Liebe Leserinnen, liebe Leser,
auch auf diesem Weg wollen wir Ihnen noch einmal alles Gute für das neue Jahr wünschen. Dieses Jahr ist auch gleich-zeitig das letzte Jahr in diesem Projekt. Denn das Projekt endet am 30. September 2016. Und bis dahin wollen wir noch viel mit Ihnen zusammen erreichen.
In diesem Info-Brief geht es um die neue WMVO. Die Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung wird gerade neu geschrieben. Das neue Gesetz gilt wahrscheinlich ab Januar 2017. In allen Werkstätten soll es Frauen-Beauftragte geben. Sie sollen von den Frauen in der Werkstatt gewählt werden. Und sie sollen die Rechte von Frauen in der Werkstatt stärken. Das finden wir sehr gut!
Aber: Wir haben dann gemerkt: Ein paar Punkte fehlen damit Frauen-Beauftragte in Werkstätten gut arbeiten können. Zum Beispiel brauchen sie gute Arbeits-Bedingungen. Denn sonst schaffen die Frauen diese wichtige Aufgabe nicht.
Es reicht nicht, wenn die Werkstatt sagt: Wir haben eine Frauen-Beauftragte. Aber dann gibt es keine klare Regelung wie die Einrichtung die Frauen-Beauftragte unterstützt.
Deshalb hat das Projekt „Frauen-Beauftragte in Einrichtungen. Eine Idee macht Schule“ Forderungen an die Bundes-Regierung aufgeschrieben. Wir sagen: Diese 5 wichtigen Punkte müssen in der WMVO stehen, damit Frauen-Beauftragte gut arbeiten können.
Wir schicken diese Forderungen an alle Unterstützerinnen und Unterstützer des Projekts. Wollen Sie unsere Forderungen unterstützen?
Wir schicken Ihnen im Anhang die Forderungen mit. Sie sind in Leichter und in schwerer Sprache. Wir schicken auch eine Unterschriften-Liste mit. Die Liste können Sie ausdrucken. Auf der Liste können Sie unterschreiben, wenn Sie unsere Forderungen unterstützen. Auf der Liste können auch noch mehr Personen unterschreiben. Jeder darf bei dieser Aktion mitmachen. Schicken Sie uns dann die Liste wieder zurück.
Sie können die Liste mit der Post schicken: Weibernetz e.V. Frauen-Beauftragte in Einrichtungen. Samuel-Beckett-Anlage 6 34119 Kassel
Oder Sie schreiben uns eine E-Mail:
[email protected]
Sie können uns auch ein Fax schicken. Die Fax-Nummer ist: 05 61 – 72 88 52 310
Wichtig ist: Wir müssen gut lesen können: Welche Person. Welche Organisation oder welcher Verein unterstützt die Forderungen? Wir freuen uns über jede Stimme!
Wenn Sie noch Fragen haben können Sie uns auch gern anrufen: Telefon: 05 61- 72 88 53 14
Die Schreiberinnen vom Weibernetz
Appell an die Bundesregierung Ohne diese 5 in der WMVO geht´s nicht! 5 Kernpunkte zur Absicherung der Arbeit von Frauenbeauftragten in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) Derzeit wird die Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) überarbeitet. Neben Werkstatträten soll es künftig in allen WfbM Frauenbeauftragte geben. Sie sollen aus den Reihen der weiblichen Beschäftigten gewählt werden. Damit wird die Interessenvertretung der weiblichen Beschäftigten gestärkt. Das ist gut! ABER: Damit Frauenbeauftragte in WfbM gut arbeiten können, müssen gute Bedingungen in den Werkstätten geschaffen werden! Sonst ist ihre Arbeit zum Scheitern verurteilt. Frauenbeauftragte dürfen keine reine Feigenblattfunktion in WfbM`s bekommen! Weibernetz e.V. Projekt „Frauenbeauftragte in Einrichtungen. Eine Idee macht Schule“ appelliert an die Bundesregierung: Keine WMVO ohne diese fünf Kernpunkte zur Absicherung der Arbeit von Frauenbeauftragten in WfbM!
Die 5 Kernpunkte für eine gute Verankerung von Frauenbeauftragten in der WMVO: 1) Eine Frauenbeauftragte pro Standort der WfbM! Damit die Frauenbeauftragten die Interessen der weiblichen Beschäftigten gut wahrnehmen können, müssen sie verlässlichen und vertrauenswürdigen Kontakt zu ihnen haben, z.B. in regelmäßigen Sprechzeiten und durch Angebote für Frauen, für die sie freigestellt werden müssen. Gerade in großen WfbM mit mehreren Standorten kann diese Aufgabe nicht von einer Frauenbeauftragten mit ihrer Vertreterin geleistet werden. Wenn es unabhängig nach Größe und der Anzahl der Betriebsstätten der WfbM nur eine Frauenbeauftragte und eine Vertreterin gäbe, würden wir mehr von der Frauenbeauftragten mit Behinderung in der WfbM erwarten als von Gleichstellungsbeauftragten in Betrieben des Bundes, in denen in großen Dienststellen bis zu vier Beauftragte bestellt werden können (§ 19 Abs. 4 BGleiG – Bundesgleichstellungsgesetz)! Deshalb: Eine Frauenbeauftragte pro Standort der WfbM! Jede Frauenbeauftragte und ihre Stellevertreterin benötigen eine Teil-Freistellung für ihr Amt.
2) Mitbestimmung und Mitwirkung bei allen Fragen, die die weiblichen Beschäftigten in den WfbM betreffen! In der WMVO müssen die Rechte der Frauenbeauftragten in der WfbM klar umrissen werden. Ein reines Anhörungsrecht in den Werkstatträten würde nicht ausreichen, um die Frauen wirkungsvoll vertreten zu können. Frauenbeauftragte in WfbM müssen ein eigenes Stimmrecht haben! Eine Struktur analog zu den Schwerbehindertenvertreterinnen und –vertretern in Betrieben ist anzustreben.
3) Klare Positionierung des Amts der Frauenbeauftragten in WfbM´s! Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen klar, dass die Unterstützung durch die Leitung ein wesentlicher Faktor für den Erfolg der Arbeit der Frauenbeauftragten ist. Die Leitung muss klarstellen, dass die Arbeit der Frauenbeauftragten gewollt und eine wichtige Maßnahme zur Stärkung der Frauen, der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Gewaltprävention innerhalb der Einrichtung ist. Es ist daher unerlässlich, dass Frauenbeauftragte zumindest in Leitlinien und Handlungsrichtlinien der Einrichtung verankert werden!
4) Recht auf Schulung der Frauenbeauftragten und ihrer Unterstützerinnen! Analog zum Recht auf Aus- und Weiterbildungen für Werkstatträte müssen auch Frauenbeauftragte das Recht auf entsprechende Schulungen haben! Zudem soll jede Frauenbeauftragte in der WfbM das Recht auf eine externe oder interne Unterstützerin haben. Da ihr Aufgabenbereich sehr komplex ist, ist ein Recht auf Fortbildung auch für Unterstützerinnen zu verankern!
5) Bereitstellung aller notwendiger Kommunikationshilfen sowie weiterer Voraussetzungen zum Schaffen von Barrierefreiheit! Frauenbeauftragten in WfbM müssen jegliche Hilfen bereitgestellt werden, damit sie ihr Amt ausführen können. Z.B. die Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschung, wenn die Frauenbeauftragte gehörlos sein sollte. Die Dolmetschung muss ihr für die Teilnahme an Schulungen, die Durchführung ihrer Sprechstunden sowie weiterer Angebote zur Verfügung gestellt werden. Gleiches gilt für weitere behinderungsbedingte Bedarfe, die zur Ausübung ihres Amtes benötigt wird. 15. Januar 2016 Ricarda Kluge, Weibernetz e.V. Tel.: 030 – 91 49 06 23, www.weibernetz.de/frauenbeauftragte
Der Appell wird unterstützt von folgenden Erstzeichner_innen: Dr. Sigrid Arnade
IsL e.V.
Elke Baier
Frauenbeauftragte der Lindenwerkstätten Leipzig und Trainerin für Frauenbeauftragte
Kathrin Bein
Trainerin für Frauenbeauftragte und WenDo Trainerin Dresden
Kerstin Blochberger
bbe-Beratungsstelle-Elternassistenz-Hannover
Gerlinde Busch
ZsL Mainz, Trainerin für Frauenbeauftragte
Barbara Carstensen
Trainerin für Frauenbeauftragte, Kiel
Susanne Falk
Frauennotruf Heidelberg, Trainerin für Frauenbeauftragte
Susanne Göbel
Kassel
Andrea Hammann
Beauftragte für Menschen mit Behinderungen Hannover
Susanne Hasel
Trainerin für Frauenbeauftragte, Ludwigsburg
Monika Jaekel
Frauenbeauftragte der Elbe-Werkstätten Hamburg
Meike Johannink
Trainerin für Frauenbeauftragte, Beelitz
Christian Judith
k-produktion Hamburg
Ursula Jünger
Unterstützerin der Frauenbeauftragten in der Stiftung Eben-Ezer
Silke Köchling
Frauenbeauftragte der WfbM Mainz und Trainerin für Frauenbeauftragte
Jenifer Kriese
Trainerin für Frauenbeauftragte, Hamburg
Susanne Löb
Sprecherin der BAG kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
Margarita Martinez
Unterstützerin der Frauenbeauftragten Elbe-Werkstätten
Rebecca Maskos
Hochschule Bremen
Heike Menzel
Niedersächsisches Netzwerk für Frauen mit Behinderung
Bärbel Mickler
forUM e.V., Trainerin für Frauenbeauftragte, Hamburg
Bettina Mistler
Trainerin für Frauenbeauftragte, Pirmasens
Ina Neufrau
Sprecherin des Niedersächsischen Netzwerks Frauen mit Behinderung
Ursula Schele
Petze- Institut für Gewaltprävention, Kiel
Petra Schneider
Trainerin für Frauen-Beauftragte, Bremen
Rita Schroll
Leiterin des Hessischen Koordinationsbüros für Frauen mit Behinderung im Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Hessen e.V.
Susann Schwentke
Frauenbeauftragte der Kappelner Werkstätten und Trainerin für Frauenbeauftragte
Sarah Sorko
Trainerin für Frauenbeauftragte, Diakonie Stetten
Ute Strittmatter
Netzwerkfrauen Bayern
Christiane Tewes-Assauer Unterstützerin der Frauenbeauftragten, Höxter Dr. Angelika Weirauch
Lebendiger leben! e.V.
Pia Witthöft
Mutstelle Berlin - Ombudsstelle zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt an Menschen mit Behinderungen
Dr. Julia Zinsmeister
TH Köln
___________________________________________________________________ BbE e.V. - Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern Bff – Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt e.V. BVWR - Bundesvereinigung der Landesarbeitsgemeinschaften der WerkstatträteforUm e.V. – Fortbildung und Unterstützung für Menschen mit und ohne Behinderung ISL e.V. - Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland LIGA Selbstvertretung - Die Politische Interessenvertretung der SelbstvertretungsOrganisationen behinderter Menschen in Deutschland (DPO Deutschland) MEDEA e.V. – Frauen- und Mädchengesundheitszentrum Dresden Mensch Zuerst – Netzwerk People First Deutschland e.V. mixed pickles e.V. – Verein für Mädchen und Frauen mit und ohne Behinderung in Schleswig-Holstein e.V., Lübeck. NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. Netzwerkfrauen-Bayern Petze – Institut für Gewaltprävention, Kiel
Weitere Mitzeichner_innen: Sie wollen den Appell mit unterzeichnen? Wir freuen uns! Bitte einfach eine Mail schreiben an:
[email protected]
Ohne diese 5 geht es nicht! Forderungen an die Bundes-Regierung Diese 5 Punkte sind wichtig, damit Frauen-Beauftragte in Werkstätten gut arbeiten können.
Die Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung wird gerade neu geschrieben. In allen Werkstätten soll es dann Frauen-Beauftragte geben. Sie sollen von den Frauen in der Werkstatt gewählt werden. Sie sollen die Rechte von Frauen in der Werkstatt stärken. Das ist gut so!
Aber: Damit Frauen-Beauftragte in den Werkstätten gut arbeiten können, brauchen sie gute Arbeits-Bedingungen. Sonst können sie diese wichtige Aufgabe nicht schaffen.
Es reicht nicht, wenn die Werkstatt nur sagt: Wir haben eine Frauen-Beauftragte. Die Werkstatt muss die Frauen-Beauftragten gut unterstützen.
Das Projekt „Frauen-Beauftragte in Einrichtungen. Eine Idee macht Schule“ von Weibernetz fordert deshalb von der Bundes-Regierung: Diese 5 wichtigen Punkte müssen in der WMVO stehen! Sonst können Frauen-Beauftragte in den Werkstätten nicht arbeiten.
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Diese Punkte müssen in der neuen WMVO stehen! Damit Frauen-Beauftragte in den Werkstätten gut arbeiten können. 1. Eine Frauen-Beauftragte für jeden Stand-Ort der Werkstätten
Frauen-Beauftragte sollen ihre Kolleginnen gut vertreten. Sie sollen mit ihrer Beratung und ihren Angeboten für alle Frauen in der Werkstatt da sein.
Viele Werkstätten haben mehrere Stand-Orte und sehr viele Beschäftigte. Das können eine Frauen-Beauftragte und ihre Vertreterin nicht alleine schaffen.
Die Frauen-Beauftragte müsste zu allen Stand-Orten kommen und dort Sprech-Stunden anbieten. Sie braucht Vertrauens-Personen und Unterstützung an jedem Stand-Ort. An jedem Stand-Ort soll es Angebote für die Frauen geben. Das ist zu viel für eine Frauen-Beauftragte allein.
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In großen Betrieben gibt es bis zu 4 Gleichstellungs-Beauftragte. In den Städten und Gemeinden haben Frauen-Beauftragte meistens mehrere Mitarbeiterinnen. In Werkstätten für behinderte Menschen soll das eine Frau schaffen?
Deshalb fordern wir: In jedem Stand-Ort der Werkstätten muss es eine Frauen-Beauftragte geben. Die Frauen-Beauftragten und ihre Vertreterinnen müssen eine Teil-Freistellung für ihre Arbeit bekommen.
2. Frauen-Beauftragte sollen mitbestimmen können. Sie müssen gefragt werden. Bei allen Entscheidungen, die wichtig für die Frauen sind.
In der WMVO muss genau stehen: Diese Rechte haben Frauen-Beauftragte in der Werkstatt. So können sie mitsprechen.
Es reicht nicht, wenn die Frauen-Beauftragte im Werkstatt-Rat nur angehört wird. Sie muss mitbestimmen können, wenn es um die Rechte der Frauen geht.
Wir fordern: Frauen-Beauftragte in der Werkstatt müssen ein eigenes Stimm-Recht haben.
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3. Frauen-Beauftragte müssen in der Werkstatt ernst genommen werden.
Frauen-Beauftragte können nur dann gut arbeiten, wenn sie in der Einrichtung ernst genommen werden. Von den Chefinnen und Chefs. Von den Begleitenden Diensten. Von den Gruppen-Leiterinnen und Gruppen-Leitern.
Deshalb ist das wichtig: Frauen-Beauftragte müssen in wichtigen Regeln von den Werkstätten stehen. Zum Beispiel in den Regeln gegen Gewalt.
Frauen-Beauftragte müssen alle wichtigen Infos bekommen, wenn es um die Frauen in der Werkstatt geht.
Die Geschäfts-Führung muss allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Werkstatt sagen: Frauen-Beauftragte machen eine wichtige Arbeit. Sie sollen in der Werkstatt ernst genommen werden. Sie machen die Frauen in der Werkstatt stärker. Sie sorgen für Gleich-Berechtigung. Sie machen eine wichtige Arbeit zum Schutz vor Gewalt.
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4. Frauen-Beauftragte und ihre Unterstützerinnen haben ein Recht auf Schulungen.
Frauen-Beauftragte müssen ein Recht auf Schulungen und Weiter-Bildungen haben. So wie die Werkstatt-Räte auch.
Außerdem haben Frauen-Beauftragte ein Recht auf eine Unterstützerin. Dabei kann die Frauen-Beauftragte aussuchen: Will sie eine Unterstützerin aus der Werkstatt? Oder will sie lieber eine Unterstützerin von außen?
Auch die Unterstützerinnen der Frauen-Beauftragten machen eine schwierige Arbeit. Deshalb sollen auch sie ein Recht auf Schulungen haben. Sie sollen lernen: So kann ich eine Frauen-Beauftragte gut unterstützen. Das soll auch in der WMVO stehen.
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5. Barriere-Freiheit und Hilfen für die Arbeit der Frauen-Beauftragten
Die Frauen-Beauftragten in den Werkstätten müssen alle Hilfen bekommen, die sie wegen ihrer Behinderung brauchen. Nur so können sie ihre Arbeit gut machen.
Zum Beispiel: Gehörlose Frauen-Beauftragte brauchen Gebärden-Sprache. Es muss Übersetzerinnen für Gebärden-Sprache geben: Für die Beratung. Für die Schulungen. Für die Angebote für die Frauen. Oder wenn gehörlose Frauen Hilfe von der Frauen-Beauftragten wollen. Dann muss es Übersetzung in Gebärden-Sprache geben.
Januar 2016 Ricarda Kluge, Weibernetz e.V. Telefon:
030 – 91 49 06 23
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.weibernetz.de/frauenbeauftragte
Bilder: © Reinhild Kassing. 6
Diese Personen unterstützen die Forderungen: Dr. Sigrid Arnade
IsL e.V.
Elke Baier
Frauenbeauftragte der Lindenwerkstätten Leipzig und Trainerin für Frauenbeauftragte
Kathrin Bein
Trainerin für Frauenbeauftragte und WenDo Trainerin Dresden
Kerstin Blochberger
bbe-Beratungsstelle-Elternassistenz-Hannover
Gerlinde Busch
ZsL Mainz, Trainerin für Frauenbeauftragte
Barbara Carstensen
Trainerin für Frauenbeauftragte, Kiel
Susanne Falk
Frauennotruf Heidelberg, Trainerin für Frauenbeauftragte
Susanne Göbel
Kassel
Andrea Hammann
Beauftragte für Menschen mit Behinderungen Hannover
Susanne Hasel
Trainerin für Frauenbeauftragte, Ludwigsburg
Monika Jaekel
Frauenbeauftragte der Elbe-Werkstätten Hamburg
Meike Johannink
Trainerin für Frauenbeauftragte, Beelitz
Christian Judith
k-produktion Hamburg
Ursula Jünger
Unterstützerin der Frauenbeauftragten in der Stiftung Eben-Ezer
Silke Köchling
Frauenbeauftragte der WfbM Mainz und Trainerin für Frauenbeauftragte
Jenifer Kriese
Trainerin für Frauenbeauftragte, Hamburg
Susanne Löb
Sprecherin der BAG kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
Margarita Martinez
Unterstützerin der Frauenbeauftragten Elbe-Werkstätten
Rebecca Maskos
Hochschule Bremen
Heike Menzel
Niedersächsisches Netzwerk für Frauen mit Behinderung
Bärbel Mickler
forUM e.V., Trainerin für Frauenbeauftragte
Bettina Mistler
Trainerin für Frauenbeauftragte, Pirmasens 7
Ina Neufrau
Sprecherin des Niedersächsischen Netzwerks Frauen mit Behinderung
Ursula Schele
Petze- Institut für Gewaltprävention, Kiel
Petra Schneider
Trainerin für Frauen-Beauftragte, Bremen
Rita Schroll
Leiterin des Hessischen Koordinationsbüros für Frauen mit Behinderung im Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Hessen e.V.
Susann Schwentke
Frauenbeauftragte der Kappelner Werkstätten und Trainerin für Frauenbeauftragte
Sarah Sorko
Trainerin für Frauenbeauftragte, Diakonie Stetten
Ute Strittmatter
Netzwerkfrauen Bayern
Christiane Tewes-Assauer Unterstützerin der Frauenbeauftragten, Höxter Dr. Angelika Weirauch
Lebendiger leben! e.V.
Pia Witthöft
Mutstelle Berlin - Ombudsstelle zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt an Menschen mit Behinderungen
Dr. Julia Zinsmeister
TH Köln
Diese Vereine und Organisationen unterstützen die Forderungen: BbE e.V. - Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern Bff – Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt e.V. BVWR - Bundesvereinigung der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte forUm e.V. – Fortbildung und Unterstützung für Menschen mit und ohne Behinderung ISL e.V. - Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland LIGA Selbstvertretung - Die Politische Interessenvertretung der SelbstvertretungsOrganisationen behinderter Menschen in Deutschland (DPO Deutschland) MEDEA e.V. – Frauen- und Mädchengesundheitszentrum Dresden Mensch Zuerst – Netzwerk People First Deutschland e.V. mixed pickles e.V. – Verein für Mädchen und Frauen mit und ohne Behinderung in Schleswig-Holstein e.V., Lübeck.
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NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. Netzwerkfrauen-Bayern Petze – Institut für Gewaltprävention, Kiel
Wollen Sie die Forderungen auch unterstützen? Schreiben Sie eine E-Mail an:
[email protected] Wir freuen uns über ihre Unterstützung!
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Bitte schicken Sie die Unterschriften an unsere Adresse: Sie können auch eine E-Mail oder ein Fax schicken.
Weibernetz e.V. Frauenbeauftragte in Einrichtungen Samuel-Beckett-Anlage 6
E-Mail:
[email protected] Fax: 0561-72 885 23 10
34119 Kassel
Ich unterstütze den Appell von Weibernetz:
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