Jugendschutz als Erziehungsaufgabe Informationen aus dem Elternabend

„Jugendschutz als Erziehungsaufgabe“ Informationen aus dem Elternabend Landratsamt Donau-Ries Kommunale Jugendpflegerin Martina Drogosch Pflegstr. 2,...
Author: Daniel Koch
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„Jugendschutz als Erziehungsaufgabe“ Informationen aus dem Elternabend

Landratsamt Donau-Ries Kommunale Jugendpflegerin Martina Drogosch Pflegstr. 2, 86609 Donauwörth [email protected]

Das Jugendschutzgesetz… …setzt sich für die Stärkung, den Schutz und die Rechte von Kindern & Jugendlichen ein; …will junge Menschen auf dem Weg zur Eigenständigkeit fördern – dabei sollen Eltern & andere Erziehende unterstützt werden; … will Kinder & Jugendliche vor negativen Einflüssen auf die körperliche und psychosoziale Gesundheit & Entwicklung schützen; …will die Stärkung der Erziehungsverantwortung und die Vorbildrolle der Erwachsenen in den Vordergrund rücken; …will Gewerbetreibende & Veranstalter auf ihre Verantwortung zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen hinweisen;

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Begrifflichkeiten

• Kind: wer noch nicht 14 Jahre alt ist • Jugendlicher: wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist • Personensorgeberechtigte Person: sind i.d.R. die Eltern (Ausnahme: bestellter Vormund) • Erziehungsbeauftragte Person: ist eine Volljährige dritte Person, die durch die Zustimmung der personensorgeberechtigte Person für einen bestimmten Zeitraum Erziehungsaufgaben wahrnimmt

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Jugendschutz in der Öffentlichkeit Das Jugendschutzgesetz gilt in der Öffentlichkeit: Gaststätte, Kino, Disco, Geschäfte, Spielhallen, auf Straßen & öffentlichen Plätzen usw... Öffentlichkeit liegt vor, wenn: Orte für die Allgemeinheit zugänglich sind Besucher / Teilnehmer in keiner Beziehung zum Veranstalter stehen für Räume & Orte, Eintrittsgeld zu zahlen ist und/oder Getränke etc. verkauft werden Unklar ist, wer alles dabei / anwesend sein wird

≠ private Veranstaltungen Schulklassen „Vereine“

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…die wichtigsten Eckpunkte, die man wissen sollte! Aufenthaltsregelungen & Zeitgrenzen (§ 5)Tanzveranstaltungen, wie z.B. Diskotheken, Plattenparty, Rockparty, Q12 Party, Faschingsfeten…

für Kinder & Jugendliche unter 16 Jahren

verboten

für Jugendliche ab 16 Jahren

bis 24.00 Uhr

ab 18 Jahren

erlaubt

Ausnahmen : Begleitung durch personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person; Veranstaltungen der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege Veranstalter ist ein anerkannter Träger der Jugendhilfe: − Kinder bis 22.00 Uhr − Jugendliche unter 18 Jahren bis 24.00 Uhr Landratsamt Donau-Ries – Kommunale Jugendarbeit – Martina Drogosch

…die wichtigsten Eckpunkte, die man wissen sollte! Kneipen & Restaurants (§ 4) Gaststätten: öffentliche Verkaufsstellen, in denen gewerbemäßig Getränke oder Nahrungsmittel zum Verzehr an Ort & Stelle angeboten werden, z.B. Restaurants, Cafés, Imbissstuben, Vereins- und Sportgaststätten, Bierzelte…

Kinder & Jugendliche unter 16 Jahren: • nur in Begleitung durch personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person; • oder um zwischen 05.00 – 23.00 Uhr abends eine Mahlzeit oder ein Getränk einzunehmen (z.B. auf Reisen, um Wartzeiten zu überbrücken); Jugendliche ab 16 Jahren: • bis 24.00 Uhr

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…die wichtigsten Eckpunkte, die man wissen sollte! Alkoholkonsum (§ 9) Alkoholische Getränke, Bier, Wein, Sekt für Kinder & Jugendliche unter 16 Jahren

verboten

für Jugendliche ab 16 Jahren

erlaubt

ab 18 Jahren

erlaubt

Branntwein und branntweinhaltige Getränke z.B. Schnaps, Alkopops für Kinder & Jugendliche unter 18 Jahren

verboten

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…die wichtigsten Eckpunkte, die man wissen sollte! Tabakwaren (§ 10) Rauchen für Kinder & Jugendliche unter 18 Jahren ist der Erwerb & Konsum von Tabakwaren, nikotinhaltigen Erzeugnissen, EZigaretten/ E-Shishas verboten

Besonderheit: In Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit ist der Konsum von Tabakwaren im Innenund im Außenbereich verboten!

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…die wichtigsten Eckpunkte, die man wissen sollte! Kino & Filmveranstaltungen (§ 11) Filmveranstaltungen für Kinder & Jugendliche sind die Altersfreigaben verbindlich; Begleitung durch eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person ist notwendig: − bei Kindern unter sechs Jahren;

− bei Kindern ab sechs Jahren, wenn die Vorstellung nach 20.00 Uhr beendet ist; − bei Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 22 Uhr beendet ist; − bei Jugendlichen ab 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 24.00 Uhr beendet ist;

Ausnahme: In Begleitung einer personensorgeberechtigen Person (Eltern!) dürfen Kinder ab sechs auch Filme sehen, die erst ab zwölf freigegeben sind! Landratsamt Donau-Ries – Kommunale Jugendarbeit – Martina Drogosch

Jugendschutz & Aufsichtspflicht Aufsichtsbedürftig = Minderjährige unter 18 Jahren Aufsichtspflichtig = Eltern bzw. Personensorgeberechtige (Gesetz) Aufgaben: Dafür sorgen, dass die Aufsichtsbedürftigen selbst nicht zu Schaden kommen und auch keinen anderen Personen Schaden zufügen Ständig wissen, wo sich die Aufsichtsbedürftigen befinden und was sie gerade tun Vorhersehbare Gefahren vorausschauend erkennen und zumutbare Anstrengungen unternehmen, um die Minderjährigen vor Schäden zu bewahren Landratsamt Donau-Ries – Kommunale Jugendarbeit – Martina Drogosch

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Jugendschutz & Aufsichtspflicht Wovon hängt das Maß der Aufsichtsführung ab?? Anzahl der Kinder

Alter Örtliche Verhältnisse

Gefahrenquellen Persönliche Verhältnisse Landratsamt Donau-Ries – Kommunale Jugendarbeit – Martina Drogosch

Jugendschutz & Aufsichtspflicht Inhalte der Aufsichtspflicht

Pflicht zur Information Pflicht zur Vermeidung von Gefahrenquellen Pflicht zur Warnung vor Gefahren Pflicht die Aufsicht auszuführen

Kinder sollen planvoll und mit wachsendem Alter zunehmend an den Umgang mit den Gefahren des Alltags herangeführt werden. Den Eltern obliegt es, den Kindern zum Umgang mit Gefahrensituationen brauchbare Handlungs- bzw. Reaktionsmuster aufzuzeigen und eigene Erfahrungen zu verschaffen

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Erziehungsbeauftragte Personen Eltern/ Sorgeberechtigte

Erziehungsbeauftragte Person

Erziehungsbeauftragung = zeitlich begrenzte Übertragung der Aufsichtspflicht (Schriftlich, mündlich, stillschweigend)

Eine Erziehungsbeauftragte Person muss… •volljährig sein •fähig sein den Erziehungsauftrag wahrzunehmen •fähig sein den Aufsichtspflichten nachzukommen •räumlich anwesend sein

Mögliche Erziehungsbeauftragte Personen: z. B. Verwandte, Freunde der Eltern, Jugendleiter Achtung: Nicht jede Person ist geeignet! z. B. Freunde, der/die Partner/in des Minderjährigen, Betrunkene

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Erziehungsbeauftragte Personen Tipps für Eltern die erziehungsbeauftragte Person ist Ihnen persönlich bekannt & hat Ihr Vertrauen nur schriftliche Erziehungsbeauftragungen erteilen keine Blankounterschriften oder pauschale Erziehungsbeauftragungen klare zeitliche Regelungen & konkrete Vereinbarungen mit der Begleitperson treffen (z.B. Rückkehrzeit, Rückweg) Der Erziehungsbeauftragte ist reif genug & in der Lage, dem Kind in jeder Situation verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung anzubieten Achtung: Die Verantwortung bleibt bei den Eltern! (Aufsichtspflicht & Haftung)

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Nicht zu vergessen ist… Jugendliche sind Grenzgänger Erwachsene haben eine Vorbildfunktion Sich auf das Gesetz beziehen reicht nicht aus Die Jugendschutzbestimmungen sollten ein Medium der Diskussion & Auseinandersetzung mit Kindern und Jugendlichen sein

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Eltern haben das letzte Wort…

Nicht alles, was das Gesetz erlaubt, muss gewährt werden! Sie kennen die Bedürfnisse und Fähigkeiten ihres Kindes am besten! Sie entscheiden letztlich, was sie ihren Kindern erlauben wollen • Freiräume - Grenzen!

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Tipps für den Erziehungsalltag Seien Sie ein gutes Vorbild! Alkohol & Zigaretten sind ihren Kindern unter 16 Jahren nicht zugänglich, ziehen Sie klare Grenzen Erlauben Sie nur Spiele und Filme mit entsprechender Altersfreigabe Zeigen Sie Interesse am Leben ihres Kindes & nehmen Sie es immer ernst Nehmen Sie eine klare Haltung ein, verzichten Sie aber auf strikte Verbote Thematisieren Sie den Umgang mit Alkohol, sprechen Sie über Gründe & Erfahrungen Sprechen Sie über Ihre Sorgen und Ängste Erstellen Sie gemeinsame Konsumregeln (Häufigkeit, Menge, Anlass) Suchen Sie das Gespräch mit anderen Eltern Informieren Sie ihr Kind über die gesetzlichen Bestimmungen und über mögliche Gefahren Landratsamt Donau-Ries – Kommunale Jugendarbeit – Martina Drogosch

Tipps für den Erziehungsalltag Seien Sie für ihr Kind immer telefonisch erreichbar Achten Sie in Ihrem Umfeld immer auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen Wenn Sie Verstöße im Einzelhandel bemerken, sprechen Sie mit den Verantwortlichen und scheuen Sie sich nicht, es dem Ordnungsamt zu melden. Vermeiden Sie Unterstellungen und Vorwürfe, Drohen Sie keine Maßnahmen an Zeigen Sie Verständnis auch wenn es manchmal schwer fällt Wenden Sie sich bei größeren Problemen an eine Suchtberatungsstelle in Ihrer Nähe Zeigen Sie Anerkennung & belohnen Sie Ihr Kind, wenn sich das Verhalten bessert Führen Sie Ihr Kind unter Ihrer Aufsicht langsam an Alkohol heran Fördern Sie sinnvolle Freizeitaktivitäten Landratsamt Donau-Ries – Kommunale Jugendarbeit – Martina Drogosch

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Wissenswertes rund um den Jugendschutz Projekt 50-50 http://www.donau-ries.de/landratsamt/@nline-Dienste/ProjektFifty-Fifty.aspx

BOB im Donau-Ries http://www.bob-donau-ries.de/

U16-Disco jeweils im Herbst (Bekanntgabe über die Schulen und Medien) Jugendschutzpaket f. Veranstaltungen Veranstalterbroschüre erhältlich bei der Kommunalen Jugendarbeit Workshops und Seminare für Vereine/ Verbände auf Anfrage bei der Kommunalen Jugendarbeit Landratsamt Donau-Ries – Kommunale Jugendarbeit – Martina Drogosch

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