LVR-Dezernat Soziales

Individuelle Hilfeplanung und regionale Angebotsentwicklung in der Hilfe nach §67 ff. SGB XII – Bestand und Ziele aus Sicht des Landschaftsverbands Rheinland Fachtagung zu Hilfen nach §67 SGB XII des Deutschen Vereins in Erkner, 25.10.2016 Gabriele Lapp Landschaftsverband Rheinland

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Gliederung I. Der Landschaftsverband Rheinland als überörtlicher Sozialhilfeträger 1. Vorstellung des LVR 2. Sachliche Zuständigkeit 3. Hilfesystem im Rheinland II. Die Angebote zum Wohnen und zur Beratung 1. Wohneinrichtungen & Ambulant Betreutes Wohnen 2. Fachberatungsstellen III. Das Hilfeplanungsverfahren 1. IHP-Formular und Bewilligungsverfahren 2. Steuerungsaspekte in der Hilfeplanung 3. Beispiel: Hilfeausschuss Stadt Essen 4. Diskussionspunkte für mögl. Weiterentwicklungen

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Gliederung IV. Regionale Angebotsentwicklung und Sozialraumbezug 1. Stadt vs. Land 2. Entwicklungsbedarfe zur Angebotssteuerung im Rheinland V. Arbeits- und Beschäftigungsprojekte 1. Kooperation von Sozialhilfe und Arbeitsförderung 2. Projekt „BeTa“ nach § 16f SGB II 3. Zukunftspotenzial der Arbeitsprojekte Fragen und Diskussion

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I. Der Landschaftsverband Rheinland als überörtlicher Sozialhilfeträger 1. Vorstellung des LVR

… im Überblick 

Mitgliedskörperschaften: 13 kreisfreie Städte, 12 Kreise und die StädteRegion Aachen



Gebietsfläche: 12.600 km²



Rund 9,6 Mio. Einwohnerinnen und Einwohner



Sitz der Zentralverwaltung: Köln seit 1959

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I. Der Landschaftsverband Rheinland als überörtlicher Sozialhilfeträger 1. Vorstellung des LVR  Dienstleister für etwa 9,4 Millionen Menschen im Rheinland

 kommunaler Dachverband von 13 kreisfreien Städten, 12 Kreisen und der StädteRegion Aachen

 rund 18.000 Beschäftigte in 69 Dienststellen  Träger von 41 Schulen, 19 Museen und Kultureinrichtungen, 10 Kliniken und 3 Netzen Heilpädagogischer Hilfen

 größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen in Deutschland

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I. Der Landschaftsverband Rheinland als überörtlicher Sozialhilfeträger 1. Vorstellung des LVR 

Träger von Schulen für Schülerinnen



überörtlicher Träger der Sozialhilfe



Träger der Hilfen für Menschen mit Behinderungen im Beruf: LVR-Integrationsamt



Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge



Träger von psychiatrischen und heilpädagogischen Einrichtungen



Landesjugendamt



Träger von Schulen für Schülerinnen

und Schüler mit Behinderung Betreiber von Museen und Kultureinrichtungen 

Denkmal- und Bodendenkmalpflege



Kulturlandschaftspflege

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I. Der Landschaftsverband Rheinland als überörtlicher Sozialhilfeträger 2. Sachliche Zuständigkeit

…nach Landesausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) - Sozialhilfe - für das Land Nordrhein-Westfalen Neben Hilfen zum selbstständigen Wohnen, Werkstatt für Menschen mit Behinderungen, Hochschulhilfe, Hilfsmittel ua. auch:

o Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67-69 SGB XII) bis 65. Lebensjahr in stationären und teilstationären Einrichtungen und ambulanten Hilfen

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Aufwendungen nach Produktbereichen

Produktbereiche 05 Soziales 07 Gesundheitsdienste 03 Schulträgeraufgaben 06 Kinder-, Jugend- u. Familienhilfe 01 Innere Verwaltung 04 Kultur u. Wissenschaft übrige Produktbereiche Summe der Aufwendungen

2015 3006 332 81 15 224 77 27 3.762 Folie 8

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I. Der Landschaftsverband Rheinland als

überörtlicher Sozialhilfeträger 2. Sachliche Zuständigkeit

2013

Leistungen in Wohneinrichtungen ambulante Wohnhilfen Arbeitsprojekte Sicherstellung der Beratung

2014

2015

2016

47.022.047,39

49.793.131,87

49.317.332,30

43.865.500,00

6.132.647,98 5.277.593,79 4.529.424,76

6.941.548,34 4.237.179,32 4.643.663,19

10.078.263,56 4.705.641,49 4.821.646,72

13.214.100,00 4.961.300,00 5.039.800,00

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I. Der Landschaftsverband Rheinland als überörtlicher Sozialhilfeträger 3. Hilfesystem im Rheinland besteht im Wesentlichen aus:

o stationären Wohneinrichtungen o Ambulant Betreutes Wohnen o Fachberatungsstellen

o Arbeitsprojekte

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II. Die Angebote zum Wohnen und zur Beratung

1. Wohneinrichtungen und Ambulant Betreutes Wohnen Stationäre Wohneinrichtungen: o möglichst kurze Verweildauer o Entwicklung eines Hilfesystems außerhalb der Wohneinrichtung o Vorbereitung zur Inanspruchnahme von ambulanten Hilfen

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II. Die Angebote zum Wohnen und zur Beratung

1. Wohneinrichtungen und Ambulant Betreutes Wohnen Ambulant Betreutes Wohnen: richtet sich an Personen nach § 67 SGB XII, • die stationärer Hilfe nicht, noch nicht oder nicht mehr bedürfen oder • die noch nicht in der Lage sind, allein ohne Unterstützung in der eigenen Wohnung zu leben o sollte der Regelfall sein

o ist sozialraumorientiert unter Ausnutzung des vorhanden örtlichen Hilfesystems

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II. Die Angebote zum Wohnen und zur Beratung

1. Wohneinrichtungen und Ambulant Betreutes Wohnen Rahmenvereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der FW NRW und beiden Landschaftsverbänden (LVR und LWL) am 28.03.2012 geschlossen Ziel: auf Basis der Zuständigkeit fachliche Grundsätze vereinbaren

Fachliche Grundsätze dienen als Grundlage zur Implementierung • eines zeitbasierten Abrechnungssystems (Dienstleistungsstunde) für Ambulant Betreutes Wohnen • einer leistungserbringerneutralen (Erst-)Beratung

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II. Die Angebote zum Wohnen und zur Beratung 2. Fachberatungsstellen

o Beratungs- und Unterstützungsangebot o Funktion einer ersten Anlaufstelle

Aufgaben: • Abwendung drohender Obdach-/Wohnungslosigkeit • Unterstützung bei der Wohnungssuche, -vermittlung und nachgehender Betreuung • niedrigschwellige Unterstützung in der eigenen Wohnung • Unterstützungsmaßnahmen in aktuellen Problemlagen • Unterstützung bei Behördengängen • Kooperation mit anderen Stellen • Vermittlung bei Bedarf in weiterführende Hilfen

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II. Die Angebote zum Wohnen und zur Beratung 2. Fachberatungsstellen

o Unterstützung ist für Beratungssuchende kostenlos o Es bestehen 41 Fachberatungsstellen und 12 Außenstellen mit insg. rd. 111,5 FachberaterInnen im Rheinland o Grundausstattung je Fachberatungsstelle: 2 Fachkräfte und 0,5 Verwaltungskraft o Weiterhin für je 100.000 Einwohner eine Fachkraft o bei Bedarf ein spezielles Angebot für Frauen

o von LVR und Kommune gemeinsam finanziert

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III. Das Hilfeplanungsverfahren 1. IHP-Formular und Bewilligungsverfahren o Aufnahmeanzeige mit Ersteinschätzung o 1. ausführlicher IHP nach 4 Wochen o Hilfeplanung für jeweils 6 bzw. 12 Monate, ggfls. auch kürzere Zeiträume

o Abschlussbericht nach Beendigung der Maßnahme

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III. Das Hilfeplanungsverfahren 1. IHP-Formular und Bewilligungsverfahren Aspekte der Hilfeplanung o wirtschaftliche Situation

o Wohn- und Lebenssituation

o Arbeits- und Beschäftigungssituation o soziale Situation dazu jeweils o Beschreibung der aktuellen Situation

o o

Zielformulierung aus Klientenperspektive Sozialanamnese & Stellungnahme der Fachkräfte

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III. Das Hilfeplanungsverfahren 2. Steuerungsaspekte in der Hilfeplanung o Zugang über Prüfung individueller Bedarfslage und Ansprüche

o SMARTe Ziele

o Zielüberprüfung in der IHP und den Abschlussberichten o Überleitung im LVR in Eingliederungshilfe bei Vorliegen der Bedarfslage

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III. Das Hilfeplanungsverfahren 3. Beispiel: Hilfeausschuss der Stadt Essen o Gremium des örtlichen Sozialhilfeträgers Stadt Essen o monatliche Termine zur fachlichen Beratung von Neuanträgen im BeWo und schwieriger Fälle

o Beteiligung von Sozialamt, Jobcenter, Jugendamt, LVR, Fachberatungsstellen & den Leistungsanbietern

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III. Das Hilfeplanungsverfahren 3. Beispiel: Hilfeausschuss der Stadt Essen o anonymisierte Darstellung der IHPs o Beratungsergebnisse sind Empfehlungen an Kostenträger LVR & Stadt Essen

o flankierend 1x im Quartal ein Facharbeitskreis zu den Hilfen nach §67 SGB XII

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III. Das Hilfeplanungsverfahren 4. Diskussionspunkte für mögl. Weiterentwicklungen o Ankreuzverfahren in Aufnahmeanzeige o Aufnahme ohne vorherige Bedarfsprüfung durch LVR o Leistungserbringerneutrale Beratung o Regelmäßige Austauschmöglichkeiten vor Ort mit allen Beteiligten

o Gesamthilfeplanung o Stärkung der Adressatenposition im Hilfeplanverfahren

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IV. Regionale Angebotsentwicklung und Sozialraumbezug 1. Stadt vs. Land

o differenzierte Unterstützungsangebote in vielen Städten und Ballungsgebieten

o „eine Einrichtung für Alle“ in weniger differenzierten Hilfesystemen

o Probleme in Flächenkreisen – mehrere Fachberatungsstellen und BeWo-Dienste, die nicht das ganze Gebiet bedienen können - nicht oder gering versorgte Gebiete

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IV. Regionale Angebotsentwicklung und Sozialraumbezug 2. Entwicklungsbedarfe zur Angebotssteuerung im Rheinland

o BeWo in ländlichen Gebieten verstärken o Kooperation mit örtlichem Sozialhilfeträger intensivieren o Sozialraumorientierung verstärken & differenziertes Angebot entwickeln

o Kooperation mit Eingliederungshilfe o Stärkung der Prävention durch Weiterentwicklung von Arbeitsprojekten und ambulanten Unterstützungsformen

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V. Arbeits- und Beschäftigungsprojekte 1. Kooperation von Sozialhilfe und Arbeitsförderung o Maßnahmen nach §67 SGB XII i. V. mit §16d SGB II (ggfls. Option §16e SGB II)

o Zuweisung durch Jobcenter begrenzt auf 24 Monate plus Verlängerungsoption in 5-Jahres-Zeitraum

o Zusätzlich dazu ein IHP an LVR

o LVR: Sozialbetreuungskosten über Pauschale pro teilnehmende Person

o Jobcenter: Handwerkliche Anleitung, ÖPNV-Ticket, Arbeitskleidung und Arbeitsprämie

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V. Arbeits- und Beschäftigungsprojekte 2. Projekt „BeTa“ nach §16f SGB II o Kooperation des Jobcenters der Städteregion Aachen und des LVR sowie zwei Trägern regulärer Arbeitsprojekte

o LVR: 3 Dienstleistungsstunden BeWo pro teilnehmende Person pro Woche auf 12 Monate

o Jobcenter: ÖPNV-Ticket, Arbeitskleidung und Arbeitsprämie

o Ziel: Stabilisation & Fortführung von positiven Entwicklungen aus vorangegangenen regulären Maßnahmen

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V. Arbeits- und Beschäftigungsprojekte 3. Zukunftspotenzial der Arbeitsprojekte o BeTa: gute Vermittlungsquote o Wechsel von 44 % in Job, Ausbildung oder höherwertige Maßnahme

o Zugang über Tagesstruktur und Arbeit wichtig und effektiv

o Weiterentwicklung des konzeptionellen Ausgestaltung der Arbeits- und Beschäftigungsprojekte

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!