Landkreis Heidekreis

ENTWURF Landkreis Heidekreis Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung inklusive Stufenplan 2013 für die Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und den Gem...
Author: Michael Roth
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ENTWURF

Landkreis Heidekreis

Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung inklusive Stufenplan

2013 für die Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und den Gemeindefreien Bezirk Osterheide im Heidekreis

- Zusammenfassung -

Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung im Heidekreis - Landkreis Heidekreis, 2013 - Entwurf -

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Erstellt: Bearbeiter:

durch die Fachgruppe Frühkindliche Bildung und Betreuung im Fachbereich Kinder, Jugend, Familie Thomas Wirth (06.603), Tel.: 05162 970 - 375

INHALTSVERZEICHNIS

1.

Der gesetzliche Auftrag

3

2.

Erläuterung der Bedarfsberechnung

4

3.

Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr

5

3.1.

4.

5

3.1.1. Versorgungssituation mit Plätzen in Kindertagesstätten

5

3.1.2. Bedarf, Bestand und Quote an Plätzen für Kinder unter drei Jahren zum 01.08.2013

6

Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Einschulung 4.1. 4.2. 4.3.

5.

Bestands- und Bedarfsentwicklung an Plätzen in der Kindertagesbetreuung

7

Versorgungssituation mit Plätzen in Kindertageseinrichtungen für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung zum Stichtag.

7

Übersicht über Anzahl und Versorgung mit Plätzen in Kindertageseinrichtungen bis zum 01.08.2018

8

Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege

8

Kinder im Grundschulalter 5.1. 5.2.

8

Anzahl der Kinder von der Einschulung bis zum vollendeten 10. Lebensjahr und deren Versorgungssituation

9

Betreuung von Grundschulkindern durch Tagespflegepersonen

9

6.

Öffnungszeiten

9

7.

Waldorfkindergarten

9

8.

Gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder

10

9.

Bevölkerungsentwicklung

10

10.

Geplante Maßnahmen zur Erweiterung oder Reduzierung des Angebotes

11

Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung im Heidekreis - Landkreis Heidekreis, 2013 - Entwurf -

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1.

Der gesetzliche Auftrag

Der Landkreis Heidekreis ist als örtlicher Träger der Jugendhilfe zur Jugendhilfeplanung verpflichtet. Im Rahmen der Kindertagesbetreuung gehören dazu die Feststellung des Bestands, die Ermittlung und Planung des Bedarfs an Plätzen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Nach dem Niedersächsischen Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) hat der Landkreis das vorhandene Angebot an Plätzen in Krippen, Kindergärten, Horten sowie in Kleinen Kindertagesstätten und den entsprechenden Bedarf an Plätzen in diesen Einrichtungen für die nächsten sechs Jahre festzustellen. Bei der Bedarfsplanung wirken die Städte, Samtgemeinden, Gemeinden und der Gemeindefreie Bezirk Osterheide mit. Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) hatte der Gesetzgeber zum 01.01.2005 den ersten Schritt zu einem stufenweise Ausbau von Plätzen in Tageseinrichtungen und der Tagespflege für Kinder unter drei Jahren unternommen und die Zielmarke 30.09.2010 (§ 24a SGB VIII) für das neue Versorgungsniveau (§24 Abs. 2 SGB VIII) vorgegeben. Am 16.12.2008 trat das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - KiföG) in Kraft. Aufbauend auf die Zielvorgaben des TAG und noch während des Umsetzungsprozesses wird eine „höhere Zielmarke“ vorgegeben. Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat (ab dem 01.08.2013) bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Außerdem sollen nicht nur berufstätige Eltern einen gesicherten Betreuungsplatz für ihr Kind bekommen. Durch das vielfältige und flexible Betreuungsangebot erfährt insbesondere auch die Kindertagespflege einen besonderen Stellenwert. Viele Eltern wünschen sich für die Kleinsten diese familiennahe Betreuungsform. § 24 a SGB VIII sieht die Übergangsregelung und den stufenweisen Ausbau des Förderangebots für Kinder unter drei Jahren vor. Der Landkreis hat bereits am 03.03.2005 beschlossen, von der Übergangsregelung Gebrauch zu machen. Die Befugnis zum stufenweisen Ausbau umfasst die Verpflichtung, 1.

jährliche Ausbaustufen zur Verbesserung des Versorgungsniveaus zu beschließen und

2.

jährlich zum 31. Dezember jeweils den erreichten Ausbaustand festzustellen und den Bedarf zur Erfüllung der Kriterien nach § 24 Abs. 3 zu ermitteln.

Ab dem 1. Oktober 2010 sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, mindestens ein Angebot vorzuhalten, das eine Förderung aller Kinder ermöglicht, 1.

deren Erziehungsberechtigte a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit auf nehmen, b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten;

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lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten; 2.

deren Wohl ohne eine entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist.

Solange das zur Erfüllung der Verpflichtung nach § 24 Abs. 3 SGB VIII erforderliche Angebot noch nicht zur Verfügung steht, sind bei der Vergabe der frei werdenden und der neu geschaffenen Plätze Kinder, die die in § 24 Abs. 3 SGB VIII geregelten Förderungsvoraussetzungen erfüllen, besonders zu berücksichtigen. Ab 01.08.2013 richtet sich der Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege nach der „neuen“ Fassung des §24 SGB VIII. Vorliegende Planung fasst die einzelnen Bedarfsplanungen der Städte, Samtgemeinden, Gemeinden und des Gemeindefreien Bezirks Osterheide zusammen und beinhaltet die Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung (Zusammenfassung) vom 06.05.2010 und des Stufenplans 2012 vom 07.06.2012. Es wird auf die Vereinbarung verwiesen, die zwischen den Städten, Gemeinden, dem Gemeindefreien Bezirk Osterheide und dem Landkreis im Hinblick auf § 13 AG KJHG auf dem Gebiet der Jugendhilfe abgeschlossen wurde.

2.

Erläuterung der Bedarfsberechnung

Grundlage für die Berechnung des Bedarfs sind die Bestands- und Anmeldedaten der Kinder in den Tageseinrichtungen zum Stichtag 31.12.2012, die kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung für die Jahre 2016 und 2021 des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) aus dem Jahr 2012 sowie die aktuell vorgehaltenen Plätze für unter dreijährige Kinder in den Städten, Samtgemeinden, Gemeinden und dem Gemeindefreien Bezirk Osterheide.

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3.

Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr

3.1.

Bestands- und Bedarfsentwicklung an Plätzen in der Kindertagesbetreuung

3.1.1. Versorgungssituation mit Plätzen in Kindertagesstätten Unter dreijährige Kinder können in Krippengruppen und in altersübergreifenden Kindergartengruppen gefördert werden. Zur Förderung in altersübergreifenden Gruppen bilden Kindergärten bzw. Kindertagesstätten gem. § 1 Abs. 3 KiTaG Gruppen, die unabhängig von der Altersstufe Krippe/ Kindergarten/Hort zusammengesetzt sind. Die Gruppen sind erlaubnispflichtig. Bis zu zwei Kinder einer anderen Altersgruppe dürfen ohne Erlaubnis in Kindergartengruppen aufgenommen werden. Für die Betreuung und Förderung von Kindern im Alter unter drei Jahren steht im Landkreis Heidekreis in Kindertagesstätten zum Stichtag 31.12.2012 folgendes Angebot zur Verfügung: Kinder unter drei Jahren Heidekreis Stichtag 31.12.2012

Krippen

gem. § 24a Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII

Samtgemeinde Ahlden Stadt Bad Fallingbostel Gemeinde Bispingen Gemeinde Bomlitz Stadt Munster Gemeinde Neuenkirchen Gem.freier Bezirk Osterheide Samtgemeinde Rethem Stadt Schneverdingen Samtgemeinde Schwarmstedt Stadt Soltau Stadt Walsrode Gemeinde Wietzendorf Gesamt

Gruppen

Plätze

2 3 0 2 5 2 0 1 5 3 4 9 2 38

30 50 0 30 70 30 0 15 75 45 60 123 30 558

Plätze in altersübergreifenden Gruppen

freie Plätze zum Stichtag

6 13 5 0 22 6 7 0 33 24 16 0 0 132

10 4 0 0 3 0 0 4 0 5 0 0 6 32

davon Plätze prognosGanztage zutizierte s-plätze sammen Bedarfe

0 0 0 0 40 15 0 0 15 4 47 20 25 166

36 63 5 30 92 36 7 15 108 69 76 123 30 690

27 59 34 57 104 36 7 15 108 66 125 155 24 817

Es werden 13 Kinder unter drei Jahren in der Wiegestube Benefeld betreut.

Aufgrund der Hinweise der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und des Gemeindefreien Bezirks Osterheide sowie den Daten der letzten Planungen ergibt sich 2013 ein tatsächlicher Bedarf von insgesamt 817 Betreuungsplätzen. Die Nachfragesituation an Betreuungsplätzen bei Kindertagespflegepersonen (KTP) ist unverändert zur letzten Bedarfsplanung.

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3.1.2.

Bedarf, Bestand und Quote an Plätzen für Kinder unter drei Jahren zum 01.08.2013 Heidekreis

Plätze Kindertageseinrichtungen Quote Bestand Plätze U3 Neue Plätze 2013 Bedarf 2013 Differenz Plätze Kindertagespflegepersonen Quote Bestand Plätze U3 Bedarf 2013 Differenz

Ahlden

Bad Fallingbostel

Gemeinde Bispingen

Gemeinde Bomlitz

Stadt Munster

Gemeinde Neuenk.

Osterheide

Rethem

Schneverdingen

Schwarmstedt

Soltau

Walsrode

Wietzendorf

Gesamt

18% 36 0 27 9

22% 63 15 59 19

24% 5 30 34 1

42% 30 27 57 0

29% 92 15 104 3

21% 36 3 36 3

72% 7 0 7 0

17% 15 0 15 0

26% 108 0 108 0

24% 69 3 66 6

28% 76 49 125 0

28% 123 27 155 -5

23% 30 0 24 6

26% 690 169 817 42

12% 9 18 -9

11% 32 29 3

13% 22 19 3

9% 18 12 6

12% 30 43 -13

10% 22 17 5

5% 0 1 -1

10% 12 9 3

10% 42 42 0

13% 34 36 -2

11% 64 50 14

10% 60 55 5

15% 18 16 2

11% 363 347 16

8

8

Davon Großtagespflege

Kindertagespflege zusammen Quote Bestand Plätze U3 Bedarf 2013 Differenz

8

31% 45 45 0

24

33% 110 88 22

37% 57 53 4

51% 75 69 6

41% 137 147 -10

31% 61 53 8

83% 7 8 -1

28% 27 24 3

36% 150 150 0

37% 106 102 4

39% 189 175 14

38% 210 210 0

39% 48 40 8

37% 1222 1164 58

325 290 267 267

158 151 144 143

152 145 136 135

360 358 356 364

157 163 169 170

12 14 10 12

104 90 86 79

443 430 419 416

284 278 275 280

456 465 451 456

645 582 554 548

116 112 103 104

3390 3229 3117 3118

Anzahl Kinder im Krippenalter (3 Jahrgänge) 2011 2012 Prognose 2013 Prognose 2014

178 151 146 145

Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung im Heidekreis - Landkreis Heidekreis, 2013 - Entwurf -

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4.

Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Einschulung Geburtszeiträume

Ahlden

Bad Fallingbostel

01.08.03 - 31.07.04

70 63 75 80 55 66 63 48 46 23

107 106 107 102 108 114 114 107 86 30

01.08.04 - 31.07.05 01.08.05 - 31.07.06 01.08.06 - 31.07.07 01.08.07 - 31.07.08 01.08.08 - 31.07.09 01.08.09 - 31.07.10 01.08.10 - 31.07.11 01.08.11 - 31.07.12 01.08.12 - 31.12.12

4.1.

Gemeinde Gemeinde Stadt Gemeinde Bispingen Bomlitz Munster Neuenk.

61 58 65 51 51 51 63 49 50 16

75 61 63 61 52 68 48 46 45 20

134 147 117 129 138 132 129 112 109 57

Osterheide

Rethem

7 9 6 6 8 3 7 3 3 1

49 56 38 47 32 40 33 30 27 11

47 44 58 42 38 51 52 56 56 26

Schnever- Schwarmstedt dingen

178 167 148 171 161 167 149 136 141 59

127 119 121 129 95 115 93 88 109 24

Soltau

Walsrode

198 180 156 181 156 136 145 166 140 69

235 206 228 219 191 243 202 206 186 69

WietzenGesamt dorf

39 46 45 39 51 38 44 36 31 15

1327 1262 1227 1257 1136 1224 1142 1083 1029 420

Versorgungssituation mit Plätzen in Kindertageseinrichtungen für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung zum Stichtag. Gruppen, Plätze im Heidekreis Stichtag 31.12.2012

Kinder von drei bis sechs Jahren Vormittags

Nachmittags

Ganztags

Plätze in altersübergreifenden Gruppen

3 75

1 10

0 0

4 94

1 18

0 24

11 270

1 25

0 0

2 37

1 17

0 19

4 95

1 25

1 25

1 15

1 18

0 0

0 25

8 178

3 75

0 0

2 50

0 0

4 72

0 0

0 0

9 197

10 211

3 58

5 108

3 41

2 36

0 13

0 68

23 454

2 40

2 50

1 25

1 19

1 18

0 5

0 25

7 152

0 0

0 0

0 0

1 16

1 9

0 0

0 0

2 25

5 110

0 0

0 0

0 0

1 18

0 11

0 0

6 128

10 230

6 150

3 65

5,5 93

2 36

0 13

0 34

26,5 574

10 225

4 94

2 48

4 98

2 36

0 72

0 48

22 501

8 183

5 115

2 34

11 226

1 18

0 22

0 92

27 576

15 357

4 100

3 75

2 33

6 108

0 29

0 25

30 673

6 140 87 2011

1 20 28 647

0 0 19 430

0 0 34,5 672

0 0 23 404

0 8 0 216

0 0 0 317

7 160 191,5 4164

Regelgruppen

Integrative Gruppen

freie Plätze

davon Ganztagesplätze

Plätze/ Gruppen Gesamt

0 0

9 197

Samtgemeinde Ahlden Anzahl Gruppen Anzahl Plätze Kinder von 3 - 6 Jahren Stadt Bad Fallingbostel Anzahl Gruppen Anzahl Plätze Kinder von 3 - 6 Jahren Gemeinde Bispingen Anzahl Gruppen Anzahl Plätze Kinder von 3 - 6 Jahren Gemeinde Bomlitz Anzahl Gruppen Anzahl Plätze Kinder von 3 - 6 Jahren Stadt Munster Anzahl Gruppen Anzahl Plätze Kinder von 3 - 6 Jahren Gemeinde Neuenkirchen Anzahl Gruppen Anzahl Plätze Kinder von 3 - 6 Jahren Gem.freier Bezirk Osterheide Anzahl Gruppen Anzahl Plätze Kinder von 3 - 6 Jahren Samtgemeinde Rethem Anzahl Gruppen Anzahl Plätze Kinder von 3 - 6 Jahren Stadt Schneverdingen Anzahl Gruppen Anzahl Plätze Kinder von 3 - 6 Jahren Samtgemeinde Schwarmstedt Anzahl Gruppen Anzahl Plätze Kinder von 3 - 6 Jahren Stadt Soltau Anzahl Gruppen Anzahl Plätze Kinder von 3 - 6 Jahren Stadt Walsrode Anzahl Gruppen Anzahl Plätze Kinder von 3 - 6 Jahren Gemeinde Wietzendorf Anzahl Gruppen Anzahl Plätze Kinder von 3 - 6 Jahren Gruppen zusammen Plätze zusammen

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4.2.

Übersicht über Anzahl und Versorgung mit Plätzen in Kindertageseinrichtungen bis zum 01.08.2018

Zum Beginn eines „Kindergartenjahres“ am 01.08. umfasst der Anteil der Kinder im Kindergartenalter gewöhnlich 3 Jahrgänge (Dreijährige, Vierjährige, Fünfjährige). Im Laufe des „Kindergartenjahres“ kommen erfahrungsgemäß bis zum April eines Jahres weitere – überwiegend dreijährige – Kinder dazu. Folglich umfasst der Anteil der Kinder im Kindergartenalter am 01.04. eines Jahres durchschnittlich 3 ½ Jahrgänge. Anzahl Kinder zu Beginn und Ende des Kindergartenjahres (3 bzw. 3 ½ Jahrgänge)

4.3.

Heidekreis Stand 31.12.2012

Anzahl Kinder

Plätze

Dif.

Versorgungsgrad

01.08.2012 01.04.2013 01.08.2013 01.04.2014 01.08.2014 01.04.2015 01.08.2015 01.04.2016 01.08.2016 01.04.2017 01.08.2017 01.04.2018

3746 4314 3620 4232 3617 4188 3502 4044 3449 3964 3254 3796

4164 4164 4164 4164 4164 4164 4164 4164 4164 4164 4164 4164

418 -150 544 -68 547 -24 662 121 715 201 910 368

111,2% 96,5% 115,0% 98,4% 115,1% 99,4% 118,9% 103,0% 120,7% 105,1% 128,0% 109,7%

01.08.2018

3197

4164

967

130,3%

Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege

Die Betreuung von Kindern in Kindertagespflegeeinrichtungen hat Vorrang vor der Betreuung durch Kindertagespflegepersonen. Es wird für die Jahrgangsstufe häufig eine Randzeitenbetreuung durch Tagespflegepersonen wahrgenommen. Derzeit werden 179 Kinder von drei bis sechs Jahren durch Tagespflegepersonen zu verschiedenen Zeiten betreut.

5.

Kinder im Grundschulalter

Kinder im Grundschulalter können in Hortgruppen, in altersübergreifenden Kindergartengruppen sowie durch Tagespflegepersonen betreut werden. In Kindertageseinrichtungen gilt gem. § 1 Abs. 3 KiTaG, das genehmigungspflichtige alterübergreifende Gruppen gebildet werden können. Bis zu zwei Kinder einer anderen Altersgruppe können ohne Erlaubnis in Kindergartengruppen aufgenommen werden.

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5.1.

Anzahl der Kinder von der Einschulung bis zum vollendeten 10. Lebensjahr und deren Versorgungssituation Hortplätze im Heidekreis Stand 31.12.2013

Schulkinder

01.08.02 - 31.07.03 01.08.03 - 31.07.04 01.08.04 - 31.07.05 01.08.05 - 31.07.06 01.08.06 - 31.07.07

Gesamt

1324 1330 1265 1229 1258

4 Jahrgänge

2012 2013

5148 5082

Plätze

davon frei

0 0 8 0 20 20 2 0 26 20 126 62 8 292

0 0 0 0 0 0 0 0 4 0 8 0 0 12

Samtgemeinde Ahlden Stadt Bad Fallingbostel Gemeinde Bispingen Gemeinde Bomlitz Stadt Munster Gemeinde Neuenkirchen Gem.freier Bezirk Osterheide Samtgemeinde Rethem Stadt Schneverdingen Samtgemeinde Schwarmstedt Stadt Soltau Stadt Walsrode Gemeinde Wietzendorf Gesamt

Versorgungsgrad 2012 Versorgungsgrad 2013

5,7% 5,7%

Zum Stichtag stehen 292 Plätze in Hortgruppen zur Verfügung. 30 Kinder ab 6 Jahren konnten nicht aufgenommen werden. Durch die Einführung der verlässlichen Grundschule ist die Betreuung der Schulkinder am Vormittag von 8 bis 13 Uhr gesichert. Zunehmend werden Kinder im Rahmen von „offenen Ganztagsgrundschulen“ bis in den Nachmittag betreut. 5.2.

Betreuung von Grundschulkindern durch Tagespflegepersonen

Derzeit werden 227 Kinder, meist in Randzeiten und in den Ferien, durch Kindertagespflegepersonen betreut.

6.

Öffnungszeiten

Die Vormittagsgruppen sind in der Regel von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und die Nachmittagsgruppen von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. In den meisten Kindertagesstätten gibt es Früh- und Mittagsdienste, die die Zeiträume von 6.45 Uhr bis 8.00 Uhr und 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr abdecken. Eine durchgehende Betreuung ist fast überall möglich. In einigen Einrichtungen werden Randzeitenbetreuungen durch Kindertagespflegepersonen angeboten.

7.

Waldorfkindergarten

Der Waldorfkindergarten in Benefeld nimmt mit einer integrativen Gruppe, einer Regelgruppe (insgesamt 40 genehmigte Plätze) und einer Krippengruppe mit 13 genehmigten Plätzen konzeptionell bedingt eine besondere Stellung mit einem entsprechend großen Einzugsgebiet ein. Im Waldorfkindergarten werden derzeit 51 Kinder aus dem Landkreis Heidekreis betreut, davon 13 unter drei Jahren.

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8.

Gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder

Behinderte Kinder sollen nach Möglichkeit in einer ortsnahen Kindertagesstätte gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern in einer Gruppe betreut werden. Der Bedarf ist gesondert festzustellen. Die erforderlichen Planungen und Regelungen sind im Regionalen Konzept für die gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder im Landkreis Heidekreis dokumentiert. Gegenwärtig stehen im Landkreis Heidekreis für die Förderung von Kindern mit (drohender) Behinderung in integrativen Gruppen als wohnortnahes Angebot im Sinne des § 3 Abs. 6 KiTaG 23 Gruppen zur Verfügung.

9.

Bevölkerungsentwicklung

Bis zum Jahr 2021 wird die Bevölkerung der Landkreis Heidekreis voraussichtlich um 5 % sinken. Bevölkerungsentwicklung auf Basis 2011 2.011 2.016 2.021 diff. 6.954 6.849 6.744 -3,0% Samtgemeinde Ahlden Stadt Bad Fallingbostel 10.922 10.515 -7,2% 11.329 Gemeinde Bispingen 6.201 6.123 6.045 -2,5% Gemeinde Bomlitz 6.915 6.719 6.523 -5,7% Stadt Munster 15.923 14.808 13.693 -14,0% Gemeinde Neuenkirchen 5.605 5.474 5.343 -4,7% Gem.freier Bezirk Osterheide 737 663 589 -20,1% Samtgemeinde Rethem 4.566 4.332 4.098 -10,2% Stadt Schneverdingen 18.864 18.656 18.448 -2,2% Samtgemeinde Schwarmstedt 12.126 12.069 12.012 -0,9% 21.672 21.345 21.018 -3,0% Stadt Soltau 23.870 23.332 22.794 -4,5% Stadt Walsrode 4.022 3.988 3.954 -1,7% Gemeinde Wietzendorf Gesamt 140.795 137.296 133.797 -5,0% © LSKN, Hannover 2012

Die Firma StadtRegion hat im Rahmen des Projektes Konversion und Regionalentwicklung im Heidekreis (KonReg) eine Prognose erstellt, nach der die Bevölkerungsentwicklung im Bereich der Kinder unter sechs Jahren bis zum Jahr 2030 leicht rückläufig sein wird.

Datengrundlage: LSKN, Prognose Stadtregion, Dez. 2012

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10.

Geplante Maßnahmen zur Erweiterung oder Reduzierung des Angebotes

Im Heidekreis werden bis zum 01.08.2013 noch weitere 169 Krippenplätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung gestellt (Siehe 3.1.2.). Weiterhin werden im Laufe des Jahres noch ca. 20 neue Kindertagespflegepersonen hinzukommen, die durchschnittlich je zwei Plätze für Kinder unter drei Jahren anbieten können. Somit würden dann 209 zusätzliche Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Im Heidekreis wird der Rechtsanspruch für unter dreijährige Kinder nach dem derzeitigen Kenntnisstand erfüllt. Mögliche Bedarfsschwankungen können durch Betreuung in alterübergreifenden Gruppen und durch Kindertagespflegepersonen aufgefangen werden. Die Betreuung von Kindern im Alter von drei bis sechs ist gesichert. Es besteht kein Handlungsbedarf. Der Bedarf an Betreuung von Schulkindern steigt stetig. Durch die Ganztagsschulen und die Kindertagespflegepersonen, die flexible Randzeitenbetreuung anbieten können, ergibt sich derzeit kein akuter Handlungsbedarf.

Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung im Heidekreis - Landkreis Heidekreis, 2013 - Entwurf -

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