Kreis Mettmann Amtsblatt Amtliches Organ des Kreises Mettmann , des Naherholungszweckverbandes Ittertal , der Volkshochschulzweckverbände Hilden / Haan, Velbert / Heiligenhaus, Mettmann / Wülfrath, des Zweckverbandes Klinikum Niederberg, des Zweckverbandes Gesamtschule Langenfeld-Hilden und des Gesamtschulzweckverbandes Mettmann-Wülfrath
72. Jahrgang
Nr. 27
Freitag, den 30. September 2016
Inhaltsverzeichnis
Seite 90
Kreis Mettmann
Öffentliche Zustellung von Bescheiden
Seite 91/92
Kreis Mettmann
Öffentliche Zustellung von Bußgeldbescheiden
Seite 93
Kreis Mettmann
Bekanntmachung der öffentlichen Zustellung Bekanntmachung über den Verlust eines Dienstausweises Bekanntmachung der Bildungsakademie für Gesundheitsund Sozialberufe des Kreises Mettmann GmbH über den Jahresabschluss 2015
Kreissparkasse Düsseldorf
Aufgebot zwecks Kraftloserklärung Kraftloserklärung
Seite 94
Zweckverband Klinikum Niederberg
Amtsblatt
Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2014 sowie die Entlastung des Verbandsvorstehers vom 26.07.2016 und Bilanz zum 31.12.2014
Herausgeber: Kreis Mettmann, Der Landrat, in Mettmann. Verantwortlich für den Inhalt: Amt für Personal, Organisation, Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus des Kreises Mettmann, 40806 Mettmann, Postfach, Fernruf 02104/99-0. Registriert beim Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen - B III a- 17 Nr. 43/15. Druck: Kreis Mettmann, Düsseldorfer Str. 26, Ruf 02104/99-0. Bezug durch das Amt für Personal, Organisation, Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus des Kreises Mettmann (Bezugsgebühr jährlich 24,54€). Nachdruck bei Quellenangabe gestattet.
15 30. September 2016
Seite 90
Kreis Mettmann, Amtsblatt Nr. 27/72. Jahrgang
deszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von 2 Wochen – gerechnet vom Tag der Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung – als zugestellt, wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist.
Kreis Mettmann
Öffentliche Zustellung von Bescheiden
Mettmann, den 15. September 2016 Kreis Mettmann Der Landrat Im Auftrag Grubesa
Für
liegt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Str. 26, Verwaltungsgebäude 1 in Zimmer 1.128, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Bescheid vom 14.09.2016, Aktenzeichen: 36-13/ME-QK635. Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr in Empfang genommen werden. Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt gemäß §§ 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von 2 Wochen – gerechnet vom Tag der Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung – als zugestellt, wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist. Mettmann, den 14. September 2016 Kreis Mettmann Der Landrat Im Auftrag Grubesa
Für
liegt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Str. 26, Verwaltungsgebäude 1 in Zimmer 1.128, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Bescheid vom 19.09.2016, Aktenzeichen: 36-13/ME-D521. Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr in Empfang genommen werden. Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt gemäß §§ 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von 2 Wochen – gerechnet vom Tag der Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung – als zugestellt, wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist. Mettmann, den 19. September 2016 Kreis Mettmann Der Landrat Im Auftrag Fischbach
Für
liegt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Str. 26, Verwaltungsgebäude 1 in Zimmer 1.128, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Bescheid vom 15.09.2016, Aktenzeichen: 36-13/ME-QR614. Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr in Empfang genommen werden. Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt gemäß §§ 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von 2 Wochen – gerechnet vom Tag der Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung – als zugestellt, wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist. Mettmann, den 15. September 2016 Kreis Mettmann Der Landrat Im Auftrag Grubesa
Für
liegt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Str. 26, Verwaltungsgebäude 1 in Zimmer 1.128, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Bescheid vom 27.09.2016, Aktenzeichen: 36-13/ME-SC702. Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr in Empfang genommen werden. Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt gemäß §§ 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von 2 Wochen – gerechnet vom Tag der Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung – als zugestellt, wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist. Mettmann, den 27. September 2016 Kreis Mettmann Der Landrat Im Auftrag Fischbach
Für Für liegt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Str. 26, Verwaltungsgebäude 1 in Zimmer 1.128, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Bescheid vom 15.09.2016, Aktenzeichen: 36-13/ME-QR614. Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr in Empfang genommen werden. Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt gemäß §§ 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Nordrhein-Westfalen (Lan-
liegt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Str. 26, Verwaltungsgebäude 1 in Zimmer 1.128, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Bescheid vom 22.09.2016, Aktenzeichen: 36-13/ME-FJ7684. Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr in Empfang genommen werden.
15 30. September 2016
Kreis Mettmann, Amtsblatt Nr. 27/72. Jahrgang
Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt gemäß §§ 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von 2 Wochen – gerechnet vom Tag der Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung – als zugestellt, wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist. Mettmann, den 22. September 2016 Kreis Mettmann Der Landrat Im Auftrag Grubesa
Für
liegt beim Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Str. 26, Verwaltungsgebäude 1 in Zimmer 1.128, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Bescheid vom 27.09.2016, Aktenzeichen: 36-13/ME-PQ883. Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr in Empfang genommen werden. Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt gemäß §§ 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von 2 Wochen – gerechnet vom Tag der Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung – als zugestellt, wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist. Mettmann, den 27. September 2016 Kreis Mettmann Der Landrat Im Auftrag Fischbach
Öffentliche Zustellung von Bußgeldbescheiden Gegen die nachstehend aufgeführten Personen habe ich Bußgeldbescheide wegen einer Ordnungswidrigkeit erlassen. Die Empfangspersonen sind unbekannten Aufenthaltes. Die Schriftstücke werden hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Hierdurch werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste entstehen können. Die Bescheide können in meiner Dienststelle, Düsseldorfer Str. 26, 40822 Mettmann, Zi. 1.104, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Schriftstücke gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Az. 32-32
Name,Vorname Geb. Datum
letzter bekannter Wohnort Straße
Seite 91
15 30. September 2016 Az. 32-32
Name,Vorname Geb. Datum
Kreis Mettmann, Amtsblatt Nr. 27/72. Jahrgang letzter bekannter Wohnort Straße
Az. 32-32
Name,Vorname Geb. Datum
Seite 92 letzter bekannter Wohnort Straße
15 30. September 2016 Az. 32-32
Name,Vorname Geb. Datum
Seite 93
Kreis Mettmann, Amtsblatt Nr. 27/72. Jahrgang letzter bekannter Wohnort Straße
Der Ausweis wird hiermit für ungültig erklärt. Der unbefugte Gebrauch wird strafrechtlich verfolgt. Sollte der Dienstausweis gefunden werden, wird gebeten, diesen dem Kreis Mettmann – Abteilung Personalwesen – zuzuleiten. Mettmann, den 28. September 2016 Kreis Mettmann Der Landrat Im Auftrag Ehrhardt
Bekanntmachung der Bildungsakademie für Gesundheits- und Sozialberufe des Kreises Mettmann GmbH Jahresabschluss 2015 Die Gesellschafterversammlung der Bildungsakademie für Gesundheits- und Sozialberufe des Kreises Mettmann GmbH hat in der Sitzung am 24.06.2016 den Jahresabschluss zum 31.12.2015 festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 163.911,10 Euro wird der Gewinnrücklage der Gesellschaft zugeführt. Mettmann, den 28. September 2016 Kreis Mettmann Der Landrat Kreishaus (Verwaltungsgebäude I) Düsseldorfer Str. 26 40822 Mettmann Im Auftrag König
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes beauftragte adstera Prüfungsgesellschaft für gemeinnützige und soziale Einrichtungen mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mettmann hat am 07.06.2016 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Jahresabschluss und Lagebericht liegen bis zur Feststellung des Jahresabschlusses des Folgejahres jeweils Montag bis Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr in der Verwaltung der Bildungsakademie für Gesundheits- und Sozialberufe des Kreises Mettmann GmbH, Jubiläumsplatz 19, 40822 Mettmann zur Einsichtnahme aus. Mettmann, den 21. September 2016 Volker Freund Geschäftsführer
Bekanntmachung der öffentlichen Zustellung Für
Kreissparkasse Düsseldorf liegt beim Rechts-und Ordnungsamt des Kreises Mettmann, Düsseldorfer Str. 47, Verwaltungsgebäude 4, Zimmer 4.245, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Ordnungsverfügung vom 09.09.2016, Aktenzeichen: 32-2/Hi 3001
Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 13:00 bis 15:30 Uhr in Empfang genommen werden. Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt gemäß §§ 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) in der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von zwei Wochen – gerechnet vom Tag der Bekanntgabe/Veröffentlichung dieser Benachrichtigung – als zugestellt, wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist.
Aufgebot zwecks Kraftloserklärung Das Sparkassenbuch Nr.: alt 31650860
neu: 3001634215
der Kreissparkasse Düsseldorf, der ehemaligen Stadt-Sparkasse Erkrath (E), der ehemaligen Sparkasse Heiligenhaus (H) und der ehemaligen Stadt-Sparkasse Wülfrath (W), deren Rechtsnachfolgerin die Kreissparkasse Düsseldorf ist, wird gemäß § 16 der SpkVO aufgeboten. Der Inhaber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, binnen drei Monaten seine Rechte unter Vorlage der Sparurkunde anzumelden; anderenfalls wird das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt. Düsseldorf, den 20. September 2016 Der Vorstand der Kreissparkasse Düsseldorf
Mettmann, den 15. September 2016 Kreis Mettmann Der Landrat Im Auftrag Murawa
Kraftloserklärung Die Sparkassenbücher Nr.: alt 21631981 3000748305
neu 3000171433
der Kreissparkasse Düsseldorf, der ehemaligen Stadt-Sparkasse Erkrath (E), der ehemaligen Sparkasse Heiligenhaus (H) und der ehemaligen Stadt-Sparkasse Wülfrath (W), deren Rechtsnachfolgerin die Kreissparkasse Düsseldorf ist, werden für kraftlos erklärt.
Bekanntmachung über den Verlust eines Dienstausweises Der vom Landrat des Kreises Mettmann für Frau Petra Steinborn, beschäftigt bei der Kreisverwaltung Mettmann, ausgestellte Dienstausweis ist in Verlust geraten.
Düsseldorf, den 20. September 2016 Der Vorstand der Kreissparkasse Düsseldorf
15 30. September 2016
Kreis Mettmann, Amtsblatt Nr. 27/72. Jahrgang
Seite 94
Zweckverband
Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Klinikum Niederberg Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2014 sowie der Entlastung des Verbandsvorstehers Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung vom 19.04.2016 folgenden Beschluss gefasst: 1. 2.
Gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW wird der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2014 festgestellt. Dem Verbandsvorsteher wird Entlastung für den Jahresabschluss zum 31.12.2014 gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt.
Über die Behandlung des Jahresergebnisses hat der Rat in seiner Sitzung vom 19.04.2016 wie folgt beschlossen: Der im Jahresabschluss zum 31.12.2014 ausgewiesene Jahresgewinn in Höhe von 139.183,89 € wird mit dem Eigenkapital verrechnet. Der von der Verbandsversammlung in der Sitzung vom 19.04.2016 festgestellte Jahresabschluss 2014 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss 2014 ist gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW dem Landrat des Kreises Mettmann angezeigt worden. Die Kenntnisnahme durch den Landrat des Kreises Mettmann wurde mit Verfügung vom 12.07.2016 bestätigt. Der Jahresabschluss wird bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2016 im Rathausgebäude Thomasstraße 1a, Velbert-Mitte, Abteilung Finanzdienste (Zimmer 188) zur Einsichtnahme verfügbar gehalten (Bilanz, Ergebnisrechnung siehe nachfolgende Seiten). Die Schlussbilanz 2014 zeigt folgendes Bild
BILANZ ZUM 31.12.2014
31.12.2014 Euro
31.12.2014 Euro
AKTIVA
PASSIVA
A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten 1.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 1.2 Wohnbauten II. Finanzanlagen
A. Eigenkapital I. Allgemeine Rücklage II. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2. Zweckgebundenen Zuschüsse B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Privatrechtliche Forderungen 1.1 gegenüber dem privaten Bereich 1.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 1.3 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2. sonstige Vermögensgegenstände II. Liquide Mittel
961.109,60 0,00
1,00 2.867.365,80
37.227,21 0,00 6.345.885,00 0,00
B. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2. sonstige Rückstellungen
C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.1 vom privaten Kreditmarkt 1.2 öffentlich/Land 2. sonstige Verbindlichkeiten
1.905.019,67 139.183,89
2.649.765,00 10.000,00
242.818,19 1.825.000,00 3.463.321,27
23.519,41 10.235.108,02
10.235.108,02