Kinderrechte und Beteiligung in der Jugendhilfe Grundlagen, aktuelle Fachdiskussion und Anforderungen des KVJS-Landesjugendamtes
Markus Michel
KVJS - Landesjugendamt BW
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Grundlagen u.a.:
1.
Gesetzliche Vorgaben (Grundgesetz, UNKinderrechtskonvention, BKSchG)
2.
Vorgaben Landesregelungen (KVJSLandesjugendamt; BAGLJÄ – Handlungesempfehlungen zum BKSchG)
3.
Regionale Vereinbarungen (z.B. Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach § 79a SGB VIII Markus Michel
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Ansatzpunkte des BKiSchG: 1. 2. 3. 4. 5.
Prävention, Frühe Hilfen, Netzwerke Verbesserung des Kinderschutzes im JH System u n d systemübergreifend Stärkung von Kinderrechten Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen Weitere Themen zur ortsnahen Beratung von Pflegepersonen, QE, Fallübergabe im Gespräch, Statistik Markus Michel
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Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen
• Anspruch auf Fachberatung für Träger von Einrichtungen zur strukturellen Verankerung des Kinderschutzes (§ 8b Abs. 2 SGB VIII) • Neuordnung der Betriebserlaubnis (§ 45 SGB VIII) • Neue Meldepflichten (§ 47 SGB VIII) Markus Michel
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Aktuelle Fragestellungen in der Diskussion u.a.:
- Ablauf von Beteiligung und Beschwerde - Grad der Beteiligung aller Beteiligten i.d. Einrichtung - Möglichkeit der Einflussnahme der Kinder und Jugendlichen (z.B. auf Struktur u. Regelwerk) - Entwicklung des Beschwerdeaufkommens bei Einführung von Beschwerdesystemen - Dokumentation von Beschwerden (Umfang und Tiefe) - Beteiligung- und Beschwerdekultur als Haltungsfrage - Ansprechpartner für Kinder / Jugendliche in und außerhalb der Einrichtung (belegende örtl. Zuständiges Jugendamt, Landesjugendamt, Ombudstellen) - Beschwerdeverfahren in Erziehungsstellen und Pflegeverhältnissen Markus Michel
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Neuordnung der Betriebserlaubnis § 45 SGB VIII - Positivkriterien für Betriebserlaubnis am Kindeswohl orientiert: • Konzeption (insb. Aussagen zu Beteiligung und Beschwerdemanagement – Maßnahmen zu QE u. QS) • Räumlichkeiten • Wirtschaftliche Voraussetzungen • Personal (pol. Führungszeugnisse und Ausbildungsnachweise) - trägerseitige Prüfung Markus Michel
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Erwartungen des KVJSLandesjugendamtes – QE / QS Zur Prüfung der Voraussetzungen hat der Träger der Einrichtung mit dem Antrag: § 45 Abs. 3 Ziff 1: die Konzeption der Einrichtung vorzulegen, die auch Auskunft über Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und –sicherung gibt, sowie …“ (Anmerkung: s.h. auch § 79a SGB VIII) - Allgemeine u. aufgabenspezifische QE - QE ist:
- weiterzuentwickeln, - anzuwenden u. - zu überprüfen
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Kinder u. Jugendliche kommen zu Wort
„Kinderrechte im Heim“ http://www.gerecht-in-nrw.de (Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW)
„ Ich kann doch nichts dafür, dass ich so bin.“ (ein Jugendlicher im Film) Markus Michel
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Erwartungen des KVJSLandesjugendamtes - Personal
• Die Vorlage und Prüfung aufgabenspezifischer Ausbildungsnachweise sowie von Führungszeugnissen (§§ 30 Abs. 5 und 30a Abs. 1 BZRG) muss der Träger einer Einrichtung gegenüber dem KVJSLandesjugendamt mit dem Antrag auf Betriebserlaubnis nachweisen (§ 45 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII) • Einführung von Beteiligung- u. Beschwerdeverfahren stellt besondere Anforderungen an Mitarbeiter – Berücksichtigung des Trägers in Einstellungsverfahren Markus Michel
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Erwartungen des KVJSLandesjugendamtes – Beteiligung (1) • Information der Kinder /Jgdl. über ihre (Kinder-)
Rechte und Pflichten (u.a. bei Aufnahme) • Informationen der Kinder /Jgdl. über Hausordnung und ggf. erfolgende Sanktionen • Beteiligungsmöglichkeiten in der Einrichtung (Kinder- und Jugendrat, Gruppensprecher etc.) • Einbeziehung der K. / Jgdl. bei der Hilfeplanung Markus Michel
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Erwartungen des KVJSLandesjugendamtes – Beteiligung (2)
• Einbeziehung der K. / Jgdl. an Weiterentwicklung der Beteiligungsverfahren • Einbeziehung der K. / Jgdl. an Erstellung / Weiterentwicklung von Gruppenregeln / Hausordnung (strukturelle Gestaltung) • Einbeziehung der K. / Jgdl. bei Planung und Gestaltung von gemeinsamen Aktivitäten Markus Michel
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Erwartungen des KVJSLandesjugendamtes - Beschwerde (1)
• Informationen der K. /Jgdl. über die in der Einrichtung vorhandenen Beschwerdemöglichkeiten • Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Beschwerdewegen (z.B. Zugang zu Telefon, Post, Internet, Handy) • Nachvollziehbarer Umgang mit Beschwerden (z.B. Dokumentation, Einbeziehung aller Beteiligten)
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Erwartungen des KVJSLandesjugendamtes - Beschwerde (2)
• Angabe von vorhandenen – möglichst niederschwelligen – Beschwerdestellen (z.B. interne / externe Ansprechpartner, Kinderschutzstellen, KVJS-Landesjugendamt)
• Einbeziehung der K. / Jgdl. in die Weiterentwicklung des Beschwerdmanagements • Offen zugängliche Darstellungen der vorhandenen Beschwerdeverfahren • „Beschwerdefreundliches Klima“ Markus Michel
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Neue Meldepflichten • § 47 Nr. 2: frühzeitige Mitteilungspflicht von Ereignissen und Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen • über die bisherigen Meldungen „Besonderer Vorkommnisse“ hinausgehend:
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Jetzt auch:
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- strukturelle Entwicklungen, - wirtschaftliche Probleme, - Probleme mit dem Umfeld. KVJS - Landesjugendamt BW
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Ein Auszug aus einem Beispiel aus der Praxis
Kinderschutz und Kinderrechte im Jugendhilfezentrum St. Anton
Handlungsfelder
Schutzmassnahmen bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung i.S.§ 8a SGB VIII
Maßnahmen der Aufklärung über Kinderrechte und –pflichten und der Beteiligung
Maßnahmen der Konfliktbearbeitung und des Beschwerdewesens
Maßnahmen des Umgangs mit Gewalt gegenüber Schutzbefohlenen
Zielsetzung Elemente der Ausgestaltung Spezifische Funktionen od. Instrument Mitarbeiterpflichten
Geltende Dokumente
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Eine eigene These zum Ende .. Beteiligungs- und Beschwerdestrukturen zu schaffen bedeutet u.a.: Das gemeinsame (Er-)lernen eines Miteinanders, in dem notwendige Verantwortungsstrukturen nicht negiert, sondern für und mit allen Beteiligten definiert werden. Markus Michel
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Direkte Information und Ansprechbarkeit für Kinder und Jugendliche – (Kinderrechte Telefon)
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Information Vermittlung von Hilfe Beschwerden
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Weitere Infos: http://www.kvjs.de/jugend/kinderschutz.html
Vielen Dank ! KVJS - Landesjugendamt BW
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