Kreuzflug Im privaten Flugzeug A319 CJ

Eine außergewöhnliche Reise – Asien, Südsee, Australien, Neuseeland Wien • Dushanbe / Tadschikistan • Thailand / Chiang Mai • Palau • Papua Neuguinea • Vanuatu / Port Vila • Neuseeland / Auckland • Australien / Sydney • Indonesien / Bali • Indien / Udaipur • Wien

Reisetermin

03.11. – 24.11.2012

r-

Willkommen an Bord Ihres exkluxiven Fluggerätes A319 CJ Ihr Flugzeug, A319CJ – der für besonders komfortable Flugreisen eingerichtet ist und über 48 bequeme und

grosszügig ausgestattete Premium Business Class Flugsessel verfügt, die einen Sitzplatzabstand von ca. 152 cm sowie Fussstützen und verstellbare Rückenlehnen bieten, wartet auf Sie. Sehr erfahrene Piloten garantieren die Sicherheit auf allen Flugstrecken. Ein mitreisender Techniker sorgt für den einwandfreien technischen Zustand des Flugzeuges. Die Bordcrew samt unserem fliegenden Koch, wird Sie kulinarisch verwöhnen! Auf allen Flügen werden Ihnen frisch zubereitete Speisen serviert! Unsere Crew wird Sie begeistern! Willkommen an Bord Ihrer Traumreise!

Reisegenuss

Ein

in seiner

schönsten Form

Liebe Reisegäste, es war schon immer unsere Intension den „HL Travel Kunden“ exklusive und außergewöhnliche Reisen zu bieten. Aus diesem Grund haben wir uns auf Reisen im privaten Flugzeug mit besonderer Ausstattung und professionell geschultem Kabinenpersonal spezialisiert. Durch die langjährige Erfahrung haben unsere Kreuzflüge eine Professionalität erreicht, welche höchsten Ansprüchen gerecht wird. Das abwechslungsreiche Besichtigungsprogramm, die sorgfältig ausgewählten Hotels, der Service an Bord sowie die persönliche Betreuung während der Reise sind Garanten für Ihre Zufriedenheit. In diesem Jahr führt die Reise „an das schönste Ende der Welt“! Im komfortabel ausgestatten Airbus 319 mit insgesamt 48 Business Class Sitzen erreichen Sie zunächst das touristisch noch etwas unerschlossene jedoch sehr interessante Tadschikistan, Chiang-Mai mit der herrlichen Reisterrassen-Landschaft, die Kalksteininselwelt Palaus, das ursprünglich gebliebene Papua Neuguinea, die in der Südsee gelegene Inselgruppe Vanuatu, den im südlichen Pazifik gelegenen Inselstaat Neuseeland, eine der schönsten Städte der Welt Sydney, und zum Abschluss der Reise noch Bali in Indonesien und Udaipur in Indien, wo Sie im luxuriösen Oberoi Udaivilas nächtigen. Dank der herausragenden Bordcrew samt fliegendem Koch, dem First-Class Catering während den Flügen, des mitreisenden Arztes, der perfekten Organisation und den exklusiven Destinationen, wird Ihnen diese Reise als Sternstunde in ewiger Erinnerung bleiben!

Ich freue mich darauf, mit Ihnen diesen Kreuzflug „an das schönste Ende der Welt“ unternehmen zu dürfen!

Melanie Frühwirt

Reiseübersicht

vorbehaltlich Winde und Wettereinflüsse

1. Tag, Samstag, 03.11.2012

Wien - Dushanbe / Tadschikistan

2. Tag, Sonntag, 04.11.2012

Dushanbe / Tadschikistan

3. Tag, Montag, 05.11.2012

Dushanbe - Chiang Mai

4. Tag, Dienstag, 06.11.2012

Chiang Mai / Thailand

5. Tag, Mittwoch, 07.11.2012

Chiang Mai / Thailand

6. Tag, Donnerstag, 08.11.2012

Chiang Mai - Palau

7. Tag, Freitag, 09.11.2012

Palau

8. Tag, Samstag, 10.11.2012

Palau - Lae / Papua Neuguinea

9. Tag, Sonntag, 11.11.2012

Lae / Papua Neuguinea

10. Tag, Montag, 12.11.2012

Lae / Papua Neuguinea - Port Vila / Vanuatu

11. Tag, Dienstag, 13.11.2012

Vanuatu

12. Tag, Mittwoch, 14.11.2012

Port Vila - Auckland / Neuseeland

13. Tag, Donnerstag, 15.11.2012

Auckland / Neuseeland

14. Tag, Freitag, 16.11.2012

Auckland - Rotorua - Sydney

15. Tag, Samstag, 17.11.2012

Sydney / Australien

16. Tag, Sonntag, 18.11.2012

Sydney / Australien

17. Tag, Montag, 19.11.2012

Sydney - Bali

18. Tag, Dienstag, 20.11.2012

Bali / Indien

19. Tag, Mittwoch, 21.11.2012

Bali - Udaipur / Indien

20. Tag, Donnerstag, 22.11.2012

Udaipur / Indien

21. Tag, Freitag, 23.11.2012

Udaipur / Indien

22. Tag, Samstag, 24.11.2012

Udaipur / Indien - Wien

Tadschikistan Dushanbe

Indien Udaipur

Thailand Chiang Mai Palau Koror

Indonesien Bali

Papua Neuguinea Lae

Vanuatu Port Vila

Australien Sydney

Rotorua Neuseeland Auckland

Reise-

programm

Samstag, 03.11.2012 Wien – Dushanbe / Tadschikistan Nach Ihrer individuellen Anreise nach Wien werden Sie am Flughafen empfangen und zum VIP-Terminal gebracht, wo Sie sich bei einem Glas Champagner auf die Reise einstimmen und die Mitreisenden kennenlernen können. Am späten Vormittag startet Ihr Privatjet, unser Airbus 319 CJ, zu Ihrer ersten Flugetappe nach Dushanbe. Genießen Sie den freundlichen und zuvorkommenden Service unserer bewährten österreichisch-portugiesischen Kabinencrew und den äußerst bequemen Sitzkomfort in Ihrem privaten Jet. Aufgrund der Zeitdifferenz von 4 Stunden landen Sie am Abend in Dushanbe, der Hauptstadt von Tadschikistan. Nach einer kurzen Fahrt erreichen Sie im Stadtzentrum das Hotel Hyatt Regency, das vor zwei Jahren eröffnet wurde und neben zwei Restaurants, einer Bar und einem Spa über ein Hallenbad verfügt. Ein Welcome-Drink mit Canapés beschließt den ersten Tag Ihrer Reise. Übernachtung im Hotel Hyatt Regency, Dushanbe.

Sonntag, 04.11.2012 Dushanbe / Tadschikistan Nach einem späten Frühstück im Hotel besichtigen Sie Dushanbe, einst Bahn- und Straßenknotenpunkt der ehemaligen Sowjetrepublik Tadschikistan, deren Fläche überwiegend vom schwer zugänglichen Pamir-Gebirge beherrscht wird. 1991 erlangte Tadschikistan die Unabhängigkeit und Dushanbe entwickelte sich zu einer Stadt der Wissenschaften mit zahlreichen Hoch- und Fachschulen. Die junge, moderne, 600.000 Einwohner zählende Stadt besticht durch geschickt gestaltete Neubauten, die in parkähnlichen Anlagen eingebettet sind. Touristisch ist Tadschikistan noch ohne Infrastruktur. Ein Abendessen mit einer Aufführung im Ballettheater rundet den interessanten Aufenthalt ab. Übernachtung im Hotel Hyatt Regency, Dushanbe. Montag, 05.11.2012 Dushanbe – Chiang Mai / Thailand Frühstück im Hotel Hyatt Regency. Am späten Vormittag geht es zum Flughafen, wo Ihr Airbus zum Weiterflug bereitsteht. Ihre Kabinenbesatzung wird Sie wieder auf dem Flug umsorgen und sich um Ihr leibliches Wohl kümmern. Aufgrund der Zeitverschiebung erreichen Sie Chiang Mai am frühen Abend. Nach einem herzlichen Empfang am Flughafen geht es zu der luxuriösen Hotelanlage Four Seasons Chiang Mai, die in Form eines thailändischen Dorfes erbaut wurde und zwischen Reisfeldern in einer malerischen Hügellandschaft nördlich von Chiang Mai eingebettet liegt. Die sehr geräumigen Pavillons mit überdachter Terrasse sind im thailändischen Stil ausgestattet und verfügen über den modernen Komfort eines Spitzenhotels. Zwei Restaurants, eine Bar, eine Lounge, ein Swimmingpool und ein elegantes SPA gehören zu den Annehmlichkeiten dieses luxuriösen Resorts. Mit tropischen Drinks und ThaiCannapés empfängt Sie das Hotel und bietet Ihnen ein stimmungsvolles Willkommen. Übernachtung im Four Seasons Hotel Chiang Mai.

Dienstag, 06.11.2012 Chiang Mai Nach dem Frühstück im Hotel können Sie am Vormittag die außergewöhnliche Hotelanlage mit ihrer besonderen Atmosphäre genießen. Am frühen Nachmittag unternehmen Sie eine Fahrt zum Wat Doi Suthep, dem sicherlich wichtigsten Bergkloster Nordthailands, das aufgrund seiner erhöhten Lage einen unvergleichlichen Panoramablick bietet. Am Abend erwartet Sie ein landestypisches Thai-Dinner. Übernachtung im Four Seasons Hotel Chiang Mai. Mittwoch, 07.11.2012 Chiang Mai Nach dem Frühstück im Hotel starten Sie zu einem Ausflug in die Bergwelt Nordthailands. Auf der Fahrt durchqueren Sie das grüne, von Wäldern gesäumte Tal entlang des Ping Flusses. Sie besuchen eine Orchideen-Farm und beobachten Arbeitselefanten beim täglichen Training. Ein typisches Thai-Restaurant in schöner Lage serviert ein leichtes Mittagessen. Anschließend geht es zu Ihrem Hotel zurück, wo Ihnen Zeit zur freien Verfügung bleibt. Für den Abend haben wir für Sie ein stimmungsvolles Buffet am Swimmingpool arrangiert. Übernachtung im Four Seasons Hotel Chiang Mai. Donnerstag, 08.11.2012 Chiang Mai – Palau Am Vormittag fahren Sie nach einem geruhsamen Frühstück im Hotel zum Flughafen von Chiang Mai, wo Ihr Privatjet, der Airbus 319 CJ zum Abflug bereitsteht. Das heutige Ziel ist ein kleiner mikronesischer Insel-Staat im Pazifik, der von den USA erst 1994 in die Unabhängigkeit entlassen wurde. Sie überfliegen den mittleren Teil Vietnams, das Südchinesische Meer und die ausgedehnte Inselwelt der Philippinen, um schließlich am späten Nachmittag auf dem Flughafen von Koror, der Hauptstadt von Palau, zu landen. Nach einem traditionellen Willkommen am Flughafen erreichen Sie

nach kurzer Fahrt das Strandhotel Palau Pacific Resort. Bei einem Welcome-Drink im Hotel gewinnen Sie einen ersten Eindruck von dieser schön gelegenen Anlage. Ein Abendessen mit tropischem Flair ist für Sie im Hotel arrangiert. Übernachtung im Palau Pacific Resort, Palau. Freitag, 09.11.2012 Palau Nach dem Frühstück besuchen Sie das Inselmuseum in der kleinen Hauptstadt Koror, in dem u.a. auch Gegenstände der deutschen Kolonialzeit von Ende des 19. Jahrhunderts zu sehen sind. Ein leichtes Mittagessen schließt sich an, bevor Sie zu einer Bootstour aufbrechen, um die berühmten Rock Islands zu besuchen. Diese Kalkstein-Inselwelt von mehr als 300 Eilanden, die wie überdimensionale, moosgrüne Wuschelköpfe aus dem türkisblauen Pazifik ragen, sind überwiegend unbewohnt und wurden zum Nationalpark erklärt. Palau ist ein Paradies für Schnorchler und Taucher, denn neben farbenprächtigen Korallengärten, riesigen Mantas und Schiffswracks aus dem 2. Weltkrieg gibt es einen Quallensee mitten im Urwald. Die Besonderheit ist, dass diese Quallenart keine Gefahr darstellt und die Berührungen auf der Haut wie eine sanfte Massage wirken. Nach diesem besonderen Erlebnis in der Tropenwelt kehren Sie zum Hotel zurück. Ein stimmungsvolles Abendessen in der Hotelanlage rundet den Aufenthalt in Mikronesien ab. Übernachtung im Palau Pacific Resort, Palau. Samstag, 10.11.2012 Palau – Papua Neuguinea Am Vormittag geht es zum Flughafen, wo Ihr „zweites Zuhause“, der Airbus 319CJ, zum Weiterflug bereitsteht. Sie überfliegen nach dem Start die von Mangrovenwäldern bedeckten, und von Korallenriffen umgebenen Rock Islands

von Palau, während Ihr „Privatjet“ langsam über dem Pazifik an Flughöhe gewinnt. Genießen Sie wieder den freundlichen und aufmerksamen Service Ihrer Kabinencrew auf dem Weg nach Lae, einer kleinen Provinzstadt an der Nordküste von Papua Neuguinea. Am Nachmittag landen Sie auf dem etwas außerhalb der Stadt gelegenen Flughafen. Während der Fahrt nach Lae erhalten Sie einen ersten Eindruck von einem der ethnologisch interessantesten Länder. Papua Neuguinea umfasst mehr als 600 Inseln und war seit 1906 unter australischer Verwaltung, bevor man 1975 die Unabhängigkeit erlangte. Das unwegsame Gebirge mit über 700 Volksstämmen, einige damals noch auf steinzeitlicher Kulturstufe, wurde erst sehr spät erforscht, und häufige Stammeskämpfe bis in die achtziger Jahre erschwerten die Stabilität des Landes, in dessen Geschichte auch die Deutschen eine Rolle spielten. 1880 wurde in Berlin die „Deutsche Neuguinea-Gesellschaft“ gegründet, und das Deutsche Reich annektierte einen Teil von Ost-Neuguinea. 1914 wurde das Gebiet von australischen Truppen besetzt. Ihr Hotel Lae International liegt am Ortsrand von Lae und bietet einen recht modernen Hotelkomfort, den man in der Provinz von Neuguinea sonst nicht erwarten kann. 2 Restaurants und ein Swimmingpool gehören zu den Annehmlichkeiten dieser Hotelanlage. Ein stimmungsvolles Abendessen in Lae wird durch den freundlichen Service der einheimischen Papuas abgerundet. Übernachtung im Lae International Hotel, Lae. Sonntag, 11.11.2012 Lae / Papua Neuguinea Nach dem Frühstück im Hotel fahren Sie zu einem Dorf, das etwa eine Stunde Fahrzeit von Lae entfernt liegt. Die Dorfbewohner werden Sie auf traditionelle Weise herzlich empfangen und Ihnen ein kleines Fest geben. Mittags kehren Sie

zum Hotel zurück, wo ein kleines Buffet vorbereitet ist. Anschließend haben Sie Zeit, sich zu entspannen oder Kunsthandwerk „Masken, Skulpturen oder Textilien“ der Einheimischen einzukaufen. Am frühen Abend werden Abordnungen einiger Volksstämme aus dem Hochland in Lae eintreffen und uns mit ihren fremdartigen Tänzen und Gesängen erfreuen. Ein Abendessen im Zentrum von Lae schließt einen erlebnisreichen Aufenthalt in Papua Neuguinea ab. Übernachtung im Hotel Lae International, Lae. Montag, 12.11.2012 Papua Neuguinea – Vanuatu / Port Vila Am späten Vormittag geht es zum Flughafen, um nach Port Vila auf Vanuatu weiterzufliegen. Der Südsee-Archipel Vanuatu ehemals „Neue Hebriden“ besteht aus 82 Inseln und liegt im Pazifischen Ozean zwischen Australien und den Fiji-Inseln. Nach dem Empfang am Flughafen Port Vila erreichen Sie nach kurzer Fahrt Ihr Hotel Warwick Le Lagon, das außerhalb von Port Vila an der Erakor-Lagune liegt und über komfortable Zimmer, zwei Restaurants und einen Swimmingpool verfügt. Ein traditionelles Abendessen in Port Vila beschließt den ersten Abend auf Vanuatu. Übernachtung im Hotel Warwick Le Lagon, Vanuatu. Dienstag, 13.11.2012 Vanuatu Nach dem Frühstück auf der Terrasse des Hotels unternehmen Sie eine Rundfahrt auf der Hauptinsel Efate. Die Inselgruppe von Vanuatu kam Anfang des 20. Jahrhunderts unter die gemeinsame Verwaltung von Frankreich und England, da man sich damals über den Besitz der Kolonie „Neue Hebriden“ nicht einigen konnte. 1980 entließen beide Länder den Inselstaat in die Unabhängigkeit. Nach Rückkehr zum Hotel und einem leichten Mittagsbuffet haben Sie Zeit zur freien Verfügung. Am späten Nachmittag genießen Sie bei einer Bootsfahrt den Sonnenuntergang über der

malerischen Lagune. Ein Abendessen mit Südsee-Ambiente rundet den Aufenthalt ab. Übernachtung im Hotel Warwick Le Lagon, Vanuatu. Mittwoch, 14.11.2012 Port Vila – Auckland / Neuseeland Am späten Vormittag geht es zum Flughafen, wo Sie bereits von Ihrer freundlichen Kabinencrew erwartet werden. Genießen Sie wieder den aufmerksamen Service bei einem Mittagessen an Bord Ihres „Privatjets“. Am Nachmittag erreichen Sie Auckland, mit einer Million Einwohnern die größte Stadt Neuseelands. Malerisch zwischen Hügeln gelegen, ist die Hafenstadt jedes Jahr Schauplatz des Admirals Cup, der berühmten Segelregatta, und Ausgangspunkt für Entdeckungsreisen zu den Naturschönheiten Neuseelands. Während des Transfers vom Flughafen zum Hotel gewinnen Sie auf einer PanoramaTour einen ersten Eindruck von der schönen Lage der Stadt, bevor Sie zu Ihrem Hilton Hotel gelangen, das direkt im Hafenbereich von Auckland integriert ist, und wo Sie das Abendessen einnehmen. Übernachtung im Hilton Hotel, Auckland. Donnerstag, 15.11.2012 Auckland Am Vormittag setzen Sie die Stadtbesichtigung in Auckland fort. Der Nachmittag steht zu Ihrer freien Verfügung, und somit haben Sie Zeit, in dem interessanten Hafengebiet zu bummeln. In einem stilvollen Hafenrestaurant wird das Abendessen serviert. Übernachtung im Hilton Hotel, Auckland.

Freitag, 16.11.2012 Auckland – Rotorua – Sydney An diesem Morgen bringt Sie Ihr „Privatjet“ zunächst in das Zentrum der Nordinsel nach Rotorua, dem geothermischen Wunderland Neuseelands und Siedlungsbereich der Maori-Bevölkerung, die als Nachfahren der Ureinwohner des Landes gelten. Dampfende Geysire, blubbernde Schlammlöcher und kleine Kraterseen mit kochend heißem Wasser beherrschen die Region rund um Rotorua. Sie wandern auf Holzstegen durch die Thermallandschaft und haben auch Gelegenheit, Kunsthandwerk der Maoris zu kaufen. Am späten Nachmittag kehren Sie zum Flughafen Rotorua zurück, um mit Ihrem Airbus nach Sydney weiterzufliegen, wo Sie am frühen Abend landen. Nach dem Empfang am Flughafen fahren Sie zum Hotel Shangri La, das im Zentrum der Stadt in Hafennähe liegt und einen großartigen Blick auf die berühmte Harbour Bridge und das Opernhaus bietet. Übernachtung im Hotel Shangri La, Sydney. Samstag, 17.11.2012 Sydney Nach dem Frühstück in der Brasserie des Hotels führt eine Fahrt zu den ehemaligen Sportstätten der Olympiade 2000, jetzt Telstar Stadium. Sie sehen u.a. das Stadion mit 80.000 Sitzplätzen, in dem die Eröffnungsfeier der Olympischen Spiele und die Schlussfeier sowie zahlreiche Leichtathletik-Veranstaltungen stattfanden. Weiterhin besuchen Sie den Wildlife Park, in dem Sie die für Australien bekannten Tiere wie Koalas, Kängurus, Emus, Wombats sowie einige exotische Vogelarten sehen. Die Tour endet in Darling Harbour, wo wir für Sie ein Mittagessen mit Blick auf den Hafen vorbereitet haben. Während einer anschießenden Hafenrundfahrt genießen Sie die einmalige Skyline Sydneys. Am frühen Abend legt das Boot wieder am Circular Quay an.

Das Abendessen ist in einem der bekanntesten Fischrestaurants Sydneys arrangiert, in dem Sie auch Fleisch oder Geflügel auf der Speisekarte finden. Übernachtung im Hotel Shangri La, Sydney. Sonntag, 18.11.2012 Sydney Nach dem Frühstück im Hotel beginnt eine Rundfahrt in Sydney. Sie sehen das Geschäftszentrum, Chinatown sowie das weltberühmte Opernhaus, dessen Dächer sich wie aufgeblähte Segel wölben. Die ursprünglich veranschlagten Baukosten von 7 Millionen Dollar erhöhten sich schließlich auf die unglaubliche Summe von 102 Millionen Dollar. Die ebenfalls legendäre Hafenbrücke wurde vor 90 Jahren errichtet und weist eine Länge von 1000 Metern auf. Sie sehen St. Mary´s Cathedral und die exklusiven Vororte wie Double Bay und Rose Bay. Der Nachmittag steht zu Ihrer freien Verfügung. Gelegenheit zum Bummeln und Einkaufen. Am Abend besuchen Sie in Verbindung mit einem Abendessen eine Aufführung im Opernhaus von Sydney. Übernachtung im Hotel Shangri La, Sydney. Montag, 19.11.2012 Sydney – Bali Nach dem Frühstück fahren Sie zum Flughafen, wo Ihr „Privatjet“ bereits startklar ist. Sie überfliegen den Fünften Kontinent mit einer Fläche von 7,7 Millionen Quadratkilometern 22 mal größer als Deutschland vom Südosten über die menschenleeren Outbacks bis zur Nordwestküste Australiens. Am Nachmittag setzt Ihr Jet auf der Landepiste des Flughafens Denpasar auf. Willkommen auf Bali, der „Insel der Götter“. Schöne Strände, malerische Reisterrassen, erloschene Vulkane und üppige, tropische Vegetation prägen diese Insel, deren Dorfbewohner regelmäßig farbenfrohe Tempelfeste mit Tänzen, Gesängen und Gebeten feiern. Auf der kurzen Fahrt vom Flughafen zum Four Seasons Resort erhalten Sie einen

ersten Eindruck von dieser tropischen Insel. Das Four Seasons Hotel Bali besticht durch seine schöne Hanglange oberhalb des Strandes. Die klimatisierten Bungalows sind sehr geräumig mit separatem Schlafpavillon, das Bad mit großer freistehender Badewanne sowie „Open Air“-Dusche, zusätzlich teilweise offener Wohnbereich mit Terrasse und Garten mit kleinem Pool. 4 Restaurants und 2 durch einen Wasserfall verbundene Swimmingpools sowie ein luxuriöses Spa gehören zu den Annehmlichkeiten dieser Anlage. Das Abendessen ist in einem der Hotelrestaurants arrangiert. Übernachtung im Four Seasons Resort, Bali. Dienstag, 20.11.2012 Bali Ein später Frühstücksbrunch, exklusiv für Sie, gibt Ihnen Gelegenheit, sich zu entspannen und zu akklimatisieren. Am Nachmittag gewinnen Sie auf einer Fahrt in nördlicher Richtung einen Eindruck von der „Insel der Götter“, auf der Vulkanberge, Seen und Flüsse, meisterlich angelegte Reisterrassen, spektakuläre Canyons, kleine Dörfer und unzählige Tempel jeden Besucher begeistern. Sie besichtigen zunächst Mengwi, bis zum Ende des 19. Jahrhunderts das Zentrum eines bedeutenden Fürstentums, mit dem Tempelkomplex und seinen zahlreichen Pavillons. Diese schöne Anlage ist einer der wichtigsten Tempel Balis und bekannt für seine Skulpturen und Schnitzereien. Auf der Weiterfahrt an die Westküste gelangen Sie zum Heiligtum Tanah Lot. Der auf einem Felsen erbaute Schrein, in dem nach einer Legende eine Riesenschlange haust, wird bei Flut vom Meer umspült. Nach einem hoffentlich großartigen Sonnenuntergang auf der Hotelterrasse nehmen Sie ein balinesisches Abendessen ein. Übernachtung im Four Seasons Resort Bali.

Mittwoch, 21.11.2012 Bali – Udaipur / Indien Am späten Vormittag fahren Sie zum Flughafen, um mit Ihrem Privatjet von Bali nach Indien weiterzufliegen. Unsere Kabinenbesatzung wird Sie wieder umsorgen, und unser österreichischer Koch wird für Sie neue Gaumenfreuden vorbereitet haben. Am Nachmittag treffen Sie auf dem kleinen Flughafen von Udaipur in der Provinz Rajasthan ein. Nach dem herzlichen Empfang geht es zum Hotel The Oberoi Udaivilas, einer prunkvollen Hotelanlage oberhalb des Pichola Sees. Dieses Hotel wurde in wunderschöner Lage im Stil eines Rajasthan Palastes erbaut. Zwei Restaurants, Bar, Swimmingpool und ein SPA mit Fitness-Zentrum gehören zu den Annehmlichkeiten dieser großartigen Hotelanlage. Die elegant eingerichteten großen Zimmer lassen keine Wünsche offen. Ein Abendessen „unterm Sternenhimmel“ im Hotel beschließt den Tag. Übernachtung im Hotel The Oberoi Udaivilas, Udaipur. Donnerstag, 22.11.2012 Udaipur Am Vormittag besuchen Sie die märchenhafte Palastanlage des Maharadscha, den Jagdish Tempel und das Basarviertel. Nach dem Mittagessen in Udaipur steht der Nachmittag zu Ihrer freien Verfügung. Das Abendessen nehmen Sie in einem der Restaurants im Hotel ein. Übernachtung im Hotel The Oberoi Udaivilas, Udaipur. Freitag, 23.11.2012 Udaipur Der Vormittag steht zu Ihrer freien Verfügung. Zeit zur Erholung in der schönen Hotelanlage. Nach dem gemeinsamen Mittagessen unternehmen Sie am Nachmittag eine geruhsame Bootsfahrt auf dem romantischen Pichola See. Ein besonderes Abschiedsessen rundet den Aufenthalt in Indien ab. Übernachtung im Hotel The Oberoi Udaivilas, Udaipur.

Samstag, 24.11.2012 Udaipur / Indien – Wien Sie können an diesem Morgen in aller Ruhe Ihr Frühstück in der stilvollen Hotelanlage einnehmen, denn wir haben Ihren Abflug nach Wien erst für die Mittagszeit eingeplant. Ihre Kabinen- und Cockpit-Besatzungen freuen sich, Sie wieder an Bord zur letzten Flugetappe dieser Reise begrüßen und verwöhnen zu können. Am Nachmittag landen Sie in Wien und haben Anschlussflüge zu Ihrem Heimatflughafen.

Kreuzflug

03.11. – 24.11.2012

Exklusiver

Reisepreis pro Person im Doppelzimmer inklusive Zubringerflüge von Deutschen, Österreichischen oder Schweizer Flughäfen nach Wien und zurück. Reisepreis A bei Buchung und Bezahlung bis 30.06.2012 € 38.680,– bei Buchung oder Bezahlung ab 30.06.2012 € 39.980,– Ezz. (Doppelzimmer zur Alleinbenutzung) € 2.950,– Anzahlung (pro Person bei Vertragsabschluss) € 7.000,– Es gelten die mit dem Anmeldeformular überreichten Reisebedingungen mit den nachfolgend geänderten Zahlungs- und Stornobedingungen: Stornobedingungen: bei Stornierung vor Reisebeginn bis

bis 31.05.2012

10 %

vom Reisepreis

vom 01.06. - 30.06.2012

20 %

vom Reisepreis

vom 01.07. - 31.08.2012

30 %

vom Reisepreis

vom 01.09. - 30.09.2012

50 %

vom Reisepreis

vom 01.10. - 03.11.2012

75 %

vom Reisepreis

Für diese Reise benötigen Sie einen maschinenlesbaren Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über das Reiseende hinaus gültig sein muss. Es werden mindestens 6 freie Seiten im Reisepass benötigt.

Impfungen:

Für diese Reise sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Asien • Südsee • Australien • Neuseeland

Inkludierte Leistungen - Kreuzflug in Ihrem „Privatjet“, dem Airbus 319 CJ - Anschlussflüge mit Linienmaschinen von Deutschen, Österreichischen und Schweizer Flughäfen nach Wien und zurück - 30kg Freigepäck pro Person auf dem Kreuzflug

Reisepreis B

Reisedokumente:

Eine außergewöhnliche Reise

- VIP Service mit Mahlzeiten und Getränken in Ihrem Privatjet - Übernachtungen in den genannten Hotels inklusive Frühstück - Mahlzeiten laut Reiseprogramm inklusive Getränke

Klima:

Während dieser Reise können Sie mit folgenden Temperaturen rechnen:

Ort: Dushanbe / Tadschikistan Chiang Mai / Thailand Palau Lae / Papua Neuguinea Port Vila / Vanuatu Auckland / Neuseeland Sydney / Australien Bali / Indonesien Udaipur / Indien

Tag 16° 29° 30° 30° 29° 19° 24° 30° 29°

- Transfers und Besichtigungsprogramm gemäß Reisebeschreibung - Gepäckträger und separater Gepäcktransfer auf der gesamten Reise - Trinkgelder für die von uns erbrachten Leistungen - Visa-Gebühren für Tadschikistan, Papua Neuguinea, Australien, Indonesien und Indien - Lokale, deutschsprachige Reiseleitung in den Zielgebieten - Begleitender Arzt auf der gesamten Reise - erfahrene Reisebegleitung ab und bis Wien Extras: - Stornoversicherung - Hotelzuschläge, zB. für Suiten

Buchungen und Informationen bei: DIVERTIMENTO Kulturreisen Malzgasse 7a CH-4052 Basel Tel +41 61 281 11 88 Fax +41 61 281 11 77 [email protected] www.divertimento.ch

Nacht 5° 19° 26° 25° 21° 12° 16° 25° 22°

REISEBEDINGUNGEN

Anmeldung, Reisebestätigung: 1.1. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie Consul Weltreisen GmbH (nachfolgend CONSUL genannt), den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt durch die Reisebestätigung von CONSUL zustande. 1.2. Sofern der Anmelder ausdrücklich und gesondert erklärt, für die vertraglichen Ver­pflichtungen aller angemeldeten Personen einzustehen, haftet er dafür neben den anderen von ihm angemeldeten Teilnehmern. 1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Reiseanmeldung ab, weisen wir Sie hierauf in der Reisebestätigung ausdrücklich hin. An dieses neue Angebot sind wir 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb von 10 Tagen die Annahme erklären. Zahlung: 2.1. Bei Vertragsabschluss ist eine An­z ah­lung zu leisten. Sie beträgt mindestens 15 % des Reisepreises gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines. Der Reiseveranstalter darf den restlichen Reisepreis, abgesehen von der Anzahlung von 15 %, vor Reiseantritt verlangen, wenn er sichergestellt hat, dass dem Reisenden bei Ausfall von Reiseleistung infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Auf­wen­dun­gen, die dem Reisenden für die Rückreise infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters entstehen, erstattet werden. § 651 k (1) – (3) BGB lautet auszugsweise wie folgt: (1) Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden erstattet werden; 1. der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters ausfallen und 2. notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen. Die Verpflichtung nach Satz 1 kann der Rei­se­veranstalter nur erfüllen: 1. durch eine Versicherung bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen. (2) Der Versicherer kann seine Haftung für die von ihm in einem Jahr insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen. Übersteigen die in einem Jahr von einem Versicherer insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge die in Satz 1 genannten Höchst­beträge, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht. (3) Zur Erfüllung seiner Verpflichtung nach Abs. 1 hat der Reiseveranstalter dem Rei­senden einen unmittelbaren Anspruch gegen den Versicherer zu verschaffen und durch Übergabe einer von diesem Unternehmen ausgestellten Bestätigung (Sicherungsschein) nachzuweisen. Dementsprechend hat CONSUL dieses Insolvenzrisiko bei der R+V Allgemeine Versicherung AG (R+V) abgesichert. Der Sicherungsschein, der den direkten Anspruch des Reisenden gegen R+V im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Reiseveranstalters verbrieft, erhalten Sie mit der Anzahlung. Deshalb wird der restliche Reisepreis fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und die Reiseunterlagen Ihnen überreicht werden. 2.2. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der Veranstalter von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Der Veranstalter kann bei Rücktritt vom Reisevertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rück­trittsgebühren entsprechend der Ziffer 5.2 verlangen. Wenn Sie Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behält sich der Veranstalter zudem vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 10,-- zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten bleibt Ihnen unbenommen. 2.3. Die Kosten für Nebenleistungen, Besorgung von Visa etc. sowie telegrafische oder telefonische Reservierung oder Anfragen sind nicht im Reisepreis enthalten, wenn nicht ausdrücklich im Reisepreis erwähnt. Leistungen und Preise: 3.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leis­tungsbeschreibungen in unserem Prospekt, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung, so wie sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. Vor Vertragsabschluss können wir eine Änderung der Prospektangaben vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. 3.2. Die Flüge werden mit den in der Programmbeschreibung aufgeführten Flug­gesellschaften und in der ausgeschriebenen Klasse durchgeführt. Dies können je nach Ausschreibung Linien- oder Charterfluggesellschaften sein. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens. 3.3. Sonderwünsche: Reisebüros dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden, CONSUL bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht im Katalog ausgeschrieben sind, z.B. Einzelzimmer mit Meerblick, Bad, Balkon usw. nach Mög­lichkeit zu entsprechen. Reisebüros sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung von CONSUL über den Katalog hinaus abweichende Zusagen zu geben oder Ver­ein­ barungen zu treffen, soweit sie hierzu nicht bevollmächtigt sind. 3.4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen: Falls Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise und in anderen wichtigen Fällen nicht in Anspruch nehmen, wird sich CONSUL bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Das ist nicht erforderlich, wenn die Leistungen völlig unerheblich sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. CONSUL berechnet 30 % des vergüteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten. 3.5. Reisezeiten: Die im Prospekt angegeben Reisezeiten müssen nicht mit etwaigen Saisonzeiten in den Zielgebieten übereinstimmen. Leistungs- und Preisänderungen: 4.1. Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit Änderungen und Ab­wei­chungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Flugzeiten sind wie auf dem Flugschein angegeben vorgesehen und vom Bundesverkehrsministerium genehmigt. Auf Grund der derzeitigen Überlastung des internationalen Luftraumes können Flugver­spä­tungen in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden. Sitzplatzreservierungen bei Flug­reisen nimmt CONSUL auf Wunsch vor, sofern auf dem jeweiligen Flug möglich. CONSUL haftet jedoch nicht für die Bereitstellung der entsprechenden Sitze seitens der Fluggesellschaft. 4.2. Wir sind aus wichtigen Gründen berechtigt, einen Wechsel der Flug­ge­sellschaft, des Fluggerätes oder des Abflug- bzw. Rückkehr-Flughafens vorzunehmen, soweit das für den Gast zumutbar ist. Auch Änderungen des Flugplans sind möglich. Bei einer Ersatzbeförderung werden die Kosten der Bahnreise bis zur Höhe der 2. Klasse übernommen. 4.3. CONSUL behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Be­förderungskosten oder der Abgaben für be­stimmte Leistungen wie Hafen- oder Flug­hafengebühren, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beför­de­rungs­kosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleitung hat CONSUL den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, in Kenntnis zu setzen. Preis­er­höhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kun­de berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindest gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn CONSUL in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von CONSUL über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Rei­seleistung durch CONSUL gegenüber geltend zu machen. 4.4. Eine Erhöhung nach Ziffer 4.3 ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als nur 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Veranstalter vorhersehbar waren. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatz­person: 5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn die Reise stornieren. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei CONSUL und, wenn die Reise über ein Reisebüro verkauft wurde der Zugang bei diesem. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wenn Sie zurücktreten, oder wenn Sie die Reise aus Gründen nicht antreten, die von CONSUL nicht zu vertreten sind, können wir eine pauschale Entschädigung verlangen, die sich wie folgt errechnet: 5.2. Ersatz pauschal: bis 31.05.2012....10 % vom Reisepreis; vom 01.06.-30.06.2012....20 % vom Reisepreis; vom 01.07.-31.08.2012....30 % vom Reisepreis; vom 01.09.30.09.2012....50 % vom Reisepreis; vom 01.10.-03.11.2012....75 % vom Reisepreis; 5.3. Sie sind berechtigt, den Nachweis zu führen, dass die von uns geltend gemachte Entschädigungssumme nicht oder nicht in der von uns geltend gemachten Höhe angemessen ist. Wir behalten uns vor, anstelle der Pauschalentschädigung ausgehend vom Reisepreis eine Entschädigung unter Be­rück­sich­tigung der tatsächlich ersparten Auf­wen­dungen und der tatsächlich anderweitigen Verwendung der Reiselistung geltend zu machen. 5.4. Umbuchung: Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung einer Leistung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitraum für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir Ihnen jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von € 30,– pro Vorgang. 5.5. Für bestimmte Reisen gelten besondere Rücktritts- und Umbuchungsbedingungen/Ge­bühren, die in der Ausschreibung oder bei den Leistungsbeschreibungen bzw. allgemeinen Informationen angegeben sind. 5.6. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf hierzu der Mitteilung an CONSUL. Wir können dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn dafür wichtige Grün­de vorliegen (z.B. spezielle Erfordernisse für die Reise, gesetzliche Verbote, Weigerung der Fluggesellschaften oder des Hoteliers etc.).Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von mindestens € 30,-- zu verlangen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner. 5.7. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter: 6.1. CONSUL kann nach Reiseantritt den Reisevertrag kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Reiseveranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem Maße vertragswidrig verhält, CONSUL behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rück­beförderung trägt der Störer selbst. CONSUL muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich eventueller Erstattungen durch die Leis­tungsträger. 6.2. CONSUL kann bis 4 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. 6.2.1. bei Nichterreichen einer im Katalog und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Wir informieren Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Min­destteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Sie erhalten den eingezahlten Rei­sepreis umgehend zurück. 6.3. Im Fall des Rücktritts durch CONSUL ist der Kunde berechtigt, die Teilnahme an einer anderen, mindest gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn CONSUL in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für Sie aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach Rück­tritts­erklärung durch CONSUL diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Kunde von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er die eingezahlte Anzahlung zurück. Außergewöhnliche Umstände: 7.1. Wird die Reise nach Vertragsabschluss infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Natur­katas­trophen) erheb-

lich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch CONSUL den Reisevertrag kündigen. CONSUL zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zu­rück, kann jedoch für erbrachte oder zur Be­endigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Im Falle der Kündigung durch CONSUL stehen dem Reisenden ebenfalls die in Ziffer 6.3. beschriebenen weiteren Rechte zu. 7.2. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist CONSUL verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden zurückzubefördern, falls das vertraglich vereinbart ist. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen. Mängelgewährleistung/Haftung: 8.1. Wir stehen ein im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kauf­manns für: 8.1.1. die gewissenhafte Reisevor­be­rei­tun­g. 8.1.2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z.B. Be­för­derungsunternehmen, Hoteliers etc.). 8.1.3. die Richtigkeit der Beschreibung aller in unseren Prospekten angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 3.1. vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben. Wir haften jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekten, weil wir auf deren Entstehen keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit nicht überprüfen können. 8.1.4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. 8.2. Gewährleistung: Dem Reisenden stehen die Rechte aus dem Reisevertragsgesetz zu, die zum besseren Verständnis mit eigenen Worten in verkürzter Fassung wiedergegeben werden. 8.2.1. Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende innerhalb angemessener Frist Abhilfe verlangen. CONSUL kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. CONSUL kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern die Nichterbringung oder nicht vertragsgemäße Erbringung nicht auf einem Umstand beruht, der nach Vertragsabschluss Eingetreten ist und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist. 8.2.2. Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine rlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. 8.2.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet CONSUL innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von CONSUL verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Kunde den Anspruch auf Rückführung. Er schuldet CONSUL den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Reisepreis, sofern diese Leist­un­gen für ihn von Interesse waren. 8.3. Haftung: 8.3.1. Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet der Herab­setzung des Reisepreises (Minderung) oder Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den CONSUL nicht zu vertreten hat. Er kann Schadenersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist. 8.3.2. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sach­schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Be­för­derungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelnden Ver­tragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters sind. Wir haften jedoch für Leistungen, welche die Beförderung von Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderung während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Veran­stal­ters ursächlich geworden sind. 8.4. Beschränkung der Haftung. 8.4.1. Unsere vertragliche Haftung auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises be­schränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird. Die Be­schränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden, der kein Körperschaden ist, allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. 8.4.2 Deliktische Schadenersatzansprüche: Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. 8.4.3 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften. nach denen ein Anspruch auf Schaden­ersatz nur unter bestimmten Voraus­setzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so können wir uns hierauf berufen. 8.4.4 Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft. Wir empfehlen den Abschluss einer Sport-Unfall-Versicherung. 8.4.5. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden. 8.5. Mitwirkungspflicht, Beanstandungen. 8.5.1. Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um evt. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Hierzu gehört insbesondere, dass er seine Beanstandung der Reiseleistung zur Kenntnis gibt. Bei Reisen in Gebiete, in denen eine Betreuung durch eine CONSUL Reiseleitung bzw. Agentur nicht vorgesehen ist, (vergl. Leistungsbeschreibung im Katalog, Reiseunterlagen) ist stattdessen CONSUL direkt zu kontaktieren. Das gilt auch für reine Hotelbuchungen, wo eine Betreuung grundsätzlich nicht eingeschossen ist. Eine Rüge beim Leistungsträger ist zwar oft hilfreich, entbindet aber nicht von der Pflicht zur Rüge bei CONSUL als Veranstalter. Unterlässt es ein Reisender schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu. 8.5.2. Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Ausschluss von Ansprüchen: 9.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise bei CONSUL geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend / vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zu­stellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 8.4.2. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden. Verjährung: 10.1. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Er­füllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen. 10.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 10.3. Die Verjährung nach Ziffer 10.1 und 10.2. beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Verein­barungen enden sollte. 10.4. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Reise-Versicherungen: 11.1. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflicht-Versicherung bei der EUROPÄISCHEN Reiseversicherungs AG. Pass-, Visa- Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen: 12.1. CONSUL steht dafür ein, Staats­angehörige des Staates, in denen die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Durch die Reiseausschreibung in den Katalogen und mit den Reiseunterlagen erhalten Sie die wesentlichen Informationen über die für Ihre Reise notwendigen Formalitäten. Bitte beachten Sie diese Informationen und lassen Sie sich in Ihrem Reisebüro weitergehend unterrichten. 12.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertre­tung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist. 12.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nicht­information des Reiseveranstalters bedingt sind. 12.4. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat über Thrombose- und andere Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Infor­mationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklä­rung wird verwiesen. Allgemeines: 13.1. Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen Unter­lagen umgehend auf die Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedatum, Reiseziel etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren. 13.2. Die Unwirksamkeit einzelner Be­stimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. 13.3. Reisen in andere Länder sind manchmal mit Gefahren verbunden, die es zu Hause nicht gibt. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Das gilt u.a. für Gasboiler, Herde etc. Beachten Sie daher bitte unbedingt evtl. Hinweise für deren Benutzung. REISEVERANSTALTER: CONSUL WELTREISEN GmbH, Feldmühleplatz 9, 40545 Düsseldorf Alle gemachten Angaben entsprechen dem Stand der Drucklegung: Stand: Februar 2012