MEDICAL DOCTORS CIVIL LIABILITY ARISING FROM THEIR PROFESSION SUMMARY

Prof. Jakov RADIŠIĆ, LLD Professor at Univeristy of Kragujevac MEDICAL DOCTORS’ CIVIL LIABILITY ARISING FROM THEIR PROFESSION SUMMARY As can be seen f...
Author: Leonard Böhm
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Prof. Jakov RADIŠIĆ, LLD Professor at Univeristy of Kragujevac MEDICAL DOCTORS’ CIVIL LIABILITY ARISING FROM THEIR PROFESSION SUMMARY As can be seen from the title of this work, it deals with civil liability of a medical doctor towards patient. Work consists of six large parts. First part is introductory providing practical importance of this topic and necessity for its theoretical scrutiny. Second part has been devoted to liability without medical doctor fault. In this part special stress has been made that medical doctor fault is negative departure from medical standards. However, this is not enough for liability existence, rather there must be following requirements: medical doctor’s guilt, patient health impairment and causal connection between medical fault and damage. These requirements author explains in the third part. Topic of the fourth part is medical doctor liability working in team, whereas fifth part embraces medical doctor liability who, one after the other, wrongfully treated the same patient. Last, sixth part of the work bears title ‘Medical doctor liability in case of no advice or irregular advice’. This part deals with types and requirements of an advice, on legal consequences of not advising or irregular advice of a patient. Conclusion is at the end. This part points out that medical doctor civil liability grounds on a negligence as a standardized guilt, which is rather objective standard than a personal reprimand. Such objectivisation of the attention criteria is been carried out because of trust principle that allows patient to believe his medical doctor shall use attention of a good expert and has knowledge understood by a standard. Border line between subjective and objective liability, fades away with objective criteria for medical doctor attention, but it was not abandoned. Medical doctor liability still stays subjective, because it is adequate to its altruistic profession.

Prof. Jovan SLAVNIĆ, LLD Professor University Novi Sad President of the Association for Insurance Law of Serbia (AIDA Serbia)

PROFESSIONAL LIABILITY INSURANCE OF MEDICAL DOCTORS SUMMARY First part of the article author assigns to the study of possible reasons why in the EU member-countries professional liability insurance of medical doctors ranges between minor compulsory and major voluntary systems of insurance. Definition, functions and features of professional liability insurance of medical doctors are compared with other professional providers’ liability insurance in the second part of the article.

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Third part of the article investigates, from the point of Serbian Law, forms and types of medical doctors’ civil liability as possible insured risks. In the fourth part author analyzes insurance clauses and exclusion clauses of the major domestic insurance companies and criticize, for the insured, unfavorable rules in those clauses. In the conclusion, author describes reasons of its initiative for operation of professional liability insurance in compulsory way. Author suggests legal regulation should be complete and Serbian lawmaker’s should abandon practice of incomplete regulation of compulsory insurances. Furthermore, he suggests this type of insurance should be regulated as a form of individual and group insurance (by designation of the policyholder, insured and coinsured persons), defining insured risks, types of losses covered and exclusions, minimal sum insured per medical doctors’ specialization, mandatory application of bonus-malus system, body competent for fulfillment of duty to insured, penalties for policyholders, insured who did not fulfill their duty, sources for claims payment in case of uninsured, scope of supervision over this insurance operation and other elements making specific contract content of the professional liability of medical doctors insurance Author warns on resistance that may appear against activities of the consumer associations, associations for patient protection and non-governmental organizations aimed at introduction of professional liability insurance of medical doctors as compulsory insurance, similar to those that exist today in the Serbian legal system of compulsory insurance of lawyer’s civil liability. He pleads that until professional liability insurance of medical doctors in Serbia becomes compulsory, simultaneously encourage this line of insurance as voluntary insurance, by the worked out strategy, operation of similar lines of insurance that are compulsory in Serbia, are encouraged. Those are: liability insurance of medical institutions for health impairment of a patient exposed to medical test, liability insurance of manufacturers and other providers of a clinic testing of a medicine or medical mean and liability insurance of manufacturers, agents and representative of a manufacturers and licensed wholesale dealers of medical means (excluding medicines) for losses to third parties who applied those means. Having in mind these types of compulsory insurances have not been sufficiently regulated by law to accommodate their features and protect justified interest of the third parties, author pleads for adequate amendments to the law providing for these insurances. Author pleads that domestic insurance companies change their conditions for professional liability insurance of medical doctors by extending insured event to other forms of medical doctors liability, except for liability for a professional error, and abandon numerous exclusions that this insurance make illogic and make this insurance acceptable and attractive even as a voluntary insurance.

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Manfred H. HASENÖHRL, LLD TRANSPARENCY IN CRISIS SUMMARY Was missing transparancy one of the reasons for the financial crisis and the decline of the old economy? Is more transparency economically a threat or a chance? The worldwide financial crisis has initiated a global discussion on fundamentals. In these times the responsibility of governemental and public decisionmakers and supervisors plays a mayor role. Since the dropdown of Lehman Brothers the world has changed. Free markets and regulations are not controverse furthermore. A basis for a new way of cooperation in future under consideration of interests of all „stakeholders“ and the public community should be built. Without transnational interventions it will not happen. The European Community and others are expected to be initiative. „Managing regulation in an new era“ is the headline of an article published in „McKinsey Quarterly/December 2008“. How to reach the optimum of success in cooperation between companies and regulators? How to gain the optimum in communication? A new dimension in marketing takes place. In the financial industry, in banking and insurance „trust“ is the decision maker in competition. Trust not only in persons but primarily in seriousity, sustainability know how and quality. (Re)Building up trust is a long term investment with absolute return in customer and partner relationship. Shared profits and the security that promises are held on both sides - even decades later – are the parameters for a new quality in relationship between customers and companies. Legislative and executive authorities, shareholders and owners are in the position to implement the basic framework. It ist he purpose of the management to proceed and to stimulate that process. Dr. Manfred H. HASENÖHRL∗

TRANSPARENZ IN DER KRISE Hinter dieser bewusst doppeldeutig zu verstehenden Formulierung verbergen sich mehrere Fragestellungen, unter anderem: – War fehlende Transparenz eine der Ursachen für den Niedergang der Finanzmärkte und in der Folge auch der Realwirtschaft?



Dr. Manfred H. Hasenöhrl ist seit zwei Jahrzehnten in maßgeblichen Funktionen in der österreichischen Versicherungswirtschaft tätig und Lektor an der Johannes Kepler Universität in Linz/Österreich.

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Ist mehr wirtschaftliche Transparenz in Krisenzeiten eine Gefahr oder eine Chance? KRISEN ALS CHANCEN

Der Beginn der weltweiten Finanzkrise am 15. September 2008 hat auch eine globale Wertediskussion ausgelöst, die Hoffnung auf eine vernünftigeres volks- und betriebswirtschaftliches Verhalten aller Marktteilnehmer gibt. In Abwandlung des Büchner´schen Wortes in “Dantons Tod” “Der Staat frißt seine Kinder” zu Gunsten der These “Der Staat stärkt seine Winner” kommt es heute mit Hilfe nationaler und transnationaler Unterstützungsmassnahmen zu einer Korrektur des neoliberalen Wirtschaftsansatzes mit seiner geldpolitische Überstimulierung zu Gunsten einer öko-sozialen Marktwirtschaft, in der Profit langfristiger und nicht nur in Geld gemessen wird. Reale, berechen- und erlebbare Vorteile statt kurzfristige Spekulationsgewinne sind die Erwartungen von Kunden, Unternehmen, Partnern und Mitarbeitern. Die alten kaufmännischen Tugenden von Treu und Glauben bekommen zunehmend wieder Gewicht. EINGRIFFE IN FINANZMÄRKTE Der Verantwortung der staatlichen Entscheidungs- und Aufsichtsorgane kommt in bewegten Zeiten eine hohe Bedeutung zu. Denn versagt haben laut Norbert Walter, ChefVolkswirt der Deutschen Bank, viele - die Ratingagenturen, die Aufsichtsbehörden und nicht zuletzt auch das Risikomanagement in den Finanzindustrien. Zur finanziellen Größenordnung: Allein die Bankenrettung kostet die USA inflationsbereinigt dreimal so viel wie der gesamte Zweite Weltkrieg. Regelungseingriffe auf rein nationaler Ebene sind zu wenig, handelt es sich doch um internationale Zahlungsströme und weltweit agierende Akteure. Die internationalen Vorschriften der EU in Bezug auf die Finanzmärkte haben zusammen mit dem Euro als gemeinsame Währung, dem reformierten Maastricht-Stabilitätspakt und den jüngst getroffenen Rettungsmaßnahmen - sei es seitens der EU, aber auch auf nationaler Ebene - sicherlich dazu beigetragen, dass eine Katastrophe größeren Ausmaßes verhindert werden konnte. In Österreich steht nach formeller Genehmigung durch die EU ein von der Bundesregierung geschnürtes 100 Milliarden Euro schweres FinanzmarktStabilisierungspaket zur Verfügung. Im Rahmen dieses Paketes sind 15 Milliarden Euro für Eigenkapitalhilfen, 75 Milliarden Euro als Garantien für Interbanken-Kredite und der Rest für die Einlagensicherung von Unternehmen vorgesehen. Weiters wurde über Auftrag des Bundesministers für Finanzen die FIMBAG Finanzmarktbeteiligung Aktiengesellschaft des Bundes als im Alleineigentum der ÖIAG Österreichische Industrieholding AG stehende Gesellschaft gegründet. Dieses Unternehmen ist mit der Durchführung von Maßnahmen zur Kapitalstärkung von Kreditinstituten und inländischen Versicherungsunternehmen sowie mit der Verwaltung der im Zuge dieser Maßnahmen erworbenen Beteiligungen beauftragt. In Deutschland wurde der SoFFin Sonderfonds zur Finanzmarktstabilisierung mit den Zielen der Stabilisierung des Finanzsystems in Deutschland, der Überwindung von

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Liquiditätsengpässen und der Stärkung der Eigenkapitalbasis von Finanzunternehmen gegründet. Dieser Fonds kann Garantien bis 400 Milliarden Euro übernehmen und 70 bis 80 Milliarden Euro für Rekapitalisierungen und Risikoübernahmen zur Verfügung stellen. Verwaltet wird er von der Finanzmarktstabilisierungsanstalt mit einem dreiköpfigen Leitungsausschuss. Für die EU- und EU-Beitrittsländer sowie bestimmte CEE-Länder hat Herbert Stepic, Generaldirektor der Raiffeisen International Bank-Holding AG - der Tochtergesellschaft der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG - ein EU-FinanzmarktHilfspaket in der Größenordnung von 40 bis 50 Milliarden Euro zur Stärkung der Kreditfinanzierung vorgeschlagen. Osteuropa soll auch nach der Finanzkrise die Region mit dem stärksten Wachstum bleiben.

GEREINIGT DURCH DIE KRISE Der Superkapitalismus ist tot. Robert Reich, ehemals First Secretary of Labour, hat in seinem Buch darauf hingewiesen, dass der bedingungslose Wettbewerb, dem sich US-Unternehmen stellen mussten, die Ursache dafür war, jegliche Regulierung von Märkten kompromisslos zu bekämpfen. Seit dem Niedergang von Lehman Brothers ist die Welt eine andere geworden. Marktwirtschaft und Regulierung sind nicht mehr Gegensätze, sondern sollten die Basis für eine neue Art der künftigen Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Interessen aller “Stakeholder” und der staatlichen Gemeinschaft sein. Ohne transnationale Eingriffe wird es dabei nicht gehen. Diese betreffen unter anderem Anliegen eines fairen Wettbewerbsrechtes, des Konsumentenschutzes und Umweltfragen. Im Hinblick auf die Finanzmärkte ist die EU auch legislativ gefordert. Dies betrifft u.a. auch die Verschärfung der Eigenkapitalregeln für Banken (Basel II) und Versicherungen (Solvency II) und die Regulierung von Standards für Ratingagenturen. Weitergehende Vorschläge sehen eine weltweite Änderung der Eigenkapital- und Finanzmarktvorschriften durch den IWF Internationalen Währungsfonds und ein Abgehen vom - von den USA durchgesetzten Bilanzierungssystem IFRS - vor. Die Wiener Börse schlägt in einem Positionspapier für Österreich statt des derzeitigen Kapitalmarktbeauftragten die Einrichtung eines Kapitalmarkt-Komitees vor, das sich aus Vertretern der ÖNB Österreichischen Nationalbank, der FMA Finanzmarktaufsicht und ÖKB Österreichischen Kontrollbank zusammensetzen und seine Expertise auf höchster politischer Ebene einbringen sowie Empfehlungen aussprechen soll. Insbesondere die Wirkung des Kapitalmarktes auf die Realwirtschaft sollte in diesem Gremium behandelt werden. Für österreichische Unternehmen bringt das URÄG UnternehmensrechtsÄnderungsgesetz 2008 vor allem ab 2009 erweiterte Offenlegungspflichten hinsichtlich außerbilanzieller Geschäfte und neue Vorschriften für Abschlussprüfer hinsichtlich deren Unabhängigkeit und Unbefangenheit. Die Aufsichtsrats-Pflichten werden ebenfalls ausgeweitet. Der Prüfungsausschuss bei kapitalmarktorientierten, aufsichtsratspflichtigen Gesellschaften, dem auch ein Finanzexperte angehören muss, hat auch die Wirksamkeit des internen Kontroll- und

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Risikomanagementsystems und die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu überwachen. Wer in den letzten drei Jahren Vorstandsmitglied, leitender Angestellter oder Abschlussprüfer der Gesellschaft war, den Bestätigungsvermerk unterfertigt hat oder nicht unabhängig oder unbefangen ist, kann nicht Vorsitzender oder Finanzexperte des Prüfungsausschusses sein. Mit dem ARÄG Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 soll die AktionärsrechteRichtlinie in Österreich umgesetzt werden. Wesentlich sind die beabsichtigten Verlängerungen der Einberufungsfrist zu Hauptversammlungen auf 30 Tage bei ordentlichen und 21 Tage bei außerordentlichen HV, der Nachweis der Teilnahmeberechtigung an der HV zum Anteilsstichtag - also am Ende des zehnten Tages vor der HV - durch die Depotbestätigung eines Kreditinstitutes. Vertreter müssen mittels Vollmacht offenlegen, für wen sie tätig werden. Beschlussvorschläge müssen 21 Tage vorher einsehbar sein. Der Gesetzesentwurf lässt auch die Möglichkeit der Abhaltung von “Satellitenversammlungen” zur Ausübung der Aktionärsrechte ohne persönliche Anwesenheit bei der HV zu, wobei es den Gesellschaften frei gestellt sein soll, diese Möglichkeit einzurichten.

GESCHÄFTSMORAL “Compliance” bedeutet nicht nur die Befolgung von Regelungen von Kapitalmarkt-, Kartellrechts- oder Korruptionsfragen an sich, sondern ist eine Werthaltung, die in innerbetrieblichen Vorschriften, freiwilligen Kodizes und Usancen im Unternehmen ihren Niederschlag findet und die eine generellere Verhaltensänderung von Organisationen und Einzelpersonen hin zu mehr Transparenz mit sich bringt. Unternehmen haben sich im Sinne einer ordentlichen Unternehmensführung mit Corporate Governance-Regeln und deren rechtlichen Anforderungen auch bereits bei der Entwicklung und Herstellung von Produkten sowie vor dem in Verkehr bringen zu befassen. Für eine Haftung des Herstellers oder Vertreibers genügt nämlich vielfach bereits die Möglichkeit eines künftigen Schadeneintrittes. Eine Haftung für fehlerhafte Abschluss- oder Anlageberatung setzt nach österreichischem Schadenersatzrecht voraus: - dass beim Anleger überhaupt ein in Geld messbarer Vermögensschaden eingetreten ist, - dass die Handlung, also ein Tun oder Unterlassen, des Anlageberaters im Sinne der Kausalität ursächlich ist - zum Beispiel die Verletzung einer entscheidungsrelevanten Aufklärungspflicht, - dass diese Handlung auch rechtswidrig ist - zum Beispiel die Verletzung vorvertraglicher Aufklärungs-, Schutz- und Sorgfaltspflichten oder von Bestimmungen des WAG Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 in Umsetzung der MIFID-Richtlinie sowie - dass auf Seiten des Anlageberaters ein Verschulden vorliegt. Die Verjährungsfrist für derart begründete Ansprüche beträgt 3 Jahre ab Kenntnis.

KOMMUNIKATION IN DER KRISE

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Was ist nun die optimale Kommunikationsform in der Krise? Oder ist die Krise auch eine Krise der Kommunikation? Unternehmen informieren - wenn überhaupt - nur sehr zögerlich und sparsam von den konkreten Auswirkungen der Krise auf ihr Unternehmen. Nur wenige CEO´s stellen sich in Videobeiträgen ihren Kunden, Partnern und der Öffentlichkeit im Internet. In einem im “McKinsey Quarterly/December 2008” erschienenen Artikel haben die Autoren unter dem Titel “Managing regulation in an new era” dem Modell einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Unternehmen und Regulierenden die größten Erfolgsaussichten für die Zukunft gegeben. Voraussetzung dafür ist der Wille zum Verstehen der Perspektiven und Beweggründe der anderen Seite. Nur durch transparentes Verhalten und eine offene Kommunikation kann ein auf Fakten beruhendes wechselseitiges Vertrauen aufgebaut werden. Es geht bei der Krisenbewältigung nicht darum, kurzfristige Erfolgsmaximierungen zu feiern, sondern nachhaltige “Win-WinSituationen” für alle Stakeholder zu schaffen. Unternehmen und Organisationen müssen lernen, Chancen und Risken langfristig vorwegzunehmen und Kunden-, Eigentümer-, Mitarbeiter- und volkswirtschaftliche Interessen in Einklang zu bringen. Dazu bedarf es aber auch - wie Christoph Kraus in der Zeitung “Die Presse” vom 9. 12. 2008 zu Recht darauf hingewiesen hat, einer “Renaissance des Anstandes” in den Unternehmungen - einer Renaissance von Prinzipien, Geschäftsethik, Moral, Zuverlässigkeit, Aufrichtigkeit, Fleiß und Genauigkeit, von Fairness und Transparenz. Neue Regeln sind gefragt, “welche die Gier einschränken, Managementfehler sanktionieren, aber folgenschwere Pleiten verhindern“.

SELEKTIVES WACHSTUM Für die Eurozone senkte die EU-Kommission ihre Wachstumsprognose für 2009 von 1,5 auf O,1 Prozent, für die EU 27 von 1,8 auf 0,2 Prozent. In den Unternehmen ist kurzfristige Schadenbegrenzung, Existenzsicherung und die Wahrung von Nischen-Chancen angesagt. Kunden, Mitarbeiter und Partner bei der Stange zu halten, ist oberstes Gebot. Gerade deshalb hat das Management sich grundsätzlicheren Fragen zu stellen: Was helfen Investors Relation-Jubelmeldungen, Quartals-Zahlen-Fluten, Kennzahlen-Kolonnen und Sponsoring-Aktionismus im Überlebenskampf? Sind Eigenkapitalrendite, Combined Ratio, Cost / Income Ratio und KundenDeckungsbeitrag die einzigen Wegweiser für eine erfolgreiche Überlebensstrategie? Kennen wir unsere Kunden wirklich und wie kommunizieren wir mit unserer Umwelt? Sind Marke und Branding das kaufentscheidende und unternehmensloyale Element? Wie reagieren Kunden auf Preis und / oder Konditionen? Wie wird Kundentreue honoriert? Werden Kunden und Partner in die Produktentwicklung und in das Produktmarketing einbezogen?

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Wie sieht die regionale Marketingpolitik aus? Haben wir ein echtes Personalmarketing-Konzept? Die alten PR-Rezepte helfen nur mehr bedingt. Die Marketing-Tools des Jahres 2008 sehen alt aus. Eine neue Dimension im Marketing greift Platz.

MEHR VERTRAUEN Im beratungsintensiven Versicherungs-, Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäft ist Vertrauen ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Aber nicht Vertrauen im Sinne von blindem Vertrauen und Vertrauensseligkeit, sondern Vertrauen auf und in Kompetenz und Qualität. Vertrauensaufbau ist eine langfristige Investition, die sich langfristig rechnet. Eine neue Qualität in der Kundenbeziehung ist gefragt. Statt Gier vernünftige Profite für alle. Die Sicherheit, dass Leistungsversprechen eingelöst werden - und sei es auch nach Jahrzehnten - muss beim Vertragsabschluß gegeben sein, und zwar nachvollziehbar von beiden Seiten! Legislative und Exekutive, Aktionäre und Eigentümervertreter haben es in der Hand, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Die Manager sind gefordert, auf diesem Weg voran zu gehen.

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