Mediadaten huss HUSS-MEDIEN GmbH Berlin Telefon Telefax

Mediadaten 2017 Preisliste Nr. 28 gültig ab 01. 01. 2017 Special kaffee & tee und energie & umwelt siehe Seite 16 und 17 huss HUSS-MEDIEN GmbH 10400...
Author: Sofie Brauer
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Mediadaten 2017 Preisliste Nr. 28 gültig ab 01. 01. 2017

Special kaffee & tee und energie & umwelt siehe Seite 16 und 17

huss HUSS-MEDIEN GmbH 10400 Berlin Telefon 030 42151-380 Telefax 030 42151-214

www.gastronomie-hotellerie.com

Medienmarke

Die Medienmarke

Fachzeitschrift 1 Titel-Porträt T Termin- und Themenplan P Preisliste Empfängerstruktur 2 Auflagen- und Verbreitungsanalyse F Formate und technische Angaben Bestseller der Branche Sonderpublikationen

Seite 3 Seite 4–5 Seite 6–8 Seite 9 Seite 10–11 Seite 12–14 Seite 15 Seite 16–17

Online-Werbung Website Newsletter

Seite 18–19 Seite 20–21

Grünes Band – Preis für Nachhaltigkeit im Außer-Haus-Markt

Seite 22

Zielgruppe Hoteldirektoren, Geschäftsführer, Inhaber, F&B-Manager, Service- und Küchenchefs von Hotels, Pensionen, Restaurants, Gaststätten, Bars und Cafés Themenspektrum Management, Ambiente, Technik, Food, Getränke, Messen Crossmediales Angebot Fachzeitschriften, Website, Newsletter, Sonderpublikationen, Award

www.gastronomie-hotellerie.com Newsletter – September

www.gruenesband.de

Fachzeitschrift

Titel-Porträt

1 Titel:

gastronomie & hotellerie

1

14 Umfangsanalyse 2015 = 10 Ausgaben

2 Kurzcharakteristik: gastronomie & hotellerie ist ein überregionales Unternehmer-Magazin für Hotel, Restaurant und Küche.

Gesamtumfang:

848 Seiten = 100,0 %

Redaktionsteil

685 Seiten = 80,8 %

3 Zielgruppe:

Anzeigenteil davon: Stellen- und Gelegenheitsanzeigen Verlagseigene Anzeigen Einhefter Beilagen

163 Seiten = 19,2 % 12 Seiten = 8,2 % 25 Seiten = 20,5 % 8 Seiten = 4,1 % 11 Stück

Zur Zielgruppe gehören Hoteldirektoren, Geschäftsführer, Inhaber, F&B-Manager, Service- und Küchenchefs von Hotels, Pensionen, Restaurants, Gaststätten, Bars und Cafés.

4 Erscheinungsweise: monatlich (Doppelnummern 1/2, 7/8)

15 Inhalts-Analyse des Redaktionsteils

5 Heftformat:

DIN A4

6 Jahrgang:

48. Jahrgang 2017

7 Bezugspreis:

Jahresabonnement Inland zuzüglich 8,00 € Porto- und Versandanteil

78,00 €

Jahresabonnement Ausland inklusive Porto- und Versandanteil

98,00 €

Einzelverkaufspreis zuzüglich 1,80 € Porto- und Versandanteil

10,40 €

8 Organ:

Offizielles Organ des PARTY SERVICE BUNDES DEUTSCHLAND e. V.

9 Mitgliedschaft/ Teilnahme: 10 Verlag:

HUSS-MEDIEN GmbH Am Friedrichshain 22 10407 Berlin Telefon: 030 42151-0 www.gastronomie-hotellerie.com

11 Herausgeber:

Christoph Huss, Wolfgang Huss

12 Anzeigen:

Ines Neumann (verantwortlich) E-Mail: [email protected]

☎ -380

13 Redaktion:

Birigit Lehmann (verantwortlich) E-Mail: [email protected]

☎ -464

Chefsache Technik & Ambiente Food & Beverage Nachrichten Sonstiges

685 Seiten = 100,0 % 177 Seiten = 25,8 % 229 Seiten = 33,4 % 178 Seiten = 26,1 % 66 Seiten = 9,6 % 35 Seiten = 5,1 %

Fachzeitschrift

Termin- und Themenplan

Ausgabe

1-2

Titelthema

Ambiente

Technik

Food & Beverage

Messen/Sonstiges

Nachhaltigkeitsmanagement

Gästezimmer

Frontcooking

Frühstück & Brunch

Hotel- & Tischwäsche

Outdoor-Technik & -Equipment

Im Trend: Burger-Variationen

Kühltechnik

Bierspezialitäten

Ambiente Frankfurt am Main 10. 02.–14. 02. 2017

Berufsbekleidung

Spültechnik

Eis & Desserts

Glas, Porzellan & Besteck

Kassentechnik

Brot- & Backwaren

Kaffeemaschinen

Erfrischungsgetränke

AS/DU 25. 01. ET 10. 02.

3

Vegane Konzepte

AS/DU 22. 02. ET 10. 03.

4 AS/DU 21. 03. ET 06. 04.

5

Mobile Apps für Reservierungen und Hotelgäste

Freiluftgastronomie

Heißluftdämpfer

Frühlingssaison: Spargel, Salate & Co.

Sanitärausstattung

Reinigung & Hygiene

Feinkost & Delikatessen

Hotel-TV

Kaffee & Tee

Innovative Energiekonzepte

Bar-Ausstattung

Hotelsoftware

Grillsaison

Hotelkosmetik

Profimesser & Küchenkleingeräte

Desserts

Hotelbetten

Musik- & Video-Systeme

Snacks & Fingerfood

Tischambiente

Schließ- & Sicherheitstechnik

Gemüse

AS/DU 18. 04. ET 05. 05.

6

Food-Pairing

AS/DU 16. 05. ET 06. 06.

7-8

AS/DU 21. 08. ET 06. 09.

Suppen, Saucen & Fonds

Alkoholfreie Getränke Sicherheit

Tische, Stühle & Loungemöbel

AS/DU 20. 07. ET 07. 08.

9

T

Entertainment (Spiele etc.)

Fisch & Meeresfrüchte

Gäste-Shuttles

Premiumbiere Fruchtsäfte & Bitterlimonaden

Streetfood

Buffets

Herde & Induktion

Molkereiprodukte

Hotelzimmer & Schlafkomfort

Spültechnik

Frühstück & Brunch

BIOFACH Nürnberg 15. 02.–18. 02. 2017 ITB Berlin 08. 03.–12. 03. 2017 INTERNORGA Hamburg 17. 03.–21. 03. 2017 – Messeausgabe – ProWein Düsseldorf 19. 03.–21.03. 2017 EuVend & coffeena Köln 27. 04.–29.04. 2017 tendence Frankfurt am Main 24. 06.–27. 06. 2017 IFA Berlin 01. 09.–06. 09 2017

Ausgabe

10

Titelthema Küche 4.0

AS/DU 13. 09. ET 29. 09.

Ambiente

Technik

Food & Beverage

Messen/Sonstiges

Berufsbekleidung

Front- & Backoffice-Systeme

Eis & Desserts

Glas, Porzellan & Besteck

Hotel-TV

Kartoffeln, Pasta & Reis

ANUGA Köln 07. 10.–11. 10. 2017 – Messeausgabe –

kaffee & tee SONDERPUBLIKATION in gastronomie & hotellerie und GV-kompakt (siehe Seite 9)

11

Catering (Tagungen/ Kongresse/Events)

AS/DU 17. 10. ET 06. 11.

Gästebad

Kassen & Kassensysteme

Snacks & Fingerfood

Bodenbeläge & Raumtextilien

Frontcooking

Suppen, Saucen & Fonds Spirituosen

ISS GUT Leipzig 05. 11.–07. 11. 2017

energie & umwelt SONDERPUBLIKATION in gastronomie & hotellerie und GV-kompakt (siehe Seite 9)

12 AS/DU 20. 11. ET 06. 12.

Housekeeping & Reinigung

Restaurantambiente

Minibars & Tresore

Fleisch, Wild & Geflügel

Spa & Fitness

Lüftungstechnik

Heißgetränke

bestseller der branche Die Sonderpublikation bietet einen nachhaltigen Überblick über herausragende Produkte aus den Bereichen Food, Beverage, Technik und Ambiente auf einer Doppelseite. Präsentieren Sie Ihre Produkte im Gesamtpaket von 2 Seiten Bestseller-Darstellung und 1 Seite Firmenprofil (siehe Seite 15).

AS = Anzeigenschluss DU = Druckunterlagenschluss ET = Erscheinungstermin

Terminänderungen oder Verschiebungen vorbehalten.

Fachzeitschrift

Preisliste Nr. 28, gültig ab 01. 01. 2017 1 Anzeigenpreise und Formate (Zuschläge nicht rabattierbar):

P

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

1/1 Seite

Juniorpage

1/2 Seite hoch

1/2 Seite quer

1/3 Seite hoch

1/3 Seite quer

1/4 Seite hoch

1/4 Seite quer

im Satzspiegel

182 × 266 mm

120 × 192 mm

90 × 266 mm

182 × 130 mm

58 × 266 mm

182 × 86 mm

43 × 266 mm

182 × 62 mm

im Anschnitt*

210 × 297 mm

134 × 211 mm

103 × 297 mm

210 × 148 mm

71 × 297 mm

210 × 104 mm

56 × 297 mm

210 × 80 mm

sw-Preis

5.880,– €

3.490,– €

2.980,– €

2.980,– €

1.990,– €

1.990,– €

1.510,– €

1.510,– €

Preis 4-farbig

8.010,– €

5.620,– €

5.110,– €

5.110,– €

4.120,– €

4.120,– €

3.640,– €

3.640,– €

1/4 Seite Standard

1/6 Seite hoch

1/6 Seite quer

1/6 Seite Standard

1/8 Seite hoch

1/8 Seite quer

1/8 Seite Standard

im Satzspiegel

90 × 130 mm

58 × 130 mm

182 × 48 mm

90 × 96 mm

43 × 130 mm

182 × 34 mm

90 × 62 mm

im Anschnitt*

103 × 148 mm













sw-Preis

1.510,– €

1.040,– €

1.040,– €

1.040,– €

780,– €

780,– €

780,– €

Preis 4-farbig

3.640,– €

3.170,– €

3.170,– €

3.170,– €

2.910,– €

2.910,– €

2.910,– €

Formate: Breite × Höhe * zuzüglich 3 mm Beschnitt an allen Heftaußenkanten Abweichende Formate: Millimeterpreis je Spalte 6,90 € (4-spaltig 4c) · 9,90 € (3-spaltig 4c) · 6,00 € (4-spaltig sw) · 8,80 € (3-spaltig sw)

Fachzeitschrift

Preisliste Nr. 28, gültig ab 01. 01. 2017 2 Zuschläge: Platzierung

Farbe

Format

3 Rabatte:

4. Umschlagseite 2. Umschlagseite Titelklappe

9.190,– € 8.590,– € 8.990,– €

Farbe wird über Farbzuschlag berechnet (nicht rabattierbar) je Normalfarbe (Euroskala) 710,– € Zuschlag 4-farbig 2.130,– € je Sonderfarbe HKS auf Anfrage Sonderfarbe Pantone auf Anfrage Inselanzeigen angeschnittene Anzeigen bindende Platzierung

Bei Abnahme innerhalb 12 Monaten (Insertionsjahr): Malstaffel

Mengenstaffel

bei 3 Anzeigen 5 % bei 6 Anzeigen 8 % bei 9 Anzeigen 10 %

2 Seiten 5 % 4 Seiten 8 % 6 Seiten 10 %

Immobilien (pro mm und Spalte) Bezugsquellen (pro mm und Spalte) Stellenanzeigen (pro mm und Spalte) Chiffregebühr Web-Kompass pro Jahr (10 Ausgaben)

4,30 € 3,90 € 3,30 € 6,00 € 350,00 €

Beihefter 2-seitig (unbeschnitten: 216 × 307 mm) 4-seitig (unbeschnitten: 432 × 307 mm) (andere Beihefterumfänge auf Anfrage)

5.880,– € 8.400,– €

Beilagen (lose eingelegt, nicht rabattierbar) bis 25 g ‰ 250,– € bis 50 g ‰ 280,– € zuzüglich Mehrporto Aufgeklebte Postkarten, Warenmuster u. a. (nicht rabattierbar) Preis (maschinelle Klebung) ‰ 160,– € zuzüglich Mehrporto

100 % vom Grundpreis 10 % vom Grundpreis 10 % vom Grundpreis

Auf Farb-/Anschnittzuschläge, Ad Specials und Beilagen sowie Stellenanzeigen kein Nachlass. Kombi-Rabatte bei Crossmedia-Kampagnen auf Anfrage. 4 Rubriken:

5 Sonderwerbeformen:

P

6 Kontakt:

Susan Grunert, Anzeigendisposition Telefon: 030 42151-454 E-Mail: [email protected]

7 Zahlungsbedingungen/ Bankverbindung:

Commerzbank Konto-Nr.: 976005901 BLZ: 120 400 00 IBAN: DE61 1204 0000 0976 0059 01 BIC: COBADEFFXXX USt-Ident-Nr.: DE 137189299 14 Tage nach Erhalt der Rechnung netto. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Fachzeitschrift

Sonderwerbeformen gastronomie & hotellerie bietet Ihnen interessante Werbemöglichkeiten über die klassischen Insertionsformen hinaus an.

Titelklappe beidseitig bedruckt Format: 105 mm × 297 mm 8.990,– €

Hier einige Beispiele:

Banderole einseitig bedruckt Format: 430 mm × 80 mm 10.190,– €

Klappe an Titelund/oder Rückseite Format Titel: 206 mm × 297 mm Alle Formate zuzüglich 3 mm Beschnittzugabe je Schnittkante. Weitere Sonderformate sowie Werbemöglichkeiten auf Anfrage.

Format Klappe: 201 mm × 297 mm Preise auf Anfrage

Empfängerstruktur

Leser sind:

Hoteldirektoren, Geschäftsführer, Inhaber, F&B-Manager, Service- und Küchenchefs von Hotels, Restaurants, Pensionen, Gaststätten, Bars und Cafés.

Wirtschaftszweige Hotels

Exemplare

%

14.506

69,5

Restaurants

3.882

18,6

Bars und Cafés

1.586

7,6

897

4,3

20.871

100,0

Exemplare

%

Sonstige Gesamt

Stellung im Unternehmen Inhaber

5.740

27,5

Geschäftsführer

4.675

22,4

Hoteldirektor

3.110

14,9

F&B Manager

1.941

9,3

Küchenchef

4.675

22,4

730

3,5

20.871

100,0

Exemplare

%

Sonstige Gesamt

Marktdurchdringung in Hotels Hotels 20–49 Betten

2.510

17,3

Hotels 50–99 Betten

6.803

46,9

Hotels 100 und mehr Betten

3.583

24,7

Hotels Einzelpersonen

1.610

11,1

14.506

100,0

Gesamt

Quelle: Verlagsangaben Stand: 30. 06. 2016

Fachzeitschrift

Auflagen- und Verbreitungsanalyse 3.1 Verbreitung nach Nielsengebieten:

1 Auflagenkontrolle: 2 Auflagenanalyse:

Exemplare pro Ausgabe im Jahresdurchschnitt (1. Juli 2015 bis 30. Juni 2016)

Druckauflage

21.000

Tatsächlich verbreitete Auflage (tvA):

20.871 davon Ausland:

Verkaufte Auflage:

11.948 davon Ausland:

abonnierte Exemplare:

5.102

Freistücke:

8.923

Nielsen 1 11,2 % = 2.320 Expl.

5.096

Nielsen 2 17,3 % = 3.611 Expl. Nielsen 3a 15,8 % = 3.298 Expl. Nielsen 4 Nielsen 3b

Wirtschaftsraum

Tatsächlich verbreitete Auflage (tvA)

18,3 % = 3.819 Expl.

16,6 % = 3.423 Expl.

3 Geografische Verbreitungsanalyse:

Ausland

Nielsen 7 7,6 % = 1.587 Expl.

129

Inland

13,2 % = 2.756 Expl.

47

0

sonstiger Verkauf:

Nielsen 5+6

57

6.841 davon Mitgliederstücke:

Einzelverkauf:

Rest-, Beleg- und Archivexemplare:

2

Anteil an tatsächlich verbreiteter Auflage %

Exemplare

99,7

20.814

0,3

57

100,0

20.871

Beschreibung der Erhebungsmethode auf Seite 11.

Verbreitungsanalyse

Beschreibung der Erhebungsmethode zur Verbreitungsanalyse (AMF-Schema 2, Ziffer 3) 1 2

3

Untersuchungsmethode: Verbreitungsanalyse durch Dateiauswertung – Total-Erhebung Beschreibung der Empfängerschaft zum Zeitpunkt der Datenerhebung:

2.1 Beschaffenheit der Datei: In der Empfängerdatei sind die Anschriften aller Empfänger erfasst. 2.2 Gesamtzahl Empfänger in der Datei:

91.516

2.3 Gesamtzahl wechselnder Empfänger: (Wechsel nach jeder Ausgabe)

78.800

Tatsächlich verbreitete Auflage (tvA) davon: Inland Ausland

Die Untersuchung repräsentiert von der Grundgesamtheit (tvA)

20.871 = 100,0 % 275 =

8.923

20.871

3.4 Zielperson der Untersuchung: entfällt 3.5 Definition des Lesers: entfällt 3.6 Zeitraum der Untersuchung: 1. Juli 2015 bis 30. Juni 2016 3.7 Durchführung der Untersuchung: Verlag

1,3 %

0 0 275 20.596 = 98,7 %

3.3 Beschreibung der Datenbasis: Die Auswertung basiert auf der Gesamtdatei. Die ermittelten Anteile für die Verbreitungsgebiete wurden auf die tatsächlich verbreitete Auflage im Jahresdurchschnitt gemäß AMF-Ziffer 2 projiziert.

768 7.901 275 20.814 57

Davon in der Untersuchung nicht erfasst: Einzelverkauf sonstiger Verkauf Werbeexemplare

3.2 Tag der Datei-Auswertung: 30. Juni 2016

2.4 Struktur der Empfängerschaft einer durchschnittlichen Ausgabe nach Vertriebsformen: Verkaufte Auflage 11.948 davon: abonnierte Exemplare 6.846 Einzelverkauf 0 sonstiger Verkauf 5.102 Freistücke davon: ständige Freistücke wechselnde Freistücke Werbeexemplare

Beschreibung der Untersuchung:

3.1 Grundgesamtheit (untersuchter Anteil): Grundgesamtheit (tvA)

Fachzeitschrift

Formate und technische Angaben

Programme: QuarkXpress, InDesign, Illustrator, Photoshop. Daten aus anderen Programmen nur auf Anfrage.

1 Zeitschriftenformat: 210 mm breit × 297 mm hoch, DIN A4 unbeschnitten: 216 mm breit × 303 mm hoch Satzspiegel: 2 Druck- und Bindeverfahren:

182 mm breit × 266 mm hoch 3 Spalten à 58 mm Breite

5 Farben:

Offsetdruck, Klebebindung Bevorzugt werden digitale Druckunterlagen verwendet. Die Anfertigung sämtlicher Druckvorlagen, auch digitale Daten, wird berechnet.

6 Proof:

Datenträger: CD-ROM, Daten-DVD Angaben zum Datenversand: Zusammen mit den Daten werden alle Informationen über Zeitschrift/ Titel, Absender/Firma, Betriebssystem, verwendete Programmversionen, Dateinamen und Farben benötigt. Auf dem Postweg versendete Daten schicken Sie bitte ebenso an die Anzeigenabteilung. Für den Offsetdruck geeignete, hochaufgelöste Dateien im PDF-Format (pdf 1.3) mit eingebetteten Schriften (PDFX-3- oder PDFX-1a-Standard) Die Annahme offener Daten ist möglich. Für offene Daten gilt: Alle verwendeten Schriften und Schriftschnitte, auch in EPS-Files enthaltene, müssen dem Auftrag beigefügt sein. Bilder und Grafiken müssen im CMYK-Modus zur Verfügung gestellt werden.

Von jeder Seite wird ein farbverbindliches Proof nach „Medienstandard Druck“ (bvdm) oder je Farbe ein sw-Ausdruck benötigt mit jeweiliger Angabe der Farbe (EURO-Skala, HKS, Pantone). Farbandrucke vom Farbkopierer sind nicht farbverbindlich für den Druck.

7 Datenarchivierung: Daten werden archiviert, unveränderte Wiederholungen sind deshalb in der Regel möglich. Eine Datengarantie wird jedoch nicht übernommen. 8 Gewährleistung:

4 Datenformate:

Der Druck erfolgt nach der Euroskala im Prozessstandard Offsetdruck (PSO) mit den Grundfarben Cyan, Magenta, Gelb und Schwarz. Profile: ISOcoated_v2_eci.icc (in der Regel Papiertyp 1 Fogra 39L). Das entsprechende Profil zur Bildseparation und PDF-Ausgabe finden Sie auf der Internetseite des ECI (www.eci.org).

3 Datenübermittlung: FTP: Ihre FTP-Zugangsdaten erhalten Sie per E-Mail von Ihrem Ansprechpartner in unserem Haus. E-Mail: Per E-Mail übermittelte Daten dürfen die Größe von 15 MB nicht überschreiten und sollten gepackt sein (zip/sit-Format).

F

9 Kontakt:

Nur was auf dem Datenträger vorhanden ist, kann verarbeitet werden. Für Abweichungen in Texten, Abbildungen und insbesondere Farben übernimmt der Verlag keine Haftung. Technische Information zum digitalen Datenversand: Anzeigenabteilung gastronomie & hotellerie Am Friedrichshain 22, 10407 Berlin Telefon: 030 42151-454 Telefax: 030 42151-214 E-Mail: [email protected]

Beihefter

Formate und technische Angaben

Falz (Bund)

5mm

2 und 4 Seiten

216 mm

210 mm

unbeschnitten

beschnitten

5mm

unbeschnitten 1 Blatt (= 2 Seiten) 213 mm breit × 307 mm hoch 2 Blatt (= 4 Seiten) 432 mm breit × 307 mm hoch 3 Blatt (= 6 Seiten) 620 mm breit × 307 mm hoch Weitere Beihefterumfänge auf Anfrage.

Beschnittschema Klebebindung:

297 mm beschnitten

Formate:

Vor Auftragsannahme und -bestätigung ist die Vorlage eines verbindlichen Musters, notfalls eines Blindmusters, mit Größen und Gewichtsangaben erforderlich. Beihefter dürfen nur für das Verkaufsprogramm eines Werbungtreibenden werben. Sie müssen den Postbestimmungen entsprechend so gestaltet sein, dass sie nicht mit dem Redaktionsteil verwechselt werden können. Die Platzierung ist abhängig von den technischen Möglichkeiten.

307 mm unbeschnitten

Beihefter:

Fräsrand je 3 mm

3 mm

432 mm

Anlieferungstermin:

Bis spätestens 10 Arbeitstage vor Erscheinen des betreffenden Heftes.

Falz (Bund)

Falz

5mm

6 Seiten

216 mm unbeschnitten 210 mm

206 mm

195 mm

beschnitten

beschnitten

beschnitten

3 mm

Fräsrand je 3 mm

617 mm beschnitten 620 mm unbeschnitten

5mm

Benötigte Liefermenge: 21.200 Exemplare einschließlich Zuschuss

unbeschnitten

297 mm beschnitten

Beihefter sind unbeschnitten anzuliefern, mehrblättrige Beihefter müssen gefalzt angeliefert werden. Die Vorderseite des Beihefters ist zu kennzeichnen. Beihefter müssen in der Art und Ausführung so beschaffen sein, dass eine zusätzliche Aufbereitung und Bearbeitung entfällt. Erschwernisse und zusätzliche Falz- und Klebearbeiten werden gesondert berechnet.

307 mm unbeschnitten

Technische Angaben:

Beilagen, Aufgeklebte Werbemittel Formate und technische Angaben

Beilagen:

Vor Auftragsannahme und -bestätigung ist die Vorlage eines verbindlichen Musters mit Größenund Gewichtsangabe bis spätestens Anzeigenschluss der jeweiligen Ausgabe erforderlich. Beilagen dürfen nur für das Verkaufsprogramm eines Werbungtreibenden werben. Sie müssen den Postbestimmungen entsprechend so gestaltet sein, dass sie nicht mit dem Redaktionsteil verwechselt werden können. Die Platzierung von Beilagen erfolgt den technischen Möglichkeiten entsprechend.

Aufgeklebte Postkarten:

Aufgeklebte Postkarten (Mindestpapiergewicht 150 g/m2) und Warenmuster auf Einheftern oder ganzseitigen Anzeigen müssen zusätzlich als Beilagen berechnet werden. Vor Auftragsannahme und -bestätigung ist die Vorlage des Anzeigenmotivs mit aufgeklebter Postkarte (Standmuster), notfalls eines Blindmusters, erforderlich. Warenmuster können nur nach vorher vom Verlag einzuholender Zustimmung der Post (gegen Vorlage eines verbindlichen Musters) angenommen werden.

Beilagenhinweis:

Ein Beilagenhinweis wird kostenlos im Anzeigenteil aufgenommen.

Formate:

Für aufgeklebte Postkarten gelten die Postvorschriften. Maximalgröße für aufgeklebte Warenmuster: 25 cm2, Maximallänge einer Kante: 6 cm

Benötigte Auflage:

21.200 Exemplare einschließlich Zuschuss

Anliefertermin:

Bis spätestens 10 Arbeitstage vor Erscheinen des betreffenden Heftes.

Beilagen müssen so beschaffen sein, dass eine zusätzliche Bearbeitung entfällt. Erschwernisse und zusätzliche Arbeiten (z. B. Falzen) werden gesondert in Rechnung gestellt. Beilagen, die auf einem anderen Werkstoff als Papier gedruckt sind, können nur nach Vorlage eines verbindlichen Musters und vorheriger Zustimmung des Verlages und der Post angenommen werden.

Technische Angaben:

Bei aufgeklebten Postkarten sollten die Klebekanten in Bundrichtung liegen.

Klebekante

Technische Angaben:

Klebekante

Maximal 205 mm breit × 290 mm hoch

Bis spätestens 10 Arbeitstage vor Erscheinen des betreffenden Heftes.

Bund

Format:

Anlieferungstermin:

Einsteckrichtung Beklebung auf der Vorderseite

Beklebung auf der Rückseite

Versandanschrift:

Möller Druck GmbH Zeppelinstraße 6 16356 Ahrensfelde/OT Blumberg

Liefervermerk:

Für gastronomie & hotellerie Nr. X/2017, Name des Kunden, Bezeichnung der Drucksache, Auflagenhöhe, Lieferanzahl der Paletten/Pakete

Bund

Benötigte Liefermenge: 21.200 Exemplare einschließlich Zuschuss

Bestseller der Branche

Beilage in Ausgabe 12/2017 Die Sonderpublikation bietet einen nachhaltigen Überblick über herausragende Produkte aus den Bereichen Food, Beverage, Technik und Ambiente auf einer Doppelseite. Präsentieren Sie Ihre Produkte im Gesamtpaket von 2 Seiten Bestseller-Darstellung und 1 Seite Firmenprofil.

Erkundigen Sie sich nach den aktuellen Konditionen für die Sonderpublikation: Ines Neumann Telefon: 030 42151-380 E-Mail: [email protected]

Matthias Hentschel Telefon: 030 42151-665 E-Mail: [email protected]

Sonderpublikationen

gastronomie & hotellerie und GV-kompakt energie & umwelt im Heft 11

kaffee & tee im Heft 10 Erscheinungstermin:

29. 09. 2017

Erscheinungstermin:

06. 11. 2017

Anzeigenschluss/ Druckunterlagenschluss: 13. 09. 2017

Anzeigenschluss/ Druckunterlagenschluss: 17. 10. 2017

Druckauflage:

Druckauflage:

32.000

Themen: • Kaffee, Espresso, Cappuccino & Co. (Sorten, Maschinen, Technik) • Kaffeequalität und Service • Teetrends und Sorten, Umgang mit Tee • Präsentation, sorgfältige Lagerung

Themen: • Energieeffiziente Lösungen • Umweltschonende Technologien • Nachhaltigkeit • Wassersparmodelle • Solarenergie • Kraft-Wärme-Kopplung • Flüssiggasbetriebene Blockheizkraftwerke • Einsparpotenziale (Spülen, Regenieren, Heizen, Induktion) • Vorstellung der Nominierten für das GRÜNE BAND

Die Ansprechpartner für Ihre erfolgreiche Werbung: Ines Neumann Telefon: 030 42151-380 E-Mail: [email protected]

Matthias Hentschel Telefon: 030 42151-665 E-Mail: [email protected]

32.000

Susan Grunert Telefon: 030 42151-454 E-Mail: [email protected]

Sonderpublikationen

gastronomie & hotellerie und GV-kompakt Anzeigenpreise sw:

Anzeigenpreise 4-farbig:

Format

Gesamtpreis

Rabatt

Rabattpreis

Format

Gesamtpreis

Rabatt

Rabattpreis

1/1 Seite

8.700,– €

20 %

6.960,– €

1/1 Seite

10.800,– €

20 %

8.640,– €

3/4 Seite

6.565,– €

20 %

5.252,– €

3/4 Seite

8.665,– €

20 %

6.932,– €

2/3 Seite

5.860,– €

20 %

4.688,– €

2/3 Seite

7.960,– €

20 %

6.368,– €

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4.430,– €

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3.544,– €

1/2 Seite

6.530,– €

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5.224,– €

1/3 Seite

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2.388,– €

1/3 Seite

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1/4 Seite

2.255,– €

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1.804,– €

1/4 Seite

4.355,– €

20 %

3.484,– €

1/8 Seite

1.170,– €

20 %

936,– €

1/8 Seite

3.270,– €

20 %

2.616,– €

Alle Preise gelten zuzüglich Mehrwertsteuer. Der Rabatt von 20 % ist nicht mit anderen Rabatten kombinierbar. Weitere Formate auf Anfrage. Format der Sonderpublikation: 210 mm breit × 297 mm hoch, DIN A4 – Satzspiegel: 182 mm breit × 266 mm hoch

Online-Werbung

Web-Adresse:

www.gastronomie-hotellerie.com

Kurzcharakteristik:

Umfangreiches Internet-Angebot der B2B Kommunikation für Entscheider aus Hotels und Restaurants. Ständig aktuelle Nachrichten und Zusatzinformationen sowie Produktvorstellungen und eine Jobbörse.

Zielgruppe:

Professionelle Entscheider aus der Hotellerie und Gastronomie.

Verlag:

HUSS-MEDIEN GmbH 10400 Berlin · Deutschland Hausanschrift: Am Friedrichshain 22 10407 Berlin

Ansprechpartner Redaktion:

Susan Schlizio, Redaktionsassistentin E-Mail: [email protected] Telefon: 030 42151-490

Ansprechpartner Online-Werbung:

Susan Grunert, Anzeigendisposition E-Mail: [email protected] Telefon: 030 42151-454

Zahlungsbedingungen/ Bankverbindung:

Commerzbank Konto-Nr.: 976005901 BLZ: 120 400 00 IBAN: DE61 1204 0000 0976 0059 01 BIC: COBADEFFXXX USt-Ident-Nr.: DE 137189299 14 Tage nach Erhalt der Rechnung netto. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Rabatte:

Bei Abnahme innerhalb 12 Monaten (Insertionsjahr): Malstaffel bei 3 Schaltungen 5 % bei 6 Schaltungen 8 % bei 9 Schaltungen 10 % bei 12 Schaltungen 12 %

Werbeform

Format (Breite × Höhe)

Platzierung

Preis je Woche

Full Banner

468 × 60 Pixel

gesamte HP oben oder im Content

470,– €

Rubriken:

gesamte Website im Rotationsverfahren mit höchstens 3 weiteren Bannern oder exklusiv

Half Banner

234 × 60 Pixel

gesamte HP oben oder im Content

400,– €

Dateiformate:

GIF, JPG, PNG HTML, Javascript, Flash

Super Banner (Leaderboard)

728 × 90 Pixel

gesamte HP oben

510,– €

Skyscraper

120 × 600 Pixel

gesamte HP rechts

570,– €

Half Skyscraper

120 × 300 Pixel

gesamte HP rechts

520,– €

Wide Skyscraper

160 × 600 Pixel

gesamte HP rechts

620,– €

Big Wallpaper

728 × 90 + 160 × 600 Pixel

gesamte HP

620,– €

Medium Rectangle

300 × 250 Pixel

gesamte HP rechte Leiste

510,– €

Video

300 × 250 Pixel

gesamte HP im Content

auf Anfrage

Textanzeige mit Bild

maximal 500 Zeichen + Bild 300 Pixel

gesamte HP im Content

470,– €

Dauer der Animation

maximal 100 kB maximal 100 kB maximal 15 Sekunden

Lieferadresse:

Bitte senden Sie die Werbemittel für Ihre Kampagne an folgende E-Mail-Adresse: [email protected]

Lieferfrist:

spätestens 5 Arbeitstage vor Kampagnenbeginn Mit diesen Vorlaufzeiten haben wir gemeinsam ausreichend Zeit, die Formate zu testen und eine sichere Auslieferung der Kampagne zu gewährleisten. Verzögerungen durch verspätete Anlieferungen gehen ansonsten nicht zu unseren Lasten. Bei Anlieferung benötigen wir die erforderlichen Meta-Informationen: • Kundenname • Kampagnenname • Buchungszeitraum • belegte Site • Platzierung auf der Site • Werbeformat • Ansprechpartner • Motivname (optional) • Klick-URL • Alt-Text (optional) Bei Flash-Versionen: • Angabe der Flashversion • Information über Actionscripte • integriertes ClickTag • GIF oder JPG als Fallback im Format der gebuchten Werbeform für User, die kein Flash installiert haben • Tracking Code (falls vorhanden) Reporting: Sie erhalten auf Wunsch eine Auswertung der Ad-Impressions und Ad-Clicks.

Unsere Website unterliegt ständigen Änderungen. Für mögliche neue Werbeformen, die hier nicht aufgelistet sind, kontaktieren Sie uns bitte.

Newsletter

Name:

gastronomie & hotellerie Newsletter

Kurzcharakteristik:

Der innovative Newsletter erscheint wöchentlich zu aktuellen Themen, beleuchtet Trends und ruft zu Diskussionen über Fakten auf. Spezielle Informationen zu Messen und Events runden das Angebot ab.

Zielgruppe:

Der Newsletter erreicht Abonnenten, die an News und Produkten aus dem Fachgebiet interessiert sind. Die Abonnenten kommen aus allen Bereichen des Gastgewerbes. Alle Empfänger haben über das sogenannte „double opt-in“ Verfahren ihr Einverständnis zum Erhalt von Mailings gegeben.

Erscheinungsweise:

wöchentlich

Verlag:

HUSS-MEDIEN GmbH 10400 Berlin · Deutschland Hausanschrift: Am Friedrichshain 22 10407 Berlin

Ansprechpartner Redaktion:

Susan Schlizio, Redaktionsassistentin E-Mail: [email protected] Telefon: 030 42151-490

Ansprechpartner Anzeigen:

Susan Grunert, Anzeigendisposition E-Mail: [email protected] Telefon: 030 42151-454

Zahlungsbedingungen/ Bankverbindung:

Commerzbank Konto-Nr.: 976005901 BLZ: 120 400 00

Werbeform

Format (Breite × Höhe)

Platzierung

Preis je Ausgabe

Full Banner

468 × 60 Pixel

horizontal, über dem Inhalt

380,– €

Special NL Banner*

650 × 85 Pixel

horizontal, über gesamte Newsletterbreite

410,– €

Medium Rectangle

300 × 250 Pixel

seitenintegriert, im zweispaltigen Teil

340,– €

Textanzeige mit Bild

maximal 500 Zeichen inklusive Leerzeichen + Bild 200 × 200 Pixel

Anzeige in Textform in Newsletter implementiert, mit Bild

410,– €

IBAN: DE61 1204 0000 0976 0059 01 BIC: COBADEFFXXX USt-Ident-Nr.: DE 137189299 14 Tage nach Erhalt der Rechnung netto. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rabatte:

Bei Abnahme innerhalb 12 Monaten (Insertionsjahr): Malstaffel bei 3 Schaltungen 5 % bei 6 Schaltungen 8 % bei 9 Schaltungen 10 % bei 12 Schaltungen 12 %

Dateiformate:

JPG, PNG

468 × 60 Pixel 100 kB 300 × 250 Pixel 100 kB HTML (Text und JPG) maximal 500 Zeichen 100 kB

Newsletterformat:

HTML und Text

Lieferadresse:

Bitte senden Sie die Werbemittel für Ihre Kampagne an folgende E-Mail-Adresse: [email protected]

Lieferfrist:

spätestens 5 Arbeitstage vor Kampagnenbeginn Mit diesen Vorlaufzeiten haben wir gemeinsam ausreichend Zeit, die Formate zu testen und eine sichere Auslieferung der Kampagne zu gewährleisten. Verzögerungen durch verspätete Anlieferungen gehen ansonsten nicht zu unseren Lasten. Bei Anlieferung benötigen wir die erforderlichen Meta-Informationen: • Kundenname • Kampagnenname • Buchungszeitraum • belegte Site • Platzierung auf der Site • Werbeformat • Ansprechpartner • Motivname (optional) • Klick-URL • Alt-Text (optional)

* Weitere Formate auf Anfrage.

Grünes Band –

Preis für Nachhaltigkeit im Außer-Haus-Markt

Bewerben Sie sich! Ihr Unternehmen bietet Dienstleistungen, Technologien, Erzeugnisse und/oder ganzheitliche Konzepte, die sich dem Thema Nachhaltigkeit im Außer-Haus-Markt widmen? Dann verpassen Sie nicht den 17. 03. 2017. Die neue Bewerbungsphase für unser Grünes Band – den Preis für Nachhaltigkeit beginnt wieder. Er wird von den Lesern der Fachmagazine gastronomie & hotellerie sowie GV-kompakt für jeweils drei Unternehmen in sechs Kategorien vergeben. Erstmals können sich auch Hotels, Restaurants und Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung bewerben. Die Kategorien sind: Energie, Fairtrade, Klima, Ökologie, Wasser und Unternehmenskonzept. Zur Bewerbung Ihre aussagefähigen Unterlagen in Wort und Bild senden Sie bitte direkt an die Redaktion per Post: HUSS-MEDIEN GmbH, Redaktion gastronomie & hotellerie, 10400 Berlin bzw. per Mail: [email protected]. Zum zeitlichen Ablauf 17. 03. 2017:

Beginn der Bewerbungsphase online oder per Abforderung des Bewerbungsbogens

15. 08. 2017:

Einsendeschluss der Bewerbungen

16. 08.–10. 09. 2017: Sichtung der Unterlagen durch die Fachjury 08. 09. 2017:

Tagung der Jury und Festlegung der Nominierten in den Kategorien

06. 11. 2017:

Vorstellung der nominierten Unternehmen im Special energie & umwelt

07. 11.– 31. 12. 2017:

Abstimmung der Leser zur Vergabe der Platzierungen

04. 02. 2018:

Feierliche Preisverleihung anlässlich der INTERGASTRA in Stuttgart

Ihre Vorteile • Positive Medienpublicity für Ihr Unternehmen. • Exklusive Vorstellung aller Nominierten im Nachhaltigkeitsspecial energie & umwelt, welches in einer Druckauflage von 32.000 Exemplaren erscheint. • Die Auszeichnung darf für die Unternehmenskommunikation verwendet werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Anzeigen, Fremdbeilagen und Online-Werbung 1.

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„Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung von Anzeigen und Fremdbeilagen in einer Druckschrift sowie über Online-Werbung zum Zweck der Verbreitung. Ein Abschluss erfolgt unter Beachtung der gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte. Rechtsverbindliche Anzeigenaufträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung des Auftrags zustande. Abruf: Anzeigen und Fremdbeilagen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen zu den vertraglich vereinbarten Konditionen bzw. nach Preisliste abzurufen. Online-Werbung (d. h. Homepage, Newsletter etc.) bestimmt sich nach dem gebuchten Zeitraum. Der Auftraggeber hat während der gesamten Laufzeit des Vertrages die Webseiten bzw. Dokumente, auf die von der Online-Werbung verlinkt werden soll, aufrecht zu erhalten. Vorbehaltlich entgegenstehender Individualvereinbarungen sind die vom Bannersystem des Verlags genannten Werte bei den Visits und Page Impressions maßgeblich. Ablehnung von Aufträgen: Der Verlag ist berechtigt, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Gesamtauftrages – nach sachgemäßem Ermessen abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, vom deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder Beilagen durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung, der Zeitschrift oder des verlagseigenen Online-Angebots erwecken oder Fremdanzeigen enthalten. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntniserlangung des betreffenden Inhalts mitgeteilt. OnlineWerbeformen, die im Widerspruch zu diesen Bestimmungen stehen, können auch nachträglich aus dem Online-Angebot entfernt werden. Anzeigenschluss: Die in den Preislisten angegebenen Anzeigenschlüsse sind für den Verlag unverbindlich. Dem Verlag steht es frei, Anzeigenschlusstermine kurzfristig, dem Produktionsablauf entsprechend, anzupassen. Das Storno von bereits gebuchten Aufträgen durch den Auftraggeber ist bis 14 Tage vor Anzeigenschluss (Print) bzw. Beginn der Kampagne (Online) möglich. Danach fallen Stornogebühren in Höhe von 50 % des Bruttopreises an. Kündigungen und Rücktritte, die nach dem Anzeigenschluss bzw. dem Beginn der Kampagne eingehen, werden frühestens für die nächste Print-Ausgabe bzw. Online-Kampagne wirksam. Allerdings können Anzeigenaufträge nach Anzeigenschluss bzw. dem Beginn der Kampagne grundsätzlich nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Telefax und E-Mail genügen. Platzierung von Anzeigen: Anzeigen werden in bestimmten Nummern, Ausgaben oder an bestimmten Stellen der Druckschrift oder den Online-Medien veröffentlicht, wenn dies bei der Auftragserteilung schriftlich, auch per Telefax und E-Mail vereinbart und vom Verlag bestätigt wird. Rubrikanzeigen werden grundsätzlich nur in der jeweiligen Rubrik veröffentlicht. Sofern keine eindeutigen Platzierungsvorgaben gemacht werden, kann der Verlag die Platzierung frei bestimmen. Haftung für die Inhalte der Anzeige: Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige und/oder der OnlineWerbeform sowie hinsichtlich der hierfür zur Verfügung gestellten Materialien. Er stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter frei, die in diesem Zusammenhang etwa geltend gemacht werden (inklusive der Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung), auch wenn der Auftrag storniert sein sollte. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu. Druckunterlagen: Für die rechtzeitige und einwandfreie Lieferung des Anzeigentextes in Druckunterlagen, Beilagen sowie in der Online-Werbung ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Schlusstermine für Druckunterlagen sind der jeweiligen Anzeigenpreisliste des Verlages zu entnehmen. Gefahrübergang ist mit Eingang der Unterlagen beim Verlag oder der Online-Werbeformen. Die Übersendung von mehr als zwei Farbvorlagen, die nicht termingerechte Lieferung der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe können Auswirkungen auf Platzierung und Druckqualität verursachen und schließen spätere Reklamationen aus. Soweit möglich, wird der Verlag jedoch für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen unverzüglich Ersatz anfordern. Rücksendung: Druckunterlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet sechs Wochen nach der Veröffentlichung der Anzeige. An den Verlag übermittelte Datenträger mit Druckvorlagen gehen in das Eigentum des Verlages über. Sie werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen eine Versandgebühr von 5,00 € an den Auftraggeber auf dessen Risiko zurück gesendet. Abdruckhöhe von Anzeigen: Sind keine besonderen Größenvorschriften vereinbart oder vorgegeben, wird die Anzeige mit der für eine solche Anzeige üblichen Höhe abgedruckt und berechnet. Weicht bei einer fertig angelieferten Druckunterlage die Abdruckhöhe von der bestellten Abdruckhöhe im Auftrag ab, gilt das Maß der in Abdruck gebrachten Anzeigenhöhe. Angefangene Millimeter werden dabei auf volle Millimeter nach oben gerundet. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der gesetzten Frist zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Werden Druckvorlagen oder Online-Werbung digital (z. B. Diskette, CD-ROM) oder durch Fernübertragung (z. B. ISDN, E-Mail) papierlos an den Verlag übermittelt, gelten zusätzlich die folgenden Bestimmungen: Dateiformat: Bei digitaler Übermittlung von mehreren zusammengehörenden Dateien hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass diese Dateien innerhalb eines gemeinsamen Verzeichnisses (Ordner) gesendet bzw. gespeichert werden. Anzeigenvorlagen sollten nur mit geschlossenen Dateien digital übertragen werden, die der Verlag inhaltlich nicht ändern kann. Der Verlag kann offene Dateien (z. B. unter Corel Draw, QuarkXPress, Freehand gespeicherte Dateien) ablehnen. Der Verlag haftet nicht bei fehlerhafter Veröffentlichung von Anzeigen (Print), die mit offenen Dateien übermittelt werden. Online-Werbung darf nach Absprache mit dem Verlag nur in geeigneten Dateiformaten angeliefert werden. Die Vorgaben des Verlags sind zu beachten. Der Verlag haftet nicht für fehlerhaft angelieferte Dateien. Farbanzeigen: Bei digital übermittelten Druckvorlagen für Farbanzeigen ist vom Auftraggeber ein Farb-Proof mitzuliefern. Digital erstellte Prüfdrucke müssen zur Kontrolle der Farbverbindlichkeit den FOGRA/UGRA-Medienkeil in der aktuellen Version enthalten. Andrucke müssen einen offiziellen Druckkontrollstreifen aufweisen. Ohne Farb-Proof des Auftraggebers sind Farbabweichungen unvermeidbar. Diese können keine Ersatzansprüche des Auftraggebers auslösen. In jedem Fall ist ein Ausdruck per Fax an den Verlag zu senden, um die sachliche Richtigkeit überprüfen zu können. Ein Korrekturfax muss vom Auftraggeber ausdrücklich angefordert werden. Nur bei richtiger Farbanpassung ist eine farblich richtige Umsetzung in üblichen Toleranzen gewährleistet. Computerviren: Der Auftraggeber haftet dafür, dass die übermittelten bzw. gespeicherten Dateien frei von Computerviren sind. Der Verlag ist berechtigt, Dateien mit Computerviren zu löschen, ohne dass dem Auftraggeber hieraus Ansprüche entstünden. Der Verlag behält sich zudem vor, den Auftraggeber auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Auftraggeber infiltrierten Computerviren dem Verlag Schaden entstanden ist. Anzeigenbeleg: Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg in Kopie. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Chiffreanzeigen: Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen zur Abholung aufbewahrt bzw. dem Auftraggeber auf dem normalen Postweg weitergeleitet, auch wenn es sich um Einschreibesendungen und Eilbriefe handelt. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Ansonsten werden nicht abgeholte Zuschriften vernichtet. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Der Auftraggeber kann den Verlag berechtigen, Zuschriften auf Ziffernanzeigen zu öffnen. Errechnung Abnahmemenge: Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. Zusätzliche Satzkosten: Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. Gleiches gilt für vom Auftraggeber gelieferte Druckvorlagen, deren Behandlung oder nachträgliche Änderung zusätzliche Kosten verursachen. Nachlässe: Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

16. 17. 18.

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22.a)

22.b) 22.c) 22.d) 22.e) 22.f) 22.g) 22.h) 22.i)

22.j)

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www.huss-mediasales.de/agb

Preisänderungen: Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge – sofern keine anders lautende, schriftliche Vereinbarung getroffen wurde – mit dem Einführungstermin des neuen Tarifs in Kraft. Abweichende Preise: Für Anzeigen in Verlagsbeilagen und redaktionell gestaltete Anzeigen, Anzeigen in Sonderveröffentlichungen und Kollektiven sowie für die Onlinewerbung und für Anzeigen, welche nach Anzeigenschluss verkauft werden, kann der Verlag von der Preisliste abweichende Preise festlegen. Auflagenminderung: Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn die in der Preisliste garantierte verkaufte Auflage im Gesamtdurchschnitt des vergangenen Insertionsjahres laut IVW-Meldungen um 30 % unterschritten wird. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. Änderungen des Heftumfangs behält sich der Verlag vor, ohne dass hieraus der Auftraggeber Ansprüche herleiten kann. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Der Verlag ist berechtigt, fehlerhafte Rechnungen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung zu korrigieren. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Zinsen, im kaufmännischen Geschäftsverkehr in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ab Fälligkeit des Rechnungsbetrages, sowie einer Verzugsschadenspauschale in Höhe von 40,00 € berechnet, die auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen ist, soweit der Schaden nachweislich höher ist (z. B. wegen Kosten der Rechtsverfolgung). Die Pauschale fällt auch bei verspäteten Abschlags- oder Ratenzahlungen an. (§ 288 BGB n. F.) Dies gilt für Anzeigenschaltungen, die nach dem 28. 7. 2014 entstanden sind, ausgenommen sind vorher begründete Dauerschuldverhältnisse, sofern die Gegenleistung nach dem 30. 6. 2016 erbracht wird (Art. 229 § 34 n. F. EGBGB) Zahlungsfristen betragen im kaufmännischen Geschäftsverkehr längstens 60 Tage, es sei denn, darüber hinausgehende Zahlungsfristen sind für den Gläubiger nicht grob unbillig. Ist der Auftraggeber Verbraucher liegt der Zinssatz im Verzugsfall bei 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Dies gilt auch im Fall der Stundung. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behält sich der Verlag gegenüber Unternehmern und Verbrauchern vor. Den Vertragspartnern bleibt es jedoch vorbehalten, im einzelnen einen niedrigeren oder einen höheren Schaden nachzuweisen. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug von Unternehmern und Verbrauchern die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Gewährleistung: Bei fehlerhaftem Abdruck einer Anzeige trotz rechtzeitiger Lieferung einwandfreier Druckunterlagen und rechtzeitiger Reklamation kann der Auftraggeber den Abdruck einer einwandfreien Ersatzanzeige (Nacherfüllung) oder Minderung des Anzeigenpreises in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt ist, verlangen. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst bei der Produktion deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Gewährleistungsansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholt erscheinenden Anzeigen, wenn der Auftraggeber nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Druckunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Die Gewährleistung bei Online-Werbung ist auf solche Fehler in der Wiedergabe der Online-Werbeform beschränkt, die in der Einflusssphäre des Verlags, d. h. insbesondere auf dem Server des Verlags entstehen bzw. begründet sind. Die Gewährleistung gilt ferner nicht für unwesentliche Fehler, z. B. dann, wenn die Beeinträchtigung bei der Wiedergabe der Online-Werbeform deren Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe der Online-Werbeform zu ermöglichen. Bei einem Ausfall des Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 % der gebuchten Zeit) einer zeitgebundenen Festbuchung, wird der Verlag versuchen, den Ausfall an Medialeistung nachzuliefern oder die Zeit der Insertion zu verlängern, sofern dies den Interessen des Auftraggebers nicht zuwiderläuft. Im Falle des Scheiterns einer Nachlieferung innerhalb der ursprünglich gebuchten Insertion bzw. nach Verlängerung des Insertionszeitraumes, entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für die in dem Zeitraum nicht realisierten bzw. durchschnittlich nicht angefallenen Medialeistungen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Im Übrigen liegt ein Fehler nicht vor bei einen Ausfall des vom Verlag genutzten Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Beachtet der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen oder die Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von digitalen Druckunterlagen und Online-Werbung nicht, so stehen ihm keine Ansprüche wegen fehlerhafter Anzeigenveröffentlichung zu. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch zeitbedingt bestmögliche Wiedergabe der Anzeige im Rahmen der durch die Druckvorlagen gegebenen Möglichkeiten. Reklamationen offensichtlicher Mängel müssen vom Auftraggeber spätestens innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung schriftlich geltend gemacht werden. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf des 31. Dezember des auf die Veröffentlichung der entsprechenden Anzeige oder Beilage folgenden Jahres. Zur Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlungen, ist der Verlag nur verpflichtet, soweit Schäden (1) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch den Verlag in eine das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht werden oder ( 2) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von dem Verlag zurückzuführen sind. Haftet der Verlag gemäß Ziffer a) (1) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fallen, ist die Haftung von dem Vertrag auf die vereinbarten Anzeigenpreise beschränkt. Haftet der Verlag gemäß Ziffer a) (1) oder (2) für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern, die nicht Organe oder leitende Angestellte des Verlags sind, ist die Haftung des Verlags ebenfalls auf die vereinbarten Anzeigenpreise begrenzt. Für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn und Ersatz vergeblicher Aufwendungen haftet der Verlag nicht, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten des Verlags zurückzuführen sind. Ansonsten ist jede Haftung des Verlages auf solche typischen Schäden beschränkt, mit deren Eintritt der Verlag nach den ihm bei Vertragsabschluss bekannten Umständen vernünftigerweise rechnen konnte. Der Ausschluss oder die Begrenzung von Ansprüchen gem. den vorstehenden Ziffern a) bis e) schließt Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte des Verlags ein. Eine Haftung des Verlages wegen Personenschäden, Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Keine Ansprüche des Auftraggebers bestehen für den Fall, dass die Nichtverfügbarkeit auf Arbeiten oder Wartungsaufgaben beruht, die lediglich im Interesse des Auftraggebers erfolgen. Der Verlag übernimmt keine Haftung für Fehler aus telefonischen oder fernschriftlichen Übermittlungen jeder Art. Eine Haftung wird auch nicht übernommen, wenn sich Mängel an der Vorlage erst bei der Reproduktion oder beim Druck zeigen. Der Auftraggeber hat dann bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Die eventuell entstehenden Mehrkosten z. B. zur Nachbesserung der Druckunterlagen oder für Maschinenstillstand müssen weiterberechnet werden. Fälle höherer Gewalt wie z. B. Arbeitskampfmaßnahmen, Beschlagnahme, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung oder Betriebsstörungen entbinden den Verlag von der Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Kann der Verlag dennoch die Aufträge mit 80 % der verkauften Auflage erfüllen, so hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen. Geringere Leistungen sind nach dem Tausender-Seitenpreis gemäß der im Tarif genannten verkauften Auflage zu bezahlen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlags, soweit hierüber eine Vereinbarung gesetzlich zulässig ist. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlags a) b) c) d)

Die allgemeinen und unsere zusätzlichen Geschäftsbedingungen, die Auftragsbestätigung und die jeweils gültige Preisliste sind für jeden Auftrag maßgebend. Abweichende Geschäftsbedingungen werden erst gültig durch schriftliche Bestätigung des Verlags. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Bei Auftraggebern/Werbeagenturen, die zum ersten Mal mit dem Verlag in Geschäftsverbindung treten, kann Vorauskasse bis zum Anzeigenschlusstermin verlangt werden. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art (inklusive Internet) erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs- und sonstigen Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich, inhaltlich und örtlich unbegrenzt in dem für die Durchführung der Aufträge notwendigen Umfang.

Fach-Publikationen

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HUSS-VERLAG GmbH · 80912 München · Einzelpreis 7,– Euro

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September 2016 www.profi-werkstatt.net

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Werkstattporträt

Report

Hamburger Hochbahn: 10 Alles auf Reset

Das größte Filterwerk der Welt

Das Bundeskabinett hat den neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP 2030) sowie die Ausbaugesetze für die Bundesschienen-, Bundesfernstraßenund Bundeswasserstraßenwege beschlossen. Darin enthalten

Truck-Grand-Prix

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Rückblick auf das Branchentreffen

sind Projekte mit einem Gesamtvolumen von 269,6 Milliarden Euro. Die Mittel teilen sich auf in 112,3 Milliarden Euro für Schienenwege, 132,8 Milliarden Euro für Bundesfernstraßen und 24,5

Milliarden Euro für Bundeswasserstraßen. Damit entfällt fast die Hälfte, 49,3 Prozent, auf den Ausbau der Straßen. Der BVWP 2030 berücksichtigt rund 1.000 Projekte. Die dringlichsten Ausund Neubauprojekte sind nach

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S. 6

Wachstum auf wenig Fläche www.logistra.de · [email protected]

Automechanika und IAA

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September ist Leitmessezeit

DSLV: „Insgesamt positiv“ Im Herbst müssen die erforderlichen Ausbaugesetze noch im Bundestag beraten und verabschiedet werden. Der Deutsche Speditionsund Logistikverband (DSLV) bewertet Entwurf des BVWP als „insgesamt positiv“. Für das Straßennetz würden mit deutlicher Priorität für Erhaltung und Ausbau von Engpässen die richtigen Akzente gesetzt werden. Der DSLV hegt allerdings Zweifel an der Deckung des enormen Finanzbedarfs. Letzteres moniert auch das FDP-Präsidiumsmitglied Holger Zastrow: „Mit dem Bundesver-

Elektrischer Verteiler-Lkw

ELEKTROMOBILITÄT Daimler präsentiert einen 26-Tonner, der ausschließlich mit Batteriebetrieb fährt und bereits in einigen Jahren in Serie gehen soll Nun also doch: Daimler Trucks hat im Vorfeld der IAA Nutzfahrzeuge den Prototypen eines rein elektrisch angetriebenen 26-Tonnen-Verteiler-Lkw vorgestellt, der bis zur SerienAnzeige

Weniger Reklame.

MEHR NUTZEN!

reife entwickelt werden soll. Bisher war so etwas nur bei Umrüs-tern zu bekommen. Allerdings eben als Umrüstsatz eines bestehenden Fahrzeugs – und nicht, darauf legen die Daimler-Verantwortlichen Wert, als dezidiert als ElektroLkw konzipierte Stromer aus Stuttgart. Der „Mercedes-Benz Urban eTruck“ basiert auf dem Fahrgestell des „Mercedes-Benz Antos“ und soll über eine ähnliche Nutzlast verfügen wie die Diesel-Pendants.

„Mit dem Mercedes-Benz Urban eTruck elektrifizieren wir jetzt den schweren Verteilerverkehr bis 26 Tonnen. Wir wollen das elektrische Fahren so konsequent besetzen wie das autonome und vernetzte Fahren“, erklärte Wolfgang Bernhard, Vorstand Daimler Trucks und Buses, bei der Vorstellung des Elektro-Trucks vor internationalen Journalisten in Stuttgart. Die Reichweite des vollelektrischen Lkw soll bis zu 200 Ki-

lometer betragen. Laut Daimler wäre eine Markteinführung zu Anfang des nächsten Jahrzehnts denkbar. „Bislang war der Einsatz von Elektroantrieben im Lkw extrem limitiert.

Trendwende erkannt Mittlerweile entwickeln sich Kosten, Leistung und Ladedauer so rasant weiter, dass wir für den Verteilerverkehr jetzt eine Trendwende sehen: Die Zeit ist reif für den Elektro-Lkw“, betonte Bernhard. Man spüre weltweit ein steigendes, ganz konkretes Interesse von Kunden, so der Daimler FOTO: J. REICHEL

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Der neue Bundesverkehrswegeplan muss unter Beweis stellen, ob er das Stauaufkommen reduzieren kann

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Trucks-Chef. Technologisch setzt der Konzern jetzt im Verteilerbereich klar auf die „elektrische“ Karte, Hybridentwicklungen würden auf Eis gelegt. Diese Technologie sieht man für den Pkw-Bereich, aber nicht für den gewerblichen Einsatz mit seinen spezifischen, nicht universellen Anwendungsfeldern. Daimler Trucks erwartet, dass die Kosten für die Batterien eines vollelektrischen Lkw von 1997 bis 2025 um den Faktor 2,5 sinken werden – von 500 Euro/ kWh auf 200 Euro/kWh. Gleichzeitig steige die Leistung in diesem Zeitraum um den gleichen Faktor von 80 Wh/kg auf 200 Wh/kg, so die Prognose. Mit der zunehmenden Urbanisierung und daraus resultierenden Umweltbelastungen rechnet Daimler zudem damit, dass immer mehr Innenstädte die Einfahrt für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren verbieten.

Radnaben-Motoren

In Stuttgart wurde der neue Elektro-Lkw erstmals der Öffentlichkeit präsentiert. Der Schleier über dem Fahrerhausdesign wird erst auf der IAA gelüftet

Truck & Trailer Vermietung

Die Basis des Mercedes-Benz Urban eTruck bildet ein dreiachsiger Verteiler-Lkw von Mercedes-Benz, was der AntosReihe entsprechen würde. Statt des konventionellen Antriebsstrangs kommt eine elektrisch angetriebene Hinterachse mit Elektromotoren unmittelbar neben den Radnaben zum Einsatz. Das schafft Platz für die Batterien. Die neue Achse wurde abgeleitet aus der ZFE-Achse des „Mercedes-Benz Citaro“ Hybridbusses. jr

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März / April 2016

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Zu wenig Schiene „Die Bundesregierung und der Bundestag müssen in der Umsetzung unter Beweis stellen, dass sie die im BVWP vorgegebenen Prioritäten auch einhalten und die notwendigen Haushaltsmittel von mindestens 15 Milliarden Euro jährlich planbar über den Geltungszeitraum des BVWP hinweg zur Verfügung stellen“, so Florian Eck, stellvertretender Geschäftsführer des Deutschen Verkehrsforums (DVF). Von grüner Seite her wird die zu geringe Berücksichtigung der Schiene bemängelt. „Wenn wir verkehrlich zukunftsfähig bleiben wollen und die Klimaschutzziele im Verkehrsbereich ernst nehmen, muss eindeutig mehr Geld in die Schiene investiert werden“, erklärte BadenWürttembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen). ha/tbu

IAA Nutzfahrzeuge VDA-Präsident Matthias Wissmann sieht die gesamte Nutzfahrzeugbranche in einer digitalen Transformation. Seite

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INTERVIEW

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nationalem Prioritätenkonzept als „Vordringlicher Bedarf“ (VB) eingestuft, darin gekennzeichnet die Projekte zur Engpassbeseitigung (VB-E). Erstmals konnten sich Bürgerinnen und Bürger am BVWP beteiligen. Beim BVWP 2030 hat der Erhalt Vorrang vor Aus- und Neubau. So fließen rund 70 Prozent der Gesamtmittel in den Erhalt der Infrastruktur, im vorherigen BVWP 2003 waren es nur 56 Prozent.

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