Öffentliche Ausschreibung zur Belieferung mit Bürodrehstühlen auf der Grundlage eines Rahmenvertrages Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Leistung: Lieferung von Bürodrehstühlen Sehr geehrte Damen und Herren, I. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. beabsichtigt, den Abschluss eines Einkaufrahmenvertrages über den Kauf von ca. 300 Bürodrehstühlen für die Geschäftsstelle und 65 Außenstellen der Verbraucherzentrale NRW öffentlich zu vergeben. Leistungsorte sind Düsseldorf sowie Orte in gesamt NRW Leistungszeitraum ist voraussichtlich vom 01.04.2016 bis zum 31.03.2019. Die Verbraucherzentrale verpflichtet sich nicht zur Abnahme einer Mindestmenge. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, den beigefügten Bewerbungsbedingungen, den Regelungen des beigefügten Rahmenvertrages sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verbraucherzentrale NRW e. V. bei Verträgen über Lieferungen und Leistungen, die bei Auftragserteilung Bestandteil des Vertrages werden. II. Ihr unterschriebenes Angebot schicken Sie uns bitte bis zum 18.03.2016 mit den erforderlichen Unterlagen in einem doppelt verschlossenen Briefumschlag zu. Der innere verschlossene Umschlag mit dem Angebot ist mit dem beiliegenden Angebotszettel (Anlage 17) zu kennzeichnen. Der äußere verschlossene Umschlag trägt die Anschrift Verbraucherzentrale NRW e. V., Bereich 2, Orga-Team, Mintropstr. 27, 40215 Düsseldorf

Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot mit Ihrer Unterschrift vorzulegen: • • • • • • •

Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit NRW (Formblatt 4) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit § 6 Abs. 5 VOL/A (Formblatt 4a) Eigenerklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (Formblatt 4c) Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG NRW zur Frauenförderung (Formblatt 4h) Erklärung der Bietergemeinschaft (Formblatt 4f) Eigenerklärung zu § 16 Abs. 5 TVgG-NRW (Formblatt 4k) Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG (Formblatt 4L) Die Übertragung der Ausführung der Leistung an Dritte ist nicht gestattet.

1. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 14.03.2016 an folgende Adresse schriftlich – auch per Telefax (ggf. auch per E-Mail) – zu richten an: Verbraucherzentrale NRW e. V., Bereich 2, Orga-Team, Mintropstr. 27, 40215 Düsseldorf, Telefax: 0211 3809 224, E-Mail: [email protected] Die von Ihnen eingereichten Fragen und erteilten Antworten sowie etwaige Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden im Internet unter www.vz-nrw.de/ausschreibungen allen Bietern in anonymisierter Form zugänglich gemacht. 2. Die Angebotsfrist ist eine Ausschlussfrist und endet am 18.03.2016 um 12:00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt können Angebote berichtigt, geändert oder schriftlich zurückgezogen werden. Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen des Angebotes sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist in entsprechender Form wie das Angebot einzureichen. 3. Der/die Bieter/in ist bis zum 10.04.2016 an sein/ihr Angebot gebunden. 4. Die Prüfung der Eignung der Bieter erfolgt unter den Gesichtspunkten der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, insbesondere anhand der oben genannten Formblätter und Nachweise. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot aufgrund der nachstehenden Kriterien erteilt: Preis 5. Ihr Angebot ist nicht berücksichtigt worden, wenn bis zum Ablauf der Bindefrist hierauf kein Zuschlag erteilt worden ist. Wenn Sie schriftlich über die Ablehnung Ihres Angebotes unterrichtet werden möchten, müssen Sie dies ausdrücklich schriftlich beantragen (§ 19 Abs. 1 VOL/A )

Anlagen (Download unter www.vz-nrw.de/ausschreibungen) 1. Leistungsbeschreibung 2. Bewerbungsbedingungen 3. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Verbraucherzentrale NRW e. V. bei Verträgen über Lieferungen und Leistungen 4. Rahmenvertrag/Mustervertrag 5. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit NRW (Formblatt 4) 6. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit § 6 Abs. 5 VOL/A (Formblatt 4a) 7. Eigenerklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung (Formblatt 4h) 8. Eigenerklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILOKernarbeitsnormen (Formblatt 4c) 9. Erklärung der Bietergemeinschaft (Formblatt 4f) 10. Eigenerklärung zu § 16 Abs. 5 TVgG - NRW (Formblatt 4k) 11. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG (Formblatt 4L) 12. Angebotszettel

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Schuldzinski

i. V. Jürgen Mutz

Vorstand

Mitglied der Geschäftsleitung

Leistungsbeschreibung der Bürodrehstühle Diese Leistungsbeschreibung ist Gegenstand des abzuschließenden Vertrages und ist dem Angebot daher unterschrieben beizufügen.

Anforderungen an Bürodrehstühle Typ 1 Sitzhöhe • • •

stufenlose Verstellbarkeit zwischen mindestens ergonomisch < 400 bis 530 mm flächenbündige Auslösetaste der Höhenverstellung Sicherheitsgasfeder mit Tiefenfederung in Standard-Höhe

Sitzfläche • • • • • • • •

Sitztiefe verstellbar mind. 370 – 470 mm Sitzbreite mindestens 450 mm verstellbare Sitzflächenneigung um mind. -6 ° Synchronbewegung stufenlos arretierbar 360°-Synchron-Mechanik leicht verstellbarer Gegendruck für die Sitzdynamik oder automatische Gewichtsverstellung automatische Verstellmöglichkeit des gesamten Stuhloberteils (Sitz und Rückenlehne) zur Seite - laterale Bewegung Arretierung der lateralen Bewegung

Rückenlehne • • • • • • • •

Breite der Rückenlehne mind. in Beckenkammhöhe, > 400 mm Höhe der Oberkante Rückenlehne ab Sitz min. > 450 mm Höhe der Rückenlehne mind. 260 mm, bei verstellbaren Rückenlehnen mind. 220 mm Höhe Verstellbarkeit des Abstützpunktes der Rückenlehne ab Sitzfläche mind. 170 – 230 mm verstellbare Neigung mind. > 15 ° Synchronmechanik mit großem Neigungswinkel 30 ° arretierbare Rückenlehne in jeder Position stufenlose Gegendruckverstellung der Rückenlehne

Armlehnen/3-D Armlehnen • • • •

Länge mind. 200 mm; Breite mind. > 50 mm verstellbare Höhe über dem Sitz 180 – min. 290 mm verstellbare lichte Weite ergonomisch < 460 - > 510 mm stabile, multifunktionale T-Armlehnen, höhen- , 2fach breitenund tiefenverstellbar, beidseitig um mind. 30° schwenkbar, PU-Armauflagen,

Verbraucherzentrale NRW

1

Sicherheit • • • •

Mindestabstand zwischen Drehachse und Kippkante 195 mm größte Ausladung des Untergestells maximal bei Lenkrollen 415 mm gebremste Rolle bei unbelastetem Stuhl, leichtgängige Rolle bei belastetem Stuhl einfarbige harte Rollen für weiche Böden, zweifarbige weiche Rollen bei harten Böden

Sonstiges •

Benutzerinformation in deutscher Sprache, dauerhaft am Stuhl

• • •

intuitive leichte Bedienbarkeit atmungsaktive, antistatische Polsterung und Materialien Stoff 100.000 Scheuertouren (Martindale) Brandverhalten: DIN EN 1021 1&2 auswechselbare Sitz- und Rückenpolster



Typ 1 A wie Typ 1 jedoch mit ●

atmungsaktiver Netz-Rückenlehne

Typ 1 B wie Typ 1 jedoch mit ● ●

Sicherheitsgasfeder extra lang für eine höhere Sitzhöhe (SH500-600mm) hoher Rückenlehne

Die angebotenen Bürodrehstühle müssen das TÜV/GS-Zeichen haben und allen Anforderungen der EURichtlinien sowie allen geltenden Deutschen Normen, Sicherheitsrichtlinien, Verordnungen und Vorschriften entsprechen.

Ort, Datum

Verbraucherzentrale NRW

Unterschrift

2

Preisblatt für den Kauf von Bürodrehstühlen öffentliche Ausschreibung Dieses Preisblatt ist Gegenstand des abzuschließenden Vertrages und ist dem Angebot daher ausgefüllt und unterschrieben beizufügen . Kaufsumme lt. Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen der Verbraucherzentrale NRW NettoEinzelpreis

Anzahl Stuhltyp lt. Leistungsbeschreibung 150

Typ 1

50

Typ 1 A

90

Typ 1 B

30

Sitzpolster

20

Rückenpolster

NettoGesamtpreis

SUMME Die hier genannte Anzahl dient der Preisfindung. Die Verbraucherzentrale verpflichtet sich nicht zur Abnahme einer Mindestmenge. Die jeweilige Anzahl der einzelnen Bürodrehstühle und Austauschpolster bestimmt sich pro Jahr nach der Bedarfsmeldung der Mitarbeiter.

Ort, Datum

Unterschrift

Angebotsformblatt Lieferung von bis zu 300 Bürodrehstühlen an die dezentralen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW in Nordrhein-Westfalen voraussichtlich im Zeitraum 01.04.2016 bis 31.03.2019. Dieses Preisblatt ist Gegenstand des abzuschließenden Vertrages und ist dem Angebot daher ausgefüllt und unterschrieben beizufügen.

I. Kaufpreise gemäß Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen der Verbraucherzentrale NRW Pos. Stuhl-Typ lt. Leistungsverzeichnis 1

Typ 1

2

Typ 1 A

3

Typ 1 B

Netto-Einzelpreis

Die jeweilige Anzahl der einzelnen Stuhltypen bestimmt sich pro Jahr nach der Bedarfsmeldung der Mitarbeiter. II. Polsteraustausch inkl. Service-Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen der Verbraucherzentrale NRW Netto-Einzelpreis 1 Stück Sitzpolster zu o. g. Systemen 1 Stück Rückenpolster zu o. g. Systemen Die Angebotspreise beinhalten sämtliche Haupt- und Nebenleistungen, die für eine betriebs- und gebrauchsfertige Lieferung erforderlich sind. Die genannten Preise gelten für Lieferung, einschließlich Fracht und Endmontage, bis in die jeweiligen Büroetagen und an den einzelnen Bestimmungsort, während der vertraglich vereinbarten Ausführungszeit. Anfallender Verpackungsmüll und alle von der eigenen Arbeit herrührenden Baustoffe, Abfälle und dergleichen sind eigenverantwortlich zu entfernen und den gesetzlichen Vorschriften entsprechend zu entsorgen.

Ort, Datum

Unterschrift

Rahmenliefervertrag

Zwischen der Firma

und der Verbraucherzentrale NRW e.V. vertreten durch den Vorstand Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf wird folgende Vereinbarung getroffen: 1. Leistung: Lieferung von bis zu 300 Bürodrehstühlen, in einer der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) beschriebenen Ausführung, innerhalb des unter Punkt 5 benannten Zeitraums ,an die dezentralen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW in NordrheinWestfalen, auf der Grundlage der beigelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ; der Umfang der Lieferung wird durch die jeweiligen schriftlichen Einzelbestellungen konkretisiert. Produkte und Preise: Bürodrehstuhl 1. Typ 1 2. Typ 1 A 3. Typ 1 B

Preis je Stück: Preis je Stück: Preis je Stück:

€ € €

zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer 2. Garantie: Garantie für die Dauer der gesetzlichen Mangelhaftungsfristen gerechnet ab Übergabe der Ware. Reklamationsansprüche werden innerhalb von 14 Tagen bearbeitet und erledigt. 3. Liefervereinbarung: Die Belieferung der Geschäftsstelle und der Beratungsstellen (ca. 65) der Auftraggeberin erfolgt auf Basis von schriftlichen Einzelaufträgen. Eine Verpflichtung der Auftraggeberin zur Abnahme einer Mindestmenge besteht nicht. Die Lieferzeit beträgt ca. 4-6 Wochen.

Lieferung inkl. Montage frei Haus einschließlich Fracht und Endmontage, bis in die jeweiligen Büroetagen und an den einzelnen Bestimmungsort, bis Verwendungsstelle, während der Öffnungszeiten der Beratungsstelle. Liefertermin in Absprache mit dem/der im Bestellschreiben genannten Mitarbeiter/in oder auf Abruf. Anfallender Verpackungsmüll und alle von der eigenen Arbeit herrührenden Baustoffe, Abfälle und dergleichen sind eigenverantwortlich zu entfernen und den gesetzlichen Vorschriften entsprechend zu entsorgen. 4. Zahlungsvereinbarung: Der/Die Auftragnehmer/-in ist verpflichtet, für jede Kostenstelle, die in der Bestellliste aufgeführt wird, eine separate Rechnung auszustellen. Die Rechnung ist zu richten an Verbraucherzentrale NRW e.V., Mintropstr. 27, 40215 Düsseldorf Zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung mit 2 % Skonto, oder innerhalb 30 Tage netto 5. Gültigkeit der Vereinbarung: Der Rahmenliefervertrag beginnt mit dessen Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien und endet am 31.03.2019. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet endgültig am 31.03.2020, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine außerordentliche Kündigung der Vereinbarung aus wichtigem Grund bleibt daneben unberührt. Ein wichtiger Grund seitens der Verbraucherzentrale NRW liegt insbesondere dann vor, wenn die Fa. trotz Mahnung der Verbraucherzentrale NRW, die Sitzmöbel nicht, oder mit wiederholter, mindestens 4- wöchiger Verzögerung geliefert hat. 6. Sonstiges: Änderungen und Ergänzungen dieser Rahmenvereinbarung bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Abrede über die Schriftform. Anlage: 1. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Verbraucherzentrale NRW e.V. bei Verträgen über Lieferungen und Leistungen. 2. Leistungsbeschreibung 3. Preisblatt 4. ggf weitere

Düsseldorf, den............................

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Verbraucherzentrale NRW e.V. bei Verträgen über Lieferungen und Leistungen 1. 1.1

1.2 1.3 2.

3.

4. 4.1 4.2 4.3 4.4 5.

6. 6.1

6.2

7. 7.1 7.2 8.

9.

10.

11. 11.1

11.2

Vertragsbestandteile Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile: a) das Auftragschreiben mit sämtlichen Anlagen (z.B. Leistungsbeschreibung, Zeichnungen, Skizzen) b) diese Vertragsbedingungen c) die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL Teil B) Die VOL/B kann bei der Auftraggeberin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten eingesehen oder in Kopie angefordert werden. Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrags. Preise Die vereinbarten Preise sind feste Preise, durch die sämtliche Leistungen des Auftragnehmers einschließlich Fracht, Verpackung einschließlich etwaiger Rücksendung und sonstiger Kosten und Lasten abgegolten sind. Gütezusicherung, technische, sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Anforderungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Gegenstände zu liefern, die im Zeitpunkt der Lieferung den in der Bundesrepublik Deutschland durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Kraft gesetzten Unfallverhütungsvorschriften sowie den allgemein anerkannten technischen, sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. Lieferung/Leistung Leistungs- und Erfüllungsort ist - wenn im Auftrag nichts anderes angegeben - die Geschäftsstelle in Düsseldorf. Diese ist nur montags bis freitags in der Zeit von 8.30 bis 14.00 Uhr und ggf. nach besonderer Vereinbarung zur Annahme der Lieferung bzw. zur Abnahme der Leistung verpflichtet. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftragsnehmers. Die Gefahr jeder Verschlechterung einschließlich des zufälligen Untergangs bleibt bis zur Ablieferung bei der Geschäftsstelle bzw. bei der von der Auftraggeberin gewünschten Versandanschrift beim Auftragnehmer. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen, in dem die Lieferung im Einzelnen, insbesondere nach Art und Menge genau aufzugliedern ist. Die Auftraggeberin übernimmt nur die von ihr bestellten Mengen oder Stückzahlen. Mehr- oder Minderlieferungen sowie Teillieferungen sind nur nach vorheriger Vereinbarung mit der Auftraggeberin zulässig. Liefertermine Die vereinbarten Termine der Lieferungen/Leistungen sind verbindlich. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Auftraggeberin unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung schriftlich darüber zu informieren, wenn der vereinbarte Termin nicht eingehalten werden kann. Schutzrechte, Nutzungsrechte Der Auftragsnehmer steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung und/oder Leistung bei vertragsgemäßer Verwendung keine Rechte Dritter verletzt werden und stellt die Auftraggeberin von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Die Freistellung der Auftraggeberin bezieht sich auf alle Aufwendungen und Schäden, die der Auftraggeberin aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten erwachsen. Der Auftragnehmer wird bei begründeten Schutzrechtsbehauptungen auf seine Kosten die gelieferten Leistungsergebnisse so ändern (ggfs. ersetzen), dass sie nicht mehr unter die Schutzrechte fallen, gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entsprechen oder der Auftraggeberin von dem Dritten das Recht zur rechtmäßigen Nutzung der Leistungsergebnisse verschaffen. Stellt der Auftragnehmer im Auftrag der Auftraggeberin ein nach dem Urheberrecht geschütztes Werk her, so werden die Nutzung- und Verwertungsrechte an den im Rahmen der Auftragsdurchführung entstandenen Arbeitsergebnissen und vertraglich erbrachten Leistungen im Umfange des Vertragszwecks der Auftraggeberin eingeräumt, soweit hierzu keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird. Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, in körperlicher und unkörperlicher Form zu vervielfältigen und zu verbreiten, insbesondere auch für das Internet zu nutzen. Die Auftraggeberin hat das Recht, die Arbeitsergebnisse nach eigenem Ermessen abzuändern und zu bearbeiten oder von Dritten abändern oder bearbeiten zu lassen und die abgeänderten oder bearbeiteten Versionen wie die überlassenen Arbeitsergebnisse zu verwerten. Auf Anforderung der Auftraggeberin sind auf der Grundlage und im Umfang des vereinbarten Nutzungs- und Verwetungsrechts die im Rahmen des Auftrags erstellten Dateien als offenen Dateien und in der letzten festgelegten Version sowie Filme, Lithos, Vorlagen und Reinzeichnungen auszuhändigen. Dem Auftragnehmer steht an diesen Gegenständen kein Zurückbehaltungsrecht zu, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte bzw. entscheidungsreife Gegenansprüche des Auftragnehmers. Die Auftraggeberin ist berechtigt - ohne gesonderte Zustimmung des Auftragnehmers -, ihre Nutzungsrechte an Dritte ganz oder teilweise zu übertragen oder Dritten weitere Nutzungsrechte einzuräumen. Soweit der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Leistungen in Anspruch nimmt, an denen Dritte Rechte besitzen, wird er deren Nutzungsrechte erwerben und im gleichen Umfang wie zuvor dargestellt an die Auftraggeberin übertragen. Rechnung Die Rechnung ist in einfacher Ausfertigung unter Beachtung der umsatzsteuerlichen Regelungen auf die Verbraucherzentrale NRW, Mintropstr. 27, 40215 Düsseldorf auszustellen. Bei Teilrechnungen aufgrund von Teillieferungen müssen gelieferte und restliche Mengen klar ersichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu kennzeichnen. Bezahlung/Abtretung Die Bezahlung wird, soweit nicht anders vereinbart, nach Wahl der Auftraggeberin innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet. Die Zahlungsfrist beginnt nach Gefahrübergang gemäß Nr. 7 dieser Bedingungen mit Eingang der ordnungsgemäß erstellten und prüfungsfähigen Rechnung in der Geschäftsstelle in Düsseldorf. Der Rechnung müssen prüfungsfähige Unterlagen beigefügt werden, insbesondere Stundenverrechnungsnachweise, quittierte Leistungsnachweise oder Lieferscheine. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht Forderungen des Auftragnehmers gegen die Auftraggeberin können nur mit deren vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden. Eine Aufrechnung von Forderungen seitens des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Entsprechendes gilt für den Fall der Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts seitens des Auftragnehmers. Sonstiges Auf geschäftliche Verbindungen mit der Auftraggeberin, insbesondere in Referenzlisten, darf der Auftragnehmer erst nach der von der Auftraggeberin erteilten schriftlichen Zustimmung hinweisen. Lösung des Vertrages Außer in den in § 8 VOL/B genannten Fällen kann die Auftraggeberin auch dann vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten der Auftraggeberin mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, mit Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zu der Verwaltung der Auftraggeberin Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragsnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die auf Seiten des Auftragnehmers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den genannten Personen der Auftraggeberin unmittelbar oder in ihrem Interesse ihren Angehörigen oder anderen ihnen nahe stehenden Personen oder im Interesse des eigenen oder anderen einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden. Vor der Ausübung des Rechtes nach § 11.1 ist dem Auftragnehmer Gelegenheit zu geben, unverzüglich zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen.

Stand: Oktober 2011

Formblatt 4

WB-VOL NRW

ElgenerklBrungzur Z u v e m Z I T

neManina zur Bprerihslakelt nach den Landesr+gelungm In NRW zur Verhiihing u a 8eMmpfung von KorruptIon

Mir Ist bekannt, dass seltens der VergabesWie noch keine Informationen hinskhtlich etwaiger frilherer AussdMsse meines Untsrnehmens von Vergabeverfahrenoder VM&lungen, db zu Einhgungen in das Vergabregkter des Landes MRW Mhren können, eingeholt wurden. Ich verskiwre hlemit, dass keim Veifehlungen vorliegen, die meinen Ausschlugs von der Teiinahrne m W-erb rechtiertlgen konnten1)oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen ~ n n i d , Mir Ist bekannt, dass dle Unrichtigkeit vorstehender E M h n g zu meinem Ausschluss vom

VergalJeuerahren sowie zur Mstlosen KIindigung eines etwa erteilten Atrftreiges wegen Ver-

letzung einer verbaglkhen NebenpRicht aus wichtigem Grunde führen und dne Meldurig des Ausschllssses und der Ausschlussdauer an die Infomaationsstelle/das Vergaberegim nach

sich ziehen kann. Ich verpflichte mich, die vorstehende Erklarung auch von Nachunternehmerrizu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spatestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur WeIterl3eaufiragung wruilegert,

Ort, Datum

-

Formblatt 4 Seite 2 EIgenerld8ning zur Zuverlasslgkelt

VHWDL NRW

-

Verfehlum, die In der Regel zum ~uswblus8des Bewerbers oder Beters von der Teilnahme am Verg-ahren führen, sind unabhängig von der Weiiiingsform, bei Unternehmen auch unabhängig von der iunktton des Täters adsr 8eteUlgten Insbesondere:

-

-

-

Straftaten, die Im Ga4ftsverkehr oder in Bezug auf diesen begangen worden sind, u.a. BGtrug, Subventionsbetnig, Untreue, Urkundenf&tschng,w e t h w e ~ t u ä n b w de Absprachen bei Vergabeverfahren, Bestechurig auch im gmchgwiciien Verkehr oder VorteilsgewBhrung,

-

das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von u n e r l d ~ e nVorteilen an Personen, die AmkHgern oder für den 6 f f d i i n Dienst Verpflichteten nahe stehen, oder an frelbentfliuh T w e , die bl der Vergabe im AuArag einer Offentllchen Vergabstelle tatlg wer-

den.

Verstö0a gegen das Gesetz gegen Weükiwerbsbeschränkungen, u.a. Absprachen Iibw d i i Abgabe oder die Mcht&@e von Angeboten, sowie die Lelstung von konkreten Planungs- und A u w r e l bungshkn, dle dazu bestimmt sind, den Wezu beein8ussen, Mhren dann zum Ausschluss, wem Tatsachen auch auf unrechtmäßtge oder unlauaere Elnfiussnahme auf das Vergabverfaren hlr!deuten. Ein Eintrag In & Vwgabregister kann unabhangig von ehern Vergabeausschlw auch wenn die Vmausedzmgm des 5 5 des Gesetzes zw Verbesserung der KomtpüonsbekBmpfung und zur Enkhtung und FClhrung elnes Vwgakregfsters in Mordrhein-Wesifalen (KorruptionsbeMmpfungsgesetz KormpäonsbG) vorliegen. Danach bgt eine Verfehlung vor, wenn durch Jne natürliche Person im Rahmen einer untarnefimerischenBstatigung

-

1.

Straftaten nach B 331-335, 261 (Geldwäsche, Verschleierung illegalen Verma$ens), 263 (Be(Subventionsbetrug), 265 b (Kredhbtrug), 266 (Untreue),266 a (VorenthaltenNertrug),

unireuen wm Arbeltaentgelt), 298 (Illegale Absprachan bei Ausschreibongen), 299 {üestechunglBestechlMkeit),1088 (Abgeoadnetenbestechung) SK;B und nach § 370 der Abgabend-

nuw,

2. rmh 99 19,20,20 a und 22 des Gssetres U h r die Kontrolle von Kriegswaflen, 3. VerStab gegen $ $1 des W e s gegen Wettbewehbschdnlcungen (GWB), insho&ere nacSi 9 14 GWB durch Prdsabspmhen wid w a c h e n Wer die Teilnahme am Wgttbewerb, 4. VerstBBe gqen § 18 des A~itnehmerOMwmwsgsetres, 5, V d B e , dle zu efnem AussMluss nach 5 21 des G W e s zur BekBmpfungder S c h w a m ~ M und Hlegah Bewhaftlgung ( S c h w ~ k a m p h i ~ SchwanArM1) ~ t r oder nach 5 6 Arbeiinehmer-htsen&ge&z führen khnen oder gef0hrt haben,

-

von Bederrtung, Insbesondere in b u g auf dle Art und W& der Begehung der den Umfangdes rnaterlellenoder Immateriellen Schadens, begangen worden sind.

Eln Eintrag eifdgt bei dner Verfehlung lm Sinne des Absatzes 1 1. bei Zbiassung der Arildage 2. bel strafrechtikherVerurteilung 3. bei Erlass ehes !3hfMehis 4. b8i Giistellmg d a Shfverfahrens nach $ t53 a s b . a f p m z d n u n g (StPO) 5. mch RmhWmit eim Bußgeldbeschelds 6. für die Dauer der Durchfllhrung elnes straf- oder BuiQeWedahrens, wenn im Unz6dfaiI ange&hts der 8ewelslage bei der meidenden Stelle keln vemtinftiger M d an einer mhwewiegendan Verfahlring besteht, und die Emirmung+ bm. die fOr das Bußgaldvetiahrenzuständfge Verweillungsbehbrde den Emlttlungsm&c nkhgefährdet sleht.

,

Formblatt 4c

Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen1

Der Auftrag ist gemäß den in der Leistungsbeschreibung bekanntgegebenen besonderen Auftragsausführungsbedingungen ausschließlich mit Waren auszuführen, die unter Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Dies gilt auch für Waren, die im Rahmen der Erbringung von Bauoder Dienstleistungen verwendet werden.

I.

Erklärung zur Produktkategorie und Produktherkunft (Zutreffendes bitte ankreuzen)

I.1 Erklärung zur Produktkategorie Für diesen Auftrag werden Produkte verwendet, die in eine bzw. mehrere der nachfolgenden Kategorie/-n fallen: Ja, und zwar Bekleidung (zum Beispiel Arbeitskleidung, Uniformen), Stoffe und Textilwaren, Naturkautschuk-Produkte (zum Beispiel Einmal-/Arbeitshandschuhe, Reifen, Gummibänder), landwirtschaftliche Produkte (zum Beispiel Kaffee, Kakao, Tomaten- und Orangensaft, Pflanzen), Büromaterialien, die die Rohstoffe Holz, Gesteinsmehl und Kautschuk enthalten, Lederwaren, Gerbprodukte, Natursteine, Spielwaren, Sportartikel (Bekleidung und Geräte), Teppiche oder Informations- und Kommunikationstechnologie (Hardware). weiter mit I.2 Nein (es sind keine weiteren Angaben erforderlich)

1

Die in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards ergeben sich aus verschiedenen internationalen Übereinkommen. Sie behandeln Themen wie insbesondere das Verbot bzw. die Abschaffung von Zwangs- und Pflichtarbeit, den Schutz des Rechts auf Vereinigungsfreiheit, des Rechts zu Kollektivverhandlungen, Entgeltgleichheit für männliche und weibliche Arbeitskräfte, Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie der Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Die vollständige Liste der Übereinkommen einschließlich ihrer offiziellen Bezeichnung ergibt sich aus § 18 Abs. I TVgG-NRW.

1

I.2

Erklärung zur Produktkategorie2 Die Produkte, die für diesen Auftrag verwendet werden, werden in einem der in der DAC-Liste der Entwicklungsländer und -gebiete aufgeführten Länder/Gebiete gewonnen oder hergestellt: Ja, weiter mit II.1. Nein, weiter mit II.2.

II.

Nachweisverfahren Angabe in II.1 und II.2 zwingend erforderlich. Zutreffendes bitte ankreuzen.

II.1

Es werden für diesen Auftrag Produkte verwendet, die in einem der in der DACListe der Entwicklungsländer und -gebiete aufgeführten Länder/Gebiete gewonnen oder hergestellt worden sind und in eine oder mehrere Kategorien der Ziffer 1.1 fallen. Durch das Siegel, Zertifikat oder den gleichwertigen Nachweis kann ich/können wir den Nachweis erbringen, dass die Produkte ohne Missachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Der Nachweis kann nicht durch ein Siegel, Zertifikat oder gleichwertigen Nachweis erbracht werden. Daher sichere/n ich/wir zu, dass ich mich/wir uns vergewissert haben, dass die Produkte ohne Missachtung der in den ILOKernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Der Nachweis kann nicht durch ein Siegel, Zertifikat oder gleichwertiger Nachweis erbracht bzw. eine Zusicherung im v.g. Sinne kann nicht gegeben werden. Ich/Wir erkläre/n, für mein/unser Unternehmen unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns entsprechend § 347 HGB wirksame Maßnahmen ergriffen zu haben, um die Verwendung von Produkten zu vermeiden, die unter Missachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind.

II.2

Es werden für diesen Auftrag keine Produkte verwendet, die in eine oder mehrere Kategorien der Ziffer I.1 fallen und in einem der in der DAC-Liste der Entwicklungsländer und -gebiete aufgeführten Länder/Gebiete gewonnen oder hergestellt worden sind, oder zwar Produkte verwendet, die in eine oder mehrere Kategorien der Ziffer I.1 fallen, aber sie wurden nicht in einem der in der DAC-Liste der Entwicklungsländer und -gebiete aufgeführten Länder/Gebiete gewonnen oder hergestellt

2

Die Festlegung des Herkunftslandes ist für die in Art. 24 Zollkodex, Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 302 vom 19.10.1992, S.1), festgelegte Ebene der Be- und Verarbeitung von Waren zu erbringen (s.a. Erläuterungen).

2

oder zwar Produkte verwendet, die in einem der in der DAC-Liste der Entwicklungsländer und -gebiete aufgeführten Länder/Gebiete gewonnen oder hergestellt worden sind, aber sie fallen nicht in eine oder mehrere Kategorien der Ziffer I.1 fallen. Ich/Wir gehe/n, für mein/unser Unternehmen unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns entsprechend § 327 HGB davon aus, dass die in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards bei der Gewinnung oder Herstellung der Waren beachtet wurden.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich oder schuldhaft falsche Abgabe einer der vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von diesem Vergabe verfahren zur Folge hat, den Ausschluss meines/unseres Unternehmens für die Dauer von bis zu drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge der ausschließenden Vergabestelle zur Folge haben kann, nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

_________________________________________________________________________________________________________

(Datum, Unterschrift, Firmenstempel)

3

Erläuterungen zur Verpflichtungserklärung Berücksichtigung sozialer Kriterien 1. Die Verpflichtungserklärung ist stets bei Lieferaufträgen einzureichen. 2. Die Verpflichtungserklärung ist auch einzureichen, sofern Waren bei der Erbringung von Dienstleistungen und Bauleistungen verwendet werden. Kommen keine Waren zum Einsatz, ist die Abgabe dieser Verpflichtungserklärung nicht erforderlich. 3. Die Abgabe dieser Verpflichtungserklärung ist bei und für die Ausführung einer Dienst- oder Bauleistung nicht erforderlich, wenn nur Waren angeschafft oder verwendet werden, die nicht dem Hauptleistungsgegenstand der Beschaffung zuzurechnen sind und die nicht wesentlicher Bestandteil bei der Ausführung der Dienst- oder Bauleistung sind. Leistungen werden dann als unwesentlich betrachtet, wenn sie 20% des gesamten Leistungsumfangs nicht überschreiten. 4. Von der Verpflichtungserklärung erfasst sind sowohl Waren, die noch herzustellen oder zu beschaffen sind, als auch bereits beschaffte (Lager-)Waren. 5. Gegenstände, die in dem Unternehmen eingesetzt werden, um die Leistung zu erbringen, werden nicht von der Verpflichtungserklärung umfasst; bspw. Maschinen, Werkzeuge etc. 6. Die Verpflichtungserklärung ist im Rahmen der Angebotsabgabe abzugeben. 7. Die gültige DAC- Liste der Entwicklungs- und -gebiete, die von der OECD herausgegeben wird, steht unter www.vergabe.nrw.de zum Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen als Download zur Verfügung. 8. Nähere Erläuterungen zum Begriff des gleichwertigen Nachweises (Tz. 2.1, erste Ankreuzalternative) sind in § 2 Abs. 3 VO Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen enthalten. 9. Sofern in den Fällen der Tz. 2.1 (dritte Ankreuzalternative) kein Nachweis vorgelegt oder keine Zusicherung gegeben werden kann, sind beim Einsatz von Nachunternehmern diese zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch nachfolgende besondere vertragliche Nebenbedingung zu verpflichten: "Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer sind verpflichtet, bei der Ausführung des Auftrages die Vorschriften einzuhalten, mit denen die Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in nationales Recht umgesetzt worden sind. Bei diesen Normen handelt es sich um die in § 18 Abs. 1 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen genannten Übereinkommen. Maßgeblich sind die Vorschriften des Landes, in dem die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer oder seine Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer bei der Ausführung des Auftrages jeweils tätig werden. Handelt es sich dabei um ein Land, das eine oder mehrere Kernarbeitsnormen nicht ratifiziert oder nicht in nationales Recht umgesetzt hat, bleiben Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und Nachunternehmerin bzw. Nachunternehmer dennoch verpflichtet, die betreffenden Kernarbeitsnormen einzuhalten". 10. Zur Beurteilung der Frage, aus welchem Land eine Ware stammt, ist auf das Zollrecht der Europäischen Union abzustellen (§ 15 Abs. 5 Satz 4 RVO TVgG-NRW). Nach Art. 24 Zollkodex gilt: - Vollständig in einem Land gewonnene oder hergestellte Waren gelten als Ursprungswaren des betreffenden Landes. Somit dürfen insbesondere keine Materialien hinzugefügt werden, die ihren Ursprung in einem anderen Land haben. - Sind hingegen an der Herstellung einer Ware mindestens zwei Länder beteiligt, so gilt nach die Ware als Ursprungsware des Landes, in dem sie der letzten wesentlichen und wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung unterzogen worden ist, die in einem dazu eingerichteten Unternehmen vorgenommen worden ist und zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses geführt hat oder eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt. Beispiel: In Kanada geernteter Weizen wird in Mexiko zu Mehl vermahlen. An der Herstellung des Mehls als Fertigware sind in diesem Fall zwei Länder beteiligt. Die wirtschaftliche Leistung Kanadas liegt in der Gewinnung des Getreides begründet und die Mexikos in der Verarbeitung des Getreides zu Mehl. Die in einem dazu eingerichteten Unternehmen vorgenommen letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Verarbeitung 25 Vermahlen - hat zum neuen Erzeugnis Mehl geführt. Ursprungsland ist damit Mexiko . 11. Unter www.vergabe.nrw.de stehen zur Verfügung: - Downloadmöglichkeit der Verpflichtungserklärung, der vertraglichen Nebenbedingung bei Nachunternehmereinsatz, - Downloadmöglichkeit der Liste und Inhalte der ILO-Übereinkommen sowie der DAC -Liste der Entwicklungsländer und -gebiete - FAQ zur Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes. 25

Quelle und weitere Informationen unter www.zoll.de.

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Formblatt 4f

Erklärung der Bietergemeinschaft (nur von Bietergemeinschaften auszufüllen)  Wir geben dieses Angebot als Bietergemeinschaft ab Name der Bietergemeinschaft:

(Dieser Name wird als Vertragspartner/-in übernommen und für Korrespondenz verwendet werden) Die nachfolgend aufgeführten Mitglieder der Bietergemeinschaft bestehend aus dem Mitglied 1 und bevollmächtigtem Vertreter/ bevollmächtigten Vertreterin dem Mitglied 2 dem Mitglied 3 dem Mitglied..... erklären, ● dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften, ● dass der/die bevollmächtigte Vertreter/Vertreterin die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ● dass der/die bevollmächtigte Vertreter/Vertreterin berechtigt ist, im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zu handeln, ● dass der/die bevollmächtigte Vertreter/Vertreterin mit uneingeschränkter Wirkung berechtigt ist, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft Zahlungen entgegenzunehmen. Mitglied 1 Name: Straße: PLZ Ort: Telefon: E-Mail:

Ort, Datum

Unterschrift des Mitglieds 1

Name des Unterschriftleistenden

Seite 2 von 2 Seiten - Formblatt 4f

Mitglied 2 Name: Straße: PLZ Ort: Telefon: E-Mail:

Ort, Datum

Unterschrift des Mitglieds 2

Name des Unterschriftleistenden

Mitglied 3 Name: Straße: PLZ Ort: Telefon: E-Mail:

Ort, Datum

Unterschrift des Mitglieds 3

Name des Unterschriftleistenden

Hinweis: Diese Anlage ist nur von Bietergemeinschaften auszufüllen.

Formblatt 4h

Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG -NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Ich erkläre/Wir erklären1: (Zutreffendes bitte ankreuzen)

1. Anwendbarkeit von § 19 TVgG -NRW Im Unternehmen sind in der Regel mehr als 20 Arbeitnehmer / -innen beschäftigt (ausschließlich der zu ihrer Ausbildung Beschäftigten) Ja, weiter mit 2. Nein (es sind keine weiteren Angaben erforderlich).

2. 2.1 Unternehmensgröße Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt: über 500 Beschäftigte (Es sind mindestens vier der im Katalog unter 2.2 aufgeführten Maßnahmen auszuwählen und im Rahmen dieses öffentlichen Auftrages durchzuführen oder einzuleiten, sofern nicht die unter 2.3 genannten Ausnahmen zutreffen). über 250 bis 500 Beschäftigte (Es sind mindestens drei der im Katalog unter 2.2 aufgeführten Maßnahmen auszuwählen und im Rahmen dieses öffentlichen Auftrages durchzuführen oder einzuleiten, sofern nicht die unter 2.3 genannten Ausnahmen zutreffen). über 20 bis 250 Beschäftigte (Es sind mindestens zwei der im Katalog unter 2.2 aufgeführten Maßnahmen auszuwählen und im Rahmen dieses öffentlichen Auftrages durchzuführen oder einzuleiten, sofern nicht die unter 2.3 genannten Ausnahmen zutreffen). 2.2 Maßnahmenkatalog zur Frauenförderung oder Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie In meinem/unserem Unternehmen wird/werden für die bei der Abwicklung diesen öffentlichen Auftrages eingesetzten Mitarbeiter/-innen folgende Maßnahme/-n umgesetzt: Untersagung und Unterbindung eines Verhaltens verbaler und nicht-verbaler oder physischer Art, welches bezweckt oder bewirkt, dass weibliche Beschäftigte lächerlich gemacht, eingeschüchtert, angefeindet oder in ihrer Würde verletzt werden,

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Die bei der Durchführung dieses Auftrages eingesetzten Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften sind nicht verpflichtet, Maßnahmen der Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach § 19 TVgG – NRW umzusetzen.

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explizite Ermutigung von Frauen sich zu bewerben, wenn im Betrieb Ausbildungsund Arbeitsplätze in männerdominierten Berufsbereichen zu besetzen sind, Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil, Befragung von Beschäftigten zu ihren Arbeitszeitwünschen, Auswertung einschließlich Einleitung von Umsetzungsschritten betreffend ihrer Tätigkeit, Angebot von Teilzeitarbeit oder flexiblen Arbeitszeitmodellen als Maßnahme zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Entwicklung und Umsetzung von Modellen vollzeitnaher Teilzeitarbeit für die Beschäftigten, Einrichtung bzw. Ausbau von Telearbeit für die Beschäftigten, Einrichtung von Eltern-Kind-Zimmern für die Beschäftigten, Unterstützung bei der Suche nach Kinderbetreuungs- und Pflegemöglichkeiten, Angebot betrieblich organisierter Kinderbetreuung, Zahlung eines Kinderbetreuungszuschusses, Angebot von Ferienprogrammen zur Überbrückung der Betreuungslücke für Kinder berufstätiger Eltern in Kindergarten- bzw. Schulferien, Unterstützung von Mitarbeitern mitpflegebedürftigen Angehörigen durch individuelle Betreuung und Hilfeleistung oder Abschluss einer Vereinbarung einer Familienpflegeteilzeit, Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit, Bereitstellung von innerbetrieblichen Paten und Patinnen für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente, Analyse der Entwicklung der Leistungsvergütung in den letzten 5 Jahren nach Geschlecht, Maßnahmen zur Gewinnung von Mädchen und Frauen für ein betriebliches Praktikum, insbesondere in den männerdominierten Berufen sowie Angebot spezieller Bildungsmaßnahmen für Frauen, die diese auf die Übernahme von höherwertigen und leitenden Positionen vorbereiten. 2.3 Ausnahmen (ggf. anzugeben) Ich/wir werden keine weiteren der im Maßnahmenkatalog zu 2.2 genannten Maßnahmen anbieten, da mein/unser Unternehmen in den letzten 12 Monaten bereits durch Zuschlag zur Umsetzung von Maßnahmen der Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familien im Rahmen des TVgG-NRW verpflichtet worden ist. Auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers werde/-n ich/wir die Durchführung oder Einleitung der Maßnahmen der Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie vor Zuschlagserteilung nachweisen. Ich/wir haben bereits alle der im Maßnahmenkatalog zu 2.2 genannten Maßnahmen der Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familien durchgeführt oder eingeleitet. Auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers werde/-n ich/wir die Durchführung der umgesetzten Maßnahmen der Frauenförderung oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nachweisen.

2

Ich/wir sind aus nachfolgend aufgeführten objektiv belegbaren Gründen nicht in der Lage, bei den im Rahmen der Durchführung dieses öffentlichen Auftrags eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Maßnahmen der Frauen- und Familienförderung durchzuführen. Angabe der Gründe (ggf. gesonderte Anlage verwenden):

Für mich/uns ist die Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen der Frauenoder Familienförderung im Hinblick auf das Volumen des öffentlichen Auftrags und/oder der Anzahl der konkret mit dem öffentlichen Auftrag eingesetzten Mitarbeiter im Verhältnis zum Gesamtumsatz des Betriebes und/oder der gesamten Belegschaft des Betriebes unverhältnismäßig und unzumutbar. Erläuterungen (ggf. gesonderte Anlage verwenden):

3. Weitere vertragliche Verpflichtungen Ich/Wir erkläre/-n mich/uns darüber hinaus im Fall der konkreten Auftragsdurchführung mit folgenden Verpflichtungen einverstanden: -

Auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers weise/-n ich/wir die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen in geeigneter Form nach.

-

Ich/Wir werde/-n die durchgeführten bzw. eingeleiteten Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zum Zwecke der Überprüfbarkeit2 dokumentieren und im Betrieb bekanntgeben.

-

Für jeden schuldhaften Verstoß der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen die Verpflichtungen aus dieser Verpflichtungserklärung gilt eine Vertragsstrafe als vereinbart, deren Höhe eins von Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu fünf von Hundert des Auftragswertes beträgt.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst dass Falschangaben im Rahmen dieser Erklärung oder Verstöße gegen darin übernommene Verpflichtungen zu einer außerordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber führen können.

________________________ (Ort, Datum)

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(Unterschrift, Firmenstempel)

Der Inhalt der Dokumentation sowie die Aufbewahrungsfrist ergeben sich aus § 20 Abs. 2 und 3 der RVO TVgG-NRW (siehe unten).

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Auszug aus der RVO TVgG-NRW: § 20 Abs. 2 Diese Dokumentation muss mindestens enthalten: 1. die Bezeichnung der ausgewählten Maßnahmen, 2. Angaben zu Art und Umfang der geplanten Durchführung oder Einleitung der jeweiligen Maßnahmen, 3. Angaben des Zeitpunktes der Einleitung sowie des Zeitpunktes der voraussichtlichen oder tatsächlichen Durchführung der jeweiligen Maßnahmen, 4. Angaben zu den Auswirkungen und der Nachhaltigkeit der Wirkung der Maßnahmen, insbesondere a) zur Anzahl der von der jeweiligen Maßnahme betroffenen Beschäftigten in Relation zur Gesamtanzahl der im Unternehmen Beschäftigten, b) Zeitpunkt der Einleitung bzw. die Dauer der Durchführung der Maßnahmen und c) ob die Maßnahme über die Dauer der Durchführung des öffentlichen Auftrags im Betrieb weiter angeboten beziehungsweise fortgeführt wird. § 20 Abs. 3 Die Dokumentation der durchzuführenden bzw. eingeleiteten Maßnahmen im Sinne des § 19 Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen ist mindestens ein Jahr aufzubewahren und im Unternehmen zu veröffentlichen. Auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers ist diese in einem weiteren Vergabeverfahren vorzulegen.

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Formblatt 4k

Eigenerklärung zu § 16 Abs. 5 TVgG - NRW

Hiermit erklären wir, dass die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 TVgG – NRW nicht vorliegen: Kein nachweislicher Verstoß gegen die Verpflichtung • •

Ort, Datum

aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG – NRW, aus § 9 Abs. 1 Satz 1 TVgG - NRW.

Unterschrift (Firmenstempel)

Hinweis: Dieser Vordruck ist ebenfalls von eingesetzten Nachunternehmen und Verleihern von Arbeitskräften einzureichen.

Formblatt 7

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an:_Bereich Verbraucherberatung

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___- A. Rathke_-___________

____- A. Rathke - ________

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__von Bürodrehstühlen____________

___von Bürodrehstühlen___________

Ende der Angebotsfrist:

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____04.03.2016_____________________

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