Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Statistisches Bundesamt Fachserie 3 Reihe 3.1.2 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Landwirtschaftliche Bodennutzung Anbau auf dem Ackerland 2016 (...
Author: Rainer Wagner
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Statistisches Bundesamt Fachserie 3 Reihe 3.1.2

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Landwirtschaftliche Bodennutzung Anbau auf dem Ackerland

2016 (Vorbericht) Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 03.08.2016 Artikelnummer: 2030312168004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt Telefon: +49 (0) 611 / 75 24 05

© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

Inhalt Textteil Vorbemerkung

Tabellenteil 0101 R Landwirtschaftliche Betriebe insgesamt 2015 nach jeweiligen Flächen und Anbaukulturen DE BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH 0101 R Landwirtschaftliche Betriebe insgesamt 2015 nach jeweiligen Flächen und Anbaukulturen (Standardfehler in %) DE DE BW BY BE BB HB HH HE MV

= = = = = = = = =

Deutschland Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Hansestadt-Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern

NI NW RP SL SN ST SH TH

= = = = = = = =

Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen

Gebietsstand Die Angaben für Deutschland beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand seit dem 03.10.1990.

Zeichenerklärung 0

=

– .

= =

X

=

/

=

weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts nichts vorhanden Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten Tabellenfach gesperrt, da Aussage nicht sinnvoll keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher

Qualitätskennzeichen

Relativer Standardfehler in %

A B C D E

bis unter 2 2 bis unter 5 5 bis unter 10 10 bis unter 15 15 und mehr

Abkürzungen ha

Hektar

% BGBl.

Prozent Bundesgesetzblatt

Abweichungen in den Summen erklären sich durch Runden der Zahlen.

Anhang Qualitätsbericht "Bodennutzungshaupterhebung"

Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, Reihe 3.1.2, 2016 (Vorbericht)

2

Vorbemerkung Die Berichtsreihe 3.1.2 – Landwirtschaftliche Bodennutzung des Jahres 2016 umfasst zwei Einzelberichte mit vorläufigen und mit endgültigen Ergebnissen. Das vorliegende Heft enthält die vorläufigen Ergebnisse der Bodennutzungshaupterhebung 2016. Der Unterschied zwischen vorläufigem und endgültigem Ergebnis ist, dass im vorläufigen Ergebnis noch nicht alle Betriebe der Erhebungsgesamtheit geantwortet haben beziehungsweise aufbereitet und plausibilisiert wurden. Bei den endgültigen Ergebnissen sind die Datenkorrekturen und Nacherfassungen abgeschlossen. Zudem liegt auch erst dann die Gesamtzahl landwirtschaftlicher Betriebe vor. Beim vorläufigen Ergebnis können nur Betriebe mit landwirtschaftlich genutzter Fläche nachgewiesen werden, erst mit Vorliegen der endgültigen Daten kann die Gesamtzahl landwirtschaftlicher Betriebe (mit selbstbewirtschafteter Gesamtfläche, einschl. Gebäude- und Hofflächen) ermittelt werden. Die Bodennutzungshaupterhebung wird jährlich durchgeführt. In Jahren, in denen eine Agrarstrukturerhebung (2010, 2013, 2016) durchgeführt wird, ist sie Teil dieser Erhebung. Mit dem Vorliegen der endgültigen Ergebnisse der Bodennutzungshaupterhebung 2016 ist es erstmals seit 2010 wieder möglich, regional tief gegliederte Ergebnisse zu veröffentlichen. Zur Entlastung der Auskunftspflichtigen wurden Angaben aus Verwaltungsdaten (InVeKoS – Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem) für statistische Zwecke übernommen, soweit die Angaben mit den Merkmalen der Erhebung übereinstimmen und sich auf dieselben Berichtszeitpunkte und -zeiträume beziehen. Zur besseren Einschätzung der Qualität der vorläufigen Ergebnisse der Bodennutzungshaupterhebung 2016 werden die relativen Standardfehler für jeden Wert berechnet und ausgewiesen. Sie werden in dieser Fachserie in Form von Qualitätskennzeichen durch einen Buchstaben rechts neben dem zugehörigen Wert dargestellt. Bei einem relativen Standardfehler von mehr als 15% wird der Wert nicht mehr ausgewiesen, da der Schätzfehler dann zu groß und der Wert damit nicht sicher genug ist. Zugunsten einer genaueren Einschätzung der repräsentativen Ergebnisse werden zusätzlich die Standardfehler für Deutschland veröffentlicht.

Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, Reihe 3.1.2, 2016 (Vorbericht)

3

0101 R Landwirtschaftliche Betriebe insgesamt 2016 nach jeweiligen Flächen und Anbaukulturen Deutschland

Lfd. Nr.

Fläche und Anbaukultur (Hauptnutzungsart / Kulturart / Fruchtart)

1 Landwirtschaftlich genutzte Fläche 2 Ackerland zusammen darunter: 3 Getreide zur Körnergewinnung 1 zusammen darunter: 4 Weizen zusammen 5 Winterweizen einschl. Dinkel und Einkorn 6 Sommerweizen 7 Hartweizen (Durum) 8 Roggen und Wintermenggetreide 9 Triticale 10 Gerste zusammen 11 Wintergerste 12 Sommergerste 13 Hafer 14 Sommermenggetreide 15 Körnermais/Mais zum Ausreifen (einschl. CCM) 16 Pflanzen zur Grünernte zusammen 17 Getreide zur Ganzpflanzenernte 2 18 Silomais/Grünmais 19 Leguminosen zur Ganzpflanzenernte 20 Feldgras/Grasanbau auf dem Ackerland 21 andere Pflanzen zur Ganzpflanzenernte 22 Hackfrüchte zusammen 23 Kartoffeln 24 Zuckerrüben ohne Saatguterzeugung 25 andere Hackfrüchte ohne Saatguterzeugung 26 Hülsenfrüchte zur Körnergewinnung 1 zusammen darunter: 27 Erbsen 28 Ackerbohnen 29 Süßlupinen 30 Sojabohnen 31 Handelsgewächse zusammen 32 Ölfrüchte zur Körnergewinnung 1 zusammen 33 Winterraps 34 Sommerraps, Winter- und Sommerrübsen 35 Sonnenblumen 36 Öllein (Leinsamen) 37 andere Ölfrüchte zur Körnergewinnung 1 38 weitere Handelsgewächse zusammen 39 Gartenbauerzeugnisse auf dem Ackerland zusammen darunter: 40 Gemüse und Erdbeeren zusammen 41 Blumen und Zierpflanzen zusammen 42 Stillgelegte Flächen mit Beihilfe-/Prämienanspruch 43 Brache ohne Beihilfe-/Prämienanspruch 44 Dauerkulturen zusammen darunter: 45 Baum- und Beerenobst einschl. Nüsse 46 Rebflächen 47 Baumschulen 48 Dauergrünland zusammen 49 Wiesen 50 Weiden (einschl. Mähweiden und Almen) 51 Ertragsarmes Dauergrünland, aus d. Erz. gen. Dauergrünl. mit Beihilfe-/Prämienanspruch

Betriebe

Jeweilige Fläche

Anzahl in 1 000 1

1 000 ha 2 270,59 A 205,98 A

16 717,0 A 11 822,6 A

174,86 A

6 355,7 A

133,26 130,92 6,74 2,11 31,00 43,64 118,94 98,47 43,04 29,96 2,92 30,66 138,06 9,21 106,43 43,41 45,41 2,32 51,98 28,75 28,29 3,54 19,65

A A B C A A A A A A B A A B A A A C A A A C A

3 215,7 3 144,8 46,3 24,6 575,2 395,6 1 617,6 1 276,5 341,1 115,2 11,1 416,2 2 809,6 98,4 2 144,5 265,9 288,2 12,6 574,5 235,5 334,5 4,5 187,7

A A A B A A A A A A B A A B A A B B A B A C A

10,26 5,08 1,70 2,40 56,42 52,23 50,26 0,49 1,39 0,34 0,93 5,20 16,24

B B B B A A A D C C C B A

86,5 40,5 28,9 15,2 1 400,8 1 360,0 1 331,3 2,9 17,1 4,1 4,6 40,7 145,3

A B A B A A A C A B B B A

12,23 5,17 69,11 9,04 30,23

A B A B A

136,7 7,9 307,7 4,9 201,1

B B A C A

12,16 16,99 2,22 224,52 156,70 123,04 41,13

A A B A A A A

64,6 100,7 20,0 4 691,6 1 866,2 2 640,8 184,5

A A B A A A A

1 Einschließlich Saatguterzeugung. 2 Einschließlich Teigreife.

Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, Reihe 3.1.2, 2016 (Vorbericht)

4

0101 R Landwirtschaftliche Betriebe insgesamt 2016 nach jeweiligen Flächen und Anbaukulturen Baden-Württemberg

Lfd. Nr.

Fläche und Anbaukultur (Hauptnutzungsart / Kulturart / Fruchtart)

1 Landwirtschaftlich genutzte Fläche 2 Ackerland zusammen darunter: 3 Getreide zur Körnergewinnung 1 zusammen darunter: 4 Weizen zusammen 5 Winterweizen einschl. Dinkel und Einkorn 6 Sommerweizen 7 Hartweizen (Durum) 8 Roggen und Wintermenggetreide 9 Triticale 10 Gerste zusammen 11 Wintergerste 12 Sommergerste 13 Hafer 14 Sommermenggetreide 15 Körnermais/Mais zum Ausreifen (einschl. CCM) 16 Pflanzen zur Grünernte zusammen 17 Getreide zur Ganzpflanzenernte 2 18 Silomais/Grünmais 19 Leguminosen zur Ganzpflanzenernte 20 Feldgras/Grasanbau auf dem Ackerland 21 andere Pflanzen zur Ganzpflanzenernte 22 Hackfrüchte zusammen 23 Kartoffeln 24 Zuckerrüben ohne Saatguterzeugung 25 andere Hackfrüchte ohne Saatguterzeugung 26 Hülsenfrüchte zur Körnergewinnung 1 zusammen darunter: 27 Erbsen 28 Ackerbohnen 29 Süßlupinen 30 Sojabohnen 31 Handelsgewächse zusammen 32 Ölfrüchte zur Körnergewinnung 1 zusammen 33 Winterraps 34 Sommerraps, Winter- und Sommerrübsen 35 Sonnenblumen 36 Öllein (Leinsamen) 37 andere Ölfrüchte zur Körnergewinnung 1 38 weitere Handelsgewächse zusammen 39 Gartenbauerzeugnisse auf dem Ackerland zusammen darunter: 40 Gemüse und Erdbeeren zusammen 41 Blumen und Zierpflanzen zusammen 42 Stillgelegte Flächen mit Beihilfe-/Prämienanspruch 43 Brache ohne Beihilfe-/Prämienanspruch 44 Dauerkulturen zusammen darunter: 45 Baum- und Beerenobst einschl. Nüsse 46 Rebflächen 47 Baumschulen 48 Dauergrünland zusammen 49 Wiesen 50 Weiden (einschl. Mähweiden und Almen) 51 Ertragsarmes Dauergrünland, aus d. Erz. gen. Dauergrünl. mit Beihilfe-/Prämienanspruch

Betriebe

Jeweilige Fläche

Anzahl in 1 000 1

1 000 ha 2 40,29 A 26,75 A

1 423,2 A 818,9 A

22,29 A

489,8 A

19,26 19,05 0,77 0,41 1,46 4,24 16,06 12,04 8,32 6,02 0,57 4,70 17,73 1,43 11,85 8,57 4,24 / 6,59 4,45 2,45 0,44 3,29

A A C D C B A A B B D B A C A B B E B B B D B

228,5 223,4 2,5 2,5 8,7 23,3 145,0 91,4 53,7 18,3 1,7 63,5 199,3 13,7 135,5 38,6 11,4 / 20,3 5,0 15,0 / 16,7

A A C C B B A A B B C B A C A B B E B C B E B

1,84 0,55 / 0,79 6,18 5,41 4,90 / / / 0,32 0,93 3,54

C C E C B B B E E E D C B

7,2 2,3 / 5,5 53,8 49,5 48,1 / / / 0,4 4,3 15,1

B C E C B B B E E E D D B

2,76 1,09 9,35 1,18 11,21

B C B C A

14,2 0,9 22,9 / 52,9

B C B E B

5,87 7,00 0,34 32,69 28,11 13,67 8,67

B B C A A A B

22,0 / 1,7 551,0 361,0 157,3 32,8

B E C A A B B

1 Einschließlich Saatguterzeugung. 2 Einschließlich Teigreife.

Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, Reihe 3.1.2, 2016 (Vorbericht)

5

0101 R Landwirtschaftliche Betriebe insgesamt 2016 nach jeweiligen Flächen und Anbaukulturen Bayern

Lfd. Nr.

Fläche und Anbaukultur (Hauptnutzungsart / Kulturart / Fruchtart)

1 Landwirtschaftlich genutzte Fläche 2 Ackerland zusammen darunter: 3 Getreide zur Körnergewinnung 1 zusammen darunter: 4 Weizen zusammen 5 Winterweizen einschl. Dinkel und Einkorn 6 Sommerweizen 7 Hartweizen (Durum) 8 Roggen und Wintermenggetreide 9 Triticale 10 Gerste zusammen 11 Wintergerste 12 Sommergerste 13 Hafer 14 Sommermenggetreide 15 Körnermais/Mais zum Ausreifen (einschl. CCM) 16 Pflanzen zur Grünernte zusammen 17 Getreide zur Ganzpflanzenernte 2 18 Silomais/Grünmais 19 Leguminosen zur Ganzpflanzenernte 20 Feldgras/Grasanbau auf dem Ackerland 21 andere Pflanzen zur Ganzpflanzenernte 22 Hackfrüchte zusammen 23 Kartoffeln 24 Zuckerrüben ohne Saatguterzeugung 25 andere Hackfrüchte ohne Saatguterzeugung 26 Hülsenfrüchte zur Körnergewinnung 1 zusammen darunter: 27 Erbsen 28 Ackerbohnen 29 Süßlupinen 30 Sojabohnen 31 Handelsgewächse zusammen 32 Ölfrüchte zur Körnergewinnung 1 zusammen 33 Winterraps 34 Sommerraps, Winter- und Sommerrübsen 35 Sonnenblumen 36 Öllein (Leinsamen) 37 andere Ölfrüchte zur Körnergewinnung 1 38 weitere Handelsgewächse zusammen 39 Gartenbauerzeugnisse auf dem Ackerland zusammen darunter: 40 Gemüse und Erdbeeren zusammen 41 Blumen und Zierpflanzen zusammen 42 Stillgelegte Flächen mit Beihilfe-/Prämienanspruch 43 Brache ohne Beihilfe-/Prämienanspruch 44 Dauerkulturen zusammen darunter: 45 Baum- und Beerenobst einschl. Nüsse 46 Rebflächen 47 Baumschulen 48 Dauergrünland zusammen 49 Wiesen 50 Weiden (einschl. Mähweiden und Almen) 51 Ertragsarmes Dauergrünland, aus d. Erz. gen. Dauergrünl. mit Beihilfe-/Prämienanspruch

Betriebe

Jeweilige Fläche

Anzahl in 1 000 1

1 000 ha 2 89,34 A 72,03 A

3 156,4 A 2 082,4 A

63,47 A

1 135,6 A

50,93 49,95 1,49 0,99 6,33 14,16 44,16 37,31 15,04 9,56 0,80 13,33 52,48 5,43 42,94 25,44 8,66 1,67 17,38 10,20 8,87 / 6,99

A A C D B B A A B B D B A B A A B C B B B E B

541,3 531,5 4,2 5,6 34,4 73,8 332,3 239,8 92,6 22,0 2,2 128,7 612,4 36,5 446,5 101,2 21,1 7,1 99,4 40,3 58,7 / 31,2

A A C D B B A A B B D B A B A A B C B B B E B

4,45 1,50 / 1,31 15,57 13,37 12,82 / / / / 2,55 3,71

B C E C B B B E E E E B C

16,2 7,4 / 6,4 137,0 116,0 113,6 / / / / 21,0 21,5

B C E C A B B E E E E B C

3,14 0,74 20,10 2,48 4,14

C C A C B

20,6 0,8 42,6 0,3 13,0

C C B D B

1,71 1,70 / 79,28 71,78 25,49 14,03

C C E A A A B

4,5 5,9 1,7 1 060,9 710,7 313,1 37,1

C C C A A B B

1 Einschließlich Saatguterzeugung. 2 Einschließlich Teigreife.

Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, Reihe 3.1.2, 2016 (Vorbericht)

6

0101 R Landwirtschaftliche Betriebe insgesamt 2016 nach jeweiligen Flächen und Anbaukulturen Berlin

Lfd. Nr.

Fläche und Anbaukultur (Hauptnutzungsart / Kulturart / Fruchtart)

1 Landwirtschaftlich genutzte Fläche 2 Ackerland zusammen darunter: 3 Getreide zur Körnergewinnung 1 zusammen darunter: 4 Weizen zusammen 5 Winterweizen einschl. Dinkel und Einkorn 6 Sommerweizen 7 Hartweizen (Durum) 8 Roggen und Wintermenggetreide 9 Triticale 10 Gerste zusammen 11 Wintergerste 12 Sommergerste 13 Hafer 14 Sommermenggetreide 15 Körnermais/Mais zum Ausreifen (einschl. CCM) 16 Pflanzen zur Grünernte zusammen 17 Getreide zur Ganzpflanzenernte 2 18 Silomais/Grünmais 19 Leguminosen zur Ganzpflanzenernte 20 Feldgras/Grasanbau auf dem Ackerland 21 andere Pflanzen zur Ganzpflanzenernte 22 Hackfrüchte zusammen 23 Kartoffeln 24 Zuckerrüben ohne Saatguterzeugung 25 andere Hackfrüchte ohne Saatguterzeugung 26 Hülsenfrüchte zur Körnergewinnung 1 zusammen darunter: 27 Erbsen 28 Ackerbohnen 29 Süßlupinen 30 Sojabohnen 31 Handelsgewächse zusammen 32 Ölfrüchte zur Körnergewinnung 1 zusammen 33 Winterraps 34 Sommerraps, Winter- und Sommerrübsen 35 Sonnenblumen 36 Öllein (Leinsamen) 37 andere Ölfrüchte zur Körnergewinnung 1 38 weitere Handelsgewächse zusammen 39 Gartenbauerzeugnisse auf dem Ackerland zusammen darunter: 40 Gemüse und Erdbeeren zusammen 41 Blumen und Zierpflanzen zusammen 42 Stillgelegte Flächen mit Beihilfe-/Prämienanspruch 43 Brache ohne Beihilfe-/Prämienanspruch 44 Dauerkulturen zusammen darunter: 45 Baum- und Beerenobst einschl. Nüsse 46 Rebflächen 47 Baumschulen 48 Dauergrünland zusammen 49 Wiesen 50 Weiden (einschl. Mähweiden und Almen) 51 Ertragsarmes Dauergrünland, aus d. Erz. gen. Dauergrünl. mit Beihilfe-/Prämienanspruch

Betriebe

Jeweilige Fläche

Anzahl in 1 000 1

1 000 ha 2 0,05 A 0,04 A

1,8 A 1,0 A

0,02 A

0,6 A

0,01 0,00 0,00 ‒ 0,02 0,01 0,01 0,00 0,00 0,01 ‒ ‒ 0,02 ‒ 0,00 0,01 0,02 ‒ 0,01 0,00 ‒ 0,00 0,00

0,0 . . ‒ 0,4 . 0,1 0,1 0,0 . ‒ ‒ 0,2 ‒ . . 0,1 ‒ . . ‒ . .

0,00 ‒ 0,00 ‒ 0,01 0,01 0,00 ‒ 0,00 0,00 ‒ 0,00 0,02

A A A A A A A A A

A A A A A A A A A

A A A A A A A A A

A A A A A A A A

A A

. ‒ . ‒ 0,1 0,1 0,1 ‒ . . ‒ . 0,0

A A

0,01 0,01 0,01 0,01 0,01

A A A A A

. . 0,0 0,0 0,0

A A A A A

0,00 ‒ 0,00 0,03 0,02 0,03 0,01

A

0,0 ‒ 0,0 0,8 0,4 0,4 0,0

A

A A A A A A

A A A A A

A A A A A A A

A A A A A

1 Einschließlich Saatguterzeugung. 2 Einschließlich Teigreife.

Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, Reihe 3.1.2, 2016 (Vorbericht)

7

0101 R Landwirtschaftliche Betriebe insgesamt 2016 nach jeweiligen Flächen und Anbaukulturen Brandenburg

Lfd. Nr.

Fläche und Anbaukultur (Hauptnutzungsart / Kulturart / Fruchtart)

1 Landwirtschaftlich genutzte Fläche 2 Ackerland zusammen darunter: 3 Getreide zur Körnergewinnung 1 zusammen darunter: 4 Weizen zusammen 5 Winterweizen einschl. Dinkel und Einkorn 6 Sommerweizen 7 Hartweizen (Durum) 8 Roggen und Wintermenggetreide 9 Triticale 10 Gerste zusammen 11 Wintergerste 12 Sommergerste 13 Hafer 14 Sommermenggetreide 15 Körnermais/Mais zum Ausreifen (einschl. CCM) 16 Pflanzen zur Grünernte zusammen 17 Getreide zur Ganzpflanzenernte 2 18 Silomais/Grünmais 19 Leguminosen zur Ganzpflanzenernte 20 Feldgras/Grasanbau auf dem Ackerland 21 andere Pflanzen zur Ganzpflanzenernte 22 Hackfrüchte zusammen 23 Kartoffeln 24 Zuckerrüben ohne Saatguterzeugung 25 andere Hackfrüchte ohne Saatguterzeugung 26 Hülsenfrüchte zur Körnergewinnung 1 zusammen darunter: 27 Erbsen 28 Ackerbohnen 29 Süßlupinen 30 Sojabohnen 31 Handelsgewächse zusammen 32 Ölfrüchte zur Körnergewinnung 1 zusammen 33 Winterraps 34 Sommerraps, Winter- und Sommerrübsen 35 Sonnenblumen 36 Öllein (Leinsamen) 37 andere Ölfrüchte zur Körnergewinnung 1 38 weitere Handelsgewächse zusammen 39 Gartenbauerzeugnisse auf dem Ackerland zusammen darunter: 40 Gemüse und Erdbeeren zusammen 41 Blumen und Zierpflanzen zusammen 42 Stillgelegte Flächen mit Beihilfe-/Prämienanspruch 43 Brache ohne Beihilfe-/Prämienanspruch 44 Dauerkulturen zusammen darunter: 45 Baum- und Beerenobst einschl. Nüsse 46 Rebflächen 47 Baumschulen 48 Dauergrünland zusammen 49 Wiesen 50 Weiden (einschl. Mähweiden und Almen) 51 Ertragsarmes Dauergrünland, aus d. Erz. gen. Dauergrünl. mit Beihilfe-/Prämienanspruch

Betriebe

Jeweilige Fläche

Anzahl in 1 000 1

1 000 ha 2 5,30 A 4,24 A

1 316,9 A 1 014,2 A

3,42 A

524,1 A

2,16 2,09 0,19 ‒ 2,35 1,13 1,71 1,43 0,49 1,13 0,10 0,30 3,09 0,11 1,52 0,99 2,27 0,07 0,93 0,69 0,20 0,16 0,89

A B B A C B D C A D B B B D B C A D B

172,0 169,2 2,8 ‒ 177,4 41,3 99,1 91,3 7,7 13,4 0,6 18,0 252,7 6,7 179,6 29,0 36,2 1,1 17,6 9,5 7,9 0,2 23,9

A A A A A A B A A A A A A B A A A B A

0,36 / 0,51 0,03 1,57 1,50 1,34 0,02 0,24 0,06 0,06 0,10 0,44

C E B D A A A B C C C D B

8,1 0,3 12,9 0,7 147,7 146,3 133,4 0,3 9,3 1,9 1,4 1,3 7,4

A B A A A A A A A A A D A

0,38 0,09 2,08 0,39 0,31

C B A B B

7,3 0,1 36,6 0,6 4,3

A B A B B

0,19 0,02 0,07 4,53 2,36 3,56 0,59

B A C A B A B

2,6 0,0 1,2 298,3 69,1 218,6 10,6

A A C A A A A

B B C

A A A

1 Einschließlich Saatguterzeugung. 2 Einschließlich Teigreife.

Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, Reihe 3.1.2, 2016 (Vorbericht)

8

0101 R Landwirtschaftliche Betriebe insgesamt 2016 nach jeweiligen Flächen und Anbaukulturen Bremen

Lfd. Nr.

Fläche und Anbaukultur (Hauptnutzungsart / Kulturart / Fruchtart)

1 Landwirtschaftlich genutzte Fläche 2 Ackerland zusammen darunter: 3 Getreide zur Körnergewinnung 1 zusammen darunter: 4 Weizen zusammen 5 Winterweizen einschl. Dinkel und Einkorn 6 Sommerweizen 7 Hartweizen (Durum) 8 Roggen und Wintermenggetreide 9 Triticale 10 Gerste zusammen 11 Wintergerste 12 Sommergerste 13 Hafer 14 Sommermenggetreide 15 Körnermais/Mais zum Ausreifen (einschl. CCM) 16 Pflanzen zur Grünernte zusammen 17 Getreide zur Ganzpflanzenernte 2 18 Silomais/Grünmais 19 Leguminosen zur Ganzpflanzenernte 20 Feldgras/Grasanbau auf dem Ackerland 21 andere Pflanzen zur Ganzpflanzenernte 22 Hackfrüchte zusammen 23 Kartoffeln 24 Zuckerrüben ohne Saatguterzeugung 25 andere Hackfrüchte ohne Saatguterzeugung 26 Hülsenfrüchte zur Körnergewinnung 1 zusammen darunter: 27 Erbsen 28 Ackerbohnen 29 Süßlupinen 30 Sojabohnen 31 Handelsgewächse zusammen 32 Ölfrüchte zur Körnergewinnung 1 zusammen 33 Winterraps 34 Sommerraps, Winter- und Sommerrübsen 35 Sonnenblumen 36 Öllein (Leinsamen) 37 andere Ölfrüchte zur Körnergewinnung 1 38 weitere Handelsgewächse zusammen 39 Gartenbauerzeugnisse auf dem Ackerland zusammen darunter: 40 Gemüse und Erdbeeren zusammen 41 Blumen und Zierpflanzen zusammen 42 Stillgelegte Flächen mit Beihilfe-/Prämienanspruch 43 Brache ohne Beihilfe-/Prämienanspruch 44 Dauerkulturen zusammen darunter: 45 Baum- und Beerenobst einschl. Nüsse 46 Rebflächen 47 Baumschulen 48 Dauergrünland zusammen 49 Wiesen 50 Weiden (einschl. Mähweiden und Almen) 51 Ertragsarmes Dauergrünland, aus d. Erz. gen. Dauergrünl. mit Beihilfe-/Prämienanspruch

Betriebe

Jeweilige Fläche

Anzahl in 1 000 1

1 000 ha 2 0,15 A 0,06 A

8,4 B 1,9 D

0,02 B

0,9 D

0,01 0,01 ‒ ‒ 0,01 / 0,01 0,01 0,00 / / 0,00 0,04 ‒ 0,04 0,00 0,02 ‒ 0,00 / ‒ 0,00 0,00

/ / ‒ ‒ 0,1 . 0,2 0,2 0,0 . . . 0,7 ‒ . . 0,1 ‒ . . ‒ . .

‒ 0,00 ‒ ‒ 0,01 0,01 0,01 ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ 0,01 0,00 0,01 0,01 0,00 ‒ ‒ ‒ ‒ 0,14 0,05 0,13 0,01

B B

B E B B C E E A A A A B D E D A

A

B B B

B A B B C

A B A C

‒ . ‒ ‒ / / / ‒ ‒ ‒ ‒ ‒ 0,0 . . / 0,0 ‒ ‒ ‒ ‒ 6,5 1,1 5,2 0,2

E E

B E C C C E E A B B A B D E D A

A

E E E

A A C E B

A A A C

1 Einschließlich Saatguterzeugung. 2 Einschließlich Teigreife.

Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, Reihe 3.1.2, 2016 (Vorbericht)

9

0101 R Landwirtschaftliche Betriebe insgesamt 2016 nach jeweiligen Flächen und Anbaukulturen Hamburg

Lfd. Nr.

Fläche und Anbaukultur (Hauptnutzungsart / Kulturart / Fruchtart)

1 Landwirtschaftlich genutzte Fläche 2 Ackerland zusammen darunter: 3 Getreide zur Körnergewinnung 1 zusammen darunter: 4 Weizen zusammen 5 Winterweizen einschl. Dinkel und Einkorn 6 Sommerweizen 7 Hartweizen (Durum) 8 Roggen und Wintermenggetreide 9 Triticale 10 Gerste zusammen 11 Wintergerste 12 Sommergerste 13 Hafer 14 Sommermenggetreide 15 Körnermais/Mais zum Ausreifen (einschl. CCM) 16 Pflanzen zur Grünernte zusammen 17 Getreide zur Ganzpflanzenernte 2 18 Silomais/Grünmais 19 Leguminosen zur Ganzpflanzenernte 20 Feldgras/Grasanbau auf dem Ackerland 21 andere Pflanzen zur Ganzpflanzenernte 22 Hackfrüchte zusammen 23 Kartoffeln 24 Zuckerrüben ohne Saatguterzeugung 25 andere Hackfrüchte ohne Saatguterzeugung 26 Hülsenfrüchte zur Körnergewinnung 1 zusammen darunter: 27 Erbsen 28 Ackerbohnen 29 Süßlupinen 30 Sojabohnen 31 Handelsgewächse zusammen 32 Ölfrüchte zur Körnergewinnung 1 zusammen 33 Winterraps 34 Sommerraps, Winter- und Sommerrübsen 35 Sonnenblumen 36 Öllein (Leinsamen) 37 andere Ölfrüchte zur Körnergewinnung 1 38 weitere Handelsgewächse zusammen 39 Gartenbauerzeugnisse auf dem Ackerland zusammen darunter: 40 Gemüse und Erdbeeren zusammen 41 Blumen und Zierpflanzen zusammen 42 Stillgelegte Flächen mit Beihilfe-/Prämienanspruch 43 Brache ohne Beihilfe-/Prämienanspruch 44 Dauerkulturen zusammen darunter: 45 Baum- und Beerenobst einschl. Nüsse 46 Rebflächen 47 Baumschulen 48 Dauergrünland zusammen 49 Wiesen 50 Weiden (einschl. Mähweiden und Almen) 51 Ertragsarmes Dauergrünland, aus d. Erz. gen. Dauergrünl. mit Beihilfe-/Prämienanspruch

Betriebe

Jeweilige Fläche

Anzahl in 1 000 1

1 000 ha 2 0,63 A 0,43 A

14,9 A 5,9 A

0,09 A

2,5 A

0,06 0,05 0,01 0,00 0,02 0,01 0,04 0,03 0,02 0,03 0,00 / 0,08 / 0,04 0,02 0,05 0,00 0,02 0,01 / 0,00 0,01

1,4 . . 0,1 0,3 0,1 0,7 0,5 0,2 . . . 1,2 . 0,8 0,2 0,3 . 0,0 0,0 / / 0,1

A A B D B B B B B B C E A E A B B D B B E D B

‒ 0,01 0,00 ‒ 0,05 0,04 0,03 0,00 0,00 ‒ 0,00 0,01 0,32

A B B A A

A A B D B C A A A B B E A E A A B B C C E E C

A A A A A

A B A

‒ . . ‒ 0,8 0,7 0,7 . . ‒ . 0,1 0,7

0,13 0,23 0,07 0,03 0,13

A A A B A

0,5 0,2 0,3 0,1 2,1

B A B C A

0,12 ‒ 0,01 0,27 0,07 0,23 0,05

A

1,6 ‒ 0,4 6,9 0,6 6,2 0,2

A

B C

C A A A B

A E

A C A

A A A A B

1 Einschließlich Saatguterzeugung. 2 Einschließlich Teigreife.

Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, Reihe 3.1.2, 2016 (Vorbericht)

10

0101 R Landwirtschaftliche Betriebe insgesamt 2016 nach jeweiligen Flächen und Anbaukulturen Hessen

Lfd. Nr.

Fläche und Anbaukultur (Hauptnutzungsart / Kulturart / Fruchtart)

1 Landwirtschaftlich genutzte Fläche 2 Ackerland zusammen darunter: 3 Getreide zur Körnergewinnung 1 zusammen darunter: 4 Weizen zusammen 5 Winterweizen einschl. Dinkel und Einkorn 6 Sommerweizen 7 Hartweizen (Durum) 8 Roggen und Wintermenggetreide 9 Triticale 10 Gerste zusammen 11 Wintergerste 12 Sommergerste 13 Hafer 14 Sommermenggetreide 15 Körnermais/Mais zum Ausreifen (einschl. CCM) 16 Pflanzen zur Grünernte zusammen 17 Getreide zur Ganzpflanzenernte 2 18 Silomais/Grünmais 19 Leguminosen zur Ganzpflanzenernte 20 Feldgras/Grasanbau auf dem Ackerland 21 andere Pflanzen zur Ganzpflanzenernte 22 Hackfrüchte zusammen 23 Kartoffeln 24 Zuckerrüben ohne Saatguterzeugung 25 andere Hackfrüchte ohne Saatguterzeugung 26 Hülsenfrüchte zur Körnergewinnung 1 zusammen darunter: 27 Erbsen 28 Ackerbohnen 29 Süßlupinen 30 Sojabohnen 31 Handelsgewächse zusammen 32 Ölfrüchte zur Körnergewinnung 1 zusammen 33 Winterraps 34 Sommerraps, Winter- und Sommerrübsen 35 Sonnenblumen 36 Öllein (Leinsamen) 37 andere Ölfrüchte zur Körnergewinnung 1 38 weitere Handelsgewächse zusammen 39 Gartenbauerzeugnisse auf dem Ackerland zusammen darunter: 40 Gemüse und Erdbeeren zusammen 41 Blumen und Zierpflanzen zusammen 42 Stillgelegte Flächen mit Beihilfe-/Prämienanspruch 43 Brache ohne Beihilfe-/Prämienanspruch 44 Dauerkulturen zusammen darunter: 45 Baum- und Beerenobst einschl. Nüsse 46 Rebflächen 47 Baumschulen 48 Dauergrünland zusammen 49 Wiesen 50 Weiden (einschl. Mähweiden und Almen) 51 Ertragsarmes Dauergrünland, aus d. Erz. gen. Dauergrünl. mit Beihilfe-/Prämienanspruch

Betriebe

Jeweilige Fläche

Anzahl in 1 000 1

1 000 ha 2 15,89 A 12,42 A

764,3 A 469,5 A

11,39 A

293,3 A

9,41 9,29 0,71 / 2,40 3,52 8,97 7,91 3,19 3,36 0,34 0,97 6,67 / 4,44 1,02 3,04 / 3,44 2,07 1,73 / 1,82

A A C E B B A A B B C C A E B C B E B B B E B

162,8 159,9 2,5 / 15,0 18,0 81,8 67,2 14,6 8,3 0,9 5,8 61,6 / 46,4 3,7 11,3 / 18,8 4,4 14,2 / 9,1

A A C E B B A A B B C C A E A C B E B C B E B

0,79 0,63 / 0,07 5,39 5,23 5,14 / / / / 0,26 1,11

C C E D B B B E E E E D B

2,9 3,6 / / 62,3 61,1 61,0 / 0,1 / / / 9,1

B B E E A A A E D E E E B

0,80 0,40 5,25 / 1,66

B C A E B

8,7 0,4 14,9 / 6,1

B C B E B

1,07 0,44 0,07 13,68 8,65 9,00 2,74

B B D A A A B

2,0 3,5 0,3 288,8 128,7 144,6 15,4

B A C A A A B

1 Einschließlich Saatguterzeugung. 2 Einschließlich Teigreife.

Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, Reihe 3.1.2, 2016 (Vorbericht)

11

0101 R Landwirtschaftliche Betriebe insgesamt 2016 nach jeweiligen Flächen und Anbaukulturen Mecklenburg-Vorpommern

Lfd. Nr.

Fläche und Anbaukultur (Hauptnutzungsart / Kulturart / Fruchtart)

1 Landwirtschaftlich genutzte Fläche 2 Ackerland zusammen darunter: 3 Getreide zur Körnergewinnung 1 zusammen darunter: 4 Weizen zusammen 5 Winterweizen einschl. Dinkel und Einkorn 6 Sommerweizen 7 Hartweizen (Durum) 8 Roggen und Wintermenggetreide 9 Triticale 10 Gerste zusammen 11 Wintergerste 12 Sommergerste 13 Hafer 14 Sommermenggetreide 15 Körnermais/Mais zum Ausreifen (einschl. CCM) 16 Pflanzen zur Grünernte zusammen 17 Getreide zur Ganzpflanzenernte 2 18 Silomais/Grünmais 19 Leguminosen zur Ganzpflanzenernte 20 Feldgras/Grasanbau auf dem Ackerland 21 andere Pflanzen zur Ganzpflanzenernte 22 Hackfrüchte zusammen 23 Kartoffeln 24 Zuckerrüben ohne Saatguterzeugung 25 andere Hackfrüchte ohne Saatguterzeugung 26 Hülsenfrüchte zur Körnergewinnung 1 zusammen darunter: 27 Erbsen 28 Ackerbohnen 29 Süßlupinen 30 Sojabohnen 31 Handelsgewächse zusammen 32 Ölfrüchte zur Körnergewinnung 1 zusammen 33 Winterraps 34 Sommerraps, Winter- und Sommerrübsen 35 Sonnenblumen 36 Öllein (Leinsamen) 37 andere Ölfrüchte zur Körnergewinnung 1 38 weitere Handelsgewächse zusammen 39 Gartenbauerzeugnisse auf dem Ackerland zusammen darunter: 40 Gemüse und Erdbeeren zusammen 41 Blumen und Zierpflanzen zusammen 42 Stillgelegte Flächen mit Beihilfe-/Prämienanspruch 43 Brache ohne Beihilfe-/Prämienanspruch 44 Dauerkulturen zusammen darunter: 45 Baum- und Beerenobst einschl. Nüsse 46 Rebflächen 47 Baumschulen 48 Dauergrünland zusammen 49 Wiesen 50 Weiden (einschl. Mähweiden und Almen) 51 Ertragsarmes Dauergrünland, aus d. Erz. gen. Dauergrünl. mit Beihilfe-/Prämienanspruch

Betriebe

Jeweilige Fläche

Anzahl in 1 000 1

1 000 ha 2 4,75 A 3,58 A

1 351,1 A 1 078,5 A

3,01 A

557,0 A

2,46 2,41 0,34 ‒ 1,06 0,36 1,83 1,60 0,53 0,63 0,07 0,07 2,38 0,10 1,60 0,55 1,23 / 0,91 0,38 0,54 0,12 0,61

B B A A B B D C A D A B B E B C A D B

343,1 332,3 10,8 ‒ 55,5 12,2 134,6 121,7 12,9 7,4 0,8 3,1 190,5 5,1 150,8 12,9 21,6 0,1 36,1 11,5 24,3 0,3 18,2

A B A A A A C B A B A A A B A A A B A

0,17 0,10 0,24 0,01 2,01 1,98 1,94 / 0,03 / / 0,06 0,16

B C B C A A A E D E E C C

5,6 2,8 6,1 0,2 231,4 230,4 228,9 0,5 0,5 0,2 0,3 1,0 3,5

A B A A A A A D C B B D A

0,14 0,04 2,35 0,37 0,18

C B A B C

3,4 0,0 36,4 0,6 3,2

A C A B C

0,09 0,00 / 4,15 1,97 3,39 0,98

C A E A A A B

2,4 0,0 0,2 269,3 61,4 199,1 8,7

C A B A A A B

A A B

A A A

1 Einschließlich Saatguterzeugung. 2 Einschließlich Teigreife.

Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, Reihe 3.1.2, 2016 (Vorbericht)

12

0101 R Landwirtschaftliche Betriebe insgesamt 2016 nach jeweiligen Flächen und Anbaukulturen Niedersachsen

Lfd. Nr.

Fläche und Anbaukultur (Hauptnutzungsart / Kulturart / Fruchtart)

1 Landwirtschaftlich genutzte Fläche 2 Ackerland zusammen darunter: 3 Getreide zur Körnergewinnung 1 zusammen darunter: 4 Weizen zusammen 5 Winterweizen einschl. Dinkel und Einkorn 6 Sommerweizen 7 Hartweizen (Durum) 8 Roggen und Wintermenggetreide 9 Triticale 10 Gerste zusammen 11 Wintergerste 12 Sommergerste 13 Hafer 14 Sommermenggetreide 15 Körnermais/Mais zum Ausreifen (einschl. CCM) 16 Pflanzen zur Grünernte zusammen 17 Getreide zur Ganzpflanzenernte 2 18 Silomais/Grünmais 19 Leguminosen zur Ganzpflanzenernte 20 Feldgras/Grasanbau auf dem Ackerland 21 andere Pflanzen zur Ganzpflanzenernte 22 Hackfrüchte zusammen 23 Kartoffeln 24 Zuckerrüben ohne Saatguterzeugung 25 andere Hackfrüchte ohne Saatguterzeugung 26 Hülsenfrüchte zur Körnergewinnung 1 zusammen darunter: 27 Erbsen 28 Ackerbohnen 29 Süßlupinen 30 Sojabohnen 31 Handelsgewächse zusammen 32 Ölfrüchte zur Körnergewinnung 1 zusammen 33 Winterraps 34 Sommerraps, Winter- und Sommerrübsen 35 Sonnenblumen 36 Öllein (Leinsamen) 37 andere Ölfrüchte zur Körnergewinnung 1 38 weitere Handelsgewächse zusammen 39 Gartenbauerzeugnisse auf dem Ackerland zusammen darunter: 40 Gemüse und Erdbeeren zusammen 41 Blumen und Zierpflanzen zusammen 42 Stillgelegte Flächen mit Beihilfe-/Prämienanspruch 43 Brache ohne Beihilfe-/Prämienanspruch 44 Dauerkulturen zusammen darunter: 45 Baum- und Beerenobst einschl. Nüsse 46 Rebflächen 47 Baumschulen 48 Dauergrünland zusammen 49 Wiesen 50 Weiden (einschl. Mähweiden und Almen) 51 Ertragsarmes Dauergrünland, aus d. Erz. gen. Dauergrünl. mit Beihilfe-/Prämienanspruch

Betriebe

Jeweilige Fläche

Anzahl in 1 000 1

1 000 ha 2 37,21 A 30,42 A

2 577,0 A 1 868,7 A

24,92 A

885,6 A

14,32 14,00 1,13 ‒ 9,17 7,45 15,74 12,56 6,13 2,35 / 3,57 22,15 / 19,72 1,19 9,63 / 8,89 4,14 6,16 / 1,55

A A C

A A C

B B A A B C E B A E A C B E A B B E C

409,5 402,9 6,6 ‒ 120,6 80,3 205,2 155,2 50,0 9,8 / 58,1 580,3 / 508,1 9,3 59,8 / 189,5 102,4 86,5 0,5 12,2

0,37 0,76 0,13 0,03 7,72 7,42 7,27 / / / / 0,37 1,65

C C D D B B B E E E E D B

2,7 6,1 0,6 0,3 125,3 122,9 121,6 / / / / / 24,0

C C D D A A A E E E E E C

1,27 0,46 10,99 2,46 1,56

B C A B B

23,1 0,8 44,8 0,7 19,0

C D B C B

0,87 0,00 0,43 30,28 11,63 26,76 3,66

B A C A B A B

12,5 0,0 4,5 689,0 86,8 580,6 21,6

B A C A B A C

B B A A B C E B A E A C B E B B A D B

1 Einschließlich Saatguterzeugung. 2 Einschließlich Teigreife.

Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, Reihe 3.1.2, 2016 (Vorbericht)

13

0101 R Landwirtschaftliche Betriebe insgesamt 2016 nach jeweiligen Flächen und Anbaukulturen Nordrhein-Westfalen

Lfd. Nr.

Fläche und Anbaukultur (Hauptnutzungsart / Kulturart / Fruchtart)

1 Landwirtschaftlich genutzte Fläche 2 Ackerland zusammen darunter: 3 Getreide zur Körnergewinnung 1 zusammen darunter: 4 Weizen zusammen 5 Winterweizen einschl. Dinkel und Einkorn 6 Sommerweizen 7 Hartweizen (Durum) 8 Roggen und Wintermenggetreide 9 Triticale 10 Gerste zusammen 11 Wintergerste 12 Sommergerste 13 Hafer 14 Sommermenggetreide 15 Körnermais/Mais zum Ausreifen (einschl. CCM) 16 Pflanzen zur Grünernte zusammen 17 Getreide zur Ganzpflanzenernte 2 18 Silomais/Grünmais 19 Leguminosen zur Ganzpflanzenernte 20 Feldgras/Grasanbau auf dem Ackerland 21 andere Pflanzen zur Ganzpflanzenernte 22 Hackfrüchte zusammen 23 Kartoffeln 24 Zuckerrüben ohne Saatguterzeugung 25 andere Hackfrüchte ohne Saatguterzeugung 26 Hülsenfrüchte zur Körnergewinnung 1 zusammen darunter: 27 Erbsen 28 Ackerbohnen 29 Süßlupinen 30 Sojabohnen 31 Handelsgewächse zusammen 32 Ölfrüchte zur Körnergewinnung 1 zusammen 33 Winterraps 34 Sommerraps, Winter- und Sommerrübsen 35 Sonnenblumen 36 Öllein (Leinsamen) 37 andere Ölfrüchte zur Körnergewinnung 1 38 weitere Handelsgewächse zusammen 39 Gartenbauerzeugnisse auf dem Ackerland zusammen darunter: 40 Gemüse und Erdbeeren zusammen 41 Blumen und Zierpflanzen zusammen 42 Stillgelegte Flächen mit Beihilfe-/Prämienanspruch 43 Brache ohne Beihilfe-/Prämienanspruch 44 Dauerkulturen zusammen darunter: 45 Baum- und Beerenobst einschl. Nüsse 46 Rebflächen 47 Baumschulen 48 Dauergrünland zusammen 49 Wiesen 50 Weiden (einschl. Mähweiden und Almen) 51 Ertragsarmes Dauergrünland, aus d. Erz. gen. Dauergrünl. mit Beihilfe-/Prämienanspruch

Betriebe

Jeweilige Fläche

Anzahl in 1 000 1

1 000 ha 2 31,53 A 25,94 A

1 463,7 B 1 064,7 B

21,99 A

618,3 A

15,63 15,51 0,65 ‒ 2,57 8,09 14,76 13,75 2,27 2,18 / 6,26 15,21 0,46 12,73 0,68 5,75 / 5,98 2,64 4,17 0,45 1,05

B B A A C C E B A D A C B E B B B D C

273,7 270,4 3,3 ‒ / 68,0 151,7 141,2 10,5 6,5 / 94,9 251,1 3,7 206,1 4,2 / 0,5 77,8 27,6 48,8 / 7,6

E B A A C C E B C D C C E D B C B E C

0,31 0,66 / / 5,43 5,15 5,05 / / / / 0,33 2,65

D C E E B B B E E E E D B

2,4 4,4 / / 63,8 61,8 61,3 / / / / 2,0 29,5

D C E E B B B E E E E D B

1,56 1,29 5,86 0,71 1,23

B B B C C

25,6 3,8 13,8 0,8 12,9

B C B D C

0,53 0,01 0,35 24,99 15,22 13,09 3,84

C A B A A B B

3,7 0,0 / 385,8 206,0 155,1 24,7

C A E B B B C

A A C

A A C

1 Einschließlich Saatguterzeugung. 2 Einschließlich Teigreife.

Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, Reihe 3.1.2, 2016 (Vorbericht)

14

0101 R Landwirtschaftliche Betriebe insgesamt 2016 nach jeweiligen Flächen und Anbaukulturen Rheinland-Pfalz

Lfd. Nr.

Fläche und Anbaukultur (Hauptnutzungsart / Kulturart / Fruchtart)

1 Landwirtschaftlich genutzte Fläche 2 Ackerland zusammen darunter: 3 Getreide zur Körnergewinnung 1 zusammen darunter: 4 Weizen zusammen 5 Winterweizen einschl. Dinkel und Einkorn 6 Sommerweizen 7 Hartweizen (Durum) 8 Roggen und Wintermenggetreide 9 Triticale 10 Gerste zusammen 11 Wintergerste 12 Sommergerste 13 Hafer 14 Sommermenggetreide 15 Körnermais/Mais zum Ausreifen (einschl. CCM) 16 Pflanzen zur Grünernte zusammen 17 Getreide zur Ganzpflanzenernte 2 18 Silomais/Grünmais 19 Leguminosen zur Ganzpflanzenernte 20 Feldgras/Grasanbau auf dem Ackerland 21 andere Pflanzen zur Ganzpflanzenernte 22 Hackfrüchte zusammen 23 Kartoffeln 24 Zuckerrüben ohne Saatguterzeugung 25 andere Hackfrüchte ohne Saatguterzeugung 26 Hülsenfrüchte zur Körnergewinnung 1 zusammen darunter: 27 Erbsen 28 Ackerbohnen 29 Süßlupinen 30 Sojabohnen 31 Handelsgewächse zusammen 32 Ölfrüchte zur Körnergewinnung 1 zusammen 33 Winterraps 34 Sommerraps, Winter- und Sommerrübsen 35 Sonnenblumen 36 Öllein (Leinsamen) 37 andere Ölfrüchte zur Körnergewinnung 1 38 weitere Handelsgewächse zusammen 39 Gartenbauerzeugnisse auf dem Ackerland zusammen darunter: 40 Gemüse und Erdbeeren zusammen 41 Blumen und Zierpflanzen zusammen 42 Stillgelegte Flächen mit Beihilfe-/Prämienanspruch 43 Brache ohne Beihilfe-/Prämienanspruch 44 Dauerkulturen zusammen darunter: 45 Baum- und Beerenobst einschl. Nüsse 46 Rebflächen 47 Baumschulen 48 Dauergrünland zusammen 49 Wiesen 50 Weiden (einschl. Mähweiden und Almen) 51 Ertragsarmes Dauergrünland, aus d. Erz. gen. Dauergrünl. mit Beihilfe-/Prämienanspruch

Betriebe

Jeweilige Fläche

Anzahl in 1 000 1

1 000 ha 2 17,84 A 9,43 A

715,8 A 411,8 A

7,64 A

236,8 A

6,19 6,11 0,32 0,15 1,01 2,09 5,52 3,56 3,53 1,40 0,20 0,63 4,23 0,13 2,08 1,49 2,58 / 3,00 1,77 1,63 / 0,38

A A C D C B B B B C D C B D B B B E B B B E C

119,6 116,4 1,2 2,0 8,6 18,3 74,3 39,3 35,0 4,4 0,8 10,4 60,4 2,2 33,8 8,7 15,3 0,4 24,5 7,8 16,6 / 2,8

A A D D B B A B B C D C B C B B B D B C B E C

0,22 / / / 3,45 3,26 3,08 / 0,14 / / 0,22 0,91

C E E E B B B E D E E D B

1,6 / . . 48,3 46,7 46,0 / / / / 1,6 14,8

C E E E A B B E E E E D B

0,73 0,20 4,77 0,63 8,39

C C A C A

14,5 0,3 19,7 / 71,4

B D B E A

1,21 7,63 0,15 10,39 7,01 7,37 2,75

B A C A A A B

4,9 64,4 / 232,5 64,8 162,4 5,3

C A E A B A C

1 Einschließlich Saatguterzeugung. 2 Einschließlich Teigreife.

Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, Reihe 3.1.2, 2016 (Vorbericht)

15

0101 R Landwirtschaftliche Betriebe insgesamt 2016 nach jeweiligen Flächen und Anbaukulturen Saarland

Lfd. Nr.

Fläche und Anbaukultur (Hauptnutzungsart / Kulturart / Fruchtart)

1 Landwirtschaftlich genutzte Fläche 2 Ackerland zusammen darunter: 3 Getreide zur Körnergewinnung 1 zusammen darunter: 4 Weizen zusammen 5 Winterweizen einschl. Dinkel und Einkorn 6 Sommerweizen 7 Hartweizen (Durum) 8 Roggen und Wintermenggetreide 9 Triticale 10 Gerste zusammen 11 Wintergerste 12 Sommergerste 13 Hafer 14 Sommermenggetreide 15 Körnermais/Mais zum Ausreifen (einschl. CCM) 16 Pflanzen zur Grünernte zusammen 17 Getreide zur Ganzpflanzenernte 2 18 Silomais/Grünmais 19 Leguminosen zur Ganzpflanzenernte 20 Feldgras/Grasanbau auf dem Ackerland 21 andere Pflanzen zur Ganzpflanzenernte 22 Hackfrüchte zusammen 23 Kartoffeln 24 Zuckerrüben ohne Saatguterzeugung 25 andere Hackfrüchte ohne Saatguterzeugung 26 Hülsenfrüchte zur Körnergewinnung 1 zusammen darunter: 27 Erbsen 28 Ackerbohnen 29 Süßlupinen 30 Sojabohnen 31 Handelsgewächse zusammen 32 Ölfrüchte zur Körnergewinnung 1 zusammen 33 Winterraps 34 Sommerraps, Winter- und Sommerrübsen 35 Sonnenblumen 36 Öllein (Leinsamen) 37 andere Ölfrüchte zur Körnergewinnung 1 38 weitere Handelsgewächse zusammen 39 Gartenbauerzeugnisse auf dem Ackerland zusammen darunter: 40 Gemüse und Erdbeeren zusammen 41 Blumen und Zierpflanzen zusammen 42 Stillgelegte Flächen mit Beihilfe-/Prämienanspruch 43 Brache ohne Beihilfe-/Prämienanspruch 44 Dauerkulturen zusammen darunter: 45 Baum- und Beerenobst einschl. Nüsse 46 Rebflächen 47 Baumschulen 48 Dauergrünland zusammen 49 Wiesen 50 Weiden (einschl. Mähweiden und Almen) 51 Ertragsarmes Dauergrünland, aus d. Erz. gen. Dauergrünl. mit Beihilfe-/Prämienanspruch

Betriebe

Jeweilige Fläche

Anzahl in 1 000 1

1 000 ha 2 1,19 A 0,79 A

76,6 A 36,0 A

0,66 A

21,4 A

0,51 0,50 0,04 0,01 0,22 0,21 0,39 0,31 0,17 0,28 0,04 0,02 0,46 0,04 0,25 0,13 0,26 0,01 0,18 0,17 ‒ 0,01 0,07

A A A B A A A A A A A B A A A A A B A A B A

9,6 9,3 0,2 0,0 2,9 2,4 4,4 3,3 1,2 1,5 0,2 0,2 8,1 . 4,4 1,0 2,1 . 0,1 0,1 ‒ 0,0 0,4

A A B B A A A A A A A B A B A A A C A A C A

0,06 0,01 0,00 0,00 0,24 0,23 0,22 0,00 0,00 0,01 0,01 0,01 0,06

A B A C A A A C A C B B A

. 0,0 . . 3,9 3,9 3,8 . . . . . 0,2

B B A B A A A D A C B B A

0,04 0,03 0,30 0,02 0,08

A A A B A

0,2 0,0 1,6 0,0 0,3

A B A C A

0,04 0,02 0,01 1,07 0,81 0,76 0,18

A B B A A A A

0,1 0,1 0,1 40,3 21,2 17,3 1,7

A B B A A A A

1 Einschließlich Saatguterzeugung. 2 Einschließlich Teigreife.

Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, Reihe 3.1.2, 2016 (Vorbericht)

16

0101 R Landwirtschaftliche Betriebe insgesamt 2016 nach jeweiligen Flächen und Anbaukulturen Sachsen

Lfd. Nr.

Fläche und Anbaukultur (Hauptnutzungsart / Kulturart / Fruchtart)

1 Landwirtschaftlich genutzte Fläche 2 Ackerland zusammen darunter: 3 Getreide zur Körnergewinnung 1 zusammen darunter: 4 Weizen zusammen 5 Winterweizen einschl. Dinkel und Einkorn 6 Sommerweizen 7 Hartweizen (Durum) 8 Roggen und Wintermenggetreide 9 Triticale 10 Gerste zusammen 11 Wintergerste 12 Sommergerste 13 Hafer 14 Sommermenggetreide 15 Körnermais/Mais zum Ausreifen (einschl. CCM) 16 Pflanzen zur Grünernte zusammen 17 Getreide zur Ganzpflanzenernte 2 18 Silomais/Grünmais 19 Leguminosen zur Ganzpflanzenernte 20 Feldgras/Grasanbau auf dem Ackerland 21 andere Pflanzen zur Ganzpflanzenernte 22 Hackfrüchte zusammen 23 Kartoffeln 24 Zuckerrüben ohne Saatguterzeugung 25 andere Hackfrüchte ohne Saatguterzeugung 26 Hülsenfrüchte zur Körnergewinnung 1 zusammen darunter: 27 Erbsen 28 Ackerbohnen 29 Süßlupinen 30 Sojabohnen 31 Handelsgewächse zusammen 32 Ölfrüchte zur Körnergewinnung 1 zusammen 33 Winterraps 34 Sommerraps, Winter- und Sommerrübsen 35 Sonnenblumen 36 Öllein (Leinsamen) 37 andere Ölfrüchte zur Körnergewinnung 1 38 weitere Handelsgewächse zusammen 39 Gartenbauerzeugnisse auf dem Ackerland zusammen darunter: 40 Gemüse und Erdbeeren zusammen 41 Blumen und Zierpflanzen zusammen 42 Stillgelegte Flächen mit Beihilfe-/Prämienanspruch 43 Brache ohne Beihilfe-/Prämienanspruch 44 Dauerkulturen zusammen darunter: 45 Baum- und Beerenobst einschl. Nüsse 46 Rebflächen 47 Baumschulen 48 Dauergrünland zusammen 49 Wiesen 50 Weiden (einschl. Mähweiden und Almen) 51 Ertragsarmes Dauergrünland, aus d. Erz. gen. Dauergrünl. mit Beihilfe-/Prämienanspruch

Betriebe

Jeweilige Fläche

Anzahl in 1 000 1

1 000 ha 2 6,22 A 4,63 A

900,6 A 706,3 A

3,80 A

380,8 A

3,01 2,89 0,24 / 0,74 0,76 2,56 2,02 1,17 1,04 0,08 0,36 2,71 0,14 1,23 1,26 1,56 0,03 1,41 0,84 0,56 0,29 0,92

A A C E B B A A B B D B A C B B B D B B A C B

195,9 193,0 2,0 0,9 27,5 18,2 116,3 93,0 23,3 8,4 0,3 13,6 121,0 2,7 82,1 18,7 17,4 / 19,2 6,3 12,6 0,3 15,2

A A B C A A A A A A C A A A A A A E A A A B A

0,53 0,18 0,08 0,03 2,07 2,01 1,96 / 0,06 0,01 0,04 0,09 0,51

B C C B A A A E C C B C B

8,6 3,5 1,2 0,3 132,9 131,7 129,5 0,2 1,2 0,1 0,7 1,2 4,5

A A B B A A A B B A A C A

0,36 0,25 1,93 0,06 0,35

B B A C B

4,3 0,2 25,2 / 5,4

A B A E B

0,11 0,08 0,07 5,52 3,06 4,29 1,08

C A B A A A B

3,8 0,4 0,5 188,9 60,2 123,5 5,2

A A A A A A B

1 Einschließlich Saatguterzeugung. 2 Einschließlich Teigreife.

Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, Reihe 3.1.2, 2016 (Vorbericht)

17

0101 R Landwirtschaftliche Betriebe insgesamt 2016 nach jeweiligen Flächen und Anbaukulturen Sachsen-Anhalt

Lfd. Nr.

Fläche und Anbaukultur (Hauptnutzungsart / Kulturart / Fruchtart)

1 Landwirtschaftlich genutzte Fläche 2 Ackerland zusammen darunter: 3 Getreide zur Körnergewinnung 1 zusammen darunter: 4 Weizen zusammen 5 Winterweizen einschl. Dinkel und Einkorn 6 Sommerweizen 7 Hartweizen (Durum) 8 Roggen und Wintermenggetreide 9 Triticale 10 Gerste zusammen 11 Wintergerste 12 Sommergerste 13 Hafer 14 Sommermenggetreide 15 Körnermais/Mais zum Ausreifen (einschl. CCM) 16 Pflanzen zur Grünernte zusammen 17 Getreide zur Ganzpflanzenernte 2 18 Silomais/Grünmais 19 Leguminosen zur Ganzpflanzenernte 20 Feldgras/Grasanbau auf dem Ackerland 21 andere Pflanzen zur Ganzpflanzenernte 22 Hackfrüchte zusammen 23 Kartoffeln 24 Zuckerrüben ohne Saatguterzeugung 25 andere Hackfrüchte ohne Saatguterzeugung 26 Hülsenfrüchte zur Körnergewinnung 1 zusammen darunter: 27 Erbsen 28 Ackerbohnen 29 Süßlupinen 30 Sojabohnen 31 Handelsgewächse zusammen 32 Ölfrüchte zur Körnergewinnung 1 zusammen 33 Winterraps 34 Sommerraps, Winter- und Sommerrübsen 35 Sonnenblumen 36 Öllein (Leinsamen) 37 andere Ölfrüchte zur Körnergewinnung 1 38 weitere Handelsgewächse zusammen 39 Gartenbauerzeugnisse auf dem Ackerland zusammen darunter: 40 Gemüse und Erdbeeren zusammen 41 Blumen und Zierpflanzen zusammen 42 Stillgelegte Flächen mit Beihilfe-/Prämienanspruch 43 Brache ohne Beihilfe-/Prämienanspruch 44 Dauerkulturen zusammen darunter: 45 Baum- und Beerenobst einschl. Nüsse 46 Rebflächen 47 Baumschulen 48 Dauergrünland zusammen 49 Wiesen 50 Weiden (einschl. Mähweiden und Almen) 51 Ertragsarmes Dauergrünland, aus d. Erz. gen. Dauergrünl. mit Beihilfe-/Prämienanspruch

Betriebe

Jeweilige Fläche

Anzahl in 1 000 1

1 000 ha 2 4,20 A 3,47 A

1 175,3 A 996,4 A

3,09 A

551,7 A

2,60 2,50 0,19 0,30 1,10 0,58 1,84 1,69 0,37 0,53 / 0,30 2,16 0,10 1,53 0,63 0,94 0,07 1,38 0,43 1,10 0,12 0,99

A A C C B B A A B B E B A C A B B B A B A C A

340,0 328,8 2,4 8,8 67,9 18,4 105,3 97,9 7,4 4,4 / 15,3 155,8 4,1 127,6 13,2 9,3 1,6 48,3 13,4 34,8 0,1 27,9

A A B B A A A A B B E B A B A A B B A B A C A

0,59 0,12 0,26 0,04 2,12 2,08 2,01 0,01 0,09 0,02 0,05 0,09 0,29

B B B B A A A D C D D C B

17,0 2,7 5,5 0,9 176,0 174,3 170,7 0,1 2,6 0,5 0,4 1,8 5,5

A B A B A A A D C B C B B

0,22 0,09 2,10 0,48 0,29

B C A B B

5,2 / 28,7 0,2 2,5

B E A B A

0,14 0,09 0,03 3,31 1,59 2,46 0,90

C B D A B A B

1,5 0,7 0,2 176,4 38,2 126,2 12,0

A A C A A A B

1 Einschließlich Saatguterzeugung. 2 Einschließlich Teigreife.

Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, Reihe 3.1.2, 2016 (Vorbericht)

18

0101 R Landwirtschaftliche Betriebe insgesamt 2016 nach jeweiligen Flächen und Anbaukulturen Schleswig-Holstein

Lfd. Nr.

Fläche und Anbaukultur (Hauptnutzungsart / Kulturart / Fruchtart)

1 Landwirtschaftlich genutzte Fläche 2 Ackerland zusammen darunter: 3 Getreide zur Körnergewinnung 1 zusammen darunter: 4 Weizen zusammen 5 Winterweizen einschl. Dinkel und Einkorn 6 Sommerweizen 7 Hartweizen (Durum) 8 Roggen und Wintermenggetreide 9 Triticale 10 Gerste zusammen 11 Wintergerste 12 Sommergerste 13 Hafer 14 Sommermenggetreide 15 Körnermais/Mais zum Ausreifen (einschl. CCM) 16 Pflanzen zur Grünernte zusammen 17 Getreide zur Ganzpflanzenernte 2 18 Silomais/Grünmais 19 Leguminosen zur Ganzpflanzenernte 20 Feldgras/Grasanbau auf dem Ackerland 21 andere Pflanzen zur Ganzpflanzenernte 22 Hackfrüchte zusammen 23 Kartoffeln 24 Zuckerrüben ohne Saatguterzeugung 25 andere Hackfrüchte ohne Saatguterzeugung 26 Hülsenfrüchte zur Körnergewinnung 1 zusammen darunter: 27 Erbsen 28 Ackerbohnen 29 Süßlupinen 30 Sojabohnen 31 Handelsgewächse zusammen 32 Ölfrüchte zur Körnergewinnung 1 zusammen 33 Winterraps 34 Sommerraps, Winter- und Sommerrübsen 35 Sonnenblumen 36 Öllein (Leinsamen) 37 andere Ölfrüchte zur Körnergewinnung 1 38 weitere Handelsgewächse zusammen 39 Gartenbauerzeugnisse auf dem Ackerland zusammen darunter: 40 Gemüse und Erdbeeren zusammen 41 Blumen und Zierpflanzen zusammen 42 Stillgelegte Flächen mit Beihilfe-/Prämienanspruch 43 Brache ohne Beihilfe-/Prämienanspruch 44 Dauerkulturen zusammen darunter: 45 Baum- und Beerenobst einschl. Nüsse 46 Rebflächen 47 Baumschulen 48 Dauergrünland zusammen 49 Wiesen 50 Weiden (einschl. Mähweiden und Almen) 51 Ertragsarmes Dauergrünland, aus d. Erz. gen. Dauergrünl. mit Beihilfe-/Prämienanspruch

Betriebe

Jeweilige Fläche

Anzahl in 1 000 1

1 000 ha 2 12,52 A 9,23 A

991,6 A 656,5 A

6,95 A

305,1 A

4,87 4,77 0,52 / 2,30 0,63 3,82 3,03 1,06 1,00 0,15 0,04 7,06 0,76 5,72 0,60 4,32 0,09 1,02 0,42 0,56 0,15 0,43

A A B E B B A A B B C D A B A B A D B C B D C

190,4 184,9 5,5 / 27,3 8,3 69,6 62,5 7,1 7,6 1,1 0,7 220,9 13,4 164,4 7,4 34,4 1,3 12,8 5,2 7,1 0,5 4,3

A A C E B B A A B B C D A B A B B D B B B C B

0,07 0,32 / ‒ 3,35 3,30 3,27 / / 0,00 / 0,07 0,66

D C E

D B D

A A A E E A E D B

0,5 3,4 0,3 ‒ 94,5 94,0 93,8 / 0,0 0,0 / / 8,0

A A A E D B E E B

0,55 0,14 2,98 0,13 0,56

B C A D B

7,8 0,2 9,4 / 5,7

B C B E B

0,14 0,00 0,27 11,20 3,00 10,39 0,96

C C B A B A B

0,8 0,0 3,3 329,2 26,1 297,8 5,3

B C B A B A B

1 Einschließlich Saatguterzeugung. 2 Einschließlich Teigreife.

Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, Reihe 3.1.2, 2016 (Vorbericht)

19

0101 R Landwirtschaftliche Betriebe insgesamt 2016 nach jeweiligen Flächen und Anbaukulturen Thüringen

Lfd. Nr.

Fläche und Anbaukultur (Hauptnutzungsart / Kulturart / Fruchtart)

1 Landwirtschaftlich genutzte Fläche 2 Ackerland zusammen darunter: 3 Getreide zur Körnergewinnung 1 zusammen darunter: 4 Weizen zusammen 5 Winterweizen einschl. Dinkel und Einkorn 6 Sommerweizen 7 Hartweizen (Durum) 8 Roggen und Wintermenggetreide 9 Triticale 10 Gerste zusammen 11 Wintergerste 12 Sommergerste 13 Hafer 14 Sommermenggetreide 15 Körnermais/Mais zum Ausreifen (einschl. CCM) 16 Pflanzen zur Grünernte zusammen 17 Getreide zur Ganzpflanzenernte 2 18 Silomais/Grünmais 19 Leguminosen zur Ganzpflanzenernte 20 Feldgras/Grasanbau auf dem Ackerland 21 andere Pflanzen zur Ganzpflanzenernte 22 Hackfrüchte zusammen 23 Kartoffeln 24 Zuckerrüben ohne Saatguterzeugung 25 andere Hackfrüchte ohne Saatguterzeugung 26 Hülsenfrüchte zur Körnergewinnung 1 zusammen darunter: 27 Erbsen 28 Ackerbohnen 29 Süßlupinen 30 Sojabohnen 31 Handelsgewächse zusammen 32 Ölfrüchte zur Körnergewinnung 1 zusammen 33 Winterraps 34 Sommerraps, Winter- und Sommerrübsen 35 Sonnenblumen 36 Öllein (Leinsamen) 37 andere Ölfrüchte zur Körnergewinnung 1 38 weitere Handelsgewächse zusammen 39 Gartenbauerzeugnisse auf dem Ackerland zusammen darunter: 40 Gemüse und Erdbeeren zusammen 41 Blumen und Zierpflanzen zusammen 42 Stillgelegte Flächen mit Beihilfe-/Prämienanspruch 43 Brache ohne Beihilfe-/Prämienanspruch 44 Dauerkulturen zusammen darunter: 45 Baum- und Beerenobst einschl. Nüsse 46 Rebflächen 47 Baumschulen 48 Dauergrünland zusammen 49 Wiesen 50 Weiden (einschl. Mähweiden und Almen) 51 Ertragsarmes Dauergrünland, aus d. Erz. gen. Dauergrünl. mit Beihilfe-/Prämienanspruch

Betriebe

Jeweilige Fläche

Anzahl in 1 000 1

1 000 ha 2 3,49 A 2,51 A

779,4 A 609,9 A

2,09 A

352,2 A

1,84 1,80 0,14 0,08 0,24 0,41 1,52 1,21 0,74 0,43 0,05 0,10 1,58 0,28 0,73 0,84 0,86 0,03 0,84 0,53 0,31 0,26 0,64

A A B C B B A A A B D B A B A A A C B B A B A

227,4 221,0 2,3 4,1 7,4 13,0 97,1 72,1 25,0 3,3 0,1 3,8 93,4 6,6 57,7 17,9 11,0 0,1 10,0 1,8 7,9 0,3 18,2

A A A A A A A A A A B A A A A A A A A A A A A

0,50 0,16 0,03 0,03 1,27 1,25 1,21 0,00 0,03 0,02 0,03 0,09 0,20

A B C C A A A A C D D B B

13,2 3,8 0,8 0,3 122,6 120,4 118,7 0,1 0,7 0,6 0,3 2,3 1,4

A A A A A A A A A A A A A

0,14 0,10 0,98 0,03 0,13

B B A D B

1,2 0,1 10,8 / 2,4

A A A E A

0,07 0,01 0,04 2,99 1,35 2,43 0,68

B A C A A A B

2,1 0,1 0,1 167,1 30,0 133,3 3,7

A A B A A A A

1 Einschließlich Saatguterzeugung. 2 Einschließlich Teigreife.

Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, Reihe 3.1.2, 2016 (Vorbericht)

20

0101 R Landwirtschaftliche Betriebe insgesamt 2016 nach jeweiligen Flächen und Anbaukulturen (Standardfehler in %) Deutschland

Lfd. Nr.

Fläche und Anbaukultur (Hauptnutzungsart / Kulturart / Fruchtart)

Jeweilige Fläche

Betriebe % 1

1 Landwirtschaftlich genutzte Fläche 2 Ackerland zusammen darunter: 3 Getreide zur Körnergewinnung 1 zusammen darunter: 4 Weizen zusammen 5 Winterweizen einschl. Dinkel und Einkorn 6 Sommerweizen 7 Hartweizen (Durum) 8 Roggen und Wintermenggetreide 9 Triticale 10 Gerste zusammen 11 Wintergerste 12 Sommergerste 13 Hafer 14 Sommermenggetreide 15 Körnermais/Mais zum Ausreifen (einschl. CCM) 16 Pflanzen zur Grünernte zusammen 17 Getreide zur Ganzpflanzenernte 2 18 Silomais/Grünmais 19 Leguminosen zur Ganzpflanzenernte 20 Feldgras/Grasanbau auf dem Ackerland 21 andere Pflanzen zur Ganzpflanzenernte 22 Hackfrüchte zusammen 23 Kartoffeln 24 Zuckerrüben ohne Saatguterzeugung 25 andere Hackfrüchte ohne Saatguterzeugung 26 Hülsenfrüchte zur Körnergewinnung 1 zusammen darunter: 27 Erbsen 28 Ackerbohnen 29 Süßlupinen 30 Sojabohnen 31 Handelsgewächse zusammen 32 Ölfrüchte zur Körnergewinnung 1 zusammen 33 Winterraps 34 Sommerraps, Winter- und Sommerrübsen 35 Sonnenblumen 36 Öllein (Leinsamen) 37 andere Ölfrüchte zur Körnergewinnung 1 38 weitere Handelsgewächse zusammen 39 Gartenbauerzeugnisse auf dem Ackerland zusammen darunter: 40 Gemüse und Erdbeeren zusammen 41 Blumen und Zierpflanzen zusammen 42 Stillgelegte Flächen mit Beihilfe-/Prämienanspruch 43 Brache ohne Beihilfe-/Prämienanspruch 44 Dauerkulturen zusammen darunter: 45 Baum- und Beerenobst einschl. Nüsse 46 Rebflächen 47 Baumschulen 48 Dauergrünland zusammen 49 Wiesen 50 Weiden (einschl. Mähweiden und Almen) 51 Ertragsarmes Dauergrünland, aus d. Erz. gen. Dauergrünl. mit Beihilfe-/Prämienanspruch

2 0,16 0,32

0,22 0,30

0,39

0,26

0,52 0,53 2,78 6,20 1,27 1,19 0,58 0,67 1,25 1,49 4,42 1,40 0,51 2,91 0,63 1,17 1,00 5,21 1,07 1,61 1,34 5,11 1,54

0,31 0,31 1,81 2,91 0,82 0,92 0,38 0,39 1,11 1,17 4,06 1,49 0,85 2,27 0,76 0,90 2,80 4,63 1,07 2,09 0,91 5,50 0,75

2,33 2,79 3,49 4,92 0,90 0,94 0,97 10,10 5,68 8,60 7,00 2,93 1,59

1,04 2,00 0,95 3,59 0,33 0,33 0,34 7,13 1,97 3,19 3,43 3,08 1,96

1,97 2,21 0,76 2,28 0,97

2,07 3,68 0,59 5,07 1,00

1,75 1,07 3,61 0,27 0,43 0,57 1,25

1,33 0,77 4,15 0,40 0,68 0,51 1,72

1 Einschließlich Saatguterzeugung. 2 Einschließlich Teigreife.

Statistisches Bundesamt, Fachserie 3, Reihe 3.1.2, 2016 (Vorbericht)

21

Statistisches Bundesamt Qualitätsbericht

Bodennutzungshaupterhebung

2016 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 05.07.2016

Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt Telefon:+49 (0) 611 / 75 2405

© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016 Vervielfältigungen und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

Kurzfassung 1 Allgemeine Angaben zur Statistik

Seite 4

· Bezeichnung der Statistik: Bodennutzungshaupterhebung, EVAS-Nr.: 41271 · Grundgesamtheit: Landwirtschaftliche Betriebe, die mindestens eine der unter § 91 AgrStatG definierten Erfassungsgrenzen erreichen · Statistische Einheiten: Landwirtschaftliche Betriebe · Räumliche Abdeckung: Bundesgebiet und Bundesländer · Berichtszeitraum: Kalenderjahr · Periodizität: jährlich · Rechtsgrundlagen: National: Agrarstatistikgesetz (AgrStatG), Bundesstatistikgesetz (BStatG); Europäische Union: Verordnung (EG) Nr. 543/2009, Verordnung (EG) Nr. 1166/2008

2 Inhalte und Nutzerbedarf

Seite 5

· Inhalte der Statistik: Merkmale zur Nutzung der Flächen nach Hauptnutzungsarten und Nutzungszweck · Nutzerbedarf: Europäische Kommission, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Landesregierungen, Fachverbände, Wissenschaft und Forschung · Nutzerkonsultation: Berücksichtigung der Nutzerinteressen, wie der Europäischen Kommission oder der Ministerien, mittels Gesetzesänderungen

3 Methodik

Seite 6

· Konzept der Datengewinnung: Dezentrale Bundesstatistik mit einem Stichprobenumfang von höchstens 80 000 Betrieben. 2010 und 2016 erfolgte sie als Vollerhebung bei allen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieben. Die Organisation der Datengewinnung ist Aufgabe der Statistischen Ämter der Länder. · Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung: Befragung mittels Onlinefragebogen (IDEV), es besteht Auskunftspflicht; teilweise Befüllung von Merkmalen aus Verwaltungsdaten (InVeKoS Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem) · Beantwortungsaufwand: Aufgrund der Verwendung von Verwaltungsdaten gering

4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit

Seite 7

· Qualitative Gesamtbewertung: Hohe Genauigkeit durch großen Stichprobenumfang und geringe Antwortausfälle · Stichprobenbedingte Fehler: Berechnung des einfachen relativen Standardfehlers auf Basis der Einzelwerte für die Stichprobe. Der einfache relative Standardfehler wird als Maß für die Größe des Zufallsfehlers herangezogen und für Deutschland veröffentlicht. · Nicht-stichprobenbedingte Fehler: rechnerische Bereinigung der wenigen Antwortausfälle (mit Ausnahme von nicht mehr existenten Betrieben) und Korrektur von falschen Angaben durch Plausibilitätskontrollen und Rückfragen in den Betrieben

5 Aktualität und Pünktlichkeit

Seite 9

· Veröffentlichung erster Ergebnisse: Vorläufige Ergebnisse werden im August des Berichtsjahres veröffentlicht und das endgültige Bundesergebnis Ende November des Berichtsjahres; in Jahren einer Agrarstrukturerhebung im März (2013) bzw. Mai (2010, 2016) des Folgejahres · Pünktlichkeit: Die Daten werden immer zum angegebenen Zeitpunkt veröffentlicht.

6 Vergleichbarkeit

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· Räumliche Vergleichbarkeit: auf europäischer Ebene: Vergleiche zwischen den EU-Mitgliedstaaten aufgrund unterschiedlicher Methodik geringfügig eingeschränkt; national: Vergleich zwischen Bundesländern uneingeschränkt möglich · Zeitliche Vergleichbarkeit: eingeschränkte Vergleichsmöglichkeiten der Bodennutzungshaupterhebung mit Daten der Erhebungen vor 2009 durch Änderungen in der Erhebungsmethodik und im Merkmalsprogramm

7 Kohärenz

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· Input für andere Statistiken: Die erhobenen Merkmale überschneiden sich kaum mit den Merkmalen anderer Erhebungen (z. B. Flächenerhebung). Es bestehen Verbindungen zu den weiteren Erhebungen zur Nutzung von Bodenflächen wie der Gemüseerhebung, der Zierpflanzenerhebung, der Baumschulerhebung, der Baumobstanbauerhebung, der Strauchbeerenerhebung sowie der Rebflächenerhebung.

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Zudem stellen die Ergebnisse eine Grundlage für die Berechnung der Erntemengen im Rahmen der Ernte- und Betriebsberichterstattung (EBE) für Feldfrüchte und Grünland und die Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung (BEE) dar.

8 Verbreitung und Kommunikation

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· Verbreitungswege: Die Fachserien 3 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Reihe 3.1.2 Landwirtschaftliche Bodennutzung können unter Bodennutzung der Betriebe https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/LandForstwirtschaft/Bodennutzung/Landwirt schaftlicheNutzflaeche.html bzw. der Vorbericht Anbau auf dem Ackerland unter https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/LandForstwirtschaft/Bodennutzung/AnbauA ckerlandVorbericht.html kostenfrei als PDF-Datei oder als Excel-Datei bezogen werden.

9 Sonstige fachstatistische Hinweise

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Keine sonstigen fachstatistischen Hinweise.

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1 Allgemeine Angaben zur Statistik 1.1 Grundgesamtheit Zur Grundgesamtheit der Bodennutzungshaupterhebung gehören landwirtschaftliche Betriebe mit o o o o o o o o o o o o o o o o o

einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens 5 ha oder jeweils mindestens 10 Rindern oder 50 Schweinen oder 10 Zuchtsauen oder 20 Schafen oder 20 Ziegen oder 1 000 Haltungsplätzen für Geflügel oder jeweils mindestens 0,5 ha Tabakfläche oder 0,5 ha Hopfenfläche oder 0,5 ha Rebfläche oder 0,5 ha Baumschulfläche oder 0,5 ha Obstfläche oder 0,5 ha Gemüse- oder Erdbeerfläche im Freiland oder 1,0 ha Dauerkulturfläche im Freiland oder 0,3 ha Blumen- oder Zierpflanzenfläche im Freiland oder 0,1 ha Produktionsfläche für Speisepilze oder 0,1 ha Fläche unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern.

In den Jahren mit einer allgemeinen Agrarstrukturerhebung (2010, 2016) kommen Betriebe mit einer Waldfläche einschließlich Kurzumtriebsplantagen von 10 ha und mehr hinzu. Der Ergebnisnachweis erfolgt nach dem Betriebssitzprinzip, d. h. die gesamten Flächen des Betriebes werden stets auf den Sitz des Betriebes bezogen. Die Belegenheit der bewirtschafteten Flächen spielt keine Rolle. Betriebssitz ist das Grundstück mit dem oder den wichtigsten Wirtschaftsgebäude(n) des Betriebes, im Einzelfall auch das Grundstück, von dem aus der Betrieb geleitet wird.

1.2 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Die Darstellungs- und zugleich Erhebungseinheiten sind Betriebe, die eine der unter Punkt 1.1 definierten Erfassungsgrenzen erreichen oder überschreiten. Ein Betrieb ist eine technisch-wirtschaftliche Einheit, die einer einheitlichen Betriebsführung untersteht und landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Tätigkeiten als Haupt- oder Nebentätigkeit ausübt. Zu landwirtschaftlichen Tätigkeiten zählen im Sinne der geltenden Wirtschaftsklassifikation der Anbau einjähriger Pflanzen, der Anbau mehrjähriger Pflanzen, der Betrieb von Baumschulen einschließlich dem Anbau von Pflanzen zu Vermehrungszwecken oder die Tierhaltung (mit Ausnahmen, wie z. B. der Kaninchenzucht) auch als gemischte Landwirtschaft, sowie das Erhalten von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand als Dienstleistung. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist hierbei nicht erforderlich.

1.3 Räumliche Abdeckung Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet und Bundesländern ausgewiesen. In den Jahren einer Vollerhebung (2010/2016) werden zusätzlich regionale Ergebnisse von den Statistischen Ämtern der Länder erstellt.

1.4 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Die Bodennutzungshaupterhebung wird in der Zeit von Januar bis Mai durchgeführt. Der Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale zur Nutzung der Flächen nach Hauptnutzungsarten und Nutzungszweck, Kulturarten, Pflanzengruppen, -arten und Kulturformen, auch nach Züchtungsmethode (nur 2010), ist das laufende Kalenderjahr. In den Jahren einer allgemeinen Agrarstrukturerhebung (2010/2016) wird zusätzlich der Zwischenfruchtanbau erfragt. Der Berichtszeitraum für den Zwischenfruchtanbau nach Pflanzengruppen und Nutzungszweck sind die Monate Juni des Vorjahres bis Mai des laufenden Jahres.

1.5 Periodizität Die Bodennutzungshaupterhebung wird jährlich durchgeführt. In Jahren, in denen eine Agrarstrukturerhebung (2010, 2013 und 2016) durchgeführt wird, ist sie Teil dieser Erhebung. Der Zwischenfruchtanbau wird nur in den Jahren erfragt, in denen die Vollerhebung (2010, 2016) stattfindet.

1.6 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen Bundesrepublik Deutschland: · Agrarstatistikgesetz (AgrStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3886) · Bundessstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) · Gesetz zur Gleichstellung stillgelegter und landwirtschaftlich genutzter Flächen vom 10. Juli 1995 (BGBl. I S. 910) Seite 4

in den jeweils geltenden Fassungen. Europäische Union: · Verordnung (EG) Nr. 543/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Statistik der pflanzlichen Erzeugung (ABl. L 167 vom 29.06.2009, S. 1) · Verordnung (EG) Nr. 1166/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008.

1.7 Geheimhaltung 1.7.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Die Namen und Adressen der Befragten werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben.

1.7.2 Geheimhaltungsverfahren Um zu vermeiden, dass in den veröffentlichten Tabellen Einzelangaben von Betrieben offengelegt werden, unterliegen die Ergebnisse einer abgestimmten, länderübergreifenden Geheimhaltung. Bei der Geheimhaltung wird u. a. berücksichtigt, wie viele Fälle hinter jedem einzelnen Tabellenfeld stehen, in welchem Umfang einzelne Fälle zu den Werten in den Tabellenfeldern beitragen (primäre Geheimhaltung) und ob durch Summe- oder Differenzbildung (sekundäre Geheimhaltung) bereits geheim gehaltene Werte wieder aufgedeckt werden können. Wenn im Rahmen der Geheimhaltung entsprechende Positionen ermittelt wurden, werden diese Felder gesperrt und die Werte nicht veröffentlicht. In Tabellen mit repräsentativen Ergebnissen werden die Werte im Allgemeinen in 1 000 Hektar mit einer Nachkommastelle ausgewiesen. Abweichend davon wird die Produktionsfläche für Speisepilze in 1 000 Hektar mit drei Nachkommastellen und die Zahl der Betriebe im Jahr 2016 in 1 000 mit zwei Nachkommastellen dargestellt. Auftretende Rundungsdifferenzen werden dabei nicht ausgeglichen. Aus Geheimhaltungsgründen gesperrte Einzelangaben werden in Tabellen durch einen Punkt gekennzeichnet.

1.8 Qualitätsmanagement 1.8.1 Qualitätssicherung In Vorbereitung der Erhebung stimmen sich die Vertreter der Statistischen Ämter der Länder in regelmäßigen Sitzungen gemeinsam mit dem Statistischen Bundesamt zur Vorbereitung der Durchführung ab. Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an verschiedenen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung ergänzt. Zu diesen standardisierten Methoden zählt auch dieser Qualitätsbericht.

1.8.2 Qualitätsbewertung Die Bodennutzungshaupterhebung ist so konzipiert, dass mögliche Fehler minimiert und kontrolliert werden. Daher ist die Qualität der Bodennutzungshaupterhebung als gut einzustufen. Der Stichprobenumfang und die wenigen Antwortausfälle der Erhebung entsprechen den hohen Qualitätsstandards der amtlichen Statistik.

2 Inhalte und Nutzerbedarf 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Zu den Erhebungsinhalten der Bodennutzungshaupterhebung gehören grundsätzlich die Nutzung der Flächen nach Hauptnutzungsarten und Nutzungszweck, nach Kulturarten, Pflanzengruppen, -arten und Kulturformen. In den Jahren einer Agrarstrukturerhebung werden darüber hinaus im Rahmen der Bodennutzung der Zwischenfruchtanbau nach Pflanzengruppen und Nutzungszweck, die Züchtungsmethode (nur 2010) sowie der ökologische Anbau von ausgewählten Kulturarten erfragt.

2.1.2 Klassifikationssysteme In der Bodennutzungshaupterhebung werden keine Standard-Klassifikationen verwendet.

2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Betriebsort: Die Erhebung aller Angaben erfolgt nach dem Ort des Betriebssitzes (Betriebssitzprinzip), nicht nach der Belegenheit der vom Betrieb selbstbewirtschafteten Flächen. Betriebssitz ist das Grundstück, auf dem sich die Wirtschaftsgebäude des Betriebes befinden. Befinden sich Wirtschaftsgebäude des Betriebes auf mehreren Grundstücken, ist der Betriebssitz das Grundstück, auf dem sich das wichtigste oder die in ihrer Gesamtheit wichtigsten Wirtschaftsgebäude befinden. Hat der Betrieb kein Wirtschaftsgebäude, so ist das Grundstück Betriebssitz, von dem aus der Betrieb geleitet wird. Dies gilt auch für Betriebe, deren Flächen teils im Inland, teils im Ausland liegen.

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Betrieb: Die Definition eines landwirtschaftlichen Betriebs leitet sich zum einen aus dem § 91 AgrStatG und zum anderen aus Artikel 2 a) der Verordnung (EG) 1166/2008 ab. Laut AgrStatG ist ein landwirtschaftlicher Betrieb eine technischwirtschaftliche Einheit, die eine Mindestgröße an landwirtschaftlich genutzter Fläche aufweist bzw. über vorgegebene Mindesttierbestände oder Mindestanbauflächen für Spezialkulturen verfügt, für Rechnung eines Inhabers oder Leiters bewirtschaftet wird, einer einheitlichen Betriebsführung untersteht und land- und/oder fortwirtschaftliche Erzeugnisse oder zusätzlich auch Dienstleistungen und andere Erzeugnisse hervorbringt. Die Absicht Gewinn zu erzielen ist nicht erforderlich. Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF): Die LF umfasst alle landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen einschließlich aller stillgelegten Flächen. Zur LF rechnen im Einzelnen folgende Kulturarten: o o o o o o o o o

Ackerland einschließlich gärtnerische Kulturen, auch unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern, sowie aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommenes Ackerland, Dauergrünland einschließlich aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommenes Dauergrünland, Haus- und Nutzgärten, Baum- und Beerenobstanlagen (ohne Erdbeeren), Nüsse, Baumschulflächen (ohne forstliche Pflanzgärten für den Eigenbedarf), Rebland, Weihnachtsbaumkulturen, andere Dauerkulturen (Korbweiden- und Pappelanlagen außerhalb des Waldes), Dauerkulturen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern (ohne Schutz- und Schattennetze)

2.2 Nutzerbedarf Die Ergebnisse der Bodennutzungshaupterhebung bieten für Regierung, Verwaltung, Berufsstand, Wirtschaft und Wissenschaft auf nationaler und supranationaler Ebene die notwendigen statistischen Grundlagen für Entscheidungen im Rahmen der europäischen und nationalen Agrar-, Markt- und Preispolitik sowie der Umweltpolitik. Die Ergebnisse dienen auch der Planung und Evaluierung von Maßnahmen. Darüber hinaus werden die Ergebnisse für die Berechnung von Erntemengen und der Vorausschätzung der Agrarausgaben genutzt. Die erhobenen Daten fließen auch in die land- und volkswirtschaftliche Gesamtrechnung und den Ernährungs- und Agrarpolitischen Bericht der Bundesregierung ein. Zu den Hauptnutzern zählen: · die Europäische Kommission, Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, · das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), · die jeweiligen Länderministerien, wissenschaftliche Institutionen, Kommunen, Verbände, Landwirtschaftskammern und ämter, Interessenvertretungen, Beratungsverbände, Privatpersonen und interessierte Unternehmen.

2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Europäischen Kommission oder der Ministerien gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsprogramm lassen sich auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Auf europäischer Ebene erfolgt die Festlegung der Merkmale der Bodennutzungshaupterhebung und ihrer Ausprägungen durch das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) in Abstimmung mit den Vertretern der Mitgliedstaaten. Auf nationaler Ebene werden Erhebungsmerkmale in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) umgesetzt, das wiederum über den Statistischen Ausschuss die Länderministerien beteiligt. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die kommunalen Spitzenverbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät.

3 Methodik 3.1 Konzept der Datengewinnung Die Bodennutzungshaupterhebung ist eine dezentrale Bundesstatistik. In den Jahren einer Agrarstrukturerhebung (2010, 2013 und 2016) wird sie als Bestandteil dieser Erhebungen durchgeführt. Die Organisation der Datengewinnung ist Aufgabe der Statistischen Ämter der Länder. Die Auskunftpflichtigen sind verpflichtet, ihre Meldungen auf elektronischem Weg an die statistischen Ämter zu übermitteln. Im begründeten Einzelfall kann eine zeitlich befristete Ausnahme von der Online-Meldung vereinbart werden und die Befragung mittels Papierbeleges erfolgen. Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Inhaber/-innen oder Leiter/-innen der Betriebe. Die Statistischen Ämter der Länder haben gemäß § 93 Absatz 5 AgrStatG zudem die Möglichkeit, Verwaltungsdaten (InVeKoS) für statistische Zwecke zu nutzen, soweit die Angaben mit den Merkmalen der Erhebung übereinstimmen und sich auf dieselben Berichtszeitpunkte und -zeiträume beziehen. Dabei sind die Datenbanken der Verwaltungen und der Umfang der InVeKoS-Verwaltungsdaten in den Bundesländern unterschiedlich aufgebaut bzw. umfangreich. Dies erfordert zum einen länderspezifische Programme, um die Verwaltungsdaten in das statistische Aufbereitungsprogramm einzulesen und zum anderen zusätzliche landesspezifische Fragebogen, um die über die InVeKoS-Merkmale hinausgehenden EULiefermerkmale gesondert in einem Fragebogen zu erfragen.

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Die Bodennutzungshaupterhebung ist in den Jahren 2010 und 2016 eine Vollerhebung bei allen landwirtschaftlichen Betrieben; in allen anderen Jahren findet sie repräsentativ bei höchstens 80 000 Betrieben statt. Zusätzlich werden in den Jahren mit einer Vollerhebung Forstbetriebe befragt. Die Stichprobe ist als ein geschichtetes Auswahlverfahren konzipiert. Grundlage für das einstufige (geschichtete) Auswahlverfahren sind alle mit der letzten Vollerhebung erfassten landwirtschaftlichen Betriebe. Die für die Abgrenzung der Grundgesamtheit und korrekte Schichtzuordnung erforderlichen aktualisierten Angaben werden im zentralen Betriebsregister Landwirtschaft aus weiteren Erhebungen sowie ggfs. aus Verwaltungsquellen gepflegt. Für die Zufallsauswahl der Stichprobenbetriebe wird das Verfahren der "Kontrollierten Auswahl" angewendet. Dazu können von den Statistischen Ämtern der Länder beliebig viele voneinander unabhängige Stichproben gezogen werden. Für jede dieser Stichproben wird eine "Schattenaufbereitung" anhand von ausgewählten wichtigen Erhebungsmerkmalen (Tier-, Hauptnutzungs- und Kulturarten) durchgeführt. Die hochgerechneten Ergebnisse werden anschließend mit den entsprechenden Totalwerten der Auswahlgrundlage verglichen. Die Stichprobe mit den geringsten Abweichungen gegenüber den entsprechenden Totalwerten der Kontrollmerkmale wird ausgewählt.

3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Auskunftspflichtigen füllen die von den Statistischen Ämtern der Länder online zur Verfügung gestellten Fragebogen eigenständig aus. Die Statistischen Ämter der Länder prüfen die Richtigkeit, Vollzähligkeit und Vollständigkeit der Ergebnisse mit Hilfe umfangreicher Plausibilitätsprüfungen. Grundsätzlich wird bei fehlenden oder unplausiblen Angaben beim Auskunftspflichtigen nachgefragt. Wie unter 3.1 beschrieben, können die Statistischen Ämter der Länder auf einzelbetrieblicher Ebene Daten aus Verwaltungsquellen für statistische Zwecke nutzen und in den Fragebogen übernehmen. Die Statistischen Ämter der Länder ermitteln die Länderergebnisse, das Statistische Bundesamt stellt daraus das Bundesergebnis zusammen. Der Fragebogen für die postalische Befragung zur Bodennutzungshaupterhebung 2016 (als Bestandteil der Agrarstrukturerhebung 2016) befindet sich im Anhang des Dokumentes.

3.3 Datenaufbereitung (einschl. Hochrechnung) Eine Hochrechnung ist erforderlich, da es sich um eine Stichprobe handelt. Die Ergebnisse der Stichprobe werden frei hochgerechnet. Der Hochrechnungsfaktor ist der Kehrwert des Auswahlsatzes. Je geringer der Stichprobenumfang in der jeweiligen Schicht, umso größer ist der Hochrechnungsfaktor. Dementsprechend erhalten Betriebe einer Totalschicht, z. B. Betriebe mit großen Tierbeständen, den Hochrechnungsfaktor 1. Neuzugänge werden in eine gesonderte Neuaufnahmeschicht eingeordnet und ebenfalls mit dem Hochrechnungsfaktor 1 ausgewiesen. Mit Ergebnisverzerrungen durch das Hochrechnungsverfahren ist nicht zu rechnen, da die Hochrechnung der Stichprobenergebnisse als freie Hochrechnung erfolgt. In den Jahren mit einer Vollerhebung wird das endgültige Ergebnis aus allen Datenmeldungen erstellt. Um frühzeitig Ergebnisse zu den Anbauverhältnissen veröffentlichen zu können, wird zusätzlich Mitte Juli ein vorläufiges Ergebnis erstellt.

3.4 Preis- und Saisonbereinigung; andere Analyseverfahren Ein Saisonbereinigungsverfahren wird nicht angewendet, da nur jährliche Daten veröffentlicht werden.

3.5 Beantwortungsaufwand Eine Zielstellung bei der Konzeption der Erhebungsorganisation für die Agrarstatistiken war es, die Belastung der Auskunftspflichtigen trotz der Vielzahl der zu erhebenden Merkmale zu begrenzen. Dies wurde durch die Verlängerung der Periodizität der allgemeinen Bodennutzungshaupterhebungen und die deutliche Anhebung der Erfassungsgrenzen umgesetzt. Die im Jahr 2010 erfolgte Anhebung der Erfassungsgrenzen (z. B. von 2 auf 5 ha LF) führte zu einer spürbar verringerten Zahl an auskunftspflichtigen Betrieben (2010 um eine Abnahme von ca. 50 000 landwirtschaftlichen Betrieben). Damit verringerte sich die erfasste landwirtschaftlich genutzte Fläche allerdings nur um etwa 1 Prozent. Wie in 3.1 aufgezeigt, können die Statistischen Ämter der Länder zur Entlastung der Auskunftspflichtigen zudem die gesetzlich geregelte Möglichkeit nutzen, verschiedene Verwaltungsdaten im Agrarbereich für Zwecke der Agrarstatistik zu verwenden. Dies führt zu einer deutlichen Entlastung der Berichtspflichtigen, da nur die über die InVeKoS-Merkmale hinausgehenden EULiefermerkmale gesondert in einem Fragebogen zu erfragen sind.

4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Bodennutzungshaupterhebung ist so konzipiert, dass mögliche Fehler minimiert und kontrolliert werden können. Der Stichprobenumfang und die vergleichsweise wenigen Antwortausfälle der Erhebung entsprechen den hohen Qualitätsstandards der amtlichen Statistik. Durch die Verwendung von Verwaltungsdaten ist eine hohe Genauigkeit der Ergebnisse gewährleistet. Die von den Meldepflichtigen im Rahmen des Verwaltungsvollzugs gemeldeten Flächendaten werden mit dem Amtlichen Liegenschaftskataster abgeglichen sowie durch Vor-Ort-Kontrollen überprüft. Da fehlerhafte oder unvollständige Daten für die meldende Einheit erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen können, sind die Meldenden bestrebt, vollständige und korrekte Daten zu übermitteln. Seite 7

4.2 Stichprobenbedingte Fehler Die Ergebnisse der Bodennutzungshaupterhebung werden mit einem Aufbereitungsprogramm erstellt, in das bei repräsentativen Ergebnissen eine Berechnung des einfachen relativen Standardfehlers auf Basis der Einzelwerte integriert ist. Der einfache relative Standardfehler wird als Maß für die Größe des Zufallsfehlers herangezogen. Für Deutschland werden die absoluten Standardfehler für die jeweiligen Flächen und Anbaukulturen in der Fachserie (am Ende) veröffentlicht. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die Fehlerrechnungsergebnisse für die Stichprobenwerte als Auszug in komprimierter Form veröffentlicht, und zwar werden die repräsentativen Ergebnisse mit Großbuchstaben gekennzeichnet. Die den Ergebniswerten nachgestellten Buchstaben gelten für die folgenden Fehlerklassen. Der einfache relative Standardfehler beträgt in der Fehlerklasse A: bis unter ± 2 Prozent B: ± 2 bis unter ± 5 Prozent C: ± 5 bis unter ± 10 Prozent D: ± 10 bis unter ± 15 Prozent E: ± 15 Prozent und mehr Ergebniswerte mit dem Fehlerkennzeichen E werden in den Veröffentlichungstabellen durch das Zeichen "/" ersetzt, da der Zahlenwert als nicht sicher genug gilt. Durch die Fehlerkennzeichnung soll der Nutzer in die Lage versetzt werden, die Ergebniszuverlässigkeit für seine Zwecke hinreichend abschätzen zu können.

4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Eine unvollständige Erfassungsgrundlage ist eine der Hauptursachen für nicht-stichprobenbedingte, systematische Fehler. Solche Fehler können durch Mängel bei der Abgrenzung der Grundgesamtheit, den verwendeten Definitionen und der Fragestellung entstehen. Zur Bildung der Grundgesamtheit werden in der Bodennutzungshaupterhebung die Ergebnisse aus der letzten Vollerhebung herangezogen, ergänzt durch aktuelle Ergebnisse aus repräsentativen und totalen Erhebungen zur Bodennutzung und Viehhaltung, sowie durch Verwaltungsdaten. Mit diesen Ergebnissen wird auch das zentrale Betriebsregister Landwirtschaft aktualisiert. Das zentrale Betriebsregister dient zur Vorbereitung, Durchführung und Aufbereitung der Agrarstatistiken (siehe auch AgrStatG § 97), z. B. dem Nachweis aller Erhebungseinheiten, der Feststellung und Kennzeichnung der Auskunftspflicht, der Adressierung und dem Versand der Erhebungsunterlagen. Das Betriebsregister wird von den Statistischen Ämtern der Länder laufend aktualisiert. Weiterhin zählen die Antwortausfälle auf der Ebene der Einheiten zu den nicht-stichprobenbedingten Fehlern. Dabei ist zwischen "echten" und "unechten" Ausfällen zu unterscheiden. "Echte" Ausfälle sind Betriebe, die zum Erhebungszeitpunkt existierten und hätten befragt werden müssen, für die aber dennoch keine Antworten vorliegen. Dazu zählen auch Betriebe, die zwischenzeitlich durch Neugründung oder Betriebsteilung bereits bestehender Betriebe neu entstanden sind oder durch Lücken in der Auswahlgrundlage nicht erfasst werden. Gleiches gilt für Betriebe, die zwar befragt wurden, die Antwort aber verweigert haben. Für letztere wird der Hochrechnungsfaktor bei Stichprobenbetrieben angepasst. Dazu wird in der Stichprobenerhebung ein Korrekturfaktor in das Hochrechnungsverfahren eingefügt. Unter der Annahme, dass diese Ausfälle die gleiche Struktur aufweisen wie die Einheiten, für die Antworten vorliegen, erfolgt die rechnerische Bereinigung derart, dass zur Ermittlung des Hochrechnungsfaktors nur die Beobachtungswerte des effektiven Stichprobenumfangs herangezogen werden. Die "unechten" Ausfälle sind Betriebe, die zum Erhebungszeitpunkt nicht mehr existierten, oder nicht mehr zum Berichtskreis gehörten. Die "unechten" Ausfälle verändern den Hochrechnungsfaktor nicht; sie repräsentieren entsprechende Vorgänge in der Gesamtheit der Betriebe der Stichprobe, werden also ohne Anpassung hingenommen. Sie dürfen nicht rechnerisch (z. B. durch andere Betriebe) ersetzt werden. Fehlende Angaben zu den Merkmalen der Erhebung werden durch Rückfragen der Statistischen Ämter der Länder oder aus Verwaltungsdaten befüllt und somit möglichst gering gehalten. Eine weitere Ursache für nicht-stichprobenbedingte Fehler sind falsche Angaben der Auskunftspflichtigen. Solche Angaben können durch Plausibilitätskontrollen im Allgemeinen erkannt und korrigiert werden. Im Aufbereitungs- und Plausibilisierungsprogramm der Bodennutzungshaupterhebung finden hierzu zahlreiche Fehlerschlüssel Anwendung. Da für die Mehrzahl der Betriebe Verwaltungsdaten genutzt werden, ist der Anteil fehlender oder falscher Angaben sehr gering.

4.4 Revisionen 4.4.1 Revisionsgrundsätze Um frühzeitig Ergebnisse über die Bodennutzung publizieren zu können, wird Mitte Juli ein vorläufiges Ergebnis erstellt. In der Regel liegen zu diesem Zeitpunkt mindestens 90 Prozent der Meldungen vor. Die Abweichung zwischen dem vorläufigen und endgültigen Ergebnis bei der landwirtschaftlich genutzten Fläche liegt auf Bundesebene unter einem Prozent.

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4.4.2 Revisionsverfahren Revisionsverfahren werden bei der Bodennutzungshaupterhebung nicht verwendet.

4.4.3 Revisionsanalysen Revisionsanalysen sind durch einen Abgleich der vorläufigen mit den endgültigen Ergebnissen möglich.

5 Aktualität und Pünktlichkeit 5.1 Aktualität Im Interesse einer möglichst raschen Ergebnisbereitstellung werden erste vorläufige Bundesergebnisse aus der Bodennutzungshaupterhebung bereits Anfang August des Berichtsjahres veröffentlicht. Endgültige Ergebnisse liegen Ende November des Berichtsjahres vor, in Jahren einer Agrarstrukturerhebung im März (2013) bzw. im Mai (2016) des Folgejahres.

5.2 Pünktlichkeit Die Ergebnisse werden zu den im Veröffentlichungsplan genannten Terminen pünktlich zur Verfügung gestellt.

6 Vergleichbarkeit 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Bodennutzungshaupterhebungen (früher auch: "Bodennutzungserhebungen") finden bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts (mit Unterbrechungen) im jährlichen Abstand statt. Seit diesem Zeitpunkt unterliegen die Erhebungen einer stetigen Anpassung, um den jeweiligen agrarpolitischen Anforderungen gerecht zu werden bzw. den notwendigen Informationsbedarf zu gewährleisten. In den letzten Jahrzehnten standen dabei Aspekte der Kosteneinsparung und Entlastung der Auskunftspflichtigen sowie der Harmonisierung des agrarstatistischen Systems in den Mitgliedstaaten der EU im Vordergrund. Deshalb wurden seit der Landwirtschaftszählung 1999 Änderungen in der Erhebungsmethodik vorgenommen. Insbesondere die deutliche Anhebung der Erfassungsgrenzen ab 2010 schränkt die Vergleichbarkeit der Daten erheblich ein und erfordert für einen direkten Vergleich die Neuberechnung der Ergebnisse vorhergehender Bodennutzungshaupterhebungen mit den seit 2010 gültigen Erfassungsgrenzen. Zudem gab es auch geänderte Informationsbedürfnisse im Rahmen der Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union, die zur Änderung des Merkmalkataloges durch Streichung oder Neuaufnahme von Merkmalen führten. Die räumliche Vergleichbarkeit von nationalen Ergebnissen der Bodennutzungshaupterhebung ist durch die Einbindung in das agrarstatistische System der EU gewährleistet, wobei im Rahmen der Vorgaben der Verordnung 543/2009 Unterschiede bei der in den einzelnen Mitgliedstaaten eingesetzten Methodik bestehen können (z. B. unterschiedliche Erhebungstermine und Erfassungsgrenzen).

6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Eine vollständige zeitliche Vergleichbarkeit ist ab 2010 möglich. Die 2010 vollzogene Anhebung der unteren Erfassungsgrenzen schränkt die Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen davor ein. Untersuchungen zeigen, dass seinerzeit weniger als ein Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche nicht mehr erfasst wurde. Zur Bodennutzung werden im Berichtsjahr zwei Ergebnisse veröffentlicht: das vorläufige Ergebnis im August und das endgültige Ergebnis im November bzw. im Folgejahr. Zwischen beiden Zeitpunkten können sich - in Abhängigkeit von der Kulturart - die Anbauflächen und die Zahl der Betriebe mehr oder weniger deutlich unterscheiden. Dies liegt häufig in der geringeren Rücklaufquote zum vorläufigen Ergebnis begründet. Bei Nutzung von Verwaltungsdaten können aber bereits hier hohe Rücklaufquoten erreicht werden, in Baden-Württemberg z. B. 98 Prozent. Zudem werden nur plausibilisierte (auf Widerspruchsfreiheit der Angabe) geprüfte Betriebe im vorläufigen Ergebnis berücksichtigt. Auch wenn einige Statistische Ämter der Länder die Angaben aus den Verwaltungsdaten (InVeKoS) nutzen, können bei diesen noch Änderungen durch die Verwaltungen erfolgen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt zugespielt werden.

7 Kohärenz 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Entfällt.

7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Merkmale der Bodennutzungshaupterhebung sind in sich kohärent.

7.3 Input für andere Statistiken Bei den erhobenen Merkmalen treten kaum Überschneidungen mit Merkmalen anderer Erhebungen auf. Einzelne Merkmale sind Bestandteil der Flächenerhebung. Daten zur Bodenbedeckung werden im Rahmen der Flächenerhebung (§§ 3 und 4 AgrStatG) erhoben. Die der Flächenerhebung entstammende Landwirtschaftsfläche und die aus der Bodennutzungshaupterhebung ermittelte landwirtschaftlich genutzte Fläche sind nicht identisch. Bei der Flächenerhebung werden die amtlichen

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Liegenschaftskataster der Länder sekundärstatistisch ausgewertet. Es handelt sich um eine jährliche Vollerhebung. Dagegen basiert die ebenfalls jährliche Bodennutzungshaupterhebung auf einer Befragung landwirtschaftlicher Betriebe und der Auswertung von Verwaltungsdaten aus dem integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem. Die beiden Erhebungen haben jeweils andere Zielsetzungen, die ihre Unterschiede verständlich machen. Die Flächenerhebung differenziert flächendeckend die Bodennutzung in ganz Deutschland nach Siedlungs-, Verkehrs-, Landwirtschafts-, Wald-, Wasserfläche usw. ohne dabei einen Schwerpunkt zu setzen. Dagegen geht es bei der Bodennutzungshaupterhebung in erster Linie um die Differenzierung der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Daraus ergibt sich unmittelbar ein weiterer Unterschied. Die Flächenerhebung weist die Bodennutzung in der jeweils betrachteten administrativen Gebietseinheit nach dem Belegenheitsprinzip aus, wohingegen bei der Bodennutzungshaupterhebung die Flächen unabhängig von ihrer administrativen Zuordnung einem Betriebssitz zugeordnet werden. Es ist also nicht erkennbar, ob die von einem Betrieb angegebenen Flächen in der Gemeinde mit Sitz des Betriebes oder einer anderen Gemeinde bewirtschaftet werden. Hinzu kommen weitere methodische Unterschiede. Dazu gehören verschiedene Begriffsdefinitionen, z. B. beinhaltet die Landwirtschaftsfläche auch Moor- und Heideflächen, während diese bei der Bodennutzungshaupterhebung (insofern sie nicht kultiviert sind) den sonstigen Flächen außerhalb der landwirtschaftlich genutzten Fläche zugeordnet werden. Auch bei der Abgrenzung der Grundgesamtheit unterscheiden sich beide Erhebungen. Während in die Flächenerhebung keine Erfassungsgrenzen existieren, da im Prinzip jeder Fläche eine Nutzungsart zugeordnet wird, werden bei der Bodennutzungshaupterhebung Betriebe unterhalb der gesetzlich definierten Erfassungsgrenzen (vgl. 1.1) nicht in die Erhebung einbezogen. Die Ergebnisse der Bodennutzungshaupterhebung dienen u. a. zur Vorbereitung der Gemüseerhebung, Zierpflanzenerhebung, Baumschulerhebung, Baumobstanbauerhebung, Strauchbeerenerhebung und der Rebflächenerhebung, wo einzelne Kulturarten der Bodennutzung differenziert untergliederter erfragt werden. Zudem stellen die Ergebnisse eine Grundlage für die Berechnung der vorläufigen und endgültigen Erntemengen im Rahmen der Ernte- und Betriebsberichterstattungen (EBE) sowie die Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung (BEE) dar.

8 Verbreitung und Kommunikation 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen · Unter https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen.html werden regelmäßig Pressemitteilungen zur Bodennutzungshaupterhebung (BO) veröffentlicht.

Veröffentlichungen · Unter https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/LandForstwirtschaft/Bodennutzung/AnbauAckerlandVorbericht.h tml können die Fachserie 3, Reihe 3.1.2 Landwirtschaftliche Bodennutzung; Anbau auf dem Ackerland (Vorbericht); bzw. unter https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/LandForstwirtschaft/Bodennutzung/LandwirtschaftlicheNutzflaec he.html die Fachserie 3, Reihe 3.1.2 Landwirtschaftliche Bodennutzung kostenfrei als PDF-Datei oder als Excel-Datei bezogen werden.

Online-Datenbank Über das Datenbanksystem GENESIS-Online > Genesis-Online > 4 Wirtschaftsbereiche > 41 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei > 412 Bodennutzung und Ernte > 41241 Ernte- und Betriebsberichterstattung Feldfrüchte und Grünland und ebenda > 411 Struktur der land- und forstwirtschaftliche Betriebe > 41100 bis 41145) können ausführliche Ergebnisse der Anbauflächen aus der Bodennutzungshaupterhebung unter https://wwwgenesis.destatis.de/genesis/online/data;jsessionid=1F6AD0E2542582BD537D3AEDAAEE4E62.tomcat_GO_1_1?operatio n=statistikenVerzeichnis in unterschiedlichen Dateiformaten (.xls, .html und .csv) direkt geladen werden.

Zugang zu Mikrodaten Es gibt derzeit keinen Zugang zu Mikrodaten außerhalb von Agrarstrukturerhebungsjahren.

Sonstige Verbreitungswege

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· Eigene Veröffentlichungen der Statistischen Ämter der Länder sind gegebenenfalls über die Website des jeweiligen Landesamtes zugänglich. Die entsprechenden Internet-Links sind verfügbar unter: http://www.statistik-portal.de/Statistik-Portal/LinksUebersicht.asp. · Statistisches Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Bundesrepublik Deutschland, Hrsg. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft http://www.bmel-statistik.de/de/statistisches-jahrbuch/.

8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Aktuelle Methodenpapiere sind derzeit nicht verfügbar.

8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender Die Termine stehen nicht im Veröffentlichungskalender zur Verfügung.

Zugriff auf den Veröffentlichungskalender Entfällt.

Zugangsmöglichkeiten der Nutzer/-innen Grundsätzlich sind alle Ergebnisse allen Nutzern gleichzeitig und in gleicher Weise zugänglich.

9 Sonstige fachstatistische Hinweise Entfällt.

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Name der befragenden Behörde Agrarstrukturerhebung 2016 ( N )

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Rechtsgrundlagen, Hilfsmerkmale und weitere rechtliche Hinweise finden Sie am Ende des Fragebogens.

Kennnummer: ( bei Rückfragen bitte angeben )

Falls Anschrift oder Firmierung nicht mehr zutreffen, bitte auf Seite 2 korrigieren.

Im Rahmen der Agrarstrukturerhebung 2016 werden landwirtschaftliche Betriebe ab einer bestimmten Mindestgröße befragt. Bitte prüfen Sie, ob Ihr Betrieb mindestens eine der folgenden Erfassungsgrenzen erreicht:

• 5,0 ha landwirtschaftlich genutzte

• 0,5 ha Gemüse oder Erdbeeren

• 0,5 ha Hopfen • 0,5 ha Tabak • 1,0 ha Dauerkulturfläche

• 0,3 ha Blumen oder Zierpflanzen

Fläche

im Freiland

• 0,5 ha Obstanbaufläche • 0,5 ha Rebfläche • 0,5 ha Baumschulfläche

im Freiland

im Freiland

• 0,1 ha Kulturen unter hohen begeh baren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächs häusern

• 10 Rinder • 50 Schweine • 10 Zuchtsauen • 20 Schafe • 20 Ziegen • 1 000 Haltungsplätze für Geflügel

• 0,1 ha Produktionsfläche für Speisepilze

Wenn mindestens eines der genannten Kriterien auf Ihren Betrieb zutrifft, lesen Sie bitte die nach­folgenden Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens und beginnen anschließend mit dem Ausfüllen. Wenn keine der angeführten Grenzen auf Ihren Betrieb zutrifft, tragen Sie bitte den Grund im Feld Bemerkungen auf Seite 2 ein und senden bitte Seite 1 und 2 des Fragebogens an den Absender zurück.

Bitte gehen Sie beim Ausfüllen des Fragebogens wie folgt vor: 1. Geben Sie die erbetenen Informationen an, indem Sie die zutreffenden Antworten ankreuzen, z. B. ....................................................................... bzw. die erfragten Werte ( Anzahl, Fläche ) rechtsbündig eintragen, z. B. ............................. oder eine Klartextangabe eintragen, z. B. ......................................................................................

x 1 1 2 8 Beispiel

2. Beantworten Sie die Fragen der Reihe nach. Bestimmte Abschnitte sind nicht von allen landwirtschaftlichen Betrieben zu beantworten, so dass sie übersprungen werden können. Wir weisen Sie dann darauf hin, mit welchem Abschnitt bzw. Code Sie im Fragebogen weitermachen sollen. 3. Erläuterungen zu einzelnen Fragen entnehmen Sie der jeweils gegenüberliegenden Seite. Sie sind mit einem Verweis ( z. B. 2  ) gekennzeichnet. 4. Die Fragen beziehen sich auf unterschiedliche Berichtszeiträume. Bitte achten Sie darauf, Ihre Angaben dementsprechend zu machen. ASEN 2016

Gemeinde-Kennziffer:

Kennnummer:

Seite 1

Bitte aktualisieren Sie Ihre Anschrift, falls erforderlich. Name und Anschrift

Bitte zurücksenden an Bemerkungen Zur Vermeidung von Rückfragen unsererseits können Sie hier auf besondere Ereignisse und Umstände hinweisen, die Einfluss auf Ihre Angaben haben.

Name der befragenden Behörde Anschrift

Selbstbewirtschaftete Gesamtfläche 2016 Hat sich die selbstbewirtschaftete Gesamtfläche des Betriebes gegenüber dem letzten Jahr geändert?

ja ..................

Bitte weiter mit der selbstbewirtschafteten Gesamtfläche für das letzte Jahr direkt im Anschluss.

nein .............

Bitte weiter mit Code 0090 auf Seite 3. ha

a

ha

a

ha

a

Selbstbewirtschaftete Gesamtfläche des Betriebes des letzten Jahres ................................................. Flächenübernahme von: Es ist immer der bisherige Bewirtschafter, nicht der Eigentümer, anzugeben. Name, Vorname

Straße, Haus-Nr.

Postleitzahl, Ort

Summe der Flächenzugänge ........................................................................................................................................ Flächenabgabe an: Es ist immer der nachfolgende Bewirtschafter, nicht der Eigentümer, anzugeben. Name, Vorname

Straße, Haus-Nr.

Postleitzahl, Ort

Summe der Flächenabgänge ........................................................................................................................................ Selbstbewirtschaftete Gesamtfläche des Betriebes 2016 .............................................................................

Seite 2

Gemeinde-Kennziffer:

Kennnummer:

ASEN 2016

Nutzung von Verwaltungsdaten Wird für diesen Betrieb im Jahr 2016 ein Gemeinsamer Sammelantrag ( InVeKoS ) gestellt ( z. B. für Betriebsprämien zur Aktivierung der Zahlungsansprüche, Agrarumweltmaßnahmen, Erschwernisausgleich ) ?

Code 0090

ja .........

1

Bitte diese Seite vollständig ausfüllen.

nein ....

2

Bitte weiter mit Code 0091 auf dieser Seite..

Bitte neunstellige Unternehmensnummer / - n eintragen.

Nutzung von Verwaltungsdaten: HIT-Betriebsnummer / -n für die Rinderhaltung Wurden Ihrem Betrieb eine oder mehrere HITBetriebsnummer / -n für die Rinderhaltung erteilt ?

Code 0091

ja ................

1

Bitte HIT-Betriebsnummer / -n eintragen.

nein ...........

2

Bitte weiter mit Code 0040 auf Seite 5.

Bitte geben Sie die HIT-Betriebsnummer / -n für die Rinderhaltung an ( diese entsprechen den Stallnummern oder formal den Registriernummern nach § 26 der Viehverkehrsverordnung, bitte hier keine PIN- oder Tiernummern eintragen ).

ASEN 2016

Gemeinde-Kennziffer:

Kennnummer:

Seite 3

Seite 4

ASEN 2016

Rechtsform des Betriebes 2016 Code Einzelunternehmen ( Einzelperson, Ehepaar, Geschwister ) .............................................................................. 0040

Bitte ankreuzen. 11

Personengemeinschaften, -gesellschaften nicht eingetragener Verein ......................................................................................................................................

12

Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( GbR, BGB-Gesellschaft ) .......................................................................

13

Offene Handelsgesellschaft ( OHG ) .....................................................................................................................

14

Kommanditgesellschaft ( KG ) .................................................................................................................................

15

Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Co. Kommanditgesellschaft ( GmbH & Co. KG, einschließlich Ltd. & Co. KG ) ............................................................................................. sonstige Personengemeinschaften ( einschließlich Erbengemeinschaft ) ...................................................

17 16

Juristische Personen des privaten Rechts eingetragener Verein ( e. V. ) ....................................................................................................................................

61

eingetragene Genossenschaft ( eG ) ....................................................................................................................

62

Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( GmbH ) einschließlich Unternehmergesellschaft ( UG bzw. Mini-GmbH ) ...........................................................................................

63

Aktiengesellschaft ( AG ) ..........................................................................................................................................

64

Anstalt, Stiftung und andere Zweckvermögen ...................................................................................................

68

sonstige juristische Personen des privaten Rechts ..........................................................................................

69

Juristische Personen des öffentlichen Rechts Gebietskörperschaft Bund ......................................................................................................................................

21

Gebietskörperschaft Land .......................................................................................................................................

31

sonstige Gebietskörperschaften ( Kreis, Gemeinde, Kommunalverbände ) ...............................................

41

sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts ( Kirche, kirchliche Anstalt, Stiftung des öffentlichen Rechts, Personalkörperschaften ) ........................

51

ASEN 2016

Gemeinde-Kennziffer:

Kennnummer:

Seite 5

Erläuterungen zur Seite 7 1 Bodennutzung und pflanzliche Erzeugung 2016

In diesem Abschnitt sind alle Flächen des Betriebes ( z. B. Ackerland, Dauergrünland ) anzugeben, unabhängig davon, ob sie genutzt werden oder nicht. Dazu gehören auch stillgelegtes oder aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommenes Ackerland oder Dauergrünland sowie aus sozialen, wirtschaftlichen oder anderen Gründen brachliegende Flächen ( z. B. Ackerrandstreifen ). Ackerrandstreifen sind folgendermaßen einzustufen: Sind sie als Schonstreifen mit der gleichen Fruchtart wie auf dem Gesamtschlag eingesät, sind sie bei der jeweiligen Kultur anzugeben. Blühflächen, Blühstreifen und Schonstreifen mit an den Standort angepassten Pflanzenarten sind unter der Position „sonstige Kulturen auf dem Ackerland“ ( Code 0196 bzw. Code 4196 auf Seite 11 ) zu erfassen. Ackerrandstreifen auf stillgelegtem bzw. aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommenem Ackerland sind unter „Brache mit Beihilfe“ ( Code 0201 bzw. Code 4801 auf Seite 11 ) aufzuführen. Es ist unerheblich, ob die Flächen zugepachtet oder unentgeltlich zur Bewirtschaftung überlassen wurden ( Dienstland, aufgeteilte Allmende und dergleichen Flächen ). Alle Flächen sind nur einmal anzugeben, auch wenn ein Nachanbau ( z. B. Gemüse nach Frühkartoffeln ) erfolgt. In diesem Fall ist die Fläche der Kultur zuzuordnen, die die Fläche länger in Anspruch nimmt. Bei gleicher Nutzungsdauer ist sie der Kultur zuzurechnen, die die größere wirtschaftliche Bedeutung hat. Werden auf stillgelegtem / aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommenem Ackerland nachwachsende Rohstoffe ( z. B. Aufforstungsflächen ) angebaut, sind diese den jeweiligen Kulturen zuzuordnen.

Seite 6

2



Ökologische Flächen in Umstellung Der Umstellungszeitraum umfasst im Ackerbau zwei Jahre vor der Aussaat bzw. Pflanzung bei ein- oder überjährigen Kulturen, zwei Jahre bei Grünland und Kleegras bis zur Nutzung ( Verwertung als Futtermittel ) sowie drei Jahre vor der Ernte bei mehrjährigen Kulturen ( stehende Dauerkulturen ) außer Grünland. In dieser Zeit dürfen die auf diesen Flächen produzierten landwirtschaftlichen Erzeugnisse nicht als ökologische Erzeugnisse gekennzeichnet und vermarktet werden.

ASEN 2016

Bodennutzung und pflanzliche Erzeugung 2016 Erfüllt Ihr Betrieb mindestens eine der folgenden Voraussetzungen ?

• Bewirtschaften Sie Ackerland ? • Betreiben Sie Gartenbau ?

Code 0100

1

ja ...........................

1

nein ......................

2

ja, vollständig ..... Bewirtschaften Sie Ihre landwirtschaftlich genutzte Fläche nach dem Kontrollverfahren zum ökologischen Landbau nach der Verordnung (EG) Nr. 834 / 2007 ?

Code 4001

1

ja, teilweise .........

2

nein ......................

3

Bitte beantworten Sie zunächst die folgende Frage und geben Sie bei den danach folgenden Flächenmerkmalen nur die jeweilige Gesamtfläche an. Bitte beantworten Sie zunächst die nachfolgende Frage und geben Sie bei den danach folgenden Flächenmerkmalen auch die jeweilige Ökofläche an. Geben Sie bei den danach folgenden Flächenmerkmalen nur die jeweilige Gesamtfläche an.

Umgestellte und in Umstellung befindliche ökologisch bewirtschaftete Flächen im Jahr 2016 Code In die ökologische Wirtschaftsweise einbezogene landwirtschaftlich genutzte Flächen,

ASEN 2016

Gemeinde-Kennziffer:

die bereits umgestellt sind ...................................

4010

die sich gegenwärtig in Umstellung befinden .......................................

4011

Kennnummer:

2

ha

a

Seite 7

Erläuterungen zur Seite 9 1 Pflanzen zur Grünernte

3 Andere Hackfrüchte





Hier sind alle Kulturen anzugeben, die voraussichtlich in grünem Zustand als Ganzpflanze geerntet werden sollen. Die Nutzung kann sowohl für Futter- als auch Energiezwecke erfolgen ( Ernte frisch, als Silage oder Heu ).

In diese Gruppe fallen zusätzlich Markstammkohl und Topinambur. Speisemöhren und -rüben ( einschließlich Steckrüben ) sind dem Gemüse ( Codes 0181 bis 0183 bzw. Codes 4781 bis 4783 auf Seite 11 ) zuzuordnen.

2 Feldgras / Grasanbau auf dem Ackerland

4 Hülsenfrüchte





Dies beinhaltet den Grasanbau auf dem Ackerland zum Abmähen oder Abweiden, der nicht länger als 5 Jahre auf derselben Fläche steht ( kein Dauergrünland ).

Seite 8

Hierunter fallen alle als Körner geernteten Hülsenfrüchte. Frischerbsen, frische Bohnen und andere frisch geerntete Hülsenfrüchte zählen zum Gemüse ( Codes 0181 bis 0183 bzw. Codes 4781 bis 4783 auf Seite 11 ).

ASEN 2016

Diese Seite ist nur zu beantworten, wenn die Frage 0100 auf Seite 7 mit „ja“ beantwortet wurde.

Anbau auf dem Ackerland 2016

Gesamtfläche ha

a

Code

Winterweizen einschließlich Dinkel und Einkorn ..................

0101

4101

Sommerweizen ( ohne Durum ) .................................................

0102

4102

Hartweizen ( Durum ) ....................................................................

0103

4103

Roggen und Wintermenggetreide ............................................

0104

4104

Triticale ............................................................................................

0105

4105

Wintergerste ..................................................................................

0106

4106

Sommergerste ...............................................................................

0107

4107

Hafer ................................................................................................

0108

4108

Sommermenggetreide ................................................................

0109

4109

Körnermais / Mais zum Ausreifen ( einschließlich Corn-Cob-Mix ) .................................................

0110

4110

anderes Getreide zur Körnergewinnung ( z. B. Hirse, Sorghum, Kanariensaat, auch Nichtgetreidepflanzen wie Buchweizen, Amaranth u. Ä. ) ...........................

0111

4111

Silomais / Grünmais einschließlich Lieschkolbenschrot ( LKS ) ...............................................................................................

0122

4122

Getreide zur Ganzpflanzenernte einschließlich Teigreife ( Verwendung als Futter, zur Biogaserzeugung usw. ) .........

0121

4121

Leguminosen zur Ganzpflanzenernte ( z. B. Klee, Luzerne, Mischungen ab 80 % Leguminosen )

0123

4123

Feldgras / Grasanbau auf dem Ackerland ( einschließlich Mischungen mit überwiegendem Grasanteil ) ................. 2

0124

4124

andere Pflanzen zur Ganzpflanzenernte ( z. B. Phacelia, Sonnenblumen, weitere Mischkulturen ) ....

0125

4125

Kartoffeln ........................................................................................

0140

4140

Zuckerrüben ( auch zur Ethanolerzeugung ) ohne Saatguterzeugung ........................................................................

0145

4145

andere Hackfrüchte ohne Saatguterzeugung ( Futter-, Runkel-, Kohlrüben, Futterkohl, -möhren ) ........

3

0146

4146

Erbsen ( ohne Frischerbsen ) .......................

0131

4131

Ackerbohnen ...................................................

0132

4132

Süßlupinen .......................................................

0133

4133

Sojabohnen ......................................................

0135

4135

andere Hülsenfrüchte und Mischkulturen zur Körnergewinnung ....................................

0134

4134

ha

a

Hülsenfrüchte

4

Hackfrüchte

Pflanzen zur Grünernte

1

Getreide zur Körnergewinnung einschließlich Saatguterzeugung

Code

darunter Ökofläche

zur Körner­ gewinnung einschließlich Saatgut­ erzeugung

ASEN 2016

Gemeinde-Kennziffer:

Kennnummer:

Seite 9

Erläuterungen zur Seite 11 1

2



3



4



Ölfrüchte Die Kulturen sind unabhängig von ihrer Nutzung zur Öl-, Futter- oder Energiegewinnung anzugeben.

5



Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen In diese Gruppe fallen Pflanzen, die ganz oder teilweise für pharmazeutische Zwecke, zur Parfümherstellung oder für den menschlichen Verzehr bestimmt sind ( z. B. Arnika, Baldrian, Johanniskraut, Salbei, Kamille, Pfefferminze, Spitzwegerich, Basilikum, Rosmarin, Zitronenmelisse, Dill, Majoran, Thymian ). Speisekräuter auch im Feldanbau oder als Topfware ( Petersilie, Schnittlauch usw. ) zählen mit zu dieser Gruppe.

6



Gemüse und Erdbeeren Hier sind nur Flächen des Erwerbsgemüseanbaus nachzuweisen ( keine Haus- und Nutzgärten ). Speisekräuter im Feldanbau oder als Topfware ( Petersilie, Schnittlauch usw. ) sind unter „Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen“ ( Code 0173 bzw. Code 4773 auf Seite 11 ) aufzuführen. Bei Freilandflächen sind Frühbeete einzubeziehen. Flächen unter Schutz- und Schattennetzen zählen nicht zu den Anlagen unter hohen begehbaren Schutzab­ deckungen, sondern zu den Freilandflächen. Blumen und Zierpflanzen Für Blumen und Zierpflanzen sind nur Flächen des Erwerbs­gartenbaus einschließlich Stauden und Jungpflanzen für den Eigen­bedarf ( keine Haus- und Nutzgärten ) nachzuweisen. Bei Freilandflächen sind Frühbeete einzubeziehen. Flächen unter Schutz- und Schattennetzen zählen nicht zu den Anlagen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen, sondern zu den Freilandflächen.

Seite 10

7



8



Hohe begehbare Schutzabdeckungen Zu den Anbauflächen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen sind Kulturen zu zählen, die für die ganze oder den überwiegenden Teil der Anbauzeit unter festen oder beweglichen Gewächshäusern oder anderen hohen Schutzeinrichtungen ( Glas, fester Kunststoff, Folie ) angebaut werden. Flächen unter Schutz- und Schattennetzen zählen nicht zu den Anlagen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen. Gartenbausämereien und Jungpflanzenerzeugung zum Verkauf Gezielte Erzeugung von Saat- und Pflanzgut einschließlich Jungpflanzenerzeugung im Gartenbau ausschließlich zum Verkauf. Jungpflanzen für den Eigenbedarf ( Erzeugung von Saatgut und Setzlingen, z. B. junge Gemüsepflanzen wie Kohl- oder Kopfsalatsetzlinge ) sind unter den Codes 0181 bis 0185 bzw. 4781 bis 4785 auf Seite 11 anzugeben. Sonstige Kulturen auf dem Ackerland Blühflächen, Blühstreifen und Schonstreifen mit an den Standort angepassten Pflanzenarten sind unter der Position „sonstige Kulturen auf dem Ackerland“ anzugeben. Stillgelegtes Ackerland mit Beihilfe Jegliche Formen der Stilllegungsflächen, für die in irgendeiner Form ein Beihilfeanspruch besteht. Dies schließt auch diejenigen Flächen des Ackerlandes ein, die beihilfefähig für die Erhaltung in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand sind.

ASEN 2016

Diese Seite ist nur zu beantworten, wenn die Frage 0100 auf Seite 7 mit „ja“ beantwortet wurde.

noch: Anbau auf dem Ackerland 2016 Gesamtfläche Code

ha

Weitere Handelsgewächse

Ölfrüchte

1

Winterraps .......................................................... 0161 Sommerraps, Winter- und Sommerrübsen zur Körner­ gewinnung einschließlich Sonnenblumen ................................................. Saatgut­ Öllein ( Leinsamen ) ......................................... erzeugung

darunter Ökofläche a

Code

4762

0163

4763

0164

4764

andere Ölfrüchte zur Körnergewinnung ( z. B. Senf, Mohn ) ...........................................

0165

4765

Hopfen .............................................................................................

0171

4771

Tabak ...............................................................................................

0172

4772

Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen ( einschließlich Speisekräuter ) ..............................................

2

0173

4773

Hanf .................................................................................................

0174

4774

andere Pflanzen zur Fasergewinnung ( z. B. Flachs, Kenaf ) ....................................................................

0175

4175

ausschließlich zur Energieerzeugung genutzte Handelsgewächse ( z. B. Miscanthus und Rohrglanzgras ) ................. 0176

4776

alle anderen Handelsgewächse ( z. B. Zichorie, Rollrasen ) ...........................................................

0177

4177

im Wechsel mit landwirtschaftlichen Kulturen ...................

0181

4781

0182

4782

0183

4783

im Freiland .........................................................

0184

4784

unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern .........................................................

5

0185

4785

6

0186

4786

Saat- und Pflanzguterzeugung für Gräser, Hackfrüchte ( ohne Kartoffeln ), Handelsgewächse ( ohne Ölfrüchte ) ...............

0195

4195

0196

4196

Stillgelegtes / aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommenes Ackerland / Brache mit Beihilfe- / Prämienanspruch ohne wirtschaftliche Nutzung und ohne nachwachsende Rohstoffe 8

0201

4801

Brache ohne Beihilfe- / Prämienanspruch .........................................

0202

4802

Ackerland insgesamt Bitte addieren Sie die Werte von Code 0101 ( bzw. 4101 ) auf Seite 9 bis Code 0202 ( bzw. 4802 ) auf dieser Seite. ...................

0210

4810

Gartenbauerzeugnisse

Gemüse und Erdbeeren im Wechsel mit anderen ( einschließGartengewächsen ........................ lich Spargel, ohne Pilze ) 3 unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern ......................................................... 5 Blumen und Zierpflanzen ( ohne Baumschulen ) 4

Gartenbausämereien und Jungpflanzenerzeugung zum Verkauf unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern und im Freiland ............

Sonstige Kulturen auf dem Ackerland

a

4761

0162

im Freiland

ha

7

Bitte benennen Sie die Kulturen:

ASEN 2016

Gemeinde-Kennziffer:

Kennnummer:

Seite 11

Erläuterungen zur Seite 13 1 Baumschulen

Flächen mit jungen verholzenden Pflanzen ( Holzpflanzen ) im Freiland, die zum Auspflanzen bestimmt sind. Hierzu gehören Flächen mit Rebschulen und Rebschnittgärten für Unterlagen, Obstgehölze, Ziergehölze, Forstpflanzen ( ohne die forstlichen Pflanzgärten innerhalb des Waldes für den Eigenbedarf des Betriebes ) sowie Bäume und Sträucher für die Bepflanzung von Gärten, Parks, Straßen und Böschungen, z. B. Heckenpflanzen, Rosen und sonstige Ziersträucher, Zierkoniferen, jeweils einschließlich Unterlagen, Jungpflanzen und Containerpflanzen.

3 Aus der Erzeugung genommenes Dauergrünland mit Beihilfe-  /  Prämienanspruch

Zum aus der Erzeugung genommenen Dauergrünland gehören die Grünlandflächen, die nach der 2015 in Kraft getretenen Basisprämienregelung vorübergehend aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommen und in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gehalten werden und für die ein Beihilfe- / Prämienanspruch besteht.

2 Ertragsarmes Dauergrünland

Hierzu gehören Flächen mit geringer Bodenqualität, welche normalerweise auch nicht durch Düngung, Neueinsaat oder andere Maßnahmen verbessert werden. Naturschutzflächen sind hier ebenfalls aufzuführen. Hutungen sind oft verunkrautete, unregelmäßig beweidete Weide- und Wiesenflächen ohne Wachstumsförderung. Sie können auch in lichten Wäldern liegen ( Hutewald ). Zum ertragsarmen Dauergrünland rechnen auch Grünlandflächen mit Obstbäumen, Streuwiesen sofern das Obst nur die Nebennutzung, die Gras- oder Heugewinnung aber die Hauptnutzung darstellt.

Seite 12

ASEN 2016

Dauerkulturen und Dauergrünland 2016 Gesamtfläche Code

ha

darunter Ökofläche a

Code

0211

4211

Beerenobstanlagen ( ohne Erdbeeren ) .............

0212

4212

Nüsse ( Walnüsse, Haselnüsse, Esskastanien / Maronen ) .......................................

0213

4213

Rebflächen für Keltertrauben ..............................

0215

4815

Rebflächen für Tafeltrauben ................................

0216

4216

Baumschulen ( ohne forstliche Pflanzgärten für den Eigenbedarf ) ................

1

0217

4217

Weihnachtsbaumkulturen ( außerhalb des Waldes ) .......................................

0218

4218

andere Dauerkulturen ( z. B. Korbweidenanlagen ) ...................................

0219

4219

Dauerkulturen unter hohen begehbaren Schutzabdeckung einschließlich Gewächshäusern ( z. B. Baumschulflächen unter Glas; ohne Schutz- und Schattennetze ) ......

0220

4820

Wiesen ( hauptsächlich Schnittnutzung ) ...............................

0231

4231

Weiden ( einschließlich Mähweiden und Almen ) .................

0232

4232

ertragsarmes Dauergrünland ( z. B. Hutungen,Heiden, Streuwiesen ) ..............................

2

0233

4233

aus der Erzeugung genommenes Dauergrünland mit Beihilfe- / Prämienanspruch ............................................

3

0234

4834

Haus- und Nutzgärten ( ohne Park- und Grünanlagen, Ziergärten ) .....................................

0239

4239

Landwirtschaftlich genutzte Fläche Bitte addieren Sie die Werte von Code 0210 ( bzw. 4810 ) auf Seite 11 bis Code 0239 ( bzw. 4239 ) auf dieser Seite. ..................

0240

4240

Dauergrünland

Dauerkulturen

Baumobstanlagen ..................................................

im Freiland

ASEN 2016

Gemeinde-Kennziffer:

Kennnummer:

ha

a

Seite 13

Erläuterungen zur Seite 15 1



2



3



Dauerhaft aus der landwirtschaftlichen Produktion genommene Flächen ohne Prämienanspruch Hierzu gehören alle nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Flächen, die ohne Prämienanspruch dauerhaft aus der Produktion genommen wurden. Stilllegungen zur Aktivierung von Zahlungsansprüchen sowie im Rahmen der Agrar-Reform vorübergehend aus der Produktion genommene Flächen sind unter „stillgelegtes / aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommenes Ackerland / Brache mit Beihilfe- / Prämienanspruch ohne wirtschaftliche Nutzung und ohne nachwachsende Rohstoffe“ ( Code 0201 bzw. Code 4801 auf Seite 11 ) bzw. „aus der Erzeugung genommenes Dauergrünland mit Beihilfe- /  Prämienanspruch“( Code 0234 bzw. Code 4834 auf Seite 13 ) anzugeben. Waldflächen Zur Waldfläche gehören auch Wege unter 5 m Breite, Blößen ( Kahlflächen, die wieder aufgeforstet werden ), gering bestockte ( Nichtwirtschaftswald ) und unbestockte Flächen ( z. B. Holzlagerplätze ). Aufforstungsflächen im Rahmen mehrjähriger Flächenstilllegungen sind ebenfalls hier anzugeben. Zudem sind forstliche Pflanzgärten für den Eigenbedarf des Betriebes einzubeziehen. Gebäude- und Hofflächen sowie andere Flächen Neben den Gebäude- und Hofflächen zählen so genannte größere Landschaftselemente ( z. B. Hecken, Knicks, Baumreihen, Feldgehölze, Tümpel oder Sölle ) an oder auf landwirtschaftlich genutzter Fläche sowie sonstige Flächen dazu, z. B. Wege, Gewässer, Öd- und Unland, unkultivierte Moorflächen, Campingplätze, Park- und Grünanlagen, Ziergärten.

Seite 14

4



5



Erzeugung von Speisepilzen 2016 Anzugeben sind Produktionsflächen aller Art in für die Erzeugung von Speisepilzen erbauten oder eingerichteten Gebäuden ( einschließlich Gewächshäusern ) oder in Kellern, Grotten und Gewölben. Dazu zählt sowohl die Kultivierung von Speisepilzen auf dem Boden oder in Regalen als auch in Form von Substratsäcken, -blöcken oder anderen Behältnissen. Es ist die tatsächliche Regalbodenfläche ( bei Champignons auch Beetfläche genannt ) oder Kulturoberfläche von Holz- oder Strohsubstraten anzugeben, die im Jahr 2016 einmal oder auch mehrmals genutzt wird. Bei Spezialkulturen kann näherungsweise die Gesamtfläche der Etagen bzw. Regale angegeben werden. Auch bei in der Regel mehrfacher Nutzung ist die Fläche hier nur einmal zu zählen. Zwischenfruchtanbau von Juni 2015  bis Mai 2016 Der Zwischenfruchtanbau bezeichnet hier den Anbau von Ackerkulturen zwischen zwei aufeinander folgenden Hauptfrüchten im Zeitraum Juni 2015 bis Mai 2016 - unabhängig davon, ob der Zwischenfruchtanbau im Zuge der Anforderungen des Greenings erfolgte oder nicht. Greeningflächen, die im InVeKoS-Antrag angegeben wurden, sind hier ebenfalls einzutragen. Es ist die Ackerfläche einzutragen, auf der nach Ernte der Hauptfrucht 2015 und vor Aussaat der Hauptfrucht für das Jahr 2016 Zwischenfrüchte angebaut wurden. Dazu zählen auch Unter- / Stoppelsaaten und Mulchsaaten. Nicht dazu zählen Begrünungen in Weinbergen oder Baumschulkulturen. Sommerzwischenfrüchte werden noch vor dem Winter geerntet oder umgebrochen, Winterzwischenfrüchte bedecken den Boden bis zum Frühjahr. Zu letzteren gehören auch die im Winter abfrierenden Zwischenfrüchte für Mulchsaaten.

ASEN 2016

Sonstige Flächen und selbstbewirtschaftete Gesamtfläche 2016 Gesamtfläche Code

1

0241

Waldflächen ..........................................................................................................................................

2

0242

Kurzumtriebsplantagen ( z. B. Pappeln, Weiden, Robinien zur Energie- oder Zellstoffgewinnung ) .................................

0243

Gebäude- und Hofflächen sowie andere Flächen ( z. B. Landschaftselemente )..............................................................................................................

3

0244

Selbstbewirtschaftete Gesamtfläche Bitte addieren Sie die Werte von Code 0240 auf Seite 13 bis Code 0244 auf dieser Seite. ..........

0250

Sonstige Flächen

dauerhaft aus der landwirtschaftlichen Produktion genommene Flächen ohne Prämienanspruch .............................................................................

Erzeugung von Speisepilzen 2016

a

4

Code 0254

Erzeugen Sie Speisepilze ?

ja .................

1

Bitte weiter mit Code 0255.

nein ............

2

Bitte weiter mit Code 0280 auf dieser Seite.

Produktionsfläche für Speisepilze ( alle Ebenen )

Code

Champignons .....................................................................................................................................................

0255

andere Speisepilze ( z. B. Austern- / Kräuterseitlinge, Shiitake usw.; ohne kultivierte Trüffel ) .............................................

0256

Zwischenfruchtanbau von Juni 2015 bis Mai 2016

Gesamtfläche m²

5

Wurden im Zeitraum von Juni 2015 bis Mai 2016 Zwischenfrüchte angebaut?

Code 0280

ja ................

1

Bitte weiter mit Code 0281 auf dieser Seite.

nein ...........

2

Bitte weiter mit Code 5801 auf Seite 17.

Sommerzwischenfruchtanbau 2015 Code

ha

a

Winterzwischenfruchtanbau 2015 / 2016 Code

Insgesamt ( einschließlich Untersaaten ).......................................... 0281

0271

Gründüngung ....................................................................

0282

0272

Futtergewinnung ...............................................................

0283

0273

Biomasseerzeugung zur Energiegewinnung .............

0284

0274

davon

ha

ASEN 2016

ha

a

Seite 15

Gemeinde-Kennziffer:

Kennnummer:

Erläuterungen zur Seite 17 1



Hohe begehbare Schutzabdeckungen Dazu zählen alle festen oder beweglichen hohen begehbaren Schutzeinrichtungen einschließlich begehbarer Folientunnel. Bei Dach- / Stehwandeindeckung aus unterschiedlichem Material gilt die Dacheindeckung. Nicht anzugeben sind Frühbeetflächen und sonstige abgedeckte Freilandflächen. Flächen unter Hagelschutznetzen und / oder Foliendächern zählen nicht zu den Anlagen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen.

Seite 16

2



Grundfläche Hier ist die im Jahr 2016 genutzte Grundfläche in feststehenden und beweglichen hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern anzugeben. Bei beweglichen Schutzanlagen ist die Fläche nur einmal anzugeben.

ASEN 2016

Betriebe mit Anbau von Gartenbaugewächsen 2016 Verfügt Ihr Betrieb 2016 über mindestens eine der folgenden Kulturen ?

• Baumschul-, Baumobst-, Beerenobst-, Gemüse-, Erdbeer-, Blumen- oder Zierpflanzenfläche im Freiland,

• Fläche zur Erzeugung von Gartenbau sämereien oder Jungpflanzen zum Verkauf, • • •

ja ..................

1

nein .............

2

Bitte weiter mit Code 5810 auf dieser Seite.

Code 5801

Fläche mit Heil-, Duft- oder Gewürzpflanzen,

Bitte weiter mit Code 0300 auf Seite 21.

Produktionsfläche für Speisepilze oder

Flächen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschl. Gewächshäusern.

Hohe begehbare Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern 2016 ( einschließlich vorübergehend nicht genutzter Gewächshausflächen ) 1 Verfügt Ihr Betrieb über Flächen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern ?

Art der Eindeckung

Code 5810

ja ................

1

Bitte weiter mit Code 5811.

nein ...........

2

Bitte weiter mit Code 5851 auf Seite 19.

Grundflächen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern Code

Einfachverglasung ...................................................................

5811

Mehrfach- / Isolier- / Thermoverglasung ...............................

5812

Verglasung mit Photovoltaik .................................................

5813

Einfachfolie ................................................................................

5814

Mehrfach- / Isolier- / Thermofolien .........................................

5815

Kunststoffplatten ( Polycarbonat, Acrylglas ) .....................

5816

sonstige ......................................................................................

5817

Grundfläche insgesamt ......................................................

5820

Art der Nutzung von Gewächshäusern

Code 5821

Kalthaus ( ganzjährig bis zu 10° C Tagesinnentemperatur ) ............

5822

Gemeinde-Kennziffer:

2

Grundflächen ( ohne Folientunnel )

Warmhaus ( ganzjährig über 10° C Tagesinnentemperatur ) ..............

ASEN 2016

m2

m2

Kennnummer:

2

Seite 17

Erläuterungen zur Seite 19 1

Sonstige Energieträger



2



3

Dieses Feld ist anzukreuzen, wenn ( auch ) andere als die aufgeführten Energieträger zur Beheizung von hohen begehbaren Schutzabdeckungen verwendet werden, z. B. Stroh, Geothermie.



Einnahmen des Betriebes 2015



Beim Ausfüllen dieses Fragenkomplexes sind die Einnahmen des Jahres 2015 zu Grunde zu legen. Die Betriebseinnahmen beziehen sich ausschließlich auf die gartenbaulichen / landwirtschaftlichen Einnahmen des Betriebes ( ohne Kindergeld, Renten, Einkünfte aus Einkommenskombinationen o. Ä. ) einschließlich – soweit vorhanden – Betriebsteile mit gartenbaulichen Handelsoder Dienstleistungen.

Seite 18

4

5

Gartenbauprodukte Hierzu zählen auch solche Gartenbauprodukte, die als Halbfertigwaren gekauft und im Betrieb weiter kultiviert worden sind. Sonstige landwirtschaftliche Produkte Hierzu zählen auch solche landwirtschaftlichen Produkte, die als Halbfertigwaren gekauft und im Betrieb weiter kultiviert worden sind. Handelsware

Gärtnerische Handelswaren sind Fertigware, die den Betrieb handelsmäßig durchlaufen. Hierzu zählen z. B. Blumendünger, Blumentöpfe, Gartengeräte, zugekaufte Pflanzen.

ASEN 2016

Verbrauchte Energiemengen für die Beheizung von hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern im Jahr 2015 Wurden hohe begehbare Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern im Jahr 2015 beheizt ?

Code 5830

ja ................

1

Bitte weiter mit Code 5831.

nein ...........

2

Bitte weiter mit Code 5851.

Energieträger

Code

Heizöl ................................................................................................................................

5831

l

Schweröl ..........................................................................................................................

5832

l

Erdgas ..............................................................................................................................

5833

kwh

Biogas ..............................................................................................................................

5834

kwh

Holz ...................................................................................................................................

5835

m3

Pflanzenöl .......................................................................................................................

5836

l

Steinkohle, Anthrazit .....................................................................................................

5837

t

Braunkohle ( auch -staub ) ...........................................................................................

5838

t

Fernwärme ......................................................................................................................

5839

kwh

Strom ................................................................................................................................

5840

kwh

sonstige Energieträger Falls zutreffend bitte ankreuzen. ...........................................................................

5841

Einnahmen des Betriebes 2015

1

2

Anteil an den gesamten Betriebseinnahmen ( ggf. schätzen )

Einnahmen aus: Code

eigener Erzeugung von

Gartenbauprodukten ( Obst, Gemüse, Blumen und Zierpflanzen, Baumschulerzeugnisse, Gartenbausämereien, Jungpflanzen, Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen, Speisepilze ) ......................................................................

3

5851

sonstigen landwirtschaftlichen Produkten ( Getreide, Hackfrüchte, Vieh, Milch, Eier, Hopfen und dergleichen ) .......

4

5852

5

5853

Handelswaren ( nicht selbst erzeugte Ware ) .....................................................

Dienstleistungen aus

Friedhofsgärtnerei, Grabpflege ..........................................................

5854

Garten- und Landschaftsbau ..............................................................

5855

sonstigen Tätigkeiten ( z. B. Blumen- und Kranzbinderei, Dekoration, Innenraumbegrünung ) ...................................................

5856

Summe .............................................................................................................................

Gemeinde-Kennziffer:

Menge

Kennnummer:

volle Prozent

1 0 0

Erläuterungen zur Seite 21 1

Viehbestände am 1. März 2016 Der Stichtag, zu dem die Viehbestände anzugeben sind, ist der 1. März 2016. Erhoben werden die Bestände an Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel und Einhufern. Die Bestände an Rindern werden aus der HIT-Rinderdatenbank übernommen.



Bei der Erhebung der Viehbestände sind folgende Grundsätze zu beachten: – Gemeinsam gehaltenes Vieh Bei gemeinsam gehaltenem Vieh bzw. gemeinsam untergebrachtem Vieh ( z. B. in Gemeinschaftsbetrieben, Betriebsgemeinschaften, Erzeugergemeinschaften usw. ) sollen die Angaben zum Vieh auf einem Fragebogen nachgewiesen werden und nicht getrennt nach Eigentümern. D. h., der Betrieb, bei dem das Vieh untergebracht ist, gibt die Gesamtzahl des gemeinsamen Viehbestands an. – Verkauftes Vieh Am Stichtag noch beim Viehhalter stehendes, bereits verkauftes Vieh ist mitzuzählen. – Schlachttiere

2

3



4



5

6



Ferkel Hierzu zählen Saug- und Aufzuchtferkel bis zu einem Lebendgewicht von 20 kg. Zuchtsauen Ausgemerzte Zuchtsauen sind hier nicht mitzuzählen, sondern unter „andere Schweine“ ( Code 0337 bzw. 4337 ) zu erfassen. Andere Schweine ( z. B. Eber, Mastschweine, Jungschweine) Hier sind Jungschweine ab einem Lebendgewicht von 20 kg, Mastschweine, Eber und ausgemerzte Zuchtsauen anzugeben. Weibliche Ziegen zur Zucht Hierzu zählen auch Ammenziegen, bereits gedeckte Jungziegen und ausgemerzte Zuchtziegen. Einhufer Hier sind alle Pferde, Esel, Maultiere oder weitere Einhufer anzugeben, auch dann, wenn sie nur zu Freizeitzwecken des Betriebsinhabers oder seiner Familie gehalten werden.

Sie sind auch dann mitzuzählen, wenn sie noch am Stichtag oder in den nächsten Tagen geschlachtet werden sollen. – Wanderschafherden Diese sind grundsätzlich am Betriebssitz des Eigentümers anzugeben. – Pensionsvieh Am Stichtag im Betrieb zur Fütterung oder Pflege befindliches Vieh ist im Fragebogen aufzunehmen. – Abwesendes Vieh Tiere, die am Stichtag nur vorübergehend abwesend sind ( z. B. zum Decken ), sind mitzuzählen. Nicht einzubeziehen sind Tiere – die sich nur vorübergehend im Betrieb aufhalten ( z. B. zum Decken ), – die in einem fremden Betrieb in Weide- oder sonstiger Versorgungspension stehen.

Seite 20

ASEN 2016

Viehbestände am 1. März 2016

1 1

Bitte weiter mit Code 4002.

grundsätzlich ja, jedoch wurden zum Stichtag vorübergehend keine Tiere gehalten ....................

3

Geflügelhalter bitte weiter mit Angaben zu Haltungsplätzen auf Seite 23, sonst weiter mit Code 0461 auf Seite 25.

nein ..................................................

2

Bitte weiter mit Code 0461 auf Seite 25.

ja, vollständig ..................................

1

Bitte geben Sie bei den folgenden Tiermerkmalen nur die jeweilige Anzahl der Tiere insgesamt an.

ja ....................................................... Halten Sie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel oder Einhufer ?

Sind Ihre Viehbestände ( einschließlich Rinder ) in die ökologische Bewirtschaftung einbezogen ?

Code 0300

Code 4002

ja, teilweise ......................................

2

nein ...................................................

3

Bitte geben Sie bei den folgenden Tiermerkmalen auch die jeweilige Anzahl der in die ökologische Bewirtschaftung einbezogenen Tiere an. Bitte geben Sie bei den folgenden Tiermerkmalen nur die jeweilige Anzahl der Tiere insgesamt an.

Tiere insgesamt

Einhufer

Ziegen

Schafe

Schweine

Rinder

Code

Anzahl Wird aus der HIT-Rinderdatenbank übernommen

Rinder insgesamt

darunter in die ökologische Bewirtschaftung einbezogen Code

4310

Ferkel einschließlich Saugferkel ..................................

2

0331

4331

Zuchtsauen einschließlich hierfür bestimmte Jungsauen ab 50 kg und mehr Lebendgewicht ........

3

0332

4332

andere Schweine ( z. B. Eber, Mastschweine, Jungschweine ) ...............

4

0337

4337

Schweine insgesamt Bitte addieren Sie die Werte der Codes 0331, 0332 und 0337 sowie 4331, 4332 und 4337. ................

0330

4330

Milchschafe einschließlich gedeckte Jungschafe, die für die Erzeugung von Milch bestimmt sind ............

0352

4352

andere Mutterschafe einschließlich gedeckte Jungschafe .............................................................................

0353

4353

Lämmer und Jungschafe unter 1 Jahr ( ohne gedeckte Jungschafe ) ............................................

0355

4355

Schafböcke zur Zucht .........................................................

0356

4356

andere Schafe ( z. B. Hammel ) ..........................................

0357

4357

Schafe insgesamt Bitte addieren Sie die Werte der Codes 0352, bis 0357 sowie 4352 bis 4357. .........................................

0350

4350

weibliche Ziegen zur Zucht einschließlich gedeckte Jungziegen ......................................................

5

0361

4361

andere Ziegen ( z. B. Zicklein, Ziegenböcke ) .................

0362

4362

Ziegen insgesamt Bitte addieren Sie die Werte der Codes 0361 und 0362 sowie 4361 und 4362. .....................................

0360

4360

Pferde, Esel, Maultiere und andere ........................

0390

4390

ASEN 2016

Gemeinde-Kennziffer:

6

Kennnummer:

Anzahl

Seite 21

Erläuterungen zur Seite 23 81 Haltungsplätze

Hier ist die Anzahl der Haltungsplätze und nicht die Anzahl der am 1. März 2016 gehaltenen Tiere einzutragen. Die Anzahl der Haltungsplätze entspricht der rechtlich maximal zulässigen bzw. genehmigten Anzahl von Tierplätzen der momentanen Nutzungsart in den vorhandenen Stallgebäuden. Die Tieranzahl zum Stichtag kann zu Beginn einer Mastperiode höher sein als die der genehmigten Haltungsplätze, da sich diese auf die Endmast beziehen. Sollten aktuell keine Tiere gehalten werden, sind die Haltungsplätze der innerhalb der letzten 12 Monaten zuletzt gehaltenen Nutzungsart anzugeben.

Seite 22

2



Legehennen Hier sind Hennen zur Eiererzeugung anzugeben, unabhängig davon, ob die Eier zum Verbrauch oder zur Zucht bestimmt sind. Noch nicht legereife Bestände, die aber bereits als Legehennen aufgestallt sind, sind eingeschlossen. Zuchthähne sind mitzuzählen.

ASEN 2016

noch: Viehbestände am 1. März 2016 Haltungsplätze Code

Geflügel

Legehennen einschließlich Zuchthähne ...............................

Tiere insgesamt

1

Anzahl

Code

Anzahl

darunter in die ökologische Bewirtschaftung einbezogen Code

0376

0371

4371

Junghennen und Junghennenküken ........................ 0377

0372

4372

Masthühner, Masthähne und übrige Küken .........................

0378

0373

4373

Hühner insgesamt Bitte addieren Sie die Werte zu den Codes 0376 bis 0378 und 0371 bis 0373 sowie 4371 bis 4373. ...................

0375

0370

4370

Gänse einschließlich Küken ............................................... 0386

0381

4381

Enten einschließlich Küken ............................................... 0387

0382

4382

Truthühner einschließlich Küken ............................................... 0388

0383

4383

Gänse, Enten, Truthühner insgesamt Bitte addieren Sie die Werte zu den Codes 0386 bis 0388 und 0381 bis 0383 sowie 4381 bis 4383. .................. 0385

0380

4380

ASEN 2016

2

Gemeinde-Kennziffer:

Kennnummer:

Anzahl

Seite 23

Erläuterungen zur Seite 25 1

Art der Gewinnermittlung

2

Für Betriebe der Rechtsform Einzelunternehmen, die eine Einkommenssteuererklärung an das Finanzamt richten, erfolgt eine Gewinnermittlung für steuerliche Zwecke nach einer der vier Arten der Gewinnermittlung. Für Personengemeinschaften / - gesellschaften ( GbR, OHG, KG ) und juristische Personen des privaten Rechts erfolgt stets eine Gewinnermittlung für steuerliche Zwecke. Für Personengesellschaften in Form der GbR, oder Erbengemeinschaft erfolgt eine der vier Arten der Gewinnermittlung. Für OHG und KG sowie für juristische Personen des Privatrechts erfolgt die Gewinnermittlung nur nach der Gewinnermittlungsart „Buchführung mit Jahresabschluss“.

Die Besteuerung nach § 13 a Einkommenssteuergesetz ( EStG ) sieht für kleinere landwirtschaftliche Betriebe die Möglichkeit vor, den Gewinn nach Durchschnittssätzen pauschal zu ermitteln.

Seite 24

Form der Umsatzbesteuerung Landwirtschaftliche Betriebe können bei der Umsatzsteuer zwischen der Pauschalierung und Optierung ( Regel­besteuerung ) wählen. Bei der Pauschalierung entfällt im Regelfall die Zahlpflicht gegenüber dem Finanzamt und damit auch die Notwendigkeit von Aufzeichnungen.



Auf schriftlichen Antrag gegenüber dem Finanzamt können landwirtschaftliche Betriebe aber auch die Optierung ( Regelbesteuerung ) wählen. Ab dem Übergang zur Optierung gelten nicht mehr ( wie zur Pauschalierung ) die Mehrwertsteuer-Pauschalsätze, sondern die allgemeinen Mehrwertsteuersätze von 7 % bzw. 19 %. Die vereinnahmte Mehrwertsteuer und die entrichtete Vorsteuer sind laufend aufzuzeichnen. Wurde ein entsprechender Antrag abgegeben, muss stets die „Optierung“ angekreuzt werden.

ASEN 2016

Gewinnermittlung im Wirtschaftsjahr 2015 / 2016 Erfolgt für diesen Betrieb eine Gewinnermittlung für steuerliche Zwecke ?

Code 0461

ja ..............

1

Bitte weiter mit Code 0462.

nein .........

2

Bitte weiter mit Code 0471. Code

Art der Gewinnermittlung

1

Bitte ankreuzen.

Buchführung mit Jahresabschluss ..................................................... 0462

1

Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung .................................

2

nach Durchschnittssätzen ( § 13a-Landwirt ) ...................................

3

durch Gewinnschätzung des Finanzamtes ......................................

4

Umsatzbesteuerung 2015 Code Form der Umsatzbesteuerung

ASEN 2016

2

Bitte ankreuzen.

Optierung ( Regelbesteuerung ) .......................................................... 0471

1

Pauschalierung .......................................................................................

2

Gemeinde-Kennziffer:

Kennnummer:

Seite 25

Unterrichtung nach § 17 Bundesstatistikgesetz Zweck, Art und Umfang der Erhebung Die Agrarstrukturerhebung ( ASE ) wird im Frühjahr 2016 als Stichprobe bei höchstens 80 000 landwirtschaftlichen Betrieben und als allgemeine Erhebung durchgeführt. Ziel der Erhebung ist die Gewinnung umfassender, aktueller, wirklichkeitsgetreuer und zuverlässiger statistischer Informationen über die Betriebsstruktur sowie die wirtschaftliche und soziale Situation in den landwirtschaftlichen Betrieben. Die Daten dienen dazu, den Strukturwandel in der Landwirtschaft zu erkennen und auf seine Ursachen hin untersuchen zu können sowie Erntemengen zu berechnen und vorauszuschätzen. Die Ergebnisse bieten weiterhin für Regierung, Verwaltung, Berufsstand, Wirtschaft und Wissenschaft auf nationaler und supranationaler Ebene die notwendigen statistischen Grundlagen für Entscheidungen und Maßnahmen. Mit den Ergebnissen werden zugleich die statistischen Anforderungen der Europäischen Union in der EG-Betriebsstrukturerhebung abgedeckt. Die Ergebnisse werden auch für Planungen und Maßnahmen zu Gunsten der Landwirtschaft herangezogen. Mit dem Erhebungsteil N werden ausgewählte Merkmale in den Bereichen Bodennutzung, Tierhaltung und ökologischer Landbau bei einem Teil der Betriebe erhoben. Rechtsgrundlagen Agrarstatistikgesetz ( AgrStatG ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 ( BGBl. I S. 3886 ), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05. Dezember 2014 ( BGBl. I S. 1975 ) geändert worden ist, Verordnung ( EG ) Nr. 1166 / 2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über die Betriebsstrukturerhebungen und die Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden ( ABl. L 321 vom 1.12.2008, S. 14, ABl. L 308 vom 24.11.2009, S. 27 ), Gesetz zur Gleichstellung stillgelegter und landwirtschaftlich genutzter Flächen vom 10. Juli 1995 ( BGBl. I S. 910 ), das zuletzt durch Artikel 26 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 ( BGBl. I S. 1934 ) geändert worden ist, Bundesstatistikgesetz ( BStatG ) vom 22. Januar 1987 ( BGBl. I S. 462, 565 ), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 ( BGBI. I S. 2749 ) geändert worden ist. Erhoben werden die Angaben zu § 8 Absatz 1 und zu § 27 Absatz 1 AgrStatG in Verbindung mit Anhang III der Verordnung ( EG ) Nr. 1166 / 2008. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 93 Absatz 1 Satz 1 AgrStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Nach § 93 Absatz 2 Nummer 1 AgrStatG sind die Inhaber / Inhaberinnen oder Leiter / Leiterinnen landwirtschaftlicher Betriebe auskunftspflichtig. Nach § 11a Absatz 2 BStatG sind alle Betriebe verpflichtet, ihre Meldungen auf elektronischem Weg an die statistischen Ämter zu übermitteln. Hierzu sind die von den statistischen Ämtern zur Verfügung gestellten Online-Verfahren zu nutzen. Im begründeten Einzelfall kann eine zeitlich befristete Ausnahme von der Online-Meldung vereinbart werden. Dies ist auf formlosen Antrag möglich. Die Verpflichtung, die geforderten Auskünfte zu erteilen, bleibt jedoch weiterhin bestehen.

Seite 26

Die Antworten sind nach § 15 Absatz 3 BStatG wahrheitsgemäß, vollständig und innerhalb der von den statistischen Ämtern der Länder gesetzten Fristen zu erteilen. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur Auskunftserteilung haben nach § 15 Absatz 6 BStatG keine aufschiebende Wirkung. Geheimhaltung Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Nach § 98 Absatz 1 AgrStatG in Verbindung mit § 16 Absatz 4 BStatG dürfen vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder an die zuständigen obersten Bundes- oder Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Ebenso ist nach § 98 Absatz 5 AgrStatG die Übermittlung von Tabellen mit nach Kreisen untergliederten statistischen Ergebnissen aus der Agrarstrukturerhebung für Aufgaben der Politikfolgenabschätzung für oberste Bundes- oder Landesbehörden an das Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für ländliche Räume, Wald und Fischerei, zulässig, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es auch zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben zu übermitteln, wenn diese so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft dem / der Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können. Nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung ( EU ) Nr. 557 / 2013 der Kommission vom 17. Juni 2013 zur Durchführung der Verordnung ( EG ) Nr.223 / 2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Statistiken in Bezug auf den Zugang zu vertraulichen Daten für wissenschaftliche Zwecke (ABI. L 164 vom 18.6.2013. S. 16 ) darf Eurostat in seinen Räumen oder in den Räumen einer von Eurostat anerkannten Zugangseinrichtung für wissenschaftliche Zwecke Einzelangaben ohne Name und Anschrift zugänglich machen. Nach Artikel 7 Absatz 2 der genannten Verordnung darf Eurostat darüber hinaus Einzelangaben für wissenschaftliche Zwecke weitergeben, wenn diese so verändert wurden, dass die Gefahr einer Identifizierung der statistischen Einheit auf ein angemessenes Maß verringert wurde. Der Zugang nach Absatz 2 kann gewährt werden, sofern in der den Zugang beantragenden Forschungseinrichtung geeignete Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind.

ASEN 2016

Hilfsmerkmale, laufende Nummern, Ordnungsnummern, Trennen Hilfsmerkmale sind Vor- und Familienname ( gegebenfalls Firma, Instituts- oder Behördenname ) und Anschrift der Auskunftspflichtigen sowie die Angabe zu Name und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person sowie die Identifikationskennziffern im Rahmen der Verwendung von Verwaltungsdaten nach § 93 Absatz 5 und 6 AgrStatG. Sie dienen lediglich der technischen Durchführung der Erhebung und werden spätestens nach Abschluss der Prüfung der Angaben vom Fragebogen getrennt und in das Betriebsregister übernommen. Die Vor- und Familiennamen sowie Anschriften der bisherigen Bewirtschafter von seit dem Vorjahr erhaltenen Flächen sowie der neuen Bewirtschafter von im gleichen Zeitraum abgegebenen Flächen oder der jeweiligen Eigentümer und die Größe und Belegenheit dieser Flächen sind ebenfalls Hilfsmerkmale, die lediglich der technischen Durchführung der Erhebung dienen. Sie werden nach Abschluss der Erhebung vernichtet bzw. gelöscht. Ordnungsnummern wie die Gemeindekennziffer dienen der rationellen Aufbereitung oder werden zur strukturierten Ergebnisdarstellung benötigt.

Kennnummer des Betriebes und Betriebsregister Nach § 97 Absatz 3 AgrStatG wird für jede Erhebungseinheit eine systemfreie und landesspezifische Kennnummer vergeben, die von den Statistischen Ämtern der Länder in das nach § 97 Absatz 1 AgrStatG zu führende landwirtschaftliche Betriebsregister übernommen wird. Sie dient der agrarstatistischen Zuordnung der Betriebe. In das Betriebsregister werden nach § 97 Absatz 2 AgrStatG folgende Hilfs- und Erhebungsmerkmale aufgenommen: – Name und Anschrift der Inhaber / Inhaberinnen oder Leiter /  Leiterinnen der Betriebe – Name, Rufnummer und Adresse für elektronische Post der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen – Betriebssitz und die Bezeichnung für regionale Zuordnungen sowie die Lagekoordinaten des Betriebssitzes – Art des Betriebes – Rechtsstellung des / der Betriebsinhabers / Betriebsinhaberin – Größe der Flächen und Tierzahlen, die zur Bestimmung des Berichtskreises und der Schichtzugehörigkeit in der Stichprobe notwendig sind – Kennnummer im Statistikregister – Beteiligung an agrarstatistischen Erhebungen – Tag der Aufnahme in das Betriebsregister – Identifikationskennziffern im Rahmen der Verwendung von Verwaltungsdaten nach § 93 Absatz 5 und 6 AgrStatG – Art der Bewirtschaftung

ASEN 2016

Seite 27