Kommunaler Schutzschirm des Landes
Was bedeutet der Kommunale Schutzschirm? • Unterstützung finanzschwacher Kommunen durch Teilentschuldung • Land Hessen stellt 3,2 Mrd. Euro zur Verfügung – Unterteilung in: Entschuldungshilfe bis zu 2,8 Mrd. Euro und Zinsdiensthilfe bis zu 400 Mio. Euro
Was bedeutet der Kommunale Schutzschirm? • Entschuldungshilfe: – Übernahme mit Tilgung von Investitions- und Kassenkrediten durch das Land Hessen. Für die Kreisstadt Homberg (Efze) ist dies ein festgestellter Betrag von 15.934.421 Euro
• Zinsdiensthilfe – Für die übernommenen Investitions- und Kassenkredite müssen die Kommunen grundsätzlich Zinszahlungen leisten
Was bedeutet der Kommunale Schutzschirm? • Zinsdiensthilfe – Hierfür können Zinsdiensthilfen beantragt werden – Diese betragen in den ersten 15 Jahren bis zu 2 Prozentpunkte und ab dem 16. – 30. Jahr bis zu 1,5 Prozentpunkte
Was bedeutet der Kommunale Schutzschirm? • 106 Kommunen waren antragsberechtigt in Hessen – 102 haben die freiwillige Teilnahme am Schutzschirm beantragt, dazu gehört auch der Antrag der Kreisstadt Homberg (Efze)
• Der Antrag musste bis zum 29. Juni 2012 (Ausschlussfrist) gestellt werden, um grundsätzlich am Schutzschirm teilnehmen zu können
Was bedeutet der Kommunale Schutzschirm? • Hierzu hat die Stadtverordnetenversammlung den erforderlichen Grundsatzbeschluss am 29. März 2012 gefasst • Der Antrag der Kreisstadt Homberg (Efze) wurde am 14. Juni 2012 – somit fristgerecht – gestellt • Dieser Antrag dient als Grundlage der Verhandlungen zwischen der Kreisstadt Homberg (Efze) und dem Land Hessen über eine Vereinbarung
Was bedeutet der Kommunale Schutzschirm? • Mit dem Antrag mussten gleichzeitig Konsolidierungsmaßnahmen vorgeschlagen werden, mit der Angabe, bis wann die Kreisstadt Homberg (Efze) das Defizit abbauen will (Abbauzeitraum) • Diese Vorschläge können bis zur Unterzeichnung der Vereinbarung noch abgeändert oder ergänzt werden
Was bedeutet der Kommunale Schutzschirm? • Ausgangspunkt für den Abbau des Defizits ist der durchschnittlichen Fehlbetrag der Haushaltsjahre 2010 und 2011 in Höhe von 2.879.584 Euro • Ziel ist der Haushaltsausgleich nach § 92 Absatz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), wonach die Einnahmen (Erträge) und Ausgaben (Aufwendungen) ausgeglichen sein sollen
Was bedeutet der Kommunale Schutzschirm? • Der Haushaltsausgleich soll ab dem Jahr 2013 schnellstmöglich erreicht werden, spätestens jedoch im Jahr 2020 • Es ist beabsichtigt, den Haushaltsausgleich mit den bisher geplanten Konsolidierungsmaßnahmen bereits nach Abschluss des Jahres 2015 zu erreichen
Der kommunale Schutzschirm • Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Homberg (Efze) entscheidet selbst darüber, welche Konsolidierungsmaßnahmen umgesetzt werden sollen
Der kommunale Schutzschirm • Die Kommunen sollen Ihre Haushalte über alle denkbaren Maßnahmen sowohl auf der Ausgabe- (Aufwand-) als auch der Einnahmeseite (Ertragseite) konsolidieren • Folgende Konsolidierungsmaßnahmen wurden mit dem Antrag vorgeschlagen:
Konsolidierungsmaßnahmen • Alle Bereiche der Verwaltung – 10 %-Kürzung der Instandhaltungsaufwendungen von Fahrzeugen, Gebäuden, Außenanlagen, Einrichtungen und Ausstattungen – Zeitraum ab 2013 – Einsparung voraussichtlich: 10 % von 1.105.000 Euro = 110.500 Euro / Jahr
Beispiele für Instandsetzungen und Unterhaltungen • Gebäude – Heizungsanlagen – Dächer mit Regenrinnen – Bodenbeläge – Malerarbeiten – Sanitäre Einrichtungen – Holzfenster
Beispiele für Instandsetzungen und Unterhaltungen • Fahrzeuge – Inspektionen – Hauptuntersuchungen – Zusätzliche Wartungen und Inspektionen an feuerwehrtechnischen Geräten – Verschleißmaterial (Glühbirnen, Wischerblätter, Frostschutz, Motoröl) – Neue Reifen
Beispiele für Instandsetzungen und Unterhaltungen • Außenanlagen, Einrichtungen und Ausstattungen – Wartung von Spreizer, Rettungsscheren, Hydraulik-, Atemschutzgeräten und Alarmsirenen – Löschteiche – Bachläufe (Hochwasservermeidung) – Brücken – Straßen, Wege, Plätze (Mährhythmus) – Sport-, Spiel- und Bolzplätze
Beispiele für Instandsetzungen und Unterhaltungen • Außenanlagen, Einrichtungen und Ausstattungen – Straßenbeleuchtung, Ampelanlagen und Verkehrsschilder – Technische Geräte wie: • Rasenmäher, Rasentraktoren, Motorsensen, Motorsägen, Heckenscheren, Kehrmaschine, Pumpen
– Stadtmauer und sonstige historische Anlagen – Feld- und Wirtschaftswege, Steinablagerungsplätze und Heckenschnitt
Konsolidierungsmaßnahmen • Bereich Brandschutz – Zusammenlegung von mindestens zwei Einsatzabteilungen der Feuerwehr – Zeitraum ab 2017 – Entscheidender Faktor: • Demografischer Wandel
– Einsparung voraussichtlich: 6.000 Euro jährlich ab 2017
Konsolidierungsmaßnahmen • Bereich Heimat- und Kulturpflege – Verringerung des Zuschusses an den - Verein – Zeitraum ab 2014 – Entscheidende Faktoren: • Einahmensteigerung des Stadtmarketingvereins durch Veranstaltungen, Publikationen, Aktionen... • Zuschuss ist eine freiwillige Leistung der Stadt
Konsolidierungsmaßnahmen – Verringerung des Zuschusses an den Stadtmarketingverein: 120.000 110.000 100.000 90.000 80.000 70.000 60.000 50.000
2013
2014
2015
2016
2017
2018
Konsolidierungsmaßnahmen • Kindertagesstätten – Erhöhung der Gebühren außerhalb der Kernzeit in Höhe von 10% – Zeitraum ab 2013 – Beachte: Kernzeit letztes Kindergartenjahr weiterhin kostenfrei für Eltern
Konsolidierungsmaßnahmen Frühzeit 7.00 – 7.30
+ 10 % = 1,00 €
10 Euro / Monat
9 Euro / Monat Kernzeit 7.30 – 12.30
Keine Änderung
90 Euro / Monat Nachmittagszeit 12.30 – 18.00 18 Euro / Stunde je Monat
+ 10 % = 2,00 €
Gebühren unverändert, dafür Grundsteuerhebesatz +5%
20 Euro / Stunde je Monat
Konsolidierungsmaßnahmen • Kindertagesstätten – Erhöhung der Gebühren außerhalb der Kernzeit in Höhe von 10% – Zeitraum ab 2013 – Entscheidende Faktoren: • Drittelfinanzierung durch Eltern muss gesichert sein
– Mehreinnahmen voraussichtlich: 2013 – 5.000 Euro jährlich Ab 2014 – 12.000 Euro jährlich
Konsolidierungsmaßnahmen Auszahlung von zusätzlichen 60.000 Euro / Jahr wegen Umsetzung Mindestverordnung (Konnexitätsprinzip laut Gerichtsurteil)
Konsolidierungsmaßnahmen • Freibad Erleborn & Bewegungsbad Hülsa – Erhöhung der Eintrittspreise um 10% – Zeitraum ab 2014
Freibad Erleborn Eintritt aktuell
Eintritt + 10%
kostendeckender Eintritt
Tageskarte Erwachsene
2,20 €
2,40 €
19,10 €
10er-Karte Erwachsene
20,00 €
22,00 €
173,53 €
Saisonkarte Erwachsene
55,00 €
60,00 €
477,24 €
Saisonkarte Familie
65,00 €
71,50 €
564,15 €
Bewegungsbad Hülsa Eintritt aktuell
Eintritt + 10%
kostendeckender Eintritt
Tageskarte Erwachsene
2,20 €
2,40 €
18,25 €
10er-Karte Erwachsene
18,00 €
20,00 €
149,43 €
Saisonkarte Erwachsene
60,00 €
66,00 €
498,83 €
Saisonkarte Familie
120,00 €
132,00 €
996,93 €
Konsolidierungsmaßnahmen • Freibad Erleborn & Bewegungsbad Hülsa – Erhöhung der Eintrittspreise um 10% – Zeitraum ab 2014 – Mehreinnahmen voraussichtlich: 5.500 Euro jährlich – Entscheidende Faktoren: • Erhöhung des geringen Kostendeckungsgrades ( Freibad: 19,03 %; Bewegungsbad: 23,60 %; aus vorläufigem Rechnungsergebnis 2011 )
Konsolidierungsmaßnahmen • Freibad Erleborn & Bewegungsbad Hülsa – Verkürzung der personalüberwachten Öffnungszeiten (Kernzeiten) – Verringerung des Schwimmbeckenvolumens im Freibad – Eigenstromerzeugung – Einstellung Sommerbetrieb der Sauna im Bewegungsbad Hülsa
Konsolidierungsmaßnahmen • Freibad Erleborn & Bewegungsbad Hülsa – Zeitraum ab 2014 – Einsparungen voraussichtlich: 14.500 Euro jährlich – Entscheidende Faktoren: • Erhöhung des geringen Kostendeckungsgrades ( Freibad: 19,03 %; Bewegungsbad: 23,60 %; aus vorläufigem Rechnungsergebnis 2011 )
Konsolidierungsmaßnahmen • Pachteinnahmen durch Windkraftanlagen – Zeitraum ab 2014
Fünf Suchräume im Stadtgebiet Homberg (Efze)
Konsolidierungsmaßnahmen • Pachteinnahmen durch Windkraftanlagen – Zeitraum ab 2014 – Mehrerträge voraussichtlich: 2014 ab 2015
– –
200.000 Euro 400.000 Euro jährlich
Konsolidierungsmaßnahmen • Friedhöfe – Erhöhung der Grabnutzungsgebühren um jeweils 10% in den Jahren 2013 und 2014 – Zeitraum ab 2013 – Beachte: Veränderung der Bestattungsformen im Verhältnis Erd- zu Urnenbeisetzungen
Konsolidierungsmaßnahmen 2012
2013
2014
Reiheneinzelgrab
250 Euro
275 Euro
300 Euro
Urnenreihengrab
190 Euro
210 Euro
230 Euro
Wahleinzelgrab
480 Euro
530 Euro
580 Euro
Wahldoppelgrab
950 Euro
1.050 Euro
1.150 Euro
Urnenwahlgrab
380 Euro
420 Euro
460 Euro
Konsolidierungsmaßnahmen • Friedhöfe – Erhöhung der Grabnutzungsgebühren um jeweils 10% in den Jahren 2013 und 2014 – Zeitraum ab 2013 – Mehrerträge voraussichtlich: 2013 – 5.500 Euro jährlich Ab 2014 – 11.550 Euro jährlich
Konsolidierungsmaßnahmen • Friedhöfe – Verringerung der Friedhofs(pflege)leistungen durch den Bauhof um 10 % – Zeitraum ab 2013 – Jährlicher Aufwand in 2012 270.000 Euro – Einsparungen voraussichtlich 27.000 Euro – Beachte: Grabaushub durch Maschinen anstatt per Hand, Anzahl der Grabreihen optimieren, neu: Friedpark
Konsolidierungsmaßnahmen • Finanzwirtschaft – Erhöhung der Steuerzuweisungserträge durch Orientierungsdaten des Innenministeriums – Zeitraum ab 2013 – Mehrerträge voraussichtlich: 2013 – 419.400 Euro 2014 – 780.900 Euro ab 2015 – 1.136.500 Euro jährlich
Konsolidierungsmaßnahmen • Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 4.778.000 4.550.500 4.313.200 4.050.000
2012
2013
2014
2015
Konsolidierungsmaßnahmen • Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 482.400 470.700 459.200 448.000
2012
2013
2014
2015
Konsolidierungsmaßnahmen • Schlüsselzuweisungen 3.994.100 3.877.700 3.765.000
3.620.000
2012
2013
2014
2015
Konsolidierungsmaßnahmen 2013 Einkommensteuer Umsatzsteuer
2014
2015
+ 263.200 € + 237.300 € + 227.520 € + 11.200 €
+ 11.500 €
+ 11.700 €
Schlüsselzuweisungen
+ 145.000 € + 112.700 € + 116.400 €
Gesamt
+ 419.400 € + 361.500 € + 355.620 €
(Vergleich zu Vorjahr)
Konsolidierungsmaßnahmen • Steuern – Erhöhung der Grundsteuerhebesätze A und B um 45 %-Punkte von 305 % auf 350 % – Zeitraum: 2013 und 2014 – Mehrerträge voraussichtlich: 205.650 Euro jährlich
Konsolidierungsmaßnahmen • Steuern – Erhöhung der Grundsteuerhebesätze A und B um 50 %-Punkte von 350 % auf 400 % – Zeitraum ab 2015 – Mehrerträge voraussichtlich: 434.150 Euro jährlich
Beispielrechnung für ein Ein- / Zweifamilienhaus Angenommener Grundsteuermessbetrag: 70 Euro 305 % 2012 Haus Mehraufwand pro Jahr (Vergleich zu Vorjahr)
350 % 2013
400 % 2015
213,50 Euro 245,00 Euro 280,00 Euro 31,50 Euro
66,50 Euro
Vergleich von Grundsteuerhebesätzen Stadt / Gemeinde
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Homberg (Efze) Borken Felsberg Frielendorf Fritzlar Knüllwald Melsungen Schwalmstadt
305 % 350 % 400 % 300 % 320 % 330 % 290 % 295 %
305 % 350 % 400 % 300 % 400 % 330 % 290 % 310 %
Konsolidierungsmaßnahmen • Steuern – Erhöhung der Gewerbesteuerhebesätze um 30 %-Punkte von 350 % auf 380 % – Zeitraum ab 2013 – Mehrerträge voraussichtlich: 385.500 Euro jährlich – Beachte: Von jedem Euro Gewerbesteuer gehen rund 30 Cent als Gewerbesteuerumlage an das Land Hessen
Vergleich von Gewerbesteuerhebesätzen Stadt / Gemeinde
Gewerbesteuer
Homberg (Efze) Borken Felsberg Frielendorf Fritzlar Knüllwald Melsungen Schwalmstadt
350 % 400 % 380 % 320 % 360 % 380 % 340 % 340 %
Konsolidierungsmaßnahmen • Finanzwirtschaft – Verringerung der Kreisumlage um 1%-Punkt – Zeitraum ab 2015
Kreis- und Schulumlage 6.876.817 4.485.100 Schulumlage Kreisumlage Summe
2.391.718
2012
Kreis- und Schulumlage Bezahlung der Umlagen durch: • Anteil Einkommensteuer 4.050.000 € • Anteil Umsatzsteuer 448.000 € • Grundsteuer A 100.000 € • Grundsteuer B 1.295.000 € • Konzessionsabgaben 400.000 € • Ausgleich Familienleistungen 330.000 € • Kindergartengebühren 247.000 € • Summe: 6.870.000 €
Konsolidierungsmaßnahmen • Finanzwirtschaft – Verringerung der Kreisumlage um 1%-Punkt – Zeitraum ab 2015 – Einsparung voraussichtlich: 125.800 Euro jährlich – Entscheidende Faktoren: • Bezahlung der Grundsicherungskosten („Sozialhilfe“) geht vom Landkreis auf den Bund über. • Dadurch entsteht nach der mittelfristigen Ergebnisplanung beim Landkreis insbesondere ab 2015 ein Überschuss von über 10 Mio. € / Jahr.
Konsolidierungsmaßnahmen • Finanzwirtschaft – Einsparung von Kreditzinsen von maximal 2% auf die vom Land Hessen übernommenen Kredite in Höhe von rund 15,9 Mio. Euro – Zeitraum ab 2013 – Einsparung voraussichtlich: 95.000 Euro jährlich
Konsolidierungsmaßnahmen • Finanzwirtschaft – Einführung einer Konzessionsabgabe für Frischwasser Es kann eine Abgabe vom Wasserverband dafür verlangt werden, dass die Stadt dem Wasserverband das Recht einräumt, im öffentlichen Verkehrsraum Wasserversorgungsleitungen zu verlegen und zu betreiben.
– Zeitraum ab 2014 – Mehrerträge voraussichtlich: 110.000 Euro jährlich
Konsolidierungsmaßnahmen • Zusammenfassung Mehrerträge und Einsparungen: – – – – – –
2013 – 1.313.550 Euro 2014 – 2.028.100 Euro 2015 – 2.948.000 Euro 2016 – 2.948.000 Euro 2017 – 2.954.000 Euro 2018 – 2.964.000 Euro
Was bedeutet der Kommunale Schutzschirm? • Über die tatsächliche Teilnahme am Schutzschirm entscheidet die Stadtverordnetenversammlung am 14. Dezember 2012. • Bei Teilnahme am Schutzschirm wird eine Einzelvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der Kreisstadt Homberg (Efze) zur Haushaltskonsolidierung geschlossen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit