Kath. Kinderhaus „Santa Maria“ Schwester-Marlise-Weg 2, 93167 Falkenstein

Tel: 09462/898 E-Mail:

[email protected]

Homepage:

www.kindergarten-falkenstein.de

Stand: September 2016

Vorwort des Trägers Leitbild unserer Einrichtung 1. Unsere Einrichtung  Träger  Finanzierung  Geschichte  Lage  Gebäude und Freigelände  Ausgelagerte Gruppen  Sozialräumliches Umfeld  Zielgruppe – Eintritt und Austritt  Unsere Gruppen, Öffnungszeiten, Team  Unsere Schließtage  Unsere Elternbeiträge  Mittagessen  Ruhezeit  Kindergartenbus

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2.. Gesetzliche Grundlagen  Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz  Ausführungsverordnung zum BayKiBiG  Bayerischer Bildungs- und Erziehungsplan  UN-Kinderrechtskonvention  Infektionsschutzgesetz  Aufsichtspflicht  Schutzauftrag

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3. Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern  Leitgedanke  Zielsetzung  Formen der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft

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4. Pädagogische Grundlagen

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 Unser Bild vom Kind  Schwerpunkte unserer pädagogischen Arbeit o Portfolioarbeit o Partizipation o Der Situationsansatz  Situationsanalyse  Kinderkonferenz  Projektarbeit  Freispielzeit  Pädagogische Handlungseinheit  Eingewöhnung  Tagesablauf  Beobachtung und Dokumentation  Zusammenarbeit mit Fachstellen 5.. Unsere Qualitätspolitik  Unser Qualitätshandbuch o Strukturelle Standards o Pädagogische Standards o Grundlagen der Elternarbeit o Evaluationsverfahren o Dokumentationssystem 6.. Impressum 7. Anhang Nr. 1 Ausarbeitung unserer Zielsetzungen nach dem BEP Nr. 2 Ordnung der Schulkindbetreuung

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Unser Leitbild Die Burg Falkenstein ist weithin zu sehen. Sie ist ein markantes Wahrzeichen unseres Marktes. Sie ist auch für uns als Kinderhausgemeinschaft bedeutend. Die Burg spricht uns an und zeigt uns etwas von unserer menschlichen Existenz. Als Eltern und Erzieher sind wir die Großen für die Kleinen, geben ihnen Schutz und Geborgenheit, zeigen Grenzen auf und befrieden, führen die Kinder in Außenbereiche und in Innenräume. Die Kinder erfahren Aufmerksamkeit, einen guten Blick, personale Nähe und einen emotionalen Ruhepol, wissen sich gehalten und in einem abgesteckten Rahmen, dürfen „aus dem Häuschen“ und „im Häuschen“ sein. Unser Kinderhaus trägt den Namen „Santa Maria“. In unserem Eingangsbereich steht die Figur der Schutzmantelmaria. Ein Schutzmantel ist wie eine Burg. Menschen aller Zeiten wissen um diese Bedeutung und wenden sich vertrauensvoll an die Mutter Jesu. Das tun wir auch in unserem alltäglichen Zusammenleben. Vor allem wenn wir mit den Gegenteilen im Leben konfrontiert sind: Wie wird das Dunkel hell, wie füllt sich die Leere, gibt es ein Ankommen nach dem Fortgehen, ist im Vergehen das Neuwerden angelegt? Bei diesen Übergängen, auch Transitionen genannt, begleitet uns unser Leitbild, wissen wir Maria an unserer Seite. Jeder soll es bei uns spüren:

1. Unsere Einrichtung  Träger Unser Kinderhaus steht unter katholischer Trägerschaft, d.h. Hausherr unserer Einrichtung ist die kath. Kirchenstiftung Falkenstein, vertreten durch H.H. Pfarrer Krzysztof Lusawa.

 Finanzierung der Einrichtung Unsere Einrichtung finanziert sich durch eine staatliche Förderung, durch Elternbeiträge und durch Finanzmittel des Trägers. Am Jahresende übernimmt die Gemeinde Falkenstein 80% des Defizites, die Kirchenstiftung 20 %.

 Die Geschichte des Kinderhauses „Vom Kindergarten Herz Mariä zum Kinderhaus Santa Maria“ Zugleich mit der Einweihung des neu erbauten Kindergartens „Santa Maria“ konnte am 16. April 2000 das 40 jährige Jubiläum des kath. Kindergartens Falkenstein gefeiert werden. Den Bau und die Einweihung des ehemaligen Kindergartengebäudes „Herz Mariä“ am Parkweg in der Zeit von 1958 bis 1960 begleitete der damalige Ortspfarrer B.G.R. Josef Heigl. Vom Zeitpunkt der Eröffnung am 04.04.1960 bis zum Jahre 1984 führte Sr. Marliese Heinrichmeier, entsandt aus dem Kloster Mallersdorf, den Kindergarten mit wechselnden pädagogischen Fach- und Hilfskräften. Der erste erforderliche Umbau des Gebäudes fand im Jahre 1972 statt. Im Untergeschoss wurden ein weiterer Gruppenraum und ein Turnraum geschaffen. Doch die Zahl der Kinder stieg in den folgenden Jahren weiterhin konstant an. Ab dem Kindergartenjahr 1996/97 musste aufgrund der hohen Kinderzahl noch ein zusätzlich eingerichteter Raum geschaffen werden. Dieser wurde vorübergehend bis zum 30.08.1999 genehmigt. Die gegebene Raumnot gab Pfarrgemeinde und Marktgemeinde den Anstoß, einen Um- oder Neubau anzustreben. Nach Absprache mit den entsprechenden Fachbehörden entschloss man sich schließlich für einen Neubau. Die Kirchenstiftung erwarb ca. 3.000 m² Bauland und errichtete das Kindergartengebäude in der Zeit vom 20.05.1998 bis zum August 1999. Im Jahr 2010 wurde ein Erweiterungsumbau gestartet. Das ehemalige Gruppenzimmer der Gruppe Fisch wurde mit dem dazugehörigen Garderobenbereich in die jetzige Kinderkrippe umgebaut. Das Untergeschoß wurde umgebaut und erweitert, um wieder einen vierten Gruppenraum zu erhalten. Ein neugestalteter Elternwartebereich und ein Kinderwagenraum schließen den Umbau ab. Im Oktober 2010 wurde nach 5 – monatiger Umbauphase die Kinderkrippe eröffnet.

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 Lage der Einrichtung Das Kinderhaus liegt dezentral im Osten der Marktgemeinde. Die Einrichtung ist nur von wenigen Wohnhäusern umgeben und die Verkehrslage ist dementsprechend ruhig. Dennoch ist das Kinderhaus gut an die Infrastruktur angebunden. Zu Fuß kann man innerhalb weniger Minuten mit den Kindern zum Einkaufen gelangen. Auch der Weg zu Kirche, Gemeinde, Park, Wald und Kneippbecken ist nicht weit und mit den Kindern leicht zu erreichen.

 Gebäude und Freigelände Von der Außenansicht gliedert sich unser Kinderhaus in vier kleine, aneinandergereihte Häuschen. Im Hausinneren aber sind die Übergänge zwischen den einzelnen Gebäudeteilen fließend. Die vier Gruppenräume des Kinderhauses und die jeweils dazugehörigen Intensivräume im Erdgeschoß liegen nebeneinander an der Südseite und verfügen alle über einen direkten Ausgang in den Garten. Zwischen zweitem und drittem Gruppenraum erhebt sich das Gelände etwas, und die Räume sind minimal höhenversetzt. In jeder dieser Ebenen befinden sich Kindergarderoben und Kindertoiletten, sowie Reinigungsmittelraum und Personaltoilette. Die Krippengruppe verfügt über einen Ruheraum, einen Intensivraum und einen eigenen Wasch- und Wickelraum und Garaderobenbereich. An der Rückfront des Erdgeschosses befinden sich die Turnhalle, daneben dein zusätzlicher Intensivraum und das Personalzimmer. Zur Nordseite hin befindet sich die Küche und ein Lagerraum. Das Leiterinnenzimmer liegt direkt neben dem Eingangsbereich. Da unser Gebäude in Hanglage gebaut ist, ist der Eingangsbereich des Untergeschosses ebenfalls ebenerdig. Im Untergeschoß liegt der Essensraum, ein Garderobenbereich, ein Toilettenraum und der Ruheraum. Auch hier stehen zwei Lagerräume im UG zur Verfügung. Im Außenbereich soll das Interesse der Kinder an der Umwelt gefördert werden. Außerdem sollen unmittelbare Beziehungen zu Pflanzen, Sand Steine und Wasser aufgebaut und Wind, Schnee, Regen und Sonne erlebbar gemacht werden. Entsprechend dieser Aspekte und den Vorgaben zum Spiel- und Bewegungsbedürfnis von Kindern in der Altersgruppe von 0 – 6Jahren gliedert sich der Garten in folgende Bereiche:  Aktionsbereich  Sandspielbereich 7

 Gerätespielbereich  Hochbeete  Pavillon  Verkehrsgarten Die Bepflanzung des Geländes bildet den landschaftlichen Rahmen und dient der optischen Trennung der jeweiligen Spielbereiche. Bei der Auswahl der Pflanzen berücksichtigte man auch die evtl. spätere Nutzung als Kletterbaum, oder Rückzugswinkel. Weiterhin wurden in Elternaktionen Weidenflechtwerke in Form von Tunnel, Tipi und Zäunen errichtet. Jede Gruppe hat einen kleinen Terrassenbereich für sich. Die Krippengruppe hat einen abgetrennten Teil des Gartens ausschließlich zur Nutzung durch Kleinkinder. Hier befindet sich eine kleine Vogelnestschaukel, ein Sandkasten, eine Rutsche und eine Sonnenterrasse.

 Ausgelagerte Gruppen Ab September 2014 erweitert sich das Kinderhaus um eine Kindergartengruppe, diese und eine bestehende Gruppe finden ihre Heimat im neu renovierten Falkensteiner Schulgebäude Zwei sehr helle und freundliche Räume stehen den beiden Gruppen zur Verfügung, welche sich im Erdgeschoss des Hauses befinden. Ein Intensivraum und die Mehrzweckhalle bieten die verschiedensten Möglichkeiten für die Kinder. Dazu steht den Gruppen die Schulmensa für das Mittagessen zur Verfügung.. Der Pausenhof mit Sandkasten, Sportfeld, Verkehrsgarten usw. bietet genügend Raum für Spiel, Spaß und Bewegung.

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 Sozialräumliches Umfeld Unser Kinderhaus repräsentiert die Vielfalt unserer Gesellschaft. Unsere Einrichtung steht für den Gedanken der Inklusion, deshalb möchten wir diese auch in das Leben der Gemeinde tragen. In unserer Kirchengemeinde übernehmen wir die Gestaltung von religiösen Festen, an denen möglichst alle Gemeindemitglieder ohne Probleme teilnehmen können. Wir sind bestrebt, am öffentlichen Leben unserer Gemeinde Anteil zu nehmen und uns bei bestimmten Aktionen mit passenden Beiträgen einzubringen. Jedes Jahr dürfen die Kinderhauskinder gesanglich den Christkindlmarkt eröffnen, am Unsinnigen Donnerstag sind die Vorschulkinder in das Rathaus eingeladen, um unserem Bürgermeister einen Besuch abzustatten und die Krawatte abzuschneiden. Die Abschlußfeier unserer Vorschulkinder findet jedes Jahr im Schloßpark und auf der Burg Falkenstein statt, wo uns regelmäßig der Burggeist besucht. Für die Vorschulkinder eines Jahrgangs, finden regelmäßige Kontakte mit Lehrkräften und Schülern der Grundschulklassen statt. Die Termine erarbeiten die Kooperationsbeauftragten der Schule und des Kinderhauses jedes Jahr. So entstehen gegenseitige Besuche, z. B. Vorleseangebote, gemeinsame Turn- und Freispielangebote, Naturtage. Durch eine enge Kooperation mit der Seniorentagesstätte vor Ort dürfen die Kinder einen engen Kontakt zu älteren Menschen pflegen und sammeln so vielfältigste Erfahrungen. Regelmäßig besuchen schon die Kleinsten aus der Kinderkrippe die Senioren und die größeren helfen begeistert beim Maibaumaufstellen, beim Plätzchenbacken usw. Immer wieder beraten sich die Kinder in den Kinderkonferenzen über zukünftige Projekte. Sehr oft möchten sie die nähere Umgebung des Kinderhauses kennenlernen, so entdecken wir in regelmäßigen Abständen die Handwerker und Geschäfte vor Ort, sehen uns an, wo der Bürgermeister und der Pfarrer „wohnen“ und arbeiten und entdecken natürlich jedes Jahr die Klassenzimmer der Grundschule. Natürlich laden auch wir gerne die Bevölkerung ein, unser Haus kennenzulernen. Aktionen wie Vernissage, Adventsstunde, Familientag und Jahresfeste geben den Kindern die Gelegenheit ihren Familien und Freunden ihre Spielumgebung zu zeigen.. Im Ortszentrum von Falkenstein, gegenüber der Raiffeisenbank befindet sich der Schaukasten des Kinderhauses. Hier werden aktuelle Termine und Wissenswertes rund um unsere Einrichtung veröffentlicht. Über unsere Homepage möchten wir die gesamte Bevölkerung ansprechen und über unser Haus informieren www.kindergarten-falkenstein.de

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 Zielgruppe Unser Haus versteht sich als „inklusive“ Einrichtung. Das bedeutet, wir arbeiten in unserem Haus nach dem Konzept, dessen Strategien und Methoden den uneingeschränkten Zugang aller Kinder zu den Lebens- und Lernprozessen der Einrichtung ermöglichen und garantieren. Dies bedeutet für unsere Einrichtung, dass wir allen Familien ermöglichen möchten, ihre Kinder wohnortnah betreuen zu lassen. Wir freuen uns auf alle Kinder ab einem halben Jahr, die zu uns kommen möchten… … Kinder aus der gesamten Umgebung … Kinder mit Migrationshintergrund … Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen … Kinder aller Konfessionen … Kinder für die Kinderkrippe … Kindergartenkinder … Vorschulkinder

Geburtstagsfeier unserer Marianne

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Aufnahme und Wechsel der Gruppen Je nach Alter und Entwicklungsstand werden die Kinder den verschiedenen Gruppen zugeteilt. Hier werden bereits bestehende Freundschaften der Kinder und der Elternwille so weit wie möglich berücksichtigt. Unsere jüngsten Kinder ab einem halben Jahr finden in der Raupengruppe die passenden Rahmenbedingungen, um ihre Entwicklung optimal zu unterstützen. Am Ende der Krippenzeit entdecken die Kinder vermehrt durch kleine Besuche den Kindergartenbereich. Der Aufenthalt in einer größeren Gruppe und die erweiterten Möglichkeiten der Beschäftigungen bedarf der anfänglichen Begleitung. Die Sauberkeitserziehung steht immer noch im Mittelpunkt. Auch im Kindergartenbereich steht ein Wickeltisch zur Verfügung. Auch der Wechsel in die Gruppen welche im Schulgebäude untergebracht sind, muß gut vorbereitet sein. Wieder finden vermehrt Kontakte für ein positives Gelingen statt. Ebenso ist der Austausch über Erfahrungen und Beobachtungen im Team unerlässlich.

Kindergartenaustritt / Abmeldung Das vereinbarte Betreuungsverhältnis im Kinderhaus endet mit dem Schuleintritt, d.h. die Eltern müssen den Aufnahmevertrag bei regulärem Ausscheiden aus dem Kinderhaus nicht kündigen. Wenn das Kind jedoch schon zu einem früheren Zeitpunkt abgemeldet wird, muss dies schriftlich und unter Benennung der Gründe geschehen. Die schriftliche Kündigung muss der Kinderhausleitung mindestens 4 Wochen vor Austritt vorliegen. Bei Kündigungsversäumnis ist das Kind ein weiteres Monat im Kinderhaus angemeldet. Für die letzten drei Monate des Kinderhausjahres vor Übertritt in die Schule ist eine Kündigung ohne zwingenden Grund nicht möglich. Bei Abmeldung eines Krippenkindes muss die Kündigung ebenfalls 4 Wochen vor Austritt vorliegen, anderenfalls verlängert sich die Buchung um 4 Wochen.

 Gruppen, Öffnungszeiten, Team Unsere Einrichtung ist geöffnet von Montag bis Freitag von 7.00 bis 16 Uhr. Von 7.00 bis 7.30 findet die Betreuung in der Gruppe Biene statt. Die Krippe öffnet ebenfalls um 7.00. Nach der Mittagszeit/Ruhezeit spielen alle Kinder gemeinsam in der Gruppe Raupe.. Die Kernzeit bezeichnet den Zeitraum des Kinderhaustages, in der die pädagogischen Handlungseinheiten stattfinden. Zu dieser Zeit ist eine Anwesenheit des Kindes verpflichtend, d.h. diese Zeit muss gebucht werden.

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Hausleitung: Bettina Bucher Staatl. anerk. Erzieherin Fachwirt für Erziehungswesen Montessori- Diplom Gruppenübergreifend tätig

Gruppe Raupe (Kinderkrippe) Öffnungszeit:7.00 – 16.00 Uhr; Kernzeit: 9.00 – 11.30 Uhr Personal: Gruppenleitung: Zweitkraft: Adelheid Schwarzfischer Patricia Smietanski Staatl. anerk. Erzieherin Staatl. anerk. Kinderpflegerin Krippenpädagogin

Drittkraft: Petra Fuchs Staatl. anerk. Kinderpflegerin

Sicherheitsbeauftragte

Gruppe Biene (Kindergartengruppe) Öffnungszeit: 7.00 – 13.00 Uhr; Kernzeit: 8.30 – 12.30 Uhr Personal: Gruppenleitung: Heidi Treml Staatl. anerk. Erzieherin Krippenpädagogin

Zweitkraft: Petra Weiß Staatl. anerk. Kinderpflegerin

Ausbildung: Anna Kerscher Kinderpflegerin

Gruppe Fisch (Kindergartengruppe) Öffnungszeit:7.30 – 13.30 Uhr; Kernzeit: 8.30 – 12.30 Uhr Personal: Gruppenleitung: Kathrin Utz Staatl. anerk. Erzieherin

Zweitkraft: Silvia Laumer Staatl. anerk. Kinderpflegerin

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Gruppe Bär (Kindergartengruppe) Öffnungszeit: 7.30 – 13.00 Uhr; Kernzeit: 8.30 – 12.30 Uhr Personal: Gruppenleitung: Elke Lehner-Nowokowsky Staatl. anerk. Erzieherin Integrationsfachkraft Stellvertr. Hausleitung

Zweitkraft: Irmi Schmid Staatl. anerk. Kinderpflegerin Dipl. (FH) Ing. Umweltsicherung

Drittkraft: Bianca Posl Staatl. anerk. Kinderpfl.

Gruppe Schmetterling (Schulgebäude) Öffnungszeit:7.30 – 13.00 Uhr; Kernzeit: 8.00 – 12.00 Uhr Personal: Gruppenleitung: Marina Baumtrog Staatl. anerk. Erzieherin

Zweitkraft: Claudia Köstlinger Staatl. anerk. Kinderpfl.

Ausbildung/Erzieher Erika Ruschin SPS 1

Gruppe Maus (Schulgebäude) Öffnungszeit: 7.00 – 16.00 Uhr; Kernzeit: 8.00 – 12.00 Uhr Personal: Gruppenleitung: Stefanie Laußer Staatl. anerk. Erzieherin

Zweitkraft: Ramona Solleder Staatl. anerk. Kinderpfl.

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Drittkraft Anita Völkl Staatl. anerk. Kinderpfl.

Kindergartenbus Unseren Kindergartenbus fahren täglich in bewährter und routinierter Form Claudia Semmelmann und Anneliese Hahn, beide sind für unsere Buskinder feste Bezugspersonen.

Mittagessen Für die Ausgabe des Mittagessens zeigt sich Gertraud Fuchs verantwortlich. Sie deckt für unsere Kinder die Tische, bereitet das Essen vor und ist während des Essens ein weiterer Ansprechpartner für unsere Kinder.

Reinigungspersonal Unsere Reinigungskräfte Marianne Hamperl und Irmgard Handl kommen täglich und erledigen alle anfallenden Arbeiten im Hygienebereich.

Hausmeister Unsere Hausmeister Edwin Senft und Hans Fichtl übernehmen alle kleinen und großen Reparaturen in unserem Kinderhaus und im Außenbereich.



Unsere Schließtage

Im Kinderhausjahr 2016/2017 ist unser Haus an 31 Tagen geschlossen. Die Schließtage fallen in der Regel in die Ferienzeiten der Schule und werden zu Beginn des Kinderhausjahres jeweils bekannt gegeben. Ein Tag wird für eine Teamfortbildung in Anspruch genommen. Zu bestimmten Zeiten (z.B. Pfingst- und Osterferien) arbeitet das Personal in reduzierter Zahl. Das Kinderhaus bleibt grundsätzlich geöffnet.

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 Unsere Elternbeiträge Elternbeiträge im Jahr 2016/2017 Kinder unter 3 Jahren: 2-3 Stunden

137,- €

3-4 Stunden

158,- €

4-5 Stunden

179,- €

5-6 Stunden

200,- €

6-7 Stunden

221,- €

7-8 Stunden

242,- €

8-9 Stunden

263,- €

Kinder ab 3 Jahren und zur Einschulung: Durchschnitt Stunden/Tag

Kinder ab 3 Jahren

4-5 Stunden

51,- €

5-6 Stunden

57,- €

6-7 Stunden

63,- €

7-8 Stunden

69,- €

8-9 Stunden

75,- €

Bei Geschwisterkindern zahlt das ältere Kind den halben Beitrag! Die Buskosten erhöhen sich auf 30 Euro im Monat!

Mittagessen In unserer Einrichtung besteht für die Eltern die Möglichkeit, ihr Kind zum Mittagessen anzumelden. Der Speiseplan hängt vor jedem Gruppenraum aus und kann mit dem Kind besprochen werden. Das Essen holt das Buspersonal des Kinderhauses in einem Wärmebehälter von der örtlichen Schule. 15

Die täglich frisch zubereiteten Gerichte, mit Vor-, Haupt- und Nachspeise, sind speziell auf die Bedürfnisse und den Geschmack der Kinder ausgelegt. Außerdem wird darauf geachtet, dass die Mahlzeiten abwechslungsreich und gesund sind. Die Kinder der verschiedenen Gruppen treffen sich mit jeweils einer Bezugsperson ihrer Gruppe zum Mittagessen.. Tischrituale vermitteln den Kindern eine angenehme Atmosphäre und einen respektvollen Umgang mit dem Essen. Nach dem Essen gehen die Kinder zum Händewaschen und zurück in die Gruppen.

 Ruhezeit Alle Kinder die auch am Nachmittag bei uns sind, dürfen sich dann im Garderobenbereich für die Ruhezeit umziehen, ihre Kuscheltiere nehmen und gemeinsam mit einer festen Bezugsperson in den Ruheraum gehen. Die Kinder können sich hier bei Geschichten, Musik entspannen und ausruhen. Die Gemeinschaftserfahrung gibt den Kindern Geborgenheit und Ruhe.

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Unser Kindergartenbus

Die Trägerschaft und die Marktgemeinde Falkenstein haben schon früh erkannt, dass die Anschaffung eines Kleinbusses für das Kinderhaus vielen Familien von außerhalb die Möglichkeit geben würde, ihre Kinder in das Kinderhaus zu schicken. Deshalb betreibt unsere Einrichtung seit dem Jahre 1974 einen eigenen Kinderhausbus. Eingeteilt in verschiedene Bustouren werden die Kinder täglich zwischen Elternhaus (bzw. entsprechender Haltestelle) und Kinderhaus befördert. Die Anzahl der Bustouren ergibt sich nach Zahl der angemeldeten Kinder. Zu Zeiten in denen im Kinderhaus nur eine Bedarfsgruppe (in Ferienzeiten der Schule) angeboten wird, fährt kein Bus. Diesen Dienst können alle Eltern aus den umliegenden, zum Gemeindebereich Falkenstein gehörenden Orten in Anspruch nehmen. Bei entsprechender Kapazität hält der Kinderhausbus auch an Haltestellen in Falkenstein sofern diese auf dem Weg liegen. Als Beitrag zur Deckung der anfallenden Betriebskosten des Kinderhausbusses werden monatlich für Hin- und Rückfahrt 30 Euro abgebucht. Für Einzelfahrten für hin oder zurück monatlich 15,-€ abgebucht.

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Gesetzliche Grundlagen Unser Kinderhaus unterliegt verschiedenen gesetzlichen Vorgaben u. a. aus folgenden Gesetzesbüchern:

 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) des Freistaats Bayern ist ein Landesgesetz, das 2005 vom Bayerischen Landtag erlassen wurde. Wesentliche Ziele sind  

der bedarfsgerechte Ausbau der Kinderbetreuung und die Qualitätsentwicklung und -sicherung im Bereich der Betreuung.

Das BayKiBiG gliedert sich in  

 





die allgemeinen Bestimmungen (Geltungsbereich, Begriffe, Träger, allgemeine Grundsätze), die Sicherstellung und Planung (Sicherstellung eines ausreichenden Betreuungsangebots, Planungsverantwortung, örtliches und überörtliches Planungsverfahren), die Sicherung des Kindeswohls (Betriebs- und Pflegeerlaubnis), die Bildungs- und Erziehungsarbeit (u. a. Auftrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung, integrative Arbeit, Grundsätze für die Bildungs- und Erziehungsziele, Zusammenarbeit der Einrichtungen mit den Eltern, Vernetzung der Einrichtungen / Zusammenarbeit mit der Grundschule, Betreuung in Tagespflege, Wissenschaftliche Begleitung, Fortbildung), die finanzielle Förderung (u. a. Förderungsanspruch, -voraussetzungen, Umfang des Förderanspruchs, Gastkinderregelung, ländlicher Raum, Verfahren, Investitionskostenförderung, Bewilligungsbehörden, Zuständigkeit) und die Experimentierklausel und Ausführungsverordnung.

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Ausführungsverordnung zum BayKiBiG

Ergänzt wurde das BayKiBiG durch die „Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG)” vom 5. Dezember 2005 Die AVBayKiBiG regelt und normiert 

 

die Bildungs- und Erziehungsziele (Kinderschutz, ethische und religiöse Bildung und Erziehung, Emotionalität und soziale Beziehungen, sprachliche Bildung und Förderung, mathematische Bildung, naturwissenschaftliche und technische Bildung, Umweltbildung und -erziehung, informationstechnische Bildung, Medienbildung und -erziehung, ästhetische, bildnerische und kulturelle Bildung und Erziehung, musikalische Bildung und Erziehung, Bewegungserziehung und -förderung, Sport, Gesundheitserziehung sowie die Aufgaben des pädagogischen Personals), die personellen Mindestanforderungen (Fachkräftegebot, pädagogisches Personal, Anstellungsschlüssel) und die kindbezogene finanzielle Förderung (Tagespflegepersonen, Buchungszeitfaktoren, Wirksamwerden von Änderungen, Netze für Kinder, Landkindergärten).

 Bayerischer Bildungs- und Erziehungsplan In der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Kinderbildungs- und – betreuungsgesetz (AVBAyKiBiG) sind die für alle staatlich geförderten Kindertageseinrichtungen verbindlichen Bildungs- und Erziehungsziele festgelegt. Im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan werden diese Bildungs- und Erziehungsziele ebenso wie die Schlüsselprozesse für Bildungs- und Erziehungsqualität ausführlich dargestellt und bilden die Grundlage für die pädagogische Arbeit in den staatlich geförderten bayerischen Kindertageseinrichtungen.

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Das Kind bringt in alle Bildungsprozesse seine motivationalen, kognitiven, physischen und sozialen Kompetenzen ein und entwickelt diese in Auseinandersetzung mit seinen Erfahrungen und im Kontext sozialen Handels weiter. Mit der Beschreibung dieser Basiskompetenzen wird das Prinzip des ganzheitlichen Lernens konkret. Der kompetenzorientierte Blick auf das Kind, der dem BayBEP zugrunde liegt, ermöglicht dabei einen positiven, wertschätzenden Umgang mit Unterschiedlichkeit und Individualität. Das Kind wird als aktiver Mitgestalter seines Lernens verstanden und soll in diesen Erfahrungen unterstützt werden. Eine ausführliche Beschreibung unserer Zielsetzungen in den verschiedenen Bereichen finden Sie im Anhang Nr. 2.

 UN-Kinderrechtskonvention Art. 23 Nach Art. 23 der UN-Kinderrechtskonvention sind der Staat und alle Akteure in der Kinder-, Jugendund Behindertenhilfe dazu verpflichtet, die Selbständigkeit und aktive Teilnahme von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung am Leben der Gemeinschaft zu fördern. Diese Verpflichtung war auch maßgebend für entsprechende Bestimmungen des 2001 in Kraft getretenen Sozialgesetzbuches IX, das die Förderung der Selbstbestimmung und der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft generell festschreibt (§ 1 SGB IX). Bei der Behindertenrechtskonvention geht es nicht um Spezialrechte von Menschen mit Behinderung, sondern um die Umsetzung von allgemeinen Menschenrechten für alle Menschen mit und ohne Behinderung. In der Kinderrechtskonvention ist das Kindeswohl Basis für die Forderungen nach einer Gleichbehandlung der Kinder unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, nationaler, ethischer und sozialer Herkunft und Behinderung. Außerdem fordert die KRK ausdrücklich, dass die Würde jedes Kindes mit Behinderung gewahrt, seine Selbständigkeit gefördert und seine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtert werden soll; dazu sind die Angebote so zu gestalten, dass sie „dem behinderten Kind in einer Weise zugänglich sind, die der möglichst vollständigen sozialen Integration und individuellen Entfaltung des Kindes einschließlich seiner kulturellen und geistigen Entwicklung förderlich ist“.

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 Infektionsschutzgesetz Das deutsche Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt seit dem 1. Januar 2001 die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Unserem Aufnahmevertrag liegt ein Schreiben zum Infektionsschutzgesetz bei. Am ersten Infoabend für die neuen Kinderhauseltern wird näher auf dieses Schreiben eingegangen und erläutert. Das gesamte Team frischt jedes Jahr ihr Wissen zu diesem Gesetz auf und unterschreibt dafür. Regelung in Krankheitsfällen Wir bitten darum, die Kinder im Krankheitsfall unverzüglich zu entschuldigen. Insbesondere bei ansteckenden Krankheiten des Kindes, seiner Geschwister oder sonstiger Familienangehöriger ist die Leiterin des Kindergartens bzw. die jeweilige Gruppenleitung zu informieren. Dasselbe gilt auch bei Lausbefall. Es wird dringend darum gebeten, dass die Kinder bei Erkrankungen auch wirklich zu Hause bleiben, damit andere Kinder und das Personal nicht unnötig angesteckt werden! In besonderen Fällen behalten wir uns vor, gegebenenfalls ein ärztliches Attest über die Genesung zu verlangen. Gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Behinderungen und damit verbundene Maßnahmen sind ebenfalls bekannt zu geben.

 Aufsichtspflicht Alle Kinderhauskinder sind laut §539 Abs. 1 Nr. 14 RVO bei Unfällen während des Kinderhausaufenthalts, auf direktem Weg vom und zum Kinderhaus, sowie bei Veranstaltungen des Kinderhauses außerhalb des Kinderhausgeländes (z. B. Ausflüge, Feste u.ä.) versichert. Unfälle, die sich auf dem Weg zum oder vom Kinderhaus ereignen, müssen unverzüglich der Kinderhausleitung gemeldet werden! Für den Weg zwischen Elternhaus und Kindergarten sind die Eltern verantwortlich. Innerhalb der Öffnungszeiten der Gruppen ist das jeweilige Personal für die anwesenden Kinder verantwortlich. Bei Festen, Veranstaltungen u. ä. bei denen Eltern und Personal anwesend sind, fällt die Aufsichtspflicht den Eltern zu. Wichtiges zum Bringen und Abholen Bringen in das Kinderhaus und in die Außengruppen (Schulgruppen) Die Aufsichtspflicht des Kinderhauses beginnt erst, wenn das Kind von den Eltern oder deren Beauftragten den jeweiligen Aufsichtspersonen persönlich übergeben wurde. Wir bitten alle Eltern ausdrücklich, sich an die gebuchten Zeiten sowie an die gegebenen Bring- und Abholzeiten zu halten. Zu spätes Bringen oder zu frühes Abholen stört den Tagesablauf der jeweiligen Gruppe unnötig, und vermindert die Kernzeit zur intensiven, pädagogischen Arbeit.

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Abholen vom Kinderhaus Wir achten darauf, dass sich die Kinder beim Abholen vom Personal immer persönlich verabschieden. Aus Gründen der Höflichkeit, legen wir großen Wert auf das persönliche Begrüßen und Verabschieden des Kindes durch Händedruck. Die Kinder sollen beim Abholen noch ausreichend Zeit zum Aufräumen der Spielsachen haben. Abholberechtigte Personen Wir bitten darum, dass alle abholberechtigten Personen eines Kindes im Betreuungsvertrag eingetragen werden. Bei Änderungen oder einmaligem Abholen durch nicht eingetragene Personen ist es zwingend notwendig die Gruppenleitung (ggf. schriftlich) zu unterrichten. Von Vorteil ist es auch, abholberechtigte Personen vor dem erstmaligen Abholen in der jeweiligen Gruppe vorzustellen. Alle Eltern werden darum gebeten, abholberechtigte Personen verantwortungsbewusst auszuwählen. Dies gilt besonders für Geschwister oder Jugendliche, denen in unserer Einrichtung erst ab 12 Jahren gestattet ist Kinder abzuholen. .

Meldung von Abwesenheitszeiten Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, die Abwesenheit des Kindes wegen Urlaub, Krankheit (s.o.) oder aus sonstigen Gründen zu melden.

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Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII Nach § 8a SGB VIII ist jede Mitarbeiterin unseres Hauses verpflichtet, Hinweise und Informationen über Handlungen gegen Kinder oder Lebensumstände, die das leibliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes gefährden, unabhängig davon, ob dies durch  Missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge  Vernachlässigung  Unverschuldetes Versagen der Eltern  Verhalten eines Dritten bestehen, anzuzeigen. Dies geschieht nach einem festgelegten Handlungsleitfaden. Wahrnehmung von gewichtigen Anhaltspunkten

Mitteilung an die Leitung Kollegiale Beratung

Einschätzung des Gefährdungsrisikos durch Einbeziehen einer Fachkraft – anonymisiert

Gespräch mit den Eltern, Hinwirken auf die Inanspruchnahme von Hilfen

Wenn Hilfen nicht ausreichen oder die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, Gefährdung abzuwenden

Mitteilung an das Jugendamt

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2. Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern  Leitgedanken Bildung und Erziehung fangen in der Familie an. Die Familie ist der erste, umfassendste, am längsten und stärksten wirkende, einzig private Bildungsort von Kindern und in den ersten Lebensjahren der wichtigste. Sie steuert und beeinflusst alle Bildungsprozesse direkt durch das, was Kinder in der Familie lernen, und indirekt dadurch, dass sie auf die Nutzung einer Kindertageseinrichtung, die Schulauswahl, die Schullaufbahn und den Bildungserfolg entscheidenden Einfluss hat. Eltern tragen die Hauptverantwortung für die Bildung und Erziehung ihres Kindes. Kindertageseinrichtungen und Eltern begegnen sich als gleichberechtigte Partner in gemeinsamer Verantwortung für das Kind. Anzustreben ist eine Erziehungspartnerschaft, bei der sich Familie und Kindertageseinrichtung füreinander öffnen, ihre Erziehungsvorstellungen austauschen und zum Wohl der ihnen anvertrauten Kinder kooperieren. Diese Erziehungspartnerschaft ist auszubauen zu einer Bildungspartnerschaft. Wie die Erziehung soll auch die Bildung zur gemeinsamen Aufgabe werden, die von beiden Seiten verantwortet wird.

 Zielsetzung Bildungs- und Erziehungspartnerschaft umfassen die nachstehend genannten Ziele, wobei Fachkräfte und Eltern gemeinsam für die Umsetzung verantwortlich sind.

Begleitung von Übergängen Begleitung des Übergangs von der Familie in die Einrichtung durch so genannte Schnuppertage und eine individuelle Eingewöhnungszeit. Die Kinder werden durch regelmäßig stattfindende Kooperationstreffen auf den Übergang in die Schule vorbereitet.

Information und Austausch Es finden regelmäßige Elterngespräche über die Entwicklung, Verhalten und Bedürfnisse des Kindes statt. Die Eltern werden über die pädagogische Arbeit im Kinderhaus durch die Elternpost, Informationsaushänge usw. informiert.

Beratung und Vermittlung von Fachdiensten Es finden Beratungsgespräche mit Eltern bei Erziehungsschwierigkeiten, bei Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungsverzögerungen und drohender Behinderung ihres Kindes statt. Bei Bedarf kann eine Weitervermittlung an Fachdienste erfolgen.

Mitarbeit Die Eltern können bei verschiedenen Aktivitäten (z. B. Eltern-Kind basteln, Hospitation, Feste,…) den Alltag der Einrichtung miterleben und die pädagogische Arbeit kennenlernen.

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Weitere Ziele zur Bildungs- und Erziehungspartnerschaft finden sie im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan.

 Formen der Elternarbeit In unserer Einrichtung finden folgende Arten von Elternarbeit statt. Einführungsabend, Gruppeninterner Elternabend, Tür- und Angelgespräche, Entwicklungsgespräche, Beratungsgespräche Kinderhauspost, Elternbriefe, E-Mails Elternbefragungen Elternbeirat, Gartenaktionen, Begegnungstage, Eltern-für-Eltern-Wand, Busbuch Vertretung durch den Elternbeirat

Elternabende In unserer Einrichtung finden jährlich mehrere Elternabende statt, die themenbezogen mit oder ohne Referenten, gruppenintern oder gruppenübergreifend sein können. Zu manchen Gelegenheiten werden auch thematische Elternabende mit anderen Institutionen oder Gruppen veranstaltet. Unabhängig von diesen findet jährlich ein Informationsabend für alle neuen Eltern statt und ein Reflexionsabend am Ende eines Kinderhausjahres.

Elterngespräche Bei der Anmeldung des Kindes in die Einrichtung findet ein Aufnahmegespräch statt, bei dem Eltern die Möglichkeit haben allgemeine Fragen über die Einrichtung, den Tagesablauf, usw. stellen können. Da es besonders wichtig ist stets im Kontakt mit den Eltern zu sein finden regelmäßig Tür- und Angelgespräche statt, um aktuelle Informationen auszutauschen. Ein Austausch über den aktuellen Entwicklungsstand gibt es in einem jährlichen und geplanten Entwicklungsgespräch. Bei Fragen und Problemen haben die Eltern die Möglichkeit sich mit dem pädagogischen Fachpersonal austauschen.

Elterninformationen In regelmäßigen Abständen erhalten alle Eltern die Kindergartenpost, in der aktuelle Themen vorgestellt werden, sowie wichtige Informationen und Termine bekannt gegeben werden. Weitere Informationsmöglichkeiten bieten Vorankündigungen über die Presse, der Pfarrbrief und unsere Homepage. Im Eingangsbereich der Einrichtung erhalten die Eltern durch verschiedene Aushänge weitere Informationen. Allgemeine Erziehungstipps finden sich in Elternratgebern wieder, die regelmäßig ausgeteilt oder ausgelegt werden.

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Elternbefragung Jedes Jahr werden zu verschiedenen Themen schriftliche Elternbefragungen durchgeführt. Die Teilnahme möglichst vieler Eltern ist uns ein großes Anliegen, damit ein möglichst repräsentatives Ergebnis ermittelt werden kann.

Feste mit den Eltern Das Kennenlernen der Eltern untereinander und die Stärkungen der Beziehungen zueinander sollen durch das Feiern verschiedener Feste im Jahreskreislauf erreicht werden. Die Anlässe dazu variieren ständig, werden aber jeweils rechtzeitig bekannt gegeben.

Elternbeirat Aufgaben des Elternbeirates Aus dem BayKiBiG; Art 14, Abs. 3: Die Aufgaben des Elternbeirates sind vielfältig: Er bringt Anregungen und Wünsche der Eltern in die Arbeit des Kinderhauses ein. Er begleitet und unterstützt die pädagogische Arbeit und ist Bindeglied zwischen Eltern, dem pädagogischen Personal und dem Träger. Über die pädagogische Arbeit hat er jedoch kein Mitbestimmungsrecht. Er unterstützt das Kinderhauspersonal in seinen vielfältigen Bemühungen, bei Festen, usw. und führt Aktionen in Absprache mit dem Kinderhausteam auch in eigener Regie durch (z.B. Kindersachenbasar, Kinderfasching usw.) Bei wichtigen Entscheidungen wird der Elternbeirat vom Träger und dem Kinderhauspersonal informiert und gehört, ist aber in seiner Funktion kein entscheidendes, sondern beratendes Gremium. Ablauf der Wahl Beim ersten Elternabend im neuen Kindergartenjahr, der in den einzelnen Gruppen stattfindet, wird eine „Gruppenelternsprecher-Wahl“ durchgeführt. Die Eltern wählen aus ihren Reihen eine oder mehrere Erziehungsberechtigte aus, die im kommenden Kinderhausjahr als Ansprechpartner und Bindeglied zwischen Elternschaft und Erziehern fungieren! Bei der Wahl ist das Personal des Kinderhauses nicht anwesend! In einem Protokoll werden die Wahl und das Ergebnis festgehalten! In einer konstituierenden Sitzung im Oktober treffen sich dann alle Gruppenelternsprecher, um aus ihren Reihen einen Vorstand, einen Stellvertreter, einen Schriftführer und einen Kassier zu wählen! Es ist außerdem möglich, dass ein Führungsteam gewählt wird! Die gewählten Elternbeiräte treffen sich mehrmals jährlich, um Anliegen der Eltern mit dem Personal zu diskutieren, bzw. um sich an Planungs- und Organisationsaufgaben zu beteiligen. Das Kinderhausteam freut sich immer wieder über Eltern, die sich aktiv an der Arbeit des Kinderhauses beteiligen möchten und sagt ganz herzlich Dankeschön!

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3. Pädagogische Grundlagen  Unser Kind

Bild

vom

„Lasst Kinder so genial weitermachen, wie sie angefangen haben.“ Johann Wolfgang von Goethe Jedes Kind unterscheidet sich durch seine Persönlichkeit und Individualität von anderen Kindern, durch sein Temperament, seine Anlagen, Stärken, Bedingungen des Aufwachsens und sein Entwicklungstempo. Die Kinder gestalten ihre Bildung und Entwicklung von Geburt an aktiv mit. Bereits unmittelbar nach der Geburt beginnt der „kompetente Säugling“ seine Umwelt zu erkunden und mit ihr in Austausch zu treten. Die Kinder wollen von sich aus lernen, sie sind neugierig und haben einen ausgeprägten Erkundungs- und Forscherdrang. Ihr Lerneifer, Ihr Wissensdurst und ihre Lernfähigkeit sind groß. Im Bildungsgeschehen nehmen die Kinder eine kreative und aktive Gestalterrolle bei ihren Lernprozessen ein. Sie sind damit Akteure mit eigenen Gestaltungsmöglichkeiten. Kinder sind nicht nur Lernende. Wir stellen im Alltag fest, dass sie sich immer wieder als Lehrende zeigen und auch uns Erwachsenen die Augen für neue Sichtweisen öffnen Wir betrachten sie als vollwertige Persönlichkeiten, die selbstbestimmt und selbsttätig agieren. Unser Bild vom Kind soll nicht problemorientiert sein, d.h. wir wollen nicht die Probleme pädagogisch bearbeiten, die durch die Aufnahme von Kindern mit Behinderung oder einer anderen Andersartigkeit entstehen, sondern durch einen Blick ersetzen, der unsere Einrichtung als Ort sieht, in dem alle Kinder zu ihrem Recht kommen sollen. So wollen wir Ausgrenzung verhindern, indem wir dafür sorgen, dass alle Kinder an den Lebens- und Lernvollzügen teilhaben und diese mitgestalten können. Alle Kinder sollen mit ihren jeweiligen Eigenarten, Möglichkeiten, Fähigkeiten und Potentialen, aber auch mit ihren Grenzen bei uns die gleichen Teilhaberechte und individuellen Chancen haben Wir möchten keine Gleichmacherei durch ein Überspielen von Unterschieden in der körperlichen, geistigen und psychischen Verfassung der Kinder; vielmehr möchten wir nach einem Konzept arbeiten, bei dem die besonderen Handicaps einzelner Kinder nicht als spezifische Probleme gesehen werden, auf die es Rücksicht zu nehmen gilt, sondern wir möchten für die Kinder ein Lebens- und Lernumfeld schaffen, bei dem jedes Kind auf seine Weise zum Zuge kommt.

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Unser Konzept zielt also  auf eine Analyse der Faktoren, die Ausgrenzungen bewirken können.  auf eine Beseitigung dieser Faktoren  auf eine offene, vorurteilsbewusste und dann möglichst vorbehaltsfreie Haltung, ein integrierendes Denken, Interagieren und Handeln;  auf eine Organisation der pädagogischen Prozesse und der Lebensgestaltung im Kinderhaus, die Ausschließungsmechanismen und –prozesse soweit wie möglich verhindert. Da unsere Einrichtung ein christliches Werteverständnis allem Handeln und Tun zu Grunde legt, ergibt sich auch für „das Bild vom Kind“ eine christliche Sicht. Diese bedeutet für uns: Das christliche Bild vom Menschen erkennt die von Gott als Schöpfer abgeleitete Würde und das Ansehen jedes Kindes, die vom Menschen nicht „angetastet“ werden darf, indem er etwa Kinder mit einem besonderen Handicap als Objekte von besonderen Fördermaßnahmen definiert und nicht als Menschen mit spezifischen Dispositionen, bei denen man an dem ansetzen muss, was sie mitbringen – wie man es bei allen anderen Kindern auch tut.

 Schwerpunkt unserer pädagogischen Arbeit Der Schwerpunkt unserer pädagogischen Arbeit ergibt sich aus unserem Bild vom Kind. Wir möchten dem Kind unsere Wertschätzung für seine individuelle Entwicklung entgegenbringen, die darauf abzielt, dass im Lebens- und Lernraum Kinderhaus ein Miteinander praktiziert wird, das von Partizipation, gegenseitiger Unterstützung und Solidarität bestimmt wird.. Dieser Ansatz wird bei uns mit der Portfolioarbeit in der Praxis umgesetzt.

Portfolioarbeit Der Begriff „Portfolio“ kommt aus dem Lateinischen und setzt sich aus den Wörtern portare „tragen“ und folio „Blatt“ zusammen. Im übertragenen Sinne bedeutet dies „getragene Blätter“. Bei Portfolio handelt es sich um eine kindgerechte Entwicklungsdokumentation mit Wort und Bild, die aus Schweden stammt. Dabei wird mit dem Kind gemeinsam eine individuelle Erinnerungsmappe zusammengestellt, wobei es auf die Qualität statt auf die Quantität ankommt. Für die Arbeit mit Portfolio bekommt jedes Kind beim Eintritt in unsere Einrichtung einen Ordner, der mit dem Bild und Namen des Kindes versehen wird. Zugleich wird ein Inhaltsverzeichnis erstellt, das den Ordner in fünf Rubriken unterteilt. Dieser Ordner begleitet das Kind bis zum Austritt der Einrichtung und dokumentiert seine Entwicklung. In jeder Gruppe gibt es eine Portfolioecke, in der die Erinnerungsmappen gesammelt werden. Jedes Kind hat freien Zugang zu seinem Ordner und bestimmt wer in das Portfolio mit einsehen darf. 28

Welche Dokumente kommen in das Portfolio? Im Portfolio wird im Prinzip all das zusammen getragen, was die Entwicklung und die Lebenswelt des Kindes veranschaulicht. Dies können sein:        

  

Fotos vom Kind in unterschiedlichen Situationen, Kommentare des Kindes zu den Fotos, Selbstporträts, Kunstwerke des Kindes, Seiten über MICH („Das bin ICH“; „So gefällt es mir im Kindergarten“; „So verkleide ich mich bei Fasching“; „Das hat mir in den Ferien gefallen“), Seiten über Projekte der Einrichtung, Seiten, die von der Familie des Kindes gestaltet werden, Briefe an das Kind - geschrieben von den Eltern zu Beginn der Kinderhauszeit oder zwischendurch, geschrieben von den pädagogischen Fachkräften bei Übergängen (Wechsel in eine andere Gruppe, Abschied von der Einrichtung) oder bei schönen Begebenheiten, Kinderinterviews, gesammelte Objekte wie Eintrittskarten, Postkarten, Prospekte, Mitbringsel aus dem Urlaub etc., Lerngeschichten.

Durch Fotos werden Portfolios anschaulich! Vergessen geht automatisch, für das Erinnern braucht der Mensch Anlässe. Daher sind Fotos für das Portfolio unerlässlich. Fotos bringen Kinder ab ca. einem Jahr dazu, sich selbst wiederzuerkennen und vertraute Personen und Gegenstände zu entdecken. Mit ca. zwei Jahren können Kinder Anlässe auf den Fotos erkennen und erinnern sich an Begebenheiten, zum Beispiel Geburtstage, Ausflüge, Urlaube. Fotos eignen sich in besonderer Weise, um sich über gemeinsam Erlebtes auszutauschen oder eine Geschichte zu erzählen. Fotos verbinden Menschen. Wer führt das Portfolio? Das Kind ist die Autorin bzw. der Autor seines Portfolios – pädagogische Fachkräfte, Familienangehörige sowie Freundinnen und Freunde sind die Co-Autorinnen bzw. Autoren. Die Co-Autorinnen bzw. -Autoren machen Fotos, schreiben Briefe an das Kind, unterstützen es beim Sammeln von Dokumenten, halten Aussagen des Kindes zu den Fotos fest oder schreiben Lerngeschichten. Vor allem treten sie in den Dialog mit dem Kind. Sie besprechen mit dem Kind: Was soll in das Portfolio aufgenommen werden? Warum wird das ausgewählt und was ist am dem ausgewählten Dokument wichtig? Die Kinder benötigen unterschiedlich viel Unterstützung. Diese ist abhängig vom Alter und der Entwicklung des Kindes. Natürlich kann ein Baby oder Kleinkind noch nicht selbst Fotos machen oder Lieblingssachen sammeln oder etwas aufschreiben. Jüngere Kinder sind darauf angewiesen, dass andere ihre Entwicklungsschritte wahrnehmen und in Text und Bild festhalten. Ein Vorschulkind hingegen kann fotografieren, Dinge sammeln und Texte diktieren. Es kann wesentlich 29

eigenständiger an seinem Portfolio arbeiten und benötigt die Unterstützung nur gelegentlich. Portfolio und die Zeit Ein Portfolio entsteht nicht mal ebenso an einem Tag, sondern es wird in einem ständigen Prozess geführt. Da es eine Entwicklungsdokumentation ist, sollte das Portfolio auch parallel zu der Entwicklung des Kindes entstehen. Einen festen Tag für die Arbeit mit dem Portfolio einzuplanen, hat sich sehr bewährt. So können die gesammelten Papiere zeitnah in das Portfolio einsortiert werden und das Kind hat den aktuellen Bezug zu den Fotos, seinen Kunstwerken und anderen PortfolioDokumenten. Von Anfang an gehört das Portfolio dem Kind, egal wie viele andere daran mitarbeiten. Durch diese Einstellung ist es selbstverständlich, dass das Kind aktiv an der Gestaltung seines Portfolios beteiligt wird und jederzeit selbstständig das Buch holen, anschauen und gestalten kann. Hierdurch entwickelt das Kind das Bewusstsein, wertgeschätzt und geachtet zu werden. Andere müssen das Kind als Besitzerin oder Besitzer des Portfolios natürlich vorher fragen, ob sie das Buch anschauen dürfen. Und die Entscheidung des Kindes ist zu respektieren. Für unsere Portfolioarbeit gibt es sogenannte Pflichtblätter (z.B. Selbstportrait, Das bin ich), die einmal monatlich mit den Kindern gestaltet werden. Auch die Eltern helfen bei der Portfolioarbeit mit und gestalten verschiedene Elternblätter gemeinsam mit ihrem Kind. Des Weiteren hat das Kind die Möglichkeit bei pädagogischen Angeboten oder im Freispiel Bilder zu gestalten, diese werden bei Portfolio als Wahlblätter bezeichnet. Alle entstandenen Werke des Kindes werden im Eigentumsfach, die sogenannte Schatzkiste gesammelt. An einem festen Portfoliotag dürfen die Kinder in den Gruppen ihre gesammelten Werke in den Portfolioordner sortieren.

Portfolio ist daher eine Arbeit mit dem Kind und für das Kind! Dieser Schwerpunkt unserer pädagogischen Arbeit erfordert mehrere grundlegende Prinzipien in unserem Kinderhaus 30

Partizipation - Teilhabe "Partizipation heißt, Entscheidungen, die das eigene Leben und das Leben der Gemeinschaft betreffen, zu teilen und gemeinsam Lösungen für Probleme zu finden" (Richard Schröder) Partizipation von Kindern bedeutet eine freiwillige Machtabgabe und gleichzeitig eine hohe Verantwortlichkeit der Erwachsenen. Diese pädagogische Verantwortung gilt allerdings nicht mehr der Formung des kindlichen Charakters, sondern eher einem Zur-Verfügung-Stellen von "Entwicklungskontexten", in denen gemeinsam für die Entwicklung kinderfreundlicher Lebenswelten und eigenverantwortlicher und gemeinschaftsfähiger Persönlichkeiten gestritten wird. Fünf Prinzipien für die Partizipation von Kindern: 

Partizipation bedeutet, dass Kinder von Erwachsenen begleitet werden.

Es genügt nicht, Kindern Entscheidungsspielräume einzuräumen und sie dann damit allein zu lassen. Die Entwicklung notwendiger Partizipationsfähigkeiten muss aktiv unterstützt werden. Oft fehlen Kindern der Zugang zu Informationen oder alternative Erfahrungen, die erst eine wirkliche Entscheidung ermöglichen. Darüber hinaus bedeutet Partizipation immer Aushandlungsprozesse, in die auch Erfahrungen und Interessen von Erwachsenen einfließen (können). 

Partizipation erfordert einen gleichberechtigten Umgang, keine Dominanz der Erwachsenen.

Auf der inhaltlichen Ebene muss die Expertenschaft der Kinder für ihre Lebensräume, ihre Empfindungen, ihre Weltsicht uneingeschränkt anerkannt werden. Die Erwachsenen sollten ihnen mit Neugier und Interesse begegnen. Für den Prozess und für dessen Transparenz tragen allerdings ausschließlich die Erwachsenen die Verantwortung. Sie müssen die Kinder dabei unterstützen, eine Gesprächs- und Streitkultur zu entwickeln. Und sie müssen gewährleisten, dass eine "dialogische Haltung" - vor allem auch von den beteiligten Erwachsenen selbst - eingehalten wird. 

Partizipation darf nicht folgenlos bleiben.

Dies bedeutet eine hohe Verbindlichkeit der beteiligten Erwachsenen, die sich darüber Klarheit verschaffen müssen, welche Entscheidungsmöglichkeiten die Kinder tatsächlich haben (sollen), und die diese offen legen müssen. Selbstverständlich kann die Umsetzung einer gemeinsam getroffenen Entscheidung scheitern. Aber zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung sollte es eine realistische Chance zur Realisierung innerhalb eines für die Kinder überschaubaren Zeitraums geben. Klappt es dann nicht, sollten die Gründe dafür transparent werden.

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Partizipation ist zielgruppenorientiert.

Kinder sind nicht alle gleich. Kinder verschiedenen Alters, Jungen oder Mädchen, Kinder unterschiedlicher ethnischer Herkunft, Kinder mit und ohne Handicaps bringen unterschiedliche Wünsche und Bedürfnisse und unterschiedliche Fähigkeiten zur Beteiligung mit. Die Inhalte und die Methoden müssen darauf abgestimmt werden. 

Partizipation ist lebensweltorientiert.

Das betrifft in erster Linie die Inhalte, aber auch die Beteiligungsmethoden. Die Thematik muss die Kinder etwas angehen. Dies kann durch unmittelbare Betroffenheit der Fall sein: bei der Frage, ob der tote Vogel, den ein Kind gefunden hat, beerdigt werden soll, genauso wie bei der Planung des Außengeländes. In unserem Kinderhaus sollen die Kinder lernen, sich zuständig zu fühlen für die eigenen Belange und die der Gemeinschaft. Sie sollen die Kompetenz erlangen, sich konstruktiv streiten zu können, also eigene Interessen vertreten, sich in andere hineinversetzen und es aushalten zu können, wenn man sich nicht durchsetzen kann. Derartige Haltungen und Kompetenzen entwickeln sich früh. Und wie andere Bildungsinhalte können sie nicht vermittelt, sondern nur handelnd erworben werden. Vor diesem Hintergrund richtet sich der gesamte Alltag in unserem Kinderhaus danach aus.

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Der Situationsansatz Unser Bild vom Kind und der Grundsatz der Partizipation sollen sich in unserer gesamten Arbeit widerspiegeln. Dies betrifft insbesondere die Planung unserer pädagogischen Arbeit. Wir wollen dem Kind mit Wohlwollen, Offenheit und einer besonderen Sensibilität für seine individuelle Entwicklung entgegenkommen, ein Lebens- und Lernumfeld bieten, dass es mitgestalten kann, sich wiederfindet und wohlfühlt. Deshalb haben wir uns für das Arbeiten nach dem Situationsansatz entschieden.

Grundsatz 1 „Die pädagogische Arbeit geht aus von den sozialen und kulturellen Lebenssituationen der Kinder und ihrer Familien.“ Die pädagogischen Fachkräfte nehmen alles, was um die Kinder im Kinderhaus herum geschieht wahr, egal ob in deren Familien oder in der Gesellschaft, und setzt sich damit auseinander. Hierbei handelt es sich sowohl um Situationen und Interessen, mit denen sich die Kinder momentan selbst beschäftigen, als auch um Themen, die für ihr Leben in der Gesellschaft wichtig sind. Dabei steht das Kind mit seiner gesamten Lebenssituation und seinen Interessen im Mittelpunkt. Grundsatz 2 „ErzieherInnen finden im kontinuierlichen Diskurs mit Kindern, Eltern und anderen Erwachsenen heraus, was Schlüsselsituationen im Leben der Kinder sind.“ Die Erzieher finden gemeinsam mit den Eltern und Kindern relevante Themen und Situationen, so genannte „Schlüsselsituationen“, heraus. Themen und Situationen also, die sich an der Lebenswelt der Kinder und ihrer Familien orientieren, und die geeignet sind, die persönliche Entwicklung voranzubringen und das eigene Leben gelingender zu gestalten. Die Erzieher nehmen diese in die Arbeit des Kinderhausalltags auf. So ermöglichen sie den Kindern lebensnahes Lernen. Grundsatz 3 „ErzieherInnen analysieren, was Kinder können und wissen und was sie erfahren wollen. Sie eröffnen ihnen Zugänge zu Wissen und Erfahrungen in realen Lebenssituationen.“ Die Erzieher beobachten die Kinder und erschließen daraus, wie weit diese in ihrer geistigen, körperlichen und sozialen Entwicklung sind, um ihnen im alltäglichen Leben individuell angepasste Situationen zum Lernen zu schaffen. Diese sollen interessant und abwechslungsreich gestaltet und dem Interessengebiet des Kindes angepasst sein.

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Grundsatz 4 „ErzieherInnen unterstützen Mädchen und Jungen in ihrer geschlechtsspezifischen Identitätsentwicklung und wenden sich gegen stereotype Rollenzuweisungen und übernahmen.“ Die ErzieherInnen achten darauf, dass die Mädchen und Jungen nicht in die typischen Frauen– und Männerrollen hinein gedrängt werden. Die Kinder sollen die Möglichkeit haben ihre geschlechtliche Identität frei zu entwickeln. Grundsatz 5 „ErzieherInnen unterstützen Kinder, ihre Phantasie und ihre schöpferischen Kräfte im Spiel zu entfalten und sich die Welt in der ihrer Entwicklung gemäßen Weise anzueignen.“ Die Erzieher bieten den Kindern verschiedene Möglichkeiten und Situationen, in denen sie im Spiel und auf spielerische Weise die Welt erkunden können. Sie nutzen diese Momente zur Beobachtung der Kinder, um deren alltägliches Handeln sowie deren Weltanschauung besser verstehen zu können. Grundsatz 6 „ErzieherInnen ermöglichen, dass jüngere und ältere Kinder im gemeinsamen Tun ihre vielseitigen Erfahrungen und Kompetenzen aufeinander beziehen und sich dadurch in ihrer Entwicklung gegenseitig stützen können.“ Die ErzieherInnnen lassen Kontakte zwischen jüngeren und älteren Kindern zu und fördern diese. Die unterschiedlich alten Kinder sollen Erfahrungen austauschen können und ihre Stärken und Schwächen sichtbar machen. Die Kinder können sich in ihrer Entwicklung gegenseitig helfen und stützen, wodurch auch Beziehungen aufgebaut werden. Jedoch benötigen sie auch Gelegenheiten, sich mit Gleichaltrigen auszutauschen und Zeit zu verbringen.

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Grundsatz 7 „ErzieherInnen unterstützen Kinder in ihrer Selbständigkeitsentwicklung, indem sie ihnen ermöglichen, das Leben im Kinderhaus aktiv mit zu gestalten.“ Die Erzieher sollen die Kinder darin unterstützen Entscheidungen zu treffen, selbstständig zu handeln und den Alltag mitzugestalten (z.B. in Kinderkonferenzen). Das heißt bei Entscheidungen, die die Kinder betreffen, werden diese mit einbezogen. Ihre Meinung wird anerkannt und gleichzeitig werden sie in ihrer Selbstständigkeit gefördert. Handlungen, die ihnen zugemutet werden, sollen sie selbstständig bewältigen. Grundsatz 8 „Im täglichen Zusammenleben findet eine bewusste Auseinandersetzung mit Werten und Normen statt. Regeln werden gemeinsam mit Kindern vereinbart.“ Um das tägliche Zusammenleben in der Gruppe harmonisch zu gestalten, sollten Kinder und Erzieher gemeinsam Regeln aufstellen, gemeinsam auf ihre Einhaltung achten und sie bei Bedarf gemeinsam ändern. So erfahren Kinder, wie sie sich in verschiedenen Lebenssituationen verhalten sollten. Grundsatz 9 „Die Arbeit im Kinderhaus orientiert sich an Anforderungen und Chancen einer Gesellschaft, die durch verschiedene Kulturen geprägt ist.“ In Deutschland gibt es mehr und mehr unterschiedliche Kulturen, die alle zusammen eine Gesellschaft bilden. Deshalb ist es die Aufgabe aller Mitglieder, sich an den Anforderungen und Chancen dieser Gesellschaft zu orientieren. Durch das Zusammenleben und Zusammenarbeiten der verschiedenen Kulturen gibt es besondere Bildungschancen, die genutzt werden sollten. Aufgaben von Erziehern ist es deshalb, den Kontakt zwischen Menschen unterschiedlicher Kulturen zu fördern, eine Kultur der Toleranz und Zivilcourage in ihrer Einrichtung zu schaffen, um so Vorurteile und Diskriminierungen im Alltag der Kinder und ihrer Familien in den Hintergrund rücken zu lassen. Grundsatz 10 „Das Kinderhaus integriert Entwicklungsvoraussetzungen Ausgrenzung.“

Kinder mit Behinderungen, unterschiedlichen und Förderbedarf und wendet sich gegen

Das Kinderhaus gibt Kindern mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen die Möglichkeit, gemeinsam mit Kindern ohne Beeinträchtigung in einer Gemeinschaft zu leben. Die Kinder lernen so den sozialen Umgang miteinander. Durch qualifiziertes Fachpersonal kann die Förderung der Kinder besser gewährleistet werden.

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Grundsatz 11 „Räume und ihre Gestaltung stimulieren das eigenaktive und kreative Tun der Kinder in einem anregungsreichen Milieu.“ Die Gestaltung der Räume in und um die Einrichtung soll mit den Kindern überlegt und umgesetzt werden. So haben diese die Möglichkeit, ihre Interessen in die Bildungsbereiche einzubringen. In den Räumen sollen die Kinder ihre Bedürfnisse ausleben können, sowohl in der körperlichen Bewegung als auch in einem großen Angebot an Materialien zum Experimentieren, erforschen und kreativ werden. Die Erzieher wägen ab, wie die Wünsche der Kinder realisiert werden können. Grundsatz 12 „Erzieherinnen sind Lehrende und Lernende zugleich.“ Die Erzieher erforschen die Welt der Kinder, indem sie sich Erkenntnisse und Erfahrungen aneignen, um die Kinder individuell und entwicklungsangemessen zu fördern. Sie kooperieren mit Experten unterschiedlicher Bereiche, die bei verschiedenen Projekten zur Unterstützung und Entlastung beitragen. Die Erzieher sind Mitlernende in den Lernprozessen der Kinder. Grundsatz 13 „Eltern und ErzieherInnen sind Partner in der Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder.“ Pädagogische Fachkräfte und Eltern arbeiten zusammen, sie tauschen Wissen aus und entscheiden gemeinsam. Die Erzieher machen ihre Arbeit transparent, nehmen Vorschläge, Anregungen und Kritik der Eltern an, um sie zur Mitwirkung zu ermuntern und gemeinsam Veränderungen zu erreichen.

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Grundsatz 14 „Das Kinderhaus entwickelt enge Beziehungen zum sozial-räumlichen Umfeld.“ Das Kinderhaus kooperiert mit anderen pädagogischen und sozialen Einrichtungen, um ein nachbarschaftliches Verhältnis aufzubauen. Die ErzieherInnen sehen es als ihre Aufgabe an, die Einrichtung nach außen zu öffnen und mit den Kindern deren Umfeld zu gestalten. Sie ermöglichen den Kindern ihre Interessen außerhalb der Einrichtung zu erfüllen. Grundsatz 15 „Die pädagogische Arbeit beruht auf Situationsanalysen und folgt einer prozesshaften Planung. Sie wird fortlaufend dokumentiert.“ Die Situationen der Kinder und ihrer Familien werden beobachtet und Bedürfnisse sowie Themen erkannt. Die pädagogische Praxis wird auf diese Erkenntnisse hin ausgerichtet. Der Planungs- und Arbeitsprozess lässt jedoch Raum für die individuelle Arbeit mit den Kindern. Die pädagogische Arbeit wird fortlaufend dokumentiert. Planung im Situationsansatz erfolgt in den vier Schritten Erkunden, Entscheiden, Handeln und Nachdenken. Grundsatz 16 „Das Kinderhaus ist eine lernende Organisation.“ Solidarische und kollegiale Zusammenarbeit im Team, regelmäßige Selbstreflexion und Evaluation der eigenen pädagogischen Arbeit sowie die darauf basierende permanente Weiterentwicklung unserer Einrichtung, ausgerichtet auf sich verändernde Bedarfslagen der Kinder und ihrer Familien und unter Beteiligung der Adressaten, prägen die Arbeit unseres Kinderhauses. Die Arbeitsorganisation passt sich den sozialen und pädagogischen Erfordernissen an, nicht umgekehrt! „Veränderungen werden als Chance gesehen“ Diese Grundsätze werden in folgenden wiederkehrenden Planungshilfen umgesetzt:

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Situationsanalyse Zu Beginn jeder Planung steht die Beobachtung und Dokumentation der aktuellen Situation der Gruppe. Diese läuft nach festen Gesichtspunkten ab: 1. Vergegenwärtigung der Lebensbereiche der Kinder und ihres Umfeldes Dazu zählen die Bereiche Familie, weitere mitmenschliche Umwelt, gesellschaftliche Umwelt, Natur, Technik, Kultur und Handwerk, Religion und weltanschauliche Werte. Wichtig ist dabei, die Verzahnung der Lebensbereiche zu erkennen und ernst zu nehmen. 2. Sammlung von Situationen Dabei geht es um Situationen, die für Kinder bedeutsam sind, d.h. die einen selbstverständlichen Lebensbezug haben und nicht künstlich in den Kindergarten transformiert sind. 3. Analyse der Situationen und ihrer Zusammenhänge Hier geht es darum zu fragen, welche direkten Einflüsse Kinder dazu bringen, sich so und nicht anders zu verhalten, wo und wie häufig eine bedeutsame Situation auftaucht, welche Gefühle beteiligt sind. Es geht aber auch darum, welche Gefühle diese Situationen bei den Erzieherinnen auslöst.

Kinderkonferenz Als zweite Planungshilfe werden regelmäßig Kinderkonferenzen in den Gruppen durchgeführt. Kinderkonferenz heißt: Kindern das Wort geben, sie zu beteiligen, sich auf einen andauernden Veränderungsprozess einlassen und begeben, konkrete Situationen verstehen, besprechen und gestalten, zusammen planen und zu phantasieren, zu erzählen und zu philosophieren, Unmut und Freude auszudrücken, gemeinsames aushandeln von Ideen und Vorhaben, Grenzen von sich und anderen erfahren, Verantwortung und Engagement aneinander entwickeln.

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Grundlagen von Kinderkonferenzen:         

Kinder und Erwachsene sind gleichberechtigt, die Gesprächsführung wechselt, Inhalte oder Tagesordnungspunkte können von allen eingebracht werden, Ergebnisse werden kindgemäß dokumentiert. Konferenzen haben einen eigenen "Raum", sie können spontan oder regelmäßig durchgeführt werden, sollten nicht länger als 20 Minuten sein, sollten Gesprächsregeln entwickeln wie etwa den "Sprechstein" o.ä. Konferenzen werden eröffnet und geschlossen, es wird gemeinsam verabredet, was jeweils verhandelt wird ...

Auswahl von Situationen Nach den Analyse und einer Kinderkonferenz geht es darum, die Situationen auszuwählen, die für die Planung eines Projektes in Frage kommen. Die Planung findet in wöchentlichen Gruppenteamsitzungen statt, hauptverantwortlich ist die Gruppenleiterin. Die Mitarbeiterinnen reflektieren die Situationsanalyse, die Ergebnisse der Kinderkonferenz und lassen außerdem eventuelle Erkenntnisse aus den Beobachtungsbögen der Kinder in ihre weitere Planung miteinfließen.

Projektarbeit In diesem Schritt sind viele pädagogische Einfälle gefragt. Durch welche Aktivitäten, durch welche Lernerfahrungen lassen sich die gewünschten Kompetenzen erwerben? Wie kann man jenes forschende, entdeckende Lernen ermöglichen und Kinder anregen, Probleme, wenn's geht, selber zu lösen, Barrieren selber zu überwinden und möglichst mit Vergnügen die Welt zu erschließen? Ein meist größeres Vorhaben wird von den Erzieherinnen und Kindern gemeinsam geplant. Es ist längerfristig angelegt und erstreckt sich oft über mehrere Tage oder sogar Wochen. Es wird in der Gruppe bearbeitet, an seiner Auswahl und seinem Verlauf sind die Kinder unmittelbar beteiligt. Lernen, selbständig zu handeln, für sich eine Aufgabe zu entwerfen und sie innerhalb größerer Zeitabschnitte zu bearbeiten, Bezüge zur alltäglichen Lebenswelt herzustellen – das sind die pädagogischen Leitziele der Projektarbeit Ihre Durchführung erfolgt in unterschiedlichen Formen: Gespräche, Bauen und Erproben, Exkursionen, nachbereitende Spiele, Kleingruppenaktivitäten, die verschiedene Aspekte verfolgen können, Medien und Erklärungen etc. Indem die Thematik über unterschiedliche Aktivitäten angegangen und dadurch von verschiedenen Seiten erfahren wird, wird es in "spiralförmigem" Lernen erfasst: "Der fortwährende Wechsel von Gruppendiskussionen, Besichtigungen, Experimenten,

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Rollenspielen, Mal- und Bastelaktivitäten führt zu einem immer tieferen Eindringen in die jeweilige Thematik" Während der Durchführung werden immer wieder Besprechungen vorgesehen, in denen das laufende Projekt mit der vorgesehenen Planung verglichen und neue Vorschläge berücksichtigt werden können. Dabei ist auch zur Sprache zu bringen, ob die Vorstellungen und Wünsche der Kinder erfüllt wurden und ob sie weiterhin bei der Sache bleiben. Die Fachkräfte reflektieren den Projektverlauf im Gruppenteam. Sie verfolgen die Arbeit, überprüfen, ob die ursprünglichen Ziele erreicht werden, geben weiterführende Anregungen und regen Tätigkeiten und Untersuchungen an. Projekte folgen nicht vorgegebenen Zeitplänen, sondern werden so lange durchgeführt, bis das Ziel erreicht ist oder die Kinder das Interesse verlieren. Aus Erfahrungen während eines Projektes können sich neue Projektideen entwickeln oder das Projekt in eine andere Richtung verändern. Erschöpft sich das Thema, wird zum Abschluss eine Präsentation erstellt, die die Ergebnisse noch einmal für die Kinder zusammenstellt, auch für Eltern, Träger etc. sichtbar macht und im Portfolioordner dokumentiert wird.

Am Ende sollte ein Auswertungsgespräch im Team, aber möglichst auch mit den Kindern, stehen, bei dem nachgefragt wird, wie weit die Ziele erreicht wurden, wo das Projekt gelang oder was missglückte, wie die Kinder dabei kooperierten und wie es bei Außenstehenden ankam Wie bereits erwähnt, findet die Durchführung der Projekte in verschiedenen Formen statt. Diese werden in den „normalen“ Tagesablauf, der sich aus Freispielzeit und geführter Handlungseinheit, Bring- und Abholzeit und gemeinsamer Brotzeit zusammensetzt, integriert.

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 Freispielzeit Was ist Freispiel? Unter dem Freispiel verstehen wir die Aktivität der Kinder, bei denen sie sich allein oder mit anderen intensiv selbst beschäftigen und sich dabei durch Eigentätigkeit umfassend spielerisch bilden. Das Freispiel ist eine Form des intensiven Spiels, dass an verschiedene Voraussetzungen geknüpft ist, die von den Erzieherinnen und Kindern geschaffen werden.

Warum brauchen Kinder das Freispiel? Vor allem die Anforderungen der Arbeitswelt, aber auch die zukünftige Situation der Gesellschaft macht es erforderlich, dass die Kinder Eigenschaften und Fähigkeiten entwickeln, die sie im Freispiel lernen können.

Welche Ziele beinhaltet das Freispiel? Die Kinder können für eine längere Zeit einen Spielprozess aufrechterhalten. Sie benötigen auch nur im Ausnahmefall Unterstützung von pädagogischen Fachkräften. Sie beschäftigen sich selbständig und setzen verschiedene Materialien kreativ und phantasievoll ein und lernen auch Kompromisse zu schließen bzw. ihre Meinung selbst zu vertreten.

Welche Voraussetzungen müssen für ein gutes Freispiel gegeben sein? Der Übergang des Spiels mit der Erzieherin auf das vom Kind bestimmte Freispiel ist fließend. Um diesen Austausch zu unterstützen kann die Erzieherin den Kindern für das Freispiel Materialien aller Art aus den Angeboten zur Verfügung stellen. Den Kindern muss vor allem eine angstfreie Atmosphäre geschaffen werden. Dies ist durch systematisches Beobachten der Erzieherin zu erreichen. Das Angebot an Spielmaterialien muss ausreichend und dem Alter und Entwicklungsstand der Kinder entsprechend sein. Die Gruppenräume sind mit Hilfe der Kinder in Kleingruppen (Bau-, Puppen- und Kuschelecke) eingeteilt. Das Wichtigste für ein gelungenes Freispiel ist das Aufzeigen klarer Regeln und Grenzen. Außerdem sollten sich die Eltern an die vorgesehenen Bringund Abholzeiten halten um unnötige Unruhe zu vermeiden. 41

Welche Bedeutung hat das Freispiel für das Kind? Das Kind kann soziale Kontakte schaffen und übt sich in zwischenmenschlichen Verhaltensweisen und Beziehungen (Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft...).  Das Bewältigen von Schwierigkeiten und Konflikten ist auch von großer Bedeutung im Freispiel. Die schöpferischen Fähigkeiten werden im hohen Maße angesprochen, d.h. das Kind kann kreativ mit seiner Umwelt umgehen (basteln, malen, verkleiden usw.) und dabei durch eigenständiges experimentieren und entdecken eigenständig Erfahrungen mit verschiedensten Materialien sammeln. Das Kind wird durch die Entwicklung von Entscheidungsfähigkeit und Selbständigkeit, bzw. durch die Stärkung des Selbstvertrauens, zur Mündigkeit geführt.

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Pädagogische Handlungseinheit Das Kind erlebt sich sowohl als eigenständige Persönlichkeit als auch als einen Teil einer sozialen Gesellschaft. Darum werden auch zwei verschiedene Arten von pädagogischen Handlungseinheiten angeboten. Bei kollektiven Handlungseinheiten nehmen alle Gruppenmitglieder teil. Sie werden meist am Morgen oder zum Abschluss des Kindergartentages angeboten. Es kann sich hierbei z. B. um einem Stuhlkreis handeln, bei dem Geschichten erzählt, Lieder gesungen oder auch Kreisspiele durchgeführt werden. Das Kind erlebt sich hier als wichtiger Teil der Gruppe, es entwickelt ein Gemeinschaftsgefühl. Auch andere wichtige soziale Verhaltensweisen, wie z. B. Toleranz, Rücksichtnahme oder Durchsetzungsvermögen werden hier spielerisch gefördert.

Bei den intensiven Handlungseinheiten nimmt eine Teilgruppe oder auch nur ein Kind teil. Sie finden meist während der Freispielzeit statt. Bei diesen Beschäftigungen, wie etwa einem Rhythmikangebot, erfahren die Jungen und Mädchen sowohl eine ganzheitliche als auch eine intensive, speziell auf ein bestimmtes Kind zugeschnittene Förderung. Beide Angebotsformen sind für die Entwicklung des Kindes von großer Bedeutung. Denn nur wenn es sich als ein Individuum und gleichzeitig als ein Sozialwesen akzeptiert, kann es zu einer ausgeglichenen und starken Persönlichkeit heranzuwachsen.

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 Die Eingewöhnung Die Eingewöhnung der Kinder in die neue Umgebung des Kinderhauses erfordert einen sehr sensiblen Umgang. Da jedes Kind sehr individuell auf neue Situationen reagiert, gestaltet sich die Eingewöhnung ebenfalls sehr unterschiedlich. Bei unseren Kindern in der Kinderkrippe läuft die Eingewöhnung nach dem Berliner Eingewöhnungsmodell. Eine enge Kooperation zwischen Kind, Eltern und Bezugserzieher ist hierfür unbedingt erforderlich. Je nach Alter des Kindes kann diese Form der Eingewöhnung in abgekürzt und angepasst werden. Das Berliner Eingewöhnungsmodell Die Eingewöhnung des Kindes in die Kinderkrippe ist von großer Bedeutung, es ist der Grundstein dafür, dass sich ihr Kind wohlfühlt. Ein gutes Gelingen der Eingewöhnung fordert eine enge Zusammenarbeit von Eltern, Kind und Erzieherinnen. Durch die Kooperation werden Belastungen/Ängste des Kindes verringert und zugleich eine positive Einstellung der Eltern zur Einrichtung gefördert. Zugleich ist das Vertrauen der Eltern an das Erzieherpersonal von großer Bedeutung, damit auch die Kinder dieses Vertrauen aufbauen können. Das Eingewöhnungsmodell stellt einen Orientierungsrahmen dar, der individuell für jedes Kind unterschiedlich eingesetzt wird. - Dreitägige Grundphase In dieser Zeit besuchen die Eltern gemeinsam mit ihrem Kind für ein bis drei Stunden die Einrichtung. Es findet kein Trennungsversuch statt und die Erzieher nehmen spielerisch und abwartend Kontakt zum Kind auf. Für Eltern und Erzieher ist es wichtig, das Kind nicht zu drängen. Auch die Aufmerksamkeit der Eltern sollte auf ihr Kind gerichtet sein. Sie sind in dieser Phase der „Sichere Hafen“ und erste Anlaufstelle für ihr Kind. Pflegerische Tätigkeiten werden von den Eltern ausgeführt hierbei nimmt die Erzieherin eine beobachtende Rolle ein. - Stabilisierungsphase (Trennungsversuch ab 4.Tag) Die Eltern verabschieden sich bewusst von ihrem Kind (Abschiedsritual kann entwickelt werden) bleiben aber in der Einrichtung. Es wird anhand der Trennungssituation entschieden wie lange die Trennung dauert. Die Erzieherin übernimmt nun die Tätigkeiten wie wickeln, füttern und ist weiterhin ein aktiver Spielpartner für das Kind. Die Eltern helfen in dieser Phase nur noch, wenn das Kind die Erzieherin nicht akzeptiert. - Schlussphase Das Kind kann sich von den Eltern trennen und lässt sich von der Erzieherin trösten. Die Eltern halten sich nicht mehr in der Einrichtung auf, sind aber jederzeit erreichbar. Die Eingewöhnung ist abgeschlossen wenn das Kind die Erzieherin als sichere Basis akzeptiert hat. Die Eingewöhnung ist zeitintensiv und sollte Frei von Hektik und Stress gestaltet sein. Um dies zu vermeiden ist es sowohl für die Eltern sowie für die Erzieher wichtig, genügend Zeit für die Eingewöhnung aufzubringen. Daher findet die Eingewöhnung gestaffelt statt. 44

Ältere Kinder, die eine Trennungssituation von den Eltern schon erlernt haben und damit gut umgehen können, freuen sich oft über die neue Umgebung und wollen gleich auf Entdeckungstour gehen. Hier ist verläuft die Eingewöhnung natürlich wesentlich kürzer und die Eltern können hier im Gespräch mit dem Kind und dem jeweiligen Gruppenpersonal bereits ab dem 1. Tag eine feste Abholzeit besprechen und die Einrichtung stundenweise verlassen. Während der gesamten Eingewöhnung kümmert sich immer dieselbe Erzieherin um ein Kind (Bezugserzieher).

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Der Tagesablauf … …in der Krippe, in den Kindergartengruppen Vorbereitete Umgebung In den jeweiligen Gruppen wird der Tagesablauf nach den Bedürfnissen und aktuellem Befinden der Kinder festgelegt. Doch es gibt auch strukturierte Zeiten welche den Kindern Sicherheit und Orientierung vermitteln.

Bringzeit Die Erzieherin widmet beim Ankommen des Kindes die Aufmerksamkeit dem jeweiligen Kind und begrüßt es. Zusammen mit der Erzieherin suchen sich die Kinder etwas zum Spielen Dies stellt ein ruhiges und entspanntes Ankommen ohne großen Trubel in der Gruppe dar.

Freispielzeit Das Freispiel wird von den Erziehern vorbereitet und unterstützt. Es wird nach den Interessen der Kinder ausgelegt. Außerdem finden hier freie Angebote im Rahmen eines Projekts statt.

Gemeinsame Brotzeit Es ist uns wichtig dass die Kinder die Brotzeit gemeinsam einnehmen. So wird die Essenssituation zu etwas gemeinsamen und die Gruppenzugehörigkeit wird unterstützt. Die größeren Kinder helfen beim Vorbereiten des Essens und übernehmen das Tischdecken. Zu dem können jüngere Kinder von den etwas älteren Kindern lernen. Die Kontaktaufnahme der Kinder untereinander werden hierbei möglich. Dies ist bereits in der Kinderkrippe bei den Kleinsten möglich. Natürlich steht den Kindern während des ganzen Tages ein Angebot aus verschiedenen Teesorten und Wasser zur Verfügung. Die Kinder lernen, selbständig dafür zu sorgen, dass immer ausreichend Wasser zur Verfügung steht. Bei Bedarf dürfen sie selbst Wasser vom Wasserspender holen. Ein Obstkorb vor jeder Gruppe soll zu einer gesunden Ernährung anregen. Die Kinder dürfen von zu Hause frisches Obst in den Obstkorb legen. Vor der Brotzeit wird aus diesem Korb Obst geholt und gemeinsam mit den Kindern geschnitten. Bei der Brotzeit dürfen die Kinder dann selbst zugreifen und das Obst essen.

Wickelzeit (in der Kindergartengruppen)

Kinderkrippe

und

in

den

Nach der Brotzeit werden die Kinder gewickelt. Der Wickelraum ist am Gruppenraum angegliedert, stellt aber trotzdem eine abgeschirmte Rückzugsmöglichkeit für Erzieher und Kind dar. Das Wickeln fördert eine emotionale Bindung zwischen Kind und Erzieher. Auch die Sauberkeitserziehung wird hierbei entsprechend aufgegriffen. In den Kindergartengruppen steht ein Wickeltisch neben der Kindertoilette zur Verfügung. Nach Absprache mit den Eltern werden die Kinder während der Wickelzeit dazu angeregt, die Kindertoiletten zu erkunden und zu benutzen.

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Freispiel/Garten Jetzt kann nochmals eine freie Spielzeit stattfinden oder die Projektarbeit wird durch konkrete Handlungseinheiten weitergeführt. Auch der Gartenbesuch und die Erfahrungen mit Natur und Umwelt können ab diesen Zeitpunkt in Anspruch genommen werden. Hierbei stehen den Kindern Bobbycars, Sandspielmöglichkeiten, Schaukeln, Rutschen uvm zur Verfügung. Durch die naturnahe Gestaltung unseres Gartens finden die Kinder auch vielfältige Spielmöglichkeiten in der Wiese, unter den Hecken, im Weidentunnel usw. Den Schulgruppen steht der gesamte Pausenhof mit Sandkasten, Sportfeld mit Basketballkörben und Toren, Verkehrsgarten zur Verfügung, außerdem befindet sich in unmittelbarer Nähe der Felsenpark mit unendlichen Spielmöglichkeiten für die Kinder.

Abholzeit Tägliches Aufräumen der Spielsachen und des Gruppenraums signalisiert den Kindern das Ende des Tages und es wird die Vorfreude auf die Eltern geweckt. Auch hierbei ist es uns wichtig, dass wir uns von dem Kind verabschieden um dem Kind zu signalisieren: „Wir freuen uns auf den nächsten Tag“.

Mittagessen Für die Kinder besteht die Möglichkeit im Kinderhaus das Mittagessen einzunehmen. Gemeinsam wird um 11.45 Uhr gegessen. In der Kinderkrippe kann für die Kinder Essen von zu Hause mitgebracht werden. Dieses wird dann vom Gruppenpersonal erwärmt. Außerdem besteht für alle Kinder die Möglichkeit Essen von der Mensa der Schule zu beziehen. Dieses wird in Wärmebehältern in das Kinderhaus gebracht. Die Kinder der Raupengruppe essen in ihrem Gruppenraum, alle anderen Kinder gehen gemeinsam in den Essensraum. Nachdem die Temperatur kontrolliert wurde wird es an die Kinder verteilt. Hierbei berücksichtigen wir den Entwicklungsstand der Kinder und geben den Kindern Hilfestellung. Eine intensive Betreuung der Kinder während der Essenszeit ermöglicht auch hier, verschiedene Zielsetzung in Bezug auf Tischregeln, Atmosphäre, gesunder Ernährung uvm zu verfolgen.

Schlafenszeit / Ruhezeit Der gesamte Tagesablauf, wird an den Kindern orientiert ausgelegt. Das bedeutet vor allem in der Kinderkrippe, es wird auf die Schlafenszeiten der Kinder geachtet und im angegliederten Ruheraum können sie individuell zur Ruhe finden. In der Kinderkrippe hat jedes Kind seinen eigenen Rückzugsbereich. Für die älteren Kinder befindet sich in jedem Gruppenraum eine „Kuschelecke“, in die sich die Kinder zurückziehen können. Nach dem Mittagessen dürfen alle Kinder, die auch nachmittags in der Einrichtung sind, im Ruheraum eine Zeit der Erholung und Entspannung verbringen. Hier steht ebenfalls für jedes Kind ein eigener Schlafbereich zur Verfügung.

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 Beobachtung und Dokumentation Beobachtung durch Portfolioarbeit Ein Großteil der Beobachtung und Dokumentation der Entwicklung des Kindes läuft während der Portfolioarbeit. Das Kind lernt, dass es seine Entwicklungsschritte selbst festhalten darf, durch gemalte Bilder, vorgefertigte Blätter, Fotos oder Fotogeschichten. Gemeinsam mit der Erzieherin kann das Kind für sich indivduell Lernziele festlegen und diese beim Erreichen dokumentieren, z.B. durch ein „Geschafft, gelernt“-Blatt. Verschiedene Meilensteine wie Geburtstage, mein Selbstportrait zeigen in der wiederkommenden Kontinuität die Entwicklung des Kindes. Die Dokumentation der Entwicklung im Portfolioordner kann bei Elterngesprächen sehr hilfreich sein. Das Kind hat außerdem die Möglichkeit, seine eigenen Entwicklung wahrzunehmen und stolz darauf zu sein, durch ein gezieltes Portfoliotreffen mit den Eltern in einer Rückzugsecke im Eingangsbereich des Kinderhauses kann das Kind seine Erfolge präsentieren.

Unser einrichtungsspezifischer Beobachtungsbogen Einmal pro Kinderhausjahr wird außerdem für jedes Kind ein Entwicklungsbogen aus dem Qualtitätshandbuch der Einrichtung ausgefüllt (Qualititätshandbuch DOK 9) Dieser Beobachtungsbogen stellt gleichzeitig auch die Grundlage für ein festes Elterngespräch einmal jährlich dar.

Beobachtungsbögen Seldak, Perik und Sismik Die Beobachtungsbögen Seldak und Perik vom Staatsinstitut für Frühpädagogik dienen ebenfalls als Grundlage für eine ganzheitliche Beobachtung des Kindes. Die Auswertung der Kurzversion des Seldak- und Sismikbogens zeigt eine eventuell sinnvolle Unterstützung des Kindes (deutschsprachiger und nicht deutschsprachiger Herkunft)durch das Programm „Vorkurs Deutsch“ an. An einem „Vorkurs Deutsch lernen vor Schulbeginn“ nehmen jene Kinder mit und ohne Migrationshintergrund teil, die einer gezielten Begleitung und Unterstützung bei ihren sprachlichen Bildungs- und Entwicklungsprozessen bedürfen. Die Kursteilnahme verbessert Startchancen der Kinder in der Schule. Dem Vorkurs geht eine Erhebung des Sprachstandes des Kindes in der ersten Hälfte des vorletzten Kinderhausjahres voraus. Er beträgt 240 Stunden, die Kinderhaus und Grundschule je zur Hälfte erbringen. Der Kinderhausanteil beginnt in der zweiten Hälfte des vorletzten Kinderhausjahres mit 40 Stunden und setzt sich im letzten Jahr mit 80 Stunden fort. Die Schule erbringt im letzten Kinderhausjahr 120 Stunden Vorkurs.

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 Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachstellen Aufgabe des Kinderhauses ist es, die Kinder langfristig und angemessen auf die Schule vorzubereiten. Diese Aufgabe beginnt am Tag der Aufnahme des Kindes. Hierfür ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit von Eltern, Kinderhaus, der Schule und verschiedenen Fachstellen notwendig. Wir arbeiten eng mit den Mitarbeitern der interdisziplinären Frühförderstelle Cham oder des heilpädagogischen Fachdienstes zusammen. Ebenso unterstützen wir den Austausch mit Einwilligung der Eltern mit behandelnden Logopäden, Ergotherapeuten, Fachkräften der Erziehungsberatungsstellen und Mitarbeitern des Amts für Jugend und Familie. Durch den Kooperationsvertrag Kinderhaus und Schule der jedes Jahr aktuell im September festgelegt wird, gewährleisten wir einen positiver Austausch zum Wohl des Kindes. Die Kinder sollen durch gemeinschaftliches Erleben in den Schulalltag hineinwachsen.

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4. Unsere Qualitätspolitik  Unser Qualitätshandbuch QHB Seit September 2013 haben wir unsere gesamte pädagogische Arbeit nach dem gemeinsam im Team erarbeiteten Qualitätshandbuch ausgelegt. Ziel der im Qualitätshandbuch festgelegten Qualitätspolitik ist es, das Angebot des Kinderhauses Santa Maria optimal sowohl an den hohen fachlich-pädagogischen Erfordernissen als auch an den Anforderungen von Kindern, Eltern, Träger und Mitarbeiterinnen auszurichten und geltende gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Um dies zu gewährleisten verpflichtet sich das Kinderhaus Santa Maria zur ständigen Überprüfung und Weiterentwicklung der Qualität des Gesamtangebotes und dessen kontinuierlicher Anpassung an den vorhandenen Bedarf. Der Träger legt mit der Erstellung des Handbuchs die Qualitätspolitik und die Ziele der Einrichtung fest und stellt die dafür erforderlichen Mittel und geschultes Personal zur Verfügung. Für die optimale Qualität der Einrichtung sind Qualifikation und Engagement jeder einzelnen Mitarbeiterin und eine konstruktive Zusammenarbeit im Team ausschlaggebend. Deshalb sind alle Mitarbeiterinnen aktiv am ständigen Verbesserungsprozess beteiligt und tragen die Verantwortung für die Umsetzung der jeweiligen Ziele in ihrem Aufgabenbereich. Der Leiterin obliegt die Letztverantwortung für die Umsetzung, Aufrechterhaltung, Überprüfung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems und für das Erreichen der Qualitätsziele der Einrichtung. Das Qualitätshandbuch ist unterteilt in folgende Bereiche:

Strukturelle Standards Verbindlich wurden hier folgende Standards festgeschrieben: - ein Organigramm der Einrichtung - die Stelle der Leitung, der Fachkraft, der Zweitkraft - der Ablauf der Gesamtteamsitzung, der Gruppenteamsitzung und der kleinen Teamsitzung. - die Mitarbeiterinnenauswahl, das Mitarbeiterinnengespräch, die Mitarbeiterinnenfortbildung - die Praktikantenanleitung - die Öffentlichkeitsarbeit, - Leitfäden zur Sicherheit und zur Hygiene

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Pädagogische Standards Bei den pädagogischen Standards wurden folgende Bereiche erfasst: - Raumgestaltung - Freispiel - Portfolio - Lerngeschichten - Exkursionen - Ruhezeit - Eingewöhnung Kindergarten - Eingewöhnung Kinderkrippe - Mittagessen

Elternarbeit Die Elternarbeit teilt sich in folgende Standards: - Elterngespräch - Elternveranstaltung - Umgang mit Elternbeschwerden

Evaluationsverfahren Ein wichtiger Bestandteil des QHB sind die Richtlinien zur internen und externen Evaluation. Hierzu gehören folgende Standards: - Kinderbeobachtung - Elternfragebogen Öffnungszeiten - Elternfragebogen Allgemein - Elternfragebogen Entlassung - Mitarbeiterinnenfragebogen - Auswertung der schulvorbereitenden Maßnahmen - Auswertung des förderlichen Erzieherinnenverhaltens - Beschwerdemanagement - Managementbewertung - Evaluationsplan

Dokumentationssystem Im dritten Teil des QHB finden alle Mitarbeiterinnen die mitgeltenden Unterlagen, z.B. Protokollvorlagen, Beobachtungsbögen, Ablaufpläne usw. In jedem Gruppenraum findet sich ein Qualitätshandbuch. Die Inhalte des QHB werden jährlich zum Ende eines Kinderhausjahres reflektiert und bei Bedarf verändert.

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5. Impressum Überarbeitete Ausgabe Stand: September 2016

6. Anhang Nr. 2 Ausarbeitung unserer Zielsetzungen nach dem BEP

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