„Jugendhilfe & Schule – so kann die Zusammenarbeit gelingen!“ Workshop 4: Hilfen zur Erziehung am Ort Schule Frankfurt, 29.2.2016
Albert Borde – Stiftungsbereich Kinder & Jugendhilfe – Das Rauhe Haus
Jugendhilfe an Schule Schulverweigerung – Die 2. Chance
Ganztagsschulkooperationen
Comeback Hilfe für Schulverweigerer
Förderprogramme School of HipHop CROSSOVER School for Rock
Ganztägige Bildung und Betreuung (GBS)
PEPE Päd. Entwicklungsförderung Ambulante Hilfen zur Erziehung
Schulbegleitung an Kooperationschulen
Historie • Das Rauhes Haus war ein klassischer HzETräger Stationäre Angebote Ambulante Angebote Teilstationäre Tagesgruppen
• Haushaltssperre in Hamburg wegen Haushaltsdefizit, massive Belegungsprobleme • Ausweitung der Arbeitsfelder
Wie es anfing • Zusammenarbeit mit Schulen vor Pisa • Vor dem Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung (IZBB) • Alternative zu: – Morgens Schule – Lehrer – Mittags HzE-Sozialpädagogen (besonders spürbar bei Tagesgruppen)
• Umbau der Tagesgruppenerziehung (§32 SGB VIII) Kooperation mit Kita
Investitionen, Zuwendungen und Kompetenz + • Nicht ausgelastetes Personal in Schule einsetzen (Investition) • Schulische Fördervereine (Finanzierung) • Kompetenz + (Finanzierungsmodell) • Rebus/ReBBZ • ESF-Programm „Lernende Regionen“ – SchuleeeeeeeKinder – Übergang Kita-Schule
PISA & IZBB Kooperationen • PEPE (Pädagogische Entwicklungsförderung in der Grundschule) • (Ganztags)Schulkooperationen • L.I.S.E (Lernen ist super Easy) • Soziale Gruppenangebote in der Schule • Schulverweigerung – die 2. Chance (ESF-Förderprogramm) • Comeback – Neustart für Schüler • School for HipHop • Kairòs Billstedt • Stadtentwicklungsprogramm Horn-Billstedt • Schulbezogenes Netzwerk Wilhelmsburg
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Schuleinstieg Gestaltung des Übergangs von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule.
Komplexes Übergangsmanagement beim Wechsel von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule.
Intensive Zusammenarbeit mit Kindern, Eltern, Kitas und Schulen.
Förderung der einheitlichen Bildungsdokumentation. Motivation der Eltern zur aktiven Begleitung ihrer Kinder.
Besser bilden. Schule und Jugendhilfe: Das Kooperationsprogramm für mehr Bildungsqualität.
Schulalltag Unterstützung von Schülern, Lehrern und Eltern durch individuelle Hilfen, Förderangebote und Beratung.
Unterstützungsangebote für benachteiligte Kinder und Jugendliche zur Bewältigung alltäglicher schulischer Anforderungen.
Kooperation mit 15 Ganztagsschulen im Hamburger Stadtgebiet. Ergänzung der Bildungs- und Betreuungsangebote der jeweiligen Schule für Schüler, Lehrer und Eltern.
Beratung und Unterstützung nicht nur in Konfliktsituationen, sondern im gesamten Schulalltag. Koordination schulischer und außerschulischer Hilfsangebote Besser bilden. Schule und Jugendhilfe: Das Kooperationsprogramm für mehr Bildungsqualität.
Schulkrise Umgang mit Verhaltensproblemen, Ausgrenzung und Schulverweigerung.
85.000 junge Menschen in Deutschland ohne Schulabschluss, darunter eine große Anzahl von so genannten Schulverweigerern.
Langjährige Verankerung der Kinder- und Jugendhilfe des Rauhen Hauses in sozial benachteiligten Stadtteilen.
Fachliches Knowhow und Engagement bei der Weiterentwicklung professioneller Hilfen. Konzipierung individueller Bildungs- und Entwicklungspläne zur Reintegration.
Besser bilden. Schule und Jugendhilfe: Das Kooperationsprogramm für mehr Bildungsqualität.
Schulumfeld Einbindung in Stadtteilnetzwerke und Nutzung außerschulischer Lernorte.
Bei der Verbesserung individueller Bildungsmöglichkeiten spielt die Lebenswelt junger Menschen eine entscheidende Rolle.
Das Rauhe Haus kooperiert mit Bildungs-, Sozial-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und arbeitet mit Behörden und Unternehmen eng zusammen.
Breite Kenntnisse der sozialen Landkarte sind Voraussetzung für die Vernetzung vorhandener Ideen, Bildungsorte und Lernwelten zu einer guten Bildungsinfrastruktur.
Besser bilden. Schule und Jugendhilfe: Das Kooperationsprogramm für mehr Bildungsqualität.
Die HzE-Projekte • Hamburg entwickelt Sozialräumliche Hilfen und Angebote • Integrative Tagesgruppen werden zu integrative Tagesgruppen an der Schule • Comeback bekommt eine Regelfinanzierung • 2. Chance wird zur Blaupause für die „Rahmenvereinbarung: Regionale Kooperationen zwischen Schule und Jugendhilfe für die Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit besonders herausfordernden Verhalten • PEPE ist Pädagogische Entwicklungsförderung in der Grundschule
Tagesgruppe in der Ganztagsschule Inklusion durch Kooperation.
Besser bilden. Schule und Jugendhilfe: Das Kooperationsprogramm für mehr Bildungsqualität.
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Tagesgruppe in der Ganztagsschule In der Tagesgruppe werden Kinder bis 14 Jahre betreut, die einen hohen familiären Unterstützungsbedarf und Schwierigkeiten in Schule und/oder KiTa haben.
Die vom Jugendamt gewährte Hilfe macht den Verbleib des Kindes im vertrauten Lebensumfeld und in der Schule möglich.
Die Tagesgruppe setzt auf vier Ebenen an: beim Kind selbst, seinem schulischen und sozialen Umfeld und in seiner Familie.
Gruppenpädagogik und Einzelfallhilfe sind miteinander verbunden.
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Tagesgruppe in der Ganztagsschule In der Tagesgruppe werden Kinder bis 14 Jahre betreut, die einen hohen familiären Unterstützungsbedarf und Schwierigkeiten in Schule und/oder KiTa haben.
Die vom Jugendamt gewährte Hilfe macht den Verbleib des Kindes im vertrauten Lebensumfeld und in der Schule möglich.
Die Tagesgruppe setzt auf vier Ebenen an: beim Kind selbst, seinem schulischen und sozialen Umfeld und in seiner Familie.
Gruppenpädagogik und Einzelfallhilfe sind miteinander verbunden.
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Arbeitsweise der Tagesgruppe
Die Tagesgruppen-Fachkraft ist in Schulalltag fest eingebunden. Eine Tagesgruppenförderung kann mit anderen Betreuungsangeboten kombiniert werden. Die Förderung einzelner Kinder erfolgt unter Einbeziehung anderer Kinder der Gruppe oder Klasse.
Der Betreuungsauftrag für jedes einzelne Kind wird mit dem Jugendamt vereinbart.
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Grundlagen Fundiertes Know-how: Das Rauhe Haus arbeitet seit vielen Jahren mit der Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten an mehr als 10 Standorten zusammen.
Erweiterung: Das Tagesgruppenkonzept kann seit Sommer 2011 auch an Schulen durchgeführt werden.
Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen (GBS) • Modell 1: GBS und Tagesgruppenbetreuung erfolgt durch Das Rauhe Haus. • Modell 2: KiTa-Träger übernimmt die GBS, Das Rauhe Haus verantwortet die Tagesgruppe.
Verbindliche Ganztagesschulen (GTS) und Tagesgruppen können direkt kombiniert werden.
Bewilligung: Jugendamt bewilligt die Tagesgruppe gemäß §32 SGB VII Finanzierung: Jugendamt finanziert die Tagesgruppe gemäß Entgeltvereinbarung mit dem Rauhen Haus.
Der Stellenschlüssel ist 1 : 4. 17
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2. Chance für Schulverweigerer Inklusion durch Casemanagement
Besser bilden. Schule und Jugendhilfe: Das Kooperationsprogramm für mehr Bildungsqualität.
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Struktur der 2. Chance REBUS Schulen stellen Lehrer zur Verfügung 2,5, WAZ / Platz
Diagnostik Aufnahme
2. Chance 15 Plätze
Regionales Jugendamt
Das Rauhe Haus Casemanagement Projektleitung Amb. Hilfen zur Erziehung Ganze S Personalstelle
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finanziert Hilfen zur Erziehung nach § 30 SGB VIII 5 Fachleistungsstd. / Platz
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Grundlagen Schulverweigerer: Das Rauhe Haus ist der größte Anbieter von Hilfen für Schulverweigerer in Hamburg. Im Rahmen des vom ESF geförderten Projektes 2. Chance ist es verantwortlich für den Bezirk Hamburg-Mitte.
Projekte initiieren: Seit 2012 können Schulen und Jugendhilfeträger und Jugendämter unabhängig von der ESF-Förderung eigene Schulverweigererprojekte initiieren.
Kooperationspartner sind mindestens eine Schule, Das Rauhe Haus, REBUS und das regionale Jugendamt.
Personalressource Schule: Schulen bringen anteilige Lehrerarbeitszeit (WAZ), die ggf. an einer Schule gebündelt wird.
Personalressource REBUS: REBUS stellt schulpädagogisches Fachpersonal. Hilfen zur Erziehung: Sie werden vom regionalen Jugendamt finanziert. Casemanagement: Das Rauhe Haus übernimmt die Projektleitung, stellt den Casemanager und leistet die ambulante Unterstützung der Jugendlichen und ihrer Familien.
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2. Chance für Schulverweigerer
Die 2. Chance wendet sich an Schüler mit massiv aktiv oder passiv schulverweigerndem Verhalten und einem Bedarf an Hilfen zur Erziehung.
Auflösung von Parallelsystemen: Schule(n), REBUS, Das Rauhe Haus und das regionale Jugendamt vernetzen ihre Kompetenzen und Ressourcen in regionaler Kooperation.
Alles in einer Hand: Der Casemanager organisiert Bildungs- und Betreuungsnetz mit Jugendhilfe, Schule, REBUS, Herkunftsfamilie und sozialem Umfeld .
Individuell: Für jeden Schüler gibt es eigene Förder- und Entwicklungspläne.
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Comeback • Stationär und ambulantes Projekt für Schulverweigerer • Kooperationpartner sind Wichernschule & Kinder- und Jugendhilfe des Rauhen Hauses • Finanzierung: Schulbehörde + JA
PEPE • • • •
8 Grundschüler aus unterschiedlichen Schulen 1,5 Stellen Soz-Päd 1,5 Stellen Lehrkräfte Finanzierung JA-SCH
Kernaussage • Schulbezogene Sozialarbeit ist nicht durch § zu beschreiben, sondern durch die Bedarfe am Lebensort Schule • Bedeutend ist die Durchführung durch einen externen, freien Träger • Sozialpädagogen sind Intermediäre Instanz zwischen Jugendamt, Schule, Eltern und Schüler
Kooperationen • Schulen stellen JH-Trägern Finanzmittel zur Verfügung um schulbezogene Sozialarbeit zu leisten • Europaweite, Nationale und Landesförderprogramme ermöglichen Kooperationen • Die meisten Projekte bestehen auf einer paritätischen Förderung von Schule und Jugendamt
Rahmenvereinbarung BSB – BASFI – Bezirke
Regionale Kooperationen zwischen Schule und Jugendhilfe für die Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit besonders herausforderndem Verhalten
Rahmenvereinbarung BSB – BASFI – Bezirke
• Wie es begann Analyse der bestehenden Projekte Jugendhilfe - Schule
6 ESF-Projekte Schulverweigerung – Die 2. Chance Ca. 20 regionale Projekte Ergebnis der Analyse Große Vielfalt bei den unterschiedlich ausgeprägten regionalen Kooperationsprojekten Fehlende Rahmenbedingungen und Eckpunkte für gemeinsames Handeln Abhängigkeit vom großen persönlichen Engagement der Projektteilnehmerinnen und Teilnehmer vor Ort
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Rahmenvereinbarung BSB – BASFI – Bezirke
Wie es weiterging Verständigung auf die Eckpunkte der Rahmenvereinbarung Verständigung auf eine definierte Zielgruppe Entwicklung von gemeinsamen Zielen Klare Regelungen der Zuständigkeiten und Aufgaben von Schule und Jugendhilfe Gemeinsames Finanzierungsmodell
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Rahmenvereinbarung BSB – BASFI – Bezirke
Regionale Kooperationspartner Regionale Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) Die zuständigen ASD-Abteilungen der Fachämter für Jugend- und Familienhilfe Die dem zuständigen ReBBZ zugeordneten Allgemeinen Schulen Beratungsstelle Gewaltprävention Die kooperierenden Jugendhilfeträger
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Rahmenvereinbarung BSB – BASFI – Bezirke
Zielgruppe • Kinder und Jugendliche, bei denen die Regelangebote der Schule, des ReBBZ und der Jugendhilfe allein nicht ausreichen, um die schulische Situation zu stabilisieren, eine Teilhabe am Unterricht gefährdet ist, das Verhalten geprägt ist von dem Zusammentreffen mehrerer Problemdimensionen • z.B. Bindungsschwäche und Bindungslosigkeit, starke Aggressivität gegen sich und/oder gegen andere, hohe Ablenkungsbereitschaft, verfestigte passive und aktive Schulverweigerung
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Rahmenvereinbarung BSB – BASFI – Bezirke
Zugänge in die Angebote
ReBBZ und ASD bzw. FIT entscheiden über die Aufnahme der Kinder und Jugendlichen unter Beteiligung ihrer Eltern.
Bei der Entscheidungsfindung werden in fallbezogenen Konferenzen die im Einzelfall beteiligten Schulen sowie die mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragten Träger der Jugendhilfe miteinbezogen.
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Rahmenvereinbarung BSB – BASFI – Bezirke
Arbeitsweisen in der Kooperation
Gemeinsame Grundhaltung Kinder und Jugendliche mit herausforderndem Verhalten in ihrer Schule zu halten Gemeinsam getragene individuelle Förder- und Hilfeplanung •
Sonderpädagogische Diagnostik und Förderplanung der Schule und des ReBBZ
•
Sozialpädagogische Diagnostik und Hilfeplanung des ASD
werden miteinander verzahnt und unter der Beteiligung der kooperierenden Träger sowie der Eltern und Kinder bzw. Jugendlichen umgesetzt. Strukturierte und verlässliche Angebote während des gesamten Schultages – Rhythmisierungsangebote, Rückzugs und Erholungsräume
Gemeinsame Elternarbeit
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Rahmenvereinbarung BSB – BASFI – Bezirke
Voraussetzungen für die Aufnahme einer Schülerin/eines Schülers in ein Kooperationsangebot
Die Schule und das ReBBZ haben alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen und Leistungen zur Integration einer Schülerin oder eines Schülers ausgeschöpft. Diese Maßnahmen reichen jedoch nicht, um die Teilhabe am Unterricht zu gewährleisten.
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Rahmenvereinbarung BSB – BASFI – Bezirke
Leistungen der Schule Sicherstellen des regulären Unterrichts an der Schule
Einüben von Rücksichtnahme und gegenseitiger Unterstützung sowie die Entwicklung und Anwendung von Deeskalationsmöglichkeiten als Unterrichtsangebot Aufbau einer verlässlichen Beziehung zu mindestens einer Erwachsenen in der Schule Pädagogische Rhythmisierung des Schulalltags Das Einrichten von Rückzugsräumen. Frühzeitiges, abgestimmtes Handeln bei ersten Hinweisen auf Schulpflichtverletzungen die Einbeziehung der ReBBZ.
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Rahmenvereinbarung BSB – BASFI – Bezirke
Leistungen des ReBBZ
Dokumentation der schon ergriffenen schulinternen Maßnahmen Anwendung des auf den Einzelfall geeigneten Diagnoseinstruments (psychologische, sozialpädagogische, pädagogische und sonderpädagogische sowie physio- und ergotherapeutische Diagnostik) Individuelle Förderplanung auf der Grundlage der Diagnostik
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Rahmenvereinbarung BSB – BASFI – Bezirke
Leistungen der Jugendhilfe (Jugendamt) Sozialpädagogische Diagnostik Problem- und Ressourcenanalyse der Familie auf der Grundlage der sozialpädagogischen Diagnose Beitrag zu einer gemeinsamen Hilfe- und Förderplanung auf der Grundlage des Diagnoseprozesses Beitrag für ein gemeinsames Fallverstehen bei den beteiligten Fach- und Lehrkräften
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Rahmenvereinbarung BSB – BASFI – Bezirke
Leistungen der Jugendhilfe (Träger) Entwicklung von Angeboten zur Unterstützung von Einzel- und Gruppenangeboten für Kinder und Jugendliche sowie für die Eltern möglichst in den Schulen auf der Grundlage der gemeinsamen Förder- und Hilfeplanung Übernahme der Fallarbeit und Koordinierung sämtlicher Angebote innerhalb der Kooperation Fachkräfte der Träger sind Ansprechpersonen für Schule, ReBBZ und Jugendamt Sie halten den Kontakt zwischen den beteiligten Kooperationspartnern auch in Konfliktfällen aufrecht (integrierende Funktion an der Schnittstelle zwischen den Systemen Jugendhilfe und Schule)
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Rahmenvereinbarung BSB – BASFI – Bezirke
Zwei Finanzierungsmodelle Modell I: Ein in der Regelschule integriertes und individualisiertes Unterstützungsangebot für 8-10 Kinder aus einer oder mehreren Schulen für insgesamt ca. 300 Hamburger Kinder und Jugendliche Schule: 1,5 Stellen Pädagogik für Betreuung und Unterricht der Schule und ca. 5 Std. Psychologie durch das ReBBZ Jugendhilfe: 1,5 Stellen sozialpädagogische Hilfen (SHA) Modell II: Einjähriges temporäres Lerngruppenangebot für 6 Kinder/Jugendliche aus mehreren Schulen, möglichst an einem ReBBZ mit anschließender einjährigen Integrationsphase in der Stammschule für insgesamt ca. 100 Hamburger Kinder und Jugendliche Schule: 1. Jahr 1,5 Sonder-/Sozialpädagogik, 5 Stunden Psychologie ReBBZ einschl. Mitfinanzierung der Schulen 2. Jahr 0,5 Stellen Sonder- /Sozialpädagogik der Schulen und ca. 5 Stunden Psychologie durch das ReBBZ Jugendhilfe: 1. Jahr ca. 1,75 und 2. Jahr ca. 0,5 Stellen sozialpädagogische Hilfen
Rahmenvereinbarung BSB – BASFI – Bezirke
Erfolgskriterien Teilnahme an den Kooperationsangeboten und an den Regelunterrichtsangeboten der Schülerinnen und Schüler gemäß Förder- und Hilfeplanung schulische Stabilisierung der Kinder und Jugendlichen gemäß Förder- und Hilfeplanung (Meilensteine) aktive verbindliche Mitarbeit der Eltern gemäß Absprachen
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Heute • Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen über Rahmenvereinbarung • Ganztagsschulkooperationen über Kompetenz + • Schulbegleitungen (ehem. §35a) • Comeback • 2. Chance
Morgen • Assistierte Ausbildung • Bildungszugänge für Geflüchtete • Rhythmisierung der Grundschule mit GBS
Fazit • Der Ort Schule ist immer mehr zu einem breitgefächerten sozialpädagogischen Arbeitsfeld geworden • Hauptsächlich ein Träger sollte federführender Kooperationspartner der Schule sein und die soz.päd. Angebote gestalten und/oder abstimmen. • HzE sind in der Schule rechtlich schwer direkt zu realisieren.