MARS 2015

DOING BUSINESS

IN FRANCE

• INHALTSÜBERSICHT

I

m Jahre 2014, hat Frankreich seine hervorragende Positionierung in Europa in puncto Anziehungskraft der ausländischen Investitionen, die Arbeitsplätze schaffen, bestätigt. Für eine kontinuierliche Verbesserung unserer Rechtsrahmen wurden zahlreiche Reformen eingeleitet. Zwei strategische Beratungen der Attraktivität (im Februar und Oktober 2014) sammelten rund um den Präsidenten der Republik zirka dreißig ausländische Geschäftsleute, um zur Anziehung von Investitionen und ausländischen Talenten beizutragen. in Zusammenarbeit mit anerkannten Spezialisten, Anwalts-, Auditskanzleien, Buchhaltung und Personalwesen, für Sie geschrieben, Führer von ausländischen Unternehmen, die in Frankreich ansiedeln möchten, wo bereits etwa zwanzig tausend ausländische Unternehmen ihre Aktivitäten unter sehr vielfältigen Rechtsformen entwickeln. Die in Frankreich durchgeführten Reformen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und des Unternehmensumfelds wurden entwickelt, um: • de stimuler la R&D et l’innovation grâce au crédit d’impôt recherche et aux pôles de compétitivité; • die Margen der Unternehmen durch steuerlichen Wettbewerbsfähigkeitskredit für die Beschäftigung anzupassen; • die Kosten der Arbeit dank der Senkung der Sozialabgaben im Rahmen des Verantwortungspaktes („Null Last URSSAF“) zu reduzieren; • den Zugang zur Finanzierung der Nähe dank Bpifrance, die öffentliche Investitionsbank zu erleichtern; • die Flexibilität des Arbeitsmarktes zu verbessern und in einen sozialen Dialog einzutreten; • auch die Unternehmensinvestitionen durch Stärkung der Rechtssicherheit für Investoren zu unterstützen und zu beschleunigen (Steuerruling, außergewöhnliche Zusatzabschreibung, Charta des steuerlichen Rückwirkungsverbotes). Dieses Dokument, didaktische Arbeit und Informationstool, fordert Sie auf, die vorteilhafte Umgebung für Unternehmen, Investitionen und Innovation zu entdecken. Business France begleitet Sie zu diesen Themen. Sein Ziel ist, für Unternehmen und Unternehmer Ansprechpartner ersten Ranges zu sein, die Frankreich für ihre Investitionsvorhaben wählen werden und sie zum Erfolg zu führen. Muriel Pénicaud Stellvertretende Botschafterin für internationale Investitionen Executive Director von Business France

• SOMMAIRE

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ERFOLGREICHE ANSIEDLUNG IN FRANKREICH I. Vereinfachte Formalitäten für die Ansiedlungslösungen, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten worden sind ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 9 II. Unterschiedliche rechtliche Formen, angepasst an Ihre Bedürfnisse������������������������������������������������������������ 13 III. Partnerschaft oder Übernahme������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 15 IV. Betriebsimmobilien: eine an Ihre Bedürfnisse angepasste Möglichkeit����������������������������������������������������� 16 V. Zum Schutz der Umwelt eingestufte Anlagen (ICPE)�������������������������������������������������������������������������������������������������� 18

DIE FRANZÖSISCHE SOZIALGESETZGEBUNG I. Die Arbeitsverhältnisse im Unternehmen����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 28 II. Ihre Mitarbeiter motivieren: Gewinnbeteiligung und Beteiligung��������������������������������������������������������������� 33 III. Organisation der Arbeitszeit eine Verhandlung im Unternehmen��������������������������������������������������������������� 35 IV. Ein günstiges Umfeld für die Entwicklung Ihrer Mitarbeiter������������������������������������������������������������������������������� 37

INTERNATIONALE MOBILITÄT VON AUSLÄNDISCHEN FÜHRUNGSKRÄFTEN UND ANGESTELLTEN

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I. Die Einreise und der Aufenthalt von ausländischen Mitarbeitern in Frankreich����������������������������� 46 II. Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit in Frankreich�������������������������������������������������������������������������������������������� 47 III. Die Sozialversicherung Ihrer Mitarbeiter in Frankreich������������������������������������������������������������������������������������������ 54 IV. Die Besteuerung Ihrer Mitarbeiter in Frankreich����������������������������������������������������������������������������������������������������������� 55

DIE BESTEUERUNG VON FIRMEN IN FRANKREICH I. Eine Unternehmenssteuer innerhalb der europäischen Norm������������������������������������������������������������������������� 64 II. Arten der Rückführungen von Gewinnen���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 67 III. Die MwSt und Zölle������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 67 IV. Die lokalen Steuern zu Lasten der Unternehmen��������������������������������������������������������������������������������������������������������� 69 V. Vielfältige steuerliche Anreize zugunsten der Investoren.������������������������������������������������������������������������������������ 71 VI. Eine besondere Besteuerung für bestimmte Firmensitze��������������������������������������������������������������������������������������� 75

DIE STAATLICHEN BEIHILFEN FÜR UNTERNEHMEN I. Von Beihilfen für Investitionen und der Schaffung von Beschäftigung profitieren ����������������������� 80 II. Finanzieren des Investitionsprojekts����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 82 III. Profitieren von den Hilfen zur gewerblichen Ausbildung und und Einstellung�������������������������������� 83 IV. Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (RDI)��������������������������������������������������������������������������������� 84 V. Unterstützung von Umweltschutzinvestitionen����������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 85

ANHÄNGE Glossar ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������92 Nützliche Kontakte�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������94

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ERFOLGREICHE ANSIEDLUNG IN FRANKREICH ERLEICHTERTE FORMALITÄTEN FÜR EINE GRÜNDUNGSLÖSUNGEN, DIE IHREN WÜNSCHEN ENTSPRECHEN

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UNTERSCHIEDLICHE RECHTLICHE FORMEN, ANGEPASST AN IHRE BEDÜRFNISSE 

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PARTNERSCHAFT ODER ÜBERNAHME

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UNTERNEHMENSIMMOBILIEN: EINE LÖSUNG, DIE IHREN WÜNSCHEN ANGEPASST IST

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ICPE-ZERTIFIZIERTE ANLAGEN

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1 ERFOLGREICHE ANSIEDLUNG IN FRANKREICH Der ausländische Investor ist in Frankreich grundsätzlich frei von jeglicher administrativen Kontrolle. Egal was Ihre Entwicklungsstrategie ist, Sie werden in Frankreich die Rechtsform vorfinden, die am besten zu Ihrer Standortwahl passt. Sie können sie entweder temporär oder dauerhaft und mit völliger Rechtssicherheit umsetzen: Investoren können ihr Projekt unter einfachen und kostengünstigen Bedingungen frei umsetzen. IM DETAIL DES DÉMARCHES SIMPLES POUR LES INVESTISSEURS ÉTRANGERS EINFACHE VORGEHENSWEISEN FÜR FRANZÖSISCHE INVESTOREN Formalitäten

Fall

Erklärung bei der Banque de France zu statistischen Zwecken

Erwerb von mindestens 10 % des Kapitals oder der Stimmrechte eines ansässigen Unternehmens - oder Überschreiten des Grenzwertes von 10 % des Kapitals oder der Stimmrechte, wenn der Betrag dieser Geschäftsvorgänge 15 Mio.

Erklärung bei dem für die Wirtschaft zuständige Ministerium (Generaldirektion des Schatzamtes)

• Création d’entreprise nouvelle si investissement supérieur à 1,50 M€. • Acquisition (sans montant minimal) de tout ou partie d’une branche d’activité. • P rise de participation directe ou indirecte (ou toute autre opération) dans le capital d’une entreprise de droit français qui octroie plus du tiers du capital ou des droits de vote (sauf si l’investisseur détient déjà plus de 50 % de l’entreprise française).

VORHERIGE GENEHMIGUNG IN BESTIMMTEN GESCHÄFTSBEREICHEN

Bestimmte Erwerbungen in den als „sensibel» geltenden Bereichen bedürfen der vorherigen Zustimmung vor der Investition. Die Genehmigung wird innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab dem Datum des Erhalts des Antrags durch das für die Wirtschaft zuständige Ministerium erteilt (ohne Antwort ist die Genehmigung stillschweigend erteilt). Nur Geschäftsvorgänge ausländischer Investitionen in Frankreich, welche die folgenden Bedingungen auf sich vereinen, bedürfen der vorherigen Investitionsgenehmigung.

VON EINER VORHERIGEN GENEHMIGUNG BETROFFENE GESCHÄFTSVORGÄNGE

• Gründung eines neuen Unternehmens, wenn die Investition größer als 1,50 Millionen • Erwerb (ohne Mindestbetrag ) ganz oder teilweise einer Tätigkeitsbranche. • Direkte oder indirekte Beteiligung (oder jeder andere Geschäftsvorgang) am Kapital eines Unternehmens französischen Rechts, die mehr als ein Drittel des Kapitals oder der Stimmrechte gewährt (außer wenn der Investor bereits mehr als 50 % des französischen Unternehmens besitzt).

VON EINER VORHERIGEN GENEHMIGUNG BETROFFENE GESCHÄFTSVORGÄNGE Betroffene Investitionen

Von einer vorherigen Genehmigung betroffene Bereiche

aus Drittländern in die Europäische Union und den Europäischen Wirtschaftsraum

1 • Glücksspiele (außer Casino); 2 • Jede reglementierte Tätigkeit im Bereich der privaten Sicherheit; 3 • Forschungs-, Entwicklungs- oder Produktionstätigkeiten bezüglich Mittel, die gegen die im Rahmen von terroristischen Aktivitäten unzulässige Verwendung pathogener oder toxischer Substanzen und zur Vermeidung gesundheitlicher Folgen solch einer Verwendung eingesetzt werden können. 4 • Aktivitäten betreffend Hardware für das Abhören der Korrespondenz; 5 und 6 • Evaluation und Zertifikation der Sicherheit der Systeme der Informationstechnologie und Bereitstellung von Sicherheitsdienstleistungen in den Bereichen der Informationssysteme, die per Vertrag mit bestimmten öffentlichen oder privaten Betreibern in Verbindung stehen; 7 • Güter mit doppeltem Verwendungszweck; 8 • Mittel und Leistungen der Kryptologie; 9 • Unternehmen, die Geheimnisse der nationalen Verteidigung bewahren; 10 • Geschäfte, die mit Waffen, zu Militärzwecken vorgesehenen explosiven Substanzen oder Kriegsmaterialien und gleichwertigen Objekten in Verbindung stehen; 11 • Geschäfte im Rahmen von Forschungsverträgen oder Verträgen über die Bereitstellung von Ausrüstungsgegenständen zu Gunsten des Verteidigungsministeriums oder seiner Vertragspartner zur Ausführung bestimmter Güter oder Leistungen. • Wesentliche Aktivitäten für die Garantie der Interessen des Landes im Hinblick auf die öffentliche Ordnung, öffentliche Sicherheit oder Landesverteidigung betreffend: a- Integrität, Sicherheit und Kontinuität der Energieversorgung; b- Integrität, Sicherheit und Kontinuität der Wasserversorgung; c- Integrität, Sicherheit und Kontinuität bei der Nutzung der Netzwerke und öffentlicher Transportsysteme; d- Integrität, Sicherheit und Kontinuität bei der Nutzung der Netzwerke und der elektronischen Kommunikationsdiensten; e- Integrität, Sicherheit und Kontinuität bei der Nutzung einer lebenswichtigen Einrichtung; f- Schutz der öffentlichen Gesundheit.

Investitionen aus den Mitgliedsstaaten der EU oder des EWR

1 • Im Fall eines Geschäftsvorganges zur Kontrollübernahme: Oben unter 8 bis 12 aufgelistete Tätigkeiten. 2 • Im Fall der Erwerbung eines ganzen oder Teilbereichs der Geschäfte eines Unternehmens, dessen Geschäftstätigkeit sich auf die folgenden Bereiche erstreckt: bestimmte Tätigkeiten der privaten Sicherheit, bestimmte Tätigkeiten, die mit toxischen und pathogenen Mitteln und Chemiewaffen in Verbindung stehen, bestimmte Tätigkeiten, die sich auf Materialien zur Unterbrechung der Korrespondenz erstrecken, bestimmte Aktivitäten, die mit der Evaluation und Zertifikation der Sicherheit der Systeme der Informationstechnologie und der Leistung von Sicherheitsleistungen in den Bereichen der Informationssysteme in Verbindung stehen, die per Vertrag mit bestimmten öffentlichen oder privaten Betreibern geschlossen wurden, Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, die in Anhang IV der CE-Richtlinien vom 5. Mai 2009 aufgelistet sind, zu Gunsten eines für die nationale Verteidigung interessantes Unternehmen. Achtung: Manche dieser erwähnten Geschäfte unterliegen nur in dem Maß den Richtlinien, als dass die Kontrolle der Investition durch die Notwendigkeiten des Kampfes gegen Terrorismus und Kriminalität erforderlich ist.

FÜR MEHR + Art. L. 151 - 3 des Geld- und Finanzgesetzes und Art. R.153 - 1 ff. des Währungs- und Finanzgesetzes. Erlass vom 7. März 2003, in dem die notwendigen Informationen zu den Erklärungen oder vorherigen Genehmigungen aufgelistet sind. Kontakt: Ministerium für Wirtschaft, Industrie und Digitalwesen, Generaldirektion Schatzamt Multicom 3/Teledoc 233/139, Rue de Bercy, 75 572 Paris Cedex 12 - Tel. + 33 1 44 87 20 30

8 • AUSGABE MÄRZ 2015

1 • ERFOLGREICHE ANSIEDLUNG IN FRANKREICH

I - VEREINFACHTE FORMALITÄTEN FÜR DIE AN IHRE BEDÜRFNISSE ANGEPASSTEN LÖSUNGEN ZUR ANSIEDLUNG Administrative Formalitäten zur Unternehmensgründung wurden erheblich vereinfacht und das gesamte Verfahren kann auf elektronischem Weg durchgeführt werden.

I.1 - EINE ZENTRALE BEHÖRDE: DAS ZENTRUM FÜR UNTERNEHMENSFORMALITÄTEN (CFE) Egal für welchen Ansiedlungsmodus Sie sich entscheiden, Sie können die Formalitäten zur Einrichtung Ihrer Unternehmensstruktur beim zuständigen Zentrum für Unternehmensformalitäten durchführen. Die CFE, die auf dem gesamten Staatsgebiet Frankreichs verteilt sind, bündeln die Formalitäten und übermitteln anstelle des Unternehmens die gesamten Teile des geschäftlichen Gründungs-, Änderungs- oder Abwicklungsunterlagen an die zuständigen Verwaltungseinheiten. Die Frist für die Eintragung einer Gesellschaft oder einer Zweigniederlassung im Handels- und Gesellschaftsregister beträgt normalerweise ein paar Tage. Die Kosten der administrativen Anmeldeformalitäten beträgt ungefähr 50 Euro, zu denen eventuell noch Kosten für die Veröffentlichungen in den amtlichen Mitteilungsblättern bei Gründung einer Gesellschaft hinzukommen (ungefähr 230 Euro).

Erledigung von Formalitäten über das Internet Es ist möglich, die Formalitäten zur Gründung eines Unternehmens und einer Zweigniederlassung und die Formalitäten zur Veränderung oder Beendigung der geschäftlichen Aktivität auf elektronischem Weg durchzuführen. Sie können ebenfalls auf elektronischem Weg die Bearbeitung Ihres Antrages mit verfolgen. FÜR MEHR INFORMATIONEN + www.cfenet.cci.fr ; www.guichet-entreprises.fr.

Reglementierte Berufe bzw. Berufszweige Im Prinzip müssen die Anträge auf Genehmigung der reglementierten, lizenzierten oder der bei den entsprechenden Kammern anzumeldenden Berufsgruppen (Anwälte, Buchprüfer, Architekten, Ärzte, Transporteure von Waren oder Personen, usw.) bei den zuständigen administrativen Stellen oder Kammern hinterlegt werden. Dennoch übernehmen die CFE als zentrale Stellen immer mehr den Empfang aller Anmeldeanträge, Genehmigungsanträge oder notwendiger Erklärungen, die zu Beginn bestimmter Tätigkeiten notwendig sind, dies zusätzlich zur eigentlichen Gründung (z. Bsp.: Ausübungsgenehmigungen, Anmeldung in Berufsregistern, mit einer Eröffnung in Verbindung stehende Erklärung im Rathaus oder bei der Präfektur, usw.).

I.2 - EIN VERTRETER IN FRANKREICH, DER SICH UM DIE FORMALITÄTEN KÜMMERT Um die Formalitäten bei dem Zentrum für Unternehmensformalitäten durchzuführen, haben Sie die folgende Wahl: • Durchführung aller Schritte in eigener Person als zukünftiger gesetzlicher Vertreters des Unternehmens in Frankreich und gemäß einer von der ausländischen Gesellschaft erteilten Vollmacht, • Beauftragung eines Anwalts, der Sie vertritt, • Beauftragung einer Ihrer Mitarbeiter oder Partner der zukünftigen Gesellschaft, Das Mandat oder die Repräsentationsvollmacht zur Erledigung der Formalitäten ist bei der Einreichung Ihres Antrages bei der CFE vorzulegen.

I.3 - ANSIEDLUNGSARTEN, DIE FÜR ALLE ERFORDERNISSE PASSEN Die Auswahl der Ansiedlungsstruktur hängt von dem Ziel ab, das Sie anstreben und des Grades der Autonomie, die Sie dem neuen Unternehmen mit Bezug auf die Muttergesellschaft geben wollen.

DOING BUSINESS IN FRANCE • 9

Kurzer Vergleich zwischen den Ansiedlungsmöglichkeiten in Frankreich

Ohne unternehmerische Tätigkeit

Art der Ansiedlung

Definition

Daten

Verbindungsbüro

Einfache Vertretungsagentur in Frankreich, ohne unternehmerische Tätigkeit

Einfache Struktur (Weiterführung des ausländischen Unternehmens in Frankreich) • ohne unternehmerische Tätigkeit • Fehlen von Autonomie

Zweigniederlassung

Niederlassung in Frankreich der ausländischen Gesellschaft, die durch ihren Vertreter Verpflichtungen eingehen kann (Bsp: Unterzeichnung von Handelsverträgen)

Leichte Struktur, die eine Handelstätigkeit ausüben kann • Entscheidungsautonomie (in Frankreich vertreten durch die Zweigniederlassung) • Verträge, durch die die ausländische Gesellschaft Verpflichtungen eingeht

Gesellschaft französischen Rechts, die jede Art von Geschäft ausüben kann

Autonome juristische Struktur • Verträge, durch die nur das Tochterunternehmen Verpflichtungen eingeht

Dauerhafte Lösungen Tochterunternehmen

Reduzierung der Formalitäten: vereinfachte Lösungen Wenn Sie den französischen Markt kennen lernen möchten, können Sie zunächst einen einzelnen Angestellten entsenden oder ein Verbindungsbüro eröffnen. Diese Ansiedlungsoption beinhaltet einen besonderen steuerlichen und sozialen Status. Das Verbindungsbüro: eine leichte Ansiedlung, ohne gewerbliche Tätigkeit Sie können einen Angestellten in Frankreich anwerben oder jemanden nach Frankreich entsenden, um Ihre Gesellschaft durch ein Verbindungsbüro (oder eine Vertretung) zu repräsentieren. Das Verbindungsbüro kann ausschließlich nicht gewerbliche Tätigkeiten durchführen: Aktivitäten zur Kundenakquise, Werbung, Information, Lagerung oder anderes mit vorbereitendem oder unterstützendem Charakter. Es hat keine juristische Autonomie. Rechnungen und Verträge müssen von der Muttergesellschaft unterzeichnet werden. Mit Blick auf das Steuerrecht unterliegt das Verbindungsbüro weder der Unternehmenssteuer noch der Mehrwertsteuer, da es nicht als ständige Einrichtung gilt. Im Gegenzug unterliegt es bestimmten örtlichen und auf die Gehälter erhobenen Steuern. Es besteht eine Möglichkeit, dass der Status des Verbindungsbüro in den einer ständigen Einrichtung umgewandelt wird, sofern eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird, dies vor allem durch den Umweg eines Angestellten, der Verträge im Namen und auf Rechnung des ausländischen Unternehmens, das ihn anstellt, für einen vollständigen Produktionszyklus oder in der Gegenwart einer festen Einrichtung durch den Zwischenhändler, über den ein Unternehmen einen Teil bzw. seine gesamten Geschäfte durchführt, unterschreibt. Um ihre Tätigkeiten zu schützen, haben die Unternehmen die Möglichkeit, im Voraus die Zusicherung der Finanzbehörde zu beantragen, dass sie in Frankreich nicht über eine ständige Einrichtung oder eine dauerhafte Niederlassung verfügen (die Behörde hat dann implizit ihre Zustimmung gegeben, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten geantwortet hat). Anmeldung Ihres Verbindungsbüros Die Anmeldung des Verbindungsbüros ist im Grunde nicht erforderlich. Sie wird dann notwendig, wenn das Büro über eigene Räumlichkeiten verfügt oder wenn es dazu bestimmt ist, verschiedene Arbeitnehmer in Frankreich anzustellen: Eine Erklärung ist abzugeben bei: 10 • AUSGABE MÄRZ 2015

• der URSSAF des Bas-Rhin, wenn das Verbindungsbüro Angestellte hat, die mit dem System der sozialen Sicherheit in Frankreich verbunden sind (Formular E0). • beim zuständigen Service für Unternehmenssteuern (SIE), wenn das Verbindungsbüro keine Angestellten hat, die mit dem System der sozialen Sicherheit in Frankreich verbunden sind. Im Fall gewerblicher Tätigkeit oder aus praktischen Gründen muss das Verbindungsbüro im Handels- und Gesellschaftsregister als Zweigniederlassung angemeldet sein. In diesem Fall sind die vorzulegenden Dokumente dieselben Dokumente, die zur Gründung einer Zweigniederlassung erforderlich sind. Einstellen von Verkaufspersonal: verschiedene Möglichkeiten wählbar • der gewerbliche Repräsentant Der gewerbliche Repräsentant kann ein VRP sein (Angestellter des Unternehmens mit einem besonderen Status). Der Handelsreisende, Repräsentant oder Vertreter (VRP) ist ein angestellter Zwischenhändler, der die Kunden einer oder mehrerer Gesellschaften in einem festgelegten geografischen Bereich besucht (Ein- oder Mehrfirmen-VRP). Der VRP verfügt über große Autonomie. Er kann potentielle Kunden werben, um Güter und Leistungen seiner Arbeitgeber anzubieten (v.a. Aufgaben der Akquise, Empfangen und Übermitteln von Bestellungen). Der Status des VRP ist im französischen Recht genau festgelegt. Der Vertragsbruch zum Beispiel gibt Anlass zu einer bestimmten finanziellen Entschädigung. Die Tätigkeit der VRP kann eine ständige Einrichtung für das ausländische Unternehmen nach sich ziehen, das den VRP anstellt, wenn dieser Verträge im Namen und auf Rechnung des Unternehmens unterschreibt. • Der Handelsvertreter Die ausländische Gesellschaft kann auf einen Handelsvertreter zurückgreifen, der als selbstständig Tätiger eine bevollmächtigte natürliche Person oder Gesellschaft ist. Der Agent ist mit Verhandlungen beauftragt und eventuell auch mit dem Abschluss von Verkaufs-, Kauf-, Mietverträgen oder Verträgen über die Lieferung von Leistungen im Namen und auf Rechnung seines Mandanten beauftragt (ohne an diesen Verträgen mit seinem Namen beteiligt zu sein). Der Agent kann für eine oder mehrere Firmen arbeiten. Er ist im Grunde für eine geografische Region und/oder einen Tätigkeitsbereich beauftragt. Er wird ganz oder teilweise durch Provisionen bezahlt, die proportional zu den abgeschlossenen Geschäften berechnet werden.

1 • ERFOLGREICHE ANSIEDLUNG IN FRANKREICH

Der gewerbliche Agent ist als externe Arbeitskraft kein Angestellter und die Beendigung der gewerblichen Beziehungen mit einem Agenten vollzieht sich nach eigenen Regeln. Außer im Falle von eigenem Verschulden seinerseits hat der Agent im Prinzip Anspruch auf eine Entschädigungszahlung für erlittenen Schaden, der anhand der vom Agenten erhaltenen Brutto-Provision berechnet wird (im Prinzip entspricht die Höhe dieser Entschädigung einer zweijährigen Brutto-Provision). Die Zuhilfenahme eines gewerblichen Agenten wird von den KMU bevorzugt, da es ein einfaches und kostengünstiges Verfahren ist, eigene Produkten auf ausländischen Märkten bekannt zu machen.

IM DETAIL VERGLEICHENDE TABELLE NACH ART DES ZWISCHENHÄNDLERS Type de force de vente Angestellter im Verkauf

Außendienstmitarbeiter

Handelsvertreter

Status

Entlohnungsart

Arbeitnehmer

Gehalt und eventuelle Gewinnbeteiligung

Exklusiver Vertreter

Gehalt und eventuelle Gewinnbeteiligung oder Provisionen mit garantiertem Mindestgehalt

MulticarteAußendienstmitarbeiter

Verkaufsprovision

Bevollmächtigter, natürliche oder juristische Person

Verkaufsprovision

Dauerhafte Ansiedlung: eine doppelte Entscheidung Die Gründung einer Zweigniederlassung oder eines Tochterunternehmens ist notwendig für die Ausübung einer industriellen und gewerblichen Tätigkeit in Frankreich ab einer dauerhaften Einrichtung, entweder als Haupt- oder Zweigstelle. Die einfache Möglichkeit der Zweigniederlassung Die Zweigniederlassung ermöglicht die erste Einrichtung einer Niederlassung von einer ausländischen Gesellschaft in Frankreich, darin eingeschlossen die Möglichkeit zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit. Geleitet von einem gesetzlichen Vertreter funktioniert sie wie eine Agentur, die mit dem Hauptsitz verbunden ist und ohne besondere Formalien bei der Entscheidungsfindung. Sie kann alle Tätigkeiten von industriellen, gewerblichen und unter bestimmten Umständen auch von freien Unternehmen ausführen. Auch wenn sie über keine juristische Autonomie verfügt, bezieht sie sich für alle ihre Tätigkeiten auf die Muttergesellschaft. Im Fall von finanziellen Schwierigkeiten haftet die ausländische Gesellschaft für die Begleichung der Schulden.

Im Hinblick auf das Steuerrecht handelt es sich um eine ständige Einrichtung, daher ist die Zweigniederlassung den Gesellschaftssteuern und der Mehrwertsteuer unterworfen. Die spätere Umwandlung in ein Tochterunternehmen muss den festgelegten Formalia für Abtretungsvorgänge des Geschäftsvermögens entsprechen und zieht die Erhebung von Steuersätzen nach sich. Die Anmeldung Ihrer Zweigniederlassung Die Anmeldung der Zweigniederlassung ist zwingend vorgeschrieben. Die Bestandteile des Anmeldeunterlagen sind (zusätzlich zum Formular M0): • eine Kopie der Satzung der Muttergesellschaft (ein Original und gegebenenfalls eine vom Verantwortlichen der Zweigniederlassung beglaubigte französische Übersetzung); • ein Original des Anmeldezertifikats für ein ausländisches öffentliches Register, das weniger als drei Monate alt ist, und eine französische Übersetzung dieses Dokuments; • Dokumente bezüglich der Person, die die Befugnis hat, die Gesellschaft zu vertreten: Ausweis und eidesstattliche Versicherung über Nichtverurteilung; Aufenthaltsgenehmigung (nicht europäische Führungskraft) und Schriftstücke, welche die notwendigen Qualifikationen nachweisen, falls die Tätigkeit reglementiert ist; • Dokument über den Standort der Zweigniederlassung. Die Gründung eines Tochterunternehmens, einer Gesellschaft mit französischen Recht ausgestattet mit eigener Rechtspersönlichkeit, bietet folgende Vorteile: • die Trennung des Vermögens des Tochterunternehmens und des Vermögens der Muttergesellschaft vermeidet die unbegrenzte Haftung der ausländischen Gesellschaft für Schulden des Unternehmens in Frankreich (umgekehrt ist keine Verrechnung der Gewinne der Muttergesellschaft mit den Schulden des Tochterunternehmens möglich); • sie kann sich eventuell um die Vergabe öffentlicher Hilfen bei der Ansiedlung und ihrer Erweiterung bewerben; • sie kann Vereinbarungen der Umsatz- oder Technikabgabe, von Provisionszahlungen, usw. abschließen. Das Tochterunternehmen unterliegt den aktuell gültigen Steuern und Sätzen. Flur die Gründung eines Tochterunternehmens wird die Hinzuziehung eines Rechtsberaters empfohlen. Die Listen der in Frankreich praktizierenden Anwälte sind bei den verschiedenen Anwaltschaften (barreaux) und auf der Internetseite des Nationalen Rates der Anwaltschaften (Conseil national des barreaux) verfügbar. Anmeldeformalitäten einer Gesellschaft französischen Rechts Die Gesellschaft erwirbt die Rechtspersönlichkeit durch ihre Anmeldung beim Handelsregister (RCS). Die Gründungsgesellschafter sind für die juristischen Verpflichtungen während der Gründung der Gesellschaft verantwortlich. Die neue Gesellschaft muss sie folglich übernehmen. Der Antrag auf Anmeldung der neuen Gesellschaft beinhaltet insbesondere (zusätzlich zu dem Formular M0): • ein Originalexemplar der sozialen Statuten mit der Ernennung der Leiter und gegebenenfalls der Ernennung der Rechnungsprüfer; • e ine zusammenfassende Meldung der durchgeführten Handlungen für das Konto der zu bildenden Gesellschaft, die den Statuten beigefügt wird; DOING BUSINESS IN FRANCE • 11

• für den Fall der Sacheinlagen zwei Exemplare des Berichts des Prüfers der Einlagen, unterschrieben und datiert; • eine Kopie des Nießbrauchtitels des Ortes (Bsp. Mietvertrag); • eine Exemplar des amtlichen Mitteilungsblattes, in dem die Meldung über die Einrichtung der Gesellschaft erschienen ist; • ein Auszug aus dem Geburtenregister oder eine Kopie des Ausweises oder des Passes sowie ggf. der Aufenthaltsgenehmigung des oder der ausländischen Führungskräfte/Leiter (Aufenthaltsgenehmigung Gewerbetreibender oder Aufenthaltsgenehmigung Fähigkeiten und Talente), • eine Bescheinigung, dass keine strafrechtliche Verurteilung erfolgt ist, für die Führungskräfte/Leiter und eine Vollmacht des Vertreters; • gegebenenfalls Kopie des Gewerbeausweises, des Diploms oder der für die Ausübung einer reglementierten Tätigkeit erforderlichen Lizenz; • ein Nachweis über die Hinterlegung von Geldern der zu bildenden Gesellschaft auf einem Bankkonto.

Bei Erhalt des Antrages liefert die Urkundenstelle des Handelsgerichts kostenlos eine Empfangsbestätigung für das Gründungsunterlagen eines Unternehmens aus (mit diesem Dokument kann die Gesellschaft in Gründung Tätigkeiten aufnehmen). Im Anschluss an diese Formalitäten übermittelt Ihnen die Urkundenstelle einen K-bis-Auszug, d.h. das offizielle Anmeldungsdokument für Ihr Unternehmen. Damit wird die Gründung der Gesellschaft bestätigt. FÜR MEHR INFORMATIONEN + Das Nationale Institut für Statistik und wirtschaftliche Studien (INSEE) vergibt den APE-Code, der der Haupttätigkeit des Unternehmens entspricht, sowie die SIREN-Nummer (Identifikationsnummer des Unternehmens) und die SIRETNummer (Nummer der Einrichtung).

IM DETAIL DIE WICHTIGSTEN, DER GRÜNDUNG EINER FILIALE VORANGEHENDEN SCHRITTE Vor der Anmeldung einer Gesellschaft sind einige Schritt notwendig. Der Investor muss folgende Schritte im Voraus durchführen: • Suche nach öffentlichen oder privaten Geldern (Kredit, Risikokapital, Business Angel, Innovationsinvestmentfonds, usw...) • S uche nach dem Firmensitz des Unternehmens durch die Unterzeichnung eines Mietvertrages oder durch den Erwerb einer Immobilie; • W a h l d e r U n t e r n e h m e n s f o r m (Vereinfachte Aktiengesellschaft, SARL, SA) • Formulierung der Unternehmenssatzung und deren Unterzeichnung (vor einem Notar, wenn die Gesellschaft als Eigentümer von Gebäuden auftritt). Das erfordert weitere vorherige Schritte (Adresse, Firmenleitung, Definition der Tätigkeit, etc...); • Nominierung der Führungskräfte; • Erhalt eines Visums (Führungskraft aus dem nicht-europäischen Ausland), eines Visums für langfristigen Aufenthalt sowie

12 • AUSGABE MÄRZ 2015

einer Aufenthaltsgenehmigung (Händler oder Titel „Fähigkeiten und Talente“) • Wahl der Gesellschaftsbezeichnung (Patentprüfung beim französischen Patent- und Markenamt INPI, http:// bases-marques.inpi.fr) und bei der Urkundenstelle des Handelsgerichts) ; • falls notwendig, die Angabe des Namens der Geschäftsbranche und der Internetseite des Unternehmens; • falls notwendig, Ernennung des Abschlussprüfers oder der Abschlussprüfer; • E valuierung der Sacheinlagen, gegebenenfalls durch einen Wirtschaftsprüfer; • Bildung des Grundkapitals: Eröffnung eines Bankkontos in Frankreich und Einlage des Kapitals bei der Gründung; • A nmeldung der Stauten im Monat ihrer  Niederschrift bei der Firmensteuerbehörde am Ort des Firmensitzes (kostenlose Formalität); • Veröffentlichung der Gründungsanzeige in einem amtlichen Mitteilungsblatt

Einige dieser Schritte müssen im Ursprungsland UND auf französischem Boden durchgeführt werden und können mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Gleichzeitig zur Gründung oder kurz danach, ist es zudem notwendig, folgende Schritte durchzuführen: • g egebenenfalls Registrierung der Internet-Domain, endend auf „.fr“ bei einer Registrierungsstelle, die von der AFNIC (Behörde für Internet-Domänen) zugelassen ist; • Meldung des Unternehmens bei einem Versicherungszentrum, um eine Haftpflichtversicherung für Ihre Räumlichkeiten abzuschließen. • Beitritt zu einer Krankenkassenanstalt für Angestellte (verpflichtend in den ersten drei Monaten nach Anmeldung); • Schritte im Bezug auf die Einstellung von Angestellten müssen bei der URSAAF durch eine Vorankündigung von Einstellungen (DPAE) erfolgen.

1 • ERFOLGREICHE ANSIEDLUNG IN FRANKREICH

II - UNTERSCHIEDLICHE RECHTSFORMEN ENTSPRECHEND IHRER BEDÜRFNISSE II.1 - DIE DREI HAUPTFORMEN DER KAPITALGESELLSCHAFTEN, DIE IHNEN ZUR VERFÜGUNG STEHEN Sie ermöglichen eine Eingrenzung des finanziellen Risikos bezüglich der Höhe der Einlagen. Kapitalgesellschaften können einfach umgewandelt werden, dies birgt keine hohen Kosten. Die am häufigsten gewählten Gesellschaftsformen sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL), die Vereinfachte Aktiengesellschaft (SAS) und die Aktiengesellschaft (SA). SARL und SAS können mit einem einzigen Gesellschafter gegründet werden (Einpersonen-SAS oder Einpersonenunternehmen mit beschränkter Haftung EURL), während für die SA sieben Aktionäre benötigt werden. Die SA ist die Gesellschaftsform, die im französischen Recht am genauesten ausgearbeitet ist und eine kapitalmarktorientierte Einrichtung. Die SAS (oder Einpersonen-SAS) ist die neuste im französischen Recht vertretene Struktur: Es ist eine angemessene Form für eine Holding und für eine ausländische Gesellschaft, die ihr Tochterunternehmen zu 100 % in ihrem Eigentum halten will. Sie genießt einen gewissen Erfolg seit die Höhe ihres Gesellschaftskapitals (wie für die SARL) frei durch die Gesellschafter in den Statuten festgelegt werden kann. Die Wahl der Rechtsform der Gesellschaft zieht eine bestimmte Anzahl juristischer, steuerlicher, vermögenswirksame und sozialversicherungsrelevanter Konsequenzen nach sich.

IM DETAIL ABNAHME DER JAHRESRECHNUNG Dieser Beschluss wird von den Gesellschaftern bei der ordentlichen Generalversammlung getroffen. Die Rechnungsabnahme muss in den ersten 6 Monaten nach der Schließung des Geschäftsjahres stattfinden und ist für Rücklagen und die Ausschüttung von Dividenden unbedingt notwendig. Jede GmbH ist angehalten, bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts in einem Exemplar die Jahresrechnung im Monat nach der Abnahme einzureichen (oder innerhalb von zwei Monaten, wenn die Einreichung elektronisch über www.i-greffes.fr erfolgt): • Die Jahresrechnung, der Geschäftsbericht sowie gegebenenfalls die konsolidierten Abschlüsse und die Berichte der Abschlussprüfer, • der Vorschlag oder Beschluss zur Gewinnverwendung.

IM DETAIL Die Treffen der Vorstände und Aufsichtsräte können mittels Videokonferenz oder Telekommunikationsmitteln gehalten werden (ausgenommen gegenteiliger Satzungsbestimmungen oder um den Jahresabschluss bzw. konsolidierten Abschluss zu beenden und den Lagebericht zu erstellen).

IM DETAIL SCHUTZ DER GEWERBLICHEN RECHTE IN FRANKREICH Für die Formalitäten zum Schutz von Patenten, Marken, Zeichnungen und Modellen ist das Patent- und Markenamt (INPI) verantwortlich. Ebenso ist es möglich, einen rechtlichen Schutz, der im Ausland geltend gemacht wurde, auf Frankreich und Europa auszudehnen. Hinweis: Firmenbezeichnungen, Handelsmarken, Markenschilder und Namen von Internetdomains sind ebenfalls ab ihrer ersten Verwendung geschützt, vor allem im Bezug auf unlauteren Wettbewerb. Innovation

Dauer des Rechtsschutzes

Patent

20 Jahre

Marke

10 Jahre (unendlich verlängerbar)

Zeichnungen und Modelle

25 Jahre

II.2 - ANDERE STRUKTUREN, DIE FÜR SIE VON INTERESSE SEIN KÖNNTEN Es handelt sich im Wesentlichen um Kollektivgesellschaften (frz. SNC), Zivilgesellschaften und Gruppierungen wirtschaftlichen Interesses (frz. GIE). Sie werden weniger oft gewählt, da sie eine höhere, d.h. gemeinschaftliche Haftung der Gesellschafter bei finanziellen Schwierigkeiten vorsehen. Im Gegensatz sind das Fehlen eines sozialen Mindestkapitals, die hohe Flexibilität der Funktionsweise (oft ist für die Entscheidungsfindung der SNC und GIE die Einstimmigkeit erforderlich) und die steuerliche Transparenz dieser Strukturen ein unbestreitbarer Anziehungspunkt für die Wahl dieser Formen als Tochterunternehmen. Die stille Gesellschaft wird in der Baubranche oder in den Bereichen des Theaters und Verlagswesen gewählt. Es ist eine einfach und ohne großes Aufsehen zu gründende Struktur (keine Anmeldung beim Handels- und Gesellschaftsregister, kein Veröffentlichungszwang).

II.3 - AUSWAHL DES STATUTS EINER EUROPÄISCHEN GESELLSCHAFT Wenn Sie in mindestens zwei Mitgliedstaaten der Europäischen Union vertreten sind, können Sie sich für das Status einer europäischen Gesellschaft (frz. SE) entscheiden. In diesem Fall hat Ihre Gesellschaft vereinheitlichte Regeln sowie ein einheitliches Verwaltungs- und Veröffentlichungssystem der Informationen zur Finanzsituation. Die SE hat ein Mindestkapital von 120.000 Euro. Der Sitz, wie in der Satzung festgelegt, muss dem Ort entsprechen, an dem sich die Zentralverwaltung der Gesellschaft befindet. Der Ansiedlungsort des Sitzes bestimmt das anwendbare Handelsrecht. Die Gesellschaft ist in dem Land´ihres Sitzes angemeldet. Die SE unterliegt den Steuern und Gebühren aller Mitgliedsstaaten, in denen ihre Einrichtungen ansässig sind. DOING BUSINESS IN FRANCE • 13

Kurzer Vergleich zwischen den Ansiedlungsmöglichkeiten in Frankreich GmbH

Aktiengesellschaft (SA) klassische Form (Verwaltungsrat)

Vereinfachte Aktiengesellschaft (SAS)

Mindestens 1 Gesellschafter. Einfache Gründung und Funktionsweise

Strukturiert für eine „überwachte Vertretung“ Möglichkeit zur Kapitalmarktorientierung.

Mindestens 1 Gesellschafter. Satzungsmäßige freie Anpassungen für die Beziehung zwischen den Aktionären, der Führungsebene und der Organisation für die Weitergabe des Kapitals.

Führungsmitglieder

1 oder mehrere Geschäftsführer Zwangsläufig natürliche Personen, teilhabend oder nicht-teilhabend

1 natürliche Person Generaldirektor (Präsident des Verwaltungsrates oder Generaldirektor) oder 2 natürliche Personen (ein Präsident und ein Generaldirektor). Delegierte Generaldirektoren: maximal 5. Verwaltungsrat: zwischen 3 und 18 Mitgliedern, davon 1 oder 2 Mitglieder, die die Angestellten oberhalb der Beschäftigtengrenze vertreten (Anwesenheit der Rechnungsprüfer).

Zumindest 1 Präsident (natürliche oder juristische Person) mit der Möglichkeit, ein kollegiales Organ einzusetzen, dessen Vorsitz er führt. Möglichkeit der Vertretung der SAS von einer durch die Statuten berechtigten Person (Generaldirektoren, delegierte Generaldirektoren) zusätzlich zum Präsidenten.

Status der Führung

Der Minderheits-Geschäftsführer, der gleichberechtigte Geschäftsführer oder der Fremdgeschäftsführer kann einen Arbeitsvertrag kumulieren, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (Arbeitsgruppe des sozialen Mandats, Unterordnungsverhältnis).

Die Führung kann einen Arbeitsvertrag kumulieren, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (Arbeitsgruppe des sozialen Mandats, Unterordnungsverhältnis).

Wichtigste Vorteile

Nominierung Entscheidung der Gesellschafter, die mehr als die und Abberufung Hälfte der Gesellschaftsanteile vertreten. Zuerkennung von Schadenersatz ohne triftige Gründe. der Führung

Vom Verwaltungsrat bestimmt.

In den Statuten frei festgelegt.

MinimumKapital

Kein  Minimum festgelegt: Ausreichend Kapital zur dauerhaften Finanzierung des Bedarfs. Der Betrag wird von den Gesellschaftern in den Statuten festgelegt. Das Kapital muss bei der Gründung zu mindestens einem Fünftel des Betrags der Bareinlagen und des Saldos auf 5 Jahre ausgegeben werden. Beschränkung für die Ausgabe von Obligationen.

Minimum: 37. 000 €. Das Kapital muss im Moment der Gründung zur Hälfte ausgegeben werden und der Rest auf 5 Jahre. Öffentliche Aufforderung zur Kapitalanlage.

Kein  Minimalbetrag festgelegt: Ausreichend Kapital zur dauerhaften Finanzierung des Bedarfs. Der Betrag wird von den Gesellschaftern in den Statuten festgelegt. Das Kapital muss bei der Gründung zu mindestens einem Fünftel des Betrags der Bareinlagen und des Saldos auf 5 Jahre ausgegeben werden.

Einlagen

Einlagen in die Industrie1 möglich.

Industrie-Einlagen verboten.

Industrie-Einlagen möglich.

Gesellschafter/ Aktionäre

Zwischen 2 und 100 (natürliche oder juristische Personen). Möglichkeit einer Einmanngesellschaft mit EURL. Treffen mindestens 1 Mal pro Jahr: Abnahme der Jahresrechnung, Kontrolle der Verträge in der ordentlichen Generalversammlung.

Mindestens 7 (mindestens eine natürliche Person). Treffen mindestens 1 Mal pro Jahr: Abnahme der Jahresrechnung und der ordentlichen Beschlüsse in der ordentlichen Generalversammlung mit Stimmenmehrheit, Abänderung der Statuten mit Zweidrittelmehrheit in der ordentlichen Generalversammlung.

Mindestens 1 Gesellschafter (Einmannaktiengesellschaft), juristische oder natürliche Person. Nur einige Entscheidungen werden in der Generalversammlung getroffen: Genehmigung der Jahresrechnung, Fusionierung, Änderung des Kapitals, Auflösung.

Quorum in den Versammlungen

25 % der Anteile aus 1 Versammlung und 20  % aus 2. außerordentlicher Generalversammlung.

Während der außerordentlichen Generalversammlung, 25 % der Stimmrechte aus 1. Versammlung und 20 % aus 2. Versammlung. Während der ordentlichen Generalversammlung, 20 % aus 1. Versammlung und kein Quorum aus 2. Versammlung.

Satzungsfreiheit, keine Verpflichtung eine Generalversammlung der Aktionäre einzuberufen.

Sperrminorität

Außerordentliche Generalversammlung: 33 % + 1 Stimme für Änderung der Statuten der ordentlichen Generalversammlung: 50 % der Anteile + 1 (oder Stimmenmehrheit aus 2. Versammlung).

Ein Drittel der Stimmen in der außerordentlichen Generalversammlung. 50 % der Stimmen in der ordentlichen Generalversammlung.

Satzungsfreiheit.

Verantwortlichkeit der Gesellschafter oder Aktionäre

Beschränkt auf die Einlagen ohne zivilrechtliche oder strafrechtliche Haftung.

Beschränkt auf die Einlagen ohne zivilrechtliche oder strafrechtliche Haftung.

Beschränkt auf die Einlagen ohne zivilrechtliche oder strafrechtliche Haftung.

Weitergabe

Eintragungsgebühren von 3 % zu Lasten des Erwerbers. Steuernachlass für jeden Vermögensanteil im Verhältnis zwischen 23.000 Euro und für jeden Anteil an der Gesellschaft.

Eintragungsgebühren von 0,1 % zu Lasten des Erwerbers.

Rechnungsprüfer

Rechnungsprüfer notwendig, wenn zwei der folgenden drei Grenzen überschritten werden: Umsatz exkl. Steuern höher als 3,1 Mio. Euro, Bilanzsumme höher als 1,55 Mio. Euro; mehr als 50 Angestellte.

Rechnungsprüfer verpflichtend.

Steuersystem

Körperschaftssteuer oder auf Option Einkommenssteuer (wenn die Gesellschaft seit weniger als 5 Jahren besteht und weniger als 50 Angestellte beschäftigt, oder wenn sie zwischen Familienmitgliedern besteht).

Körperschaftssteuer oder auf Option Einkommenssteuer (unter gewissen Bedingungen).

.

Rechnungsprüfer notwendig für Gesellschaften, die eine andere Gesellschaft besitzen oder in Besitz einer anderen Gesellschaft sind SINON Rechnungsprüfer notwendig, wenn zwei der folgenden drei Grenzen überschritten werden: Umsatz exkl. Steuern höher als 2 Mio. Euro, Bilanzsumme höher als 1 Mio. Euro, mehr als 20 Angestellte.

1 - Industrie-Einlagen: ein Gesellschafter stellt der Gesellschaft seine Tätigkeit, seine Arbeit und seine beruflichen Kenntnisse zur Verfügung. Trägt nicht zur Bildung von Kapital bei, räumt aber die Möglichkeit zur Gewährung von Anteilsrechten ein (Aufteilung der Gewinnbeteiligung und Teilnahme an gemeinsamen Entscheidungen).

14 • AUSGABE MÄRZ 2015

1 • ERFOLGREICHE ANSIEDLUNG IN FRANKREICH

III - PARTNERSCHAFT ODER ÜBERNAHME Das französische Recht ist für die Umsetzung von Partnerschaften oder Übernahmen praktisch geeignet.

III.1 - BETEILIGUNGEN AN EINER GESELLSCHAFT Klare Regeln zur Gewährleistung der finanziellen Transparenz Sobald mehr als 5 % des Kapitals oder der Stimmrechte einer an der Börse notierten Gesellschaft von einem Besitzer auf einen anderen übertragen werden, kommen dem Erwerbenden verschiedene Informationspflichten aufgrund der Regeln zur finanziellen Transparenz zu: • eine Erklärung innerhalb von 5 Tagen bei der Aufsichtsbehörde der Finanzmärkte; • eine Erklärung innerhalb einer Frist von 15 Tagen an die ausgebende Gesellschaft. Die gleichen Regeln finden Anwendung im Fall einer Über- oder Unterschreitung des Sollwerts um 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 33 %, 50 %, 66 %, 90 % und 95 % des Kapitals oder des Stimmrechts. Ein Geschäft, um mehr als 30 % des Kapitals einer börsennotierten Gesellschaft zu erhalten, verpflichtet den Erwerber zur Bekanntmachung eines öffentlichen Kaufangebots auf das gesamte Kapital, um den Kleinaktionären die Möglichkeit zu geben, ihre Aktien zu veräußern. FÜR MEHR INFORMATIONEN + Die Internetseite der Aufsichtsbehörde der Finanzmärkte.

Die obligatorische Benachrichtigung über Zusammenschlüsse großer Spannweite bei den Wettbewerbsbehörden Als große Zusammenschlüsse gelten: • die Fusion von mindestens 2 unabhängigen Unternehmen; • die Übernahme der teilweisen oder gesamten Kontrolle über eine Gesellschaft seitens eines anderen Unternehmens; • die Gründung eines gemeinsamen Unternehmens, das auf dauerhafte Weise eine wirtschaftlich unabhängige Tätigkeit ausübt. Ein Zusammenschluss ist grundsätzlich gestattet. Dennoch kann die Bedeutung eines solchen Zusammenschlusses eine vorherige Genehmigung, entweder auf nationaler oder auf gemeinschaftlicher Ebene erforderlich machen. Die Kontrolle der Zusammenschlüsse zielt darauf ab, ein Fehlen nachteiliger Wirkungen sicherzustellen (Unternehmen in marktdominierender Position oder nicht). Geplante Zusammenschlüsse müssen zwingend bei den Wettbewerbsbehörden angemeldet und von diesen genehmigt werden, sofern: • der Gesamtumsatz ohne Steuer aller betroffener Unternehmen 150 Millionen € beträgt und • der in Frankreich durch mindestens zwei Unternehmen erzielte Gesamtumsatz ohne Steuern 50 Millionen € erreicht und • die Gemeinschaftsschwellenwerte nicht erreicht sind. Besondere Schwellenwerte wurden für den Einzelhandel (niedriger Benachrichtigungsschwellenwert) und für die Unternehmend, die ihre Tätigkeit teilweise oder ganz in den Überseegebieten und Übersee-Departements ausüben, vorgesehen.

Die Entscheidung der Wettbewerbsbehörde ergeht innerhalb von 25 Arbeitstagen ab dem Empfangsdatum eines vollständigen Benachrichtigungsunterlagen. Wenn das Geschäft den Wettbewerb beeinflussen könnte, kann die Wettbewerbsbehörde eine zweite Phase eröffnen, um zu einer vertieften Analyse des Geschäftsvorganges zu gelangen (im Prinzip eine Frist von 65 Tagen für diese zweite Phase). Die Benachrichtigung wird bei der Europäischen Kommission durchgeführt, sofern die Schwellenwerte die folgenden Beträge überschritten werden: •  mehr als 5.000 Millionen € weltweiter Gesamtumsatz der betroffenen Unternehmen • der individuell in der EU realisierte Umsatz von mindestens zwei der betreffenden Unternehmen überschreitet 250 Millionen €; außer wenn jedes der Unternehmen mehr als 2/3 seines Gesamtumsatzes in der EU in ein und demselben Staat erzielt. Unterhalb dieser Schwellenwerte unterliegen bestimmte Geschäftsvorgänge, die mindestens drei Länder der Europäischen Union betreffen, ebenfalls der Überprüfung durch die Europäische Kommission. Das Überprüfungsverfahren des Zusammenschlusses kann bis zu acht Monate dauern. Der Geschäftsvorgang ist bis zu der Entscheidung über eine Genehmigung ausgesetzt. FÜR MEHR INFORMATIONEN + Die Internetseite der Wettbewerbsbehörde.

III.2 - DIE PACHT: EINE FLEXIBLE MÖGLICHKEIT FÜR EINE VORLÄUFIGE ÜBERNAHME EINES UNTERNEHMENS Pachten ermöglicht die Nutzung eines Geschäftsvermögens, ohne es erwerben zu müssen. Der Eigentümer oder Nutzer des Geschäftsvermögens oder einer industriellen Einrichtung überlässt einem Pächter ganz oder teilweise diesen Ort, der von ihm auf sein Risiko hin gegen Zahlung einer Gebühr genutzt wird. Der Eigentümer erhält die Pacht und kann sich nicht in die Nutzung des Geschäftsvermögens einmischen. Es handelt sich um eine temporäre Lösung, die auch eine Einschätzung der Durchführbarkeit der Tätigkeit ermöglicht. Am Ende der Pachtzeit ist die Abtretung oder Weitergabe des Vermögens an den Pächter möglich.

III.3 - ÜBERNAHMEVERFAHREN FÜR EIN IN SCHWIERIGKEITEN GERATENES UNTERNEHMEN Dasfranzösische Recht für in Schwierigkeiten geratene Unternehmen wurde in den letzten Jahren vereinfacht, hier vor allem die Regelungen zur Übernahme für in Schwierigkeiten geratene Unternehmen. Ein Sicherungsverfahren (procédure de sauvegarde) ermöglicht das Einschreiten vor der Einstellung der Zahlungen des Unternehmens, sofern die Situation des Unternehmens, die zu den Schwierigkeiten führte, eine Überwindungsperspektive eröffnet. Dieses vorbeugende Verfahren hat nicht die vollständige Abwicklung des Unternehmens zum Ziel, die nur aus einer Liquidation heraus eingeleitet werden kann. Das Regelinsolvenzverfahren tritt im Fall der Einstellung von Zahlungen ein, d.h. in Fällen, in denen es nicht möglich ist, mit DOING BUSINESS IN FRANCE • 15

dem vorhandenen Vermögen die Verbindlichkeiten zu bedienen. Dieses Vorgehen hat das Ziel, für die Niederlassung einen Plan zurFortführung zu erstellen (Weiterführung der Tätigkeit, Erhalt der Arbeitsplätze und Bereinigung der Passiva).

IV - BETRIEBSIMMOBILIEN: EINE AN IHRE BEDÜRFNISSE ANGEPASSTE MÖGLICHKEIT

Ab der Eröffnung des Verfahrens zur Sicherung oder Insolvenz ist es Dritten gestattet, dem Verwalter Angebote zu unterbreiten, die zum Aufrechterhalten der Aktivitäten des Unternehmens dienen, dies entweder durch eine komplette oder teilweise Abwicklung der Geschäftstätigkeit. Der Aufkäufer muss sein Angebot beim vom Handelsgericht bestimmten Verwalter innerhalb der durch das Gericht zur Eröffnung der Insolvenz festgelegten Fristen einreichen (Zusammenfassungen der Urteile sind im Offiziellen Mitteilungsblatt für gesellschaftliche und gewerbliche Anzeigen veröffentlicht).

IV.1 - FÜR EINEN GERINGEN KOSTENAUFWAND ZEITLICH BEGRENZTE LÖSUNGEN

Die beste Möglichkeit einer Übernahme, durch die Richter bevorzugt Während der Liquidationsverfahren Die Richter prüfen die Qualität der Angebote der Aufkäufer, vor allem im Hinblick auf die Sicherung der Tätigkeiten, den Erhalt der Arbeitsplätze und die Rückzahlungen an die Gläubiger. Die Übertragung des Unternehmens kann ganz oder teilweise erfolgen und zielt darauf ab, Tätigkeiten, die zum unabhängigen Betrieb geeignet sind, zu erhalten sowie die gesamte oder Teile der Belegschaft, die mit dem Unternehmen verbunden sind, im Unternehmen zu halten und die Verbindlichkeiten zu prüfen. Das Übernahmeangebot muss vor allem die genau Bestimmung der Güter beinhalten, die im Angebot eingeschlossenen Rechte und Verträge, die Tätigkeits- und Finanzprognosen, den Angebotspreis, die Modalitäten für die Regelungen, die Stellung der Kapitalanleger und gegebenenfalls ihre Garantien (wenn das Angebot einen Rückgriff auf Anleihen enthält, müssen die genauen Konditionen, insbesondere die Dauer, dargelegt werden), das für die Übernahme vorgesehene Datum, das Niveau und die gerechtfertigten Arbeitsperspektiven der in Erwägung gezogenen Tätigkeit, unterschriebene Garantien hinsichtlich der Sicherstellung der Ausführung des Angebots, die Prognosen der Übernahme des Vermögens innerhalb der zwei Jahre nach der Übernahme, die Dauer für jede dieser vom Urheber des Angebots getroffene Verpflichtung. Die Übernahmeangebote können nach der Einreichung bei der Urkundenstelle nicht mehr geändert oder zurückgezogen werden, außer wenn es um die Verbesserung zu Gunsten der Angestellten und Gläubiger geht (und bis zu 48 Stunden der Verhandlung). Das Gericht entschließt sich durch ein begründetes Urteil zu Gunsten einer gesamten oder teilweisen Übernahme der Geschäftstätigkeiten. Aus Anlass der Übernahme können eine bestimmte Anzahl Verträge übertragen werden: aktuelle Arbeitsverträge, Pacht- oder LeasingVerträge, Verträge über die Bereitstellung von für die Aufrechterhaltung der Tätigkeit notwendigen Gütern oder Leistungen, Verpfändungen von Materialien, Verträge mit Kunden usw. Mangels einer Lösung zur Fortführung oder sofern die Übernahme ausdrücklich unmöglich erscheint, verkündet das Gericht die Liquidierung des in Schwierigkeiten geratenen Unternehmens. In diesem Fall werden die Aktivposten des Vermögens im Verlauf des Liquidationsverfahrens den meistbietenden Erwerbern übertragen. 16 • AUSGABE MÄRZ 2015

Für eine zeitlich begrenzte Ansiedlungsmöglichkeit gibt es mehrere Lösungen: • Standort des Hauptsitzes des Unternehmens und Ausübung der Tätigkeit in der Wohnung oder dem Haus des Leiters/der Führungskraft, unter bestimmten Bedingungen; • Standort des Hauptsitzes in einem Geschäfts- oder Wohnzentrum, von dem aus Leistungen angeboten bzw. durchgeführt werden: Telefonanlage, Konferenzräume, Annahme der Post, usw.; • A nsiedlungsmöglichkeiten der Kommunalbehörden: Baumschulen, Gewerbehöfe, usw.; • Miete von Büroräumen für eine begrenzte Dauer: als Untermieter unter Vorbehalt der Genehmigung des Eigentümers des unbeweglichen Gutes oder durch das Abschließen eines kurzzeitigen Pachtvertrages (maximal 24 Monate).

IV.2 - AUSWAHL EINER DAUERHAFTEN ANSIEDLUNG Für eine dauerhafte Ansiedlung bietet die in Frankreich herrschende Praxis ebenfalls unterschiedliche Möglichkeiten je nach Bedürfnis des Unternehmens, wobei ihm eine gewisse juristische Sicherheit zugestanden wird.

Der gewerbliche Mietvertrag, die am häufigsten gewählte Lösung Die Unternehmen schließen mehrheitlich einen als „gewerblich" bezeichneten Mietvertrag ab, dessen Klauseln durch die aktuelle Gesetzgebung, insbesondere zum Schutz des Mieters, geregelt sind. Der gewerbliche Mietvertrag wird für eine gesetzliche Dauer von 9 Jahren geschlossen, kann auf Ersuchen des Mieters aber alle 3 Jahre gekündigt werden. Der bei einem Anmelderegister für Unternehmen (außer freie Berufe) angemeldete Mieter genießt gesetzlichen Schutz gegen die Nicht-Erneuerung des Vertrags oder gegen die Verdrängung: Der Vermieter ist verpflichtet, eine Verdrängungsentschädigung proportional zum Wert des Geschäftsvermögens oder des Mietrechts zu zahlen. Die Mietentwicklung wird kontrolliert und ist nach oben hin begrenzt. Das Geschäft wird vermietet, wobei die gewerbliche Bestimmung des Ortes (die Tätigkeit) festgelegt wird, die Vertragsparteien können sich jedoch darauf verständigen, dass die anfängliche Bestimmung verändert oder eine neue Tätigkeit (Umwidmung) hinzugefügt werden kann.

Der Erbpachtvertrag: eine Lösung mit sehr langer Dauer Der Erbpachtvertrag ist ein Vertrag mit sehr langer Dauer, was sich besonders für industrielle Tätigkeiten oder für Tätigkeiten eignet, bei denen ein langer Anstieg der Profitabilität vorliegt.

1 • ERFOLGREICHE ANSIEDLUNG IN FRANKREICH

Die Dauer beträgt zwischen 18 und 99 Jahren. Der Vertrag überträgt ein echtes dingliches Recht an den Abnehmer (Möglichkeit zur Aufnahme von Hypotheken) für ein unbebautes oder bebautes Grundstück. Das Unternehmen kann ein Gebäude errichten lassen oder notwendige Reparaturen an bestehenden Bauten veranlassen (darin eingeschlossen das Tragwerk).

Eine flexiblere Lösung: der berufliche Mietvertrag Die nicht gewerblichen Berufe (Bsp.: freie Berufe) unterliegen dem weniger schutzbietenden System der „beruflichen Mietverträge“ (außer wenn Sie einen gewerblichen Mietvertrag abschließen). Diese beruflichen Mietverträge werden für eine Dauer von mindestens sechs Monaten für die Miete von Geschäftsräumen geschlossen. Im Gegensatz zum gewerblichen Mietvertrag existiert das Recht auf Verlängerung zugunsten des Mieters nicht.

IV.3 - EIGENTÜMER: VERSCHIEDENE LÖSUNGEN ZU IHRER VERFÜGUNG Erwerb von Volleigentum Ausländische Gesellschaften haben die Möglichkeit, bei Privatbesitzern oder öffentlichen Besitzern gewerbliche und industrielle Grundstücke sowie Gebäude zu erwerben. Die Suche von Gütern wird durch Profis wie Immobilienmakler erleichtert. Die juristische Sicherheit von Transaktionen wird durch die gesetzlichen Regeln beim Kauf von Immobilien und das Eingreifen von Vermittlern wie Notaren garantiert. Öffentliche Fördergelder für den Erwerb von Gebäuden sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Der Erwerb durch Immobilienleasing ist sehr weit verbreitet. Der Erwerb von industriellen und gewerblichen Grundstücken durch einen Eigentumsübertrag bei Fälligkeit eines ImmobilienLeasingvertrages, allgemein zwischen 9 und 15 Jahren, ist sehr weit verbreitet. Die Gebietskörperschaften können den Unternehmen diese Dienstleistung anbieten, indem sie einen Kontakt mit Finanzorganen herstellen. Investitionshilfen in Form von Rabatten auf Mieten des Immobilienleasings sind unter bestimmten Umständen verfügbar.

Sie haben auch die Möglichkeit, benötigte industrielle oder gewerbliche Gebäude zu bauen. Die Bereiche, in denen gebaut werden darf, sind im Raumordnungsplan verzeichnet. Die Genehmigung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bürgermeister. Das Gemeindeamt ist die einzige Stelle, wo der Besitzer des Grundstücks oder die Person, die eine Ermächtigung zum Bauen besitzt, einen Bauantrag einreichen kann.

IM DETAIL BAUGENEHMIGUNG Der Antrag auf Baugenehmigung muss auf dem Amt jener Gemeinde eingereicht werden, in der sich das Grundstück befindet. Es besteht aus einem Formular und einer Reihe an Formularen mit grafischen Schriftstücken, die es der Behörde ermöglichen, die gesetzliche Richtigkeit des Antrags im Hinblick auf die Raumordnungsregeln zu überprüfen. Ein Architekt muss dafür verpflichtend hinzugezogen werden. Die Frist dieses Prüfverfahrens beträgt maximal 3 Monate, ausgehend von jenem Zeitpunkt, an dem alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Wenn die Unterlagen unvollständig sind, so steht der Behörde maximal ein Monat zur Verfügung, um die fehlenden Unterlagen einzufordern. In einigen Fällen gelten längere Untersuchungsfristen, zum Beispiel bei vorhergehenden verpflichtenden Konsultationen, die Erfüllung von speziellen Schutzauflagen (geschützter Bereich, Nationalpark, historisches Bauwerk) und einer vorhergehenden verpflichtenden Befugnis. Wenn die Bauarbeiten ein Gebäude betreffen, das als ICPEklassifiziert gilt (für den Umweltschutz anmeldungs- bzw. genehmigungsbedürftige Anlage), so muss dem Bauantrag ein Nachweis zur Einreichung des Genehmigungsantrages, des Antrages auf Eintrag oder die Erklärung in der Präfektur im Bezug auf die ICPE-Klassifizierung beigefügt werden. Wenn eine öffentliche Anhörung im Bezug auf die ICPE-klassifizierten Anlagen verlangt wird, so können die Bauarbeiten, für die eine Baugenehmigung eingereicht wurde, erst durchgeführt werden, nachdem die öffentliche Anhörung abgeschlossen ist.

Für einige gewerbliche Aktivitäten ist eine Anlagenerlaubnis notwendig. Zusätzlich zur Baugenehmigung ist eine Betriebsbewilligung zur gewerblichen Nutzung notwendig. Das trifft auf Flächen zu, die 1000 Quadratmeter übersteigen 2 (Bau eines Einzelhandelsgeschäftes oder eines Handelsplatzes). Die Verfahren werden von der CDAC (commissions départementales d’aménagement commercial) verwaltet, die in die Präfektur eingegliedert ist. Die Beschluss der CDAC muss der Erteilung der Baugenehmigung und der Umsetzung der gewerblichen Niederlassung vorausgehen. Einige Tätigkeitsfelder unterliegen nicht dieser Spezialgenehmigung, dazu zählen Hotelgebäude, Tankstellen sowie Geschäfte in der Auto- und Zweiradbranche.

Eine aufwändigere Art mit steuerlichen Vorteilen und einem besseren Vermögensschutz stellt eine SCI (Immobiliengesellschaft bürgerlichen Rechts) dar. Bei der SCI handelt es sich um eine unabhängige Rechtsstruktur, die es erlaubt, Räumlichkeiten zu finanzieren, die anschließend dem Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, das wirtschaftlich tätig wird. Das Kapital der SCI wird von Unternehmen oder von natürlichen Personen eingebracht. Der SCI liegt das Interesse zugrunde, das berufliche Immobilienvermögen im Falle von Vollstreckungsmaßnahmen gegen die betreibende Firma durch DOING BUSINESS IN FRANCE • 17

Gläubiger schützen. Auch steuerliche Vorteile können tragend werden: Das Unternehmen zieht die Mieten und Belastungen von seinem steuerlichen Gewinn ab. Bei einer SCI können die Anschaffungskosten von Gebäuden abgezogen werden, wenn für die Körperschaftssteuer optiert wurde. Das bedarf jedoch einer Rechtsberatung.

V - ANLAGEN, DIE ALS ICPE (FÜR DEN UMWELTSCHUTZ ANMELDUNGS- UND GENEHMIGUNGSBEDÜRFTIG) GEKENNZEICHNET SIND Zur Verhinderung von Risiken, Verschmutzungen und sonstigen Schäden unterliegen gewisse Tätigkeiten einem vorangehenden Verwaltungsverfahren. Der Präfekt des Departements, in dem die Anlage errichtet werden soll, ist für Anlagen zuständig, die als für den Umweltschutz anmeldungs- und genehmigungsbedürftig gekennzeichnet sind. Die DREAL (Direction régionale de l’environnement, de l’aménagement et du logement), eine staatliches Verwaltungsbehörde, das der Zuständigkeit des Präfekts und des für Umweltangelegenheiten zuständigen Ministeriums unterliegt, ist mit der Prüfung der Antragspapiere beauftragt.

V.1 - UNTERSCHIEDLICHE REGELUNGEN JE NACH RELEVANZ DER RISIKEN UND VERSCHMUTZUNGEN Die Tätigkeitsbereiche, die von der ICPE-Regelung betroffen sind, werden in einer Liste zusammengefasst, die auf der Internetseite der klassifizierten Anlagen heruntergeladen werden kann. Je nach Bedeutsamkeit der Risiken oder negativen Begleitumstände, die hervorgerufen werden könnten, sieht die Liste unterschiedliche Regelungen für die Anlage vor (D oder DC, wenn die Anlage einer periodischen Überprüfung eines zugelassenen Organs unterliegt), E (Eintragung) oder Genehmigung (A oder AS für eine

BEISPIEL

2 662

Bezeichnung der Klasse

Regelung

Polymere (Plastik, Kautschuk, Elastomere, künstliche Harze und Klebstoffe) (Lagerung von) Volumen, das gelagert werden kann: 1 - 40.000 Kubikmeter oder mehr3

A

2 - 1000 m oder mehr3, aber weniger als 40.000 m3

E

3 - 100 m oder mehr

D

3

A: Genehmigung, E: Anmeldung, D: Erklärung, S: öffentliche Dienstbarkeit

18 • AUSGABE MÄRZ 2015

Es obliegt dem künftigen Betreiber, sich mit den unterschiedlichen Rubriken im Hinblick auf die Errichtung vertraut zu machen. Es ist wichtig anzumerken, dass auf eine Anlage auch mehrere Rubriken der Auflistung zutreffen können, sowohl hinsichtlich der Tätigkeit, die dort durchgeführt wird, als auch hinsichtlich der Stoffe, die vor Ort gelagert werden oder zum Einsatz kommen. FÜR MEHR INFORMATIONEN + Website für die Kontrolle von ICPE-klassifizierten Anlagen: www.installationsclassees.developpement-durable.gouv.fr (in Französisch, Englisch und Deutsch) Die ICPE-Liste findet sich in der Rubrik „Prinzipien“.

V.2 - ANMELDUNG Die am wenigsten gefährlichen und umweltgefährdenden Tätigkeiten unterliegen der Anmeldung. Es handelt sich hierbei um ein einfaches Verfahren, bei dem der zukünftige Betreiber der Anlage dem Präfekten des Departements vor der Inbetriebnahme Anmeldungsunterlagen zukommen lässt (Antragsschreiben und Anhänge). Darin müssen die Art, das Volumen sowie die geplanten Tätigkeiten verzeichnet sein, ebenso wie die Bezeichnung der Rubrik(en) aus der ICPE-Liste.

Erklärungsverfahren

EINREICHEN DER UNTERLAGEN BEI DER PRÄFEKTUR (BETREIBER)

UNTERLAGEN VOLLSTÄNDIG?

NEIN

JA EMPFANGSBESTÄTIGUNG ÜBER DIE DEKLARATION ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN (+ EVENTUELLE SPEZIALVORSCHRIFTEN) (PRÄFEKT)

Namensliste der klassifizierten Anlagen (Auszug) Klasse

Genehmigung mit öffentlicher Dienstbarkeit). Die Genehmigung mit öffentlicher Dienstbarkeit betrifft die gefährlichsten Anlagen: Die Vorgehensweise für die Erstellung entspricht jener der Genehmigung, jedoch werden städtebauliche Einschränkungen und Verbote geltend gemacht, um den Anlagenbau durch Dritte in der Nähe zu verhindern.

Aushängen der Bestätigung auf dem Gemeindeamt

Die Präfektur hat dann zwei Monate Zeit, um die Unterlagen zu bearbeiten. Wenn die Unterlagen vollständig und regelkonform sind, so ergehen an den Betreiber folgende Unterlagen: • eine Empfangsbestätigung über die Anmeldung • ein Schreiben mit den allgemeinen Vorschriften, die bei der Errichtung zur Anwendung kommen (Mindeststandard an Vorsichtsmaßnahmen, der vom Betreiber auf jeden Fall zu erfüllen ist). Nach Erhalt dieser Unterlagen kann der Betreiber mit seiner Tätigkeit beginnen.

1 • ERFOLGREICHE ANSIEDLUNG IN FRANKREICH

FÜR MEHR INFORMATIONEN + Die Liste der Unterlagen, die der Anmeldung beizulegen sind, finden sich im Artikel R512-47 des Umweltschutzgesetzes. (www.legifrance.gouv.fr)

V.3 - EINTRAGUNG Anlagen, die eintragungspflichtig sind Die Eintragungsregelung, eine Zwischenstufe zwischen Anmeldung und Genehmigung, hat zum Ziel, die Bereitstellung der von den Industriellen zu erbringenden Unterlagen zu vereinfachen und die Ausstellungsdauer der Behörden zu verkürzen. Das Eintragungsverfahren betrifft standardisierte Anlagen (Branchen, in denen die Auswirkungen auf die Umwelt und die Risiken wohl bekannt sind), die außerhalb von umwelttechnisch sensiblen Bereichen errichtet werden. Seit der Einführung dieses vereinfachten Verfahrens im Jahr 2009 sind mehr als 30 Rubriken, die früher einer Genehmigung bedurften, heute nur mehr eintragungspflichtig. Davon sind, abhängig vom bearbeiteten Volumen, beispielsweise folgende Bereiche betroffen: Tankstellen, Lagerhallen für brennbare Produkte (Holz, Papier, Kunststoff, Polymere), Kühllagerhallen, Anlagen zur Polymerumwandlung, zur Bearbeitung von Metallen und Legierungen, einige Sammelstellen, Anlagen zur Methanisierung von nicht gefährlichen Abfällen sowie einige Anlagen zur Vorbereitung oder Konservierung von Lebensmittelprodukten tierischen Ursprungs. Das Eintragungsverfahren stützt sich auf standardisierte Vorschriften und nicht auf Vorschriften, die je nach Art der Anlage variieren. Diese Vorschriften sind im Amtsblatt (Erlass über allgemeine Vorschriften) veröffentlicht und gehören zu den Konformitätsvorschriften, die auf der Ministeriumsseite zu ICPE-Anlagen einzusehen sind. Der zukünftige Betreiber kann um etwaige Anpassungen ersuchen. Wenn es sich dabei jedoch um wichtige Anpassungen handelt, kann der Präfekt beschließen, dass das Antrag in einem Genehmigungsverfahren abgewickelt wird.

Vorschriften gewährleistet ist, steht dem Antragsteller ein Leitfaden auf der Website für die Überprüfung der ICPEklassifizierten Anlagen zur Verfügung. Wenn die Errichtung der Anlage auch einer Baugenehmigung bedarf, so muss der Antrag zur Eintragung von einer durch eine Bestätigung über das Einreichen des Antrages zur Baugenehmigung innerhalb von 10 Tagen bestätigt werden. Das Verfahren beinhaltet eine Verifizierungsphase, eine Konsultationsphase sowie eine Prüfungsphase, während der ein präfektoraler Erlass ausgestellt wird. Die Prüfungsfrist ist auf 5 Monate nach vollständigem Eingang der Unterlagen herabgesetzt. In dieser Zeit ergeht entweder ein Genehmigungsbescheid oder ein Ablehnungsbescheid. Unter gewissen Umständen kann sich diese Frist auch um 2 Monate verlängern. In diesem Fall muss der Präfekt den Betreiber verständigen und die Gründe der Verlängerung darlegen. In einigen Fällen kann ein Anmeldungsantrag nach den vorgesehenen Modalitäten auch als Genehmigungsantrag behandelt werden. Die Unterlagen müssen dann um eine Risikostudie und eine Folgenabschätzungsstudie erweitert werden. Dabei gilt die Regelung des Genehmigungsverfahrens.

Anmeldeverfahren EINREICHEN DER UNTERLAGEN BEI DER PRÄFEKTUR (BETREIBER)

UNTERLAGEN VOLLSTÄNDIG?

JA

BERATUNG DER GEMEINDERÄTE

Das Eintragungsverfahren Der zukünftige Betreiber muss vor Inbetriebnahme seine Eintragungsunterlagen (Antrag und Anhänge) dem Präfekt jenes Departements zukommen, in dem die Anlage errichtet werden soll. D i e A n t r a g s u n t e r l a g e n s i n d i m Ve r g l e i c h z u Genehmigungsunterlagen sehr viel weniger kompliziert: Die Betreiber müssen keine Studie zur Auswirkung oder zu den Gefahren vorlegen. Das Hauptdokument in den Eintragungsunterlagen ist ein Formular, in dem die Einhaltung der allgemeinen Vorschriften, die für die Anlage zutreffen, dargelegt wird. Damit die Einhaltung der anwendbaren

NEIN

Frist: 5 Monate (Möglichkeit zur Verlängerung um 2 Monate)

BEIZIEHEN DER ÖFFENTLICHKEIT (BETROFFENE GEMEINDEÄMTER, ZEITUNGEN, INTERNETSEITEN, PRÄFEKTUR)

PRÜFUNG DER UNTERLAGEN (DREAL / UNTERSUCHUNG DER KLASSIFIZIERTEN ANLAGEN)

ERSCHEINEN BEI CODERST (PRÄFEKTUR)

ENTSCHEIDUNG DES PRÄFEKTEN

DOING BUSINESS IN FRANCE • 19

FÜR MEHR INFORMATIONEN + Die Liste mit den Dokumenten, die den Anmeldungsunterlagen beizufügen sind, findet sich in den Artikeln R512-46-3 und R51246-4 des Umweltschutzgesetzes. Die ministeriellen Erlasse, die auf Anlagen mit Anmeldungspflicht anwendbar sind, sowie ein entsprechender Leitfaden, der über die Einhaltungsnachweise informiert, die von den Industriellen vorzulegen sind, können auf folgender Seite abgerufen werden: www.ineris.fr/aida/consultation_document/10361

V.4 - GENEHMIGUNG Anlagen, die einer Genehmigung bedürfen Anlagen, die Gefahren oder schwerwiegende Umweltschäden mit sich bringen können, bedürfen einer Genehmigung des Präfekts, die in Form eines Erlasses ausgestellt wird. Die Genehmigungsregelung betrifft hauptsächlich Tätigkeiten, die aus der europäischen Richtlinie „Seveso“ oder der europäischen Richtlinie „JED“ (betrifft die Emissionen der Industrie) hervorgehen. Genehmigungsverfahren Unterlagen zum Antrag auf Genehmigung (Antrag und Beilagen) müssen beim Präfekt des Departements eingereicht werden. Die Unterlagen müssen Pläne und eine detaillierte Beschreibung der Anlage sowie zwei Studien beinhalten, die in der Verantwortlichkeit des Betreibers liegen: • eine Gefahrenstudie, die sich mit den Risiken eines Unfalls und Möglichkeiten zur Senkung dieser Risiken beschäftigt. • eine Folgenabschätzungsstudie, die sich mit dem Einfluss des Bauprojekts auf die Umwelt sowie vorgesehenen Maßnahmen zur Senkung der Umweltbelastung beschäftigt. Wenn die Errichtung der Anlage auch einer Baugenehmigung bedarf, so muss der Antrag zur Eintragung von einer durch eine Bestätigung über das Einreichen des Antrages zur Baugenehmigung innerhalb von 10 Tagen bestätigt werden. Das Verfahren beinhaltet eine Verifizierungsphase, eine Konsultationsphase sowie eine Prüfungsphase, während der ein präfektoraler Erlass ausgestellt wird. Die Konsultation betrifft eine gewisse Zahl von Verwaltungsdienstleistungen (vor allem die Leitung des Staates, die mit der Gesundheit, Umwelt, dem Städtebau, der Landwirtschaft und dem Bürgerschutz beauftragt ist) sowie Gebietskörperschaften und Anwohner. Die Konsultation der Anwohner wird gemäß des Verfahrens zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Dabei wird die Öffentlichkeit informiert und eingeladen, ihren Standpunkt darzulegen. Die Arbeiten, die durch die Baugenehmigung abgedeckt werden, können nach der Schließung des Verfahrens zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden. Zum Ende der Prüfung wird ein vom Regionalamt für Umwelt (DREAL) ein Bericht, der eine Empfehlung des Präfekten beinhaltet,

20 • AUSGABE MÄRZ 2015

Genehmigungsverfahren EINREICHEN DER UNTERLAGEN BEI DER PRÄFEKTUR (BETREIBER)

UNTERLAGEN VOLLSTÄNDIG?

NEIN

JA EINLEITUNG DER ÖFFENTLICHEN UMFRAGE (PRÄFEKT)

VERFAHREN ZUR BETEILIGUNG DER TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE (VERLÄNGERBAR UM 1 MONAT)

ADMINISTRATIVE BERATUNGEN

BERICHT UND INSPEKTIONSVORSCHLÄGE DER KLASSIFIZIERTEN ANLAGEN

STELLUNGNAHME VON CODERST

ENTSCHEIDUNG DES PRÄFEKTEN

ausgestellt. Schlussendlich wird das Projekt einem Beratungsgremium vorgelegt, dem CODERST (Umweltrat des Departements). Dieses Gremium gibt ebenfalls eine Stellungnahme ab. In Anbetracht dieser Umstände fällt der Präfekt seine Entscheidung in Form eines präfektoralen Erlasses. Der präfektorale Erlass, der den Betrieb zulässt, legt die Vorschriften fest, die der Betreiber einhalten muss. Der Erlass ergeht ca. 8-12 Monate nach dem Einreichen des Antrags. Es wird allgemein empfohlen, mit den für die Bearbeitung des Vorganges zuständigen Dienststellen Verbindung aufzunehmen, bevor der Antrag bei der Präfektur eingereicht wird. Diese Dienststellen stehen den Projektträgern zur Verfügung, um sie zu informieren und beim Verfahren und dem Einreichen der Unterlagen zu unterstützen. Zwischen dem DREAL und dem Betreiber besteht während der Prüfung ein regelmäßiger Kontakt. Ein einzigartiges Genehmigungsexperiment im Bereich der ICPEklassifizierten Anlagen läuft seit Mai 2014 in einigen Regionen (in Champagne-Ardenne und Franche-Comté für alle ICPEProjekte, die einer Genehmigung bedürfen; in Bretagne, BasseNormandie, Champagne-Ardenne, Franche-Comté, Midi-Pyrénées, Nord-Pas-de-Calais und Picardie für Projekte für Windkraftanlagen und Methanisierungsanlagen). Dieses Experiment soll noch weiter ausgedehnt werden.

1 • ERFOLGREICHE ANSIEDLUNG IN FRANKREICH

Der Vorteil für die Projektträger besteht in der Vereinfachung des Verfahrens (Bündelung aller Entscheidungen des Staates, die zur Umsetzung des Projektes notwendig sind; ein einziges Formular, ein einziger Ansprechpartner) sowie in der Beschränkung der maximalen Prüfungsfrist auf 10 Monate. FÜR MEHR INFORMATIONEN + Die Liste mit den Dokumenten, die den Genehmigungsunterlagen beizulegen sind, findet sich in den Artikeln R512-2 und R512-10 des Umweltschutzgesetzes.

V.5 - WIEDERAUFNAHME EINER KLASSIFIZIERTEN ANLAGE Wenn eine klassifizierte Anlage von einem neuen Betreiber übernommen wird, so muss dieser das beim Präfekten in jenem Monat melden, in dem er die Anlage übernimmt. Eine präfektorale Genehmigung ist für Anlagen notwendig, die finanzielle Garantie benötigen. Die Entscheidung des Präfekten ergeht spätestens 3 Monate nach Erhalt des Antrags.

Logistische Plattformen Logistische Plattformen sind zur Speicherung von Gütern bestimmt. Um die Verhinderung von Schäden zu garantieren, unterliegen Lagerhallen, je nach Größe, der Meldungs-, Anmeldungs- und Genehmigungspflicht. Zudem unterliegen überdachte Lagerhallen: • Der Meldung, wenn das Volumen der Halle zwischen 5.000 und 50.000 Kubikmetern umfasst.3; • Anmeldung, wenn das Volumen der Halle zwischen 50.000 und 300.000 Kubikmeter beträgt.3; • Genehmigung, sobald das Volumen der Halle 300.000 Kubikmeter übersteigt.3.

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DER EXPERTENRAT DIE VEREINFACHTE AKTIENGESELLSCHAFT: „SAS“ IN RICHTUNG DER EFFIZIENZ!

Pierre-Louis Périn RECHTSANWALT, PARTNER

Raphaël Béra RECHTSANWALT, PARTNER

KING & WOOD MALLESONS (KWM)

I

m November 2013, hat SJ Berwin eine beispiellose Annäherung mit dem Kabinettsführer in Asien-Pazifik König & Wood Mallesons verwirklicht, und die Geburt der ersten Wirtschaftskanzlei mit Sitz in Asien eingeleitet. Mit lokalen Wurzeln und einer internationalen Präsenz begleiten wir unsere Kunden zur Realisierung ihrer kühnsten Projekte. Unser Netzwerk derzeit hat mehr als 2.700 Anwälte, wovon 550 Partners in über mehr als 30 Niederlassungen verteilt sind, vor allem in Asien, Australien, Europa, dem Nahen Osten und den Vereinigten Staaten.

EIN ANERKANNTES MODELL

Die vereinfachte Aktiengesellschaft oder SAS erschien in Frankreich (Gesetz vom 3. Januar 1994) vor zwanzig Jahren. Seine Konzeption entstammt einer starken Idee: das Gesetz erlaubt, die Gesellschaft zu organisieren, wie seine Gründer nach ihren eigenen Bedürfnissen wollen. Aber es ist keine Minimalgesellschaft: Sie kann alle Arten von Aktien und Wertpapieren emittieren, wodurch die besten Quellen der Finanzierung ihr zugesichert sind. Einzige Grenze: die SAS kann nicht das Angebot von Wertpapieren der Öffentlichkeit praktizieren.1. SAS hat eine echte internationale Anerkennung. In dem Maße, wie es emuliert worden ist: in Marokko, in Kolumbien und jetzt haben die 17 afrikanischen in der OHADA gruppierten Länder SAS adoptiert. UNCTAD hat im Jahr 2014 die Relevanz dieses Modells der Gesellschaft erkannt, auf die Bedürfnisse von Geschäftsund Vertragsfreiheit zentriert. In Frankreich sogar war SAS ein großer Erfolg: 40 % der neuen Gesellschaften wurden in Form von SAS gegründet und dieser Prozentsatz ist stark steigend. Diese Innovation war erfolgreich dank der Vorteile von Einfachheit und Freiheit der Organisation. Die ausländischen Partner, die einer vorhandenen SAS beitreten wollen, oder eine gründen und eine klare Steuerregime nutzen: SAS ist eine Aktiengesellschaft gleichgestellt. Sie profitiert von der Europäischen Richtlinie ausgenommen der Ausschüttungen der Quellensteuer bei Zahlung an einer europäischen Muttergesellschaft. Aus amerikanischer Sicht kann die SAS, optional („das check the box“), als steuerlich transparent oder so undurchsichtig - im Gegensatz zu anonymen Gesellschaft gelten.

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1 • ERFOLGREICHE ANSIEDLUNG IN FRANKREICH

Die Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Funktionieren der SAS unterliegen dem französischen Recht (lex societatis). In Frankreich ist das Gesellschaftsrecht mit einer jahrhundertealten Tradition bereichert, genährt durch eine auch starke Rechtsprechung, Lehre und Praxis. Dies trägt zur Rechtssicherheit für die Vertragsparteien bei. Die Handelsgerichte sind befugt, Streitigkeiten zu beurteilen, sofern eine Schiedsklausel vereinbart worden ist. Alternativ ist der Rückgriff auf Schlichtungsverfahren möglich.

STÄRKUNG DER RECHTE DER MINDERHEITSAKTIONÄRE

Wenn man ein Minderheitsgesellschafter und dazu Ausländer ist, ist es besser, die SAS als eine andere Struktur wie die anonyme Gesellschaft zu wählen, wo das Gesetz der Mehrheit alle Befugnisse gibt. In der SAS kann man bestimmte verstärkte Rechte der Minderheit verhandeln und in den Statuten registrieren. Es gibt verschiedene Vorgehensmöglichkeiten: eine oder mehrere Positionen im Aufsichtsrat garantieren lassen, vorsehen, dass eine Entscheidung nur mit Zustimmung eines Partners oder einer Kategorie von Partnern getroffen werden muss, die Mehrheiten stärken , um eine Sperrminorität zu garantieren, ein Vetorecht verbunden mit einer Aktion verleihen (spezifische Aktion / Golden share). In solchen Gesellschaften sowie in den gemeinsamen Ventures (Joint Ventures), die gemeinsam verwaltet werden, sollten auch Situationen von Deadlock und den Ausweg vorsehen. Ausstiegsklauseln durch Verkauf oder Kauf oder Auktionen können bereitgestellt werden.

All diese Rechte sollten in den Statuten der SAS vorgesehen werden, die ihr die maximale Effizienz verleihen. Es ist auch möglich aus Gründen der Diskretion, sie in einem Aktionärbindungsvertrag einzubeziehen.

EINE GÜNSTIGE REGELUNG FÜR DEN RÜCKKAUF VON AKTIEN

Rechtlich gesehen hat die SAS zwei Systeme zur Verringerung des Eigenkapitals. Erstens kann sie eine Kapitalherabsetzung im Wege einer Rücknahme von Aktien, nach dem Gemeinschaftsrecht realisieren, das streng diese Vorgänge reguliert: Niveau der Eigenmitteln zur Verfügung, Gleichheit unter Partnern, Recht auf Widerstand der Gläubiger. Auf der anderen Seite ermöglicht das SAS- spezielle Gesetz die Organisation von Rückkäufen von Aktien nach einem vereinfachten System (Art. G. 227-16 ff. des Handelsgesetzbuchs). Diese Operationen erlauben ihr, dem Gemeinschaftsrecht zu entgehen. Diese Flexibilität ist viel mehr von Vorteil, da die Besteuerung von den Rückkäufen verbessert worden ist: der Rücknahmenerlös wird jetzt als Mehrwert und nicht als Dividende eingeführt. So gilt der Beitrag von 3 % auf Dividenden nicht mehr an diesem Vorgang. Die gebietsfremden Partner werden weiteren Quellensteuern auf Dividenden, auf Erlösung nicht mehr unterzogen, der Mehrwert ist in Frankreich in der Regel nicht steuerpflichtig nach den wichtigsten Steuerabkommen. Für weitere Details über die Regelung der SAS siehe Michel Germain und Pierre-Louis Périn, SAS - die vereinfachte Aktiengesellschaft Editionen Joly - Lextenso, 5. Auflage 2013 2 Organisation für die Harmonisierung des Wirtschaftsrechts in Afrika 1

DOING BUSINESS IN FRANCE • 23

DER EXPERTENRAT PROJEKTSZERTIFIKAT, EINMALIGE BEWILLIGUNG: TESTS ZUR VEREINFACHUNG DER UMWELTVERFAHREN Die Projekte für die industriellen und landwirtschaftlichen Einrichtungen betreffend die Umwelt benötigen verschiedene Berechtigungen aus verschiedenen Umweltschutz- oder Stadtplanugsregelungen, die jedoch von der gleichen Verwaltungsbehörde ausgestellt werden. Diese Verordnungen unterliegen regulatorischen, periodischen Gesetzesänderungen. Zur Vereinfachung und Sicherung dieser Genehmigungsverfahren testet die Regierung zwei neue Rechtselemente: das Projektszertifikat und die einmalige Bewilligung. Guillaume Forbin RECHTSANWALT

Lamia M’Zebla RECHTSANWALT

ALTANA

A

LTANA ist eine französische Wirtschaftskanzlei. Mit einem Team von 60 Anwälten und Juristen berät das Unternehmen seine Kunden in deren Umsetzungs- und Partnerschaftsstrategien, bei Übernahmen und Rechtsstreitigkeiten

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1. EINE VEREINFACHUNG DES VERFAHRENS IN DER TESTPHASE Jeder Verantwortliche eines Projekts einer genehmigungspflichtigen Anlage, das für den Schutz der Umwelt (ICPE) oder von Einrichtungen, Strukturen und Arbeiten für Unternehmen durch die Gesetzgebung auf dem Wasser (Jota) eingestuft worden ist, kann sich jetzt an den Präfekten für einen Zertifikatsantrag des Projektes wenden. Das Projekt-Zertifikat wird ein Zertifikat von der Verwaltung innerhalb einer Frist von zwei Monaten erhalten, das die Verfahren angeben wird, denen das Projekt in Bezug auf die verschiedenen Gesetze und Verordnungen unterliegt, und sieht die Verpflichtung von der Verwaltung bei der Identifizierung der geltenden Verfahren und Fristen vor, wofür sie die Entscheidungen im Rahmen ihrer Zuständigkeit treffen wird. Die Verwaltung ist haftbar bei unrichtigen Angaben oder Fehlern und der NichtEinhaltung der Fristen. Das Zertifikat definiert die Regeln für das Projekt zum geltenden Zeitpunkt der Emission für einen Zeitraum von 18 Monaten (verlängerbar bis sechs Monate auf Antrag des Projektbesitzers), abgesehen davon, dass der Projektbesitzer von neuen Bestimmungen profitieren will, welche für ihn günstiger sind. Im Hinblick auf die einmalige Bewilligung infolge der Prüfungsprozedur und der öffentlichen Untersuchung für die beantragten Genehmigungen, kann der Präfekt eine einzige Genehmigung ausstellen, die alle notwendigen Berechtigungen zur Realisierung des Projekts deckt. Bei ICPE-Projekten umfasst die Genehmigung die ICPEBerechtigungen, Baugenehmigungen, Rodungsbewilligungen, Ausnahmen, die dem Verbot der

1•

Verletzung von geschützten Arten und Lebensräumen abweichen und Berechtigungen in Bezug auf das EnergieGesetz. Für die IOTA-Projekte umfasst sie die gleichen Berechtigungen zusammen mit den IOTA-Berechtigungen und ohne die Berechtigungen der Stadtplanung.

2. EINE VERALLGEMEINERUNG DES VERFAHRENS GEMÄSS DEM GESETZENTWURF „MACRON“ - DERZEIT IN DISKUSSION Diese geographisch begrenzten Tests haben eine Dauer von drei Jahren, wurden im April 2014 (im Juni in der Bretagne) begonnen, und werden Ende März 2017 beendet. Das Projekt-Zertifikat gilt für die ICPE-Vorhaben in der Bretagne, Champagne-Ardenne, Aquitaine und FrancheComté (mit Ausnahme von Zuchteinrichtungen in der Bretagne) sowie IOTA-Projekte in Aquitaine und FrancheComté. In Franche-Comté wird es für Bebauungsprojekte erprobt. Der Test der einzigen Bewilligung gilt für die Gesamtheit der ICPE-Vorhaben in Champagne-Ardenne und FrancheComté. Es wird auf Projekte von Energieversorgungs­ einrichtungen für die Regionen Basse-Normandie, Bretagne, Champagne-Ardenne, Franche-Comté, MidiPyrénées, Nord-Pas-de-Calais und Picardie beschränkt sein. Es wurde auch auf die Projekte IOTA in Rhône-Alpes und Languedoc-Roussillon erweitert.

ERFOLGREICHE ANSIEDLUNG IN FRANKREICH

Somit können Champagne-Ardenne und Franche-Comté, die Förderer des Projektes, vom Zertifikatsprojekt und der einzigen Bewilligung für das gleiche Projekt ICPE profitieren. Das Gesetz vom 20. Dezember 2014 verlängert den Test der einzigen Bewilligung für die am Ende der Testphase eingereichten Anträge, und der sogenannte Projektentwurf „Macron“ der noch im Parlament diskutiert wird, will das Projektzertifikat auf die Île-de-France und die Bewilligung auf das ganze französische Gebiet erweitern. Der Test darf für einen Zeitraum von drei Jahren ab Inkrafttreten des Gesetzes dauern, welches bei Verabschiedung die Testdauer um mindestens ein Jahr verlängern wird. Eine Bilanz wird am Ende des ersten Jahres erwartet und sollte bald erscheinen. Die Schaffung von industriellen, energetischen und landwirtschaftlichen Projekten in einem Teil des französischen Territoriums ist somit vereinfacht und gesichert und sollten künftig verallgemeinert werden.

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2

DIE FRANZÖSISCHE SOZIALGESETZGEBUNG DIE ARBEITSVERHÄLTNISSE IM UNTERNEHMEN

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MOTIVATION, EINBEZIEHUNG UND MITBESTIMMUNG IHRER MITARBEITER

33

ORGANISATION DER ARBEITSZEIT EINE VERHANDLUNG IM UNTERNEHMEN

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EINE GÜNSTIGE UMGEBUNG FÜR DIE SELBSTVERWIRKLICHUNG IHRER MITARBEITER

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2 DIE FRANZÖSISCHE SOZIALGESETZGEBUNG In den vergangenen Jahren wurde das Arbeitsrecht grundlegend geändert, um den Arbeitsmarkt flexibler und moderner zu gestalten. Mit diesem Ziel wurde die Sozialpartnerschaft gestärkt. • Mit dem Ziel der Einrichtung eines neuen rechtlichen Rahmens haben mehrere nationale Konferenzen ermöglicht, gemeinsame Entscheidungen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen herbeizuführen und Zukunftsmaßnahmen zu ergreifen. Diese Sozialpartnerschaft begründet nunmehr die französische Sozialgesetzgebung und ist das Hauptwerkzeug für deren Modernisierung. Ex.: Durch Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern wurde das Gesetz zur Beschäftigungssicherung vom 14. Juni 2013 beschlossen, dass neue Maßnahmen einführt: Mobilität der Arbeitnehmer, Vorwegnahme von Entwicklungen, Absicherung der Berufslaufbahnen, Neugestaltung der Vorschriften für betriebsbedingte Kündigungen mit vorgegebenen Verfahrensfristen und der Zielstellung des Ausbau der Schlichtungen zur Beilegung von Streitigkeiten. • Um den Unternehmen zu ermöglichen, die Bestimmungen der Sozialgesetzgebung mit ihrer Aktivität in Einklang zu bringen, wird das Unternehmen der wichtigste Ort für die Gestaltung von gesellschaftlichen Normen für mehr Flexibilität und Steigerung der Beschäftigung. Ergänzend zu dieser Entwicklung hin zu einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes wurden Maßnahmen getroffen, die die Senkung der Arbeitskosten sowohl für Niedriglöhne („Null Sozialabgaben URSSAF"), durchschnittliche Löhne (Steuergutschrift für Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung) Die Beschäftigung von jungen und älteren Arbeitnehmern wird ebenfalls gefördert (Lehrvertrag, Generationenvertrag).

I - DIE ARBEITSVERHÄLTNISSE IM UNTERNEHMEN I.1. - EIN FREI VERHANDELTER ARBEITSVERTRAG Die verschiedenen Formen von Arbeitsverträgen ermöglichen Arbeitgebern, ihre Personaleinstellungen bedarfsgerecht zu planen. Die Vertragsklauseln ermöglichen mehr Flexibilität im Arbeitsverhältnis. Sie dürfen jedoch nicht dem Arbeitsgesetzbuch und dem für das Unternehmen geltenden Rahmentarifvertrag zuwiderlaufen.

Der unbefristete Arbeitsvertrag (CDI) Form und Sprache Meistens in schriftlicher Form abgefasst, obwohl dies für einen CDI nicht vorgeschrieben ist, und in diesem Falle zwingend in französischer Sprache. Arbeitnehmer, deren Muttersprache nicht Französisch ist, können vor Unterzeichnung eine Übersetzung verlangen. Klauseln Im Arbeitsvertrag müssen zwingend die Vergütung sowie die Aufgaben des Arbeitnehmers, ferner die Dauer und der Ort der

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Arbeit genannt sein. Weitere Klauseln werden im Prinzip durch die Parteien frei bestimmt, die einen großen Spielraum bezüglich des Inhalts des Vertrages haben: Zielklausel hinsichtlich der Entlohnung, Mobilitätsklausel, Vielseitigkeitsklausel, Wettbewerbsverbotsklausel oder Akquisitionsverbot, Erfindungsund Urheberrechtsklausel; etc. Vergü-tung • Mindestsumme (ab 1. Januardes Jahres): im Jahre 2015 9,61 € brutto pro Stunde, dies entspricht 1457,52 € pro Monat für 35 Stunden in der Woche oder 1665,73 € pro Monat für 39 Stunden in der Woche (mit einer Lohnsteigerung von 25% zwischen 35 Stunden und 39 Stunden). • D ie Vergütung kann durch Sachleistungen oder ein Erfolgsbeteiligungssystem ergänzt werden. Probezeit Die Probezeit ermöglicht dem Arbeitgeber, die Kompetenzen des Arbeitnehmers einzuschätzen. Während der Probezeit kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag beenden, ohne Gründe zu benennen und ohne Zahlung einer Abfindung. Die Probezeit und ihre Verlängerung

2 • DIE FRANZÖSISCHE SOZIALGESETZGEBUNG

haben Geltung, sofern sie explizit in der schriftlichen Bestätigung oder im Arbeitsvertrag genannt werden.

Tag pro Woche innerhalb von 2 Wochen. Bei höheren Laufzeiten beträgt die Höchstdauer der Probezeit einen Monat.

Für unbegrenzte Arbeitsverträge beträgt die Höchstdauer der Probezeit 2 Monate für Arbeiter und Angestellte sowie 3 Monate für Industriemeister und Techniker, 4 Monate für Führungskräfte. Die Probezeit kann in 4, 8 und 8 Monaten einmal entsprechend der Aufgabe des Arbeitnehmers verlängert werden (Verlängerungszeitraum eingeschlossen), wenn eine erweiterte Branchenvereinbarung dies erlaubt.

Höchstdauer Je nach Fall für die Inanspruchnahme dieser Möglichkeit maximal 18 Monate oder bis zur Rückkehr des abwesenden Arbeitnehmers. Es ist möglich, mit Führungskräften und Ingenieuren befristete Arbeitsverträge (CDD) mit einem bestimmten Vertragsziel für eine Dauer von 18 und 36 Monaten zur Erfüllung einer vertraglich genau bezeichneten Aufgabe abzuschließen. Ein CDD mit genau bezeichnetem Vertragsziel muss durch eine Branchenvereinbarung oder in einer Betriebsvereinbarung vorgesehen sein. Es kann ebenfalls ein in „Senior"-CDD mit einem Arbeitssuchenden abgeschlossen werden, der älter als 57 Jahre ist.

FÜR MEHR INFORMATIONEN + Inhaber von Unternehmen sind nicht durch einen Arbeitsvertrag, sondern durch einen unternehmerischen Auftrag gebunden. Ihre Berufung, Vergütung sowie die Bedingungen ihrer Abberufung werden in den Satzungen von Firmen frei festgelegt. Unter bestimmten Bedingungen ist es jedoch möglich, die Funktion als Inhaber eines Unternehmens mit einem Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen für besondere technische Aufgaben zu verbinden (zum Beispiel, für Generaldirektoren von Aktiengesellschaften, Präsidenten von SA und SAS sowie Minderheits-Geschäftsführer von SARL).

Der unbefristete Arbeitsvertrag (CDI) Um kurzfristigen Erfordernissen gerecht zu werden, können für begrenzte Dauer zusätzliche Arbeitskräfte angefordert werden.

Entschädigung bei Vertragsbeendigung LArbeitnehmer hat Anspruch auf eine Entschädigung bei Vertragsbeendigung, wenn der CDD ausläuft und nicht durch einen CDI fortgesetzt wird. Ihre Höhe beträgt 10% der gesamten während der Vertragslaufzeit gezahlten Bruttovergütung. Jedoch kann dieser Betrag durch einen Tarifvertrag oder durch eine erweiterte Branchenvereinbarung auf 6% begrenzt werden, (oder durch einen Betriebsvertrag sowie eine Betriebs- oder Standortvereinbarung). In diesem Falle müssen dem Arbeitnehmer Gegenleistungen angeboten werden, v.a. in Form eines erweiterten Zugangs zu Weiterbildungsmaßnahmen (Fortbildung, Kompetenzbilanz).

IM DETAIL

Fälle für die Inanspruchnahme dieser Möglichkeit Zeitweise Erhöhung der Unternehmensaktivitäten, begrenzte Arbeitsverträge (nach einigen branchenspezifischen Erfordernissen); Durchführung eines Auftrages durch eine Führungskraft oder einen Ingenieur unter bestimmten Bedingungen; Vertretung eines abwesenden Arbeitnehmers; Vertretung eines zeitweise in Teilzeit arbeitenden Arbeitnehmers; Überbrückung bis zum Arbeitsantritt eines neuen Arbeitnehmers. Der befristete Arbeitsvertrag darf weder zum Zweck noch zur Auswirkung haben, dass eine mit der normalen und fortwährenden Tätigkeit des Unternehmens verbundene Stelle dauerhaft besetzt wird.

TARIFVERTRÄGE

F orm und Sprache Zwingend in Schriftform und in französischer Sprache.

• Branchenvereinbarungen: gemeinsamen berufsspezifische Regelungen. Zwingende Vorschriften des Zweiges sind: Mindestlöhne, Klassifizierung, gemeinschaftliche Fürsorge und solidarische Umverteilung von Ausbildungsmitteln.

Klauseln Im Vertrag müssen vor allem die Dauer des Auftrages und die Aufgabenstellung für den Vertrag näher bezeichnet werden (siehe Fälle für die Inanspruchnahme dieser Möglichkeit). Probezeit Die Probezeit ermöglicht dem Arbeitgeber, die Kompetenzen des Arbeitnehmers einzuschätzen. Während der Probezeit kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag beenden, ohne Gründe zu benennen und ohne Zahlung einer Abfindung. Die Probezeit und ihre Verlängerung haben Geltung, sofern sie explizit in der schriftlichen Bestätigung oder im Arbeitsvertrag genannt werden. Bei befristeten Arbeitsverträgen beläuft sich die Dauer der Probezeit bei Verträgen von mindestens 6 Monaten auf einen

Soweit gesetzlich zulässig, können die Sozialpartner von bestimmten rechtlichen und regulatorischen Vorschriften über Tarifverträge abweichen. • Branchenübergreifende Vereinbarungen: Vereinbarungen auf nationaler Ebene für die Gesamtheit der Verhandlungsebenen. • Accords de branche : contenant les règles communes à une profession. Les règles impératives de la branche sont : les salaires minima, la classification, les garanties collectives en matière de prévoyance et de mutualisation des fonds de formation.

Unternehmens- oder Betriebsvereinbarungen können von den Bestimmungen eines Branchen- oder Tarifvertrags abweichen. Sie sind also nicht obligatorisch oder schließen diese Möglichkeit nicht ausdrücklich aus. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit der Mitarbeiter durch einen Unternehmensvertrag organisieren, der von den Vereinbarungen auf höherer Ebene abweichen kann.

FÜR MEHR INFORMATIONEN + Dies ist die tatsächliche Unternehmenstätigkeit, nach dem Gesellschaftszweck und dem sozialen Statut, die den geltenden Tarifvertrag bestimmt. www.legifrance.fr, Thema Tarifverträge.

DOING BUSINESS IN FRANCE • 29

IM DETAIL GEFÖRDERTE ARBEITSVERTRÄGE Spezifische Verträge ermöglichen die Integration von Arbeitnehmern mit mittelfristigen oder langfristigen Ausbildungsbedürfnissen in Ihr Unternehmen. Mit diese Verträgen können Arbeitsplatzsubventionen beantragt werden. Grundsatz des Vertrages

Modalitäten und besondere Hilfen

Ausbildungsvertrag

Übernahme eines Jugendlichen von 16 bis 25 Jahre in abwechselndem Ausbildungsmodus zwischen theoretischer Ausbildung in einem Ausbildungszentrum (CFA) und praktischer Berufsausbildung beim Arbeitgeber.

Dauer des Vertrages: - zwischen einem Jahr und 3 Jahren je nach Berufszweig und angestrebtem Abschluss. - oder für unbegrenzte Dauer mit Ausbildungszeit. Lohn: 25 % bis 78 % des gesetzlichen Mindestlohnes gemäß dem Alter und dem Voranschreiten bei der Absolvierung des Ausbildungszyklus. Fördermittel: jährliche regionale Fördermittel von mindestens 1000 Euros (Unternehmen mit weniger als 11 Beschäftigten, Steuergutschrift von 1600 oder 2200 Euros pro Beschäftigtem, teilweise Freistellung von Arbeitgeber-Sozialabgaben.

Beschäftigungsvertrag

Übernahme einer Person zur Eingliederung oder im Alter von 16 bis 25 Jahren, die wünscht, ihre ursprüngliche Ausbildung durch eine einmalig verlängerbare Beschäftigungsmaßnahme zwischen 6 und 12 Monaten ergänzen möchte. Berufsbegleitende Ausbildungsgänge

Dauer des Vertrages, unbefristet oder befristet Lohn: 55% bis 100% des Mindestlohnes entsprechend Alter und Qualifikationsstufe. Fördermittel, Ausbildungsausgabenerstattung für den Ausbilder und in einigen Fällen Freistellung von einigen Sozialabgaben und unter bestimmten Bedingungen, Förderung von maximal 2000 Euros.

Generationenvertrag1

Einstellung eines jungen Mitarbeiters mit einem CDI und längere Beschäftigung dieses Arbeitnehmers oder Einstellung eines Seniors mit dem Ziel, die Weitergabe von Wissen und Kompetenzen zu fördern.

Unternehmen mit weniger als 300 Arbeitnehmern: Förderung von 4000 oder 8000€ pro Jahr in einem Zeitraum von 3 Jahren.

1- Unternehmen mit 300 oder mehr Arbeitnehmern müssen entweder eine Branchenvereinbarung „Generationenvertrag" oder eine Betriebsvereinbarung sowie einen Aktionsplan zu diesem Thema vereinbart haben. Ist dies nicht der Fall, werden Gebühren erhoben.

IM EINZELNEN In Frankreich stehen Ihnen Personalbeschaffungsdienste zur Verfügung, die Ihnen dabei helfen,; die Mitarbeiter zu finden, nach denen Sie suchen. ZUKÜNFTIGE MITARBEITER FINDEN UND AUSWÄHLEN

Pôle emploi kann Unternehmen bei der Einstellung von Mitarbeitern unterstützen: Information über die von der Firma ausgeschriebenen Arbeitsplätze, Kennzeichnung der Profile, Vorauswahl der Bewerber, Angebot und Organisation von Schulungen vor der Einstellung. Internetseite von Pôle emploi ZUR AUSBILDUNG VON ARBEITNEHMERN

Der Staat und die Regionen, welche die Kompetenzen für die berufliche Weiterbildung haben, können für Unternehmen, die sich neu ansiedeln, Bildungsmaßnahmen anberaumen, um die Kenntnisse zukünftiger Arbeitnehmer aus spezifischen Kategorien aufzufrischen und sie weiterzubilden. Aufgrund des vorläufigen Ausbildungsplanes des Unternehmens können Beihilfen zur Ausbildung von zukünftigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmern, die im Unternehmen beschäftigt

Änderung des Arbeitsvertrages eines Arbeitnehmers Änderung eines wichtigen Bestandteils des Arbeitsvertrages Als wichtige Bestandteile gelten Vergütung, Qualifizierung und im Allgemeinen die Aufgaben des Arbeitnehmers sowie jeder für den Arbeitnehmer bei Abschluss des Vertrages ausschlaggebende Umstand (unter der Voraussetzung, dass dies

30 • AUSGABE MÄRZ 2015

sind, bewilligt werden. Diese Beihilfen haben zum Ziel, einen Teil der Kosten der externen Ausbildung (Berufsbildungszentrum) und/ oder im Unternehmen (für mehr Informationen, lesen Sie bitte das Kapitel V). ARBEITSPLATZSUBVENTIONEN

Sie werden in Form von Sozialabgabenverminderungen angeboten (Erleichterung für niedrige Löhne oder Freistellungen in bestimmten Gebieten) sowie Einstellungsprämien für spezifische Kategorien (Vertrag mit Beihilfen für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern). Seit dem 1. Januar 2010 kann jedes Unternehmen ein Sozialabgabenruling beantragen, um von der Verwaltung zu erfahren, ob es für diese Maßnahmen förderfähig ist. Das Ruling ist der betreffenden Einziehungsstelle für Sozialabgaben (meistens die URSSAF) zukommen zu lassen.

eindeutig und genau durch eine Vertragsklausel festgelegt ist). Die Änderung des Arbeitsvertrages kann nicht nur den Arbeitgeber auferlegt, sondern nur vorgeschlagen werden. Im Versagungsfall muss der Arbeitgeber entweder die Änderung des Vertrages ablehnen oder den Arbeitnehmer entlassen. Zum Beispiel wären der Wechsel von einer Tages- zu einer Nachtschicht sowie der Wechsel des Arbeitsortes (von

2 • DIE FRANZÖSISCHE SOZIALGESETZGEBUNG

Nordfrankreich nach Südfrankreich) grundlegende Veränderungen des Vertrages - außer, es ist eine Mobilitätsklausel enthalten.

I.3 - DIE EINVERNEHMLICHE AUFLÖSUNG DES UNBEFRISTETEN ARBEITSVERTRAGES

Einfache Änderung der Arbeitsbedingungen In diesem Falle macht der Arbeitgeber von seiner Weisungsbefugnis Gebrauch. Die Ablehnung durch den Arbeitnehmer zieht nicht automatisch eine Auflösung des Vertrages nach sich, sie kann jedoch einen schwerwiegenden Fehler bedeuten, den der Arbeitgeber eventuell durch Kündigung aufgrund von Fehlverhalten ahnden kann.

Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer können gemeinsam entscheiden, den unbefristeten Arbeitsvertrag einvernehmlich aufzulösen. Das Verfahren ist eher unkompliziert gestaltet. Es muss ein Gespräch zur Vereinbarung der Auflösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geführt werden, in dem die Rahmenbedingungen der Auflösung besprochen werden. Der Arbeitnehmer kann eine Person ihrer Wahl, die zum Personal des Unternehmens gehört, hinzuziehen.

I.2 - EINFACHE EINSTELLUNGSFORMALITÄTEN, ELEKTRONISCH ABGEWICKELT • Verwaltungsformalitäten für die Einstellung werden v.a. dank der Einstellungserklärung (DPAE) reduziert. Der Arbeitgeber muss sie in den 8 Tagen vor Arbeitsantritt des Arbeitnehmers ausfüllen und sie der URSSAF des Unternehmensstandortes melden. Die Anmeldung kann elektronisch vorgenommen werden.  Durch sie können Sie mit einer einzigen Formalität folgende Schritte erledigen: die Anmeldung des Arbeitnehmers bei der Sozialversicherung (außer bei Entsendungen), Anmeldung bei der Arbeitsmedizin, Organisation der vorgeschriebenen medizinischen Untersuchung und Anmeldung zur Arbeitslosenversicherung (Pôle emploi). • Zusätzlich zur DPAE müssen folgende Maßnahmen getroffen werden: - Anmeldung des ersten eingestellten Arbeitnehmers bei der Inspection du travail, - Anmeldung bei den Zusatzrentenkassen 3 Monate nach Gründung des Unternehmens, - die für die Einstellung eines ausländischen Mitarbeiters (NichtEU-Bürger) notwendigen Formalitäten.

IM DETAIL DIE GENEHMIGUNG AUSLÄNDISCHE FIRMEN (TFE) EINE VEREINFACHUNG DER ANMELDEFORMALITÄTEN FÜR AUSLÄNDISCHE FIRMEN OHNE SITZ IN FRANKREICH

Durch die TFE sendet ein ausländischer Arbeitgeber ohne Sitz in Frankreich eines in Frankreich sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmers jeden Monat ein vereinfachtes Formular an die zentrale Dienststelle für ausländische Firmen (URSSAF Bas-Rhin), welche: • die Berechnung der fälligen Sozialversicherungsbeiträge für die Bruttovergütung des Arbeitnehmers und die Begleichung bei den Sozialversicherungsträgern übernimmt; • die Lohnabrechnung ausstellt und dem Unternehmen zur Aushändigung an den Arbeitnehmer zustellt; • Anmeldungen zur Sozialversicherung vornimmt.

FÜR MEHR INFORMATIONEN + www.tfe.urssaf.fr

Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer unterzeichnen eine Vereinbarung zur Auflösung des Arbeitsvertrages, die v.a. das Datum und die Höhe der Auflösungsentschädigung festlegt. Ab diesem Zeitpunkt gilt ein Rücktrittsrecht von 15 Tagen. Nach dieser Frist muss die Vereinbarung durch die Gebietseinheit (UT) der Regionaldirektion für Unternehmen, Wettbewerb, Konsum, Arbeit und Beschäftigung (DIRECCTE) innerhalb von 15 Werktagen bestätigt werden. Die UT prüft die Auflösung auf Erfüllung der formalen Anforderungen, Zustimmung der Parteien und Auflösungsvereinbarung, die nicht geringer als de gesetzlich (ode0r, sofern diese eher angemessen ist, tarifvertraglich) festgelegte Kündigungsabfindung sein darf. Die einvernehmliche Vertragsauflösung schließt Entlassung und Kündigung aus, da sie der anderen Partei nicht auferlegt werden kann. Im Falle einer gerichtlicher Anfechtung muss dieser innerhalb von 12 Monaten nach Bestätigung der Vereinbarung eingereicht werden. Für weitere Informationen: Bestätigung einer einvernehmlichen Auflösung im Internet: www.telerc.travail.gouv.fr

IM DETAIL VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE INTERNE MOBILITÄT IM UNTERNEHMEN SCHAFFEN Der Arbeitgeber kann eine Betriebsvereinbarung mit den Sozialpartnern abschließen, in der die Rahmenbedingungen der beruflichen oder geographischen internen Mobilität der Arbeitnehmer im Rahmen von kollektiven Maßnahmen der laufenden Organisation. Der Arbeitnehmer muss einverstanden sein. Bei Ablehnung gilt die Kündigung als betriebsbedingt.

I.4 - KÜNDIGUNG AUS PERSÖNLICHEM ODER BETRIEBSBEDINGTEM GRUND Kündigungen können entweder aus betriebsbedingten oder aus Gründen in Zusammenhang mit der Person des Arbeitnehmers ausgesprochen werden. Wie in vielen Ländern auch, muss eine Kündigung ausreichend begründet sein (wirklicher und ernsthafter Grund) und die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensweisen einhalten (entsprechend des Kündigungsgrundes, der Anzahl der von der Kündigung betroffenen Arbeitnehmern und des Personalbestandes des Unternehmens). DOING BUSINESS IN FRANCE • 31

Betriebsbedingte Kündigungen: seit Juli 2013 ein vereinfachtes Verfahren Betriebsbedingte Kündigungen können aufgrund der Streichung, der Veränderung eines Arbeitsplatzprofils oder der Änderung eines wesentlichen Bestandteils des Arbeitsvertrages, die durch den Arbeitnehmer abgelehnt werden, ausgesprochen werden, wenn Sie aufgrund folgender Umstände ausgesprochen werden: • wirtschaftliche Schwierigkeiten; • technische Veränderungen; • Neustrukturierungen zur Beibehaltung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens; • Einstellung einer Tätigkeit. Sofern weniger als 10 Arbeitnehmer innerhalb von 30 0Tagen durch betriebsbedingte Kündigungen betroffen sind, müssen die Arbeitnehmer einzeln zu Vorgesprächen geladen werden. Kündigungen können daraufhin nach Ablauf einer Frist von 7 Tagen nach dem Gespräch (oder 15 Tagen bei Leitungspersonal) ausgesprochen werden. Sofern die Kündigung 2 oder mehr Arbeitnehmer betrifft, muss der Arbeitgeber zunächst die Personalvertreter informieren und daraufhin schriftlich die DIRRECTE über die ausgesprochenen Kündigungen nach Versand der Kündigungsschreiben an die betreffenden Arbeitnehmer in Kenntnis setzen. Es gelten gesonderte Regeln für betriebsbedingte Kündigungen bei mehreren Arbeitnehmern, sofern diese mindestens 10 Arbeitnehmer in einem Zeitraum von 30 Tagen betreffen. In diesem Falle muss der Arbeitgeber im Voraus die Personalvertreter sowie die zuständige DIRRECTE informieren. Die Ausarbeitung eines „Beschäftigungserhaltungsplanes" (PSE) ist bei Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten zwingend vorgeschrieben, sofern die Kündigung mindestens 10 Beschäftigte in einem Zeitraum von 30 Tagen betrifft. Der PSE muss Lösungen für die Vermeidung von Arbeitsplatzstreichungen anbieten (Restrukturierung der Arbeitsprozesse im Unternehmen, Arbeitszeitteilung, Ein- und Ausgliederung von Beschäftigten, usw.) und die finanziellen Rahmenbedingungen für Kündigungen enthalten. Seit dem Gesetz zur Beschäftigungssicherung vom 14, Juli 2013 kommt ein PSE wie folgt zustande: • entweder durch eine gemeinsame Mehrheitsentscheidung mit den Vertretern der Arbeitnehmer. Eine solche Mehrheitsentscheidung wird anschließend durch die DIRECCTE innerhalb von 15 Tagen bestätigt. Die Verwaltung prüft vorwiegend, ob der Beschluss mehrheitlich gefasst wurde, ob die Verfahren eingehalten wurden, ob der Inhalt den g e s e t z l i c h e n Vo r s c h r i f t e n e n t s p r i c h t u n d o b Eingliederungsmaßnahmen vorliegen. • oder durch ein einseitiges Papier, das durch die DIRECCTE innerhalb von 21 Tagen bestätigt wird. Die Bestätigung ergänzt das Genehmigungsverfahren durch eine Prüfung des Inhaltes des Planes im Hinblick auf die Mittel, die dem Unternehmen zur Verfügung stehen. Eine Nichtantwort der DIRECCTE wird als Zustimmung gewertet.

32 • AUSGABE MÄRZ 2015

Fristen für die Einbeziehung des Betriebsrates Der Betriebsrat (oder die Personalvertreter) wird für die geplante Neustrukturierungsmaßnahme und für die Kündigungsvorhaben hinzugezogen. Der Betriebsrat gibt seine Stellungnahmen innerhalb folgender Fristen ab: • 2 Monate, wenn die Anzahl der Kündigungen nicht höher als 10 ist, • 3 Monate, wenn die Anzahl der Kündigungen zwischen 100 und 250 liegt, • 4 Monate, wenn die Anzahl der Kündigungen mindestens höher als 10 ist, Gerichtsstände und Fristen Gerichtsverfahren zu diesen beiden Verfahren liegen in der Zuständigkeit des Verwaltungsrichters. Er muss innerhalb von 3 Monaten eine Entscheidung fällen. Kündigungsabfindung bei betriebsbedingten Kündigungen Bei mehr als einem Jahr Dienstalter entspricht die Kündigungsabfindung bei betriebsbedingten Kündigungen mindestens 1/5 Monatslohn pro Dienstjahr (einschließlich Prämien und Boni), zzgl. 2/15 über 10 Arbeitsjahre hinaus. Bei Kündigung eines Arbeitnehmers mit 10 Dienstjahren und einer monatlichen Bruttovergütung von 2500 € beträgt die gesetzliche Kündigungsabfindung 5000 €, dies entspricht zwei Monatsgehältern (gesetzlich festgeschriebene Untergrenze). Die Tarifverträge sehen in einigen Fällen höhere Abfindungssummen als die gesetzlich festgeschriebenen Kündigungsabfindungen vor. Kündigungsabfindungen werden steuerlich und sozialversicherungsrechtlich begünstigt. Kündigungsabfindungen sind von der Sozialabgabenpflicht und von der Einkommensteuerpflicht befreit. Der freiwillige Vorruhestand durch Streichung, Veränderung eines Arbeitsplatzprofils oder Ablehnungen einer Änderung eines wesentlichen Bestandteils des Arbeitsvertrages werden als Kündigungen betrachtet.

IM DETAIL DIE VEREINBARUNGEN ÜBER LÄNGERE BESCHÄFTIGUNG Das Gesetz zur Beschäftigungssicherung vom 14, Juni 2013 bringt Unternehmen, die wirtschaftliche Schwierigkeiten haben, alternative Lösungen zur betriebsbedingten Kündigung vor allem mit Vereinbarungen über längere Beschäftigung. Bei schweren wirtschaftlichen Schwierigkeiten kann der Arbeitgeber zeitweise Arbeitszeitmodelle gestalten und die Vergütung von Arbeitnehmern auf 2 Jahre anpassen: • entweder durch mehrheitliche Betriebsvereinbarung, • oder durch einen einseitigen von der örtlich zuständigen Verwaltung bestätigten Plan (DIRRECTE). Ungeachtet der Anzahl von Arbeitnehmern, die die neuen Bedingungen der Beschäftigungsverlängerung ablehnen, finden die Regelungen zur betriebsbedingten Einzelkündigung für jeden einzelnen Fall Anwendung (daher ist es nicht notwendig, einen Plan zur Beschäftigungserhaltung bei mehr als 10 betriebsbedingten Kündigungen in einer Frist von 30 Tagen vorzulegen).

2 • DIE FRANZÖSISCHE SOZIALGESETZGEBUNG

Kündigung aus persönlichen Gründen Das Verfahren zur Kündigung aus persönlichen Gründen kann aufgrund eines persönlichen Fehlers oder eines nicht fehlerhaften Verhaltens, das aber dennoch erheblichen Schaden für die Interessen des Unternehmens nach sich zieht, ausgesprochen werden. Vor dem Verfahren ergeht oftmals eine Verwarnung. Der Arbeitnehmer muss die Gelegenheit haben, sich bei einem vorherigen Gespräch zu verteidigen, bevor die Kündigung tatsächlich realisiert werden kann. Der Arbeitgeber muss ebenfalls die gesetzliche oder tarifliche Kündigungsfrist einhalten, die dem Arbeitnehmer zusteht (grundsätzlich zwei Monate für Arbeitnehmer mit mehr als zwei Jahren Dienstalter). Kündigungsabfindungen aus persönlichen Gründen müssen nach neuer Gesetzeslage den Kündigungsabfindungen für betriebsbedingte Kündigungen entsprechen. Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Kündigungsabfindungen bei schweren oder schwerwiegenden Fehlern.

IM DETAIL DIE SCHLICHTUNGAUSSCHÜSSE FÜR SCHNELLE VEREINBARUNGEN ZUR LÖSUNG VON STREITIGKEITEN Um die Parteien zu einer schnellen Belegung von Streitigkeiten zu bewegen, ist bei Arbeitsgerichtsverfahren eine vorherige Anhörung vor dem Schlichtungsausschuss zwingend erforderlich. Sofern die Streitigkeit eine Kündigung betrifft, beinhaltet jede Vereinbarung vor dem Schlichtungsausschuss die Zahlung einer Pauschalabfindung an den Arbeitnehmer. Seit 2013 wird diese mit einer Tabelle berechnet. TABELLE ZUR BERECHNUNG DER SCHLICHTUNGSABFINDUNG Dienstalter des Arbeitnehmers

Höhe der Abfindung

Weniger als 2 Jahre

2 Monatsgehälter

Von 2 bis weniger als 8 Jahren

4 Monatsgehälter

Von 8 bis weniger als 15 Jahren

8 Monatsgehälter

Von 15 bis 25 Jahren

10 Monatsgehälter

Mehr als 25 Jahre

14 Monatsgehälter

wird in allen Altersversorgungssystemen angehoben (Erhöhung um ungefähr 4 Monate pro Jahr ab 1. Juli 2011). Das Renteneintrittsalter beträgt 62 Jahre für nach 1955 geborene Versicherte. Es bestehen Möglichkeiten zum Vorruhestand für lange Laufbahnen oder dauerhafte Berufsunfähigkeit. Die Renten werden durch die Erhebungsstellen bezahlt (paritätische Berufsstandsorganisationen).

II - MOTIVATION IHRER MITARBEITER: EINBEZIEHUNG UND MITBESTIMMUNG Die Vergütung der Arbeitnehmer und Prokuristen kann durch Beteiligungsmaßnahmen oder betriebliche Vermögensbildung. Die verschiedenen Arten von Instrumenten ermöglicht die Entstehung von Vergütungssystemen, die besonders den Erfordernissen der Unternehmen entsprochen haben (Rente und zusätzliche Kinderbeihilfe, Vertrieb von Aktienoptionen, betrieblicher Ver mögensbildungsplan, freiwillige Vermögensbildungspläne etc.). Die Teilhabe der Arbeitnehmer an den Betriebsergebnissen ist bei Unternehmen von mehr als 50 Mitarbeitern Pflicht. Teilhabe bedeutet, dass den Arbeitnehmern nach genauen Regeln ein Teil der Unternehmenserträge zuerkannt wird. Die Modalitäten dieses Mechanismus werden in einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und den Personalvertretern festgelegt. Die durch den Arbeitnehmer bezogenen Beträge werden nicht mehr automatisch während 5 Jahren eingefroren, da der Arbeitnehmer die Auszahlung der gesamten Beträge oder von Teilbeträgen beantragen kann. Die Auszahlung von Teilhabe unterliegt Sozialversicherungs- und Steuervorteilen (eingefrorene Beteiligungen) oder ausschließlich Sozialversicherungsvorteilen (Option des Arbeitnehmers oder sofortige Auszahlung). Die optionale Beteiligung, ermöglicht eine finanzielle Beteiligung der Arbeitnehmer an den Ergebnissen oder Leistungen ihres Unternehmens (oder der Mitgliedsunternehmen der Unternehmensgruppe, bei der die Arbeitnehmer beschäftigt sind). Als sofort verfügbare Beträge (ohne ohne Freistellungsfrist) werden aus der Beteiligung fälligen Summen in der Vereinbarung zur Einrichtung dieser Maßnahme. Diese Mechanismen haben kollektiven Charakter und ermöglichen keine individuelle Ausgestaltung.

I.5 - DIE RENTE Das Alter der Zwangsversetzung in den Ruhestand durch den Arbeitgeber ist auf 70 Jahre festgelegt . Der Arbeitgeber kann jedoch die Versetzung des Arbeitnehmers in den Ruhestand beantragen, sobald dieser entsprechend seines Geburtsjahres ein Alter zwischen 65 und 67 Jahren erreicht hat. Der Arbeitnehmer kann, wenn er vor dem 1. Juli 1951 geboren ist, ab einem Alter von 60 Jahren in Rente gehen. Dieses Renteneintrittsalter

Unternehmen, die ihren Mitarbeitern betriebliche Vermögensbildung ermöglichen, müssen bei Abschluss des Arbeitsvertrages ein Vermögensbildungsheft mit allen Maßnahmen vorlegen. Es ist ebenfalls möglich, Maßnahmen zur betrieblichen Vermögensbildung (PERCO für die Rentensparpläne oder PEE für die Bildung von Aktienportfolios) einzuplanen.

DOING BUSINESS IN FRANCE • 33

IM DETAIL DIE VERTRETUNG DES PERSONALS Die Vertretung des Personals unterscheidet sich nach Unternehmensgrößen in drei verschiedene Institutionen: • Bei Unternehmen mit mindestens 11 Mitarbeitern sind durch die Arbeitnehmer gewählte Betriebsräte mit der Vertretung persönlicher und gemeinsamer Forderungen zu Löhnen und zur Anwendung des Rechts betraut. • Der Betriebsrat (CE)ist in Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten vorgeschrieben. Von den Arbeitnehmern für 4 Jahre gewählt, ist er damit betraut, die kollektiven Interessen der Arbeitnehmer vor allem bezüglich seiner wirtschaftlichen Aufgaben, wie z.B. die Entwicklung des Unternehmens, zu vertreten, und, andererseits, soziale und kulturelle Aufgaben wahrzunehmen. Der Betriebsrat wird vom Arbeitgeber geleitet, der sich ggf. von zwei Mitarbeitern unterstützen lassen kann. • Der Betriebsrat gibt in mit dem Arbeitgeber abgestimmten Abständen (sonst beläuft sich die Frist auf einen Monat), unter Vorbehalt der gesetzlich festgeschriebenen Fristen, Stellungnahmen ab. • Wenn das Unternehmen weniger als 200 Mitarbeiter hat, kann der Arbeitgeber nach Absprache mit den Personalvertretern entscheiden, eine Gesamtpersonalvertretung zu bilden, die die Eigenschaften von Personalvertretern und Betriebsrat in einer einzigen gewählten Vertretung bündelt. • Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen ein Hygienekomitee, ein Sicherheitskomitee und ein Arbeitssicherheitskomitee einrichten, die Berufsrisikoverhütungsund Verbesserungsmaßnahmen für die Arbeitsbedingungen vorsieht.

ABSCHLUSS VON BETRIEBSVEREINBARUNGEN

Die Befugnis zur Verhandlung und zum Abschluss von Tarifverträgen ist den Vertretern der Gewerkschaftsorganisationen vorbehalten. Sollten keine Gewerkschaftsvertreter zugegen sein, kann eine erweiterte Branchenvereinbarung den Arbeitgeber ermöglichen, mit gewählten Personalvertretern zu sprechen (Betriebsrat oder Personalvertreter). Andernfalls (Mangelprotokoll) kann der Arbeitgeber dazu ermächtigt werden, mit einem bevollmächtigten Arbeitnehmer zu verhandeln (das Verhandlungsergebnis müsste den Arbeitnehmern des Unternehmens zur Abstimmung mit Mehrheitsentscheidung vorgelegt werden). Zur Gewährleistung einer besseren Vertretung der Arbeitnehmer im Unternehmen und einer realen Sozialpartnerschaft unternehmen die Sozialpartner auf Vorschlag der Regierung eine Reform der Arbeitnehmervertretung durch Gewerkschaften in den Unternehmen: • Eine Gewerkschaft muss von nun an 10 % der im ersten Wahlgang der Personalvertretungswahlen abgegebenen Stimmen auf sich vereinen. Sofern die Gewerkschaft im Unternehmen oder am Standort nicht repräsentativ ist, kann sie einen Vertreter des Abschnittes zur Vertretung im Unternehmen oder am Standort bestimmen und somit dafür Sorge tragen, dass die Gewerkschaft die Möglichkeit hat, bei den nächsten Personalratswahlen repräsentativ zu werden. • Die gemeinsamen Betriebsvereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie durch eine oder mehrere Gewerkschaften mit mindestens 30 % Stimmenanteil und in Abwesenheit einer Opposition von Gewerkschaften mit mindestens 50% Stimmenanteil unterzeichnet wurde.

Ihr Unternehmen

Beteiligung

Mitbestimmung

Sozialversicherungspflicht

Steuerpflicht

• Befreiung  von Sozialabgaben • Sozialabgabenpauschalbefreiung in Höhe von 20 %

•Steuerbefreiung (Gehälter, Ausbildung) und Beteiligungen (Weiterbildung, Bau) • Abzug der in die Beteiligungssonderrücklage eingezahlten Beträgen vom steuerpflichtigen Ertrag

• Befreiung  von Sozialabgaben • Sozialabgabenpauschalbefreiung in Höhe von 20 %

•A  bzug der in die Beteiligungssonderrücklage eingezahlten Beträgen vom steuerpflichtigen Ertrag • Steuerbefreiung (Gehälter, Ausbildung) und Beteiligungen (Weiterbildung, Bau) • Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern, die eine Beteiligungsvereinbarung vor dem 31. Dezember 2014 abschließen, erhalten eine Steuergutschrift von 30 % der bezahlten Prämien bis zu 200 000 € in 3 Jahren

Ihre Mitarbeiter Sozialversicherungspflicht

Steuerpflicht

Beteiligung

• Befreiung  von Sozialabgaben • Abgabenpflicht CSG und CRDS • Abgabenpflicht Zusatzsozialabgaben (6,80 %)

•N  icht zu besteuern (außer Zinsen von Festgeldkonten, die jährlich gutgeschrieben und nicht neu investiert werden)

Mitbestimmung

• Befreiung  von Sozialabgaben • Abgabenpflicht CSG und CRDS

•N  icht steuerpflichtig, wenn Einzahlung in einen Sparplan unter der jährlichen Sozialversicherungsbeitragsobergrenze

34 • AUSGABE MÄRZ 2015

2 • DIE FRANZÖSISCHE SOZIALGESETZGEBUNG

III - ORGANISATION DER ARBEITSZEIT: VERHANDLUNG IM UNTERNEHMEN Frankreich bietet eine große Flexibilität in der Organisation der Arbeitszeit. Sie können so Ihre Produktionseinrichtungen optimal nutzen und die Produktivität Ihres Unternehmens steigern. Die Arbeitszeit wird im Unternehmen verhandelt.

III.1 - DIE 35-STUNDEN-WOCHE: EINE FLEXIBLE UND WEIT GELOCKERTE REGEL Gesetzliche Arbeitszeit: 35 Stunden tatsächliche Arbeitszeit Es handelt sich um eine Bezugsdauer, über die hinaus Überstunden berechnet werden. Die 35-Stunden-Woche findet (wie ebenfalls die Regeln zur Nachtarbeit, zur täglichen und wöchentlichen Ruhezeit und zu den Ferientagen) keine Anwendung bei Führungskräften. Überstunden + 25 % Zulage für die ersten 8 Stunden, dann + 50 %. Eine Tarifvereinbarung kann eine geringere Zulage festlegen, in jedem Falle muss diese jedoch höher als 10 % sein. Die Zahlung von Überstunden kann durch eine Ausgleichsruhezeit ersetzt werden, wenn diese Möglichkeit in einer Tarifvereinbarung vorgesehen ist.

Überstundenkontingent Das Überstundenkontingent zur Verfügung des Arbeitgebers wird durch eine Betriebsvereinbarung festgelegt.(er umfasst allgemein 220 Stunden pro Arbeitnehmer), dies entspricht einer Jahresarbeitszeit von 1 827 Stunden,das heißt mehr als 39 Wochenstunden bei 47 Wochen. Die Betriebsvereinbarung kann ebenfalls festlegen, unter welchen Bedingungen Überstunden über dieses Kontingent hinaus abgeleistet werden. Über Bezahlung von Überstunden hinaus ist es notwendig, in diesem Falle die Meinung des Betriebsrates zu erfragen und Gegenleistungen einzuplanen. Maximale Arbeitszeit 10 Stunden pro Tag (Tarifausnahmen bis zu 12 Stunden) et 48 Stunden in einer Woche, maximal 44 Wochenstunden, möglich, durchschnittlich innerhalb von zwölf Wochen. Stunden-oder Tagespauschale für Führungskräfte Diese werden hinsichtlich der 35-Stunden-Woche nicht verrechnet. Es ist möglich, Stunden-oder Tagespauschalen für autonome, bezahlte Führungskräfte sowie für Angestellte, die mehr Selbstständigkeit in der Organisation ihrer Arbeit genießen und sich in nicht leitenden Positionen befinden, einzuführen. Der Pauschalvertrag muss gemeinsam mit dem Angestellten unterschrieben werden.

Die Arbeitszeit in Frankreich Gesetzliche Arbeitszeiten

Überstundenkontingent

Über das Kontingent hinaus

Betroffene Firmen

Alle Firmen

Toutes les entreprises

Kleine Firmen1

Arbeitszeit

35 Stunden wöchentlich oder 1607 Stunden jährlich

- Festlegung durch Tarifvertrag (oder der Firma oder standardmäßig der Branche) - Vorgeschriebenes Kontingent von 220 Überstunden also 39 Wochenstunde oder 1827 Stunden jährlich

Festlegung durch Tarifvertrag (oder der Firma oder standardmäßig der Branche) innerhalb der Grenzen der maximalen Arbeitszeiten (Regelung der EG)

Administrative Formalitäten

Keine

Einfache Information der EG

Verpflichtende Konsultation der EG

ohne Grund

- Durch Tarifvertrag oder Branchenvertrag vorgesehener Satz (mindestens 10 %) oder stattdessen - 25 % von der 36. bis zur 43. Arbeitsstunde oder 50% darüber hinaus

Gleiches Kontingent Überstunden

Gehaltserhöhung für Überstunden, die zusätzlich zum Gehalt fällig sind

Verpflichtende Ruhepausen als Ausgleich

ohne Grund

Allerdings sind die ausgleichenden Keine. Ruhepausen freigestellt innerhalb des Kontingents und müssen per Tarifvertrag festgelegt werden.

Große Firmen1

50 % über das Kontingent hinaus (d. h. 1/2 Stunde je Überstunde über das Kontingent hinaus)

100% über das Kontingent hinaus (d. h. 1 Stunde je Überstunde über das Kontingent hinaus)

1 - Kleine Firmen haben höchstens 20 Angestellte und große Firmen mindestens 21. 2 - Wenn ein Tarifvertrag dies vorsieht, kann die zusätzlich Bezahlung der Überstunden ganz oder teilweise durch ausgleichende Ruhepausen ersetzt werden.

DOING BUSINESS IN FRANCE • 35

Der Arbeitgeber muss die gemeinsame Regel befolgen, die besagt, dass die tägliche Ruhezeit 11 Stunden und die wöchentliche Ruhezeit 24 Stunden zusätzlich zur täglichen Ruhezeit beträgt. Bezahlter Urlaub und arbeitsfreie Tage sind von dieser Regel ebenfalls betroffen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Gespräch hinsichtlich der Arbeitsbelastung sowie der Vereinbarkeit von Berufs-und Privatleben zu führen. Tarifvertrag Stundenpauschale Wochen-oder Monatspauschale Jahrespauschale in Stunden oder Tagen (maximal 218 Tage) 1

nicht obligatorisch

•2

Arbeitsvertrag •



1 - Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, auf Ruhetage zu verzichten (der bezahlte Urlaub wird hier nicht mitgerechnet) und erhält im Gegenzug eine Gehaltserhöhung. Somit kann es bis zu 235 entlohnte Arbeitstage pro Jahr geben. Die Lohnerhöhung, von der der Arbeitnehmer profitiert, wird durch einen beigefügten Zusatz im ursprünglichen Pauschalvertrag festgelegt. Die Lohnerhöhung muss mindestens 10 % betragen. 2 - Der Arbeitsvertrag muss, in Anlehnung an die EU-Richtlinien, die Einhaltung der maximalen Arbeitszeiten sowie auch die tägliche-und die Wochenruhezeit garantieren.

III.2 - AUSDEHNUNG DES BEZAHLTEN URLAUBES Der bezahlte Urlaub beträgt 5 Wochen pro Jahr. Es ist dem Arbeitgeber erlaubt, seinem Angestellten den Urlaubsantritt zu verweigern, wenn die Arbeitsbelastung dies erfordert. Nichtsdestotrotz muss der Arbeitgeber seinem Angestellten einen 4-wöchigen Urlaub zwischen dem 1.nicht geltend und dem 31. Oktober. Im Durchschnitt kommen zum bezahlten Urlaub noch 10 freie Tage und, gegebenenfalls, noch weitere Beurlaubungen für familienbezogene Ereignisse (Heirat, Geburt, Tod) hinzu.

III.3 - DER SONNTAG IST ARBEITSFREI, JEDOCH GIBT ES DIESBEZÜGLICH EINE GELOCKERTE SONDERREGELUNG. Ein wöchentlicher Ruhetag von mindestens 24 Stunden, nämlich Sonntag, muss gewährt werden. Nichtsdestotrotz gibt es bezüglich der Sonntagsruhe einige Ausnahmen/Abweichungen: • Diese Abweichungen werden aufgrund ihrer Besonderheiten in touristisch interessanten Städten wie auch in Thermalgebieten und einigen touristischen Zentren gewährt. (Zum Beispiel: Industrieunternehmen, welche sich verändernde oder qualitätsmäßig schnell verschlechternde Produkte herstellen, Wartungsunternehmen usw.). • F ür Industrieunternehmen, die auf Stellvertretungsteams setzen, gelten vorübergehende Abweichungen. Es gibt auch Ausnahmeregelungen, die vom Präfekten innerhalb eines Monates getroffen werden. Damit versucht man, Nachteile für die Bevölkerung oder den normalen Betrieb zu verhindern;

36 • AUSGABE MÄRZ 2015

•B  ehördliche Genehmigungen können auch in Stadteinheiten von mehr als 1 Million Einwohner erteilt werden. Individuelle oder kollektive Ausnahmeregelungen werden vom Präfekt des Departements für eine Dauer von 5 Jahren erteilt. Der Bürgermeister darf fünf Mal pro Jahr Einzelhandelsgeschäfte anweisen, sonntags zu öffnen. Lebensmittelläden sind hiervon ausgenommen. Angestellte, welche eine wöchentliche Ruhezeit in Anspruch nehmen, werden mittels Geldleistungen entschädigt.

III.4 - PLANUNG DER ARBEITSZEIT FÜR DAS JAHR DURCH EINKOMMENSGLÄTTUNG Den Unternehmen stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, die Arbeitszeit, ohne Lohnmehrkosten an wirtschaftliche Herausforderungen anzupassen. Die Mittel für die Arbeitszeitplanung sind in einen gemeinsamen Rahmen eingebunden: Kollektiv kann beschlossen werden, dass die Arbeitszeit mehr als eine Woche beträgt. Dieser Beschluss ist auf ein Jahr begrenzt. Wenn ein Unternehmen zeitweilig in seiner Tätigkeit vorhersehbare, jedoch unregelmäßige Schwankungen hat, darf, solange der gesetzliche Rahmen eingehalten wird, die Arbeitszeit während einer bestimmten Zeitspanne erhöht oder reduziert werden. Dies erfolgt ohne Zusatzkosten. Die laufende Arbeit verursacht keine Lohnzusatzkosten. Der Arbeitgeber kann eine einseitige Entscheidung bezüglich der über mehrere Wochen laufenden Arbeit treffen. Die Abweichung vom Prinzip der Sonntagsruhe ist, je nach Tätigkeit, von Rechts wegen oder unterliegt einer behördlichen Genehmigung. Die Modalitäten hinsichtlich der Gestaltung der Arbeitszeit werden betrieblich vereinbart. Der Tarifvertrag fixiert die Bedingungen sowie die Ankündigungsfrist für Änderungen der Arbeitsdauer-oder Zeit(bei Fehler 7 Tage). Des weiteren fixiert der Tarifvertrag die Grenzen für die Abrechnung der Überstunden, die Einkommensglättung sowie die Grenze zum Beginn der Überstunden. Im Falle des Nichtvorhandenseins eines Tarifvertrages zur Planung der Arbeitszeit, kann der Arbeitgeber Arbeitszeitblöcke von maximal jeweils 4 Wochen organisieren. Schichtarbeit ist ebenfalls möglich. In diesen Fällen gibt es keine Erhöhung des Stundenlohns für Überstunden und keine Ausgleichsruhezeiten. Dies gilt von dem Moment an, wo die gesetzliche Arbeitszeit die Dauer des Arbeitszyklus nicht übertrifft.

2 • DIE FRANZÖSISCHE SOZIALGESETZGEBUNG

Modalitäten zur Organisation der Arbeitszeit Klassische Team-Arbeit

Wechselnde Teams

Prinzip

Schichten, die länger als die normalen Arbeitszeiten dauern 1

Roulements plus longs que les heures de travail normales

Beispiel

Team A: 6 h-14 h Team B : 14 h-22 h Team C : 22 h-6 h (3 Teams arbeiten jeweils 8 Stunden)

Team Team oder Team Team Team

Durchschnittliche Arbeitswoche

35 Stunden

35 Stunden

Wechselnde Teams

Produktionszyklus

Prinzip

Aufteilung zwischen den Angestellten, den Arbeitstagen und dem Urlaub

Während des Zyklus werden die Arbeitsstunden festgelegt

Beispiel

Team A : Montag-Freitag Team B : Dienstag-Samstag

Wochen 1 und 2: 44 h Woche 3: 38 h Wochen 4 bis 6: 28 h (Durchschnitt je Zyklus: 35 Stunden)

Durchschnittliche Arbeitswoche

35 Stunden

35 Stunden im Durchschnitt bei der Dauer eines Zyklus

A : 6 h-10 h/14 h-18 h B : 10 h-14 h/18 h-22 h A : 6 h-14 h B : 9 h-17 h C : 12 h-18 h

1 - Mit Sonderbestimmungen bezüglich Sonntagsarbeit.

IV - EIN GÜNSTIGES UMFELD FÜR DIE ENTFALTUNG IHRER MITARBEITER. Die Qualität der sozialen Absicherung in Frankreich garantiert Ihren Mitarbeitern ein positives Umfeld für die berufliche und familiäre Entwicklung.

IV.1 - EIN VORTEILHAFTES SOZIALSICHERUNGSSYSTEM Das französische Sozialversicherungssystem übernimmt die beinahe alle Gesundheitskosten des Versicherten und der entsprechenden Anspruchsberechtigten. Das System vereint vier Arten der Absicherung. Die Krankenversicherung (Krankheit, Mutterschaft, Invalidität und Tod) Der Angestellte erhält eine teilweise Rückerstattung der Behandlung und der Kosten des Krankenhausaufenthaltes. Dafür sorgt die Sozialversicherung (Sachleistung). Die Krankenversicherung kommt außerdem Familienmitgliedern und jeder anderen Person zu, für die der Angestellte Sorge zu tragen hat, zu. Das trifft dann zu, wenn sie in Frankreich wohnhaft sind und selbst nicht sozialversichert sind. Die Angestellten kommen in den Genuss eines Mutterschutzes von mindestens 16 Wochen (6 Wochen vor der Geburt und 10 Wochen nachher). Der Vater hat das Recht auf eine

Vaterschaftsfreistellung von 11 Tagen im Laufe von 4 Wochen nach der Geburt. Die Entlohnung wird von der Sozialversicherung übernommen. Dank der Vorsorgekasse kommt der Angestellte in den Genuss einer zusätzlichen Übernahme dieser Erstattungsraten im Rahmen von Krankheit oder Mutterschaft. Altersvorsorge Die Pensionsregelungen setzt sich zusammen aus einer Grundrente im Rahmen der Sozialversicherung und einer zusätzlichen Regelung, die von Pilotorganismen durch die Sozialpartner verwaltet wird. Diese zwei Regelungen sind verpflichtend und können durch Maßnahmen im Bereich Gruppenersparnis komplettiert werden. Familienleistungen Familienleistungen werden an Personen ausbezahlt, die für Kinder Sorge zu tragen haben, die in Frankreich wohnhaft sind (z.B. Familienbeihilfe, Geburten- oder Adoptionszuschuss, Schulzuschuss, etc.) Arbeitsunfälle Das System wird komplettiert von verpflichtenden Regelungen zur Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber kann frei Zusatzversicherungen wählen, je nach Status der Angestellten im Unternehmen. Die Leistungen in den Bereichen Krankheit und Pension, die den Angestellten geboten werden, sind im Vergleich mit vielen anderen Ländern sehr vorteilhaft.

DOING BUSINESS IN FRANCE • 37

Anteil der Rückzahlung für Krankheits-Mutterschaftsversicherung der Angestellten, die bei der französischen Sozialversicherung versichert sind Rückzahlungsanteil1 Honorare Honoraires des praticiens: Allgemeinmediziner, Chirurgen, Zahnärzte, Hebammen

70 %

Honorare für medizinische Zusatzdienste: Krankenpflege, Masseure, Kinesitherapeuten, Sprachtherapeuten, Orthoptisten, Podologen

60 %

Langfristige Verwendungen, einschl. Medikamente, Pflege und Krankenhausaufenthalt

100 %

Analysen und Laboruntersuchungen

von 60 % bis 100 %

Medikamente

von 15 % bis 100 %

Sonstige medizinische Kosten Optik

60 %

Verbandsmaterial, Zubehör, kleine Geräte

60 %

Orthopädie

60 %

Krankenhausaufenthalt (Krankenhaus oder private Vertragsklinik) Kosten des Krankenhausaufenthalts

80 %

Transport von einem Krankenhaus zu einem anderen Krankenhaus

100 %

Mutterschaft Vor- und nachgeburtliche Untersuchungen und ärztliche Versorgung während der 4 letzten Schwangerschaftsmonate und Geburtskosten.

100 %

1- In Alsace-Moselle können spezifische Rückzahlungsquoten bestehen.

IV.2 - DIE BEITRÄGE STELLEN EINE VERSICHERUNG FÜR DAS UNTERNEHMEN BEZÜGLICH SEINER VERPFLICHTUNGEN IN SACHEN KRANKHEIT, PENSION, BILDUNG UND ARBEITSLOSIGKEIT DAR. Die Arbeitnehmerbeiträge sind bei niedrigen Löhnen beträchtlich niedriger: • Seit demer 1. Januar 2015 zahlen die Unternehmen keine URSSAF-Beiträge auf den Mindestlohn; die fälligen Arbeitgeberbeiträge liegen zwischen 11 und 13 %, je nach Status des Angestellten; • die allgemeine Verringerung der Sozialversicherungsbeiträge führt zu einer weitaus niedrigeren Belastung bis zu 1,6 Mindestlöhnen; • Jedes Unternehmen kommt in den Genuss eines Steuerabzugs für die Förderungen des Wettbewerbs und der Beschäftigung (CICE) im Umfang von 6 % der Lohnsumme (3.643,79 Euro brutto monatlich). Der Betrag liegt in Guadeloupe, Guyana, La Reunion, Martinique und Mayotte bei 7,5 %. Bei höheren Gehältern liegen die Sozialbeiträge im Durchschnitt bei 42 % des Bruttogehalts für die Arbeitgeberbeiträge und, unabhängig vom Betrag, bei rund 21 % für die Lohnbeiträge.

38 • AUSGABE MÄRZ 2015

Die Beiträge befreien den Arbeitgeber zu großen Teilen von seinen Verpflichtungen gegenüber den Angestellten. Beispielsweise im Fall einer Krankheit, Schwangerschaft oder bei einem Arbeitsunfall wird die Entlohnung des Angestellten teilweise von der Sozialversicherung übernommen. Durch den monatlichen Beitrag zum Bildungsfonds, in den das Unternehmen eingegliedert ist, kommt der Arbeitgeber in den Genuss der Übernahme aller oder eines Teils der Ausbildungskosten, die notwendig sind, um die Kompetenzen des Angestellten zu verbessern.

DER EXPERTENRAT FLEXIBILITÄT: EINE REALITÄT IM DIENSTE DER WIRTSCHAFT UND BESCHÄFTIGUNG Das Arbeitsgesetzbuch ermöglicht das Verwenden mehrerer Rechtsmittel, die alle Phasen des Lebens in einem Arbeitsvertrag, von seinem Abschluss bis zum Ende regelt, die Ressourcen des Unternehmens auf die Variationen seiner Aktivität und seiner Bedürfnisse anzupassen. Matteo Rossi RECHTSANWALT, PARTNER

ROSSI E ASSOCIATI

D

ie Kanzlei Rossi e Associati, ansässig in Mailand und Paris, besteht aus 22 Mitarbeitern, engagiert sich in verschiedenen Zweigen des Gesetzes (M&A und Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Bankrecht, Recht der kollektiven Verfahren und Energierecht) sowie die rechtliche Beratung und Unterstützung in gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Verfahren.

ABSCHLUSS DER EINSTELLUNGSVERTRAG Der Arbeitsvertrag nach dem Gemeinschaftsrecht ist unbefristet (CDI). Ausnahmsweise können der Vertrag mit befristeter Arbeit (CDD) oder der Vertrag für die temporäre Arbeit (TT) für die Ausführung einer spezifischen Aufgabe verwendet werden. CDD ist unter Vorbehalt der vom Gesetze vorgesehenen Fällen, unter anderem der temporäre Zuwachs der Aktivität. 18 Monate maximal, erneuerbar, er kennzeichnet sich auf Grund der Beendigung an einem bestimmten Zeitpunkt , nach Auftreten eines Ereignisses oder der Ausführung der Aufgabe. TT greift auf, mittels eines Vertrags zur Bereitstellung, eine TT-Gesellschaft, deren Tätigkeit den Unternehmen die vorläufige Bereitstellung von Mitarbeitern, die sie einstellt, ist. Der Abschluss jedes Arbeitsvertrags kann einer Probezeit unterliegen. Seine Dauerzeit kann von 2 bis 4 Monate für CDI betragen, nur einmal erneuerbar , der Vertrag kann jederzeit entschädigungslos gekündigt werden.

AUSFÜHRUNG DES ARBEITSVERTRAGS Die gesetzliche Dauer der Arbeit beträgt 35 Stunden pro Kalenderwoche für alle Unternehmen. Der Arbeitgeber kann jedoch eine wöchentliche Arbeitszeit kleiner oder größer als 35 Stunden vorsehen, in letzterem Fall wird er von Mitarbeitern Überstunden leisten lassen (HS). Der Arbeitgeber kann auch sie reduzieren oder sie abbauen. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, sie durchzuführen, seine Weigerung ohne legitimen Grund stellt einen wichtigen Grund für eine Kündigung dar.

40 • AUSGABE MÄRZ 2015

2 • DIE FRANZÖSISCHE SOZIALGESETZGEBUNG

Die im Rahmen eines jährlichen Kontingents durchgeführten Überstunden, sofern nicht anders vereinbart, werden nach dem Stundensatz plus 25 % für die ersten 8 Stunden und 50 % für die folgenden Stunden bezahlt. Wenn das Unternehmen Perioden von irregulären Aktivitäten abwechselt, kann eine Verwaltung der Arbeitszeit erfolgen. Ein Tarifvertrag kann die Verteilung der Arbeitszeit über einen Zeitraum größer als eine Woche und höchstens ein Jahr organisieren und eine Glättung der Löhne bestimmen. In Ermangelung eines Tarifvertrags kann der Arbeitgeber die Arbeitsstunden in Form von Arbeitsperioden von 4 Wochen organisieren. Diese Vereinbarungen benötigen normalerweise keine Zustimmung des Arbeitnehmers. Ein Arbeitgeber kann vorübergehend und gemeinsam, mit Zustimmung der Verwaltung, die Arbeitsdauer der Mitarbeiter unter Verwendung der partiellen Aktivität verkürzen angesichts einer vorübergehenden Arbeitsreduzierung verursacht durch ungünstige wirtschaftliche Bedingungen oder eine Umstrukturierung des Unternehmens. Der Mitarbeiter erhält eine Vergütung der partiellen Aktivität, gezahlt durch den Arbeitgeber, der auch eine partielle Entschädigung erhalten kann. Während der Ausführung des Arbeitsvertrags darf der Arbeitgeber die Bedingungen der Beschäftigung des Mitarbeiters ändern. Die Modifizierung des Arbeitsvertrags wirkt auf eines oder mehrere wesentlichen Elemente der Arbeitsvertrag (Vergütung, Arbeitszeit... ), benötigt die eindeutige Zustimmung des Mitarbeiters.

Wenn sie eine einfache Änderung der Arbeitsbedingungen darstellt, sind die durch den Arbeitgeber entschiedenen Maßnahmen für den Arbeitnehmer gültig. Verschiedene Tarifverträge können außerdem implementiert werden: • Vereinbarung der Arbeitszeitsreduzierung wirkt auf die gemeinsame Arbeitszeit und wiegt auf alle Mitarbeiter, während die Höhe des früheren Lohn beibehalten wird. • Interne Mobilität-Vereinbarung erlaubt dem Arbeitgeber, wirtschaftliche Veränderungen von der Gesellschaft bei der Aushandlung von professionellen oder geografischen Mitarbeitermobilität zu antizipieren. • Vereinbarung zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung erlaubt den Unternehmen, die mit kurzfristiger wirtschaftlicher Schwierigkeiten konfrontiert sind, für die Dauer von 2 Jahren, Gehälter, Dauer oder die Organisation der Arbeit zu verwalten. Im Gegenzug muss die Beschäftigung von Arbeitnehmern für die Dauer des Vertrages beibehalten werden.

BEENDIGUNG DES ARBEITSVERTRAGS Zu den möglichen Unterbrechungen vom CDI zählt die zugelassene konventionelle Kündigungen. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer können sich gemeinsam über die einvernehmliche Vertragsbeendigung zum Abschluss einer Vereinbarung vorbehaltlich der Zustimmung der Verwaltung, die die Ordnungsmäßigkeit überprüft, entscheiden. Frei ausgehandelt, bietet sie alle Voraussetzungen der Kündigung einschließlich des Betrags der Kündigungsentschädigung.

DOING BUSINESS IN FRANCE • 41

DER EXPERTENRAT VERRINGERUNG DER KOSTEN DER ARBEIT: DIE NEUSTEN REFORMEN Die Strategie der Wirtschaftspolitik von Frankreich in den vergangenen Jahren hat das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der französischen Unternehmen und Arbeitsplätze zu unterstützen. Verschiedene Mechanismen wurden zu diesem Zweck implementiert, um die Arbeitskosten auf das Niveau der niedrigen Löhne zu senken und so am besten den Unternehmen zu helfen, die dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind. Es gibt zwei wesentliche Maßnahmen: • das Rechtsmittel für die allgemeine Erleichterung der Beiträge der Sozialversicherung wurden im Jahre 1993 eingeführt und über die Jahre bis 2014 gestärkt; • und die Schaffung im Jahre 2013 des Steuerkredits zur Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (CICE)=

Marie-Hélène Volpe ASSOZIIERTE WIRTSCHAFTSPRÜFERIN, AUFSICHTSRAT

CADERAS MARTIN SA

C

aderas Martin ist eine französische unabhängige Kanzlei für Wirtschafts-, Audit- und Kontenprüfung, Personalabrechnung Management- und Personalberatung, 1978 gegründet. Ihre Belegschaft besteht aus mehr als 90 Menschen, darunter 14 Partner. Die Kanzlei ist zuständig in sehr diversifizierten Tätigkeitsbereichen, sowohl im öffentlichen als auch im privaten, zugunsten einer nationalen und internationalen Kundschaft.

Die allgemeinen Erleichterung auf die niedrigen Löhne (auch Reduktion Fillon genannt) und die CICE haben erheblich die Kosten für die Arbeit in Frankreich gesenkt. Ausgenommen der Entlastungsmaßnahmen wäre die Summe der

Simulationen am 1. Januar 2014

Simulationen am 1. Januar 2015

Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten 1 x SMIC

1,5 x SMIC

2,4 x SMIC

2,7 x SMIC

1 x SMIC

1,5 x SMIC

2,4 x SMIC

2,7 x SMIC

SB

1 445,41

2 168,15

3 469,00

3 903,00

1 457,55

2 186,00

3 498,00

3 936,00

Satz der Arbeitgeberbeiträge

41,66 %

41,66 %

41,57 %

41,47 %

39,55 %

39,55 %

41,31 %

41,27 %

Reduzierungssatz Fillon

-28,10 %

-3,12 %

0,00 %

0,00 %

-27,95 %

-3,11 %

0,00 %

0,00 %

CICE

-6,00 %

-6,00 %

-6,00 %

0,00 %

-6,00 %

-6,00 %

-6,00 %

0,00 %

Satz der Netto-Arbeitgeberbeiträge der Reduzierungen

7,56 %

32,54 %

35,57 %

41,47 %

-5,60 %

30,44 %

35,31 %

41,27 %

Gesamter Reduzierungssatz

34,10 %

9,12 %

6,00 %

0,00 %

33,95 %

9,11 %

6,00 %

0,00 %

Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten 1 x SMIC

1,5 x SMIC

2,4 x SMIC

2,7 x SMIC

1 x SMIC

1,5 x SMIC

2,4 x SMIC

2,7 x SMIC

Satz der Arbeitgeberbeiträge

44,76 %

44,76 %

44,68 %

44,59 %

43,15 %

43,15 %

44,86 %

44,76 %

Reduzierungssatz Fillon

-26,00 %

-2,89 %

0,00 %

0,00 %

-28,35 %

-3,16 %

0,00 %

0,00 %

CICE

-6,00 %

-6,00 %

-6,00 %

0,00 %

-6,00 %

-6,00 %

-6,00 %

0,00 %

Satz der Netto-Arbeitgeberbeiträge der Reduzierungen

12,76 %

35,87 %

38,68 %

44,59 %

8,79 %

33,99 %

38,86 %

44,76 %

Gesamter Reduzierungssatz

32,00 %

8,89 %

6,00 %

0,00 %

34,35 %

9,16 %

6,00 %

0,00 %

1,20 %

1,20 %

1,20 %

1,20 %

1,20 %

1,20 %

1,20 %

1,20 %

 Quote von Unfällen am Arbeitsplatz

*

(Diese Simulationen beinhalten keine Vorsorge und Versicherung)

42 • AUSGABE MÄRZ 2015

2 • DIE FRANZÖSISCHE SOZIALGESETZGEBUNG

Sozialversicherungsabgaben zu Lasten der Arbeitgebern im Jahr 2015 fast 42 % der Bruttovergütungen in den Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern (ohne Versicherung und Vorsorge), 29 % für Sozialabgaben und 13 % auf dem Feld außer der Sozialversicherung (Arbeitslosigkeit Beiträge, Zusatzrente, usw.).

STEUERGUTSCHRIFTEN FÜR DIE WETTBEWERBSFÄHIGKEIT UND BESCHÄFTIGUNG

Das Rechtsmittel zur allgemeinen Erleichterung für niedrige Löhne wird der Steuerkredit für Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigung (CICE), im Jahr 2013 eingeführt, hinzugefügt. Es entspricht 4 % der Lohnsumme für die Löhne unterhalb 2,5 Smic, im Jahr 2013 bezahlt und auf einen Satz von 6 % für die ab dem CICE hat ein breites Anwendungsspektrum: es begünstigt alle Unternehmen, die Mitarbeitern einzustellen, nach einem Plan von Besteuerungsbefreiung (das Einkommen- oder Unternehmenssteuer) unabhängig von der Form des Unternehmens (individuelle und unabhängige Unternehmen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaft,...) und dem Wirtschaftssektor (Landwirtschaft, Handwerk, Handel, Industrie, Dienstleistungen,...).

DER PAKT DER VERANTWORTUNG STÄRKT DIE RECHTSMITTEL DER ERLEICHTERUNG AB 2015

Es ist am Anfang der 1990er Jahre, dass Frankreich seine ersten Maßnahmen einleitet, um die Kosten der Arbeit durch eine Befreiung des Arbeitgebers von den Sozialversicherungsbeiträgen auf niedrige Löhne zu lindern. Die Verantwortung und Solidarpakt zur Änderung des für das Jahr 2014 gestimmten Finanzrechtes der Sozialversicherung reduziert mehr die Kosten der Arbeit auf die niedrigen Löhne. Zwei Bestimmungen sind am 1. Januar 2015: • die Verringerung der Beitragssätze für die Familie in Höhe von 1,8 Punkte bis 1.6 Smic - der Satz hat sich von 5,25% auf 3,45 % verändert;

• und eine Verstärkung der Rechtsmittel der allgemeinen Erleichterung, die erlaubt, die Unternehmen auf der Ebene des Mindestlohns aller Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung zu befreien (innerhalb der Grenze eines Punktes auf das Risiko von Unfällen am Arbeitsplatz) sowie der Beitrag der Solidarität für die Autonomie und die Zahlung an den nationalen Fonds für die Unterbringung (FNAL). Der gewährte Höchstsatz für Befreiung in Bezug auf die neue degressive Befreiung der Arbeitgeberbeiträge für Löhne, die im Jahr 2015 bezahlt wurden, wird 28,35 Punkte in Unternehmen mit 20 Mitarbeitern oder mehr sein, die von einer degressiven Befreiung unter Berücksichtigung der Höhe des Beitrags von FNAL (0,5%) profitieren werden. Für Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten wird die maximale Steuerbefreiung 27,95 Punkte sein. Dieses Rechtsmittel wird bis zu 1,6 Smic degressiv sein. Im Jahr 2014 war der Befreiungssatz auf niedrige Löhne 26 % oder 28,1 % für einen Smic (je nachdem, ob das Unternehmen mehr oder weniger als 20 Mitarbeitern), dieser Satz ist degressiv bis zu 1,6 Smic. Durch die Integration der 6 Punkte vom CICE und die Reduktion „Fillon“ ist die gesamte Verringerung der Kosten der Arbeit auf der Ebene des Mindestlohns somit am 1. Januar 2015, 33,95 Punkte für Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern; und 34,35 Punkte für Unternehmen von mehr als 20 Mitarbeitern. Diese Simulationen beinhalten nicht die Kosten für die Vorsorge und Versicherung, variierend von einem Unternehmen zum anderen. Um diese Senkungen der Arbeitgeberbeiträge zu finanzieren, sind Haushaltseinsparungen und die Verringerung der Sozialleistungsmaßnahmen implementiert worden, unter anderem durch das Einfrieren bestimmter sozialer Leistungen.

DOING BUSINESS IN FRANCE • 43

3

INTERNATIONALE MOBILITÄT VON AUSLÄNDISCHEN FÜHRUNGSKRÄFTEN UND ANGESTELLTEN EINTRITT UND AUFENTHALT EINES AUSLÄNDISCHEN MITARBEITERS IN FRANKREICH

46

AUSÜBEN EINER BERUFLICHEN TÄTIGKEIT IN FRANKREICH 

47

DIE SOZIALVERSICHERUNG IHRER MITARBEITER IN FRANKREICH 

54

DIE BESTEUERUNG IHRER MITARBEITER IN FRANKREICH 

55

3 INTERNATIONALE MOBILITÄT VON AUSLÄNDISCHEN FÜHRUNGSKRÄFTEN UND ANGESTELLTEN Die Maßnahmen im Bereich internationale Mobilität, die auf dem französischen Staatsgebiet in Kraft sind, zielen darauf ab, die Aufnahme von hochqualifizierten Berufstätigen zu fördern und die unternehmensinterne Mobilität von Angestellten zu vereinfachen. Daher wurden mehrjährige Aufenthaltsgenehmigungen eingeführt, die einen juristischen Rahmen für ausländische Staatsangehörige und ihre Familien bilden. Durch ein soziales Schutzsystem und ein dichtes Netzwerk bilateraler Vereinbarungen im Bereich der sozialen Sicherheit sind die Gesellschaften in der Lage, ihren Angestellten optimale Arbeitsbedingungen zu bieten. Außerdem können die Kosten der Entsendung nach Frankreich durch die attraktive Besteuerung für Impats reduziert werden. In einem Bemühen um weitere Vereinfachung wurde die medizinische Untersuchung für Führungskräfte und international mobile Angestellte abgeschafft und die Einführung eines Talent-Passes bietet den Antragstellern beste Aufnahmebedingungen. Das Hauptaugenmerk für Gesellschaften, die ihre Angestellten nach Frankreich entsenden oder dorthin umsiedeln wollen, besteht darin, alle administrativen Maßnahmen im Voraus zu planen und die sozialen Risiken abzuwägen. Sie müssen vor allen Dingen bestimmen, welcher Migrationsstatus am besten geeignet ist, welcher Sozialversicherungsschutz am wirksamsten ist und welche Besteuerung am günstigsten ist.

IM DETAIL PRINZIP DES FREIEN VERKEHRS FÜR STAATSANGEHÖRIGE DER EUROPÄISCHEN UNION UND DES EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUMS: OHNE VISUM UND ARBEITSERLAUBNIS Staatsangehörige der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz können sich frei bewegen, d.h. ohne Visum, Arbeitserlaubnis oder Arbeitserlaubnis nach Frankreich einreisen und dort arbeiten. Diese Staatsangehörigen müssen sich lediglich innerhalb von drei Monaten nach ihrer Ankunft bei der Gemeindeverwaltung ihres Wohnortes anmelden. Nur Staatsangehörige Kroatiens, bei dem der Eintritt in die Europäische Union vor dem 1des Juli 2013 lag, unterliegen besonderen Vorschriften bis zum 1.er Juli 2015. Während dieser Zeitspanne müssen kroatische Staatsangehörige eine Arbeitserlaubnis für jede berufliche Tätigkeit beantragen. Die Beschäftigungssituation kann ihnen gegenüber für das Ausüben eines der in der Verordnung vom 1. Oktober 2012 aufgeführten 291 Berufe nicht geltend  gemacht werden. Für Berufe mit industrieller oder gewerblicher Ausrichtung besteht keine Einschränkung, es sei denn, es handelt sich um Berufe, die Sonderregelungen unterliegen.

46 • AUSGABE MÄRZ 2015

I - EINREISE UND AUFENTHALT EINES AUSLÄNDISCHEN MITARBEITERS IN FRANKREICH Außer bei einer Befreiung ist ein Visum für die Einreise nach Frankreich erforderlich. Die Kategorie des Visums hängt in erster Linie von der Dauer und dem Zweck des Aufenthalts ab. Im Rahmen der internationalen Mobilität sind die Hauptvisakategorien das Visum für kurzfristigen Aufenthalt (Aufenthalt kürzer als 90 Tage) und das Visum für langfristigen Aufenthalt (Aufenthalt länger als 90 Tage).

I.1 - VISUM FÜR EINEN KURZFRISTIGEN AUFENTHALT Das Visum für kurzfristigen Aufenthalt wird im Allgemeinen als „Schengen-Visum“ bezeichnet, da es dem Inhaber ermöglicht, sich in allen 26 Mitgliedsstaaten des Schengen-Raums (Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums außer Bulgarien, Rumänien, Zypern, Kroatien, Irland und Großbritannien) frei zu bewegen. Dieses Visum kann für eine maximale Dauer von 90 Tagen pro Zeitraum von 180 Tagen ausgestellt werden. Der Antrag muss bei der französischen Botschaft oder dem französischen Konsulat im Herkunftsland gestellt werden. Dieses Visum wird grundsätzlich für Geschäftsreisen, Vergnügungsreisen oder private Besuche ausgestellt.

3 • INTERNATIONALE MOBILITÄT VON AUSLÄNDISCHEN FÜHRUNGSKRÄFTEN UND ANGESTELLTEN

Geschäftsleute, die berufliche Verbindungen in Frankreich unterhalten möchten, ohne sich dort niederzulassen, können ein Reisevisum beantragen. Das Reisevisum ist ein „Schengen“-Visum, das jedoch die Besonderheit bietet, dass es für eine Dauer von einem bis zu fünf Jahren ausgestellt wird: Der Antragsteller, der nachgewiesene berufliche Verbindungen zu Frankreich unterhält, muss dann nicht für jede Reise ein einzelnes Visum beantragen. Das Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt ermöglicht es dem Inhaber des Visums nicht, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. In der Tat setzt jede entlohnte Tätigkeit in Frankreich die Beantragung einer Arbeitserlaubnis. Daher muss der Zweck des Aufenthalts detailliert angegeben werden, sofern eine Gesellschaft einen ausländischen Mitarbeiter für eine Tätigkeit von weniger als drei Monaten nach Frankreich entsenden bzw. in Frankreich empfangen möchte. • Wenn der Mitarbeiter im Rahmen einer Geschäftsreise nach Frankreich einreist, um an einer Sitzung teilzunehmen oder Kunden zu treffen: sofern keine Befreiung vorliegt (aufgrund der Staatsangehörigkeit), reicht ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt aus. • Wenn der Mitarbeiter mit der Erledigung einer Tätigkeit von kurzer Dauer beauftragt ist, die in der Bildung, Beratung oder Unterstützung einer technischen Assistenz bei einer Gesellschaft in Frankreich besteht: zusätzlich zum Visum ist eine vorläufige Arbeitserlaubnis erforderlich. Das entscheidende Kriterium ist das Einbringen der Leistung und/ oder die effektive Teilnahme an der Tätigkeit der empfangenden Gesellschaft und/oder eine weisungsgebundene Stellung innerhalb der empfangenden Gesellschaft.

I.2 - DAS VISUM FÜR EINEN LANGFRISTIGEN AUFENTHALT Sobald ein ausländischer Staatsangehöriger sich für mehr als 90 Tage aufgrund eines privaten Anlasses (Familienzusammenführung, Rente...) oder eines beruflichen Grundes (Gründung einer Gesellschaft, Ausüben einer Tätigkeit im Angestelltenverhältnis...) in Frankreich aufhalten möchte, muss er bei den Konsularbehörden Frankreichs in seinem Heimatland ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt beantragen. Das Visum für langfristigen Aufenthalt hat eine Gültigkeit von drei Monaten. In dieser Zeit muss sich der Visuminhaber bei der Präfektur anmelden, um den administrativen Anforderungen nachzukommen, damit er gemäß dem Grund seines Aufenthalts eine Aufenthaltsgenehmigung erhält: „Angestellter auf Dienstreise“, „Wissenschaftler-Forscher“, „Fähigkeiten und Talente“, usw. Bestimmte Staatsangehörige erhalten ein „Langzeitvisa, geltend als Arbeitserlaubnis“, dessen Gültigkeitsdauer zwischen 3 und 12 Monaten liegt; sie müssen sie dementsprechend innerhalb des ersten Jahres bei der Präfektur anmelden, um eine Aufenthaltskarte zu beantragen. Diese Vereinfachungsmaßnahme gilt besonders für Studenten, Forscher und Wissenschaftler, Praktikanten, Angestellte, die einen Arbeitsvertrag mit einer in Frankreich ansässigen Gesellschaft geschlossen haben und Angestellte, die von ihrer im Ausland ansässigen Gesellschaft für eine Zeitspanne von 3 bis 12 Monaten temporär nach Frankreich entsandt werden (außer unternehmensinterne Mobilität). Nach der Ankunft in Frankreich wird der ausländische Staatsangehörige in den drei Monaten von der OFII einbestellt, damit eine medizinische Untersuchung erfolgt.

IM DETAIL DIE BEANTRAGUNG EINER ARBEITSERLAUBNIS IM RAHMEN EINES KURZFRISTIGEN AUFENTHALTS IN FRANKREICH

II - AUSÜBEN EINER BERUFLICHEN TÄTIGKEIT IN FRANKREICH

Die Ursprungsgesellschaft muss die vollständigen Unterlagen an die territoriale Einheit der Direktion der Unternehmen, des Wettbewerbs, des Verbrauchs, der Arbeit und der Beschäftigung (DIRECCTE) schicken. Dies muss mindestens drei Wochen vor der vorgesehenen Ankunft des ausländischen Angestellten erfolgen, um eine vorläufige Arbeitserlaubnis zu erhalten. Die vorläufige Arbeitserlaubnis ist maximal für 90 Tage gültig; das Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt kann nicht verlängert werden. Die Gesellschaft muss darauf achten, dass die Gültigkeitsdauer des Visums und die Gültigkeitsdauer der vorläufigen Arbeitserlaubnis mit einander übereinstimmen.

Das Einwanderungsverfahren hängt von der Tätigkeit ab, die der ausländische Staatsangehörige auf dem Staatsgebiet ausführt. Daher muss zwischen dem Status eines Angestellten und dem einer Führungskraft des Unternehmens unterschieden werden, die unterschiedlichen Verfahren unterliegen und jeweils bestimmte Aufenthaltsgenehmigungen erhalten. Ausnahmsweise ermöglichen bestimmte Aufenthaltsgenehmigungen die Ausübung aller Tätigkeiten auf dem Staatsgebiet (Erwerbsoder gewerbliche Tätigkeiten) ohne jegliche Formalitäten: Es handelt sich um die Aufenthaltskarte „Privat- und Familienleben“ und die Aufenthaltsberechtigung.

Ein Rundschreiben vom 12. November 2010 erlaubt es ausländischen Gesellschaften, die regelmäßig im Rahmen von Tätigkeiten von weniger als 90 Tagen Mitarbeiter in ihre Tochterunternehmen in Frankreich entsenden, eine Jahres-Arbeitserlaubnis zu beantragen. Auf Grundlage dieser Arbeitserlaubnis stellt das für den Wohnort des Angestellten zuständige Konsulat ein Mehrfach-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt mit einer Gültigkeitsdauer von 12 Monaten aus. Das Visum und die Arbeitserlaubnis erlauben dreimonatige Aufenthalte in Frankreich zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit pro Zeitraum von 6 Monaten. Durch diese Vereinfachung wird vermieden, dass die Gesellschaft mehrere Male pro Jahre Arbeitserlaubnisen und Visa zur Entsendung von Angestellten beantragen muss, die häufig zu einem Tochterunternehmen in Frankreich reisen müssen.

II.1 - AUSÜBEN EINER INDUSTRIELLEN ODER GEWERBLICHEN TÄTIGKEIT: SITUATION DER AUSLÄNDISCHEN FÜHRUNGSKRAFT Der Status der Führungskraft tritt auf unabhängige Gewerbetreibende, Künstler oder auch Personen zu, die für ein Unternehmen verantwortlich zeichnen. Diese letzte Gruppe umfasst insbesondere den Leiter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL), den Vorstandsvorsitzenden oder Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft (SA) oder die natürliche Person, die für eine juristische Person ausländischen Rechts verantwortlich zeichnet (als Vertreter der Zweigniederlassung oder des Verbindungsbüros). DOING BUSINESS IN FRANCE • 47

Die Gründung eines Unternehmens in Frankreich erfordert keine besondere Formalität, wenn dies durch Staatsangehörige der Europäischen Union sowie durch Staatsangehörige von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz geschieht. Staatsangehörige von Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums, die eine Gesellschaft in Frankreich leiten, aber nicht die Absicht haben, in Frankreich zu wohnen, unterliegen denselben Regeln wie französische Staatsbürger und EU-Bürger: Erforderliche Anmeldung im Handels- und Gesellschaftsregister oder Handwerksregister, wobei alle erforderlichen Belege für die Gesellschaftsform vorgelegt werden müssen. Ihr Aufenthalt in Frankreich geschieht gemäß den gültigen Regeln für einen kurzfristigen Aufenthalt (vgl. den Punkt 1.1). Was ausländische Führungskräfte angeht, die sich in Frankreich niederlassen möchten, so unterscheidet man hier hauptsächlich zwei Aufenthaltsgenehmigungen, die der Bedeutung des wirtschaftlichen Projekts entspricht.

Die Aufenthaltskarte „Fähigkeiten und Talente“ Dem ausländischen Staatsangehörigen, der eine Gesellschaft in Frankreich gründen oder übernehmen will, kann die Aufenthaltskarte „Fähigkeiten und Talente“ ausgestellt werden, die 3 Jahre gültig ist und verlängert werden kann. In diesem Fall muss er ein Gründungsoder Übernahmeprojekt für die Gesellschaft vorlegen, das den folgenden Kriterien entsprechen muss: • Investition von mindestens 300. 000 € (als materieller oder immaterieller Vermögenswert); • oder der Schaffung von mindestens 2 Arbeitsplätzen • oder der Schaffung eines Tochterunternehmens in Frankreich, dessen Muttergesellschaft im Ausland seit mindestens 2 Jahren besteht. Dem ausländischen Staatsangehörigen, der als gesetzlicher Vertreter einer in Frankreich bestehenden Gesellschaft ernannt wird, kann unter Vorbehalt ebenfalls eine Aufenthaltskarte „Fähigkeiten und Talente“ ausgestellt werden, sofern er über ein Arbeitsentgelt verfügt, das gleich oder höher als der dreifach festgesetzte Mindestbetrag des SMIC (gesetzlicher Mindestlohn) ist, d.h. 4.372,56 € seit dem 1des Januar 2015. Falls die Bedingungen für die Ausstellung der Aufenthaltskarte „Fähigkeiten und Talente“ nicht erfüllt sind, kann die Führungskraft die Aufenthaltsgenehmigung „Gewerbetreibender“ beantragen, der für ein Jahr gültig ist und verlängert werden kann. Sofern die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung „Fähigkeiten und Talente“ im Ausland erfolgt, ist das für den Wohnort des Antragstellers zuständige Konsulat befähigt, die Unterlagen zu bearbeiten und über die Bewilligung des Visums zu entscheiden. Für den Fall, dass der ausländische Staatsbürger bereits in Frankreich lebt und im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung ist, der ihm jedoch nicht die Ausübung einer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit ermöglicht, kann er bei der Präfektur seines Wohnortes eine Statusänderung beantragen. Es müssen u.a. ein Strafregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument aus den Ursprungsland des Staatsangehörigen vorgelegt werden; aus diesem Grund müssen entsprechende Schritte im Ursprungsland zur Erlangung dieses unerlässlichen Dokuments im Voraus erfolgen. Die Familie des Inhabers der Aufenthaltsgenehmigung „Fähigkeiten und Talente“ erhalten automatisch die Aufenthaltsgenehmigung „Privat-

48 • AUSGABE MÄRZ 2015

und Familienleben“ mit einer Dauer von drei Jahren, was zur Ausübung aller beruflichen Tätigkeiten ermächtigt. Die Aufenthaltsberechtigung für einen außergewöhnlichen wirtschaftlichen Beitrag
Einem Angehörigen eines Drittstaates, der in Frankreich eine Investition von mindestens 10 Millionen Euro tätigen möchte oder vorhat, mindestens 50 Arbeitsplätze zu schaffen oder zu erhalten, kann eine Aufenthaltsberechtigung für einen „außergewöhnlichen wirtschaftlichen Beitrag“ erhalten, die 10 Jahre gültig ist (und verlängert werden kann). Der Präfekt des für die Investition vorgesehenen Ortes ist zuständig für die Bearbeitung des Antrages. Wenn die festgelegten Höchstgrenzen nicht erreicht werden, kann der Präfekt die Aufenthaltsberechtigung ausstellen, sofern er der Meinung ist, dass der von dem Antragsteller geleistete wirtschaftliche Beitrag aufgrund besonderer Eigenschaften oder aufgrund der betreffenden Beschäftigungssituation außergewöhnlich hoch ist. Der Ehepartner erhält ebenfalls eine Aufenthaltsberechtigung für zehn Jahre.

II.2 - VORLÄUFIGE AUFENTHALTSGENEHMIGUNGEN, DIE ZUR AUSÜBUNG EINER BERUFLICHEN ERWERBSTÄTIGKEIT ERMÄCHTIGEN Grundsätzlich erfordert die Ausübung einer beruflichen Erwerbstätigkeit eine Arbeitserlaubnis. Sofern der Aufenthalt in Frankreich 90 Tage überschreitet, stellen die zuständigen Behörden dem ausländischen Staatsbürger einen einzigen Titel aus, der gleichzeitig zum Wohnen und Arbeiten in Frankreich berechtigt. Das ist vor allem der Fall bei den Titeln „Blaue Karte EU“, „Angestellter auf Dienstreise“, „Fähigkeiten und Talente“ und bei Langzeitvisa, geltend als Aufenthaltsgenehmigung „Angestellter“ und „Student“.

Die Blaue Karte EU (CBE, Carte bleue européenne) Diese Aufenthaltsgenehmigung steht nur hochqualifizierten Angestellten zu, die folgende Bedingungen erfüllen: • Diplom über den erfolgreichen Abschluss von mindestens drei Studienjahren oder mindestens fünf Jahre Berufserfahrung; • unterschriebener Arbeitsvertrag für eine Dauer von mindestens 12 Monaten; • Arbeitsentgelt gleich oder höher als das 1,5-fache des BruttoReferenzgehalts (d.h. 52.750 € brutto pro Monat für 2015). Die Beschäftigungssituation kann gegenüber dem Antragsteller dieser neuen Aufenthaltsgenehmigung nicht geltend gemacht werden. Der Arbeitgeber muss die Einstellung nicht unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktsituation begründen. Daher ist der Inhaber dieser Arbeitserlaubnis nicht zu einer medizinischen Untersuchung verpflichtet. Bei Abschluss des Antragsverfahrens erhält der Antragsteller eine Aufenthaltsgenehmigung von einem bis drei Jahre, der verlängert werden kann. Die Mitglieder seiner Familie erhalten die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung „ Privat- und Familienleben“ mit gleicher Gültigkeitsdauer.

3 • INTERNATIONALE MOBILITÄT VON AUSLÄNDISCHEN FÜHRUNGSKRÄFTEN UND ANGESTELLTEN

Die Inhaber einer Blauen Karte (EU), die von einem Mitgliedsstaat ausgestellt wurde, kann nach einer Zeitspanne von 18 Monaten einen ähnlichen Titel in einem anderen Mitgliedsstaat beantragen, um eine hochqualifizierte Arbeit anzunehmen.

Die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung mit dem Titel „Angestellter auf Dienstreise“ Diese Aufenthaltsgenehmigung ist für 3 Jahre gültig (verlängerbar in speziellen Fällen) und ist speziell für die unternehmensinterne Mobilität gedacht. Er kann ausgestellt werden: • entweder im Rahmen einer Entsendung: Der ursprüngliche Arbeitsvertrag wird beibehalten und der Angestellte wird von der entsendenden Firma entlohnt; • oder im Rahmen einer Auswanderung: Der ursprüngliche Arbeitsvertrag wird während der Tätigkeit in Frankreich ausgesetzt und ein neuer Arbeitsvertrag wird mit der Gesellschaft in Frankreich geschlossen, die den Angestellten dann entlohnt. Um diesen Arbeitserlaubnis zu erhalten, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein: vorheriger Arbeitsvertrag von mindestens drei Monaten, Entsendung oder Auswanderung in einer Gesellschaft, die zur selben Gruppe gehört, oder in einer Einrichtung, die zur selben Gesellschaft gehört, Mindestentgelt entspricht dem 1,5-fachen der Bruttosumme des wachstumsorientierten berufsgruppenübergreifenden Mindestlohns (SMIC), d.h. 2.186,28 € ab dem 1.er Januar 2015. Die Beschäftigungssituation kann gegenüber den Inhabern der temporären Aufenthaltskarte mit dem Titel „Angestellter auf Dienstreise“ nicht geltend gemacht werden. Der Arbeitgeber muss die Einstellung mit Blick auf den Arbeitsmarkt vor Ort nicht rechtfertigen. Wenn der Inhaber des Titels „Angestellter auf Dienstreise“ für eine Zeitspanne von 6 Monaten ununterbrochen in Frankreich lebt, erhalten die Mitglieder seiner Familie die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung „Privat- und Familienleben“ mit einer Gültigkeitsdauer von drei Jahren, die automatisch einen Zugang zum Arbeitsmarkt beinhaltet.

Die wichtigsten Visa für einen langfristigen Aufenthalt, die als Aufenthaltsgenehmigung gelten (VLS-TS) ermöglichen eine berufliche Tätigkeit. Das VLS-TS, dessen maximale Gültigkeitsdauer ein Jahr beträgt, befreit im ersten Jahr des gewöhnlichen Aufenthalts in Frankreich von der Aufenthaltsgenehmigung. Nach Ablauf des ersten Jahres des gewöhnlichen Aufenthalts muss der Staatsangehörige die seiner Situation entsprechende Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Das VLS-TS trägt die folgende Vermerke: • Das VLS-TS mit Vermerk „Angestellter“ ist für ausländische Staatsangehörige bestimmt, die durch eine in Frankreich ansässige Gesellschaft für eine Dauer von einem Jahr oder länger angeworben werden. Ein Antrag für eine Arbeitserlaubnis muss bei der territorialen Einheit der DIRECCTE des Arbeitsortes gestellt werden, die Beschäftigungssituation kann geltend gemacht werden. Die Inhaber dieser Aufenthaltsgenehmigung müssen einen Aufnahme- und Integrationsvertrag (CAI) unterschreiben. Durch den CAI verpflichtet sich der Staat, den Zugang zu persönlichen Rechten und zu Möglichkeiten zum Erlernen der französischen Sprache zu organisieren.

• Das VLS-TS mit Vermerk „temporärer Mitarbeiter“ ist für Angestellte bestimmt, die für eine Zeitspanne von 3 bis 12 Monate zur Arbeit in Frankreich zugelassen sind. Das ist besonders der Fall bei von einer ausländischen Gesellschaft entsandten Angestellten, die bei einem Kundenunternehmen in Frankreich im Rahmen der Erbringung einer Leistung eingesetzt werden. Die Antragsunterlagen für eine Arbeitserlaubnis müssen bei der territorialen Einheit der DIRECCTE des Arbeitsortes eingereicht werden, die Beschäftigungssituation kann für bestimmte Tätigkeiten geltend gemacht werden. • Das VLS-TS „Wissenschaftler-Forscher“ wird an einen ausländischen Staatsangehörigen ausgestellt, der Forschungsarbeiten durchführt oder Unterricht auf Hochschulebene erteilt. Er muss im Besitz einer Aufnahmevereinbarung sein, die von der akkreditierten wissenschaftlichen oder universitären Institution ausgestellt wurde und über seine Eigenschaft als Wissenschaftler wie auch den Aufenthaltszweck und die Aufenthaltsdauer Auskunft gibt. Dem Wissenschaftler-Forscher wird eine Arbeitserlaubnis erteilt. Die Aufnahmevereinbarung muss von den konsularischen Behörden Frankreichs im Heimatland des Wissenschaftlers beglaubigt werden. Nach Ablauf des ersten Jahres in Frankreich wird dem Wissenschaftler eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung mit dem Titel „Wissenschaftler-Forscher“ ausgestellt, die für eine Zeitspanne zwischen 1 und 4 Jahren gültig ist. Die Mitglieder seiner Familie erhalten die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung „Privat- und Familienleben“. • D as VLS-TS „Student“ wird einem ausländischen Staatsangehörigen ausgestellt, der in Frankreich studiert und nachweisen kann, dass er über ausreichende Mittel für die Lebenshaltung verfügt, die auf 615 € pro Monat festgelegt sind. Nach Ablauf des ersten Jahres und sofern der Student seine Studien fortsetzen möchte, erteilt die Präfektur eine mehrjährige Aufenthaltskarte für den Rest der Studiendauer, allerdings in einem Rahmen von vier Jahren. Der Studentenstatus eröffnet das Recht zur Ausübung einer beruflichen, entlohnten Tätigkeit als Ergänzung, dies innerhalb des Höchstdauer von 60 % der jährlichen Arbeitsdauer. Es ist keine Arbeitserlaubnis erforderlich, eine einfache Erklärung, die im Voraus bei der Präfektur des Wohnortes des Studenten abgegeben wird, muss vom Arbeitgeber aus erfolgen. Hat der Student ein Diplom erhalten, das mindestens einem Master-Abschluss entspricht, kann ihm eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden, die 12 Monate gültig ist (und nicht verlängert werden kann), wenn die Gültigkeit seiner Aufenthaltsgenehmigung „Student“ ausgelaufen ist. Dieses Dokument ermöglicht es ihm, eine Arbeit zu suchen und auszuüben, die in Zusammenhang mit seiner Ausbildung steht und mit einer Summe entlohnt wird, die 1,5-mal so hoch wie das monatliche Brutto-SMIC ist, d.h. 2.186,28 € ab dem 1.er Januar 2015. Am Ende dieser Zeitspanne und in dem Maße, in dem er eine Arbeit nachweisen kann, kann er einen Antrag auf Statusänderung bei der Präfektur stellen, dies mit dem Ziel, die Aufenthaltsgenehmigung „Angestellter“ zu erhalten. Die Beschäftigungssituation kann ihm gegenüber nicht geltend gemacht werden unter der Bedingung, dass die Arbeit seiner Ausbildung angemessen ist und mit einer höheren Summe als das 1,5-fache SMIC entlohnt wird. DOING BUSINESS IN FRANCE • 49

BERUFLICHE EINWANDERUNG Internationale Mobilität der ausländischen Führungskräfte (außerhalb EU, EWR und Schweiz) Status/ ausgeübte Tätigkeit

Ausgestelltes Maximale Visum und Aufen- Aufenthaltsdauer thaltsgenehmigung in Frankreich

Bewilligungskriterien

Führungskraft der Gesellschaft „außergewöhnlicher wirtschaftlicher Beitrag“

Visum für einen kurzfristigen oder langfristigen Aufenthalt Permanente Informationen Aufenthaltsgenehmigung: Aufenthaltsberechtigung 10 Jahre, verlängerbar für einen außergewöhnlichen wirtschaftlichen Beitrag

• Leiten der Gesellschaft oder Besitz von mindestens 30 % des Kapitals • Mindestens 10 Millionen Euro investieren • oder mindestens 50 Arbeitsplätze schaffen oder aufrechterhalten

Führungskraft der Gesellschaft, wohnhaft in Frankreich

Visum für einen langfristigen Aufenthalt Informationen 3 Jahre, verlängerbar Aufenthaltsgenehmigung „Fähigkeiten und Talente“

•G  ründen und Leiten einer Gesellschaft unter bestimmten Bedingungen (unternehmensinterne Mobilität, Schaffen von zwei Arbeitsplätzen oder Investition von 300.000 €). • Ernennung zu einem Betriebsbevollmächtigten (Bedingung der Entlohnung und bisherigen Tätigkeit im Unternehmen) • Aufgabe als Vertreter der Zweigniederlassung oder des Verbindungsbüros

Führungskraft der Gesellschaft, wohnhaft in Frankreich (erfüllt nicht die Bedingungen für die Erteilung des CCT)

Visum für einen langfristigen Aufenthalt Informationen Aufenthaltsgenehmigung „Gewerbetreibender“

1 Jahr, verlängerbar

•G  ründen und Leiten eines Unternehmens mit kommerziellem oder industriellen Charakters • Ernennung zu einem Betriebsbevollmächtigten (Geschäftsführer einer SARL Vorsitzender einer SA, usw.) • Aufgabe als Vertreter der Zweigniederlassung oder des Verbindungsbüros

Führungskraft der Gesellschaft, nicht wohnhaft in Frankreich

Schengen-Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt „Geschäftsreise“ Möglichkeit der Ausstellung eines Reisevisums

90 Tage maximal pro Zeitspanne von 180 Tagen

•W  ahrnehmung von Aufgaben als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft

Angestellter im Rahmen der unternehmensinternen Mobilität

Visum für einen langfristigen Aufenthalt Informationen Aufenthaltsgenehmigung „Angestellter auf Dienstreise“

3 Jahre, verlängerbar

• E ntsendung oder Auswanderung in der selben Firmengruppe • Entlohnung entspricht mindestens 150 % des SMIC (Monatsbrutto) • Dauer des vorherigen bzw. bisherigen Arbeitsvertrags mindestens 3 Monate

Hochqualifizierter Arbeiter Intra-Europäische Mobilität

Visum für einen langfristigen Aufenthalt Informationen Aufenthaltsgenehmigung „Blaue Karte, EU“

3 Jahre, verlängerbar

•D  iplom über den erfolgreichen Abschluss von mindestens drei Studienjahren oder mindestens fünf Jahre Berufserfahrung • unterschriebener Arbeitsvertrag für eine Dauer von mindestens 12 Monate • Arbeitsentgelt gleich oder höher als das 1,5-fache des Brutto-Referenzgehalts (d.h. 52.750 € brutto pro Jahr für 2014)

Angestellter (Entsendung  3 Monate

Visum für einen langfristigen Aufenthalt, geltend als Aufenthaltsgenehmigung „Zeitweiser Mitarbeiter“

Entsprechend der Dauer • Tätigkeit als Angestellter der ausländischen Gesellschaft vor der Entsendung der Tätigkeit: zwischen 3 und • E ntsendung im Rahmen eines Geschäfts auf Rechnung der ausländischen Gesellschaft 12 Monaten oder im Rahmen der Erbringung einer Leistung bei einer in Frankreich ansässigen Unter bestimmten Bedingungen Gesellschaft verlängerbar

EU: Europäische Union - 28 Staaten EWR: Europäischer Wirtschaftsraum - EU + Island, Liechtenstein und Norwegen - 31 Staaten Schengen-Raum: 26 Mitgliedsstaaten Territoriale Einheit der DIRECCTE: Service für ausländische Arbeitskräfte (Paris, Hauts-de-Seine, Yvelines, Rhône, Haute-Garonne, Isère, Nord, Puy-de-Dôme) für Antragsteller der Titel „Angestellter auf Dienstreise“ und „Blaue Karte, EU“. OFII: Französisches Büro für Einwanderung

50 • AUSGABE MÄRZ 2015

3 • INTERNATIONALE MOBILITÄT VON AUSLÄNDISCHEN FÜHRUNGSKRÄFTEN UND ANGESTELLTEN

Einreichen des Antrags

Erfordernis des Erhalts einer Arbeitserlaubnis

Begleitende Familie

Präfektur des für die Investition vorgesehenen Ortes

ohne Grund

Ja Der Ehepartner erhält ebenfalls eine Aufenthaltsberechtigung für zehn Jahre.

Ohne Grund: Der Antragsteller ist eine Führungskraft des Unternehmens, der nicht den Status eines Angestellten im arbeitsrechtlichen Sinne hat.

Ja Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung „Privat- und Familienleben“ mit einer Dauer von drei Jahren, verlängerbar. Der Ehepartner kann ohne Einschränkung eine berufliche Tätigkeit ausüben.

Ohne Grund: Der Antragsteller ist eine Führungskraft des Unternehmens, der nicht den Status eines Angestellten im arbeitsrechtlichen Sinne hat.

Ja Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung „Besucher“ Der Ehepartner muss eine Arbeitserlaubnis beantragen, um eine Arbeit aufnehmen zu können.

1. Antrag: Konsulat des Landes, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat Statusänderung: Präfektur des Wohnortes des Antragstellers

1. Antrag: Konsulat des Landes, in dem der Wohnsitz liegt Statusänderung: Präfektur des Wohnortes

Konsulat des Landes, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat

Ohne Grund: Der Antragsteller ist eine Führungskraft des Unternehmens, der nicht den Status Nein eines Angestellten im arbeitsrechtlichen Sinne hat.

Territoriale Einheit des Ausübungsortes der Tätigkeit in Frankreich stellt Arbeitserlaubnis aus und übermittelt die Unterlagen an das Konsulat (über das OFII). ODER Zentrale Behörde OFII für die Hinterlegung der Arbeitserlaubnisen in den betreffenden Departements: Der Arbeitgeber übermittelt der OFII die Unterlagen, die den Sachverhalt dann mit der territorialen Einheit, der Gesellschaft und dem Konsulat koordiniert. Konsulat: stellt das Visum für einen langfristigen Aufenthalt aus (parallel Hinterlegung)

Ja: Arbeitgeber übermittelt die Antragsunterlagen an die territoriale Einheit Die territoriale Einheit bearbeitet den Antrag innerhalb einer Frist von 10 Tagen

Ja: Titel „Besucher“, wenn Aufenthalt  6 Monate

Territoriale Einheit des Ausübungsortes der Tätigkeit in Frankreich stellt Arbeitserlaubnis aus und übermittelt die Unterlagen an das Konsulat (über das OFII). ODER Zentrale Behörde OFII für die Hinterlegung der Arbeitserlaubnisen in den betreffenden Departements: Der Arbeitgeber übermittelt der OFII das Unterlagen, die den Sachverhalt dann mit der territorialen Einheit, der Gesellschaft und dem Konsulat koordiniert. Konsulat: stellt das Visum für einen langfristigen Aufenthalt aus (parallel Hinterlegung)

Ja

Ja: Titel „Privat- und Familienleben“ mit einer gleichen Dauer wie des Inhabers der Blauen Karte (EU).

Territoriale Einheit: stellt die Arbeitserlaubnis aus Konsulat: stellt das Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt aus

Ja: Arbeitgeber übermittelt die Antragsunterlagen an die territoriale Nein Einheit

Territoriale Einheit: stellt die Arbeitserlaubnis aus. Die territoriale Einheit übermittelt die Unterlagen an die OFII, die es an das Konsulat schickt. Konsulat: stellt das Visum für einen langfristigen Aufenthalt aus

Ja: Arbeitgeber übermittelt die Nein. Möglichkeit, ein Antragsunterlagen an die territoriale Besuchervisum zu beantragen Einheit

g und Integration, übernimmt die Rolle als zentrale Stelle für die Hinterlegung der Unterlagen für die Beantragung der Arbeitserlaubnisen in 8 Departements

DOING BUSINESS IN FRANCE • 51

II.3 - EINFÜHRUNGSMASSNAHME Sobald die Gesellschaft den entsprechenden Migrationsstatus für ihren Angestellten festgelegt hat, muss sie eine Einführungsmaßnahme einleiten. Diese Maßnahme, die bei der territorialen Einheit (Dienststelle für ausländische Arbeitskräfte) der DIRECCTE eingeleitet wird, zielt darauf ab, die Anwendung der Regeln des französischen Arbeitsrechts zu kontrollieren, vor allem im Hinblick auf die Gesetzgebung bezüglich der Arbeitszeit, der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge (bei Fehlen von Verträgen oder Bestimmungen im Bereich der sozialen Sicherheit) oder der Gleichberechtigung und nimmt durch die Ausstellung einer Arbeitserlaubnis Gestalt an. Das Einreichen der Unterlagen geschieht durch den Arbeitgeber, egal ob dieser in Frankreich oder im Ausland ansässig ist. Um diesen Vorgang effizienter zu gestalten, sollte die Gesellschaft darauf achten, die Unterlagen mindestens zwei Monate vor dem Arbeitsantritt einzureichen.

In bestimmten Departements (Paris, Hauts-de-Seine, Yvelines, Rhône, Haute-Garonne, Isère, Nord et Puy-de-Dôme) müssen die Unterlagen zur Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung für den Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung „Angestellter auf Dienstreise“ und „Blaue Karte, EU“ bei dem französischen Büro für Einwanderung und Integration (OFII) eingereicht werden, das die Unterlagen dann an die territoriale Einheit der DIRECCTE weiterleitet. Bei seiner Ankunft in Frankreich kann der ausländische Staatsangehörige sofort anfangen zu arbeiten, er hat maximal 3 Monate Zeit, um seine Unterlagen zur Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung einzureichen und sich der medizinische Untersuchung des OFII zu unterziehen. Für Inhaber der Aufenthaltsgenehmigung „Angestellter auf Dienstreise“ und „Blaue Karte, EU“ entfällt die medizinische Untersuchung. Der Arbeitgeber muss eine Gebühr zugunsten des OFII entrichten, dessen Betrag von der Dauer des Arbeitsvertrags und der Höhe des Arbeitsentgelts abhängt.

IM DETAIL DER ANTRAG AUF ARBEITSERLAUBNIS Der Antrag auf Arbeitserlaubnis wird durch die Dienststelle für ausländische Arbeitskräfte der territorialen Einheit der zuständigen DIRECCTE bearbeitet. Die Entscheidung, dem Antrag auf Arbeitserlaubnis stattzugeben, fällt in die Zuständigkeit der Dienststelle für ausländische Arbeitskräfte der territorialen Einheit der DIRECCTE nach der Prüfung der Unterlagen. KRITERIEN FÜR DIE AUSSTELLUNG DER GENEHMIGUNG

Um die Arbeitserlaubnis auszustellen oder zu verweigern, untersucht der Service für ausländische Arbeitskräfte die folgenden Punkte: • die Arbeitsmarktsituation in dem Berufsfeld und der geographischen Region, wobei unter Umständen die Besonderheiten des Arbeitsplatzes und die bereits vom Arbeitgeber unternommenen Bemühungen, vor allem über die Arbeitsagentur (pôle emploi), einen Arbeitssuchenden einzustellen; • die Ausgeglichenheit zwischen der Qualifikation, der Erfahrung und den Abschlüssen des ausländischen Arbeitnehmers und den Besonderheiten der ausgeschriebenen Stelle; • die Einhaltung der Gesetzgebung zu Arbeit und Sozialversicherung von Seiten des Arbeitgebers; • gegebenenfalls die Einhaltung der vorgeschriebenen Bedingungen zur Ausübung der in Frage kommenden Arbeitsstelle von Seiten des Angestellten; • die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen, die dem ausländischen Angestellten geboten werden, die vergleichbar mit denjenigen sein müssen, die den anderen Angestellten des Unternehmens (oder des Berufszweiges) geboten werden und die einen vergleichbaren Arbeitsplatz innehaben; • das angebotene Gehalt, des mindestens dem SMIC entsprechen muss; • unter Umständen durch den Arbeitgeber getroffene Vorkehrungen, um es dem ausländischen Angestellten, der nach Frankreich einreist, zu ermöglichen, unter allgemein üblichen Bedingungen zu wohnen.

52 • AUSGABE MÄRZ 2015

DIE BESCHÄFTIGUNGSSITUATION

Die Verwaltung kann eine Arbeitserlaubnis verweigern, wenn sie zu dem Ergebnis gelangt, dass die Arbeitslosenquote zu hoch für eine spezielle Branche oder geografische Region ist und dass der Arbeitgeber nicht als erstes versucht hat, auf dem lokalem Arbeitsmarkt einen Angestellten zu finden. Die Beschäftigungssituation kann jedoch bei den folgenden Kategorien nicht geltend gemacht werden: Angestellte im Rahmen der unternehmensinternen Mobilität („Angestellter auf Dienstreise“), Inhaber der Aufenthaltskarte „Fähigkeiten und Talente“ und „Angestellter auf Dienstreise“, Angestellte, die eine berufliche Tätigkeit in einer Branche oder einer geografischen Region ausüben, in der es Schwierigkeiten bei der Personalbeschaffung gibt und die auf einer Liste der administrativen Behörde steht (vgl. die Liste der 30 Berufe mit Arbeitskräftedefizit, Verordnung vom 18. Januar 2008). EINREICHEN DES ANTRAGS AUF GENEHMIGUNG

Der Antrag auf Arbeitserlaubnis ist Aufgabe des Arbeitgebers. Er wird bei einer territorialen Einheit der DIRECCTE am Ort der Tätigkeit gestellt. VORZULEGENDE DOKUMENTE

Eine bestimmte Anzahl an Dokumenten muss dem Antrag auf Arbeitserlaubnis beigefügt werden (vgl. die Zusammensetzung der Unterlagen auf der folgenden Seite). FRIST

Die Entscheidung der territorialen Einheit der DIRECCTE muss innerhalb einer maximalen Frist von 2 Monaten nach Einreichen des vollständigen Antrags erfolgen. Diese Frist wird auf zehn Tage reduziert, wenn es um Unterlagen für „Angestellte auf Dienstreise“ und „Angestellter auf Dienstreise“ geht. Falls eine positive Antwort nicht innerhalb der Frist von zwei Monaten vorliegt, gilt der Antrag als abgelehnt.

3 • INTERNATIONALE MOBILITÄT VON AUSLÄNDISCHEN FÜHRUNGSKRÄFTEN UND ANGESTELLTEN

IM DETAIL DIE ANKUNFT EINES ANGESTELLTEN AUF DEM TERRITORIUM

GESELLSCHAFT DES AUFNAHME- ODER DES HERKUNFTSLANDES

KONSULAT

Frist: 5 Tage

Frist: 5 Tage

Einreichung der Antragsunterlagen TERRITORIALE EINHEIT für die Arbeitserlaubnis DER DIRECCTE (ORT DER TÄTIGKEIT)

Bearbeitung der Antragsunterlagen für die Arbeit

Frist: 10 Tage

OFII

ARBEITNEHMER

Ausstellung des Visums

Frist: 1 Monat

Elektronische Übermittlung des genehmigten Antrages

PRÄFEKTUR

Übergabe der Aufenthaltsgenehmigung Arbeit

IM DETAIL ERSTELLUNG DER UNTERLAGEN ZUR BEANTRAGUNG DER EINFÜHRUNG EINES AUSLÄNDISCHEN ANGESTELLTEN Wichtige Dokumente, die der zuständigen territorialen Einheit der DIRECCTE durch den Arbeitgeber vorgelegt werden müssen, um den Antrag auf Arbeitserlaubnis für den Angestellten zu unterstützen, den der Arbeitgeber in Frankreich anwerben oder nach Frankreich entsenden möchte: 1. Das Motivationsschreiben für die Entsendung oder Anwerbung des Angestellten, in dem die von ihm auszuführenden Aufgaben bzw. Funktionen detailliert beschrieben sind; 2. Das CERFA-Formular entsprechend der Art der in Frankreich auszuübenden Erwerbstätigkeit; 3. Ein aktueller K.BIS-Auszug, dass es sich um eine juristische Person handelt; ein aktueller K-Auszug (Einzelunternehmen), einen Handwerktitel oder an dessen Stelle einen Steuerbescheid, wenn es sich um eine natürliche Person handelt; 4. Belege der Verbindungen zwischen einem in Frankreich niedergelassenen Unternehmen und dem im Ausland niedergelassenen Unternehmen im Rahmen der unternehmensinternen Mobilität; 5. die Kopie des Passes oder des nationalen Ausweispapiers des Angestellten, wenn dieser im Ausland ansässig ist; 6. den Lebenslauf des Angestellten oder ein gleichwertiges Dokument über seine Qualifikation und Erfahrung; gegebenenfalls die Kopie des Abschlusszeugnisses oder Titels, welche zur Ausübung

der entlohnten Tätigkeit befähigen, sofern die Ausübung der Tätigkeit bestimmten vorgeschriebenen Bedingungen unterliegt, Belege, dass diese Bedingungen erfüllt sind; 7. sofern die Beschäftigungssituation geltend gemacht werden kann, Belege für durchgeführte Bemühungen um einen Kandidaten, der bereits auf dem Arbeitsmarkt verfügbar ist. Sofern der Arbeitgeber im Ausland ansässig ist, umfassen die Unterlagen außerdem die folgenden Dokumente: 8. Arbeitsbescheinigung des im Ausland ansässigen Unternehmens oder ursprünglicher Arbeitsvertrag, wodurch hervorgeht, dass die Betriebszugehörigkeit seit mindestens 3 Monaten gegeben ist; 9. die Entsendungsbescheinigung oder eidesstattliche Versicherung zum Antrag auf Anmeldung bei der französischen Sozialversicherung; 10. gegebenenfalls eidesstattliche Versicherung zum Antrag auf Anmeldung zur Urlaubskasse; 11. gegebenenfalls den Brief, durch den eine in Frankreich ansässige Person beauftragt wird, de administrativen Maßnahmen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durchzuführen.

DOING BUSINESS IN FRANCE • 53

II.4 - BESONDERHEITEN DER DURCH EINEN AUSSERHALB VON FRANKREICH ANSÄSSIGEN ARBEITGEBER ENTSANDTEN ANGESTELLTEN (TRANSNATIONALE ENTSENDUNG) Eine ausländische Gesellschaft, darunter auch diejenigen, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ansässig sind, können für eine zeitlich begrenzte Dauer ihre Angestellten nach Frankreich entsenden, um dort eine Leistung im Rahmen eines Subunternehmervertrags zu erbringen oder um Geschäfte auf eigene Rechnung durchzuführen, dies außerhalb jeglichen Vertrags zur Erbringung einer Leistung. Die entsandten Angestellten bleiben durch einen Arbeitsvertrag mit der ausländischen Gesellschaft verbunden und dies vor, während und nach der Zeit der Entsendung nach Frankreich. Entsprechend dieser Regel sind die entsandten Angestellten keine Angestellten des Kundenunternehmens und werden nicht von diesem bezahlt. Auf sie sind jedoch die selben Regelungen bezüglich des Arbeitsrechts anwendbar, wie auf die Angestellten des Kundenunternehmens (Arbeitsdauer, Mindestlohn und Gehaltszahlungen, gesetzlich vorgeschriebener Urlaub, Hygiene und Sicherheit...). Die im Ausland ansässige Gesellschaft oder ihr Bevollmächtigter leiten das Antragsverfahren für die Arbeitserlaubnis bei der territorialen Einheit der DIRECCTE des Arbeitsortes (ausländische Staatsangehörige der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz benötigen keine Arbeitserlaubnis und kein Visum) ein. Für eine Entsendung von weniger als drei Monaten ist zusätzlich zu einem Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (außer bei Befreiung) eine vorläufige Arbeitserlaubnis erforderlich. Für eine Entsendung von mehr als drei Monaten müssen die Angestellten im Besitz eines Visums für einen langfristigen Aufenthalt, geltend als Arbeitserlaubnis „temporärer Mitarbeiter“ sein. Der Arbeitgeber muss eine Gebühr zugunsten des OFFII entrichten, deren Höhe vom Betrag des Arbeitsentgelts abhängt, sobald die Entsendung länger als drei Monate dauert. Das ausländische Unternehmen muss außerdem eine vorherige verpflichtenden Erklärung abgeben, sie muss an den für den Ort, an dem die Tätigkeit ausgeführt wird, zuständigen Arbeitsinspektor (inspecteur du travail) übermittelt werden. Der Erlass vom 30. März 2015, unter Berücksichtigung des Gesetzes vom 10. Juli 2014, verstärkt die Verpflichtungen der Arbeitgeber: vorgesehen ist die Bestimmung eines Unternehmensvertreters in Frankreich und der Ort der Aufbewahrung oder der Zugangsmodalitäten zu den Dokumenten bezüglich der Dienstleistung. Diejenigen ausländischen Unternehmen, die keine Niederlassung in Frankreich betreiben, müssen sich bei der URSSAF des BasRhin (Nationales Zentrum für ausländische Unternehmen: www. alsace.urssaf.fr) anmelden, um die Anmeldung ihrer Angestellten und die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu gewährleisten (außer bei Befreiung aufgrund von Bestimmungen zur sozialen Sicherheit und dem Erhalt eines Entsendungszertifikats). 54 • AUSGABE MÄRZ 2015

III - DER SOZIALVERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR IHRE MITARBEITER IN FRANKREICH Ihre Mitarbeiter können weiterhin im Ursprungsland sozialversichert sein, sofern eine Vereinbarung über Sozialversicherung zwischen dem betreffenden Land und Frankreich besteht. Besteht eine solche Vereinbarung nicht , muss jeder Angestellte, der in Frankreich arbeitet, egal welcher Nationalität, welchen Alters oder welcher Vertragsart, in Frankreich sozialversichert werden (Prinzip der Territorialität).

III.1 - DAS PRINZIP DER TERRITORIALITÄT: BEI FEHLENDEN INTERNATIONALEN BESTIMMUNGEN SIND DIE SOZIALBEITRÄGE AN DIE SOZIALVERSICHERUNGSKASSEN DES HOHEITSGEBIETES ZU ENTRICHTEN, AUF DEM DIE ARBEIT AUSGEFÜHRT WIRD Das Sozialversicherungssystem Frankreichs beruht auf dem Prinzip der Territorialität: Der ausländische Angestellte, der in Frankreich arbeitet, unterliegt im Regelfall der französischen Gesetzgebung zur Sozialversicherung, unabhängig von seiner Nationalität und vom Ort, an dem sein Arbeitgeber ansässig ist. Der Angestellte kann dennoch in seinem Ursprungsland Beiträge an private Zusatzkassen entrichten. Das Gehalt und e t w a i g e Z u s a t z l e i s t u n g e n ( g e l d w e r t e r Vo r t e i l , Mobilitätsprämien...), die dem ausländische Angestellten gezahlt werden, ist in vollem Umfang bei den gesetzlichen und privaten Kassen zum aktuellen Beitragssatz sozialversicherungspflichtig. Andererseits sind der Angestellte und seine Familie in Frankreich sozialversichert. Es ist im Ausnahmefall möglich, von der Altersgrundversicherung befreit zu werden (außerhalb einer zusätzlichen Altersversorgung), dies gilt für ausländische Angestellte, die zusammen mit ihrem in Frankreich ansässigen Arbeitgeber oder stattdessen mit dem sie aufnehmenden Unternehmen in Frankreich eine entsprechende Befreiung beantragen. Für die Bewilligung einer solchen Befreiung muss eine Altersversicherung nachgewiesen werden. Darüber hinaus ist nachzuweisen, dass in den letzten fünf Jahren vor Antragsstellung keine Mitgliedschaft in einer Alterspflichtversicherung Frankreichs oder in einer Sozialversicherung eines Staates bestanden hat, auf den die gemeinschaftlichen Verordnungen zur Koordination der sozialen Sicherungssysteme anwendbar sind. Diese Befreiung ist 3 Jahre lang gültig. Sie kann um dieselbe Zeitspanne verlängert werden.

III.2 - INTERNATIONALE VEREINBARUNGEN UND GEMEINSCHAFTLICHE REGELUNGEN, DIE DIE BEFREIUNG VON FRANZÖSISCHEN SOZIALBEITRÄGEN VORSEHEN Angehörige anderer Staaten, die bilaterale Vereinbarungen mit Frankreich unterschrieben haben, können während ihrer Entsendung weiterhin Mitglieder in der Sozialversicherung ihres Ursprungslandes bleiben.

3 • INTERNATIONALE MOBILITÄT VON AUSLÄNDISCHEN FÜHRUNGSKRÄFTEN UND ANGESTELLTEN

Die Dauer der Entsendung ist Gegenstand einer spezifischen Klausel in der bilateralen Vereinbarung; sie kann verlängert werden. Nach Ablauf dieser Zeitspanne wird der entsendete Angestellte zwingend bei der Sozialversicherung im Aufnahmeland (in diesem Fall Frankreich) angemeldet. Er kann dennoch seine Anmeldung bei der Sozialversicherung in seinem Ursprungsland aufrechterhalten; man spricht in diesem Falle von doppelter Beitragszahlung. In der Praxis legt der Angestellte einen Nachweis über seine Sozialversicherungsanmeldung in seinem Ursprungsland vor, um die Anwendung der bilateralen Vereinbarungen im Bereich der sozialen Sicherheit in Anspruch zu nehmen. Ausländische Staatsangehörige der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz können ebenfalls in einen der Mitgliedsstaaten aufgrund der gemeinschaftlichen Regelungen für eine Dauer von 24 Monaten entsandt werden. Ausnahmsweise kann eine Verlängerung der Dauer der Entsendung beantragt werden, wenn die Tätigkeit für eine Dauer vorgesehen ist, die mehr als 24 Monate beträgt, oder sobald sie sich über die 24 Monate hinaus verlängert. Jeder Mitgliedsstaat bestimmt die maximale Entsendungsdauer, die er genehmigt. Am Ende der ursprünglichen oder verlängerten Dauer werden die entsendeten Angestellten sozualversicherungspflichtig in dem Land, in dem die entlohnte Tätigkeit ausgeführt wird (in diesem Fall in Frankreich). Nützlicher Link: www.cleiss.fr/employeurs/index.php

IV - DIE BESTEUERUNG IHRER MITARBEITER IN FRANKREICH Unter bestimmten Bedingungen kommen Angestellte, die nach Frankreich kommen, um dort zu arbeiten, in den Genuss äußerst günstiger steuerlichen Bestimmungen.

IV.1 - DIE BESTIMMUNG DES STEUERLICHEN WOHNSITZES Der steuerliche Wohnsitz kann weder von dem Arbeitgeber noch von dem Angestellten ausgewählt werden; er ergibt sich aus gesetzlichen oder konventionellen Kriterien. Die Anmeldung (oder Nicht-Anmeldung) bei der französischen Sozialversicherung hat keinen Einfluss auf die Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes. Eine Person hat ihren steuerlichen Wohnsitz in Frankreich, sofern einer der folgenden Fälle zutrifft: • Die Person hat in Frankreich ihren dauerhaften Wohnsitz (Haushalt), d.h.ihren gewöhnlichen Wohnsitz oder den der Familie (Ehepartner und Kinder); • im Falle eines dauerhaften Doppelwohnsitzes liegt das Zentrum des wirtschaftlichen und privaten Interesses in Frankreich; • wenn der Mittelpunkt des Interesses sich nicht bestimmen lässt, befindet sich der Hauptaufenthaltsort in Frankreich (Aufenthalt in Frankreich mehr als 183 Tage im Laufe eines Jahres); • w enn kein anderes Kriterium ausschlaggebend ist (Hauptaufenthaltsort in den beiden Staaten oder kein Hauptaufenthaltsort in den beiden Staaten), hat die Person die französische Staatsbürgerschaft;

• w enn eine doppelte Staatsbürgerschaft oder keine Staatsbürgerschaft aus den beiden Staaten vorliegt, treffen die Steuerbehörden beider Länder eine gemeinsame Entscheidung zum Sachverhalt. Die Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz in Frankreich haben, sind für ihre gesamten Einnahmen aus französischen oder aus ausländischen Quellen steuerpflichtig, dies unter Vorbehalt der internationalen Steuervereinbarungen und bestimmter steuerlicher Sonderregelungen, wie zum Beispiel die für Impats (vgl. §IV.3 Infra). Sofern die Einkünfte aus ausländischen Quellen ebenfalls im Ursprungsland besteuert werden, wird die Doppelbesteuerung durch die Anwendung bestimmter Regelungen, die in den zahlreichen bilateralen Steuervereinbarungen enthalten sind, die zwischen Frankreich und anderen Staaten geschlossen wurden, vermieden.

IV.2 - DIE BESTEUERUNG DES STEUERLICH ANSÄSSIGEN Einkommenssteuer Die steuerpflichtigen Arbeitsentgelte (Steuerbereich „Löhne und Gehälter“) beinhalten keine Sozialabgaben, andere verpflichtende Abgaben und Betriebsausgaben. Sofern es sich um Betriebsausgaben handelt, hat der steuerpflichtige Ansässige die Wahl zwischen einem pauschalen Abzugsbetrag von 10 % oder einen Abzugsbetrag gemessen am reellen Wert (durch Belege). Das Einkommen der in Frankreich Ansässigen unterliegt einer progressiv gestalteten Besteuerungstabelle: Einkommensstufe 2014 (per steuerlichen Anteil)

Steuersatz 2015

Einkommen bis 9.690 € einschließlich

0 %

Von 9. 690 bis 26. 764 € einschließlich

14 %

Von 26. 764 bis 71. 754 € einschließlich 30 % Von 71. 754 bis 151. 956 € einschließlich

41 %

Mehr als 151. 956 €

45 %

Die Steuer wird auf der Grundlage der verschiedenen Einkünfte des steuerpflichtigen Haushalts berechnet, hier sind der Beitragszahler, sein Ehepartners sowie alle gemeldeten Kinder mit einbezogen. Der effektive Steuersatz wird durch die Größe des Haushalts gemäß der Methode des Familienquotienten bestimmt, der darin besteht, dass das Gesamteinkommen des Haushalts durch die Anzahl der Anteile pro Haushalt geteilt wird (ein Anteil pro Erwachsener, ein halber Anteil pro Kind für die ersten beiden unterhaltspflichtigen Kinder und ein Anteil ab dem dritten Kind). DOING BUSINESS IN FRANCE • 55

Bei gleichem Einkommen, aber mehr zu berücksichtigenden Personen pro Haushalt wird also ein etwas niedrigerer Steuersatz angesetzt. Außerdem führen einige Kosten zu Reduzierungen und Steuergutschriften, wie zum Beispiel Betreuungs- oder Schulgebühren der Kinder, Löhne für Hausangestellte wie auch bestimmte Ausgaben für Einrichtungen und Ausrüstungsgegenstände im Haushalt des Steuerpflichtigen. Mit dem Ziel der eine Rückkehr zu ausgeglichenen soliden Staatsfinanzen wird eine spezielle Abgabe auf hohe Einkünfte erhoben. Sie ist gleich: • 3 % der Referenz-Steuereinnahmen des Haushalts, darin enthalten zwischen 250. 000 € und 500. 000 € für Ledige und zwischen 500. 000 € und 1. 000. 000 € für Verheiratete; • darüber hinaus erhöht sich der Satz auf 4 % für den Anteil des steuerliche Referenzeinkommens des Haushalts, der höher als 500.000 € für Ledige und 1.000.000 € für Verheiratete ist.

Sonderregelung zur Befreiung zugunsten von angestellten Impats Die Steuerregelungen für Impats stehen jeder Person offen, egal welcher Nationalität sie sind, wenn sie nach Frankreich kommen, um im Land zu arbeiten, und nicht innerhalb der letzten fünf Jahre vor Aufnahme ihrer Tätigkeiten in Frankreich steuerlich ansässig waren. Die Person muss auf eine Stelle in einem Unternehmen in Frankreich berufen worden sein (egal welche Staatsangehörigkeit das aufnehmende Unternehmen besitzt). Um sofort von der Befreiung zu profitieren, muss die Person ihren steuerlichen Wohnsitz spätestens am 31. Dezember des auf das Jahr des Arbeitsantrittes folgenden Jahres festlegen (zum Beispiel spätestens am 31. Dezember 2015 bei Arbeitsantritt im Jahr 2014). Das System der Befreiung der Impats findet für eine Dauer von maximal 5 Jahren ab dem Jahr, in dem auf das Jahr des Arbeitsantrittes folgenden Jahr Anwendung. Die Impats kommen in den Genuss einer Befreiung: • der Impat-Prämie, d.h. Gehaltszuschläge, die direkt mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit verbunden sind, und • des Zuschlags für berufliche Aufenthalte im Ausland, die im direkten und ausschließlichen Interesse des Unternehmens stattgefunden haben. Die so berechnete Befreiung wird auf einen Höchstbetrag von 50 % der gesamten Befreiung begrenzt oder, auf Option, auf 20 % der steuerpflichtigen Vergütung der im Ausland ausgeübten Tätigkeit, Impat-Prämie nicht eingerechnet. Zeitgleich sind verschiedene Abstandsgelder, die aus Anlass der Mobilität ausgezahlt worden sind, ganz von der Einkommenssteuer befreit (Erkundungsreise, Kosten für Einlagerung von Möbeln im Ursprungsland, Agenturkosten im Rahmen der Wohnungssuche in Frankreich, Umzugskosten

56 • AUSGABE MÄRZ 2015

und entsprechende Reisekosten, bei der Ein- und Ausreise für den Aufenthalt in Frankreich entstandene Kosten, Schulgeld für Kinder, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind...). Das System sieht zusätzlich und für eine Dauer von 5 Jahren eine Befreiung in Höhe von 50 % der Einkünfte aus Kapitalerträgen, Erträgen aus dem Bereich der Urheberrechte und des gewerblichen Eigentums, Mehrwerte aus Verkäufen von Wertpapieren und Unternehmensanteilen aus ausländischen Quellen vor. Während der gleichen Zeit müssen Impats die Solidaritätssteuer auf Vermögen (ISF) nur für Güter, die sie in Frankreich besitzen, zahlen. Nach Ablauf dieser Zeit unterliegen die Impats ebenfalls der ISF auf die Gesamtheit ihres Vermögens (vorbehaltlich etwaiger Befreiungen) in Frankreich und im Ausland. Zur Erinnerung: Die ISF ist nur dann zu entrichten, wenn das abgabenpflichtige Nettovermögen höher ist als 1.300.000 €. Im Bereich der Abgaben zur sozialen Sicherheit gilt: diejenigen Abgaben, die von einem Angestellten an einen Sozialversicherungsträger im Ursprungsland gezahlt werden, werden von dem steuerpflichtigen Einkommen in Frankreich abgezogen, sofern eine Vereinbarung zur Sozialversicherung zwischen Frankreich und dem Ursprungsland existiert, die es dem nach Frankreich Ausgewanderten ermöglicht, auch weiterhin Beiträge in seinem Ursprungsland zu entrichten. Dieses System ermöglicht es außerdem, die von den entsandten Angestellten und ihrem ausländischen Unternehmen an eine Zusatzvorsorgekasse und an eine Zusatzrentenversicherung gezahlten Beiträge vom steuerpflichtigen Einkommen abzuziehen.

IV.3 - DIE BESTEUERUNG DES NICHT STEUERLICH ANSÄSSIGEN Der nicht in Frankreich steuerlich Ansässige muss nur auf seine aus französischen Quellen erzielten Einkünfte Steuern zahlen. Die als Gegenleistung für eine auf französischem Staatsgebiet ausgeübte Tätigkeit ausgezahlten Löhne und Gehälter sind in Frankreich steuerpflichtig. Vorbehaltlich durch eine Steuervereinbarung festgelegte gegenteiligen Verfügung wird auf die an nicht ansässige Steuerpflichtige ausgezahlten Gehälter eine Quellensteuer erhoben, deren Satz bis zu 20 % betragen kann, dies für den Anteil der Entlohnung, die höher als 41.327 € ist. Diese nicht ansässigen Angestellten müssen bei der Steuerbehörde für nicht in Frankreich ansässige Steuerpflichtige eine Erklärung über ihr Einkommen aus Frankreich für die Steuerverwaltung abgeben und gegebenenfalls den Differenzbetrag zwischen dem einbehaltenen Betrag der Quellensteuer und den normalen Betrag der geschuldeten Steuer entrichten.

3 • INTERNATIONALE MOBILITÄT VON AUSLÄNDISCHEN FÜHRUNGSKRÄFTEN UND ANGESTELLTEN

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, führt die in Frankreich angesetzte Quellensteuer im Allgemeinen zu einer Bewilligung einer Steuergutschrift desselben Betrags in dem Staat, in dem der Wohnsitz liegt (gemäß den Modalitäten der Steuervereinbarung zwischen Frankreich und dem Land, in dem der Wohnsitz liegt). Außerdem sehen die meisten der internationalen Finanzvereinbarungen eine Klausel für zeitlich befristete Beschäftigungen vor, aufgrund der die in dem Staat erhaltenen Entlohnungen, nicht in dem Staat steuerpflichtig sind, in dem die Beschäftigung von einem angestellten Arbeitnehmer ausgeführt wird, sofern der Empfänger dieser Entlohnung sich dort weniger als 183 Tage aufhält und die Entlohnung von einem Arbeitgeber oder auf Rechnung eines Arbeitgebers ausgezahlt wird, der nicht in diesem Staat ansässig ist.

IM DETAIL SCHAUBILD DES STEUERSYSTEMS AUF DIE EINKÜNFTE EINES AUSLÄNDISCHEN, NACH FRANKREICH AUSGEWANDERTEN ANGESTELLTEN Eine von einem in den USA ansässigen Unternehmen angestellte Führungskraft, die mindestens seit dem 1er Januar 2009 nicht in Frankreich steuerlich ansässig war, wird von ihrem Arbeitgeber in ein in Frankreich ansässiges Unternehmen entsandt, dies geschieht ab dem 1er Januar 2014. Sie wird regelmäßig ins Ausland entsendet. Ihr Jahres-Nettoeinkommen in 2014 liegt bei 200.000 €, davon 60.000 als „Impat-Prämie“. Das „Vergleichs-Nettogehalt“ in Frankreich beträgt 150.000 €. Der Anteil der Entlohnung, der sich auf die im Ausland ausgeübte Tätigkeit bezieht, beträgt 33.000 €. Von der Einkommenssteuer im Laufe des Jahres 2012 sind befreit: • die „Impat-Prämie“ unterhalb des Höchstbetrages von 50.000 €; der Saldo (10.000 €) ist steuerpflichtig, sobald das steuerpflichtige Einkommen des Impats (140.000 €) niedriger ist als das „Vergleichs-Nettogehalt“ (150.000 €); • der Anteil der Entlohnung, die der durch die betreffende Person im Ausland ausgeübte Tätigkeit entspricht, unterhalb des Höchstbetrages von 30.000 € [(200.000 - 60.000 + 10.000) x 20 %], wenn der Steuerpflichtige sich für diese Befreiung entschieden hat. Gesamte abgabenfreie Summe: 80. 000 €, das heißt: 50. 000 +  30. 000. Wenn der Angestellte sich für die Gesamtobergrenze von 50 % entschieden hat, kommt er in den Genuss einer größeren steuerlichen Befreiung, die 83.000 € entspricht (d.h. 50.000 + 33.000), die Obergrenze liegt bei 100.000 € (200.000 x 50 %).

DOING BUSINESS IN FRANCE • 57

DER EXPERTENRAT DIE AKTIONEN UND VERPFLICHTUNGEN FÜR ERFOLGREICHE TRANSNATIONALE LOSLÖSUNG ZU ANTIZIPIEREN FÜR EINE ERFOLGREICHE TRANSNATIONALE ENTSENDUNG IM RAHMEN EINER INTERNATIONALEN DIENSTLEISTUNG Ein im Ausland niedergelassenes Unternehmen, das in seinem Land umfangreiche Aktivitäten betreibt, kann Veranlassung haben, in Frankreich eine temporäre Dienstleistung im Rahmen eines Fremdbearbeitungsvorgang auszuführen.

Valérie Blandeau ASSOZIIERTE RECHTSANWÄLTIN

Gaëlle Le Breton RECHTSANWALT

WRAGGE

W

ragge Lawrence Graham & Co ist eine internationale Wirtschaftskanzlei, die den Kunden eine vollständige Palette von Dienstleistungen auf der ganzen Welt bietet. 770 Rechtsanwälte und mehr als 1.300 Personen tragen zu diesem Service-Angebot bei. Unsere Anwälte haben eine anerkannte Erfahrung in vielen Bereichen des Rechtsund Wirtschaftswesens. Sie beraten und unterstützen die multinationalen Unternehmen, Finanzinstitute, Regierungsbehörden oder vermögende Privatpersonen. Die Kanzlei britischer Herkunft ist vertreten in: Birmingham, Brüssel, Dubai, Guangzhou, London, Monaco, Moskau, München, Paris und Singapur. In Paris vereint unsere Kanzlei mehr als 40 Rechtsanwälte in einem engagierten Team und bietet ein maßgeschneidertes Angebot in vielen Fachgebieten.

58 • AUSGABE MÄRZ 2015

Das ausländische Unternehmen kann folglich eine Entsendung seiner eigenen Angestellten durchführen, die normalerweise auf Rechnung des Unternehmens arbeiten, um die Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen zu erfüllen. Die Dauer der Entsendung kann von einem Tag bis zu mehreren Monaten variieren und richtet sich nach der dem entsandten Angestellten übertragenen Aufgabe.

ZU BEACHTENDE VORGEHENSWEISE Vorherige Erklärung Vor dem Beginn der Leistung muss eine vorherige Erklärung bei der territorialen Einheit („DIRRECTE“) erfolgen, die für den Ort der Ausführung der Leistung zuständig ist. Diese Formalität muss in Französisch mit Hilfe eines administrativen Formulars durchgeführt werden, welches die folgenden Informationen enthalten muss: • Identifizierung des Auslandsunternehmens, Identität des gesetzlichen Vertreters in Frankreich für die Dauer der Leistung; • Identifizierung der entsandten Mitarbeiter, Stunden und Tage der Erholung pro Woche, Qualifizierung und Vergütung in Frankreich, Ort der Unterbringung; • Merkmale der Leistung (Ort, Beginn und voraussichtliche Dauer der Leistung). Arbeitserlaubnis Das ausländische Unternehmen, das Angestellte aus Drittländern (Länder außerhalb der EU, der EWR, Schweiz) nach Frankreich entsenden will, muss die Erteilung einer Arbeitserlaubnis für die Dauer der in Frankreich vorgesehenen Arbeitsdauer bei der territorialen Einheit beantragen, die für den Ort der Ausführung der Aufgabe zuständig ist (vorläufige

3 • INTERNATIONALE MOBILITÄT VON AUSLÄNDISCHEN FÜHRUNGSKRÄFTEN UND ANGESTELLTEN

Arbeitserlaubnis oder Arbeitserlaubnis „temporärer Mitarbeiter“, je nach Dauer der Entsendung). Sozialversicherungspflicht In den meisten Fällen erlauben internationale Abkommen es, dass entsandte Angestellte in ihrem Heimatland sozialversichert bleiben. Vom erhaltenen Arbeitsentgelt muss daher kein Beitrag für die Sozialversicherung in Frankreich gezahlt werden. Um diese Befreiung in Anspruch nehmen zu können, muss das ausländische Unternehmen bei den zuständigen Behörden in seinem Land ein entsprechendes Formular beantragen. Der entsandte Angestellte muss ein Exemplar dieses Formulars während der gesamten Dauer der Entsendung mit sich führen. Besteht kein bilaterales Abkommen über die soziale Sicherheit zwischen Frankreich und dem Heimatland des Unternehmens, ist der Angestellte in Frankreich sozialversicherungspflichtig. Die Erhebung der gesamten Beiträge wird durch eine einzige Stelle sichergestellt, um die administrativen Vorgänge zu vereinfachen (URSSAF, Alsace/Elsass).

EINZUHALTENDE VERPFLICHTUNGEN Wichtige Regelungen des Arbeitsrechts Während der Dauer der Entsendung in Frankreich bleibt der entsandte Angestellte Arbeitnehmer des ausländischen Unternehmens. Das bedeutet insbesondere, dass die Disziplinargewalt über den entsandten Angestellten weiterhin von dem ausländischen Unternehmen ausgeübt wird. Dennoch finden einige wichtige Regeln des französischen Arbeitsrechts in diesem Fall Anwendung: • individuelle und kollektive Freiheiten in das Arbeitsverhältnis; • Nichtdiskriminierung und berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen;

• Mutterschutz, Mutterschafts- und Erziehungsurlaub, Urlaub für Familienereignisse; • Arbeitsdauer, Ausgleichsruhezeiten, Feiertage, bezahlter Mindestjahresurlaub, Nachtarbeit jugendlicher Arbeitnehmer; • Bedingungen der Verpflichtung für Urlaubs- und Witterungskassen (gegebenenfalls besonders im Bausektor); • M i n d e s t l o h n u n d Z a h l u n g d e s L o h n s , Überstundenzuschläge; • Kampf gegen Schwarzarbeit. Der Arbeitgeber muss die Angestellten ebenfalls über die während der Dauer ihrer Entsendung nach Frankreich geltenden Tarifverträge informieren und diese in der Lohnabrechnung (oder einem gleichwertigen Dokument) angeben. Regelungen bezüglich der Beendigung des Vertrags und des Vertragsbruchs, der Arbeitnehmervertretung, der Berufsausbildung und der Vorsorge sind nicht auf die entsandten Angestellten anwendbar. Beachten Sie, dass die Ausübung bestimmter Berufe in Frankreich reglementiert ist (Architekten, Taxifahrer, Wirtschaftsprüfer, Versicherungen usw.). Im Falle der Entsendung von Arbeitnehmern muss das Unternehmen betreffend einen dieser Berufe Erklärungen, Berechtigungen, unterstützende Dokumente oder erforderlichen Diplome belegen können, die in Frankreich zur Ausübung notwendig sind. Im Fall einer Kontrolle vorzulegende Dokumente Die Kontrollbehörden können die Übermittlung einer ausführlichen und in Französisch verfassten Dokumentenliste verlangen: eine Unterlage, die bescheinigt, dass der Arbeitgeber seine Verpflichtungen hinsichtlich der Sozialversicherung erfüllt, gegebenenfalls die Arbeitserlaubnis der entsandten Angestellten, die Bescheinigung über eine medizinische Untersuchung im Heimatland oder ein gleichwertiges Dokument, die Lohnabrechnung oder ein gleichwertiges Dokument.

DOING BUSINESS IN FRANCE • 59

DER EXPERTENRAT KURZFRISTIGE EINSÄTZE IN FRANKREICH Haiyan CAI RECHTLICHE BERATUNG

DS AVOCATS

V

ertreten seit über 20 Jahren in Asien, ist DS Avocats spezialisiert auf die Beratung und juristische Unterstützung für asiatische Unternehmen, die sich in Frankreich ansiedeln oder entwickeln.

Die Europäische Union hat die Freizügigkeit von Personen ermöglicht, die zur Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen im Schengen-Raum führt. Sie hat auch die Regeln für die Kontrolle der Außengrenzen mit Drittländern definiert. So sind bestimmte Nationalitäten vom Einreisevisum befreit, während andere dieser Pflicht unterliegen. Es gibt ein Kurzaufenthalt-Visum (Aufenthalt weniger als 90 Tage) und ein Langzeitaufenthalt-Visum (Aufenthalt mehr als 90 Tage). Ein Kurzaufenthalt-Visum wird für die Freizeitreisen, Privatbesuche oder Geschäftsreisen ausgestellt, die mit der Ausübung einer bezahlten Erwerbstätigkeit nicht verwechselt werden sollten. Für kurzfristige Einsätze eines ausländischen Mitarbeiters in Frankreich sollten drei Situationen unterscheiden werden: 1. Mitarbeiter, der der Regelung für ein KurzaufenthaltVisum unterliegt 2 Mitarbeiter, der dem Kurzaufenthalt-Visum nicht unterliegt 3. Mitarbeiter, der eine Arbeitsbewilligung benötigt

1. MITARBEITER, DER DER REGELUNG FÜR EIN KURZAUFENTHALT-VISUM UNTERLIEGT

Das Kurzaufenthalt-Visum wird „Schengen-Visum“ genannt, da es dem Begünstigten erlaubt, sich in den 26 Staaten des Schengen-Raums bewegen zu können. (Großbritannien, Irland, Bulgarien und Rumänien gehören dem Schengen-Raum nicht an). Österreich

Deutschland

Belgien

Griechenland

Tschechische Republik

Ungarn

Dänemark

Italien

Estland Finnland Frankreich (Europäisches Gebiet)

60 • AUSGABE MÄRZ 2015

Island Lettland Liechtenstein Litauen Luxemburg

Malta Niederlande Norwegen Polen Portugal Slowakei Slowenien Spanien Schweden Schweiz

3 • INTERNATIONALE MOBILITÄT VON AUSLÄNDISCHEN FÜHRUNGSKRÄFTEN UND ANGESTELLTEN

Es gibt drei Gründe für Visums-Anträge: Geschäftsreise, Privatreise und schließlich Privatbesuche. Das Visum gilt für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen pro Zeitraum von 180 Tagen für eine einmalige Einreise (gemeinsames Gesetz, gültig maximal 90 Tage) oder mehrere Einreisen (Visum für den Personenverkehr, gültig zwischen 1 bis 5 Jahre ). Die Dauer von 90 Tagen errechnet sich in Bezug auf einen Zeitraum von 180 Tagen, was bedeutet, dass es den Zeitraum von 180 Tagen vor jeden Tag des Aufenthalts berücksichtigt. Diese neue Regel für die Berechnung des kurzfristigen Aufenthalts wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 610/2013 vom 26. Juni 2013 eingeführt: Die Berechnung der Aufenthaltszeit kann erfolgen via: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/ borders-and-visas/border-crossing/schengen_calculator_en. html?lang=fr

2. MITARBEITER, DER DER REGELUNG FÜR EIN KURZAUFENTHALT-VISUM NICHT UNTERLIEGT

Die Europäische Gesetzgebung regelt die Liste der Länder, deren Staatsangehörige von dieser Formalität des VisumKurzaufenthalts befreit sind. Diese Befreiung gilt unabhängig vom Grund für den Aufenthalt, vorbehaltlich der Einhaltung der maximal erlaubten Dauer des Aufenthalts und der Arbeitsbewilligung, wenn die Angehörigen eine Erwerbstätigkeit in Frankreich ausüben.

3. MITARBEITER, DER DER ARBEITSBEWILLIGUNG UNTERLIEGT

Das Konzept der Dienstreise sollte nicht mit der unselbständigen gewerblichen Aktivität verwechselt werden, die einer Arbeitserlaubnis oder einer Genehmigung zur Ausübung unterliegt. Dienstreise: Die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 vom 13. Juli 2009 umreißt die Dienstreise gemäß dem Recht für Visa. Es handelt sich um Interviews, Tagungen, Geschäfts-, Branchen- oder Serviceveranstaltungen, Messen oder Kongresse.

Bezahlte Tätigkeit von kurzer Dauer in Frankreich: Ein Einsatz von kurzer Dauer kann verschiedene Situationen umfassen: Entsendung, kurzfristige Arbeit, Bereitstellung, Transfer usw. Der Mitarbeiter muss eine Arbeitserlaubnis (G. 5221-5) erwerben. Frankreich hat geeignete Maßnahmen für diese Arbeitserlaubnis gelegt, darüber hinaus wird ein Gesetzentwurf mit Änderungsantrag im Gang dieses Verfahren der Arbeitsbewilligung für weniger als 90 Tagen befreien. Den Befreiungsfällen der Arbeitsbewilligung (Diplomaten, entsandte Arbeitnehmer eines Unternehmens von EU, die zum nationalen Markt zugelassen sind) werden die Kategorien hinzugefügt, wo die Beschäftigungslage nicht entgegensteht (Künstler, Modelle, Sprachlehrer, Konferenzdolmetscher, Ärzte mit Kontrollbefugnis, Techniker, die die Montage der Ausrüstung gewährleisten.). Die ausländischen Mitarbeiter mit gruppeninterner kurzfristiger Mobilität können auch eine jährliche Arbeitserlaubnis mit der Angabe „versetzter Arbeitnehmer“, mit einem C-Visum für mehrere Einreisen, und einen Aufenthalt von 90 Tagen pro Zeitraum von 180 Tagen (vorbehaltlich des Visums) erhalten. Allerdings sind bestimmte Arbeitsgenehmigungen für DOM und CTOM erforderlich. Bezüglich der Entsendung von kurzer Dauer von Mitarbeitern nach Frankreich müssen im Ausland etablierte Unternehmen den französischen zwingenden Vorschriften betreffend dem Recht auf Arbeit (C. Trav., l. Art 1262-4) entsprechen, auch hinsichtlich der Überwachungs- und Kontrollverpflichtungen. Es handelt sich um vorherige Erklärungen, - bald online verfügbar über SIPS (Informationssystem -internationale Dienstleistungen) - von Entsendungen an das Arbeitsinspektorat. Sie müssen dem Auftraggeber eine Bescheinigung über die soziale Situation und eine aktualisierte Liste der Namen der ausländischen Staatsangehörigen abgeben, die der Arbeitserlaubnis unterliegen. Das Gesetz „Smith“, dessen Dekret im Jahr 2015 erwartet wird, hat nur die sozialen Verpflichtungen der Entsendung erweitert. Die Unternehmen müssen die Gehaltsabrechnungen in Französisch erstellen, um die Kontrolle der Bedingungen für die Entsendung von Mitarbeitern zu ermöglichen, deren Dauer einen Monat überschreitet.

DOING BUSINESS IN FRANCE • 61

14

DIE BESTEUERUNG RÉUSSIR SON IMPLANTATION VON FIRMEN EN FRANKREICH IN FRANCE DES FORMALITÄTENS SIMPLIFIÉES POUR DESDER SOLUTIONS D’IMPLANTATION EINE UNTERNEHMENSSTEUER INNERHALB EUROPÄISCHEN NORM ADAPTÉES À VOS BESOINS ARTEN DER RÜCKFÜHRUNGEN VON GEWINNEN UNTERSCHIEDLICHE RECHTLICHE FORMEN, ANGEPASST AN IHRE BEDÜRFNISSE DIE MWST UND ZÖLLE PARTNERSCHAFT ODER ÜBERNAHME DIE LOKALEN STEUERN ZU LASTEN DER UNTERNEHMEN

64 9 67 12 67 12 69

IMMOBILIER D’ENTREPRISE: UNE RÉPONSE ADAPTÉE À VOS BESOINS VIELFÄLTIGE STEUERLICHE ANREIZE ZUGUNSTEN DER INVESTOREN

15 71

LES CLASSÉES POUR PROTECTION DE L’ENVIRONNEMENT (ICPE) EINEINSTALLATIONS BESONDERE BESTEUERUNG FÜRLABESTIMMTE FIRMENSITZE

17 75

DOING BUSINESS IN FRANCE • 63

4 DIE BESTEUERUNG VON FIRMEN IN FRANKREICH In Frankreich sind die steuerlichen Regelungen üblicherweise so konzipiert, dass sie die Investitionen von Firmen, die regionale Entwicklung und die internationale Expansion begünstigen. Die Prinzipien, die auf die Gruppen angewendet werden, zeigen auch das Engagement Frankreichs bezüglich einer gerechten Steuerbehandlung. Frankreich hat bilaterale Steuerabkommen mit den meisten Ländern unterzeichnet, mit denen Handelsbeziehungen zustande kommen (mehr als hundert Länder) und bietet somit ausländischen Investoren einen erheblichen Schutz vor Doppelbesteuerung. Ein zentraler Zugang bei der Generaldirektion für öffentliche Finanzen ermöglicht ausländischen Investoren, steuerliche Informationen zu erhalten. Dieser Service, der unter [email protected] zugänglich ist, bietet den ausländischen Investoren die Möglichkeit, sich in Frankreich in einem klaren und sicheren Rahmen niederzulassen. DETAILLIERT DER SERVICE TAX4BUSINESS FRANCE • beantwortet die Fragen der Investoren bezüglich der Besteuerung, die auf sie angewendet wird; • bietet die Möglichkeit, eine Stellungnahme der Steuerverwaltung zu erhalten; •b  ietet eine mehrsprachige Steuerinformation an, die auf Ihren Bedarf angepasst ist ; • s ichert den Zugriff auf weitere Erklärungen auf Englisch.

I - EINE UNTERNEHMENSSTEUER INNERHALB DER EUROPÄISCHEN NORM I.1 - IHRE STEUER WIRD AUF ERZIELTE GEWINNE BERECHNET Wenn eine ausländische Firma in Frankreich eine Aktivität ausübt, die Gewinne abwirft, werden diese Gewinne in Frankreich besteuert (Prinzip des Territoriums). Diese Regel findet auf jede Betriebsart Anwendung: • Tochtergesellschaft • Niederlassung • Zweigniederlassung Im Fall einer Niederlassung oder einer Zweigniederlassung, die keine andere Rechtspersönlichkeit haben, wird das Ergebnis der Aktivität in Frankreich ausgehend von der Buchhaltung der ausländischen Gesellschaft nachvollzogen. Der Begriff der Zweigniederlassung wird in jede Steuerabkommen als eine feste Betriebsinstallation oder ein abhängiger Händler definiert (Definition des Artikels 5 des Modells OCDE der Steuerabkommen). So ist das Beispiel, das in der Praxis am häufigsten vorkommt, eine ausländische Firma, die einen ihrer Angestellten nach Frankreich entsendet, um den französischen Markt zu erschließen ohne Risiko, in Frankreich als eine Zweigniederlassung angesehen 64 • AUSGABE MÄRZ 2015

zu werden. Aber wenn dieser Angestellte in Frankreich im Namen und auf Kosten der ausländischen Gesellschaft Verträge unterzeichnet, besteht in Frankreich eine Zweigniederlassung, deren Gewinne durch die Aktivität in Frankreich besteuert werden. Ein Verfahren der verbindlichen Steuerauskunft ermöglicht es jedem Unternehmen, das bereits angesiedelt ist oder plant, sich in Frankreich anzusiedeln, die Steuerbehörde um Auskunft darüber zu bitten, ob sie in Frankreich über eine Zweigniederlassung verfügt. Die Behörde verfügt über eine Frist von 3 Monaten, um zu antworten.

I.2 - BESTIMMUNG DES ZU VERSTEUERNDEN ERGEBNIS. Das Ergebnis, das mit der Unternehmenssteuer zu versteuern ist, wird mittels des Umsatzes abzüglich der absetzbaren Belastungen ermittelt. Der Umsatz besteht aus der Gesamtheit der Produkte, die durch die Aktivität, den Verkauf oder Dienstleistung entstehen. Die absetzbaren Belastungen sind diejenigen, die mit der ausgeführten Aktivität in Zusammenhang stehen. Es handelt sich insbesondere um: • A bschreibungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (mit Ausnahme von Geschäftswerten und Grund); • Provisionen; • Immobilien- und Materialmieten; • Gehälter; • Sozialabgaben; • S teuern und bestimmte Abgaben (wenn nicht anders angegeben) ; • Wareneinkäufe; • Energieausgaben ; • Werbeausgaben ; • Finanzkosten, usw. Alle Arten Ausgaben der Unternehmen sind absetzbar, wenn sie für die Aktivität des Unternehmens notwendig sind, unabhängig von ihrer Wirksamkeit und Berechtigung.

4 • DIE BESTEUERUNG VON FIRMEN IN FRANKREICH

Allerdings folgen einige Ausgaben besonderen Regeln: • die finanziellen Nettobelastungen (Differenz zwischen dem Betrag der Finanzumsätze und der Finanzbelastungen der selben Art), die von der Firma getragen werden, die der Gesellschaftssteuer unterliegt, sind vollständig bis 3 Millionen Euro absetzbar. Über dieses Limit von 3 Millionen Euro hinaus werden ab dem 1. Januar 2014 die absetzbaren finanziellen Belastungen auf 75 % beschränkt..Weitere Regelungen finden auf finanzielle Operationen zwischen Gesellschaften einer selben Gruppe Anwendung, insbesondere betreffend die Risiken der Maximierung der Zinssätze, die zwischen Niederlassungen Anwendung finden oder die Optimierung der Unterkapitalisierung der am höchsten verschuldeten Niederlassungen. • im Fall einer Patenterteilung, einer patentierbaren Erfindung oder eines Verfahrens zu Herstellung als Konzessionär oder Unterkonzessionär sind die Lizenzgebühren absetzbar, so die Lizenz korrekt genutzt wird und keine übermäßigen Gebühren gezahlt werden; • die sogenannten „Luxusausgaben“ wie die Benutzung von PKW sind begrenzt auf: die absetzbare Abschreibung und die Mietausgaben sind begrenzt auf 18.300 Euro bzw. 9.900 Euro für die Fahrzeuge, die die Umwelt am meisten belasten. Die Grenzwerte verstehen sich einschl. aller Steuern (einschl. MwSt) ; • allgemein, alle Arten Gebühren zwischen Gesellschaften einer selben Gruppe absetzbar, wenn die Operationen zu einem normalen Preis berechnet und tatsächlich ausgeführt werden. Bei internationalen Gruppen müssen die abgerechneten Beträge die internationalen Regeln einhalten, die für den Transferpreis festgelegt sind.

I.3 - SEHR GÜNSTIGE ABSCHREIBUNGSREGELN Die Anlagen werden linear entsprechend der wahrscheinlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. In jedem Fall, wenn es sich um bestimmte Produktionsmaterialien handelt, die im neuen Zustand gekauft wurden und deren Abschreibungsdauer mindestens 3 Jahre beträgt, können Beschleunigungsmultiplikatoren auf die lineare Abschreibungsquote in Abhängigkeit von der Dauer der normalen Lebensdauer des betroffenen Sachwerts angewendet werden (degressive Abschreibung). Die Materialien und Werkzeuge, die für wissenschaftliche und technische Forschungszwecke eingesetzt werden, profitieren von einer erhöhten degressiven Abschreibung. Die Beschleunigungsmultiplikatoren, die auf sie angewendet werden, gehen von 1,5 bis 2,5. Die KMU, die vor dem 1. Januar eine Immobilie zur industriellen oder kommerziellen Nutzung oder bauen lassen, die sie für ihren Betrieb benötigen, und die sich in Gebieten der ländlichen Rückgewinnung oder städtischen Rückgewinnung befinden, profitieren bei Fertigstellung des Baus von einer außerordentlichen Abschreibung, die 25 % der Herstellungskosten. Der Restwert des Baus wird mit der normalen Nutzungsdauer abgeschrieben (der erste Jahresbetrag wird der außerordentlichen Abschreibung hinzugefügt).

Ab dem 15. April 2015 und für die Dauer eines Jahres kann desgleichen eine zusätzliche außerordentliche Abschreibung von 40 % der Investitionskosten durch die Firmen angewendet werden, die eine industrielle Investition tätigen.

I.4 - DIE PROVISIONEN FÜR GENEHMIGTE ABWERTUNG Sie müssen berechtigt sein und auf klar identifizierte Rechnungen, Lagerbestände, Werte oder Sachanlagen oder immateriellen Vermögenswerten angewendet werden. Es werden insbesondere Provisionen auf Risiken, Arbeiten, Preiserhöhungen, bezahlten Urlaub etc. genehmigt.

I.5 - DER SATZ FÜR GESELLSCHAFTSSTEUER Der Satz für die Gesellschaftssteuer ist folgender: • für große Firmen: normaler Satz von 33,33 %, dem bei Firmen, deren Umsatz vor Steuern 7.630.000 Euro übersteigt, eine zusätzliche Gesellschaftsabgabe von 1,1 Punkten angerechnet wird.1, d.h. ein Satz von 34,43 %. Ab dem 1..Januar 2014 und bis zum 31. Dezember 2015 unterliegen die Firmen mit einem Umsatz von über 250 Millionen Euro einer außerordentlichen Abgabe von10,7  % der fälligen Gesellschaftssteuer; • bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU): reduzierter Gesellschaftssteuersatz von 15 % bis 38.120 Euro Gewinn und normaler Satz von 33,33 % für den überschüssigen Anteil. Die KMU sind von zusätzlicher Gesellschaftsabgabe befreit.2 ; • Die Produkte geistigen Eigentums (Konzessionslizenzen und Mehrwert der Patentübertragung unter Vorbehalt eines Besitzes nach mindestens 2 Jahren3) unterliegen einem verringerten Satz von 15 %. Es sind Patente betroffen, patentierbare Erfindungen und die Fertigungsverfahren, sowie Perfektionierungen, die den Patenten und patentierbaren Erfindungen hinzugefügt werden; • die in Frankreich gegründeten Gesellschaften und die Anteile an französischen oder ausländischen Unternehmen haben, werden nur bis zu 5 % der Summe besteuert, die durch diese Unternehmen verteilt werden. Um von dieser Besteuerung zu profitieren, muss die Gesellschaft mindestens 5 % des Kapitals jeder Firma innehaben und die Titel mindestens 2 Jahre lang behalten; • die Mehrwerte der Zessionen von Anteilstiteln, die mindestens zwei Jahre besessen wurden, sind vollständig befreit mit Ausnahme eines Anteils von 12%, der den Kosten und Abgaben entspricht. Diese Befreiung findet nicht auf Zessionen von Titeln von Gesellschaften Anwendung, die in einem Staat etabliert sind, der als steuerlich nicht kooperativ angesehen wird. 1 - Abgabe zu einem Satz von 3,3 %, die auf Grundlage des Betrags der Referenzgesellschaftssteuer (d.h.3,3 % x 33,33 = 1,1) berechnet wird, abzüglich eines Freibetrags von 763.000 Euro. 2 - Sie zielen auf KMU ab, bei denen sich mindestens 75 % der Aktien direkt oder indirekt in der Hand von natürlichen Personen oder Gesellschaften befinden, die die selben Bedingungen erfüllen und die einen Jahresumsatz von weniger als 7.630.000 Euro angeben, vorbehaltlich eines vollständig eingezahlten Gesellschaftskapitals. 3 - Bei Bestehen von Abhängigkeitsverbindungen (Firmen einer selben Gruppe), profitieren die Zessionen nicht von dem verminderten Satz.

DOING BUSINESS IN FRANCE • 65

I.6 - DER VERLUSTVORTRAG AUF SPÄTERE RECHNUNGSJAHRE Die im Verlauf eines Jahres festgestellten Verluste können ohne zeitliche Begrenzung auf die späteren Gewinne übertragen werden („carry-forward“) und in geringerem Maß auf die Gewinne im Verlauf des vorangegangenen Jahres („carry-back“).

DETAILLIERT DER VORTRAG DES DEFIZITS IST ZEITLICH UNBEGRENZT. Das Defizit wird bis zu einem Betrag von 1.000.000 Euro vorgetragen, zuzüglich 50 % des Gewinns, der über dieses Limit hinausgeht. • Beispiel 1 Ein Unternehmen hat im Rechnungsjahr 2015 einen Verlust in Höhe von 900.000 Euro erwirtschaftet. 2016 beträgt ihr Gewinn 1.500.000 Euro. Die Gesellschaft kann das gesamte Defizit des Jahres 2015 aufrechnen, sodass der versteuerbare Gewinn des Rechnungsjahrs 2016 600.000 Euro beträgt. • Beispiel 2 Ein Unternehmen hat im Rechnungsjahr 2015 einen Verlust in Höhe von 2 Mrd. Euro erwirtschaftet. 2016 beträgt ihr Gewinn 1,5 Mrd. Euro. Das auf 2016 aufrechenbare Defizit beträgt 1.250.000 Euro [= 1.000.000 Euro + (50 % x 500.000 Euro)] und der versteuerbare Gewinn beträgt 250.000  Euro (= 1.500.000 Euro – 1.250.000 Euro). Der Anteil des Defizits, das 2015 angefallen ist und nicht vom Gewinn des Jahres 2016 abgezogen werden kann, also 750.000 Euro (= 2.000.000 Euro – 1.250.000 Euro), kann auf die folgenden Rechnungsjahre angerechnet werden.

DETAILLIERT BESTEUERUNG IM « CARRY BACK » Das System ermöglicht die Aufrechnung eines Defizit aus einem Rechnungsjahr nur auf den Gewinn des Rechnungsjahrs vor dem Defizitjahr innerhalb der Begrenzung des niedrigsten Betrags zwischen dem Gewinn des vorangegangenen Rechnungsjahrs und einem Betrag von 1.000.000 Euro. Daraus entsteht eine nicht zu versteuernde Forderung beim Finanzamt, die den vorher gezahlten Steuern entspricht. Die Forderung wird nach 5 Jahren zurückgezahlt, wenn sie nicht für die Zahlung der Unternehmenssteuer verwendet wurde. Die Forderung kann bei einem Kreditinstitut mobilisiert werden (Dailly-Gesetz).

• Beispiel

Eine mit Gesellschaftssteuer belegbar Gesellschaft erzielt im Jahr 2015 einen Gewinn von 1.500.000 Euro. 2016 beträgt ihr defizitäres Steuerergebnis 3.000.000 Euro. Die Aufrechnung darf 1.000.000 Euro nicht übersteigen, die Gesellschaft darf höchstens 1.000.000 Euro rücktragen. Der Restbetrag von 2.000.000 Euro (= 3.000.000 Euro – 1.000.000 Euro) ist vortragbar.

66 • AUSGABE MÄRZ 2015

I.7 - UNTERNEHMENSGRUPPEN: DAS BESONDERS GÜNSTIGE FRANZÖSISCHE STEUERINTEGRATIONSSYSTEM Die Firmengruppen profitieren von Vorteilen, die durch das Steuersystem des allgemeinen Rechts vorgesehen sind, insbesondere wenn die Muttergesellschaft über mindestens 5 % des Kapitals ihrer Tochtergesellschaften verfügt (siehe I.5 oben). Des Weiteren bietet das Steuerintegrationssystem den Gesellschaften einer selben Gruppe die Möglichkeit einer globalen Besteuerung. Es ermöglicht den Gruppen, die Gewinne und Verluste ihrer in Frankreich durchgeführten Aktivitäten innerhalb des Konsolidierungsumfangs zu kompensieren und ermöglicht auch die internen Operationen der Gruppe zu neutralisieren. Die Steuerkredite, die durch eine der Gesellschaften der Gruppe aufgenommen wurden, wie beispielsweise die Steuervergünstigungen für Forschungszwecke, können an die integrierende Gesellschaft transferiert werden, die nur die Gesellschaftssteuer zahlen muss, und somit auf die Steuern der Gruppe angerechnet werden können. Das Steuerintegrationssystem findet auf die Option Anwendung, wenn eine französische Muttergesellschaft mindestens direkt oder indirekt 95 % der Aktien der französischen Tochtergesellschaft der integrierten Gruppe innehat. Die Rechnungsjahre der Muttergesellschaft und der Tochtergesellschaften müssen übereinstimmen. Die Option kann für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgeführt werden. Wenn die Bedingungen des Kapitalbesitzes nicht mehr erfüllt sind, wird die Gruppe automatisch aus dem Steuersystem entlassen. Die KMU können die Verluste ihrer Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in einem Statt der EU (oder einem Staat mit einem Steuerabkommen mit Frankreich, der eine Klausel zur administrativen Unterstützung enthält), an denen sie mindestens zu 95 % beteiligt sind und die einer der Gesellschaftssteuer entsprechenden Steuer unterliegen, auf ihre in Frankreich erzielten Ergebnisse anrechnen. Dieser Vorteil ist auf 200.000 Euro je Firma während eines fließenden Zeitraums von 3 Jahren begrenzt (De Minimis-Begrenzung). Die französischen Filialen in Hand von Vermittlern einer Gesellschaft, die sich in der Europäischen Union, Norwegen oder Island befindet, die nicht der Gesellschaftssteuer in Frankreich unterliegen, können Teil einer integrierten Gruppe sein (horizontale Integration zwischen Schwestergesellschaften). Die Unternehmen innerhalb der Gruppen der Gesellschaften können sich für das optionale System der Konsolidierung der MwSt-Zahlung entscheiden. Nur die integrierende Gesellschaft muss die MwSt, die im Namen der Gesellschaften der Gruppe fällig ist, zahlen.. Dieser Saldo wird durch die Differenz zwischen der Summe der geschuldeten Steuern und der Summe der Steuerkredite aufgrund der von den Mitgliedern eingereichten Erklärungen ermittelt. Das Kapital der Filialen oder die Stimmrechtedieser letzteren müssen direkt oder indirekt zu mehr als 50& in Besitz der Muttergesellschaft sein. Der Umfang der Konsolidierung der MwSt-Zahlung ist somit im Prinzip nicht genau der selbe wie der der steuerlichen Integration in Hinblick auf die Gesellschaftssteuer. Im Fall der Option findet das System ab dem 1.Januar 2015.

4 • DIE BESTEUERUNG VON FIRMEN IN FRANKREICH

DETAILLIERT DAS SYSTEM DER HOLDINGS Ein in Frankreich angesiedeltes Holding, das seit mindestens 2 Jahren mindestens 5 % der Anteile an jeder ihrer französischen oder ausländischen Filialen innehat, profitiert von der auf 5 % verringerten Besteuerung (siehe I.5). Dieses System ist besonders interessant, da es eine effektive Besteuerung a minima von 1,67 % (5 % x 33,1/3 %) entsprechend der durch ihre Filialen ausgeschütteten bedeutet. Des Weiteren wird bei Zession von Titeln, die mindestens seit 2 Jahren im Besitz sind, die Besteuerung von 12% des Betrags des Mehrwerts berechnet (siehe Beschränkungen der Einrichtung in I.5). Die Ausschüttungen der Holdings werden entsprechend der Regelungen des Kapitels II.2. besteuert. Auf die Holdings kann das System der Steuerintegration angewendet werden.

II - ARTEN DER RÜCKFÜHRUNGEN VON GEWINNEN Es gibt drei Arten der Rückführung von Gewinnen: • Übertragung oder Ausschüttung des Nettogewinns der Niederlassung oder der Filiale; • Darlehens- und Anzahlungszinsen, die von der ausländischen Muttergesellschaft vereinbart wurden; • Gebühren oder Verwaltungskosten.

II.1 - KEINE STEUERLICHEN HINDERNISSE BEI DER ZINSABRECHNUNG, GEBÜHREN ODER VERWALTUNGSKOSTEN Die Beträge müssen belegt sein und den Sätzen entsprechen, die im Rahmen einer normalen Verwaltung zwischen Firmen angewendet wurden, die in keinem Abhängigkeitsverhältnis stehen. Die französischen Behörden können den Nachweis verlangen, dass die angewendeten Preise Fremdvergleichspreise sind.

II.2 - REDUZIERTE QUELLENSTEUERN, SIEHE BEFREIUNGEN Dividenden, die an einen Ansässigen der Europäischen Union (EU) gezahlt werden. Die an eine europäische Muttergesellschaft ausgeschütteten Dividenden sind von der Quellensteuer befreit, vorbehaltlich eines Firmensitzes in der EU und eines Mindestanteils von 10 % an dem Kapital der französischen Vertriebsfiliale. Erhält die Dividende eine natürliche Person mit Wohnsitz in einem Staat der EU, Island oder Norwegen, beträgt die Quellensteuer

21 % ab dem 1..Januar 2012.

Dividenden, die an einen Ansässigen außerhalb der EU gezahlt werden. Die meisten Steuerabkommen, die zwischen Frankreich und den wichtigsten Industriestaaten bestehen, sehen die Anwendung einer Quellensteuer auf die Dividende vor, deren Standardsatz 5 % für die Unternehmen beträgt (unter der Bedingung der Mindestbeteiligung am Kapital der in Frankreich gegründeten Filiale) oder 15 % für Einzelpersonen. Die neuen Steuerabkommen, die von Frankreich (mit Japan und den USA) unterzeichnet wurden, sehen keine Quellensteuer bei der Zahlung der Dividende vor (unter bestimmten Bedingungen des Kapitalbesitzes). Besteht kein Steuerabkommen, beträgt die Quellensteuer 30 %.

Zusätzlicher Beitrag zur Gesellschaftssteuer auf die Dividende, die durch eine in Frankreich ansässige Gesellschaft ausgeschüttet werden. Die Dividenden, die durch eine in Frankreich ansässige Gesellschaft ausgeschüttet werden, unterliegen einer Abgabe von 3 %. Freigestellt sind die Dividenden, die durch ein KMU im Sinne der EG oder durch eine Entität ausgeschüttet werden, die nicht der Gesellschaftssteuer unterliegen, die Dividenden, die in Aktien gezahlt werden und die, die im Rahmen der Steuergruppen gezahlt werden (siehe Abschnitt I.7). Die ausländischen Gesellschaften, die in Frankreich als Niederlassungen installiert sind, unterliegen der Abgabe von 3% entsprechend der Summen, die nicht mehr dem französischen Betrieb zur Verfügung stehen.

Erträge aus Verpflichtungen und Royalties Für Zinsen und Royalties, die der ausländischen Gesellschaft gezahlt werden, sehen die Steuerabkommen Sätze zwischen.0 und 15 % vor.

Anwendung von erhöhten Sätzen für „Steuerparadiese“ Eine Quellensteuer von 75 % findet auf die Ausschüttungen aus Kapitalerträgen (Dividenden und Zinsen hauptsächlich) aus französischer Quelle Anwendung, die über Finanzentitäten in Steuerparadiesen erhalten werden, deren offizielle Bezeichnung „nicht kooperative Staaten oder Gebiete“ ist.4 und das unabhängig von der Steuerresidenz des Empfängers dieser Erträge.

4 - Abschließende Liste der nicht kooperativen Staaten, festgelegt durch den Erlass vom 12. Februar 2010, geändert durch den Erlass vom 4. April 2012: Botswana, Brunei, Guatemala, Marshall-Inseln, Montserrat, Nauru, Niue und Philippinen.

DOING BUSINESS IN FRANCE • 67

III - DIE MWST UND ZÖLLE III.1 - DIE MWST: EINE NEUTRALE STEUER FÜR DIE STEUERPFLICHTIGEN UNTERNEHMEN Es handelt sich um eine Steuer auf den Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen, die vom Endverbraucher getragen wird. Bei ihrer Gründung wird dem Unternehmen von der Steuerbehörde eine Umsatzsteueridentifikationsnummer zugeteilt. Die Unternehmen dürfen die Steuer nur auf den Verkauf und die Dienstleistungen erheben und von diesem Betrag die Mehrwertsteuer abziehen, die sie bei ihren Einkäufen von Gütern oder Dienstleistungen zahlen. Hierzu geben sie eine monatliche, dreimonatliche oder jährliche Erklärung je nach Umsatz und der Höhe der im Verlauf des Vorjahres bezahlten Mehrwertsteuer ab. Diese Erklärung wird an das SIE (Dienst für Unternehmenssteuern) oder die DGE (Direktion großer Unternehmen) je nach Größe der Firma und vor Ablauf der von der Verwaltung festgelegten Frist gesendet. Übersteigt die MwSt, die auf Einkäufe gezahlt wurde, die MwSt, die aus den Verkäufen und Dienstleistungen eingenommen wurde, wird der Firma auf Antrag dieses Differenz zurückgezahlt. Die Verkäufe von Gütern außerhalb von Frankreich sind vollkommen befreit. Die normalen Sätze auf den Verkauf von Gütern und Dienstleistungen beträgt 20 %, aber es gibt mehrere reduzierte Sätze. Restaurants, Hoteldienstleistungen, öffentliche Verkehrsmittel, Zeitungen und Zeitschriften sowie bestimmte Freizeitaktivitäten unterliegen einem Satz von 10 %. Der Satz von 5,5 % wird auf Lebensmittelprodukte, Bücher (auch als Downloads), Arbeiten im Bereich Bau und Renovierung von Sozialwohnungen und bestimmte landwirtschaftliche Produkte angewendet. Medikamente unterliegen einem Satz von 5,5 % oder 2,1 %.

DETAILLIERT

III.2 - EINHEITLICHE ZÖLLE INNERHALB DER EU Güter zirkulieren frei innerhalb der EU Die Zölle werden nur ein Mal bei der Einführung der Waren in französisches Gebiet erhoben. Die Güter, die nach Frankreich kommen, um weiter in andere EU-Mitgliedsstaaten versandt zu werden, sind von Zöllen und MwSt befreit (die MwSt wird im Land des Konsums bezahlt). Ein rechtliches Instrument ermöglicht die Befreiung von der MwSt auf den Kauf von Waren, Operationen zur Umwandlung oder Verbesserung dieser Waren, die dazu ausgelegt sind, in ein Nichterhebungsverfahren überführt zu werden oder in ein Zollsystem der EG, wenn diese Waren Gegenstand einer innergemeinschaftlichen Lieferung oder eines anschließenden Exports außerhalb des Systems sind. Wenn die Waren bei der Entnahme aus dem Verfahren in Frankreich verbleiben, ermöglicht es dieser Mechanismus, die Zahlung der MwSt auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Die Firmen sind von allen administrativen Formalitäten für den Umlauf der meisten Waren zwischen Ländern der EU befreit. Die innergemeinschaftlichen Austausche erfordern nur die Erstellung der Erklärung zum Austausch von Gütern zu statistischen Zwecken. Alle Unternehmen, die Waren aus einem anderen Mitgliedsstaat zu einem Betrag erhalten, der jährlich 460.000 Euro übersteigt und diejenigen, die in einen anderen Mitgliedsstaat liefern, müssen die Erklärung zum Austausch von Gütern monatlich erstellen. Die Erklärung informiert insbesondere über die Art der Produkte, das Herkunftsland und das Zielland, den Wert und das Gewicht der Ware. Der Zoll hat Methoden zur computergestützten Zollabfertigung entwickelt, die die Zollformalitäten und die Bereitstellung der Waren beschleunigt (Möglichkeit zur digitalen Übertragung der Erklärung zum Austausch von Gütern an das interregionale Zentrum zur Eingabe von Daten (CISD) des Zolls, von dem das Unternehmen abhängt oder die Erklärung online zu erstellen). Die Erklärung zum Austausch von Gütern muss elektronisch übertragen werden, wenn der Betrag des Versands oder der Einführungen im Verlauf des vorangegangenen Kalenderjahrs 2.300.000 Euro vor Steuern übersteigt. Die Zollabfertigung erfolgt bei der zuständigen Zollbehörde. Die Unternehmen, die Dienstleistungen bei Gesellschaften ausführen, die in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union angesiedelt sind, müssen der Zollverwaltung eine europäische Erklärung über die Dienstleistungen übermitteln, wenn das Unternehmen des anderen Mitgliedsstaats selbst die Mehrwertsteuer gezahlt hat. Diese Erklärung muss elektronisch vorgelegt werden, wenn der Umsatz über 32.600 Euro liegt.

MASSNAHMEN ZUR VEREINFACHUNG DER ZOLLABFERTIGUNGSVERFAHREN Im Rahmen der Vereinfachung der Verwaltungs- und Steuerverfahren und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen mit Sitz in Frankreich werden folgende Maßnahmen angewendet: • Einführung des Reverse-Charge-Verfahrens der Mehrwertsteuer ab dem 1..Januar 2015; • Vereinfachung des Verfahrens zur Warenabholung, das es dem Betreiber ermöglicht, mit seinen Zollabfertigungsverfahren fortzufahren. • Digitalisierung des gesamten Zollablaufs, elektronische Zahlung, automatische Rechnungsprüfung werden eingeführt sowie die Software, auf die sich die Verwaltung stützt, um die Zollformalitäten zu vereinfachen und abzusichern;

68 • AUSGABE MÄRZ 2015

• Entwicklung der ICS (Import) - und ECS (Export)-Systeme, um den Warenfluss über den Versand logistischer und kommerzieller Daten zu sichern; • Einsatz eines nationalen einzigen Schalters in Verbindung mit den anderen Verwaltungen; • die Firmen profitieren von einer monatlichen einzigen Frist zur Zahlung der MwSt auf den Import, die auf den 25. des auf den Import folgenden Monats festgelegt wird; • Wegfallen der Bürgschaft der MwSt. im Rahmen des Abnahmekredits.

4 • DIE BESTEUERUNG VON FIRMEN IN FRANKREICH

Die administrativen Formalitäten der Zollabfertigung außerhalb der Europäischen Union. Der Umlauf von Waren zwischen einem Mitgliedsstaat der EU und einem Drittland bedarf einer Zollerklärung (beim Export oder beim Import), die in der Form eines Einheitspapiers (SAD) erstellt wird. Die Hauptinformationen im SAD sind: der Name oder die Firmenbezeichnung, der Erklärungstyp abhängig von der Herkunft der Waren, die Art, die Herkunft und der Wert vor Steuern der Ware. Die Rechnungen und ggf. die notwendigen Dokumente zur Gewährung einer Vorzugsabrechnung und zur Anwendung von Kontrollmaßnahmen bestimmter Importwaren (landwirtschaftliche Produkte etc.) müssen dem Dossier beigefügt werden. Die Daten des SAD ermöglichen das Abrechnen von fälligen Zöllen und Steuern. Es handelt sich auch um ein statistisches Werkzeug dass das physische Inventar der Waren ermöglicht.

IV - DIE LOKALEN STEUERN ZU LASTEN DER UNTERNEHMEN IV.1 - DIE WIRTSCHAFTLICHE TERRITORIALE BETEILIGUNG Die wirtschaftliche territoriale Beitragsleistung (CET) besteht aus dem Grundbeitrag der Unternehmen (CFE) und der Beitragsleistung aus dem Mehrwert der Unternehmen (CVAE). Die geschuldete CET ist auf 3% des Mehrwerts (VA) des Unternehmen beschränkt. Die Ausrüstungen und beweglichen Sachanlagen, die als Produktionsinvestition qualifiziert sind (Maschinen, Werkzeuge, bewegliche Sachanlagen, Ausstattungen) werden nicht versteuert. Gleichzeitig wurde eine Pauschalsteuer für netzgebundene Unternehmen (IFER) eingeführt. Sie betrifft nur bestimmte netzgebundene Unternehmen (Installationen zur Produktion von Elektrizität mittels Windkraft, Wasserkraft, Photovoltaik oder hydraulischer Herkunft, elektrische Transformatoren, radioelektrische Stationen, rollendes Eisenbahnmaterial, Hauptvertreiber der lokalen Kupferschleife). Die IFER ist zusätzlich zur CET fällig und berechnet sich abhängig von einer Bemessung, die jedem betroffenen Sektor eigen ist.

Der Grundbeitrag der Unternehmen Der CEF wird jedes Jahr durch die Gemeinden festgelegt, die die Besteuerung für Einrichtungen festlegt, die sich auf ihrem Gebiet befinden. Die Bemessungsgrundlage besteht aus dem Mietwert der Anlagen, die der Grundsteuer unterliegen (Gebäude und Grundstücke, die für den Bedarf der gewerblichen Aktivität benutzt werden), über die das Unternehmen zum Datum des Abschlusses des Rechnungsjahrs von N-2 verfügt, wobei N das Jahr der Besteuerung ist.

Der Katasterwert von Industrieeinrichtungen ist gleich 8% des Kaufwerts der Grundstücke, der Gebäude und der Installationen. Für die Berechnung des CFE wird der Mietwert der industriellen Einrichtungen um einen Freibetrag von 30 % gesenkt. Der Mietwert kommerzieller Lokale und Büros wird von der Verwaltung festgelegt. Die Installationen, die der Produktion von Strom aus Fotovoltaik gewidmet sind (Solaranlagen) sind vom CFE freigestellt. Wenn das Unternehmen im Verlauf des Jahres N gegründet wird, profitiert der Mietwert der gesamten Lokale, Installationen und Grundstück, über die das Unternehmen zum 31.12. N verfügt, über einen Freibetrag von 50 % auf die Besteuerung in N + 1. Ab dem 1..Januar 2014 erfolgen die Aufforderungen der CFEBesteuerung vollständig digital.

Der Beitrag an dem Mehrwert der Unternehmen Die CVAE wird auf den Mehrwert berechnet, den das Unternehmen im Verlauf des vergangenen Kalenderjahrs erzeugt hat (1.Januar bis 31. Dezember) oder im Verlauf des letzten abgeschlossenen Rechnungsjahrs, das 12 Monate umfasst, wenn dieses Rechnungsjahr nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Nur die Firmen, deren Jahresumsatz vor Steuer über 500.000 Euro beträgt, müssen die CVAE zahlen. Der Satz der CVAE variiert von.0,5 % bis 1,5 % je nach Jahresumsatz der betroffenen Firma. Es sind Absetzungen eines variablen Betrags je nach Umsatz vorgesehen. Der für die Berechnung der CVAE berücksichtigte Mehrwert ist je nach Fall auf 80 % oder 85 % des Umsatzes begrenzt (je nachdem, ob der Umsatz des Unternehmens über oder unter 7.600.000 Euro liegt).

Befreiungen vom CET Vom CET befreit sind nach Beschluss der Gebietskörperschaften: • vorbehaltlich der gemeinschaftlichen Grenzwerte, die für öffentliche Hilfen vorgesehen sind, die neu implementierten Unternehmen in bestimmten Gegenden, sowie diejenigen, die gegründet wurden, um Einrichtungen in Schwierigkeiten zu übernehmen (Befreiung für eine Dauer von 2 bis 5 Jahren) ; • junge, innovierende Firmen während 7 Jahre ab ihrer Gründung und bis zu höchstens 200.000 Euro in 3 Jahren; •  die Gründungen sowie die Erweiterung von industriellen Einrichtungen oder betroffenen wissenschaftlichen und technischen Forschungseinrichtungen in bestimmten Gebieten, für eine Dauer von zwei und fünf Jahren, vorbehaltlich der innergemeinschaftlichen Höchstsätze und einem gemeinsamen Abkommen. Die Unternehmen sind von dem Abkommen befreit, wenn sie eine Mindestanzahl an Arbeitsplätzen schaffen sowie eine Mindestinvestition; Es wird daran erinnert, dass das Unternehmen für das Gründungsjahr von der CET2 befreit ist. 5 und die Besteuerungsgrundlage der CFE um 50 % für das folgende Jahr reduziert ist.

5 - Ausnahme ist, wenn das Unternehmen am 1.Januar des Jahres gegründet wurde DOING BUSINESS IN FRANCE • 69

DETAILLIERT BEISPIEL FÜR DIE BERECHNUNG EINES CET Ein Unternehmen tätigt im Jahr N folgende industrielle Investitionen: Grundstück + Gebäude (Anlagen, die der Grundsteuer unterliegen)

30 Millionen Euro

Industrielle Materialien und Werkzeuge (Anlagen, die nicht der Grundsteuer unterliegen)

70 Millionen Euro

Geschätzter jährlicher Kapitalzuwachs (nach Anwendung der Obergrenze)

50 Millionen Euro

Der lokale Steuersatz, der von den Gebietskörperschaften verabschiedet wurde, beträgt 27,26 %. BERECHNUNG DES CFE Mietwert der Anlagen, die der Grundsteuer unterliegen

N +1

N +2

Grundstück + Gebäude (Anlagen, die der Grundsteuer unterliegen)

30 Millionen Euro

30 Millionen Euro

Der VL beträgt 8% dieser Anlagen, also: 30 x 8 %

2,4 Millionen Euro

2,4 Millionen Euro

-30 %

-30 %

1,68 Millionen Euro

1,68 Millionen Euro

Industrieinvestition, somit ein Freibetrag von 30 % des VL VL nach Freibetrag

N

Keine CET-Besteuerung

Reduzierung um 50 % im Jahr, das auf die Gründung folgt

-50 %

VL nach Reduzierung

0,84 Millionen Euro

1,68 Millionen Euro

Der CET ist nicht für das erste Jahr fällig und der CFE-Teil profitiert von einer Reduzierung von 50 % auf der Besteuerungsgrundlage im zweiten Jahr. Die Materialien und Werkzeuge sind vollständig befreit. CFE-Betrag, den das Unternehmen zahlen muss

N

N +1

N +2

Steuergrundlage

0,84 Millionen Euro

1,68 Millionen Euro

Satz

27,26 %

27,26 %

Betrag des CFE

228.984 Euro

457.968 Euro

BERECHNUNG DES CVAE

Der CVAE entspricht: 50 Mio. Euro x 1,5 % = 750.000 Euro (kein Steuernachlass, weil davon ausgegangen wird, dass der Jahresumsatz über 50 Millionen Euro liegt). BERECHNUNG DES CET N

N +1

N +2

Betrag des CFE

228.984 Euro

457.968 Euro

Betrag des CVAE

750.000 Euro

750.000 Euro

Gesamtbetrag des CFE

978.940 Euro

1.207.968 Euro

IV.2 - DIE GRUNDSTEUER Die Unternehmen unterliegen der Grundsteuer auf den Mietwert der Grundstücke (Grundsteuer auf Nichtbebautes) und der Konstruktionen (Grundsteuer auf Bebautes). Ein Grundstück mit Gebäuden oder Infrastrukturen fällt in die Kategorie der Konstruktionen. Die Besteuerungsgrundlage ist gleich dem Katastermietwert (oder Katastereinnahme) abzüglich eines

70 • AUSGABE MÄRZ 2015

pauschalen Freibetrags von 50 % für Konstruktionen oder 20 % für Grundstücke. Der Katastermietwert ergibt sich mittels der Methoden, die für die Bestimmung des CFE vorgesehen sind (siehe oben). Den Betrag der Steuer erhält man, indem man die Steuergrundlage mit den Steuern multipliziert, die durch die Lokalkörperschaften (Kommunen und Departements) festgelegt wurden.

4 • DIE BESTEUERUNG VON FIRMEN IN FRANKREICH

Die Grundsteuer ist durch den Eigentümer der Lokale oder Grundstücke am 1..Januar eines Jahres zu zahlen. Folglich fällt für ein Unternehmen, das nach dem 1.Januar des Jahres N gegründet wurde, keine Grundsteuer für das Gründungsjahr an. Es bestehen eine Vielzahl an Befreiungen von der Grundsteuer: • Gewerbliche, industrielle und kommerzielle Neubauten sind teilweise von der Grundsteuer auf Bauten während der ersten zwei Jahre nach Fertigstellung befreit; • Werkzeuge und sonstige Installationen und materielle Betriebsmittel industrieller Einrichtungen (mit Ausnahme von Grundbesitz) ; • Installationen für die Produktion von Strom aus Photovoltaik (Solaranlagen). Diese Installationen sind auch von der CFE befreit (siehe oben) ; • Unternehmen, die in bestimmten Gebieten angesiedelt sind, sind im Fall der Gründung, Erweiterung oder Übernahme von Einrichtungen mit Problemen vorübergehend (zwischen 2 und 5 Jahren) nach Beschluss der Gebietskörperschaften befreit. • Immobilien, die Unternehmen gehören, die Anrecht auf den Steuerstatus eines jungen Innovationsunternehmens haben, die nach Beschluss der Gebietskörperschaften während 7 Jahren befreit werden können; Einrichtungen, die in einem Wettbewerbscluster implementiert sind, können auch von der Grundsteuer nach Beschluss der Gebietskörperschaften befreit werden.

DETAILLIERT

• Privatpersonen, die neue Wohnungen nach dem 1..Januar 2009 gekauft haben, deren globale energetische Leistung über der gesetzlich vorgeschriebenen liegt (Mindestbefreiungsdauer 5 Jahre).

V - VIELFÄLTIGE STEUERLICHE ANREIZE ZUGUNSTEN DER INVESTOREN. V.1 - STEUERGUTSCHRIFTEN Die französische Steuergutschrift zu Forschungszwecken ist einer der weltweit stärksten Anreize Industrie-, Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe, die Ausgaben für Forschung tätigen, können eine Steuergutschrift auf die Gesellschaftssteuer erhalten, die sie zahlen müssen. Gibt es keine zu zahlenden Steuern, weil kein Gewinn gemacht wird, wird die Steuergutschrift zu Forschungszwecken nach drei Jahren ausgezahlt. KMU (im Sinne der EG) sowie junge Innovationsunternehmen, neue Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten profitieren von der umgehenden Rückzahlung der Steuergutschrift (in N +1).

BEISPIEL FÜR DIE BERECHNUNG EINER GRUNDSTEUER Ein industrielles Unternehmen hat im Verlauf des Jahrs N folgende Investitionen durchgeführt und fertiggestellt: Grundstück

100.000 Euro

Gebäude

600.000 Euro

Produktionsmaterialien und -ausrüstungen

1.500.000 Euro

Es wird nur der Mietwert der Grundstücke und Bauten berücksichtigt

Von den Gebietskörperschaften verabschiedeter Satz:

Grundstück: 100.000 x 8 % = 8.000 Euro

8000 Euro

Kommune

15,00 %

Gebäude: 600.00 x 8 % = 48.000 Euro

48.000 Euro

Département

12,41 %

Mit einem Bruttomietwert

56.000 Euro

Gesamt

27,41 %

Pauschalfreibetrag von 50 %

-50 %

Nettomietwert nach Freibetrag

28.000 Euro

Für die folgenden drei Jahre beträgt der fällig TF: Grundlage

Satz

Kommunaler Anteil

28.000 Euro

Anteil des Departements

28.000 Euro

Gesamt

N

N +1

N +2

N +3

15,00 %

4.200 Euro

4.200 Euro

4.200 Euro

12,41 %

Befreiung 4.200 Euro

3.475 Euro 4.200 Euro

7.675 Euro

Das Unternehmen ist von den Grundsteuern in N befreit, weil es das Gründungsjahr ist (Gründung nach dem 1.Januar). Die Befreiung von der Grundsteuer des Anteils des Departements gilt für die zwei auf die Fertigstellung der Lokale folgenden Jahre.

DOING BUSINESS IN FRANCE • 71

KMU, die seit mehr als 3 Jahren bestehen und die wenigstens ein Mal vom CIR profitiert haben, haben zudem die Möglichkeit, das CIR ab dem Jahr der Ausgabe (in N statt N+1) vorfinanzieren zu lassen, dank Bpifrance. Diese Maßnahme, die darauf abzielt, die Liquidität der KMU und der Start-Ups im Verlauf des Jahrs der Ausgaben zu stärken, ohne auf die Abgabe der CIR-Erklärung und deren spätere Rückzahlung zu warten. Die anderen Unternehmen bewahren die Möglichkeit, ihre Forderung des CIR bei einer Bank zu monetarisieren, wenn sie diese Forderung nicht 3 Jahre lang aufrecht erhalten wollen. Die Forschungsausgaben, die Anspruch auf den CIR geben, müssen grundlegende Forschungen, angewendete Forschung (Muster des Produkts, der Operation oder der Methode) oder experimentelle Entwicklung (Verwendung des Prototyps oder der Pilotanlagen) unterstützen. Die Unternehmen haben die Möglichkeit, die Verwaltung zu befragen (verbindliche Steuerauskunft CIR), um zu erfahren, ob ihre Tätigkeit Anspruch auf CIR hat. Die Verwaltung muss innerhalb von 3 Monaten antworten. Der Antrag kann ab dem 1..Januar gestellt werden, nach dem Start der Tätigkeit aber 6 Monate vor Abgabe der CIR-Erklärung (Formular Nr. 2069). Die Steuergutschrift entspricht 30 % der Ausgaben des Jahres für die Forschung bis zu 100 Millionen und 5  %, wenn dieser Grenzwert überschritten wird. Sie kann in den Überseegebieten bis 50 % erreichen. Forschungsausgaben, die Anspruch haben, sind: • die Personalkosten (Bruttogehälter und Sozialabgaben) der Forscher und der Techniker, die direkt mit der Forschung betraut sind, zuzüglich 50 % des Betrags als Pauschalkosten für die Funktion; • Gehälter von Jungdoktoren werden während der 24 Monate nach ihrer ersten Anstellung mit einem unbefristeten Vertrag bei 400 % einbehalten. Nach Beendigung dieses Zeitraums werden die Gehälter der jungen Ärzte wie Ausgaben für Forschungspersonal behandelt. • die Ausstattung der Immobilien und die Geräte, die direkt an der Ausführung der Forschungsaufgaben beteiligt sind, um 75 % erhöht als Pauschalkosten für die Funktion; • die Ausgaben für technologische Erneuerung (bis zu jährlich 60.000 Euro ) ; • 50 % der Kosten für Normierung; • die Abschreibungen der Patente, die gekauft wurden, um die Forschungsarbeiten auszuführen; • die Prämien und Beteiligungen im Zusammenhang mit Verträgen zur Patentabsicherung (bis zu jährlich 60.000 Euro) ; • die Ausgaben für die Beantragung, die Erhaltung und Verteidigung von Patenten sowie von Sortenschutzzertifikaten (COV); 200  % der Ausgaben zur Beauftragung von Subunternehmen in Hinblick auf Forschungstätigkeiten, die bei öffentlichen Forschungsorganisationen in Auftrag gegeben werden, Ausbildungseinrichtungen, die Masterdiplome ausstellen, technische Zentren, anerkannte gemeinnützige Stiftungen des Forschungssektors, anerkannte Stiftungen zur wissenschaftlichen Zusammenarbeit und öffentliche Einrichtungen zur wissenschaftlichen Zusammenarbeit. • Ausgaben zur Beauftragung eines Subunternehmers im Zusammenhang mit Forschungsoperationen, mit denen private

72 • AUSGABE MÄRZ 2015

anerkannte Forschungsorganisationen betraut werden oder anerkannte Fachleute, bis zum dreifachen Betrag des Gesamtbetrags sonstiger Forschungsausgaben, die Anrecht auf die Steuergutschrift geben. Bestehen keine Abhängigkeiten zwischen dem auftraggebenden Unternehmen und dem Subunternehmer, beträgt der Höchstbetrag der Unterauftragsvergabe 10 Millionen Euro. Im gegenteiligen Fall (bei einer Unternehmensgruppe) beträgt der Grenzwert der Ausgaben für die Unterauftragsvergabe 2 Millionen Euro. Der Grenzwert von 10 Millionen Euro wird auf 12 Millionen Euro angehoben, wenn die Ausgaben an unter Vertrag genommene öffentliche Partner gehen (öffentliche Forschungsorganisationen, Universitäten, anerkannte gemeinnützige Stiftungen usw.). Die Ausgaben bezüglich der Leistungen zur Beratung für die Gewährung des CIR, die entweder 15.000 Euro vor Steuern oder 5 % der Berechnungsgrundlage des CIR überschreiten, abzüglich der öffentlichen Subventionen für R&D, werden von der Berechnungsgrundlage des CIR abgezogen. Werden diese Ausgaben als Anteil der erhaltenen Gutschrift berechnet, werden sie vollständig von der Berechnungsgrundlage des CIR abgezogen. Für die Ausgaben, die ab dem 1.Januar 2014 anfallen, können die KMU, die Innovationsausgaben zur Ausführung von Tätigkeiten zum Entwurf von Prototypen, neuen Produkten oder Pilotinstallationen geltend machen, von einer spezifischen Steuergutschrift zu Forschungszwecken profitieren, die „Steuergutschrift zur Innovation“ genannt wird und einen Satz von 20 % hat. Dieser Satz kann in den Überseegebieten bis zu 40 % erreichen. Die Innovationsausgaben, für die dies in Anspruch genommen werden kann, sind auf jährlich 400.000 Euro beschränkt. Somit kann ein Unternehmen maximal eine Steuergutschrift von 80.000 Euro jährlich nutzen (innerhalb der Höchstwerte der EG, die für Innovationsoperationen vorgesehen sind). Das Verfahren der verbindlichen Steuerauskunft wird ab dem 1. Januar 2014 auf Innovationsausgaben ausgeweitet.

Eine Steuergutschrift zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Anstellung der Unternehmen. Seit 2013 gibt es eine Steuergutschrift für die Wettbewerbsfähigkeit und Anstellung (CICE). Sie beträgt 6% der Zahlungen ab dem 1.Januar 2014 und übersteigt nicht das Zweieinhalbfache des gesetzlichen Mindestlohns (SMIC). Dieser Satz kann in den Überseegebieten bis zu 7,5 % erreichen. Die Steuergutschrift hat keine Begrenzung. Sie wird auf die von dem Unternehmen für das Jahr zu zahlende Gesellschaftssteuer angerechnet, in dem die Zahlungen erfolgten. Der Überschuss der Steuergutschrift stellt eine Forderung an den Staat dar, die zur Zahlung der fälligen Steuern in den folgenden drei Jahren benutzt werden kann oder nach dieser Frist ausgezahlt wird. Bestimmte Firmen (KMU, junge Innovationsunternehmen und

4 • DIE BESTEUERUNG VON FIRMEN IN FRANKREICH

Firmen in Schwierigkeiten) profitieren von der umgehenden Rückzahlung der Forderung. Nur die Bruttogehälter, die die Grenze des 2,5-fachen Mindestlohns nicht überschreiten, werden für die Berechnungsgrundlage des CICE berücksichtigt. Ab dem 1. Januar 2015 wird der Grenzwert des 2,5-fachen Mindestlohns auf monatlich 3.643,79 Euro brutto erhöht. Die Gehälter, die diese Grenze überschreiten, werden vollständig von der Berechnung der Steuergutschrift ausgenommen. Im Verlauf des Jahres der Zahlung der Beträge kann die CICEForderung, die vor der Auszahlung der Steuer in N+1 berechnet wurde, einem Kreditinstitut übertragen werden. Die KMU profitieren zudem von einer teilweisen Garantie von Bpifrance für den Einsatz dieser Art der Vorfinanzierung bei einer kommerziellen Bank oder können diese Vorfinanzierung direkt bei BPI France anfordern.

Sie können von einer Steuergutschrift für Familien profitieren, damit Ihre Mitarbeiter mit Kindern besser Beruf und Familie vereinbaren können. Die Unternehmen können von einer Steuergutschrift von 50 % ihrer Ausgaben für Kindergärten für Kinder unter 3 Jahren von Angestellten des Unternehmens profitieren oder 25  % der Ausgaben für die Ausstellung von Universalschecks, die dazu dienen, auf Dienstleistungen wie Tagesmütter, Homeoffice usw. zurückzugreifen. Die Steuergutschrift ist auf 500.000 Euro je Unternehmen und pro Jahr begrenzt, sie wird auf das Jahr auf die Gewinnsteuer angerechnet, in dem die Ausgaben getätigt werden. Wenn der Betrag der Steuergutschrift die fälligen Steuern für das betreffende Jahr übersteigt, wird der Überschuss erstattet.

Zur Förderung von Kreativität in Frankreich, Steuergutschrift für Kino oder audiovisuelle Medien Unternehmen der kinematografischen und audiovisuellen Produktion, die der Gesellschaftssteuer unterliegen, können von einer Steuergutschrift profitieren (kinematografisch oder audiovisuell, je nachdem) für die Produktionskosten, die Operationen in Frankreich entsprechen zum Drehen von Spielfilmen oder audiovisuellen Arbeiten, die in beiden Fällen anerkannt sind. Der Satz der Steuergutschrift (Kino oder audiovisuell, je nachdem), der für jedes Rechnungsjahr bestimmt wird, entspricht 20 % des Betrags der technischen Ausgaben, die Anspruch haben. Vorgesehen sind folgende Ausgaben, insbesondere: die Gehälter und Sozialabgaben der Autoren, Schauspieler-Künstler, Statisten, Techniker und Bauarbeiter, die Ausgaben für technisches Material,

die Bühnen und die Ausgaben für die Montage des Films. Transportkosten, Verpflegungs- und Unterbringungskosten in Frankreich haben innerhalb bestimmter Grenzen auch Anspruch auf eine Steuergutschrift. Die betroffenen Werke müssen hauptsächlich in französischer Sprache gedreht sein. Die Steuergutschrift für Kino beträgt unabhängig von der Art des Werk höchstens 4 Millionen Euro; Die Steuergutschrift für audiovisuelle Medien (Dokumentarfilm, Fiktion, Animation) ist auf 1250 Euro oder 1300 Euro pro produzierte und bereitgestellte Minute, abhängig von der Art des Werks, begrenzt. Die Steuergutschrift (Kino oder audiovisuell je nach Fall) wird auf die Gewinnsteuer berechnet, die für das Unternehmen für das Rechnungsjahr fällig ist, in dem die Ausgaben getätigt wurden. Wenn der Betrag der Steuergutschrift die fälligen Steuern für das betreffende Jahr übersteigt, wird der Überschuss erstattet.

DETAILLIERT DIE STEUERGUTSCHRIFT FÜR DIE PRODUKTION AUSLÄNDISCHER WERKE IN FRANKREICH Um die Attraktivität von Frankreich zu verstärken, wurde die Steuergutschrift auf kinematografische oder audiovisuelle Werke erweitert, die von Unternehmen außerhalb von Frankreich gedreht wurden. Dieser neue Typ (die internationale Steuergutschrift genannt „C2I“) findet auf die Ausgaben Anwendung, die bis zum 31. Dezember 2016 getätigt wurden. Die Steuergutschrift beträgt 20 % der in Frankreich getätigten Ausgaben (ab 2016 erweitert auf 30 %) mit einem Höchstbetrag von 80 % des für das Werk vorgesehenen Budgets. Der Betrag der Steuergutschrift beträgt maximal 20 Millionen Euro je Werk und nicht je Unternehmen (Betrag erhöht auf 30 Millionen im Jahr 2016). Um Anspruch zu haben, müssen die Werke von dem Nationalen Kinematografischen Zentrum (CNC) genehmigt sein, um sicherzustellen, dass diese Werke innerhalb ihres dramatischen Inhalts Elemente enthält, die in Zusammenhang mit Kultur des französischen Bildungsguts oder auf französischem Gebiet stehen.

Steuergutschrift Videospiel Unternehmen, die Videospiele gestalten und der Gesellschaftssteuer unterliegen, können von einer Steuergutschrift für die Entwicklungskosten des Videospiels profitieren, die bestimmten Kriterien entsprechen und von dem Nationalen Kinematografischen Zentrum (CNC) genehmigt sind. Spiele, die Anrecht auf die Steuergutschrift geben, müssen einerseits Entwicklungskosten von mindestens 100.000 Euro aufweisen und andererseits zur Entwicklung und Diversität der französischen und europäischen Kreativität auf dem Gebiet der Videospiele beitragen.

DOING BUSINESS IN FRANCE • 73

Die Steuergutschrift beläuft sich auf 20 % der Ausgaben, die zu ihr berechtigen, darunter insbesondere die Zahlungen zu Abschreibungen neuer Güter und die Personalkosten (einschl. Techniker und Verwaltungspersonal), die an der Gestaltung des Spiels beteiligt sind, die Autorenrechte, sowie die anderen Kosten für die Funktion und die Subunternehmer bis zu 1.000.000 Euro. Der Kredit beläuft sich für jedes Unternehmen pro Rechnungsjahr auf 3.000.000 Euro.

V.2 - VORÜBERGEHENDE BEFREIUNG VON DER FINANZIELLEN TERRITORIALEN BETEILIGUNG IN REGIONEN MIT SCHWIERIGKEITEN In bestimmten Gebieten (Gebiete mit Hilfen zu regionalen Zwecken: AFR-Gebiete; Abgabefreie Stadtgebiete: ZFU ; Arbeitsmarktregionen, die redynamisiert werden müssen: BER ; Gebiete der Umstrukturierung der Verteidigung: ZRD usw.), die Gebietskörperschaften (Kommunen, Departements, Regionen und Gruppierungen von Gebietskörperschaften ) sind befugt, vorübergehende vollständige oder teilweise Befreiungen von der finanziellen territorialen Beteiligung für die Firmen zu vereinbaren, die neu installiert werden, erweitert werden oder die Einrichtungen in Schwierigkeiten übernehmen. Die Befreiung dauert höchstens 5 Jahre.

V.3 - DIE VORÜBERGEHENDE BEFREIUNG VON DER GESELLSCHAFTSSTEUER FÜR NEUE UNTERNEHMEN Die bis zum 31. Dezember 2015 neu gegründeten Unternehmen in bestimmten Gebieten können unter bestimmten Bedingungen von einer vorübergehenden degressiven Befreiung der Gesellschaftssteuer profitieren. Die Befreiung beträgt 100 % während der ersten 24 Monate, danach werden die Gewinne im 3. Jahr in einer Höhe von 25 % ihres Betrags besteuert. und 50 % im 4. Jahr und 75 % im 5  Jahr. Die Maßnahme ist den Unternehmen vorbehalten, deren Tätigkeit neu ist und deren Kapital zu höchstens 50 % in der Hand anderer Gesellschaften ist. Unternehmen, die von diesen Bestimmungen profitieren, können auch nach Beschluss der Gebietskörperschaften von der territorialen finanziellen Beteiligung befreit werden und/oder der Grundsteuer während höchstens 2 bis 5 Jahren. Des Weiteren können die Unternehmen, die der Gesellschaftssteuer unterliegen und bis zum 31. Dezember 2015 gegründet wurden, für die Übernahme von industriellen Unternehmen in Schwierigkeiten unter bestimmten Bedingungen von einer Befreiung der Gesellschaftssteuer während 24 Monaten profitieren, sowie von einer Befreiung nach Beschluss der Gebietskörperschaften der finanziellen territorialen Beteiligung oder der Grundsteuer für höchstens 2 bis 5 Jahre. Eine Steuerbefreiung auf die Gewinne in einem Zeitraum von 7 Jahren ist für Aktivitäten vorgesehen, die in Gebieten implementiert werden, die als Gebiete zur Umstrukturierung der Verteidigung im Rahmen des „Plans zur Modernisierung der Verteidigung“ 74 • AUSGABE MÄRZ 2015

klassifiziert sind, der die Schließung von 83 Standorten oder Einheiten zwischen 2009 und 2016 vorsieht. Desgleichen profitieren die neu in Arbeitsmarktregionen, die redynamisiert werden müssen, implementierten Unternehmen (in den Regionen Champagne-Ardenne und Midi-Pyrénées) von einer vollständigen Befreiung von der Gesellschaftssteuer während 5 oder 7 Jahren (je nach Gründungsjahr) bis zum 31. Dezember 2017.

Die jungen Innovationsunternehmen (JEI) profitieren von besonders günstigen Steuerbedingungen. Dieser Steuertyp ist dazu gedacht, jungen Unternehmen zu helfen, deren Forschungsausgaben mindestens 15 % der Gesamtheit der Belastungen ausmachen. Der Steuerstatus der JEI gibt Anrecht auf folgende Befreiungen: • vollständige Befreiung von der Gewinnsteuer des ersten Rechnungsjahrs mit Gewinn, gefolgt von einer teilweisen Befreiung (50 %) in dem folgenden Rechnungsjahr; • auf Beschluss der Gebietskörperschaften und für die bis zum 31. Dezember 2014 gegründeten JEI Befreiung von der finanziellen territorialen Beteiligung und/oder Grundsteuer während 7 Jahren. Die Gesamtheit dieser Steuervorteile ist auf 200.000 Euro für einen Zeitraum von 36 Monaten begrenzt; • Des Weiteren sind die Gehälter des Personals der JEI, das mit den Forschungsoperationen betraut ist, vollständig von den Sozialabgaben während 4 Jahren befreit, danach degressiv während der 4 folgenden Jahre. Diese Befreiungen sind entsprechend einer monatlichen Bruttobezahlung von 6.504 Euro je Angestellter und Monat begrenzt. Im Verlauf desselben Jahres sind die gesamten Arbeitgeberbeiträge der Sozialversicherung auf 187.740 Euro je Unternehmen pro Jahr begrenzt. Die Vorgabe der JEI richtet sich an die KMU, die vor weniger als 8 Jahren gegründet wurden, deren Personal weniger als 250 Angestellte umfasst und deren Umsatz unter 50 Millionen Euro liegt oder die gesamte Bilanz unter 43 Millionen Euro, die zu mehr als 50 % in Händen von natürlichen Personen oder Gesellschaften sind, die dieselben Bedingungen erfüllen. Bei der Übertragung der Titel der JEI wird der Zedent von der Kapitalertragssteuer befreit, wenn er seine Anteile mindestens drei Jahre lang besessen hat und wenn der direkte oder indirekte Besitz für ihn selbst, seinen Ehepartner oder Ehepartner und deren Vor- oder Nachfahren nicht 25 % der Rechte an den Gewinnen und den Stimmrechten nach dem Kauf der Titel übersteigt. Der Gewinn aus diesen Steuer- und Unternehmensmaßnahmen wird auf junge Unternehmen von Studenten (JEU). JEU sind KMU, die vor weniger als 8 Jahren gegründet wurden und von Studenten, allein oder gemeinschaftlich geleitet werden oder direkt oder indirekt zu mindestens 10 % in ihrem Besitz sind, die seit weniger als fünf Jahren über ein Diplom verfügen, das ihnen einen Master oder Doktorgrad bescheinigt oder von Personen, die sich mit der Lehre und Forschung beschäftigen und mindestens 15 % in Forschung investieren.

4 • DIE BESTEUERUNG VON FIRMEN IN FRANKREICH

VI - EINE BESONDERE BESTEUERUNG FÜR BESTIMMTE FIRMENSITZE Diese Zentren haben ein bestimmtes Ziel: sie werden gegründet, um bestimmte spezialisierte Dienstleistungen anzubieten, wobei der Sitz nur Funktionen der Verwaltung, Koordination und der Kontrolle ausüben kann und sich die Logistikzentren auf Verpackung, Etikettierung und Vertrieb beschränken. Die Dienstleistungen dürfen nur an Unternehmen geleistet werden, die derselben Gruppe angehören und mehrheitlich im Ausland ansässig sind. Ein solcher Ansatz, der auf einer vorherigen Bestimmung der Verdienstspanne in Übereinstimmung mit der Steuerverwaltung beruht, beseitigt das Risiko der Infragestellung der Verdienstspanne, die auf das Unternehmen angewendet wird, im Rahmen einer Steuerprüfung. Die Steuer wird zu dem Satz des Gemeinschaftsrechts berechnet auf Grundlage eines Gewinns und unter Anwendung der Ausgaben des Hauptsitzes, des Logistikzentrums oder des Zentrums zur Forschungs- und Entwicklungskoordination einer Verdienstspanne „Cost Plus“, die mit den Steuerbehörden verhandelt wurde. Im allgemeinen liegt diese Verdienstspanne zwischen 6 % und 10 % ; das Abkommen wird für eine Dauer zwischen 3 und 5 Jahren geschlossen. Im Rahmen der Steuerregeln, die die Kosten für Expatriation neutralisieren, können die Hauptsitze sowie die Logistikzentren ihren Expats Sonderzahlungen zukommen lassen, die ganz oder teilweise von der Gewinnsteuer befreit sind. Um davon profitieren zu können, müssen sie einen Antrag bei den Steuerbehörden einreichen. Diese Bestimmungen sind nicht vereinbar mit dem neuen System für entsendete Mitarbeiter. Es muss eine Option ausgeführt werden.

DOING BUSINESS IN FRANCE • 75

DER EXPERTENRAT EXPERTENRAT ABZUGSFÄHIGKEIT DER MEHRWERTSTEUER BEI VORAUSSCHAUENDE MASSNAHMENUNDVERPFLICHTUNGEN EINFUHR NACH FRANKREICH: FÜR EINE ERFOLGREICHE EIN NEUER WETTBEWERBSVORTEIL TRANSNATIONALE ENTSENDUNG IM RAHMEN EINER INTERNATIONALEN DIENSTLEISTUNG Frankreich hat die Möglichkeit der Abzugsfähigkeit der Mehrwertsteuer für Einfuhren ab dem1. Januar 2015 umgesetzt. Diese Möglichkeit wurde von den Betrieben seit Velit, siti rehendelibus re officae vielen Jahren geforderteumquaspe und ist ein sus großer Schritt.cuptatur? Quia ipsunt ea idus non sequate a quaspellabo. Ipsapera ipienih illitatias con re, eatus, officiducium quaector aribusc iatibusdae minvendeles sendebi tatquias eius remolest.

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Die neue Maßnahme erlaubt die Abzugsfähigkeit der Ein im Ausland niedergelassenes Unternehmen, in Mehrwertsteuer in Frankreich, wie dies bereits das in 16 seinem Land umfangreiche Aktivitäten betreibt, kann Mitgliedstaaten der Europäischen Union möglich ist. Veranlassung können haben, Waren in Frankreich eine Frankreich temporäre Unternehmen direkt nach Dienstleistung im Rahmen eines Fremdbearbeitungsvorgang importieren, ohne einen ausländischen Hafen zu durauszuführen. chlaufen, und von der Maßnahme profitieren. Auf diese Weise gewinnen Frankreichs Häfen und Flughäfen wieder Das Unternehmen kann folglich eine mehr ausländische Wettbewerbsvorteile. Entsendung seiner eigenen Angestellten durchführen, die normalerweise auf des Rechnung des Unternehmens arbeiten, Ein Rundschreiben Zolls erschien am 7. Januar 2015. um die Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen zu erfüllen. Die Dauer der Entsendung kann von einem Tag WIE FUNKTIONIERT bis zu SYSTEM? mehreren Monaten variieren und richtet sich nach DAS der dem entsandten Angestellten übertragenen Aufgabe. Im Prinzip wird die Zahlung der fälligen Mehrwertsteuer bei der Einfuhr ausschließlich bei der Zollverwaltung ZU BEACHTENDE getätigt (Auszahlung derVORGEHENSWEISE Mehrwertsteuer). Der Abzug Vorherige Erklärung des Betrags erfolgt auf die MwSt-Abrechnung, die bei Vor dem Beginn der Leistungwird. muss eine vorherige der Steuerbehörde eingereicht Erklärung bei der territorialen Einheit („DIRRECTE“) erfolgen, die für der denMehrwertsteuer Ort der Ausführung der Leistung zustänDer Abzug beinhaltet die Erklärung dig ist. Diese Formalität muss in Französisch mit Hilfe des Einfuhrwerts und der Berechnung der entsprechenden eines administrativen Formulars durchgeführt werden, Mehrwertsteuer auf der französischen Mehrwertsteuerwelches die folgenden Informationen enthalten muss: Erklärung. Die Mehrwertsteuer wird direkt von der MwStAbrechnung (für Steuerpflichtige zu 100 %) abgezogen, • Identifizierung des ausländischen Unternehmens, so dass keine Auszahlung der Steuern notwendig ist. Identität des gesetzlichen Vertreters in Frankreich für dieOption Dauerfür derdas Leistung; Die System kann durch stillschweigende • Namen der entsandten Angestellten, Arbeitspläne und Vereinbarung für weitere Zeiträume von drei Ruhetage pro Woche, Qualifikation und in Frankreich Kalenderjahren verlängert werden, sofern es spätestens gezahltes Arbeitsentgelt, Ort der Unterbringung; zwei Monate vor jedem Zeitabschnitt nicht gekündigt •C  harakteristika der Leistung (Ort, Anfangsdatum und wurde.

76 • AUSGABE MÄRZ 2015

4 • DIE BESTEUERUNG VON FIRMEN IN FRANKREICH

Die Einfuhren und die innergemeinschaftlichen Erwerbe von Waren (bereits Gegenstand des Mehrwertsteuerabzugs seit 1993) profitieren vom gleichen MwSt-System. Dieses Schema koexistiert mit AI2 („zollfreier Einkauf“) und erlaubt die Einfuhr von Waren mit MwSt-Befreiung. Zur Erinnerung: der Nutzen dieser Maßnahme ist auf eine Quote beschränkt, die dem Wert der innergemeinschaftlichen Lieferungen und aus Frankreich im Vorjahr getätigten Ausfuhren entspricht. Dieser Mechanismus impliziert eine regelmäßige Überwachung, um das von der Steuerbehörde gewährte Jahreskontingent nicht zu überschreiten.

WER KANN VON DIESER REGELUNG PROFITIEREN? Diese neue Regelung gilt, optional, für alle Steuerpflichtigen mit und ohne Sitz in der Europäischen Union, sofern der Importeur für die Mehrwertsteuer in Frankreich registriert ist (es ist nicht erforderlich, dass er in Frankreich ansässig ist) und verfügt über ein Anschreibeverfahren (PDU) in seinem Namen. PDU noch nicht lizenzierter Betriebe müssen dieses Verfahren beantragen, wenn sie zollpflichtige Vorgänge mindestens mit zwei Zollbüros abwickeln und die besonderen Bedingungen der Rückverfolgbarkeit aller Bewegungen erfüllen. Ein Antrag muss bei der Regulierungsbehörde eingereicht werden ebenso wie der neue Vordruck. Es ist nicht erforderlich, dass der Betrieb OEA ist (zugelassener Wirtschaftsbeteiligter), aber er muss die gleichen Kriterien erfüllen. Die Zollbehörden führen zuvor eine Prüfung durch, um die Steuererhebung zu gewährleisten.

Für PDU lizenzierte Betriebe können sich für dieses System beim heimatlichen Zollamt mit der Anmeldung bei ihrer aktuellen Behörde entscheiden und das neue Formular beifügen. Nicht in der Europäischen Union ansässige Unternehmen müssen zuerst einen französischen steuerlichen Vertreter sowie einen Zollvertreter benennen, der die PDU für sie erfordern wird.

WAS SIND DIE VORTEILE FÜR DIE UNTERNEHMEN? Für Unternehmen, die nicht nach den MwSt-Vorschriften in Frankreich ansässig sind und keine Umsatzsteuererklärungen einreichen , erlaubt die Option für das Reverse Charge-System der Mehrwertsteuer auf Einfuhren die Erstattung der Mehrwertsteuer mit dem innerstaatlichen Verfahren zu erhalten und nicht mehr nach dem sogenannten Verfahren 8 .oder.Richtlinie (oft langwierige Verfahren). Unternehmen haben dann einen Liquiditätsvorteil. Darüber hinaus müssen die Unternehmen, die vom zollfreien Einkaufsplan profitieren, ihrer Quote der zollfreien Einkäufe nicht mehr folgen.

WELCHE ZUKUNFT? Diese Maßnahme ist ein erster Schritt, die eingeführt werden wird, wenn das Recht der Zollunion ab dem. 1er Mai 2016 gelten wird. Es wird möglich sein, in Frankreich die in einem anderen Land der Europäischen Union durchgeführten Einfuhren zu deklarieren. Unternehmen, einschließlich der französischen KMU, werden ermutigt, eine zentrale Zollabwicklung in Frankreich zu beantragen. Die Rückerstattung der französischen Mehrwertsteuer wird dieses Rechtsmittel sinnvoll ergänzen.

DOING BUSINESS IN FRANCE • 77

15

PROFITIEREN RÉUSSIR SON VON IMPLANTATION ÖFFENTLICHEN EN FRANCE HILFEN FÜR UNTERNEHMEN PROFITIEREN DES FORMALITÄTENS VON HILFEN SIMPLIFIÉES ZUR INVESTITION POUR DES SOLUTIONS UND SCHAFFUNG D’IMPLANTATION ADAPTÉES VON ARBEITSPLÄTZEN À VOS BESOINS

80 9

FINANZIEREN UNTERSCHIEDLICHE DES INVESTITIONSPROJEKTS RECHTLICHE FORMEN, ANGEPASST AN IHRE BEDÜRFNISSE

12 82

PROFITIEREN PARTNERSCHAFT VONODER DEN ÜBERNAHME HILFEN ZUR GEWERBLICHEN AUSBILDUNG UND EINSTELLUNG

12 83

PROFITIEREN IMMOBILIER VOND’ENTREPRISE: DEN HILFEN ZUR UNE FORSCHUNG--ENTWICKLUNG RÉPONSE ADAPTÉE À VOS BESOINS UND INNOVATION (RDI) LES INSTALLATIONS CLASSÉES POUR LA PROTECTION DE L’ENVIRONNEMENT (ICPE) UNTERSTÜTZUNGEN FÜR DIE INVESTITIONEN IN UMWELTSCHUTZ

15 84 17 85

5 PROFITIEREN VON ÖFFENTLICHEN HILFEN FÜR UNTERNEHMEN In Frankreich wurde ein umfangreiches und vielfältiges Hilfssystem konzipiert, um dem Bedarf der Investoren zu entsprechen. Es passt sich an den Zweck des Projekts an (produktive Investition, Forschung, Entwicklung und Innovation, Ausbildung usw.), seinen Standort (Gegenden der prioritären Ausstattung oder nicht) und den Unternehmenstyp, der es ausführt (großes Unternehmen, mittelständisches Unternehmen (ETI) oder KMU*). Durch die Gründung der Öffentlichen Investitionsbank im Jahr 2013 wird dieses Angebot öffentlicher Hilfen und Finanzierungen für Unternehmen, insbesondere mit weniger als 5000 Angestellten, bei ihrer Entwicklung in Frankreich und für den Export verstärkt.

Die französischen Behörden intervenieren auf verschiedene Weise: • Darlehen zu günstigen Zinsen oder zinsfrei, • Subventionen für Produktionsinvestitionen oder Investitionen in R&D, • Immobilienunterstützung, • Steuerbefreiungen, • Befreiung von Sozialbeiträgen der Arbeitgeber, • Steuergutschriften • Kostenübernahme (z.B.: Kosten für die Ausbildung von neuen Mitarbeitern, usw..), • Staatliche Garantie • Kapitalintervention

I. HILFE BEI INVESTITIONEN UND BEI DER SCHAFFUNG VON ARBEITSPLÄTZEN Mehrere finanzielle Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung stehen zur Verfügung, um Unternehmen, die investieren und Arbeitsplätze schaffen, zu fördern. Sie werden vom Staat, von Gebietskörperschaften und Behörden verwaltet.

DETAILLIERT Das Netzwerk von Business France ist der Ansprechpartner für ausländische Investoren, um die Unterstützung aus öffentlichen Mitteln zu identifizieren, wovon die Investitionsvorhaben profitieren können, und um öffentliche Zuschussanträge zu erarbeiten. Business France erleichtert Kontakte zwischen ausländischen Unternehmen und den französischen Behörden (Ministerien, Kommunen, Landesbehörden, usw.), die diese Investoren begleiten.

DETAILLIERT BEURTEILUNG DER GRÖSSE EINES UNTERNEHMENS (OHNE LANDWIRTSCHAFTLICHEN SEKTOR) DEFINITION VON KMU (REGELUNG DER EG)1

• Mittelständische Unternehmen sind die Unternehmen, die alle folgenden Bedingungen erfüllen: weniger als 250 Angestellte, ein Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro oder eine Gesamtjahresbilanz unter 43 Millionen Euro, Unabhängigkeit von einem größeren Unternehmen (höchstens 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte). • Mittelständische Unternehmen sind Unternehmen unter 50 Angestellten mit einem Jahresumsatz oder einer Gesamtjahresbilanz unter 10 Millionen Euro, unabhängig von einem größeren Unternehmen. Die Berechnung der Anzahl an Angestellten und der Finanzkriterien eines Unternehmens muss auch die Zahlen berücksichtigen, die in Bezug auf alle Unternehmen, von der sie direkt oder indirekt 25 % besitzt. Die Eigenschaft des KMU verliert oder erhält ein Unternehmen, wenn die finanziellen Grenzwerte oder die Anzahl an Angestellten in zwei aufeinanderfolgenden Rechnungsjahren nicht eingehalten werden. DEFINITION EINES MITTLEREN UNTERNEHMENS (ETI)2

Mittlere Unternehmen sind: • mit einem Personalbestand zwischen 250 und 5000 Personen; • deren Gesamtbilanz 2 Milliarden Euro nicht überschreitet; • deren Umsatz unter 1,5 Milliarden Euro liegt. Hinsichtlich der Regelung zu staatlichen Hilfen gelten für die mittleren Unternehmen die selben Auflagen wie für große Unternehmen (mit Ausnahme in der Lebensmittelindustrie). Das nationale Recht verfügt allerdings über Instrumente, die ihnen vorbehalten sind. DEFINITION VON „GROSSEM UNTERNEHMEN“ (REGELUNG DER EG)

Es werden im Sinne der EG-Regelung für staatliche Hilfen als große Unternehmen die Unternehmen definiert, die nicht die Kriterien der oben genannt KMU erfüllen.

1-W  eitere Informationen finden Sie unter der Empfehlung der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend der Definition der Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen. 2 - Definition, abgeleitet vom Gesetz vom 4. August 2008 über die Modernisierung der Wirtschaft (bekannt als LME) 80 • AUSGABE MÄRZ 2015

5 • PROFITIEREN VON ÖFFENTLICHEN HILFEN FÜR UNTERNEHMEN

DIE UNTERSTÜTZUNGEN FÜR ANLAGEN Die Hilfen beziehen sich entweder auf die Investitionen (Gebäude, Grundstücke, Ausrüstungen), die auf drei Jahre getätigt werden oder auf die Kosten für Beschaffung von Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit den Investitionen (Gehälter und Belastungen auf 2 Jahre gerechnet) und nehmen sehr unterschiedliche Formen an. Unterstützungen

Jede Unterstützung hat ihre eigenen Bedingungen, um Anspruch erheben zu können. Die Investitionsprojekte und die Anstellungen, die unterstützt werden, müssen fünf Jahre lang in der betroffenen Region bei einem großen Unternehmen und drei Jahre bei einem KMU beibehalten werden. Weitere Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Nur in Zone AFR - Investitionszuschuss vom Ministerium verantwortlich für Gleichheit des Territoriums

PRÄMIE FÜR DIE ENTWICKLUNG DES TERRITORIUMS (PAT) Ministerium verantwortlich für die Gleichheit der Gebiete

Betrag: maximal 15.000 Euro pro unbefristeten geschaffenen, behaltenen oder wieder aufgenommenen Arbeitsplatz Bedingungen für die Schaffung eines Arbeitsplatzes: •S  chaffung von mindestens 20 dauerhaften Arbeitsplätzen und eine Investition von mindestens 3 Millionen Euro Voraussetzungen für eine Erweiterung der Tätigkeit (KMU) oder eine Diversifizierung der Tätigkeit: •S  chaffung von 20 dauerhaften Arbeitsplätzen und eine Steigerung von 50 % der Größe des Geländes, •S  chaffung von mindestens 40 Arbeitsplätzen und eine Investition von mindestens 3 Millionen Euro • Investitionen von mindestens 10 Millionen Euros

Weitere Informationen und Download des Antragsdossiers PAT auf d e r We b s i t e d e r Allgemeinen Kommission zur Gleichheit der Territorien (CGET)

Bedingungen für eine Wiederaufnahme von Unternehmen in Schwierigkeiten: Wiederaufnahme von mindestens 50 Dauerarbeitsplätzen und Schaffung einer Investition von mindestens 3 Millionen Euro (ausgenommen die Kosten der Wiederherstellung).

HILFE ZUR REINDUSTRIALISIERUNG Investitionsprogramm für die Zukunft BEFREIUNG VON STEUERN AUF GEWINNE

Rückzahlbarer zinsloser Vorschuss Nur KMU Voraussetzungen: Schaffung einer Investition von mindestens 2 Millionen Euro und Schaffung von mindestens 10 Arbeitsplätzen innerhalb 24 Monaten. Betrag: 500.000 Euro

www.entreprises.gouv. fr/politique-et-enjeux/ aide-a-lareindustrialisation-pme

Steuerbefreiung für Gewinne für einen Zeitraum von 5 bis 7 Jahren Im Fall von Investitionen in bestimmten Bereichen des Territoriums (wiederzubelebende Beschäftigungsgebiete) oder Bereiche der Umstrukturierung der Verteidigung

www.impots.gouv.fr

Beihilfen für die Anschaffung von Sachanlagen der lokalen Gebietskörperschaften Zuschüsse oder zinslose Darlehen Modalitäten und Voraussetzungen der lokalen Gebietskörperschaften Unterstützung von Immobilien-Investitionen der lokalen Gebietskörperschaften

HILFEN DER LOKALEN GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN

Zuschuss, Darlehen ohne Zinsen, Rabatt auf den Kaufpreis der Immobilie (Grundstück oder Gebäude) Modalitäten und Voraussetzungen anhand der lokalen Gebietskörperschaften •K  MU: 10 % des Marktwertes des Immobilien bzw. der 20 % innerhalb der Grenze von 200.000 Euro über 3 Jahren. • Großunternehmen: 10 % des Marktwertes und 200.000 Euro über 3 Jahre

www.aides-Entreprises.fr

Hilfe bei der Immobilienvermietung Ermäßigung auf den Preis des Mietvertrags des Grundstücks oder des Gebäudes Maximaler Betrag: 200.000 EUR über 3 Jahren.

BEFREIUNG VON VOM WIRTSCHAFTLICHEN TERRITORIALEN BEITRAG (MEZ)

Nur in Zone AFR - vollständige oder teilweise Befreiung Dauer (zwischen 2 und 5 Jahre) und Höhe der Befreiung nach den Beratungen von Gebietskörperschaften (Gemeinde, Departement und Region)

www.aides-Entreprises.fr

DOING BUSINESS IN FRANCE • 81

Gemeinschaftszonierung der Beihilfen mit regionaler Zielsetzung (AFR) Um herauszufinden, ob der Standort Ihrer Investition sich in eine Zonierung befindet, die bestimmte Leistungen erlaubt, können Sie das Modul zur Abfrage nach der Gemeinde der

Informationsstelle der Gebiete konsultieren. http://carto. observatoire-des-territoires.gouv.fr/#v=map1 ;i=typo_afr. zonage_afr ;l=fr Überschreitet das Investitionsprojekt 50 Mio. Euro, muss der Satz der Intervention durch die öffentliche Hand gemäß den Gemeinschaftsvorschriften reduziert werden (siehe Kasten über Großprojekte).

Frankreich-Festland und Korsika

Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, Guayana

Intensität der Beihilfesätze AFR

Maximal 10 % der förderfähigen Investitionen (regionale staatliche Beihilfen insgesamt)

Maximal 45 % bis 70% der förderfähigen Investitionen (regionale staatliche Beihilfen insgesamt)

Förderfähige Maßnahmen

KMU

Großunternehmen

• Schaffung  oder Erweiterung der Kapazität eines Betriebs, • Grundlegende Änderung im gesamten Produktionsprozess eines bestehenden Betriebes • Übernahme der Vermögenswerte eines Betriebs, sofern die Einrichtung geschlossen hat oder ohne diesen Erwerb geschlossen hätte, da die neue Aktivität nicht identisch ist oder ähnlich derer, die innerhalb der Institution vor dem Erwerb ausgeübt war. •A  nfangsinvestitionen schaf fen neue Wir tschaftszweige in den AFR-Bereichen, -Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, die im Zusammenhang mit der Schaffung einer Institution oder mit der Diversifizierung der Tätigkeit einer Niederlassung stehen, vorausgesetzt, dass die neue Aktivität nicht identisch oder ähnlich sind derer, die innerhalb der Institution ausgeübt war. -Erwerb der Vermögenswerte, die im Besitz einer Institution sind, vorausgesetzt, dass die Einrichtung ohne diese Akquisition geschlossen wurde oder geschlossen haben würde, und dass ein Investor nicht verwandt mit dem Verkäufer ist, vorausgesetzt, dass die neue ausgeübte Tätigkeit dank der neuen Vermögenswerte nicht identisch oder ähnlich ist derer, die innerhalb der Institution vor dem Erwerb ausgeübt wurde; • Die Investitionen für die Diversifizierung der bestehenden Institutionen in neue Produkte, vorbehaltlich einer vorherigen Mitteilung.

II - FINANZIERUNG IHRES INVESTITIONSVORHABENS

DETAILLIERT GROSSPROJEKTE Ein Großprojekt ist eine Investition mit förderfähigen Ausgaben über 50 Millionen Euro. Es ist von einem oder mehreren Unternehmen für 3 Jahre realisiert und durch eine wirtschaftlich unteilbare Kombination gebildet. •D  ie Mitgliedstaaten teilen der Europäischen Kommission die einzelnen Beihilfen mit, deren Betrag 7,5 Millionen Euro in den Gebieten zu 10 % für große Unternehmen übersteigt. In diesem Fall ist die Genehmigung der Europäischen Kommission vor Zahlung der Beihilfe erforderlich. Die großen Investitionsvorhaben, die in der AFR-Zone durchgeführt werden, sehen ihre Hilfe automatisch verringert, in Abhängigkeit von der Größe der Projekte entsprechend der folgenden Skala: Finanzierungsbeträge

Genehmigte Beihilfen

Satz im Gebiet AFR

Bis zu 50 Mio.Euro

100 % der Obergrenze

10 %

50 Mio. Euro bis 100 Mio. Euro

50 % der Obergrenze

5 %

Über 100 Mio. Euro

-

-

82 • AUSGABE MÄRZ 2015

Investitionen

II. 1 - FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNGEN Die öffentlichen Investitionen-Bank (Bpifrance) Bpifrance unterstützt die Unternehmen, von der Inbetriebsetzung bis zur Börsenzulassung, vom Kredit bis zum Eigenkapital und Export. Bpifrance ist in jeder Region vertreten und bietet Finanzierungslösungen in jedem Stadium des Lebens eines Unternehmens: • U nterstützung für Unternehmen in ihrer frühen Investitionsbedürfnisse: Inbetriebsetzung, Sicherheit, Innovation; • Unterstützung des Wachstums von KMU in Frankreich: Venture Capital und Entwicklung, Aufbau, Kofinanzierung, Garantien; • S tärkung der ETI in ihrer Entwicklung und ihrer Internationalisierung: Entwicklung des Humankapitals und Übertragung, Kofinanzierung, Ausfuhrkredite, Begleitung; • Teilnahme an der Strahlung von Großunternehmen und Stabilisierung ihres Kapitals: Kapitalübertragung, Kofinanzierung, Ausfuhrkredite, Begleitung.

5 • PROFITIEREN VON ÖFFENTLICHEN HILFEN FÜR UNTERNEHMEN

Banken Ausländische Unternehmen können entweder direkt oder über einen Institut oder eine Tochtergesellschaft in Frankreich, auf Bankdienstleistungen zugreifen, inwiefern es ausreichende Gewähr bietet. Es kann ein Bankkonto in Frankreich eröffnen und Zugang zu Finanzierung haben. Die Unternehmen können auch Kapitalinvestoren in der Phase der Inbetriebsetzung, der Entwicklung oder der Umkehrung näher kommen.

III - VON BEIHILFEN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG UND BESCHÄFTIGUNG PROFITIEREN Der Staat hat eine Sammlung von Finanzhilfen zur Förderung von Unternehmen, damit sie Arbeitsplätze schaffen und ihre Mitarbeiter ausbilden.

III.1 - BEIHILFEN BEI DER SCHAFFUNG VON ARBEITSPLÄTZEN Unterstützung zur Anstellung

Bedingungen

Steuergutschrift zur Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

Kredit-Einkommenssteuer gleich 6% auf der Lohnsumme der Gehälter unterhalb 2,5 Smic (7,5 % in den Regionen von Guadeloupe, Französisch-Guayana, Réunion, Martinique und Mayotte).

Senkung der Sozialbeiträge der Arbeitgeber

•N  ull-Belastung URSSAF auf der Ebene des Mindestlohns • F illons Reduktion: Senkung der Sozialbeiträge des Arbeitgebers über Gehälter unterhalb 1,6 Smic • B efreiung von Sozialbeiträgen der Arbeitgeber über 5 oder 7 Jahre, im Fall von Investitionen in bestimmten B e r e i c h e n d e s Te r r i t o r i u m s (zu revitalisierende Beschäftigungsbereichen), Bereichen der Verteidigungsumstrukturierung, städtische Freizonen, Überseeregionen • U nterstützte Ver träge: einziger Eingliederungsvertrag, Lehre-Vertrag oder Vertrag der Professionalisierung

Zuschuss, Steuergutschrift, Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen oder rückzahlbarem Vorschuss

•U  nterstützte Verträge (einziger Eingliederungsvertrag, Lehre-Vertrag oder Vertrag der Professionalisierung, abwechselnd) • künftiger Vertrag • von lokalen Gebietskörperschaften gewährte Beschäftigungsbeihilfen

III. 2 - HILFE BEI DER AUSBILDUNG DER MITARBEITER Die Stärkung der Kompetenz des Firmenpersonals ist eine Priorität des französischen Staates. Mehrere Rechtsmittel sind vorhanden, um finanziell die Unternehmen bei der Umsetzung ihren Trainingsplan zu unterstützen. Ein Teil der Kosten für das Training-Hilfsprojekt können unterstützt werden: die Personalkosten der Ausbilder, die Kosten für die Reise der Ausbilder und Teilnehmer am Training, sonstige laufende

Ausgaben, Abschreibung von Werkzeugen und Ausrüstung für das Training-Projekt, Kosten der Dienstleistungen des Rates über die Aktionsinformationen, Kosten für das am Ausbildungsprojekt teilnehmende Personal. Die Intensität der Beihilfe ist variabel je nach dem Publikum, für das die Ausbildung bestimmt ist: Große Firma erteilte Ausbildung jeder Art von Öffentlichkeit Ausbildung benachteiligter oder behinderter Arbeitnehmer

50 %

KMU 60 % (ME) oder 70 % (PE)

+ 10 Punkte

Um die maximal für die Ausbildung erlaubte Beihilfeintensitäten zu erreichen, können Unternehmen aller Größen die folgenden Rechtsmittel nutzen: • Beihilfen der lokalen Gebietskörperschaften; • der Vorteil des Nationalfonds für die Beschäftigung (FNE) für Unternehmen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten und deren Mitarbeiter schnell ausgebildet werden sollten. Die zuständige territoriale Einheit kann verschiedene Arten von Aktionen unterstützen: -die so genannte Ausbildungsaktionen: Erwerb von theoretischen und praktischen Kenntnissen für eine Dauer zwischen 50 und 1 200 Stunden. -Aktien der Anpassung auf den Arbeitsplatz mit einer Dauer von mindestens 120 unproduktiven Stunden; • Zuschüsse der europäischen Fonds, die durch die Regionen erhalten worden sind: der FSE und FEDER können eingreifen, um einen Teil der Betriebskosten der Ausbildung und Vergütung der Mitarbeiter in Ausbildung und die damit verbundenen Kosten zu decken. Die Aktionen können bis zu 50 % der öffentlichen Ausgaben kofinanziert werden. • Die Steuergutschrift für Ausgaben für die Ausbildung der Führungskräfte von KMU: Einzelunternehmer, Manager, P.-DG., DG und Führungskräfte von Unternehmen. Die Steuergutschrift ist auf 40 Stunden Ausbildung pro Jahr begrenzt. Sie ist je nach Fall auf die Einkommensteuer oder die Unternehmenssteuer einzutragen; • Die Konventionen EDEC: die Unternehmen können auch die Organisation des Sektors oder ihre Organisationen in Anspruch nehmen, um von einer technischen und finanziellen Hilfe von 25 % bis 80 % der Ausgaben für Business-Training zu profitieren; • Unternehmen können auch von der Ausbildung für zukünftige Mitarbeiter durch die Maßnahmen der Pôle Emploi und der paritätischen Organisationen profitieren. Die Ausbildung vor der Anstellung (AFPR) oder dem operationellen Einstellungsprogramms (POE) sind Beihilfen zur Finanzierung der Ausbildung zugunsten des Arbeitgebers nach Anstellung (und unter bestimmten Bedingungen): -maximale Hilfe von 5 Euro netto pro Stunde mit interner Ausbildung, innerhalb der Grenze von Euro 2.000 pro Mitarbeiter, -maximale Hilfe von 8 Euro netto pro Stunde mit externer Ausbildung oder 3.200 Euro bis zu 400 Stunden von Training pro Mitarbeiter. Diese Hilfe kann durch die Finanzierung aus der paritätischen Organisation ergänzt werden (OPCA), von der die Gesellschaft DOING BUSINESS IN FRANCE • 83

abhängt, um alle oder einen Teil des Betrages der Ausbildung abzudecken. Übersteigt die Höhe der Beihilfen für ein Unternehmen 2 Millionen Euro, muss der Vorgang der Europäischen Kommission mitgeteilt werden.

IV - BEIHILFEN FÜR FORSCHUNG,ENTWICKLUNG UND INNOVATION (“RDI“) Frankreich verfügt über ein sehr günstiges Ökosystem, das die Unternehmen fördert, Forschung und Entwicklung zu betreiben sowie ihre Innovationsfähigkeit zu entwickeln. Die französische Rechtsmittel zur öffentlichen Unterstützung der RDI der Unternehmen wird zunächst durch die Forschungssteuergutschrift berechnet auf 30 % der jährlichen Forschung-Ausgaben getragen (50 % in den Regionen von Guadeloupe, Guyana, Martinique, Réunion und Mayotte, innerhalb der Grenze von 100 Mio.Euro, über 5 %). Dieses Werkzeug ist ein Maß für die allgemeine Besteuerung für Operationen von R&D auf französischem Gebiet gemacht. Ab 2013 wurde diese Steuergutschrift auf die Aufwendungen für Innovationen von KMU in der Grenze.0,40 Mio. Euro erweitert. Des weiteren erlaubt der Status der jungen innovativen Unternehmen (JEI), besondere Vorteile zur Förderung ihrer Entwicklung in Frankreich zu nutzen (Steuervergünstigungen, Befreiung von Sozialabgaben und Steuerbefreiung auf Veräußerungsgewinne aus Aktien).

Hilfe bei den Projekten von R&D

Diese Beihilfen können unter anderem die Finanzierung der Programme R&D der Unternehmen auf das gesamte Gebiet unterstützen.

IV. 1 - DIE BEIHILFEN FÜR FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSPROJEKTE (R&D) SIND AUF DAS GESAMTE GEBIET MOBILISIERBAR. Die Hilfen für R&D können einen Teil der Kosten für die Forschung der Unternehmen, einschließlich Personalkosten, Ausrüstung R abdecken R&D, die Kosten der vertraglichen Forschung, des technischen Wissens und der gekauften Patente und Allgemeinkosten. Die Beihilfeintensität ist abhängig von dem Zustand des implementiertem R&D im Rahmen des von dem Unternehmen eingeleiteten Projekts: Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung. Die staatlichen Subventionen für ein großes Unternehmen, die ein Projekt in Zusammenarbeit von R&D führt, kann bis zu 40 % eines Projekts von R&D experimentell gehen. Große Unternehmen ≥ 250 Mitarbeiter (in %)

Mittelständische Unternehmen KMU (in %)

Kleine Unternehmen KMU ≤ 50 Mitarbeiter (in %)

Grundlagenforschung

100

100

100

Industrielle Forschung

50

60

70

Industrielle Forschung, vorbehaltlich der Zusammenarbeit zwischen grenzüberschreitenden Unternehmen, mit mindestens einem KMU oder einer Forschungseinrichtung oder der Verbreitung der Ergebnisse.

65

75

80

Experimentelle Entwicklung

25

35

45

Experimentelle Entwicklung unterliegt der Zusammenarbeit unter grenzüberschreitenden Unternehmen mit mindestens einem KMU oder einer Forschungseinrichtung

40

50

60

Vorstudien über die industriellen Forschungstätigkeiten

65

75

Vorstudien zu der experimentellen Entwicklung

40

50

Obergrenze der staatlichen Beihilfen der RDI

Hilfe bei den Studien über die Durchführbarkeit

Zusätzlich zu diesem Impulsumfeld haben die französischen Behörden im Gemeinschaftsrahmen öffentliche Entwicklungshilfen entwickelt, die auf Projekte R &D gezielt sind und um mehrere Ministerien (Wirtschaft, Industrie, Forschung und Ökologie einschließlich) und verschiedene öffentliche Einrichtungen (Bpifrance, die nationale Behörde für Forschung (ANR) organisiert. Die lokalen Gebietskörperschaften mobilisieren auch, um ergänzende Unterstützung zu erbringen. Partnerschaften zwischen Forschungsinstituten und Unternehmen sind auch durch unter anderem die Wettbewerbsfähigkeitspole gefördert.

84 • AUSGABE MÄRZ 2015

5 • PROFITIEREN VON ÖFFENTLICHEN HILFEN FÜR UNTERNEHMEN

DETAILLIERT RDA-HILFEN IN DEN WETTBEWERBSCLUSTERN „Cluster“ sind ein Zusammenschluss industrieller, wissenschaftlicher und öffentlicher Vertreter im gleichen Gebiet: Innovationsquelle (die Nähe fördert die Verbreitung von Informationen und der Fähigkeiten und erleichtert somit die Entstehung weiterer innovativer Projekte) und Anziehungspol (die Konzentration der Akteure auf einem Territorium bietet eine internationale Sichtbarkeit). Die in einem Wettbewerbscluster beteiligten Unternehmen und ein vom Cluster genehmigtes Projekt von R&D bringen, können RDIBeihilfen erhalten. Die Subventionen werden von öffentlichen

IV. 2 - BESTEHENDE RECHTSMITTEL DER ÖFFENTLICHEN HILFEN FÜR DIE PROJEKTE R&D Um die maximale ermächtigte Beihilfeintensität für R&D zu erzielen, dürfen die Unternehmen die folgenden Rechtsmittel nutzen: • Subventionen aus dem Ministerium für Industrie, •H  ilfe bei dem innovativen Projekt durch Bpifrance für KMU und ETI als Subvention, rückzahlbaren Vorschuss oder Hilfe bei der Anstellung des Personals von R&D •H  ilfe von der nationalen ForschungsBehörde (ANR) zur Unterstützung der Entwicklung von Grundlagenforschung und angewandter Forschung, Partnerschaft zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft und Beitrag zu der technologischen Übertragung der Ergebnisse der öffentlichen Forschung an der Geschäftswelt. ANR arbeitet nach einem System mit Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen, •H  ilfen von den örtlichen Gebietskörperschaften für Projekte von R&D in Form von Zuschüssen, Darlehen und rückzahlbaren Vorschüssen niedriger als den durchschnittlichen Satz von Anleihen, Zinsvergütungen in der Größenordnung von einem Satz zwischen null und dem durchschnittlichen Satz von Verpflichtungen, •D  ie Hilfen für R&D von Ademe, einschließlich der Untersuchungen der Durchführbarkeit der Programme von R&D •B  eihilfen für den Innovationsprozess und Organisation in den Dienstleistungen können durch die öffentliche Hand (Kommunen) mit einer maximalen Belastung von 10 % für Großunternehmen (und nur in Zusammenarbeit mit KMU), 20 % für mittlere Unternehmen und 30 % für kleine Unternehmen gewährt werden. Frankreich hat ein Programm von Zukunftsinvestitionen implementiert, die eine Ausstattung von 35 Milliarden Euro für Forschung und Entwicklung darstellen. Diese Mitteln werden von verschiedenen Behörden (Bpifrance, Ademe usw.) verwaltet

Einrichtungen gewährt, die am R&D mit einem gemeinschaftlichen projektspezifischen Bonus beteiligt sind: die Höhe der Beihilfen wird erhöht (von 25 % auf 40 % des R&D). BpiFrance bietet auch zwei Sonderbeihilfen für die in Wettbewerbsclustern entwickelten Projekte: • Beihilfen zu den kooperativen Innovationsprojekten; • für die Industrialisierung der Wettbewerbscluster (PIPC) auf Aufruf für Projekte bereit.

und können, im Rahmen der Aufrufe für Projekte zur Unterstützung der Programme der Exzellenz und in Form von direkten Subventionen, rückzahlbarem Vorschuss oder Intervention im Eigenkapital oder quasi-Fondskapital vergeben werden. Eine Website erlaubt, über die Aufrufe für laufende Projekte zu erkundigen: www.Investissement-Avenir.gouvernement.fr

DETAILLIERT DIE KONVENTIONEN: VERTRAG-HILFE BEZÜGLICH R&D Die industriellen Ausbildungskonventionen für die Forschung (CIFRE) werden von der nationalen Vereinigung der technischen Forschung (ANRT) verwaltet. Sie ermöglichen jungen Doktoranden, eine Doktorarbeit in der Wirtschaft zu realisieren, für die ein Pauschalbetrag von jährlich 14.000 Euro vergeben wird.

V - UNTERSTÜTZUNG VON UMWELTSCHUTZINVESTITIONEN Mehrere Rechtsmittel bestehen in Frankreich, um Unternehmen zu unterstützen, Investitionen in Umweltschutz zu tätigen. Die Rechtsmittel werden von verschiedenen öffentlichen Akteuren bereitgestellt, darunter insbesondere: •d  ie Behörde für Umwelt und Kontrolle der Energie (Ademe). Als staatliche Behörde zur Begleitung des energetischen und ökologischen Übergangs bietet Ademe Mittel in den Bereichen Energie, Abfall, Transport und Luftqualität. Ademes Beihilfen erfolgen hauptsächlich über seine regionalen Direktionen; ein vorheriger Kontakt mit der regionalen am Projekt beteiligten Abteilung ist vor jedem Ansatz erforderlich, um den Projektträger zu begleiten, die Förderkriterien zu präzisieren und technische Klarheit zu schaffen • Wasserbehörden. In Frankreich gibt es sechs Wasserbehörden, eine für jedes Wassereinzugsgebiet. Öffentliche Institutionen,

DOING BUSINESS IN FRANCE • 85

Hauptrechtsmittel für Unternehmen Investitionensbeihilfen Allgemeine Geschäftsbedingungen

WÄRME-FONDS (Ademe)

Die Investitionssubvention für Projekte zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien (Biomasse, Solarthermie, Geothermie) und energetische Verwertung. (z. B.: Biomassekessel) • Große Biomasseanlagen (jährliche Wärmeproduktion der Biomasse> (1000 Rohöleinheiten/ Jahr): Aufruf für nationale jährliche Projekte „Biomasse Chaleur Industrie Agriculture Tertiaire“ (BCIAT), veröffentlicht auf der Website von Ademe. Beihilfen, die nach der wirtschaftlichen Analyse des Projekts definiert sind (im Durchschnitt 15 bis 25 Euro Rohöleinheiten x 20 Jahre). • Andere Anlagen (Biomasse1 Jahr

KMU

voraussichtliche Dauer der Leistung) Disziplinargewalt über den entsandten Angestellten weiArbeitserlaubnis terhin von dem ausländischen Unternehmen ausgeübt den finanziellen PartnerHöhe vonwird. 40 % Dennoch bis 70 %, entsprechend der finanzierten Das Risikobeteiligung ausländischemitUnternehmen, das Kreditinstituten Angestellteinaus finden einige wichtige Regeln des franProjekte. Drittländern (Länder außerhalb der EU, der EWR, zösischen Arbeitsrechts in diesem Fall Anwendung: Schweiz) nach Frankreich entsenden will, muss die • individuelle und kollektive Freiheiten im Arbeitsverhältnis; Vorschuss, um die Zahlungsfristen der Bestellungen und Märkte zu finanzieren, die von großen öffentlichen und privaten Auftragnehmern eingeholt wurden. Erteilung einer Arbeitserlaubnis für die Dauer der in • Fehlen von Diskriminierung und berufliche Gleichstellung Frankreich vorgesehenen Arbeitsdauer bei der territoriavon Männern und Frauen; Der Vorschuss in Erwartung der Zahlung durch den Staat des CICE (Steuergutschriften für die Wettbewerbsfähigkeit und len Einheit beantragen, die für den Ort der Ausführung • Mutterschutz, Mutterschaftsund Vaterschaftsurlaub, Beschäftigung) ist eine Steuergutschrift, die 6 % der Lohnsumme entspricht , ausgenommen der Gehälter, die höher als 2,5 Mal SMIC sind. Der Kredit für einen Zeitraum von einem Jahr gewährt, ist erneuerbar und mit einer geschätzten der vom Aufgabe zuständig istwird (vorläufige Arbeitserlaubnis Urlaub bei Ereignissen in der Familie Obergrenze von 85 % CICE. oder Arbeitserlaubnis „temporärer Mitarbeiter“, je nach • Arbeitsdauer, Ausgleichsruhezeiten, Feiertage, bezahlDarlehen für einen Zeitraum von maximal 2 Jahren mit einer Verzögerung vonter 18Jahresurlaub, Monaten, die 80 Nachtarbeit % des Forschungskredits Dauer der Entsendung). für junge Arbeitnehmer; für förderfähige Ausgaben entspricht, die im Kalenderjahr (mindestens 30.000 Euro) entstanden sind. Unternehmen, die mehr • V  ersicherungsvoraussetzungen der Urlaubs- und als 3 Jahre alt sind, ein CIR bereits erhalten haben. Sozialversicherung Schlecht-Wetter-Kassen (falls anwendbar vor allem in Betrag von mindestens 300.000 Euro ohne MwSt., Dauer hängt von der Art und der Qualität des finanzierten Gebäudes In den meisten Fällen erlauben internationale Abkommen der Baubranche); ab (in der Regel zwischen 8 und 15 Jahren). In Ko-Finanzierung mit Banken oder Kreditgebern, kann der Bankkredit von einer entsandte Garantie vonAngestellte Bpifrance profitieren, vorbehaltlich der Förderungswürdigkeit des Unternehmens. es, dass in ihrem Heimatland sozial• Mindestlohn und Gehaltszahlung, Überstundenzuschlag; versichert bleiben. Vom erhaltenen Arbeitsentgelt muss • Kampf gegen Schwarzarbeit. Finanzierung der Ausrüstung (40.000 Mini Euro), Dauer von 3 bis 7 Jahren in Kofinanzierung mit Banken oder Leasings. daher kein Beitrag für die Sozialversicherung in Frankreich Der Bankkredit kann von einer Garantie von Bpifrance profitieren, vorbehaltlich der Förderungswürdigkeit des Unternehmens. gezahlt werden. Der Arbeitgeber muss die Angestellten ebenfalls über die Darlehen bis zu 5.000.000 Euro in der Grenze der Eigenmittel, für einen während Zeitraum vonder 7 Jahren mit einer tilgungsfreien Zeit nach Frankreich Dauer ihrer Entsendung des Kapitals von 2 Jahren, mit festem oder variablem Satz. In Kofinanzierung mit der Bank oder auf der Seite des Um diese Befreiung in Anspruch nehmen zu können, muss geltenden Tarifverträge informieren und diese in der Eigenkapitalinvestors. das ausländische Unternehmen bei den zuständigen Lohnabrechnung (oder einem gleichwertigen Dokument) Subvention in der Phase der Machbarkeit des Projektes bei Erfolg rückzahlbarer Vorschuss oder Darlehen mit Null-Satz für Behörden inzurseinem Land entsprechendes Formular angeben.mittels konkreter Marketingmöglichkeiten. Innovation Finanzierung der ein Entwicklung von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen beantragen. Der entsandte Angestellte muss ein Exemplar Hilfe für eine Partnerschaft für die Realisierung eines Projektes der strategischen Innovation.in Form von einer Subvention für dieses Formulars während der gesamten Dauer derexperimentelle Regelungen bezüglich der Beendigung die industrielle Forschung und rückzahlbaren Vorschuss für die Entwicklung im Zusammenhang mit den des Vertrags und einzigartigen interministeriellen Fonds (FUI) in Verbindung mit den Polen der Wettbewerbsfähigkeit (genehmigte Projekte) oder Entsendung mit sich führen. des Vertragsbruchs, der Arbeitnehmervertretung, der dem Aufruf von einem Projekt zur Strukturierung der Wettbewerbsfähigkeit (PSPC) im Rahmen eines Programms von Zukunftsinvestitionen (PIA). Berufsausbildung und der Vorsorge sind nicht auf die Besteht kein bilaterales Abkommen über die soziale entsandten Angestellten anwendbar. Darlehen Von 50.000 Euro zu 3.000.000 Euro im Umfang der Eigenmitteln der Firma, mit einer Dauer von 7 Jahren mit einer tilgungsfreien Zeit des Kapitals von 2 Jahren für die immateriellen Kosten im Zusammenhang mit der industriellen und Sicherheit zwischen Frankreich und dem Heimatland des kommerziellen Einführung einer Innovation von Produkt, Prozess oder Dienstleistung: Rekrutierungen, Investitionen, Lokalisierung Unternehmens, ist der Angestellte Frankreich Im Fall einer Kontrolle vorzulegende Dokumente der Produkte, Marketing, Vertrieb, Reisen,inMessen, BFR. sozialDie Hinterlegung eines Patentes die Inanspruchnahme der Fördermitteln RDI oder CIR von weniger als 2 Jahre versicherungspflichtig. Die oder Erhebung der gesamten Die von Kontrollbehörden können die Übermittlung einer rechtfertigen. Beiträge wird durch eine einzige Stelle sichergestellt, um ausführlichen und in Französisch verfassten Beteiligung am Kapital der Unternehmen mit Entwicklungspotenzial Inbetriebnahme bis zur Übertragung, direktUnterlage, oder die administrativen Vorgänge zu vereinfachen (URSSAF,von der Dokumentenliste verlangen: eine die bescheiüber regionale Investmentfonds oder sektorale Partner. Alsace/Elsass). nigt, dass der Arbeitgeber seine Verpflichtungen hinsichtTickets von 300.000 Euro bis 50.000.000 Euro. Bpifrance und seine Partner haben in der Regel eine Minderheitsbeteiligung mit einer Perspektive von 7 Jahren. Der Eingriff kann auch zur Form von lich Quasi-Eigenkapital werden (Wandelobligationen der Sozialversicherung erfüllt, gegebenenfalls die zum Beispiel). EINZUHALTENDE VERPFLICHTUNGEN Arbeitserlaubnis der entsandten Angestellten, die Wichtige Regelungen des Arbeitsrechts Bescheinigung über eine medizinische Untersuchung im KMU: a)