Kommunaler Schutzschirm des Landes

Was bedeutet der Kommunale Schutzschirm? • Unterstützung finanzschwacher Kommunen durch Teilentschuldung • Land Hessen stellt 3,2 Mrd. Euro zur Verfügung – Unterteilung in: Entschuldungshilfe bis zu 2,8 Mrd. Euro und Zinsdiensthilfe bis zu 400 Mio. Euro

Was bedeutet der Kommunale Schutzschirm? • Entschuldungshilfe: – Übernahme mit Tilgung von Investitions- und Kassenkrediten durch das Land Hessen. Für die Kreisstadt Homberg (Efze) ist dies ein festgestellter Betrag von 15.934.421 Euro

• Zinsdiensthilfe – Für die übernommenen Investitions- und Kassenkredite müssen die Kommunen grundsätzlich Zinszahlungen leisten

Was bedeutet der Kommunale Schutzschirm? • Zinsdiensthilfe – Hierfür können Zinsdiensthilfen beantragt werden – Diese betragen in den ersten 15 Jahren bis zu 2 Prozentpunkte und ab dem 16. – 30. Jahr bis zu 1,5 Prozentpunkte

Was bedeutet der Kommunale Schutzschirm? • 106 Kommunen waren antragsberechtigt in Hessen – 102 haben die freiwillige Teilnahme am Schutzschirm beantragt, dazu gehört auch der Antrag der Kreisstadt Homberg (Efze)

• Der Antrag musste bis zum 29. Juni 2012 (Ausschlussfrist) gestellt werden, um grundsätzlich am Schutzschirm teilnehmen zu können

Was bedeutet der Kommunale Schutzschirm? • Hierzu hat die Stadtverordnetenversammlung den erforderlichen Grundsatzbeschluss am 29. März 2012 gefasst • Der Antrag der Kreisstadt Homberg (Efze) wurde am 14. Juni 2012 – somit fristgerecht – gestellt • Dieser Antrag dient als Grundlage der Verhandlungen zwischen der Kreisstadt Homberg (Efze) und dem Land Hessen über eine Vereinbarung

Was bedeutet der Kommunale Schutzschirm? • Mit dem Antrag mussten gleichzeitig Konsolidierungsmaßnahmen vorgeschlagen werden, mit der Angabe, bis wann die Kreisstadt Homberg (Efze) das Defizit abbauen will (Abbauzeitraum) • Diese Vorschläge können bis zur Unterzeichnung der Vereinbarung noch abgeändert oder ergänzt werden

Was bedeutet der Kommunale Schutzschirm? • Ausgangspunkt für den Abbau des Defizits ist der durchschnittlichen Fehlbetrag der Haushaltsjahre 2010 und 2011 in Höhe von 2.879.584 Euro • Ziel ist der Haushaltsausgleich nach § 92 Absatz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), wonach die Einnahmen (Erträge) und Ausgaben (Aufwendungen) ausgeglichen sein sollen

Was bedeutet der Kommunale Schutzschirm? • Der Haushaltsausgleich soll ab dem Jahr 2013 schnellstmöglich erreicht werden, spätestens jedoch im Jahr 2020 • Es ist beabsichtigt, den Haushaltsausgleich mit den bisher geplanten Konsolidierungsmaßnahmen bereits nach Abschluss des Jahres 2015 zu erreichen

Der kommunale Schutzschirm • Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Homberg (Efze) entscheidet selbst darüber, welche Konsolidierungsmaßnahmen umgesetzt werden sollen

Der kommunale Schutzschirm • Die Kommunen sollen Ihre Haushalte über alle denkbaren Maßnahmen sowohl auf der Ausgabe- (Aufwand-) als auch der Einnahmeseite (Ertragseite) konsolidieren • Folgende Konsolidierungsmaßnahmen wurden mit dem Antrag vorgeschlagen:

Konsolidierungsmaßnahmen • Alle Bereiche der Verwaltung – 10 %-Kürzung der Instandhaltungsaufwendungen von Fahrzeugen, Gebäuden, Außenanlagen, Einrichtungen und Ausstattungen – Zeitraum ab 2013 – Einsparung voraussichtlich: 10 % von 1.105.000 Euro = 110.500 Euro / Jahr

Beispiele für Instandsetzungen und Unterhaltungen • Gebäude – Heizungsanlagen – Dächer mit Regenrinnen – Bodenbeläge – Malerarbeiten – Sanitäre Einrichtungen – Holzfenster

Beispiele für Instandsetzungen und Unterhaltungen • Fahrzeuge – Inspektionen – Hauptuntersuchungen – Zusätzliche Wartungen und Inspektionen an feuerwehrtechnischen Geräten – Verschleißmaterial (Glühbirnen, Wischerblätter, Frostschutz, Motoröl) – Neue Reifen

Beispiele für Instandsetzungen und Unterhaltungen • Außenanlagen, Einrichtungen und Ausstattungen – Wartung von Spreizer, Rettungsscheren, Hydraulik-, Atemschutzgeräten und Alarmsirenen – Löschteiche – Bachläufe (Hochwasservermeidung) – Brücken – Straßen, Wege, Plätze (Mährhythmus) – Sport-, Spiel- und Bolzplätze

Beispiele für Instandsetzungen und Unterhaltungen • Außenanlagen, Einrichtungen und Ausstattungen – Straßenbeleuchtung, Ampelanlagen und Verkehrsschilder – Technische Geräte wie: • Rasenmäher, Rasentraktoren, Motorsensen, Motorsägen, Heckenscheren, Kehrmaschine, Pumpen

– Stadtmauer und sonstige historische Anlagen – Feld- und Wirtschaftswege, Steinablagerungsplätze und Heckenschnitt

Konsolidierungsmaßnahmen • Bereich Brandschutz – Zusammenlegung von mindestens zwei Einsatzabteilungen der Feuerwehr – Zeitraum ab 2017 – Entscheidender Faktor: • Demografischer Wandel

– Einsparung voraussichtlich: 6.000 Euro jährlich ab 2017

Konsolidierungsmaßnahmen • Bereich Heimat- und Kulturpflege – Verringerung des Zuschusses an den - Verein – Zeitraum ab 2014 – Entscheidende Faktoren: • Einahmensteigerung des Stadtmarketingvereins durch Veranstaltungen, Publikationen, Aktionen... • Zuschuss ist eine freiwillige Leistung der Stadt

Konsolidierungsmaßnahmen – Verringerung des Zuschusses an den Stadtmarketingverein: 120.000 110.000 100.000 90.000 80.000 70.000 60.000 50.000

2013

2014

2015

2016

2017

2018

Konsolidierungsmaßnahmen • Kindertagesstätten – Erhöhung der Gebühren außerhalb der Kernzeit in Höhe von 10% – Zeitraum ab 2013 – Beachte: Kernzeit letztes Kindergartenjahr weiterhin kostenfrei für Eltern

Konsolidierungsmaßnahmen Frühzeit 7.00 – 7.30

+ 10 % = 1,00 €

10 Euro / Monat

9 Euro / Monat Kernzeit 7.30 – 12.30

Keine Änderung

90 Euro / Monat Nachmittagszeit 12.30 – 18.00 18 Euro / Stunde je Monat

+ 10 % = 2,00 €

Gebühren unverändert, dafür Grundsteuerhebesatz +5%

20 Euro / Stunde je Monat

Konsolidierungsmaßnahmen • Kindertagesstätten – Erhöhung der Gebühren außerhalb der Kernzeit in Höhe von 10% – Zeitraum ab 2013 – Entscheidende Faktoren: • Drittelfinanzierung durch Eltern muss gesichert sein

– Mehreinnahmen voraussichtlich: 2013 – 5.000 Euro jährlich Ab 2014 – 12.000 Euro jährlich

Konsolidierungsmaßnahmen Auszahlung von zusätzlichen 60.000 Euro / Jahr wegen Umsetzung Mindestverordnung (Konnexitätsprinzip laut Gerichtsurteil)

Konsolidierungsmaßnahmen • Freibad Erleborn & Bewegungsbad Hülsa – Erhöhung der Eintrittspreise um 10% – Zeitraum ab 2014

Freibad Erleborn Eintritt aktuell

Eintritt + 10%

kostendeckender Eintritt

Tageskarte Erwachsene

2,20 €

2,40 €

19,10 €

10er-Karte Erwachsene

20,00 €

22,00 €

173,53 €

Saisonkarte Erwachsene

55,00 €

60,00 €

477,24 €

Saisonkarte Familie

65,00 €

71,50 €

564,15 €

Bewegungsbad Hülsa Eintritt aktuell

Eintritt + 10%

kostendeckender Eintritt

Tageskarte Erwachsene

2,20 €

2,40 €

18,25 €

10er-Karte Erwachsene

18,00 €

20,00 €

149,43 €

Saisonkarte Erwachsene

60,00 €

66,00 €

498,83 €

Saisonkarte Familie

120,00 €

132,00 €

996,93 €

Konsolidierungsmaßnahmen • Freibad Erleborn & Bewegungsbad Hülsa – Erhöhung der Eintrittspreise um 10% – Zeitraum ab 2014 – Mehreinnahmen voraussichtlich: 5.500 Euro jährlich – Entscheidende Faktoren: • Erhöhung des geringen Kostendeckungsgrades ( Freibad: 19,03 %; Bewegungsbad: 23,60 %; aus vorläufigem Rechnungsergebnis 2011 )

Konsolidierungsmaßnahmen • Freibad Erleborn & Bewegungsbad Hülsa – Verkürzung der personalüberwachten Öffnungszeiten (Kernzeiten) – Verringerung des Schwimmbeckenvolumens im Freibad – Eigenstromerzeugung – Einstellung Sommerbetrieb der Sauna im Bewegungsbad Hülsa

Konsolidierungsmaßnahmen • Freibad Erleborn & Bewegungsbad Hülsa – Zeitraum ab 2014 – Einsparungen voraussichtlich: 14.500 Euro jährlich – Entscheidende Faktoren: • Erhöhung des geringen Kostendeckungsgrades ( Freibad: 19,03 %; Bewegungsbad: 23,60 %; aus vorläufigem Rechnungsergebnis 2011 )

Konsolidierungsmaßnahmen • Pachteinnahmen durch Windkraftanlagen – Zeitraum ab 2014

Fünf Suchräume im Stadtgebiet Homberg (Efze)

Konsolidierungsmaßnahmen • Pachteinnahmen durch Windkraftanlagen – Zeitraum ab 2014 – Mehrerträge voraussichtlich: 2014 ab 2015

– –

200.000 Euro 400.000 Euro jährlich

Konsolidierungsmaßnahmen • Friedhöfe – Erhöhung der Grabnutzungsgebühren um jeweils 10% in den Jahren 2013 und 2014 – Zeitraum ab 2013 – Beachte: Veränderung der Bestattungsformen im Verhältnis Erd- zu Urnenbeisetzungen

Konsolidierungsmaßnahmen 2012

2013

2014

Reiheneinzelgrab

250 Euro

275 Euro

300 Euro

Urnenreihengrab

190 Euro

210 Euro

230 Euro

Wahleinzelgrab

480 Euro

530 Euro

580 Euro

Wahldoppelgrab

950 Euro

1.050 Euro

1.150 Euro

Urnenwahlgrab

380 Euro

420 Euro

460 Euro

Konsolidierungsmaßnahmen • Friedhöfe – Erhöhung der Grabnutzungsgebühren um jeweils 10% in den Jahren 2013 und 2014 – Zeitraum ab 2013 – Mehrerträge voraussichtlich: 2013 – 5.500 Euro jährlich Ab 2014 – 11.550 Euro jährlich

Konsolidierungsmaßnahmen • Friedhöfe – Verringerung der Friedhofs(pflege)leistungen durch den Bauhof um 10 % – Zeitraum ab 2013 – Jährlicher Aufwand in 2012 270.000 Euro – Einsparungen voraussichtlich 27.000 Euro – Beachte: Grabaushub durch Maschinen anstatt per Hand, Anzahl der Grabreihen optimieren, neu: Friedpark

Konsolidierungsmaßnahmen • Finanzwirtschaft – Erhöhung der Steuerzuweisungserträge durch Orientierungsdaten des Innenministeriums – Zeitraum ab 2013 – Mehrerträge voraussichtlich: 2013 – 419.400 Euro 2014 – 780.900 Euro ab 2015 – 1.136.500 Euro jährlich

Konsolidierungsmaßnahmen • Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 4.778.000 4.550.500 4.313.200 4.050.000

2012

2013

2014

2015

Konsolidierungsmaßnahmen • Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 482.400 470.700 459.200 448.000

2012

2013

2014

2015

Konsolidierungsmaßnahmen • Schlüsselzuweisungen 3.994.100 3.877.700 3.765.000

3.620.000

2012

2013

2014

2015

Konsolidierungsmaßnahmen 2013 Einkommensteuer Umsatzsteuer

2014

2015

+ 263.200 € + 237.300 € + 227.520 € + 11.200 €

+ 11.500 €

+ 11.700 €

Schlüsselzuweisungen

+ 145.000 € + 112.700 € + 116.400 €

Gesamt

+ 419.400 € + 361.500 € + 355.620 €

(Vergleich zu Vorjahr)

Konsolidierungsmaßnahmen • Steuern – Erhöhung der Grundsteuerhebesätze A und B um 45 %-Punkte von 305 % auf 350 % – Zeitraum: 2013 und 2014 – Mehrerträge voraussichtlich: 205.650 Euro jährlich

Konsolidierungsmaßnahmen • Steuern – Erhöhung der Grundsteuerhebesätze A und B um 50 %-Punkte von 350 % auf 400 % – Zeitraum ab 2015 – Mehrerträge voraussichtlich: 434.150 Euro jährlich

Beispielrechnung für ein Ein- / Zweifamilienhaus Angenommener Grundsteuermessbetrag: 70 Euro 305 % 2012 Haus Mehraufwand pro Jahr (Vergleich zu Vorjahr)

350 % 2013

400 % 2015

213,50 Euro 245,00 Euro 280,00 Euro 31,50 Euro

66,50 Euro

Vergleich von Grundsteuerhebesätzen Stadt / Gemeinde

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Homberg (Efze) Borken Felsberg Frielendorf Fritzlar Knüllwald Melsungen Schwalmstadt

305 % 350 % 400 % 300 % 320 % 330 % 290 % 295 %

305 % 350 % 400 % 300 % 400 % 330 % 290 % 310 %

Konsolidierungsmaßnahmen • Steuern – Erhöhung der Gewerbesteuerhebesätze um 30 %-Punkte von 350 % auf 380 % – Zeitraum ab 2013 – Mehrerträge voraussichtlich: 385.500 Euro jährlich – Beachte: Von jedem Euro Gewerbesteuer gehen rund 30 Cent als Gewerbesteuerumlage an das Land Hessen

Vergleich von Gewerbesteuerhebesätzen Stadt / Gemeinde

Gewerbesteuer

Homberg (Efze) Borken Felsberg Frielendorf Fritzlar Knüllwald Melsungen Schwalmstadt

350 % 400 % 380 % 320 % 360 % 380 % 340 % 340 %

Konsolidierungsmaßnahmen • Finanzwirtschaft – Verringerung der Kreisumlage um 1%-Punkt – Zeitraum ab 2015

Kreis- und Schulumlage 6.876.817 4.485.100 Schulumlage Kreisumlage Summe

2.391.718

2012

Kreis- und Schulumlage Bezahlung der Umlagen durch: • Anteil Einkommensteuer 4.050.000 € • Anteil Umsatzsteuer 448.000 € • Grundsteuer A 100.000 € • Grundsteuer B 1.295.000 € • Konzessionsabgaben 400.000 € • Ausgleich Familienleistungen 330.000 € • Kindergartengebühren 247.000 € • Summe: 6.870.000 €

Konsolidierungsmaßnahmen • Finanzwirtschaft – Verringerung der Kreisumlage um 1%-Punkt – Zeitraum ab 2015 – Einsparung voraussichtlich: 125.800 Euro jährlich – Entscheidende Faktoren: • Bezahlung der Grundsicherungskosten („Sozialhilfe“) geht vom Landkreis auf den Bund über. • Dadurch entsteht nach der mittelfristigen Ergebnisplanung beim Landkreis insbesondere ab 2015 ein Überschuss von über 10 Mio. € / Jahr.

Konsolidierungsmaßnahmen • Finanzwirtschaft – Einsparung von Kreditzinsen von maximal 2% auf die vom Land Hessen übernommenen Kredite in Höhe von rund 15,9 Mio. Euro – Zeitraum ab 2013 – Einsparung voraussichtlich: 95.000 Euro jährlich

Konsolidierungsmaßnahmen • Finanzwirtschaft – Einführung einer Konzessionsabgabe für Frischwasser Es kann eine Abgabe vom Wasserverband dafür verlangt werden, dass die Stadt dem Wasserverband das Recht einräumt, im öffentlichen Verkehrsraum Wasserversorgungsleitungen zu verlegen und zu betreiben.

– Zeitraum ab 2014 – Mehrerträge voraussichtlich: 110.000 Euro jährlich

Konsolidierungsmaßnahmen • Zusammenfassung Mehrerträge und Einsparungen: – – – – – –

2013 – 1.313.550 Euro 2014 – 2.028.100 Euro 2015 – 2.948.000 Euro 2016 – 2.948.000 Euro 2017 – 2.954.000 Euro 2018 – 2.964.000 Euro

Was bedeutet der Kommunale Schutzschirm? • Über die tatsächliche Teilnahme am Schutzschirm entscheidet die Stadtverordnetenversammlung am 14. Dezember 2012. • Bei Teilnahme am Schutzschirm wird eine Einzelvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der Kreisstadt Homberg (Efze) zur Haushaltskonsolidierung geschlossen

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit