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Mediadaten 2016 Spotwerbung | Sonderwerbeformen | Promotionaktionen | Onlinewerbung • Region Dresden UKW 105.2 • Region Leipzig UKW 106.9 | UKW 104....
Author: Jörg Fuchs
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Mediadaten 2016 Spotwerbung | Sonderwerbeformen | Promotionaktionen | Onlinewerbung

• Region Dresden UKW 105.2

• Region Leipzig UKW 106.9 | UKW 104.7

• Region Chemnitz UKW 105.4

• Region Lausitz UKW 105.6

• Region Vogtland UKW 106.0

Mediadaten | 2016

Sendersteckbrief HITRADIO RTL - Sachsens bester MusikMix! | Key Facts

Internetadresse

• Sendegebiet:

Sachsen sowie Teile von Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Bayern

www.HITRADIO-RTL.de

• Kernzielgruppe:

25 – 49 Jahre

• Musikformat:

Mainstream AC - Sachsens bester MusikMix!

• Technische Reichweite:

6 Millionen Personen

Landesweit erfolgreich HITRADIO RTL sendet ein 24-Stunden-Vollprogramm aus Sachsen für Sachsen. Die Programminhalte orientieren sich ausschließlich an den Präferenzen der Hörer ( Kernzielgruppe): „Sachsens bester MusikMix! “, zuverlässiger Service, topaktuelle Informationen und beste Unterhaltung bilden dabei im Programm die Schwerpunkte.

Sendegebietskarte

Regionalfrequenzen Region Dresden UKW 105.2 Region Leipzig UKW 106.9/104.7 Region Chemnitz UKW 105.4 Region Lausitz UKW 105.6 Region Vogtland UKW 106.0

Die fünf Regionalfrequenzen von HITRADIO RTL bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Werbebotschaft landesweit und /oder in den Regionen Dresden, Leipzig, Chemnitz, Lausitz und im Vogtland auszustrahlen. Wir beraten Sie gern, welche Werbeformen ( Spotwerbung, Sonderwerbeformen, Promotion, Events, Online) für Ihre Werbeaktivitäten am besten geeignet sind.

Werbeformen Spotwerbung

Online

Mit HITRADIO RTL profitieren Sie von starken Reichweiten. Neben einer landes-

Zur Verstärkung Ihrer Hörfunkkampagne bieten wir Ihnen mit dem Online-Auftritt

weiten Abdeckung bieten wir Ihnen zusätzlich die Möglichkeit, Ihre Werbebot-

von HITRADIO RTL eine reichweitenstarke Präsentationsplattform. Durch die

schaft gezielt in Ihrer Region auszustrahlen. Dies ermöglicht Ihnen eine zielgrup-

Bereitstellung von attraktivem Content wie beispielsweise dem Ticket-Shop von

pengenaue und kosteneffiziente Kundenansprache in Ihrer Region. Nutzen Sie

HITRADIO RTL generieren wir hohe Zugriffszahlen, von denen Sie profitieren.

auch unsere innovativen Spotformate wie beispielsweise Top-Spot oder Last-Spot.

Buchen Sie klassische Werbeformate oder auch ganz individuelle Einbindungen.

Sonderwerbeformen

Promotion/Events

Die Verkehrs- und Wettermeldungen gehören zu den wichtigsten Service-Elemen-

Binden Sie Ihre Werbebotschaft als Kooperationspartner von HITRADIO RTL in

ten für unsere Hörer. Nutzen Sie die erhöhte Aufmerksamkeit für Ihre Hörer.

ein individuelles Programmumfeld ein und profitieren Sie von einer gesteigerten Wahrnehmung. Oder werden Sie Partner unserer zahlreichen Veranstaltungen, Stadtfeste, Konzerte usw.

H ITRADIO RTL - Sachsens bester MusikMix ! | BCS Broadcast Sachsen GmbH & Co. KG | Ammonstraße 35 | 010 67 Dresden | Tel: 0351 . 50 01 20 | Fax: 0351 . 50 01 29 | www.H ITRADIO-RTL.de

Mediadaten | 2016

Sendersteckbrief

Programmschema Zeit

Montag – Freitag

Samstag

Sonntag

05 – 06 Uhr 06 – 07 Uhr 07 – 08 Uhr 08 – 09 Uhr

Familiensonntag u. a. mit der Mitkoch-Show mit Gerd Kastenmeier (10 – 12 Uhr)

Die HITRADIO RTL Frühaufsteher

09 – 10 Uhr 10 – 11 Uhr 11 – 12 Uhr

Mirko Jacob bei der Arbeit

12 – 13 Uhr

HITRADIO RTL Familiensamstag

13 – 14 Uhr 14 – 15 Uhr 15 – 16 Uhr 16 – 17 Uhr 17 – 18 Uhr

Von 3 bis frei mit Rob Hackemesser

18 – 19 Uhr

Sachsen-Charts

19 – 20 Uhr 20 – 21 Uhr 21 – 22 Uhr

HITRADIO RTL am Abend mit Ariane Fiedler Sachsens bester MusikMix!

22 – 23 Uhr 23 – 24 Uhr

Sachsens bester MusikMix!

Sachsens bester MusikMix!

00 – 05 Uhr

Mit den Frühaufstehern startet Sachsen gut gelaunt und top informiert in den neuen Tag. HITRADIO RTL versorgt die Hörer alle 30 Minuten mit den wichtigsten Nachrichten aus Sachsen, Deutschland und der Welt sowie dem Neuesten von Wetter und Verkehr. Dazu gibt es Sachsens besten MusikMix! Auch die Daytime-Show „Mirko Jacob bei der Arbeit“, die Drivetime-Sendung „Von 3 bis frei mit Rob Hackemesser“ sowie „HITRADIO RTL am Abend mit Ariane Fiedler“ konzentrieren sich auf die Schwerpunkte Musik, Unterhaltung und Informationen. Mit beliebten Sendungen wie den „Sachsen-Charts“ oder der „Mitkoch-Show“ mit Starkoch Gerd Kastenmeier bietet HITRADIO RTL auch am Wochenende ein abwechslungsreiches Programm.

Weitere Informationen rund um Programm und Sender finden Sie schnell und übersichtlich auf www.HITRADIO-RTL.de.

Mediadaten | 2016

Sonderwerbeformen | Promotion | Events | Onlinewerbung

Sonderwerbeformen Für Ihr Unternehmen oder Ihre Marke eine hervorragende Möglichkeit, sich im unmittelbaren Programmumfeld von HITRADIO RTL zu platzieren. Produktaffine Werbemöglichkeiten sorgen für eine zielgruppengenaue und exklusive Kommunikation der Werbebotschaft und garantieren Ihnen eine erhöhte Aufmerksamkeit für Ihre Imageaussage.

Wetterabbinder* Im Umfeld der Wettermeldungen bekommt Ihre Werbeaussage eine Sonderstellung und die Wahrnehmung durch unsere Hörer ist sichergestellt !

Nachrichten

Programm ( Musik )

Wetter

Verkehrsnachrichten

Programm ( Musik )

Wetterabbinder

Verkehrsabbinder* Die Verkehrsmeldungen ( Staus, Blitzer) gehören zu den wichtigsten Service- Elementen für unsere Hörer. Nutzen Sie die erhöhte Aufmerksamkeit für Ihre Werbebotschaft !

Nachrichten

Programm ( Musik )

Wetter

Verkehrsnachrichten

Programm ( Musik )

Weitere Informationen und Preise zu unseren Sonderwerbeformen senden Verkehrsabbinder

*Abbinderlänge 7,5 Sek.

wir Ihnen auf Wunsch gerne zu. Bitte kontaktieren Sie uns!

Promotion / Events Werden Sie Partner von HITRADIO RTL bei einer unserer erfolgreichen Major- oder Salespromotions. Durch die direkte Einbindung in das Programmumfeld und eine mehrdimensionale Kommunikationsstrategie ( Funkspots, Internet, PR, Off-Air-Promotion, Events etc.) werden eine erhöhte Aufmerksamkeit und ein hoher Stellenwert für Ihre Marken- oder Produktkommunikation geschaffen. Oder profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung bei der Konzeption, Planung und Umsetzung von Events. Sie partizipieren als unser starker Partner. Gern erstellen wir Ihnen auch ein individuelles Konzept für Ihr Event.

Onlinewerbung | www.H ITRADIO- RTL.de Nutzen Sie zur Verstärkung Ihrer Hörfunkkampagne den Online-Auftritt von HITRADIO RTL. Gern bieten wir Ihnen neben standardisierten Werbeformaten auch individuelle Lösungen für Ihre Kommunikationsziele an.

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Ihr Werbebanner an oberster Position (728 × 90 Pixel)

Hochformatbanner direkt neben den Inhalten (160 × 600 Pixel)

Ihre Anzeige direkt im Contentbereich

Online-Paketpreise Ad Impressions

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25.000

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300,00 €

370,00 €

50.000

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550,00 €

700,00 €

100.000

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1.050,00 €

1.300,00 €

Die Preise haben Gültigkeit ab 01.01.2016. Die Preise gelten für Seitenro-

Weitere Werbeformen wie Wallpaper ( Kombination aus Superbanner und Skyscraper), Pop-Ups

tation, Belegung pro Kalendermonat. Alle Preise in Euro zzgl. der gesetz-

oder Flash Ads (überlagernde Fenster) u. v. m. auf Anfrage.

lichen Mehrwertsteuer. Es gelten die AGB von HITRADIO RTL. Druckfehler vorbehalten.

Mediadaten | 2016

Spotwerbung

Landesweit

Leipzig

Daten und Fakten

Daten und Fakten

Sendegebiet: Freistaat Sachsen und (Teile der) Landkreise Hof, Wunsiedel, Kronach, Saale-Orla-Kreis, Greiz, Gera, Altenburger Land, Burgenlandkreis, Saalekreis, Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße sowie die kreisfreien Städte Cottbus, Halle (Saale), Hof

Technische Reichweite:

6.000.000

Einschaltpreise 2016 Uhrzeit

Sendegebiet: Stadt Leipzig, Landkreise Leipzig und Nordsachsen, Stadt Halle, Teile der Landkreise Mittelsachsen, Meißen, Altenburger Land, Wittenberg, Elbe-Elster, Anhalt-Bitterfeld, Burgenland, Saalekreis

Technische Reichweite:

1.020.000

Einschaltpreise 2016

Montag – Freitag

Samstag

€ / 1 Sek.

€ / 1 Sek.

€ / 30 Sek.

Sonntag € / 30 Sek.

€ / 1 Sek.

Uhrzeit € / 30 Sek.

Montag – Freitag

Samstag

€ / 1 Sek.

€ / 1 Sek.

€ / 30 Sek.

Sonntag € / 30 Sek.

€ / 1 Sek.

€ / 30 Sek.

05 – 0 6 Uhr

8,0 0

240,00

3,00

9 0,00

2,0 0

60,0 0

05 – 0 6 Uhr

2,50

75,0 0

1,50

45,0 0

1,0 0

0 6 – 07 Uhr

15,00

450,00

3,00

9 0,00

2,0 0

60,0 0

0 6 – 07 Uhr

5,50

165,0 0

1,50

45,0 0

1,0 0

30,00 30,00

07 – 08 Uhr

20,0 0

600,00

8,00

240,00

5,00

150,0 0

07 – 08 Uhr

6,0 0

180,0 0

2,50

75,0 0

3,00

9 0,00

08 – 09 Uhr

15,00

450,00

8,00

240,00

8,0 0

240,0 0

08 – 09 Uhr

5,0 0

150,0 0

2,50

75,0 0

4,00

120,00

09 – 10 Uhr

10,0 0

300,00

12,00

360,00

12,00

360,0 0

09 – 10 Uhr

4,50

135,0 0

4,0 0

120,0 0

5,00

150,00

10 – 11 Uhr

8,0 0

240,00

12,00

360,00

10,0 0

30 0,0 0

10 – 11 Uhr

3,0 0

9 0,0 0

5,0 0

150,0 0

4,50

135,0 0

11 – 12 Uhr

6,0 0

180,00

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30 0,0 0

11 – 12 Uhr

2,0 0

60,0 0

5,0 0

150,0 0

4,00

120,00

12 – 13 Uhr

6,0 0

180,00

12,00

360,00

9,00

270,0 0

12 – 13 Uhr

2,0 0

60,0 0

5,0 0

150,0 0

3,50

105,00

13 – 14 Uhr

5,0 0

150,00

9,00

270,00

9,00

270,0 0

13 – 14 Uhr

1,50

45,0 0

4,0 0

120,0 0

3,00

9 0,00

14 – 15 Uhr

8,0 0

240,00

5,00

150,00

8,0 0

240,0 0

14 – 15 Uhr

3,0 0

9 0,0 0

2,0 0

60,0 0

3,00

9 0,00

15 – 16 Uhr

9,0 0

270,00

4,00

120,00

6,0 0

180,0 0

15 – 16 Uhr

3,50

105,0 0

2,0 0

60,0 0

2,0 0

60,00

16 – 17 Uhr

8,0 0

240,00

4,00

120,00

5,00

150,0 0

16 – 17 Uhr

4,0 0

120,0 0

2,0 0

60,0 0

2,0 0

60,00

17 – 18 Uhr

7,00

210,00

3,00

9 0,00

5,00

150,0 0

17 – 18 Uhr

4,0 0

120,0 0

2,0 0

60,0 0

2,0 0

60,00

18 – 19 Uhr

7,00

210,00

3,00

9 0,00

4,00

120,0 0

18 – 19 Uhr

3,50

105,0 0

2,0 0

60,0 0

2,0 0

60,00

19 – 20 Uhr

6,0 0

180,00

3,00

9 0,00

4,00

120,0 0

19 – 20 Uhr

3,0 0

9 0,0 0

2,0 0

60,0 0

2,0 0

60,00

20 – 21 Uhr

5,0 0

150,00

3,00

9 0,00

4,00

120,0 0

20 – 21 Uhr

2,0 0

60,0 0

1,50

45,0 0

1,0 0

30,00

21 – 22 Uhr

4,0 0

120,00

3,00

9 0,00

4,00

120,0 0

21 – 22 Uhr

2,0 0

60,0 0

1,0 0

30,0 0

1,0 0

30,00

22 – 23 Uhr

3,0 0

9 0,00

3,00

9 0,00

3,0 0

9 0,0 0

22 – 23 Uhr

1,0 0

30,0 0

1,0 0

30,0 0

1,0 0

30,00

23 – 24 Uhr

3,0 0

9 0,00

2,00

60,00

2,0 0

60,0 0

23 – 24 Uhr

1,0 0

30,0 0

1,0 0

30,0 0

1,0 0

30,00

00 – 05 Uhr

3,0 0

9 0,00

2,00

60,00

2,0 0

60,0 0

0 0 – 05 Uhr

0,50

15,0 0

0,50

15,0 0

0,50

15,00

0 6 – 18 Uhr Ø

9,75

292,50

7,67

230,00

7,42

222,50

0 6 – 18 Uhr Ø

3,67

110,00

3,13

93,75

3,08

92,50

Dresden

Chemnitz

Daten und Fakten

Daten und Fakten

Sendegebiet: Stadt Dresden, Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Teile der Landkreise Mittelsachsen, Bautzen, Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster

Technische Reichweite:

1.820.000

Einschaltpreise 2016 Uhrzeit

Sendegebiet: Stadt Chemnitz, Erzgebirgskreis und Kreis Zwickau, Teile der Landkreise Leipzig, Mittelsachsen, Vogtlandkreis, Meißen und Altenburger Land.

Technische Reichweite:

3.296.000

Einschaltpreise 2016

Montag – Freitag

Samstag

€ / 1 Sek.

€ / 1 Sek.

€ / 30 Sek.

Sonntag € / 30 Sek.

€ / 1 Sek.

Uhrzeit € / 30 Sek.

Montag – Freitag

Samstag

€ / 1 Sek.

€ / 1 Sek.

€ / 30 Sek.

Sonntag € / 30 Sek.

€ / 1 Sek.

€ / 30 Sek.

05 – 0 6 Uhr

2,50

75,00

1,50

45,00

1,00

30,0 0

05 – 0 6 Uhr

2,50

75,0 0

1,50

45,0 0

1,0 0

0 6 – 07 Uhr

5,50

165,00

1,50

45,00

1,0 0

30,0 0

0 6 – 07 Uhr

5,50

165,0 0

1,50

45,0 0

1,0 0

30,00 30,00

07 – 08 Uhr

6,0 0

180,00

2,50

75,00

3,0 0

9 0,0 0

07 – 08 Uhr

6,0 0

180,0 0

2,50

75,0 0

3,00

9 0,00

08 – 09 Uhr

5,0 0

150,00

2,50

75,00

4,00

120,0 0

08 – 09 Uhr

5,0 0

150,0 0

2,50

75,0 0

4,00

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09 – 10 Uhr

4,50

135,00

4,00

120,00

5,00

150,0 0

09 – 10 Uhr

4,50

135,0 0

4,0 0

120,0 0

5,00

150,00

10 – 11 Uhr

3,0 0

9 0,00

5,00

150,00

4,50

135,0 0

10 – 11 Uhr

3,0 0

9 0,0 0

5,0 0

150,0 0

4,50

135,0 0

11 – 12 Uhr

2,0 0

60,00

5,00

150,00

4,00

120,0 0

11 – 12 Uhr

2,0 0

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4,00

120,00

12 – 13 Uhr

2,0 0

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5,00

150,00

3,50

105,0 0

12 – 13 Uhr

2,0 0

60,0 0

5,0 0

150,0 0

3,50

105,00

13 – 14 Uhr

1,50

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4,00

120,00

3,0 0

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13 – 14 Uhr

1,50

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4,0 0

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3,00

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14 – 15 Uhr

3,0 0

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2,00

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3,0 0

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14 – 15 Uhr

3,0 0

9 0,0 0

2,0 0

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3,00

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15 – 16 Uhr

3,50

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2,0 0

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15 – 16 Uhr

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2,0 0

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16 – 17 Uhr

4,0 0

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2,00

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2,0 0

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16 – 17 Uhr

4,0 0

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2,0 0

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17 – 18 Uhr

4,0 0

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2,00

60,00

2,0 0

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17 – 18 Uhr

4,0 0

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2,0 0

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2,0 0

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18 – 19 Uhr

3,50

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18 – 19 Uhr

3,50

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2,0 0

60,0 0

2,0 0

60,00

19 – 20 Uhr

3,0 0

9 0,00

2,00

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2,0 0

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19 – 20 Uhr

3,0 0

9 0,0 0

2,0 0

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2,0 0

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20 – 21 Uhr

2,0 0

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1,50

45,00

1,00

30,0 0

20 – 21 Uhr

2,0 0

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1,0 0

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21 – 22 Uhr

2,0 0

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1,00

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21 – 22 Uhr

2,0 0

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1,0 0

30,0 0

1,0 0

30,00

22 – 23 Uhr

1,0 0

30,00

1,00

30,00

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22 – 23 Uhr

1,0 0

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1,0 0

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1,0 0

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23 – 24 Uhr

1,0 0

30,00

1,00

30,00

1,00

30,0 0

23 – 24 Uhr

1,0 0

30,0 0

1,0 0

30,0 0

1,0 0

30,00

00 – 05 Uhr

0,50

15,00

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15,00

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0 0 – 05 Uhr

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0 6 – 18 Uhr Ø

3,67

110,00

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0 6 – 18 Uhr Ø

3,67

110,00

3,13

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92,50

Die Preise haben Gültigkeit ab 01.01.2016. Für die Abwicklung der Aufträge gelten die aktuellen AGB von HITRADIO RTL. Diese sind jederzeit im Sender einsehbar. Alle Preise sind AE-fähig, zzgl. gesetzl. MwSt.. Druckfehler vorbehalten.

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Fremdspot

Programm

Aktuelle Mediadaten unter www.HITRADIO-RTL.de /Werbung / Mediadaten

Lausitz

Vogtland

Daten und Fakten

Daten und Fakten

Sendegebiet: Landkreise Bautzen und Görlitz, Teile der Landkreise Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz, Stadt Cottbus

Technische Reichweite:

878.000

Einschaltpreise 2016 Uhrzeit

Technische Reichweite:

Sendegebiet: Vogtlandkreis, Teile der Landkreise Zwickau, Erzgebirge, Saale-Orla-Kreis, Greiz, Hof und Wunsiedel

887.000

Einschaltpreise 2016

Montag – Freitag

Samstag

€ / 1 Sek.

€ / 1 Sek.

€ / 30 Sek.

Sonntag € / 30 Sek.

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Uhrzeit € / 30 Sek.

Montag – Freitag

Samstag

€ / 1 Sek.

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Sonntag € / 30 Sek.

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05 – 0 6 Uhr

2,50

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1,00

30,00

1,00

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05 – 0 6 Uhr

2,0 0

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0 6 – 07 Uhr

4,50

135,00

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0 6 – 07 Uhr

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07 – 08 Uhr

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07 – 08 Uhr

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08 – 09 Uhr

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10 – 11 Uhr

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10 – 11 Uhr

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11 – 12 Uhr

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12 – 13 Uhr

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13 – 14 Uhr

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14 – 15 Uhr

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15 – 16 Uhr

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18 – 19 Uhr

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18 – 19 Uhr

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20 – 21 Uhr

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21 – 22 Uhr

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21 – 22 Uhr

1,0 0

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1,0 0

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1,0 0

30,00

22 – 23 Uhr

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30,0 0

1,00

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30,0 0

22 – 23 Uhr

0,50

15,0 0

1,0 0

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23 – 24 Uhr

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23 – 24 Uhr

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0,50

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00 – 05 Uhr

0,50

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0,50

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0,50

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0 0 – 05 Uhr

0,50

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0,50

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0,50

15,00

0 6 – 18 Uhr Ø

3,0 0

9 0,0 0

2,33

70,00

2,29

68,75

0 6 – 18 Uhr Ø

2,50

75,0 0

2,08

62,50

2,04

61,25

* Bei Abnahme von Werbeeinschaltungen im Laufe des Vertragsjahres (Kalenderjahr) werden Mengenrabatte auf die effektiv ausgestrahlten Sekunden gewährt. Die Berechnungsgrundlage bildet der Sekundenpreis der betreffenden Sendestunde.

Mediadaten | 2016

AGB

( gültig ab 01.01.2010 )

1. Geltungsbereich, Abweichungen und Nebenabreden 1.1. Diese AGB gelten für alle unsere Rechtsgeschäfte und Leistungen. Sofern andere AGB nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind diese nicht Vertragsinhalt – vielmehr wird auch für die Zukunft ihrer Einbeziehung widersprochen. Diese AGB gelten jedoch nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des BGB. 1.2. Mündliche Nebenabreden, Vereinbarungen, Änderungen, Zusagen oder Garantien dürfen von unseren Mitarbeitern und Vertretern nicht getätigt werden. Sie werden nur verbindlich, wenn sie schriftlich, per Telefax oder Mail bestätigt werden. 1.3. Soweit Werbeinhalte nach dem Werbeauftrag auch über die Programme anderer Radiostationen verbreitet werden sollen, gelten zugunsten der jeweiligen Radiostationen diese Geschäftsbedingungen ebenfalls als vereinbart. 2. Vertragsschluss, Zurückweisung, Rücktritt 2.1. Sämtliche unsere Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, und stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der angebotenen Werbezeiten. Ein verbindliches Angebot erfolgt durch Bestellung des Kunden. 2.2. Werbeaufträge werden erst mit Bestätigung rechtsverbindlich angenommen. Die Bestätigung gilt als erteilt, wenn mit der Ausstrahlung begonnen oder der Werbeauftrag nicht innerhalb von drei Arbeitstagen ab Zugang schriftlich, per Telefax oder Mail von uns abgelehnt wird. Das gilt nicht, wenn der Werbeauftrag einen Werbespot von weniger als 10 Sekunden Länge zum Gegenstand hat oder ein Werbespot innerhalb eines Werbeblocks mehr als zwei Mal oder ein Mal mit mehr als einem Reminder ausgestrahlt werden soll. Insoweit bedarf es einer ausdrücklichen Bestätigung in schriftlicher Form, per Telefax oder Mail durch uns. 2.3. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch uns auf Basis der derzeitigen Programmplanung ohne Kenntnis der Werbematerialien (Sprach-, Ton-, Werbespots, Hinweistrailer etc.) und /oder -inhalte. Wir behalten uns vor, zur Ausstrahlung gelieferte Werbematerialien aus rechtlichen, sittlichen oder technisch-qualitativen Gründen zurückzuweisen. 2.4. Jegliche Erfüllungs- und Ersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn wir aus dringenden, nicht vorhersehbaren programmlichen Gründen oder wegen einer erheblichen Beeinträchtigung unserer berechtigten Interessen von den getroffenen Vereinbarungen zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. 2.5. Für spätere Neben- und Änderungsabreden, sowie Erweiterungen des Werbeauftrags gelten Ziffern 2.1 – 2.3 entsprechend. 2.6. Für fernmündlich, per Fax oder Mail entgegengenommene Änderungen trägt der Auftraggeber das Risiko von Übermittlungsfehlern. 3. Vertragsinhalt; Rechte und Pflichten 3.1. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, berechtigt ein Werbeauftrag den Auftraggeber zur Inanspruchnahme von Sendezeiten und -plätzen durch Veröffentlichung geeigneter Werbematerialien. Das zu veröffentlichende Werbematerial ist vom Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen, sofern die Produktion durch uns nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 3.2. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind bestimmte Sendezeiten und -plätze und /oder Positionierungen (z. B. bestimmte Werbeblöcke und/oder bestimmte Positionen innerhalb eines Werbeblocks) nicht Vertragsinhalt. Entsprechende Angaben sind in diesem Fall unverbindliche Planungsvorgaben, um deren Einhaltung wir uns bemühen. Konkurrenzausschluss wird auch innerhalb eines Werbeblocks nicht gewährleistet, außer wir bestätigen dies dem Auftraggeber schriftlich. 3.3. Aus programmtechnischen oder rechtlichen Gründen, aufgrund technischer Störungen oder höherer Gewalt dürfen wir eine Ausstrahlung vorverlegen oder nachholen, wenn hierdurch nur eine unerhebliche Verschiebung (bis zu einer Stunde) erfolgt. Anderenfalls wird ein kostenloser Ersatztermin vereinbart. Beeinträchtigungen der Ausstrahlung auf einzelnen Sendefrequenzen stellen keinen Mangel dar, wenn nicht mindestens 10 % des Hörerkreises mehr als unerheblich betroffen sind. Der Hörerkreis bestimmt sich gemäß Reichweite laut letzter Mediaanalyse ZG ab 10 Jahre der ARD-Sonderauswertung (Durchschnittsstunde Montag – Freitag, 6.00 – 18.00 Uhr). Weitergehende Ansprüche sind insoweit ausgeschlossen. 3.4. Die Ausstrahlung gilt als vertragsgemäß genehmigt, wenn erkennbare Mängel nicht unverzüglich nach der Erstausstrahlung gerügt werden. 3.5. Im Fall eines Mangels hat der Auftraggeber uns die Möglichkeit der Nachholung zu gewähren, soweit dies nicht im Einzelfall unzumutbar ist. Nachholung ist hierbei die Ausstrahlung zu vergleichbaren Sendezeiten und -plätzen. Wir werden Nachholtermine rechtzeitig mitteilen. Sollte die Nachholung auch im zweiten Versuch fehlschlagen, hat der Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. 3.6. Unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazitäten ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb des vereinbarten Zeitraumes auch über die vereinbarte Menge hinaus weitere Sendezeiten und -plätze gegen entsprechende Erhöhung der vereinbarten Vergütung abzurufen. 3.7. Spotwerbung: Vertragsinhalt ist bei Spotwerbung stets die Gesamtsekundenzahl. Weicht die Länge des gelieferten oder abgenommenen Werbespots von der vereinbarten Länge ab, gilt die tatsächliche Sekundenzahl des Werbepots als Berechnungsgrundlage für die Sendehäufigkeit oder – sofern nur eine Ausstrahlung in geringer Anzahl erfolgt – der Vergütung. 3.8. Rollierende Spotwerbung: Wird eine rollierende Schaltung vereinbart, bestimmen wir die Sendezeiten und -plätze im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen in freiem Ermessen. Die Sendezeiten und -plätze teilen wir für die Erstausstrahlung per Mail, nachfolgend kalendertäglich auf Anfrage mit. 3.9. Sponsoring: Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, entscheiden wir über Gestaltung und Häufigkeit von Sponsorhinweisen nach billigem Ermessen. Verschiebung oder Ausfall der Sendung führen zu entsprechender Verschiebung oder Ausfall des Sponsorhinweises. Für kalendermäßig bestimmtes Sponsoring wird keine bestimmte Anzahl der Sendungen und Sponsorhinweise vereinbart. 3.10.Live-Sendungen: Bei unverschuldeten technischen Problemen, z. B. wenn Drittunternehmen die rechtzeitig beauftragte ISDN-Leitung nicht schalten, dürfen wir einen Live-Mitschnitt fertigen und mit zeitlichem Versatz unverzüglich nachträglich als Ersatzleistung ausstrahlen. Schadenersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen.

Werbeformen

4. Werbematerialien und -inhalte 4.1. Sofern nicht die Produktion des Werbematerials durch uns vereinbart ist, liefert der Auftraggeber eine Sendekopie als Datei im mp3-Format oder einem anderen üblichen Audio-Dateiformat per Mail, CD oder DVD. Daneben sind Länge des Spots oder Trailers, Name des Kunden, Produkt und bei Verwendung von Musik innerhalb des Spots ggf. Angaben nach Ziffer 4.5 in Textform mitzuteilen. Die inhaltliche und technische Qualität des Werbematerials liegt in alleiniger Verantwortung des Auftraggebers. Es besteht keine Verpflichtung unsererseits, die Qualität des Werbematerials vor der Ausstrahlung zu prüfen. 4.2. Soweit nicht anders vereinbart, hat uns der Auftraggeber das Werbematerial und andere notwendige Unterlagen spätestens 3 Arbeitstage vor der Erstausstrahlung zur Verfügung zu stellen. Gehen Werbematerialien nicht rechtzeitig ein oder sind diese nicht einwandfrei verwendbar und kann aus diesen Gründen die (Erst-) Ausstrahlung nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen, so wird gleichwohl die vereinbarte Vergütung geschuldet. 4.3. Der Auftraggeber gewährt uns Nutzungsrechte am überlassenen Werbe-

material in zeitlich und inhaltlich für die Durchführung des Werbeauftrages erforderlichem Umfang. Wir sind berechtigt, diese Rechte (insbesondere Sende-, Weitersende-, Bearbeitungs- und Archivierungsrecht) an beauftragte Dritte zu übertragen. Das Nutzungsrecht wird in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigt zur Sendung und Weitersendung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen des Rundfunks einschließlich des Mobilfunks. Davon erfasst ist auch das Recht zur gleichzeitigen, unveränderten öffentlichen Zugänglichmachung in Online-Medien aller Art (z. B. Internet) in jeder Speicher- bzw. Datenübertragungstechnik. Wir sind nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Nutzung zu überprüfen. 4.4. Werbeinhalte müssen dem Rundfunkstaatsvertrag, dem Gesetz über den privaten Rundfunk und neue Medien in Sachsen, den (Werbe-) Richtlinien der zuständigen Rundfunkaufsichtsbehörde sowie sonstigen behördlichen Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Werbung für politische Zwecke, für religiöse Auffassungen und weltanschauliche Überzeugungen ist ausgeschlossen, soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung zur Ausstrahlung besteht. Dies gilt auch für die Verwendung entsprechender Aussagen in der Werbung. 4.5. Der Auftraggeber hat die für die GEMA-Abrechnung notwendigen Angaben, insbesondere Produzent, Komponist, Titel und Länge der verwendeten Musik zusammen mit den Werbematerialien zu übersenden. Er hat ausdrücklich zu erklären, ob bei der Herstellung des Werbematerials Industrietonträger jeglicher Art verwendet wurden. Wird eine diesbezügliche Erklärung nicht eingereicht, versichert damit der Auftraggeber, dass Industrietonträger jeglicher Art und GEMA-pflichtige Musik nicht verwendet wurden. 4.6. Der Auftraggeber haftet für Inhalt und rechtliche Zulässigkeit seiner Werbeinhalte. Er garantiert, dass uns nur solches Werbematerial übersandt wird, für das der Auftraggeber sämtliche zur Verwertung nach Ziffer 4.3 erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte – ausgenommen Senderechte für GEMA-Repertoire – erworben und abgegolten hat. Sollten wir trotz eines dem Werbeauftrag entsprechenden Gebrauchs des übergebenen Werbematerials von Dritten in Anspruch genommen werden, so stellt uns der Auftraggeber von allen entstehenden Schäden und Kosten frei. 4.7. Werbematerial wird von uns für den Auftraggeber verwahrt und nach Ende des Werbeauftrags vernichtet. Das gilt nicht, wenn der Auftraggeber bis zehn Tage nach dem Ende des Werbeauftrags um eine Rückgabe bittet. Eine Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers. 5. Werbung in unserem Internetauftritt 5.1. Werbung kann aus einem oder mehreren der folgenden Elemente bestehen: • Bild, Text, Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u. a. Banner) • sensitive Fläche, die bei Anklicken die Verbindung zu einer Online-Adresse herstellt (z. B. Link) Werbung ist vom Auftraggeber entsprechend den jeweils geltenden rechtlichen Regelungen als solche zu kennzeichnen. 5.2. Pop-Up-Werbung muss ausdrücklich oder gesondert vereinbart werden. Die nicht vereinbarte Schaltung berechtigt uns zur Geltendmachung einer zusätzlichen Vergütung in Höhe des ursprünglich vereinbarten Werbepreises. Zusätzlich wird eine Bearbeitungspauschale von 20,00 € berechnet. 5.3. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, besteht kein Anspruch auf bestimmte Positionierung der Werbung (Haupt- oder Unterseite, Rubrik, räumliche Anordnung etc.). Wir sind bei der inhaltlichen Gestaltung des Umfeldes grundsätzlich frei. 5.4. Wir gewährleisten im Rahmen des üblichen technischen Standards die Wiedergabe der Werbung, jedoch nicht für unvorhersehbare und nicht von uns zu vertretende technische Störungen (z. B. Leitungs-, Serverausfälle), ungenügende Darstellung der Webseite durch ungeeignete Darstellungs-, Soft- und/oder Hardware (z. B. veraltete oder ungewöhnliche Browser), unvollständige und/oder nicht aktualisierte Inhalte auf Zwischenspeichern (z. B. Proxyserver) oder die Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf die jeweilige Internetseite. Die Nichterreichbarkeit der Werbung in bis zu 5 % der Gesamtzeit gilt nicht als Mangel. 5.5. Am Werbematerial räumt der Auftraggeber in dem zur Erfüllung des Werbeauftrags notwendigen Umfang sämtliche Rechte für die öffentliche Zugänglichmachung mittels aller bekannten technischen Verfahren /aller bekannten Formen des Internets ein. Ziffer 4.4 gilt entsprechend. 5.6. Der Auftraggeber garantiert, dass Werbung, deren Veröffentlichung und/oder die über die Werbung direkt erreichbaren Daten oder Websites nicht gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen und /oder allgemein anstößig sind (rassistische, gewaltverherrlichende, beleidigende Inhalte etc.). Ebenso garantiert der Auftraggeber, dass durch das Werbematerial und die über die Werbung direkt erreichbaren Daten oder Websites das Computersystem des Benutzers nicht beschädigt, zum Absturz gebracht oder schädliche und /oder unerwünschte Software (Viren, Würmer, Spyware etc.) ohne ausdrückliche Einwilligung eines Internetnutzers installiert und /oder ausgeführt werden. Sollte dies gleichwohl der Fall sein, stellt uns der Auftraggeber von allen entstehenden Schäden und Kosten frei. 6. Werbung im Fremdinteresse, Werbeagenturen 6.1. Der Auftraggeber hat, sofern er nicht ausschließlich im eigenen Interesse wirbt, sämtliche Werbetreibende namentlich genau zu bezeichnen. 6.2. Agenturen kann bis zu 15 % AE-Provision auf das Rechnungsnetto (ausgenommen Produktionsleistungen) gewährt werden. Dies setzt den Nachweis einer fachlichen Beratung des Werbetreibenden und den Eingang der vollständigen Zahlung voraus. Ein Rechtsanspruch auf Provisionsgewährung und -höhe besteht ohne verbindliche schriftliche Vereinbarung nicht. 6.3. Aufträge von Werbeagenturen werden nur für namentlich genau benannte Werbetreibende angenommen. Wir sind berechtigt, von der Agentur einen Nachweis der Beauftragung zu verlangen. Die Fakturierung erfolgt an die Werbeagentur. Bei Agenturbuchungen behalten wir uns das Recht vor, Buchungsbestätigungen auch an den Werbetreibenden weiterzuleiten. 6.4. Eine Werbeagentur tritt zur Sicherung unserer Vergütungsansprüche mit Auftragserteilung die Zahlungsansprüche gegen den Werbetreibenden aus dem zugrundeliegenden Werbevertrag an uns ab. Diese Abtretung wird hiermit von uns angenommen (Sicherungsabtretung). Wir sind berechtigt, dies dem Werbetreibenden offenzulegen, wenn die Forderung nicht innerhalb eines Monats nach Fälligkeit beglichen ist. 6.5. Agenturen können die für einen Werbetreibenden gebuchten Sendetermine nicht auf einen anderen Werbetreibenden oder eine andere Agentur übertragen lassen. 6.6. Verbundwerbung (Zusammenfassung von Werbung mehrerer Werbetreibender in einem Werbespot oder Trailer) bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Wir sind in diesem Fall zur Erhebung eines Verbundzuschlags berechtigt. 7. Produktion Für Spot-, Jingle- sowie Beitrags- und Trailer-Produktionen jeglicher Art (Produktion) gelten zusätzlich folgende Bedingungen: 7.1. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, entscheiden wir, welche Mitarbeiter oder Sprecher eingesetzt werden und behalten uns deren Austausch jederzeit vor. Die Produktion wird in der Regel in unserem Auftrag mit freien Mitarbeitern sowie mit beauftragten Unternehmen durchgeführt. 7.2. Erfolgen keine vorherigen Vereinbarungen, setzen wir den Umfang der Arbeiten unter Berücksichtigung der Mitteilungen und Wünsche des Auftraggebers nach billigem Ermessen fest (§ 315 BGB). Die Erklärung des Umfangs erfolgt formlos, in der Regel durch Übersendung der Produktion; der Auftraggeber kann gegen gesonderte Vergütung die Mitteilung in Form eines schriftlichen Konzeptes fordern. Der Kunde hat

unverzüglich schriftlich zu widersprechen, falls er Einwände hat. 7.3. Änderungswünsche nach Produktionsbeginn (z. B. inhaltliche Änderungen, andere Sprecher, andere klangliche Untermalung) werden nur gegen Erstattung der zusätzlichen Kosten ausgeführt, soweit nicht Mangelbeseitigung vorliegt. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass mit der Produktion in der Regel unverzüglich begonnen wird. Selbst am selben Tag übermittelte Änderungswünsche können daher nachträgliche Änderungen im Sinne vorgenannter Regelung sein. 7.4. Der Auftraggeber ist zu unserer Unterstützung bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen verpflichtet. Er stellt insbesondere Informationen und Datenmaterial rechtzeitig zur Verfügung. Mitwirkungshandlungen nimmt er auf seine Kosten vor. 7.5. Dem Auftraggeber wird die Produktion nach Fertigstellung mit der Aufforderung zur Abnahme übersandt. Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Übersendung, erfolgen. Anderenfalls gilt die Produktion als mangelfrei abgenommen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. 7.6. Soweit nicht anders vereinbart, werden dem Auftraggeber ausschließlich folgende Nutzungsrechte eingeräumt; sämtliche weiteren Rechte verbleiben bei uns: • Recht zur Sendung und Weitersendung in von uns produzierten Programmen • Recht zur öffentlichen Wiedergabe in den Geschäftsräumen des Auftraggebers (nicht: auf Messen, Übersendung an Geschäftspartner oder Dritte, Einstellung ins Internet)Weitere Rechtseinräumungen – insbesondere das Recht zur Bearbeitung und das Nutzungsrecht in anderen Rundfunkprogrammen und Medien – bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Hierfür können angemessene Gebühren, die sich an den Gebühren namhafter Anbieter für deutschlandweit verbreitete Produktionen orientieren, verlangt werden. 7.7. Die Produktion und die zugehörigen Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Sämtliche Rechtseinräumungen erfolgen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung geschuldeter Vergütung und Gebühren. Bis zu diesem Zeitpunkt ist dem Auftraggeber die Nutzung erbrachter Leistungen nur widerruflich gestattet. Bei Verzug sind wir zum Widerruf dieser Gestattung berechtigt. 8. Preise und Zahlungsweise 8.1. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, beinhalten unsere Preise nur die Ausstrahlung von Werbung. Produktionskosten oder sonstige Kosten für die Herstellung der Werbung sind Zusatzkosten, die vom Auftraggeber zu tragen sind und bei nachträglicher Übernahme der Produktion durch uns gesondert in Rechnung gestellt werden. Gegebenenfalls anfallende urheber- bzw. leistungsschutzrechtliche Vergütungen an Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA) sowie Mehrwertsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe sind in Preisen nicht enthalten und werden zusätzlich in Rechnung gestellt. 8.2. Nachlässe, Rabatte und Skonti werden nur gewährt, wenn dies im Werbeauftrag verbindlich vereinbart wurde oder sich aus einer in Bezug genommenen Preisliste ergibt. 8.3. Soweit nicht ausdrücklich ausgeschlossen, sind wir bei unbefristet oder länger als drei Monaten laufenden Werbeaufträgen zu Preisänderungen berechtigt. Diese können frühestens zwei Monate nach Vertragsschluss erfolgen und werden einen Monat nach schriftlicher Mitteilung an den Auftraggeber wirksam. Der Auftraggeber hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung. Das Sonderkündigungsrecht muss binnen 10 Tagen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung schriftlich uns gegenüber erklärt werden. 8.4. Zahlungen gelten bei Banküberweisungen und Scheckhingabe am Tag der unwiderruflichen Gutschrift des Zahlungsbetrages auf unserem Konto als erfolgt. Schecks werden stets nur erfüllungshalber angenommen. Kosten der Einziehung und Einlösung sowie Stornogebühren und andere Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. 8.5. Aufrechnung und Zurückbehaltung des Auftraggebers ist nur aufgrund unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zulässig. 8.6. Bei Neuaufnahme einer Geschäftsverbindung behalten wir uns vor, Vorauszahlungen zum Tag der Erstausstrahlung zu verlangen. 8.7. Bei Zahlungsverzug können wir die weitere Ausführung von Werbeaufträgen bis zur Zahlung zurückstellen und /oder von Vorauszahlungen abhängig machen. Der Auftraggeber schuldet Schadenersatz in Höhe unseres entgangenen, üblicherweise zu erwartenden Gewinns, wenn die Werbezeiten nicht anderweitig gefüllt werden können. 9. Haftung und Verjährung Soweit in diesen AGB nicht anderes bestimmt, haften wir für Schäden des Auftraggebers nur nach folgenden Bestimmungen: 9.1. Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Übernahme einer Garantie, der Verletzung wesentlicher Pflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Maße vertrauen darf, sowie der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer Person. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten haften wir nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. 9.2. Die Haftung für Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare Schäden) ist ausgeschlossen, es sei denn, dass hierdurch der Vertragszweck gefährdet würde. 9.3. Bei Verlust oder Beschädigung des uns übergebenen Werbematerials beschränkt sich die Haftung auf den Ersatz der Kosten für die Herstellung einer neuen Kopie. 9.4. Sämtliche Ansprüche gegen uns verjähren ein Jahr nach gesetzlichem Verjährungsbeginn, falls nicht gesetzlich eine kürzere Frist bestimmt ist. 9.5. Die vorgenannten Einschränkungen gelten auch zugunsten unserer Organe und Mitarbeiter sowie sonstiger von uns in die Vertragsabwicklung eingeschalteter Dritter. 10. Datenschutz, zugelassene Eigenverwendung 10.1.Wir erheben, speichern und nutzen die Daten des Auftraggebers, soweit dies zur Abwicklung von Werbeaufträgen und zur Pflege der Geschäftsbeziehung notwendig ist. 10.2.Wir sind berechtigt, den Namen des Auftraggebers, dessen Marke und Logo sowie Informationen über den Auftrag zu Referenzzwecken zu verwenden. Der Auftraggeber gestattet uns, Werbematerial und sonstige Unterlagen auch nach Ende des Werbeauftrags zur Information, Eigenwerbung und Kundenberatung ungekürzt und unverändert zu verwenden, sofern dies im Rahmen einer unentgeltlichen Serviceleistung von uns erfolgt. 11. Gerichtsstand und Folgen teilweiser Unwirksamkeit 11.1.Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz zuständige Gericht. 11.2.Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellen würde.

H ITRADIO RTL - Sachsens bester MusikMix ! | BCS Broadcast Sachsen GmbH & Co. KG | Ammonstraße 35 | 010 67 Dresden | Tel: 0351 . 50 01 20 | Fax: 0351 . 50 01 29 | www.H ITRADIO-RTL.de

Mediadaten | 2016

Ihre Ansprechpartner Region Dresden/Lausitz Thomas Tel.: Fax: Mobil: Mail:

Wohlleben | Verkaufsleiter 0351 . 50 01 14 0351 . 50 01 40 0172 . 366 66 08 [email protected]

Anne Ziegler | Mediaberaterin Tel.: 0351 . 50 01 28 Fax: 0351 . 50 01 40 Mobil: 0177 . 930 79 17 Mail: [email protected] Kathrin Tel.: Fax: Mobil: Mail:

Barbara Tel.: Fax: Mobil: Mail:

Thomsen | Teamleiterin Mediaberatung 0351 . 50 01 17 0351 . 50 01 40 0172 . 352 30 37 [email protected]

Andreas Müller | Mediaberater Tel.: 0351 . 50 01 45 Fax: 0351 . 50 01 40 Mobil: 0176 . 20 82 93 62 Mail: [email protected]

Reblin | Mediaberaterin 03591 . 27 44 11 0351 . 50 01 40 0172 . 599 66 64 [email protected]

Impressum

Region Leipzig Michael Tel.: Fax: Mobil: Mail:

Flämig | Verkaufsleiter 0341 . 978 86 10 0341 . 978 86 61 0172 . 875 67 57 [email protected]

Mario Link | Mediaberater Tel.: 0341 . 978 86 42 Fax: 0341 . 978 86 61 Mobil: 0178 . 374 27 27 Mail: [email protected] Martin Tel.: Fax: Mobil: Mail:

Mandy Tel.: Fax: Mail:

Aurich | Assistentin der Verkaufsleitung 0341 . 978 86 11 0341 . 978 86 61 [email protected]

Sibylle Tel.: Fax: Mobil: Mail:

Henkel | Mediaberaterin 0341 . 978 86 47 0341 . 978 86 61 0163 . 799 99 23 [email protected]

Zeunert | Mediaberater 0341 . 978 86 52 0341 . 978 86 61 01522 . 87 90 466 [email protected]

Engelbrecht | Verkaufsleiter 0371 . 273 88 25 0371 . 273 88 24 0172 . 370 45 92 [email protected]

Rico Schuhknecht | Mediaberater Tel.: 0371 . 273 88 50 Fax: 0371 . 273 88 24 Mobil: 0174 . 982 11 52 Mail: [email protected]

Ammonstraße 35 / 01067 Dresden Tel.: 0351.50 01 20 / Fax: 0351.50 01 29

Geschäftsführer Tino Utassy Tel.:

0351 . 50 01 23

Fax:

0351 . 50 01 29

Mail:

Tino.Utassy@ HITRADIO-RTL.de

Gesamtverkaufsleiter Frank Hofer

Oliver Bönisch | Mediaberater Tel.: 037607 . 854 49 Fax: 037607 . 853 26 Mobil: 0178 . 785 74 50 Mail: [email protected] Uwe Klaus | Mediaberater Tel.: 037462 . 28 08 20 Fax: 037462 . 28 08 21 Mobil: 0172 . 799 99 26 Mail: [email protected]

Tel.:

0351 . 50 01 25

Fax:

0351 . 50 01 29

Mail:

Frank.Hofer@ HITRADIO-RTL.de

Bankverbindung Ostsächsische Sparkasse Dresden IBAN:

DE37850503003200007710

BIC:

OSDDDE81XXX

Umsatzsteuer-ID DE 239 707 636 / Amtsgericht Dresden / HRA: 5829 Komplementär

Almut Kokott | Mediaberaterin Tel.: 03741 . 70 93 82 Fax: 03741 . 42 37 22 Mobil: 0175 . 201 82 55 Mail: [email protected]

BCS Broadcast Sachsen Verwaltungsgesellschaft mbH Amtsgericht Dresden / HRB: 23548

Key Account Bodo Heinze | Verkaufsleiter Key Account Tel.: 0351 . 50 01 15 Fax: 0351 . 50 01 29 Mobil: 0172 . 799 99 02 Mail: [email protected]

BCS Broadcast Sachsen GmbH & Co. KG

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Region Chemnitz/Vogtland Jürgen Tel.: Fax: Mobil: Mail:

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Frank Hoppe | Stellv. Verkaufsleiter Key Account Mobil: 0172 . 352 30 30 Fax: 0351 . 50 01 29 Mail: [email protected]