Kinder. Warum ist die Kinderrechtskonvention so wichtig?

Kinder STELL DIR VOR, DIE MÜSSEN WIR BEHALTEN, BIS WIR 18 SIND! „Eure Kinder sind nicht eure Kinder. Sie sind die Söhne und Töchter der Sehnsucht des...
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Kinder STELL DIR VOR, DIE MÜSSEN WIR BEHALTEN, BIS WIR 18 SIND!

„Eure Kinder sind nicht eure Kinder. Sie sind die Söhne und Töchter der Sehnsucht des Lebens nach sich selber. ... Ihr dürft ihren Körpern ein Haus geben, aber nicht ihren Seelen. Denn ihre Seelen wohnen im Haus von morgen, das ihr nicht besuchen könnt, nicht einmal in euren Träumen.“ Kahlil Ghibran

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Grob geschätzt leben heute 2 Milliarden Kinder auf der Welt, davon etwa 104 Millionen in der Europäischen Union. 1989 verabschiedeten die Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (CRC), welches außer von Somalia und den Vereinigten Staaten von Amerika von allen Ländern ratifiziert wurde. Als erstes rechtsverbindliches Instrument auf diesem Gebiet ist diese Konvention ein Meilenstein in der Geschichte der Kinderrechte.

Warum ist die Kinderrechtskonvention so wichtig? Die Konvention hat auf dem Gebiet des Kinderrechtsschutzes zahlreiche Veränderungen bewirkt. 1. Sie ist das am häufigsten ratifizierte Menschenrechtsinstrument der Welt. 2. Die Konvention macht sich drei Prinzipien zu Eigen. Erstens die Partizipation von Kindern – gemäß ihres Alters, ihres Befindens und ihrer Reife – bei sie betreffenden Angelegenheiten, etwa Gerichtsverfahren oder Adoptionen, unter Beachtung ihrer Familie und der Gesellschaft insgesamt. Zweitens die Garantie von Schutzrechten gegen alle Formen von Misshandlung, Gewalt und Praktiken, die gegen ihre Rechte verstoßen. Und drittens schließlich gewährleistet sie ähnlich wie jede andere Konvention Rechte, die gegen potenzielle Übergriffe schützen sollen. 3. Sie betrachtet Kinder als Rechtssubjekte und nicht als Objekte des Gesetzes. Bislang werden Kinder von den meisten Erwachsenen als Wesen angesehen, die den Erwachsenen – Lehrer/ innen, Pfarrer/innen, Eltern, Ärzt/innen usw. – zu gehorchen haben. Die Konvention dagegen geht davon aus, dass Kinder Rechte haben, die von Erwachsenen, der Gesellschaft und allen mit den Angelegenheiten von Kindern befassten Institutionen geachtet werden müssen. Kinder egal welchen Alters haben Anspruch auf Respekt und würdevolle Behandlung, einfach deshalb, weil sie Menschen sind. 4. Das Wohl des Kindes sollte der Leitgedanke aller – juristischen, administrativen u.a. – Entscheidungen sein, die Kinder betreffen. Das Konzept ist schwer zu definieren und über seine genaue Bedeutung ist viel gestritten worden. Praktisch bedeutet es unter anderem, dass z. B. ein/e Richter/in, der/die über das Sorgerecht für ein Kind zu entscheiden hat, das Leben des betroffenen Kindes und der Erwachsenen unter mehreren Aspekten prüfen muss. In allen Fällen ist das Wohl des Kindes wichtiger als das Wohl der betroffenen Erwachsenen.

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Kinder

5. Inhaltlich berührt die Kinderrechtskonvention viele Bereiche – verwaltungstechnische, juristische, pädagogische, gesetzliche usw. –, in denen die Rechte der Kinder geachtet werden müssen. Ein Kind etwa, das bei seiner Geburt nicht ordnungsgemäß registriert wurde, ist aus Sicht der Behörden nicht existent. Dies gilt auch für die Schulbehörden. Sie weigern sich in der Regel, diese Schüler/innen zu akzeptieren. Aus diesem Grund können Kinder keine Schule besuchen: ein verbreitetes Problem, von dem tausende Kinder in vielen Ländern betroffen sind. Diese Weigerung der Schulbehörden, Kinder als Schüler/innen anzunehmen, verletzt eindeutig das Recht der Kinder auf Bildung. Die Konvention hatte praktische Konsequenzen in vielen Ländern, die durch die Ratifizierung der Konvention ihre bestehende Gesetzgebung teilweise ergänzen und/oder reformieren mussten.

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Beteiligung des Kindes 1. „Einbeziehung ist unerlässlich, will man die UN-Kinderrechtskonvention zum Leben erwecken. 2. Sie ist ein entscheidender Faktor für die Sicherung der sozialen Kohäsion und für das Leben in einer Demokratie. 3. Sie ist ein wichtiger Vorgang in der Entwicklung des Kindes ...“ 31

Finden Sie, dass Kinder zu ihrem eigenen Besten Erwachsenen gehorchen sollten?

Die Lage der Kinder: Fakten und Zahlen Obwohl die Konvention ein Riesenfortschritt für die Sache der Kinder ist, werden die Rechte von Kindern in den meisten Regionen der Welt verletzt. Kinder in Europa ... ■ Die Zahl der Frauen und Kinder, die Opfer von Menschenhandel werden, steigt dramatisch. Schätzungen zufolge werden jährlich bis zu 120 000 Frauen und Kinder aus mittel- und osteuropäischen Ländern nach Westeuropa verkauft. ■ In Bulgarien ist die Prostitution eine der wichtigsten Einkommensquellen, die auf der sexuellen Ausbeutung einer beträchtlichen Zahl 14- bis 18-jähriger Mädchen durch ein organisiertes Netzwerk aufbaut. Beunruhigend ist auch die wachsende Zahl jugendlicher männlicher Stricher. ■ In Estland hängt die Prostitution sehr junger Mädchen mit einem wachsenden ausländischen Markt für Sextourismus zusammen. Auch in Lettland arbeiten sehr junge Mädchen (schon 8- bis 10-Jährige) als Prostituierte. ■ In Großbritannien spricht die Forschung von vielen tausend Straßenkindern, die vor allem, aber nicht ausschließlich, in den Großstädten leben. Diese sind zu gleichen Teilen Jungen und Mädchen. Schätzungsweise laufen jedes Jahr etwa 40 000 Kinder von zu Hause weg. ■ In Frankreich wurde das Phänomen der Straßenkinder in den 1980er-Jahren zu einem großen Problem. Einige Behörden schätzen die Zahl der Straßenkinder auf 10 000, andere setzen die Zahl deutlich niedriger an. ■ Im Allgemeinen leben immer mehr junge Menschen obdachlos auf den Straßen Mittel- und Osteuropas. Allein in Bukarest leben schätzungsweise 1500 Kinder und Jugendliche auf der Straße. ■ In Polen und Ungarn leben mehr als ein Drittel aller Kinder unter 15 Jahren in Armut. Eine jüngere Untersuchung in Polen (UNDP, 1999) ergab, dass 60 % der Kinder auf irgendeine Art mangelhaft ernährt sind, 10 % sind ständig unterernährt. In der Russischen Föderation stieg der Anteil im Wachstum zurückgebliebener Kinder unter zwei Jahren von 9,4 % im Jahr 1992 auf 15,2 % im Jahr 1994. ■ Auch die Armut von Kindern in Deutschland ist schon lange kein Randphänomen mehr, sondern betrifft mindestens jedes 7. Kind und 13,9 % der Familien in Deutschland. Laut Armuts- und Reichtumsbericht der deutschen Bundesregierung (2005) hat sich die Zahl der überschuldeten Haushalte seit 1999 drastisch erhöht. 1,1 Millionen Kinder sind auf Sozialhilfe angewiesen und stellen mit Abstand die größte Gruppe der Sozialhilfebezieher/innen dar. *

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Wer ist ein Kind? Nach der Definition des Artikels 1 der Konvention „ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt.“ Das bedeutet, dass alle Personen unter 18, auch die Heranwachsenden, von der Konvention abgedeckt werden.

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Kinderarmut in Europa 32

20

Wichtige Daten

25

Children

20. November Weltkindertag

10 5

Polen (1992)

Ungarn (1994)

Slowakei (1992)

0

Kinder in der Welt ...

Tschechien (1992)

Großbritannien

Irland

Italien

Spamien

Frankreich

Deutschland

Niederlande

Belgien

Luxemburg

Dänemark

Österreich

Finnland

Schweden

12. August Internationaler Tag der Jugend

15

4. Juni Internationaler Tag der Kinder, die unschuldig zu Aggressionsopfern geworden sind

■ Noch immer sterben jedes Jahr über 10 Millionen Kinder unter fünf Jahren aus vermeidbaren Gründen. ■ Noch immer besuchen 100 Millionen Kinder keine Grundschule, die meisten davon sind Mädchen. ■ Schätzungsweise 300 000 Kinder sind in Kampfhandlungen verwickelt. ■ 149 Millionen Kinder sind unterernährt, zwei Drittel davon in Asien. ■ Allein im letzten Jahr waren etwa 31 Millionen Flüchtlinge und Binnenvertriebene, überwiegend Frauen und Kinder, von kriegerischen Konflikten betroffen und gezwungen, aus ihrer Heimat zu fliehen.

Europäische Probleme, die Kinder und Heranwachsende betreffen Im Zusammenhang mit Kinderrechten sind spezifische Probleme für europäische Institutionen und Regierungen besonders relevant. Daher besteht der deutliche Wille, Maßnahmen zum Schutz von Kindern gegen Praktiken und Erscheinungen, die gegen ihre Rechte verstoßen, zu fördern. Angesichts der obigen Statistik über Menschenhandel, Prostitution und Pornografie in Europa haben der Europarat und seine Mitglieder mehrere Empfehlungen ausgesprochen, unter anderem: ■ Empfehlung 1065 (1987) zum Kinderhandel und anderen Formen der Ausbeutung von Kindern ■ Empfehlung Nr. R (91) 11 über sexuelle Ausbeutung, Pornografie, Prostitution von und Menschenhandel mit Kindern und jungen Erwachsenen ■ Resolution 1099 (1996) über die sexuelle Ausbeutung von Kindern Sobald diese Empfehlungen verabschiedet werden, müssen die Staaten praktische Maßnahmen zu ihrer Umsetzung ergreifen. Beispiele für solche Maßnahmen sind: 33 1. Auf Veranlassung des belgischen Innenministers wurde am 23. November 1992 innerhalb des Zentralbüros der Gendarmerie für vermisste Personen eine Spezialeinheit zur Bekämpfung des Kinderhandels eingerichtet. Am 11. September 1995 ordnete der Justizminister die Schaffung einer Einheit für vermisste Kinder im gleichen Amt an. Sie ist für Koordination, Unterstützung und Know-how zuständig, wenn Kinder unter besorgniserregenden Umständen verschwinden. 2. In Luxemburg wurde bei der Polizei eine Spezialabteilung für Jugendschutz gebildet. Das Polizeihauptquartier der Stadt Luxemburg hat in seiner Forschungsabteilung eine Untergruppe Jugendschutz. Es gibt einen telefonischen Kindernotruf (Kanner Jugendtelefon).

? „Wer mit Kindern zusammen ist, dessen Seele wird geheilt“ Fjodor Dostojewskij

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Warum ist es schwierig, illegalen Kinderhandel auszurotten?

Die Initiative Arbeitender Kinder NAT’s (Ninos y Adolescentes Trabajadores) und ihr deutscher Initiativkreis setzen sich kritisch mit dem negativen Verständnis von Kinderarbeit auseinander: „Kinderarbeit gibt es, seit es menschliche Gemeinschaften gibt. Kinder haben immer und überall produktive

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Kinder

Kinderarbeit ist ... ... Vollzeitarbeit von Kindern unter 15 Jahren. ... Arbeit, die Kinder am Schulbesuch hindert. ... Arbeit, die für Kinder gefährlich ist und ihrer körperlichen, geistigen oder emotionalen Gesundheit schaden kann. Die Ursachen der Kinderarbeit sind manchmal sehr komplex und reichen von kulturellen Gewohnheiten bis hin zu Armut, wo Eltern und Familien auf den Arbeitslohn des Kindes angewiesen sind. Nicht nur, dass arbeitenden Kindern oftmals eine adäquate Schulbildung vorenthalten und ihre körperliche und geistige Entwicklung behindert wird – Kinderarbeit kann auch zu schweren Gesundheitsproblemen führen, etwa zu Muskel- und Skelettverformungen, zu Vergiftungen durch chemische Stoffe, zu Schnittwunden und anderen körperlichen Verletzungen, zu Atemwegserkrankungen, schweren Verbrennungen etc. Waren, die von Kindern hergestellt werden, sind u. a.Teppiche, Ziegel, Streichhölzer, Zucker, Kleidung, Schuhe, Zigaretten (Bidis), Feuerwerkskörper, Häuser und andere Gebäude, Bleistifte, Lederwaren. Außerdem werden sie zum Pflücken bei der Ernte, in der Fabrik, als Lastträger/innen, Fischer/innen und Dienstbot/innen im Haushalt eingesetzt.

soziale Tätigkeiten ausgeübt. Zum Problem wird Kinderarbeit, wenn sie unter ausbeuterischen Bedingungen stattfindet und den Entwicklungsstand, den freien Willen und die Rechte des Kindes nicht berücksichtigt.Wir sind gegen alle Formen von Kinderarbeit, die auf der Ausbeutung und dem Missbrauch arbeitender Kinder basieren.“ www.pronats.de *

Das Internet und die Pornografie Kinder, die im Internet surfen, können vielen Gefahren begegnen. Einige bekommen schädigendes Material zu Gesicht (Gewaltdarstellungen, rassistische und fremdenfeindliche Propaganda usw.), sie werden bedroht oder zu Opfern von pädophilen Erwachsenen. Es verdichten sich Hinweise darauf, dass ganze Netzwerke Informationen über Kinderpornographie untereinander austauschen (Namen, Bilder usw.). In den letzten Jahren wurden in Europa und anderswo Personen verhaftet, die sich an solchen illegalen und unsittlichen Aktivitäten beteiligt oder diese gefördert hatten. Für Personen, die mit den Angelegenheiten von Kindern befasst sind, etwa Sozialarbeiter/innen, Lehrer/innen, Psycholog/innen und Eltern werden u.a. folgende Lösungen vorgeschlagen: ■ Einzelmaßnahmen wie Berichte, Beschwerden oder Nachfragen initiieren, wenn erkannt wird, dass ein Kind solchen Gefahren ausgesetzt ist, oder wenn illegales oder gefährliches Material im Internet entdeckt wird ■ Empowerment/Stärkung der Kinder durch Information und Gespräch ■ Empowerment/Stärkung der Eltern. Sie müssen sich der Gefahren des Internets bewusst werden und sich über diese Themen informieren. Viele NGOs organisieren sich über ein Netzwerk umsichtiger Menschen, die Websites mit illegalem Material beobachten und melden. 34 Das Übereinkommen zur Bekämpfung der Computer- und Internet-Kriminalität („CybercrimeKonvention“) des Europarats wurde am 8. November 2001 verabschiedet.Wenn diese Konvention in Kraft tritt, ist sie der erste internationale Vertrag über Vergehen, die via Internet und andere Computer-Netzwerke begangen werden. Sie befasst sich besonders mit Kinderpornografie per Computer und Internet. Ihr wichtigstes Ziel ist das Voranbringen einer gemeinsamen Verbrechensbekämpfungspolitik, die die Gesellschaft insbesondere durch eine geeignete Gesetzgebung und die Förderung internationaler Zusammenarbeit gegen Cyberkriminalität schützen soll. Artikel 9 der Konvention widmet sich dem Kampf gegen Pädophilie und Kinderpornografie im Internet.

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Children

Der Weltkindergipfel Im September 1990 verabschiedete der Weltkindergipfel die ,Erklärung über das Überleben, den Schutz und die Entwicklung von Kindern‘ sowie einen Aktionsplan zu deren Umsetzung. Es wurden mehrere Ziele u.a. zur Kindersterblichkeit, Unterernährung, zum weltweiten Zugang zu Grundbildung aufgestellt, die bis zum Jahr 2000 erreicht werden sollten. Ein weiterer Kindergipfel fand 2001 in New York statt. In Deutschland wird ab 2005 ein Kinderrechtsaktionsplan in Kraft treten.

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Keines dieser Ziele wurde erreicht, aber heißt das, dass dieser Gipfel vergebens war?

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Können wir die Nutzung des Internets durch Kinder kontrollieren, ohne ihre Freiheit zu beschneiden, sich Informationen und Gedankengut jeder Art zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben? (Art. 13, CRC)

Eine Ombudsstelle für Kinder

In Europa wurde 1997 die Europäische Vereinigung der Kinder- und Jugendanwaltschaften (ENOC) gegründet. Darin arbeiten Vertreter/ innen aus Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Ungarn, Island, Litauen, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Norwegen, Portugal, der Russischen Föderation, Spanien, Schweden und Wales zusammen. Das russische Ministerium für Arbeit und soziale Entwicklung hat ein Pilotprojekt initiiert, das in 5 „Oblasts“ (Bundesstaaten) Kinderkommissariate vorsieht.Alle Kommissariate wurden per Dekret ernannt und haben den Auftrag, Schutz und Förderung von Kinderrechten zu verbessern.

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Das Wort ,Ombudsperson‘ ist von dem skandinavischen Wort „ombud“ abgeleitet, das Botschafter/in, Delegierte/r oder Bot/in bedeutet. Es bezeichnet eine Person, die sich um die Beschwerden einer bestimmten Gruppe (hier: Kinder) kümmert, die im Namen dieser Gruppe spricht und versucht, die Bedingungen für einzelne Angehörige dieser Gruppe sowie für die Gruppe insgesamt zu verbessern. Die erste Ombudsperson für Kinder wurde 1981 in Norwegen ernannt. Diese ist eine unabhängige, unparteiische Bevollmächtigte, Sprecherin, Schiedsfrau oder Gutachterin, die dafür sorgt, dass Ministerien und andere ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen, indem sie Verbesserungsmaßnahmen zugunsten von Kindern vorschlägt. Die Ombudsperson schützt die Bedürfnisse, Rechte und Interessen von Minderjährigen, fördert die Anwendung der Kinderrechtskonvention und unterstützt deren Weiterverbreitung. Sie hat die Befugnis, staatliche Maßnahmen zu untersuchen, zu kritisieren und zu veröffentlichen, nicht jedoch, sie auszusetzen oder Entscheidungen rückgängig zu machen. Die Ombudsstelle agiert unabhängig von gesetzlichen Vertreter/innen, Eltern oder Aufsichtspersonen, um die Rechte des Kindes in allen möglichen zivilen oder strafrechtlichen Verfahren zu vertreten, von denen Kinder direkt oder indirekt betroffen sind. In manchen Ländern ist die Ombudsstelle für die Einführung von Kontrollverfahren zuständig, um zum Beispiel alle möglichen Konsequenzen verschiedener Gesetzesentwürfe, Bestimmungen und anderer Maßnahmen für Kinder zu ermitteln und zu bewerten. Der schwedischen NGO Radda Barnen zufolge haben bislang zwanzig Länder eine Ombudsperson für Kinder beauftragt. In Österreich existieren regionale Ombudsstellen, in Deutschland gibt es in einzelnen Bundesländern Kinderbeauftragte.* Auf dem Weltkindergipfel 2002 der Vereinten Nationen in New York unterzeichnete die deutsche Bundesregierung ein Abschlussdokument mit dem Titel „A world fit for children“ und verpflichtete sich damit zur Entwicklung eines Aktionsplans (NAP) für die nationale Umsetzung der international definierten Zielsetzungen. Mit dem NAP wird ein Leitfaden zur Verfügung stehen, an dem sich kinderpolitisches Handeln bis ins Jahr 2010 orientieren soll. Darüber hinaus konkretisiert er die Mitverantwortung der Bundesrepublik Deutschland für eine entsprechende weltweite Entwicklung. Zentrale Handlungsfelder sind: Chancengerechtigkeit durch Bildung, Aufwachsen ohne Gewalt, Förderung eines gesunden Lebens und gesunder Umweltbedingungen, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, die Entwicklung eines angemessenen Lebensstandards für alle Kinder und internationale Verpflichtungen.*

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Kinder

Internationale und regionale Instrumente 1. 2. 3. 4.

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, 1989 Die Welterklärung über das Überleben, den Schutz und die Entwicklung von Kindern Der Aktionsplan zur praktischen Umsetzung der Welterklärung, 1990 Die Empfehlung 1460 der Parlamentarischen Versammlung (2000) zur Ernennung eines europäischen Ombudsmannes für Kinder, Europarat, Straßburg 2001 5. Die Empfehlung 1286 der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, 1996, über eine europäische Strategie für Kinder 6. Das Europäische Übereinkommen über die Ausübung der Rechte des Kindes, Europarat, Straßburg 1996

Quellen Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Straßenkinder, Europarat, Straßburg, April 1994 Setting up a European Ombudsmann for Children, Dokument 8552, Europarat, Parlamentarische Versammlung, 1999 Zusätzliche Literatur für die deutschsprachige Ausgabe BMFSJ (2001): Aktionsplan der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung. Berlin BMFSJ (Hg.; 1999): Die Rechte der Kinder: von logo einfach erklärt. Berlin Von Dücker, Uwe; Strocka, Cordula; Mentz, Olivier (Hg., 2001): Wenn Kinder arbeiten. Freiburg Liebel, Manfred; Overwien, Bernd; Recknagel (Hg., 1999):Was Kinder könn(t)en. Frankfurt (Main) Moleres, Fernando (2000): Gestohlene Kindheit. Heidelberg (Fotobildband) Pollmann, Uwe (1999): Zum Beispiel Kinderarbeit. Göttingen Zur Situation der Kinder in der Welt, UNICEF 2000 Websites Global Movement for Children: www.gmfc.org National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland: www.agj.de/htm/agj_naco.htm Netzwerk Kinderrechte Österreich: www.kinderhabenrechte.at Netzwerk Kinderrechte Schweiz: www.netzwerk-kinderrechte.ch Terre des hommes: www.tdh.de Deutscher Kinderschutzbund: www.dksb.de Kindernothilfe: www.kindernothilfe.de Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge: www.bundesverband-umf.de

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