCKMESSGER¹TE - $ElBRILLATOREN Zielgruppe Techniker aus Kliniken, dem medizintechnischen Fachhandel, AUS3ERVICEUNTERNEHMEN DIEFÍR die sicherheitstechnischen Kontrollen verantwortlich sind oder diese an aktiven Medizinprodukten durchführen. Trainer Erfahrene Dozenten mit einschlägiger praktischer Erfahrung IM"EREICH34+ Z"ÈFFENTLICH BESTELLTEUNDVEREIDIGTE3ACHVERständige für Medizinprodukte. Seminar-Nr. 09473 Köln Nürnberg Veranstaltung
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06.10.2015
07.12.2015 09.00–17.00 Uhr
0REIS nåZZGL-W3T %NDPREIS nå INKL-W3T www.tuv.com/seminar-09473
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SEMINARE
Messtechnische Kontrollen (MTK) an Medizinprodukten. Gemäß § 11 MPBetreibV. Grundlagen, Anforderungen und praktische Umsetzung. $IE-EDIZINPRODUKTEBETREIBERVERORDNUNG-0"ETREIB6 SCHREIBTFÍR bestimmte Gerätekategorien von Medizinprodukten Kontrollmaßnahmen im Rahmen der Instandhaltung und Wartung zur nachhalTIGEN'EW¹HRLEISTUNGDER3ICHERHEITFÍR!NWENDERUND0ATIENTENVOR Ihr Nutzen 3IESINDMITDEN'RUNDLAGEN und wesentlichen Regelungen für die Durchführung von MTK an Medizinprodukten mit Messfunktion vertraut. 3IEKENNENDIE!NFORDERUNGEN an das durchführende Personal und die einzusetzenden Prüfund Messgeräte. Die Erfahrungen aus den praxisnahen Übungen im 3EMINARHELFEN)HNEN MESStechnische Kontrollen in Ihrem Unternehmen fachgerecht vorzunehmen. Inhalt Normative Grundlagen für die Durchführung von MTK - Medizinproduktebetreiberverordnung - Leitfaden zur Durchführung messtechnischer Kontrollen - -ELDEPmICHTEN - 6ERKNÍPFUNGMIT34+ 0RÍfung und DGUV Vorschrift 3 EHEM"'6! - Relevante Normen Praktische Durchführung von MTK an - nicht-invasiven Blutdruckmessgeräten
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- mechanischen Blutdruckmessgeräten - Patientenmonitoren mit NIBP-Einschub - medizinischen Thermometern - Monitoren mit Fühler - Infrarot-Ohrthermometern Zielgruppe Techniker aus Kliniken, dem medizintechnischen Fachhandel, AUS3ERVICEUNTERNEHMEN DIEFÍR die messtechnischen Kontrollen verantwortlich sind oder diese an Medizinprodukten durchführen. Trainer Erfahrene Dozenten mit einschlägiger praktischer Erfahrung im Bereich MTK, z.B. öffentlich BESTELLTEUNDVEREIDIGTE3ACHVERständige für Medizinprodukte. Seminar-Nr. 09474 Köln Nürnberg Veranstaltung
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07.10.2015 08.12.2015
09.00–17.00 Uhr
0REIS nåZZGL-W3T %NDPREIS nå INKL-W3T www.tuv.com/seminar-09474
SEMINARE
Medizintechnik und Informationstechnologie im Krankenhaus. Anforderungen, Schnittstellen und praktischer Umgang. Die technische Entwicklung in der Medizintechnik ist geprägt durch eine zunehmende Computerisierung und Vernetzung der Geräte. Die daraus resultierenden technischen, organisatorischen und normativen Fragestellungen können nur in der Kooperation der Fachgebiete Medizintechnik und Informationstechnologie gelöst werden. BesonDERER&OKUSISTAUFDIE3ICHERHEITVON0ATIENTEN -ITARBEITERNUND SONSTIGEN0ERSONENVOR3CH¹DIGUNGENDURCHMEDIZINISCHE'ER¹TE ABERAUCHAUFDIE3ICHERHEITVON$ATENUND3YSTEMENSOWIEDEREN Verfügbarkeit und Wirksamkeit zu legen. Bei programmierbaren elekTRISCHENMEDIZINISCHEN3YSTEMEN0%-3 UMFASSTDIESESZWANGSL¹UlG AUCHDIE3ICHERHEITDERALS-EDIZINGER¹TEINGESETZTEN)4(ARDWARE WIEAUCH3OFTWARE $ER"ETREIBERISTFÍRDENSICHEREN"ETRIEBDER)4 Netze verantwortlich.
Ihr Nutzen 3IEERHALTENEINEN´BERBLICK über die Grundlagen des Medizinprodukterechts und des Risikomanagements. 3IELERNENDIERELEVANTEN Anforderungen an den Einsatz von Informationstechnologie in der Medizintechnik und an die damit verbundene DatenUND3YSTEMSICHERHEITKENNEN Praktische Übungen erleichtern Ihnen die Anwendung und Umsetzung der rechtlichen und normativen Anforderungen für vernetzte Medizinprodukte in Ihrem Unternehmen.
Inhalt Europäische Medizinprodukterichtlinie, Medizinproduktegesetz und -betreiberverordnung - Grundlegende AnforderunGENANDIE3ICHERHEIT :WECKBESTIMMUNGUND+LASSIlZIErung von Medizinprodukten, 3OFTWAREALS-EDIZINPRODUKT Medizinprodukte aus Eigenherstellung - :UBEHÈRFÍR-EDIZINPROdukte, Anwendungsbeispiele 2ISIKOANALYSEUND2ISIKOMAnagement - !BGRENZUNG2ISIKOANALYSE und Risikomanagement, Risikomanagement nach DIN EN 80001
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SEMINARE
- 3CHUTZZIELENACH$).%. 80001, Durchführung von 2ISIKOANALYSEUND2ISIKO bewertung, Risiko und Risikokontrollmaßnahmen, ´BERWACHUNG#RITICAL )NCIDENT2EPORTING3YSTEM - Anwendungsbeispiele )4 3ICHERHEITSMANAGEMENT und Datenschutz - $).)3/)%#UND"3) IT-Grundschutz - 3CHUTZZIEL)4 3ICHERHEIT - "AUSTEINE"3))4 'RUNDSCHUTZ - Gesetzliche Anforderungen Datenschutz - Datenschutzmaßnahmen IT-Organisation - )4)NFRASTRUCTURE,IBRARY )4), -ODELL - )43ERVICE3UPPORT - %INFÍHRUNGVON)43ERVICE Management Zielgruppe Leitung und Mitarbeiter Medizintechnik und IT-Bereich im Krankenhaus. Trainer $R )NG!NDREAS:IMOLONG 3YNAGON'MB(
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Seminar-Nr. 09490 Köln Veranstaltung
24.11.2015 09.00–17.00 Uhr
0REIS nåZZGL-W3T %NDPREIS nå INKL-W3T www.tuv.com/seminar-09490
SEMINARE
IEC 80001 – Die Norm für Medizinprodukte in IT-Netzwerken. Systemverantwortung und Risikomanagement in Krankenhäusern und MVZ. In Kliniken und Praxen werden immer mehr Medizinprodukte in die IT-Netze eingebunden um Daten, beispielsweise zur Befundung und Patientenüberwachung, klinikintern verfügbar zu machen. Durch DIESE)NTEGRATIONENTSTEHENVERNETZTE-EDIZINPRODUKTEBZW3YSTEME IM3INNEDES-0' DURCHDIESICHNEUE2ISIKENSOWOHLFÍRDIE-EDIzinprodukte als auch für das IT-Netzwerk ergeben. Für einen wirkSAMEN3CHUTZDERWESENTLICHEN,EISTUNGSEIGENSCHAFTENVERNETZTER Medizinprodukte beschreibt die IEC 80001 Anforderungen an einen kontinuierlichen Risikomanagementprozess.
Ihr Nutzen $AS3EMINARFÍHRT3IEINDIE Norm IEC 80001 ein. 3IEERFAHREN WELCHE'EF¹HRdungen und Risiken bei der Einbindung von Medizinprodukten in IT-Netze bestehen und welchen Aufgaben und 0mICHTEN"ETREIBERVERNETZTER Medizinprodukte nachkommen müssen. 3IELERNEN-ÈGLICHKEITENZUR Regelung der Verantwortlichkeiten, Ermittlung von Gefährdungen und Risikokontrolle kennen und erhalten Hinweise zur praktischen Umsetzung der Norm.
Inhalt Überblick über gesetzliche und normative Anforderungen an DIE3ICHERHEITUNDZUM2ISIkomanagement für Medizinprodukte in IT-Netzen Die Norm IEC 80001 - 3ICHERHEITSPHILOSOPHIE - 3TRUKTURUND!UFBAU - Rollen und Verantwortung der Betreiber aus Kliniken, Krankenhäusern und medizinischen Versorgungszentren in Integrationsprojekten Medizintechnik-IT - Anforderungen an Verträge mit Lieferanten - Der Medical-IT-Network-RiskManager als zentrale Instanz - 'EF¹HRDUNGENFÍR3ICHERHEIT Wirksamkeit, Daten und 3YSTEMSICHERHEIT - Ermittlung und Bewertung der Risiken
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SEMINARE
- Risikomanagement als interdisziplinärer Prozess zwischen Medizintechnik und IT - Vorgehensweise bei der 2ISIKOANALYSE$URCHFÍHrung, Form, Bericht, Anforderungen an die DokumenTATION - Praxisbeispiele Zielgruppe Risikomanager, IT-Verantwortliche, Administratoren, CIOs und Leiter der Medizintechnik aus Kliniken, Krankenhäusern und medizinischen Versorgungszentren. Trainer Erfahrene Fachdozenten von TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis, z.B. Dipl.-Ing. Peter +NIPP QCMED1UALITYCONSULting Medical GmbH. Herr Knipp ist Mitglied des Normungsgremiums.
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Hinweis Die Norm IEC 80001 ist mit Datum 27. Oktober 2010 als IEC 80001-1 ed. 1.0 veröffentlicht. Seminar-Nr. 09505 Nürnberg Veranstaltung
22.09.2015 09.00–17.00 Uhr
0REIS nåZZGL-W3T %NDPREIS nå INKL-W3T www.tuv.com/seminar-09505
1. Geltungsbereich $IESE!LLGEMEINEN'ESCH¹FTSBEDINGUNGENGELTENFÍRDIE$URCHführung von Bildungsmaßnahmen wie offenen, überbetrieblichen UND BERUFSBEGLEITENDEN 3EMINAREN ,EHRG¹NGEN UND 4RAININGS SOWIE 3TUDIENG¹NGEN n IM 7EITEREN ALS u"ILDUNGSMANAHMENh bezeichnet – der TÜV Rheinland Akademie GmbH – nachfolgend „Veranstalter“ genannt. %TWAIGE !LLGEMEINE 'ESCH¹FTS ODER %INKAUFSBEDINGUNGEN DES Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen der Veranstalter nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. 2. Anmeldung $IE !NMELDUNG IST VERBINDLICH SOBALD SIE VOM 6ERANSTALTER schriftlich bestätigt wird. %IN2ECHTAUF4EILNAHMEAN"ILDUNGSMANAHMENMITBEGRENZTER Teilnehmerzahl besteht nicht. 3. Zulassungsvoraussetzungen $IE "ILDUNGSMANAHMEN DES 6ERANSTALTERS STEHEN JEDEM )NTERESSENTENOFFEN DERÍBERDIEVONDENZUST¹NDIGEN0RÍlNSTITUTIONEN FÍRDIEANGESTREBTEN!BSCHLÍSSEGEFORDERTEN1UALIlKATIONENVERFÍGT soweit solche in der Leistungsbeschreibung der Bildungsmaßnahme gefordert werden. 3OWEIT:ULASSUNGSVORAUSSETZUNGENBESTEHEN ISTDER6ERANSTALTER NICHTVERPmICHTET ABERBERECHTIGT ZUÍBERPRÍFEN OBDER4EILNEHMER DIENOTWENDIGEN:ULASSUNGSVORAUSSETZUNGENERFÍLLT(IERZUHATDER Teilnehmer auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. -ACHTDER6ERANSTALTERVONSEINEM2ECHTAUF´BERPRÍFUNGDER:ULASsungsvoraussetzungen keinen Gebrauch, so ist der Teilnehmer auch BEI.ICHTVORLIEGENDER:ULASSUNGSVORAUSSETZUNGENZUR:AHLUNGDER ,EHRGANGSGEBÍHRENVERPmICHTET 4. Durchführung $IE"ILDUNGSMANAHMEWIRDENTSPRECHENDDEMVERÈFFENTLICHTEN Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. $ER 6ERANSTALTER BEH¹LT SICH DEN 7ECHSEL VON 2EFERENTEN UND ODEREINE6ERLEGUNGBZW NDERUNGIM0ROGRAMMABLAUFVOR SOFERN diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht. )NHALTLICHE NDERUNGEN DURCHDIEDAS,EHRGANGSZIELVER¹NDERT WIRD SIND ZUL¹SSIG WENN SIE MIT :USTIMMUNG ODER AUF 6ERLANGEN DER3TELLENERFOLGEN DIEFÍRDIE!NERKENNUNGDERANGESTREBTEN!Bschlüsse zuständig sind. 0mICHTENDES4EILNEHMERS $ER 4EILNEHMER VERPmICHTET SICH DIE AM 5NTERRICHTSORT GELTENDE Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, regelmäßig an den Präsenzveranstaltungen der vertragsgegenständlichen Bildungsmaßnahme teilzunehmen sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsmaßnahme entgegenstehen könnte. 6. Urheberrechte $IEDEM4EILNEHMERAUSGEH¹NDIGTEN5NTERLAGEN 3OFTWAREUNDANdere für Lehrgangszwecke überlassenen Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien – auch auszugsweise – ist NURNACHAUSDRÍCKLICHERSCHRIFTLICHER:USTIMMUNGDES6ERANSTALTERS gestattet. 7. Rücktritt/Kündigung/Stornokosten "EI "ILDUNGSMANAHMEN MIT EINER ,AUFZEIT DER "ILDUNGS maßnahme von bis zu 12 Monaten endet der Vertrag automatisch mit dem Ende der Bildungsmaßnahme. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nicht möglich. "ILDUNGSMANAHMEN MIT EINER ,AUFZEIT VON MEHR ALS -Onaten haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und können ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, jedoch frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem tatsächlichen !NFANG DER "ILDUNGSMANAHME UNABH¹NGIG VON DEM :EITPUNKT des Vertragsschlusses. &ÍR"ILDUNGSMANAHMENBISZUEINER$AUERVON-ONATENGILT dass bei Abmeldungen, die später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, 50 % der Teilnahmegebühr als 3TORNOKOSTENF¹LLIGWERDEN"EI!BMELDUNGEN DIESP¹TERALS7OCHE vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit die Bildungsmaßnahme noch nicht BEGONNENWURDEUNDDER4EILNEHMERDIE:ULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang. &ÍR"ILDUNGSMANAHMENMITEINER$AUERVONÍBER-ONATEN gilt, dass bei Abmeldungen, die später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, 15 % der TeilnahmeGEBÍHR ALS 3TORNOKOSTEN F¹LLIG WERDEN $IE "ENENNUNG EINES Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit die Bildungsmaßnahme noch NICHTBEGONNENWURDEUNDDER4EILNEHMERDIE:ULASSUNGSVORAUSSET-
zungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang. "ILDUNGSMANAHMEN DIEALS3TUDIENGANGDURCHGEFÍHRTWERDEN HABEN EINE VERTRAGLICHE -INDESTLAUFZEIT VON 3EMESTER UND KÈNnen ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen zum 3EMESTERENDE GEKÍNDIGT WERDEN 7IRD DAS +ÍNDIGUNGSRECHT NICHT fristgemäß in Anspruch genommen, verlängert sich die VertragslaufZEITJEWEILSUMEINWEITERES3EMESTER"EI+ÍNDIGUNGEN DIESP¹TER ALS ZWEI 7OCHEN VOR 3EMESTERBEGINN BEIM 6ERANSTALTER EINGEHEN WERDEN3TORNOKOSTENIN(ÈHEVONå nF¹LLIG"EI+ÍNDIGUNGEN DIENACH3EMESTERBEGINNEINGEHEN ISTDIEVOLLE3EMESTERSTUDIENGEbühr zu entrichten. $EM4EILNEHMERSTEHTDER.ACHWEISOFFEN DASSDEM6ERANSTALTER AUSDER!BMELDUNGKEINODERNUREINGERINGER3CHADENENTSTANDEN ist. $AS GESETZLICHE 2ECHT ZUR AUERORDENTLICHEN +ÍNDIGUNG AUS wichtigem Grund bleibt unberührt. !LSWICHTIGER'RUNDZURFRISTLOSEN+ÍNDIGUNGDURCHDEN6ERANstalter gelten insbesondere – aber nicht ausschließlich – die anhalTENDEODERSCHWERWIEGENDE3TÈRUNGDER"ILDUNGSMANAHMEDURCH den Teilnehmer, sein wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben VONDER"ILDUNGSMANAHME :AHLUNGSVERZUGMITMEHRALS2ATEN ODER WIEDERHOLTER :AHLUNGSVERZUG TROTZ ZWEIMALIGER SCHRIFTLICHER Mahnung sowie Entzug oder Widerruf abgetretener Leistungen durch andere Kostenträger. *EDE+ÍNDIGUNGHATSCHRIFTLICH IM&ALLEDERAUERORDENTLICHEN Kündigung aus wichtigem Grund unter Angabe des Kündigungsgrundes, zu erfolgen. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt in keinem Falle als Kündigung. $IE+ÍNDIGUNGDES4EILNEHMERSHATGEGENÍBERDEM/RGANISATIonsbereich des Veranstalters zu erfolgen, der die Anmeldung des Teilnehmers bestätigt hat. Bedienstete des Veranstalters, insbesondere Lehrkräfte, sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt. )M &ALLE DER ORDENTLICHEN +ÍNDIGUNG IST DER 4EILNEHMER ZUR ANTEILIGEN :AHLUNG DER ,EHRGANGSGEBÍHREN DIE BIS ZUM %NDE DER JEWEILIGEN+ÍNDIGUNGSFRISTBERECHNETWERDEN VERPmICHTET 8. Zahlungsbedingungen/Vergütung $IE4EILNAHMEGEBÍHRWIRDMIT%RHALTDER2ECHNUNGOHNEJEDEN !BZUGF¹LLIG$IE:AHLUNGERFOLGTUNTER!NGABEDER2ECHNUNGSNUMmer und der Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters. )M &ALLE DES 6ERZUGS SIND RÍCKST¹NDIGE 2ECHNUNGSBETR¹GE MIT 0UNKTENÍBERDEM"ASISZINSSATZNACHe"'"ZUVERZINSEN $ER 4EILNEHMER KANN NUR MIT RECHTSKR¹FTIG FESTGESTELLTEN ODER VOM 6ERANSTALTER UNBESTRITTENEN !NSPRÍCHEN AUFRECHNEN :UR !USÍBUNG EINES :URÍCKBEHALTUNGSRECHTES IST DER 4EILNEHMER NUR insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. )M&ALLEDES6ERZUGSDES6ERTRAGSPARTNERSKANNDER6ERANSTALTER FÍR JEDE -AHNUNG EINE "EARBEITUNGSGEBÍHR VON å n ERHEBEN Dem Vertragspartner bleibt bezüglich der Bearbeitungsgebühr der .ACHWEIS UNBENOMMEN EIN 3CHADEN SEI NICHT ENTSTANDEN ODER WESENTLICH NIEDRIGER ALS DER PAUSCHALIERTE 3CHADENSERSATZANSPRUCH des Veranstalters. 9. Ratenzahlung Für Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten kann durch gesonderte Vereinbarung Ratenzahlung vereinbart werden. 10. Terminabsage durch den Veranstalter Der Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder TeilnehmerzahLENODERDER%RKRANKUNGVON,EHRKR¹FTENSOWIESONSTIGER3TÈRUNGEN im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Bildungsmaßnahmen abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet. 11. Erfüllungsort/Gerichtsstand Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort. Der Gerichtsstand für alle aus der Buchung entsteHENDEN2ECHTSSTREITIGKEITENGEGENÍBER+AUmEUTENUNDJURISTISCHEN 0ERSONENDESÈFFENTLICHEN2ECHTSBZWÈFFENTLICH RECHTLICHEN3ONdervermögens ist Köln. 12. Datenschutz )M (INBLICK AUF DIE "ESTIMMUNGEN DES "UNDESDATEN SCHUTZGESETZESWEISENWIR3IEDARAUFHIN DASSDIE3PEICHERUNGUND Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung erfolgt. )HRE GESCH¹FTLICHEN +ONTAKTDATEN WERDEN VOM 6ERANSTALTER FÍR Marketingzwecke in der Weise genutzt, Ihnen Prospekte, Programme UND3EMINARINFORMATIONENDES6ERANSTALTERSPER0OSTZUÍBERSENDEN 3IEKÈNNENDER.UTZUNG 6ERARBEITUNGBZW´BERMITTLUNG)HRER Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an den Bereich Datenschutz des Veranstalters widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs wird der Veranstalter die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu -ARKETINGZWECKENNUTZENUNDVERARBEITENBZWDIEWEITERE:USENdung von Werbemitteln unverzüglich einstellen.
WIDERRUFSBELEHRUNG UND WIDERRUFSFORMULAR (ENDVERBRAUCHER). Widerrufsrecht3IEHABENDAS2ECHT BINNENVIERZEHN4AGENOHNE!NGABEVON'RÍNDENDIESEN6ERTRAGZUWIDERRUFEN Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. 5M)HR7IDERRUFSRECHTAUSZUÍBEN MÍSSEN3IEUNS4´62HEINLAND!KADEMIE'MB( !LBOINSTR "ERLIN &AX -AILE7IDERRUF DETUVCOM MITTELSEINEREINDEUTIGEN%RKL¹RUNGZ"EINMITDER0OSTVERSANDTER"RIEF 4ELEFAXODER% -AIL ÍBER)HREN %NTSCHLUSS DIESEN 6ERTRAG ZU WIDERRUFEN INFORMIEREN 3IE KÈNNEN DAS -USTER 7IDERRUFSFORMULAR VERWENDEN DAS JEDOCH NICHT VORGESCHRIEBEN IST :UR 7AHRUNG DER 7IDERRUFSFRIST REICHT ESAUS DASS3IE DIE-ITTEILUNGÍBERDIE!USÍBUNG DES 7IDERRUFSRECHTSVOR !BLAUF der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs7ENN3IEDIESEN6ERTRAGWIDERRUFEN HABENWIR)HNENALLE:AHLUNGEN DIEWIRVON)HNENERHALTENHABEN UNVERzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei UNSEINGEGANGENIST&ÍRDIESE2ÍCKZAHLUNGVERWENDENWIRDASSELBE:AHLUNGSMITTEL DAS3IEBEIDERURSPRÍNGLICHEN4RANSAKTIONEINGESETZT haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. (ABEN3IEVERLANGT DASSDIE$IENSTLEISTUNGW¹HRENDDER7IDERRUFSFRISTBEGINNENSOLL SOHABEN3IEUNSEINENANGEMESSENEN"ETRAGZU ZAHLEN DERDEM!NTEILDERBISZUDEM:EITPUNKT ZUDEM3IEUNSVONDER!USÍBUNGDES7IDERRUFSRECHTSHINSICHTLICHDIESES6ERTRAGSUNTERrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Muster-Widerrufsformular 7ENN3IEDEN6ERTRAGWIDERRUFENWOLLEN DANNFÍLLEN3IEBITTEDIESES&ORMULARAUSUNDSENDEN3IEESZURÍCK !N4´62HEINLAND!KADEMIE'MB( !LBOINSTR "ERLIN &AX -AILE7IDERRUF DETUVCOM (IERMITWIDERRUFEN ICHWIR DENVONMIRUNS ABGESCHLOSSENEN6ERTRAGÍBERDIE%RBRINGUNGDERFOLGENDEN$IENSTLEISTUNG "ESTELLTAM ERHALTENAM .AMEDESDER6ERBRAUCHERS !NSCHRIFTDESDER6ERBRAUCHERS 5NTERSCHRIFTDESDER6ERBRAUCHERS NURBEI-ITTEILUNGAUF0APIER Datum 5NZUTREFFENDESSTREICHEN Ende der Widerrufsbelehrung.
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