Keine Macht den Drogen

CDU-DOKUMENTATION 22/1990 Keine Macht den Drogen » Wir müssen die Menschen bei uns, und ganz besonders die Jugend, für ein Leben ohne Suchtstoffe gew...
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CDU-DOKUMENTATION 22/1990

Keine Macht den Drogen » Wir müssen die Menschen bei uns, und ganz besonders die Jugend, für ein Leben ohne Suchtstoffe gewinnen und den Drogenkonsum gesellschaftlich ächten." Bundeskanzler Helmut Kohl j'Keine Macht den Drogen", so lautet die Kampagne der Bundesregierung mit Unterstützung durch den Deutschen Fußballbund, die erstmalig während der ^ulJballweltmeisterschaft ihre Wirkung entfalten konnte. Diese Kampagne ist Bestandteil von speziellen Maßnahmen zur ^uchtprävention, wie sie der „Nationale Rauschgiftbekämpfungsplan" vorsieht, der am 13. Juni 1990 von einer nationalen Drogenkonferenz verabschiedet wurde. Unter Leitung von Bundeskanzler Helmut Kohl hat diese Drogenkonferenz eue Impulse für die Drogenarbeit gesetzt. Unter Einbeziehung wichtiger gesellschaftlicher Organisationen und Gruppen wurde der Nationale jjauschgiftbekämpfungsplan entwickelt. Er hat das Ziel, alle für die ^auschgiftbekämpfung verfügbaren Kräfte zu bündeln, auf gemeinsam estgelegte Ziele auszurichten und zusätzliche Ressourcen zur Bekämpfung ae s Drogenmißbrauchs zu erschließen. Schwerpunkte des Plans sind - Maßnahmen zur Verringerung der Nachfrage nach Rauschgiften durch Prävention und Therapie; ** Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität durch organisatorische Verbesserungen und gesetzliche Maßnahmen; "- Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit. j^achfolgend werden die Grundzüge des Nationalen Kauschgiftbekämpfungsplans in zusammengefaßter Form dokumentiert: n

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Prävention Umfassende Prävention erfordert einen weiten Drogenbegriff, der nicht nur die illegalen Drogen berücksichtigt, sondern auch die legalen Suchtmittel einbezieht, denn die Entstehungsbedingungen für süchtiges Verhalten sind sehr ähnlich. Bereits weit im Vorfeld süchtigen Verhaltens sind deshalb Bedingungen zu schaffen, die Einstellungen, Erlebnisfähigkeit und Verhaltensweisen zur konstruktiven Lebensbewältigung fördern und für ein sinnerfülltes Leben motivieren. Konsequente Prävention des Mißbrauchsverhaltens beinhaltet demnach das Zusammenwirken von Gesundheits-, Jugend-, Familien-, Sozial-, Bildungs- und Sicherheitspolitik, damit gesellschaftliche Rahmenbedingungen entstehen, die den Suchtmittelmißbrauch überflüssig machen. Allen präventiven Maßnahmen liegen folgende Leitlinien der Drogenpolitik zugrunde: — Totale Abstinenz im Hinblick auf illegale Drogen. — Selbstkontrollierter Umgang mit legalen Suchtmitteln mit dem Ziel weitgehender Abstinenz. — Bestimmungsmäßiger Gebrauch von Medikamenten. Für eine erfolgreiche Prävention ist eine enge Kooperation aller Beteiligten sowie die Koordination ihrer Maßnahmen unbedingt erforderlich. Deshalb sollen u.a. — auf allen Ebenen Arbeitskreise für Suchtprävention initiiert werden, — schulische und außerschulische präventive Arbeit stärker ausgebaut und aufeinander abgestimmt werden, — ergänzend zu den Drogenbeauftragten des Bundes und der Länder auf allen anderen Ebenen der Verwaltung und in anderen öffentlichen und gesellschaftlichen Bereichen z. B. in Gemeinden, Kirchen, Betrieben etc. „Ansprechpartner für Suchtfragen" eingesetzt werden. Für folgende Zielgruppen sind unterschiedliche Maßnahmen und Aktionen der Aufklärung und Prävention eingeleitet oder geplant: — Allgemeine Öffentlichkeit — Medienvertreter — Zahlreiche Gruppen von Multiplikatoren wie z. B. Multiplikatoren in der Jugendarbeit, in der Eltern- und Erwachsenenbildung, bei der Polizei, in Betrieben und Justizvollzugsanstalten — Erzieher und Lehrer — Jugendliche — Bundeswehrangehörige/Zivildienstleistende

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— Junge Erwachsene — Eltern. [m ländlichen Raum hat das Modellprogramm des Bundes „Mobile Drogenprävention" mit 37 Fachkräften begonnen.

Beratung, Behandlung, Nachsorge Drogenabhängige sind Kranke, die selten allein und durch „eisernen Willen" aus ihrer Krankheit aussteigen können. Sie haben Anspruch auf Hilfe, medizinische Behandlung und Rehabilitation. Sie haben auch Anspruch auf mitmenschliche Solidarität und dürfen weder ausgegrenzt noch stigmatisiert Werden. Alle Drogenabhängigen können behandelt werden, eine resignative Einstellung zur Behandlung lähmt die notwendige Bereitschaft, Behandlungsangebote kontinuierlich zu verbessern, zu differenzieren und auszubauen. Bund, Länder, Gemeinden und freie Träger der Wohlfahrtspflege haben in der Vergangenheit erhebliche Anstrengungen unternommen, um ein umfassendes Hilfesystem aufzubauen, so daß die Bundesrepublik Deutschland mit rund 1000 Beratungsstellen und etwa 3000 auf die .Langzeitbehandlung von Drogenabhängigen spezialisierten Therapieplätzen un europäischen Vergleich einen der vorderen Plätze einnimmt. 9'eichwohl werden die Hilfeangebote weiter differenziert, vor allem im medrigschwelligen und ambulanten Bereich. Der Bund wird zukünftig weitere Modellversuche entwickeln und fördern. Zur Zeit führt er folgende Modell vorhaben durch: ""- Aufsuchende Sozialarbeit für langjährige Abhängige •"- Stationäre Krisenintervention -~ Ambulante Ganztagsbetreuung - Betreuung und Beratung HlV-infizierter Drogenabhängiger in Drogenberatungsstellen ^ Verstärker (BOOSTER)-Programm. '990 sind bereits bestehende Modellvorhaben erheblich ausgeweitet bzw. als Zusätzliche Teilvorhaben in dem Verstärker-Programm neu begonnen worden. Ul es sind die Modelle - Betreutes Wohnen als Abschlußphase einer stationären Langzeittherapie. - Kompakttherapie, ein Modell niedrigschwelliger Entgiftung mit intensiver Psychosozialer Betreuung. m Bereich des Ausbaus der Beratungs- und Behandlungseinrichtungen liegt er Versorgungsauftrag bei den Ländern und Kommunen. Diesen Auftrag

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erfüllen sie in partnerschaftlicher Zusammenarbeit entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip mit den freien Trägern der Wohlfahrtspflege. In der Entschließung der Innen-, Justiz-, Jugend-, Kultus- und Gesundheitsminister der Länder vom 30. März 1990, die Bestandteil des Nationalen Rauschgiftbekämpfungsplans ist, wird ebenfalls der weitere Ausbau und die Differenzierung aller Drogenhilfeangebote, die den Ausstieg aus der Drogenbindung zum Ziel haben, sowie begleitende Hilfeangebote, die risikomindernd wirken, für notwendig gehalten. Auch hier wird die Notwendigkeit von Einrichtungen zur Entgiftung ohne besondere Auflagen und Vorbedingungen unterstrichen. Für die Zukunft werden weiterhin folgende Problembereiche verstärkte Aufmerksamkeit und Umsetzung erfordern: — Erprobung und Ausweitung ambulanter Therapieangebote und deren finanzielle Absicherung. — Reibungslose und schnelle Kostenabsprachen unter den verschiedenen Kostenträgern, um die vorhandenen Behandlungskapazitäten im Sinne des Klienten zu nutzen. — Verbesserte Nachsorge insbesondere auch durch Selbsthilfegruppen sowie die Klärung der damit verbundenen Finanzierungsfragen. — Berufliche Wiedereingliederung von Drogenabhängigen.

Substitutionsbehandlung In einigen Ländern wird Substitutionsbehandlung mit Ersatzdrogen nach strengen Kriterien und intensiver psychosozialer Betreuung durchgeführt. Dabei sind die Indikationen und Abgabekriterien in diesen Ländern unterschiedlich. Die Bundesregierung orientiert sich an der Stellungnahme der Bundesärztekammer vom Februar 1990. Danach ist eine Substitutionsbehandlung bei Drogenabhängigen nur in medizinisch besonders indizierten Einzelfällen unter strenger ärztlicher Kontrolle und nur mit intensiver psychosozialer Begleitung zulässig.

Forschung und Entwicklung Die Forschung im Bereich der Suchtproblematik in der Bundesrepublik weist Lücken auf. Eine Aktivierung der Suchtforschung scheint vor allem in folgenden Bereichen vordringlich: — biologisch orientierte Grundlagenforschung, um Mechanismen der Suchtentstehung und -erhaltung aufzuklären,

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— epidemiologische Forschung, um eine bessere Zustandsbeschreibung über Art und Ausmaß des Problems sowie die familiären Hintergründe von Drogenkonsum und Suchtverhalten zu gewinnen und auf dieser Basis auch neue Analysen zu ermöglichen. — Präventionsforschung, um verbesserte Zugänge zu den verschiedenen Zielgruppen zu finden. Hierzu gehört auch die besondere Art von Medienwirkungsforschung, insbesondere Wirkungen besonderer Arten von Berichterstattung. — Klinische Forschung, um neue Therapiekonzeptionen zu entwickeln und vorhandene zu verbessern. Der Bereich der Rückfallprophylaxe erhält besonderes Gewicht. paneben besteht Forschungsbedarf für die Entwicklung neuartiger technischer Geräte zur Drogendetektion und für den Schnellnachweis der kinnahme von Drogen bei Verkehrsteilnehmern. Die Bundesregierung wird zur Intensivierung der Forschung Experten mit einer Analyse des Forschungsbedarfs beauftragen. Neben der Bundesregierung müssen sich im Forschungsbereich auch die Länder, die dreien Träger der Wohlfahrtspflege, aber auch die Industrie und die ^orschungsinstitutionen selbst verstärkt engagieren.

Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität a uf nationaler Ebene Schwerpunkte der Rauschgiftbekämpfung durch Polizei und Justiz sind die Verhinderung der Rauschgiftproduktion, die Zerschlagung der Händlerfganisationen, das Ermitteln und Abschöpfen von Verbrechensgewinnen und Jjje Erschwerung des Zugangs zu Rauschgiften. Für rauschgiftabhängige ^raftäter soll dabei der Grundsatz „Therapie vor Strafe" im Vordergrund stehen. ^ur Bekämpfung des Rauschgifthandels werden insbesondere die Verfahren Ur systematischen Erkenntnisgewinnung und zur Identifizierung von fjandlerorganisationen verbessert. Rauschgiftrelevante Informationen werden d,1 en Rauschgiftermittlungsdienststellen zugänglich gemacht werden. ör die Entdeckung von Drogengeldern und Händlerstrukturen bedarf es der Mithilfe der Finanzinstitute, des Transport- und Verkehrsgewerbes sowie anderer Wirtschaftszweige. 'e Kontrollen an den Außengrenzen der Staaten der Europäischen e meinschaft sowie an den internationalen Flug- und Seehäfen sind zu erstarken. Bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität darf der

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gewerbsmäßige Straßen- und Kleinhandel und der Erwerb von Rauschgift zum Eigenkonsum nicht außer acht gelassen werden. Die Besitzer von Rauschgift betreiben häufig auch Kleinhandel und sind damit Multiplikatoren des Rauschgifthandels. Sie bieten oft wichtige kriminalistische Ansätze zur Ermittlung kommerzieller Händler. Für eine konsquente Durchführung der Bekämpfungskonzepte und eine Intensivierung der Kooperation der Ermittlungsbehörden muß ihre Organisation sowie ihre personelle und technische Ausstattung verbessert werden. Das Bundeskriminalamt wird in den nächsten vier Jahren zur besseren Bekämpfung der organisierten Kriminalität um rund 400 Beamte verstärkt. Auf den internationalen Flughäfen werden neue zusätzliche Überwachungstrupps des Zolls eingerichtet. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, daß europäische Koordinierungsstellen zur Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels im Luft- und Landstraßenverkehr eingerichtet werden. Die Länder werden weitere Spezialdienststellen zur Rauschgiftbekämpfung einrichten.

Gesetzgeberische Maßnahmen Die gesetzgeberischen Vorschläge betreffen schwerpunktmäßig Änderungen im Betäubungsmittelgesetz, in der Strafprozeßordnung und im Strafgesetzbuch. Zur Verdeutlichung des Unrechts und zur Verstärkung der abschreckenden Kraft des Strafrechts ist eine Verschärfung der Strafandrohungen des Betäubungsmittelgesetzes vorgesehen. Neben einer Anhebung des allgemeinen Strafrahmens für Betäubungsmitteldelikte sind Strafverschärfungen für Mitglieder von Rauschgiftbanden sowie fur den Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen zum Rauschgifthandel und fur den Betäubungsmittelhandel auf öffentlichen Plätzen oder auf dem Gelände von Schulen oder anderen Plätzen, wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten, geplant. Auch das Verleiten zu unbefugtem Betäubungsmittelgebrauch wird künftig unter Strafe gestellt. Die Vorschriften zur Erfassung und Kontrolle von Designerdrogen, zur Verhinderung des Mißbrauchs von Chemikalien zur unerlaubten Drogenherstellung und das polizeiliche Ermittlungsinstrumentarium werden verbessert. Zur Durchdringung der auf Abschottung und Konspiration angelegten Tätergruppierungen sind die Strafverfolgungsbehörden auf den Einsatz verdeckter Ermittler, die polizeiliche Beobachtung, die Rasterfahndung, die längerfristige Observation sowie den Einsatz technischer Mittel angewiesen.

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In Ermittlungsverfahren gegen organisierte Tätergruppierungen werden beugen häufig unter Druck gesetzt. Es werden daher wirksame Regelungen 2 um Schutz gefährdeter Zeugen geschaffen. Haupttriebfeder des illegalen Drogenhandels sind die enormen Profite. Ein entscheidender Ansatz zur Bekämpfung des Rauschgifthandels ist deshalb der Zugriff auf das Vermögen der Händler und ihrer Helfer. Die Bundesregierung Und die Länder haben eine Reihe von Gesetzesinitiativen ergriffen, um Kauschgifthändlern die finanzielle Basis zu entziehen. Noch in dieser Legislaturperiode sollen Gesetze zur Einführung einer Vermögensstrafe, zur Einführung des erweiterten Verfalls, zur Strafbarkeit der Geldwäscherei und zum Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten verabschiedet werden.

Internationale Zusammenarbeit Wirksame Rauschgiftbekämpfung erfordert eine umfassende internationale z-usammenarbeit bei der Nachfragereduzierung, der Kontrolle des internationalen Handels mit psychotropen Stoffen, der polizeilichen Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels und der Abschöpfung von Drogengeldern, bei der Koordination entwicklungspolitischer Maßnahmen in den Anbau-, Erzeuger- und *ransitländern sowie bei der Erarbeitung weltweiter Strategien zur Kontrolle on Chemikalien, die zur Betäubungsmittelherstellung mißbraucht werden K onnen. gerade im Hinblick auf die Schaffung eines einheitlichen europäischen uinenmarktes muß die europäische Zusammenarbeit intensiviert werden, er vom Europäischen Rat eingesetzte Ausschuß von Drogenkoordinatoren ^ELAD) koordiniert zu diesem Zweck alle Aktivitäten der EG im rogenbereich, insbesondere bei der Zusammenarbeit mit den Erzeuger- und **ansitländern und sorgt für die Abstimmung der Maßnahmen der ^tgliedstaaten untereinander. Ur Koordinierung grenzüberschreitender Einsätze zur Rauschgiftbekämpfung, 'e über Europa hinausreichen, ist beim Generalsekretariat von Interpol eine £°ordinierungsstelle einzurichten. Zur Verbesserung der europäischen usammenarbeit hält die Bundesregierung in allen europäischen Staaten Pezielle Rauschgiftzentralstellen für erforderlich. Das Netz der auschgiftverbindungsbeamten, die sich bisher gut bewährt haben, wird unter nibeziehung von Zollbeamten weiter ausgebaut. Eine Europäisierung des N etzes wird angestrebt. eben der Verringerung der Rauschgiftnachfrage und der Bekämpfung der a uschgiftkriminalität ist die Verringerung des Betäubungsmittelangebotes

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durch Beseitigung der wirtschaftlichen und sozialen Ursachen des Rauschgiftpflanzenanbaus in den Erzeugerländern ein entscheidender Ansatz zur Lösung des Rauschgiftproblems. Ein Schwerpunkt bildet dabei die Unterstützung der Regierung Kolumbiens in ihrem Kampf gegen die Rauschgiftkartelle, den sie nicht zuletzt auch in der Verantwortung für die internationale Staatengemeinschaft führt. Die Bundesregierung gewährt Kolumbien 80 Millionen DM als besondere Unterstützung. Eine wichtige Voraussetzung für die Umstellung der Produktion auf pflanzliche Ersatzanbauprodukte ist der ungehinderte Export dieser Produkte in alle Länder.

Höhere Finanzaufwendungen Die notwendigen Maßnahmen zur Bewältigung des Rauschgiftproblems erfordern deutlich höhere Finanzaufwendungen insbesondere des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Sozialleistungsträger. Bund, Länder und gesellschaftliche Kräfte sind bereit, hierzu ihren Beitrag zu leisten. Dabei wird es insbesondere um vorbeugende Maßnahmen und Hilfeangebote für die Drogenabhängigen, aber auch um höhere Aufwendungen für die Strafverfolgungsbehörden gehen. Die in dem Nationalen Rauschgiftbekämpfungsplan vorgeschlagenen Maßnahmen sollen in regelmäßigen Abständen auf Aktualität und Wirksamkeit überprüft werden.

Der Plan kann als Broschüre beim Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit, Kennedyallee 105-107, 5300 Bonn 2, angefordert werden.

CDU-Dokumentation - Verantwortlich: Axel König, Konrad-Adenauer-Haus, 5300 Bonn-