Medizinische Versorgung in der Region 18 Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Prof. Dr. Jörg Saatkamp Institut für Gesundheit
Traunstein, 2. Mai 2012
Agenda
• Demographischer Wandel • Regionale Versorgungsanalyse • Projektvorschlag
1 Medizinische Versorgung in der Region 18 | Prof. Dr. J. Saatkamp | 2.Mai 2012
Grundsätzliche Herausforderungen im Gesundheitswesen durch den demografischen Wandel
In 40 Jahren werden wir statt 82 Mio. nur noch rund 69 Mio. Einwohner in Deutschland haben. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen wird von derzeit rund 17 Mio. auf rund 10 Mio. zurückgehen, gleichzeitig die Zahl der über 65-jährigen von jetzt 14 Mio. auf 23 Mio. zunehmen. Allein diese demographische Entwicklung der älter werdenden Bevölkerung würde zu doppelt so vielen Herzinfarkten, rund 86 % mehr Schlaganfällen und ca. 30 % mehr Diabetes und Tumorerkrankungen führen. 2 Quelle:
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Ein großer Teil der Krankheitskosten wird von der wachsenden Gruppe der über 65-jährigen verursacht Altersentwicklung und altersabhängige Krankheitskosten am Beispiel der BRD
Anteil Älterer nimmt rasch zu
Ältere verursachen Großteil der Kosten
Anteil der Altersgruppen an der Gesamtbevölkerung, Deutschland, in Prozent Alter Veränin Jahren derung
Anteil der Altersgruppen an den Krankheitskosten, Deutschland, 2006, in Prozent
>65
21
45-65 15-45 65 Jahre
6
15 - 45 Jahre 20
47
27 45 - 65 Jahre
2030 3
Quelle: DESTATIS: Krankenhaus Grunddaten
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• Demographischer Wandel • Regionale Versorgungsanalyse • Projektvorschlag
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Einwohner je Hausarzt
5 Quelle: KVB
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Altersverteilung der Ärtze
6 Quelle: KVB
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Anteil der Hausärzte 60 Jahre und Älter nach Landkreisen
7 Quelle: KVB
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Anteil der weiblichen Hausärzte nach Landkreisen
8 Quelle: KVB
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Einwohner je Hausarzt in Oberbayern
9 Quelle: KVB
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Verteilung der Ärzte in Rosenheim (Stadt und Land)
10 Quelle: KVB
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Altersverteilung der Ärzte in Rosenheim (Stadt und Land)
11 Quelle: KVB
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Versorgungsmatrix - Rosenheim (Stadt und Land)
12 Quelle: KVB
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Bedarfsplanungsmatrix - Rosenheim (Stadt und Land)
13 Quelle: KVB
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Verteilung der Ärzte im LK Traunstein
14 Quelle: KVB
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Altersverteilung der Ärzte im LK Traunstein
15 Quelle: KVB
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Versorgungsmatrix – LK Traunstein
16 Quelle: KVB
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Bedarfsplanungsmatrix – LK Traunstein
17 Quelle: KVB
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Verteilung der Ärzte im LK Altötting
18 Quelle: KVB
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Altersverteilung der Ärzte im LK Altötting
19 Quelle: KVB
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Versorgungsmatrix - LK Altötting
20 Quelle: KVB
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Bedarfsplanmatrix - LK Altötting
21 Quelle: KVB
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Verteilung der Ärzte im LK Mühldorf a. Inn
22 Quelle: KVB
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Altersverteilung der Ärzte im LK Mühldorf a. Inn
23 Quelle: KVB
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Versorgungsmatrix – LK Mühldorf a. Inn
24 Quelle: KVB
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Bedarfsplanungsmatrix – LK Mühldorf a. Inn
25 Quelle: KVB
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Altersverteilung der Ärzte im LK Berchtesgadener Land
26 Quelle: KVB
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Verteilung der Ärzte im LK Berchtesgadener Land
27 Quelle: KVB
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Versorgungsmatrix – LK Berchtesgadener Land
28 Quelle: KVB
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Bedarfsplanungsmatrix – LK Berchtesgadener Land
29 Quelle: KVB
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Landkreise der Region 18 und Miesbach im Vergleich
30 Quelle: KVB
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• Demographischer Wandel • Regionale Versorgungsanalyse • Projektvorschlag
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Vorschlag zum weiteren Vorgehen
Mai – November 2012
Dezember – April 2013
ab Mai 2013
• Analyse der Versorgungsstruktur
• Vorstellung der Ergebnisse der
• Projektmanagement und
(ambulant, stationär, sonstige Bereiche) • Strukturierte Interviews mit ausgewählten Beteiligten (Politik, Kliniken, Ärzte, etc.) in allen Landkreisen. • Erstellung eines Stärken/Schwächen-Profils der Versorgungssituation und Festlegung der Projektziele. • Identifizierung von Projektideen und Projekttreibern für regionale „Leuchtturmprojekte“.
Analysephase und Einbeziehung aller relevanten Gruppen in Form eines großen Kick-off Workshops für die Region 18. • Bildung von regionalen Kernteams je Projekt (Prinzip der Freiwilligkeit und Eigenmotivation), • Zusammenführung und Abgleich der Vorstellungen der einzelnen Gruppen und Entwicklung konkreter regionaler Versorgungsprojekte (Pilotgemeinden). • Vorstellung der Projektkonzepte aller Kommunen in einem 2.gemeinsamen Treffen.
Unterstützung der regionalen Projekte (z.B. gemeinsame ITPlattform). • Aufsetzen eines Controllings und einer regelmäßigen Berichterstattung • Politische Aktivitäten zur Unterstützung der operativen Projektarbeit auf allen Ebenen.
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GKV-Versorgungsstrukturgesetz –Auszug (1/4)
Zweigpraxen können leichter eröffnet werden Künftig wird es leichter, Filialpraxen zu eröffnen. Um dafür eine Genehmigung der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung zu erhalten, reicht es zu zeigen, dass sich mit der Zweigpraxis die medizinische Versorgung am neuen Standort verbessern, die Versorgung am Stammsitz aber nicht spürbar schlechten wird
Beruf und miteinander
Familie
einfacher vereinbaren
Gute Nachrichten gibt es für junge Familien: Vertragsärztinnen und psychotherapeutinnen können sich nach der Geburt ihres Kindes in Zukunft doppelt so lange wie bisher, nämlich zwölf Monate, vertreten lassen. Um Kinder zu erziehen können Ärzte und Psychotherapeuten außerdem bis zu 36 Monate beziehungsweise bis zu sechs Monate einen Entlastungsassistenten beschäftigen. Pflegen sie Angehörige, können sie bis zu sechs Monate einen Assistenten einstellen. Die KVen können diese Zeiträume jeweils verlängern. 33
Quelle: Versorgungsstukturgesetz
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GKV-Versorgungsstrukturgesetz –Auszug (3/4)
KVen können Strukturfonds bilden Die KVen können für unterversorgte Regionen Strukturfonds bilden, die dazu dienen, Maßnahmen gegen den Ärztemangel zu finanzieren. Das Geld ist beispielsweise für Zuschüsse zu den Investitionskosten bei Neuniederlassungen oder der Gründung von Zweigpraxen, für Zuschläge zur Vergütung in unterversorgten Regionen und zur Ausbildung sowie die Vergabe von Stipendien. In einen solchen Fonds kann die KV bis zu 0,1 Prozent der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung einzahlen. Sodann müssen die Krankenkassen zusätzlich einen Betrag in gleicher Höhe in den Strukturfonds entrichten.
Eigeneinrichtungen der KVen Die KVen können in Zukunft rechtlich abgesichert eigene Praxen betreiben. Zu dieser Maßnahme dürfen sie nur dann greifen, wenn auf anderem Wege ein Arztsitz nicht besetzt werden kann. Auch die Kommunen können in Zukunft eigene Einrichtungen betreiben, allerdings nur mit Genehmigung der KV.
34 Quelle: Versorgungsstukturgesetz
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GKV-Versorgungsstrukturgesetz –Auszug (2/4)
Delegation an nichtärztliche Fachkräfte möglich
Residenzpflicht aufgehoben Für Ärzte und Psychotherapeuten gibt es keine sogenannte Residenzpflicht mehr. Niedergelassene können somit auch deutlich von ihrer Praxis entfernt wohnen, beispielsweise in der Stadt, und zu ihrer auf dem Land gelegenen Praxis pendeln.
Ärzte können sich künftig bei bestimmten Aufgaben von medizinischen Fachkräften aus ihrem Team unterstützen lassen. Das Versorgungsstrukturgesetz erteilt der KBV und den Krankenkassen den Auftrag, eine Liste von Leistungen zu erstellen, die übertragen werden können. .
35 Quelle: Versorgungsstukturgesetz
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GKV-Versorgungsstrukturgesetz –Auszug (4/4)
Praxissitzverlegung nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich Möchte ein Niedergelassener seine Praxis verlegen, muss er darauf achten, dass sich die Versorgungssituation am Ort des Praxissitzes dadurch nicht verschlechtert. Das gilt auch für die Verlegung von Praxissitzen in Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Ärzte, die sich niederlassen wollen, haben gegenüber MVZ unter bestimmten Bedingungen übrigens ein Vorkaufsrecht für Vertragsarztsitze.
Förderung von Praxisnetzen Der Gesetzgeber hat die Rolle von Praxisnetzen für eine wohnortnahe Versorgung erkannt. In ihnen können sich Vertragsärzte verschiedener Fachrichtungen zusammenschließen. Die KVen erhalten die Möglichkeit sie finanziell zu fördern. Dafür beschließen die KBV und die Krankenkassen zusammen Kriterien und Anforderungen für besonders förderungswürdige Praxisnetze.
36 Quelle: Versorgungsstukturgesetz
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Vorschlag für die Projektorganisation Aufgaben •Durchführung der einzelnen Arbeitsschritte in den Projektphasen •Vorbereitung Entscheidungsvorlagen •Steuerung und Unterstützung der Projektteams
Lenkungsauschuß •Landräte •Bürgermeister •Unternehmen der Region
Berater
Aufgaben •Diskussionspartner, Ideengeber •Arbeiten an bestimmten Projekten mit •Übernehmen Verantwortung für Umsetzung
Projektteam A
• Klinikleiter • Klinikärzte • Vertragsärzte
Aufgaben •Festlegung der Projektziele •Entscheidung über Projektmeilensteine •Budget / Mittelfreigabe für Projekte Aufgaben •Unterstützung bei Zielfindung, Arbeitsorganisation, Qualitätskontrolle (Projektmanagement) •Unterstützung bei Analysen (Coaching) •Strategische Beratung, Interessenausgleich, Interviews (Moderation)
Projektteam C
Projektteam B
• Apotheker • Psychotherapeuten • Physiotherapeuten
• Sanitätshäuser • Reha-Kliniken • Ambulante Pflegedienste
…
• Krankenkassen • Dienstleister •… 37
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Kontakt
Prof. Dr. Jörg Saatkamp Hochschule Rosenheim Institut für Gesundheit Hochschulstr. 1 83024 Rosenheim Tel: +49 (8031) 805 – 473 Fax: +49 (8031) 805 – 453 E-Mail:
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