Arbeitshilfen für Impuls und Projektabwicklung
Fachordner Kunstbauten mit Holz
Arbeitshilfen für Impuls und Projektabwicklung
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Fachordner Kunstbauten mit Holz
Fachordner Kunstbauten mit Holz Arbeitshilfen für Impuls und Projektabwicklung
Pont Rotary Sugiez (Foto: Hannes Henz/Lignum)
Förderprogramm des Bundesamt für Umwelt BAFU
LIGNUM Holzwirtschaft Schweiz
Inhalt Fachordner Kunstbauten mit Holz Die mit * gekennzeichneten Kapitel sind im Fachordner für Hochbauten identisch aufgeführt.
1 Vorwort und Verzeichnisse 1.1 Vorwort, Impressum * 1.2 Einleitung zum Fachordner für Kunstbauten 1.3 Literatur / Quellen- und Sachwortverzeichnis * 1.4 Adressverzeichnis Holz, Bau und Wald *
2 Argumentation / Nachhaltigkeit 2.1 Holz, ein einfacher und vielseitiger Rohstoff * 2.2 Nachhaltiges Wirtschaften in der Region durch vermehrten Holzeinsatz * 2.3 Argumente für Holz bei Kunstbauten
3 Wettbewerbe 3.1 Projektwettbewerbe mit Holzbauvarianten
4 Submission Planung / Ausführung 4.1 Ausschreibung Planerleistungen für Kunstbauten 4.2 Ausschreibung Holzbauingenieur für Kunstbauten 4.3 Submission Holzbauleistungen für Kunstbauten
5 Planung 5.1 Projektablauf bei Kunstbauten aus Holz 5.2 Qualitätsmanagement bei Kunstbauten aus Holz 5.3 Nutzungsvereinbarung für Kunstbauten aus Holz 5.4 Projektbasis für Kunstbauten aus Holz 5.5 Kontroll- und Prüfplan zur Ausführung von Kunstbauten aus Holz 5.6 Überwachungs- und Unterhaltsplanung für Kunstbauten aus Holz
6 Materialbeschaffung 6.1 Holzbeschaffung / Zertifiziertes Holz *
7 Spezielle Anwendungen 7.1 Holz im Wasserbau 7.2 Lärm- und Sichtschutzwände aus Holz
8 Ausgeführte Beispiele 8.1 Fussgänger- und Radwegbrücken 8.2 Strassenbrücken 8.3 Lärmschutz- und Landschaftsbauten 8.4 Projektstudien
9 Beispielsammlung 9.4.1 Beispiel: Bewertung Angebot Holzbauingenieur * 9.4.2 Beispiel: Bewertung Angebot Holzbauarbeiten * 9.5.1 Beispiel: Nutzungsvereinbarung Holzbau 9.5.2 Beispiel: Projektbasis Holzbau 9.5.3 Beispiel: Kontrollplan zum Bauprojekt Holzbau 9.5.4 Beispiel: Prüfplan zur Ausführung Holzbau 9.5.5 Beispiel: Überwachungs- und Unterhaltsplan Holzbau
10 Formulare / Vorlagen 10.1 Angebot Holzbauingenieur 10.2 Spezielle Bedingungen zur Submission Holzbau * 10.3 Inspektionsbericht für Holzbrücken
- Inhalt
Fachordner Kunstbauten mit Holz
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Dez. 06 - Seite i
LIGNUM Holzwirtschaft Schweiz
Fachordner Hochbauten und Fachordner Kunstbauten mit Holz 1.1 Vorwort, Impressum Zur Ausgabe 2006 Die beiden vorliegenden Fachordner für Hochbauten und Kunstbauten sollen der Umsetzung von Bauprojekten der öffentlichen Hand oder Privater dienen. In den Unterlagen sind Angaben zur Initialisierung, zu Projektwettbewerb, Projektorganisation und -realisation von Holzbauten zusammengefasst. Für die technische Umsetzung wird auf Fachliteratur verwiesen. Der Inhalt ist in zwei Bände aufgeteilt: - Fachordner Hochbauten mit Angaben zur Argumentation, Wettbewerb, Submission, Projektierung, Materialbeschaffung, Realisation von Hochbauten und Verweisen auf Literatur zum Heizen mit Holz. - Fachordner Kunstbauten mit Angaben zur Argumentation, Wettbewerb, Submission, Projektierung, Materialbeschaffung, Realisation von Kunstbauten und Verweisen auf Literatur für Holz im Wasserbau und bei Schutzwänden. Bei der Bearbeitung wurden die neuen Tragwerksnormen (Ausgaben 2003) SIA 260, SIA 261, SIA 265, SIA 265/1 berücksichtigt. Speziell hinsichtlich der Projektierung und Dokumentation der Tragwerksplanung weichen sie von den bisher gültigen Normen ab und basieren auf den Grundlagen von EN-Normen.
Die Fachordner beziehen sich auf Gesetze, Verwaltungsabläufe und Normen der Schweiz. Sie sind bewusst allgemein gehalten und können für den jeweiligen Kanton / Regionen konkretisiert werden. Die männliche Schreibform wird stellvertretend für männliche und weibliche Personen verwendet. Die Unterlagen sind nicht als abschliessend zu betrachten. Sie zeigen mögliche Lösungswege und sollen zum Denken anregen. Für Anregungen zur Weiterbearbeitung sind Ihnen die Autoren dankbar. Der in den Ordnern gesammelte Inhalt kann leicht ergänzt und verändert werden. Die einzelnen Kapitel sind einfach zu vervielfältigen und auszutauschen. Der Inhalt der beiden Fachordner ist zusammen mit einer Literaturauswahl auch als CD-Rom verfügbar. Der Datenträger kann bei der Herausgeberin bestellt werden. An dieser Stelle danken wir allen Personen und Stellen, die im Projekt mitgewirkt haben. Ein spezieller Dank geht an den Presseservice der Lignum. Das Bundesamt für Umwelt Wald und Landschaft hat die Publikation im Rahmen des Projekts holz21 mit einem namhaften Betrag unterstützt. Die verschiedenen Kantonalen Stellen haben die Autoren konstruktiv und tatkräftig unterstützt. Rain, im August 2006
Autoren:
Pirmin Jung, Holzbauingenieur FH/STV, Eschenbach Martin Graf, Holzbauingenieur FH/STV, Luzern
Arbeitsgruppe:
PIRMIN JUNG, Präsident Pro Holz Luzern, Rothenburg (Projektleitung) Claudia Schmid, Amt für Hochbauten und Immobilien Kanton Luzern Dieter Schütz, Amt für Hochbauten und Immobilien Kanton Luzern Ernst Deubelbeiss, Dienststelle Verkehr und Infrastruktur Kanton Luzern Hans Banholzer, Holzbauingenieur/ SIA, Ingenieurbüro, Rothenburg Markus Portmann, Co-Präsident, Plattform Holz Luzern Martin Graf, PIRMIN JUNG, Ingenieure für Holzbau GmbH, Rain
Herausgeberin:
PIRMIN JUNG Ingenieure für Holzbau GmbH Grossweid 4 CH-6026 Rain
[email protected] www.ideeholz.ch
Die Herausgeberin
Rechtsansprüche aus der Benützung der vermittelten Daten und Angaben sind ausgeschlossen. Das auszugsweise Kopieren und die vollständige Wiedergabe der Fachordner sind unter Angabe der Quelle gestattet. Alle Rechte der aufgeführten Literatur liegen bei den jeweils vermerkten Stellen.
1.1 Vorwort & Impressum
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Fachordner Hochbauten und Kunstbauten mit Holz
Aug. 06 - Seite 1/1
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1.2 Einleitung zum Fachordner für Kunstbauten Übersicht
Zielsetzung des Fachordners
Inhalt
Zielsetzung der Publikation
Der Ordner umfasst 10 Themenbereiche, in denen die einzelnen Dokumente zusammengefasst sind:
Das Ziel des Fachordners für Kunstbauten ist es die Übersicht über die Möglichkeiten, die Projektorganisation und die Dokumentation von “modernen” Kunstbauten aus Holz aufzuzeigen. Er ist als zusammenfassender “Linkkatalog” zu verstehen und verweist für die technische Umsetzung auf konkrete Fachpublikationen.
Zielpublikum -
Kantonale und kommunale Fachstellen für Tiefbau Projektierende Ingenieure und Architekten Projektverantwortliche Bauleiter Holzbauunternehmungen Initianten von Bauprojekten Mitglieder von Baukommissionen Studierende des Ingenieurbaus
Anstoss für die Publikation
Technische Entwicklung im Holzbau Mit dem technischen Fortschritt der letzten 10 bis 15 Jahre werden auch Kunstbauten wieder häufiger mit Holz realisiert. Der zeitgemässe Holzbau fordert eine konsequente Projektabwicklung mit frühzeitiger Planung der Details. Mit der Entwicklung der maschinellen Fertigung und der Vorfabrikation werden heute EDV-Planungsdaten direkt für die Produktion weiterverwendet. Dies ermöglicht eine höhere Genauigkeit und Effizienz bei der Ausführung komplexer Bauwerke.
Neue Normen und Vertragsbedingungen
Vorwort und Verzeichnisse Für die Beschaffung von weiterführenden Informationen ist im Literatur- und im Adressverzeichnis eine Auswahl an Anknüpfungspunkten gesammelt.
Argumentation/Nachhaltigkeit “Der grösste Nachteil von Holzbauten ist das Vorurteil” In diesem Kapitel sind Fakten zur sachlichen Argumentation zusammengefasst.
Wettbewerbe Der Bund und verschiedene Kantone haben sich zur Förderung nachhaltiger Rohstoffe verpflichtet. Bei Wettbewerben sollten bereits bei der Eingabe Materialvorschläge einfliessen. Die Vorgaben eines Projektoder Ideenwettbewerbs sollten die Materialvorschläge der Teilnehmer fördern. Das Kapitel gibt Hinweise, wie Holz als Variante bewusst einbezogen werden kann.
Submission Planung/Ausführung Die üblichen Grundlagen zum Leistungsbeschrieb für die Projektierung von Holzbauten (Ordnung SIA 103) wie auch jene zur Ausführung von Holzbauten (NPK) führen sehr oft zu Angebotsvergleichen mit stark unterschiedlich aufgefassten Leistungen. Das Kapitel gibt Hinweise zum Vorgehen für detaillierte Leistungsbeschriebe und zur leistungsgerechten Beurteilung von Angeboten für die Planung wie auch für die Ausführung von Holzbauten.
Seit dem 1. Juli 2004 sind in der Schweiz die neuen Tragwerksnormen (SIA 260 – 267) und seit dem 1. April 2004 die neuen normenspezifischen Vertragsbedingungen (NVB) für Bauten (SIA 118/XXX) in Kraft. In ihnen wird besonderer Wert auf die systematischere Dokumentation von Bauwerken gelegt.
Planung
Aufbau und Ausblick
Das Kapitel zeigt, was unter nachhaltig produziertem Holz zu verstehen ist und wie man es beschaffen kann.
Formale Textgestaltung Der Fachordner ist als Sammlung einzelner, in sich abgeschlossener Merkblätter aufgebaut. Auf eine fortlaufende Nummerierung wurde bewusst verzichtet, um die Weitergabe an andere Stellen und einen späteren Austausch zur Aktualisierung zu vereinfachen.
Aktualisierung Die Dokumentation soll nach Bedarf aktualisiert und ergänzt werden. Besonders die Sammlung der ausgeführten Beispiele soll laufend mit weiteren Objektblättern ausgebaut werden.
Anregungen Für eine praxisgerechte Anpassung und Ergänzung sind Anregungen der Nutzer durchaus erwünscht. Bitte melden Sie sich hierzu direkt bei den Autoren.
Das Kapitel gibt einen Überblick über das Vorgehen und die wichtigsten Dokumente bei der Projektierung von Kunstbauten aus Holz. Dabei sind allgemein verbindliche Standards in der Dokumentation berücksichtigt.
Materialbeschaffung
Spezielle Anwendungen Das Kapitel umfasst Informationen zu besonderen Gebieten der Anwendung von Holz bei Kunstbauten.
Ausgeführte Beispiele Das Kapitel beinhaltet eine Sammlung repräsentativer Holzbauten. Die Objektblätter sind in Fuss- und Radwegbrücken, Strassenbrücken sowie Lärmschutz- und Landschaftsbauten und Projektstudien aufgeteilt und nach den jeweiligen Objektstandorten gegliedert.
Beispielsammlung Die aufgeführten Beispieldokumente zeigen, wie die Dokumente in der Praxis konkret aussehen können. Sie sind nicht als Standard, sondern als Anregung zur Weiterentwicklung zu verstehen.
Formulare/Vorlagen Die Vorlagen aus der Praxis sind Hilfsmittel für den direkten Gebrauch.
1.2 Einleitung
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Fachordner Kunstbauten mit Holz
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1.3 Literatur / Quellen- und Sachwortverzeichnis Literatur / Quellen allgemein [1]
Bau-, Verkehrs und Energiedirektion des Kanton Bern.: Vom Preiswettbewerb zum Nachhaltigkeitswettbewerb: Arbeitshilfe für öffentliche Be-
schaffung im Dienste der nachhaltigen Entwicklung. Ed. 2000. Bern: www.cms.be.ch/bve/de [2]
[3]
[4]
Bau- Verkehrs und Energiedirektion des Kanton Bern: Leitfaden für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Kanton Bern: . Ed. 12. 2002. Bern: www.cms.be.ch/bve/de
Baudepartement Kanton St. Gallen: Richtlinie zur
[16] Gfeller, B.: Holz ist „heimelig“ ...und fördert das Wohlbefinden: Unterlagen zum Vortrag: Biel, SH-Holz, 6.2002.
Baustoffmanagement 21: Strategie für die
Realisierung eines nachhaltigen Bauwerkes in der Schweiz, Schlussbericht. 07.2002. Bern: Baustoffmanagement 21. – Schlussbericht: Strategie_310702_ID12988
[7]
[8]
[14] Gesetz: Gesetz über öffentliche Beschaffung: Kanton Luzern. Ed. 19.10.1998. Luzern: www.federalism.ch [15] Gesetz: Kantonales Waldgesetz: Kanton Luzern. Ed. 1.2.1999. Luzern: www.federalism.ch
www.sg.ch
[6]
[13] Gesetz BauPG: Bundesgesetz über Bauprodukte: Bauproduktegesetz. Ed. 12.2000. Bern: Bundesamt für Bauten und Logistik: www.bbl.ch
Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden: Die Handhabung von Eignungs- und Zuschlagskriterien: Submission Merkblatt 1. Ed. 5.2003. Chur: www.bvfd.gr.ch
ökologischen Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei Bauten. Ed. 01.2001. St. Gallen:
[5]
[12] Ehrler, K.: Holz im Aussenbereich: Anwendung – Holzschutz – Schadensvermeidung. 1. Aufl. Basel: Birkhäuser, 2002. - ISBN 3-7643-6537-4
Brandenberger, J.; Ruosch, E.: Projektmanagement im Bauwesen: 4. Aufl. Dietikon: Baufachverlag, 1996. - ISBN 3-855-65215-5 BUWAL: Wald und Holz in der Schweiz: BUWAL informiert. Bern: Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Eidg. Forstdirektion, 2003. - Nr 310.065.d3 BUWAL: Wald und Holz: Jahrbuch 2002. Bern: Bundesamt für Statistik/ Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, 2002. - ISBN 3-303-07056-3
[17] Hochbauamt Kanton Zürich: Ökologisch Bauen: Planung und Projektierung. Ed.2001. Zürich: www.zh.ch [18] Informationsdienst Holz: Dauerhafte Holzbauten bei chemisch-aggressiver Beanspruchung: Z: Holzbauhandbuch. 12.2000. Reihe 1, Teil 8, Folge 2: www.infoholz.de - ISSN 0466-2114. [19] Informationsdienst Holz: Holz im Aussenbereich:. Z: Holzbauhandbuch. 12.2000. Reihe 1, Teil 18, Folge 2: www.infoholz.de - ISSN 0466-2114. [20] Informationsdienst Holz: Holz Rohstoff der Zukunft: Nachhaltig verfügbar und umweltgerecht. Broschüre: 9.2001: www.infoholz.de - ISSN 0466-2114 [21] Informationsdienst Holz: Nachhaltiges Bauen mit Holz: umweltfreundlich – energiesparend –
gesund – preisgünstig – Ressourcen schonend. [9]
Deutsche Gesellschaft für Holzforschung e.V. (Hrsg.): Holz Brandschutz Handbuch: 2. Aufl. Berlin: Ernst & Sohn, 1994. - ISBN 3-433-01233-4. www.dgfh.de
[10] Dokumentation D 0181: Grundlagen der Projektierung von Tragwerken; Einwirkung auf Tragwerke: Einführung in die Norm SIA 260 und SIA 261. Ed. 03.2003. Zürich: Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein. www.sia.ch. - ISBN 3-908483-38-7 [11] Dokumentation D 0185: Holzbau: Einführung in die Norm SIA 265. Ed. 5.2003. Zürich: Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein. www.sia.ch. - ISBN 3-908483-46-8
1.3 Literatur/Quellen/Sachwort
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Broschüre: 12.2002: www.infoholz.de - ISSN 0466-2114. [22] Kanton Luzern: Kantonale Waldverordnung: Kanton Luzern. Ed. 28.8.1999. Luzern: www.federalism.ch [23] Koordinationsstelle der Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes: Empfehlung für die Anwendung des LM (SIA): Ed. 5.2000. Bern: Koordinationsstelle der Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes. www.kbob.ch [24] Lignatec 01/1995: Holzschutz im Bauwesen: Ed. 6.1995. Zürich: LIGNUM. www.lignum.ch - ISSN 1421-0320
Fachordner Hochbauten und Kunstbauten mit Holz
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[25] Lignatec 01/1996: Holz, ein ökologischer Rohstoff: Ed. 2.1996. Zürich: LIGNUM. www.lignum.ch - ISSN 1421-0320 [26] Lignatec 08/1999: Fassadenverkleidungen aus unbehandeltem Holz: Ed. 6.1999. Zürich: LIGNUM. www.lignum.ch - ISSN 1421-0320 [27] Lignatec 13/2001: Oberflächenschutz von Holzfassaden: Ed. 2.2001. Zürich: LIGNUM. www.lignum.ch - ISSN 1421-0320 [28] LIGNUM: Holzbulletin. Zeitschrift. Zürich: www.lignum.ch - ISSN 1420-0260 [29] LIGNUM: Was ist hygienischer – Holz oder Plastik?: Presseartikel, Zürich, LIGNUM. www.lignum.ch [30] LIGNUM: Zehn Fakten zu Schweizer Wald und Holz: Presseartikel, Zürich, LIGNUM. www.lignum.ch [31] Lips-Ambs, F.-J.: Holzbau heute: 1. Aufl. Leinfelden-Echterdingen: DRW-Verlag, 1999. - ISBN 3-87181-346-X [32] Norm SIA 118/265: Allgemeine Bedingungen für
Holzbau, Allgemeine Vertragsbedingungen zur Norm SIA 265 Holzbau. Ed. 4.2004. Zürich: Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein. www.sia.ch - SN 507265
[39] Norm SIA 462: Beurteilung der Tragsicherheit bestehender Bauwerke: Auftrag, Grundlagen, Nachweis, Sicherung der Tragsicherheit. Ed. 3.1994. Zürich: Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein. www.sia.ch - SN 505 462 [40] Norm SIA 469: Erhaltung von Bauwerken:
Verständigung, Erhaltungsziele, Erhaltungsmassnahmen, und -tätigkeiten, Bauwerksakten. Ed. 9.1997. Zürich: Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein. www.sia.ch - SN 588 469 [41] Ordnung SIA 112: Leistungsmodell. Ed. 2.2000. Zürich: Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein. www.sia.ch - SN 508 112 [42] Raumplanungsamt Kanton Luzern: Baueingabe:
Information und Checkliste für das Baubewilligungsverfahren. Ed. 1.2002. www.lu.ch/bvp [43] Raumplanungsamt Kanton Luzern: Gesuch um Erteilung einer Bewilligung: Formular, Baubewil-
ligung, Sonderbewilligung, Ausnahmebewilligung. Ed. 9.2000. www.lu.ch/bvp [44] Sell, J.: Eigenschaften und Kenngrössen von Holzarten: 3. Aufl. Zürich: LIGNUM, 1989. - ISBN 3-85565-223-6 [45] Steurer, A.: Entwicklung im Ingenieurholzbau: Der Schweizer Beitrag. 1. Aufl. Basel: Birkhäuser, 2006. - ISBN 978-3-7643-7164-7
[33] Norm SIA 160: Einwirkungen auf Tragwerke: Ver-
ständigung Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit, Bemessung und Nachweise, Einwirkungen. Ed. 6.1989. Zürich: Schweizerischer Ingenieur und Architektenverein. www.sia.ch - SN 505160 [34] Norm SIA 164: Holzbau: Verständigung, Planung,
Berechnung und Bemessung, Material, Ausführung, Überwachung und Unterhalt. Ed. 5.1992. Zürich: Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein. www.sia.ch - SN 553 164 [35] Norm SIA 260: Grundlage der Projektierung von Tragwerken: Ed. 1.2003. Zürich: Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein. www.sia.ch - SN 505 260 [36] Norm SIA 261: Einwirkung auf Tragwerke: Ed. 1.2003. Zürich: Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein. www.sia.ch - SN 505 261 [37] Norm SIA 265/1: Holzbau – Ergänzende Festlegungen: Ed. 3.2003. Zürich: Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein. www.sia.ch - SN 505 265/1 [38] Norm SIA 265: Holzbau: Ed. 3.2003. Zürich: Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein. www.sia.ch - SN 505 265
1.3 Literatur/Quellen/Sachwort
Förderprogramm des Bundesamts für Umwelt BAFU
[46] VKF: Brandschutzvorschriften: VKF. Sammelordner A + B. 03. 2006. Bern: Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen, 10.01.2002. www.vkf.ch
Literatur / Quellen für Hochbauten [47] AWZ, Allgemeine Wohnbaugenossenschaft: Projektwettbewerb Wohnüberbauung Lorze: Auf
Einladung gemäss SIA 142 für Erlangung von Entwürfen. Ed. 3.1999. Zug: AWZ, Allgemeine Wohnbaugenossenschaft. www.awzug.ch [48] Bauamt Domat/Ems: Projektwettbewerb Sportanlage Vial: Domat Ems. Ed. 6.1999. Domat Ems [49] Baudepartement des Kantons St. Gallen: Neubau Mittelschule Wil: Auswahlverfahren. Ed. 4.1997. St. Gallen: www.sg.ch [50] Baus, U., Siegele, K.: Holzfassaden: Konstruktion, Gestaltung, Beispiele. 3. Aufl. Stuttgart: DVA, 2002. - ISBN 3-421-03268-8 [51] Bundesamt für Bauten und Logistik:
Umweltmanagement von Hochbauprojekten: Empfehlung engagierter Bauherren für ein Projektbezogenes Umweltmanagement (PUM). Ed. 3.2000. Bern: Bundesamt für Bauten und Logistik: www.kbob.ch
Fachordner Hochbauten und Kunstbauten mit Holz
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[52] Coutalides, R.: Innenraumklima: Keine Schadstoffe in Wohn- und Arbeitsräumen. 1. Aufl. Zürich: Wird Verlag, 2002. - ISBN 3-859-32419-5 [53] Dokumentation SIA 83: Brandschutz im Holzbau: 1. Ausg.1997. Zürich: LIGNUM. - ISBN 3-906703-04-5 [54] eco-devis: Ökologische Leistungsausschreibungen: 2003. Koordinationsgruppe ökologisches Bauen. c/o Hochbauamt des Kanton Bern: www.eco-bau.ch [55] Empfehlung SIA 112/1: Nachhaltiges Bauen – Hochbau: Ergänzungen zum Leistungsmodell SIA 112. Ed. 2.2000. Zürich: Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein: www.sia.ch [56] Energie Schweiz: Automatisch Heizen mit Holz: Broschüre. Ed. 7.2002 [57] Energie Schweiz: Die optimale Heizung. Empfehlungen zur Systemwahl. Broschüre. Ed. 1.2002 [58] Energie Schweiz: Holzpellets: Brennstoff mit Power: Broschüre. Ed. 7.2002 [59] Energie Schweiz: Qualitätssicherung Holzheizung. Broschüre [60] Fachstelle für Energiefragen Kt. Luzern: Dossier Holzenergie. Fachordner [61] Hochbauamt der Stadt Zürich: Bauen und Ökologie: Dokumentationen und Richtlinien. Ed. 3.2001. Zürich: www.stzh.ch [62] Holzenergie Schweiz: Holzenergie für unsere Gemeinde. Infoheft. Ed. 8.1997 [63] Holzenergie Schweiz: Holzenergie für unsere Gemeinde. Leitfaden für Initiatoren. Ed. 8.1997
[69] Informationsdienst Holz: Modernisierung von Altbauten: Z: Holzbau Handbuch 12.2001. Reihe 1, Teil 14, Folge 1: www.infoholz.de - ISSN 0466-2114 [70] Informationsdienst Holz: Sport- und Freizeitbauten: Z: Holzbau Handbuch 12.2001. Reihe 1, Teil 2, Folge 2: www.infoholz.de - ISSN 0466-2114 [71] Informationsdienst Holz: Wertermittlung von Holzhäusern: Qualitätskriterien für den Holzhausbau. Z: Holzbau Handbuch 2003. Reihe 0, Teil 1, Folge 2: www.infoholz.de - ISSN 0466-2114 [72] Informationsdienst Holz: Zukunftsmodell TurnMehrzweckhalle: Entwicklungsprojekt DTB/DGFH. Z: Holzbau Handbuch 9.2001. Reihe 1, Teil 2, Folge 3: www.infoholz.de - ISSN 0466-2114 [73] Kanton Luzern: Planerhandbuch: Hochbauamt. Ed. 1.1.2001. Luzern: Amt für Hochbauten und Immobilien Kt. LU: www.lu.ch/hba [74] Kolb, J.: Systembau mit Holz: Tragkonstruktion und Schichtaufbau der Bauteile. 3. Aufl. Dietikon: Baufachverlag, 1995. - ISBN 3-85565-226-0 [75] Koordinationsgruppe Ökologisches Bauen: Ökologisches Bauen: Merkblätter nach Baukostenplan (BKP) für Ausschreibungen. Ed. 2003. Zürich: Koordinationsgruppe Ökologisches Bauen: www.eco-bau.ch [76] Lignatec 11/2000: Holzfenster und Holz-MetallFenster: Ed. 7.2000. Zürich: www.lignum.ch - ISSN 1421-0320 [77] Lignatec 12/2001: Holz und Brandschutz: Ed. 10.2001. Zürich: LIGNUM. www.lignum.ch - ISSN 1421-0320
[64] Holzenergie Schweiz: Holzenergie für unsere Gemeinde. Leitfaden für Behörden. Ed. 11.1997
[78] Lignatec 16/2003: Bauten Minergie und Holzbau: Ed. 11.2003. Zürich: LIGNUM: www.lignum.ch ISSN 1421-0320
[65] Holzforschung Austria: Holzfassaden. 2. Aufl. Wien: Holzforschung Austria, 2004. - ISBN 3-9501664-0-8
[79] Lignatec 17/2005: Bauten in Holz – Brandschutzanforderungen: Ed. 6.2005. Zürich: LIGNUM: www.lignum.ch - ISSN 1421-0320
[66] Indergand, J-N., Vitacco, S., Sell, J.: Holzhausbau: Qualität + Detail. 1. Aufl. Dietikon: Baufachverlag, 1998. - ISBN 3-85565-245-7
[80] Lignatec 18/2005: Bauten in Holz – Feuerwiderstandsdauer 30 und 60 Minuten: Ed. 6.2005. Zürich: LIGNUM: www.lignum.ch - ISSN 14210320
[67] Informationsdienst Holz: Holzhäuser Werthaltigkeit und Lebensdauer: Z: Holzbau Handbuch 4.2002. Reihe 3, Teil 1, Folge 2: www.infoholz.de - ISSN 0466-2114
[81] Lignatec 6/1998: Vernetztes Planen im Holzbau: Ed. 4.1998. Zürich: LIGNUM: www.lignum.ch - ISSN 1421-0320
[68] Informationsdienst Holz: Industrie- und Gewerbebauten: Z: Holzbau Handbuch 12.2001. Reihe 1, Teil 8, Folge 3: www.infoholz.de - ISSN 0466-2114
[82] LIGNUM: Bauen mit Holz – Qualitätssicherung und Brandschutz: LIGNUM Dokumentation Brandschutz: Broschüre. Zürich: LIGNUM: www.lignum.ch
1.3 Literatur/Quellen/Sachwort
Förderprogramm des Bundesamts für Umwelt BAFU
Fachordner Hochbauten und Kunstbauten mit Holz
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LIGNUM Holzwirtschaft Schweiz
[83] LIGNUM: Zehn Argumente für den Holzbau: Broschüre. Zürich: LIGNUM: www.lignum.ch [84] Nussbaumer, T.: Holzenergie: Übersicht. Blauen: Schweizer Bau Dokumentation, 8.2000
[96] Finger A., Meili M..: Dauerhaftigkeit von offenen Holzbrücken: Forschungs- und Arbeitsbericht 115/49. Dübendorf: EMPA Abteilung Holz, 11.2002: www.empa.ch/holz - 115/49
[85] Nussbaumer, T.: Holzenergie: Teil 2b: Holzpellets und Pelletsheizungen. Blauen: Schweizer Bau Dokumentation, 10.2002
[97] Hamm, J., Höltschi, C.: Lärmschutzwände aus Holz an Bahnlinien: Forschungsbericht. Schweizerische Hochschule für die Holzwirtschaft: 10.03.2003: www.hsb.bfh.ch - Nr. 2629-FB-01
[86] Quetting, M., Wiegand, J., Shell, J.: Tiefenerhe-
[98] Imhof, D. Bailey, S. Hirt, M.: Lastmodell (40t-
bung zu Entscheidungsmotiven und zum Image von Holz im Hochbau: Forschungs- und Arbeitsbericht. Dübendorf: EMPA Abteilung Holz, 8.1999: http://www.empa.ch/holz - Bericht 115/40 [87] Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Holzforschung: Brandschutz im Holzbau. Grundlagen, Forschung und Umsetzung: 37. Fortbildungskurs Holzbau. Dübendorf: EMPA Abt. Holz, Ed. 2005: www.lignum.ch
Verkehr) zur Beurteilung zweispuriger Strassenbrücken mit Gegenverkehr: Mandat de recherche 81/99 effectué à la demande du groupe de travail Recherche en matière de ponts. Lausanne: ASTRA: www.astra.admin.ch; 2001 - OFROU 81/99 ICOM 444-4 [99] Informationsdienst Holz: Brücken,: QSHolzplattenbrücken. Z: Holzbauhandbuch. 10.1995. Reihe 1, Teil 9, Folge 4: www.infoholz.de - ISSN 0466-2114
[88] Schweizerischer Fachverband Fenster- und Fassadenbranche: Das Holzfenster: Seit mehr als 100 Jahren immer noch die Nr. 1. Zurzach: www.fensterverband.ch
[100] Informationsdienst Holz: Brücken: Planung – Konstruktion -– Berechnung. 11.1988 Z: www.infoholz.de - ISSN 0466-2114
[89] SH-Holz.: Qualität im Holzhausbau: Tagungsband. Biel: Schweizerische Hochschule für die Holzwirtschaft, 6.5.2003: www.hsb.bfh.ch
[101] Informationsdienst Holz: Details für Holzbrücken: Z: Holzbauhandbuch. 12.2000. Reihe 1, Teil 9, Folge 2: www.infoholz.de - ISSN 0466-2114
[90] ZHW Zürcher Hochschule Winterthur: SNARC: Systematik zur Beurteilung der Nachhaltigkeit im Architekturwettbewerb und bei Studienaufträgen für den Bereich Umwelt. Entwurf Stand 14.11.2003: www.nachhaltiges-bauen.ch
[102] Informationsdienst Holz: Heimisches Holz im Wasserbau: Z: Holzbauhandbuch. 10.1990: www.infoholz.de - ISSN 0466-2114
Literatur / Quellen für Kunstbauten [91] Bau- und Umweltdirektion Kt. Basellandschaft: Lärmschutzwände gestalten. Broschüre. Amt für Raumplanung Kt. BL: 10.2000: wwwbaselland.ch [92] Blaser, W.: Schweizer Holzbrücken: 1. Aufl. Basel: Birkhäuser, 1982. - ISBN 3-7643-1334-X [93] BUWAL: Akzeptanz von baulichen Lärmschutzmassnahmen. Schriftenreihe Umwelt Nr. 318. Bern: Bundesamt für Umwelt Wald und Landschaft, 2000: www.buwalshop.ch - Best.-Nr. SRU-318-D [94] BUWAL: Lärmbekämpfung in der Schweiz: Stand und Perspektiven. Schriftenreihe Umwelt Nr. 329. Bern: Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, 2002: www.buwalshop.ch - Best.-Nr. SRU-329-D [95] EMPA: Brücken aus Holz: Alte Erfahrungen, neue Entwicklungen. 13. Fortbildungskurs Holzbau. Rapperswil: Hochschule HSR, 23.5.2000
1.3 Literatur/Quellen/Sachwort
Förderprogramm des Bundesamts für Umwelt BAFU
[103] Informationsdienst Holz: Lärmschutzwände. Z: Holzbauhandbuch. 12.2000. Reihe 1, Teil 6, Folge 1: www.infoholz.de - ISSN 0466-2114 [104] Kanton Luzern: Fachordner Kunstbauten: Richtlinien für die Planung und Realisierung. Ed. 5.2002. Kriens: www.lu.ch - RL-Nr. 800 – 840 [105] Kanton Luzern: Fachordner Wasserbau: Richtlinien für die Planung und Realisierung. Ed. 5.2002. Kriens: www.lu.ch [106] LIGNUM: Brücken und Wege: Z: Holzbulletin. 2002. Nr. 65 - ISSN 1420-0260 [107] LIGNUM: Übergänge: Z: Holzbulletin. 1993. Nr. 32 - ISSN 1420-0260 [108] Mucha, A.: Holzbrücken: Statische Systeme, Konstruktionsdetails, Beispiele. 1. Aufl. Wiesbaden: Baufachverlag GmbH, 1995. - ISBN 3-7625-3121-8 [109] Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Holzforschung: Brücken aus Holz alte Erfahrungen, neue Entwicklung: 13. Fortbildungskurs Holzbau. Zürich: LIGNUM, Ed. 5.2000: www.lignum.ch
Fachordner Hochbauten und Kunstbauten mit Holz
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LIGNUM Holzwirtschaft Schweiz
[110] Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Holzforschung: Brücken und Stege aus Holz: 21. Fortbildungskurs der SAH 8./9. Nov. 1989. Zürich: LIGNUM, 1989: www.lignum.ch [111] Tiefbauamt Kt. St. Gallen: Normalien für wasserbauliche Eingriffe in Fliessgewässer: div. Unterlagen. Ed. 1983-2001. St. Gallen: www.sg.ch [112] UVEK/ASTRA: Berücksichtigung des Unterhalts
bei der Projektierung und beim Bau der Nationalstrassen: Richtlinie. Ed.1998. Bern: EDMZ:
KB-7.1
Dalbe Gerammte Pfahlgruppe, um Schiffe anzubinden.
Faserplatte Plattenförmiger, annähernd isotroper Holzwerkstoff aus zerfaserten und aufgeweichten Hackschnitzeln.
Furnierschichtholz Aus flächig aufeinander geklebten Holzfurnieren hergestellter plattenförmiger Holzwerkstoff, bei dem die Faserrichtung aufeinander folgender Lagen meist parallel zueinander verläuft (engl. Laminated Veneer Lumber,LVL).
HB-10.2 KB-10.2
HB-2.3
Holzrahmenbau Holzbau aus Rahmenelementen.
www.astra.admin.ch - Art. Nr. 308 103.d
HB-2.3
Holzskelettbauweise [113] UVEK/ASTRA: Erhaltungswürdigkeit von Kunstbauten: Richtlinie. Ed.1998. Bern: EDMZ. www.astra.admin.ch - Art. Nr. 308 319.d [114] UVEK/ASTRA: Projektierung und Ausführung von Kunstbauten der Nationalstrassen: Richtlinie. Ed. 10.2002. Bern: EDMZ. www.astra.admin.ch - Art. Nr. 308 313.d [115] UVEK/ASTRA: Richtlinie für Fahrbahnübergänge aus Polymerbitumen: Ed.1998. Bern: EDMZ: www.astra.admin.ch - Art. Nr. 308 315.d
Diese Bauweise ist in der Schweiz vor allem bei Fachwerkbauten (Riegelhäuser) präsent. Senkrechte Ständer und horizontale Schwellen sind die tragenden Teile. HB-2.3
Holzsystembau Bauten aus vorfabrizierten, grossformatigen Holzelementen.
Holzwerkstoffe Durch Zerkleinerung von Holz in Bretter, Furniere, Späne sowie Fasern und anschliessendes Zusammenfügen zu grösseren Einheiten hergestellte Baustoffe.
HB-10.2 KB-10.2
HB-2.3
Infrastrukturbauten Gemeinnützige öffentliche Bauten.
[116] UVEK/ASTRA: Richtlinien für konstruktive Einzelheiten von Brücken: Ed. 8.1990. Bern: EDMZ: www.astra.admin.ch - Art. Nr. 308 311.d
Ingenieurholzbau
[117] UVEK/ASTRA: Überwachung und Unterhalt der Kunstbauten der Nationalstrassen: Richtlinie. Ed.1998. Bern: EDMZ: www.astra.admin.ch - Art. Nr. 308 314.d
Instandsetzung
Anspruchsvolle Holztragwerke. HB-5.5
Instandhaltung Bewahrung der Gebrauchstauglichkeit durch einfache und regelmässige Massnahmen.
HB-5.5
Wiederherstellung der Tragsicherheit und der Gebrauchstauglichkeit für eine festgelegte Dauer. KB-2.3
Kunstbauten Brücken, Tunnels, Hangmauern.
[118] Werner, G.: Unterhaltskosten von Holzbrücken: In: Bautechnik. Ausg. 65.: Berlin: Willh. Ernst & Sohn, 1988. S. Sonderdruck S. 109 – 113
Sachwortverzeichnis Ausgleichsfeuchte Holzfeuchte, die sich bei einer bestimmten relativen Luftfeuchtigkeit und Temperatur mit der Zeit einstellt.
HB-9.5.4 KB-9.5.4
Alle Massnahmen, die der Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Objektes und seiner Einrichtungen dienen. Alle Massnahmen der Sicherheit und Betriebsbereitschaft (Reinigung, Salzen...)
Brettschichtholz Bauteil aus parallel zur Faser verleimten Brettern (weitere in der Praxis verwendete Synonyme: Hetzerträger, Leimbinder, Lamellenträger…). Bauteil aus parallel zur Faser nebeneinander liegenden Brettern, die über die ganze Länge mechanisch miteinander verbunden sind.
Festigkeitssortierung von Holz und Holzwerkstoffen mit maschinellen Mitteln.
HB-10.2 KB-10.2
HB-5.5
Alle Aktionen zur Überprüfung, Instandsetzung und Erneuerung eines Bauwerkes. HB-2.3
Bauwerk mit Kombination verschiedener Konstruktionsmaterialien wie Holz, Beton und Stahl.
Nachhaltigkeit HB-9.5.3 KB-9.5.4
Aus der Forstwirtschaft stammender Begriff.
HB-2.2 KB-2.2 SIA 260
Nutzungsanweisungen An die Eigentümerin bzw. den Betreiber gerichtete Weisungen für die Nutzung des Bauwerks.
HB-9.5.3 KB-9.5.4
Brettstapel
Maschinelle Sortierung
Mischbauweise HB-5.5
Betrieblicher Unterhalt
Fehlen einer Eigenschaft, die das Bauwerk innerhalb genormter oder vereinbarter Grenzen oder nach allgemein geübter Baupraxis aufweisen sollte.
Massnahme HB-5.5
Betrieb
HB-5.5
Mangel
Nutzungsvereinbarung Beschreibung der Nutzungs- und Schutzziele der Bauherrschaft sowie der grundlegenden Bedingungen während der geplanten Nutzungsdauer.
HB-5.3 KB-5.3 SIA 260
Blockbau Bausystem mit Wänden aus liegenden, gestapelten Balken oder Rundhölzern. KB-7.1
Buhne Quer in Fluss oder Meer gebauter Uferschutz. 1.3 Literatur/Quellen/Sachwort
Förderprogramm des Bundesamts für Umwelt BAFU
Fachordner Hochbauten und Kunstbauten mit Holz
Aug. 06 - Seite 5/6
LIGNUM Holzwirtschaft Schweiz
OSB-Platte Aus mit synthetischen Klebstoffen beleimten langen, schlanken Holzspänen durch Verpressen hergestellte plattenförmiger Holzwerkstoff mit richtungsabhängigem Verhalten, auch Grobspanplatte genannt (OSB: Oriented Strand Board).
Projektbasis Fachbezogene Beschreibung der bauwerkspezifischen Umsetzung der Nutzungsvereinbarung.
HB-10.2 KB-10.2
HB-5.4 KB-5.4 SIA 260 HB-5.5
Schaden Schwächung oder Schädigung der materiellen Substanz des Bauwerks, welche die Tragsicherheit oder die Gebrauchstauglichkeit des Bauwerks beeinträchtigt.
Sperrholz Mehrlagig verklebte Massivholz- (Brettsperrholz) oder Furnierplatten (Furniersperrholz). Die Faserrichtungen der Decklagen sind parallel und die Zwischenlagen jeweils um 90° versetzt angeordnet.
HB-10.2 KB-10.2
KB-7.1
Spundwand Wasserdichte Holzbohlen oder Eisenwand.
Abkürzungen ahi Al ASTRA BBL BD BFS BKB BKS BSH BL BU BWG C CL D D evtl. G GL
HB-2.3
Tafelbauweise Bau aus vorfabrizierten Platten.
HB-5.5
Unterhalt Alle Massnahmen, die der Erhaltung und technischen Einrichtung des Objektes dienen.
Visuelle Sortierung Festigkeitssortierung von Holz und Holzwerkstoffen auf Grund visuell festgestellter Merkmale.
Vollholz Aus Rundholz erzeugte Schnittware mit in der Regel rechteckigem Querschnitt.
HB-10.2 KB-10.2
HB-10.2 KB-10.2
HB-5.5
Zustandsbeurteilung (Resultat der Überprüfung) Zusammenfassende Analyse und Bewertung der Informationen über den aktuellen Zustand und die bisherige Zustandsentwicklung, verbunden mit einer Aussage zur weiteren Zustandsentwicklung und deren Konsequenzen im Laufe einer festgelegten Restnutzungsdauer.
HB-5.5
Zustandsbewertung (Resultat der Inspektion) Qualitative und quantitative Bewertung des Zustand eines Bauwerks und der Bauwerksteile
HB-5.5
Zustandserfassung Beschaffung der Informationen über den aktuellen Zustand und die bisherige Zustandsentwicklung mit dem Ziel, wesentliche Mängel, Schäden und Schädigungsmechanismen zu erkennen.
GT GVL HB HBA OSB PJ K KB KBOB KI köb HWS LH LF LV NH PL PV QS RL RR SIA SFH UE V VH vif VKF
1.3 Literatur/Quellen/Sachwort
Förderprogramm des Bundesamts für Umwelt BAFU
Amt für Hochbau und Immobilien Abteilungsleiter Bundesamt für Strassen Bundesamt für Bauten und Logistik Baudirektor Bundesamt für Statistik Beschaffungskommission des Bundes Brandkennziffer nach VKF Brettschichtholz (engl. Gluelam) Bauleitung Bauunternehmung Bundesamt für Wasser und Geologie Festigkeitsbezeichnung für Nadelhölzer Checkliste Durchführung Festigkeitsbezeichnung für Laubhölzer eventuell Genehmigung internationale Abkürzung für Brettschichtholz (engl. Gluelam) Geotechniker Gebäudeversicherung des Kantons Luzern Hochbauten Amt für Hochbauten OSB-Platte oder Grobspanplatte PIRMIN JUNG, Ingenieure für Holzbau GmbH, 6026 Rain Kosten zu Lasten Kunstbauten Koordination der Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes Kantonsingenieur Koordinationsgruppe ökologisches Bauen Holzwerkstoff Laubholz Leitfaden Liegenschaftsverwaltung Nadelholz Projektleiter Projektverfasser Qualitätssicherung Richtlinie Regierungsrat Schweiz. Ingenieur- und Architektenverein Schweiz. Fachgemeinschaft Holzleimbau Unabhängiger Experte Verantwortlich Vollholz Dienststelle Verkehr und Infrastruktur Kt. Luzern (früher Verkehrs- und Tiefbauamt) Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen
Fachordner Hochbauten und Kunstbauten mit Holz
Aug. 06 - Seite 6/6
LIGNUM Holzwirtschaft Schweiz
1.4 Adressverzeichnis Holz, Bau und Wald Bundesstellen Holzmarktkommission (HMK) BAFU Eidg. Forstdirektion 3003 Bern Tel. 031 324 77 90 Fax 031 324 77 89
Bundesamt für Bauten und Logistik BBL Holzikofenweg 36 3003 Bern Tel. 031 325 50 00 Fax 031 325 50 09 www.bbl.ch Bundesamt für Strassen ASTRA Mühlestrasse 2 Ittigen 3003 Bern Tel. 031 322 94 11 Fax 031 323 23 03 www.astra.admin.ch
Koordination der Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes (KBOB) Holzikofenweg 36 3003 Bern Tel. 031 325 50 63 Fax 031 325 50 69
[email protected] www.kbob.ch
Bundesamt für Umwelt (BAFU) Abteilung Wald 3003 Bern Tel. 031 322 93 11 Fax 031 324 78 66 www.umwelt-schweiz.ch
Sektion Holz (SHO) BAFU Eidg. Forstdirektion 3003 Bern Tel. 031 324 77 90 Fax 031 324 77 89
Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung/Industrieamt Mario d’Agostini Belpstrasse 53, 3003 Bern Tel. 031 322 21 11 Fax 031 322 20 57 www.bwl.admin.ch
Kanton Luzern
Fonds zur Förderung der Wald- und Holzforschung BAFU Abteilung Wald 3003 Bern Tel. 031 324 77 85 Fax 031 324 78 89 E-Mail:
[email protected] www.umwelt-schweiz.ch Gruppe „Wald und Holz“ Eidg. Räte c/o Waldwirtschaft Verband Schweiz Rosenweg 14 4501 Solothurn Tel. 032 625 88 00 Fax 032 625 88 99 www.wvs.ch
Amt für Hochbauten und Immobilien Kanton Luzern Stadthofstrasse 4 6002 Luzern Tel. 041 228 51 00 Fax 041 228 51 51 www.ahi.lu.ch Dienststelle Verkehr und Infrastruktur Kanton Luzern Arsenalstr. 43 6010 Kriens Tel. 041 318 12 12 Fax 041 311 20 22 www.vif.lu.ch Dienststelle Landwirtschaft und Wald Kanton Luzern Centralstrasse 33 6210 Sursee Tel. 041 925 10 00 Fax 041 925 10 09 E-Mail:
[email protected] [email protected] www.lawa.lu.ch
holz/bois 21 holz 21 Marktgasse 55 Postfach 3000 Bern 7 Tel. 031 326 76 79 E-Mail:
[email protected] www.holz21.ch
1.4 Adressen
Förderprogramm des Bundesamts für Umwelt BAFU
Fachordner Hochbauten und Kunstbauten mit Holz
Aug. 06 - Seite 1/6
LIGNUM Holzwirtschaft Schweiz
Waldwirtschaft Verband Schweiz Rosenweg 14 4501 Solothurn Tel. 032 625 88 00 Fax 032 625 88 99 www.wvs.ch
Wald Arbeitsgemeinschaft für den Wald (AfW) c/o Basler & Hofmann AG Forchstrasse 395 8029 Zürich Tel. 044 387 11 22 Fax 044 387 11 00
Waldwirtschaft Zentralschweiz Beratung Wald und Holz Brünigstrasse 64 6074 Giswil Tel. 041 676 75 45 Fax 041 676 75 46
Holzenergie Schweiz Seefeldstrasse 5a 8008 Zürich Tel. 044 250 88 11 Fax 044 250 88 22 E-Mail:
[email protected] www.vhe.ch/
WWF Wood Group Postfach 8010 Zürich Tel. 044 297 21 21 Fax 044 297 21 00 E-Mail:
[email protected] ww.wwfwoodgroup.ch
Q-Label HWK-Lignum Falkenstrasse 26 8008 Zürich Tel. 044 267 47 77 Fax 044 267 47 87 E-Mail:
[email protected] www.lignum.ch
Forschung und Ausbildung
Schweizerische Dendrologische Gesellschaft 12, rue des Jardins 1205 Genève Tel. 022 321 21 04 www.dendrologie.ch Schweiz. Forstverein (SFV) Postfach 931 Forchstrasse 395 8029 Zürich Tel. 044 387 11 22 Fax 044 387 11 00 E-Mail:
[email protected] Selbsthilfefonds der Schweiz Wald- und Holzwirtschaft Postfach 308 3000 Bern 6 Tel. 031 352 75 21 Fax 031 352 27 70 Verband Schweizer Forstunternehmungen (VSFU) Geschäftsstelle Mottastrasse 9 3000 Bern 6 Tel. 031 350 89 86 Fax 031 350 89 88 www.vsfu.ch Verband Schweizerischer Förster (VSF) Forstbetrieb Hans Beereuter Kirchstrasse 11 8414 Buch am Irchel Tel. 052 318 16 88 Fax 052 318 16 84 www.foresters.ch 1.4 Adressen
Förderprogramm des Bundesamts für Umwelt BAFU
Bildungszentrum Wald Lyss Hardernstrasse 20 Postfach 252 3250 Lyss Tel. 032 387 49 11 Fax 032 387 49 30 E-Mail:
[email protected] www.foersterschule.ch Bildungszentrum Wald Maienfeld Bovel 7304 Maienfeld Tel. 081 303 41 41 Fax 081 303 41 10 E-Mail:
[email protected] www.foersterschule.ch CODOC Koordinations- und Dokumentationsstelle für das forstliche Bildungswesen Otto Raemy, Leiter Postfach 339 Hardernstrasse 20 3250 Lyss Tel. 032 386 12 45 Fax 032 386 12 46
[email protected] www.codoc.ch Deutsche Gesellschaft für Holzforschung eV. Bayerstr. 57 – 59 D-80335 München Tel. +49 (0) 89 51 61 70-0 Fax +49 (0) 89 53 16 57 E-Mail:
[email protected] www.dgfh.de
Fachordner Hochbauten und Kunstbauten mit Holz
Aug. 06 - Seite 2/6
LIGNUM Holzwirtschaft Schweiz
Institut für Baustatik + Konstruktion ETH Zürich (IBK) ETH Hönggerberg 8093 Zürich www.ibk.baum.ethz.ch
École polytechnique fédérale (DGL) IBOIS-Construction en bois GC H2 WPFL-Ecublens 1015 Lausanne Tel. 021 693 11 11 http://ibois.epfl.ch
Institut für Baustoffe und Konstruktionen Fachgebiet Holzbau TU München TU München Arcisstrasse 21 D-80333 München www.fgh.bv.tum.de
Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft 8903 Birmensdorf Tel. 044 739 21 11 Fax 044 739 22 15 www.wsl.ch Eidg. Materialprüfungs- und Forschungsanstalt EMPA Abteilung Holz Überlandstrasse 129 8600 Dübendorf Tel. 01 823 55 11 Fax 01 823 40 07 www.empa.ch/wood Forstwissenschaften (D-FOWI) Departementsleitung ETH-Zentrum 8092 Zürich Tel. 044 632 2523 Fax 044 632 1309 www.env.ethz.ch
Hochschule für Architektur, Bau, und Holz HSB Solothurnstrasse 102 2504 Biel Tel. 032 344 02 02 Fax 032 344 02 90 www.hsb.bfh.ch
Informationsplattform Holz Godesberger Allee 142 – 148 D-53175 Bonn Tel. +49 (0)28 30838 0 Fax: +49 (0)228 30838 30 www.infoholz.de
1.4 Adressen
Förderprogramm des Bundesamts für Umwelt BAFU
Institut für Stahl & und Holzbau TU Dresden Professur für Ingenieurholzbau und baukonstruktives Entwerfen Eisenstuckstraße 33 HH 01069 Dresden Tel. +49 (0) 351 463 36305 / 463 35575 Fax: +49 (0) 351 463 36306 E-Mail:
[email protected] www.tu-dresden.de/biwibh/start.htm netzwerkholz.ch c/o SH-Holz, M.A. Gonin Solothurnstrasse 102 2504 Biel-Bienne Tel. 032 344 0 355 Fax 032 344 0 391 E-Mail:
[email protected] www.netzwerkholz.ch
Fortbildungsstelle für Forstingenieurinnen und Forstingenieure Hirschengraben 24 Postfach 7511 3001 Bern Tel. 031 381 89 45
Holzforschung Austria Franz Grill-Strasse 7 A-1030 Wien Tel. +43 1 98 26 23 - 0 Fax +43 1 798 26 23 - 50 E-Mail:
[email protected] www.holzforschung.at
Institut für Föderalismus Rte d'Englisberg 7 1763 Granges-Paccot Tel. 026 300 81 25 Fax 026 300 97 24 E-Mail:
[email protected] www.federalism.ch
Professur für forstliches Ingenieurwesen ETH-Zentrum 8092 Zürich Tel. 044 632 32 35 Fax 044 632 11 46 Professur für Forstpolitik und -ökonomie ETH-Zentrum 8092 Zürich Tel. 044 632 32 26 Fax 044 632 11 74 Professur für Holztechnologie ETH-Zentrum 8092 Zürich Tel. 044 632 32 26 Fax 044 632 11 74 www.pht.ethz.ch
Fachordner Hochbauten und Kunstbauten mit Holz
Aug. 06 - Seite 3/6
LIGNUM Holzwirtschaft Schweiz
Professur für Holzwissenschaft ETH-Zentrum 8092 Zürich Tel. 044 632 32 27 Fax 044 632 11 74 Professur für Natur- und Landschaftsschutz ETH-Zentrum 8092 Zürich Tel. 044 739 25 66 (WSL) Tel. 044 632 55 61 (ETHZ) Schweiz. Bauschule Aarau Technikerschule Suhrenmattstrasse 48 5035 Unterentfelden Tel. 062 737 90 20 Fax 062 737 90 30 www.bauschule.ch USDA Forest Service Forest Product Laboratory One Gifford Pinchot Drive Madison, WI 53726-2398 Phone 608-231-9200 TTY 608-231-9544 fax 608-231-9592 www.fpl.fs.fed.us
Interessengemeinschaften, Berufs- und Fachverbände Holz CEDOTEC Centre dendrotechnique En Budron H No 6 Case postale 113 1052 Le Mont-sur-Lausanne Tel. 021 652 62 22 Fax 021 652 93 41 E-Mail:
[email protected] www.cedotec.ch Federlegno Ticino Casella postale 432 6802 Rivera Tel. 091 946 42 12 Fax 091 946 42 92 E-Mail:
[email protected] www.federlegno.ch Förderverein Pro Holz-Metall-Fenster Hauptstrasse 68 5330 Zurzach Tel. 056 249 04 11 Fax 056 249 01 47 www.holzmetall.ch
1.4 Adressen
Förderprogramm des Bundesamts für Umwelt BAFU
Holzbau Schweiz Verband Schweizer Holzbau-Unternehmungen Hofwiesenstrasse 134 8057 Zürich Tel. 044 251 05 22 Fax 044 251 05 07 E-Mail:
[email protected] [email protected] www.holzbau-schweiz.ch Holzenergie Schweiz Seefeldstrasse 5a 8008 Zürich Tel. 044 250 88 11 Fax 044 250 88 22 www.vhe.ch Interessengemeinschaft Altholz c/o Riegger GmbH (IG Altholz) Lavaterstrasse 66 8002 Zürich Tel. 044 280 08 08 Fax 044 280 08 09 E-Mail:
[email protected] Interessengemeinschaft der Schweizer Parkettindustrie (ISP) Winterhaldenstrasse 14a Postfach 218 B. 3627 Heimberg Tel. 033 438 06 40 Fax 033 438 06 44 www.parkett-verband.ch Koordinationsgruppe Ökologisches Bauen köb c/o Hochbauamt Kanton Zürich Baudirektion Kanton Zürich 8090 Zürich Walcheplatz 2 Tel. 043 259 28 42 Fax 043 259 42 60 www.eco-bau.ch Küchen-Verband Schweiz KVS Schweizergasse 14 Postfach 1911 8021 Zürich Tel. 044 225 42 25 Fax 044 225 42 26 www.kuechen-verband.ch LIGNUM Holzwirtschadt Schweiz Falkenstrasse 26 8008 Zürich Tel. 044 267 47 77 Fax 044 267 47 87 E-Mail
[email protected] Internet www.lignum.ch
Fachordner Hochbauten und Kunstbauten mit Holz
Aug. 06 - Seite 4/6
LIGNUM Holzwirtschaft Schweiz
LIGNUM Office romand En Budron H6 1052 Le Mont-sur-Lausanne Tel. 021 652 62 23 Fax 021 652 93 41 www.cedotec.ch
Schweiz. Furnier Verband (SFV) Postfach 674 4153 Reinach BL Tel. 061 713 08 15 Fax 061 713 08 16 www.holzhandelszentrale.ch
mehrwertHOLZ Geschäftsstelle Hauptsstrasse 35 6170 Schüpfheim Tel. 041 484 13 93 Fax 041 484 15 21 E-Mail: geschä
[email protected] www.mehrwertholz.ch www.mehrholz.ch
Schweiz. Ingenieur- und Architektenverein (SIA) Fachgruppe Forstingenieure Selnaustrasse 16 80 02 Zürich Tel. 044 283 15 15 Fax 044 201 63 35 www.sia.ch
Pro Holz Luzern Buzibachstrasse 31b 6023 Rothenburg Tel. 041 280 32 02 Fax 041 280 32 04 E-Mail:
[email protected] www.proholz.ch Schweiz. Arbeitsgemeinschaft für Holzforschung (SAH) Eidg. Materialprüfungs- und Forschungsanstalt EMPA Abteilung Holz Überlandstrasse 129 8600 Dübendorf Tel. 01 823 55 11 Fax 01 823 40 07 www.holzforschung.ch Schweiz. Drechslermeisterverband Steghofweg 1 6005 Luzern Tel. 041 360 62 26 www.drechsler-verband.ch Schweiz. Fachgemeinschaft Holzleimbau c/o Stuber & Cie AG Sägestrasse 22 3054 Schüpfen Tel. 031 879 59 59 Fax 031 879 59 50 www.glulam.ch Schweiz. Fachverband Fenster und Fassadenbranche FFF Kasernenstrasse 4b 8184 Bachenbülach Tel. 043 411 44 66 www.fensterverband.ch
[email protected]
1.4 Adressen
Förderprogramm des Bundesamts für Umwelt BAFU
Schweiz. Interessengemeinschaft Industrieholz (IG) Riegger GmbH Lavaterstrasse 66 8002 Zürich Tel. 044 280 08 08 Fax 044 280 08 09 E-Mail:
[email protected] Schweizerischer Fachverband Fenster- und Fassadenbranche Kasernenstrasse 4b 8184 Bachenbülach Tel. 043 411 44 66 E-Mail
[email protected] www.fensterverband.ch Selbsthilfefonds der Schweiz. Wald- und Holzwirtschaft SHF Aktuariat Frau Th. Spörri Postfach 308 3000 Bern 6 Tel. 031 352 75 21 Fax 031 352 27 70 SFIH-Holzfeuerungen Schweiz Industriestrasse 15 Postfach 60 4410 Liestal Tel. 061 901 35 66 Fax 061 901 41 60 www.sfih.ch Studiengemeinschaft Holzleimbau e.V. Elfriede-Stremmel-Strasse 69 D-42369 Wuppertal Tel. +49 (0202) 9783581 Fax +49 (0202) 9783579 Mobil +49 (0173) 7385048
[email protected] www.brettschichtholz.de
Fachordner Hochbauten und Kunstbauten mit Holz
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Swiss Timber Engineers STE Fachgruppe Swiss Engineering STV Postfach 6383 8023 Zürich Tel. 044 268 37 11 Fax 044 268 37 00 E-Mail:
[email protected] www.stv.ch/ste Verband der Schweiz. Holzverpackungsund Palettenindustrie (VHPI) Pappelweg 2a 3292 Busswil b. Büren Tel. 032 384 24 54 Fax 032 384 40 88 E-Mail:mtc.clenin@bluewin Verband der Schweiz. Zellstoff-, Papierund Kartonindustrie (ZPK) Postfach 134 8030 Zürich Tel. 044 266 99 20 Fax 044 266 99 49 www.zpk.ch Verband der Schweizer Möbelindustrie (SEM) Einschlagweg 2 Postfach 116 4932 Lotzwil Tel. 062 919 72 42 Fax 062 919 72 49 www.sem.ch Verband Holzindustrie Schweiz Mottastrasse 9 3000 Bern 6 Tel. 031 350 89 89 Fax 031 350 89 88 E-Mail
[email protected] www.holz-bois.ch Verband Schweiz. Faserplattenfabrikanten Pavatex AG Knonaustrasse 6330 Cham Tel. 041 785 01 00 Fax 041 785 01 45 Verband Schweiz. Hobelwerke (VSH) Kamber & Partner Postfach 133 3097 Bern-Liebefeld Tel. 031 970 08 81 Fax 031 970 08 82 www.vsh.ch Verband Schweiz. Holzwarenfabrikanten Münzengraben Postfach 42 3000 Bern 7 Tel. 031 311 14 37
1.4 Adressen
Förderprogramm des Bundesamts für Umwelt BAFU
Verband Schweiz. Holzimprägnierwerke 3512 Walkringen Tel. 031 701 10 91 Fax 031 701 03 22 www.vshi.ch Verband Schweiz. Schreinermeister und Möbelfabrikanten (VSSM) Gladbachstrasse 80 Postfach 8044 Zürich Tel. 044 267 81 00 Fax 044 267 81 50 www.vssm.ch Verband Schweiz. Spanplattenfabrikanten (VSSF) Kronospan AG 6122 Menznau Tel. 041 494 94 94 Fax 041 494 94 49 Verband Schweiz. Sperrholzhändler (VSSH) Schönenbachstr. 45 4153 Reinach BL Tel. 061 713 08 15 Fax 061 713 08 16 Verband Schweiz. Türenbranche (VST) Kasernenstrasse 4b 8184 Bachenbülach Tel 043 411 44 68 Fax 043 411 44 69 www.tueren.ch
[email protected] Verband Schweiz. Zaunfabrikanten c/o Wyss Zäune AG Bibernbachstr. 12 4573 Lohn-Ammannsegg SO Tel. 032 677 14 15 / 24 47 Fax 032 677 24 04 www.zaeune.ch Verband Schweizer Rundund Schnittholzhändler (VSRH) Postfach 674 4153 Reinach BL Tel. 061 713 08 15 Fax 061 713 08 16 www.holzhandelszentrale.ch Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) Postfach Bundesstrasse 20 3001 Bern Tel. 031 320 22 22 Fax 031 320 22 99 E-Mail
[email protected] www.vkf.ch
Fachordner Hochbauten und Kunstbauten mit Holz
Aug. 06 - Seite 6/6
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2.1 Holz, ein einfacher und vielseitiger Rohstoff Argumentation für den vermehrten Einsatz von Holz
Ausgangslage
Kombinationsmöglichkeiten
In vielen Bereichen des öffentlichen Wirkens lässt sich Holz anstelle anderer Materialien einsetzen. Es wird oft nicht in Betracht gezogen, da es in dieser Anwendung nicht bekannt ist oder seine Leistungsfähigkeit unterschätzt wird.
Holz lässt sich problemlos mit Glas, Beton, Stahl, Kunststoff und weiteren Materialien kombinieren. Dadurch lassen sich ökonomisch, ökologisch und ästhetisch zukunftsweisende Bauten realisieren.
Vielseitige Anwendungsbereiche
Bei grossen Teilen der Bevölkerung löst Holz positive Emotionen aus. Das Material steht eng in Zusammenhang mit Begriffen von Lebensqualität wie: Behaglichkeit, Wärme, Handwerk, Kindheit, Natur, Freizeit, Erholung, etc.
- Einrichtungen/Möbel - Innenausbauten für Wohnungen, Büros, Schulen, Spitäler - Fenster/Wintergärten - Arbeitsflächen für Küche, Büro und Werkstatt - Industrieböden, Sportböden, Terrassenböden - Temporäre Konstruktionen, Pavillons - Temporäre Parkplätze - Finnenbahnen - Spielplätze, Sportgeräte - Pergolen - Innen- und Aussentreppen - Leitungsmasten - Brücken/Stege - Schiffsbau, Wasserbau - Lärm- und Sichtschutz - Leitschranken/Abzäunungen/Verbauungen - Konstruktionsholz für Hochbauten - Energieholz; Stückholz, Schnitzel, Pellets - Ski- und Snowboardkerne - Spielwaren - Musikinstrumente - Kunstgegenstände, Skulpturen - Werkzeug, Waffen - Flugzeugbau - Verpackungen - Holzwolle - Wärmedämmungen - Holzwerkstoffe, Furniere, etc. - Chemische Industrie (z.B. Industriealkohol) - Zellulose- und Zellstoffproduktion
Emotionaler Wert
Gutmütiges Brandverhalten Holz dient unter anderem als Energielieferant und brennt ausserordentlich gut. Von Feuerwehrleuten wird hingegen geschätzt, dass es im Brandfall seine Festigkeit und Stabilität nur langsam verliert.
Schwingungsdämpfende Eigenschaft Holzkonstruktionen sind herstellungsbedingt weniger steif als Stahlbeton- oder Stahlkonstruktionen. Gerade auch deshalb eignen sie sich für Sportböden in Turnhallen und Sälen. Richtig konstruiert bieten Holzböden für Jung und Alt einen guten Schutz vor Schlägen beim Sport.
Antibakterielle Wirkung Verschiedene Holzarten weisen eine antibakterielle Wirkung auf. Forscher haben herausgefunden, dass sich Schneidebretter aus Holz „selber desinfizieren“. Schon nach kurzem Gebrauch konnten auf den hölzernen Oberflächen keine Bakterien mehr nachgewiesen werden. Oft gebrauchte Holzbretter verhielten sich dabei gleich wie neue Bretter. [29] Holzoberflächen eignen sich also sehr gut für Arbeitsflächen in der Küche.
Schützende Inhaltsstoffe Diverse Holzarten schützen sich mit natürlichen Inhaltsstoffen selbst vor Pilzen und Insekten. So überstehen gewisse Holzarten jahrzehntelange widrigste Einflüsse der Witterung.
Herausragende Eigenschaften
Kein korrosives Verhalten
Nachwachsender Rohstoff 3
Im Schweizer Wald wachsen jährlich um 10 Mio. m Holz dazu. Genutzt wird jedoch gerade einmal etwa die Hälfte. Das Nutzungspotenzial läge jedoch bei ca. 7,5 Mio. m3. [30]
Wärmeabstrahlung / Wärmeabsorption Holzoberflächen absorbieren Wärme nur sehr gering. Von Personen aus gehende Infrarotwellen werden zur Oberfläche zurückgesendet und lassen sie als „warm“ erscheinen. Bei Berührungen erzeugt die dämmende Wirkung von Holz einen deutlich wärmeren Effekt als andere Materialien. Dadurch eignet sich Holz u. a. ausgezeichnet für Bodenbeläge von Arbeitsräumen, Sporthallen usw.
Feuchtigkeitsregulierende Wirkung
Da Holz nicht korrodiert, bieten sich spezielle Anwendungen geradezu an. So ist es z.B. bestens geeignet für Salzlagerhallen und Hallenbäder.
Verwertbarkeit Nebenprodukte aus der Verarbeitung lassen sich einfach zu anderen Zwecken wie z.B. Zellstoffgewinnung oder Energieholz nutzen. Material aus dem Rückbau liefert wiederum erneuerbare Energie bei der Verbrennung.
Biologische Zersetzung Der Belag einer Finnenbahn „entsorgt“ sich z.B. in einigen Jahren selber, ohne umweltschädliche Rückstände oder eine aufwändige Entsorgung zu verursachen.
Offenporige Holzoberflächen können Feuchtigkeit aufnehmen und wieder abgeben. Diese Eigenschaft wirkt sich ausgleichend auf das Raumklima aus. 2.1 Holz ein vielseitiger Rohstoff
Förderprogramm des Bundesamts für Umwelt BAFU
Fachordner Hochbauten und Kunstbauten mit Holz
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2.2 Nachhaltig Wirtschaften in der Region durch vermehrten Holzeinsatz Volkswirtschaftliche Argumentation für die Holzverwendung
Wald und Holz Quelle: [8]
Rund 30% der Schweizer Landesfläche ist mit Wald bedeckt. In den Voralpen sind es durchschnittlich über 30%, im Jura und im Tessin gar über 40% der Bodenflächen. Etwas mehr als ein Viertel des Waldes (Fläche) gehört privaten Eigentümern.
Die Schweizer Holzindustrie ist im Vergleich zum benachbarten Ausland jedoch sehr klein strukturiert und steht durch hohe Produktionskosten unter einem enormen Preisdruck. Durch Flexibilität und die Entwicklung von neuen, innovativen Produkten können sich jedoch einige einheimische Betriebe auf dem Schweizer Markt behaupten oder sogar exportieren.
Besitzverhältnisse in den Kantonen
Randregionen
Waldverteilung Schweiz
Die Besitzverhältnisse des Schweizer Waldes sind von Region zu Region sehr unterschiedlich. In einigen Kantonen ist über 70% in Privatbesitz.
Holznutzung im Schweizer Wald In unseren Wäldern wachsen jährlich gegen 10 Mio. m3 Holz, wovon rund 7,5 Mio. m3 kommerziell nutzbar wären. Es werden jedoch nur 4,5 Mio. m3 genutzt, also etwa 45% des jährlichen Zuwachses. Dadurch überaltert unser Wald und kann seinen verschiedenen Funktionen nicht mehr vollumfänglich nachkommen. Eine vermehrte Holznutzung schafft einen lichteren Wald und fördert eine grössere Artenvielfalt sowie Vitalität. Im Schweizer Wald darf seit über hundert Jahren nicht mehr Holz geschlagen werden, als nachwächst. Waldreservate werden ausgeschieden. Der genutzte Wald wird sanft bewirtschaftet. Die schweizerische Waldwirtschaft ist an ein strenges Waldgesetz gebunden, welches die Rechte und Pflichten der Waldeigentümer aufs Genaueste umschreibt.
Export/Import Quelle: [7]
In die Schweiz werden zusätzlich pro Jahr ca. 7,0 Mio. m3 Holz (Rundholzäquivalent) importiert. Davon werden 3 Mio. im Inland verwendet und 4 Mio. als weiterverarbeitete Produkte wieder exportiert. Von der Schweizer Holznutzung werden rund 60% im Inland weiterverarbeitet, der Rest wird exportiert. Die Holzqualitäten bei Import und Export unterscheiden sich dabei sehr stark je nach Verfügbarkeit, Bearbeitung und Holzart. Der Import von Tropenholz hat in der Schweiz ein unbedeutendes Ausmass und liegt bei ca. 23'000 m3/a, was 0,3% vom Gesamtverbrauch entspricht.
Wirtschaftliche Bedeutung Quellen: [7], [8]
Schweiz Die Holz- und Forstwirtschaft in der Schweiz ist generell klein strukturiert. Die Betriebe des Holzbaus sind mehrheitlich regional orientiert und arbeiten vorwiegend mit Fachkräften aus ihrer Umgebung. Investitionen werden vielfach über regionale Firmen getätigt. Erwirtschaftete Erträge bleiben zu einem wesentlichen Teil in der Region. In der Schweizer Wald- und Holzwirtschaft sind insgesamt ca. 72’000 Arbeitkräfte beschäftigt (Stand 2001).
2.2 Nachhaltig Wirtschaften
Förderprogramm des Bundesamts für Umwelt BAFU
Gerade im Voralpenraum und in den Bergebieten nimmt die Wald- und Holzwirtschaft eine wichtige Stellung ein. Sie bietet Arbeitsplätze in Gebieten mit wenig Industrie und Dienstleistungsgewerbe. Speziell in der Landwirtschaft ist sie oft eine wichtige Nebenerwerbsquelle.
Volkswirtschaft Mit einem Anteil von 1,5 – 2% am Bruttoinlandsprodukt scheint die Schweizer Wald- und Holzwirtschaft von geringer Bedeutung zu sein. Sie ist jedoch vergleichbar mit der Bedeutung der Textil- und Bekleidungsbranche. Neben der Holzproduktion bietet der Wald Funktionen wie Wohlfahrt, Schutz, ökologische Ausgleichsfläche, welche in keiner Statistik erfasst sind. Die wirtschaftliche Nutzung des Waldes macht den Erhalt dieser Funktionen überhaupt erst finanzierbar.
Bildung und Innovation
Handwerkliche Ausbildung Die handwerklichen Berufe der Holzbranche gehören zu den ältesten Berufen überhaupt. Durch ständige Anpassung an die Bedürfnisse des Marktes und die stetige Förderung der Ausbildung konnten sie sich bis heute erhalten und sind für junge Menschen noch immer attraktiv. In der Holz- und Forstwirtschaft der Schweiz werden jährlich über 2200 Lehrlinge ausgebildet, was einem Anteil von ca. 4% aller Lehrstellen entspricht. Eine Stärkung der Branche bedeutet auch immer eine Sicherung der Lehrstellen und Weiterbildungsmöglichkeiten für Fachkräfte. (Quelle: BFS 2004)
Verbreitung neuer Erkenntnisse Neben den verschiedenen höheren Fachschulen und der Forstingenieurabteilung der ETH gibt es in Biel eine spezialisierte Hochschule für Holz. Durch das breite Bildungsnetz konnte sich der Holzbau in den letzten Jahren bedeutend weiter entwickeln und neue Märkte erschliessen. Im Bereich Holzhausbau ist die Schweiz heute in Europa in einer führenden Position. Durch eine breite Anwendung neuer Erkenntnisse durch die öffentliche Hand konnten das Wissen regional verbreitet und neue Impulse für das örtliche Gewerbe vermittelt werden.
Literatur [5], [7], [8], [20], [21], [55]
Fachordner Hochbauten und Kunstbauten mit Holz
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2.3 Argumente für Holz bei Kunstbauten Argumentation für die Verwendung von Holz
Grundlage
Brennbarkeit
In der Bundesverfassung von 1999 ist die nachhaltige Entwicklung von Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft auf mehrfache Weise verankert. Bund, Staat und Gemeinden kommt im Bereich der Erstellung von Hochund Tiefbauten eine Vorbildfunktion in Bezug auf Ökologie und Energie zu. Hierzu gilt es, den vermehrten Einsatz von Holz zu fördern und zukunftsweisende Projekte zu unterstützen.
Die Tatsache, dass Holz brennt, ist nicht gleichzusetzen mit einer einfachen Entzündbarkeit. Brandgeschädigte Holzbauten lassen sich oft einfacher sanieren als Stahloder Betonbauten.
Holzschutz
Ein effizienter Baustoff für die Zukunft
Konstruktiv richtig geplant, kann weitgehend oder sogar vollständig auf einen chemischen Holzschutz verzichtet werden. Die Devise lautet: Konstruktiver Holzschutz so optimal wie möglich, chemischer Holzschutz so viel wie nötig.
Vorteile von Kunstbauten mit Holz
Dauerhaftigkeit
Argumente
-
Einsatz von regionalem, erneuerbarem Rohstoff Bindung von CO2 im Baukörper Nutzung und Förderung von regionalem Know-how Möglichkeit der Vorfertigung, kurze Bauzeit Geringes Eigengewicht, einfacher Transport Hoher emotionaler Wert des Materials Formale Vielfalt
Nachteile von Kunstbauten mit Holz -
Bauabläufe sind generell wenig bekannt Teilweise witterungsabhängige Montage Brennbarkeit des Werkstoffs Aufwändig Projektänderungen in der Bauphase Wenig Erfahrungen im Unterhalt Vorurteile bezüglich Nutzungsdauer und Unterhalt
Wissenswerte Aspekte
Nachhaltigkeit/CO2-Speicherfähigkeit von Holz Durch kontrollierten Anbau wird sichergestellt, dass nicht mehr Holz geerntet wird, als nachwächst. Mit jedem Kilogramm verbaute Holzmasse wird mittelfristig 0,93m3 CO2 gebunden! Die Erneuerung der Waldbestände bindet wiederum CO2. Durch Recycling oder Verbrennung von Holzmasse wird Jahrzehnte später wieder die selbe Menge CO2 freigesetzt, wie sie bei der Entstehung der Atmosphäre entzogen worden ist oder durch Verrottung freigesetzt würde.
Vorfertigung/Standardisierung Holzkonstruktionen eignen sich sehr gut für die Vorfertigung und lassen sich einfach und rationell transportieren. Mit einem hohem Vorfertigungsgrad lässt sich die Bauzeit wesentlich reduzieren. Halbfabrikate gibt es in standardisierten Dimensionen. Je nach Menge und Produkt können die Abmessungen den individuellen Ansprüchen angepasst werden.
Emotionaler Wert Holzoberflächen wirken nicht automatisch als Fremdkörper in der Natur. Das Material hat eine grosse emotionale Wirkung auf die Bevölkerung und besitzt eine allgemein hohe Akzeptanz.
Materialmix im modernen Holzbau Moderne Bauten sind ein Zusammenspiel verschiedener Materialien. Konstruktionen, wo z.B. Holz, Beton, und Stahl nach ihren Eigenschaften optimiert zusammen wirken, bieten ökonomisch wie auch technisch neue Aspekte. 2.3 Argumente Kunstbauten
Förderprogramm des Bundesamts für Umwelt BAFU
Je nach Holzart, Behandlung und Anwendung erfüllen Holzbauelemente weitaus länger ihre Funktion als gefordert. Richtig geplant, verwittert nur die Oberfläche, die Substanz des Bauteils bleibt jedoch erhalten.
Unterhalt Richtig geplant, ist eine Holzbrücke vorteilhaft bezüglich Unterhalt und Reparatur. Defekte Teile lassen sich einfach ersetzen und sind oft regional erhältlich.
Rückbau/Entsorgung Holzkonstruktionen sind einfach im Rückbau. Die Bauteile können wieder verwendet oder in Altholzverbrennungsanlagen als Energieträger weiter genutzt werden.
Heimische Holzarten für Kunstbauten Nadelhölzer: - Douglasie - Fichte - Föhre (druckimprägnierbar) - Lärche - Tanne (druckimprägnierbar) Laubhölzer: - Buche (muss druckimprägniert werden!) - Edelkastanie - Eiche - Pappel (druckimprägnierbar, auch Sperrholzplatten) - Weide (Anwendung als Faschinen im Wasserbau)
Holzanwendung im Brückenbau -
Primärtragwerk von Brücken Fahrbahnplatten Pfahlgründungen Fuss- und Radwegbrücken Verkleidungen/Fassaden Leitplanken/Geländer
Holzanwendung im Wasserbau - Faschinen/Uferschutz - Schwellen/Sperren/Buhnen/Leitwerke - Laufstege/Abschrankungen
Holzanwendung für Lärm- und Sichtschutz - Lärmschutzwände - Sichtschutzwände - Ästhetisch ansprechende Gestaltungselemente
Literatur [1], [12], [18], [19] ,[20], [31], [44]
Fachordner Kunstbauten mit Holz
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3.1 Projektwettbewerbe mit Holzvarianten Leitfaden für den Einbezug von Holzvarianten bei Projektwettbewerben
Ausgangslage
Umsetzung
Variantenstudium im Rahmen des Vorprojekts: Es wird in Aussicht gestellt, dass innerhalb des Vorprojektes - diese Ideen zu vertiefen und nach Möglichkeit in das Bauprojekt umzusetzen sind; - für den Rohbau mindestens eine Variante in Holzbau- oder Holz-Massiv-Mischbauweise untersucht werden muss. Die verschiedenen Varianten sind miteinander zu vergleichen. Neben anderen werden auch ökologische Aspekte gewichtet. Der Variantenentscheid wird zu begründen sein.
Zeitpunkt der Evaluation
Grundlagen
Der Vergleich verschiedener Materialien muss so früh wie möglich, in den Projektphasen Variantenstudium oder Vorprojekt erfolgen. Materialentscheide in fortgeschrittenen Projekten bedeuten unter Umständen eine komplette Überarbeitung des bestehenden Entwurfs.
(Bsp. Kanton Luzern) Kantonales Waldgesetz §29 Holzförderung
Mehr als zwei Drittel des Waldes in der Schweiz sind im Besitz der öffentlichen Hand und der Korporationen. Neben anderen Argumenten, die bei öffentlichen Bauprojekten für den Naturbaustoff Holz sprechen, ist die Be- und Verarbeitung von Holz, speziell in Randregionen, von grosser wirtschaftlicher Bedeutung. Dem nachhaltigen Gedankengut verpflichtet, sollte daher bei öffentlichen Bauprojekten auch immer eine Variante mit Holz als Baustoff und geprüft werden.
Vorgehen Materialentscheide sollen generell begründet werden. Der Einbezug von Holz in die Materialevaluation soll bei geeigneten Objekten im Auftrag oder Projektumfang verankert werden. Die Planer sollen bereits in den Wettbewerbsunterlagen über die Forderung nach einer Begründung zum Materialentscheid informiert werden.
Pflichtenheft In den folgenden Abschnitten werden mögliche ergänzende Angaben (hinterlegt) zu einem Wettbewerbsprogramm für ein Tiefbauprojekt mit Kunstbauten aufgezeigt.
Projektziele Bei der Materialevaluation für das Bauvorhaben soll auch der Werkstoff Holz thematisiert werden. Dabei soll Holz nicht generell gegenüber anderen Materialien bevorzugt, sondern als gleichwertiger Baustoff als Variante in Betracht gezogen werden.
Anforderungen an Anbieter/Planerteam Das Planerteam muss über ausgewiesene Fachkompetenz für Holzkonstruktionen verfügen.
Angaben zum Vergabeverfahren Ergänzungen bei offenem und selektivem Verfahren
Eignungskriterien -
Qualifikation, Erfahrung und Referenzen im Bereich Ingenieurholzbau
Zuschlagskriterien -
Leistungsausweis Planung von Holzbauten Vorschläge für den sinnvollen und wirtschaftlichen Einsatz von Holz für das Objekt
Preisgericht Zur Beurteilungen der Holzvarianten wird ein separater, unabhängiger Experte für die Verwendung von Holz beigezogen
Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen -
Organisationsstruktur des Planungsteams (Projektleitung, Bauingenieur, Holzbauingenieur...) Ausgeführte Referenzobjekte im Ingenieurholzbau Vorschlag für einen sinnvollen und wirtschaftlichen Einsatz von Holz beim Bau des Objekts, in Skizzenform, auf max. zwei A3-Seiten. Die Art der Darstellung ist freigestellt. Die Anforderungen gemäss Grundlagen sind zu berücksichtigen. Situationsbedingte und organisatorische Lösungsvorschläge sind nicht verlangt und nicht gewünscht. Es geht lediglich um eine generelle Aussage, welche die Beurteilung für einen Einsatz von Holz zulässt.
Aufgabenstellung
-
Anwendung von Holz: Die Verarbeitung und Anwendung von Holz im Kanton (...) ist wirtschaftlich bedeutend. Die Bauherrschaft hat sich entschlossen, beim Bauvorhaben der Verwendung von Holz besondere Beachtung zu schenken. Im Rahmen des Wettbewerbs sind vom Verfasser prinzipielle Ideen aufzuzeigen, in welchen Bereichen und in welcher Form er bei der gegebenen Aufgabe der Einsatz des Werk- und Baustoffes Holz in Betracht ziehen will.
Literatur [4], [23]
3.1-Projektwettbewerb
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4.1 Ausschreibung von Planerleistungen für Kunstbauten Leitfaden für die Submission von Bauingenieur-Leistungen mit Einbezug von Holzvarianten
Anforderungen an Anbieter/Planerteam
Umsetzung
Zeitpunkt der Evaluation Der Vergleich verschiedener Materialien muss so früh wie möglich erfolgen. Materialentscheide in fortgeschrittenen Projekten bedeuten oft eine komplette Überarbeitung des bestehenden Entwurfs.
Der Planer oder das Planungsteam muss über ausgewiesene Fachkompetenz für Holzkonstruktionen verfügen.
Angaben zum Vergabeverfahren Ergänzungen bei offenem und selektivem Verfahren
Vorgehen
Eignungskriterien
Materialentscheide sollen generell begründet werden. Die Planer sollen bereits in den Angebotsunterlagen der Planerleistungen über den Einbezug von Holz in die Materialevaluation informiert werden. Der Umfang der betreffenden Leistungen gilt es im Auftrag zu verankern.
-
Pflichtenheft
Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen
In den folgenden Abschnitten werden mögliche ergänzende Angaben (grau hinterlegt) zu den Ausschreibungsunterlagen für Planungsleistungen für ein Tiefbauprojekt aufgezeigt.
-
Projektziele
-
Bei der Materialevaluation für die Kunst- und Wasserbauten muss Holz thematisiert werden. Holz soll nicht generell gegenüber anderen Materialien bevorzugt, sondern als gleichwertiger Baustoff als Variante in Betracht gezogen werden.
Literatur
Qualifikation, Erfahrung und Referenzen im Bereich Ingenieurholzbau
Zuschlagskriterien -
-
Leistungsausweis Planung von Holzbauten Vorschläge für den sinnvollen und wirtschaftlichen Einsatz von Holz für das Objekt Organisationsstruktur des Ingenieurbüros mit Einbezug der externen Stellen Ausgeführte Referenzobjekte vergleichbarer Massivbauten Ausgeführte Referenzobjekte Ingenieurholzbauten
[4], [23]
Aufgabenstellung Anwendung von Holz: Die Verarbeitung und Anwendung von Holz im Kanton (...) ist wirtschaftlich bedeutend. Der Einbezug von Holz in die Evaluation von Baumaterial und als Energieträger ist im Projekt gewünscht. Deshalb hat sich die Bauherrschaft entschlossen, beim Bauvorhaben der Verwendung von Holz Beachtung zu schenken. Im Rahmen des Vorprojekts soll für den Rohbau das optimale Baumaterial evaluiert werden.
Leistungsbeschrieb Spezielle Leistung: (ist pauschal anzubieten)
Variantenstudium im Rahmen des Vorprojekts: Im Rahmen des Vorprojektes für das Tragwerk von Brücken die Wasserbauten die Lärm- und Sichtschutzwände sind Varianten in Holzbau zu untersuchen. Die Varianten in Holz sind mit andern zu vergleichen. Bei der Evaluation sind folgende Faktoren zu gewichten: Logik des Tragwerkes Umsetzen der architektonischen Idee Kosten (durch Anbieter zu leisten: Kostenschätzung) Ökologische Qualität (wird durch den Bauherr untersucht – z.B. nach der Methode von OGIP) Die Beurteilungskriterien sind für jede Variante aufzuzeigen und zu dokumentieren. Dem Bauherrn ist ein mit dem Ingenieur abgesprochener Antrag mit entsprechender Begründung vorzulegen.
4.1 Ausschreibung Planerleistungen KB
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4.2 Ausschreibung Holzbauingenieur für Kunstbauten Leitfaden für die Submission von Holzbauingenieur-Leistungen
Holzbauingenieur-Leistungen
Eignungskriterien
Ausgangslage
Allgemeines
Mit der technischen Entwicklung in der Baubranche ist bei der Planung und Realisierung von Bauten vermehrt Fachwissen gefordert. Neben dem herkömmlichen Bauingenieur ergänzen je nach Objekt verschiedene Fachingenieure/-Planer das Team (Geologe, Verkehrsingenieur, Elektroingenieur etc.). Der moderne Ingenieurholzbau erfordert eine interdisziplinäre Planung und Koordination ab der Planungsstufe Vorprojekt. In Zusammenarbeit mit dem Holzbauingenieur sind ökonomisch, ökologisch und technisch optimierte Projekte realisierbar. [PJ]
Im modernen Holzbau hängen Projektierung und optimale Ausführung stark zusammen. Dies verlangt vom Ingenieur ein sehr detailliertes Fachwissen über die Ausführung. Referenzen vergleichbarer Objekte sind daher unabdingbar beim Angebotsvergleich für Ingenieurleistungen. Weiter ist zu bedenken, dass der Holzbauingenieur die Ideen des Gesamtplaners direkt umsetzt und mit seinen Ideen direkt für die formale, ökonomische und konstruktiv optimale Lösung verantwortlich ist. Die folgende Aufzählung beinhaltet mögliche Punkte zur Auswahl geeigneter Ingenieurbüros.
Leistungsumfang eines Holzbauingenieurs
Fachkompetenz/Fähigkeit der Firma
-
Bestandesaufnahme/Expertisen Materialkonzepte/Machbarkeitsstudie Planung von Materialprüfungen/Entwicklungen Nutzungsvereinbarung und Projektbasis (Holzbau) Brandschutzkonzept Tragwerkskonzept (mit Varianten) Entwicklung von schallschutzoptimierten Konstruktionen und Elementaufbauten Statische und konstruktive Detailentwicklung Bemessung Holztragwerk inkl. Detailstatik Kostenschätzung Holzbau Lastübergabeplan Leistungsverzeichnis Holzbau Technische Kontrolle der Offerten Holzbau Ausführungsplanung für den Holzbau Werkstattplanungen Überwachungs- und Unterhaltsplan Kontrolle und Begleitung der Ausführung Kontrolle von Ausmass und Abrechnung
-
Ausweisen von projektspezifischen Referenzen Organisation/Mitarbeiterstruktur Ausbildung und Praxisbezug der Mitarbeiter Auskünfte von Referenzpersonen Eignungsgespräch
Qualitätsmanagement - Nachweis eines tauglichen QMS mit Zertifizierung oder mit vorhandenem gleichwertigem System
Leistungsfähigkeit/Kapazität - Vergleich des projektbezogenen Umsatzes des Büros mit dem Wert der ausgeschriebenen Leistung - Infrastruktur - Personelle Ressourcen
Zuschlagskriterien/Angebotsbewertung
Grundlagen für ein Angebot
Die objektspezifischen Zuschlagskriterien dienen als Basis zur Ermittlung des günstigsten Angebotes. Sie sind zwingend in den Ausschreibungsunterlagen in ihrer Reihenfolge, mit ihrer Bedeutung, der Gewichtung und der Art der Beurteilung aufzuführen.
Allgemeines
Auswahl möglicher Zuschlagskriterien
Umfassende Grundlagen ermöglichen dem Fachplaner eine genauere Abschätzung seiner Aufwendungen zur Erfüllung seines Leistungsumfanges. Nur mit einem detaillierten Leistungsbeschrieb kann das wirtschaftlich günstigste Angebot eingeholt werden.
Angaben zum Objekt - Name und Anschrift der Auftraggeberin - Objektstandort und Lage m ü. M.
Planbeilagen - Grundrisse, Längs- und Querschnitte, Ansichten M 1:100/200 - Angaben zu speziellen Nutzungen und Nutzlasten - Angaben zur Bauplatzerschliessung - Besondere Forderungen der Bauherrschaft - Idee für Fassadenmaterial zur inneren und äusseren Oberfläche (sofern vorhanden)
Leistungsumfang - Detaillierter Beschrieb der geforderten Leistungen
-
Preis des Angebots Termine Konditionen für Varianten Aufgabenanalyse/Verbesserungsvorschläge Projektbezogenes Qualitätsmanagement Vergleichbare Referenzen Projektabwicklung/Konzept Organisation/Mitarbeiterstruktur Zweckmässigkeit/Funktionalität Zusatzdienstleistungen
Bewertungsverfahren Dienstleistungen erfordern für die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots eine quantifizierte Bewertung (Nutzwertanalyse). Am einfachsten werden für die Kriterien Punktzahlen (Noten) vergeben, mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert und anschliessend addiert. Für alle Kriterien ist die gleiche Notenskala zu verwenden.
Literatur [3], [6], [10], [81]
4.2 Ausschreibung Holzbauingenieur
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4.3 Submission Holzbauleistungen für Kunstbauten Leitfaden zur Ausschreibung
Holzbauleistungen
Eignungskriterien
Ausgangslage
Allgemeines
Standardisierte Elementbauteile sind im Holzbau eher eine Seltenheit. Der Arbeitsaufwand ist im Verhältnis zum Material eher der grössere Anteil des Kalkulationspreises. Nur mit einem detaillierten Leistungsbeschrieb kann das wirtschaftlich günstigste Angebot aus den eingegangenen Offerten auserwählt werden.
Über Eignungskriterien soll nach Möglichkeit eine Vorevaluation der Submittenten erfolgen. Volkswirtschaftlich ist es sinnvoll, je nach Objektgrösse ca. 4 bis 6 gültige Angebote anzustreben.
Grundlagen für ein Angebot
Allgemeines Unfassende Grundlagen ermöglichen dem Unternehmer eine genauere Abschätzung seiner Aufwendungen zur Erfüllung seines Leistungsumfangs. Nur mit einem detaillierten Leistungsbeschrieb kann das wirtschaftlich günstigste Angebot eingeholt werden.
Angaben zur Submission
Angaben zum Objekt Name und Anschrift der Auftraggeberin Genaue Lage des Objekts Zufahrt/Installationsplatz während der Bauphase Terminprogramm
Planbeilagen - Grundrisse, Längs- und Querschnitte, Ansichten M 1:100 - Detailzeichnungen zu wichtigen Bauteilen
Leistungsumfang - Allgemeine Bedingungen zum Angebot - Spezielle (technische) Bedingungen, Verfahrensanweisungen - Detailliertes Leistungsverzeichnis mit Vorausmass (z.B. nach NPK) - Spezielle Forderungen der Bauherrschaft
Optionen Mit Per-Positionen kann Spielraum für vergleichbare Varianten zu einzelnen Bauteilen geschaffen werden.
Produktdeklaration Im Holzbau ist die Palette von Anbietern gleichartiger Produkte sehr gross. Mit der Definition eines eindeutigen Produktstandards kann dem Wettbewerb Rechnung getragen werden, ohne Qualitätseinbussen befürchten zu müssen. Der Unternehmer deklariert das von ihm gewählte Produkt direkt in seinem Angebot. Die gewünschte Qualität ist so frühzeitig steuerbar.
Planungsleistungen Im Gegensatz zu Hochbauten wird bei Kunstbauten die Werkplanung aus organisatorischen Gründen üblicherweise vom Ingenieur erbracht. Eine spezifische Posi– tion für die Werkplanung in der Ausschreibung schafft Transparenz in den Angeboten und ermöglicht es bei kleineren Objekten die Werkplanung an dem Unternehmer zu übertragen.
4.3 Submission Holzbauleistungen
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-
Ausweis von projektspezifischer Reverenzen Organisation/Mitarbeiterstruktur Ausbildung und Erfahrung der Mitarbeiter Auskünfte von Referenzpersonen Eignungsgespräch
Qualitätsmanagement - Nachweis eines tauglichen QMS mit Zertifizierung oder mit vorhandenem gleichwertigem System - Personalstruktur/Lehrlingsausbildung
Leistungsfähigkeit/Kapazität
- Art des Submissionsverfahrens - Bewertungsverfahren, Zuschlagskriterien - Eingabe Ort/Datum -
Fachkompetenz/Fähigkeit Firma
- Vergleich des Werts der ausgeschriebenen Leistung mit projektrelevantem Umsatz eines Büros - Infrastruktur - Personelle Ressourcen
Zuschlagskriterien/Angebotsbewertung Objektspezifische Zuschlagskriterien dienen als Basis zur Ermittlung des günstigsten Angebotes. Sie sind zwingend in den Ausschreibungsunterlagen in ihrer Reihenfolge, mit ihrer Bedeutung, der Gewichtung und der Art der Beurteilung aufzuführen.
Mögliche Zuschlagskriterien -
Preis des Angebots Termine Vollständigkeit aller Angaben zum Angebot Aufgabenanalyse/Verbesserungsvorschläge Projektbezogenes Qualitätsmanagement Vergleichbare Referenzen Organisation/Mitarbeiterstruktur Zusatzdienstleistungen
Bewertungsverfahren Dienstleistungen erfordern für die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots eine quantifizierte Bewertung (Nutzwertanalyse). Am einfachsten werden für die Kriterien Punktzahlen (Noten) vergeben, mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert und anschliessend addiert. Für alle Kriterien ist die gleiche Notenskala zu verwenden.
Unternehmervarianten Unternehmervarianten fördern die Innovation und dienen dazu, das optimale Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Sie sollen jedoch nicht direkt in den Vergleich der Grundangebote einfliessen. In einer getrennten Bewertung kann das favorisierte Grundangebot mit den zusätzlich eingegangenen Varianten verglichen und im Anschluss darüber entschieden werden, ob die Unternehmervariante berücksichtigt wird.
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Anhang zu 4.3: Ergänzungen zu Angebots- und Ausführungsgrundlagen für Kunstbauten Die Ergänzungen können allenfalls auch über das Leistungsverzeichnis in die Angebotsgrundlage einfliessen.
Allgemeine Bedingungen
Witterungsschutz
Grundsätzlich gilt die Norm SIA 118/265 “Allgemeine Bedingungen für Holzbau”.
Der gesamte Witterungsschutz während der Produk– tion, der Zwischenlagerung bis zur Montage der wasserführenden Schicht des Folgeunternehmers ist in die Einheitspreise einzurechnen oder separat auszuweisen. Für den gesamten Witterungsschutz trägt der Holzbauunternehmer die Gesamtverantwortung. Folgemassnahmen, die durch einen unsachgemässen Schutz vor Witterung verursacht werden, trägt der verantwortliche Unternehmer.
Holzqualität Die Vorschriften der Schweizerischen Fachgemeinschaft Holzleimbau (SFH) zur Verleimung und Gütesicherungen von Brettschichtholz und übrigen verleimten Holzprodukten, gelten als verbindlich. BSH und verleimte Produkte aus dem Ausland müssen eine entsprechende Zulassung besitzen. Dem Ingenieur ist im Anschluss an die Zuschlagserteilung eine entsprechende Bestätigung des Leimwerks zuzustellen.
Oberflächenbehandlungen und Imprägnierungen Alle Oberflächenbehandlungen und Imprägnierungen sind nach den Angaben der jeweiligen Produktlieferanten auszuführen. Dabei sind vor der Applikation besonders die Angaben zur maximalen Holzfeuchte und zur Vorbehandlung der Oberflächen (Schleifen, Kantenrunden, etc.) zu berücksichtigen. Alle Malerarbeiten sind durch einen gelernten Maler ausführen zu lassen.
Lieferbedingungen/Transport/ Krananlagen/örtliche Verhältnisse Die Baustelleneinrichtung sieht ohne besondere Angaben keinen Baustellenkran vor. Kosten für Aufzugsmittel wie Auto- oder Lastwagenkran sind in die Einheitspreise einzurechnen oder gesondert auszuweisen. Mit der Abgabe des Angebots bestätigt der Unternehmer, sich über die örtliche Situation betreffend Zufahrt mit Grosselementen und Autokran sowie über die Platzverhältnisse am Bauplatz informiert und eventuelle Erschwernisse in seine Kalkulation eingerechnet zu haben. Zusatzkosten betreffs örtlicher Erschwernisse werden nicht akzeptiert. Gerüstarbeiten bis H = 3,0 m werden nicht speziell vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen. Höhere Gerüste werden bauseits gestellt oder speziell vergütet.
Transport/Montage In die Einheitspreise sind weiter einzurechnen: - Herstellung, Lieferung und Montage der beschriebenen Leistungen - Einmessen und Anzeichnen der Bauteile und der Verkleidung inkl. allfälliger notwendiger Höhenfixpunkte - Alle transport- und montagebedingte Einlagen - Transport und Entladung der Bauteile ab Transportmittel inkl. Zwischentransport von der Abladestelle bis zum Einbauort und allfälliger vom Unternehmer angeordneter Zwischendeponien - Herstellung, Montage und Entfernen von Transportund Montageeinrichtungen
4.3 Submission Holzbauleistungen
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5.1 Projektablauf bei Kunstbauten aus Holz Leitfaden zur umfassenden Planung und effizienten Ausführung
Projektierung
Ausführung
Projektablauf
Qualitätssicherung durch detaillierte Planung
Öffentliche Bauprojekte für Kunstbauten unterscheiden sich in ihrem Ablauf und der Projektorganisation von Hochbauprojekten. Holzbauunternehmungen sind in der Regel mit den Abläufen bei Kunstbauten weniger vertraut. Ein optimierter Ablauf ist im Anhang dieses Merkblatts dargestellt.
Konstruktive Änderungen auf der Baustelle sind teuer und in der Regel von geringerer Qualität als Massnahmen im Werk. In der Bauprojektphase lassen sich Konzepte leichter überarbeiten, um Schnittstellen einfacher zu gestalten. Einfache Schnittstellen erleichtern eine hohe Qualität bei der Ausführung.
Objektversicherung
Vorfertigung
Im Gegensatz zu Gebäuden werden Kunstbauten (mit Ausnahme gedeckter Holzbrücken) nicht automatisch durch die zuständige Gebäudeversicherung erfasst und versichert. In verschiedenen Kantonen kann jedoch auf freiwilliger Basis eine Sachversicherung abgeschlossen werden. Die Sachlage ist vor der Projektierung abzuklären. In der Nutzungsvereinbarung soll festgehalten werden, ob und wieweit die Absicht einer Versicherung besteht. Über ein ganzheitliches Brandschutzkonzept ab Vorprojekt werden bauliche und technische Massnahmen zusammen mit der Versicherung ausgearbeitet. Diese Massnahmen wirken sich direkt auf die Beurteilung für die Prämienfestlegung aus. Aus verschiedenen Gründen kann die Gebäudeversicherung das Begehren um eine freiwillige Versicherung auch ablehnen. (z.B. offene Holzbrücken). Im Kanton Luzern läuft ab dem Zeitpunkt der Deckungszusage automatisch eine Bauversicherung. In andern Kantonen muss diese jedoch vorgängig durch den Bauherrn aktiviert werden.
Bei der Produktion moderner Holzbauten werden tragende und gestalterische Elemente bereits im Werk so weit als sinnvoll vorgefertigt. In den Werkhallen herrschen kontrollierbare klimatische Bedingungen, und die Infrastruktur zur Bearbeitung ist besser. Der Schritt zur Vorfertigung im Werk spart Zeit in der Rohbauphase und eventuell auch Kosten durch eine kürzere Bauzeit.
Holzschutzkonzept Ein ausreichender Holzschutz ist eine wichtige Voraussetzung für die Dauerhaftigkeit eines Bauwerks. Kritische Bereiche sollen unter Anforderungen an Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit und Unterhalt direkt in die Projektbasis mit einfliessen. Das Konzept umfasst die konstruktiven, die chemischen wie auch die Kontroll- und Unterhaltsmassnahmen.
Computergestützte Planung Zeitliche Vorgaben, Komplexität und Produktionsoptimierung verstärken die Forderung nach einer computergestützten Planung. Bei komplexen Holzbauten kommen vermehrt 3D-orientierte Programme zur Anwendung. Dabei fliessen Informationen zu Geometrie, Material und Bearbeitungen der Bauteile direkt in die Daten mit ein. 2D-Pläne, Daten für die maschinelle Fertigung, Massenauszüge oder Visualisierungen können daraus generiert werden. Je nach Objekt und Infrastruktur des Holzbauunternehmens führt es die Werkplanung selber aus oder kauft diese extern ein.
Submission Als Besonderheit bei öffentlichen Projekten für Kunstbauten wird die Ausführungsplanung meistens vor der Submission (Unternehmer) durchgeführt. Das jeweilige Vorgehen ist spätestens in der Phase des Bauprojekts mit der Bauherrschaft festzulegen. 5.1 Projektablauf bei Kunstbauten
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Witterung als Schlüsselfaktor der Qualität Holzbauten in der Rohbauphase sind in der Regel empfindlich auf Witterungseinflüsse. Witterungsunabhängige Produktionsvorgaben, aber auch witterungsunempfindliche Ausführungsdetails oder Baumethoden und kurze Montagezeiten schaffen Abhilfe. Eine gute Vorbereitung vermindert Schäden und Zusatzkosten bei extremen Witterungsperioden. Ein grosszügigeres Zeitfenster der Montage ermöglicht Rücksichtnahme auf die Natur, was sich positiv auf die Qualität des gesamten Objekts auswirkt.
Eignungsnachweise und Materialprüfungen Die Holzklassierung nach visueller Sortierung gemäss SIA 265/1 geschieht beim Lieferanten und Verarbeiter. Die Klassierung nach maschineller Sortierung geschieht bei spezialisierten Werken nach EN-Normen. Bei einer Bemessung auf Grund von Versuchen (SIA 265/1) sind die Kriterien jeweils speziell zu bestimmen.
Kontrolle der Ausführung Mit einer geplanten Kontrolle bei Produktion und Montage werden technische Schwachstellen besser erfasst und können rechtzeitig behoben werden. Ein vorgängig erstellter Prüfplan für den Holzbau weist auf die richtigen Zeitpunkte der Kontrollen hin. Diese sollen gemeinsam vom Holzbauunternehmer und vom Fachplaner oder einer beauftragten Stelle durchgeführt werden.
Zahlungsplan und Abrechnung der Leistungen Die Bauherrschaft und der Unternehmer einigen sich im Idealfall vor Vertragsunterzeichnung auf einen Zahlungsplan. Lieferscheine und Werkstattbesichtigungen dienen dabei als Bestätigung für die erbrachten Leistungen. Die Schlussabrechnung erfolgt in der Regel nach der technischen Vorabnahme des Werks durch die Oberbauleitung.
Literatur [24], [35], [36], [40], [95], [98], [100], [104], [105], [109], [112], [114], [117]
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Holzbauunternehmer
Brandschutzbehörde
Holzbauingenieur
Tiefbauingenieur
Bauleitung
Projektverfasser
Beteiligte Stellen:
Verantwortlich * Genehmigungsstelle X Beteiligt (X) Evtl. beteiligt
Vertreter Bauherrschaft
Projektphasen
Anhang zu 5.1: Planungsablauf Standardprojekt für Kunstbauten aus Holz
VB PV BL TI HI GV HB Vorbereitung
Projektinitialisierung/Antrag
*
*
Vorbereitungsarbeiten Freigabe der Phase
Beschaffung Planerleistungen Submission Planung Vertrag Planung Freigabe der Phase
X
X
X
X
X
X X X X X
X
X X X X
Vorstudien X X
X (X) *
X *
*
X X X
Übergabe Projektierungsunterlagen Machbarkeitsstudie Holzvariante Orientierung Grundeigentümer Geländeaufnahmen Variantenstudium Vorabklärung Brandschutzbehörde Erstellen der Nutzungsvereinbarung Entwurf Projektbasis Kostenschätzung Korrex (Zirkulation) Projektierung
Variantenwahl Freigabe der Phase
X
Vorprojekt Überprüfung der Projektierungsunterlagen Festlegung Informationsfluss Nutzungsvereinbarung und Projektbasis aktualisieren
X
X
X
*
X X X X
X
X X
X
X
X X X
Tragwerkskonzept erarbeiten Architektonische Gestaltung mit einbeziehen Vorstatik, Vorbemessung Vorschlag geotechnischer Untersuchungen
Prov. Lastübergabeplan erstellen Übersichtsplan (Zirkulationsexemplar)
Bereinigung Vorprojekt, Detailkatalog erstellen
*
Brandschutzkonzept bereinigen Entwurf Überwachungs- und Unterhaltsplan Orientierung Werkleitungseigentümer Orientierung Gemeinde Freigabe der Phase
5.1 Projektablauf bei Kunstbauten
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X
*
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VB PV BL TI HI GV HB
Bauprojekt
Überprüfung der Projektierungsunterlagen Nutzungsvereinbarung und Projektbasis aktualisieren
*
Nutzungsvereinbarung genehmigen lassen Definitives Brandschutzkonzept erstellen Bauvorgänge, Bauzustände festlegen
X
Projektierung
Landerwerbsplan Technischer Bericht, Terminplan Kostenvoranschlag Generelle statische Berechnung des Tragsystems, inkl. Details und Materialisierung - Primär- und Sekundärtragwerk - Gesamtaussteifung - Widerlager Erstellen von Übersichts- und Detailplänen (Zirkulationsexemplar)
Kontrollplan Produktion und Montage erstellen Bereinigung Genehmigungsexemplar Zirkulation Genehmigungsexemplar (Zirkulationsstempel) Beschaffung Landerwerb Freigabe der Phase
X
X
X *
X X
X X
X
X
X X
X X
X
X X X
X X X
*
BewilligungsVerfahren
Bewilligungsverfahren, Auflageprojekt Aussteckung im Gelände für Planauflage Einsprachekontrolle Planergänzungen auf Grund von Verhandlungen Projektgenehmigung (Regierungsrat) Freigabe der Phase
X X X
*
Vorbereitung der Ausführung
Ausführungsprojekt
Pflichtenheft, Ausschreibungsunterlagen
Örtliche Bauleitung
Pflichtenheft, Ausschreibungsunterlagen
Beschaffung Oberbauleitung
Pflichtenheft, Ausschreibungsunterlagen
Landerwerb
Landerwerbsverhandlungen
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VB PV BL TI HI GV HB
Ausführungsprojekt X X *
Startsitzung Ergänzung, Überarbeitung Bauprojekt Bestätigung Nutzugsvereinbarung Definitive Projektbasis erstellen Ausführungsstatik: - Ergänzung der Positionspläne - Erstellen der Detailstatik - Erstellen der Detailnachweise - Erstellen von definitiven Lastübergabeplänen Detailbearbeitung: - Konstruktions-, Werkpläne Holz/Beton/Stahl - Bewehrungspläne - Montagepläne inkl. Konzept Witterungsschutz - Pläne für Hilfskonstruktionen - Kontroll- und Unterhaltsplan Absteckungspläne, Prüfplan
X
X
X
X
X
Geologische Unterlagen
X
*
Werkleitungsunterlagen Zirkulation Korrex (Zirkulationsexemplare) Vorbereitung der Ausführung
X X
X X
(X) X
Freigabe Ausführungsprojekt
X
X
X
X X
X X (X)
Ausschreibung und Offertvergleich (Bau) X
Startsitzung Konstruktionszeichnungen für Submission bereitstellen Ausarbeitung, Merkblätter, Spezielle Bedingungen zum Leistungsverzeichnis Ausschreibung nach NPK erstellen für: - Ingenieurholzbau - Verkleidungen/Fassade Ausschreibung nach NPK erstellen für: - Tiefbauarbeiten - Wasserbauarbeiten Ausarbeitung Eignungs- und Zuschlagskriterien für Submittenten Evtl. Vorevaluation Submittenten Arbeitsbesprechung Öffentliche Ausschreibung
X
X
X
X
X
X
X
X X *
X X X X
X X X X
X
X
X
X X X
Offerteingabe Offertöffnung Rechnerische Kontrolle der Angebote Technische Kontrolle der Angebote Vergabegespräche Angebotsbeurteilung, Vergebungsantrag Zuschlagserteilung
X
X X X X
X X X X
Versand der Unterlagen Offertstellung
X X X
Vorsorgliche Beweisaufnahme, Messungen Startsitzung Beweisaufnahme durchführen (vom Amtsgericht beauftragter Ingenieur)
5.1 Projektablauf bei Kunstbauten
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VB PV BL TI HI GV HB
Bauausführung (Unternehmerprogramm) Startsitzung Terminplanung Werkstatt- und Baustellenkontrollen Zahlungsplan Unternehmer Ausführung
Werkverträge Orientierung Grundeigentümer Checklisten für Ausführung ergänzen Baubeginn Bauausführung Technische Vorabnahme
X X X
X X X X
X X X
X X
X X
X
X X
X
X
X
X
X
X X
X X
X X
X X
X
X
X
X
X
X
X
X
X X
Abnahme Abnahme (Schlussabnahme) Garantieabnahme (Schlussabnahme)
X X
Projektabschluss Abschluss
Nachführen der Unterlagen
X X X
*
Dokumentation Bauwerksakten Schlussrechnung, Schlussprüfung Aktenübergabe an Unterhaltsleiter (vif) Schlussbericht Freigabe der Phase
Nutzung
Betrieblicher Unterhalt Bewirtschaftung und Erhaltung gemäss Unterhaltsplan
Baulicher Unterhalt
Überwachung gemäss Überwachungsplan
X
Rückbau
Rückbau und Entsorgung gemäss Konzept
5.1 Projektablauf bei Kunstbauten
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5.2 Qualitätsmanagement bei Kunstbauten aus Holz Leitfaden zur Evaluation von Instrumenten
Ausgangslage
Ausführung
Der modere Holzbau bietet ein enormes Spektrum von Möglichkeiten für den verantwortlichen Planer. Die Ausführung von Kunstbauten stellt hohe Ansprüche an Planer und Ausführende. Gemäss Norm SIA 260 Ziff. 0.2.2 müssen geeignete Qualitätssicherungsmassnahmen während der Projektierung, Ausführung, Nutzung und Erhaltung von Tragwerken vorgesehen und ergriffen werden. Dabei sollen in Verhältnismässigkeit zum Objekt frühzeitig die richtigen Massnahmen eingeplant werden.
Produktion in der Werkstatt
Projektierung
Nutzungsvereinbarung und Projektbasis Die Dokumente sind wie bei konventionellen Bauten auch für Holzbauten zu erstellen.
Eine Werkstattbesichtigung beim Holzbauer gibt den Planern und der Bauherrschaft einen Einblick in die Vorfertigung. Sie erlaubt eine Überprüfung der eingesetzten Materialqualitäten und der vorhandenen Produktionsbedingungen.
Logistikkonzept Vom Unternehmer sollte ein Logistikkonzept verlangt werden. Daraus ist ersichtlich, welche Bauteile mit welchen Mitteln wann verschoben werden und mit welchen Mitteln die Bauteile vor Witterung geschützt werden.
Abnahme
Die Pläne zur Überwachung und zum Unterhalt des Bauwerks sollen bereits in der Projektierungsphase ausgearbeitet werden. Sie geben Aufschluss über den zu erwartenden Aufwand für den Unterhalt und beeinflussen die Entscheide zur Systemwahl.
Direkt nach wichtigen Bauabläufen, unter Umständen bereits während der Vorfertigung im Werk, sollten Vorabnahmen durchgeführt werden. Bei der technischen Vorabnahme können das Projektierungsteam und der ausführende Unternehmer gemeinsam ausstehende Arbeiten und Schwachpunkte erfassen und die notwendigen Massnahmen einleiten.
Kontroll- und Prüfplan für die Ausführung
Abschluss
Mit der Ausarbeitung eines Kontroll- und Prüfplans werden die wesentlichen Punkte in Planung und Ausführung erfasst und sind einfach zu kommunizieren. Rechtzeitig geplante Kontrollen erlauben einfachere Korrekturen bei Abweichungen von den Vorgaben.
Dokumentation
Überwachungs- und Unterhaltsplan
Bauherrenberater Mit der Wahl der Holzbauweise entsteht beim Bauherrn möglicherweise der Wunsch nach einer unabhängigen Begutachtung durch einen Experten. In Absprache mit den Projektverantwortlichen kann ein unabhängiger Experte hinzugezogen werden. Er übernimmt dabei die Funktion einer definierten, objektiven Kontrolle der System- und Tragwerkplanung. Er berät die Planer bei Systemevaluationen. Mit einem Bericht zum Bauprojekt soll er auf wichtige Punkte im Ausführungsprojekt und bei der Ausführung, aber auch beim Qualitätsmanagement hinweisen.
Für eine vollständige Dokumentation sollten dem Bauherrn folgende Unterlagen abgegeben werden: - Bereinigte Ausführungspläne und Detailkatalog - Nutzungsvereinbahrung - Überwachungs- und Unterhaltsplan - Projektbasis (nur auf besonderen Wunsch) - Garantiescheine - Handwerkerverzeichnis - Mess- und Abnahme- + Übergabeprotokolle
Signalisation Der Tragwerkplaner ist grundsätzlich verantwortlich für das Anbringen der vorgesehenen Signalisation, der korrekten Beschriftung und für die geplanten baulichen Massnahmen wie Abschrankungen, Polder etc.
Nutzung
Prüfstatik
Überwachung und Unterhalt
Bei besonderen Objekten empfiehlt sich, eine externe Überprüfung der statischen Annahmen und Berechnungen vornehmen zu lassen. Bei einer frühzeitigen Einbindung eines Prüfingenieurs besteht eine zusätzliche Möglichkeit der Kosteneinsparung durch Optimierung. Die Kosten der Prüfung werden üblicherweise getrennt verrechnet. Es gilt zu beachten, dass das Hinzuziehen eines Prüfingenieurs den projektierenden Ingenieur nicht aus seiner Verantwortung entlässt.
Überwachungs- und Unterhaltsarbeiten sollten im Rahmen eines Plans systematisch geregelt und kommuniziert werden.
Instandhaltung Die Erneuerung von Bauteilen und Behandlungen sollte immer systematisch realisiert und gemäss Überwachungs- und Unterhaltsplan protokolliert werden.
Rückbau Vor Beginn der Demontage sollte an Hand vorhandener Unterlagen und Erkenntnisse ein Konzept zur Trennung und umweltgerechten Entsorgung oder Wiederverwertung ausgearbeitet werden.
Literatur [12], [35], [81], [82], [89], [96], [100], [103], [104], [105], [112], [114], [117] 5.2 Qualitätsmanagement
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5.3 Nutzungsvereinbarung für Kunstbauten aus Holz Leitfaden zum Verfassen einer Nutzungsvereinbarung; Beispiel siehe Ziff. 9.5.1
Allgemeines
Aufbau und Inhalt der Nutzungsvereinbarung
Definition
Zusammengefasst aus Vorschlag [10]
Gemäss Ziff.2.2.1 der Norm SIA 260 ist die Nutzungsvereinbarung auf Grund eines Dialogs zwischen Bauherrschaft und Projektverfassenden zu erstellen. Die Vereinbarung soll dem Tragwerkplaner als Grundlage für die Projektausarbeitung dienen.
1 Allgemeine Ziele für die Nutzung
Inhalt - Die Nutzungs- und Schutzziele der Bauherrschaft sowie die grundlegenden Bedingungen, Anforderungen und Vorschriften für die Projektierung, Ausführung und Nutzung des Bauwerks sind in einer für die Bauherrschaft verständlichen Sprache festzuhalten. - Grundsätzlich sind alle Entscheidungen festzuhalten, die von den Projektverfassenden nicht allein verantwortet werden können.
Vorgehen Bereits im Rahmen des Vorprojekts soll eine erste Nutzungsvereinbarung erstellt werden. Bei jedem Übergang zu einer weiteren Projektierungsphase muss sie überprüft und allenfalls ergänzt werden. Änderungen im Bau- oder Ausführungsprojekt sollten soweit wie möglich vermieden werden.
Generelle Aspekte Eine genaue Definition der Nutzung und möglicher Nutzungsänderungen ist für die Wahl des Tragwerkkonzepts bestimmend. Sie dient dem Planer zur Entwicklung der optimalen Konstruktion, mit Blick auf die gesamte Nutzungsdauer des Objekts.
Holzbaurelevante Aspekte Mit der gegenseitig unterzeichneten Nutzungsvereinbarung wird der Bauherrschaft die Sicherheit gegeben, dass die festgehaltenen Punkte bezüglich Tragsicherheit und Gebrauchstauglichkeit effektiv erreicht werden. Holzbauten verleiten die Bauherrschaft oft dazu, ohne grosse Rücksprachen mit den Projektverfassern Änderungen an der Konstruktion vorzunehmen. Mit einer verständlichen Nutzungsvereinbarung muss die Bauherrschaft hinsichtlich der Bedeutung von Nutzungs- und Tragwerksänderungen sensibilisiert werden.
Formbezogene Aspekte Die Schweizer Tragwerksnormen haben einen grundsätzlichen, jedoch nicht zwingenden Charakter. Dem erfahrenen Ingenieur ist es gestattet, in Vereinbarung mit der Bauherrschaft Abweichungen gegenüber der Norm vorzunehmen, wenn diese durch Theorie oder Versuche ausreichend begründet werden oder wenn neue Entwicklungen und Erkenntnisse dies rechtfertigen. Solche Abweichungen zur Norm müssen in der Nutzungsvereinbarung nachvollziehbar dokumentiert sein.
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Kurzer Beschrieb des Objekts mit: - Von der Bauherrschaft gewünschten Nutzung - Erschliessung - Möglichen Erweiterungen der Nutzung - Zeichnungen (Grundrisse und Schnitte) zur Projekterklärung
1.2 Geplante Nutzungsdauer Richtwerte (gelten für Massiv- und für Holzbauten!): - Temporäres Tragwerk bis 10 Jahre - Austauschbare Bauteile wie Beläge, Verkleidungen, Eindeckung etc. bis 25 Jahre - Tragwerk bis 50 Jahre
1.3 Ergänzende Festlegung zur Nutzung Festlegungen je Nutzungseinheit: - Nutzlasten je Nutzungseinheit - Besondere Anforderungen (Schwingungen, etc.)
2 Umfeld- und Drittanforderungen Spezielle Anforderungen während der Projektausführung bezüglich Bauzonen, Immissionszonen, Gewässerschutzzonen oder Gefährdungszonen
3 Bedürfnisse des Betriebs und des Unterhalts
Bedeutung
5.3 Nutzungsvereinbarung
1.1 Projektbeschrieb und vorgesehene Nutzung
Festlegungen je Nutzungseinheit: - Wasserdichtigkeit, Entwässerung, chem. Schutz - Verschleissfestigkeit - Akustik, Lärmschutz - Detailangaben zur Ausführung resp. Auswechselbarkeit
4 Besondere Vorgaben der Bauherrschaft - Formales Daherkommen, Ästhetik, etc. - Materialwahl - Bauzeit und Termine
5 Schutzziele und Sonderrisiken -
Brand (Verweis auf Brandschutzkonzept) Erdbebensicherheit, Überschwemmung etc. Vandalismus Akzeptierte Risiken
6 Normbezogene Bestimmungen - Vermerk auf spezielle Bestimmungen und Reduktionsbeiwerte, die von der Norm als Spielraum vorgegeben und ausgenutzt werden - Abweichungen von der Norm
7 Grundlagen Protokolle, Pläne, Berichte etc.
8 Unterschriften - Bauherrschaft - Projektverantwortlicher Ingenieur/Architekt - Projektverfasser
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Anhang zu 5.3: Besondere Vorgaben der Bauherrschaft Mögliche Vorgaben für die Materialwahl.
Holzqualität Mit Ausnahme von untergeordneten Bauteilen und Objekten sollen vergütete Holzwerkstoffe (Brettschichtholz, Rahmenholz, Plattenprodukte etc.) gegenüber Schnittholz für tragende Teile bevorzugt werden, um eine gleichmässige Materialqualität und geringere Holzfeuchte zu erzielen. Verleimte Produkte müssen entsprechend den Richtlinien zur Fertigung von BSH bzw. der Schweizerischen Fachgemeinschaft Holzleimbau SFH in der Produktion einer Gütesicherung unterzogen werden. Ausländische Produkte müssen über eine entsprechende Zulassung verfügen.
Holzherkunft Mit einem Herkunftsnachweis soll der Ursprung des Rohmaterials dokumentiert werden. Bei Vorweisen eines Labels wie Q-, FSC- oder PEFC-Label entfällt ein weiterer Nachweis.
Konstruktiver Holzschutz Statisch beanspruchte Teile sind grundsätzlich vor direkter Witterung zu schützen und von Verschleissschichten loszulösen. Mit einer möglichst guten Luftumspülung aller Bauteile soll das Verdunsten von Tauund Spritzwasser begünstigt werden. In Ausnahmefällen kann bei druckimprägnierten Bauteilen auf eine zusätzliche Verkleidung verzichtet werden. Als Grundsatz soll kein stehendes Wasser auf Verkleidung und Konstruktion liegen bleiben. Abdeckbretter, Verkleidungen etc. sollen ein Gefälle von mind. 5 bis 10% aufweisen, und über Wassernasen soll ein kontrolliertes Abtropfen sichergestellt werden.
Chemischer Holzschutz Beim chemischen Holzschutz gilt die Devise “So wenig wie möglich, so viel als nötig”. Dem Auswaschen ist durch die Wahl entsprechender Produkte vorzubeugen. Bei der Anwendung an Kunstbauten über Gewässern ist besondere Vorsicht geboten.
Klebstoffverbindungen In der Regel sind nur Klebstoffe mit Eignung für die Feuchteklasse 3 (SIA 265) zu verwenden. Für Verbindungen geeignet sind die Klebstofftypen PF, RF, RPF, PUR, EP (Tab. 35, SIA 265). Baustellenverleimungen mit statischer Beanspruchung sind möglichst zu vermeiden oder nur unter witterungskontrollierbaren Bedingungen und unter Aufsicht durchzuführen.
Fahrbahnplatten Bei der konstruktiven Ausbildung von Fahrbahnplatten ist auf eine durchlaufend gleichmässige Steifigkeit der Oberfläche zu achten, um der Rissbildung im Belag vorzubeugen. Montagestössen ist besondere Beachtung zu schenken, sie sollen eine möglichst geringe Schwächung der Plattensteifigkeit darstellen.
Literatur [10], [35], [Bsp. 9.5.1]
5.3 Nutzungsvereinbarung
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5.4 Projektbasis für Kunstbauten aus Holz Leitfaden zur Erstellung; Beispiel siehe Ziff. 9.5.2
Allgemeines
Bedeutung
Definition
Generelle Aspekte
Sie ist die Umsetzung der Nutzungsvereinbarungen in Fachsprache und dient als Grundlage für die statischen Berechnungen und die Bemessung der Bauteile.
Die Projektbasis ist für den Tragwerkplaner für das systematische Vorgehen wie auch für die Dokumentation des Bauwerks von qualitativer Bedeutung. Die Dokumentation vereinfacht massgebend eine Beurteilung des Bauwerks durch weitere Fachleute. Aus der Projektbasis gehen die Angaben für den Kontrollplan für die Ausführung und den Überwachungsund Unterhaltsplan hervor.
Form Sie wird in technischer Fachsprache abgefasst und zusammen mit den Bauakten durch den Fachingenieur archiviert.
Vorgehen Der projektverantwortliche Ingenieur erstellt die Projektbasis im Vorprojekt. Sie soll jedoch mit zunehmender Projektentwicklung im Bau- und Ausführungsprojekt sukzessive ergänzt werden. Je nach Objekt und Bauweise macht es Sinn, die verschiedenen Planungssparten getrennt zu bearbeiten oder in einem Dokument zusammenzufassen.
Umfang gemäss Norm SIA 260 Der Umfang und der Inhalt sind auf die Bedeutung und die Gefährdung des Bauwerks sowie auf dessen Risiken für die Umwelt abzustimmen. - Gewähltes Tragsystem - Aussagen zu den wichtigsten Aussagen, Baustoffeigenschaften und Konstruktionsdetails - Hinweise zum vorgesehenen Bauverfahren
Projektbasis
-
Die Gebrauchstauglichkeit und die Dauerhaftigkeit spielen neben der Tragsicherheit im Holzbau eine besondere Rolle. Das systematische Aufführen der unter Umständen statisch nicht relevanten Gefährdungsbilder wie Feuchte-, Lärm-, Korrosionsschutz etc. erlaubt einen umfassenden Massnahmenkatalog, der für die Qualitätssicherung bei der Ausführung und bei Unterhalt und Instandhaltung von grosser Bedeutung ist.
Aufbau Vorschlag in Anlehnung an [10]
1 Allgemeines
Tragwerkkonzept
-
Holzbaurelevante Aspekte
Geplante Nutzungsdauer Betrachtete Nutzungszustände Betrachtete Gefährdungsbilder Anforderungen an Tragsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit Die zu deren Gewährleistung vorgesehenen Massnahmen, Verantwortlichkeiten, Abläufe, Kontrollen und Korrekturmechanismen Angenommene Baugrundverhältnisse Wesentliche Annahmen für die Tragwerk- und Berechnungsmodelle Akzeptierte Risiken Weitere projektrelevante Bedingungen
- Sinn, Zweck, Aktualisierung - Umfang, Aufteilung nach Planungsbereichen
2 Grundlagen - Normen, Richtlinien, Zulassungen - Projektspezifische Unterlagen etc.
3 Tragwerkkonzept -
Gewähltes Tragsystem Wichtigste Abmessungen Bauteile Baustoffeigenschaften Hinweise zum vorgesehenen Bauverfahren Evtl. einzelne Konstruktionsdetails
4 Ständige Einwirkungen 5 Tragsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit 6 Akzeptierte Risiken 7 Weitere projektrelevante Bedingungen - Nutzungsvereinbarung
8 Unterschriften - Nur Projektverfasser - Evtl. weiterer Fachingenieur
Literatur [10], [35], [Bsp. 9.5.2]
5.4 Projektbasis
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5.5 Kontroll- und Prüfplan für Kunstbauten aus Holz Leitfaden zur Erstellung
Allgemeines
Umsetzung
Definition
Generell sollte zwischen Kontrollen bei der Planung, der Produktion in der Werkstatt und auf der Baustelle unterschieden werden. Die Kontrollen sind so mehrstufig, und Abnahmen auf der Baustelle können einfacher durchgeführt werden. Bei guter Zusammenarbeit entwickelt sich daraus ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess. Die Erkenntnisse können in neue Projekte von Beginn weg einfliessen.
Der Kontrollplan ist Bestandteil des Bauprojekts und wird auf Grund der Projektbestandteile und der Risikoanalyse erstellt. Im Ausführungsprojekt wird der Kontrollplan zum Prüfplan weiter bearbeitet.
Form Bewährt hat sich ein Dokument in Tabellenform mit Gliederung nach Abläufen und Bauteilen. Wenn die Abläufe bekannt sind, kann bereits im Bauprojekt in der ausführlicheren Form eines Prüfplans gearbeitet werden. Das Dokument sollte in der Bauprojektphase erstellt und den Submissionsunterlagen zur Ausführung beigelegt werden.
-
Arbeitssicherheit Termine Protokollierung der Kontrollen und Anweisungen
2 Werkstattplanung
Umfang Je nach Komplexität und Bedeutung des Bauwerks ist das Dokument mehr oder weniger ausführlich zu gestalten. Standardisierte Punkte können im Rahmen der Selbstkontrolle der Unternehmen kurz gehalten werden.
Bedeutung
Generelle Aspekte Eine geplante Qualitätskontrolle vereinfacht frühzeitiges Reagieren bei Fehlern und fehlerhaften Entwicklungen. Im Bauwesen mit seinen komplexen und interdisziplinären Abläufen haben Kontrollmechanismen einen ausserordentlich bedeutenden Einfluss auf das Endprodukt. Rechtzeitige Kontrollen haben gleichzeitig den Nebeneffekt, dass Leerläufe, Zeitverzögerungen und Folgekosten reduziert werden können.
-
Schnittstellen/Toleranzen Detailausbildung Dimensionierung Materialisierung Brandschutztechnische Massnahmen Montagekonzept Witterungsschutz Generelle Kontrolle der Werkstattpläne …
3 Produktion -
Produktionsbedingungen Material, Baustoffqualitäten, Holzfeuchtigkeit Bearbeitungen Oberflächenbehandlungen Bearbeitungen durch Subunternehmer …
4 Montage
Holzbaurelevante Aspekte Im modernen Holzsystembau sind die Abläufe in sich, aber auch die Abläufe zwischen den Gewerken, anders als im konventionellen Massivbau. Durch die Vorfertigung im Werk sollten die Kontrollen bereits in der Vorbereitungsphase zur Ausführungsphase beginnen. So sind zum Beispiel die Werkpläne möglichst früh, vor Produktionsbeginn, und die Bauteile vor der Montage zu kontrollieren. Gemeinsam organisierte Werkstattkontrollen bieten die Möglichkeit, die Vorgänge der Bauherrschaft und den übrigen Planern genauer zu erläutern.
Rückkopplungseffekt Mit dem Einbeziehen des Kontrollplans in die Phasen des Bauprojekts, der Ausschreibung und der Ausführungsplanung werden alle Beteiligten frühzeitig für die Qualitätssicherung sensibilisiert. Zusätzliche Überlegungen werden angestellt, was eine weitere Optimierung zur Folge hat. Bei Kontrollgängen können kritische Punkte besprochen werden. Verbesserungsvorschläge können in andere Projekte einfliessen.
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Vorschlag [PJ]
1 Allgemeines
Vorgehen
5.5 Kontroll- & Prüfplan
Aufbau
-
Witterungsbedingungen Temporärer Witterungsschutz Dämmungen und Dichtheit Verankerungen und Befestigungen Brandschutztechnische Massnahmen Überhöhungen und Toleranzen …
5 Abnahme -
Arbeitsstand Dämmungen und Dichtheit Verankerungen und Befestigungen Sicherheitsmassnahmen Massgenauigkeiten, Überhöhungen Brandschutztechnische Massnahmen Übergänge zu anderen Bauteilen Oberflächenbehandlungen Verkleidungen …
Literatur [35], [40], [104], [105], [113], [117], [Bsp. 9.5.4], [Bsp. 9.5.5]
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5.6 Überwachungs- und Unterhaltsplanung für Kunstbauten aus Holz Leitfaden zur Erstellung
Inspektion
Überwachungs- und Unterhaltsplan
Definition Der Überwachungs- und Unterhaltsplan ist ein Instrument zur Überprüfung der Tragsicherheit und Gebrauchstauglichkeit für die Zeit der Nutzung.
Umfang Je nach Bedeutung des Bauwerks, der Bauart, seiner Nutzung sowie der Art des Bauherrn ist das Dokument mehr oder weniger ausführlich zu gestalten. Bei Kunstbauten sollte eine objektspezifische Inspektionscheckliste ausgearbeitet werden.
Vorgehen Der erste Entwurf sollte im Laufe des Bauprojekts erarbeitet werden. Die definitive Fassung ist nach Abschluss der Kontrollen zur Ausführung dem Bauherrn zu übergeben.
Grundsätze und Ziele der Erhaltung Kunstbauten sollten über die gesamte Nutzungsdauer in regelmässigen Abständen auf Funktion und Zustand überprüft, technisch und wirtschaftlich in Stand gehalten und wenn erforderlich in Stand gesetzt werden.
Ziele der Planung von Erhaltungsmassnahmen - Erhaltung der Bausubstanz - Gewährleistung einer ausreichenden Tragsicherheit - Wahrung und Wiederherstellung von Gebrauchstauglichkeit und Aussehen - Gesamtwirtschaftliche Instandhaltung und Instandsetzung über die ganze Nutzungsdauer - Reduktion von Sofortmassnahmen - Überprüfung der vorgesehenen Nutzung
Holzbaurelevante Aspekte Grundsätzlich ist zwischen funktionserhaltenden und ästhetischen Massnahmen zu unterscheiden. Bei Behandlungen kann es sinnvoll sein, die Erneuerung von Anstrichen in der Anfangsphase in relativ kurzen Zeitabschnitten einzuplanen. Der geringere Aufwand und die steigende Dauerhaftigkeit wirken sich unter Umständen positiv auf die Gesamtwirtschaftlichkeit aus.
Überwachung
Allgemein Mit der Abnahme des Bauwerks gehen viele Kunstbauten in eine Abteilung des Bereichs Unterhalt über. Vor Ablauf der Garantiefrist sollte gemeinsam mit den zukünftig überwachenden Stellen eine Schlussprüfung durchgeführt werden. Diese entspricht gleichzeitig der ersten Hauptinspektion. Bei der Übergabe an die Betreiber sollten die notwendigen Bauakten, die Nutzungsvereinbarung, die Projektbasis sowie der Überwachungs- und Unterhaltsplan der zuständigen Stelle übergeben werden.
5.6 Überwachungs- & Unterhaltsplan
Förderprogramm des Bundesamts für Umwelt BAFU
Mit regelmässigen Inspektionen sollen Schäden möglichst frühzeitig erkannt und der Zustand des Bauwerks systematisch erfasst werden. Die Erfassung gefährdeter Bauteile oder einer nicht vorgesehenen Nutzung sind ebenso wichtig wie das Liefern von Angaben für den Unterhalt. Notwendige Sofortmassnahmen sind anhand einer Inspektion und in Übereinstimmung mit dem Überwachungs- und Unterhaltsplan zu veranlassen. Sinnvoll ist ein regelmässiger Rhythmus für Inspektionen von einem oder einem halben Jahr.
Hauptinspektion Bei der Hauptinspektion sollte neben dem Vertreter der Bauherrschaft eine Fachperson (Ingenieur, Holzbaumeister) hinzugezogen werden. Sie erfolgt normalerweise visuell, mit Verwendung einfacher Hilfsmittel (Holzfeuchtemessgerät etc.). Für Hauptinspektionen ist ein Rhythmus von 5 Jahren üblich.
Inspektionsbericht Der Bericht sollte mindestens enthalten: - Dokumentation des Zustands mit Angabe der wesentlichen Schäden mit einer Bewertung - allfällige angeordnete Sofortmassnahmen - Empfehlungen für das weitere Vorgehen (nächster Inspektionstermin) - notwendige Anpassung des Überwachungsplans Die Schäden sind so weit zu dokumentieren, dass sie eindeutig lokalisiert und Schlüsse auf Veränderungen gezogen werden können. Wenn immer möglich, sollten Fotos der entsprechenden Bauteile archiviert werden. Die nicht inspizierbaren Bauteile gilt es ebenfalls zu bewerten (Gefährdung wahrscheinlich/unwahrscheinlich).
Überwachungspunkte bei Holzbauten
Holzfeuchte Der zentrale Punkt einer Überprüfung von Bauteilen aus Holz ist normalerweise die Holzfeuchte. Holz zerstörende (Verrotten) oder Holz verfärbende Pilze werden immer zusammen mit erhöhter Holzfeuchte wirksam. Eine erhöhte Holzfeuchte beeinträchtigt die Festigkeit, Steifigkeit, Form und Oberflächenbeschaffenheit eines Holzbauteils. Das Fernhalten von Feuchtigkeit und der Einsatz von getrocknetem Holz ist eine der wichtigsten Schutzmassnahme bei Holzkonstruktionen.
Risse Trocknungsrisse entstehen zwischen den Fasern beim natürlichen und technischen Trocknungsvorgang. Normalerweise sind sie bezüglich der statischen Eigenschaften nicht von Bedeutung. Querzugrisse weisen ein sprödes Versagen auf. Sie können bei aufgehängten Auflagern, bei Ausklinkungen, bei grossen Einzellasten oder bei Verbindungsmitteln auftreten. Das Unterscheiden gegenüber Trocknungsrissen erfordert fachliche Erfahrung.
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Schwinden und Quellen
Begriffe zu Überwachung und Unterhalt
Änderungen der Holzfeuchte unterhalb von ca. 25 % sind mit Dimensionsänderungen quer zur Faser verbunden. Beim Quellen können daraus resultierende Quellkräfte ein nicht kontrollierbares Ausmass annehmen. Ihnen ist grundsätzlich mit konstruktiven Massnahmen (Dilatationfuge, Schattennut etc.) zu begegnen.
Quelle: [107]
Oberflächenbehandlung Unabhängig vom Grundmaterial haben Oberflächenbehandlungen eine beschränkte Lebensdauer. Mit der Erneuerung zum optimalen Zeitpunkt wird die beste Wirtschaftlichkeit erreicht. Eine Dokumentation des Behandlungsaufbaus bei der Erstbehandlung ist Voraussetzung für eine korrekte Instandhaltung.
Verbindungen Bei den Verbindungen findet eine Kraftübertragung zwischen den Bauteilen statt. Ihnen ist bei der Überwachung besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Speziell zu überprüfen sind Anschlussverformungen, mechanische Funktion und Stahlteile auf Korrosion.
Verformungen und Nutzungsänderungen Mit der Entwicklung im Bauwesen haben sich auch die Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit verändert. Die Bauteile sind auf übermässige Verformungen, Bodenkonstruktionen empfindungsmässig auf ihr dynamischer Verhalten (Schwingungen) zu untersuchen. Grosse Verformungen bei älteren Holzbauten weisen auf eine hohe, andauernde Belastung hin. Die Bauwerke sind auf nicht geplante Nutzungsänderungen zu untersuchen, und die Bauherrschaft ist betreffend Instruktionen zur Nutzung zu befragen.
Unterhalt Der Unterhalt stellt die generelle Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit (z.B. ästhetische Ansprüche) und Funktionstüchtigkeit sicher. Mit einfachen, regelmässig durchgeführten Massnahmen können schwerwiegende Schäden am Bauwerk oft vermieden werden.
Überprüfung
Ziel und Veranlassung Eine Überprüfung hat die Beurteilung der Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit des Bauwerkes zum Ziel. Sie wird veranlasst, wenn: - Zweifel auf Grund der Zustandsbewertung bei der Überwachung bestehen; - grössere Unterhaltsmassnahmen in Erwägung gezogen werden - Nutzungsveränderungen vorgesehen sind; - die Sicherheit oder die Gebrauchstauglichkeit durch neue Erkenntnisse oder ausserordentliche Ereignisse in Frage gestellt sind.
Umfang Die Überprüfung umfasst grundsätzlich eine Zustandserfassung, eine Zustandsbeurteilung und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen. Je nach Situation umfasst sie nur Bauwerksteile oder das ganze Bauwerk. Einer detaillierten Überprüfung sollte eine generelle Überprüfung der Rahmenbedingungen vorausgehen.
5.6 Überwachungs- & Unterhaltsplan
Förderprogramm des Bundesamts für Umwelt BAFU
Unterhalt Er umfasst alle Massnahmen, die der Erhaltung des Objekts und seiner technischen Einrichtung dienen.
Betrieb Er umfasst alle Massnahmen, die der Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Objekts und seiner Einrichtungen dienen.
Betrieblicher Unterhalt Er beinhaltet die Massnahmen der Sicherheit und Betriebsbereitschaft (Reinigung, Salzen ...).
Instandhaltung Sie umfasst die Massnahmen zur Bewahrung der Gebrauchstauglichkeit durch einfache und regelmässige Massnahmen.
Instandsetzung Sie beinhaltet die Wiederherstellung der Tragsicherheit und der Gebrauchstauglichkeit für eine festgelegte Dauer.
Mangel Er bezeichnet das Fehlen einer Eigenschaft, die das Bauwerk innerhalb genormter oder vereinbarter Grenzen oder nach allgemein geübter Baupraxis aufweisen sollte.
Massnahmen Sie umfassen Aktionen zur Überprüfung, Instandsetzung und Erneuerung eines Bauwerks.
Schaden Er bezeichnet die Schwächung oder die Schädigung der materiellen Substanz des Bauwerks, welche die Tragsicherheit oder die Gebrauchstauglichkeit des Bauwerks beeinträchtigt.
Zustandsbeurteilung (Resultat der Überprüfung) Zusammenfassende Analyse und Bewertung der Informationen über den aktuellen Zustand und die bisherige Zustandsentwicklung, verbunden mit einer Aussage zur weiteren Zustandsentwicklung und deren Konsequenzen im Laufe einer festgelegten Restnutzungsdauer.
Zustandsbewertung (Resultat der Inspektion) Sie ist die qualitative und quantitative Bewertung des Zustand des Bauwerks und der Bauwerksteile.
Zustandserfassung Sie beinhaltet die Beschaffung der Informationen über den aktuellen Zustand und die bisherige Zustandsentwicklung mit dem Ziel, wesentliche Mängel, Schäden und Schädigungsmechanismen zu erkennen.
Literatur [6], [35], [40], [81], [95], [96], [91], [100], [104], [105], [109], [117], [118]
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6.1 Holzbeschaffung / Zertifiziertes Holz Leitfaden zur Materialbeschaffung
Ausgangslage
Hinweise für Beschaffungsstellen
Wichtig zu wissen
Auszug aus: „Nachhaltig produziertes Holz beschaffen“
Alle 10 Sekunden verschwinden auf der Erde ersatzlos ca. 42'800 m2 Wald. Mit konsequenter Beschaffung von nachhaltig produziertem Holz kann dieser Prozess teilweise aufgehalten werden. In den Schweizer Wäldern wachsen jährlich rund 7,5 Mio. m3 an nutzbarem Holz nach. Es gelangen jedoch nur gerade 5 Mio. m3 auf den Markt. Vor mehr als 125 Jahren wurden die Wälder in der Schweiz durch ein strenges Waldgesetz unter Schutz gestellt und die nachhaltige Nutzung verbindlich geregelt. Das Gesetz besitzt noch heute internationalen Vorbildcharakter. Dadurch wird bereits mit dem Einsatz von Schweizer Holz dem Nachhaltigkeitsgedanken Rechnung getragen.
Ziel
Öffentliche Beschaffung und Schweizer Holz Das explizite Ausschreiben von „Schweizer Holz“ ist gemäss geltenden Submissionsgesetzen nach WTO bei öffentlichen Beschaffungen nicht zulässig (Protektionismus). Es können jedoch Herkunftsnachweise gefordert und Transportwege ökologisch bewertet werden. Mit der optionalen Forderung nach zertifiziertem Holz (Q-/PEFC- oder FSC-Label) kann der Nachhaltigkeit Rechnung getragen werden, ohne den Wettbewerb einzuschränken.
Holz aus Übersee Bei Holz aus Übersee ist grundsätzlich die Frage nach der nachhaltigen Produktion zu stellen. Vielerorts ist Raubbau an der Natur noch sehr verbreitet. Nord-, mittel- und südamerikanische Holzarten sind in gewissen Mengen mit FSC-Label erhältlich. Afrikanische Holzarten sind nur sehr beschränkt mit Label erhältlich. Grundsätzlich sollte bei Holz aus Übersee ein FSC- oder ein gleichwertiges Label verlangt werden.
Empfehlung des Bundes Bei der Koordinationsstelle der Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes (KBOB) / Beschaffungskommission des Bundes (BKB) ist folgende Empfehlung erhältlich: „Nachhaltig produziertes Holz beschaffen“ Internet: www.gimap.ch
Die Beschaffungsstellen haben Angebote zu suchen, bei denen die grösstmögliche Menge an Holz und Holzprodukten die Labels FSC, PEFC oder Q tragen oder deren Kriterien erfüllen. Dies gilt auch, wenn Holz nur eine Teilleistung betrifft (z.B. Fensterrahmen aus Holz oder Möbel mit Holzanteil).
Verlangter Mindestanteil Um das oben erwähnte Ziel zu erreichen, haben die Beschaffungsstellen einen Mindestanteil von nachhaltig produziertem Holz vorzugeben. Es ist ein möglichst hoher Prozentsatz zu wählen, welcher aber zugleich tief genug ist, damit mindestens zwei bis drei Anbietende den verlangten Mindestanteil an Holz auch effektiv offerieren können. Erfahrungswerte von realistischen Prozentsätzen für verschiedene Holzarten finden Sie unter: www.gimap.ch Enthält kein Angebot den geforderten Mindestanteil an nachhaltig produziertem Holz, empfehlen wir Ihnen, das weitere Vorgehen mit einer der folgenden Stellen zu besprechen: bei Beschaffungen im Baubereich mit dem Geschäftsführer der KBOB, bei den übrigen Beschaffungen mit dem BKB.
Beurteilung der Angebote Nachweis: Kann ein Anbieter für das von ihm offerierten Holz ein Label-Zertifikat vorlegen, entspricht sein Angebot den technischen Spezifikationen (bzw. dem entsprechenden Zuschlagskriterium). Kann er kein entsprechendes Label-Zertifikat vorlegen, muss er mittels anderer Dokumente glaubhaft darlegen, dass das Holz die Kriterien eines der drei Labels erfüllt und die wichtigsten Anforderungen von FSC, PEFC und Q an die Waldzertifizierung beim Herkunftsort gewährleistet sind.
Generalunternehmer und Totalunternehmer Haben bei der Beschaffung von Holz, von Holzprodukten und von Holz enthaltenden Bauteilen das in dieser Empfehlung aufgezeigte Vorgehen ebenfalls anzuwenden.
Labels für zertifiziertes Holz Die Empfehlung richtet sich an Projektleiter und Planende von Bund, Kantonen und Städten. und enthält folgende Thesen: - Beschaffen Sie nachhaltig produziertes Holz. - Übernehmen Sie vorgeschlagene Textbausteine des BKB in die Ausschreibungsunterlagen. - Beachten Sie die Hinweise für die Beschaffungsstellen.
6.1 Holzbeschaffung/Zertifiziertes Holz
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Allgemein Mit Labels verschiedener Organisationen werden für den Käufer Anreize geschaffen, um Holz aus nachhaltiger Produktion zu wählen bez. die Herkunft zu deklarieren. Dabei wird anhand unterschiedlicher, national spezifischer Standards über die Zertifizierung von Forst(Wald-) und Holzverarbeitungsbetrieben entschieden.
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FSC-Label
Wald-/Holzzertifizierung aus Sicht des BUWAL
Der Forest Stewardship Council (FSC) wurde 1993 von Vertretern der Waldund Holzwirtschaft, der Umweltverbände und indigener Völker gegründet. Der FSC vergibt an nationale Zertifizierungsstellen das Recht, Holz aus naturnah bewirtschafteten Wäldern im eigenen Land mit dem FSC-Label auszuzeichnen. Die Standards, die dazu erfüllt werden müssen, sind zu formulieren auf der Basis der generellen Prinzipien und Kriterien für eine naturgerechte und sozial verträgliche Waldwirtschaft des FSC, und zwar auf nationaler Ebene und im Konsens aller an Wald und Holz interessierten Kreise. In der Schweiz dienen die breit abgestützten „Nationalen Standards“ von 1999 als vorläufige Grundlage für FSC-Zertifizierungen. Links: www.fscoax.org und www.fsc-holz.ch
***Auszug aus Faktendatenblatt 2 des Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL 4. Dez. 2000: ***
Q-Label Wald- und Holzwirtschaft haben auf der Basis von ISO-Normen und in Ergänzung zur geltenden Waldgesetzgebung ein eigenes Zertifizierungssystem entwickelt; es wird unter dem Namen Q-Label (Swiss Quality/Agro Marketing Suisse) geführt. Das Label orientiert sich am Vollzug des eidgenössischen Waldgesetzes. Zudem werden aus der ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme) zwei wesentliche Elemente übernommen: der Einbezug des Waldeigentümers in die Verantwortung und die Forderung nach dauernder Verbesserung bezüglich der nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Auch das Q-Label orientiert sich an den „Nationalen Standards“. Zusätzlich macht das Label Aussagen zur Verarbeitung des Holzes und bestätigt die Schweizer Herkunft. Es ist vom PEFC anerkannt. Links: www.wvs.ch und www.pefc.org
PEFC Als Reaktion auf das FSC-Label schlossen sich 1999 wald- und holzwirtschaftliche Kreise aus insgesamt siebzehn europäischen Ländern, darunter auch der Schweiz, zur Paneuropäischen Waldzertifizierung zusammen. Die Vergabe des PEFC-Labels wird von einer beauftragten unabhängigen Institution überwacht. Die Länder haben die Möglichkeit, angepasste Richtlinien zu erlassen, immer unter der Einhaltung der paneuropäischen Kriterien für eine nachhaltige Waldentwicklung.
Weitere Labels In Nordamerika sowie verschiedenen tropischen Ländern wie Indonesien, Malaysia, Brasilien und Ghana werden weitere Labels angewendet oder befinden sich in Vorbereitung. Im Sinne einer praktikablen öffentlichen Beschaffung gemäss WTO muss sich eine gegenseitige Anerkennung der verschiedenen LabelSysteme jedoch erst noch durchsetzen. 6.1 Holzbeschaffung/Zertifiziertes Holz
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Haltung des BUWAL zur Labelfrage: Auf Grund bisheriger Erfahrungen mit parallelen bzw. gemeinsamen Waldzertifizierungen sind aus Sicht des BUWAL beide Systeme in etwa gleichwertig, obwohl sie nicht durchwegs das Gleiche aussagen. Das FSC-Label sagt aus, dass das Holz umwelt- und sozialgerecht produziert wurde; darüber hinaus nimmt FSC Bezug auf den internationalen Schutz der Wälder. Das Q-Label dokumentiert die umweltfreundliche Produktion und Verarbeitung des Holzes und deklariert die Schweizer Herkunft. In einem ausgedehnten Feldversuch wurden die beiden Zertifizierungssysteme 1999/2000 getestet und verglichen. Das Fazit: Beide Labels sind anwendbar und können nebeneinander bestehen. Daher will das BUWAL die Zusammenarbeit beider Systeme fördern und unterstützt die Doppelzertifizierung.
Zehn Fakten zu Schweizer Wald und Holz Zitat von der Lignum
- Die Fläche des Schweizer Waldes nimmt nicht etwa ab, sondern wird laufend grösser, wie die beiden Landesforstinventare von Mitte der Achtziger- und der Neunzigerjahre nachweisen (ein drittes ist derzeit in Planung). - Wald bedeckt heute über 30% der Landesfläche, im Jura und im Tessin sind es sogar gegen 40%. - Jedes Jahr wachsen im Schweizer Wald fast 10 Mio. m3 Holz dazu. Das heisst: Pro Sekunde wächst ein Würfel mit fast 70 cm Kantenlänge nach. - Die Schweiz hat mit über 365 m3 pro Hektare Wald die höchsten Holzvorräte Europas. - Genutzt wird vom Zuwachs im Schweizer Wald in einem Normaljahr nur etwa die Hälfte, also zirka 5 Mio. m3 Holz. - Der Inlandverbrauch der Schweiz an Holz pendelt um sieben Millionen Kubikmeter pro Jahr. - Das Nutzungspotential des Schweizer Waldes bei nachhaltiger Bewirtschaftung liegt in derselben Grössenordnung – bei rund 7,5 Mio. m3 pro Jahr. - Das Nutzungspotenzial des Schweizer Waldes würde es also erlauben, den gesamten Inlandverbrauch mit einheimischem Holz zu decken. - Umfangreiche Importe und Exporte – in erster Linie im Austausch mit Italien, Österreich, Deutschland und Frankreich – führen zu der Situation, dass die Schweiz trotz ihrer rekordhohen Vorräte nicht einmal die Hälfte ihres Verbrauchs mit einheimischem Holz deckt. Die Schweiz hat ihre Tropenholzimporte in den letzten dreissig Jahren drastisch vermindert. Tropenholz macht heute nur noch rund 0,3% des Inlandverbrauchs an Holz aus. Im internationalen Vergleich sind die eingeführten Mengen nicht nur unbedeutend, sondern vernachlässigbar. Weitere Informationen: www.lignum.ch, [55]
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7.1 Holz im Wasserbau Leitfaden für spezielle Anwendungen
Ausgangslage
Kernholz im Erdreich (Oberfläche)
Holz wird schon seit Menschengedenken im Wasserbau eingesetzt. Im Zuge des Betonbooms wurde es in vielen Bereichen zu Unrecht verdrängt. Je nach Beanspruchung ist Holz jedoch noch heute eine sinnvolle Alternative oder Möglichkeit zur Kombination mit anderen Baustoffen.
Holzart
Vorteile -
Einfache Bearbeitbarkeit Gute elastische Eigenschaften Hohe Widerstand bei schlagartiger Belastung Korrosionsbeständigkeit im Salzwasser Ästhetisch ansprechend Kosten
10 dB
Objektumfang: 5 Teilobjekte à ca. 30 m
Kosten: Wandelemente ca. 210 Fr./m2 Gesamtkosten: ca. CHF 320'000
Bauzeit: Inkl. Fundation ca. 3 Monate
Baujahr: 2003
Gustackerstrasse Bottmingen (Text und Fotos: Wenger Holzbau AG)
8.3 Lärmschutz- + Landschaftsbauten
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Fachordner Kunstbauten mit Holz
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Lärmschutzwand Eisenbahn, Erstfeld Ausführung der Bauarbeiten unter Verkehr (Gotthardstrecke). Oberfläche bahnlinienseitig mit erhöhten Brandschutzanforderungen. Sämtliche Holzteile vakuumdruckimprägniert. Kronenabdeckung aus zementgebundener Spanplatte, Duripanel. (Text und Fotos: Wenger AG)
Standort: SBB-Gotthardstrecke 6472 Erstfeld UR
Bauherrschaft: SBB Bern AG Projekt und Management Luzern
Ingenieur: Desserich + Partner AG Erstfeld
Holzbau: Wenger Holzbau AG Schallschutzsysteme Steffisburg
Projektinformationen: Elementgrössen 8 m2 Gewicht/m2: ca. 40 kg
Rückseite Stülpschalung, druckimprägnierte Tanne
Konstruktion: Rahmenkonstruktion, dazwischen Resonanzraum und Mineralfaser-Spezialdämmung Zementgebundene Holzwollplatte und Holzstaketen Rückwand: Stülpschalung Anschlüsse an Sockel und Stützen mit Dichtungsprofilbändern
Technische Werte: Rw 35 dB 'LA,D, Str >10 dB
Objektumfang: ca. 2800 m1
Kosten: Wandelemente ca. 130 Fr./m2 Gesamtkosten: ca. CHF 4,5 Mio
Bauzeit: Schallschutzwand inkl. Fundationen ca. 10 Monate
Baujahr: 2003–2004
Fundation und Sockel vor der Montage der Lärmschutzelemente
8.3 Lärmschutz- + Landschaftsbauten
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Fachordner Kunstbauten mit Holz
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Lärm, Sicht- und Sicherheitsschutzwand Fischbach-Göslikon Hergestellt aus einheimischem Holz bietet das Lothar-Zaunsystem einen optimalen Schall-, Sicht- und Sicherheitsschutz in hoher ästhetischer und ökologischer Qualität. Für die individuelle Gestaltung des Lothar-Zaunes stehen verschiedene Holzarten zur Verfügung. Das Lothar-Zaunsystem passt sich problemlos dem Gelände, Höhendifferenzen und Abtreppungen an.
Standort: Bremgartenstrasse 3 5525 Fischbach-Göslikon AG
Bauherrschaft: B. + O. Lepore, Bremgartenstrasse 3, Fischbach-Göslikon
Bauunternehmen: A. Stenz AG Hoch und Tiefbau 5524 Niederwil AG
Projektierung/Ausführung: HP+D Schallschutz AG 8926-Kappel a. Albis ZH
Projektinformationen: Abmessungen Länge: 30,2 m Höhe: 1.53 m Total: 46 m2
Konstruktion: System Lothar-Zaun Föhren-Massivholzbohlen Stärke 150mm BSH Bohlenhöhe 90 mm HEA-Stahlprofile verzinkt Beton Stützmauer
Ansicht
Technische Werte: Luft-Schadämmung Rw 35dB 'LA,D, Str: 0,4dB
Richtpreis: 300 Fr./m² (ohne Fundament) Gesamtkosten: CHF 13’800
Bauzeit: 3–4 Wochen ab Bestellung
Baujahr: 10/2003
Detail Richtungsänderung (Text und Fotos: HP+D Schallschutz AG)
8.3 Lärmschutz- + Landschaftsbauten
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Fachordner Kunstbauten mit Holz
Dez. 06 - Seite 3/12
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Holzleitplanke, Gurnigel Die Staatsstrasse Riggisberg–Gurnigel–Wasserscheid–Hoflandernbrücke erhielt im Herbst 2003 ein neues Gesicht. Die bisherigen Metallleitplanken mussten ersetzt werden. Der Kanton Bern setzte hier ein Zeichen: Es wurden neu entwickelte Holzleitplanken montiert, die in Schwarzenburg entwickelt wurden. Das verwendete Holz stammt aus der Region Gantrisch. Die Planken können auf Staats/Gemeindestrassen eingesetzt werden. Die werkseitig vorgefertigten Holzplanken wurden innert kürzester Zeit und ohne grossen Montageaufwand an die bestehenden Leitplankenpfosten montiert und sind auch auf einfache Weise auswechselbar. Ein Kilometer wächst in den Wäldern der Region Wald Landschaft Gantrisch in knapp 9 Stunden wieder nach. Der Oberingenieur (Tiefbauamt Kanton Bern) und der Strasseninspektor des Amtes Schwarzenburg-Laupen brachten die Idee der Holzleitplanke ein. Es ist eigentlich keine neue Idee, in Frankreich und Skandinavien sind Holzleitplanken verbreitet. Innovativ daran sind das unkomplizierte Montagekonzept und das unbehandelte Tannenholz aus der Region. Die Gantrisch-Holzleitplanke: “eine Leit-Einrichtung aus Holz!”
Standort: Staatsstrasse Riggisberg– Gurnigel, 3132 Riggisbarg Bauherrschaft: Kantonales Tiefbauamt, Bern Oberingeningenieur: Fritz Kobi; Bern Holzbauingenieur: Matthias Remund, Schwarzenburg Holzbau: Remund Holzbau AG, Schwarzenburg Projektinformationen: Leitplanke für Staatsstrasse mit Verkehr bis 80 km/h Länge: ca. 6 km Konstruktion:
Stützen: bestehende IPE-Profile, mit Grundplatte versehen
Leitplanke: Weisstanne, Viertelrundholz, geschält Kosten: Leitplanke: 45 Fr./m1 Gesamtkosten: CHF 50'000 Bauzeit: 1 Woche Baujahr: 2003
Leitplanke, an bestehenden Stahlprofilen befestigt
Literatur: www.gantrisch.ch
Montageteam (Text und Fotos: Remund Holzbau AG) 8.3 Lärmschutz- + Landschaftsbauten
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Dez. 06 - Seite 4/12
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Lärm- und Sichtschutzschutzwand Hünibach Mit Grünstreifen zwischen Wand und Strassenraum. Ausführung in Tanne, vakuumdruckimprägniert, braun. Stahlstützen verzinkt und duplexiert, sichtbar.
Standort: Staatsstrasse 165–169 Hünibach
Bauherrschaft: Tiefbauamt des Kantons Bern Oberingenieurkreis I, Thun
Ingenieur: Gärtl AG, Uetendorf
Holzbau: Wenger Holzbau AG Schallschutzsysteme Steffisburg
Projektinformationen: Elementgrössen 6–8 m2 Gewicht/m2: ca. 40 kg
Konstruktion: Rahmenkonstruktion, dazwischen Resonanzraum und Mineralfaser-Spezialdämmung Abdeckvlies und Staketen (50 % Flächenanteil) Rückwandschalung N+K Anschlüsse an Sockel und Stützen mit Dichtungsprofilbändern
Integrierter Hauszugang
Technische Werte: Rw 37 dB 'LA,D, Str >10 dB
Objektumfang: 160 m
Kosten: Wandelemente ca. 180 Fr./m2 Gesamtkosten: ca. CHF 200'000
Bauzeit: Inkl. Fundationen ca. 3 Monate
Baujahr: 2000
Wandabschluss (Text und Fotos: Wenger AG)
8.3 Lärmschutz- + Landschaftsbauten
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Dez. 06 - Seite 5/12
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Lärm, Sicht und Sicherheitsschutzwand Jona Hergestellt aus einheimischem Holz bietet das Lothar-Zaunsystem einen optimalen Schall-, Sicht- und Sicherheitsschutz in hoher ästhetischer und ökologischer Qualität. Für die individuelle Gestaltung des Lothar-Zaunes stehen verschiedene Holzarten zur Verfügung. Das Lothar-Zaunsystem passt sich problemlos dem Gelände, Höhendifferenzen und Abtreppungen an.
Standort: Schachenstr. 21 8645 Jona SG
Bauherrschaft: J. Berner + V. Gersbach, Schachenstr. 21, Jona
Projektierung/Ausführung: HP+D Schallschutz AG; Kappel a. Albis
Projektinformationen: Länge: 36 m Höhe: 1.80 m Total: 65 m2
Konstruktion: System Lotharzaun Föhrenholz-Bohlen, massiv Wandstärke 150 mm Bohlenhöhe 90 mm Verdeckte RHS-Stahlprofile Dachabdeckung in Kupfer Betonröhrenfundamente
Technische Werte: Luft-Schalldämmwert: Rww 35dB 'LA,D, Str: 0,4dB
Ansicht
Kosten: 440 Fr./m² inkl. Fundament Gesamtkosten: CHF 30'000
Bauzeit: 3–4 Wochen ab Bestellung
Baujahr: 08/2003
Literatur: Architektur & Technik 8-2003
Abschluss (Text und Fotos HP+D Schallschutz AG)
8.3 Lärmschutz- + Landschaftsbauten
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Turm von Sauvabelin, Lausanne Ein eindrückliches Symbol für die Bemühungen der Stadt Lausanne im Rahmen der Förderung der nachhaltigen Entwicklung ist der Aussichtsturm von Sauvabelin, der die Stadt überragt. Ein Stadtwald ist eine besonders sensible Umgebung. Trotzdem gelang die Integration der ungewohnten Konstruktion erstaunlich gut. Die ausschliessliche Verwendung von Holz aus dem eigenen Wald weist einen möglichen Weg zur konkreten Umsetzung des Begriffs der Nachhaltigkeit. Die kluge Wiederverwertung eines nicht mehr benutzten Wasserreservoirs, der fast ausschliessliche Gebrauch von Massivholz sowie der vollständige Verzicht auf eine chemische Behandlung des Holzes zeichnen das Bauwerk in besonderem Masse aus. Fast 450 m3 Rundholz wurden ausgewählt und so zugeschnitten, dass schliesslich 235 m3 witterungsbeständiges Douglasien- und 80 m3 Fichten-/Tannenholz im Freien aufgeschichtet und getrocknet werden konnten. (Text: Lignum)
Standort: Wald von Sauvabelin 1018 Lausanne Bauherrschaft: Union des Sociétés de Développement Lausannoises, Lausanne Architekt: Bernard Bolli, Robert Mohr, Service d’architecture de la ville de Lausanne Holzbauingenieur: Bois Consult Natterer, Etoy Bauingenieur: AIC Ingénieurs conseils SA, Lausanne Holzbau: Charpente Vial, Le Mouret Baumann SA, Cudrefin Holzlieferant: Service des fôrets, domaines et vignobles Lausanne Projektinformationen: Gesamthöhe: 35,2 m Höhe Plattform: 30,2 m Durchmesser am Boden: 12 m Durchmesser Plattform: 10 m Gewicht: 120 t Konstruktion:
Tragkonstruktion: Douglasie: 235 m3 Fichte/Tanne: 80 m3 Holzwerkstoffe: 0,026 m3 Schrauben: 44'600 St. Bolzen: 6’000 St.
Integration im Wald von Sauvabelin
Dach: Eindeckung aus Kupferblech
Treppe: Massivholz Bauzeit: 7 Monate Baujahr: 2003 Literatur: Holzbulletin 77/205 Schweizer Holzbau 3/2004 La tour de Sauvabelin, publication de lignum vaud
Holzkonstruktion aus Douglasien-Rund- und Vollholz (Fotos: Frédéric Beaud/Lignum)
8.3 Landschaftsbauten
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Fachordner Kunstbauten mit Holz
Dez. 06 - Seite 7/12
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Fussweg mit Passerelle im Naturreservat Grèves de la Motte Für den Fussweg durch das Naturschutzgebiet Grèves de la Motte am südlichen Ufer des Neuenburgersees wurden insgesamt 525 m Holzroste verlegt. Das System wurde in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Hochschule für Architektur, Bau und Holz in Biel, der Schweizerischen Hochschule für Landwirtschaft in Zollikofen sowie der ETH Zürich entwickelt. Das Rohmaterial stammt aus Sturm- und Restholz aus der Industrie. Die Konstruktion erhält die Bodenvitalität des Untergrundes und kann nach der Nutzung als Brennstoff weiter genutzt werden. Die bisherigen Erfahrungen im Naturreservat wurden vom Auftraggeber und Bauherrn positiv aufgenommen. Die Bauarbeiten im Moorgebiet waren sehr anspruchsvoll und verlangten den Einsatz von Spezialmaschinen. Um die Landschaft so wenig wie möglich zu beeinträchtigen, war eine sorgfältige Planung und Ausführung der Arbeiten und Transporte erforderlich. (Text und Fotos: Markus Wohler)
Standort: Naturreservat Grèves de la Motte, 1568 Portalban Bauherrschaft: Groupe d’étude et de gestion de la grande Cariçaie (GEG) 1400 Yverdon-les-Bains Projektleitung: Eco.parking AG, Biel-Bienne Holzbauingenieur: Conception bois, Mont-Soleil Bauingenieur BHM Ingenieure; Biel-Bienne Ausführung:
Holzkonstruktion/ Landschaftsarbeiten: ECO.Parking AG, Biel-Bienne Stettler AG, Biel-Bienne
Rammarbeiten: ELTEL SA, Cronay
Holzlieferant: Hanhart Holz AG, Diessenhofen Projektinformationen: Fuss- und Radweg Pfähle: 7,3 m3 Schnittholz: 7 m3 Latten: 22,7 m3 Einsatzdauer ca. 15 Jahre Konstruktion:
System Eco.park: Holzroste aus Schweizer Eiche, splintfrei und sägeroh, 22/60 mm, Recycling-Seile
Fussweg
Elementgrössen: Fussweg: 1,3 x 5 m Passerelle: 1,7 x 3 m Abmessungen: Fusswege: 310 m Passerelle: 215 m Kosten: Richtpreise zur Erstellung: Fussweg 1,3 m: 150 Fr./m1 Passerelle 1,7 m: 450 Fr./m1 Gesamtkosten: CHF 160'000 Bauzeit: 2 Monate Baujahr: 2002 Literatur: SIA, tec 21 6/2003
Passerelle über das Moorgebiet 8.3 Lärmschutz- + Landschaftsbauten
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Fachordner Kunstbauten mit Holz
Dez. 06 - Seite 8/12
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Schallschutz und Photovoltaik an der A1, Safenwil Das ökologische Zukunftskonzept: die kombinierte Schallschutz- und PhotovoltaikAnlage entlang der Autobahn A1 bei Safenwil. Die 370 m lange modulare Wandkonstruktion aus Lärchenholz erfüllt sämtliche EMPA-Normen für Schallschutz (EMPAgeprüft) und produziert dank den montierten Solareinrichtungen auch eine Jahresleistung von ca. 68'000 kWh. Lärmschutzwände aus Holz erfüllen nicht nur problemlos konstruktive und schalltechnische Anforderungen, auch optisch vermögen die natürlich wirkenden Paravents zu überzeugen – entlang von Autobahnen, Strassen oder Eisenbahnschienen. (Texte und Fotos Erne AG)
Standort: Autobahn A1 bei Safenwil Bauherrschaft: IG Solar, Safenwil Holzbau: ERNE AG; Laufenburg Projektinformationen: 370 m lang 2–2,5 m hoch Konstruktion: Hochabsorbierende Lärmschutzwand Technische Werte: Luftschalldämmung Rw 35dB Kosten: Gesamtkosten: CHF 800’000 Bauzeit: 3 Monate Baujahr: 2000 Literatur: Schweizer Holzbau, 3/2001
Autobahn A1
Schnelle und einfache Montage
8.3 Lärmschutz- + Landschaftsbauten
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Dez. 06 -Seite 9/12
LIGNUM Holzwirtschaft Schweiz
Wildbrücke, Wilmshagen, Deutschland Wildwechsel über Verkehrsstrassen bedeuten nicht selten eine tödliche Gefahr für Tiere und leider auch für Menschen. Wildbrücken sind eine gute Möglichkeit, um Verkehrsumfälle mit Tieren zu verhindern. Bisher wurden alle Wildbrücken aus Stahlbeton gebaut. Bei Projektstudien seitens des Bauherren, bei denen die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund stand, hat man erkannt, dass eine Holzlösung gesamtheitlich die Beste ist. Der umfangreiche Vergleich verschiedener Holzvarianten mit einem Vorentwurf als Spannbetonkonstruktion ergab: Aus technischen, funktionalen und wirtschaftlichen Gründen ist eine Holzkonstruktion zu bevorzugen und auszuschreiben. Zusätzliche Argumente für Holz waren eine bessere Ökobilanz, die Wiederverwertbarkeit der Bauteile und eine kürzere Bauzeit. Neben Aspekten der Konstruktion, Dauerhaftigkeit, Kosten und Gestaltung darf besonders hervorgehoben werden, dass die Konstruktion bei einem Fahrzeugbrand unter der Brücke ein günstigeres Tragverhalten aufweist als konventionelle Grünbrücken und der Austausch erneuerungsbedürftiger Tragwerkteile relativ einfach möglich ist. (Text und Fotos: Lignotrend Produktions GmbH)
Standort: B 96n , D-18519 Wilmshagen, Stralsund, Deutschland Bauherrschaft: Bundesrepublik Deutschland, Land Mecklenburg-Vorpommern Planung: DEGES Deutsche Einheit Fernstrassenplanungs- und -bau GmbH, Berlin Bauingenieur: Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH, Nordhorn Holzbau: Holzbau Amann GmbH Lignotrend Produktions GmbH Weilheim-Bannholz Projektinformationen: Länge: 55 m Spannweite: 27 m Brückenfläche: 1’675 m² 600 m³ Holz 66 t Stahlteile 780 m³ Stahlbeton für die Fundamente Konstruktion: BSH-Träger 200/850 mm e=800 mm, BS 14 aus Lärche Lignotrend Block Q 141 mm Haftgrund Bauder Burkolid Dichtungsschicht 3 mm, Bitumenschweissbahn Trennvlies 2 mm 2 x Dichtungsschicht 3 mm, Bitumenschweissbahn Wurzelschutzbahn 5 mm, Bauder Flex, Trennvlies 2 mm Drainschicht 20 mm, Filtervlies 5 mm Nagetierschutz 1 mm Bewehrungsbahn 20 mm Hinterfüllung 50 mm, Substrat Sickerschicht 20 mm Oberboden 300 mm im Firstbereich, 7’000 mm im Traufbereich.
Portal
Kosten: Gesamtkosten: € 1.5 Mio. Bauzeit: Holzbau: 2 Wochen Baujahr: 2004 Literatur: Bauen mit Holz 11/2005 Preise: Renault Award traffic design 04 Ingenieurpreis des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2005
Montage der Brettschichtholzträger 8.3 Landschaftsbauten
Förderprogramm des Bundesamts für Umwelt BAFU
Fachordner Kunstbauten mit Holz
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LIGNUM Holzwirtschaft Schweiz
Lärm, Sicht-, und Sicherheitsschutzwand, Winterthur Hergestellt aus einheimischem Holz bietet das Lothar-Zaunsystem einen optimalen Schall-, Sicht- und Sicherheitsschutz in hoher ästhetischer und ökologischer Qualität. Für die individuelle Gestaltung des Lothar-Zauns stehen verschiedene Holzarten zur Verfügung. Das System passt sich problemlos dem Gelände, Höhendifferenzen und Abtreppungen an.
Standort: Breitestrasse 154 8400 Winterthur ZH
Bauherrschaft: Jens Harder, Breitestrasse 154; Winterthur
Gestaltung/Projektierung: Rüegg AG, Garten und Landschaftsbau, Unterohringen
Holzbau: HP+D Schallschutz AG, Kappel a. Albis ZH
Projektinformationen: Abmessungen Länge: 20 m Höhe: 1,98 m Total: 40 m2
Konstruktion: System Lotharzaun Massivholzbohlen Fichte/Tanne Stärke 100 mm Bohlenhöhe 90 mm HEA 120 Stahlprofile, verzinkt Betonrohrfundamente
Ansicht mit Carport Technische Werte: Luft-Schalldämmung Rw 23dB 'LA,D, Str: 0, 2 dB
Richtpreis: 400 Fr./m² (inkl. Fundament) Gesamtkosten: CHF 16’000 (ohne Carport)
Bauzeit: 3–4 Wochen ab Bestellung
Baujahr: 11/2003
Ansicht von der Strasse (Text und Fotos HP+D Schallschutz AG)
8.3 Lärmschutz- + Landschaftsbauten
Förderprogramm des Bundesamts für Umwelt BAFU
Fachordner Kunstbauten mit Holz
Dez. 06 - Seite 11/12
LIGNUM Holzwirtschaft Schweiz
Temporäre Parkplatzanlage Expo 02, Yverdon-les-Bains Parkieren im Grünen: Für den Besucherparkplatz der Expo.02 in Yverdon-les-Bains entstand auf 36‘000 m2 ein Parkplatz für rund 1‘300 Fahrzeuge, mit einem provisorisches Bahnhofgebäude für den Expo-Shuttle. Zusammen mit verschiedenen Hochschulen wurde zu diesem Zweck ein System aus Holzlatten und Recyclingseilen entwickelt. Das Holz wurde aus Reststoffen der Holzindustrie zugeschnitten. Mit diesem System sind im Verhältnis zur Gesamtfläche nur 60 % des Bodens bedeckt. Zwischen den Rosten bleibt die Vegetation fast unberührt und wächst weiter. In Yverdon konnte der Bauer sein Land bereits ein halbes Jahr nach dem sechsmonatigen Einsatz neu bestellen. (Text und Fotos: Markus Wohler/Lignum)
Standort: Expo 02, 1400 Yverdon-les-Bains Bauherrschaft: Exposition Nationale Suisse EXPO.02 Place de la gare 4 2002 Neuchâtel GU-Parkinganlage/ Projektierung: Eco.parking AG; Biel Montagearbeiten Holzroste: Stettler AG, Bauunternehmung, Biel Projektinformationen: Temporäre Parkplätze für Landesausstellung Konstruktion: Holzlatten Fichte, Tanne, Föhre Recyclingseile Fläche: 36’000m2 Kosten: Erstellungskosten: 31.5 Fr./m2 Unterhalt 6 M: 6 Fr./m2 Rückbau- und Instandstellungskosten: 3.50 Fr./m2 Bauzeit: 2 Monate Baujahr: 2002
Besucherparkplatz auf 36’000 m2
Literatur: SIA, tec 21 6/2003 Der Gartenbau 39/2003
Zwischen den Rosten wächst das Gras weiter 8.3 Lärmschutz- + Landschaftsbauten
Förderprogramm des Bundesamts für Umwelt BAFU
Fachordner Kunstbauten mit Holz
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LIGNUM Holzwirtschaft Schweiz
Verzeichnis Schweizer Holzbrücken Sammlung bestehender Objekte
Einleitung In der Schweiz hat der Holzbrückenbau eine sehr lange Tradition. Er galt vom 13. bis 18. Jahrhundert als technischer und baukünstlerischer Architekturmarkstein. Eine besonders hohe Qualität hatten die Bauwerke der Familie Grubenmann aus Teufen AR. Sie genoss als Familie von Brücken- und Kirchenbauern damals schon europäischen Ruf. Für den zeitgenössischen Holzbrückenbau kann die Schweiz einige beispielhafte Objekte ausweisen, die auch im europäischen Ausland Beachtung finden. Die historischen, aber auch die modernen Bauten sind als wertvolles Kulturgut einzustufen. Es gilt, sie für die Nachwelt zu erhalten, aber auch ihre Konstruktion für die Zukunft weiter zu entwickeln.
In diesem Verzeichnis sind die historischen und modernen Holzbrücken zusammengefasst. Bei der Gliederung wird nach Nutzung (Fussgänger und Radfahrer/Fahr– zeuge) sowie Art (offen/gedeckt) der Brücken unterschieden.
Literatur [83], [86], [87], [97], [98], [99], [100], [101]
Internet Ein Teil der Daten stammt aus: www.romankoch.ch
Fussgänger- und Radwegbrücken
Ort
Kanton
Bezeichnung
Hindernis
Baujahr
1788
Bas-Vully
FR
Pont Rotary
Broyekanal
2001 250 573/202
1872
Troistorrents
VS
Sentier Apicole Morgins
Vièze de Morgins
1905
Dorénaz
VS
Dorénaz
Länge (m)
PLZ
Koordinaten (CH)
Offene Fussgänger- und Radwegbrücken
554/120
2350
Saignelégier
JU
Etang de la Gruère
Etang de la Gruère
570/231
2732
Saicourt
BE
Bellelay
Tourbières de Bellelay
580/233
3283
Niederried bei Kallnach BE
Niederried
Alte Aare
1999 89
586/207
3555
Trubschachen
Ilfissteg
Ilfis
1996 33
629/196
3645
Thun
BE
Bonstettenpark
Thunersee
614/175
3718
Kandersteg
BE
Langlaufbrücke
3806
Bönigen
BE
Lütschinensteg
Lütschine
634/169
3862
Innertkirchen
BE
Aaresteg
Aare
660/172
3907
Simplon
VS
Tafernabrücke
Taferna
646/123
3911
Ried-Brig
VS
Gantergrundbrücke
Ganterbach
3930
Visp
VS
Vispastege (2)
Vispa
1991 22
634/126
4147
Aesch (BL)
BL
Metallwerksteg
Birs
2003 40
612/258
4457
Diegten
BL
Pfarrhausbrüggli
Diegterbach
2003
628/251
5033
Buchs (SG)
SG Werdenbergsteg
A13
1989 103 756/223
6017
Ruswil
LU
Bielbach
2003 10
652/215
6454
Flüelen
UR Reussbrücke
Reuss
1990 40
689/194
6838
Scudellate
TI
2005 39
725/873
7084
Brienz/Brinzauls
GR Belfortsteg
2006 15
766/171
7312
Pfäfers
SG Schüelenbrücke
Tamina
7432
Zillis-Reischen
GR Traversina-Steg
Traversina
8.4 Projektstudien
Förderprogramm des Bundesamts für Umwelt BAFU
BE
Schützebergbrücken (2) Passerelle Valle di Muggio
Belforttobel
Fachordner Kunstbauten mit Holz
645/126
25
754/199
2005 56
754/171
Dez. 06 - Seite 1/13
LIGNUM Holzwirtschaft Schweiz
Hindernis
Baujahr
Koordinaten (CH)
Kanton
Länge (m)
Ort
Bezeichnung
PLZ 7550
Scuol
GR Langlaufbrücke Pradella
Inn
1991 85
820/187
8135
Langnau am Albis
ZH
Sihlwald
Sihl
1997 46
684/235
8280
Kreuzlingen
TG
Seegartensteg
2000 10
731/279
8303
Bassersdorf
ZH
Spranglenbrücke
8500
Frauenfeld
TG
Schlossmühlesteg
8640
Rapperswil (SG)
8750
2003
689/255
Murg
2003 20
709/268
SG Rapperswil-Hurden
Obersee
2001 841 704/230
Riedern
GL
Löntschbrücke
Löntsch
2000 18
722/212
8951
Fahrweid
ZH
Länggebachbrücke
Länggenbach
2005
674/252
9240
Uzwil
SG Haslensteg
Glatt
1990
729/257
9500
Wil (SG)
SG Stadtweiherbrücke
Stadtweiher
1999
721/258
Koordinaten (CH)
Länge (m)
Baujahr
Ort
Hindernis
Bezeichnung
PLZ
Kanton
Gedeckte Fussgänger- und Radwegbrücken
1170
Aubonne
VD Pont de la Jonction
Aubonne
1979 12
517/152
1820
Veytaux
VD Passerelle Château de Chillon
Le Léman
1750 14
560/140
1820
Veytaux
VD Pont vers Château de Chillon
Bahnlinie
1937 12
560/140
1870
Monthey
VS
Pont de la Vièze (Pont Napoléon)
Vièze
1809 20
562/122
1920
Martigny
VS
Pont de Rossettan
Dranse
1948 25
570/104
1937
Orsières
VS
Pont d'Orsières
Dranse
1949
577/097
2854
Bassecourt
JU
Pont de Bassecourt
Sorne
1987 17
585/243
3096
Oberbalm
BE
Bütschelbachsteg
Bütschelbach
1930 20
596/188
3123
Belp
BE
Aare
1836 61
604/196
3150
Wahlern
BE
Auguetbrücke (ehem. Hunzikenbrücke) Harris-Steg
Sense
1987 30
591/187
3150
Wahlern
BE
Sodbachbrücke
Sense
1867 46
590/186
3150
Wahlern
BE
Steinmattbrücke
Schwarzwasser
1936 18
595/190
3158
Guggisberg
BE
Sangernbodenbrücke
Kalte Sense
1892 27
594/173
3182
Ueberstorf
FR
Riederenbrüggli
Sense
1951 48
593/192
3270
Aarberg
BE
Aaresteg
Alte Aare
1986 11
587/210
3322
Urtenen-Schönbühl
BE
Holzbrüggli
Urtenenbach
1986 13
604/208
3322
Urtenen-Schönbühl
BE
Urtenensteg
Urtenenbach
10
604/207
3400
Burgdorf
BE
Wynigenbrücke
Emme
1776 47
614/212
3435
Sumiswald
BE
Schwandbachbrücke
Churzeneibach
1870
8
628/208
3534
Signau
BE
Brunnmattbrücke (alte Bubenei)
Emme
1837 45
623/199
3538
Röthenbach im BE Emmental Langnau im Emmental BE
Obereibrücke
Rambach
1987 10
624/185
Moosbrücke
Ilfis
1797 30
627/198
3550
8.4 Projektstudien
Förderprogramm des Bundesamts für Umwelt BAFU
Fachordner Kunstbauten mit Holz
Dez. 06 - Seite 2/13
LIGNUM Holzwirtschaft Schweiz
Kanton
Bezeichnung
Hindernis
Baujahr
Koordinaten (CH)
Ort
Brückenlänge (m)
PLZ 3555
Trubschachen
BE
Krümpelbrücke
Ilfis
1986 26
630/196
3556
Trub
BE
Sidelenbrücke
Trub
1808 14
633/198
3600
Thun
BE
Mühlenschleuse
Aare
1788 57
614/178
3601
Thun
BE
Scherzligschleuse
Aare
1818 54
614/178
3619
Eriz
BE
Koppisbrücke
Zulg
1987 24
624/181
3714
Frutigen
BE
Grantibrücke
Engstlige
1905 23
614/157
3715
Adelboden
BE
Goldiwilbrüggli
Engstlige
1989 10
609/146
3752
Wimmis
BE
Radwegbrücke
Simme
1989 108 614/170
3754
Diemtigen
BE
Zwischenflühbrücke
Fildrich
1986 11
606/162
3763
Därstetten
BE
Wilerbrücke
Simme
1770 19
605/167
3770
Zweisimmen
BE
Gwattbrücke
Simme
1943 17
595/155
3780
Saanen
BE
Moosfangbrücke
Saane
1970 10
587/144
3780
Saanen
BE
Oeyetlisteg
Saane
23
586/148
3800
Matten bei Interlaken
BE
Rosshagsteg
Lütschine
1940 25
633/168
3800
Unterseen
BE
Obere Schleuse
Aare
1855 29
631/170
3800
Unterseen
BE
Tschingeleysteg
Aare
1981 44
631/169
3800
Unterseen
BE
Untere Schleuse
Aare
1854 17
631/170
3803
Beatenberg
BE
Budelbachbrücke
Budelbach
1937 15
624/170
3804
Habkern
BE
Bolbachbrücke
Bolbach
1821 14
632/175
3804
Habkern
BE
Lammbachbrücke
Lammbach
1832 20
632/176
3815
Gündlischwand
BE
Lütschinenbrücke
Schwarze Lütschine
2000
635/164
3816
Lütschental
BE
Pfanglibrücke
Schwarze Lütschine
1869 19
639/165
3862
Innertkirchen
BE
Unterwasserbrücke
Gadmerwasser
1869 23
660/173
3911
Ried-Brig
VS
Saltinaschlucht-Steg
Saltina
2001
644/127
3920
Zermatt
VS
Hohsteg
Mattervispa
1985 16
625/099
3924
St. Niklaus
VS
Vispabrücke
Mattervispa
2002
628/113
3946
Turtmann
VS
Getwingbrücke
Rhone
1957 68
620/128
3988
Ulrichen
VS
Rhonesteg
Rhone
1987 22
666/150
3988
Ulrichen
VS
Ulrichen
Ägene
4142
Münchenstein
BL
Heiligholzbrücke
Birs
667/150 1915 42
613/262
4222
Zwingen
BL
Schlossbrücke
Alte Birs (trockengelegt) 1514 14
606/254
4302
Augst
BL
Ergolzbrücke
Ergolz
1966 34
620/264
4332
Stein (AG)
AG Rheinbrücke Säckingen
Rhein
1570 205 638/266
4450
Sissach
BL
Ergolz
1999 24
628/257
Weidenbodensteg
4601
Olten
SO Alte Brücke
Aare
1803 75
635/244
4717
Mümliswil-Ramiswil
SO Mümliswil
Ramiswilerbach
2004
620/243
5000
Aarau
AG Schlösslisteg
Strasse
1800 14
645/249
5300
Turgi
AG Turgi
Limmat
1921 58
661/260
5400
Baden
AG Limmatbrücke
Limmat
1809 39
665/258
5430
Wettingen
AG Limmatbrücke
Limmat
1819 38
666/256
8.4 Projektstudien
Förderprogramm des Bundesamts für Umwelt BAFU
Fachordner Kunstbauten mit Holz
Dez. 06 - Seite 3/13
LIGNUM Holzwirtschaft Schweiz
Koordinaten (CH)
Baujahr
Brückenlänge (m)
Hindernis
Bezeichnung
Ort
Hermetschwil-Staffeln AG Dominilochsteg
Reuss
1988 92
668/242
5643
Sins
AG Reussbrücke
Reuss
1809 80
672/226
6003
Luzern
LU
Spreuerbrücke
Reuss
1591 81
665/211
6004
Luzern
LU
Kapellbrücke
Reuss
1994 222 666/211
6023
Rothenburg
LU
Rothbachbrücke
Rotbach
1717 45
663/216
6166
Hasle (LU)
LU
Grabenbrücke
Kleine Emme
1782 18
646/203
6170
Schüpfheim
LU
Eysteg
Waldemme
1869 21
643/198
6312
Steinhausen
ZG
Alte Steinhauser Brücke
Alte Lorze
1712 10
679/226
6312
Steinhausen
ZG
Steinhauser Steg
Ochsenbach
1987 11
679/227
6313
Menzingen
ZG
Lorzentobelbrücke
Lorze
1759 15
684/226
6345
Neuheim
ZG
Baabenwaag
Sihl
1849 39
687/229
6374
Buochs
NW Fadenbrücke
Engelberger Aa
1852 25
673/202
Kanton
PLZ 5626
6440
Ingenbohl
SZ
Muota
1716 35
689/206
7057
Langwies
GR Sapünersteg
Wylerbrücke
Fondeier Bach
1907 17
774/188
7147
Vignogn
GR Punt da Vignogn
Glogn
1897 12
731/171
7148
Lumbrein
GR Punt da Silgin
Glogn
1880 22
729/170
7156
Rueun
GR Punt da Rueun
Rhein
1840 44
730/181
7175
Sumvitg
GR Punt Russein
Russein
1857 56
711/175
7434
Sufers
GR Crestawaldbrücke
Hinterrhein
1916 20
749/159
7440
Andeer
GR Mutbrücke
Hinterrhein
1939 18
751/160
7440
Andeer
GR Roflaschlucht
Hinterrhein
1917 15
751/160
7473
Alvaneu
GR Alvaneu Bad-Steg
Albula
1875 18
769/170
7530
Zernez
GR Spölbrücke
Spöl
1890 17
803/175
8005
Zürich
ZH
Leimbachsteg
Sihl
1991 42
681/243
8152
Opfikon
ZH
Glattbrücke
Glatt
1810 24
685/252
8314
Kyburg
ZH
Tössbrücke
Töss
1846 25
698/257
8400
Winterthur
ZH
Brunibrugg
Töss
1839 42
696/258
8406
Winterthur
ZH
Tössbrücke
Töss
1992 48
693/262
8553
Hüttlingen
TG
Zollbrücke Eschikofen
Thur
1837 91
719/271
8610
Uster
ZH
Aabrücke
Aabach
1880 10
696/244
8702
Zollikon
ZH
Nebelbach-Steg
Nebelbach
8807
Freienbach
SZ
Alpamare-Steg
8854
Siebnen
SZ
Stegmattbrücke
9030
Gaiserwald
SG Spiseggbrücke
9038
Rehetobel
AR Achmülibrücke
Goldach
1701 19
751/255
9038
Rehetobel
AR Oberachbrücke
Goldach
1739 19
752/254
9050
Appenzell
AI
Lankbrücke
Sitter
1845 24
747/245
9050
Appenzell
AI
Mettlenbrücke
Sitter
1846 23
748/244
9050
Rüte
AI
Forrenbrücke
Sitter
1989 33
750/243
9053
Teufen (AR)
AR Grosse Brücke
Sitter
1778 27
743/251
8.4 Projektstudien
Förderprogramm des Bundesamts für Umwelt BAFU
1893 10
686/244
1978 16
702/228
Wäggitaler Aa
1993 15
710/226
Sitter
1779 45
743/254
Fachordner Kunstbauten mit Holz
Dez. 06 - Seite 4/13
LIGNUM Holzwirtschaft Schweiz
Koordinaten (CH)
Baujahr
AR Kleine Brücke
Wattbach
1787 14
743/251
9053
Teufen (AR)
AR Rotenbrücke
Rotbach
1862 16
748/249
9063
Stein (AR)
AR Sitterbrücke
Sitter
1800 22
742/251
9063
Stein (AR)
AR Urnäschbrücke
Urnäsch
1780 32
742/251
9064
Hundwil
AR Urnäschbrücke
Urnäsch
1778 32
742/248
9100
Herisau
AR Schwänbergbrücke
Wissbach
1782 23
735/250
9104
Waldstatt
AR Badtöbelibrücke
Badtobel
1991 42
739/246
9125
Brunnadern
SG Steirisisteg
Necker
2000 29
728/243 766/253
9443
Widnau
SG Nöllenbrücke
Rheintaler Binnenkanal
1875 26
9475
Sevelen
SG Sevelen
Rhein
1871 135 757/222
9604
Lütisburg
SG Letzibrücke
Necker
1853 36
724/250
9604
Lütisburg
SG Thurbrücke
Thur
1789 58
723/250
9607
Mosnang
SG Libingerbachbrüggli
Libingerbach
8
719/242
9655
Stein (SG)
SG Wiss Thur
Wiss Thur
12
734/229
Koordinaten (CH)
Hindernis
Brückenlänge (m)
Kanton
Teufen (AR)
Brückenlänge (m)
Ort
Bezeichnung
PLZ 9053
Strassenbrücken
PLZ
Ort
Kanton
Bezeichnung
Hindernis
Baujahr
Offene Strassenbrücken
1630
Bulle
FR
Pont Léchère
H189
2005
1630
Bulle
FR
Pont Rochena
H189
2006
1630
Bulle
FR
Pont route cantonale Planchy
H189
2005
570/163
1630
Bulle
FR
Pont Flurweg Planchy
H189
2005
570/163
1630
Bulle
FR
Pont route cantonale Le Pâquier
H189
2004
1630
Bulle
FR
Pont Flurweg Le Pâquier
H189
2004
1669
Haut-Intyamon
FR
Allières
Hongrin Trub
570/164
49
567/147
2001
631/197
1996 14
621/174 647/234
3556
Trub
BE
Schachenhausbrücke
3657
Sigriswil
BE
Allmendschwandbrücke
5057
Reitnau
AG Suhrenbrücke Mooslerau
Suhre
2005
6156
Luthern Bad
LU
Humbelbrücke
Längenbach
2003
8
636/209
6166
Hasle (LU)
LU
Buechstaldenbrücke
Kleine Entlen
1995 12
649/201
6192
Marbach (LU)
LU
Schartenmatt
Ilfis
2002 20
635/193
6243
Egolzwil
LU
Wiggerbrücke
Wigger
2006 20
642/226
7220
Schiers
GR Sagastäg
Landquart
1991 37
770/204
7419
Scheid
GR Val Tgiplat
Val Tgiplat
1997 36
752/181
7434
Sufers
GR Crestawaldbrücke
Hinterrhein
1996 33
749/159
7450
Tiefencastel
GR Cumpognabrücke
Julierpassstrasse
1999 30
764/169
8.4 Projektstudien
Förderprogramm des Bundesamts für Umwelt BAFU
Fachordner Kunstbauten mit Holz
Dez. 06 - Seite 5/13
LIGNUM Holzwirtschaft Schweiz
Kanton
Bezeichnung
Hindernis
Baujahr
Koordinaten (CH)
Ort
Brückenlänge (m)
PLZ 7554
Sent
GR San Niclà
Inn
1992 42
828/194
9107
Urnäsch
AR Hintereggbrücke
Urnäsch
2006 19
739/242
9127
St. Peterzell
SG Schäflibrücke
Necker
2002 20
731/242
9436
Balgach
SG Rietaachbrücke
Rietaach
1996 17
764/251
9650
Nesslau
SG Laaderbrücke
Thur
1996 30
734/231
Ort
Kanton
Bezeichnung
Hindernis
Baujahr
Koordinaten (CH)
PLZ
Brückenlänge (m)
Gedeckte Strassenbrücken
1663
Gruyères
FR
Pont-qui-Branle
Sarine
1820 32
573/159
1669
Haut-Intyamon
FR
Pont de Lessoc
Sarine
1667 14
570/149
1700
Fribourg
FR
Pont de Berne
Saane
1653 41
579/183
1737
Plasselb
FR
Höllbachbrücke
Höllbach
1940 14
585/170
1920
Martigny
VS
Pont de la Bâtiaz
Dranse
1818 25
571/105
2883
Montmelon
JU
Ravines
Doubs
1991 36
580/245
3047
Bremgarten (AG)
AG Reussbrücke
Reuss
1549 49
668/244
3047
Bremgarten bei Bern
BE
Neubrügg
Aare
1535 91
599/202
3098
Köniz
BE
Niederscherli
Scherlibach
1880 19
596/192
3098
Köniz
BE
Oberscherli
Scherlibach
14
598/192
3132
Rüti bei Riggisberg
BE
Seligrabenbrücke
Seligraben
1865 23
599/181
3154
Rüschegg
BE
Obere Schwandbrücke
Biberze
1878 18
598/181
3154
Rüschegg
BE
Rütiplötschbrücke
Schwarzwasser
1937 38
597/182
3154
Rüschegg
BE
Untere Schwandbrücke
Biberze
1867 19
597/181
3183
Albligen
BE
Ruchmühlebrücke
Sense
1977 40
592/188
3270
Aarberg
BE
Falkenbrücke
Alte Aare
1568 86
587/210
3294
Büren an der Aare
BE
Aarebrücke
Aare
1991 108 594/221
3380
Wangen an der Aare
BE
Wangenbrücke
Aare
1559 95
616/231
3415
Hasle bei Burgdorf
BE
Winterseibrücke
Emme
1839 69
615/207
3432
Lützelflüh
BE
Gohlhausbrücke
Emme
1843 62
619/205
3454
Sumiswald
BE
Murbrücke
Grüene
1937 10
624/209
3534
Signau
BE
Äschaubrücke
Emme
1900 41
624/195
3534
Signau
BE
Bubeneibrücke
Emme
1987 50
623/196
3534
Signau
BE
Schüpbachbrücke
Emme
1839 52
622/197
3537
Eggiwil
BE
Dieboldswilbrücke
Emme
1887 36
626/193
3537
Eggiwil
BE
Dörflibrücke
Rötenbach
1985 31
627/191
3537
Eggiwil
BE
Freudiseibrücke
Rötenbach
1878 18
626/190
3537
Eggiwil
BE
Horbenbrücke
Emme
1834 46
625/194
8.4 Projektstudien
Förderprogramm des Bundesamts für Umwelt BAFU
Fachordner Kunstbauten mit Holz
Dez. 06 - Seite 6/13
LIGNUM Holzwirtschaft Schweiz
Kanton
Bezeichnung
Hindernis
Baujahr
Koordinaten (CH)
Ort
Brückenlänge (m)
PLZ 3537
Eggiwil
BE
Schachenbrücke
Emme
1997 34
628/191
3550
Langnau im Emmental BE
Obermattbrücke
Ilfis
1903 35
623/199
3550
Langnau im Emmental BE
Ramserenbrücke
Ilfis
1793 29
628/197
3555
Trubschachen
BE
Oelibrücke
Trub
1891 29
631/197
3555
Trubschachen
BE
Steinbachbrücke
Ilfis
1891 24
631/196
3612
Steffisburg
BE
Zulgbrücke
Zulg
1937 32
613/180
3619
Eriz
BE
Geisseggbrücke
Zulg
2002 12
629/181
3623
Horrenbach-Buchen
BE
Horrenbachbrücke
Horrenbach
1940
623/180
3665
Wattenwil
BE
Gürbebrücke
Gürbe
1991
606/178
3713
BE
Rüdlenbrücke
Kander
1837 22
618/163
BE
Wurmerenbrücke
Kander
1944 30
619/164
BE
Ringoldingenbrücke
Simme
1934 21
606/167
3763
Reichenbach im Kandertal Reichenbach im Kandertal Erlenbach im Simmental Därstetten
BE
Chlosterbrücke
Simme
1995 22
604/167
3763
Därstetten
BE
Weissenburg
Simme
1936 20
602/167
3765
Oberwil im Simmental BE
Brüggmatte
Simme
1940 21
601/167
3765
Oberwil im Simmental BE
Heideweidli
Simme
1957 21
600/167
3765
Oberwil im Simmental BE
Wüestenbachbrücke
Wüestenbach
1986 12
598/166
3766
Boltigen
BE
Ägertibrücke
Simme
1989 17
596/164
3766
Boltigen
BE
Mattenbrücke
Simme
1981 19
597/164
3766
Boltigen
BE
Weissenbach
Simme
1857 18
595/161
3770
Zweisimmen
BE
Hofbrügg
Simme
1880 14
595/154
3770
Zweisimmen
BE
Leebrücke
Simme
1870 15
595/159
3770
Zweisimmen
BE
Lischerenbrücke
Simme
1841 13
595/155
3770
Zweisimmen
BE
Schlegelholzbrücke
Simme
1968 15
596/153
3800
Matten bei Interlaken
BE
Änderberbrücke
Lütschine
1942 21
634/169
3814
Gsteigwiler
BE
Gsteigbrücke
Lütschine
1738 19
633/168
3713 3762
3816
Lütschental
BE
Stägmattabrücke
Schwarze Lütschine
1860 20
639/165
4142
Münchenstein
BL
Rütihardbrücke
Birs
1947 32
613/264
4853
Murgenthal
AG Murgenthalbrücke
Aare
1863 90
629/235
5102
Rupperswil
AG Martiloobrücke
Steinerkanal
1988 16
651/250
6010
Kriens
LU
Ränggbach
1791 32
661/208
6064
Kerns
OW Hohe Brücke
Melchaa
1943 30
663/192
6072
Sachseln
OW Teufibachbrücke
Melchaa
1943 27
665/188
6074
Giswil
OW Lauibrücke
Laui
1938 22
656/187
6102
Malters
LU
Ännigerbrücke (Zerstört 2005)
Kleine Emme
1904 40
654/209
6106
Werthenstein
LU
Werthenstein
Kleine Emme
1775 40
650/211
6110
Wolhusen
LU
Badbrücke (Beschädigt 2005)
Kleine Emme
1900 33
647/210
6162
Entlebuch
LU
Zwischenwassernbrücke
Entlen
1888 23
647/204
6166
Hasle (LU)
LU
Doppleschwandbrücke
Kleine Emme
1856 32
647/204
8.4 Projektstudien
Förderprogramm des Bundesamts für Umwelt BAFU
Hergiswaldbrücke
Fachordner Kunstbauten mit Holz
Dez. 06 - Seite 7/13
LIGNUM Holzwirtschaft Schweiz
Kanton
Bezeichnung
Hindernis
Baujahr
Koordinaten (CH)
Ort
Brückenlänge (m)
PLZ 6166
Hasle (LU)
LU
Zinggenbrügg
Kleine Emme
1987 21
645/202
6197
Schangnau
BE
Bütschlibrücke
Emme
1978 21
634/184
6197
Schangnau
BE
Mühlibrücke
Emme
1998 25
632/185
6197
Schangnau
BE
Räbenbrücke
Emme
1892 30
630/185
6197
Schangnau
BE
Schwandbrücke
Emme
1985 19
636/184
6197
Schangnau
BE
Stegmattbrücke
Emme
1987 21
633/184
6386
Wolfenschiessen
NW Hornmattbrücke
Engelberger Aa
1941 24
672/196
6386
Wolfenschiessen
NW Stegmattbrücke
Engelberger Aa
1941 17
672/194
6386
Wolfenschiessen
NW Wolfenschiessen (Brügg)
Engelberger Aa
1941 18
672/195
6418
Rothenthurm
SZ
Biberegg
Steiner Aa
1992 24
693/216
6431
Schwyz
SZ
Suworowbrücke
Muota
1810 30
693/205
6436
Muotathal
SZ
Selgisbrücke
Muota
2001 37
695/205
6713
Malvaglia
TI
Orino
7084
Brienz/Brinzauls
GR Belforttobelbrücke
Belforttobel
1915 27
766/171
7310
Bad Ragaz
SG Saschielbachbrücke
Saschielbach
1884 30
755/208
7312
Pfäfers
SG Tschennertobelbrücke
Zanai
1938 16
753/203
7400
Andeer
GR Hinterrheinbrücke
Hinterrhein
1856 45
752/163
7432
Zillis-Reischen
GR Reischenbach
Reischenbach
1939 23
754/167
7433
Donat
GR Fundognbrücke
Fundogn
1939 23
752/165
7436
Medels im Rheinwald
GR Tambobrücke
Hinterrhein
1938 34
743/156
7477
Filisur
GR Frevgiasbrücke
Albula
1900 19
772/170
7542
Susch
GR Susch
Inn
24
801/180
7543
Lavin
GR Lavin
Inn
1921 38
804/183
7550
Scuol
GR Scuol-Sot
Inn
1878 46
818/186
7554
Sent
GR Punt Sur En
Inn
1869 61
823/189
7556
Ramosch
GR Punt la Resgia
Inn
1940 43
826/191
7556
Ramosch
GR Punt la Resgia
Inn
1989 46
826/191
7559
Tschlin
GR Innbrücke Sclamischot
Inn
1989 36
829/195
8153
Rümlang
ZH
Grubenmann-Brücke
Glatt
1767 28
683/255
8154
Oberglatt
ZH
Hirschenbrücke
Glatt
1993 20
681/259
Orino
720/141
8192
Glattfelden
ZH
Hegstenbrücke
Glatt
1980 27
679/267
8253
Diessenhofen
TG
Rheinbrücke
Rhein
1814 86
698/283
8450
Andelfingen
ZH
Altener Brücke
Thur
1992 103 691/272
8450
Andelfingen
ZH
Thurbrücke
Thur
1815 72
8462
Rheinau
ZH
Zollbrücke
Rhein
1806 63
687/278
8588
Zihlschlacht-Sitterdorf
TG
Altenbrücke
Sitter
1971 48
738/262
8722
Kaltbrunn
SG Wengibrugg
Wengibach
1987 26
725/229
8733
Eschenbach (SG)
SG Aabachtobelbrücke
Aabach
1830 44
714/233
8908
Hedingen
ZH
Jonentalbrücke
Jonen
1954
674/238
9050
Appenzell
AI
Zungbachbrücke
Zungbach
1983 12
747/245
8.4 Projektstudien
Förderprogramm des Bundesamts für Umwelt BAFU
Fachordner Kunstbauten mit Holz
693/272
Dez. 06 - Seite 8/13
LIGNUM Holzwirtschaft Schweiz
Hindernis
Baujahr
Koordinaten (CH)
Kanton
Brückenlänge (m)
Ort
Bezeichnung
PLZ 9063
Stein (AR)
AR Listbrücke
Sitter
1950 25
745/247
9122
Mogelsberg
Necker
1749 24
727/247
9125
Brunnadern
SG Aachsägebrücke (ehem. Mühlaubrücke) SG Neckerbrücke
Necker
1880 23
728/244
9246
Niederbüren
SG Thurdammbrücke
Thur
2002 18
732/259
9607
Mosnang
SG Mülitobel
Dietfurterbach
1991 68
720/243
9608
Ganterschwil
SG Anzenwil
Necker
1863 46
727/248
9608
Ganterschwil
SG Lochermoos
Thur
1994 48
724/248
9620
Lichtensteig
SG Thurotex-Brücke
Thur
1918 23
724/243
9633
Hemberg
SG Zwislerbachbrücke
Zwislerbach
1802 20
733/240
9642
Ebnat-Kappel
SG Brandholzbrücke
Thur
2000 37
728/235
8.4 Projektstudien
Förderprogramm des Bundesamts für Umwelt BAFU
Fachordner Kunstbauten mit Holz
Dez. 06 - Seite 9/13
LIGNUM Holzwirtschaft Schweiz
Grossflächige Überdeckung des Lagers Bonfols Argumentarium für eine grossflächige Überdachung aus Holz-, zur Information der Entscheidungsträger.
Beschreibung
Ergebnisse
Zur Förderung mehrgeschossiger und grossvolumiger Holzbauten unterstützte holz 21 Kommunikationsmassnahmen für vielversprechende Signalprojekte. Die Basler Chemie lagerte während Jahrzehnten Abfälle in einem Lager bei Bonfol, einem kleinen Grenzort im Kanton Jura nahe der Grenze zum französischen Elsass. Seit mehr als zehn Jahren wird diese Lagerstätte nicht mehr benutzt. Aus verschiedenen Gründen ist die Auflösung der Deponie nötig. Bonfol liegt nahe einem Moorgebiet von nationaler Bedeutung, und eine Verunreinigung des Grundwassers kann nicht ganz ausgeschlossen werden. Dies zeigten verschiedene Studien. Nun soll die Industriedeponie saniert werden, d.h. es werden alle Abfälle beseitigt und in verschiedenen europäischen Spezial-Deponien geordnet eingelagert. Die Räumung der Deponie in Bonfol muss geschützt vor Regen durchgeführt werden können, um eine Verunreinigung des Bodens zu vermeiden: Eine riesiges mobiles Dach mit den Ausmassen 100 m x 160 m soll Schutz bieten. Die Konstruktion muss verschiebbar sein, da sie in mehreren Etappen eingesetzt werden soll. In der Deponie kann nichts verankert werden, deshalb kommen nur zwei Randstützen in Frage. Ein verschiebbares Dach mit einer Tragweite von 160 m ist europaweit einzigartig. Eine einmalige Gelegenheit für den Bausstoff Holz! Denn sollte eine Holzvariante verwirklicht werden, so hätte dies grosse Wirkung in der Öffentlichkeit, allein schon auf Grund der Dimensionen und der Publizität, die dieses Vorhaben bereits heute bewirkt.
Lignum Jura hat mit der Unterstützung von holz 21 ein Argumentarium und einen Materialvergleich Holz/Stahl erarbeitet, um die Verantwortlichen dieser Sanierungsarbeiten über die Möglichkeiten des Baustoffs Holz zu informieren. Weitere Massnahmen wurden getroffen, um Entscheidungsträger für Holz zu gewinnen. Es wurde erreicht, dass die Bauausschreibung auch für Holz erfolgte. Die Entscheidung fiel leider nicht auf eine Holzlösung.
8.4 Projektstudien Kunstbauten
Förderprogramm des Bundesamts für Umwelt BAFU
Kontakt Die Studie wurde in Rahmen von holz21 erarbeitet. Detaillierte Angaben sind erhältlich bei: Lignum Jura Rénald Queloz ing. forestier EPFZ-SIA Prés Mais 4 2802 Develier Tel. 032 423 18 46 Fax: 032 423 18 46
[email protected] [email protected] www.lignum-jura.ch
Quelle holz21, 3000 Bern
Fachordner Kunstbauten mit Holz
Dez. 06 – Seite 10/13
LIGNUM Holzwirtschaft Schweiz
Lärmschutzwänden aus Holz für Eisenbahnlinien Verwendung von Lärmschutzwänden aus Holz für die bestehenden und künftigen Eisenbahnlinien im Tessin (Alptransit)
Beschreibung
Ergebnisse
Die SBB planen in den nächsten Jahren umfangreiche Lärmsanierungsmassnahmen entlang verschiedener Streckenabschnitte im Tessin. Erste Lose wurden für die Streckenabschnitte bei Arbedo, Giubiasco, Pollegio und Biasca vergeben. Hinzu kommen die geplanten Bauvorhaben in Zusammenhang mit Alptransit; die Arbeiten haben 2004 begonnen. Grundsätzlich favorisieren die SBB zwei Lärmschutzwand-Typen, nämlich solche aus Beton oder Holz. Die Konstruktionen müssen der VSS-Norm SN 671 250 «Lärmschutzwände bei Eisenbahnen» entsprechen, wobei ästhetische, materialtechnische und finanzielle Belange in Betracht gezogen werden. Die beiden Standardtypen «Beton» und «Holz» erfüllen diese Anforderungen der SBB. Die Wahl des Typs erfolgt unter Berücksichtigung folgender Punkte: - passend zum Charakter der Umgebung - Wünsche der Gemeinde bzw. der Anwohner - Einheitlichkeit der Strecke. Die SBB als Bauherr der Alptransit-Eisenbahnlinie sind sehr daran interessiert, dass ihr Bauvorhaben nicht durch Einsprachen seitens der betroffenen Bevölkerung unnötig verzögert wird. Deshalb setzte sich Federlegno Ticino sowohl bei den Behörden auf kantonaler und kommunaler Ebene, als auch bei den betroffenen Anwohnern entlang der Bahnlinie dafür ein, dass Lärmschutzwände aus (Schweizer) Holz als eine technisch und ästhetisch durchdachte Lösung des Schallproblems in die Planung miteinbezogen werden. Mit Presseartikeln, lokalen Medienveranstaltungen, Gesprächen sowie gezielten Informationsmassnahmen leistete Federlegno Ticino Überzeugungsarbeit bei Entscheidungsträgern der betroffenen Behörden, bei den SBB und bei den Anwohnern. Eine Interessengemeinschaft, an der sich Lignum, Federlegno Ticino, die SH Holz Biel sowie die Laube SA beteiligten, arbeitete daran, den Standardtyp Holz zu verbessern. Das Ergebnis: eine Mischkonstruktion, bei der die stabilisierenden Elemente aus Stahl, die Fundamente aus Beton und die Lärmschutzelemente aus Holz gefertigt sind. Es wurden verschiedene Holzarten geprüft und schliesslich dem Tessiner Kastanienholz der Vorzug gegeben. Die Lärmschutzwände sind als Module flexibel einsetzbar. Auf der Anwohnerseite wurden die Holz-Lärmschutzwände mit einer horizontalen und, als Variante, mit einer vertikalen Holzverschalung versehen, was zu einer überzeugenden Ästhetik und damit zu einer grossen Akzeptanz bei der Bevölkerung beitrug. Am 17. Juli 2003 und am 24. Juli 2003 wurden die ersten Demo-Wände in Biasca gezeigt; es fanden Führungen für wichtige Entscheidungsträger und die Presse statt. Beide Veranstaltungen waren sehr gut besucht.
Die SBB planen bis ins Jahr 2015 umfassende Lärm– sanierungsmassnahmen entlang ihres gesamten Streckennetzes; das Potenzial für neue Lärmschutzwände beträgt über 300 km. Im Kanton Tessin haben die Sanierungsarbeiten bereits begonnen; andere Streckenabschnitte sind in Detailplanung und kommen demnächst zur Ausschreibung. In Zusammenarbeit mit den SBB und Vertretern der Wald- und Holzwirtschaft trat Federlegno Ticino mit wichtigen Entscheidungsträgern von Kanton, Gemeinden und Bevölkerung in Kontakt. Federlegno Ticino wirkte darauf hin, dass die von der Hochschule für Architektur, Bau und Holz HSB, Biel, verbesserten Holz-Lärmschutzwände von den SBB und den betroffenen Gemeinden favorisiert werden. Tatsächlich haben nun die SBB für einen Streckenabschnitt im Tessin die Holzvariante gewählt. Damit ist der Tatbeweis für die technische Tauglichkeit und die Popularität von Lärmschutzwänden aus Holz erbracht.
8.4 Projektstudien Kunstbauten
Förderprogramm des Bundesamts für Umwelt BAFU
holz 21 wird nun, ausgehend vom Tessiner Beispiel, mit ähnlichen Aktionen die regionalen Arbeitsgemeinschaften für das Holz in der Offertphase unterstützen, mit dem Ziel, dass entlang des gesamten SBBStreckennetzes vermehrt Holz-Lärmschutzwänden zum Durchbruch verholfen werden kann.
Kontakt Die Studie wurde im Rahmen von holz21 erarbeitet. Detaillierte Angaben und Informationen über die Musterwände sind erhältlich bei: Cedotec Office romand de Lignum En Budron H6, CP 113 1052 Le Mont-sur-Lausanne Tél. 021 652 62 22 Fax 021 652 93 41
[email protected]
Federlegno Ticino, Rivera casella postale 280 6802 Rivera Tel: 091 946 42 12 Fax: 091 946 42 92
[email protected] www.federlegno.ch
Quelle holz21, 3000 Bern
Fachordner Kunstbauten mit Holz
Dez. 06 - Seite 11/13
LIGNUM Holzwirtschaft Schweiz
Grünbrücke Chüsenrain, Neuenkirch Projekt für eine Grünbrücke über die Nationalstrasse A2 bei Luzern
Beschreibung
Besonderes
Wenn Menschen und Wildtiere auf engem Raum zusammenleben, wie das in der Schweiz der Fall ist, sind Konflikte unvermeidlich. Zwischen Vierwaldstätter- und Sempachersee besteht eine 40 km lange Barriere für die Bewegungen des Wildes, die A2. Diese Barriere muss überbrückt werden, um für das Wild und seine Entwicklung einschneidende Folgen zu lindern. Für dieses Vorhaben eignet sich der Standort Chüsenrainmoos in der Gemeinde Neuenkirch. Die Vogelwarte Sempach wollte hier zu ihrem 75-Jahr-Jubiläum 1999 eine 50 m breite Grünbrücke über die A2 erstellen. Die Realisierung hätte zeigen sollen, dass Wildtierbrücken aus Holz mit geringeren Kosten erstellt werden können, als dies mit anderen Materialien der Fall ist. In Leichtbauweise mit dem ökologischen Baustoff Holz anstelle von Beton. Damit wären verschiedene Hindernisse auf dem Weg zur Realisierung neuer Wildtierbrücken gefallen: Wildtierbrücken werden nicht belastet wie Strassenbrücken. Eine Grünbrücke, die nur als Wildtierpassage gedacht ist, kann wie eine Halle mit einem schwach geneigten, extensiv begrünten Dach interpretiert werden. Auf dieser Basis sollte eine zweckmässige und kostengünstige Lösung erstellt werden und später als Vorzeigeobjekt dienen. Die kantonalen Stellen begrüssten das Projekt, die Finanzierung war gesichert, und die Planung war so weit gediehen, dass mit der Ausschreibung hätte begonnen werden können. Da meldete das Bundesamt für Strassen ASTRA Bedenken an. Verschiedene Gründe wurden gegen die Verwendung von Holz vorgebracht. Obwohl die meisten Argumente entkräftet werden konnten, weigerte sich das ASTRA , eine Baubewilligung zu erteilen. Das Projekt konnte nicht realisiert werden.
Das Projekt Grünbrücke Chüsenrain in Neuenkirch LU konnte nicht realisiert werden. Der Grund dafür ist der Widerstand des Bundesamtes für Strassen (ASTRA), welches das Projekt mit verschiedenen Argumenten ablehnte: - Die Notwendigkeit von neuen Grünbrücken in der Schweiz sei nicht nachgewiesen. - Die Notwendigkeit am Standort Neuenkirch sei nicht nachgewiesen. - Für die Sanierung von Wildtierkorridoren bestehe keine gesetzliche Grundlage. Das ASTRA lehnt eine Holzkonstruktion aus Gründen wie Brandsicherheit, Dauerhaftigkeit und Unterhalt grundsätzlich ab. Trotz dieser unerfreulichen Situation haben sich in Bezug auf die Grünbrücken verschiedene Personen und Instanzen in Bewegung gesetzt, die für den Fortgang des Projekts viel versprechend sind. Das Bundesamt für Strassen lehnt nach einem Briefwechsel mit der Vogelwarte Sempach das Projekt nicht mehr grundsätzlich ab, möchte sich aber zuerst genauer informieren. Dazu hat es in einer ersten, interdepartementalen Sitzung Grundlagen erörtert. Jetzt sucht es einen geeigneten Standort für eine Holzkonstruktion, die nicht über eine Autobahn, sondern allenfalls über eine Autostrasse oder Hauptstrasse führt.
Erkenntnisse Heute ist die Erstellung von Grünbrücken über Autobahnen und Autostrassen an sich bereits umstritten und bei diesem Projekt hat sich die Verbindung verschiedener Interessen negativ für das Holz ausgewirkt. Das Projekt hat aufgezeigt, dass die Berührungsängste der Tiefbau-Behörden vor allem auf Bundesebene bezüglich Holz erheblich sind. Dies zeigt z. B. die Argumentation eines Experten gegen den Einsatz von Holz: Probleme gebe es bezüglich Unterhalt, Dauerhaftigkeit und Brandschutz. Offensichtlich reicht es nicht aus, dass der Grundlagenbericht auf rund 50 % der Seiten genau diese Punkte detailliert und fundiert widerlegt hatte. Hier präsentiert sich die Rechnung für die ungenügende Präsenz der Holzwirtschaft auf dem politischen Parkett einerseits und für das zu zaghafte Vorgehen, wenn es darum geht, gängige Vorurteile zu widerlegen, anderseits. Es besteht ein Handlungsbedarf bei der Aus- und Weiterbildung der Behörden-Mitarbeiter. Die Ausbildung und Erfahrung vieler Mitarbeiter von Baubehörden beschränken sich heute auf Konstruktionen in Stahl- und Stahlbeton. 8.4 Projektstudien Kunstbauten
Förderprogramm des Bundesamts für Umwelt BAFU
Kontakte Die Studie wurde im Rahmen von Holz-Bois 2000 erarbeit. Detaillierte Angaben sind erhältlich bei: Timbatec, Stefan Zöllig Ingenieurbüro für Holzbau und Produktentwicklung Thunstrasse 15 3612 Steffisburg Tel. 033 438 04 38 Fax 033 438 04 39
[email protected] www.timbatec.ch Schweizerische Vogelwarte 6204 Sempach Tel. 041 462 97 00 Fax 041 462 97 10
[email protected] www.vogelwarte.ch
Literatur - Lignum: holz.enter. CD-Rom. 2000 (Quelle) - Broschüre: Grünbrücke Chüsenrain Neuenkirch. Schweiz. Vogelwarte Sempach; timbatec Steffisburg, 12 Seiten - Grundlagenbericht: Grünbrücke Chüsenrain. Schweiz. Vogelwarte Sempach; timbatec Steffisburg, 28 Seiten - PDF Datei: Grundlagenbericht Grünbrücke Chüsenrain. 28 Seiten - PDF-Datei: Grünbrücken aus BETECH Transfer. 2 S.
Fachordner Kunstbauten mit Holz
Dez. 06 - Seite 12/13
LIGNUM Holzwirtschaft Schweiz
Strassenbrücke aus Holz über die Aare Planung einer Strassenbrücke aus Holz für den Verkehr mit Schwerlasten
Beschreibung
Besonderes
Die bestehende Aarebrücke zwischen Lauffohr (Brugg) und Vogelsang wurde 1946 erstellt. Sie ist den heutigen Anforderungen nicht mehr gewachsen und muss ersetzt werden. Nach einigen politischen Interventionen prüfte das Aargauer Baudepartement für den Neubau Varianten mit den Materialien Holz, Beton und Stahl. Für jede Variante wurde ein Vorprojekt erarbeitet. Im Holzbrückenbau kann man sich auf langjährige Erfahrung und zahlreiche ausgeführte Beispielen abstützen. Bezüglich Länge und Belastung stellte diese Brücke aber eine neue Grössenordnung dar. Der Neubau der Brücke an sich war im Kanton Aargau umstritten. Der Bedarf für eine Schwerlastbrücke wird bestritten. Anwohner befürchten eine massive Zunahme an Verkehr und wollen den Bau einer solchen Brücke verhindern. Das politische Gerangel beeinflusst das gesamte Projekt und es wurden viele Emotionen geweckt. Die Materialwahl wurde im politischen Entscheidunsprozess missbraucht. Die Verknüpfung der Anliegen haben die möglichen Vorurteile gegenüber Holz nicht entschärft. Das Holzprojekt wurde abgelehnt. Es wurden technische, wirtschaftliche und ökologische Argumente sowie Gegenargumente eingebracht, aus Sicht des Holzbaus zum Teil mit fragwürdigen Folgerungen. Entsprechende Presseresultate sprechen Bände. Im weiteren Verlauf wurde die Geschäftsprüfungskommission des Kantons angerufen – führt das zu einem unseligen Hickhack?
Ökobilanzen zeigen gerade in Bezug auf die Holzverwendung Schwächen. Die Lebensdauer von Bauobjekten z.B. beeinflusst das Resultat einer Ökobilanz wesentlich. Die Festlegung dieser Lebensdauer kann fragwürdig sein.
Kontakt Die Studie wurde im Rahmen von Holz-Bois 2000 erarbeitet. Detaillierte Angaben sind erhältlich bei: Makiol und Wiederkehr Industriestrasse 9 Postfach 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 15 35 Fax 062 765 15 30
[email protected] www.holzbauing.ch
Quelle Lignum: holz.enter. CD-Rom. 2000
Erkenntnisse Technisch ist eine Holzbrücke von solchen Dimensionen grundsätzlich machbar. Es bestehen noch keine Referenzobjekte, und das Vertrauen der Bauherren muss gewonnen werden. Holz startet in Konkurrenz mit Varianten aus Stahl und aus Beton oft in einer ungünstigen Ausgangslage. Entsprechend müssen die vorgeschlagenen Lösungen mit grösster Gründlichkeit ausgearbeitet sein, sie dürfen keinerlei Schwachpunkte aufzeigen. Die Holzwirtschaft muss lernen, die passende Botschaft über den geeigneten Kanal mit dienlicher Allianz dem betroffenen Publikum (Entscheidungsträger) auf die richtige Art und Weise zu vermitteln. Insbesondere bei heiklen Projekten, wenn nicht mehr sachlich, sondern emotional-politisch argumentiert wird, ist ein entsprechendes, vorsichtiges Vorgehen unumgänglich. Zum Beispiel muss vorgängig ein Dispositiv für die Medienarbeit erstellt werden, in welchem alle Szenarien vorgesehen sind. Vorsicht scheint geboten, will man am Schluss nicht als schlechter Verlierer dastehen.
8.4 Projektstudien Kunstbauten
Förderprogramm des Bundesamts für Umwelt BAFU
Fachordner Kunstbauten mit Holz
Dez. 06 - Seite 13/13
LIGNUM Holzwirtschaft Schweiz
9.4.1 Beispiel: Bewertung Angebot Holzbauingenieur Beispiel zur Beurteilung von Angeboten für Holzbauingenieur-Leistungen Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll lediglich zum Weiterdenken anregen.
Quelle: [3], [PJ]
Zuschlagskriterien Die Angebote werden auf Grund folgender Kriterien beurteilt: - Technischer Wert (40%) (Aufgabenanalyse, Stellungnahme zum vorhanden Vorprojekt, Verbesserungs- und Optimierungsvorschläge, Kreativität) - Qualität des Dienstleistungsangebots (30%) (Kompetenz, Ausbildung, Erfahrung und Verfügbarkeit des vorgesehenen Personals, Projektorganisation, Referenzobjekte) - Preis / Preiswahrheit (30%) (Bereinigte Angebotssumme / Einschätzung von Optimierungspotenzial und Mehrkostenrisiko) - Als Resultat der Beurteilung ergeben sich Beurteilungspunkte. Massgebend für die Wahl des Projektingenieurs ist die Gesamtbeurteilung. Diese ergibt sich als Summe der Produkte aus Beurteilung und Gewichtung. Die Beurteilung erfolgt durch ein Beurteilungskriterium. Dieses setzt sich aus externen Experten und Fachleuten des Bauamts zusammen.
Bewertungsbestimmungen
Benotung Zuschlagskriterium 1 und 2: 3=sehr gut 2=gut/entspricht den Erwartungen 1=genügend/entspricht nur teilweise den Erwartungen 0=ungenügend/entspricht nicht den Anforderungen, das Angebot ist ungültig! Halbe Noten sind möglich.
Benotung Zuschlagskriterium 3: Preisdifferenz d Bewertung Preisdifferenz d Bewertung
d Angebot entspricht nicht den Anforderungen der Ausschreibungen und ist daher ungültig. Büro GH Aufgabenanalyse mangelhaft, architektonische Idee mit Optimierungsvorschlag komplett verworfen.
Zuschlag Auf Grund der oben stehenden Angebotsbewertung erhält die Ingenieurgemeinschaft CD den Zuschlag.
Für die Baukommission:
Ort, Datum:
9.4.1 Bsp. Bewertung Angebot Holzbauingenieur
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Unterschrift:
Fachordner Hochbauten und Kunstbauten mit Holz
Aug 06 - Seite 2/2
LIGNUM Holzwirtschaft Schweiz
9.4.2 Beispiel: Bewertung Angebot Holzbauarbeiten Beispiel zur Beurteilung von Angeboten für Holzbauleistungen. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll lediglich zum Weiterdenken anregen.
Quelle: [3], [PJ]
Zuschlagskriterien Die Angebote werden auf Grund folgender Kriterien beurteilt: - Technischer Wert der Unterlagen (15%) (Aufgabenanalyse, Vollständigkeit und Transparenz des eingereichten Angebots, Verbesserungs- und Optimierungsvorschläge) - Qualität der angebotenen Leistung (35%) (Kompetenz, Ausbildung und Erfahrung des vorgesehenen Personals, Qualitätsmanagement, Projektorganisation, Referenzobjekte, Einhaltung des Terminplans) - Preis (50%) (Bereinigte Angebotssumme) - Als Resultat der Beurteilung ergeben sich Beurteilungspunkte. Massgebend für die Wahl des ausführenden Unternehmens ist die Gesamtbeurteilung. Diese ergibt sich als Summe der Produkte aus Beurteilung und Gewichtung. Die Beurteilung erfolgt durch ein Beurteilungskriterium. Dieses setzt sich aus externen Experten und aus Fachleuten des Bauamts zusammen.
Bewertungsbestimmungen
Benotung Zuschlagskriterium 1 und 2: 3=sehr gut 2=gut/entspricht den Erwartungen 1=genügend/entspricht nur teilweise den Erwartungen 0=ungenügend/entspricht nicht den Anforderungen, Das Angebot ist ungültig! Halbe Noten sind möglich.
Benotung Zuschlagskriterium 3: d 20 m
{
möglich
{
nicht möglich
......................................................................................
.........,...... m
......................................................................................
......................................................................................
Fahrbahnbreite
{
B < 5,4 m
{
B > 5,4 m
......................................................................................
Winkel der Brückenachse .........,...... ° Minimales Freibord .........,...... m
Anforderungen des zuständigen Amts für Wasserbau beachten.
.............................
......................................................................................
.............................
......................................................................................
.............................
......................................................................................
.............................
......................................................................................
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......................................................................................
.............................
......................................................................................
.............................
......................................................................................
.............................
......................................................................................
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......................................................................................
.............................
......................................................................................
.............................
......................................................................................
Nutzung als Reitweg Weitere spezielle Nutzung
Weitere Bemerkungen und Unterlagen
10.1 VL Angebot Holzbauingenieur
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Fachordner Kunstbauten mit Holz
Dez. 06 - Seite 4/4
LIGNUM Holzwirtschaft Schweiz
10.2 Vorlage: Spezielle Bedingungen zur Submission Holzbau Die Bedingungen können alternativ auch direkt über das Leistungsverzeichnis in die Angebotsgrundlage einfliessen.
Projekt: Betrifft:
Nr. Projektname BKP 214 Montagebau Holz
1 Vorschriften und Normen
1.1 Vorschriften Für Normen, Empfehlungen und dgl. gilt die am Vertragsdatum in Kraft stehende Ausgabe als Vereinbarung.
1.2 SIA- Normen Für die Ausführung der Arbeiten sind die geltenden SIA-Normen verbindlich; insbesondere gelten die Norm SIA 118 „Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten“, die Norm SIA 118-265 „Allgemeine Bedingungen für Holzbauarbeiten“ und die Norm SIA 118-260 „Allgemeine Bedingungen für Tragwerke sowie Bauwerke des Grundbaus und des Untertagbaus“.
1.3 Speziell gelten SIA Normen: -
Norm SIA 260 Norm SIA 261 Norm SIA 263 Norm SIA 265 Norm SIA 180 Norm SIA 181 Norm SIA 232 Norm SIA 279 SIA Dok 83
„Grundlage der Projektierung von Tragwerken“ „Einwirkungen auf Tragwerke“, Norm SIA 261/1 „ Einwirkungen ... – Ergänzende Festlegungen“ „Stahlbau“, Norm SIA 263/1 „Stahlbau – Ergänzende Festlegungen“ „Holzbau“, Norm SIA 265/1 „Holzbau – Ergänzende Festlegungen“ „Wärme- und Feuchteschutz im Hochbau“ „Schallschutz im Hochbau“ „Geneigte Dächer“ „Wärmedämmstoffe“ „Brandschutz im Holzbau“
1.4 Andere Grundlagen Grundsätzlich sind die „Eidgenössischen Verordnungen über die Verhütung von Unfällen bei Bauarbeiten“ (SUVA) zu berücksichtigen.
2 Ausführungsspezifikationen
2.1 Vollholz Für die Sortierung des Bauholzes gelten die Bestimmungen nach Norm 265 „Holzbau“.
Der Sägequerschnitt aus Vollholz wird wie folgt festgelegt: -
Sägefrisch, roh Sägefrisch gehobelt Technisch getrocknet sägeroh Technisch getrocknet gehobelt
Ausmass = Nennmass Ausmass = Fertigmass Ausmass = Fertigmass Ausmass = Fertigmass
Ohne spezielle Angaben gelten: - Holzart Fichte/Tanne, Länge bis 8.00 m - Bei Massivholz Festigkeitsklasse C24 (FKII) , sägefrisch roh
2.2 Brettschichtholz und verleimte Produkte Für Brettschichtholz werden die gehobelten Fertigmasse angegeben.
Erscheinungsklasse für Brettschichtholz (BSH) - I = Industrie - N = Normal - A = Auslese (zulässige Äste, Harzgallen, Risse usw. nach spezieller Vereinbarung)
Gütesicherung Brettschichtholz und übrige verleimte Holzprodukte - Die Vorschriften zur Fertigung von BSH bzw. Leimprodukten und die entsprechende Gütersicherung (erstellt durch die Schweizerische Fachgemeinschaft Holzleimbau SFH) gelten als verbindlich. - BSH aus dem Ausland muss eine entsprechende nationale Zulassung besitzen. - Dem Holzbauingenieur ist mit der Zustellung der Werkpläne eine entsprechende Bestätigung des Leimwerks auszuhändigen. - Beim Verleimen von Spezialquerschnitten sind die Vorgaben gemäss Merkblatt „Verfahrensanweisung Nagel- und Schraubenpressleimungen“ zwingend einzuhalten.
10.2 VL Spezielle Bedingungen
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Fachordner Hochbauten und Kunstbauten mit Holz
Aug. 06 - Seite 1/4
LIGNUM Holzwirtschaft Schweiz
2.3 Klassierung und Ausführung von Hobelwaren und Platten Allgemein - Bei Hobelwaren und Einschicht-Massivholzplatten wird die Sichtseite klassiert, (z.B. A, A/B, B, C...) - Bei Mehrschichtplatten werden beide Sichtseiten klassiert, (z.B. A/B, A/C...); Sichtseite A mit Rückseite C = A/C.
2.4 Herkunftsdeklaration von Holzprodukten Angaben über das Herkunftsland von Holz und Holzwerkstoffen sind an dieser Stelle offen auszuweisen: - Vollholz: ........................ - Rahmenholz: ........................ - Brettschichtholz: ........................ - Massivholzplatten: ........................ - OSB-Platten: ........................
2.5 Schnittarten -
Grössere Massivholzstücke können aus einzelnen Massivteilen verleimt sein (z.B. Trittstufen, Stirnbretter,...) Roh: Gesägte Bretter vom Sägewerk, ohne weitere Bearbeitungen Dickengehobelt: Rohe Bretter, in der Dicke egalisiert, nicht durchgehend gehobelt Gehobelt: Die Sichtfläche ist gehobelt und oder geschliffen, die Kantenflächen sind bearbeitet, mit oder ohne Profil, die Dicke der Bretter ist egalisiert. - Sägeroh: Die Sichtfläche ist sägeroh, die Kantenflächen sind bearbeitet, mit oder ohne Profil, die Dicke der Bretter ist egalisiert; bei Hobelwaren der Klasse A, A/B sauberer, frischer Bandsägeschnitt ohne Stapelabdrücke; bei Hobelwaren der Klasse B, Stapelabdrücke, Verwitterung, Kreissäge- und Gatterschnitte zugelassen.
2.6 Oberflächenbehandlungen von Massivholzprodukten - Vor der Behandlung sind die Oberflächen gemäss den Vorschriften des Produktlieferanten für die Applikation vorzubereiten (Schleifen, Kantenrunden usw.) - Malerarbeiten sind von einem gelerntem Maler auszuführen.
2.7 Verbindungs- und Stahlteile Allgemein - Trag-, Verbindungs- und Befestigungsteile aus Stahl und dgl. werden separat vergütet, sofern sie in den Positionstexten nicht speziell aufgeführt sind. - Ohne besondere Angaben sind verzinkte Stahlteile zu verwenden.
Qualität Schweissverbindungen - Ohne Spezielle Bemerkungen sind sämtliche Schweissverbindungen entsprechend der Bewertungsgruppe C (Standard-Qualität) gem. Norm SIA 263, 263/1 (SN EN 25817) auszuführen und zu prüfen. - Die Schweissarbeiten sind von einer anerkannten Stahlbaufirma und von geprüften Schweissern auszuführen.
3 Lieferbedingungen
3.1 Krananlagen / örtliche Verhältnisse / Gerüstarbeiten - Die Baustelleneinrichtung sieht einen Baustellenkran mit ca. 2 t Tragkraft vor. Er kann gegen Entschädigung gemietet werden. Die Kosten sind in der entsprechenden Position separat auszuweisen. - Die Kosten für weitere Aufzugsmittel wie Auto- oder Lastwagenkran sind in die Einheitspreise einzurechnen. - Mit der Abgabe der Ausschreibung verpflichtet sich der Unternehmer, dass er sich über die örtliche Situation betreffend Zufahrt mit Grosselementen und Autokran sowie über die Platzverhältnisse am Bauplatz informiert hat und eventuelle Erschwernisse in seine Kalkulation eingerechnet hat. - Zusatzkosten wegen örtlicher Erschwernisse werden nicht akzeptiert. - Gerüstarbeiten bis H = 3,0 m werden nicht speziell vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen. Höhere Gerüste werden bauseits gestellt.
3.2 In die Einheitspreise sind weiter einzurechnen: - Liefern und Montage der beschriebenen Leistungen - Alle transport- und montagebedingte Einlagen - Herstellen, Abladen ab Transportmittel und Montage der Bauteile inkl. Zwischentransport von der Abladestelle bis zum Einbauort, inkl. allfällige vom Unternehmer angeordnete Zwischendeponien - Einmessen und Anzeichnen der Bauteile und der Verkleidung inkl. allfällig notwendige Höhenfixpunkte. - Entfernen von Transport- und Montageeinrichtungen - Witterungsschutz während der Zwischenlagerung - Gesamter Witterungsschutz, bis die Wasser führende Schicht des Folgeunternehmers montiert wird
3.3 Montageablauf Das gesamte Projekt wird gemäss beiliegendem Terminprogramm in mehreren Etappen realisiert. Mehrkosten auf Grund Ausführung in Etappen sind in die Einheitspreise einzurechen. 10.2 VL Spezielle Bedingungen
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Fachordner Hochbauten und Kunstbauten mit Holz
Aug. 06 - Seite 2/4
LIGNUM Holzwirtschaft Schweiz
4 Statik und Werkstattpläne - Die statischen Bemessungen erfolgen bauseits durch den Ingenieur. - Die Werkstattzeichnungen und Stücklisten sind durch den Unternehmer zu erstellen und in der entsprechenden Position separat auszuweisen. - Die Werkstattzeichnungen sind in zweifacher Ausführung spätestens vier Wochen vor Fertigungsbeginn dem Architekten und dem Ingenieur vorzulegen. - Zur Kontrolle müssen folgende Zeichnungen vorgelegt werden: alle Bauteile und Elemente inkl. Beplankungen Mst. 1:20, alle für die Ausführung erforderlichen Details Mst. 1:10 / 1:5, alle Einzelteile der Stahlteile Mst. 1:5 / 1:10.
5 Unternehmervarianten
5.1 Allgemeines zu Unternehmervarianten - Alle Planungsarbeiten für Unternehmervarianten, die der Unternehmer für seine Variante erbringen muss, sind in die Einheitspreise einzurechnen. - Die statische Bemessung von Unternehmervarianten erfolgt durch den Unternehmer und ist in prüfbarer Form dem Holzbauingenieur zur Prüfung vorzulegen. - Die Kosten für die Erstellung und die Prüfungen der statischen Bemessung sind in die Einheitspreise einzurechnen. - Bei Unternehmervarianten sind weiter die Kosten für eventuell vom Bauherrn zusätzlich geforderte Abklärungen, Berechnungen und/oder Versuche in den Bereichen Statik, Wärmeschutz, Schallschutz, Akustik, Brandschutz und Optik in die Einheitspreise einzurechnen. - Unternehmervarianten müssen bezüglich Statik, Schallschutz, Wärmeschutz, Akustik, Brandschutz und Optik der ausgeschriebenen Variante mindestens gleichwertig sein. Der Beweis ist dem Angebot beizulegen.
5.2 Abzugebende Unterlagen für Unternehmervarianten: Änderung einzelner Positionen: - Grundsätzlich rechnet der Unternehmer die Ausschreibung normal durch. Falls er einzelne Positionen ändern möchte, führt er parallel dazu eine Liste mit folgenden Angaben: Pos. / U.Pos. / neue Positionsbeschreibung / Mengenart / Ausmass / neuer E-Preis / Neuer Gesamtpreis / Fr. Kostenreduktion. - Der Unternehmer kopiert das Schlussblatt und das Deckblatt der Ausschreibung Holzbau und errechnet seinen neuen Nettopreis. - Der Unternehmer gibt also zwei Preise ab, einen für die ausgeschriebene Variante und einen für seine Unternehmevariante.
Gesamtes Projekt nach Unternehmervariante: - Der Unternehmer gibt einen kompletten, in sich geschlossenen und aussagekräftigen Beschrieb (detaillierten Elementbeschrieb) seiner Variante ab. - Die Details, die auch der Ausschreibung beiliegen, müssen in gezeichneter Form vorgelegt werden. - Aus den eingereichten Unterlagen müssen die erfüllten bauphysikalischen Werte für Schall, Wärme und Akustik ersichtlich sein. - Unternehmervarianten für das gesamte Projekt werden nur als Pauschalangebote inkl. aller vom Unternehmer zu erbringenden Planungsleistungen akzeptiert.
6 Stunden nach Aufwand Vorarbeiter Zimmermann Hilfsarbeiter Lieferwagen Konditionen auf Taglohnarbeiten
per h per h per h per h
.................... .................... .................... .................... ....... % Rabatt
Lehrling 3. J. Lehrling 2. J. Lehrling 1. J. Handmaschinen
per h per h per h per h
.................... .................... .................... .................... ........%Skonto
7 Unterschrift Der Anbieter bestätigt, die allgemeinen Bedingungen gelesen zu haben und sie zu akzeptieren.
Ort, Datum .......................................
10.2 VL Spezielle Bedingungen
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Der Unternehmer ..................................
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Aug. 06 - Seite 3/4
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Anhang zu 10.2: Verfahrensanweisung Nagel- und Schraubenpressklebungen
Allgemeines Bei verklebten Verbundquerschnitten aus Massivholz und Holzwerkstoffen muss der Klebstoff die statisch tragende Schubverbindung zwischen den einzelnen Querschnittsteilen sicherstellen. Solche Verbindungen erfordern bei der Planung, der Herstellung und der Montage absolute Sorgfalt und Genauigkeit. Diese Richtlinie gilt für werkseitige Verklebungen von: Rippenquerschnitten
Kasten- und Stegträgern
Hohlkastenquerschnitten
Grundlagen für die Ausführung - Werkpläne Holzkonstruktion - Richtlinien von Lieferanten / Technische Merkblätter (sind diesem Merkblatt übergeordnet)
Ausgangsmaterialien Massgenauigkeit Saubere Oberfläche Holzfeuchtigkeit Materialien
Die zu verklebenden Teile müssen massgenau, gerade und rechtwinklig sein (speziell bei Massivholz). Die Klebflächen müssen eben und schmutzfrei sein (Entfernen von Schmutz und Staub ist unerlässlich) OSB und Kerto-Platten müssen im Bereich der Klebefläche geschliffen sein. Maximal zulässige Feuchtigkeitsdifferenz zwischen den zu verklebenden Teilen: 2%. Brettschichtholz (BSH) / Schnittholz (mind. C24/FK II), gehobelt, Holzfeuchtigkeit d 12% / Furnierschichtholz, z.B. Kerto-Q / Massivholzplatten / Dreischichtplatten / OSB-Grobspanplatten Weitere Materialien nach Absprache mit dem Klebstofflieferanten (evtl. vorgängig Klebversuche durchführen).
Verklebungsprozess Klebstoff
Temperatur Vor der Verklebung KlebstoffAuftragsmenge Zeitmanagement
Pressdruck Verbindungsmittel
Abstände
Fugenfüllender Einkomponenten-Polyurethankleber. Die folgenden Ausführungen beruhen auf Mirapur 9521, Geistlich Ligamenta AG, Purbond HB 110, Purbond AG, PU-4193 F-1, Astorit AG oder Jowapur 686.60, Casanin AG. Andere Klebstoffe können nach Rücksprache mit dem Hersteller / Holzbauingenieur verwendet werden. Es sind in jedem Fall die Vorgaben des Klebstoffherstellers zu befolgen. Temperatur der zu verklebenden Teile und des Raumes: mind. 18 qC, besser 20 qC Auslegen der Rippen bzw. Gurten und stabiles Festhalten in der planmässigen Lage. Die zu beklebenden Flächen dürfen maximal r 1 mm aus der Ebene abweichen. Es werden die Rippen bzw. Gurten beklebt. Kontrollierte Klebstoffauftragsmenge 250 g/m2 (Vorgaben des Klebstoffherstellers beachten). Es gilt, die „offene Zeit“, also die Verarbeitungszeit des Klebstoffes, einzuhalten. Es ist auf eine absolut erschütterungsfreie Nachlagerung der verklebten Teile zu achten. - Das Bauteil kann nach 3 Stunden (Klebstofftyp beachten) weiterbearbeitet werden - Die Endfestigkeit des Klebstoffes wird nach ca. 24 Stunden erreicht (Lagerung bei 20 °C). Erzeugt mit glattschaftigen Nägeln, Rillennägeln oder selbst schneidenden Schrauben d = 5mm - symmetrisch über die Klebfläche verteilt. - Verbindungsmittellänge ist auf die Plattenstärke abgestimmt. - Bei Schrauben muss die Schaftlänge länger als die Plattendicke sein - Mechanisches Eintreiben mit geeigneten Geräten (Pistole, Schraubeneindrehgerät...) - Randabstand zu Balkenende oder Platten: < 60 mm. Breite Rippe / Gurt 40 60 80 100 120 160 200 240 Abstand Verbindungsmittel 120 100 80 60 2x100 2x80 2x60 3x100 (mm)
Kontrolle und Prüfung Visuelle Kontrollen KlebstoffAuftragsmenge Probekörper
Klebfugendicke < 0,5 mm, Verbindung kontrollieren (Anzahl und Abstände). Mittlere Auftragsmenge über Gesamtverbrauch ermitteln. Aus der laufenden Produktion mindestens zwei Probekörper erstellen und die Klebfuge nach dem Trennen der Bauteile auf Faserbelag untersuchen.
Projektbezogene Massnahmen und Bedingungen für die Fertigung sind mit dem Ingenieur abzusprechen. Dieses Merkblatt gibt den momentanen Stand der Technik wieder.
10.2 VL Spezielle Bedingungen
Förderprogramm des Bundesamts für Umwelt BAFU
Fachordner Hochbauten und Kunstbauten mit Holz
Aug. 06 - Seite 4/4
LIGNUM Holzwirtschaft Schweiz
10.3 Vorlage: Inspektionsbericht für Holzbrücke Objekt: ................................................................................................................................ Datum/Zeit: __.__.____
__:__
Wetter: ................................................................................................................................ Datum letzter Inspektion: Datum nächster Inspektion: Teilnehmer Inspektion:
__.__.____ __.__.____ Verfasser: ................................................................................................................ ................................................................................................................................
Zu beachten: Der Ort des Schadens ist genau zu beschreiben und mittels Fotos festzuhalten. Zustandsbewertung gut
annehmbar
schadhaft
schlecht
alarmierend
-
Keine erwähnenswerte Mängel Vereinzelte Insektenfluglöcher Vereinzelte Spalten und Verfärbungen Oberflächenschäden durch Insekten und mechanischer Beanspruchung Mangelhafte Belüftung Verwitterung (graue Verfärbung) Lockere Verbindungen Verschmutzung Durchnässung, Pilzbefall, morsche Stellen Tief reichender Insektenbefall Sichtbare Verformungen, Stauchungen, Quetschungen, Anprallschäden Korrosion an metallischen Verbindungsmitteln Chemischer Holzschutz/Oberflächenschutz nicht wirksam Gesamtkonstruktion nicht mehr funktionstüchtig/standsicher Querschnittsminderung an voll beanspruchten Holzbauteilen und Verbindungsmitteln Starke Verformungen Grossflächig zu hohe Holzfeuchte Gesamtkonstruktion nicht mehr standsicher Bruch einzelner Tragelemente oder Verbindungen Befall durch Hausschwamm
1 Unterbau Zustand:
gut
annehmbar
schadhaft
schlecht
alarmierend
Beschädigung, Verformungen, Setzungen: ................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................ Kolkschutz: ................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................
10.3 VL Inspektionsbericht Brücke
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Fachordner Kunstbauten mit Holz
Dez. 06 - Seite 1/4
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2 Auflagerbereich, Lager Zustand:
gut
annehmbar
schadhaft
schlecht
alarmierend
Beschädigung, Verformungen: ................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................ Durchfeuchtung: ................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................
3 Primärtragwerk Zustand:
gut
annehmbar
schadhaft
schlecht
alarmierend
Beschädigung, Verformungen: ................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................ Oberflächenbewitterung: ................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................ Durchfeuchtung: ................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................
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4 Sekundärtragwerk Zustand:
gut
annehmbar
schadhaft
schlecht
alarmierend
Beschädigung, Verformungen: ................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................ Oberflächenbewitterung: ................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................ Durchfeuchtung: ................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................
5 Verkleidungen, Abdeckungen Zustand:
gut
annehmbar
schadhaft
schlecht
alarmierend
Beschädigung, Verformungen: ................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................
Oberflächenbewitterung: ................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................ Durchfeuchtung: ................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................
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6 Fahrbahn, Fahrbahnübergang, Belag Zustand:
gut
annehmbar
schadhaft
schlecht
alarmierend
Beschädigung, Verformungen: ................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................
Durchfeuchtung: ................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................
7 Stahlteile Zustand:
gut
annehmbar
schadhaft
schlecht
alarmierend
Beschädigung, Verformungen: ................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................ Werkleitungen und Aufhängungen: ................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................ ................................................................................................................................................................ Umfang:
___ Seiten
Nächster Inspektionstermin:
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Ort: ....................
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Datum: __.__.____
Unterschrift: ..............................................
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