Konzeption. zur Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) an der Staatlichen Berufsschule Lindau (Bodensee)

Konzeption zur Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) an der Staatlichen Berufsschule Lindau (Bodensee) Rosa Burgey Sozialarbeiterin/-pädagogin (B.A.) J...
Author: Hannelore Wolf
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Konzeption zur Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) an der Staatlichen Berufsschule Lindau (Bodensee)

Rosa Burgey Sozialarbeiterin/-pädagogin (B.A.) JaS an der Staatlichen Berufsschule Lindau (B) Reutiner Straße 10 88131 Lindau Mobil: 01523-1055146 Mail: [email protected] www.bsz-lindau.de www.kjr-lindau.de Träger ist der KJR Lindau, Stiftsplatz 4, 88131 Lindau Gefördert wird die Einrichtung vom Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration und dem Landkreis Lindau (Bodensee)

Präambel Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist eine Leistung nach § 13 SGB VIII und erfordert eine verbindlich vereinbarte, partnerschaftliche Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Sie ist eine Jugendhilfemaßnahme im System der Schule, eigenständig in der Zielsetzung und im methodischen Vorgehen, aber in enger Kooperation und Abstimmung mit der Schule. Für junge Menschen und ihre Eltern öffnet Jugendsozialarbeit an Schulen Zugänge zum Leistungsspektrum der Jugendhilfe und erweitert die präventiven und integrativen Handlungsmöglichkeiten.

Zielgruppen und Zielsetzung JaS unterstützt und fördert Jugendliche und junge Erwachsene in ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Auch bei schwierigen sozialen und familiären Verhältnissen trägt sie dazu bei, die Chancen dieser auf eine eigenverantwortliche und sozialverträgliche Lebensgestaltung zu verbessern. JaS richtet sich primär an „benachteiligte“ Jugendliche und junge Erwachsene, die durch ihr Verhalten insbesondere durch erhebliche erzieherische, psycho-soziale und familiäre Probleme, Aggressivität und Gewaltbereitschaft, Schul- und Versagensängste, Schulverweigerung, Delinquenz und/oder Süchte auffallen. Zentrale Zielgruppe sind an diesem Schulstandort junge Menschen oder junge Erwachsenen ohne Ausbildung oder Arbeit (JoAs) sowie diejenigen, die von einem Schul- bzw. Ausbildungsabbruch bedroht sind.

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Leitprinzipien von JaS an der Staatlichen Berufsschule o positive, wertschätzende und akzeptierende Grundeinstellung zum jungen Menschen und seinen Bezugspersonen o Berücksichtigung der Individualität der jungen Menschen o Freiwilligkeit und Vertraulichkeit o Partizipation (Beteiligung der Adressaten am Hilfeprozess) o Ganzheitlichkeit o Hilfe zur Selbsthilfe Angebote und Maßnahmen Die Berufsschule ist ein geeigneter Ort, an dem die Jugendhilfe mit ihrem Leistungsspektrum auf die junge Menschen einwirken kann, deren soziale, interkulturelle und berufliche Integration aufgrund sozialer Benachteiligung und/oder individueller Beeinträchtigung, stark gefährdet ist. JaS bietet ein niederschwelliges Hilfeangebot mit Fokus auf die schulische Ausbildung, die Eingliederung in die Arbeitswelt und die soziale und interkulturelle Integration der jungen Menschen.

Individuelle Maßnahmen JaS bietet vor Ort Hilfe an bei der Erkennung von Problemlagen und der Einleitung von geeigneten Maßnahmen und bei Bedarf auch Unterstützung bei der Zusammenführung mit Fachdiensten und dem Sozialen Dienst (SD) des Jugendamtes. JaS ist hierbei das Bindeglied zwischen Schule, Beratungsstellen und Jugendhilfe. Einzelfallhilfe Die jungen Menschen oder jungen Erwachsenen ohne Ausbildung oder Arbeit (JoA) sowie diejenigen, die von einem Schul- bzw. Ausbildungsabbruch bedroht sind, werden beraten, um Konflikt- und Bewältigungsstrategien zu entwickeln. Für die Schulverweigerer/innen wird ein aufsuchender Arbeitsansatz umgesetzt. Ferner werden die Zielgruppen dabei unterstützt ihre psychosozialen Probleme zu beheben und berufliche Perspektiven zu entwickeln. Bei gravierenden familiären oder erzieherischen Problemen kann unter Regie des Jugendamts auch die Vermittlung anderer Leistungen der Jugendhilfe angezeigt sein. Hierzu findet dann die Abstimmung mit dem Jugendamt statt. Zentrale Angebote der JaS an diesem Schulstandort sind: 1. Beratung 2. Individuelle Begleitung und Coaching 3. Hilfen bei Bewerbung, Praktikumsund Lehrstellensuche

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4. Vermittlung an weitere Fachdienste bzw. Einbezug dieser in die Fallarbeit 5. In dringenden Fällen aufsuchende Arbeit, Hausbesuche

Angebote für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach § 13 SGB VIII Der Erwerb von sozialen Kompetenzen sowie die Ausbildung einer Ausbildungsreife sollen mit Methoden der sozialen Gruppenarbeit sowie durch Angebote von Trainingskursen ermöglicht werden. Gruppen- und Projektarbeit ermöglicht in besonderem Maße ganzheitliches Lernen und bietet gerade benachteiligten jungen Menschen wichtige Integrationschancen. Der Gruppen- und Projektarbeit liegt je nach aktuellem Handlungsbedarf (Mobbing, Gewalt, Diskriminierung, Sucht, Sexualität und Aufklärung) ein Thema und eine Zielsetzung zugrunde, die es innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens zu bearbeiten gilt. Diese werden klassenbezogen oder klassenübergreifend wie auch mit Unterstützung von externen Kooperationspartnern durchgeführt. Die Gruppenangebote sind an diesem Schulstandort grundsätzlich nachrangig. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Einzelfallarbeit und dem gezielten Stärken der Benachteiligten. Es werden regelmäßig Sozialkompetenzen im Alltag vermittelt.

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Angebote für Eltern Eltern und sonstige Erziehungsberechtigte der Zielgruppen werden bei Bedarf beraten mit dem Ziel, die Lösung innerfamiliärer Probleme und die berufliche Integration ihres Kindes zu fördern. Eltern und sonstige Erziehungsberechtigte werden zudem zu einer intensiven Zusammenarbeit mit der Schule und ggf. anderen Einrichtungen der Jugendhilfe motiviert und bei der eigenständigen Wahrnehmung von Erziehungsaufgaben und beim (Wieder) Aufbau förderlicher Sozialisations- und Erziehungsbedingungen unterstützt. Im Rahmen der Einzelfallhilfe bietet JaS für die Eltern in der Schule wie auch in Form eines Hausbesuchs Beratungsgespräche an, sucht gemeinsame Lösungswege, zeigt Förderangebote innerhalb und außerhalb der Schule auf, vermittelt zu Fachdiensten, in therapeutische Einrichtungen und unterstützt generell bei Maßnahmen der Jugendhilfe.

Die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt 1. Mitwirkung bei der Erfüllung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII und beim Hilfeplanverfahren gemäß § 36 SGB VIII. 2. Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, sofern sich im Rahmen der JaSTätigkeit ein Hilfebedarf nach §§ 27ff SGB VIII abzeichnet. 3. Abstimmungen beim Fallmanagement.

Die Zusammenarbeit mit der Schule Die Schule ist der engste und wichtigste Kooperationspartner von JaS.

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JaS wirkt als „System im System“ eigenständig mit ihrer Zielsetzung, ihren Ansätzen, Methoden und Aufgaben nach § 13 SGB VIII. Deshalb findet ein regelmäßiger, meist einzelfallbezogener Austausch mit den Klassenlehrkräften und der Schulleitung statt. Gremien und Instrumente der Zusammenarbeit  Projektbeirat kommt als Steuerungsgruppe und fachlicher Arbeitskreis der Kooperationsakteure mindestens einmal pro Jahr, bei Bedarf auch öfter, zusammen.  Regelmäßige Gespräche mit der Schulleitung; mit dem Jugendamt Sozialraumorientiertes Arbeiten/Vernetzungsarbeit JaS ist Jugendhilfe an der Schule und wirkt mit sozialarbeiterischen/sozialpädagogischen Methoden im System Schule, um Problemlagen benachteiligter junger Menschen zu bearbeiten. Dies geschieht in enger Kooperation mit den Lehrkräften. Eine sozialraumorientierte Vernetzungsarbeit stellt zudem die Einbindung der JaS in vorhandene, infrastrukturelle Möglichkeiten und Ressourcen des Sozialraums sicher. Sie fördert die Zugänge zur sozialen Integration der Schüler/innen und erzeugt Synergieeffekte. Dieser Bereich umfasst an diesem Schulstandort vorrangig die Gestaltung des Übergangs von der Berufsschule (JoA-Klassen) in die Arbeitswelt, in enger Abstimmung mit dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit, den Kammern IHK und HWK sowie Jugendamt im Landkreis Lindau (Bodensee). JaS an der Berufsschule übernimmt die zentrale Funktion der Ansprechpartnerin/des Ansprechpartners für die jungen Menschen, Eltern und die Lehrer/innen. Eine wesentliche Grundlage für das Gelingen der Kooperation ist die Beteiligung und das Einverständnis der jungen Menschen bzw. ihrer Eltern, das grundsätzlich (auch aus Datenschutzgründen) eingeholt wird. Querschnittsaufgaben/Übergreifende Aufgaben Dokumentation und Evaluation Die Arbeit wird dokumentiert und permanent weiterentwickelt. Dazu erstellt die JaS-Fachkraft:   

JaS-Berichtswesen, Teilnehmenden Statistik Auswertungen, Überprüfungen der Angebote Darstellung der Entwicklungen und Planungen nach außen und zum Zwecke der eigenen Reflexion (in Abstimmung mit Jugendamt und Schule)

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Reflexion  Turnusmäßige Besprechungen mit Fachkolleg/innen (Fachaustausch)  Regelmäßige Besprechungen mit dem Jugendamt  Anwendung von JaS-Standards, Integration der Rahmenkonzeption des Landkreises Lindau (Bodensee) in die Arbeit Fortbildung Zur Qualitätssicherung gehört zudem die Weiterqualifizierung. Sie umfasst die Teilnahme an Fach- und Arbeitstagungen sowie externe Fortbildungen, insbesondere im Rahmen des Fortbildungskonzeptes der Bayerischen Staatsregierung im Rahmen des Förderprogramms. Zudem finden trägerbezogen regelmäßig Fachgespräche, Klausur, Mitarbeitergespräche statt. Supervision Als weiteren Qualitätsstandard nimmt die JaS-Fachkraft Fall- und Teamsupervision in Anspruch; die Notwendigkeit dieser systematischen Reflexion des beruflichen Handelns ergibt sich aus dem komplexen Anforderungsprofil an JaS.

Netzwerk/Kooperationspartner Die JaS-Fachkraft ist insbesondere mit den Sozialen Diensten des Jugendamts (Bezirkssozialdienst, Jugendhilfe im Strafverfahren, Koki für junge Mütter/Väter), den Beratungsstellen (für Berufsberatung, Erziehung, Schulden und Sucht), den schulischen Beratungsdiensten, der Jugendpsychiatrie, Bewährungshilfe sowie mit allen Einrichtungen der Jugendberufshilfe, Jugendmigrationsdienst, der Agentur für Arbeit, Jobcenter, Ausländeramt und der Polizei stark vernetzt. Hier finden einzelfallbezogen regelmäßig Abstimmungen mit einzelnen bzw. mehreren Fachstellen statt.

Personaleinsatz Frau Rosa Burgey, Sozialarbeiterin (BA) ist seit 01.06.2013 im Umfang von 0,5 VZÄ unbefristet an diesem Schulstandort im Einsatz.

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