M A S S I V E R T R O C K E N B A U M I T G I P S - WA N D B A U P L AT T E N

Maßtoleranzen Geringfügige Abweichungen der geplanten Längen-, Höhen- und Winkelmaße sowie kleinere Unebenheiten sind bei Bauarbeiten in der Praxis grundsätzlich nicht zu vermeiden und müssen hingenommen werden. Sie bedeuten keine Einschränkung der Funktion oder Gestaltung von Bauteilen. Den Umfang, in dem Abweichungen vom

Sollmaß akzeptiert werden müssen, legen die jeweiligen Normen zu den Toleranzen fest. In Deutschland ist dies DIN 18202 Toleranzen im Hochbau – Bauwerke. Das Regelwerk gilt inhaltsgleich als ÖNORM DIN 18202 in Österreich. Für die Schweiz sind die Toleranzwerte in der Empfehlung SIA V414/10 festgelegt. Die Einhaltung von Toleranzen ist nur bei Erforderlichkeit zu prüfen. Das bedeutet, dass die Maßtoleranz bei Ausführung nach Q1 und Q2 nur dort zu

kontrollieren ist, wo dies aufgrund von Anforderungen, z.B. für Folgegewerke, sinnvoll oder notwendig erscheint. Bauteile, deren Maßabweichungen die technische Funktion oder die optische Gestaltung des Bauwerks nicht beeinträchtigen, sind nicht zwangsläufig mangelhaft und sollen kein Anlass zu Auseinandersetzungen sein, nur weil die Genauigkeit nicht exakt der Norm entspricht.

W I N K E LT O L E R A N Z E N N A C H D I N 1 8 2 0 2 , TA B E L L E 2

Stichmaße als Grenzwerte in mm bei Nennmaßen (m)

Vertikale, horizontale und geneigte Flächen

bis 0,5

über 0,5 bis 1

über 1 bis 3

über 3 bis 6

über 6 bis 15

über 15 bis 30

über 30 1)

3

6

8

12

16

20

30

EBENHEITSTOLERANZEN NACH DIN 18202, TABELLE 3

Stichmaße als Grenzwerte in mm bei Messpunktabständen (m) bis

Flächenfertige Wände und Unterseiten von Decken 2) Bauteile wie zuvor, jedoch mit erhöhten Anforderungen

3)

0,1

1

4

10

15

3

5

10

20

25

2

3

8

15

20

1) Diese Grenzabweichungen können bei Nennmaßen bis etwa 60 m angewendet werden. Bei größeren Abmessungen sind besondere Überlegungen erforderlich. 2) z.B. geputzte Wände, Wandbekleidungen, untergehängte Decken (Standardanforderung in Deutschland und Österreich) 3) Nach Empfehlung SIA V414/10 ist dies die Standardausführung für die Schweiz.

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Allgemeine Hinweise zu Oberflächen Als Spachtelmaterial für Gips-Wandbauplatten sollten nur für diesen Anwendungszweck empfohlene, normgerechte MultiGips Spachtelgipse eingesetzt werden. Der Untergrund muss trocken, saugfähig und sauber sein sowie eine genügende Festigkeit aufweisen. Spachtelarbeiten dürfen nur bei Temperaturen von mindestens 5 °C und bei einer relativen Luftfeuchte von höchstens 70 % ausgeführt werden. Für das Erreichen der Oberflächengüte nach den Qualitätsstufen Q2, Q3 und Q4 sind zwischen den einzelnen Arbeitsgängen die erforderlichen Trocknungszeiten einzuhalten. Weitere Oberflächenbehandlungen wie Anstriche, Tapeten oder Deckputze dürfen erst ausgeführt werden, wenn Wand und Spachtelmaterial abgebunden und durchgetrocknet sind. Eine auf den Untergrund und die spätere Beschichtung oder Wandbekleidung abgestimmte Grundierung muss vom Nachfolgeunternehmer aufgebracht werden (BFS-Merkblatt Nr. 17). Dies ist auch bei Nachbesserungen der Verspachtelung bzw. bei Reparaturen zu beachten.

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Für Tapezierarbeiten sind handelsübliche Tapetenkleister auf Basis einer Methylzellulose zu verwenden (BFS-Merkblatt Nr. 16). Insbesondere nach dem Tapezieren von Papier- und Glasgewebetapeten, aber auch nach dem Aufbringen von Kunstharzund Zelluloseputzen ist für eine rasche Trocknung durch ausreichende Lüftung zu sorgen.

vereinbart. Ein Leistungsverzeichnis, das zur Beschreibung der gewünschten Oberflächenqualität Begriffe wie „malerfertig, streichfertig, anstrichbereit, oberflächenfertig, tapezierfertig“ o.Ä. enthält, ist nicht geeignet, die zu erbringende Leistung zu beschreiben. Es widerspricht § 9 VOB/A (Beschreibung der Leistung), wonach die Beschreibung eindeutig und erschöpfend zu erfolgen hat.

Ausschreibungshinweise Die vom Planer gewünschten Oberflächengüten sind anhand der Qualitätsstufen Q1 bis Q4 eindeutig festzulegen und vertraglich zu vereinbaren. Erforderlichenfalls sind die Art und Ausführung näher zu beschreiben. Die Qualitätsstufe muss immer zusammen mit der Ausführungsart genannt werden, zum Beispiel: „Q2 – Standardverspachtelung“. Zusätzlich sind die nachfolgenden Wandbekleidungen, Anstriche oder Beschichtungen explizit zu nennen. Eine allgemeine Benennung ist unzureichend! Sind im Leistungsverzeichnis keine Angaben über die Oberflächenqualität enthalten, gilt stets Qualitätsstufe Q2 als

Die in dieser Broschüre dargestellten Qualitätsstufen Q1 bis Q4 dienen als Beispiele für die Beschreibung der gewünschten Oberfläche. Im Einzelfall sind bei der Planung und Ausschreibung die speziellen Eigenschaften der vorgesehenen Schlussbeschichtung und das Erscheinungsbild im Nutzungszustand zu berücksichtigen. Der Verarbeiter muss die Angaben auf ihre eindeutige Verständlichkeit und die technische Realisierbarkeit prüfen. Gegebenenfalls sind Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung anzumelden und/oder ein Nachtrag zu vereinbaren.

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Qualitätsstufe Q3

Qualitätsstufe Q4

Werden erhöhte Anforderungen an die Oberfläche gestellt, sind zusätzliche, über die Standardverspachtelung hinausgehende Maßnahmen erforderlich. Diese werden als Sonderverspachtelung Q3 bezeichnet. Auch bei dieser Sonderverspachtelung sind im Streiflicht sichtbar werdende Abzeichnungen nicht völlig auszuschließen. Grad und Umfang der Abzeichnungen sind jedoch gegenüber der Standardverspachtelung Q2 geringer.

Die Qualitätsstufe Q4 entspricht höchsten Anforderungen an die Oberfläche und ist nur durch über Q3 hinausgehende Maßnahmen zu erreichen. So wird die Plattenoberfläche hier mit einer zusätzlichen durchgehenden Spachtelschicht geglättet oder mit einem Weißputz versehen, der die gleiche Oberflächengüte aufzuweisen hat (Abstucken).

Die Verspachtelung nach Qualitätsstufe Q3 umfasst: die Arbeiten der Standardverspachtelung Q2 das zusätzliche vollflächige Überziehen und Glätten der gesamten Oberfläche mit einem geeigneten Spachtelmaterial in einem weiteren Arbeitsgang im Bedarfsfall das Schleifen und erneute Spachteln der Flächen. Die Qualitätsstufe Q3 ist beispielsweise geeignet für: fein strukturierte Wandbekleidungen (z.B. Raufaser fein 20)

Die Verspachtelung nach Qualitätsstufe Q4 umfasst: die Arbeiten der Standardverspachtelung Q2 das vollflächige Überziehen und Glätten der gesamten Oberfläche mit einem geeigneten Spachtelmaterial nach Q3 ein nochmaliges Spachteln und Glätten der gesamten Oberfläche.

Die Qualitätsstufe Q4 ist beispielsweise geeignet für: glatte oder strukturierte Wandbekleidungen mit Glanz, z.B. Metall- oder Vinyltapeten, Glasgittergewebe, Glasvliese, Seidentapeten

matte, nicht strukturierte Anstriche oder Beschichtungen

Lasuren, Anstriche oder Beschichtungen bis zu mittlerem Glanz

Oberputze mit Korngrößen bis maximal 1 mm, soweit sie vom Putzhersteller für Gips-Wandbauplatten freigegeben sind.

Stuccolustro oder andere hochwertige Glätt-Techniken. Eine Oberflächenausführung der Qualitätsstufe Q4, welche die höchsten Anforderungen erfüllt, minimiert die Möglichkeit von Abzeichnungen der Platten und/oder Fugen. Soweit Lichteinwirkungen wie Streiflicht das Erscheinungsbild der fertigen Oberfläche beeinflussen, werden unerwünschte Effekte (z.B. wechselnde Schattierungen auf der Oberfläche oder minimale punktuelle Markierungen) weitgehend vermieden.

Werden bei Oberflächenverspachtelungen von Gips-Wandbauplatten erhöhte Anforderungen an die Ebenheit gestellt, ist dies im Leistungsverzeichnis auszuschreiben und vertraglich besonders zu vereinbaren. Sind keine Vereinbarungen zu den Ebenheitstoleranzen getroffen, gelten die Standardanforderungen. Für die Ausführung in der Qualitätsstufe Q3 und höher wird die vertragliche Vereinbarung von Ebenheitstoleranzen mit erhöhten Anforderungen empfohlen.

Sie lassen sich dennoch nicht völlig ausschließen, da Lichteinflüsse in einem weiten Bereich variieren und nicht eindeutig erfasst und bewertet werden können. Zweckmäßigerweise sollten die Beleuchtungsverhältnisse, wie sie bei der späteren Nutzung vorgesehen sind, bereits zum Zeitpunkt der Spachtelung eingerichtet sein bzw. vertraglich vereinbart werden. Eine eindeutige Beurteilung der Oberflächenqualität kann nur unter Berücksichtigung der vor Ausführung der Spachtelarbeiten definierten Lichtsituation vorgenommen werden. Darüber hinaus sind die baupraktischen Grenzen der Ausführung vor Ort zu beachten. Oberflächen, die auch bei Einwirkung von Streiflicht absolut eben und schattenfrei erscheinen, sind handwerklich nicht ausführbar! In Einzelfällen kann es erforderlich sein, dass in Verbindung mit Beschichtungs- und Klebearbeiten weitere Maßnahmen über die Qualitätsstufe Q4 hinaus notwendig sind. In Frage kommt vor allem mehrmals wiederholtes Spachteln und Schleifen, dass zur Vorbereitung der Oberfläche für besonders hochwertige Schlussbeschichtungen notwendig sein kann. Etwa für glänzende Beschichtungen Lackierungen Lacktapeten Solche zusätzlichen Behandlungen der Oberfläche sind vom gleichen Fachunternehmen auszuführen, das auch die Beschichtungs- oder Klebearbeiten durchführt.

SU Herstellung von Oberflächen auf Wänden aus Gips-Wandbauplatten nach Qualitätsstufen Q1 bis Q4

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Qualitätsstufen Q1 bis Q4

Qualitätsstufe Q1

Qualitätsstufe Q2

Für Oberflächen, an die keine optischen (dekorativen) Anforderungen gestellt werden, ist das satte Verkleben der Stoß- und Lagerfugen sowie das Ausgleichen von Fehlstellen ausreichend. Oberflächenbeschädigungen wie Kratzer, Riefen und Grate sind zulässig. Bei Qualitätsstufe Q1 darf die Oberfläche nicht überglättet oder verputzt werden!

Die Verspachtelung nach Qualitätsstufe Q2 gilt als Standardverspachtelung und genügt den üblichen Anforderungen an Wand- und Deckenflächen. Ziel der Verspachtelung ist es, den Fugenbereich durch stufenlose Übergänge der Plattenoberfläche anzugleichen. Gleiches gilt für Innen- und Außenecken sowie Anschlüsse. Bei Anstrichen und Beschichtungen sind sichtbare Abzeichnungen je nach Lichteinwirkung nicht auszuschließen.

Die Verspachtelung nach Qualitätsstufe Q1 umfasst: das satte Füllen der Plattenfugen das Schließen von Fehlstellen das Abstoßen von überstehendem Gipskleber die Ausbildung der Innen- und Außenecken sowie der Anschlüsse ohne Profile. Die Qualitätsstufe Q1 ist beispielsweise geeignet für: Wandbeläge wie keramische Platten (Fliesen) sowie Natur- und Kunststeine

Die Verspachtelung nach Qualitätsstufe Q2 umfasst: die Arbeiten der Qualitätsstufe Q1 das Nachspachteln (Feinspachteln) der Stoß- und Lagerfugen bis zum Erreichen eines stufenlosen Übergangs zur Plattenoberfläche Bearbeitungsabdrücke, Oberflächenbeschädigungen oder Spachtelgrate dürfen nicht sichtbar bleiben. Die Qualitätsstufe Q2 ist beispielsweise geeignet für: mittel und grob strukturierte Wandbekleidungen, z.B. Raufasertapete (z.B. Raufaser mittel 32, 40 oder Raufaser grob 52, 70, 79, 80) matte, füllende Anstriche oder Beschichtungen, z.B. Dispersionsanstriche, die manuell mit grober Lammfell- oder Strukturrolle aufgetragen werden. Deckputze und Oberputze oberhalb 1,0 mm Korngröße, soweit sie vom Putzhersteller für Gips-Wandbauplatten freigegeben sind (Hinweise des Putzherstellers beachten).

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Eigenschaften und Güte der Oberflächen Für die Ebenheit und die optischen Merkmale einer verspachtelten Fläche werden oft unterschiedliche und sehr subjektive Maßstäbe verwendet. In Leistungsverzeichnissen finden sich dann wenig hilfreiche, weil nicht definierte Begriffe wie „glatt, malerfertig, streiflichtfrei“. Diese Begriffe beschreiben nicht ausreichend exakt, welche Anforderungen der Auftraggeber an die Oberflächengüte stellt. In der Folge kann es zu Meinungsverschiedenheiten darüber kommen, ob die ausgeführte Qualität den Anforderungen genügt. Um die Sicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen und der Kommunikation zwischen Bauherr, Planer und Verarbeiter eine konkrete Grundlage zu geben, hat der Bundesverband der Gipsindustrie e.V. ein Merkblatt zur Oberflächengüte bei gespachtelten Gips-Wandbauplatten nach DIN EN 12859 entwickelt.

Das Merkblatt beschreibt vier Qualitätsstufen Q1 bis Q4 und ordnet ihnen objektive und nachvollziehbare Kriterien zu. Planern und Verarbeitern wird die Anwendung dieser Qualitätsstufen in Leistungsbeschreibungen und Angeboten empfohlen, weil dadurch eine unmissverständliche und konfliktfreie Verständigung über die geforderte Leistung möglich ist. Sollen für die Beurteilung oder Abnahme der gespachtelten Oberflächen weitere Kriterien herangezogen werden, speziell bestimmte Lichtverhältnisse wie Streiflicht als natürliches Licht oder künstliche Beleuchtung, ist vom Auftraggeber dafür zu sorgen, dass bereits während der Ausführung der Spachtelarbeiten vergleichbare Lichtverhältnisse vorhanden sind. Bei der Planung und Abnahme müssen außerdem die zur Verwendung kommenden Baustoffe, deren Maßtoleranzen und die handwerklichen Ausführungsmöglichkeiten berücksichtigt werden.

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Oberflächen und Wandfinish Gips-Wandbauplatten werden passgenau mit Nut und Feder ineinander gesetzt. Dadurch entstehen schon beim Errichten der Wände besonders glatte und planebene Ansichten. Die Oberflächen benötigen keinen Putz! Weder für die Anforderungen des Schall- und Brandschutzes noch aus ästhetischen Gründen (ausgenommen die Gips-Brandwand). MultiGips Brandwand).Gips-WandbauplatGips-Wandbauplatten werden lediglich im Fugenbereich oder bei sehr hohen optischen Ansprüchen auch vollflächig verspachtelt. Bei ausreichender Querbelüftung sind die Wände dadurch schon nach wenigen Tagen trocken und für das Wandfinish bereit.

der Verarbeitung der Platten im leicht erhärteten Zustand abgestrichen werden. Eventuell nach dem Abbinden noch vorhandene Grate sind vor dem Verspachteln abzustoßen.

nicht verwendet werden. In Abhängigkeit von der ausgeführten Oberflächengüte der Verspachtelung lassen sich außerdem alle handelsüblichen glatten und strukturierten Tapeten oder Malervliese verwenden.

Anschließend werden je nach der im Leistungsverzeichnis geforderten Oberflächengüte entweder nur die Fugen oder die komplette Wandfläche verspachtelt. Dafür Spachtelgipse, Flächeneignen sich MultiGips FK2 Kombi, spachtel oder Gipskleber. MultiGips SupraMur, MultiGips UniMur oder Flächen, die anschließend oder MultiGips Kleber. Flächen, verfliest die anschliemit Natursteinplatten bekleidet werden ßend verfliest oder mit Natursteinplatten sollen, dürfen nicht verspachtelt werden! bekleidet werden sollen, dürfen nicht verspachtelt werden!

Bekleidungen mit Fliesen oder Naturstein

Verspachtelung Beschichtungen mit Farben oder Tapeten Vor Beginn der Verspachtelung werden alle Schlitze und Aussparungen, die etwa für das Einsetzen der Türen oder das Anlegen der Installationen erforderlich waren, geschlossen. Geeignete Gipsmörtel hierfür sind beispielsweise Gipskleber, Füllgipse der MultiGips Kleber, oder Haftputzgipse. Aus den ausMultiGips FG 70 Füllgips oderFugen MultiGips quellender Kleber soll bereits während RotWeiss Haftputz. Aus den Fugen ausquellender Kleber soll bereits während

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Um ein gleichmäßiges Saugverhalten der Wandoberfläche zu erreichen, sind die Wände vor der Beschichtung mit Farbe oder Tapete zu grundieren. Fluatieren ist nicht erforderlich und nicht zulässig. Als Anstriche sind alle gängigen Dispersions-, Latex-, Öl- und Lackfarben geeignet. Lediglich Kalk- und Wasserfarben sollten

Wände, die geklebte Plattenbekleidungen aus Fliesen oder Naturstein erhalten, dürfen nicht verspachtelt werden. Auch nicht im Fugenbereich. Es ist lediglich der aus den Fugen ausgequollene Gipskleber vollflächig abzustoßen. Auf den grundierten Wandflächen können dann die Fliesen oder Platten mit geeigneten Dünnbettklebern sicher angesetzt werden. Wasserabweisende Gips-Wandbauplatten besitzen bereits ein reduziertes Saugverhalten und benötigen deshalb keine Grundierung. Fliesen-Fugenmörtel mit Dichtungsmittelzusatz erhöhen die wasserabweisende Wirkung des keramischen Oberbelages. Eine weitere Verbesserung kann durch die Verfugung mit Fugenmörtel auf Epoxidharzbasis erreicht werden.