MA 25 K Art.-Nr.:

Gemäß (in Anlehnung) 1907/2006/EG Druckdatum: 11.03.2015 überarbeitet am: 09.03.2015 Seite 1/6 MA 25 K ABSCHNITT 1 Art.-Nr.: 232520 Bezeichnung de...
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Gemäß (in Anlehnung) 1907/2006/EG Druckdatum: 11.03.2015

überarbeitet am: 09.03.2015

Seite 1/6

MA 25 K ABSCHNITT 1

Art.-Nr.: 232520 Bezeichnung des Stoffes, bzw. des Gemisches und des Unternehmens

Produktidentifikator:

MA 25 K

Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder des Gemischs:

Kerblot.

Verwendung des Stoffs oder Gemischs: PROC5

Verfahrenskategorien (Process Categories) [PROC]

PROC14 PROC25

Art.-Nummer: 23252020 – 2,0 x 500 mm Art.-Nummer: 23252030 – 3,0 x 500 mm Mischen oder Vermengen in Chargenverfahren zur Formulierung von Zubereitungen und Erzeugnissen (mehrfacher und/oder erheblicher Kontakt) Produktion von Zubereitungen oder Erzeugnissen durch Tablettieren, Pressen, Extrudieren, Pelettieren. Sonstige Warmbehandlung von Metallen

Umweltfreisetzungsklassen (Environmental Release Catetogries) [ERC] ERC2 ERC5

Formulierung von Zubereitungen. Industrielle Verwendung mit Matrixeinschluss oder -verbund

Produktkategorien (Product Category) [PC] PC38

Schweiß- und Lötmittel, Fließmittel (ummantelter oder Fülldraht ohne Gas) Field of use: ON DARK WELDING ON10-Formulation (mixing) prepared and/or reimballgio

Verwendungen, von denen abgeraten wird:

Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor.

Hersteller / Lieferant:

Technolit GmbH

Auskunftgebender Bereich:

Giftnotruf Berlin:

Industriestr. 8 Telefon: +49 (0) 6648 / 69-0 Qualitätssicherung Dr. U. Halle Tel.: +49 (0) 6648 / 69-0 Tel.: +49 (0) 30 / 30686 790

36137 Großenlüder Fax: +49 (0) 6648 / 69-569 E-Mail: [email protected]

EN ISO 3677: B-Cu60 Zn Sn (Si)- 880/900

DIN EN 1044: CU 306

Mo. - Do.: 7.15 – 16.00 Uhr / Fr. 7.15 – 14.00 Uhr

Normbezeichnung:

MA 25 K

ABSCHNITT 2

DIN 8513 L-Cu Zn 39 Sn

Mögliche Gefahren

Einstufung des Stoffes oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

H412

Aquatic Chronic 3 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG

R52/53

Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

Kennzeichnungselemente Kennzeichnung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Piktogramm(e) und Signalwort des Produkts:

Signalwort: -

Piktogramme: Keine. Gefahrbestimmende Komponente zur Etikettierung: Gefahrenhinweise: Sicherheitshinweise:

Enthält: H412 P273 P501

Besondere Vorschriften: Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: PBT:

vPvB: Sonstige Gefahren:

sr/KS/5103/03/pdf/OO

Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Entsorgung des Inhalts/des Behälters gemäß den örtlichen/regionalen/ nationalen/internationale Vorschriften. Keine. PBT Stoffe: Keine vPvB Stoffe: Keine Keine weiteren Gefahren.

Produkt: MA 25 K

ABSCHNITT 3

Sicherheitsdatenblatt

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Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen

Chemische Charakterisierung: Gemische Chemische Zusammensetzung CAS-Nr. EINECS-Nr. Bezeichnung

Gew. -% Min./Max

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Einstufung gemäß RL 67/548/EWG

Keine Informationen vorhanden. Zusätzliche Hinweise:

ABSCHNITT 4

Der Wortlaut der aufgeführten R/H-Sätze ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Beschreibung der Erste-Hilfe Maßnahmen: Nach Einatmen: Nach Hautkontakt: Nach Augenkontakt: Nach Verschlucken: Hinweise für den Arzt: Wichtigste akute und verzögerte auftretende Symptome und Wirkungen: Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung:

ABSCHNITT 5

Keine.

Wasser, Kohlendioxid (CO2). Keine im Besonderen. Keine Explosions- und Verbrennungsgase einatmen. Brände verursachen dichten, schweren Rauch. Geeignetes Atemschutzgerät verwenden. Löschwasser getrennt sammeln. Löschwasser nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Nicht beschädigte Behälter aus der Gefahrenzone bringen, wenn dies gefahrlos möglich ist.

Geeignet: Ungeeignet:

Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren: Hinweise für die Brandbekämpfung:

Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren: Umweltschutzmaßnahmen:

Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Verweis auf andere Abschnitte:

ABSCHNITT 7

Keine.

Maßnahmen zur Brandbekämpfung

Löschmittel:

ABSCHNITT 6

Betroffenen an die frische Luft bringen. Warm und ruhig halten. Mit viel Wasser und Seife waschen. Bei Augenkontakt sofort mit viel (fließendem) Wasser spülen und Arzt konsultieren. Unter KEINEN Umständen Erbrechen herbeiführen. SOFORT MEDIZINISCHE UNTERSUCHUNG HERBEIFÜHREN.

Persönliche Schutzausrüstung tragen. Personen in Sicherheit bringen. Siehe Schutzmaßnahmen unter Abschnitt 7 und 8. Nicht in das Erdreich/Untergrund gelangen lassen. Nicht in Oberflächengewässer und Kanalisation gelangen lassen. Verunreinigtes Waschwasser zurückhalten und entsprechend der Vorschriften entsorgen. Im Fall von Gasaustritt oder Eindringen in Gewässer, Erdreich oder Kanalisation verantwortliche Behörden informieren. Geeignetes Material zum Aufnehmen: Absorbierendes Material (organisch), Sand. Mit viel Wasser waschen. Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.

Handhabung und Lagerung

Handhabung Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung:

Hinweise zum Brand- u. Explosionsschutz:

Kontakt mit der Haut und den Augen vermeiden. Einatmen von Dämpfen und Nebeln verhindern. Leere Behälter erst nach Reinigung wieder verwenden. Vor erneuter Benutzung sicherstellen, dass sich keine weiteren unverträglichen Produkt-Reste im Behälter verhindern. Kontaminierte Kleidung sollte vorm Betreten von Bereichen in denen mit Nahrungsmitteln umgegangen wird gewechselt werden. Während der Arbeit nicht essen und trinken. Siehe auch Abschnitt 8 „empfohlene Schutzausrüstung“. Keine Informationen vorhanden.

Lagerung Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderung an Lagerräume und Behälter: Zusammenlagerungshinweise: Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Lagerklasse: Spezifische Endanwendungen:

ABSCHNITT 8

Geeignete Belüftung der Lagerräume. Nicht zusammen mit Nahrung, Getränken und Futtermitteln lagern. Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung

Zu überwachende Parameter Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: CAS-Nr.: Bezeichnung: AGW: --Allgemeiner Staubgrenzwert 3,0 mg/qm (A)* 10,0 mg/qm (E)** --Schweißrauchkonzentration 3,0 mg/m³ (A) *(A) = alveolengängiger Anteil (früher „Feinstaub“ F) / ** (E) = einatembarer Anteil (früher „Gesamtstaub“ G)

sr/KS/5103/03/pdf/OO

Produkt: MA 25 K

Sicherheitsdatenblatt

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Die OSHA (Occupational Safety & Health Administration) hat Grenzen für die einzelnen Komponenten des Schweißrauches festgelegt. Hinweis: Eine Absaugung, die für die Beseitigung von Rauch benutzt wird, sollte eine Exposition von toxischem Rauch, Gasen oder Staub unterhalb dieser Grenzwerte sicherstellen. (Siehe auch Abschnitt 11) DNEL

Nicht anwendbar. PNEC

Nicht anwendbar. Zusätzliche Hinweise:

Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen und Tabellen. AGW = Arbeitsplatzgrenzwert. E = einatembare Fraktion, A = Alveolengängige Fraktion. | Spb.-Üf. = Spitzenbegrenzung – Überschreitungsfaktor (1 bis 8) und Kategorie (I, II) für Kurzzeitwerte. ''= ='' = Momentanwert. Kategorie (I) = Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe, (II) = Resorptiv wirksame Stoffe. | BGW = Biologischer Grenzwert. Probennahmezeitpunkt: a) keine Beschränkung, b) Expositionsende, bzw. Schichtende, c) bei Langzeitexpostion: nach mehreren Schichten vorangegangenen Schichten, d) vor nachfolgender Schicht, e) nach Expositionsende .... Stunden. | Sonstige Angaben: ARW = Arbeitsplatzrichtwert, H = hautresorptiv. Y = Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung von AGW und BGW nicht befürchtet werden. Z = Ein Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden (s. TRGS 900). DFG = Deutsche Forschungsgemeinschaft (MAKKommission). AGS = Ausschuss für Gefahrstoffe. Begrenzung und Überwachung der Exposition: Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Empfohlene Überwachungsverfahren:

Technische Maßnahmen und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen.

Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7. Während des Gebrauchs ist es notwendig, den Körper vor hellen Strahlen und gasförmigen Emissionen zu schützen, welche eine potentielle Gefahrenquelle darstellen. Entsprechende Schutzmaßnahmen treffen. Raumluftüberwachung zur Ermittlung der Wirksamkeit der Lüftung und/oder der Notwendigkeit für die Verwendung von Atemschutzgeräten unter Beachtung der DIN EN 689.

(„Arbeitsplatzatmosphäre: Anleitung zur Ermittlung der inhalativen Exposition gegenüber chemischen Stoffen zum Vergleich von Grenzwerten und Mess-Strategie“).

Persönliche Schutzausrüstung Persönliche Schutzausrüstung ist in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen.

Keine Informationen vorhanden.

Allgemeine Schutzund Hygienemaßnahmen: Atemschutz:

Lötrauch absaugen, ggf. Feinstaubmaske tragen.

Das Tragen von Atemschutz, mit Ausnahme von belüfteten Hauben/Helmen, darf keine ständige Maßnahme sein. Die Tragezeitbegrenzung ist durch eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung eines Arbeitsmediziners zu ermitteln. Dabei ist die BGR 190 zu berücksichtigen.

Schweißer-Schutzhandschuhe.

Handschutz:

[Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt/den Stoff/die Zubereitung sein. Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt/die Zubereitung/das Chemikaliengemisch abgegeben werden. Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation. Handschuhmaterial: Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialien nicht vorausberechenbar und muss deshalb vor dem Einsatz überprüft werden. Durchdringungszeit des Handschuhmaterials: Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.] Augenschutz: Körperschutz: Thermische Gefahren: Zusätzliche Hinweise: Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition:

ABSCHNITT 9

Autogenbrille. Arbeitsschutzkleidung. Keine.

BGR 500, BGR 220 und BGI 593 beachten.

Keine.

Physikalische und chemische Eigenschaften

Angaben zu den grundlegend physikalischen und chemischen Eigenschaften Erscheinungsbild Aggregatzustand:

fest

pH-Wert: Schmelzpunkt / Schmelzbereich: Siedepunkt / Siedebereich: Flammpunkt: Zündtemperatur: Entzündlichkeit (fest, gasförmig): Zersetzungstemperatur: Selbstentzündlichkeit: Brandfördernde Eigenschaften: Explosionsgefahr: Untere Explosionsgrenze: Obere Explosionsgrenze: Dampfdruck bei 20°C: Dichte bei 20°C: Relative Dichte: Verdampfungsgeschwindigkeit:

sr/KS/5103/03/pdf/OO

Farbe:

-

Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Keine Daten vorhanden. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Keine Daten vorhanden. Keine Daten vorhanden. Nicht anwendbar.

Geruch: Geruchsschwelle:

°C °C °C °C

Vol. % Vol. % g/cm³

Nicht anwendbar.

Produkt: MA 25 K

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Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser: Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Viskosität (dynamisch/kinematisch): Sonstige Angaben: Fettlöslichkeit: Leitfähigkeit:

ABSCHNITT 10

Nicht anwendbar. Nicht anwendbar. Keine Daten vorhanden. Nicht anwendbar. Nicht anwendbar.

Stabilität und Reaktivität

Reaktivität: Chemische Stabilität: Möglichkeit gefährlicher Reaktionen: Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Unverträgliche Materialien: Gefährliche Zersetzungsprodukte:

ABSCHNITT 11

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Stabil unter normalen Bedingungen. Stabil unter normalen Bedingungen. Keine. (Stabil unter normalen Bedingungen). Keine besonderen. Keine.

Toxikologische Angaben

Angaben zu toxikologischen Wirkungen: Toxikologische Information bezogen auf das Gemisch: Toxikologische Information bezogen auf die Hauptbestandteile:

Keine Informationen vorhanden. Keine Informationen vorhanden. If not differently specified, the information required in Regulation 453/2010/EC listed below must be considered as N.A.

Akute Toxizität: Ätz-/Reizwirkung – Haut: Ernste Schäden / Reizung – Auge: Sensibilisierung – Haut/Atmungsorgane: Mutagenität: Karzinogenität: Reproduktionstoxizität: STOT – einmalige Exposition: STOT – wiederholte Exposition: Aspirationsgefahr:

ABSCHNITT 12

Keine Informationen vorhanden. Keine Informationen vorhanden. Keine Informationen vorhanden. Keine Informationen vorhanden. Keine Informationen vorhanden. Keine Informationen vorhanden. Keine Informationen vorhanden. Keine Informationen vorhanden. Keine Informationen vorhanden. Keine Informationen vorhanden.

Umweltbezogene Angaben

Toxizität: Allgemein:

Mobilität: Persistenz und Abbaubarkeit: Verhalten in Umweltkompartimenten Bioakkumulationspotential: Mobilität im Boden: Ökotoxische Wirkungen Wassergefährdungsklasse: Ergebnis der PBT- und vPvB-Beurteilung: Andere schädliche Wirkungen:

ABSCHNITT 13

Die üblichen Arbeits/-Verfahrensweisen anwenden, damit das Produkt nicht in die Umwelt gelangt. Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Keine Informationen vorhanden. Keine Informationen vorhanden. Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. n.w.g. PBT-Stoffe: Keine vPvB Stoffe: Keine Keine.

Hinweise zur Entsorgung

Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung:

Falls möglich Recycling/Rückgewinnung, dabei die gültigen örtlichen und nationalen Vorschriften befolgen.

Abfallschlüssel gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV):

-

ABSCHNITT 14

Angaben zum Transport

UN-Nummer

Kein Gefahrgut im Transport. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

Nicht anwendbar. Transportgefahrenklassen

Nicht anwendbar. Verpackungsgruppe

Nicht anwendbar.

sr/KS/5103/03/pdf/OO

Produkt: MA 25 K

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Umweltgefahren

Nein. Nein. Nicht anwendbar.

ADR – umweltgefährlich: IMDG- Marine pollutant:

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender: Massengutbeförderung gemäß Nicht anwendbar. Anhang II des MARPOLÜbereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code:

ABSCHNITT 15

Rechtsvorschriften

Vorschriften zur Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz / spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Vorschriften

Volatile Organic compounds VOCs: Volatile CMR Stoffe: Halogenated VOCs gekennzeichnet mit R40: Organic Carbon – C: Zusätzlicher Hinweis:

Dir. 67/548/EEC (Classification, packaging and labelling of dangerous substances). Dir. 99/45/EEC (Classification, packaging and labelling of dangerous preparations). Dir. 98/24/EC (Risks related to chemical agents at work). Dir. 2000/39/EC (Occupational exposure limit values); Dir. 2006/8/CE. Regulation (CE)n. 1907/2006 (REACh), Regulation (CE) n. 1272/2008 (CLP), Regulation (CE) n. 790/2009 (1° ATP CLP), Regulation (EU) n. 453/2010 (Annex I). 0,00 g/l 0,00 g/l 0,00% 0,00% Ggf. und falls zutreffend, folgende Vorschriften befolgen: Directive 82/501/EEC („Seveso-Richtlinie – Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit Schweren Unfällen) Regulation (EC) Nr. 648/2004 (Detergenzien-VO) 1999/13/EC (VOC-Richtlinie)

Nationale Vorschriften Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:

Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche nach § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sowie werdende und stillende Mütter nach §§ 4 und 5 Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) sind zu beachten: D.h., wenn nicht sichergestellt ist, dass die unter Abschnitt 8 genannten Arbeitsplatzgrenzwerte unterschritten werden, dürfen Jugendliche sowie werdende und stillende Mütter nicht beschäftigt werden.

Zusätzliche Hinweise:

Berufsgenossenschaftliche Regeln / Vorschriften

Stoffsicherheitsbeurteilung:

Das Gemisch wurde keiner Sicherheitsbeurteilung unterzogen.

ABSCHNITT 16

(“Hazardous substances in welding and allied processes”) BGR 500 – Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren BGR 220 – Schweißrauche BGI 593 – Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren

Sonstige Angaben

Die in diesem SDB enthaltenen Informationen gelten ausschließlich für die Produkte, auf die sich dieses Blatt bezieht. Die obigen Informationen haben wir nach unserem besten Wissen zum Zeitpunkt der Herausgabe zur Verfügung gestellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit bzw. Fehlerfreiheit erhoben, die obige Information darf daher nur als Richtlinie betrachtet werden. Vorschriften sind in eigener Verantwortung zu beachten. Nicht ausgefüllte Rubriken beruhen darauf, dass die Daten nicht bekannt sind bzw. dass Erfahrungen nicht vorliegen. Die Firma übernimmt keine Haftung und kann nicht für Schäden, die durch den Umgang oder Kontakt mit dem obigen Produkt entstanden sind, verantwortlich gemacht werden. Wenn das Produkt in anderen Zubereitungen, Formulierungen oder Mischungen verwendet wird, muss sich der Anwender notwendigerweise vergewissern, ob sich die Klassifizierungen der Gefahren geändert haben. Die Aufmerksamkeit des Benutzers wird darauf gezogen, dass andere Gefahren entstehen können, wenn das Produkt für andere Zwecke verwendet wird als für diejenigen, für die es empfohlen wurde. In solchen Fällen könnte eine erneute Bewertung nötig sein und sollte von dem Benutzer durchgeführt werden. Dieses SDB sollte nur dahingehend verwendet und reproduziert werden, dass die notwendigen Maßnahmen in Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit bei der Arbeit ergriffen werden können. Es fällt unter den Verantwortungsbereich der Anwender, die gesamten in diesem Dokument enthaltenen Informationen an (eine) nachfolgende Person(en) weiterzuleiten, die auf irgendeine Art und Weise mit diesem Produkt in Kontakt kommt/kommen, es handhabt/handhaben oder verwendet/verwenden. Es sollte überprüft werden, ob die im SDB zu Verfügung gestellten Informationen angemessen sind, bevor sie an Kunden / Personal weitergeleitet werden.

Hinsichtlich erforderlicher Schutzausrüstung verweisen wir auf unsere Produkte aus dem Bereich „Technolit Arbeitssicherheit“. Gefahrenhinweise auf die in Abschnitt 2 und 3 Bezug genommen wird Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Gemäß Richtlinie 67/548/EWG: R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädlich Wirkungen haben. R52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Abkürzungen und Akronyme: Acute Tox. 4 Acute toxicity, hazard category 4 ADR Accord européen sur le transport des marchandises Dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) Aquatic Acute 1 Hazardous to the aquatic environment – acute hazard category 1 Aquatic Chronic 2 Hazardous to the aquatic environment – chronic hazard, category 2 Aquatic Chronic 3 Hazardous to the aquatic environment – chronic hazard, category 3 Asp. Tox. 1 Aspiration hazard, hazard category 1 CAS Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) EINECS European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS European List of Notified Chemical Substances

sr/KS/5103/03/pdf/OO

Produkt: MA 25 K Eye Dam. 1 Eye Irrit. 2 Flam. Aerosol 1 Flam. Gas 1 Flam. Liq. 2 GHS IATA ICAO IMDG LC50 LD50 PBT Press. Gas RID Skin Irrit. 2 Skin Sens. 1 STOT SE 3 VOC vPvB

Sicherheitsdatenblatt

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Serious eye damage/eye irritation, hazard category 1 Serious eye damage/eye irritation, hazard category 2 Flammable aerosols, hazard category 1 Flammable gases, hazard category 1 Flammable liquid, hazard category 2 Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals International Air Transport Association International Civil Aviation Organization International Maritime Code for Dangerous Goods Lethal concentration, 50 percent Lethal dose, 50 percent Substances that are potentially persistent, bioaccumulative and toxic Gases under pressure: Compressed gas Reglement internationale concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail) Skin corrosion/irritation, hazard category 2 Skin sensitization, hazard category 1 Specific target organ toxicity – single exposure, hazard category 3 Volatile organic compounds Substances that are potentially very persistent and very bioaccumulative

Mit Erscheinen dieses Sicherheitsdatenblattes werden alle vorhergehenden Sicherheitsdatenblätter für dieses Produkt ungültig. * Daten gegenüber Vorversion geändert [(*) - Unterpunkt / ** Abschnitt komplett geändert] Dieses SDB entspricht formal der EG-Verordnung Nr. 1907/2006. Inhaltliche Angaben, die nach dieser Verordnung notwendig sind/werden, werden in der vorgegebenen Zeit und nach Kenntnis der erforderlichen Informationen nachgetragen bzw. ergänzt.

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