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-1- Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Gemeinde 5. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2018 Journal Amtsblatt der Verwaltungs...
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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar

Gemeinde

5. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2018

Journal

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar

Nördliches

Weimarer Land

Redaktionsschluss: 15.02.2018 Die nächste Ausgabe erscheint am: 01.03.2018

Mitgliedskommunen: Gemeinden Ballstedt, Berlstedt (mit Ortsteilen Hottelstedt, Ottmannshausen und Stedten a. E.), Ettersburg, Großobringen, Heichelheim, Kleinobringen, Krautheim (mit Ortsteil Haindorf), Leutenthal, Ramsla, Rohrbach, Sachsenhausen, Schwerstedt, Vippachedelhausen (mit Ortsteil Thalborn), Wohlsborn, Stadt Buttelstedt (mit Stadtteilen Daasdorf, Nermsdorf und Weiden), Stadt Neumark

Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar  Hauptstraße 23  99439 Berlstedt Homepage: www.vgnordkreis-weimar.de  E-Mail: siehe unter Ansprechpartner  Fax: 036452 - 785 - 21 Alle Ämter der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar sind wie folgt geöffnet: dienstags 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr donnerstags 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr freitags 7.30 Uhr bis 10.30 Uhr sowie an jedem ersten Samstag im Monat zusätzlich das Einwohnermeldeamt 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

IHRE ANSPRECHPARTNER:  EINWOHNERMELDEAMT - Tel. 036452 - 785 - 26 - Fax: 78535  ERZIEHUNGSGELD/KITA’S - Tel. 036452 - 785-25 (An-/Abmeldungen, Passwesen, pol. Führungszeugnis) (An-/Abmeldung Kita, Antrag Landeserziehungsgeld) E-mail: [email protected] E-mail: [email protected]  STANDESAMT - Tel. 036452 - 785-17 oder 785-27  BAUAMT - Tel. 036452 - 785-14 oder 785-28 (Eheschließungen, Geburtsurkunden, Sterbefälle) (Bauanträge, Straßenausbaubeiträge, Liegenschaften) E-mail: [email protected] E-mail: [email protected]  ORDNUNGSAMT - Tel. 036452 - 785-13  Kasse - Tel. 036452 - 785-22 oder 785-29 (An-/Abmeldungen Hund, Ordnungswidrigkeiten) (Zahlungsverkehr, SEPA-Verfahren) E-mail: [email protected] E-mail: [email protected]  VORSITZ/HAUPTAMT - Tel. 036452 - 785-12  HAUPTAMT - 036452 - 785-10 oder 785-30 Gemeinschaftsvorsitzender – Axel Schneider Ratsinformationen, Amtsblatt E-mail: [email protected] E-mail: [email protected]  SCHIEDSSTELLE - Tel. 036451 - 799924, 0152 - 29194919 Sebastian Hultsch E-mail: [email protected]

Notrufe bei Havariefällen

Thür. Energie AG Störungsdienst Gasversorgung 08 00 / 6 86 11 77 Störungsdienst Stromversorgung 03 61 / 73 90 73 90 Kundenservice 0 36 41 / 817 11 11 Wasserversorgung Wasserversorgungszweckverband Meisterber. Sachsenhausen 0 36 43 / 74 44 450 Störungsdienst 0 36 43 / 74 44 0 Havarie: 0 36 43 / 744 44 44 Abwasserbehandlung Abwasserzweckverband Nordkreis 03 64 51 / 73 87 88 Havarie: 0171 / 3410264 Rohrreinigung Morawietz Sömmerda (Entsorgungsunternehmen) 0 36 34 / 62 23 50 Kontaktbereichsbeamte (Polizei) Berlstedt (Di 14-18 Uhr sowie nach Vereinbarung) 03 64 52 / 7 19 87 Buttelstedt (Do 14-18 Uhr) 03 64 51 / 7 34 60 mtsblatt der Vgem. Nordkreis Weimar mit den Gemeinden A Auflage: 4.011 Herausgeber: Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Verantwortlich für den Anzeigenteil: Erscheinungsweise: Bezugsmöglichkeit:

Ärztlicher Bereitschaftsdienst Mo / Di / Do

19 - 7 Uhr des Folgetages

Mi u. Fr

13 - 7 Uhr des Folgetages

Sa/So/Feiertag

7 - 7 Uhr

• Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst:  116 117 • Zahnärztlicher Wochenendbereitschaftsdienst:  0180 5908077 • In lebensbedrohenden Notfällen  112

Jugendclub Berlstedt Hauptstraße 20 99439 Berlstedt  036452 - 76060

• Ballstedt • Berlstedt / OT Hottelstedt / OT Ottmannshausen / OT Stedten • Buttelstedt / OT Daasdorf / OT Nermsdorf / OT Weiden • Ettersburg • Großobringen • Heichelheim • Kleinobringen • Krautheim / OT Haindorf • Leutenthal • Neumark • Ramsla • Rohrbach • Sachsenhausen • Schwerstedt • Vippachedelhausen / OT Thalborn • Wohlsborn Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstraße 23, 99439 Berlstedt, Tel. (036452) 7850 Axel Schneider, Gemeinschaftsvorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Hauptstraße 23, 99439 Berlstedt, Tel. (036452) 7850 sowie die Bürgermeister für den jeweiligen Gemeindeteil. Haase Druck, Im Dorfe 29, 99439 Buttelstedt OT Daasdorf In der Regel einmal monatlich - kostenlos in alle Haushalte im Verbreitungsgebiet. Auf die kostenlose Verteilung besteht kein Rechtsanspruch. Im Bedarfsfall können Einzelexemplare zum Stückpreis von 1 Euro (incl. MwSt) zuzügl. Porto bei Firma Haase-Druck bestellt werden.

Verlag/Druck/Anzeigenvertrieb: HAASE DRUCK 99439 Buttelstedt OT Daasdorf Im Dorfe 29 Tel.: (03 64 51) 6 84-11 Fax: (03 64 51) 6 84-21 E-mail: [email protected] Internet: www.haasedruck.de

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5. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2018

AMTLICHES VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

INFORMATION ZUR GRUNDSTEUER 2018 Die Grundsteuer wird von der Gemeinde gegenüber dem Steuerpflichtigen durch einen Grundsteuerbescheid für das Kalenderjahr festgesetzt und bekannt gegeben. Laut § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz ist es zulässig, die Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung festzusetzen, wenn die Steuerschuldner in diesem Kalen-derjahr die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Grundsteuer wird grundsätzlich in

Vierteljahresraten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig. Für Kleinbeträge gelten besondere Zahlungstermine. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Steuer in einem Jahresbetrag am 01.07. eines Jahres zu begleichen, dazu bedarf es eines Antrages des Steuerpflichtigen. Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September des vorangegangenen Kalenderjahres gestellt werden. Die Grundsteuer für 2018 wird für die Ballstedt, Berlstedt, Buttelstedt, Ettersburg, Großobringen, Heichelheim, Kleinobringen Krautheim, Leutenthal, Neumark, Ramsla, Rohrbach, Schwerstedt, Vippachedelhausen und Wohlsborn durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt, das heißt, es werden für das Jahr 2018 k e i n e Grundsteuerbescheide verschickt.

Einladung zur Gemeinschaftsversammlung am Montag, dem 19. Februar 2018, um 19:00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Ramsla, Ottmannshauser Str. 100, 99439 Ramsla. Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, zur nächsten Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar lade ich Sie hiermit recht herzlich ein.

TAGESORDNUNG: Öffentliche Sitzung

1. Bestätigung der ordnungsgemäßen Ladung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung 2. Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Gemeinschafts versammlung vom 18.09.2017 4. Informationen zur Gebietsreform

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5. Informationen der Amtsleiter

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6. Anfragen und Hinweise der Gemeinschaftsmitglieder

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Nicht öffentliche Sitzung

Bei Überweisungen bitten wir unbedingt um Angabe des Kassenzeichens, damit eine eindeutige Zahlungszuordnung erfolgen kann.

gez. Axel Schneider Gemeinschaftsvorsitzender

• dass das Abbuchungsverfahren genutzt werden kann, um zusätzliche Gebühren bei Zahlungsrückständen zu vermeiden, entsprechende Vordrucke erhalten Sie in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar und auf unserer Internetseite www.vgnordkreis-weimar.de Für Rückfragen zur Grundsteuer wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten (s. Titelseite) an die Mitarbeiter der Finanzverwaltung. S.Bauer Finanzverwaltung VGem. Nordkreis Weimar

58/11/2018 -

Mit freundlichen Grüßen

• dass keine Bargeldzahlungen in der Kasse mehr möglich sind,

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3. Informationen des Kontaktbereichsbeamten

Neue Bescheide erhalten nur diejenigen Steuerpflichtigen, wo sich Änderungen bei der Veranlagung ergeben. Zahlungstermine, Zahlungsbeträge und Bankverbindungen entnehmen Sie bitte dem Ihnen bisher vorliegenden Grundsteuerbescheid.

Des Weiteren möchten wir noch einmal daran erinnern:

Beschluss-Nr.

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STELLENAUSSCHREIBUNG Bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle

der Kassenleiterin/des Kassenleiters, Entgeltgruppe 6 TVöD, zu besetzen. Der Kassenleiterin/dem Kassenleiter obliegen als Hauptaufgaben die Verwaltung der Kasse, der wirtschaftliche Einsatz der Kassenbestände, die Erstellung von Finanzberichten und Statistiken, die Bearbeitung von Zahlungsrückständen, die Durchführung von Mahnverfahren und Zwangsversteigerungen, der Verkauf gemeindeeigener Grundstücke (Zahlungsaufforderung und Überwachung der Kaufpreiszahlung), Beantragung und Überwachung der Nichtveranlagungsbescheinigungen, Rückforderungen von Kapitalertragssteuern sowie Einpflegen und Änderungen von Einzugsermächtigungen. Zur Wahrnehmung dieser Tätigkeiten sind umfassende Kenntnisse des kommunalen Haushalts- und Kassenrechts, des kommunalen Gemeinschaftsrechts, des kommunalen Abgabenrechts sowie des allgemeinen Verwaltungsrechts erforderlich. Bewerberinnen/Bewerber müssen entweder über die Befähigung für die Laufbahn des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes oder über den Abschluss „Verwaltungsfachangestellte/r“ verfügen; berufspraktische Erfahrungen auf dem Gebiet des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens sind von Vorteil. Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte und Gleichgestellte nach dem Schwerbehindertengesetz entsprechend berücksichtigt. Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 05.02.2018 an die

Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Herrn Axel Schneider Hauptstraße 23 99439 Berlstedt

HELFEN SIE LEBEN ZU RETTEN - Spendenaufruf für Wärmebildkamera Liebe Bürgerinnen und Bürger, als Stützpunktfeuerwehr ist die Feuerwehr Buttelstedt nicht nur für Einsätze im Stadtgebiet von Buttelstedt zuständig. Nein, wir sichern auch Überörtliche Einsätze im ganzen Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar mit ab. Auf Grund der ständig steigenden Anzahl von Brandeinsätzen wollen wir nun eine Wärmebildkamera beschaffen. Nachlöscharbeiten bei einem Mülltonnenbrand oder die Personensuche in einer verrauchten Wohnung – die Wärmebildkamera ist ein unentbehrliches Hilfsmittel für den vor gehenden Trupp im Brandeinsatz. Mit dem Gerät sind punktgenaue Temperaturmessungen möglich und Temperaturunterschiede werden farblich hervorgehoben. Dadurch können Personen mit der Wärmebildkamera im tödlichen Brandrauch schneller gefunden werden, was über Leben und Tod entscheiden kann. Eine Wärmebildkamera rettet Leben! Im gesamten Gebiet unserer VG gibt es keine Wärmebildkameras. Leider gehören sie auch nicht zur Pflichtausrüstung und sind ziemlich teuer. Eine Gemeinde ist nicht in der Pflicht eine solche Kamera der Feuerwehr zur Verfügung zu stellen. Die Stützpunktfeuerwehr Buttelstedt möchte jedoch jetzt eine kaufen und hofft, diese mit Spenden finanzieren zu können. Wenn die Kamera auch nur ein Leben rettet, war sie ihr Geld wert! Unterstützen Sie uns! Auch kleine Beträge können helfen. Überweisen Sie Ihre Spende unter dem Verwendungszweck „Wärmebildkamera“ auf folgendes Konto: Kontoinhaber: Stadt Buttelstedt IBAN: DE78 8205 1000 0420 0000 97 BIC: HELADEF1WEM

Sparkasse Mittelthüringen



Verwendungszweck „Wärmebildkamera“

Eine Spendenbescheinigung kann auf Nachfrage selbstverständlich ausgestellt werden. Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns im Voraus! Ihre Freiwillige Feuerwehr Buttelstedt

Übersenden Sie uns bitte keine Originale. Bewerbungsunterlagen werden aus Kostengründen nicht zurückgesandt.

Hund mit Bolzenschussgerät getötet

Axel Schneider Gemeinschaftsvorsitzender

Ein Mann hat unlängst auf dem Gebiet der VG Nordkreis Weimar seinen Hund mit dem Bolzenschussgerät getötet. Deshalb wird nun gegen ihn ermittelt wegen des Verdachtes einer Straftat. Es wird geprüft, ob ein vernünftiger Grund zur Nottötung des Tieres gegeben war. Die Anwendung des Bolzenschussgerätes in Zusammenhang mit der Tötung eines Tieres setzt nach § 4 Absatz 1 Tierschutzgesetz entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten voraus. Es ist ein physikalisches Verfahren, das in der Regel nur zur Betäubung führt. Hierzulande ist die Anwendung zur Betäubung von Hunden und Katzen nicht verboten. Die Durchführung aber ist sehr schwierig. Durch die so herbeigeführte Gehirnerschütterung wird das Tier vorübergehend besinnungslos, die Atmung setzt aus, die Pupille ist starr und weit. Diese Anzeichen sind festzustellen. Erst dann darf durch ein weiteres Verfahren, wie zum Beispiel durch Blutentzug, der Tod des Tieres herbeigeführt werden. Schlimmstenfalls kommt bei falscher Anwendung des Bolzenschussgerätes nur zu einer Querschnittslähmung, wobei das Tier bei wieder erlangtem Bewusstsein langsam innerlich verblutet. Finger weg. Es gibt schonendere Methoden. Gehen Sie zum Tierarzt ihres Vertrauens. Dr. Stefan Kleinhans, Amtstierarzt und Amtsleiter

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Aufruf zur Schöffenwahl BEKANNTMACHUNG zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen für die am 01.01.2019 beginnende Amtszeit Ab dem 01.01.2019 beginnt die neue fünfjährige Amtsperiode der Schöffen im Freistaat Thüringen. Dafür werden für das Schöffengericht beim Amtsgericht in Weimar und für die Strafkammer beim Landgericht Erfurt Schöffen gesucht. Die Gemeinden müssen nach § 36 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) eine Vorschlagsliste für die zu wählenden Schöffen aufstellen.

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4. Personen, die nach § 44a des Deutschen Richtergesetzes nicht zu dem Amt eines ehrenamtlichen Richters berufen werden sollen, nämlich Personen, die

• gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben;





wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR im Sinne des § 6 Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes oder als diesen Mitarbeitern nach § 6 Abs. 5 gleichgestellten Personen für das Amt eines ehrenamtlichen Richters nicht geeignet sind.

5. Folgende Personen dürfen das Amt eines Schöffen ablehnen (§ 35 GVG):

Damit die Mitgliedsgemeinden der VG Nordkreis Weimar diese Vorschlagsliste aufstellen können, ist es notwendig, dass bei den Gemeinden Bewer bungen für das Ehrenamt des Schöffen eingehen. Personen können sich selbst für die Aufnahme in die Vorschlagsliste vorschlagen.

• Mitglieder des Bundestages, des Bundesrates, des Europäischen Parlamentes, eines Landtages; •

Personen, die in der vorhergehenden Amtsperiode die Verpflichtung eines ehrenamtlichen Richters in der Strafrechtspflege an vierzig Tagen erfüllt haben, sowie Personen, die bereits als ehrenamtliche Richter tätig sind;

Der Stadtrat bzw. die Gemeinderäte beschließen bis zum 15. Juni 2018 zu jedem Bewerber über die Aufnahme in die Vorschlagsliste (2/3 Mehrheit der • Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern, anwesenden Räte, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Krankenpfleger und Hebammen; Mitglieder der Gemeinderäte bzw. Stadträte). • Apothekenleiter, die keinen weiteren Apotheker beschäftigen;

Wir möchten hiermit zur Einreichung von Vorschlägen für das Ehrenamt des Schöffen aufrufen.



Die Vorschläge sind bis zum 30.4.2018 im Hauptamt der VG Nordkreis Weimar einzureichen.

• Personen, die glaubhaft machen, dass Ihnen die unmittelbare per sönliche Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschwert;



• Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Ende der Amtsperiode vollendet haben würden;



• Personen, die glaubhaft machen, dass die Ausübung des Amtes für sie oder einen Dritten wegen Gefährdung oder erheblicher Beein trächtigung einer ausreichenden wirtschaftlichen Lebensgrundlage eine besondere Härte bedeutet.

HINWEISE: •

Die Schöffen werden für die Dauer von 5 Jahren gewählt.



Das Amt des Schöffen kann nur von Deutschen bekleidet werden (§ 31 GVG).

1. Unfähig zum Amt eines Schöffen sind nach § 32 GVG:

• Personen, die infolge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Beklei dung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt sind;

• Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann; 2. Zum Amt eines Schöffen sollten nicht berufen werden (§ 33 GVG):

• Personen, die am 1.1.2019 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;



• Personen, die am 1.1.2019 das 70. Lebensjahr vollendet;



• Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen (ein Zweitwohnsitz ist ausreichend, wenn man sich dort überwiegend aufhält);



• Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind (Personen, die im Rollstuhl sitzen, sind für das Schöffen amt wohl geeignet);



• Personen, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen; • Personen, die in Vermögensverfall geraten sind;

3. Personen, die nach § 34 GVG aus beruflichen Gründen nicht zum Schöffenamt berufen werden sollen:

• Mitglieder der Bundesregierung oder der Landesregierung;



• Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können;



• gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzuges, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer;



• Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind;





Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste noch andauert.

Ihre Vorschläge und Eigenbewerbungen richten Sie bitte an die Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar,

Hauptstraße 23, 99439 Berlstedt.

Einen Vordruck für Ihre Bewerbung erhalten Sie in der VG Nordkreis Weimar oder im Internet unter www.vgnordkreis-weimar.de. Für Auskünfte stehen wir Ihnen gerne unter Tel. 036452 785-30 zur Verfügung.

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Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Antragsteller: Familienname: Vorname(n): Geburtsname: Geburtsdatum: Anschrift:

Ich beantrage eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes wegen einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnlich schutzwürdige Belange. Mein berechtigtes Interesse ergibt sich aus der nachfolgenden Begründung des Antragsteller:

WASPvon

Die Auskunftssperre ist befristet bis:

(Unterschrift des Antragstellers)

(Unterschrift des Ehegatten bzw. weiteren Sorgeberechtigten)

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5. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2018

Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar

Widerspruch gegen Datenübermittlungen

Tagesstempel

nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG)

Die Meldebehörde ist nach der Anmeldung einer Person verpflichtet, bestimmte Datenempfänger automatisiert von den Veränderungen im Melderegister zu unterrichten. Sie haben jedoch nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf. Familienname(n) / akad. Grade, Vorname(n)

Geburtsname

Geburtsdatum

Anschrift

A

B

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit (i.V.m.) § 58 c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz widersprechen.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m. § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.

C

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs.5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.

D

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters-und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Altersjubiläen Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Ehejubiläen

E

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.

Amtliche Vermerke entgegengenommen:

Unterschrift des Meldepflichtigen oder einer Person mit Betreuungsvollmacht/ Datum

(Stempel, Unterschrift)

Eine Ausfertigung dieses Antrages habe ich erhalten. Erläuterungen siehe Rückseite / beiliegendes Blatt!

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5. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2018

Informationen zum Widerspruch gegen Datenübermittlungen gem. § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) sowie Antrag auf Errichtung einer Auskunftssperre entsprechend § 51 Abs.1

_____________________________________________________________________ Jeder Betroffene hat das Recht, der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen. Gemäß § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) ist jede betroffene Person einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung darauf hinzuweisen. Dieser gesetzlichen Verpflichtung wird hiermit nachgekommen. Gemäß der §§ 36, 42 und 50 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 03. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) kann jeder Bürger in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten widersprechen. Dieser Widerspruch gilt bis zum Widerruf. Dabei handelt es sich um regelmäßige Datenübermittlungen der Meldebehörden: 1. von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr 2. von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige.

Die Meldebehörde darf folgende Daten übermitteln: Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer öffentlich–rechtlichen Religionsgesellschaft, derzeitige und frühere Anschriften, Auskunftssprerren nach § 51 und Sterbedatum.

3. an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen Die Meldebehörde darf folgende Daten übermitteln: Vor- und Familienname, Doktorgrad, Anschrift

4. an Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamenmtarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen Altersjubiläen sind gemäß § 50 Abs. 2 der 70., jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum Die Meldebehörde darf folgende Daten übermitteln: Vor- und Familienname, Doktorgrad, Anschrift und Datum und Art des Jubiläums

5. von Daten an Adressbuchverlage

Die Meldebehörde darf zu allen Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, folgende Daten übermitteln: Vor- und Familienname, Doktorgrad, derzeitige Anschrift.

Errichtung einer Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 BMG wegen einer Gefahr für Leben, Gesundheit , persönlicher Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange Eine entsprechende Auskunftssperre kann beantragt werden, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass durch eine Melderegisterauskunft Gefahren für Leben und Gesundheit, die persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen können. Das berechtigte Interesse an einer Auskunftssperre gemäß § 51 Abs.1 BMG ist schriftlich vom Antragsteller zu begründen. Sofern nach Anhörung der betroffenen Person eine Gefahr nach Abs. 1 nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Sperre für die Dauer von zwei Jahren einzutragen. Personen, die mit einer der genannten gesetzlich vorgesehenen Datenübermittlung nicht einverstanden sind, können dies bei ihrer Meldebehörde erklären. Bitte benutzen Sie das zu diesem Artikel beigefügte Formular für den Widerspruch einer Datenübermittlung oder den Antrag auf Errichtung einer Auskunftssperre.

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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar



INFORMATIONEN ZUM BEITRAGSFREIEN KITA-JAHR: Liebe Eltern, der Thüringer Landtag hat im Dezember 2017 das neue „Thüringer Gesetz über die Neuregelung der Kindertagesbetreuung“ beschlossen. Es trat zum 1. Januar 2018 in Kraft. Wir möchten Sie über die wichtigsten Punkte der Gesetzesnovelle informieren: Für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung in Thüringen darf im Zeitraum der letzten zwölf Monate vor Schuleintritt (erster Schultag der Schulanfänger) kein Elternbeitrag geltend gemacht werden (Elternbeitragsfreiheit). Wird ein Kind zurückgestellt, darf bis zu dessen erstem Schultag kein Elternbeitrag geltend gemacht werden. Wird ein Kind vorzeitig in die Schule aufgenommen, haben die Gemeinden den Eltern auf Antrag den Elternbeitrag zu erstatten, den diese für das Kind im letzten Kindergartenjahr vor Beginn des Schuljahres gezahlt haben, in dem es in die Schule aufgenommen wird. Der An-trag kann frühestens am 01. März nach Aufnahme des Kindes in der Schule gestellt werden. Für die Altersgruppe der drei- bis vierjährigen Kinder werden schrittweise ab August 2018 mehr Erzieherinnen und Erzieher eingestellt. Außerdem erhalten große Kindertagesstätten mehr Personal für Leitungsaufgaben. Die Mitwirkungsrechte der Eltern an Kita-Entscheidungen wurden ausgebaut. Antworten auf evtl. aufkommende Fragen finden Sie unter: www.das-beitragsfreie-kitajahr.de und natürlich bei uns im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Zimmer 4, Frau Halbe.

1.3 Für diese Flurstücke bleibt die Flurbereinigung nach § 87 FlurbG angeordnet. Beide Flurbereinigungsverfahren werden weiter vom Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha durchgeführt. 1.4 Das Flurbereinigungsgebiet Haindorf-Ort hat nunmehr eine Größe von ca. 22 ha; das Flurbereinigungsgebiet Krautheim hat nunmehr eine Größe von ca. 1398 ha. 2. Teilnehmergemeinschaft 2.1 Die Eigentümer der im abgeteilten Flurbereinigungsgebiet HaindorfOrt liegenden Grundstücke, die Erbbauberechtigten sowie die Gebäude- und Anlageneigentümer bilden die "Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Haindorf-Ort“. 2.2 Die Eigentümer der im verbleibenden Flurbereinigungsgebiet Krautheim lie-genden Grundstücke, die Erbbauberechtigten sowie die Gebäudeund Anla-geneigentümer bilden weiter die „Teilnehmergemeinschaft der Flurbereini-gung Krautheim". 2.3 Beide Teilnehmergemeinschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Sitz beider Teilnehmergemeinschaften ist Krautheim. 3. Fortbestehen der zeitweiligen Einschränkungen der Grundstücksnutzung Für alle unter Nr. 1.1 aufgeführten Grundstücke gelten bis zur Unanfechtbarkeit des noch aufzustellenden Flurbereinigungsplanes die seit dem Erlass des Flurbereinigungsbeschlusses für das Flurbereinigungsverfahren Krautheim vom 10. Februar 1995 bestehenden Einschränkungen des Eigentums nach § 34 FlurbG weiter; daher ist in folgenden Fällen die Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich:

Gotha, 03. Januar 2018

Teilungsbeschluss Nr. 2 1. Abteilung des Flurbereinigungsgebietes Haindorf-Ort vom Gebiet des Flurbereinigungsverfahrens Krautheim, Landkreis Weimarer Land 1.1 Nach § 8 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2835), in Verbindung mit der Thüringer Verordnung über die Zuständigkeiten der Flurneuordnungs-, Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörden vom 17. März 2014 (GVBl. S. 150) zuletzt geändert durch die erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung über die Zuständigkeiten der Flurneuordnungs-, Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörden vom 28. November 2014 (GVBl. S. 723) wird von dem mit Beschluss des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom 10. Februar 1995, Az.: 1-3-0105, festgestellten und durch Beschluss des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha vom 09. Dezember 2014 letztmalig geänderte Flurbereinigungsgebiet Krautheim der nachstehend beschriebene Teil abgeteilt und die Flurbereinigung in diesem Gebiet als selbständiges Flurbereinigungsverfahren Haindorf-Ort, Az.: 1-2-0710, gemäß § 86 FlurbG fortgeführt: Gemarkung Krautheim Flur 8 die Flurstücke Nr. 720, 723 Gemarkung Buttelstedt Flur 7 die Flurstücke Nr. 692/1, 693/3, 694, 986/1, 986/3, 1004 Gemarkung Haindorf Flur 1 alle Flurstücke Flur 2 die Flurstücke Nr. Flur 4 die Flurstücke Nr.

80, 82, 83, 84, 86/1, 86/2, 87, 88/2, 155/7, 155/10, 157/1, 161/2 251, 252, 253, 254, 255, 256, 257, 258, 259, 260, 261, 262, 263, 264, 265, 266, 267, 268, 269, 270, 271, 272, 273, 274, 275, 276, 277, 278, 279/1, 280/1, 280/3, 281, 282, 283, 284,

285, 286, 287, 288, 289, 290, 291, 292/1, 292/2, 293/1, 293/2, 295, 296/1, 296/2, 296/3, 296/4, 297, 303, 304/2, 305, 306, 308, 309/1, 309/2, 310/2, 310/3, 310/4, 363, 364

1.2 Der nicht in das Flurbereinigungsgebiet Haindorf-Ort einbezogene Teil des ursprünglichen Flurbereinigungsgebietes Krautheim bildet weiter das Gebiet der Flurbereinigung Krautheim, Az.: 1-3-0105.

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz-Straße 2 99867 Gotha Az.: 1-3-0105 Az.: 1-2-0710

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a) wenn die Nutzungsart der Grundstücke im Flurbereinigungs gebiet geändert werden soll; dies gilt nicht für Änderungen, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören; b) wenn Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden sollen; c) wenn Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, ein zelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze beseitigt werden sollen. Die Beseitigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden; Sind entgegen den Absätzen a) und b) Änderungen vorgenommen, Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Verfahren unberücksichtigt bleiben; die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gemäß § 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist. Sind Eingriffe entgegen dem Absatz c) vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen. Wer den Vorschriften zu Buchstabe b) oder c) zuwiderhandelt, begeht nach § 154 FlurbG eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann.

4. Auslegung des Beschlusses mit Gründen Je eine mit Gründen versehene Ausfertigung dieses Beschlusses liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung für die Flurbereinigungsgemeinden Buttelstedt, Kleinbrembach, Krautheim mit Haindorf, Schwerstedt und den angrenzenden Gemeinden Berlstedt, Neumark, Ramsla, Kleinneuhausen, Großbrembach und Buttstädt in den Räumen der

Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstraße 23, 99439 Berlstedt



Verwaltungsgemeinschaft Buttstädt, Großemser Weg 5, 99628 Buttstädt



Verwaltungsgemeinschaft Kölleda, Markt 1, 99625 Kölleda

während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Gründe Die Flurbereinigung (Ortsregulierung) in dem angeordneten Gebietsteil Ortslage Haindorf - soll zeitnah erfolgen. Dabei sollen Erschließungsmängel sowie baurechtswidrige Zustände beseitigt werden.

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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar

Es ist notwendig die Arbeiten in der Ortslage schnellstmöglich abzuschließen. Ins-besondere soll durch die vorgezogene Fertigstellung der Flurbereinigung in der Ortslage die Behinderung möglicher Investitionstätigkeiten aufgehoben werden. Aus diesen Gründen ist die Teilung des Flurbereinigungsgebietes Krautheim notwendig. Die beschleunigte Verfahrensbearbeitung der Ortslage dient dem Interesse der betroffenen Eigentümer. Die Teilung erfolgt unter Berücksichtigung einer möglichst engen Abgrenzung der zu regulierenden Ortslage und unter Beachtung der vorhandenen landeskulturellen Mängel im Ortsrandbereich sowie der kataster- und vermessungstechnischen Belange. Der neue Rechtszustand soll baldmöglichst herbeigeführt werden, damit die Teilnehmer so schnell wie möglich in den Genuss der Vorteile der Flurbereinigung kommen. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wurde zu der Teilung und Veränderung des Verfahrensgebietes gehört und stimmt zu. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz-Straße 2 99867 Gotha einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Flurbereinigungsbehörde eingegangen ist. gez.Mathias Geßner Amtsleiter

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Herzliche Glückwünsche den Jubilaren Berlstedt

07.02.2018 19.02.2018

Frau Annelene Högel Frau Brunhilde Metzlaff

Berlstedt OT Ottmannshausen 19.02.2018 Herr Klaus Busch Berlstedt OT Stedten 06.02.2018 Herr Heinz Baar

11.02.2018

zum 90. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag

Herr Siegfried Weber

zum 70. Geburtstag

Frau Edith Müller Herr Wilhelm Popp Frau Karla Kielmann Herr Willfried Weber

zum 85. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag

Buttelstedt

02.02.2018 04.02.2018 11.02.2018 25.02.2018

Buttelstedt OT Nermsdorf

15.02.2018

Frau Hildegard Deile

zum 90. Geburtstag

Herr Herbert Neubauer

zum 80. Geburtstag

Herr Gerhard Edner Herr Rudolf Holzhäuser

zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag

Frau Regina Lang

zum 75. Geburtstag

Herr Lothar Härtel

zum 75. Geburtstag

Herr Karl-Heinz Brunner

zum 70. Geburtstag

Herr Edgar Friedrich

zum 75. Geburtstag

Frau Bärbel Vent Herr Edgar Börmel

zum 75. Geburtstag zum 85. Geburtstag

Ettersburg

14.02.2018 Großobringen

08.02.2018 26.02.2018 Kleinobringen

18.02.2018

NICHTAMTLICHES VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT

Krautheim

21.02.2018 Leutenthal

Die Fahrbibliothek kommt nach:

06.02.2018 Sachsenhausen

Ballstedt

12.02.2018

15:45 – 16:15

01.02.2018

Berlstedt

12.02.2018

16:20 – 17:15

Wohlsborn

OT Hottelstedt

12.02.2018

15:00 – 15:40

OT Ottmannshausen

16.02.2018

15:00 – 16:00

OT Stedten

16.02.2018

16:05 – 16:30

Buttelstedt Schule

05.02.2018

13:00 – 13:55

Buttelstedt Markt

05.02.2018

14:00- 14:50

Daasdorf b.B.

05.02.2018

15:00 – 16:00

OT Nermsdorf

08.02.2018

15:00 – 15:45

OT Weiden

08.02.2018

15:55 – 16:20

Ettersburg

16.02.2018

17:20 – 18:00

24.02.2018 27.02.2018

Heichelheim

05.02.2018

16:15 – 17:10

Kleinobringen

05.02.2018

17:20 – 18:00

LANDRATSAMT WEIMARER LAND

Krautheim

08.02.2018

17:15 – 18:00

OT Haindorf

08.02.2018

16:30 – 17:10

Sprechstunde Gesundheitsamt/ Sozialpsychiatrischer Dienst Weimarer Land

Leutenthal

07.02.2018

15:45 – 16:25

Neumark

09.02.2018

17:00 – 17:45

Ramsla

16.02.2018

16:35 – 17:15

Rohrbach

07.02.2018

15:00 – 15:40

Sachsenhausen

07.02.2018

16:30 – 17:25

Schwerstedt

12.02.2018

17:25 – 18:10

Vippachedelhausen

09.02.2018

15:50 – 16:50

OT Thalborn

09.02.2018

15:15 – 15:45

Wohlsborn

07.02.2018

17:35 – 18:00

An jedem letzten Donnerstag im Monat findet von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar eine Sprechstunde des Sozialpsychiatrischen Dienstes Weimarer Land statt. Angesprochen sind Bürger, die selbst oder deren Angehörige von seelischen Belastungen betroffen sind oder Hilfe bei der Bewältigung aktueller Probleme in Lebenskrisen suchen. Terminliche Absprachen erfolgen über: Landratsamt Weimarer Land - Sozialpsychiatrischer Dienst Frau Schmidt - Telefon: 03644 540593

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar

Bund Mitteldeutschland Knappschaft - Bahn - See

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Beratungsservice vor Ort in der VGem Nordkreis Weimar

BERATUNG - KONTENKLÄRUNG - RENTENANTRÄGE Die regelmäßigen Sprechstunden des ehrenamtlichen Versichertenberaters Ingo Torborg finden in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, in Berlstedt am Mittwoch, dem 07. Februar 2018 Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt

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AMTLICHES BALLSTEDT Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit:

Im Dorfe 54, 99439 Ballstedt Herr Joachim Pommeranz Herr Manfred Mohrmann (036452) 72247 jeden 1. Dienstag im Monat von 18:00 - 19:00 Uhr

Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2018 durch öffentliche Bekanntmachung

und

Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für das Jahr 2018 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt.

in den Räumen des Abwasserzweckverbandes Nordkreis Weimar, in Buttelstedt am Dienstag, dem 27. Februar 2018, Markt 2, 99439 Buttelstedt

Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre.

jeweils in der Zeit von 16:00 bis 18:00 Uhr statt.

Die Grundsteuerhebesätze betragen a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Grundsteuer A 301 v.H. b) für die Grundstücke Grundsteuer B 405 v. H.

Versicherte der Deutschen Rentenversicherung bekommen hier gebührenfrei Auskünfte zu allen rentenrechtlichen Fragen sowie Unterstützung bei der Beantragung von Renten wegen Erwerbsminderung, wegen Alters oder wegen Todes. Es wird dringend empfohlen, Termine rechtzeitig zu vereinbaren; Herr Torborg ist zu diesem Zweck wie folgt erreichbar: per Telefon unter der Rufnummer 03644-563660 (Mo-Do: 19:30 bis 20:15 Uhr) per e-Mail: [email protected] Sprechstunden finden zusätzlich auch in Pfiffelbach und Kromsdorf statt.

Außensprechstunde der Betreuungsbehörde Weimarer Land Jeder von uns kann in eine Situation geraten, in der er auf Hilfe anderer Menschen angewiesen ist. Dann ist es gut, wenn wir Vorkehrungen getroffen haben. Die Betreuungsbehörde Weimarer Land berät und informiert über Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen. WO?

Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Hauptstraße 23 in 99439 Berlstedt

WANN?

Jeden 2. Mittwoch im Monat (außer Juli & August) 15:30 - 17:00 Uhr



14. Februar 2018

Terminvergabe unter:

Betreuungsbehörde Weimarer Land Frau Weber Telefon: 03644/540733 Email: [email protected]

Familien-Pass Weimarer Land Ein Angebot des Lokalen Bündnis für Familien im Weimarer Land Der Familien-Pass bietet für alle Familien im Weimarer Land Vergünstigungen für Freizeitaktivitäten bei Partnern in Thüringen und angrenzenden Bundesländern sowie Rabatte bei Partnern des Einzelhandels. Als kostenfreies und einkommensunabhängiges Angebot steht der Familien-Pass für mehr Familienfreundlichkeit im Kreis Weimarer Land.

Anträge und weitere Informationen finden Sie unter: www.buendnis-fuer-familien-im-weimarer-land.de

Fälligkeit der Zahlung Die Grundsteuer 2018 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten auf das Konto der Gemeinde Ballstedt Sparkasse Mittelthüringen (BIC: HELADEF1WEM) IBAN: DE43 8205 1000 0425 0000 10 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2018 unter dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft". Bauer, Finanzverwaltung

AMTLICHES BERLSTEDT / OT HOTTELSTEDT / OT OTTMANNSHAUSEN / OT STEDTEN Gemeindeanschrift: Bürgermeister: 1. Beigeordneter: 2. Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: Ortsteilbürgermeister Hottelstedt: Gemeindeanschrift: Sprechzeit:

Hauptstraße 24, 99439 Berlstedt Herr Bernd Hegner Herr Manfred Wagner Herr Eberhard Salisch (036452) 72431 jeden 1. und 3. Dienstag im Monat 16:00 – 18:00 Uhr und nach Vereinbarung Herr Thomas Lorenz Im Dorfe 10, OT Hottelstedt Dienstag 16:30 - 17:30 Uhr

Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2018 durch öffentliche Bekanntmachung (Festsetzung der Grundsteuer gilt für die Gemeinde Berlstedt, OT Hottelstedt, OT Ottmannshausen und OT Stedten a.E.) Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für das Jahr 2018 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt. Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre. Die Grundsteuerhebesätze betragen a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Grundsteuer A 295 v.H. b) für die Grundstücke Grundsteuer B 402 v. H. Fälligkeit der Zahlung Die Grundsteuer 2018 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten auf das Konto der Gemeinde Berlstedt Sparkasse Mittelthüringen (BIC: HELADEF1WEM) IBAN: DE46 8205 1000 0425 0001 50 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Wider-

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spruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2018 unter dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft". Bauer, Finanzverwaltung

BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Berlstedt vom 23.11.2017 TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Herr Hegner stellt die Beschlussfähigkeit mit 9 anwesenden Mitgliedern fest. Die gesetzliche Zahl beträgt 12; somit ist der Gemeinderat beschlussfähig. TOP 2 – Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Beschluss-Nr. 327/37/2017: Der Gemeinderat Berlstedt genehmigt die Tagesordnung der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.11.2017 in geänderter Form. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 12, davon anwesend: 9, Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen:

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TOP 4 - Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sit-zung des Gemeinderates Berlstedt vom 23.11.2017 Beschluss-Nr. 331/38/2018: Der Gemeinderat Berlstedt genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 23.11.2017. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 12, davon anwesend: 11, Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2 TOP 5 – Beschluss zur Auftragsvergabe für die Lieferung, Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern in den kommunalen Wohnungen Beschluss-Nr. 332/38/2018: Die Gemeinde Berlstedt vergibt den Einbau von 264 Rauchmeldern in den gemeindlichen Wohnungen: Straße des Friedens 2 – 5, Hauptstraße 2 – 18, für die Hauptstraße 17 und die Hauptstraße 22 an Lange & Hofmeister GmbH Weimar, die gleichzeitig auch Verwalter der gemeindlichen Wohnungen sind. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, den Auftrag in Höhe von 10.690,01 € zu unterschreiben. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 12, davon anwesend: 11, Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1

TOP 6 - Beratung und Beschluss zum Abriss der Doppelgarage auf dem TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die nicht Flurstück 421/19 öffentliche Sitzung des Gemeinderates Berlstedt vom 11.10.2017 Der Punkt wird zur Prüfung in den Bauausschuss verwiesen. Sollte ein Abriss empfohlen werden, ist die Prüfung bezüglich Fördermitteln zur Beschluss-Nr. 328/37/2017: Der Gemeinderat Berlstedt genehmigt die Niederschrift über die nicht öffent- Herstellung von behindertengerechten Parkplätzen am Standort der jetzigen Garage mit der Verwaltung zu prüfen. liche Sitzung des Gemeinderates vom 11.10.2017. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 12, davon anwesend: 9, Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

TOP 7 - Beschlüsse zu Bauanträgen

7.1 Nachträgliche Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für den Hallenanbau auf den Flurstücken 17 und 151/2 in der Gemarkung TOP 4 - Beratung und Beschlussfassung über den eventuellen Verkauf Ottmannhausen bzw. Verpachtung einer Teilfläche des Flurstücks 170/23 in Berlstedt, Beschluss-Nr. 334.1/38/2018: Am Heckberg Der Gemeinderat Berlstedt erteilt zur Herstellung eines rechtlichen Zustandes nachträglich das gemeindliche Einvernehmen zur bereits errichteten Beschluss-Nr. 329/37/2017: Die Gemeinde Berlstedt verkauft eine zu vermessende Teilfläche aus dem Halle auf den Flurstücken 17 und 151/2 der Gemarkung Ottmannshausen. Flurstück 170/23 an den Nutzer und Anlieger nach Bodenrichtwert zum Preis Abstimmungsergebnis: von 35,- Euro/m². Die Kosten dafür trägt der Erwerber. Leitungsrechte sind Gesetzliche Zahl der GR: 12, davon anwesend: 11, im Rahmen des Notarvertrages dinglich zu sichern. Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Abstimmungsergebnis: 7.2 Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für die Errichtung Gesetzliche Zahl der GR: 12, davon anwesend: 9, eines Carports auf dem Grundstück Sperberweg 6 in Berlstedt Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 5 – Ergänzung zur Beratung und Beschluss vom 11.10.2017 zum Antrag auf Erwerb der angrenzenden Teilflächen der Flurstücke 271/16 und 271/100 Gemarkung Berlstedt Beschluss-Nr. 319.1/36/2017: Die Gemeinde Berlstedt verkauft eine zu vermessende Teilfläche aus dem Flurstück 270/2 an den Nutzer und Anlieger zum Preis von 20,- Euro/m². Kosten für Teilvermessung und Grundstückserwerb tragen die Käufer. Die Gemeinde hat die Leitungsrechte dinglich zu sichern. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 12, davon anwesend: 9, Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Berlstedt vom 09.01.2018 TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Herr Hegner stellt die Beschlussfähigkeit mit 11 anwesenden Mitgliedern fest. Die gesetzliche Zahl beträgt 12; somit ist der Gemeinderat beschlussfähig. TOP 2 – Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Beschluss-Nr. 330/38/2018: Der Gemeinderat Berlstedt genehmigt die Tagesordnung der öffentlichen Gemein-deratssitzung vom 09.01.2018 in der vorgelegten Form. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 12, davon anwesend: 11, Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 3 – Anfragen aus der Bevölkerung Entfällt – es sind keine Einwohner anwesend.

Beschluss-Nr. 334.2/38/2018: Der Gemeinderat von Berlstedt erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Sperberweg 6 in Berlstedt. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 12, davon anwesend: 11, Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 8 - Diskussion über die anteilige Investition zum Umbau der Zahnarztpraxis im Ärztehaus in Berlstedt Beschluss-Nr. 335/38/2018: Der Gemeinderat Berlstedt beschließt, den Haupt- und Finanzausschuss zu ermächtigen, mit Frau Dr. Leppin Gespräche zu führen, um einen Konsens zu finden. Der Mietvertrag ist langfristig zu gestalten. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 12, davon anwesend: 11, Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Bernd Hegner, Bürgermeister

Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Bürgermeistersprechstunde findet in diesem Monat am 13.02.2018 und am 27.02.2018, in der Zeit von 16:00 – 18:00 Uhr statt. Wie gewohnt können auch Termine vereinbart werden. Mit freundlichen Grüßen Ihr Bürgermeister Bernd Hegner

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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar

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AMTLICHES OT HOTTELSTEDT

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Aktiv-Schule Berlstedt „An der Via Regia“ Staatliche Regelschule

Berufswahlfreundliche Schule

Hauptstraße 30 • 99439 Berlstedt

EINLADUNG Sehr geehrte Mitglieder der Jagdgenossenschaft Hottelstedt, zur MITGLIEDERVERSAMMLUNG am Freitag, dem 09.03.2018 um 19:00 Uhr im Landgasthof „Zur Tanne“ Ballstedt lade ich Sie herzlich ein. Tagesordnung: Bericht des Vorstandes Bericht Kassenwart Bericht Pächter Vorbereitung der Neuwahlen 2019 Verschiedenes, Anfragen Danach: Wildessen Bitte teilen Sie uns Ihre Teilnahme (Anzahl der Personen) unter 036452-72697 bis zum Montag, dem 26.02.2018 mit. Mit freundlichen Grüßen Manfred Wagner, Jagdvorstand

NICHTAMTLICHES BERLSTEDT

DIE HEIMATSTUBEN BERLSTEDT IM JAHR 2017

Spendenaktion der Aktiv- Schule Berlstedt „An der Via-Regia“ Wir, die Klasse 9a, der Aktiv-Schule Berlstedt „An der Via Regia“ haben uns für eine Spendenaktion für das „Kinderhospiz Tambach-Dietharz“ eingesetzt. Alles begann mit unserem Spendenaufruf am „Tag der offenen Tür“ in unserer Schule. Als wir von unserem positiven Ergebnis erfuhren, waren wir sehr begeistert. So haben wir gemeinsam mit unserer netten Klassenlehrerin Frau Klemm einen Kuchenbasar in unserer Schule geplant und anschließend auf die Beine gestellt. Am Samstag, den 19.11.2017 fand an unserer Schule der „Tag der offenen Tür“ statt. An diesem Tag haben wir zur Spendenaktion mehrere Spendenboxen in unserem Schulhaus ausgestellt, um somit viele Spenden einzunehmen. Dies hat sich natürlich sehr positiv auf unsere Besucher ausgewirkt. Sehr viele Besucher unserer Schule haben einen Beitrag in unsere Spendenboxen hineingelegt. Schließlich kamen wir am Ende nach der Spendenaktion auf ein sehr gutes Ergebnis. Wir, die Klasse 9 haben am 19.11.2017 insgesamt 347,20 Euro an Spende eingenommen. Am 29.11.2017 fand unser geplanter Kuchenbasar statt. Jeder Schüler der Klasse 9a hat zuhause einen Kuchen nach Wahl gebacken und am nächsten Tag mitgebracht. So hatten wir insgesamt 15 verschiedene Kuchensorten. Es waren viele Obstkuchen wie Apfelkuchen, Rhabarberkuchen sowie auch süße Kuchensorten wie Schokokuchen, Streuselkuchen oder auch eine Erdbeertorte dabei. Diese haben wir in der 1.Hofpause in unserem Unterrichtsraum auf den Tischen vorbereitet und ausgestellt. Wir haben als Preis für unseren Kuchenbasar 0,50 Euro für kleine Kuchenstückchen und 1 Euro für große Kuchenstückchen festgelegt, womit jeder Schüler zufrieden war.

Die Heimatstuben besuchten im vergangenen Jahr 2017 über 359 Gäste. Beliebt waren wieder die „Weltenbummler Vorträge“. Sie führten uns nach Südostasien, nach Russland und Afrika. Der angehende Pädagoge Kay Rottleb aus Vippachedelhausen berichtete über seine Arbeit und sein Leben in Laos. Thomas Billig nahm die Zuhörer mit in den Großen Kaukasus. Dr. Werner Zaubitzer war auf seiner Trekkingtour in Äthiopien, das Land, das als „Wiege der Menschheit“ bezeichnet wird. Die Heimatfreunde bedanken sich nochmals bei allen für ihre Bereitschaft. Alle 14 Tage trafen und treffen sich Frauen zum kreativen Gestalten. Sie organisierten wie jedes Jahr das Oster‑ und Weihnachstbasteln. Auch im Jahr 2017 besuchten Grund‑ und Regelschule aus Berlstedt die Heimatstuben und nutzten sie zur Unterrichtsgestaltung. Gäste waren auch außerhalb der Öffnungszeiten am Mittwoch herzlich willkommen. Erfreut waren alle Heimatfreunde über die großzügige Spende von der Jagdgenossenschaft, die von Herrn L. Berghof und Herrn V. Grobe überreicht wurde. Nochmals herzlichen Dank. Ein Dank gilt auch T. Pfaffe und der Firma Rüss für die gute Zusammenarbeit bei ihrer Weihnachtsveranstaltung. Wie jedes Jahr gestalteten die Heimatstuben den Nikolausmarkt in der KITA „Spatzennest“ mit und spenden die Hälfte des Erlöses der KITA. Auch im Jahr 2018 sind die Heimatstuben bereit für den Empfang von Besuchern und Gästen. Die Öffnungszeiten sind Mittwochs 16.00 – 18.00 Uhr und außerhalb nach Vereinbarung und Anmeldung. Die Heimatfreunde freuen sich auf Sie. Beachten Sie auch Ankündigungen von Veranstaltungen usw. im Gemeindejournal.

Am 13.12.2017 hat uns Herr Schulz vom Kinderhospiz Tambach-Dietharz in der Schule besucht und unser Spende entgegengenommen. Zum Schluss sind wir, Herr Schulz, Frau Klemm und ich (Tim Patrick Böge) ins Büro gegangen und haben das Geld sortiert bzw. gezählt. Das abschließende Ergebnis unserer beiden Spendenaktionen beträgt insgesamt 347,20 Euro. Mit diesem Ergebnis hätten wir ehrlich gesagt, nie gerechnet. Wir waren in diesem Augenblick sprachlos und sehr glücklich. Denn dies hat bestätigt, dass sich all unsere Bemühungen und Arbeiten sehr gelohnt haben. Es hat uns eine sehr große Freude bereitet, diesen Kindern und Familien mit unseren Ideen zu unterstützen. Wir hatten bei unseren beiden Spendenaktionen sehr viel Spaß dabei und würden gerne nächstes Jahr wieder eine Spendenaktion für das Kinderhospiz „Tambach-Dietharz“ machen. Natürlich hoffen wir, die Klasse 9a der Aktiv-Schule Berlstedt „An der Via-Regia“, für die Kinder und Familien des Kinderhospiz „TambachDietharz“. Alles Gute und eine erholsame und gesunde Zeit. Tim Patrick Böge, Klasse 9a

11.01.2018

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar

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Neuigkeiten vom TSV Berlstedt/Neumark 1914 e.V. Abteilung Tanzsportgarde Wir haben es geschafft! Die TOP 25 ist geknackt! Am 21.10.2017 trat die Tanzsportgarde erstmals auf einer Thüringer Meisterschaft an! Da war die Aufregung bei Tanzmariechen Anouk Scheel aus Großbrembach und Trainerin Sophie groß. „Hier tanzen nur die besten aus Thüringen“ hieß es schon bei der Eröffnung – und wir sind dabei!!! Von 9-15 Uhr mussten wir warten. Was macht man da? Natürlich die anderen Tänzer und Tänzerinnen beobachten und reichlich Tipps und Tricks sammeln. 14:30 Uhr hieß es dann – TSV Berlstedt bitte zur Passkontrolle. Ein letztes Mal den Tanzausweis vorzeigen, Name, Adresse, Alter und Verein benennen und dann ging es rein – in die Proppen volle Bad Blankenburger Stadthalle wo 3500 Zuschauer, Trainer, Betreuer und Tänzer auf die Auftritte warteten. 7 Juryleute und eine Bühne ganz alleine für unsere Anouk. Ein letztes Mal das Bein hintern Kopf drücken, Lippenstift richten und von Trainerin Sophie und Freundin Alina noch eine Umarmung. Die Musik erklang und Anouk marschierte mit dem schönsten Lächeln aufgesetzt auf die Bühne. 3:40 min war Stille in der gesamten Halle und dann hieß es: die Wertung bitte. 329 PUNKTE!!!! Für uns eine spitzen Wertung – und das bedeutet unsere Anouk zählt zu den TOP 25 in der Thüringer Spitzenklasse im karnevalistischen Tanzsport!

5. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2018

Und was ist mit Fasching? Am 10.02.2018 feiern wir unseren Fasching! Groß und Klein ist herzlich Willkommen zum Kinder- und Familienfasching in Krautheim (Schenkanger) Beginn ist 15:11 Uhr – OPEN END Neben Kaffee, Kakao und leckeren Kuchen erwartet euch eine Tombola mit vielen Hauptpreisen und eine Show der gesamten Tanzsportgarde! Ihr werdet live erleben was unsere Kids und Teens alles so Können und werdet aus dem Staunen nicht mehr heraus kommen: Aktivengarde, Showtanzgruppe „Pioniere“, Juniorengarde, Minigarde, Tanzmariechen Anouk und unser Tanzpaar M&M´s erwarten euch und freuen sich! Der Eintritt ist frei! Haben wir euch heute neugierig gemacht? Oder wollt Ihr selbst bei uns Mitglied werden? Dann kommt doch einfach zum Schnuppertraining vorbei und lasst euch von unserer Tanzlust und akrobatischen Künsten mitreisen und erlernt es selbst! Training ist jeden SONNTAG in der Turnhalle Berlstedt Minigarde (4-6 Jahre) Juniorengarde (7-11 Jahre) Aktivengarde (12 – 99 Jahre)

09:00 – 10:00 Uhr 10:00 – 11:30 Uhr 11:30 – 13:00 Uhr

Wir freuen uns auf euch! Eure Tanzsportgarde des TSV Berlstedt/Neumark 1914 e.V. Ps.: Wir haben auch noch andere Abteilungen wie z.B. unsere Fußballer – hier suchen wir immer neuen Gesichter! Spieler, Trainer, Betreuer etc. sind bei uns herzlich Willkommen und Aufstiegschancen in der Mitwirkung beim Verein sind garantiert.

NICHTAMTLICHES OT STEDTEN

Leider hatte es fürs Treppchen nicht gereicht – Aber Dabei sein ist alles!

Wir möchten uns auf diesem Wege herzlichst bedanken bei unseren Verwandten, Freunden und Bekannten für die zahlreichen Glückwünsche, Blumen und Geschenke anlässlich unserer

Ein weiteres Dankeschön gilt der Gemeinde Berlstedt, dem Team der Gaststätte „Zum Goldenen Hufeisen“ in Ramsla für die gute Bewirtung, unserem DJ Siggi für die musikalische Umrahmung sowie dem Frisör-Salon Petra Göpfardt. Ein besonderes Dankeschön geht an unsere Enkelin Janine sowie an unsere Tochter Diana mit Familie für die wunderschöne Gestaltung unserer unvergesslichen Feier.

Stedten, im Dezember 2017

Was ist eigentlich im Januar 2018 passiert? Wir hatten Geburtstag! Vor genau 7 Jahren - am 08.01.2011 fand das erste Training der zukünftigen Tanzsportgarde des TSV Berlstedt/Neumark 1914 e.V. statt! Durch den Ehrgeiz angetrieben aus einer Jugendclubwette gründete Sophie die Tanzsportgarde, welche nur „so nebenbei“ sein sollte! Wer hätte damals gedacht was aus der kleinen Wette einmal wird. Nun 7 Jahre später - können wir erfolgreich Pokale, Medaillen, Urkunden und eine Wahnsinns Truppe von über 30 Mitgliedern vorweisen! Nach vielen Hochs und Tiefs ist ein Team entstanden was in jeder Situation zusammen hält! Ein großes Danke an alle Beteiligten, Unterstützer, Mut-Zureder, Kostümträger und Bügeleisenschwinger, Haarstylisten, Trainerberuhiger, Organisationshelfer, an unsere zwei Trainerinnen Sophie und Susi und an den Vorstand des TSV welcher uns immer wieder Wünsche ermöglicht und an unsere Abteilung glaubt! DANKE! - die Aktivengarde des TSV –

AMTLICHES Stadt BUTTELSTEDT OT Daasdorf / OT Nermsdorf / OT Weiden www.Buttelstedt.net

Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit:

Markt 14, 99439 Buttelstedt Herr Tobias Volland Frau Claudia Schirrmeister (036451) 60 215 alle 14 Tage Dienstag 17:00 - 19:00 Uhr

Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2018 durch öffentliche Bekanntmachung (Festsetzung der Grundsteuer gilt für die Stadt Buttelstedt, OT Dassdorf b.B., OT Nermsdorf und OT Weiden) Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für das Jahr 2018 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt.

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar

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Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre. Die Grundsteuerhebesätze betragen a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Grundsteuer A 295 v.H. b) für die Grundstücke Grundsteuer B 402 v. H. Fälligkeit der Zahlung Die Grundsteuer 2018 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten auf das Konto der Stadt Buttelstedt Sparkasse Mittelthüringen (BIC: HELADEF1WEM) IBAN: DE78 8205 1000 0420 0000 97

5. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2018

AMTLICHES OT NERMSDORF Auch wenn das Jahr 2018 bereits begonnen hat, möchte ich einen kleinen Rückblick auf die Ereignisse im Dezember 2017 geben. Gleich zum Adventsbeginn lud der Heimatverein zu einer Weihnachtsfeier in das Dorfgemeinschaftshaus ein. Im liebevoll weihnachtlich geschmücktem „Hamsterbau“ gab es selbstgebackenen Kuchen und Plätzchen. Bei Glühwein und Kerzenlicht wurde viel von alten Zeiten und über die Dorfarbeit erzählt. Auch aktuelle Themen der großen und der kleinen Politik wurden eifrig diskutiert.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2018 unter dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft". Bauer, Finanzverwaltung

ERNEUT TIERQUÄLEREI IN BUTTELSTEDT Überfahrene Schwäne im September, immer wieder von Hunden gehetztes Wild, und nun als letzter unrühmlicher Höhepunkt der letzten Wochen eine angeschossene Hauskatze – nur kopfschüttelnd fragt man sich, was in manchen Köpfen so vor sich geht. Auch die geschockte Besitzerin der norwegischen Waldkatze, welche ihr Tier am 04.01.2018 mit Schussverletzungen durch ein Luftgewehr zur Notoperation bringen musste hätte gern eine Antwort auf die Frage.

Am Abend des 6.12.2017 kam, wie in jedem Jahr, der Nikolaus nach Nermsdorf. Alle Kinder warteten schon sehr gespannt und überlegten wie sie wohl dem Nikolaus eine Freude bereiten könnten. Aber alles klappte gut. Der Nikolaus kam pünktlich und lies sich Lieder vorsingen oder Gedichte aufsagen. Auch das Flötenvorspiel gefiel ihm gut. Bevor der Nikolaus weiterzog, sangen alle noch gemeinsam ein Weihnachtslied. Herzlichen Dank dem tüchtigen Nikolaus.

Ob wir sie erhalten wird sich zeigen. Die Polizei ermittelt und bittet um Hinweise wer im Bereich Sperlingsberg in Buttelstedt am 04.01.2018 zwischen 6.00 und 17.30 Uhr etwas bemerkt hat. Hinweise bitte an die Polizei Weimar unter 03643-8820 oder den Kontaktbereichsbeamten in Buttelstedt. Auch für sonstige Hinweise, welche die Öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffen sind wir jederzeit dankbar. Ihr Ordnungsamt

Dankeschön für die Weihnachtsbäume! Ich möchte mich bei Familie Lotar Pönisch für die Weihnachtsbäume im Saal, in der Kirche zu Buttelstedt und für den Daasdorfer Bäckerplatz ganz herzlich bedanken. Christoph Beinzger auch dir gilt ein besonderer Dank, da der Weihnachtsbaum auf dem Buttelstedter-Markt und in der Kirche zu Daasdorf von Dir gespendet wurden. Natürlich möchte ich auch der Firma Raiffeisen-Techni-Trak GmbH ein weiteres Dankeschön für das Aufstellen und Abbauen der Weihnachtsbäume aussprechen.

Ein besonderer Höhepunkt des Jahres war am Heiligen Abend die Christvesper. Viele Kinder übten schon einige Wochen zuvor unter Leitung von Familie Renate und Heinz Meißner das Krippenspiel „Der starke und die schlauen Engel“ ein. Nach der Andacht von Pfarrer Mattenklodt begann die Geschichte. Eingefügte musikalische Einlagen mit Trompete und Posaunen, die Sebastian Schreier mit den Kindern einübte, gestalteten alles sehr lebhaft. Auch die gemeinsam gesungenen Weihnachtslieder sowie die Flötenspieler und der Sologesang waren sehr gut aufeinander abgestimmt. Selbst das lebendige Kind „Merle“ in der Krippe lauschte den Tönen. Auch das Friedenslicht aus Bethlehem das in Weimar verteilt wurde, holte Familie Meißner in die Kirche nach Nermsdorf. So konnte sich jeder am Heiligen Abend eine Friedensbotschaft mit nach Hause nehmen. Für die Vorbereitung und Leitung sowie allen Mitwirkenden und ebenso der Familie Peter Taubeneck für den gesponserten stattlichen Weihnachtsbaum möchte ich nochmals ganz herzlich danken. Es war ein gelungener Abend.

Neue Beheizung im Bauhof zu Buttelstedt. Dank unseres ehemaligen Jugendwartes Otto Halle, wird seit Beginn des neuen Jahres der Bauhof mit Ölöfen beheizt. Für deine Spende der beiden Öfen und des Tankes sage ich herzlichen Dank! Vielen Dank sagt Euer Bürgermeister Tobias Volland

DIE FEUERWEHR INFORMIERT Schulungen Feuerwehr: 09.02.2018 und 23.02.2018 Sebastian Oertel, Stadtbrandmeister

Auf diesem Wege möchte ich dem Heimatverein, dem Kirmesverein und den “Raufenkickern“ sowie allen engagierten Einwohnern lobend erwähnen, die sich für das Wohl unseres Dorfes einsetzen. Ich hoffe, dass wir auch in diesem Jahr gut zusammenarbeiten, um unseren Ort zu verschönern und gemeinsame Veranstaltungen organisieren. Ich wünsche allen Bürgern Gesundheit und viel Schaffenskraft. Ihre Rosel Schirrmeister

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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar

5. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2018

VERANSTALTUNGEN IM FEBRUAR: Baumschnittseminar, Nermsdorf, Im Dorfe 21 Termin: 23.02.2018 und 24.02.2018 Anmeldung: Dane Landschaftsarchitektur, Telefon: 03643492610 VORINFORMATION FÜR MÄRZ: 09. März 2018

19:00 Uhr

Bildvortrag „Eine Reise nach Paris“ von Siegfried Harnisch im DGH „Hamstebau“

Für Anfragen, Probleme und Vorschläge für die Arbeit in unserem Ortsteil im Jahr 2018 gibt es, wie in jedem Jahr, die Bürgersprechstunden im Dorfgemeinschaftshaus. Bürgersprechstunde

Ortschaftsrat

24.01.2018

18 Uhr

19 Uhr

21.02.2018

18 Uhr

19 Uhr

21.03.2018

18 Uhr

19 Uhr

25.04.2018

18 Uhr

19 Uhr

23.05.2018

18 Uhr

19 Uhr

20.06.2018

18 Uhr

19 Uhr

25.07.2018

18 Uhr

19 Uhr

22.08.2018

18 Uhr

19 Uhr

26.09.2018

18 Uhr

19 Uhr

24.10.2018

18 Uhr

19 Uhr

28.11.2018

18 Uhr

19 Uhr

Ihre Rosel Schirrmeister

NICHTAMTLICHES BUTTELSTEDT

Staatl. Regelschule „Am Lindenkreis“ Buttelstedt

NEUES AUS DER REGELSCHULE "AM LINDENKREIS" Auch wir sind Weihnachtsengel Die Aktion von Antenne Thüringen hat die Schulgemeinschaft zum Anlass genommen, eine Vielzahl von Ideen zu sammeln, wie wir das Kinderhospiz Mitteldeutschland in Tambach-Dietharz unterstützen können. In den letzten Tagen gab es kleine Spendensammelaktionen in einigen Wohnorten. So halfen z.B. die Einwohner aus Daasdorf und Nermsdorf mit großzügigen Spenden. Gefreut haben wir uns über die Unterstützung der Firmen Autolackiererei Stephan, Lackiererei Haase, Fliesenleger Klaus Marggraff, Gromatec Großobringen, Daasdorfs Bürgermeisterin und Sachsenhausens Bürgermeister. Es gab einen sehr erfolgreichen Kuchenbasar von der 7a in Buttelstedt. Die Siebtklässler haben Werbezettel gestaltet und den Spendentopf enorm gefüllt. Die Fünftklässler packten zudem Spielzeugpakete und die Klasse 9a konnte ebenfalls einen Kuchenbasar durchführen. Die 7b erfreute die Schülerschaft mit Kinderpunsch während die Achtklässler zu einem sportlichen Kräftemessen einluden. Die Zehntklässler haben ihre Spendenaktion für Anfang Januar angekündigt. Wir sind mächtig stolz, dass auch wir zu den Weihnachtsengeln gehören. Wir haben eine Spendensumme von 710,00 € an das Kinderhospiz überwiesen! Ein großes Dankeschön an die Schülerinnen und Schüler, die fleißig mitgeholfen haben! Danke an die Eltern und die Bürger unserer Wohnorte für die großartige Unterstützung! Im Januar laufen noch Aktionen der 6b und 10a. Wir werden das Kinderhospiz also auch in 2018 weiter unterstützen. Celina Tränkler und Martina Weyrauch

NACHRICHTEN AUS DER LYONEL-FEININGER-GYMNASIUM MELLINGEN Kinderstaat „Sternenreich“ - Ein Projekt der Klasse 5/1 Wir, die Klasse 5/1, haben in einem Projekt gemeinsam mit Yasmina Budenz unseren eigenen Staat gegründet. Es hat alles in der Grundschule angefangen. Ein paar von uns haben in einer AG das Projekt schon länger bearbeitet und wir haben es mit der Klasse fortgeführt. Dadurch haben wir noch viele neue Ideen hinzugefügt. Am Anfang hieß der Kinderstaat noch Smileyland. Wir waren schon beim Entwerfen der Währung, als wir den schönen Geldschein von Anica sahen, auf dem aber Sterne waren, keine Smileys. Wir überlegten also, wie wir unseren Staat umbennen könnten. Nach vielen Überlegungen nannten wir ihn dann „Sternenreich“. Unser Staat lehrt uns Verantwortung zu übernehmen und zu zeigen, was wir als Erwachsene besser machen wollen. Uns sind die Kinderrechte sehr wichtig, außerdem kein Krieg und bessere Drogenkontrolle. Wer sich nicht an unsere Regeln hält, bekommt eine gerechte Strafe. In diesem Staat gibt es viele Minister z.B. die Umweltministerinnen, die Zivilcourageministerin, die Bildungsministerin, die Freizeitministerin, die Kinderrechtsministerin, die Respektsminis-terin, sowie Minister für Natur, Technik, Familie und Empathie. Jeder Minister hat eine eigene Rede für die Präsentation vorbereitet. Außerdem haben wir eigene Stempel und Maschinen entwickelt, wie z.B. den Wahlomat und den Fragomat, der Fragen beantwortet. Es gibt Visapässe und an der Grenze wird abgestempelt. Die Präsentation dieses Projekts fand am 31. Januar 2018 am Gymasium in Buttelstedt statt. Vielen Dank an Frau Budenz. Es hat der Klasse sehr viele Freude bereitet. Klasse 5/1

Ankündigung „Tag der offenen Tür“ und „Schnuppertag“ Der „Tag der offenen Tür“ im Schulteil Mellingen findet in diesem Jahr am 24.2.18 von 9:00

- 12:00 Uhr statt.

Wir laden hierzu herzlich ein. Die Schülerinnen und Schüler der jetzigen 4. Klassen sind außerdem eingeladen, einen „Schnuppertag“ in unserem Gymnasium zu verbringen: in Buttelstedt am Mittwoch, dem 14.02.18, und in Mellingen am Freitag, dem 16.02.18., dem 16.02.18, dem 16.2.18.

Foto: Christiana Fenselau

Offene Türen zum Schnuppern für Klasse 4 Am Dienstag, 09. Januar 2018 luden die Pädagogen und Schüler der Regelschule „Am Lindenkreis“ die Viertklässler und ihre Eltern am frühen Abend zum Schnuppern ein, zeigten die Räume, stellten das Lernbüro vor und präsentierten die Bibliothek mit brandaktuellen Büchern! Ab 18:00 Uhr fand der Elternabend zum Übertritt Klasse 4 zur 5 statt, der gemeinsam von der Gustav-Steinacker-Grundschule, dem Feininger-Gymnasium Buttelstedt/Mellingen und der Regelschule auf dem Schulcampus in Buttelstedt organisiert wurde. Während die Eltern wertvolle Informationen über die weiterführenden Schulen erhielten, durften die zukünftigen Fünftklässler in verschiedene Unterrichtsfächer schnuppern, experimentieren, im Computerraum arbeiten, an der großen Landkarte die Welt entdecken und das extra für diesen Abend entwickelte Lerntagebuch mit neuem Wissen füllen. Der Andrang war groß, denn 36 Mädchen und Jungen fanden sich ein und nahmen neugierig ihr Lerntagebuch in Empfang. Auch für ein kleines Abendessen im Schülertreff war gesorgt. Es gab Wiener Würstchen, die in großer Runde besonders gut schmeckten!

Symbolische Übergabe der Spende an Kinderhospiz Mitteldeutschland An diesem Abend konnten wir Herrn Matthias Münch als Vertreter des Kinderhospiz Mitteldeutschland in Tambach-Dietharz bei uns als Gast begrüßen. Wir konnten in dieser kleinen Runde die Spende in Höhe von 710,00 € symbolisch übergeben. Herr Münch machte nochmals deutlich, wie wichtig die Unterstützung für das Kinderhospiz ist und dankte den engagierten Schülerinnen und Schülern. Martina Weyrauch

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar

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5. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2018

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

NÄCHSTER VORTRAG „Der Mörder ist immer der Gärtner“ ein Krimiabend mit Felix Leibrock Am Freitag, dem 23. Februar 2018 um 19.00 Uhr nimmt uns der Leiter des Evangelischen Bildungswerk München und Krimiautor (Todesblau, Eisesgrün, Schattenrot) im ehem. Pfarrwitwenstift Buttelstedt auf einen Streifzug durch die Kriminalliteratur mit. Alle interessierten Bürger sind recht herzlich eingeladen. Der Eintritt ist wie immer frei, wir würden uns sehr über Spenden freuen!!

VORSCHAU MÄRZ 2018 19. März 2018

„Ein Überblick über die Baugeschichte, Architektur und Inneneinrichtung der Daasdorfer Kirche“ von und mit Eberhard Schmidt

26. März 2018 Blutspende

www.kfk-buttelstedt.de

Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2018 unter dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft". Bauer, Finanzverwaltung

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG 4. Satzung der Gemeinde Ettersburg zur Änderung der Hauptsatzung Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeindeund Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194) hat der Gemeinderat der Gemeinde Ettersburg in der Sitzung am 12.12.2017 die folgende 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen: Die Hauptsatzung der Gemeinde Ettersburg vom 09.01.2005, veröffentlicht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaften Berlstedt und Buttelstedt (Gemeinde Journal), 1. Ausgabe 2005, geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 01.02.2010, bekannt gemacht in der 1. Ausgabe 2010 des Amtsblattes der Verwaltungsgemeinschaften Berlstedt und Buttelstedt (Gemeinde Journal), geändert durch die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 01.07.2010, bekannt gemacht in der 7. Ausgabe 2010 des Amtsblattes der Verwaltungsgemeinschaften Berlstedt und Buttelstedt (Gemeinde Journal), sowie geändert durch die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 02.05.2014, bekannt gemacht in der 4. Ausgabe 2014 des Amtsblattes der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, wird wie folgt geändert: §1 Der § 10 – Entschädigungen - wird wie folgt geändert: Abs. 1 erhält folgende neue Fassung: „(1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse als Entschädigung ein Sitzungsgeld von 26,00 Euro für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates oder eines Ausschusses, in dem sie Mitglied sind. Dabei dürfen nicht mehr als zwei Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden.“ Die Absätze 2 bis 5 bleiben unverändert. Abs. 6 erhält folgende neue Fassung:

AMTLICHES ETTERSBURG Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit:

An der Schule 3, 99439 Ettersburg Herr Jens Enderlein Herr Fritz Kaufhold (03643) 42 11 88 Dienstag 17:00 - 18:00 Uhr

Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2018 durch öffentliche Bekanntmachung Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für das Jahr 2018 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt. Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre. Die Grundsteuerhebesätze betragen a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Grundsteuer A 271 v.H. b) für die Grundstücke Grundsteuer B 389 v. H. Fälligkeit der Zahlung Die Grundsteuer 2018 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten auf das Konto der Gemeinde Ettersburg VR Bank Weimar e.G. (BIC: GENODEF1WE1) IBAN: DE02 8206 4188 0001 0303 37

„(6) Für die Wahrnehmung besonderer Funktionen und die hierdurch entstehenden höheren Belastungen und Aufwendungen erhält der Vorsitzende eines Ausschusses eine zusätzliche monatliche Entschädigung in Höhe von 15,00 Euro.“ §2 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ettersburg, den 16.01.2018 Gemeinde Ettersburg gez. Jens Enderlein Bürgermeister - rechtsaufsichtlich bestätigt und der vorzeitigen Bekanntmachung zugestimmt mit Schreiben vom 15.01.2018. - bekannt gemacht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar „Gemeinde Journal“, 2. Ausgabe vom 01.02.2018

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar

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AMTLICHES GROSSOBRINGEN Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Mobil: Beigeordneter: Telefon: E-Mail: Sprechzeit:

Weimarische Straße 48 A, 99439 Großobringen Herr Thomas Heß 0174 8183017 Herr Reiner Halko (03643) 42 06 67 [email protected] jeden Dienstag 17:30 - 19:00 Uhr

Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2018 durch öffentliche Bekanntmachung Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für das Jahr 2018 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt. Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre. Die Grundsteuerhebesätze betragen a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Grundsteuer A 301 v.H. b) für die Grundstücke Grundsteuer B 405 v.H. Fälligkeit der Zahlung Die Grundsteuer 2018 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten auf das Konto der Gemeinde Großobringen Sparkasse Mittelthüringen (HELADEF1WEM) IBAN: DE77 8205 1000 0420 0010 85 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2018 unter dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft".

5. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2018

Gestaltung des Pfützenteiches In einer vorhergehenden Ausgabe des Gemeindejournals habe ich bereits angedeutet, dass die Gestaltung des Teiches zu einem Ort der Erholung eines meiner Anliegen ist. Aktuell erstelle ich ein Konzept, welches ich zu gegebener Zeit dem Gemeinderat zur Genehmigung vorstellen möchte. Eine der ersten Maßnahme war die Begehung des Pfützenteiches mit einer Mitarbeiterin des Landschaftspflegeverbandes. Hierbei wurde die aktuelle Situation geschildert und anhand der baulichen Bedingungen Möglichkeiten des Handelns besprochen. Hierbei ist festgestellt worden, dass sich trotz Reinigung des Teiches im vergangenen Jahr das Teichwasser eine für diese Jahreszeit untypisches Aussehen darstellt. Da eine chemische Analyse des Wassers keine Auffälligkeiten zeigten, wird durch den Landschaftspflegeverband eine zoologische Untersuchung des Wassers durchgeführt. Eine Möglichkeit ist eine Überzahl von Fischbesatz im Teich. Kleine Fische fressen Algen und wenn zu viele große Fische im Teich sind und die kleinen Fische fressen, können Ungleichgewichte entstehen und den Zustand verursachen. Um weitere Informationen zu erhalten, benötige ich ebenfalls Ihre Hilfe. Im Rahmen der Teichentleerung konnten die Fische gesehen werden. Der Landschaftspflegeverband benötigt zur visuellen Analyse Fotos der Fische und welche Fische im Teich vorgefunden worden. Sollten Sie über Fotos der Fische verfügen oder Fische benennen können, bitte ich Sie um Zusendung der Informationen an die Email-Adresse: [email protected]. Weiterhin bitte ich Sie, keine eigenen Fische wild auszusetzen oder um Unterbindung bei Feststellung, wenn andere Fische aussetzen möchten. Vorab danke ich Ihnen für die Unterstützung. Für die kommenden Winterferien wünsche ich Ihnen einen erholsamen Urlaub und für die Freunde des Karnevals viel Freude und Helau. Mit freundlichen Grüßen Thomas Heß

Bauer, Finanzverwaltung

NICHTAMTLICHES GROSSOBRINGEN

Sehr geehrte Großobringer_innen, der Januar ist schon wieder vorbei und das neue Jahr zeigt seinen Alltag. Auch wenn der Blick nach vorne gerichtet sein sollte, möchte ich zwei Sätze zum Januar darlegen.

Bücherei & Lesecafé Weimarische Straße 48a 99439 Großobringen Öffnungszeiten Dienstags 17-19 Uhr Mittwochs 16-19 Uhr Samstags 10-13 Uhr [email protected]

Mit dem Jahreswechsel und dem damit verbundenen Feuerwerk ist es die letzten Jahre immer ein gewohnter Anblick der Gemeindearbeiter gewesen, dass viele Reste des Feuerwerkes, leere Flaschen und Beschädigungen den Eindruck des Ortes beherrschen. Erfreulicherweise konnte dieses Jahr festgestellt werden, dass die Spuren des Jahreswechsels durch Sie beseitigt worden und nur eine Beschädigung festgestellt wurde. Dies zeigt Ihre Identifikation und Verantwortung unserem Ort gegenüber, wofür ich Ihnen meinen ausdrücklichen Dank aussprechen möchte. Eine weitere Besonderheit war die erstmalig durch den Großobringer Kirmesverein organisierte Weihnachtsbaumverbrennung. Die hohe Anzahl der Großobringer, die für ein Begrüßungsgetränk mit dem eigenen Weihnachtsbaum zum Veranstaltungsort liefen und die Vielzahl der Gäste zeigten die Attraktivität des Angebotes und der Freude, nach dem Jahreswechsel Freunde und Bekannte zu treffen und das neue Jahr mit gegenseitigen Glückwünschen zu beginnen.

HINWEISE DER POLIZEI Vermehrt treten im Nordkreis wieder Fälle von Diebstahl, bevorzugt im Kfz auf.

Erweiterte Öffnungszeiten Wir freuen uns über ein weiteres Mitglied in unserem BüchereiTeam. Rita Eichhorn wird - parallel zur Bürgermeistersprechstunde zusätzlich immer Dienstags von 17 bis 19 Uhr die Bücherei öffnen.

Kinderbuchlesung am 10. März 2018 Mit dem Orientexpress nach Paris – Wir begeben uns auf eine Reise in die Vergangenheit an Bord des berühmtesten Zuges der Welt. Und natürlich gibt es im Orientexpress ein spannendes Geheimnis zu lüften. Gern nehmen wir Euch mit auf diese Reise.

Wann: Wo:

Am Samstag 10.03.2018 um 15:30 Uhr Im Feuerwehrhaus in Großobringen Angela Sengupta & Katrin Ulms Rita Eichhorn & Marion Koch

Liebe Seniorinnen und Senioren,

Aus diesem Grund bitte ich Sie keine Wertsachen, auch bei kurzzeitiger Abwesenheit im Fahrzeug zu belassen.

zu unserem letzten Treffen haben uns Elfriede und Heinz wieder zum Lachen gebracht. Es war ein gemütlicher Nachmittag.

Ebenfalls vermehrt treten Fälle von Drogenmissbrauch auf.

Am 13. 02. lade ich Euch liebe Senioren zu Kaffee und Kuchen ein, wir treffen uns 14 Uhr.

Die Polizei empfiehlt aufklärende Gespräche zwischen Eltern und Kindern durch zuführen, um auf die Gefahren hinzuweisen.

Am 14.02.2018, am Valentinstag fahren wir nach Bad Sachsa. Es sind noch Plätze frei, eine Uhrzeit gebe ich noch bekannt. Eure Wilma Wollweber

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AMTLICHES HEICHELHEIM Gemeindeanschrift: Hauptstraße 9, 99439 Heichelheim Bürgermeister: Herr Alexander Ungert Beigeordneter: Herr Nicky Schwarz Telefon: (03643) 779 00 41 E-Mail: [email protected] Sprechzeit: jeden Dienstag von 17:00 - 18:30 Uhr

Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2018 durch öffentliche Bekanntmachung

5. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2018

BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Heichelheim vom 14.12.2017 TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Herr Ungert begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die gesetzliche Anzahl der Mitglieder ist 7, davon waren alle anwesend. Der Gemeinderat war somit beschlussfähig. Die Einladungen sind allen fristgerecht zugegangen. TOP 2 – Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung

Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für das Jahr 2018 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt.

Beschluss Nr. 150/25/2017: Der Gemeinderat Heichelheim genehmigt die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung am 14.12.2017.

Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre.

Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 7; davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 7; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0

Die Grundsteuerhebesätze betragen a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Grundsteuer A 295 v.H. b) für die Grundstücke Grundsteuer B 402 v.H.

TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sit-zung des Gemeinderates Heichelheim vom 02.11.2017

Fälligkeit der Zahlung Die Grundsteuer 2018 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten auf das Konto der Gemeinde Heichelheim Sparkasse Mittelthüringen (HELADEF1WEM) IBAN: DE10 8205 1000 0420 0007 39 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2018 unter dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft". Bauer, Finanzverwaltung

BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Heichelheim vom 02.11.2017 TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Herr Ungert begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die gesetzliche Anzahl der Mitglieder ist 7, davon sind alle anwesend. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig. Die Einladungen sind allen fristgerecht zugegangen. TOP 2 – Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Beschluss Nr. 148/24/2017: Der Gemeinderat Heichelheim genehmigt die Tagesordnung für die nicht öffentliche Sitzung am 02.11.2017. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 7; davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 6; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 1 TOP 3 – Beratung und Beschluss zum Grundstückstauschangebot der Eigentümerin des Grundstücks Gemarkung Heichelheim, Flurstück 51/44 zur Erschließung der Wohngrundstücke 51/43, 51/45 und 51/46 Beschluss-Nr. 149/24/2017: Der Gemeinderat Heichelheim beschließt, 1. das Tauschangebot der Eigentümerin des Grundstücks Gemarkung Heichelheim, Flurstück 51/44, die im beigefügten Auszug aus der Liegenschaftskarte gelb markierte Teilfläche dieses Grundstücks gegen die orange markierte Teilfläche des gemeindeeigenen Grundstücks 51/47 einzutauschen. 2. Für den Teil der eingetauschten Teilfläche des Grundstücks 51/47, der die Größe der im Gegenzug der Gemeinde überlassenen Teilfläche des Grundstücks 51/44 übersteigt, zahlt die künftige Eigentümerin einen Betrag in Höhe des aktuellen Bodenrichtwertes. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 7; davon anwesend: 6; Ja-Stimmen: 0; Nein-Stimmen: 5; Enthaltungen: 1 1 Gemeinderatsmitglied war aufgrund § 38 Abs. 1 ThürKO von der der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Beschluss Nr. 151/25/2017: Der Gemeinderat Heichelheim genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 02.11.2017. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 7; davon anwesend: 7; Ja-Stimmen: 7; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 TOP 4 – Beschlüsse zu Bauanträgen 4.1 Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport und Abstellraum auf dem Grundstück Am Wege nach Schwerstedt 1 in Heichelheim Beschluss Nr. 152.1/25/2017: Der Gemeinderat von Heichelheim erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport und Abstellraum auf dem Grundstück Am Weg nach Schwerstedt 1 in Heichelheim. Er stimmt der Überschreitung des Baufeldes in westlicher Richtung, der höheren Traufhöhe (+ 0,69 m) sowie der Abweichung der Dachneigung (28°) und Dachfarbe (granit) zu. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 7; davon anwesend: 7; Ja-Stimmen: 7; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 Alexander Ungert, Bürgermeister

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BÜRGERVEREIN HEICHELHEIM

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5. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2018

Neuigkeiten in der Freiwilligen Feuerwehr und Feuerwehrverein Heichelheim!

am Freitag, dem 9. Februar 2018, begehen wir ab ca. 18 Uhr, im Bürgerhaus,

Liebe Einwohner von Heichelheim, die Feuerwehr und Feuerwehrverein trafen sich am 13.01.2018 zur Jahreshauptversammlung. An diesem Abend fand auf Grund von Veränderungen in der Feuerwehr eine Neuwahl statt.

den 50. Jahrestag unseres ersten bzw. den 25. Jahrestag unseres zweiten Polterabends.

Wir verabschieden nach vielen Jahren in der aktiven Gruppe unseren Kamerad Hr. Werner Salzmann. Er wird uns aber als Gerätewart erhalten bleiben und uns weiterhin Tatkräftig unterstützen! Wir begrüßen unseren neuen stellvertretenden Ortsbrandmeister Hr. Christian Herold, der das Amt als Jugendwart weiterhin leitet. Wir gratulieren Kamerad Hr. Ralf Sommerfeld für 10 Jahre Freiwillige Feuerwehr und überreichten das bronzene Ehrenzeichen.

Wer kommt, der kommt.

Dazu freuen wir uns neue Mitglieder aus der Feuerwehr im Einbeck Ortsteil Kuventhal auf zunehmen. Des Weiteren bedankt sich die Jugendfeuerwehr für die Spenden und zahlreichen Tannenbäume, die eingesammelt wurden! Wir wünschen allen alles Gute für die Zukunft und für die weiteren Amtsjahre! Wir danken allen für die gute Zusammenarbeit! Der Vorstand

AMTLICHES KLEINOBRINGEN Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordnete: Telefon: Sprechzeit:

Großobringer Straße 34, 99439 Kleinobringen Herr Gerhard Schauerhammer Frau Daniela Becker (03643) 42 06 90 Donnerstags 16:00 - 18:00 Uhr

Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2018 durch öffentliche Bekanntmachung Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für das Jahr 2018 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt. Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre. Die Grundsteuerhebesätze betragen a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Grundsteuer A 321 v.H. b) für die Grundstücke Grundsteuer B 439 v.H. Fälligkeit der Zahlung Die Grundsteuer 2018 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten auf das Konto der Gemeinde Kleinobringen Sparkasse Mittelthüringen (HELADEF1WEM) IBAN: DE41 8205 1000 0420 0005 69 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2018 unter dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft". Bauer, Finanzverwaltung

NICHTAMTLICHES KLEINOBRINGEN Zur

Goldenen Hochzeit am 10.02.2018

der Eheleute

Regina & Gerhard Schauerhammer aus Kleinobringen wünscht der Gemeinderat Kleinobringen alles Gute und noch viele gemeinsame Jahre bei bester Gesundheit!

Wann? 04.Februar 2018, ab 15:00 Uhr Wo? Bürgerhaus Kleinobringen 1,- Euro Eintritt für die Großen Kinder Freitag Für das leibliche Wohl ist auch wieder gesorgt!

Seniorenveranstaltungen Am Januarnachmittag hat E. Sundhaus die Chronik des Dorfes für das Jahr 2017 per Beamer an der Leinwand gezeigt. Die Chronik umfasst 22 Themen mit ca. 140 eingearbeiteten Bildern. Außer den Ereignissen im Dorf waren auch Bilder von unserem schönen Biotop dabei. Diskutiert wurde hauptsächlich über die Einwohnerstatistik. Nachdem in Kleinobringen nach voller Belegung des Baugebietes die Bautätigkeit derzeit abgeschlossen wurde, ist die Einwohnerzahl wieder leicht rückgängig. In den vergangenen Jahren war die Anzahl der Einwohner infolge des positiven Saldos bei Zuzügen gegenüber Wegzügen steigend. Im Februar feiern die Rentner, wie alljährlich,

SENIORENFASCHING. Er findet am Mittwoch, dem 14. 02.18, 15.00 Uhr im Bürgerhaus statt. Es ist zwar Aschermittwoch, aber bei uns ist noch nicht alles vorbei. Hübsche oder originelle Kostümierung und Büttenbeiträge erwünscht. Egon Sundhaus

Dorfleben im Dezember » Unser Advents - und Weihnachtsbaum « In jedem Jahr wird aus Privatgärten eine stattliche Tanne oder Fichte gespendet, die als Dorfweihnachtsbaum aufgestellt wird. Das erfolgt mit Hilfe des Autokranes von Andreas Pilz. Zum Anbringen der Beleuchtung wird immer Christian Albrecht an den Haken des Auslegearmes gehängt, um in luftiger Höhe die Lichterkette anzubringen.

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» Weihnachtsgedanken « Seit 21 Jahren findet unter diesem Motto findet dank des Moderators des MDR Mathias Haase die jährliche Adventsfeier in der Kleinobringer Kirche statt. Seit langem hält uns die Band“swing for fan“ aus Jena die Treue und spielt ohne Gage uns zur Freude flotte Weihnachtsmusik und nebenher auch noch die Orgel. Dieses Jahr haben Kinder das Ganze belebt und bereichert. Haase-Tochter Charlotte spielte zusammen mit ihrer Schulfreundin Marlene (beide 6 Jahre) auf der Blockflöte. Infolge eines zu erwartenden Geschenkes fand August Köllner (4 Jahre) den Mut zum Aufsagen eines hübschen Gedichtes.

5. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2018

AMTLICHES KRAUTHEIM / Haindorf Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit:

An der Lache 110, 99439 Krautheim Herr Wolfgang Bock Herr Christian Meier (036451) 60461 Dienstag 17:00 - 18:00 Uhr

Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2018 durch öffentliche Bekanntmachung (Festsetzung der Grundsteuer gilt für die Gemeinde Krautheim und OT Haindorf) Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für das Jahr 2018 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt. Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre. Die Grundsteuerhebesätze betragen a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Grundsteuer A 301 v.H. b) für die Grundstücke Grundsteuer B 405 v.H.

» Krippenspiel « Angela Seymer ist der gute Geist der Kirche. Sie schmückt nicht nur zusammen mit der Familie die Kirche für die „Weihnachtsgedanken“ und den Weihnachtsgottesdienst mit Weihnachtsbaum, Figuren und zahlreichen Kerzen. Sie ist auch die Mutter des alljährlichen Krippenspieles. Es beginnt dem Aussuchen des passenden Spieles, Werbung in den Familien für die mitspielenden Kinder, organisieren der Proben und einstudieren des Ganzen. Dieses Mal waren es besonders viele Kinder und alles hat prima geklappt. Besten Dank – Angela.

Fälligkeit der Zahlung Die Grundsteuer 2018 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten auf das Konto der Gemeinde Krautheim Sparkasse Mittelthüringen (BIC: HELADEF1WEM) IBAN: DE98 8205 1000 0425 0000 87 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2018 unter dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft". Bauer, Finanzverwaltung

AMTLICHES LEUTENTHAL Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit:

Im Dorfe 17, 99439 Leutenthal Herr Herbert Steinhäuser Herr Udo Malisius (036451) 72 800 jeden 2. Mittwoch im Monat 18:00 - 19:00 Uhr

Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2018 durch öffentliche Bekanntmachung Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für das Jahr 2018 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt. Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre. Die Grundsteuerhebesätze betragen a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Grundsteuer A 301 v.H. b) für die Grundstücke Grundsteuer B 405 v.H. Fälligkeit der Zahlung Die Grundsteuer 2018 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten auf das Konto der Gemeinde Leutenthal Sparkasse Mittelthüringen (BIC: HELADEF1WEM) IBAN: DE44 8205 1000 0420 0002 24 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffent-lichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2018 unter dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft". Bauer, Finanzverwaltung

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AMTLICHES STADT NEUMARK Stadtanschrift: Bürgermeisterin: 1. Beigeordneter: 2. Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit:

Am alten Gutshof 1, 99439 Neumark Frau Anke Necke Herr Clemens Rösler (036452) 7 22 82 Dienstag 18:00 - 19:00 Uhr

Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2018 durch öffentliche Bekanntmachung Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für das Jahr 2018 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt. Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre. Die Grundsteuerhebesätze betragen a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Grundsteuer A 270 v.H. b) für die Grundstücke Grundsteuer B 390 v.H. Fälligkeit der Zahlung Die Grundsteuer 2018 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten auf das Konto der Stadt Neumark Sparkasse Mittelthüringen (BIC: HELADEF1WEM) IBAN: DE73 8205 1000 0425 0000 52 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2018 unter dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft". Bauer, Finanzverwaltung

BERICHTIGUNG der Bekanntmachung des Beschlusses-Nr. 195.3/25/2017 aus der Sitzung des Stadtrates Neumark vom 13.11.2017 Im Amtsblatt 12/2017 wurde das Abstimmungsergebnis zum vorgenannten Beschluss fehlerhaft abgedruckt. Daher erfolgt die Bekanntmachung des berichtigten Beschlusses erneut wie folgt:

5. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2018

Einladen möchten wir auch an dieser Stelle alle zur

VERKEHRSTEILNEHMERSCHULUNG Neuigkeiten rund um den Straßenverkehr wird uns Herr Axnik erläutern und unsere Fragen beantworten.

02.03. 2018 um 19.00 Uhr in der Stadtverwaltung An dieser Stelle möchte ich noch ein paar Worte zum vergangenen Adventsmarkt sagen. Erst einmal vielen Dank an alle Vereine aus unserem Ort. Mit sehr viel Vor- und Nachbereitung, Arbeit, Organisation und Werbung war es wieder ein gelungenes Fest. Eine wichtige Person die dies alles ins Leben gerufen hat darf nicht vergessen werden. Danke an unsere Bürgermeisterin Anke Necke. Ich glaube im Namen aller Vereine sprechen zu dürfen - es war wieder ein großer Erfolg. Viele Besucher, aber auch Einwohner aus Neumark, fanden den Weg zu unserem Marktplatz. Wir als Heimatverein möchten an dieser Stelle unseren Frauen aus Neumark einen Dank aussprechen, welche mit Ihrem Kuchen unseren Kuchenbasar bereichert haben. So konnten wir an diesem Tag mit 18 Kuchensorten unsere Gäste verwöhnen. Aus dem Erlös vom Kuchenbasar, konnten wir wieder 200,00 Euro an das Kinderhospiz Tambach- Dietharz überweisen.

AMTLICHES RAMSLA Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit:

Ottmannshauser Straße 100, 99439 Ramsla Herr Dr. Thomas Basche Herr Günther Schmidt (036452) 7 24 98 montags: 18:15 - 18:45 Uhr

Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2018 durch öffentliche Bekanntmachung Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für das Jahr 2018 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt. Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre.

Die Grundsteuerhebesätze betragen a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Grundsteuer A 301 v.H. 7.3 Beratung und Beschluss zum Fällen von 2 Koniferen und Aus- b) für die Grundstücke Grundsteuer B 405 v.H. ästung einer Fichte Fälligkeit der Zahlung Beschluss Nr. 195.3/25/2015: Die Stadt Neumark beschließt die Entfernung der zwei mehrstämmigen Die Grundsteuer 2018 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt Koniferen sowie die Ausästung der Fichte auf dem Stadtgrundstück 171 – zu entrich-ten auf das Konto der Gemeinde Ramsla Sparkasse Mittelthüringen (BIC: HELADEF1WEM) in der Niederdorfgasse. IBAN: DE20 8205 1000 0425 0001 33 Abstimmungsergebnis: Rechtsmittelbelehrung Gesetzliche Zahl der SR: 7, davon anwesend: 6, Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1 öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widergez. Anke Necke, Bürgermeisterin spruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

NICHTAMTLICHES STADT NEUMARK Heimatverein „Stadt Neumark“ e. V. Nun ist endlich wieder Faschingszeit und wir möchten mit Euch feiern. Da wir im letzten Jahr viele Gäste hatten, war der Platz sehr eng. Deshalb verlagern wir unsere Faschingsfeier auf die obere Etage der Stadtverwaltung Neumark in den Versammlungsraum.

Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2018 unter dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft". Bauer, Finanzverwaltung

NICHTAMTLICHES RAMSLA

Ein Kirmesjahr mit vielen Höhepunkten … auf das 2018 genauso schön wird!!!

Mit unserer Neumarker Rakete laden wir alle ein am

Weihnachten ist vorübergegangen, die Ente verdaut und der Start ins neue Jahr bringt den Alltag schnell zurück! Neben dem Aufräumen der Silvesterreste und ein paar Stunden in der Familie geht es schnell zurück auf Arbeit und der Trott holt uns genauso schnell wieder ein!

mit uns zu feiern.

Grund genug, noch einmal das Jahr Revue passieren zu lassen und auf die Höhepunkte von 2017 zurückzuschauen.

10.02.2018 ab 15.00 Uhr

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar

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Los ging unser „Feierjahr“ im Frühjahr zum Tanz mit der Band ROSA, die alljährlich unseren Saal in eine Party- und Rockarena verwandeln und die Zeit zwischen Fasching und der ersten Kirmes mit bester Livemusik überbrücken! Der Sommer verging, Organisation und Bastelleien, Diskussionen und Besuche in den Nachbarorten sowie gemütliche Abende bei Bratwurst und Bier bescherten uns viele schöne, aber auch anstrengende Momente – und der September sollte nicht lange auf sich warten lassen! In der ersten Septemberwoche wird hier traditionell der Saal unseres Gasthauses „Zum goldenen Hufeisen“ umgestaltet und dem Motto der Kirmes angepasst – beim Thema „Abriss Ski“ durften eine Almhütte und eine riesige Bergkulisse natürlich nicht fehlen. Und dann konnte es am Freitag, dem 07.09.2017 auch schon losgehen: Treffpunkt 18.30 Uhr, schnell ein Bierchen im Gasthaus und auf ging es in die Kirche. Von unserem allseits geschätztem und beliebtem Dorfpfarrer Martin Lieberknecht wurde dieses Jahr der Gottesdienst gestaltet, in dem sogar das ein oder andere Späßchen seinen Platz fand. Mit dem Ausmarsch entlang der Kirchgasse in Richtung Saal ging es dann 21.00 Uhr direkt weiter mit der Discoparty „Out of Order“, die bis in die frühen Morgenstunden andauerte und viele Gäste aus Stadt und Land anzog.

5. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2018

AMTLICHES ROHRBACH Gemeindeanschrift: Im Dorfe 26, 99439 Rohrbach Bürgermeister: Herr Ingolf Otto Beigeordneter: Herr Karsten Otto Telefon: (036451) 60 468 Sprechzeit: jeden 1. u. 3. Do. 18:00 - 19:00 Uhr www.gemeinde-rohrbach.de

Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2018 durch öffentliche Bekanntmachung Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für das Jahr 2018 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt. Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre. Die Grundsteuerhebesätze betragen a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Grundsteuer A 300 v.H. b) für die Grundstücke Grundsteuer B 435 v.H. Fälligkeit der Zahlung Die Grundsteuer 2018 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten auf das Konto der Gemeinde Rohrbach Sparkasse Mittelthüringen (BIC: HELADEF1WEM) IBAN: DE94 8205 1000 0420 0005 85 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2018 unter dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft".

Trotz nur weniger Stunden Schlaf stand die Kirmesgesellschaft Punkt 8.00 Uhr wieder bereit, um die „Verwüstung“ auf dem Saal zu beseitigen und alles für den Samstagabendstanz vorzubereiten, um direkt im Anschluss zum Ständchen mit den Neumarker Blasmusikanten aufzubrechen! Mit bester Laune und einer Wahnsinnsstimmung in der Gruppe, vergingen die vielen Stunden wie im Flug – und niemand klagte darüber, dass wir eine Stunde länger für unsere Wanderung durch das Dorf brauchten! Frisch gemacht und im feinen Zwirn startete 20.00 Uhr der Fackelumzug mit den Partysahnen aus Ottmannshausen, allen voran Fahnenträger Alexander Hofmann, der seit Jahren die Burschenschaftsflagge hochhält und dankend auf das Eintanzen verzichtet. Zum Kirmestanz mit PASSAT aus Weimar ging es schlussendlich nochmals auf dem Saal rund. Unsere treue Kirmeskapelle lockt seit Jahren mit einem guten Mix aus Party- Tanz- und Rockmusik viele Leute aus dem Dorf und viele Kirmesgesellschaften auf den Saal und sorgt hier für beste Stimmung. Das Highlight an diesem Abend war - neben einem riesigen Singkreis bestehend aus über 10 Kirmesgesellschaften - das Showprogramm der Kirmesgesellschaft. Hier wurden die großen Partymänner und -frauen aus den Almhütten eingeladen, die dem Publikum mächtig einheizten und unserem Kirmesburschen Lucian beim Suchen der großen Liebe mit Rat und Tat zur Seite standen! Nach einem gemütlichen Frühschoppen und gemeinsamen Abendessen war die Kirmes 2017 auch schon Geschichte. Doch ein Ass hatten wir noch im Ärmel! Zur Nachkirmes im Oktober mit der Band DYNAMIC aus Stadtilm wurden noch einmal die lustigsten Geschichten im Rahmen der Kirmesbeerdigung für uns und alle interessierten Gäste erzählt und ein kleiner Einblick hinter die Kulissen der „Spaßgesellschaft“ gegeben! Auch der Abschied von Burschenvater Benjamin Hofmann wurde hier bis in die frühen Morgenstunden gebührlich gefeiert. Auch wenn vieles an diesem Abend zu Ende ging, so wurde bis Weihnachten auch ein „neuer Anfang“ gefunden. Franz Hopfgarten tritt als Ortsansässiger in die Schuhe von Benny und wird in den nächsten Jahren als Burschenvater die bunte Meute anführen – seid gespannt, was hier passiert. Als Abschluss bleibt nicht viel mehr übrig, als Danke für eine schöne Zeit an die Mitglieder der Kirmesgesellschaft Ramsla, an die „Kneipenmagd“ Nancy Scheide für ihre Geduld und Unterstützung, an unsere Sponsoren und an all die treuen Gäste auszusprechen, die jedes Jahr die Kirmes zu einem so schönen Event und Highlight im Dorfleben machten! Benjamin Hofmann Im Namen der Kirmesgesellschaft Ramsla

Bauer, Finanzverwaltung

DIE GEMEINDE ROHRBACH vermietet preiswert sanierte 2- und 3 Raumwohnungen in den gemeindeeigenen Häusern „Am Tiergarten“ Interessenten melden sich bitte beim Bürgermeister oder bei der Haus- und Grundstücksverwaltung Lange & Hofmeister in Weimar, Johann-Sebastian-Bach-Straße 3. Freie Bauplätze Die Gemeinde Rohrbach verkauft provisionsfrei voll erschlossene Grundstücke im Wohngebiet „Unter der Weinstraße“. Interessenten melden sich beim Bürgermeister.

AMTLICHES SACHSENHAUSEN Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit:

Leutenthaler Straße 46 C, 99439 Sachsenhausen Herr Georg Scheide Herr Norbert Schuchardt (03643) 42 06 27 jeden 1.+3. Donnerstag 17:00-17:30 Uhr

Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2018 durch öffentliche Bekanntmachung Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für das Jahr 2018 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt. Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre. Die Grundsteuerhebesätze betragen a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Grundsteuer A 283 v.H. b) für die Grundstücke Grundsteuer B 399 v.H.

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar

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Fälligkeit der Zahlung Die Grundsteuer 2018 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten auf das Konto der Gemeinde Sachsenhausen Sparkasse Mittelthüringen (BIC: HELADEF1WEM) IBAN: DE64 8205 1000 0420 0006 40 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2018 unter dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft". Bauer, Finanzverwaltung Liebe Einwohnerrinnen und Einwohner, Im Monat Januar fand keine Ratssitzung statt. Die nächste Ratssitzung findet voraussichtlich

am 01.03.2018 um 19.30 Uhr im Versammlungsraum der Gaststätte statt. Bitte dazu den Aushang beachten. Mit freundlichen Grüßen Georg Scheide, Bürgermeister

NICHTAMTLICHES SACHSENHAUSEN DER HEIMATVEREIN INFORMIERT! Liebe Rentnerinnen und Rentner, liebe Vorruheständler! Am Sonntag, den 07.01.2017 ab 11:00 Uhr fand eine etwas andere Senioren/ Vorruheständler-Veranstaltung statt. Frühzeitig um 11:00 Uhr hatten sich 40 Bürgerinnen und Bürger aus Sachsenhausen auf dem Saal eingefunden. Der Bürgermeister und Gastwirt hießen die Anwesenden herzlich willkommen und gaben kurze Informationen zum gedachten Ablauf dieses Tages. Pünktlich um 12:00 Uhr wurde das Mittagessen serviert, mit einer Vor-Suppe, leckerem Straußenfleisch oder Kalbsgulasch, jeder nach seiner Wahl bzw. seinem Geschmack. Bei leichter Musik konnten wir das Mittagessen genießen und auch anschließend mit Gesprächen den frühen Nachmittag begehen. Um 14:30 Uhr gab es anschließend Kaffee und Kuchen, so dass der Tag um 16:00 Uhr schnell zu Ende ging. Dem Gaststätten-Team wurde der Dank für die sehr gute Bewirtung und Vorbereitung der Veranstaltung ausgesprochen! Nochmal danke an alle, die zum Gelingen beigetragen haben und Spaß hatten. Ihr Seniorenaktiv im Namen des HVS und der Wirt

Die nächste erweiterte

Senioren- und Vorruheständler Veranstaltung findet am Samstag, den 10.03.2018 ab 14:00 Uhr statt. Mit einem fröhlicher Nachmittag in Gedanken an und um (nach) den FRAUENTAG werden wir den Tag begehen. Auch mit kleinen Einlagen wollen wir den Nachmittag kurzweilig gestalten. Wir laden die Seniorinnen und interessierte Senioren, wie immer auch bei Kaffee und Kuchen recht herzlich ein. Freuen würden wir uns auch über die Teilnahme von Frauen, die noch im Berufsleben stehen oder auch jünger als 60 Jahre sind. Bitte melden Sie sich, wie gewohnt, bei Charlotte Schomburg - Tel. 42 36 96 an oder kommen Sie direkt zur Gaststätte. Dazu lädt der HVS und Gaststättenwirt recht herzlich ein. Wir bitten den Termin vorzumerken. Der Seniorenbeirat des HVS und der Gastwirt

5. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2018

AMTLICHES SCHWERSTEDT Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit:

An der Pfütze 38, 99439 Schwerstedt Herr Maik Horstmann Herr Uwe Bauer (03 64 52) 16 91 23 Dienstag 17:30 - 18:30 Uhr

Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2018 durch öffentliche Bekanntmachung Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für das Jahr 2018 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt. Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre. Die Grundsteuerhebesätze betragen a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Grundsteuer A 301 v.H. b) für die Grundstücke Grundsteuer B 405 v.H. Fälligkeit der Zahlung Die Grundsteuer 2018 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten auf das Konto der Gemeinde Schwerstedt Sparkasse Mittelthüringen (BIC: HELADEF1WEM) IBAN: DE64 8205 1000 0425 0002 14 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2018 unter dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft". Bauer, Finanzverwaltung

Ausbildungsplan der FFW Schwerstedt 2018 01.02. 15.02. 01.03. 10.03. 15.03. 17.03. 29.03. 12.04. 26.04. 05.05. 10.05. 24.05. 07.06. 21.06. 05.07. 19.07. 02.08. 16.08. 30.08. 13.09. 27.09. 11.10. 25.10. 08.11. 22.11. 01.12. 06.12. 20.12.

19:00 Uhr 19:00 Uhr 19:00 Uhr 19:00 Uhr 19:00 Uhr 19:00 Uhr 19:00 Uhr 19:00 Uhr 19:00 Uhr 19:00 Uhr 19:00 Uhr 19:00 Uhr 19:00 Uhr 19:00 Uhr 19:00 Uhr 19:00 Uhr 19:00 Uhr 19:00 Uhr 19:00 Uhr 19:00 Uhr 19:00 Uhr 19:00 Uhr 19:00 Uhr 19:00 Uhr 19:00 Uhr

Atemschutzübung/ Tragbare Leitern Unterweisung Schornsteinbrand Erste Hilfe Auffrischung Jahreshauptversammlung Atemschutzübung/ Gefahren an der Einsatzstelle Atemschutzübungsstrecke Apolda FW DV 3 „Die Gruppe im Löscheinsatz“ (theoretisch) FW DV 3 „Die Gruppe im Löscheinsatz“ (praktisch) Wasserförderung mit LF 16/TS8 Atemschutzübungsstrecke in Apolda Himmelfahrt Herstellen von Löschschaum Tragbare Leitern Maschinistenausbildung Überprüfung der PSA Sommerpause Ausleuchten der Einsatzstelle Fahrzeug- & Geräteputz Umgang mit Mehrzweckstrahlrohren Herbstfeuer Ausleuchten der Einsatzstelle Bewegungsfahrt Maschinistenausbildung Überprüfung und Pflege PSA Winterfestmachung Weihnachtsbaumsetzen Nachbereitung Weihnachtsbaumsetzen Weihnachtsfeier

Änderungen vorbehalten. Selbständige Pflege- und Reinigungsarbeiten können täglich durchgeführt werden! Frank Schumann, Ortsbrandmeister

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Die Diskussion über das unterspülte Bachufer ist so alt, wie der notwendige Stau zur Sicherung von Löschwasser unterhalb der Gartenanlage.

AMTLICHES VIPPACHEDELHAUSEN / THALBORN Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit:

Lindenstraße 20 a, 99439 Vippachedelhausen Herr Karl-Albert Treuner Herr Bernd Unbescheid (036452) 7 23 18 Dienstag 16:30-17:30 Uhr

Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2018 durch öffentliche Bekanntmachung Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für das Jahr 2018 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt. Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre. Die Grundsteuerhebesätze betragen a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Grundsteuer A 295 v.H. b) für die Grundstücke Grundsteuer B 402 v.H. Fälligkeit der Zahlung Die Grundsteuer 2018 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrich-ten auf das Konto der Gemeinde Vippachedelhausen Sparkasse Mittelthüringen BIC: HELADEF1WEM) IBAN: DE20 8205 1000 0425 0002 30 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2018 unter dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft". Bauer, Finanzverwaltung

NICHTAMTLICHES VIPPACHEDELHAUSEN / THALBORN VERANSTALTUNGSKALENDER VIPPACHEDELHAUSEN / THALBORN - FEBRUAR 2018 Datum Uhrzeit 02. Februar 19:00 03. Februar 14:00 08. Februar 14:00

Aktivität/ Veranstaltung Feuerwehrausbildung Jugendfeuerwehr Ausbildung Seniorennachmittag Fasching

Ort

Verantwortlich

Gerätehaus FFW Gerätehaus FFW Zur alten Kastanie

Senioren Thalborn

Kita

Kita

12. Februar 10:00

Rosenmontagsumzug

13. Februar 14:00

Spinnstube - Fasching Bürgerhaus Spinnstube

14. Februar 17. Februar 14:00

Senioren Vippachedelhausen Jugendfeuerwehr Ausbildung

tirica

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Senioren VEH

Gerätehaus FFW

KLEINGARTENVEREIN „AM RITTERSBORN“E.V. Weimarische Straße · 99439 Vippachedelhausen

Sparkassenstiftung Weimar – Weimarer Land fördert Umweltprojekt der Kleingärtner

Die Kleingärtner in Vippachedelhausen wollen entlang der Gartenanlage in Eigenleistung das Vippachufer naturnah befestigen. Dabei werden sie von der Sparkassenstiftung kräftig unterstützt.

Nicht das Anstauen der Vippach, sondern der sich widerholende Wechsel der Wasserhöhe durch Anstauen und Ablassen machte der losen Uferböschung zu schaffen. Viele Mühen der Kleingärtner, die am Vippachufer ihre Parzellen bewirtschaften, waren in den letzten Jahren darauf gerichtet, weitgehend die Böschung zu erhalten. Unterstützung durch die Gemeinde oder gar vom Wasser- und Bodenverband war nicht zu erwarten. Nun übernehmen die Kleingärtner die Initiative. Mit Faschinen aus bewurzelungsfähigem Naturholz – Weiden – wird in diesem Jahr entlang der Gartenanlage das Ufer befestigt. Dazu werden in den Weidensetzstangen und Weidenäste als Flechtmaterial von Kopfweiden geschnitten. Die dazu notwendigen Technikkosten werden von der Sparkassenstiftung Weimar – Weimarer Land mit 1.000 Euro gefördert, der manuelle Einbau erfolgt durch die Vereinsmitglieder.

NICHTAMTLICHES THALBORN Senioren-Gruppe Thalborn Unser Motto ist, sagen die Vorsitzenden Bettina Kleimon und Irmgard Pelka. Die Senioren Veranstaltungen regelmäßig, interesant, informationsreich, aber auch gemütlich in der Gaststätte „Zur Alten Kastanie“ von Thalborn durch zuführen. Das ihnen diese Vorsätze in gemeinschaftlicher Arbeit mit Ihren Ehepartnern Dieter und Klaus gut gelungen sind , spiegelt sich in den durchgeführten Veranstaltungen wieder. Es begann am 19. Januar 2017 mit einem Rechenschaftsbericht in dem informiert wurde : - über Finanzen (welche sich die Seniorinnen durch eigene Einzahlungen angespart hatten ) - über die Umsetzung der vor genommen Inhalte der Veranstaltungen - und über die Inhalte der durchgeführten Veranstaltungen. Im Februar kamen die Seniorinnen zu einer fröhlichen Faschings Veranstaltung zusammen, bei der auch die Männer mit eingeladen waren. Bei musikalischer Bekleidung durch Herrn Schiller aus Schloßvippach mit seinem Akkordeon und einer dem Motto entsprechenden Verpflegung wurde dies eine sehr gelungene Veranstaltung an die man sich gern erinnert. Der 16. März stand natürlich im Zeichen des „Internationalen Frauentages“, dabei gab es für jede Frau ein kleines Blumen Präsent. Für diese Veranstaltung spielten die Ehemänner von Bettina und Irmgard wieder Erfüllungsgehilfen, sie übernahmen den Transport einer Kindergarten Gruppe mit ihrer Leiterin Steffi aus Vippachedelhausen, die mit Gitarre den Gesang der Kiga Knirpse unterstützte. Zur Veranstaltung am 13. April kam natürlich der Osterhase zu seinem Recht, es gab kleine Geschenke und anschließend Kaffee und Kuchen und somit wurden es einige gemütliche Stunden mit netten Plauderrein . Am 11. Mai war für uns eine reine Informations Veranstaltung zu der wir Herrn Regensburg von der Polizei Direktion Weimar eingeladen hatten. Im Mittelpunkt seiner Ausführungen stand natürlich die Senioren Sicherheit. Er informierte über die verschiedenste Trickbetrügerreien und gab viele Hinweise das man kritischer und vorsichtiger bei unbekannten Personen sein sollte. Herr Regensburg trug seine Ausführungen so hervorragend und sachlich vor, das die Seniorinnen das Gefühl bekamen uns steht ein Polizei Beamter gegenüber der mit seiner angenehmen Art alle Fragenaus Erfahrung sehr verständlich beantworten kann. Diese Veranstaltung wurde aber auch für ein Dankeschön an den Wirt der Gaststätte Thomas Hufeld genutzt , der in Vorbereitung der Senioren Veranstaltungen die Tische dekorativ vorbereitet und sie zu Oster – und Weihnachtsveranstaltungen für jede Seniorin mit einen kleinen Geschenk ausgestaltet .Dafür wurde er durch die Vorsitzenden mit einen schönen Präsentkorb geehrt . Für den 8. Juni war eine Tagesfahrt mit einen Reisebus von „Weimar Tour“ in den Thüringer Wald angesetzt. Es ging nach Sitzendorf in das PorzellanMuseum und in das Bauern Museum .Von da aus ging es nach Oberweißbach zur Bergbahn mit der wir nach Lichtenhain fuhren , dort wartete bereits unser Bus der uns zum Fröbelturm in das Restaurant brachte. Nach einem schönen Mittagessen sind wir weiter nach Meura in das Haflinger Gestüt gefahren. Nach einer interessanten einstündigen Führung ging es mit dem Bus weiter in die Gaststätte „Zur Singenden Wirtin“. Sie stand an

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der Tür und begrüßte alle mit Handschlag , ihre Bewirtung mit Gesang und Witz war genau so angenehm wie ihre einladende Begrüßung. Schade dabei war, das Bettina und Irmgard , die ja die Initiatoren dieser schönen Fahrt waren wegen Krankheit nicht dabei sein konnten. Aber ihre Ehemänner Dieter und Klaus haben sie auf der ganzen Fahrt würdig vertreten und die erhaltenen Instruktionen voll umgesetzt . Sie hatten ja im Mai 2017 die Strecke mit ihren eigenen PKW schon abgefahren und bereits alles organisiert . Ein weiterer Höhepunkt sollte das Sommerfest am 6. Juli werden, da aber in diesem Zeitraum viele Seniorinnen verhindert waren, was in dieser Runde selten vorkommt blieb es an diesem Tag nur bei Kaffee und Kuchen, einen kleinen Plausch und einer kleinen Geschenk Überreichung an die Seniorin Monika Müller die immer sehr hilfsbereit ist und ständig drei Seniorinnen aus Vippachedelhausen und Frau Oßwald aus Thalborn von ihrer Wohnung abholt und mit zu unseren Veranstaltungen bringt.

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NICHTAMTLICHES VIPPACHEDELHAUSEN Über die vielen Glückwünsche und Geschenke zu meinem habe ich mich sehr gefreut und danke allen Gratulanten herzlichst. Mein besonderer Dank gilt meinen Kindern, Enkeln und Urenkeln für die tolle Vorbereitung und Ausgestaltung meiner Geburtstagsfeier. Es war ein wunderschöner Tag für mich.

Vippachedelhausen, im Januar 2018

Am 3. August wurde eine geplante Tour mit den eigenen PKW‘ s in das Eiskaffee nach Udestedt gemacht, um das dortige Ambiente bei Kaffee und einen Eisbecher in Ruhe genießen zu können . Der 31. August war ein schöner Nachmittag in unser gemütlichen Gaststätte „Zur Alten Kastanie“. Auf dem Programm stand treffen, reden und genießen und so verlief auch diese schöne Zusammenkunft. und danach ging es wieder froh gelaunt nachhause . Am 28. September wollten wir wieder einmal unsere Kenntnisse aus medizinischer Sicht ergänzenund dabei war Herr Hornikel aus Kleinobringen für uns nach wie vor ein bewährter Mann der uns über wissenswerte von Medikamenten informierte . Ein kleines Herbstfest feierten die Seniorinnen am 26. Oktober. Zu dieser Veranstaltung wurde mit einen gemütlichen Kaffee Plausch die Zusammenkunft eröffnet und am Ende des Nachmittages stand Dieter Kleimon ganz heimlich am Rost und überraschte so die Seniorinnen mit einer „Echten Thüringer“ oder auch mit einen Brätel. Also noch eine gelungene Überraschung! Der 23. November ein Senioren Treffen mit musikalischer Umrahmung, und den bekannten Vollblut Musiker Herrn Herbert Marquart. Er bringt Stimmung und Abwechslung in die kleine Seniorenrunde und animiert zum mitsingen was ja den Frauen viel Freude bereitet. Aber ein Schälchen Heißer und ein Stückchen Kuchen gehören auch dazu. Und so hat jede Veranstaltung ihre eigenen Reize, und das soll auch so bleiben. Das letzte Treffen 2017 war das Senioren Weihnachtsfest, es wurde wie immer von Bettina, Irmgard und ihren zuverlässigen Männern Dieter und Klaus mit Liebe vorbereitet. Natürlich waren bei dieser Feier auch wieder die Männer mit von der Party. Nach Akkordeon Musik durch Frau Schulz aus Sprötau und gemeinsamen Gesang wurden an die Seniorinnen kleine Geschenke überreicht. Nach einem schönen Abendessen, welches die Vorsitzenden Bettina und Irmgard mit ihren Männern bereitet hatten ging die angenehme Feier seinem Ende entgegen. Dabei wollen wir nicht vergessen, allen die zum Gelingen der Veranstaltungen beigetragen haben herzlich zu danken und ihnen alles Gute, Gesundheit und ein wohlverdientes und fröhliches Rentner Leben auch im Jahr 2018 zu wünschen. Dieser Artikel besteht aus Auszügen des Rechenschaftsberichtes der Vorsitzenden, Betina Kleimon und Irmgard Pelka Betrachtet von Marlis und Werner Hesse

AMTLICHES WOHLSBORN Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit:

Hauptstraße 9, 99439 Wohlsborn Herr Peter Thomas Herr Stefan Mund 0170 / 2 21 41 71 jeden Montag 16:30 - 18:00 Uhr

Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2018 durch öffentliche Bekanntmachung Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für das Jahr 2018 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt. Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre. Die Grundsteuerhebesätze betragen a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Grundsteuer A 271 v.H. b) für die Grundstücke Grundsteuer B 389 v.H. Fälligkeit der Zahlung Die Grundsteuer 2018 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrich-ten auf das Konto der Gemeinde Wohlsborn Sparkasse Mittelthüringen BIC: HELADEF1WEM) IBAN: DE38 8205 1000 0420 0006 23 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2018 unter dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft". Bauer, Finanzverwaltung

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der Friedhofssatzung der Gemeinde Wohlsborn Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der jeweils geltenden Fassung, sowie des § 33 des Thüringer Bestattungsgesetzes vom 19.05.2004 (GVBl. S. 505 ff.), in der Fassung vom 08.07.2009 (GVBl. S. 592), hat der Gemeinderat Wohlsborn in seiner Sitzung am 12.12.2017 die folgende Satzung für den Friedhof der Gemeinde Wohlsborn erlassen:

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN §1

Geltungsbereich

(1) Diese Friedhofssatzung gilt für den im Gebiet der Gemeinde Wohlsborn gelegenen und von ihr verwalteten Friedhof. (2) Der Friedhof wird von der Gemeinde verwaltet. Zur Verwaltung bedient sie sich entsprechend § 47 Abs. 2 ThürKO der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar.

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§2

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Friedhofszweck

(1) Der Friedhof dient der Bestattung und der Pflege der Gräber im Andenken an die Verstorbenen. (2) Gestattet ist die Bestattung derjenigen Personen, die 1. bei ihrem Ableben Einwohner der Gemeinde Wohlsborn waren oder 2. ein Recht auf Benutzung einer Grabstätte auf dem Friedhof hatten oder 3. innerhalb des Gemeindegebietes verstorben sind und nicht auf einem Friedhof außerhalb der Gemeinde beigesetzt werden. (3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Gemeinde. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Zustimmung besteht nicht. §3

Schließung und Entwidmung

(1) Friedhöfe und Friedhofsteile können aus wichtigem öffentlichen Grund für weitere Bestattungen gesperrt (Schließung) oder einer anderen Verwendung zugeführt (Entwidmung) werden. (2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen ausgeschlossen. Soweit durch Schließung das Recht auf weitere Bestattungen in Erd- oder Urneneinzelgrabstätten erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungsfalles auf Antrag eine andere Erd- oder Urneneinzelgrabstätte zur Verfügung gestellt. Außerdem kann er die Umbettung bereits bestatteter Leichen verlangen, soweit die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist. (3) Durch die Entwidmung geht die Eigenschaft des Friedhofs als Ruhestätte der Toten verloren. Die in den Erd- oder Urneneinzelgrabstätten Bestatteten werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten der Gemeinde in andere Grabstätten umgebettet. (4) Schließung oder Entwidmung werden öffentlich bekanntgegeben. Der Nutzungsberechtigte einer Erd- oder Urneneinzelgrabstätte erhält außerdem einen schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt bekannt oder ohne besonderen Aufwand zu ermitteln ist. (5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich bekanntgemacht. Gleichzeitig sind sie bei Reihengrabstätten/Urneneinzelgrabstätten einem Angehörigen des Verstorbenen, bei Erd- oder Urneneinzelgrabstätten dem Nutzungsberechtigten mitzuteilen. (6) Ersatzgrabstätten werden von der Gemeinde auf ihre Kosten in ähnlicher Weise wie die Grabstätten auf dem entwidmeten oder geschlossenen Friedhof/Friedhofsteil hergerichtet. Die Ersatzgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechtes.

II. ORDNUNGSVORSCHRIFTEN §4

Besuchszeiten

(1) Der Besuch des Friedhofes ist generell auf die Tageszeit zu beschränken. Bei Dunkelheit ist der Aufenthalt im Friedhofsbereich nicht gestattet. (2) Die Gemeindeverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten des Friedhofes vorübergehend untersagen. §5

Verhalten auf dem Friedhof

(1) Jeder Friedhofsbesucher hat sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Den Anordnungen des Aufsichtsbefugten ist Folge zu leisten. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten. (2) Nicht gestattet ist innerhalb des Friedhofs: 1. das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, soweit nicht eine besondere Erlaubnis hierzu erteilt ist; ausgenommen von diesem Verbot sind Kinderwagen und Rollstühle sowie Fahrzeuge der Bestattungsunternehmen und der Gemeinde, 2. an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung störende Arbeiten auszuführen, 3. ohne schriftlichen Auftrag eines Berechtigten bzw. vorherige Anzeige bei der Gemeinde gewerbsmäßig zu fotografieren, 4. Druckschriften zu verteilen; ausgenommen Drucksachen, die im Rahmen von Bestattungs-feiern notwendig und üblich sind, 5. den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen und zu beschädigen sowie Rasenflächen und Grabstätten un berechtigterweise zu betreten, 6. Abraum und Abfälle aller Art außerhalb der hierfür vorgesehenen Plätze abzulegen, 7. Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde.

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Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. (3) Gedenkfeiern und andere, nicht mit einer Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Gemeinde; sie sind spätestens eine Woche vor Durchführung anzumelden. (4) Für die Anzeige nach Absatz 2 Nr. 3 gelten die Bestimmungen des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) zum Verfahren über die einheitliche Stelle (§§ 71 a bis 71 e ThürVwVfG). §6

Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof

(1) Steinmetze, Bildhauer, Gärtner, Bestatter und sonstige Gewerbetreibende haben die gewerbliche Tätigkeit auf den Friedhöfen der Gemeinde vorher anzuzeigen. (2) Der Gemeinde ist mit der Anzeige weiterhin nachzuweisen, dass der Gewerbetreibende einen für die Ausführung seiner Tätigkeit ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz besitzt. (3) Auf Verlangen des Gewerbetreibenden stellt die Friedhofsverwaltung eine Berechtigungskarte aus. Die Gewerbetreibenden haben für ihre Mitarbeiter einen Bedienstetenausweis auszufertigen. Der Bedienstetenausweis und eine Kopie der Anzeige ist dem aufsichtsberechtigten Friedhofspersonal auf Verlangen vorzuzeigen. (4) Die Gewerbetreibenden und ihre Mitarbeiter haben die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten. Die Betriebsinhaber haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem Friedhof schuldhaft verursachen. (5) Gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof dürfen nur werktags innerhalb der Öffnungszeiten ausgeführt werden. Die Arbeiten sind eine halbe Stunde vor Ablauf der Öffnungszeit des Friedhofes, spätestens um 19.00 Uhr, an Samstagen und Werktagen vor Feiertagen spätestens um 13.00 Uhr zu beenden. Soweit Öffnungszeiten nicht festgelegt sind, dürfen die Arbeiten in den Monaten März bis Oktober nicht vor 6.00 Uhr und in den Monaten November bis Februar nicht vor 7.00 Uhr begonnen werden. Die Gemeinde kann Verlängerungen der Arbeitszeiten zulassen. (6) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend an den von der Gemeinde genehmigten Stellen gelagert werden. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Die Gewerbetreibenden dürfen auf den Friedhöfen keinerlei Abfall, Abraum-, Rest- und Verpackungsmaterial ablagern. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in der Wasserentnahmestelle des Friedhofes gereinigt werden. (7) Die Friedhofsverwaltung kann die Tätigkeit der Gewerbetreibenden, die trotz Mahnung gegen die Vorschriften der Friedhofssatzung verstoßen, oder bei denen die Voraussetzungen des Abs. 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, auf Zeit oder Dauer untersagen. Bei einem schwerwiegenden Verstoß ist die Mahnung entbehrlich. (8) Für die Durchführung von Verwaltungsverfahren nach Absatz 1 gelten die Bestimmungen des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) zum Verfahren über die einheitliche Stelle (§§ 71 a bis 71 e ThürVwVfG).

III. BESTATTUNGSVORSCHRIFTEN §7

Anzeigepflicht und Bestattungszeit

(1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar anzumelden. Der Anmeldung sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen. (2) Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen Grabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. (3) Die Gemeinde setzt Ort und Zeit der Bestattung im Benehmen mit den Angehörigen und gegebenenfalls der zuständigen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, der der Verstorbene angehörte, fest. Die Bestattungen erfolgen regelmäßig an Werktagen. Folgen zwei Feiertage aufeinander, so kann die Bestattung auch am zweiten Feiertag stattfinden. (4) Soll eine Urnenbestattung erfolgen, so ist eine Bescheinigung über die Einäscherung vorzulegen. §8

Särge

Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Särge, Sargausstattungen und Sargabdichtungen dürfen nicht aus Kunststoffen oder sonstigen nicht verrottbaren Werkstoffen hergestellt sein.

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§9

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Ausheben der Gräber

(1) Das Ausheben und Verfüllen der Gräber wird den Bestattungspflichtigen bzw. Nutzungsberechtigten übertragen. Sie haben sich hierzu eines Bestattungsunternehmens zu bedienen. Das beauftragte Bestattungsunternehmen zeigt der Gemeinde die Beauftragung sowie die Erstellung der Grabstelle rechtzeitig vor der Bestattung an, so dass die ordnungsgemäße Herrichtung kontrolliert werden kann. Ausnahmen sind möglich. (2) Für die Urnengemeinschaftsgräber obliegt das Ausheben und Verfüllen der Grabstellen der Gemeinde. (3) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. (4) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,80 m starke Erdwände getrennt sein. (5) Werden bei der Wiederbelegung einer Grabstätte beim Ausheben Leichenteile, Sargteile oder sonstige Überreste gefunden, so sind diese sofort mindestens 0,30 m unter die Sohle des neuen Grabes zu verlegen. § 10

Ruhezeit

Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt 25 Jahre. § 11

Umbettungen

(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Gemeinde. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden. Umbettungen aus einer Erdgrabstätte/Urneneinzelgrabstätte in eine andere Erdgrabstätte/Urneneinzelgrabstätte sind innerhalb der Gemeinde nicht zulässig. Umbettungen aus der Urnengemeinschaftsanlage sind nicht zulässig. § 3 Abs. 2 und 3 bleiben unberührt. (3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- und Aschenreste können nur mit vorheriger Zustimmung der Gemeinde in belegte Grabstätten umgebettet werden. (4) Alle Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist der jeweilige Nutzungsberechtigte. Mit dem Antrag ist die Verleihungsurkunde nach § 13 Abs. 4 bzw. § 14 Abs. 2 vorzulegen. Die Durchführung der Umbettung wird auf den Antragsteller übertragen. Er hat sich hierzu eines Bestattungsunternehmens zu bedienen. Das beauftragte Bestattungsunternehmen zeigt der Gemeinde die Beauftragung sowie den Zeitpunkt der Umbettung rechtzeitig vor der Ausführung an. Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen. (5) Bei Entziehung von Nutzungsrechten gem. § 23 Abs. 1 Satz 4 können Leichen und Aschen, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von Amts wegen in eine Urneneinzelgrabstätte/Erdgrabstätte/Urnengemeinschaftsanlage umgebettet werden. (6) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. (7) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur aufgrund behördlicher oder richterlicher Anordnung ausgegraben werden.

IV. GRABSTÄTTEN § 12

Arten der Grabstätten

(1) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. (2) Die Grabstätten werden unterschieden in a) Erdgrabstätten, b) Urnengrabstätten, c) Ehrengrabstätten. (3) Es besteht kein Anspruch auf Erwerb des Nutzungsrechtes an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. § 13

Erdgrabstätten

(1) Erdgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit verliehen und

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deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. Nutzungsrechte an Erdgrabstätten werden nur anlässlich eines Todesfalles verliehen. (2) Erdgrabstätten werden als Einzel- oder Wahlgrabstätten vergeben. In einem Einzelgrab kann eine Leiche bestattet werden. (3) Während der Ruhezeit können auf Erdgrabstätten Urnen beigesetzt werden, wenn das Nutzungsrecht für die Grabstätte bis zum Ablauf der Ruhezeit der beizusetzenden Urne wieder erworben worden ist. Die Zahl der Urnen richtet sich nach der Größe der Grabstätte. Die für eine Urne bestimmte Mindestfläche beträgt 0,25 m². Weitere Bestattungen sind erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit und dem Wiedererwerb der Grabstätte für eine weitere Ruhezeit möglich. (4) Das Nutzungsrecht entsteht mit Aushändigung der Verleihungsurkunde. (5) Auf den Ablauf des Nutzungsrechtes wird der jeweilige Nutzungsberechtigte 3 Monate vorher schriftlich, falls er nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln ist, durch eine öffentliche Bekanntmachung und durch einen Hinweis für die Dauer von 3 Monaten auf der Grabstätte hingewiesen. (6) Das Nutzungsrecht kann in der Regel über die Ruhezeit hinaus wiedererworben werden. Ein Wiedererwerb ist nur auf Antrag und nur auf die gesamte Grabstätte möglich. (7) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechtes soll der Erwerber für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis einen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch schriftlichen Vertrag übertragen.

Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über: a) auf den überlebenden Ehegatten, b) auf den Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, c) auf den Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebens gemeinschaft, d) auf die Kinder, e) auf die Stiefkinder, f) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter, g) auf die Eltern, h) auf die (vollbürtigen) Geschwister, i) auf die Stiefgeschwister, j) auf die nicht unter a) – i) fallenden Erben. Innerhalb der einzelnen Gruppen wird jeweils der Älteste Nutzungsberechtigter.

(8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht nur auf eine Person aus dem Kreis der in Abs. 7 Satz 2 genannten Personen übertragen. (9) Jeder Rechtsnachfolger hat das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen. (10) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung und der dazu ergangenen Reglungen das Recht, in der Erdgrabstätte beigesetzt zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden. (11) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten darf es erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte möglich. (12) Das Ausmauern von Erdgrabstätten ist nicht zulässig. § 14

Urnengrabstätten

(1) Aschen dürfen beigesetzt werden in a) Urnenreihengrabstätten, b) Urnenwahlgrabstätten, c) Urnendoppelgrabstätten, d) sonstige Urnengrabstätten (aus der Zeit vor dieser Satzung, siehe Gebührensatzung) e) Anonymen Urnengemeinschaftsgrabstätten, f) Urnengemeinschaftsgrabstätten, g) Erdgrabstätten. (2) Urnengrabstätten sind für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit durch Aushändigung einer Verleihungsurkunde verliehen und deren Lage

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gleichzeitig im Benehmen mit dem Erwerber festgelegt wird. Die Zahl (2) Abstände zwischen den Grabmalen und Grabreihen: Die Abstände der Urnen, die in einer Urneneinzelgrabstätte bestattet werden können, zwischen den einzelnen Grabstätten für Erdbestattungen betragen richtet sich nach der Größe der Grabstätte. Die für eine Urne bestimmte bei Urnengrabstätten 0,80 m. Die Abstände zwischen den Grabreihen Mindestfläche beträgt 0,16 qm. Die zweite und jede weitere Asche kann beträgt 1,00 m. beigesetzt werden, nachdem das Nutzungsrecht bis zum Ende der § 17 Zustimmung Ruhezeit der beizusetzenden Asche verlängert wurde. (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf der vorhe(3) In einer anonymen Urnengemeinschaftsgrabstätte wird jeder Urne ein rigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Sie sind in ortsüblicher bestimmter Beisetzungsplatz – erst im Todesfall – für die Dauer der Weise zu gestalten. Ruhezeit als Teilhabe an der gesamten Urnengemeinschaftsgrabstätte zugewiesen. Anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätten sind Grab- (2) Die nicht zustimmungspflichtigen provisorischen Grabmale sind nur stätten, in denen eine bestimmte Anzahl von Urnen beigesetzt wird als naturlasierte Holztafeln oder Holzkreuze zulässig und dürfen nicht (grüner Rasen). Eine Namensnennung sowie Angaben von Lebenslänger als 2 Jahre nach der Beisetzung verwendet werden. daten erfolgen nicht. (3) Die Genehmigung kann versagt werden, wenn die Anlage nicht den (4) In einer Urnengemeinschaftsgrabstätte wird jeder Urne ein bestimmter Vorschriften dieser Friedhofsordnung entspricht. Beisetzungsplatz – erst im Todesfall – für die Dauer der Ruhezeit als § 18 Ersatzvornahme Teilhabe an der gesamten Urnengemeinschaftsgrabstätte zugewiesen. Urnengemeinschaftsgrabstätten sind Grabstätten, in denen eine be- (1) Ohne Einwilligung errichtete Anlagen müssen entfernt oder den ortsstimmte Anzahl von Urnen beigesetzt wird. Die Namensnennung sowie üblichen Gegebenheiten entsprechend verändert werden, sofern eine Angaben von Lebensdaten erfolgen auf gravierten Schriftplatten entnachträgliche Genehmigung nicht erteilt wird. Die Verwaltungsgemeinsprechend der Vorgabe durch die Gemeinde. Die Kosten für die Graschaft kann den für ein Grab Sorgepflichtigen oder Nutzungsberechvur sind in den Gebühren für einen Platz auf der Urnengemeinschaftstigten schriftlich auffordern, innerhalb angemessener Frist die Anlage grabstätte nicht enthalten und müssen vom Erwerber gesondert auf zu entfernen oder zu verändern. eigene Rechnung getragen werden. Die Gravur der Schriftplatten erfolgt durch einen von der Gemeinde bestimmten Steinmetz an der vorge- (2) Wird der Aufforderung nicht rechtzeitig Folge geleistet, so kann die Verwaltungsgemeinschaft auf Kosten der Berechtigten die Anlagen sehen Stelle auf der Urnengemeinschaftsgrabstätte. entfernen lassen. Falls die Anlage nicht innerhalb von 2 Monaten ab(5) Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabgeholt wird, kann die Verwaltungsgemeinschaft mit ihr entsprechend stätten (einzeln oder in geschlossenen Feldern) obliegen der Gemeinde. den Vorschriften der §§ 383 ff BGB verfahren. Hierauf ist in der Aufforderung hinzuweisen. (6) Soweit sich nicht aus der Friedhofssatzung etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für die Erdgrabstätten entsprechend auch für Urnengrabstätten.

V. GESTALTUNG DER GRABSTÄTTEN, GRABMALE UND BAULICHE ANLAGEN

§ 19

Fundamentierung und Befestigung

(1) Die Grabmale sind nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks so zu fundamentieren und zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch bei Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Dies gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.

§ 15 Gestaltungsgrundsätze (1) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung anzu- (2) Die Art der Fundamentierung und der Befestigung, insbesondere die Größe und Stärke der Fundamente, obliegt fachlich den Steinmetzpassen, dass der Friedhofszweck und der Zweck dieser Satzung sowie betrieben. die Würde der Friedhöfe in ihren einzelnen Teilen und in ihrer Gesamtlage gewahrt werden. Jede Grabstätte hat einen festen Einfass (in Form (3) Die Standfestigkeit der Grabmale wird alle zwei Jahre von Beauftrageiner Borte) in der Größe der Grabanlage vorzuweisen. ten der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar durch Rüttelproben überprüft. (2) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger.

§ 20 Unterhaltung (3) Sitzgelegenheiten im Friedhofsgebiet werden von der Gemeinde aufge(1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in stellt. würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich ist (4) Der Baumbestand auf den Friedhöfen steht unter besonderem Schutz. der jeweilige Berechtigte. (5) Die nicht zustimmungspflichtigen provisorischen Grabmale sind nur als (2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen naturlasierte Holztafeln oder Kreuze zulässig und dürfen nicht länger Anlagen oder Teilen davon gefährdet, sind die für die Unterhaltung als 2 Jahre nach der Beisetzung verwendet wer-den. Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzuge kann die Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis § 16 Anlagen der Grabstellen Weimar auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z. B. (1) Grabstellen sollten folgende Maße haben: Umlegen von Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Länge Breite Höhe Weimar nicht innerhalb der festgesetzten angemessenen Frist beseiGrabstein tigt, ist die Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar berechtigt, das bis Grabmal oder Teile davon auf Kosten des Verantwortlichen zu entfernen maximal oder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen zu lassen. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder ohne besonderen Aufwand nicht zu Grabstätten für Erdbestattungen: ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung Reihengrabstätte und ein Hinweisschild auf der Grabstätte, dass für die Dauer von einem 1,50 m 0,80 m 1,00 m für Verstorbene bis zu 5 Jahren Monat aufgestellt wird. Die Gemeinde ist für die Aufbewahrung entfernter Reihengrabstätte Gegenstände nicht verantwortlich. 2,10 m 1,00 m 1,30 m für Verstorbene über 5 Jahre (3) Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden haftbar, der durch das Wahlgrabstätte (Familiengrab) 2,10 m 2,00 m 1,30 m Umstürzen von Grabmalen oder Grabteilen verursacht wird. Urnengrabstätten: Urnenreihengrabstätte

1,00 m

0,60 m

1,00 m

Urnenwahlgrabstätte

1,00 m

1,20 m

1,00 m

Urnendoppelgrabstätte

1,00 m

1,00 m

1,00 m

anonyme Urnengemeinschaftsgrabstätte

0,40 m

0,40 m

1,50 m

Urnengemeinschaftsgrabstätte

0,40 m

0,40 m

-

§ 21

Entfernung

(1) Grabmale und Grabausstattungen dürfen vor Ablauf der Ruhezeit nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gemeinde entfernt werden bzw. werden für die Restliegezeit auf dem Grabfeld „Anonyme Bestattung“ beigesetzt. Eine Rückzahlung anteiliger Restgebühren erfolgt nicht. (2) Nach Ablauf der Ruhefrist ist der Verfügungsberechtigte verpflichtet, das Grabmal und sonstige Grabausstattungen zu beräumen. Sie können diese Verpflichtung auch gebührenpflichtig an die Gemeinde

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übertragen. Das Ablagern dieser Materialien auf dem Friedhofsgelände ist nicht gestattet. Geschieht die Entfernung nicht binnen drei Monaten, so ist die Gemeinde berechtigt, die Grabstätte gebührenpflichtig abräumen zu lassen. Eine Aufbewahrungsfrist hinsichtlich dieser Gegenstände besteht nicht.

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§ 27

VI. HERRICHTUNG UND PFLEGE DER GRABSTÄTTEN § 22

Herrichtung und Unterhaltung

(1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften dieser Satzung hergerichtet und dauernd in Stand gehalten und gepflegt werden. (2) Verwelkte Blumen, Reisig, Kränze und Plastikabfälle sind an dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen. (3) Die Grabstätten dürfen nur mit Pflanzen und Gehölzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. Die Gestaltung der Gräber ist dem Gesamtcharakter des Friedhofes und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Es ist unzulässig, Grabstätten mit Bäumen oder großwüchsigen Sträuchern zu bepflanzen. (4) Die für die Grabstätte Verantwortlichen können die Grabstätte selbst anlegen und pflegen oder damit einen zugelassenen Friedhofsgärtner beauftragen.

Haftung

Die Gemeinde Wohlsborn haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung des Friedhofes und seiner Anlagen, durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Ebenso wird die Haftung bei Diebstahl und bei Schäden durch höhere Gewalt ausgeschlossen. Der Gemeinde Wohlsborn obliegen keine besonderen Obhuts- und Überwachungspflichten. § 28

Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt insbesondere, wer vorsätzlich oder fahrlässig

a) den Friedhof entgegen den Bestimmungen des § 4 betritt,



b sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die Anordnung der Gemeinde nicht befolgt (§ 5 Abs. 1),



c) entgegen den Bestimmungen des § 5 Abs. 2



1. Friedhofswege mit Fahrzeugen ohne Erlaubnis befährt,



2. Waren aller Art oder gewerbliche Dienste anbietet,

3. an Sonn- und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung störende Arbeiten ausführt, 4. ohne schriftlichen Auftrag eines Berechtigten bzw. ohne Zu stimmung der Gemeindeverwaltung gewerbemäßig fotografiert, 5. Druckschriften verteilt, ausgenommen Drucksachen, die im Rahmen von Bestattungsfeiern notwendig und üblich sind,

(5) Die Herrichtung der Grabstätten soll in der Regel spätestens 7 Monate nach der Beisetzung erfolgen. 6. den Friedhof oder seine Einrichtungen oder Anlagen verun reinigt oder beschädigt oder Rasenflächen oder Grabstätten (6) Vasen oder andere Gefäße für kurzlebigen Pflanzenschmuck sollen unberechtigterweise betritt, in Form, Material und Dekor der Würde des Ortes entsprechen. Die Verwendung unwürdiger Gefäße (Konservendosen, Industriegläser 7. Abraum oder Abfälle aller Art außerhalb der hierfür vorgeseusw.) ist nicht statthaft. henen Plätze ablegt, (7) Eine Bepflanzung der Gemeinschaftsgrabstätte, das Aufstellen von Vasen und ähnlichem ist nicht gestattet. (8) Nicht mehr verwendetes Kleinzubehör (z.B. Blumentöpfe, Grablichter) ist vom Friedhof zu entfernen. § 23



d) entgegen § 5 Abs. 3 Gedenkfeiern und andere nicht mit der Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen abhält,



e) eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof nicht anzeigt (§ 6),

Vernachlässigung der Grabpflege

(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, so hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung durch die Gemeinde die Grabstätte innerhalb einer angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein sechsmonatiger Hinweis auf der Grabstätte. Bleiben die Aufforderungen unbeachtet, so kann die Ge meinde

a) die Grabstätten abräumen, einebnen und einsäen, b) die Grabmale und sonstige bauliche Anlagen beseitigen lassen.

(2) Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht.

8. Tiere mitbringt, ausgenommen Blindenhunde

f) Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt (§ 11), g) die Bestimmungen über zulässige Maße für Grabmale nicht ein hält (§ 16), h) Grabmale oder sonstige Grabausstattungen ohne Zustimmung errichtet oder verändert (§ 17), i) Grabmale ohne Zustimmung der Gemeinde entfernt (§ 21 Abs. 1),



j) Grabmale oder Grabausrüstungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält (§§ 19, 20 und 21),



k) Grabstätten entgegen § 22 herrichtet und unterhält,



l) Grabstätten vernachlässigt (§ 23).

VII. TRAUERHALLE UND TRAUERFEIERN

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeit (OWiG) in der § 24 Benutzung der Trauerhalle Fassung vom 22.12.2003 (BGBl. I S. 2838) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung. Die Trauerhalle dient zur Aufnahme der Leiche bis zur Bestattung und kann zur Trauerfeier genutzt werden. Sie darf nur mit Erlaubnis der § 29 Gebühren Gemeinde betreten werden.

Für die Benutzung des von der Gemeinde verwalteten Friedhofes und seiner Einrichtungen sind Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofs(1) Die Trauerfeiern können am Grab oder an einer anderen im Freien gebührensatzung zu entrichten. vorgesehenen Stelle abgehalten werden. § 30 Inkrafttreten (2) Jede Musik und Gesangsdarbietung auf den Friedhofsgeländen bedarf (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. der vorherigen Zustimmung durch die Gemeinde. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 24.04.1998 außer Kraft. § 25

Trauerfeier

VIII. SCHLUSSVORSCHRIFTEN

Wohlsborn, den 23.01.2018 Gemeinde Wohlsborn

§ 26 Alte Rechte (1) Bei Grabstätten, über welche die Gemeinde vor Inkrafttreten dieser gez. Peter Thomas Satzung bereits verfügt hat, richten sich die Nutzungszeiten und die Bürgermeister Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften. (2) Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstandenen Nutzungsrechte - von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer werden auf die Nutzungs- - zeiten gemäß § 10 dieser Satzung seit Erwerb begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Satzung - und der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche oder Asche.

Rechtsaufsichtlich angezeigt am 11.01.2018 Die Kommunalaufsicht des Kreises Weimarer Land hat mit Schreiben vom 16.01.2018 der Veröffentlichung der Satzung zugestimmt. Bekannt gemacht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar "Gemeinde Journal", 2. Ausgabe vom 01.02.2018.

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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Wohlsborn

(2) Für die Überlassung einer Grabstätte für die Beisetzung von Aschen (Urnengrabstätten, § 14 der Friedhofssatzung) für die Dauer der Ruhezeit von 25 Jahren wird folgende Gebühr erhoben: a) Urnenreihengrab 250,00 € b) Urnenwahlgrab 490,00 € Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung c) Urnendoppelgrab 410,00 € (ThürKO), der §§ 2, 7 und 7 a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes d) Sonstige Urnengrabstätten (Altbestand, siehe Kalkulation) (ThürKAG) und des § 29 der Friedhofssatzung der Gemeinde Wohlsborn Größe 1 1.470,00 € vom 23.01.2018, hat der Gemeinderat Wohlsborn in seiner Sitzung am Größe 2 1.735,00 € 12.12.2017 die folgende Gebührensatzung für den Friedhof der Gemeinde Größe 3 330,00 € Wohlsborn erlassen: Größe 4 425,00 € Größe 5 740,00 €

I. GEBÜHRENPFLICHT

(3) Für die Überlassung einer anonymen Urnengemeinschaftsgrabstätte (§ 14 Abs. 3 Friedhofssatzung) für die Dauer der (1) Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen und An- Ruhezeit von 25 Jahren (§ 10 Friedhofssatzung) lagen im Rahmen der Friedhofssatzung der Gemeinde Wohlsborn wird folgende Gebühr erhoben: werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben. In der Gebühr sind folgende Leistungen enthalten: (2) Für besondere zusätzliche Leistungen der Gemeinde, die in den nach- Grabstellenplatz, Herrichtung und Unterhaltung der Anlage. §1

Gebührenerhebung

200,00 €.

stehenden Bestimmungen nicht vorgesehen sind, ist ein Entgelt im (4) Für die Überlassung eines Grabstellenplatzes in der UrnenEinzelfall zu vereinbaren. gemeinschaftsgrabstätte (§ 14 Abs. 4 Friedhofssatzung) für die Dauer der Ruhezeit von 25 Jahren § 2 Gebührenschuldner (§ 10 Friedhofssatzung) wird folgende Gebühr erhoben: 400,00 €. (1) Schuldner der Gebühren für Leistungen oder Genehmigungen nach In der Gebühr sind folgende Leistungen enthalten: der Friedhofssatzung sind: Grabstellenplatz, Herrichtung und Unterhaltung der Anlage. a) bei Erstbestattungen Die Kosten für die Gravur der Schriftplatten mit Namensnennung 1. der Ehegatte, und Lebensdaten samt Abnahme- und Anbringungskosten sind durch 2. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, den Erwerber auf eigene Rechnung zu tragen. Den zu beauftragenden 3. der Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen LebensSteinmetz bestimmt die Gemeinde. gemeinschaft, 4. die Kinder, (5) Für die Grabstätten entsprechend Abs. 1 bis 2 und die Grabstätten 5. die Eltern, vor in Kraft treten dieser Sat-zung wird pro Jahr eine Gebühr für 6. die Geschwister, Wasser, die Pflege und Instandhaltung des Friedhofes erhoben: 7. die Enkelkinder, a) Reihengrab (Person über 5 Jahre) 39,00 Euro 8. die Großeltern, b) Reihengrab (Person bis 5 Jahre) 22,00 Euro 9. die nicht bereits unter Ziffer 1 bis 8 fallenden Erben. c) Wahlgrab 78,00 Euro b) bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller. d) Urnenreihengrab 11,00 Euro e) Urnendoppelgrab 30,00 Euro c) wer sonstige in der Friedhofssatzung aufgeführte Leistungen f) Urnenwahlgrab 19,00 Euro beantragt oder in Auftrag gibt. (2) Für die Gebührenschuld haftet in jedem Fall auch a) der Antragsteller, b) diejenige Person, die sich der Verwaltung gegenüber schriftlich zur Tragung der Kosten verpflichtet hat.



(3) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner. §3

Grabstätten vor in Kraft treten dieser Satzung: (siehe Kalkulation) g) Größe 1 67,00 Euro h) Größe 2 79,00 Euro i) Größe 3 15,00 Euro j) Größe 4 19,00 Euro k) Größe 5 34,00 Euro §6

Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit

Verlängerung des Nutzungsrechtes bei weiteren Bestattungen

(1) Die Gebührenschuld entsteht bei Inanspruchnahme von Leistungen nach der Friedhofssatzung und zwar mit der Beantragung der jeweiligen Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist vor jeder weiteren Beisetzung (§ 13 Abs. 3 und § 14 Abs. 2 der Friedhofssatzung) erforderlich, um die Leistung. Ruhezeit von 25 Jahre zu gewährleisten. Die Gebühr beträgt pro Jahr (2) Die Gebühren sind sofort nach Bekanntgabe des entsprechenden Ge- 1/25 der jeweils gültigen Gebühr nach § 5 und § 6 für die Differenz von bührenbescheides fällig. der bereits erworbenen Nutzungszeit bis zum Ablauf der Ruhezeit der beizusetzenden Leiche oder Asche. § 4 Rechtsbehelfe / Zwangsmittel Nachkauf/Jahr (1) Die Rechtsbehelfe gegen Gebührenbescheide aufgrund dieser Satzung a) Reihengrab (Person über 5 Jahre) 34,40 Euro regeln sich nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung b) Reihengrab (Person bis 5 Jahre) 19,60 Euro in der jeweils gültigen Fassung. c) Wahlgrab 68,00 Euro d) Urnenreihengrab 10,00 Euro (2) Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Heranziehung e) Urnendoppelgrab 19,60 Euro zu Gebühren nach dieser Gebührensatzung wird die Verpflichtung zur f) Urnenwahlgrab 16,40 Euro sofortigen Zahlung nicht aufgehoben. (3) Für die zwangsweise Durchsetzung der im Rahmen dieser Satzung erlassenen Gebührenbescheide gelten die Vorschriften des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.

II. GEBÜHREN §5

Gebühren für die Überlassung einer Grabstätte



Grabstätten vor in Kraft treten dieser Satzung: (siehe Kalkulation) g) Größe 1 58,80 Euro h) Größe 2 69,40 Euro i) Größe 3 13,20 Euro j) Größe 4 17,00 Euro k) Größe 5 29,60 Euro §7

Gebühren für die Benutzung der Trauerhalle

Für die Benutzung der Trauerhalle wird eine Gebühr von 25,00 Euro (1) Für die Überlassung einer Grabstätte für Erdbestattungen (§ 13 Fried- erhoben. Die Angehörigen bzw. die Nutzungsberechtigten sind für die hofssatzung) für die Dauer von 25 Jahren (Ruhezeit gemäß § 10 Ausgestaltung und Reinigung der Trauerhalle selbst verantwortlich. der Friedhofssatzung) werden folgende Gebühren erhoben: § 8 Herstellung des Grabes a) Reihengrab Erwachsener 860,00 €



b) Reihengrab Kind c) Wahlgrab (Familiengrab)

490,00 € 1.720,00 €

Für die Herstellung des Grabes durch die Gemeinde (Ausheben, Zuwerfen, Aufhügeln) sind zu entrichten:

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a) Wahl- und Reihengrab b) Kindergrab (bis 5 Jahre) c) Urnengrab §9

240,00 Euro 130,00 Euro 40,00 Euro

Gebühren für die Entfernung der Grabstätte

(1) Für die Entfernung der Grabstätte (§ 21 der Friedhofssatzung) durch ein von der Verwaltung zugelassenes und vom Nutzungsberechtigten beauftragtes Unternehmen werden keine Gebühren erhoben. (2) Sind für die Entfernung einer Grabstätte (§§ 21 und 23 der Friedhofssatzung) durch nicht fachgerechte oder ordnungswidrige Ausführungen Nacharbeiten erforderlich, so werden die Kosten des von der Gemeinde beauftragten Unternehmens als Gebühr zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 50,00 € erhoben. Für die Entfernung einer Grabstätte wegen Vernachlässigung der Grabpflege (§ 23 der Friedhofssatzung) werden Gebühren entsprechend Satz 1 erhoben. § 12

Verwaltungsgebühren

(1) Ausstellen von Urkunden und Genehmigungen jeglicher Art

15,00 €

(2) Umschreibung eines Nutzungsrechtes

15,00 €

§ 13

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Krippenspiel am Heiligen Abend Dreizehn Kinder und Jugendliche aus der Gemeinde haben zum Heilig Abend in unserer Kirche ein Krippenspiel aufgeführt. Die Erzählerin Nele Thöne führte durch die Weihnachtsgeschichte des Krippenspiels mit den Darstellern Johann und Henriette Orlowski, Jenny Thilo, Lea Ulmann, Lena Schneemann, Lea Seiler, Anica Thormann, Jeff Karcher, Lorelei Hasse, Milena Bodling, Valentin und Julius Stohr. Mit viel Freude am Schauspiel war das Krippenspiel wieder ein Highlight in der Kirche zu Heilig Abend. Als Anerkennung für ihr Spiel erhielten die jungen Künstler stürmischen Beifall. Ihr Bürgermeister Peter Thomas

NICHTAMTLICHES WOHLSBORN

Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Satzung treten alle bisherigen Regelungen außer Kraft. Wohlsborn, den 23.01.2018 Gemeinde Wohlsborn gez. Peter Thomas Bürgermeister - Rechtsaufsichtlich angezeigt am 11.01.2018 - Die Kommunalaufsicht des Kreises Weimarer Land hat mit Schreiben vom 16.01.2018 der Veröffentlichung der Satzung zugestimmt. - Bekannt gemacht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar "Gemeinde Journal", 2. Ausgabe vom 01.02.2018. Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, Die nächste Sitzung des Gemeinderates Wohlsborn findet am 20.02.2018 um 19.00 Uhr im Bürgerhaus statt.

ZEIT ZUM HELFEN! SPENDE BLUT! Vielen, vielen Dank den Blutspendern vom 09.11.2017. Wir hoffen, dass auch zu unserem nächsten Termin im Bürgerhaus Wohlsborn am

08.02.2018 von 17.00 bis 19.30 Uhr viele Bürger, ob aus der Gemeinde oder den Nachbargemeinden, zu uns kommen werden. Jeder Blutspender ist uns wichtig. Heimatverein Wohlsborn e.V. 1. Vorsitzende Yvonne Gratz

Winterabende im Bürgerhaus Unser nächster Winterabend an der Feuerschale vor dem Bürgerhaus oder in gemütlicher Runde im Bürgerhaus findet am

Freitag, den 23.02.2017 ab 18.00 Uhr im Bürgerhaus statt.

Die Tagesordnung entnehmen sie bitte dem Schaukasten.

Neue Glocken für die Kirche Wohlsborn Am Donnerstag, den 21.12.2017 war es nun endlich soweit, die Wohlsborner Kirche bekam noch gerade rechtzeitig vor Heilig Abend, ihre neuen Glocken. Das erste offizielle Glockenläuten fand am 24.12.2017 zum Weihnachtsgottesdienst statt. Wir bedanken uns noch einmal recht herzlich bei allen, die durch ihre Spende und auch durch andere Mithilfe zur Verwirklichung unseres Vorhabens beigetragen haben.

Sie sind uns herzlich willkommen: Für das leibliche Wohl sorgt der Heimatverein Wohlsborn e.V.

Das Glockenfest werden wir am 27.05.2018 ab 14.00 Uhr mit einem Festgottesdienst und anschließendem gemütlichen Beisammensein begehen.

Anbraten ist am 06.04.2018 Heimatverein Wohlsborn e.V. 1. Vorsitzende Yvonne Gratz

Einladung zum Rentnernachmittag Am Mittwoch, den 21.02.2018 findet ab 14.30 Uhr der nächste

Rentnernachmittag

im Bürgerhaus statt.

Alle Seniorinnen und Senioren sind herzlich eingeladen.

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Kirchliche Nachrichten DIE EV.-LUTHERISCHEN KIRCHSPIELE BUTTELSTEDT & NEUMARK Berlstedt, Buttelstedt, Daasdorf b.B., Haindorf, Krautheim, Leutenthal, Nermsdorf, Neumark, Rohrbach, Thalborn, Vippachedelhausen, Weiden „Es ist das Wort ganz nahe bei dir, in deinem Mund und in deinem Herzen, dass du es tust.“ (aus dem 5. Buch Mose, Kapitel 30, Vers 14) Liebe Mitmenschen! Gottes Wort macht munter. Es sucht Menschen, die den Glauben und das Leben, das Herz und den Verstand, Gott und die Welt beisammen halten wollen. Es gibt Momente, in denen sich solche Menschen finden. Auf einmal sind sämtliche Obs und Wenns, alle Zwars und Abers wie weggeblasen. Und die üblichen Fragen kommen erst gar nicht auf: „Was soll ich tun?“, „Soll wirklich ich das tun?“, „Soll ich wirklich das tun?“, „Könnte es nicht auch jemand anders tun?“ Plötzlich weißt du tief im Herzen: Das ist es. Dazu bin ich da. Dafür werde ich gebraucht! Und in diesem Augenblick wirst du munter und setzt richtig etwas in Bewegung. Unser Herz markiert die Stelle, an der wir lebendig sind. Wir können es weder anhalten noch anstupsen, um weiter zu schlagen. Durch das, was Gott uns sagt, lässt er unsere Herzen höher schlagen. Und durch das, was wir dann tun, bekommen die Menschen, mit denen wir hier leben, Gottes Herzschlag zu spüren. Gott hat sein Herz längst an uns verschenkt. Wie wäre es, wenn Sie am Valentinstag zum Blumenstrauß gleich noch ein Gotteswort verschenkten? Von Herz zu Herz! Beispiele finden Sie hier: http://taufspruch.de/step3.php?step1=7&step2=2. „Von Herzen!“ Ihr Pfarrer Hendrik Mattenklodt GOTTESDIENSTE Sonntag, 04. Februar 2018 (Sexagesimae) Krautheim

09:00 Uhr

Gottesdienst im Pfarrhaus, Kirchstraße 2

Buttelstedt

10:30 Uhr

Gottesdienst im Gemeindehaus, Weimarische Straße 1

Thalborn

14:00 Uhr

Gottesdienst mit Abendmahl in der Christuskirche

Sonntag, 11. Februar 2018 (Estomihi) Neumark

09:00 Uhr

Gottesdienst im Pfarrhaus, Vor dem Obertore 106

Vippachedelhausen

10:30 Uhr

Gottesdienst im Pfarrhaus, Weimarische Straße 57

Berlstedt

14:00 Uhr

Gottesdienst mit Abendmahl in der St. Crucis-Kirche

Sonntag, 18. Februar 2018 (Invokavit) Kleinbrembach

09:30 Uhr

Kindergottesdienst im Wohlklanghaus, Kirchgasse 5

Buttstädt

10:00 Uhr

Gottesdienst zur Einführung von Pfarrerin Reinefeld-Wiegel in der Michaeliskirche

Sonntag, 25. Februar 2018 (Reminiscere) Krautheim

09:00 Uhr

Gottesdienst im Pfarrhaus, Kirchstraße 2

Buttelstedt

10:30 Uhr

Gottesdienst mit Abendmahl im Gemeindehaus, Weimarische Straße 1

Freitag, 02. März 2018 (Weltgebetstag) Vippachedelhausen

18:00 Uhr

Weltgebetstag im Pfarrhaus, Weimarische Straße 57

Buttelstedt

18:00 Uhr

Weltgebetstag im Gemeindehaus, Weimarische Straße 1

Sonntag, 04. März 2018 (Okuli) Krautheim

09:00 Uhr

Gottesdienst mit Abendmahl im Pfarrhaus, Kirchstraße 2

Berlstedt

10:30 Uhr

Gottesdienst in der St. Crucis-Kirche

Nermsdorf

11:00 Uhr

Weltgebetstag für Kinder im „Hamsterbau“, Im Dorfe 32

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REGELMÄßIGE TERMINE Gemeindenachmittage Buttelstedt: Jeden 1. Donnerstag im Monat um 14:30 Uhr im Pfarrhaus, Weimarische Straße 1 Kontakt: Erika Wolter (036451-61251) Krautheim:

Jeden 1. Mittwoch im Monat um 14.30 Uhr im Alten Pfarrhaus, Kirchstraße 2 Kontakt: Lucie Dannehl (036451-73517)

Neumark:

Jeden letzten Mittwoch im Monat um 14:00 Uhr im Alten Pfarrhaus, Vor dem Obertore 106 Kontakt: Doris Salfelder (036452-71261)

Chorproben Jeden Dienstag 19:30 Uhr im Gemeindehaus in Buttelstedt, Weimarische Straße 1 (außer in den Schulferien) Kontakt: Dietlinde Kirschner (03643-4958090) Christenlehre Jeden Dienstag 16:00 Uhr im Gemeindehaus in Buttelstedt, Weimarische Straße 1 (außer in den Schulferien) Kontakt: Dietlinde Kirschner (03643-4958090) KONFIRMANDENARBEIT Dienstag, 13. Februar, 17:15-18:45 Uhr Dienstag, 20. Februar, 17:15-18:45 Uhr Dienstag, 27. Februar, 17:15-18:45 Uhr Dienstag, 06. März, 17:15-18:45 Uhr

KONFI-TREFF (Vorkonfirmanden) KONFI-TREFF (Konfirmanden) KONFI-TREFF (Vorkonfirmanden) KONFI-TREFF (Konfirmanden)

AKTUELLES STEFANIE SENFTLEBEN ist neue Kirchenältste in Vippachedelhausen. Sie schickt Ihnen einen Gruß: “Einige von Ihnen werden mich im 12-Kirchen-Land schon erlebt, andere vielleicht schon davon gehört haben. Seit Oktober 2017 bin ich im Gemeindekirchenrat in Vippachedelhausen tätig. Auch im „Netzwerk Kinder & Familien“ und bei den Musikern findet man mich. Ich möchte Sie hiermit ermuntern, mich anzusprechen. Mir ist es wichtig, dass gemeinschaftliches wie eben auch gemeindliches Leben in unserer zunehmend individualisierten Gesellschaft wieder mehr gestärkt wird. Immer weniger Menschen wachsen ‚selbstverständlich‘ in ihre Gemeinde hinein und finden es deshalb auch nicht selbstverständlich, sonntags oder überhaupt einmal in die Kirche zu gehen oder auch nur zu Hause zu beten. Ich würde mich freuen, wenn Gemeindefeste sich irgendwann zu Attraktionen für ganze Dörfer/Städte entwickeln. In unseren Gemeinden ist bereits zu spüren, dass sich Menschen bemühen ihre Gemeinschaft und ihre Aktivitäten nicht nur um ihrer selbst, sondern zum Lobe Gottes zu leben. Bis bald! Ihre Stefanie Senftleben aus Vippachedelhausen“ Wir freuen uns, dass Stefanie Senftleben unsere Arbeit im 12-Kirchen-Land nun auch im Gemeindekirchenrat unterstützt, und wünschen ihr für Ihren Dienst Gottes Segen! Pilger Jakob ist bereits wieder unterwegs - und viele Kinder & Familien mit ihm! Am 14. Januar erlebte das neue KinderPilgerjahr von der Christuskirche in Thalborn aus einen erfrischenden Start. Noch ganz geschafft und durstig von all den Wegen des vergangenen Jahres konnte Jakob sich erst einmal mit einem Schluck Wasser stärken. Auf dem Pilgerbändchen steht die neue Jahreslosung: „Gott spricht: Ich will dem Durstigen geben von der Quelle lebendigen Wassers umsonst!“ Und dann sprudelten nicht nur das Wasser, sondern vielen Ideen, was wir im neuen Jahr auf unsren Pilgerwegen gern alles erleben würden: Äpfel pflücken, Picknick machen, Schwimmen, Zelte bauen und Zelten, Angeln, einen Nachmittag Spiele machen, eine Kirche farbig gestalten, nach den Sternen schauen … Das wird wieder ganz schön bunt und lebendig! Wie aus all den Ideen ein guter Pilgerweg werden kann, das überlegen wir beim nächsten NETZWERKTREFFEN KINDER & FAMILIEN am Donnerstag, den 15. Februar, um 20 Uhr im Gemeindehaus in Buttelstedt, Weimarische Straße 1. Herzliche Einladung an alle, die mitplanen möchten! Nächster Pilgertreff ist der WELTGEBETSTAG FÜR KINDER am Sonntag, den 04. März, um 11 Uhr im „Hamsterbau“ in Nermsdorf, Im Dorfe 32. Wer immer sich auf den Weg machen möchte, ist auch dort herzlich willkommen! Die Pilgerkinder und alle, die zu ihnen gehören, und alle, die neu dazukommen möchten, sind herzlich willkommen! Apropos neu dazukommen: Wie wäre es mit einer WINTERBIBELSCHULE in den Ferien? Donnerstag, 08. - Samstag, 10. Februar, 10-16 Uhr für alle, die mehr über die Bibel, Gott, und den Glauben wissen wollen. Ort: Apolda / Kosten: 20€ / Anmeldung: [email protected] oder: 0172 2532497

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KONTAKT Pfarrer Hendrik Mattenklodt Weimarische Str. 1, 99439 Buttelstedt Telefon: 036451-60336, Fax: 036451-735395 Handy: 0152–29569255;



5. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2018

Kirchliche Nachrichten für das Kirchspiel Großobringen Pfarramt Schöndorf / Großobringen

Pastorin Sabine Hertzsch Unterdorf 110 - Tel./Fax: 03643-491587 www.kg-grossobringen.de

eMail: [email protected]



Montags Ruhetag

Sprechstunde Buttelstedt: Dienstags, 18:15-19:15 Uhr im Pfarrhaus, Weimarische Str. 1, Tel.: 036451-60336 Sprechstunde Neumark:

Donnerstags, 17:00-18:00 Uhr im Pfarrhaus, Vor dem Obertore 106, Tel.: 036452-918122

Internet: www.die12Kirchen.de

Allen Gemeindegliedern, die im Februar Geburtstag feiern, gratulieren wirganz herzlich und wünschen Gottes Segen und alles Gute für das neue Lebensjahr!

Monatslosung Es ist das Wort ganz nahe bei dir, in deinem Munde und in deinem Herzen, dass du es tust (Dtn 30,14) Gottesdienste im Kirchspiel 4. Februar

10.00 Uhr

Schöndorf

11. Februar

17.00 Uhr

Schöndorf

18. Februar

9.30 Uhr 10.00 Uhr 10.30 Uhr 14.00 Uhr

Großoringen Schöndorf Heichelheim Sachsenhausen

25. Februar

17.00 Uhr

Schöndorf – mit Abendmahl

Gemeindenachmittag für Heichelheim und Großobringen gemeinsam: Dienstag, den 6. Februar – 14.30 im Pfarrhaus Großobringen Konfirmandenunterricht jeden Dienstag um 17 Uhr im Pfarrhaus Großobringen

TERMINE IM KIRCHSPIEL RAMSLA IM FEBRUAR 2018 Pfarrer Arndt Bräutigam, Erfurt-Kerspleben, Kirchplatz 1 Tel.: (036203) 90 851, Fax:(036203) 71 847 Ines Reifert, Pfarrbüro Ramsla, Kirchgasse 50, 99439 Ramsla, Bürozeit: Montag und Mittwoch, 9-11 Uhr, Tel.: 036452 72261, [email protected] KGV Ramsla IBAN: DE23 5206 0410 0008 0056 80 BIC: GENODEF1EK1 Evangelische Bank Gottesdienste Freitag, 02.02. Lichtmess Sonntag, 11.02. Sonntag, 18. 02.

18.00 Uhr 09.30 Uhr 10.30 Uhr 09.30 Uhr

in Regional-Gottesdienst in Nohra in Schwerstedt in Hottelstedt in Ramsla

Gemeindekaffee Mittwoch, 07.02. Donnerstag, 08.02.

14.15 Uhr im Pfarrhaus Ramsla 14.00 Uhr im Pfarrhaus Ottmannshausen

Konfirmandentag Samstag, den 17. Februar, von 9.30 Uhr – 14.30 Uhr im Gemeindezentrum Weimar-West, Moskauer Str. 1a Es gibt verschiedene Workshops zur Jahreslosung. Christenlehre Großobringen: jeden Donnerstag um 16.00 Uhr Weimarer Kindertage Während der Winterferien vom Montag, den 5. Februar bis Mittwoch, den 7. Februar sind Kinder der 1.-6. Klasse herzlich eingeladen zu den Weimarer Kindertagen. Neben inhaltlichen Impulsen gibt es ausreichend Zeit zu Spiel und Spaß. Nähere Informationen dazu übers Pfarramt, Einladungen werden verteilt. Kirchenchor Chorprobe jeden Dienstag 19.30 Uhr im Pfarrhaus Großobringen Musikalischer Segnungsgottesdienst zum Valentinstag 14. Februar um 19 Uhr, Kirche Obernissa Am Valentinstag laden wir alle Verliebten und Liebenden ganz herzlich ein zu einem musikalischen Segnungsgottesdienst um 19 Uhr in die St. Simon Petrus Kirche in Obernissa. In der beheizten Kirche können alle, die mögen, sich und ihre Partnerschaft segnen lassen. Es musiziert für Sie der finnische Gitarrist Ollipekka Määttä. Zu hören sein werden romantische und klassische Stücke, die zum Träumen einladen. Im Anschluss an den Gottesdienst sind Sie dann eingeladen zu einem Glas Sekt. Vorschau Der Weltgebetstag am 2. März 2018 führt uns in diesem Jahr nach Surinam. Surinam ist das kleinste Land Südamerikas. Gottes Schöpfung ist sehr gut! Unter dieser Überschrift nähern wir uns einem Teil Amazoniens. Über 90 Prozent des Landes sind von Regenwald bewachsen. Eine bewundernswerte Natur und Menschen aus vier Kontinenten zusammengewürfelt prägen dieses Land. Mit einer Andacht, mit Bildern und Informationen sowie landestypischen Speisen verbinden wir uns mit den Menschen in Surinam. Wir treffen uns um 18 Uhr im Pfarrhaus Großobringen.

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 Hauptuntersuchung nach §29 StVZO  Änderungsabnahmen nach §19(3)StVZO

Ausstellung in Weimar - Schopenhauer Str. 35 Termine nach Vereinbarung

 Campinggas Prüfung nach DVFG in Wohnwagen/Wohnmobilen GTÜ-Vertragspartner

GTÜ-Prüfstützpunkt

Ingenieurbüro Grack KFZ-Wildies (tägl. HU möglich) Telefon: 0173 65 60 365 Weimarische Str. 2a � 99439 Buttelstedt e-mail: [email protected] Telefon: 036451 60213

Weitere Dienstleistungen: Unfall-Schadensgutachten

ÖFFNUNGSZEITEN: Di. - Fr. 9.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Sa. 9.00 - 12.00 Uhr Hauptstraße 1a > 99439 Berlstedt oder Termine nach Vereinbarung ✆ 03 64 52 / 187 57

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Kirchberg 23 · 99510 Willerstedt

Parkplätze direkt vor der Tür vorhanden!

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Tel.: 036463 - 477 39 Mobil: 0173 - 93165 08 [email protected] www.Fliese-Dirk.com

F D L I E S R E K  Beratung  Verkauf  Finanzierung  Verlegung

ÖFFNUNGSZEITEN: Mo. Di. Do. Fr. 9.00 Uhr - 13.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Hauptstraße 3 > 99439 Berlstedt oder Termine nach Vereinbarung ✆ 03 64 52 / 76 84 44

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Parkplätze direkt vor der Tür vorhanden!

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