LESERREISE ALASKA & YUKON

LESERREISE ALASKA & YUKON Alaska & Yukon 1 LESERREISE ALASKA & YUKON MIT FELIX BLUMER 20. AUGUST – 2. SEPTEMBER 2017 DIE FREIHEIT DER BÄREN, ELCHE...
Author: Frieder Fürst
3 downloads 0 Views 4MB Size
LESERREISE ALASKA & YUKON

Alaska & Yukon 1

LESERREISE ALASKA & YUKON MIT FELIX BLUMER 20. AUGUST – 2. SEPTEMBER 2017

DIE FREIHEIT DER BÄREN, ELCHE UND WÖLFE Abgelegene Wildnis, deren Nähe zu Beringmeer und Arktischem Ozean heute noch Entdeckergefühle aufkommen lässt. Alaska und Yukon repräsentieren einen Jugendtraum, der so manchen mit dem Gedanken des Auswanderns spielen lässt – vor Ort treffen Sie zwei Schweizer, die diesen Traum verwirklicht haben. Sie tauchen ein in die stille Abgeschiedenheit, umgeben von tiefen Wäldern und spiegelglatten Seen, wo nur die Rufe der wilden Tiere die Ruhe durchdringen. Mit der legendären Alaska Railroad dringen Sie – bequem und mit grandiosem Blick aus dem Panorama-Wagen – ins unberührte Herz des Bundesstaates vor. Dort warten Goldgräbererinnerungen: In den weltberühmten Städtchen am Yukon und Klondike River fühlen Sie sich in Gold-fiebrige Zeiten zurückversetzt. Auch das Kapitel Husky lassen Sie nicht aus – Martin Buser, vierfacher Gewinner des härtesten Hundeschlittenrennens der Welt erzählt Ihnen, wie er vor bald 40 Jahren das heimische Winterthur für die Weiten Alaskas verliess. Gletscher und Eisberge erwarten Sie auf einer Schiffsfahrt durch die Bucht Prince William Sound – Ihr Fachreferent und Meteorologe Felix Blumer erklärt Ihnen Formationen, Strömungen und klimatische Eigenheiten.

Alaska & Yukon 2

Highlights Superlative der Natur: Ganz nah kommen Sie dem heiligen Denali, dem höchsten Berg Nordamerikas, und auf Augenhöhe mit den gewaltigen kalbenden Gletschern im Golf von Alaska. Alaska Wildlife: Wölfe, Bären, Dall-Schafe, Elche, Karibus, Bisons und Wale. Das Herz des Naturfreunds schlägt höher. Martin Buser und Vern aus Lachen: Zwei Schweizer Auswanderergeschichten, unterschiedlich und jede auf ihre Art äusserst abenteuerlich. Goldgräberstimmung: In Fairbanks, Dawson und Whitehorse leben die Zeiten auf, in denen ein Goldnugget Menschenschicksale veränderte. Mit dem Auge eines Fotografen: Fritz Mueller, prämiertes Mitglied der Royal Canadian Geographic Society, zeigt Ihnen seine Stadt Whitehorse. Variationen: Bei den Bären zum Lachsfischen oder zu Gast im mythenhaften Island – Sie bestimmen selbst was Sie zusätzlich optional erleben möchten. Termin: Dauer: Teilnehmerzahl: Referent: Reiseleitung:

20. August – 2. September 2017 14 Tage max. 25 pro Gruppe Felix Blumer Werner Eggimann

Preis pro Person in CHF Doppelzimmer: 10‘950.Einzelzimmerzuschlag: 1‘450.-

Alaska & Yukon 3

Reiseprogramm Tag 1: Zürich – Anchorage Unsere Reise startet in Zürich mit Icelandair am Nachmittag. Nach einem kurzen Zwischenstopp in Island sind wir auf dem Weg nach Alaska. Schon während wir auf Anchorage zufliegen, beeindruckt uns die umliegende Landschaft – die hinter der Stadt aufsteigenden Chugach Mountains und der weite Arm des CookZulaufs aus dem Golf von Alaska. Die mit ihren etwas über 200‘000 Einwohnern grösste Stadt des nördlichsten Bundesstaates wartet auf mit Theatern von Weltklasse, einer vibrierenden Kunstszene, bunten Märkten unter freiem Himmel, Live-Musik in Parks sowie ganzen 2‘400 Elchen. Unser lokaler Guide nimmt uns am Nachmittag in Empfang und wir stossen mit einem Willkommensapéro beim anschliessenden Dinner auf unser bevorstehendes nordamerikanisches Abenteuer an!

T a g

Tag 2: Anchorage Als Erstes widmen wir uns der einheimischen Kultur Alaskas, die zwischen aller urbanen Modernität ihr Dasein zu sichern versucht. In der Ulu Factory erfahren wir mehr über das Allzweckmesser der Inuit und im Alaska Native Heritage Center kommen wir mit den fünf kulturellen Untergruppen der einheimischen Bevölkerung in Berührung. Der Nachmittag steht zur freien Verfügung – denn Anchorage bietet eine Vielfalt an Möglichkeiten. Dank des maritimen Klimas kann man tagsüber mitten in der Stadt in der Bucht fischen oder zwischen Bergen und Gletschern in der nahen Umgebung ein wenig wandern. Nicht auslassen sollte man Lake Hood, den grössten Wasserflughafen der Welt! Das quirlige Stadtleben bietet eine Vielzahl an Pubs, wo die lokal gebrauten Biere dank des Settings besonders gut schmecken. Optional kann heute ein Ganztagesausflug mit einem Wasserflugzeug gebucht werden – hinaus in die typische Wildnis Alaskas, zur Bärenbeobachtung im Lake Clark Nationalpark (mehr dazu auf S. 9).

Alaska & Yukon 4

Tag 3: Anchorage – Whittier – Prince William Sound – Anchorage Whittier heisst das Örtchen, wo unser Schiff zum Prince William Sound ablegt. 216 Bewohner zählt es – und praktisch alle wohnen in ein und demselben riesigen Blockhaus, einer ehemaligen Immobilie der Armee. Nach Einschiffung tauchen wir nun in die Welt der Meerenge ein: Vom Schiffsdeck sichten wir beeindruckende Berg- und Gletscherformationen – gigantische Eismassen von denen immer wieder mit Getöse riesige stahlblaue Eisbrocken ins Wasser abfallen. Wir sind umgeben von Seelöwen und Adlern während wir zwischen den Hunderten von Inseln der Bucht hindurch gleiten. Mit ein wenig Glück kommen wir noch in den Genuss Orcas oder Buckelwale aus unmittelbarer Nähe zu beobachten. Nach diesem ereignisreichen Tag an der frischen Meeresluft freuen wir uns auf einen entspannten Abend zurück in Anchorage.

Tag 4: Anchorage – Talkeetna Wir verlassen die Küste und fahren durch wunderschöne Landschaften nach Norden Richtung Talkeetna. Unterwegs bietet sich in Big Lake die einmalige Gelegenheit, eine internationale Berühmtheit mit Schweizer Wurzeln kennenzulernen: Der Winterthurer Martin Buser wanderte mit 21 Jahren aus, um seiner Leidenschaft für das Arbeiten mit Schlittenhunden nachzugehen. Er heiratete, baute sein eigenes Hundeheim auf, nahm 33-mal am Iditarod teil, dem längsten und härtesten Hundeschlittenrennen der Welt – und gewann es viermal. Er erzählt uns von seinem Leben als Hundeschlittenführer, dem harten Training, Sinn und Geschichte dahinter und wie ihm das Wohlergehen und die Gesundheit seiner Tiere wichtig ist – für seine Einstellung und Methoden wurde er wiederholt ausgezeichnet. Mit einer weiteren Schweizer Auswanderergeschichte beenden wir den Tag: In Talkeetna wartet Werner „Vern“ Rauchenstein, geboren in Lachen SZ, in seinem gemütlichen Swiss Alaska Inn auf uns. Er erzählt, warum diese kleine Stadt, wo einst der Bau der Alaska Railroad begann, der ideale Ort zum Aufziehen seiner acht Kinder war.

Alaska & Yukon 5

Tag 5: Talkeetna – Denali National Park Durch ein lebendiges Bilderbuch typischer Alaska-Landschaften fahren wir heute – und zwar im zweistöckigen Panoramawagen Goldstar Dome der legendären blau-gelben Alaska-Eisenbahn! Ein Zugerlebnis entlang des Susitna-Flusses, das uns bequeme, sagenhafte Ausblicke auf die Szenerie des „Great Land“ um uns herum bietet – mit Bar, Speisewagen und Aussichtsplattform. Ideal auch, um mit unserem Fachreferenten die allfälligen Wolkentypen durch das Zugglasdach zu identifizieren. Die Fahrtstunden vergehen wie im Flug! Am frühen Abend erreichen wir unser Tagesziel: den Denali National Park, mit dem gleichnamigen, mit 6‘190 Metern höchsten Berg Nordamerikas. Die kommenden beiden Tage übernachten wir am Rande des Parks in einer typischen Lodge.

Tag 6: Denali National Park Heute überzeugen wir uns davon, dass das Landesinnere ebenso faszinierend wie die Küstenregion ist - Alaskas Reichtum an Wildtierarten und unberührter Landschaften epischer Ausmasse erwartet uns. Für den über alles hinausragenden Denali, früher als Mount McKinley bekannt, führte man 1980 den nativen Athabaska-Namen Denali – der treffend „der Hohe“ bedeutet – wieder ein. Dieser wurde erst 2015 auf Präsident Obamas Drängen hin auch vom US-Ausschuss für geografische Namen akzeptiert – ein typisches Beispiel für Alaskas Bestrebungen, seine Vergangenheit und sein Erbe zu erhalten. Am Vormittag brechen wir auf zu unserer Tundra Wildnis-Tour, bis tief in den Park zum Fuss des mächtigen, schneebestäubten Denali. Unterwegs halten wir Ausschau nach Wölfen, DallSchafen, Elchen, Karibus und Grizzly-Bären, während lokale Parkführer uns die reiche Vegetation erklären. Felix Blumer macht uns indes darauf aufmerksam, dass der Denali mit seiner enormen Höhe hier sein „eigenes“, wechselhaftes und unvorhersehbares Wetter produziert.

Alaska & Yukon 6

Tag 7: Denali National Park – Fairbanks Während wir weiter nach Nordosten fahren und dabei die wundervollen Landschaften – eingetaucht in die Farben des beginnenden Indian Summer – geniessen, holt uns plötzlich der Winter ein. Zumindest für einen Aufenthalt Richtung Nordpol. Das kleine Städtchen North Pole erwartet uns, wo seit 1952 das Häuschen des Santa Claus steht. Anfänglich als allgemeiner Handelsposten aufgebaut, nutzte der damalige Besitzer und freiwillige Weihnachtsmann seinen lokalen Ruhm und baute seinen Laden zu einer ganzjährigen Weihnachtsattraktion aus. Wir decken uns mit hausgemachtem Fudge ein, der einen oder anderen Pfefferminzstange fürs nächste Weihnachtsbaum Schmücken und vielleicht sogar einen original Wunschzettel zum ausgefüllt zurückschicken. In Fairbanks angekommen, erkennen wir bald das Profil einer alten Goldgräberstadt. Auch als „Durchgang in die Wildnis“ bekannt, erleben wir das Städtchen als letzten Aussenposten vor dem Hinterland Alaskas und inoffiziellem Endpunkt des Alaska Highway. Felix Blumer zeigt uns auf, wie es hier zu grossen klimatischen Unterschieden kommt. Am Abend verabschieden wir uns von unserem Wetterkenner.

Tag 8: Fairbanks – Tok Viele hegen den Traum des Auswanderns – unser deutschsprachiger Gesprächspartner des heutigen Morgens hat es getan. Er verliess Europa, um hier in relativer Einsamkeit zu leben und sein eigenes kleines Unternehmen aufzubauen: Während der kurzen Sommersaison führt er Touren in die Wildnis hinaus – sicherlich hat er auch die eine oder andere Wintergeschichte zu erzählen. Nun brechen wir in Richtung Grenze zum Yukon auf. Unterwegs nach Tok machen wir einen kleinen Umweg zur Delta Junction Bison Range. Dort sehen wir, wie die beeindruckenden Büffel in freier Natur leben – und sichten vielleicht noch einen Elch oder Braunbären.

Alaska & Yukon 7

Tag 9: Tok – Top of the World Highway – Dawson City Landstrassen im wahrsten Sinn des Wortes: Unser Weg führt über den Taylor Highway und den Top of the World Highway durch unendliche Weiten. Im kleinen Goldgräberdorf Chicken machen wir einen kurzen Stopp – der Schriftsteller Jack London soll im Original erhaltenen Salon Gold gegen Lebensmittel getauscht haben. Ungefähr 40 der Einwohner leben noch heute als Goldgräber. Etwa 30km danach überqueren wir in Little Gold die fast unbemerkbare Trennlinie zwischen dem US-amerikanischem Alaska und dem kanadischen Yukon. Angekommen am Tagesziel Dawson City, bestaunen wir den Yukon-Fluss, an dessen Ufern die einstige Goldgräberstadt im Zuge des Klondike-Goldrausches gebaut wurde. Der Abend steht zur freien Verfügung, um hier in der Abgeschiedenheit über die alten Zeiten zu sinnieren und auf eigene Entdeckungstouren zu gehen. Tag 10: Dawson City Jack London nannte die Stadt einst „Paris des Nordens“ – die Abenteuerlust von Goldsuchern aus der ganzen Welt hing in der Luft. Sorgfältig restaurierte Gebäude, eine Cancan-Show in der legendären Diamond Tooth Gerties Gambling Hall und Eigenversuche im Goldwaschen transportieren uns in die Zeit der Hoffnung, des Wettbewerbs, des harten Lebens am Ende der Zivilisation, der bodenlosen Enttäuschung und alles verändernder Erfolgserlebnisse. Hier, wo der Klondike in den Yukon mündet, zeigt uns ein Kenner dieses „Handwerks“, wie über 100‘000 Stampeders damals nach den begehrten Goldnuggets gesiebt haben. In unserem Hotel mit seiner Fassade wie aus einem Western, träumen wir vielleicht von eigenen Goldfunden.

Alaska & Yukon 8

Tag 11: Dawson City – Whitehorse Die langen Überland-Busfahrten dieser Reise gehören der Vergangenheit an: Wir fliegen heute Morgen in die Hauptstadt des Yukon, das – für nördliche Verhältnisse – pulsierende Whitehorse. Benannt nach dem schäumenden Flusswasser, das an die Mähne weisser Pferde erinnerte, wurde auch diese Stadt vom explosionsartig anwachsenden Goldsucherandrang geformt und vergrössert. Heute floriert hier die Kunstszene, Festivals und Veranstaltungen füllen den Jahreskalender. Mit einem besonderen Auge für Fotografie und dem gekonnten Blick für attraktive Sujets machen wir uns auf Entdeckungstour: Der mehrfach ausgezeichnete Fotograf und aufstrebende Filmemacher Fritz Mueller, Mitglied der Royal Canadian Geographic Society, zeigt uns seine Wahlheimat aus individuellen optischen Blickwinkeln.

Tag 12: Whitehorse – Vancouver Auch vom kanadischen Hinterland verabschieden wir uns nun – per Flugzeug gelangen wir am Abend in das südlich gelegene Vancouver. Schon aus der Luft lässt sich erkennen, warum man auf bestem Wege ist, zur weltweit „grünsten Stadt“ zu werden. Austragungsort der Olympischen Winterspiele 2010 und unbestrittene Schönheitskönigin unter den Städten Kanadas, liegt Vancouvers Zentrum herrlich auf einer Halbinsel in der Strait of Georgia, dahinter scheinen die schneebedeckten Coast Mountains zum Greifen nah. Nach der kurzen Fahrt in die Innenstadt geniessen wir gemeinsam unser Abschiedsabendessen und erinnern uns an die vielen eindrucksvollen Momente in der Abgeschiedenheit der nordamerikanischen Natur.

Alaska & Yukon 9

Tag 13 & 14: Vancouver – Zürich Bei einer Stadtrundfahrt sammeln wir bleibende Eindrücke – und verstehen, warum die Lebensqualität hier weltweit immer in den obersten Rängen gelistet wird! Auch die internationale Gemeinschaft, die sich hier eingefunden hat, formt aktiv das soziale und kulturelle Profil Vancouvers mit. Wir begeben uns auf eine Reise durch die Geschichte der Stadt, besuchen Chinatown, den historischen Stadtteil Gastown und atmen tief durch in Kanadas grösstem Stadtpark, dem Stanley Park. Am Nachmittag nehmen wir den Flug zurück nach Reykjavik und kommen nach dem kurzen Zwischenstopp am darauffolgenden Nachmittag wieder in Zürich an.

Optionaler Ausflug Tag 2: Bärenbeobachtung im Lake Clark Nationalpark Mit dem Wasserflugzeug fliegen wir ab Anchorage 100 Meilen südwestlich in den Lake Clarke Nationalpark – die einzige Möglichkeit dieses ganz besondere Juwel an Vulkanen, rauen Gebirgszügen, Gletschern, wilden Flüssen und Wasserfällen zu erreichen. Wir landen fernab jeglicher Zivilisation auf dem Crescent Lake, am Steg einer wahren Wilderness-Lodge. Hier erwartet uns ein authentisches Alaska-Abenteuer, bei dem wir die Braun-/Grizzlybären nicht vom Festland aus, sondern während unserer Bootsfahrt – unter anderem beim Lachsfang – beobachten können. Nur wenige Besucher pro Tag dürfen dieses Abenteuer unternehmen auf einem kleinen Boot, ideal geeignet zum Fotografieren aus nächster Nähe, sind wir mit unserem erfahrenen Guide den ganzen Tag über unterwegs. Der Preis beträgt CHF 1050.- pro Person und inkludiert Transfers in Anchorage, 70 min Flugzeit mit dem Wasserflugzeug pro Strecke, ca. 5-stündige Bootsfahrt mit lokalem, englischsprachigen Guide und Mittagessen an Bord.

Alaska & Yukon 10

Verlängerung Island Auf der Rückreise besteht die Möglichkeit ein weiteres Natur-Highlight zu besuchen: Island, die kleine Insel im Nordatlantik, mit seinen bizarren Lavalandschaften und heissen Quellen ein Gegensatz zu Alaskas Bergen und unendlichen Weiten. Wer möchte erkundet das sagenhafte Mythenreich der Elfen, schwimmt im 35°C warmem Thermalwasser und bewundert neben zischenden Geysiren auch die Tierwelt Islands mit seinen Pferden, Schafen, Polarfüchsen und Walen. Kulturelle Abwechslung wird in der Hauptstadt Reykjavik geboten: Die kleine Stadt ist ganz gross in Sachen Shopping, Kulinarik und Nachtleben. Bis zu sieben Nächte können Sie für den Besuch Islands auf der Rückreise einplanen, ohne weiteren Aufpreis für die Flüge (vorbehaltlich Verfügbarkeit). Gern sind wir Ihnen behilflich bei der Zusammenstellung eines individuellen Verlängerungsprogrammes.

Alaska & Yukon 11

Ihr Fachreferent Dr. Felix Blumer Felix Blumer studierte Naturwissenschaften und Meteorologie und befasst sich laufend mit Wettererscheinungen, Naturgewalten und Klimaveränderungen. Der Meteorologe bei SRF METEO und Bereichsleiter Radio SRF begleitet die Reisenden während sieben Tagen und hält täglich Vorträge zu den Phänomenen des nordischen Wetters. Er wird auch ausserhalb der Vortragsreihen die Gruppe begleiten und für Fragen und Gespräche sowie für eine Einführung in die Prognostik und das Lesen von Wetterkarten zur Verfügung stehen.

Alaska & Yukon 12

Allgemeines CHARISMA-Reisen CHARISMA – dieses undefinierbare Etwas, das dem, was wir sagen, mehr Gewicht verleiht und die Menschen fasziniert. Wir können die Welt nicht schöner machen, aber wir können ihr mit dem Charisma unserer Experten mehr Gewicht verleihen. Anforderungsprofil Diese Leserreise hebt sich von normalen Rundreisen ab und richtet sich an ein aufgestelltes, unkompliziertes Publikum jeden Alters. Man sollte flexibel und kompromissbereit sein und Verständnis dafür haben, dass die Schweizer Genauigkeit und unser Zeitempfinden nicht immer zum Leben der Einheimischen passen. Die Gruppe unternimmt immer wieder Spaziergänge und Besichtigungen von unterschiedlicher Länge, eine gewisse Standhaftigkeit ist also wünschenswert. Wir legen bei dieser Reise Wert auf Naturnähe. Klima Die klimatischen Bedingungen variieren aufgrund der Lage und unterschiedlichen Topographie innerhalb Alaskas– wir bereisen den inneren sowie südlichen Teil des Bundesstaates. Die Saisonzeiten sind in Alaska relativ kurz - insbesondere das Zeitfenster mit vielen Sonnenstunden pro Tag. Wir sind zur besten Reisezeit vor Ort unterwegs, wenn die Tage länger und die Temperaturen höher sind im Vergleich zum restlichen Jahr. Im Spätsommer liegen die Höchstwerte im Schnitt noch bei 18°C. Nachts und frühmorgens ist es meist frischer, um die 5°C bis 10°C, bevor sich die Luft rasch erwärmt. Regenschauer können immer wieder auftreten; das Gebiet des Yukon, welches wir bereisen, weist ein ähnliches Klima auf. Vorbereitungstreffen Die Reisenden treffen sich rund sechs Wochen vor Abreise zu einem fakultativen Infoabend. Ziel ist es, die Mitreisenden kennenzulernen und offene Fragen stellen zu können. Transport Die Interkontinentalflüge sind mit Icelandair gebucht. Die Flugdauer von Zürich nach Reykjavik beträgt 3h50min, von Reykjavik nach Anchorage 7h10min. Auf der Rückreise sind Sie von Vancouver nach Reykjavik 7h5min und von Reykjavik nach Zürich 3h40min unterwegs. Die Flüge innerhalb Kanadas sind mit Air North und Air Canada gebucht. Unterwegs sind Sie vor Ort in modernen Reisebussen, im Zug oder auf dem Schiff. Alaska und der Yukon sind landschaftlich sehr eindrückliche Gegenden. Aus dem Flugzeug erschliesst sich dies dem Besucher weniger als auf dem Landweg, daher werden auf dieser Reise viele und lange Strecken mit dem Bus zurückgelegt. Nicht alle Strassen sind gleichermassen gut ausgebaut.

Alaska & Yukon 13

Unterkunft/ Mahlzeiten Wir haben gute bis sehr gute Hotels ausgesucht, wobei in den kleineren Städten unterwegs das Niveau der Unterkünfte etwas niedriger ist. Entsprechend wurde dann mehr Wert auf die Authentizität und Nähe zur Natur gelegt. Neben dem Frühstück ist entweder das Mittag- oder das Abendessen inkludiert. Während das Mittagessen aus logistischen Gründen auch mal aus einer Lunchbox bestehen kann, sind die Abendessen üppiger. Einreise USA Schweizer Bürger brauchen für die Einreise in die USA einen mindestens sechs Monate über das Rückreisedatum hinaus gültigen elektronischen Reisepass, Visum wird grundsätzlich keines benötigt. Allerdings wird seit Dezember 2009 vor dem Abflug die Einholung einer elektronischen Einreisebewilligung vorgeschrieben – cotravel wird sich um die Bewilligungen für die ganze Gruppe kümmern (im Arrangementpreis inkludiert sind die Gebühren für die ESTA-Genehmigung mit USD 14.- pro Person, Stand Oktober 2016). Wer – aus welchem Grund auch immer – keine ESTA-Bewilligung erhält, benötigt ein Einreisevisum. Damit Sie die ESTA-Bewilligung bekommen, muss Ihr Reisepass folgende Anforderung erfüllen: Ihr Pass muss biometrisch sein (wenn er keine biometrischen Daten enthält, können Sie nur mit gültigem Visum einreisen). Mit einem Notpass können Sie nicht in die USA einreisen. Eine ESTA-Bewilligung kann nicht ausgestellt werden, wenn Sie sich seit dem 1. März 2011 im Irak, Iran, Syrien oder Sudan aufgehalten haben. Dies ist auch der Fall, wenn Sie als Doppelbürger die Staatsangehörigkeit eines dieser Länder besitzen (zur Einreise wird ein Visum notwendig). Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie ein Visum für die USA benötigen, beraten wir Sie gerne bei der Anmeldung. Einreise Kanada Schweizer Bürger brauchen für die Einreise nach Kanada einen mindestens sechs Monate über das Rückreisedatum hinaus gültigen elektronischen Reisepass, Visum wird grundsätzlich keines benötigt. Ab November 2016 werden die Einreisebestimmungen für Kanada angepasst und es wird vor dem Abflug die Einholung einer elektronischen Einreisebewilligung erfolgen – cotravel wird sich um die Bewilligungen für die ganze Gruppe kümmern (im Arrangementpreis inkludiert sind die Gebühren für die eTA-Genehmigung mit CAD 7.- pro Person, Stand Oktober 2016). Wer – aus welchem Grund auch immer – keine eTA-Bewilligung erhält, benötigt ein Einreisevisum. Teilnehmer Maximal können 25 Gäste an dieser Reise teilnehmen. Kurz vor Abreise erhält jeder Gast eine Adressliste der Mitreisenden. Wer auf dieser Liste nicht erscheinen möchte, teilt uns dies bitte schriftlich zusammen mit der Anmeldung mit.

Alaska & Yukon 14

Einzelreisende In der Regel sind ca. ein Drittel aller Teilnehmer Einzelreisende. Der Arrangementpreis beinhaltet die Übernachtungen in Doppelzimmern. Der Einzelzimmerzuschlag beträgt CHF 1‘450.-. Versicherung Eine Annullierungskostenversicherung, die bis zur Abreise gilt, ist ratsam. Wir empfehlen den Abschluss der Jahresversicherung „Secure Trip“ der Allianz Global Assistance (ehemals ELVIA): CHF 109.- pro Person (CHF 25‘000.- Annullierungskosten gedeckt) oder CHF 189.- pro Familie oder für 2 Personen in Wohngemeinschaft lebend (CHF 50‘000.- Annullierungskosten gedeckt). Sie tritt ab dem Datum in Kraft, ab welchem definitiv feststeht, dass die Reise stattfindet und schützt während 12 Monaten auf Reisen (u.a. Rückreisekosten im Notfall aus dem Ausland). Gerne stellen wir für Sie eine Versicherung aus. Bitte bestellen Sie diese bei der Anmeldung (siehe Anmeldeformular). Sollten Sie Interesse an weiteren Versicherungsoptionen haben, kontaktieren Sie uns bitte. CO2-Kompensation Der CO2-Ausstoss von Flügen ist schon seit einiger Zeit ein wichtiges Thema. Um die Umweltbelastung eines Fluges auf anderen Gebieten wieder auszugleichen, wurde die CO2-Kompensation geschaffen: • Von Zürich nach Anchorage via Reykjavik / Vancouver nach Zürich via Reykjavik • Economy • Flugdistanz: ca. 18‘300 km Kompensation mit Portfolio myclimate Gold Standard Kompensationskosten: CHF 89.- (Stand Oktober 2016) Portfolio myclimate Gold Standard: Ihr Beitrag zum Klimaschutz fliesst in die myclimate Klimaschutzprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern. Alle Projekte reduzieren Emissionen, indem klimabelastende, fossile Energiequellen durch erneuerbare Energie ersetzt oder energieeffiziente Technologien gefördert werden. Kosten/Leistungen Die 14-tägige Reise kostet CHF 10‘950.-. Abonnenten des St. Galler Tagblatts oder der Luzerner Zeitung erhalten eine Reduktion von CHF 200.- pro Person. Inbegriffen: internationale Flüge mit Icelandair in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF 310.-, Stand Oktober 2016), Inlandflüge Kanada, Einreisebewilligungsgebühren, alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Tag, andere Transportmittel (Zug, Schiff), alle Eintritte und Gebühren, Trinkgelder für lokale Leistungsträger, Fachvorträge und Begleitung durch Felix Blumer an 7 Reisetagen, lokale Guides und Gespräche laut Programm, cotravel Reiseleitung durch Werner Eggimann. Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen, Lake Clark Nationalpark-Ausflug, Island-Verlängerung. Einzelzimmerzuschlag CHF 1‘450.-.

Alaska & Yukon 15

Programmänderungen vorbehalten. Zahlungen per Kreditkarte sind bei unseren Reisen nicht möglich. Plätze in der Business-Klasse auf Anfrage. MEHR SEHEN, ANDERS ERLEBEN

ANMELDUNG

LESERREISE ALASKA & YUKON MIT FELIX BLUMER 20. AUGUST – 2. SEPTEMBER 2016 Bitte einen Anmeldetalon pro Person einsenden an: cotravel – ALASKA & YUKON – Baslerstrasse 364 – Postfach – 4123 Allschwil Mit der Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars akzeptiere ich die mir offengelegten Allgemeinen Vertragsund Reisebedingungen (Version Januar 2012) von cotravel und melde mich definitiv für die Reise nach Alaska & Yukon an. Die 14-tägige Reise kostet CHF 10‘950.-. Abonnenten des St. Galler Tagblatts oder der Luzerner Zeitung erhalten eine Reduktion von CHF 200.- pro Person. Inbegriffen: internationale Flüge mit Icelandair in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF 310 .-, Stand Oktober 2016), Inlandflüge Kanada, Einreisebewilligungsgebühren, alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Tag, andere Transportmittel, alle Eintritte und Gebühren, Trinkgelder für lokale Leistungsträger, Fachvorträge und Begleitung durch Felix Blumer an 7 Reisetagen, lokale Guides und Gespräche laut Programm, cotravel Reiseleitung durch Werner Eggimann. Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen, Lake Clark Nationalpark Ausflug, Island-Verlängerung. Einzelzimmerzuschlag CHF 1‘450.-. Zahlung: CHF 3‘300.- bei Bestätigung der Reise, Rest 45 Tage vor Abreise. Programmänderungen vorbehalten.

Name / Vorname(n) – gemäss Pass

Rufname

Geburtsdatum / Nationalität

Pass- Nr / Gültig bis

Strasse

PLZ / Ort

Tel. privat

Tel. tagsüber

E-Mail

Ich bin Abonnent (CHF 200.- Reduktion). LZ Abo/Tagblatt-Nr.: Ich wünsche ein Einzelzimmer. Zuschlag CHF 1‘450.Ich teile mir ein Doppelzimmer mit: Ich melde mich für den Lake Clark Nationalpark Ausflug zum Preis von CHF 1‘050 an. Ich schliesse eine Secure Trip Versicherung ab: Für Einzelpersonen CHF 109.Für 2 Personen (im gleichen Haushalt wohnend) CHF 189.Ich verzichte auf die Secure Trip Versicherung. Bitte melden Sie mich für die Klima-Kompensation bei myclimate.ch an (CHF 89.- pro Person). Ich wünsche eine Offerte für die Flüge in der Businessklasse. Ich wünsche eine Offerte für eine Verlängerung auf Island. Wie haben Sie von dieser Reise erfahren? Zeitungsinserat cotravel Web Bekannte

Datum

Newsletter/Brief

Unterschrift

Sonstige:

REISE- & VERTRAGSBEDINGUNGEN Kuoni Reisen AG cotravel Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Cotravel-Reise interessieren und danken für Ihr Vertrauen. 1. VERTRAGSABSCHLUSS 1.1. Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen Anmeldung kommt zwischen Ihnen und der Kuoni Reisen AG – Cotravel (Nachfolgend „Cotravel“) ein Vertrag zustande. Vertragspartner ist in jedem Fall Cotravel und nicht der Medienpartner, welcher das Reiseangebot publiziert hat. Falls Sie weitere Reiseteilnehmer/innen anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese «Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen» gelten für alle Reiseteilnehmer/innen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die nachfolgenden Reise- und Vertragsbedingungen sehr sorgfältig zu lesen. Um manche Enttäuschung und Ärger zu ersparen, empfehlen wir Ihnen ausserdem, auch die Informationen in unserem detaillierten Reiseprogramm genau zu studieren; diese sowie die Reise- und Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und Cotravel. 1.2. Wir weisen Sie darauf hin, dass unsere Leistungen in der Regel erst ab Flughafen in der Schweiz gelten. Das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort liegt deshalb in Ihrer Verantwortung. Bitte beachten Sie auch: Wenn Cotravel die Leistung anderer Dienstleistungsunternehmen vermittelt, dann gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. 2. ANMELDUNG/PROVISORISCHE RESERVIERUNG Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass zahlreiche Flüge, Hotels und Arrangements oft schon frühzeitig ausverkauft sind. Es liegt deshalb in Ihrem eigenen Interesse, sich so früh wie möglich anzumelden, was auch in Form einer vorerst provisorischen Reservierung erfolgen kann. In diesem Fall nimmt Cotravel – ohne dass Sie dadurch verpflichtet werden – Ihre provisorische Reservierung bis zu einem festzusetzenden Datum gerne entgegen. 3. REISEPREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 3.1. Der von Ihnen zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus dem Detailprogramm. Falls nicht speziell erwähnt, verstehen sich unsere Preise pro Person in Schweizer Franken, mit Unterkunft im Doppelzimmer und Flug in der Economy Klasse. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind Barzahlungspreise. 3.2. Reservierungsgebühren: Wenn bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 7 Tage vor Abreise) Leistungen extra angefragt werden müssen, verrechnen wir Ihnen für Kommunikationsspesen meist einen Unkostenbeitrag von Fr. 60.– pro Auftrag. Bitte beachten Sie, dass die Reiseunterlagen bei kurzfristigen Buchungen nicht an den Wohnort zugestellt, sondern am Abflugort bereitgehalten werden. 3.3. Bearbeitung & Reservierung: Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir neben den im Detailprogramm erwähnten Preisen zusätzlich Kostenanteile für Reservierung/Bearbeitung erheben können. 3.4. Zahlungsbedingungen: 3.4.1. Anzahlung: Nach definitiver Buchung wird eine Anzahlung von 30% des Arrangementpreises fällig. Bei Buchungen weniger als 45 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der definitiven Auftragserteilung zu bezahlen. Erhält Cotravel die Anzahlung nicht fristgerecht, kann sie die Reiseleistung verweigern und die Annullationskosten geltend machen. 3.4.2. Restzahlung: Die Restzahlung ist spätestens 45 Tage vor Abreise fällig. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Reiseleistungen zu verweigern. 3.5. Preisänderungen: 3.5.1. Für nachfolgend aufgeführte Fälle müssen wir uns vorbehalten, die im Cotravel-Detailprogramm angegebenen Preise zu erhöhen, und zwar im Falle von bei Redaktionsschluss noch nicht bekannten - Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschlägen) - neu eingeführten oder erhöhten allgemein verbindlichen Gebühren oder Abgaben (z.B. erhöhte Hafen- oder Flughafentaxen) - staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer) - ausserordentlichen Preiserhöhungen von Hotels - plausibel erklärbaren Druckfehlern - Wechselkursänderungen 3.5.2. Falls Cotravel die publizierten Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung umgehend bekanntgegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich gebuchten Arrangementpreises, so haben Sie das Recht, innert 10 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung mittels eingeschriebenem Brief kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle wird Ihnen Cotravel alle von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen schnellstmöglich zurückerstatten. 4. RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN/ÄNDERUNGEN Grundsätzlich muss eine Annullation bzw. Änderung schriftlich erfolgen. Cotravel hält sich an die Reisehinweise des EDA und/oder des BAG. Sollten diese Bundesstellen vor Reisen in ein von Ihnen gebuchtes Land abraten, werden keine Annullationsgebühren fällig, jedoch können Bearbeitungsgebühren gemäss Ziffer 4.1, Versicherungsprämien und evtl. Visaspesen verlangt werden. Wird vom EDA oder vom BAG nicht ausdrücklich vor Reisen in Ihr gebuchtes Land abgeraten, gelten die nachfolgenden Bedingungen: 4.1. Bearbeitungsgebühren: Bis zu Beginn der Annullationsfristen (siehe 4.2) erheben wir für Annullationen und Änderungen (Namensänderungen oder Änderungen des Reisedatums) eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 40.- pro Person. Hinzu kommen eventuelle Kommunikationsspesen. Nach Beginn der Annullationsfristen gelten die Bedingungen gemäss Ziffer 4.2. Für Spezialwünsche ausserhalb des ausgeschriebenen Gruppenarrangements (z.B. für einen individuellen Stop-Over bei Hin- oder Rückreise oder für individuelle Hin- oder Rückreiserouten- und Zeiten) berechnen wir für die Bearbeitung Fr. 100.- pro Stunde. Diese Bearbeitungsgebühr ist durch die Annullationskostenversicherung nicht gedeckt.

4.2 Kosten einer Annullation/Änderung Treten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung von der Reise zurück (der Rücktritt muss mittels eingeschriebenem Brief erfolgen), so müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises erheben (Ausnahmen sind unter Ziffer 4.2.1 aufgeführt). Die nachfolgenden Regelungen gelten auch für Änderungen. Bis 45 Tage vor Abreise 30% 44-20 Tage vor Abreise 50% 19-0 Tage vor Abreise 100% 4.2.1 Ausnahme: No-show - Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebungen. Weitere allfällige Ausnahmen sind im Detailprogramm der jeweiligen Gruppenreise aufgeführt. 4.3 Ersatzperson Sollten Sie verhindert sein, so können Sie bei Cotravel grundsätzlich immer eine Ersatzperson Ihre Reise antreten lassen. In diesem Fall sind allerdings folgende Voraussetzungen zu beachten: Die Ersatzperson ist bereit, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen zu übernehmen, die Sie mit uns vereinbart haben. Die anderen an der Reise beteiligten Unternehmen (Hotels oder Flug- und Schifffahrtsgesellschaften) akzeptieren diese Änderung, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an den Flugtarifbestimmungen scheitern kann. Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visa, Impfvorschriften). Der Teilnahme Ihrer Ersatzperson an der Reise stehen keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegen. Diese Person und Sie haften solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten. 5. Haftung 5.1 Im Allgemeinen Als erfahrener Reiseveranstalter garantieren wir Ihnen im Rahmen unseres eigenen Reiseveranstaltungsangebotes - eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Flug- und Schifffahrtsgesellschaften, Busunternehmen, Hotels usw.) - eine korrekte Programmbeschreibung zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses - die fachmännische Organisation Ihrer Reise Wir verpflichten uns, das von Ihnen ausgewählte Reisearrangement mit allen erforderlichen Leistungen programmgemäss im Rahmen der vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen abzuwickeln. Wir weisen aber auch darauf hin, dass spezielle Kundenwünsche gerne angefragt, aber nicht bestätigt oder garantiert werden können. 5.2 Unsere Haftung Cotravel entschädigt Sie für den Ausfall oder die unrichtige Erbringung vereinbarter Leistungen oder für Ihnen zusätzlich entstandene Kosten (unter Vorbehalt von Kapitel 6 und 7), soweit es der Cotravel-Reiseleitung oder der örtlichen Cotravel-Vertretung nicht möglich war, Ihnen an Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein eigenes Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung ist jedoch auf insgesamt den zweifachen Reisepreis beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Ist das Interesse an einer Reise zu gering, so hat Cotravel das Recht, die Reise bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Von den Teilnehmern geleistete Zahlungen werden vollumfänglich und ohne Abzug zurückerstattet. Keine Haftung können wir übernehmen, falls infolge Flugverspätungen oder Streiks Programmänderungen erfolgen müssen. Ebenso haften wir nicht für Programmänderungen, die auf höhere Gewalt (dazu gehören bei Schiffsreisen auch Niedrig- und Hochwasser), behördliche Anordnungen oder Verspätungen von Dritten, für die wir nicht einzustehen haben, zurückzuführen sind. Wird ein von Cotravel engagierter Fachreferent/-begleiter nachweislich krank, muss Cotravel dafür sorgen, dass ein gleichwertiger (kompetenter) Ersatz gestellt wird. Dieses Ereignis berechtigt den/die ReiseteilnehmerIn nicht, von der Buchung zurückzutreten. Wird eine Wandertour im Alpenraum wetterbedingt oder aufgrund höherer Gewalt annulliert (Original- oder Verschiebedatum), so werden Bearbeitungskosten in der Höhe von Fr. 50,- pro Person bei der Rückerstattung in Abzug gebracht. Zieht ein Ereignis höherer Gewalt (z.B. Flugstreiks oder -verspätungen) während der Reise Zusatzkosten nach sich, so hat Cotravel das Recht, die Kosten beim Teilnehmer einzufordern. 5.3 Unfälle und Erkrankungen Cotravel übernimmt die Haftung für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während der Reise, sofern diese von Cotravel oder einem von Cotravel beauftragten Unternehmen (Partneragentur) schuldhaft verursacht wurde. Bei Todesfall, Körperverletzung oder Erkrankung, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder mit der Benützung von Transportunternehmen (Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Eine weitergehende Haftung von Cotravel ist in diesen Fällen ausgeschlossen. 5.4 Haftungsbeschränkung bei Flugreisen Eine Beförderung im internationalen Luftverkehr kann dem Montrealer Übereinkommen unterliegen, sofern sowohl der vereinbarte Abgangs- als auch der Bestimmungsort im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates liegen. Es kann ebenfalls Anwendung finden, wenn Abgangs- und Bestimmungsort zwar im Hoheitsgebiet nur eines Vertragsstaates liegen, aber eine Zwischenlandung in dem Hoheitsgebiet eines anderen Staates vorgesehen ist, selbst wenn dieser kein Vertragsstaat ist. Das Montrealer Übereinkommen regelt die Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung, für Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Gepäck sowie für Verspätung und kann diese beschränken. Den Text des Montrealer Übereinkommens finden Sie unter einem Link auf «www.terminal1.ch». Für Staaten, die das Montrealer Übereinkommen nicht oder noch nicht unterzeichnet und ratifiziert haben, kann gegebenenfalls das Warschauer Abkommen inkl. seiner diversen Zusatzprotokolle gelten. 5.5 Sachschäden Cotravel übernimmt die Haftung bei Diebstählen und Verlusten, die während einer Reise mit Cotravel geschehen, falls der CotravelReiseleitung oder einem von Cotravel beauftragten Unternehmen ein Verschulden zur Last fällt. In diesem Fall bleibt die Haftung auf den unmittelbaren Schaden beschränkt, jedoch höchstens auf die zweifache Höhe des Reisepreises für die geschädigte Person. Bei Schäden oder Verlusten, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder Benützung von Transportunternehmen (Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Eine weitergehende Haftung von Cotravel ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.

5.6 Sicherstellung der Kundengelder Wir sind Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantieren Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Buchung einbezahlten Beträge. Detaillierte Informationen finden Sie unter www.srv.ch. 6. Sie sind mit Ihrem Reisearrangement nicht zufrieden 6.1 Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich unserer Cotravel-Reiseleitung bzw. dem Cotravel-Vertreter oder dem Leistungsträger bekanntgeben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. Führt Ihre Intervention zu keiner angemessenen Lösung, so sind Sie verpflichtet, von unserer Reiseleitung bzw. der örtlichen Cotravel-Vertretung oder dem Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Die örtliche Vertretung, Leistungsträger etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen. 6.2 Sie sind berechtigt, die Mängel Ihrer Reise selber zu beheben, sofern die Cotravel-Reiseleitung bzw. die örtliche CotravelVertretung oder der Leistungsträger nicht spätestens innert 48 Stunden eine angemessene Lösung anbietet. Die dadurch entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Haftung von Cotravel gegen Beleg ersetzt. Ist die Fortsetzung der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort aufgrund schwerwiegender Mängel nicht zumutbar, so müssen Sie unbedingt von der örtlichen Cotravel-Vertretung bzw. der Cotravel-Reiseleitung oder dem Leistungsträger eine entsprechende Bestätigung darüber, dass Sie reklamiert haben und warum, einholen. Diese sind verpflichtet Ihre Beschwerde schriftlich festzuhalten. Die örtliche Vertretung, Leistungsträger etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen. 6.3 Ihr Ersatzbegehren und die Bestätigung der Cotravel-Reiseleitung bzw. der örtlichen Cotravel-Vertretung oder des Leistungsträgers ist spätestens innerhalb von 4 Wochen nach der vereinbarten Beendigung Ihrer Reise schriftlich und wenn möglich unter Vorlage von Beweismitteln beim Cotravel-Sitz in Allschwil einzureichen. Falls Sie diese Bedingungen nicht einhalten, erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch. 7. Programmänderungen, Nichtdurchführung oder Abbruch der Reise durch COTRAVEL 7.1 Die von uns angebotenen Reisen basieren auf einer Mindestbeteiligung, die unterschiedlich sein kann. Wird die für Ihre Reise massgebliche Mindestbeteiligung nicht erreicht, so ist Cotravel berechtigt, diese bis spätestens 30 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn zu annullieren. In diesem Falle bemühen wir uns selbstverständlich, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, so erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. 7.2 Cotravel behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel-Typ, Fluggesellschaften, Ausflüge usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. In seltenen Fällen ist Cotravel auch gezwungen, Ihre Reise aus Gründen, die ausserhalb ihrer Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen, sei es zu Ihrer Sicherheit oder aus anderen zwingenden Umständen, wie z.B. Nichterteilung oder Entziehung von Landerechten, höhere Gewalt (dazu gehören bei Schiffsreisen auch Niedrig- und Hochwasser sowie verspätete Eröffnungen von Hotels), kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks usw. Cotravel ist jedoch bemüht, Sie in solchen Fällen so rasch wie möglich zu informieren und Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten. 7.3 Muss Cotravel eine von Ihnen bereits bezahlte Reise ändern, so dass ein objektiver Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhalten Sie von Cotravel eine Rückvergütung. Entstehen jedoch nach Abschluss des Reisevertrages aus einem unter Ziffer 3.5 oder 7.2 erwähnten Grund Mehrkosten, kann es für Sie zu einer Preiserhöhung kommen. Beträgt diese mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Reisepreises, steht Ihnen das Recht zu, innert 10 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. 8. Vorzeitiger Abbruch oder Änderungen während der Reise durch Sie Falls Sie die Reise aus irgendeinem Grunde vorzeitig abbrechen müssen oder Leistungen daraus ändern wollen, sind wir grundsätzlich zu keiner Rückerstattung verpflichtet. Im weiteren empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Rückreisekostenversicherung, die, wenn Sie die Reise aus einem dringenden Grund (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen etc.) vorzeitig abbrechen müssen, für die entstehenden Kosten aufkommt. Die Cotravel-Reiseleitung bzw. die örtliche CotravelVertretung werden Ihnen bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise oder bei Änderungswünschen so weit wie möglich behilflich sein. 9. Pass, Visa, Impfungen 9.1 Das detaillierte Reiseprogramm enthält Angaben zu den Pass- und Visavorschriften sowie zu den gesundheitspolizeilichen Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind, und zwar auf dem Stand im Zeitpunkt der Drucklegung der Reiseprogramme. Allfällige danach bekanntwerdende Änderungen wird Ihnen Cotravel bei Vertragschluss mitteilen und Ihnen die Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente nennen. Auf Wunsch besorgt Ihnen Cotravel gerne die Einholung allfällig erforderlicher Visa. Die Einholungskosten werden Ihnen gemäss Angaben auf der Anmeldekarte in Rechnung gestellt. 9.2 Cotravel kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder nicht erhaltener Visa. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich. 10. Flüge Unsere detaillierten Reiseprogramme umfassen Reisen mit Flugzeugen des regulären Linienverkehrs sowie Sonderflugprogramme mit Flugzeugen schweizerischer und ausländischer Gesellschaften. Falls nichts anderes angegeben ist, fliegen Sie bei allen CotravelReisen in der Economy-Klasse. Beachten Sie, dass mittlerweile die meisten Fluggesellschaften nur noch Nichtraucher-Plätze anbieten. Die publizierten Flugpläne, Fluggesellschaften und Flugzeugtypen können ändern. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie Ihre zu diesem Zeitpunkt gültigen Flugpläne. Diese können jedoch noch kurzfristigen Änderungen unterworfen sein. 10.1 Elektronisches Flugticket/E-Ticket Sorgloses Reisen ermöglicht das elektronische Flugticket, das so genannte E-Ticket. Alle Fluggesellschaften arbeiten nach dem Prinzip des papierlosen Flugtickets. Der Vorteil für den Reisenden liegt auf der Hand: Sie können es nicht mehr verlieren und es kann auch nicht gestohlen werden. Das Flugticket wird im Reservationssystem und Check-in-Programm der Fluggesellschaften gespeichert. Der Reisende weist sich lediglich mit Reisepass oder Identitätskarte beim Check-in aus. Für Flüge mit Fluggesellschaften, die das elektronische Ticket anbieten, stellt Cotravel ausschliesslich E-Tickets aus.

10.2 Gruppentarife Unsere Reisen mit Linienflug basieren in der Regel auf Gruppentarifen. Das bedeutet, dass alle Teilnehmer sämtliche Flugstrecken gemeinsam zurückzulegen haben. Abweichungen, falls diese von der Fluggesellschaft akzeptiert werden, haben einen UmbuchungsZuschlag zur Folge, der Ihnen auf Anfrage bekanntgegeben wird. 10.3 Verspätungen Die Überlastung von Flugstrassen, Start- und Landezeitfenstern («Slots»), Flugzeug-Standplätzen sowie technische Ursachen usw. können Verspätungen verursachen. Der Reiseveranstalter hat auf Verspätungen grundsätzlich keinen Einfluss. Bei der Planung Ihrer Rückreise zum Wohnort empfehlen wir Ihnen, zwischen der flugplanmässigen Ankunft Ihres Fluges in der Schweiz und der Abfahrt des letzten Zuges an Ihren Wohnort mindestens 2 Stunden einzuplanen. Der Reiseveranstalter ist nicht haftbar für aufgrund von Verspätungen entstandene Schäden oder Spesen. 11. Einzelzimmer Cotravel macht Sie darauf aufmerksam, dass unter Umständen die Einzelzimmer trotz teilweise erheblichen Mehrkosten nicht denselben Komfort aufweisen wie Doppelzimmer. Die Ausstattung entspricht nicht immer derjenigen von Doppelzimmern, oder es müssen Einbussen in Bezug auf die Lage in Kauf genommen werden. 12. Datenschutz Für Cotravel ist der Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten von grosser Wichtigkeit. Cotravel hält sich bei der Beschaffung und Nutzung von Personendaten an die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. Wenn Sie eine Reisebuchung tätigen, werden neben Ihren Kontaktangaben regelmässig zusätzlich folgende Informationen gespeichert: Reisedaten, Reiseroute/Destination, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen über Ihre Mitreisenden, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen etc. sowie andere Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während Ihrer Reise etc.) sowie im Falle von Reklamationen können weitere Informationen beschafft und gespeichert werden. 12.1 Weitergabe an Dritte Ihre Daten können unter Einhaltung der datenschutz-rechtlichen Bestimmungen an Dritte weitergegeben werden, welche diese im Rahmen eines Auftragsverhältnisses für Cotravel oder andere Unternehmen der Kuoni-Gruppe bearbeiten, wobei auch ein Datentransfer ins Ausland erfolgen kann. Ihre Daten dürfen innerhalb der Kuoni-Gruppe weitergegeben und von den anderen Unternehmen der Kuoni-Gruppe im selben Ausmass genutzt werden, wie sie Cotravel nutzen kann. Sie werden vertraulich behandelt und anderen Dritten nicht zugänglich gemacht, es sei denn, dass dies zur Geschäftsabwicklung notwendig ist, vom geltenden Recht und namentlich den zuständigen Behörden gefordert wird oder zur Wahrung bzw. Durchsetzung berechtigter Interessen von Cotravel oder anderen Unternehmen der Kuoni-Gruppe notwendig ist. 12.2 Verwendung der Daten Die gesammelten Daten werden nach Treu und Glauben behandelt und zur Geschäftsabwicklung verwendet. Sie können von Cotravel und den anderen Unternehmen der Kuoni Gruppe auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken genutzt werden. Somit kann Ihnen Cotravel Angebote und Informationen zukommen lassen, die für Sie persönlich interessant sind. Selbstverständlich können Sie die Zusendung von Informationen jederzeit ablehnen. Wenden Sie sich dazu bitte an [email protected] oder +41 61 308 33 00. 12.3 Persönlichkeitsprofil und besonders schützenswerte Personendaten Wir weisen Sie darauf hin, dass die Zusammenstellung der erhobenen Daten ein vom Schweizer Datenschutzgesetz so genanntes «Persönlichkeitsprofil» darstellen kann (je nach der Art und dem Umfang der vorhandenen Daten). Ein Persönlichkeitsprofil besteht, wenn die Zusammenstellung der Daten die Beurteilung wesentlicher Aspekte Ihrer Persönlichkeit erlaubt. Cotravel ist Inhaberin der Datensammlung und kann die Daten an andere Unternehmen der Kuoni-Gruppe sowie an Dritte weitergegeben, welche diese im Rahmen eines Auftragsverhältnisses für Cotravel oder andere Unternehmen der Kuoni-Gruppe bearbeiten, wobei auch ein Datentransfer ins Ausland erfolgen kann. Durch Ihre Buchung erteilen Sie Cotravel und den anderen Unternehmen der Kuoni-Gruppe auch Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Bearbeitung eines allfälligen Persönlichkeitsprofils zu den obgenannten Zwecken. Unter Umständen kann es auch vorkommen, dass Cotravel über Daten verfügt, die vom Schweizer Datenschutzgesetz als so genannte «besonders schützenswerte Personendaten» eingestuft werden, z.B. wenn Sie für Ihre Flugreise eine besondere Mahlzeit bestellen, welche Rückschlüsse auf Ihre Glaubensrichtung zulässt, wenn Sie uns über eine Behinderung informieren, von welcher wir zur Planung und Durchführung Ihrer Reise Kenntnis haben müssen oder wenn unsere Vertretung vor Ort Sie bei gesundheitlichen Problemen unterstützt. Diese besonders schützenswerten Daten werden von Cotravel nur zur Geschäftsabwicklung genutzt, eine weitergehende Nutzung findet nicht statt. Indem Sie eine Buchung tätigen, erteilen Sie Cotravel auch Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten zum Zweck der Geschäftsabwicklung. 12.4 Besonderes betreffend Flugreisen Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über Ihre Reise in und aus diesen Ländern aus Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Sie ermächtigen Cotravel bzw. die jeweilige Fluggesellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogene Daten über Sie als Passagier, so genannte «Passenger Name Record (PNR)» Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Ihr vollständiger Name, Geburtsdatum, Ihre vollständige Wohnadresse, Telefonnummern, Informationen über Ihre Mitreisenden, Datum der Buchung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Ihr Reisestatus und Ihre Reiseroute, Frequent-Flyer-Nummer, Informationen über Ihr Gepäck, alle PNR-Änderungen in der Vergangenheit, usw. Sie nehmen zur Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht. 12.5 Teilnehmerliste Cotravel fertigt im Vorfeld jeder Reise eine Teilnehmerliste an, die den Teilnehmern ausgehändigt wird. Wer nicht auf dieser Liste erscheinen möchte, teile uns dies bitte schriftlich zum Zeitpunkt der Anmeldung mit. 13. Copyright Cotravel, Allschwil 14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und Cotravel ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für sämtliche Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Basel-Stadt.

15. Ombudsman 15.1 Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung können Sie den Ombudsman der Schweizer Reisebranche anrufen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns bzw. dem Reisebüro, bei welchem Sie die Reise gebucht haben, eine ausgewogene und faire Einigung zu erzielen. 15.2 Die Adresse des Ombudsmans lautet: Ombudsman der Schweizer Reisebranche Postfach 1422 4601 Olten 16. Versicherung 16.1 Annullationskostenversicherung ist Sache der Reiseteilnehmer/-innen. 16.2 Wir empfehlen den Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung welche auch eine 24 h Personen Assistance im Ausland beinhaltet. Der Abschluss einer Annullationskostenversicherung (Secure Trip) bei der Schweizerischen Mobiliarversicherung können Sie bei Ihrer schriftlichen Anmeldung bei uns bestellen. Kuoni Reisen AG - Cotravel, Allschwil, im Januar 2012

Kuoni Reisen AG cotravel Baslerstrasse 364 CH-4123 Allschwil T +41 (0) 61 308 33 00 F +41 (0) 61 308 33 10 [email protected] www.cotravel.ch