Leitfaden zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten

Reinhold-Würth-Hochschule, Autor: Prof. Dr. Siegfried Kling Leitfaden zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten 1. Präambel Das Verfassen von wiss...
Author: Hermann Lorentz
1 downloads 0 Views 165KB Size
Reinhold-Würth-Hochschule, Autor: Prof. Dr. Siegfried Kling

Leitfaden zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten 1.

Präambel

Das Verfassen von wissenschaftlichen Abhandlungen ist ein wichtiger Bestandteil des akademischen Arbeitens. Zusammengefasst geht es darum, wissenschaftliche Fragestellungen zu analysieren und anschließend auf strukturierte, logisch nachvollziehbare Weise in einer schriftlichen Abhandlung zu beantworten. Die Studierenden machen erfahrungsgemäß in Seminararbeiten ebenso wie in Bachelor- und Master-Thesen immer wieder dieselben oder ähnliche Fehler, die auch bei einer guten inhaltlichen Arbeit zu einer schlechten Zensierung oder zur Nicht-Annahme der Arbeit bzw. dem Nicht-Bestehen der betreffenden Prüfungsleistung führen können. Der vorliegende Leitfaden beinhaltet eine Zusammenfassung der wichtigsten beim Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten zu beachtenden Regeln. Diese Regeln sind überwiegend allgemeingültige Regeln. Lediglich im formalen Bereich gibt es teilweise unterschiedliche Vorgaben von verschiedenen Hochschulen, Fachbereichen und Lehrstühlen bzw. Professoren. Dieser Leitfaden ist im allgemeinen und im formalen Bereich verbindlich für das Anfertigen von Proseminararbeiten, Seminararbeiten sowie Bachelor- und Master-Thesen bei Prof. Dr. Siegfried Kling an der Hochschule Heilbronn. Verschiedene andere Professorinnen und Professoren der Hochschule Heilbronn, insbesondere des Studienganges Betriebswirtschaft und Kultur-, Freizeit- und Sportmanagement am Campus Künzelsau der Hochschule Heilbronn (Reinhold-Würth-Hochschule) empfehlen ebenfalls die Verwendung des vorliegenden Leitfadens oder geben seine Verwendung sogar verbindlich vor. Im Zweifelsfalle wird den Studierenden empfohlen, die Verwendung des Leitfadens mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer abzusprechen, bei der/dem die jeweilige Arbeit eingereicht wird. Achtung: Aus gegebenem Anlaß wird darauf hingewiesen, dass Prof. Kling nur dann als Ansprechpartner für Fragen betreffend den Leitfaden oder ergänzend zum Leitfaden zur Verfügung steht, wenn er auch als Betreuer der wissenschaftlichen Arbeit fungiert, für die der Leitfaden

Leitfaden für wissenschaftliche Arbeiten, Stand: 2.12.2016

S. 1

Reinhold-Würth-Hochschule, Autor: Prof. Dr. Siegfried Kling

verwendet wird. Sind andere Personen Betreuer der betreffenden Arbeit, so sind diese Personen im Falle von Fragen zu konsultieren. 2.

Das Einlesen und die Erstellung einer Gliederung

Im Anschluss an den Erhalt bzw. die Vereinbarung des Themas der wissenschaftlichen Arbeit sollte sich die Studentin/ der Student durch die Sichtung der Literatur in das Thema einarbeiten. Dabei sollte vom allgemeinen zum speziellen hin vorgegangen werden. Das bedeutet, dass im Regelfall zunächst die Standard-Lehrbücher bzw. Fachbücher zu sichten sind, die sich mit dem Thema oder Teilaspekten des Themas befassen. Eine Arbeit zum Thema „Die aktuelle Wirtschaftspolitik in Griechenland“ erfordert auf jeden Fall zunächst die Erarbeitung einer Arbeitsdefinition für den Begriff „Wirtschaftspolitik“, wobei die Standardnachschlagewerke wie bspw. „Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik“ heranzuziehen sind und nicht etwa eine Trivialquelle wie bspw. Wikipedia. Erst nach dem Nachlesen der Grundlagen und der Definition der wichtigsten in der Arbeit verwendeten Begriffe sollte man im zweiten Schritt die Suche nach spezieller Literatur beginnen. Nach dem Einlesen in das Themengebiet sollte eine Grobgliederung erstellt werden, die im Verlauf der weiteren Arbeit – eventuell in Rücksprache mit der Betreuerin/ dem Betreuer – nach und nach zu verfeinern ist. Die grundsätzliche Struktur der Grobgliederung ist nachfolgend allgemein dargestellt: 1.

Einleitung

2.

Grundlegung

3.

Hauptteil (Punkt 1 des Hauptteils

4.

Hauptteil (Punkt 2 des Hauptteils)

5.

Hauptteil (Punkt 3 des Hauptteils)

6.

Zusammenfassung und Ausblick

Dabei gilt folgende Seitenaufteilung zwingend: Die Einführung (Punkt 1 und 2) sollte maximal 20 % des Volumens der Arbeit ausmachen (im Proseminar maximal 2 von 8 Seiten). Der Schlussteil (Punkt 6) sollte maximal Leitfaden für wissenschaftliche Arbeiten, Stand: 2.12.2016

S. 2

Reinhold-Würth-Hochschule, Autor: Prof. Dr. Siegfried Kling

10 % der Arbeit umfassen (im Proseminar max. 1 von 8 Seiten). Somit verbleiben für den Hauptteil, der mindestens aus zwei Hauptgliederungspunkten bestehen muss, mindestens 70 % des Volumens der Arbeit (im Proseminar mindestens 5 Seiten). Eine Ausnahme hiervon ist dann möglich, wenn die Einführung in einem Punkt „Grundlagen“ auch schon Informationen enthält, die ganz oder teilweise dem Hauptteil der Arbeit zugerechnet werden können. Die Einführung kann aus einem Punkt, zwei Punkten (wie im vorstehenden Schema) oder auch aus mehr Punkten bestehen. Das Thema: „Die Olympischen Winterspiele 2014 in Sotschi - Stand der Vorbereitungen und Perspektiven -“ könnte bspw. wie folgt untergliedert werden: 1.

Einführung

2.

Grundlagen

3.

Finanzierung der Olympischen Winterspiele 2014

4.

Bauten und Infrastrukturinvestitionen für die Olympischen Winterspiele 2014

5.

Perspektiven für die Stadt Sotschi, die Region Krasnodar und die Russische Förderation

6.

Zusammenfassung und Ausblick

Keinesfalls darf ein Hauptgliederungspunkt genauso oder fast genauso lauten bzw. sinngemäß denselben Inhalt haben wie ein Haupt- oder Untergliederungspunkt oder die Themenstellung der Arbeit selbst. In einer Arbeit mit dem Thema „Die aktuelle wirtschaftliche Situation in Polen“ wäre also folgende Untergliederung der Hauptgliederungspunkte keinesfalls zulässig: 1.

Einführung und Grundlegung

2.

Wirtschaftliche Situation in Polen

4.

Kennzahlen zur wirtschaftlichen Situation

5.

Die wichtigsten Branchen der polnischen Volkswirtschaft

6.

Zusammenfassung und Ausblick

Angemessen wäre hingegen beispielsweise:

Leitfaden für wissenschaftliche Arbeiten, Stand: 2.12.2016

S. 3

Reinhold-Würth-Hochschule, Autor: Prof. Dr. Siegfried Kling

1.

Einführung und Grundlegung

2.

Grundsätzliches zur wirtschaftlichen Situation in Polen

4.

Volkswirtschaftliche Kennzahlen zur wirtschaftlichen Situation in Polen

5.

Die wichtigsten Branchen der polnischen Volkswirtschaft

6.

Zusammenfassung und Ausblick

Die Gliederung bildet den Bauplan der wissenschaftlichen Arbeit und muss als roter Faden die Vorgehensweise, die gesetzten Schwerpunkte und die logische Zerlegung des Themas aufzeigen. Die Gliederung bildet zugleich auch das Inhaltsverzeichnis der Arbeit, welches in der späteren textlichen Ausarbeitung mit Seitenangaben zu versehen ist. Die Positionen der Gliederung müssen mit den Überschriften der Abschnitte im Text genau übereinstimmen und deren Inhalt knapp und zutreffend kennzeichnen. Die Gliederung muss in sich logisch, vom

Allgemeinen

zum

Besonderen

gehend,

aufgebaut

sein.

Die

Gliederungspunkte auf einer Unterebene müssen auch tatsächlich unter dem entsprechenden

Oberpunkt

zusammenfassbar

sein.

Bspw.

dürfen

die

Untergliederungspunkte 2.1. bis 2.4. nur Unterpunkte eines übergeordneten Themenpunktes 2. erläutern. Eine Untergliederungsebene muss jeweils mindestens zwei Unterpunkte auf gleicher Ebene aufführen. Unzulässig ist z.B folgende Gliederung: 2.

Wichtige Bereiche der Kulturwirtschaft 2.1. Sprechtheater und Musiktheater 2.1.1. Sprechtheater 2.1.2. Musiktheater

3.

Wichtige Bereiche der Sportwirtschaft

Zulässig wäre hingegen:

2.

Wichtige Bereiche der Kulturwirtschaft 2.1. Sprechtheater und Musiktheater 2.1.1. Sprechtheater 2.1.2. Musiktheater 2.2. Museen und Ausstellungen

3.

Wichtige Bereiche der Sportwirtschaft

Leitfaden für wissenschaftliche Arbeiten, Stand: 2.12.2016

S. 4

Reinhold-Würth-Hochschule, Autor: Prof. Dr. Siegfried Kling

Ferner ist dringend darauf zu achten, dass jede Gliederungsüberschrift dieselbe Schriftart und Schriftgröße wie alle anderen Gliederungsüberschriften auf derselben Ebene verwendet. Im obigen Beispiel ist bspw. die erste Ebene in der Schriftart „Arial 12, fett“ gehalten. Das muss dann für alle Punkte 1., 2., 3. usw. gelten. Die zweite und die dritte Ebene sind in der Schriftart „Arial 12, nicht fett“ gehalten, das muss dann für alle Unterpunkte 2.1., 2.2., 3.1. usw. sowie 2.1.1., 2.1.2., 3.1.1., usw. gelten. Dasselbe gilt analog für die Einrückungen der verschiedenen Gliederungsebenen und für die Zeilen- und Absatzabstände. Außerdem sollten niemals mehr als 9 Unterpunkte auf gleicher Ebene stehen. Eine Detailgliederung für das o.g. Thema könnte bspw. lauten: 1.

Einführung

2.

Grundlagen 2.1. Vorgehensweise und Ablauf der Arbeit 2.2. Grundsätzliche Informationen zu der Stadt Sotschi und zu der Region Krasnodar 2.3. Die Vergabe der Olympischen Winterspiele 2014

3.

Finanzierung der Olympischen Winterspiele 2014 3.1. Überblick über den Finanzierungsbedarf 3.2. Finanzierung aus staatlichen Mitteln 3.3. Finanzierung durch Sponsoren bzw. Mäzene

4.

Bauten und Infrastrukturinvestitionen für die Olympischen Winterspiele 2014 4.1. Die geplanten Bauten und Sportanlagen und ihr aktueller Fertigungsstellungsstand 4.2. Die geplanten Infrastrukturinvestitionen und ihr aktueller Fertigungsstellungsstand 4.3. Exkurs: Umsiedlung von Bewohnern“

5.

Perspektiven für die Stadt Sotschi, die Region Krasnodar und die Russische Förderation 5.1. Perspektiven für die Stadt Sotschi und die Region Krasnodar 5.2. Perspektiven für die Russische Förderation

6.

Zusammenfassung und Ausblick

Leitfaden für wissenschaftliche Arbeiten, Stand: 2.12.2016

S. 5

Reinhold-Würth-Hochschule, Autor: Prof. Dr. Siegfried Kling

3.

Die Ausarbeitung des Textes

Die inhaltliche Ausarbeitung der Thesis beginnt mit einer Einführung in das Thema. Die Einführung sollte kurz und zielgerichtet an die Problemstellung heranführen und eine Erläuterung zur gewählten Vorgehensweise und Methodik sowie zu eventuell erforderlichen bzw. für erforderlich gehaltenen Einschränkungen des Themenkreises beinhalten. Anschließend sollte der Verfasser/die Verfasserin die wichtigsten in der Themenstellung und in der Arbeit verwendeten Fachbegriffe definieren. Hierzu ist zuerst auf betriebswirtschaftliche Standardliteratur zurückzugreifen. Behandelt ein Thema bspw. die Wirtschaftspolitik Griechenlands, ist erst der Begriff Wirtschaftspolitik zu definieren. Hierzu ist zunächst zu prüfen, ob es in der Bibliothek ein Grundlagenwerk dazu gibt; im Beispielfall wäre das u.a.: Verlag Franz Vahlen GmbH (Hrsg.), Vahlens Kompendium 1/2 der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik. Auf nicht wirtschaftswissenschaftliche Literatur, wie z.B. den Brockhaus und OnlineNachschlagewerke ohne Verfasserangabe für die einzelnen Inhalte wie z.B. Wikipedia,

Schülerlexikon.de

etc.

sollte

man

nur

in

sehr

speziellen

Ausnahmefällen zurückgreifen. Der Ausnahmefall sollte hierbei in einer Fußnote oder im Text begründet werden. Für das Beispielthema „Die Wirtschaftspolitik Griechenlands“ könnte der erste Gliederungspunkt somit lauten: 1.

2.

Grundlegung 1.1.

Einführung

1.2.

Eingrenzung des Themas und Vorgehensweise

1.3.

Begriffsabgrenzung Wirtschaftspolitik

...........

Bei der Ausformulierung des Textteiles ist auf eine logische Gedankenführung, eine nachvollziehbare und überzeugende Argumentation, zutreffende Formulierungen, einen sachlichen neutralen Stil und gehobenen sprachlichen Ausdruck (Verzicht auf umgangssprachliche Formulierungen und reißerische Zeitungsformulierungen) zu achten. Die Verwendung des Präsenz bei der Schilderung von in der Vergangenheit liegenden Begebenheiten (praesens historicum) ist zu

Leitfaden für wissenschaftliche Arbeiten, Stand: 2.12.2016

S. 6

Reinhold-Würth-Hochschule, Autor: Prof. Dr. Siegfried Kling

vermeiden. Diese Ausdrucksform wird in der Regel in Romanen und Zeitungen verwendet, ist jedoch in der wissenschaftlichen Literatur nicht zulässig. Eine ausgewogene Arbeit beinhaltet stets einen Schlussteil. Dieser kann – je nach Inhalt – wie folgt lauten: „Zusammenfassung und Fazit“, „Zusammenfassung und Ausblick“, „Kritische Würdigung“ etc. Im Schlussteil kann der Verfasser seine eigene Meinung anbringen. Diese ist allerdings sachlich zu begründen und objektiv zu formulieren. Die Ich-Form ist auf jeden Fall zu vermeiden, selbiges gilt für die Wir-Form. Äußert der Verfasser irgendwo im Schlussteil oder irgendwo sonst in der Arbeit seine eigene Meinung, so kann er dies bspw. wie folgt formulieren: „Nach der fachlichen Einschätzung des Verfassers ....“ oder „Der Verfasser zieht hieraus den Schluss, dass ...“. Nach Fertigstellung des Textes sollte die gesamte Arbeit durch einen Dritten (evtl. auch zwei Dritte) Korrektur gelesen werden. Hierbei ist die Grammatik, Rechtschreibung und Formatierung ebenso zu überprüfen wie die Verständlichkeit der Argumentation. Man sollte beachten, dass eine inhaltlich an sich gute Arbeit durch formale Mängel beträchtlich abgewertet werden kann. Ist eine Arbeit bereits inhaltlich am Rande des „bestanden“ so kann das äußere Erscheinungsbild

zum

„Zünglein

an

der

Waage“

werden.

Eine

Proseminararbeit mit mehr als 25 Rechtschreibe-, Grammatik- und Zeichensetzungsfehlern

wird

grundsätzlich

nicht

zur

Korrektur

angenommen bzw. als nicht bestanden bewertet. Die Verfasserin/ der Verfasser einer Arbeit muss in der Lage sein, jeden in ihrer/ seiner Arbeit verwendeten Fachbegriff und erklärten Zusammenhang bzw. Sachverhalt auf Nachfrage eindeutig erklären zu können. Wenn die Verfasserin/ der Verfasser bei der Korrekturbesprechung oder in der mündlichen Prüfung darum gebeten wird, einen Begriff oder eine Passage der Arbeit zu erläutern und sie/ er ist dazu nicht in der Lage oder gibt eine falsche Erklärung ab, so kann dies zum Nicht-Bestehen der Arbeit insgesamt führen. Die in der Arbeit verwendeten Quellen sind an jeder Stelle und lückenlos anzugeben. Hierzu ist es unbedingt erforderlich, bereits während des Einlesens

Leitfaden für wissenschaftliche Arbeiten, Stand: 2.12.2016

S. 7

Reinhold-Würth-Hochschule, Autor: Prof. Dr. Siegfried Kling

und der darauffolgenden Stoffsammlung sowie der ersten Ausformulierung des Textes alle verwendeten Informationsquellen (Bücher, Zeitschriften und Zeitungen

sowie

Internetseiten

und

Medienquellen

jedweder

Form)

systematisch mit allen bibliographisch erforderlichen Angaben in einem alphabetisch sortierten Verzeichnis zu erfassen. Dabei ist nur ein Sortierungskriterium zulässig und zwar das deutsche Alphabet. Quellen, bei denen der Verfasser bekannt ist, sind nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Verfassers einzusortieren; Quellen, bei denen kein Verfasser ausfindig zu machen ist, sind nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Herausgebers einzusortieren bzw. wenn der Herausgeber eine Firma oder Institution ist, nach dem Anfangsbuchstaben des korrekten Firmen- oder Institutionsnamens des Herausgebers. Achtung: Zitierfähig sind im Normalfall nur Internetseiten, bei denen sich ein(e) einwandfrei als natürliche oder juristische Person identifizierbarer(e) Verantwortliche(r) im Impressum oder an anderer Stelle zu erkennen gibt. Diese(r) Verantwortliche(r)

ist

als

Herausgeber/

Herausgeberin

mit

dem

abgekürzten dahinter in stehenden Zusatz „Hrsg.“ in Klammern, also (Hrsg.), zu zitieren und zwar exakt in der Formulierung, wie es im Impressum angegeben ist. So ist bspw. die Internetseite transfermarkt.de keinesfalls mit www.transfermarkt.de zu zitieren, sondern mit Transfermarkt GmbH & Co. KG (Hrsg.). Generell ist die tatsächlich für eine Internetseite verantwortliche Person, Firma oder Institution mit ihrer exakten juristischen Bezeichnung zu nennen. Bei bekannten Quellen kann vereinfachend die Bezeichnung verwendet werden, die allgemein geläufig ist. So wird das Handelsblatt häufig wie folgt zitiert: Vgl. Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH & Co. KG … oder Handelsblatt.com …. Besser wäre es hier einfach zu schreiben: Vgl. Handelsblatt (Hrsg.), .... Quellen, die unter Wirtschaftswissenschaftlern nicht als allgemein bekannt vorausgesetzt werden können, sollten auf jeden Fall nach dem exakten Wortlaut der Bezeichnung der dahinter stehenden juristischen Person zitiert werden. Die Zitierweise im Einzelnen sollte einheitlich gestaltet sein, wie im nachfolgenden Punkt 4. dargestellt.

Leitfaden für wissenschaftliche Arbeiten, Stand: 2.12.2016

S. 8

Reinhold-Würth-Hochschule, Autor: Prof. Dr. Siegfried Kling

4.

Literaturrecherche, Zitieren und Zitierweise

Das Suchen und Sichten der für die Themenstellung relevanten Literatur ist eine wichtige Voraussetzung und bei manchen Themen sogar die wichtigste Voraussetzung für die erfolgreiche Anfertigung der Arbeit. Hierzu ist folgender Hintergrund zu beachten: Jede wissenschaftliche Arbeit, auch eine Seminararbeit stellt einen Baustein in dem Wissenschaftsgebäude des jeweiligen Faches dar. Damit eine Arbeit diese Bausteinfunktion erfüllen kann, muss sie unbedingt bei allen verwendeten Informationen deren Herkunft aufzeigen und zwar nicht pauschal im Literaturverzeichnis, sondern durch eine Fußnote am Ende jedes Satzes, der eine Fachinformation verarbeitet. Die Fußnote hat die wesentlichen bibliographischen Informationen zu nennen, die für das unmittelbare Auffinden der Quelle im Bedarfsfall benötigt werden. Bei Internetquellen genügt nicht die Angabe der Homepage, sondern es ist der Verfasser/die Verfasserin zu eruieren und zu zitieren. Ist dies nicht möglich, ist die verantwortliche Person bzw. die verantwortliche Firma oder Institution als (Hrsg.) zu nennen und der exakte Pfad anzugeben, den man im Browser eingeben muss, damit man die betreffende Information auf den Bildschirm bekommt. Zusätzlich ist das Datum anzugeben, an welchem diese Information

abgerufen

wurde.

Hierzu

setzt

man

hinter

den

Quellennachweis folgenden Klammerausdruck (Stand: 28.05.2015). Die Sammlung von Informationen und Literatur zum Thema beginnt man normalerweise mit der Sichtung des Inhalts- und Stichwortverzeichnisses der gängigen

Lehrbücher,

Lexika

und

Handwörterbücher.

Im

zweiten

Schritt

recherchiert man im Internet unter Verwendung der gängigen Suchmaschinen. Es wird darauf hingewiesen, dass Studierende der Hochschule Heilbronn über ihren studentischen Account die Möglichkeit haben, das Bibliotheksverzeichnis online zu sichten. ( URL: https://bsz.ibs-bw.de/aDISWeb/app?service=direct/0/Home/$DirectLink&sp=S127.0.0.1:23042 )

Über

http://www.hs-heilbronn.de/448329/06_elektronische_medien

können

zahlreiche

im

Bestand der Bibliothek befindliche ebooks und ejournals direkt von zu Hause aus gesichtet werden. Zusätzlich besteht über die Links, die sich unter http://www.hs-heilbronn.de/512551/02_datenbanken

finden, Zugriff auf verschiedene Daten-

Leitfaden für wissenschaftliche Arbeiten, Stand: 2.12.2016

S. 9

Reinhold-Würth-Hochschule, Autor: Prof. Dr. Siegfried Kling

banken, die den Online-Zugriff auf viele Fachzeitschriften, wie z.B. auch das Handelsblatt ermöglichen. Generell sollten zu jedem Thema über die Standardliteratur hinaus die hinsichtlich der Themenstellung relevanten Fachzeitungen und Fachzeitschriften der letzten 12 – 36 Monate auf relevante Artikel zum jeweiligen Thema durchgesehen werden. In der Betriebswirtschaftslehre ist dies auf jeden Fall immer das Handelsblatt sowie evtl. der Wirtschaftsteil der FAZ sowie bei gesellschaftspolitischen Themen auch die Wochenzeitung „Die Zeit“. Bei vielen Themen finden sich passende Literaturstellen in Standard- und Fachbüchern der Bibliothek. Diese sind zwingend zu analysieren und ggf. zu verwenden. Es genügt in diesem Fall nicht, sich ausschließlich auf OnlineQuellen zu beschränken. Für die Definition bzw. Abgrenzung von wirtschaftswissenschaftlichen und sonstigen Fachbegriffen sind seriöse wirtschaftswissenschaftliche Literaturquellen zu verwenden wie bspw. Handbuch der Volkswirtschaftslehre, das Kompendium der Betriebswirtschaft etc., keinesfalls jedoch Wikipedia oder irgendwelche andere nichtwissenschaftliche Internetquellen. Grundsätzlich sind Quellen nicht zitierfähig, wenn aus der Internetseite nicht erkennbar ist, welche natürliche(n) Person(en) oder welche juristische(n) Personen sich für den Inhalt als verantwortlich zeichnen. Die Nicht-Verwendung/Nicht-Berücksichtigung bzw. Nicht-Sichtung von Literaturquellen, die bei den Literaturhinweisen im Rahmen der Vergabe der betreffenden wissenschaftlichen Arbeit als Pflichtliteratur genannt werden, führt zu einem merklichen Notenabschlag und in speziellen Fällen zum Nicht-Bestehen der Arbeit. Zu vermeiden ist darüber hinaus, in unkritischer Weise die Informationen aus Quellen zu übernehmen, die bei den zu diskutierenden Fachthemen als parteiisch gelten müssen. Schreibt man bspw. eine Seminararbeit über den Kündigungsschutz in Deutschland, so sollte man weder die Gewerkschaften noch die Arbeitgeberverbände als wertneutrale Informationsquellen zitieren. Falls man eine Quelle in einem derartigen Falle trotzdem zitiert, so ist eine distanzierte

Leitfaden für wissenschaftliche Arbeiten, Stand: 2.12.2016

S. 10

Reinhold-Würth-Hochschule, Autor: Prof. Dr. Siegfried Kling

Formulierung zu verwenden, wie bspw. „nach Meinung der Gewerkschaften …..oder …. nach Aussage von …etc.“. Ähnliches gilt für Informationen, die von einer Firmen-Homepage übernommen werden. Hier sollte man z.B. formulieren …“nach eigenen Angaben des Unternehmens…“. Um den Aussagewert von Gedanken und Fakten, die Sie von fremden Verfassern/Verfasserinnen übernommen haben, zu bekräftigen, können Sie gegebenenfalls die Qualifikation bzw. die Tätigkeit der betreffenden Verfasser/Verfasserinnen im Text oder in einer Fußnote angeben. Bspw. könnten bei einem Thema über die EZB schreiben: Der vormalige Präsident des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung, Prof. Dr. Hans-Werner Sinn, bezeichnete die positive Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Zulässigkeit von Staatsanleihenkäufen der EZB als „bedauerlichen Fehler des Gerichts“. (Fußnote: Sinn, Hans-Werner, zitiert nach Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 16.8.2015 online im Internet unter: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/eurokrise/ifo-chef-sinn-kritisiert-eugh-urteil-zu-ezb-anleihenkaeufe-13649888.html 29.5.2016).

(Stand:

)

Nun soll auf die Frage eingegangen werden, was zu zitieren ist. Hierzu mag folgender Grundsatz gelten: Nachdem sich die Bearbeiterin/ der Bearbeiter grundsätzlich in das Thema eingelesen hat, dann kennt sie/ er in etwa die allgemeinen Informationen zum Thema. All diejenigen Informationen, die quasi aus dem Gedächtnis heraus mit eigenen Worten niedergeschrieben werden können, müssen nicht mit einer Quellenangabe belegt werden. Alle anderen Informationen, bei deren Niederschrift man parallel in die betreffende Quelle schauen muss bzw. bei deren Niederschrift man sich bei Formulierung, Argumentation und Wiedergabe an eine oder mehrere Quellen anlehnt, sind hinsichtlich ihrer Herkunft mit einer Fußnote zu kennzeichnen. Im Normalfall bedeutet dies, dass am Ende des betreffenden Satzes bzw. in der betreffenden Tabellen- oder Abbildungsüberschrift eine Fußnotennummer anzubringen ist, zu der am Seitenende im zugehörigen Fußnotentext die Fundstelle angegeben wird. Zieht sich die Information über mehrere Sätze, dann sollte die Fußnote hinter dem ersten Satz angebracht sein, der daraus zitiert. Liegt im Ausnahmefall bspw. ein Gliederungsabschnitt vor, in dem nur Informationen aus einer einzigen Quelle verzeichnet sind, ist es auch zulässig hinter der Überschrift des Gliederungsabschnitts eine FußnotenLeitfaden für wissenschaftliche Arbeiten, Stand: 2.12.2016

S. 11

Reinhold-Würth-Hochschule, Autor: Prof. Dr. Siegfried Kling

nummer anzubringen, zu der ein Fußnotentext wie bspw. der folgende angegeben wird: Vgl. zu allen Daten und Informationen im Rahmen des vorliegenden Gliederungsabschnittes, IHK Heilbronn (Hrsg.), der Hohenlohekreis in Zahlen, Heilbronn 2016, S. 10. Dasselbe Vorgehen kann auch bei einem einzelnen Textabsatz

angewendet

werden,

indem

nach

dem

ersten

Satz

des

Textabsatzes eine Fußnote mit folgendem Wortlaut eingefügt wird: Vgl. hierzu und zu den weiteren Angaben in dem vorliegenden Textabsatz IHK Heilbronn … Bezieht sich die Quellenangabe auf die Informationen in zwei Textabsätzen kann auch zitiert werden: Vgl. hierzu und zu den weiteren Angaben in dem vorliegenden und dem nachfolgenden Textabsatz …… Ansonsten gilt strikt, dass hinter jedem Satz durch eine Fußnote die Quelle anzugeben ist. Im Zweifelsfall gilt immer die vorstehend fett gedruckte Regel. In einer Zitierrichtlinie wird geregelt, auf welche Art und Weise in einer wissenschaftlichen Arbeit (Seminararbeit, Bachelor- oder Masterthesis, Promotionsoder Habilitationsschrift, wissenschaftliche Veröffentlichung) die Quelle von Informationen und/oder die Übernahme fremder Ideen und Gedanken gekennzeichnet (zitiert) wird. Dieses Zitieren ist neben den o.g. wissenschaftlichen Gepflogenheiten auch aus rechtlichen Gründen erforderlich. Die Übernahme von fremdem geistigem Eigentum ohne Angabe der Herkunft wird als Plagiat bezeichnet. Wer fremdes geistiges Eigentum ohne Quellenangabe so verwendet, dass der Anschein erweckt wird, es handele sich um sein eigenes geistiges Werk, macht sich des Diebstahls geistigen Eigentums schuldig. Dies kann zu kostenpflichtigen Abmahnungen und/oder Schadenersatzansprüchen und in gravierenden Fällen sogar zu strafrechtlichen Folgen führen. Hinweis: Die nicht gekennzeichnete wörtliche oder sinngemäße Übernahme von Passagen, Ideen und Informationen aus fremden Arbeiten und/oder Veröffentlichungen führt mindestens zum Nicht-Bestehen der Prüfungsleistung. Darüber hinaus können die betreffenden Studierenden auch von allen nicht abgeschlossenen Prüfungen ausgeschlossen werden. Eventuelle in diesem Zusammenhang erworbene akademische Titel werden aberkannt.

Leitfaden für wissenschaftliche Arbeiten, Stand: 2.12.2016

S. 12

Reinhold-Würth-Hochschule, Autor: Prof. Dr. Siegfried Kling

Die Hochschule Heilbronn hat ein mächtiges Softwarepaket zur Erkennung von Plagiaten erworben, das für alle Professorinnen/ Professoren frei zugänglich ist. Die Professorinnen/ Professoren sind vom Rektorat dazu angehalten die zur Korrektur eingereichten Seminararbeiten, Bachelor- und Masterthesen mit dieser Software stichprobenmäßig und bei Vorliegen von Verdachtsmomenten vollständig zu prüfen. In diesem Zusammenhang soll nochmals klargestellt werden, dass häufiges Zitieren keinesfalls die Güte der eigenen Arbeit mindert, sondern vielmehr einen Beweis dafür erbringt, dass die Verfasserin/ der Verfasser sich mit dem aktuellen Stand der Literatur zum jeweiligen Thema bekannt gemacht

hat.

Auch

aus

der

gedanklichen

und

argumentativen

Zusammenführung verschiedener Gedanken und Informationen anderer Autoren kann eine eigenständige wissenschaftliche Leistung entstehen. Sind zu einem Thema renommierte neuere Literaturquellen vorhanden, sollte das Zitieren älterer Literaturquellen vermieden werden. Ein Übermaß an aufeinander folgenden wörtlichen Zitaten (geschicktes Aneinanderhängen von Zitaten) ist ebenfalls zu unterlassen. Wörtliche Zitate sollten nur dann verwendet werden, wenn die Art der durch den Verfasser des jeweiligen Zitats gewählten Formulierung besonders prägnant ist bzw. einen selbständigen Aussagewort hat (z.B. sog. geflügelte Worte). Ebenso sind größere wörtliche Zitate mit einem Umfang von mehr als 2 oder 3 zusammenhängenden Sätzen zu vermeiden. Generell sollte versucht werden, den Sachvortrag mit eigenen Worten vorzunehmen. Im Rahmen des vorliegenden Leitfadens wird folgende Zitierrichtlinie verbindlich vorgegeben: Zu jedem Zitat/Quellennachweis gehört eine hochgestellte Fußnotennummer, mit der auf eine Fußnote hingewiesen wird, in der die Quelle des Zitats aufgeführt wird. Es werden drei Typen von Zitaten unterschieden: Ein wörtliches Zitat ist ein Zitat, bei welchem die fremde Formulierung ohne Veränderung der Rechtschreibung vom Verfasser übernommen wird. Wörtliche

Leitfaden für wissenschaftliche Arbeiten, Stand: 2.12.2016

S. 13

Reinhold-Würth-Hochschule, Autor: Prof. Dr. Siegfried Kling

Zitate sind in Anführungszeichen zu setzen " ... ". Sie können auch als Satzbestandteile in eigene Sätze mit eingebaut werden. In der zugehörigen Fußnote wird der Autor des Zitats in folgender Art genannt: 1) Wöhe, G., Allgemeine BWL, S. 7. Wird im Zitat ein einzelnes Wort ausgelassen, sollte das durch zwei Punkte (..) aufgezeigt werden, werden zwei oder mehrere Worte ausgelassen, sollten drei Punkte (...) gesetzt werden. Beinhaltet ein wörtliches Zitat mehrere Zeilen (drei und mehr), so empfiehlt es sich, das Zitat einzeilig in einem eigenen auf beiden Seiten eingerückten Absatz zu schreiben. Zitate mit einer Länge von mehr als drei Zeilen sind nur in speziellen Ausnahmefällen verwendbar. Eine Aneinanderreihung von wörtlichen Zitaten ist unzulässig. Ein sinngemäßes Zitat ist ein Zitat, bei welchem fremde Gedanken, Argumente und/oder Informationen sinngemäß übernommen und mit eigenen Worten dargestellt werden. Im Gegensatz zu wörtlichen Zitaten werden sinngemäße Zitate nicht in Anführungszeichen gesetzt und der Fußnotentext ist mit „Vgl.“ zu beginnen. Bsp. 1) Vgl. Wöhe, G., Allgemeine BWL, S. 7. Eine Quellenangabe beinhaltet einen Verweis auf eine oder mehrere Quellen, aus denen Fotos, Karten, Zahlen, Abbildungen, Tabellen etc. entnommen wurden. Eine Quellenangabe wird nach Bedarf eingefügt. Wird bspw. eine Karte im Text aufgeführt, so kann der Fußnotentext kurz und prägnant lauten: Quelle: ADAC (Hrsg.), Autoatlas Europa, S. 7. Ähnlich kann bei Zahlenkolonnen, Statistiken etc. verfahren werden. Wird hingegen beispielweise ein EU-Förderprogramm mit eigenen Worten in Anlehnung an den Programmtext wiedergegeben, so sollte das wie folgt zitiert werden: Vgl. dazu die Fördertatbestände im ersten Rahmenprogramm zur Kulturförderung der Europäischen Union. Quelle: Europäische Union (Hrsg.): Erstes Rahmenprogramm zur Kulturförderung, Artikel I. Ergänzend sollte in einem derartigen Falle im Literaturverzeichnis der vollständige bibliothekarische Nachweis angegeben werden. Hier also Europäische

Union

(Hrsg.),

Erstes

Rahmenprogramm

zur

Kulturförderung:

Beschluss Nr. 508/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Februar 2000 über das Programm „Kultur 2000“, in: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 10.3.2000, S. L63/1.

Leitfaden für wissenschaftliche Arbeiten, Stand: 2.12.2016

S. 14

Reinhold-Würth-Hochschule, Autor: Prof. Dr. Siegfried Kling

Beim Zitieren von Gesetzestexten (Paragraphen) genügt es, das Gesetz abgekürzt zu nennen und die Nummer des Paragraphen aufzuführen. Zusätzlich sollte gegebenenfalls die Absatznummer und/ oder die Satznummer zu der zitierten Passage genannt werden. Ergänzend ist das Gesetz mit seinem vollständigen bibliographischen Titel und der Angabe des Fundortes im Literatur- bzw. im Rechtsquellenverzeichnis aufzuführen. Nun noch einige Beispiel zum Vorgehen: „Business Angels sind mittlere bis große Privatanleger, die durch ihr Eigenkapital oft als (rettender Engel) für junge Unternehmen auftauchen.“1 … Anleihen mit einem variablen Zinssatz bezeichnet man als Floater oder Floating Rate Notes.2 …

Mittlerweile verlassen Teile des Handels den Laden (Unstoring) und arbeiten ergänzend oder ausschließlich im sog. Cyperspace 3 Kaufmann im Sinne des HGB ist, wer ……………………4 Wenige Minuten vor Jahresende haben sich am 31.12.2006 Gazprom und Weißrussland über die Lieferbedingungen für Gas ab dem 1.1.2007 geeinigt.5 Im Zeitraum vom 1.1.2007 bis zum 31.12.2010 muss demnach Weissrussland 100 Dollar je Kubikmeter Erdgas an Gazprom bezahlen. Dies bedeutet mehr als eine Verdopplung des bisherigen Preises von 46,68 Dollar. Das zugehörige Literaturverzeichnis würde dann wie folgt aussehen:

1 2 3 4 5

Zantow, R., Finanzierung, S. 83. Vgl. Zantow, R., Finanzierung, S. 167. Vgl. Kotler, Philip, u.a., Grundlagen des Marketing, S. 47. Vgl. § 1 HGB. Vgl. hierzu und zu den weiteren Angaben in dem vorliegenden Textabsatz FAZ (Hrsg.), Minsk und Moskau http://www.faz.net/s/Rub28FC einigen sich in letzter Minute, online im Internet unter 768942F34C5B8297CC6E16FFC8B4/Doc~ED4F4DFD935D84FD793E00F3DD573E3F2~ATpl~Ecommon~Scontent.html

(Stand: 16.01.2007).

Leitfaden für wissenschaftliche Arbeiten, Stand: 2.12.2016

S. 15

Reinhold-Würth-Hochschule, Autor: Prof. Dr. Siegfried Kling

Literatur- und Rechtsquellenverzeichnis a) Literaturverzeichnis FAZ (Hrsg.): Minsk und Moskau einigen sich in letzter Minute, in FAZ.NET, online im Internet unter: http://www.faz.net/s/Rub28FC768942F34C5B8297CC6E16FFC8B4/ Doc~ED4F4DFD935D84FD793E00F3DD573E3F2~ATpl~Ecommon~Scontent.html (Stand: 16.01.2007). Kotler, Philip / Armstrong, Gary / Wong, Veronica / Saunders, John, Grundlagen des Marketing, 5. Aktualisierte Auflage, München 2011. Zantow, Roger: Finanzierung – Grundlagen modernen Finanzmanagements, München 2004. b) Rechtsquellenverzeichnis: Handelsgesetzbuch (HGB) vom 10.5.1897, RGBl. S. 219, zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 1. März 2011, BGBl. I S. 288. In den Beispielfällen wurde mit Kurztiteln gearbeitet, das heißt, das Literaturverzeichnis enthält den vollständigen bibliothekarischen Nachweis der Quelle. Im Fußnotentext der Arbeit wird dann nur noch der Verfassernachname, der abgekürzte Vorname des Verfassers, der gewählte Kurztitel, und die konkrete Seite der Fundstelle genannt. Generell sollte der gewählte Kurztitel so prägnant sein, dass Verwechslungen mit anderen in der Arbeit herangezogenen Literaturquellen ausgeschlossen sind. Arbeitet man nicht mit Kurztiteln, so ist im Text wie auch im Literaturverzeichnis der gesamte bibliothekarische Nachweis der Quelle zu nennen. Das Literaturverzeichnis ist nach den Nachnamen der Verfasser/innen bzw. Herausgeber/innen in alphabetischer Reihenfolge zu sortieren. Akademische Titel der Verfasser/innen und/oder Herausgeber/innen müssen in den Fußnoten und im Literaturverzeichnis nicht genannt werden. Werden Sie trotzdem aufgeführt, sind die Titel dem Nachnamen nachzustellen. Keinesfalls jedenfalls dürfen Sie als Sortierungskriterium verwendet werden, so dass etwa ein Professor bei P und ein Doktor bei D einsortiert wird. Zu beachten ist auch, dass eine Quelle grundsätzlich nur einmal im Literaturverzeichnis aufgeführt wird, auch wenn sie an verschiedenen Stellen öfters im Text zitiert wird. Wird bspw. das o.g. Buch „Grundlagen des Marketing“ in

Leitfaden für wissenschaftliche Arbeiten, Stand: 2.12.2016

S. 16

Reinhold-Würth-Hochschule, Autor: Prof. Dr. Siegfried Kling

insgesamt vier Fußnoten mit den Seiten 27, 455, 564 u. 731 zitiert, ist es trotzdem im Literaturverzeichnis zur einmal aufzuführen. Analog ist diese Regelung für Internetquellen anzuwenden. Hat man also an verschiedenen Stellen der Arbeit von einer Homepage aus verschiedenen Untersites zitiert, ist trotzdem die Homepage nur einmal im Literaturverzeichnis aufzuführen. Dies gilt nicht, wenn auf der Homepage einzelne Artikel im HTML-Format oder als pdf-file hinterlegt sind, die jeweils eigene Verfasser bzw. Herausgeber haben. In diesem Falle ist nach dem Verfasser in der betreffenden Fußnote zu zitieren und die Quelle ist unter diesem Verfasser separat ins Literaturverzeichnis aufzunehmen. Auf jeden Fall hat in der Fußnotenangabe bei Zitaten aus dem Internet immer die Angabe des Pfades zu erfolgen, den man eingeben muss, um genau zu dieser Information zu gelangen. Zu beachten ist ferner, dass Fußnoten ebenso wie Erläuterungen, Hinweise, Formeln, Kommentare usw. im gesamten Text fortlaufend zu nummerieren sind, eine neue Nummerierung auf jeder Seite ist nicht zulässig. Der Fußnotentext ist einzeilig in Schriftgröße 8 zu formatieren. Zwischen den Fußnoten sollte ein Abstand von einer halben Zeile (6 Punkte) belassen werden. Zitiert man eine Quelle auf einer Seite mehrmals direkt hintereinander, so genügt der Vermerk:

1)

Vgl. Ebenda, S. xxx bzw. bei einem wörtlichen Zitat

Ebenda, S. xxx. Wenn sich ein Quellennachweis auf mehr als eine Seite in der Quelle bezieht, also bspw. auf die Seiten 102 und 103, so ist zu zitieren:

2)

Vgl.

…, S. 102 f., bei mehr als zwei Seiten sollte man schreiben3) Vgl. …, S. 102 ff. bezieht. Hat eine Quelle mehrere Autoren oder Herausgeber, so genügt es im Fußnotentext den ersten Autor bzw. Herausgeber mit seinem Nachnamen und dem Anfangsbuchstaben des Vornamens aufzuführen. Im Literaturverzeichnis sind dann alle Autoren bzw. Herausgeber nach Möglichkeit mit ihren ausgeschriebenen Vornamen aufzuführen. Ergänzend gelten folgende weiteren Regelungen für das Zitieren in den Fußnoten und im Literaturverzeichnis:

Leitfaden für wissenschaftliche Arbeiten, Stand: 2.12.2016

S. 17

Reinhold-Würth-Hochschule, Autor: Prof. Dr. Siegfried Kling

 Wird in der Fundstelle kein Autor/in genannt, so ist im Regelfall nach dem Hrsg. der Quelle zu zitieren. Beispiel: Vgl. Deutsche Bundesbank (Hrsg.): Die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung: Wesentliche Merkmale und Auswirkungen, in: EZB-Monatsbericht Januar 2005, S. 53 – 63.  Gibt es von einer Print-Quelle mehrere Auflagen, so ist die Nummer der Auflage, aus der zitiert wird, zu nennen.  Soweit die entsprechenden Informationen verfügbar sind, sollten der Erscheinungsort und das Erscheinungsjahr im Literaturverzeichnis genannt werden.  Bei Fundstellen aus Presseveröffentlichungen und/oder Fachzeitschriften sollte der Name des Presseorgans bzw. der Fachzeitschrift, der Jahrgang, das Jahr sowie die Seitenzahlen (von ... bis) angegeben werden.  Für gedruckte Quellen ergibt sich im Regelfall folgender Aufbau: Name, Vorname: Titel und eventuelle Untertitel, Erscheinungsort und –jahr, Seite x. Bei Fachartikeln sollten zusätzlich durch die Angabe „in:“ die Zeitschrift, deren Jahrgang, das Jahr und die Seitenzahlen angegeben werden. In analoger Weise ist bei Sammelwerken vorzugehen. Auf Seite 20 wird ein Beispiel für ein ordnungsgemäßes Literaturverzeichnis gegeben.

Die

dort

verwendeten

Formatierungen

sind

verbindlich

anzuwenden. 5.

Grundsätze für die formale Gestaltung der Arbeit

Es sind folgende Regeln zwingend zu beachten. Eine Abweichung kann unabhängig vom Inhalt der Arbeit zum Nicht-Bestehen der Prüfungsleistung führen, da der Umfang des Inhalts nicht mehr mit den Vorgaben vergleichbar ist. 

Format Din A 4, weiße Blätter, einseitig beschrieben. Die Seitenvorgabe für die Proseminararbeit lautet 8 Seiten Text, ohne Gliederung, Verzeichnisse und Anhang, Toleranzgrenze +/- 1 Seite. Bei anderen Arbeiten ist der Umfang mit der Betreuerin/ dem Betreuer abzusprechen.



Text mit Zeilenabstand 1,5, Schriftart Arial od. TimesNewRoman, Schriftgröße 12, Überschriften maximal Schriftgröße 14, das Literaturverzeichnis

Leitfaden für wissenschaftliche Arbeiten, Stand: 2.12.2016

S. 18

Reinhold-Würth-Hochschule, Autor: Prof. Dr. Siegfried Kling

kann in Schriftgröße 10, 11 oder 12 formatiert werden. Fußnoten sind in Schriftgröße 8 zu formatieren. Der Normaltext ist im Blocksatz mit manuell kontrollierter Trennfunktion zu formatieren. 

Abstände zwischen den Absätzen: 0,5 Zeilen (6 Punkte). Dies gilt auch für die Abstände zu den Überschriften. Abstände der Überschriften zum vorhergehenden Text 1 Zeile (12 Punkte); Abstände der Überschriften zu vorhergehenden Überschriften 0,5 Zeilen (6 Punkte).



Die Fußnoten sind mit einzeiligem Zeilenabstand (12 Punkte) zu formatieren.



Linker Seitenrand 3,0 cm, rechter Seitenrand 2,5 cm, Seitenrand oben und unten 2,5 cm.



Die Blätter sind mit Seitenzahlen zu versehen. Dabei ist der Textteil fortlaufend arabisch zu nummerieren. Alle anderen Teile werden durchgehend römisch nummeriert. Das Titelblatt wird nicht nummeriert. So kann bspw. eine Seminararbeit mit dem Titelblatt ohne Nummerierung beginnen, anschließend folgt die Gliederung S. I – III, dann der Textteil S. 1 – 8, anschließend das Literaturverzeichnis und der Anhang S. IV, V, ……



Abgabe: Die Proseminararbeit ist am oberen linken Rand geheftet sowie am linken Rand gelocht bei der Betreuerin/ dem Betreuer oder einer von ihr/ ihm benannten Person abzugeben. Zusätzlich ist eine Word-Datei per e-mail zu übermitteln. Die ganze Arbeit incl. Titelblatt, Gliederung, Textteil, Literaturverzeichnis und Anhang ist in einer Datei zusammenzufassen. Die Datei ist zwingend wie folgt zu benennen: Nr. des Themas, Nachname des Bearbeiters, Vorname des Bearbeiters, Titel bzw. Kurztitel der Arbeit also bspw. 15_Fischer_Uwe_Olymische_Winterspiele_2014.doc. Zulässig ist ausschließlich das *.doc oder *.docx-Format. Hinsichtlich weiterer Seminararbeiten und der Bachelor- und MASTER-Thesis ist die Art und Form der Abgabe mit der Betreuerin/ dem Betreuer abzusprechen.



Die einzelnen Bestandteile der wissenschaftlichen Arbeit (Pflichtbestandteile sind fett gedruckt) müssen folgende Reihenfolge haben: - Titelblatt (siehe Muster S. 24),

Leitfaden für wissenschaftliche Arbeiten, Stand: 2.12.2016

S. 19

Reinhold-Würth-Hochschule, Autor: Prof. Dr. Siegfried Kling

- Gliederung, römisch nummeriert, - Abkürzungsverzeichnis, römisch nummeriert, - Tabellenverzeichnis (bei mehr als zwei Tabellen), römisch nummeriert, - Abbildungsverzeichnis (bei mehr als zwei Abbildungen), römisch nummeriert - Textteil, arabisch nummeriert, - Literaturverzeichnis, römisch nummeriert, - Anhang, römisch nummeriert, - Eidesstattliche Versicherung (s. Muster S. 23).

Leitfaden für wissenschaftliche Arbeiten, Stand: 2.12.2016

S. 20

Reinhold-Würth-Hochschule, Autor: Prof. Dr. Siegfried Kling

Literaturverzeichnis Deutsche Messe AG (Hrsg.): Olympische Winterspiele 2014 in Russland – ein gigantisches Entwicklungsprojekt, online im Internet unter: messe-ag-hannover/boxid-26444.html

http://www.lifepr.de/pressemeldungen/deutsche-

(Stand: 14.03.2009).

Deutscher Olympischer Sportbund (Hrsg.): Die XXI Olympischen Winterspiele Vancouver 2010,

online

im

Internet

unter:

http://www.dosb.de/de/olympia/olympische-spiele/vancouver-2010/

(Stand: 09.03.2009). FAZ (Hrsg.): Minsk und Moskau einigen sich in letzter Minute, in FAZ.NET, online im Internet unter: http://www.faz.net/s/Rub28FC768942F34C5B8297CC6E16FFC8B4/ Doc~ED4F4DFD935D84FD793E00F3D D573E3F2~ATpl~Ecommon~Scontent.html (Stand: 16.01.2007). Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (Hrsg.): Russland sichert Finanzierung der Olympiaprojekte in Sotschi, online im Internet unter:

(Stand:

http://www.gtai.de/DE/Navigation/Metanavigation/Suche/sucheUebergreifendGT.html

19.03.2009). Handels-

und

Industriekammer

Bundesrepublik

der

Deutschland

Investitionslawine

in

Gang,

Russischen (Hrsg.): online

Föderation,

Winterolympiade im

Internet

Repräsentanz in

in

Sotschi

unter:

der setzt

http://www.hik-

russland.de/nachrichten/investition/winterolympiade-in-sotschi-setzt-investitionslawine-in-gang-200707053031.html

(Stand: 22.03.2009) Kaiser, Rupert: Olympia Almanach Winterspiele von London 1908 bis Salt Lake 2002, Kassel 2002, S.389. RIA Novosti Russische Internetzeitung (Hrsg.): Baukosten für Olympische Objekte in Sotschi um 15 Prozent gesenkt, online im Internet unter:

http://de.rian.ru/sports/20090318/120631059.html

(Stand: 19.03.2009) Zantow, Roger: Finanzierung – Grundlagen modernen Finanzmanagements, München 2004.

Leitfaden für wissenschaftliche Arbeiten, Stand: 2.12.2016

S. 21

Reinhold-Würth-Hochschule, Autor: Prof. Dr. Siegfried Kling

6.

Grundsätzliche Fehler, die zur Nicht-Annahme der Arbeit und zum Nicht-Bestehen der Prüfungsleistung führen können (Negativliste)

Immer wieder kommt es vor, dass der Betreuer/ die Betreuerin beim ersten oberflächlichen Betrachten der abgegebenen Arbeit erkennt, dass die betreffende Studentin / der betreffende Student den vorliegenden Leitfaden nur lückenhaft durchgearbeitet hat bzw. nur unzureichend oder überhaupt nicht angewendet

hat.

Vor

diesen

Hintergrund

wird

nochmals

explizit

zusammengefasst auf die Mängel hingewiesen, die zu einer Nicht-Annahme der Arbeit oder einem Nicht-Bestehen der Prüfungsleistung führen können (gilt speziell bei Prof. Dr. Kling und ist ansonsten mit der jeweiligen Betreuerin/ dem jeweiligen Betreuer zu klären):

1)

Keine fristgerechte Abgabe der Datei und/oder der ausgedruckten Arbeit.

2)

Abgabe der Arbeit im falschen Dateiformat und/oder mit falscher Benennung und/oder in einer Formatierung, die nicht den Vorgaben des Leitfadens entspricht. (Hinweis: die Regeln zu Benennung der abzugebenden Datei der Proseminararbeit gelten auch für die Benennung der Datei, welche die Präsentation enthält. Die Präsentationen müssen darüber hinaus jeweils auf jeder Folie eine Kopf- und/oder Fußzeile haben, in welcher der Namen und der verkürzte Titel der Präsentation aufgeführt wird.)

3)

Nicht-Einhaltung der Vorgaben für den Mindest- und Maximalumfang der Arbeit und der damit zusammenhängenden Formatierungsvorgaben für die Seitenränder links und rechts sowie oben und unten, Zeilen- und Absatzabstände, Schriftgröße und Schriftart, Blocksatz und Trennfunktion.

4)

Nicht-Einhaltung der Vorgaben für die Zitierweise in den Fußnoten und im Literaturverzeichnis. Keine fortlaufende eineindeutige Nummerierung der Fußnoten. Keine Angabe der ausführlichen URL (nicht nur home-URL der betreffenden Internetseite), die exakt zu der Internetstelle führt, die im zugehörigen Fußnotentext zitiert wird. Als Nichteinhaltung der Vorgaben für die Zitierweise zählt auch das sog. Aneinanderreihen von Zitaten und die Verwendung wörtlicher Zitate, ohne erkennbaren Grund für die Übernahme der fremden Formulierung. Auch ist es nicht zulässig, die URL-Bezeichnung als Herausgeber zu zitieren.

5)

Unzureichender Quellennachweis. Nicht gekennzeichnete Übernahme fremden geistigen Eigentums (Plagiat).

6)

Einhaltung der Seitenzahlformatierungsvorgaben für den Textteil und die anderen Teile der Arbeit (Text: arabisch, andere Teile: römisch).

Leitfaden für wissenschaftliche Arbeiten, Stand: 2.12.2016

S. 22

Reinhold-Würth-Hochschule, Autor: Prof. Dr. Siegfried Kling

7)

Keine Sortierung des Literaturverzeichnisses in alphabetischer Reihenfolge aufsteigend nach dem Nachnamen des Verfassers bzw. der Bezeichnung des Herausgebers bzw. der herausgebenden Institution/Firma.

8)

Angabe von Prozentzahlen ohne Nennung der absoluten Basis für die Prozentzahlen.

9)

Eklatant falsche Zahlen oder offensichtlich nicht verstandene Fachbegriffe sowie Vergleich von Zahlen mit verschiedenen zeitlichen Bezügen bzw. Zahlen ohne Zeitbezüge sowie objektiv erkennbare eigene Widersprüche in der Arbeit.

10) Grobe Nicht-Einhaltung der Vorgaben für die Aufteilung des Umfanges der Arbeit auf Einleitung, Hauptteil und Schluss. 11) Vollständige und weitgehende Themaverfehlung durch Fehlinterpretation des Gegenstandes der Arbeit. 12) Grobe logische Fehler in der Gliederung und Subsumierung von Argumenten und Ausführungen unter Gliederungspunkte, deren Ausformulierung einen anderen Inhalt erwarten lässt. Verwendung von Gliederungsebenen, die nur einen Gliederungspunkt beinhalten. 13) Umgangssprachliche bzw. reißerische und/ oder nicht neutrale Formulierungen in größeren Teilen der Arbeit. Verwendung des praesens historicum. 14) Verwendung der Ich-Form und/oder der Wir-Form als Verfasser. 15) Massive und wiederholte Verwendung nicht zitierfähiger Literaturquellen. 16) Abgabe der Arbeit mit mehr als 25 Rechtschreibe- und/oder Grammatikund/oder Zeichensetzfehlern. 17) Nicht-Verwendung von Literaturquellen, die als Pflichtliteratur vorgegeben wurden, soweit sich hierin zum jeweiligen Thema geeignete Fundstellen finden lassen. Beim Proseminar betrifft das in jedem Falle immer das Handelsblatt.

Leitfaden für wissenschaftliche Arbeiten, Stand: 2.12.2016

S. 23

Reinhold-Würth-Hochschule, Autor: Prof. Dr. Siegfried Kling

6.

Muster für die eidesstattliche Versicherung

Die wissenschaftliche Arbeit ist mit einer eidesstattlichen Versicherung des Verfassers abzuschließen, die folgenden Wortlaut hat: Eidesstattliche Versicherung: Hiermit erkläre ich, Manfred Mustermann, Matrikel-Nr, 1111111, eidesstattlich, daß die vorliegende Arbeit von mir selbständig und ohne unerlaubte Hilfe angefertigt worden ist und dass ich alle Stellen, die wörtlich oder annähernd wörtlich aus Veröffentlichungen entnommen sind als Zitate gekennzeichnet habe. Ferner habe ich die Herkunft aller Daten, Zahlen, Abbildungen, Karten u. Fotos eindeutig belegt.

Ort, Datum

Unterschrift

Leitfaden für wissenschaftliche Arbeiten, Stand: 2.12.2016

S. 24

Reinhold-Würth-Hochschule, Autor: Prof. Dr. Siegfried Kling

7.

Muster für das Titelblatt (Die Unterlegung mit passenden Logos oder Bildern ist zulässig.)

Hochschule Heilbronn, Campus Künzelsau Reinhold-Würth-Hochschule University of Applied Sciences Studiengang Betriebswirtschaft und Kultur-, Freizeit- und Sportmanagement

Proseminararbeit / Seminararbeit / BachelorThesis / Master-Thesis

Die Genossenschaft als Rechtsform von Kulturbetrieben - Grundsätzliches und markante Fallbeispiele -

Vorgelegt bei: Prof. Dr. ________________ Prof. Dr. __________ (nur Diplomarbeit bzw. Bachelor-Thesis) Verfasserin:

Karl-Thomas von Gutberg Schloss Gutberg 00000 Plagiatshausen e-mail: [email protected] Tel.-Nr. mobil: 0001-1234567 Abgabe: 30.09.2016

Leitfaden für wissenschaftliche Arbeiten, Stand: 2.12.2016

S. 25

Suggest Documents