Medizinprodukte-Betreiber und -Anwender

SEMINARE 2. Halbjahr 2015 Mit Garantieterminen. Medizinprodukte-Betreiber und -Anwender. Rechtssicherheit im praktischen Umgang mit Medizinprodukte...
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SEMINARE

2. Halbjahr 2015

Mit Garantieterminen.

Medizinprodukte-Betreiber und -Anwender. Rechtssicherheit im praktischen Umgang mit Medizinprodukten.

www.tuv.com/akademie

SEMINARE

Garantietermine.

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Ob Medizinprodukterecht, Prozessoptimierung, Anforderungen an den sicheren Betrieb oder Vernetzung von Medizintechnik und IT … )NFORMATIONENZUM7EITERBILDUNGSANGEBOTlNDEN3IEUNTER www.tuv.com/medizinprodukteanwender

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INHALT

Seminare Medizinprodukte-Betreiber und -Anwender Medizinprodukterecht Medizinproduktebeauftragter. Grundlagen Medizinprodukterecht

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Medizinproduktebeauftragter. Praktische Umsetzung MPBetreibV -EDIZINPRODUKTEBEAUFTRAGTERINDERSTATION¹REN0mEGE

7    

Anforderungen an den sicheren Betrieb Gerätekombinationen in der Medizintechnik

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%LEKTRISCHE3ICHERHEITSPRÍFUNGENVON Medizinprodukten I – Basisseminar

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%LEKTRISCHE3ICHERHEITSPRÍFUNGENVON Medizinprodukten II – Vertiefungsseminar

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3ICHERHEITSTECHNISCHE+ONTROLLEN34+  an Medizinprodukten -ESSTECHNISCHE+ONTROLLEN-4+ AN-EDIZINPRODUKTEN

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Medizintechnik und IT Medizintechnik und Informationstechnologie im Krankenhaus

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IEC 80001 – Die Norm für Medizinprodukte in IT-Netzwerken

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Was wir sonst noch bieten Garantietermine – 100 % planungssicher!

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3EMINAR UND,EHRGANGSÍBERSICHTIM)NTERNET

   

$IE3ERVICELEISTUNGENDER4´62HEINLAND!KADEMIE

   

Organisatorisches Allgemeine Geschäftsbedingungen $ERSCHNELLE7EGZUM3EMINAR

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BeIDEN3EMINAR UND,EHRGANGSBEZEICHNUNGENSINDIMMER weibliche und männliche Personen gemeint.

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SEMINARE

Medizinproduktebeauftragter. Grundlagen Medizinprodukterecht. Für Betreiber und Anwender von Medizinprodukten. Der Betrieb und die Anwendung von Medizinprodukten unterliegen einer Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen. In Verbindung mit DEM-EDIZINPRODUKTEGESETZDElNIERTDIE-EDIZINPRODUKTEBETREIBERVERORDNUNG-0"ETREIB6 DIEFÍRDIE0RAXISWICHTIGEN!NFORDERUNgen. Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Ihr Nutzen ƒ 3IEWERDENKURZUNDKOMPAKT INDIE3YSTEMATIKDESDEUTschen Medizinprodukterechts eingeführt und erhalten einen umfassenden Überblick über die für Betrieb und Anwendung relevanten gesetzlichen Regelungen. ƒ 3IEKENNENDIE6ERANTWORTLICHKEITENUND0mICHTEN DENEN 3IEALS"ETREIBERUND!NWENDER nachkommen müssen. ƒ 3IEWISSEN$OKUMENTATIONSPmICHTENUND3CHNITTSTELLEN zu Herstellern und dem Fachhandel einzuschätzen. Inhalt ƒ Das deutsche Medizinprodukterecht für Betreiber und !NWENDER!KTUELLER3TANDDES Medizinproduktegesetzes und seiner Verordnungen ƒ Einführung Medizinproduktebetreiberverordnung – Grundlagen und Anforderungen an den Betrieb und die Anwendung von Medizinprodukten - Inbetriebnahme, Einweisung, Instandhaltung

- Anforderungen an die Dokumentation - -ELDEPmICHTEN - Erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen - 3TRAF UND"U’GELD vorschriften ƒ Fallbeispiele aus der Praxis Zielgruppe Mitarbeitende aus Krankenhäusern, Rehakliniken, medizinischen Versorgungszentren, Arztpraxen, die für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich sind bzw. diese organisieren. Hinweis Die Vorschriftensammlung MPG #OISTINDEN3EMINARUNTERLAgen enthalten. Seminar-Nr. 09446 Hamburg Nürnberg Köln Veranstaltung

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15.07.2015 16.09.2015 25.11.2015 09.00–17.00 Uhr

0REIS nåZZGL-W3T %NDPREIS nå INKL-W3T www.tuv.com/seminar-09446

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SEMINARE

Medizinproduktebeauftragter. Praktische Umsetzung MPBetreibV. Für Betreiber und Anwender von Medizinprodukten. Betrieb und Anwendung von Medizinprodukten unterliegen einer Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen. Das Medizinproduktegesetz gibt dabei den Rahmen für den Umgang mit MedizinprodukTENVOR$IE-EDIZINPRODUKTEBETREIBERVERORDNUNG-0"ETREIB6 DElniert Vorgaben für das Errichten, den Betrieb, die Anwendung und die Instandhaltung der zum Einsatz kommenden Medizinprodukte. Ihr Nutzen ƒ 3IEWISSEN DIE!NFORDERUNGEN der für Betreiber und Anwender relevanten Regelungen des Medizinprodukterechts in der Praxis umzusetzen. ƒ 3IEGEWINNEN3ICHERHEIT DIE !UmAGENDER-EDIZINPRODUKTEbetreiberverordnung im geforderten Umfang einzuhalten. ƒ Anhand von PraxisbeispieLENTRAINIEREN3IE WIEDIE6ORschriften anzuwenden und auszulegen sind. Inhalt ƒ Relevante Vorschriften des deutschen Medizinprodukterechts ƒ Umsetzung der Anforderungen der Medizinproduktebetreiberverordnung in der täglichen Praxis - Instandhaltung - 3TRAF UND"U’GELDVORSCHRIFten - Erforderliche Organisationsstruktur - Leitfaden zur Erstellung einer Dienstanweisung ƒ Fallbeispiele aus der Praxis

Zielgruppe Mitarbeitende aus Krankenhäusern, Rehakliniken, medizinischen Versorgungszentren, Arztpraxen, die für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich sind bzw. diese organisieren. Trainer Erfahrene Dozenten mit einschlägiger praktischer Erfahrung im Bereich Betrieb und Anwendung von Medizinprodukten, z.B. Dr. !NTON/BERMAYER ÈBUV3ACHverständiger, oder Fachexperten der AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH. Seminar-Nr. 09447 Hamburg Nürnberg Köln Veranstaltung

16.07.2015

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17.09.2015 26.11.2015 09.00–17.00 Uhr

0REIS nåZZGL-W3T %NDPREIS nå INKL-W3T www.tuv.com/seminar-09447

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SEMINARE

Medizinproduktebeauftragter in der stationären Pflege. Wie Sie den sicheren Umgang mit Medizinprodukten in Alten- und Pflegeheimen gemäß MPBetreibV gewährleisten. "ETREIBERVON!LTEN UND0mEGEHEIMENMÍSSENEINE6IELZAHLGESETZlicher Anforderungen einhalten. Insbesondere der Betrieb von -EDIZINPRODUKTEN-0 WIEZ"+RANKEN UND0mEGEBETTEN "LUT zucker- oder Blutdruckmessgeräte, unterliegt strengen gesetzlichen 2EGELUNGEN%RGEBNISSEBEHÈRDLICHER´BERWACHUNGENZEIGENH¹UlG GRAVIERENDE-¹NGELIN"EZUGAUFDIE%INHALTUNGDER"ETREIBERPmICHten auf, die teilweise nicht bekannt sind bzw. bisher vernachlässigt wurden. Dies, obwohl die Betreiber dafür gegenüber dem Gesetzgeber, Anwender und Heimbewohner in der Verantwortung stehen.

Ihr Nutzen ƒ 3IEWISSEN WELCHE6ORSCHRIFten für einen rechtssicheren Betrieb von Medizinprodukten IN!LTEN UND0mEGEHEIMEN unbedingt beachtet werden müssen. ƒ 3IEKENNEN7EGE DIESE6ORschriften in geeigneter Weise organisatorisch und wirtschaftLICHEFlZIENTIM!LLTAGSBETRIEB umsetzen. ƒ 3IEDISKUTIERENREALE&ALLBEIspiele und Ihre Fragestellungen mit unseren Fachexperten.

ƒ

Inhalt ƒ $IEFÍR!LTEN UND0mEGEHEIME relevanten gesetzlichen Vorschriften für Medizinprodukte - Medizinproduktegesetz ƒ - Medizinprodukte-BetreiberVERORDNUNG-0"ETREIB6 ƒ - -EDIZINPRODUKTE 3ICHERHEITSPLANVERORDNUNG-036 ƒ

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- 3ONSTIGERELEVANTE6ORSCHRIFTEN"ETR3ICH6 "IOSTOFF6  'EFAHRSTOFF6 Anforderungen an den Betrieb, die Anwendung und Instandhaltung von MedizinprodukTENIM!LTEN UND0mEGEHEIM  u.a. - !NWENDERPmICHTEN  GEBOTE und -verbote - Einweisung - Welche Prüfungen sind erforderlich? - Instandsetzung, Reinigung und Desinfektion - Umgang mit defekten MP - Vorkommnisse mit MP - Dokumentation mit MP-Buch und Bestandsverzeichnis Erforderliche Organisationsstruktur Konsequenzen für den Einkauf von MP Bedeutung der CE-Kennzeichnung

SEMINARE

Zielgruppe (EIMLEITER 0mEGEDIENSTLEITUNG  technische Leitung bzw. Haustechnik, Gerätebeauftragte bzw. -verantwortliche, die für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich sind bzw. diese organisieren. Trainer Fachexperten der AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste 'MB( -EDICAL#ENTER3ERVICES  DIE!LTEN UND0mEGEHEIMEBEI der Umsetzung rechtlicher und organisatorischer Fragestellungen unterstützen und beraten. Hinweis Im Rahmen der Registrierung BERUmICH0mEGENDERKÈNNEN für diese Veranstaltung 8 Fortbildungspunkte angerechnet werden. Seminar-Nr. 09489 Dortmund Berlin-Spandau Veranstaltung

19.08.2015 13.10.2015 09.00–17.00 Uhr

0REIS nåZZGL-W3T %NDPREIS nå INKL-W3T www.tuv.com/seminar-09489

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SEMINARE

Gerätekombinationen in der Medizintechnik. Anforderungen, Eigenherstellung, Risikomanagement. Im Gesundheitswesen werden immer mehr medizintechnische GeräteKOMBINATIONENUND3YSTEMEEINGESETZT"ETREIBER4R¹GERVON+RANKENH¹USERNBZWMEDIZINISCHEN%INRICHTUNGEN UND!NWENDER RZTEUND 0mEGEPERSONAL VON-EDIZINGER¹TEKOMBINATIONENHABENEINE6IELZAHL von technischen und rechtlichen Vorgaben zu beachten, insbesondere BEI NDERUNGENUND-ODIlKATIONEN UM(AFTUNGSRISIKENZUMINIMIEREN Ihr Nutzen ƒ 3IEWERDENMITDEN!NFORDErungen des MedizinproduktegeSETZESVERTRAUTAN3YSTEMEUND Kombinationen in der Medizintechnik, an CE-gekennzeichnete 3YSTEMEUNDAN%IGENHERSTELLUNgen des Betreibers. ƒ 3IELERNEN3YSTEMEUND.ORMEN SOWIEDIE$ElNITION3CHNITTstelle der Eigenherstellung am Beispiel eines Video-Endoskopie-Turmes bzw. der zulässigen -ODIlKATIONKENNEN ƒ 3IEERHALTENEINE%INFÍHRUNGIN den Risikomanagementprozess NACH%.)3/ ƒ 3IEKÈNNENMEDIZINISCH TECHNISCHE3YSTEMEBEURTEILENUND unterscheiden, wann eine eigene Konformitätsbewertung durchzuführen und wann eine bestimmungsgemäße AnbinDUNGANBESTEHENDE3YSTEME möglich ist. Inhalt ƒ EG-Richtlinien und Medizinproduktegesetz - 3YSTEMEUND+OMBINATIONEN - Einführung in die Grundlegenden Anforderungen der 2ICHTLINIE%7'UND 10

das Konformitätsbewertungsverfahren - 3YSTEMENACHe-0' ƒ Für Gerätekombinationen und -4 3YSTEMERELEVANTE.ORMEN in der Medizintechnik ƒ "EURTEILUNGVON-4 3YSTEMEN am Beispiel eines Video-Endoskopie-Turmes ƒ Eigenherstellung von 3YSTEMENUNDZUL¹SSIGEN -ODIlKATIONEN - Einführung in den Risikomanagementprozess anhand DER$).%.)3/ Zielgruppe Leitung und Mitarbeiter MedizinTECHNIKIM+RANKENHAUSMEDIzinischen Einrichtungen. Trainer Fachexperten der AMD TÜV 'MB(-EDICAL#ENTER3ERVICES  z.B. Dipl.-Ing. Ulrich Benedickt. Seminar-Nr. 09487 Nürnberg Veranstaltung

22.09.2015 09.00–17.00 Uhr

0REIS nåZZGL-W3T %NDPREIS nå INKL-W3T www.tuv.com/seminar-09487

SEMINARE

Elektrische Sicherheitsprüfungen von Medizinprodukten I. Basisseminar: VDE 0751-1 / DIN EN 62353, VDE 0750-1 / DIN EN 60601, DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3). Die ordnungsgemäße Funktion von medizinischen elektrischen Geräten und Anlagen ist wesentliche Voraussetzung für die GewährLEISTUNGDER3ICHERHEITFÍR.UTZERUND0ATIENTEN$ER'ESETZGEBER SCHREIBTDESHALBDIEREGELM¹’IGE0RÍFUNGDERELEKTRISCHEN3ICHERHEIT von medizinischen elektrischen Geräten vor Inbetriebnahme, nach )NSTANDSETZUNGUND NDERUNGENSOWIE7IEDERHOLUNGSPRÍFUNGEN und Prüfungen im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften DGUV 6ORSCHRIFTEHEM"'6! UNDDERSICHERHEITSTECHNISCHEN+ONTROLlen nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung vor.

Ihr Nutzen ƒ 3IEKENNENDIEERFORDERLICHEN gesetzlichen und normativen Grundlagen, die Inhalte und die daraus resultierenden Anforderungen an elektrische 3ICHERHEITSPRÍFUNGEN ƒ 3IEWISSEN WELCHE'RENZWERTE  Messvorschriften und Prüffristen für Ihre Medizinprodukte gelten. ƒ Übungen und Demonstrationen erleichtern Ihnen die Anwendung Ihres neu erworbenen Wissens in Ihrem Unternehmen. Inhalt ƒ Überblick über die gesetzlichen 2AHMENBEDINGUNGEN-0' UND-0"ETREIB6 UNDRELEvante Normen

ƒ 6$% $).%.n Medizinische elektrische Geräte - Anwendungsbereich - Inhalt - $ElNITIONEN ƒ 6$% $).%.n Wiederholungsprüfungen und Prüfungen vor Inbetriebnahme von medizinischen elektriSCHEN'ER¹TENUND3YSTEMEN - Anwendungsbereich - $ElNITIONEN - Anforderungen - Prüfungen, Prüfergebnisse und Bewertung - Unterschiede zur Vorgängernorm ƒ $'566ORSCHRIFTEHEM "'6! ELEKTRISCHE!NLAGEN und Betriebsmittel ƒ Voraussetzungen für die Durchführung ƒ Festlegung der Prüffristen

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SEMINARE

ƒ Praktische Übungen und Demonstrationen - Medizinische elektrische Geräte - Nichtmedizinische elektrische Geräte - Fest angeschlossene Geräte Zielgruppe Elektrofachkräfte, Mitarbeitende aus dem Bereich Medizintechnik und Prüfer aus Kliniken, RehaEinrichtungen und DentalcenTERN AUS3ERVICEBETRIEBENUND medizintechnischem Handel. Trainer Erfahrene Dozenten mit einschlägiger praktischer Erfahrung im "EREICHELEKTRISCHE3ICHERHEITSprüfungen von Medizinprodukten, z.B. öffentlich bestellte und VEREIDIGTE3ACHVERST¹NDIGEFÍR aktive Medizinprodukte. Hinweis Mit praktikablen Verfahren der Umsetzung der Vorschriften für ORTSFESTE-EDIZINPRODUKTE 3YSteme und Behandlungseinheiten KÈNNEN3IESICHINUNSEREM6ERTIEFUNGSSEMINAR3EM .R  vertraut machen.

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Seminar-Nr. 05361 Köln

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29.09.2015

Nürnberg 09.12.2015 G Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr

0REIS nåZZGL-W3T %NDPREIS nå INKL-W3T www.tuv.com/seminar-05361

SEMINARE

Elektrische Sicherheitsprüfungen von Medizinprodukten II. Vertiefungsseminar: ortsfeste MP, Systeme und Behandlungseinheiten, VDE 0751-1 / DIN EN 62353, VDE 0750 / DIN EN 60601. Die ordnungsgemäße Funktion von medizinisch-elektrischen Geräten und Anlagen ist wesentliche Voraussetzung für die GewährleisTUNGDER3ICHERHEITFÍR.UTZERUND0ATIENTEN$IE!NFORDERUNGENAN DIEELEKTRISCHE3ICHERHEITVONMOBILEN%INZELGER¹TENKÈNNENFÍRDIE Prüfung von ortsfesten Medizinprodukten, medizinisch-elektrischen 3YSTEMENUND"EHANDLUNGSEINHEITENNICHTOHNE7EITERESÍBERNOMmen werden. )NUNSEREM6ERTIEFUNGSSEMINARERFAHREN3IE WIE3IEDIE6ORSCHRIFTEN ZURELEKTRISCHEN3ICHERHEITVONORTSFESTEN-EDIZINPRODUKTEN 3YSTEmen und Behandlungseinheiten in die Praxis umsetzen können.

Ihr Nutzen ƒ 3IEKENNENDIE!NFORDERUNGEN ANDIEELEKTRISCHE3ICHERHEIT von ortsfesten MedizinprodukTEN 3YSTEMENUND"EHANDlungseinheiten. ƒ Demonstrationen und Übungen erleichern Ihnen die praktische Umsetzung der Anforderungen in Ihrer Einrichtung. Inhalt ƒ Überblick über die gesetzlichen Grundlagen der Kombination von Medizinprodukten sowie ZU3TROMANWENDUNGENUND -gefahren ƒ 6$%  $).%.  6$%  $).%.  n-EDIZINISCH ELEKTRISCHE3YSTEME7IEDERHOLUNGSprüfungen und Prüfungen vor Inbetriebnahme - Anwendungsbereich

- $ElNITIONEN - Anforderungen und Prüfungen ƒ Praktische Übungen zur ELEKTRISCHEN3ICHERHEITS prüfung von - medizinisch-elektrischen 3YSTEMEN - vernetzten medizinischen und nicht-medizinischen 'ER¹TEN'ER¹TETÍRME - fest angeschlossenen medizinisch-elektrischen Geräten UND3YSTEMEN Zielgruppe Elektrofachkräfte, Mitarbeitende aus dem Bereich Medizintechnik und Prüfer aus Kliniken, RehaEinrichtungen und DentalcenTERN AUS3ERVICEBETRIEBENUND medizintechnischem Handel.

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SEMINARE

Trainer Erfahrene Dozenten mit einschlägiger praktischer Erfahrung im "EREICHELEKTRISCHE3ICHERHEITSprüfungen von Medizinprodukten, z.B. öffentlich bestellte und VEREIDIGTE3ACHVERST¹NDIGEFÍR aktive Medizinprodukte. Hinweis 5NSER"ASISSEMINAR3EM .R  VERMITTELT)HNENDIE erforderlichen gesetzlichen und normativen Grundlagen, die Inhalte und die daraus resultierenden Anforderungen an elektriSCHE3ICHERHEITSPRÍFUNGEN Seminar-Nr. 05362 Köln Nürnberg Veranstaltung

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30.09.2015

10.12.2015 09.00–17.00 Uhr

0REIS nåZZGL-W3T %NDPREIS nå INKL-W3T www.tuv.com/seminar-05362

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SEMINARE

Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) an Medizinprodukten. Gemäß § 6 und § 15 Nr. 6 MPBetreibV sowie MPG. Grundlagen, Anforderungen, Umsetzung. $IE-EDIZINPRODUKTEBETREIBERVERORDNUNG-0"ETREIB6 SCHREIBTFÍR bestimmte Gerätekategorien von Medizinprodukten Kontrollmaßnahmen im Rahmen der Instandhaltung und Wartung zur nachhalTIGEN'EW¹HRLEISTUNGDER3ICHERHEITFÍR!NWENDERUND0ATIENTENVOR Ihr Nutzen ƒ 3IEERHALTENEINEKURZEUND prägnante Einführung in die Grundlagen und teilweise schwer verständlichen DetailRegelungen für die DurchFÍHRUNGVON34+ANAKTIVEN Medizinprodukten. ƒ 3IEKENNENDIE!NFORDERUNGEN an das durchführende Personal und die einzusetzenden Prüfund Messgeräte. ƒ Die Erfahrungen aus den praXISNAHEN´BUNGENIM3EMINAR helfen Ihnen, sicherheitstechnische Kontrollen in Ihrem Unternehmen fachgerecht vorzunehmen. Inhalt ƒ Gesetzliche Grundlagen für die $URCHFÍHRUNGVON34+ - %5 2ICHTLINIEN-EDIZIN produktegesetz - Medizinproduktebetreiberverordnung, insbesondere Rechtsvorschriften für die )NSTANDHALTUNGUND34+ ƒ Praktische Durchführung von 34+AN - Infusionspumpen - Infusionsspritzenpumpen

- HF-Chirurgiegeräten - 0ATIENTENMONITOREN%+'  30 INVASIVE"LUTDRUCKMESSGER¹TE - $ElBRILLATOREN Zielgruppe Techniker aus Kliniken, dem medizintechnischen Fachhandel, AUS3ERVICEUNTERNEHMEN DIEFÍR die sicherheitstechnischen Kontrollen verantwortlich sind oder diese an aktiven Medizinprodukten durchführen. Trainer Erfahrene Dozenten mit einschlägiger praktischer Erfahrung IM"EREICH34+ Z"ÈFFENTLICH BESTELLTEUNDVEREIDIGTE3ACHVERständige für Medizinprodukte. Seminar-Nr. 09473 Köln Nürnberg Veranstaltung

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06.10.2015

07.12.2015 09.00–17.00 Uhr

0REIS nåZZGL-W3T %NDPREIS nå INKL-W3T www.tuv.com/seminar-09473

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SEMINARE

Messtechnische Kontrollen (MTK) an Medizinprodukten. Gemäß § 11 MPBetreibV. Grundlagen, Anforderungen und praktische Umsetzung. $IE-EDIZINPRODUKTEBETREIBERVERORDNUNG-0"ETREIB6 SCHREIBTFÍR bestimmte Gerätekategorien von Medizinprodukten Kontrollmaßnahmen im Rahmen der Instandhaltung und Wartung zur nachhalTIGEN'EW¹HRLEISTUNGDER3ICHERHEITFÍR!NWENDERUND0ATIENTENVOR Ihr Nutzen ƒ 3IESINDMITDEN'RUNDLAGEN und wesentlichen Regelungen für die Durchführung von MTK an Medizinprodukten mit Messfunktion vertraut. ƒ 3IEKENNENDIE!NFORDERUNGEN an das durchführende Personal und die einzusetzenden Prüfund Messgeräte. ƒ Die Erfahrungen aus den praxisnahen Übungen im 3EMINARHELFEN)HNEN MESStechnische Kontrollen in Ihrem Unternehmen fachgerecht vorzunehmen. Inhalt ƒ Normative Grundlagen für die Durchführung von MTK - Medizinproduktebetreiberverordnung - Leitfaden zur Durchführung messtechnischer Kontrollen - -ELDEPmICHTEN - 6ERKNÍPFUNGMIT34+ 0RÍfung und DGUV Vorschrift 3 EHEM"'6! - Relevante Normen ƒ Praktische Durchführung von MTK an - nicht-invasiven Blutdruckmessgeräten

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- mechanischen Blutdruckmessgeräten - Patientenmonitoren mit NIBP-Einschub - medizinischen Thermometern - Monitoren mit Fühler - Infrarot-Ohrthermometern Zielgruppe Techniker aus Kliniken, dem medizintechnischen Fachhandel, AUS3ERVICEUNTERNEHMEN DIEFÍR die messtechnischen Kontrollen verantwortlich sind oder diese an Medizinprodukten durchführen. Trainer Erfahrene Dozenten mit einschlägiger praktischer Erfahrung im Bereich MTK, z.B. öffentlich BESTELLTEUNDVEREIDIGTE3ACHVERständige für Medizinprodukte. Seminar-Nr. 09474 Köln Nürnberg Veranstaltung

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07.10.2015 08.12.2015

09.00–17.00 Uhr

0REIS nåZZGL-W3T %NDPREIS nå INKL-W3T www.tuv.com/seminar-09474

SEMINARE

Medizintechnik und Informationstechnologie im Krankenhaus. Anforderungen, Schnittstellen und praktischer Umgang. Die technische Entwicklung in der Medizintechnik ist geprägt durch eine zunehmende Computerisierung und Vernetzung der Geräte. Die daraus resultierenden technischen, organisatorischen und normativen Fragestellungen können nur in der Kooperation der Fachgebiete Medizintechnik und Informationstechnologie gelöst werden. BesonDERER&OKUSISTAUFDIE3ICHERHEITVON0ATIENTEN -ITARBEITERNUND SONSTIGEN0ERSONENVOR3CH¹DIGUNGENDURCHMEDIZINISCHE'ER¹TE  ABERAUCHAUFDIE3ICHERHEITVON$ATENUND3YSTEMENSOWIEDEREN Verfügbarkeit und Wirksamkeit zu legen. Bei programmierbaren elekTRISCHENMEDIZINISCHEN3YSTEMEN0%-3 UMFASSTDIESESZWANGSL¹UlG AUCHDIE3ICHERHEITDERALS-EDIZINGER¹TEINGESETZTEN)4(ARDWARE WIEAUCH3OFTWARE $ER"ETREIBERISTFÍRDENSICHEREN"ETRIEBDER)4 Netze verantwortlich.

Ihr Nutzen ƒ 3IEERHALTENEINEN´BERBLICK über die Grundlagen des Medizinprodukterechts und des Risikomanagements. ƒ 3IELERNENDIERELEVANTEN Anforderungen an den Einsatz von Informationstechnologie in der Medizintechnik und an die damit verbundene DatenUND3YSTEMSICHERHEITKENNEN ƒ Praktische Übungen erleichtern Ihnen die Anwendung und Umsetzung der rechtlichen und normativen Anforderungen für vernetzte Medizinprodukte in Ihrem Unternehmen.

Inhalt ƒ Europäische Medizinprodukterichtlinie, Medizinproduktegesetz und -betreiberverordnung - Grundlegende AnforderunGENANDIE3ICHERHEIT :WECKBESTIMMUNGUND+LASSIlZIErung von Medizinprodukten, 3OFTWAREALS-EDIZINPRODUKT  Medizinprodukte aus Eigenherstellung - :UBEHÈRFÍR-EDIZINPROdukte, Anwendungsbeispiele ƒ 2ISIKOANALYSEUND2ISIKOMAnagement - !BGRENZUNG2ISIKOANALYSE und Risikomanagement, Risikomanagement nach DIN EN 80001

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SEMINARE

- 3CHUTZZIELENACH$).%. 80001, Durchführung von 2ISIKOANALYSEUND2ISIKO bewertung, Risiko und Risikokontrollmaßnahmen, ´BERWACHUNG#RITICAL )NCIDENT2EPORTING3YSTEM - Anwendungsbeispiele ƒ )4 3ICHERHEITSMANAGEMENT und Datenschutz - $).)3/)%#UND"3) IT-Grundschutz - 3CHUTZZIEL)4 3ICHERHEIT - "AUSTEINE"3))4 'RUNDSCHUTZ - Gesetzliche Anforderungen Datenschutz - Datenschutzmaßnahmen ƒ IT-Organisation - )4)NFRASTRUCTURE,IBRARY )4), -ODELL - )43ERVICE3UPPORT - %INFÍHRUNGVON)43ERVICE Management Zielgruppe Leitung und Mitarbeiter Medizintechnik und IT-Bereich im Krankenhaus. Trainer $R )NG!NDREAS:IMOLONG  3YNAGON'MB(

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Seminar-Nr. 09490 Köln Veranstaltung

24.11.2015 09.00–17.00 Uhr

0REIS nåZZGL-W3T %NDPREIS nå INKL-W3T www.tuv.com/seminar-09490

SEMINARE

IEC 80001 – Die Norm für Medizinprodukte in IT-Netzwerken. Systemverantwortung und Risikomanagement in Krankenhäusern und MVZ. In Kliniken und Praxen werden immer mehr Medizinprodukte in die IT-Netze eingebunden um Daten, beispielsweise zur Befundung und Patientenüberwachung, klinikintern verfügbar zu machen. Durch DIESE)NTEGRATIONENTSTEHENVERNETZTE-EDIZINPRODUKTEBZW3YSTEME IM3INNEDES-0' DURCHDIESICHNEUE2ISIKENSOWOHLFÍRDIE-EDIzinprodukte als auch für das IT-Netzwerk ergeben. Für einen wirkSAMEN3CHUTZDERWESENTLICHEN,EISTUNGSEIGENSCHAFTENVERNETZTER Medizinprodukte beschreibt die IEC 80001 Anforderungen an einen kontinuierlichen Risikomanagementprozess.

Ihr Nutzen ƒ $AS3EMINARFÍHRT3IEINDIE Norm IEC 80001 ein. ƒ 3IEERFAHREN WELCHE'EF¹HRdungen und Risiken bei der Einbindung von Medizinprodukten in IT-Netze bestehen und welchen Aufgaben und 0mICHTEN"ETREIBERVERNETZTER Medizinprodukte nachkommen müssen. ƒ 3IELERNEN-ÈGLICHKEITENZUR Regelung der Verantwortlichkeiten, Ermittlung von Gefährdungen und Risikokontrolle kennen und erhalten Hinweise zur praktischen Umsetzung der Norm.

Inhalt ƒ Überblick über gesetzliche und normative Anforderungen an DIE3ICHERHEITUNDZUM2ISIkomanagement für Medizinprodukte in IT-Netzen ƒ Die Norm IEC 80001 - 3ICHERHEITSPHILOSOPHIE - 3TRUKTURUND!UFBAU - Rollen und Verantwortung der Betreiber aus Kliniken, Krankenhäusern und medizinischen Versorgungszentren in Integrationsprojekten Medizintechnik-IT - Anforderungen an Verträge mit Lieferanten - Der Medical-IT-Network-RiskManager als zentrale Instanz - 'EF¹HRDUNGENFÍR3ICHERHEIT  Wirksamkeit, Daten und 3YSTEMSICHERHEIT - Ermittlung und Bewertung der Risiken

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SEMINARE

- Risikomanagement als interdisziplinärer Prozess zwischen Medizintechnik und IT - Vorgehensweise bei der 2ISIKOANALYSE$URCHFÍHrung, Form, Bericht, Anforderungen an die DokumenTATION - Praxisbeispiele Zielgruppe Risikomanager, IT-Verantwortliche, Administratoren, CIOs und Leiter der Medizintechnik aus Kliniken, Krankenhäusern und medizinischen Versorgungszentren. Trainer Erfahrene Fachdozenten von TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis, z.B. Dipl.-Ing. Peter +NIPP QCMED1UALITYCONSULting Medical GmbH. Herr Knipp ist Mitglied des Normungsgremiums.

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Hinweis Die Norm IEC 80001 ist mit Datum 27. Oktober 2010 als IEC 80001-1 ed. 1.0 veröffentlicht. Seminar-Nr. 09505 Nürnberg Veranstaltung

22.09.2015 09.00–17.00 Uhr

0REIS nåZZGL-W3T %NDPREIS nå INKL-W3T www.tuv.com/seminar-09505

1. Geltungsbereich  $IESE!LLGEMEINEN'ESCH¹FTSBEDINGUNGENGELTENFÍRDIE$URCHführung von Bildungsmaßnahmen wie offenen, überbetrieblichen UND BERUFSBEGLEITENDEN 3EMINAREN  ,EHRG¹NGEN UND 4RAININGS SOWIE 3TUDIENG¹NGEN n IM 7EITEREN ALS u"ILDUNGSMA’NAHMENh bezeichnet – der TÜV Rheinland Akademie GmbH – nachfolgend „Veranstalter“ genannt.   %TWAIGE !LLGEMEINE 'ESCH¹FTS  ODER %INKAUFSBEDINGUNGEN DES Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen der Veranstalter nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. 2. Anmeldung   $IE !NMELDUNG IST VERBINDLICH  SOBALD SIE VOM 6ERANSTALTER schriftlich bestätigt wird.  %IN2ECHTAUF4EILNAHMEAN"ILDUNGSMA’NAHMENMITBEGRENZTER Teilnehmerzahl besteht nicht. 3. Zulassungsvoraussetzungen   $IE "ILDUNGSMA’NAHMEN DES 6ERANSTALTERS STEHEN JEDEM )NTERESSENTENOFFEN DERÍBERDIEVONDENZUST¹NDIGEN0RÍlNSTITUTIONEN FÍRDIEANGESTREBTEN!BSCHLÍSSEGEFORDERTEN1UALIlKATIONENVERFÍGT  soweit solche in der Leistungsbeschreibung der Bildungsmaßnahme gefordert werden.  3OWEIT:ULASSUNGSVORAUSSETZUNGENBESTEHEN ISTDER6ERANSTALTER NICHTVERPmICHTET ABERBERECHTIGT ZUÍBERPRÍFEN OBDER4EILNEHMER DIENOTWENDIGEN:ULASSUNGSVORAUSSETZUNGENERFÍLLT(IERZUHATDER Teilnehmer auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. -ACHTDER6ERANSTALTERVONSEINEM2ECHTAUF´BERPRÍFUNGDER:ULASsungsvoraussetzungen keinen Gebrauch, so ist der Teilnehmer auch BEI.ICHTVORLIEGENDER:ULASSUNGSVORAUSSETZUNGENZUR:AHLUNGDER ,EHRGANGSGEBÍHRENVERPmICHTET 4. Durchführung  $IE"ILDUNGSMA’NAHMEWIRDENTSPRECHENDDEMVERÈFFENTLICHTEN Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt.   $ER 6ERANSTALTER BEH¹LT SICH DEN 7ECHSEL VON 2EFERENTEN UND ODEREINE6ERLEGUNGBZW NDERUNGIM0ROGRAMMABLAUFVOR SOFERN diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.  )NHALTLICHE NDERUNGEN DURCHDIEDAS,EHRGANGSZIELVER¹NDERT WIRD  SIND ZUL¹SSIG  WENN SIE MIT :USTIMMUNG ODER AUF 6ERLANGEN DER3TELLENERFOLGEN DIEFÍRDIE!NERKENNUNGDERANGESTREBTEN!Bschlüsse zuständig sind. 0mICHTENDES4EILNEHMERS $ER 4EILNEHMER VERPmICHTET SICH  DIE AM 5NTERRICHTSORT GELTENDE Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, regelmäßig an den Präsenzveranstaltungen der vertragsgegenständlichen Bildungsmaßnahme teilzunehmen sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsmaßnahme entgegenstehen könnte. 6. Urheberrechte $IEDEM4EILNEHMERAUSGEH¹NDIGTEN5NTERLAGEN 3OFTWAREUNDANdere für Lehrgangszwecke überlassenen Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien – auch auszugsweise – ist NURNACHAUSDRÍCKLICHERSCHRIFTLICHER:USTIMMUNGDES6ERANSTALTERS gestattet. 7. Rücktritt/Kündigung/Stornokosten   "EI "ILDUNGSMA’NAHMEN MIT EINER ,AUFZEIT DER "ILDUNGS maßnahme von bis zu 12 Monaten endet der Vertrag automatisch mit dem Ende der Bildungsmaßnahme. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nicht möglich.   "ILDUNGSMA’NAHMEN MIT EINER ,AUFZEIT VON MEHR ALS  -Onaten haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und können ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, jedoch frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem tatsächlichen !NFANG DER "ILDUNGSMA’NAHME  UNABH¹NGIG VON DEM :EITPUNKT des Vertragsschlusses.  &ÍR"ILDUNGSMA’NAHMENBISZUEINER$AUERVON-ONATENGILT  dass bei Abmeldungen, die später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, 50 % der Teilnahmegebühr als 3TORNOKOSTENF¹LLIGWERDEN"EI!BMELDUNGEN DIESP¹TERALS7OCHE vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit die Bildungsmaßnahme noch nicht BEGONNENWURDEUNDDER4EILNEHMERDIE:ULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang.  &ÍR"ILDUNGSMA’NAHMENMITEINER$AUERVONÍBER-ONATEN gilt, dass bei Abmeldungen, die später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, 15 % der TeilnahmeGEBÍHR ALS 3TORNOKOSTEN F¹LLIG WERDEN $IE "ENENNUNG EINES Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit die Bildungsmaßnahme noch NICHTBEGONNENWURDEUNDDER4EILNEHMERDIE:ULASSUNGSVORAUSSET-

zungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang.  "ILDUNGSMA’NAHMEN DIEALS3TUDIENGANGDURCHGEFÍHRTWERDEN  HABEN EINE VERTRAGLICHE -INDESTLAUFZEIT VON  3EMESTER UND KÈNnen ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen zum 3EMESTERENDE GEKÍNDIGT WERDEN 7IRD DAS +ÍNDIGUNGSRECHT NICHT fristgemäß in Anspruch genommen, verlängert sich die VertragslaufZEITJEWEILSUMEINWEITERES3EMESTER"EI+ÍNDIGUNGEN DIESP¹TER ALS ZWEI 7OCHEN VOR 3EMESTERBEGINN BEIM 6ERANSTALTER EINGEHEN  WERDEN3TORNOKOSTENIN(ÈHEVONå nF¹LLIG"EI+ÍNDIGUNGEN  DIENACH3EMESTERBEGINNEINGEHEN ISTDIEVOLLE3EMESTERSTUDIENGEbühr zu entrichten.  $EM4EILNEHMERSTEHTDER.ACHWEISOFFEN DASSDEM6ERANSTALTER AUSDER!BMELDUNGKEINODERNUREINGERINGER3CHADENENTSTANDEN ist.   $AS GESETZLICHE 2ECHT ZUR AU’ERORDENTLICHEN +ÍNDIGUNG AUS wichtigem Grund bleibt unberührt.  !LSWICHTIGER'RUNDZURFRISTLOSEN+ÍNDIGUNGDURCHDEN6ERANstalter gelten insbesondere – aber nicht ausschließlich – die anhalTENDEODERSCHWERWIEGENDE3TÈRUNGDER"ILDUNGSMA’NAHMEDURCH den Teilnehmer, sein wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben VONDER"ILDUNGSMA’NAHME :AHLUNGSVERZUGMITMEHRALS2ATEN ODER WIEDERHOLTER :AHLUNGSVERZUG TROTZ ZWEIMALIGER SCHRIFTLICHER Mahnung sowie Entzug oder Widerruf abgetretener Leistungen durch andere Kostenträger.  *EDE+ÍNDIGUNGHATSCHRIFTLICH IM&ALLEDERAU’ERORDENTLICHEN Kündigung aus wichtigem Grund unter Angabe des Kündigungsgrundes, zu erfolgen. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt in keinem Falle als Kündigung.  $IE+ÍNDIGUNGDES4EILNEHMERSHATGEGENÍBERDEM/RGANISATIonsbereich des Veranstalters zu erfolgen, der die Anmeldung des Teilnehmers bestätigt hat. Bedienstete des Veranstalters, insbesondere Lehrkräfte, sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.   )M &ALLE DER ORDENTLICHEN +ÍNDIGUNG IST DER 4EILNEHMER ZUR ANTEILIGEN :AHLUNG DER ,EHRGANGSGEBÍHREN  DIE BIS ZUM %NDE DER JEWEILIGEN+ÍNDIGUNGSFRISTBERECHNETWERDEN VERPmICHTET 8. Zahlungsbedingungen/Vergütung  $IE4EILNAHMEGEBÍHRWIRDMIT%RHALTDER2ECHNUNGOHNEJEDEN !BZUGF¹LLIG$IE:AHLUNGERFOLGTUNTER!NGABEDER2ECHNUNGSNUMmer und der Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters.   )M &ALLE DES 6ERZUGS SIND RÍCKST¹NDIGE 2ECHNUNGSBETR¹GE MIT  0UNKTENÍBERDEM"ASISZINSSATZNACHe"'"ZUVERZINSEN   $ER 4EILNEHMER KANN NUR MIT RECHTSKR¹FTIG FESTGESTELLTEN ODER VOM 6ERANSTALTER UNBESTRITTENEN !NSPRÍCHEN AUFRECHNEN :UR !USÍBUNG EINES :URÍCKBEHALTUNGSRECHTES IST DER 4EILNEHMER NUR insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.  )M&ALLEDES6ERZUGSDES6ERTRAGSPARTNERSKANNDER6ERANSTALTER FÍR JEDE -AHNUNG EINE "EARBEITUNGSGEBÍHR VON å  n ERHEBEN Dem Vertragspartner bleibt bezüglich der Bearbeitungsgebühr der .ACHWEIS UNBENOMMEN  EIN 3CHADEN SEI NICHT ENTSTANDEN ODER WESENTLICH NIEDRIGER  ALS DER PAUSCHALIERTE 3CHADENSERSATZANSPRUCH des Veranstalters. 9. Ratenzahlung Für Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten kann durch gesonderte Vereinbarung Ratenzahlung vereinbart werden. 10. Terminabsage durch den Veranstalter Der Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder TeilnehmerzahLENODERDER%RKRANKUNGVON,EHRKR¹FTENSOWIESONSTIGER3TÈRUNGEN im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Bildungsmaßnahmen abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet. 11. Erfüllungsort/Gerichtsstand Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort. Der Gerichtsstand für alle aus der Buchung entsteHENDEN2ECHTSSTREITIGKEITENGEGENÍBER+AUmEUTENUNDJURISTISCHEN 0ERSONENDESÈFFENTLICHEN2ECHTSBZWÈFFENTLICH RECHTLICHEN3ONdervermögens ist Köln. 12. Datenschutz   )M (INBLICK AUF DIE "ESTIMMUNGEN DES "UNDESDATEN SCHUTZGESETZESWEISENWIR3IEDARAUFHIN DASSDIE3PEICHERUNGUND Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung erfolgt.   )HRE GESCH¹FTLICHEN +ONTAKTDATEN WERDEN VOM 6ERANSTALTER FÍR Marketingzwecke in der Weise genutzt, Ihnen Prospekte, Programme UND3EMINARINFORMATIONENDES6ERANSTALTERSPER0OSTZUÍBERSENDEN  3IEKÈNNENDER.UTZUNG 6ERARBEITUNGBZW´BERMITTLUNG)HRER Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an den Bereich Datenschutz des Veranstalters widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs wird der Veranstalter die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu -ARKETINGZWECKENNUTZENUNDVERARBEITENBZWDIEWEITERE:USENdung von Werbemitteln unverzüglich einstellen.

WIDERRUFSBELEHRUNG UND WIDERRUFSFORMULAR (ENDVERBRAUCHER). Widerrufsrecht3IEHABENDAS2ECHT BINNENVIERZEHN4AGENOHNE!NGABEVON'RÍNDENDIESEN6ERTRAGZUWIDERRUFEN Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. 5M)HR7IDERRUFSRECHTAUSZUÍBEN MÍSSEN3IEUNS4´62HEINLAND!KADEMIE'MB( !LBOINSTR "ERLIN &AX   -AILE7IDERRUF DETUVCOM MITTELSEINEREINDEUTIGEN%RKL¹RUNGZ"EINMITDER0OSTVERSANDTER"RIEF 4ELEFAXODER% -AIL ÍBER)HREN %NTSCHLUSS  DIESEN 6ERTRAG ZU WIDERRUFEN  INFORMIEREN 3IE KÈNNEN DAS -USTER 7IDERRUFSFORMULAR VERWENDEN  DAS JEDOCH NICHT VORGESCHRIEBEN IST :UR 7AHRUNG DER 7IDERRUFSFRIST REICHT ESAUS  DASS3IE DIE-ITTEILUNGÍBERDIE!USÍBUNG DES 7IDERRUFSRECHTSVOR !BLAUF der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs7ENN3IEDIESEN6ERTRAGWIDERRUFEN HABENWIR)HNENALLE:AHLUNGEN DIEWIRVON)HNENERHALTENHABEN UNVERzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei UNSEINGEGANGENIST&ÍRDIESE2ÍCKZAHLUNGVERWENDENWIRDASSELBE:AHLUNGSMITTEL DAS3IEBEIDERURSPRÍNGLICHEN4RANSAKTIONEINGESETZT haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. (ABEN3IEVERLANGT DASSDIE$IENSTLEISTUNGW¹HRENDDER7IDERRUFSFRISTBEGINNENSOLL SOHABEN3IEUNSEINENANGEMESSENEN"ETRAGZU ZAHLEN DERDEM!NTEILDERBISZUDEM:EITPUNKT ZUDEM3IEUNSVONDER!USÍBUNGDES7IDERRUFSRECHTSHINSICHTLICHDIESES6ERTRAGSUNTERrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Muster-Widerrufsformular 7ENN3IEDEN6ERTRAGWIDERRUFENWOLLEN DANNFÍLLEN3IEBITTEDIESES&ORMULARAUSUNDSENDEN3IEESZURÍCK „!N4´62HEINLAND!KADEMIE'MB( !LBOINSTR "ERLIN &AX  -AILE7IDERRUF DETUVCOM „(IERMITWIDERRUFEN ICHWIR DENVONMIRUNS ABGESCHLOSSENEN6ERTRAGÍBERDIE%RBRINGUNGDERFOLGENDEN$IENSTLEISTUNG „"ESTELLTAM ERHALTENAM „.AMEDESDER6ERBRAUCHERS „!NSCHRIFTDESDER6ERBRAUCHERS „5NTERSCHRIFTDESDER6ERBRAUCHERS NURBEI-ITTEILUNGAUF0APIER „ Datum  5NZUTREFFENDESSTREICHEN Ende der Widerrufsbelehrung.

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TÜV Rheinland Akademie GmbH, Alboinstr. 56, 12103 Berlin · Stand: 01.11.2014 / Fernabsatz

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