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-1- Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Gemeinde 4. Jahrgang · 1. Ausgabe · 02. Januar 2017 Journal Amtsblatt der Verwaltungsg...
Author: Michael Frei
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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar

Gemeinde

4. Jahrgang · 1. Ausgabe · 02. Januar 2017

Journal

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar

Nördliches

Weimarer Land

Redaktionsschluss: 16.01.2017 Die nächste Ausgabe erscheint am: 01.02.2017

Mitgliedskommunen: Gemeinden Ballstedt, Berlstedt (mit Ortsteilen Hottelstedt, Ottmannshausen und Stedten a. E.), Ettersburg, Großobringen, Heichelheim, Kleinobringen, Krautheim (mit Ortsteil Haindorf), Leutenthal, Ramsla, Rohrbach, Sachsenhausen, Schwerstedt, Vippachedelhausen (mit Ortsteil Thalborn), Wohlsborn, Stadt Buttelstedt (mit Stadtteilen Daasdorf, Nermsdorf und Weiden), Stadt Neumark

Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar  Hauptstraße 23  99439 Berlstedt Homepage: www.vgnordkreis-weimar.de  E-Mail: siehe unter Ansprechpartner Alle Ämter der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar sind wie folgt geöffnet: dienstags donnerstags freitags

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr 7.30 Uhr bis 10.30 Uhr

sowie an jedem ersten Samstag im Monat zusätzlich das Einwohnermeldeamt 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

IHRE ANSPRECHPARTNER:  EINWOHNERMELDEAMT - Tel. 036452 - 785 - 26 - Fax: 78535  ERZIEHUNGSGELD/KITA’S - Tel. 036452 - 785-25 (An-/Abmeldungen, Passwesen, pol. Führungszeugnis) (An-/Abmeldung Kita, Antrag Landeserziehungsgeld) E-mail: [email protected] E-mail: [email protected]  STANDESAMT - Tel. 036452 - 785-17 oder 785-27  BAUAMT - Tel. 036452 - 785-14 oder 785-28 (Eheschließungen, Geburtsurkunden, Sterbefälle) (Bauanträge, Straßenausbaubeiträge, Liegenschaften) E-mail: [email protected] E-mail: [email protected]  ORDNUNGSAMT - Tel. 036452 - 785-13 oder 785-23  Kasse - Tel. 036452 - 785-22 oder 785-29 (An-/Abmeldungen Hund, Ordnungswidrigkeiten) (Zahlungsverkehr, SEPA-Verfahren) E-mail: [email protected] E-mail: [email protected]  VORSITZ/HAUPTAMT - Tel. 036452 - 785-12  HAUPTAMT - 036452 - 785-10 oder 785-30 Gemeinschaftsvorsitzender – Axel Schneider Ratsinformationen, Amtsblatt E-mail: [email protected] E-mail: [email protected]

Notrufe bei Havariefällen Thür. Energie AG Störungsdienst Gasversorgung Störungsdienst Stromversorgung Kundenservice

08 00 / 6 86 11 77 03 61 / 73 90 73 90 0 36 41 / 817 11 11

Wasserversorgung Wasserversorgungszweckverband Meisterber. Sachsenhausen Störungsdienst Havarie:

0 36 43 / 74 44 - 450 0 36 43 / 74 44 - 0 0 36 43 / 744 44 44

Abwasserbehandlung Abwasserzweckverband Nordkreis

03 64 51 / 73 87 88

Rohrreinigung Morawietz Sömmerda (Entsorgungsunternehmen)

0 36 34 / 62 23 50

Mo / Di / Do

19 - 7 Uhr des Folgetages

Mi u. Fr

13 - 7 Uhr des Folgetages

Sa/So/Feiertag

7 - 7 Uhr

• Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst:  116 117

Kontaktbereichsbeamte (Polizei) Berlstedt (Do 14-18 Uhr sowie nach Vereinbarung) 03 64 52 / 7 19 87 Buttelstedt (Do 14-18 Uhr) 03 64 51 / 7 34 60 mtsblatt der Vgem. Nordkreis Weimar mit den Gemeinden A Auflage: 4.011 Herausgeber: Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Verantwortlich für den Anzeigenteil:

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

• Zahnärztlicher Wochenendbereitschaftsdienst:  0180 5908077 • In lebensbedrohenden Notfällen  112

CJD Apolda / Weimarer Land im Christlichen Jugenddorfwerk e. V. Marina Willeke, Gebietsjugendpflegerin Hauptstr. 20 · 99439 Berlstedt Tel. 036452 - 76060 · E-Mail: [email protected]

• Ballstedt • Berlstedt / OT Hottelstedt / OT Ottmannshausen / OT Stedten • Buttelstedt / OT Daasdorf / OT Nermsdorf / OT Weiden • Ettersburg • Großobringen • Heichelheim • Kleinobringen • Krautheim / OT Haindorf • Leutenthal • Neumark • Ramsla • Rohrbach • Sachsenhausen • Schwerstedt • Vippachedelhausen / OT Thalborn • Wohlsborn Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstraße 23, 99439 Berlstedt, Tel. (036452) 7850 Axel Schneider, Gemeinschaftsvorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Verlag/Druck/Anzeigenvertrieb: Hauptstraße 23, 99439 Berlstedt, Tel. (036452) 7850 HAASE DRUCK sowie die Bürgermeister für den jeweiligen Gemeindeteil. 99439 Buttelstedt OT Daasdorf Haase Druck, Im Dorfe 29, 99439 Buttelstedt OT Daasdorf Im Dorfe 29

Erscheinungsweise: In der Regel einmal monatlich - kostenlos in alle Haushalte im Verbreitungsgebiet. Auf die kostenlose Verteilung besteht kein Rechtsanspruch. Bezugsmöglichkeit: Im Bedarfsfall können Einzelexemplare zum Stückpreis von 1 Euro (incl. MwSt) zuzügl. Porto bei Firma Haase-Druck bestellt werden.

Tel.: (03 64 51) 6 84-11 Fax: (03 64 51) 6 84-21 E-mail: [email protected] Internet: www.haasedruck.de

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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar

4. Jahrgang · 1. Ausgabe · 02. Januar 2017

AMTLICHES VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT

Abteilung 1 Zentrale Dienste

Abteilung 2 Finanzverwaltung und Kindertagesstätten

Abteilung 3 Bauen und Gestaltung der Umwelt

Hauptamt Leiter: Axel Schneider Zi. 11 – 785-12

Bürgerbüro Leiter: Torsten Schorcht Zi. 6 – 785-13

Leiterin: Silvia Bauer Zi. 4a – 785-15

Leiterin: Ilona Biniossek Zi. 9 – 785-14

Hauptverwaltung Axel Schneider Zi. 11 – 785-12

Ordnungswesen Torsten Schorcht Ilona Bollmann Zi. 6 – 785-13

Finanzverwaltung; Abgaben Silvia Bauer Zi. 4a – 785-15

Räumliche Planung Ilona Biniossek Zi. 9 – 785-14 Dr. Karin Hünniger Zi. 8 – 785-28

Sitzungsdienst, Sekretariat, Amtsblatt Silvia Wagner Zi. 10 – 785-10 Nicole Klemin Zi. 10 – 785-30

Einwohnermeldeamt Andrea Schwenkenbecher Zi. 12 – 785-26 Stefanie Schmidt Zi. 13 – 785-16

Haushaltsplanung; Haushaltsüberwachung; Silvia Bauer Zi. 4a – 785-15 Petra Stockmann Zi. 4 – 785-25

Liegenschaften sowie Stellungnahmen privater Vorhaben (ThürBO) Dr. Karin Hünniger Zi. 8 – 785-28 Matthias Rottleb Zi. 7 – 785-18

Verwaltungsorganisation Axel Schneider Zi. 11 – 785-12

Standesamt Kerstin Kaufmann Zi. 2 – 785-17 Doreen Törmer Zi. 1 – 785-27

Erziehungsgeld; Kindertagesstätten Petra Stockmann Zi. 4 – 785-25

Vergabeverfahren kommunaler Maßnahmen Ilona Biniossek Zi. 9 – 785-14 Karin Klinger Zi. 8 – 785-24

Ortsrecht (Satzungen – Verfahren und Dokumentation) Axel Schneider Zi. 11 – 785-12

Versicherungen Torsten Schorcht Zi. 6 – 785-13

Kassenleitung Franziska Mruczinski Zi. 5a – 785-29

Straßenausbaubeiträge Dr. Karin Hünniger Zi. 8 – 785-28

Personalangelegenheiten, Arbeits- und Gesundheitsschutz Ina Prüfer Zi. 3 – 785-19

Wahlen Nicole Klemin Zi. 10 – 785-30

Finanzverwaltung/Kasse Kathrin Schellert Christine Schröpfer Zi. 5a – 785-22

Schachterlaubnis öffentlicher Bereich Matthias Rottleb Zi. 7 – 785-18

Post Doreen Törmer Zi. 1 – 785-27

Informations- und Kommunikationstechnik Matthias Rottleb Zi. 7 – 785-18

Abgaben Viola Prager Gabriele Mohlau Zi. 5 – 785-11

Dorf- und Stadterneuerung Ilona Biniossek Zi. 9 – 785-14

Tote Wildvögel Info ans Veterinäramt

 03644/540-301 oder Amtstierärztliche Rufbereitschaft – Rufen Sie an!

Liebe Bürgerinnen und Bürger, nachfolgend erhalten Sie die Redaktionsschlüsse des Gemeinde Journals für das Jahr 2017. Bitte senden Sie Ihre Beiträge termingerecht an folgende E-Mail Adresse: [email protected]

Monat

Redaktionsschluss VGem./Vereine

Erscheinungsdatum

Februar

16.01.2017

01.02.2017

März

15.02.2017

01.03.2017

April

17.03.2017

03.04.2017

Mai

18.04.2017

02.05.2017

Juni

16.05.2017

01.06.2017

Juli

15.06.2017

03.07.2017

August

17.07.2017

01.08.2017

September

16.08.2017

01.09.2017

Mit freundlichen Grüßen

Oktober

15.09.2017

02.10.2017

Nicole Klemin Hauptamt der VGem. Nordkreis Weimar

November

16.10.2017

01.11.2017

Dezember

16.11.2017

01.12.2017

Januar 2018

13.12.2017

02.01.2017

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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar

Bekanntmachung

4. Jahrgang · 1. Ausgabe · 02. Januar 2017

www.thueringertierseuchenkasse.de

Amtliche Tierbestandserhebung, einschließlich Bienenvölker, der Thüringer Tierseuchenkasse zum Stichtag 03.01.2017 Sehr geehrte Tierbesitzer, die Thüringer Tierseuchenkasse führt die amtliche Tierbestandserhebung 2017 zum Stichtag 03.01.2017 durch. Alle Tierbesitzer, die bisher nicht in der Tierseuchenkasse angemeldet waren und keine Meldekarte erhalten haben, werden hiermit aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Tierbestandsanmeldung gemäß nachstehender Satzung nachzukommen. Die Tierbestandsmeldung ist an die Thüringer Tierseuchenkasse, Victor-Goerttler-Str. 4, 07745 Jena zu richten. Es wird darauf hingewiesen, dass die jährliche amtliche Tierbestandserhebung der Thüringer Tierseuchenkasse gesondert zur Viehzählung des Thüringer Landesamtes für Statistik durchgeführt wird. Ihre Thüringer Tierseuchenkasse

Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2017 Aufgrund des § 8 Abs. 1, § 12 Satz 1 Nr. 1, § 17 Abs.1 Satz 3 und 4 und Abs. 2 sowie § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes (ThürTierGesG) in der Fassung vom 30. März 2010 (GVBl. S. 89), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2013 (GVBl. S. 299), hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse am 28. September 2016 folgende Satzung beschlossen: §1 (1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr 2017 werden die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie folgt festgesetzt: 1. 2.

Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel

2.1 Rinder bis 24 Monate 2.2 Rinder über 24 Monate 3. Schafe und Ziegen 3.1 Schafe bis 9 Monate 3.2 Schafe über 9 bis 18 Monate 3.3 Schafe über 18 Monate 3.4 Ziegen bis 9 Monate 3.5 Ziegen über 9 Monate bis 18 Monate 3.6 Ziegen über 18 Monate 4. Schweine Zuchtsauen nach erster Belegung 4.1 4.1.1 weniger als 20 Sauen 4.1.2 20 und mehr Sauen 4.2 Ferkel bis 30 kg 4.3 sonstige Zucht- und Mastschweine über 30 kg 4.3.1 weniger als 50 Schweine 4.3.2 50 und mehr Schweine Absatz 4 bleibt unberührt. 5. Bienenvölker

je Tier 4,20 Euro je Tier 6,00 Euro je Tier 6,50 Euro je Tier 0,10 Euro je Tier 1,00 Euro je Tier 1,00 Euro je Tier 2,30 Euro je Tier 2,30 Euro je Tier 2,30 Euro je Tier 1,20 Euro je Tier 1,60 Euro je Tier 0,60 Euro je Tier 0,90 Euro je Tier 1,20 Euro je Volk 1,00 Euro

6.

Geflügel

6.1

Legehennen über 18 Wochen und Hähne

6.2

Junghennen bis 18 Wochen einschließlich Küken

je Tier 0,03 Euro

6.3

Mastgeflügel (Broiler) einschl. Küken

je Tier 0,03 Euro

6.4

Enten, Gänse und Truthühner einschließlich Küken je Tier 0,20 Euro Tierbestände von Viehhändlern = vier v. H. der umgesetzten Tiere des Vorjahres (nach § 2 Abs. 7) Der Mindestbeitrag beträgt für jeden beitragspflichtigen Tierhalter insgesamt 6,00 Euro

7. 8.

je Tier 0,07 Euro

Für Fische, Gehegewild und Hummeln werden für 2017 keine Beiträge erhoben. (2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer Art anzusehen, die räumlich zusammengehalten oder gemeinsam versorgt werden. (3) Dem Bund oder einem Land gehörende Tiere und Schlachtvieh, das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt wurde, unterliegen nicht der Beitragspflicht. (4) Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 4.1.2, 4.2 und 4.3.2 wird je Tier um 25 v. H. ermäßigt, wenn: 1. Der Endmastbetrieb gemäß der Schweine-Salmonellen-Verordnung oder jede seiner Betriebsabteilungen ist im Ergebnis der Untersuchungen gemäß dieser Verordnung für den Zeitraum 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 in die Kategorie I eingestuft worden. 2. Der Betrieb mit 20 oder mehr gemeldeten Sauen oder der spezialisierte Ferkelaufzuchtbetrieb gilt gemäß dem „Programm zur Salmonellenüberwachung in Schweinebeständen in Thüringen“ als „Salmonellen überwacht“ und ist auf der Basis einer für den Bestand repräsentativen Stichprobe in Kategorie I eingestuft. Die Einstufung nach Nr. 1 oder die Bescheinigung gemäß Anlage 2 des in Nr. 2 genannten Programms ist der Tierseuchenkasse durch den Tierhalter bis zum 28. Februar 2017 schriftlich vorzulegen. Fällt ein Betrieb unter Nr. 1 und 2 (gemischter Betrieb) gilt der ermäßigte Beitragssatz, soweit jeweils das Vorliegen der Voraussetzungen nach Nr. 1 und 2 entsprechend den Bestimmungen dieses Absatzes nachgewiesen wird. § 2 (1) Für die Berechnung der Beiträge für Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Bienenvölker und Geflügel ist entscheidend, wie viele Tiere oder Bienenvölker bei der gemäß § 18 Abs. 1 ThürTierGesG durchgeführten amtlichen Erhebung am Stichtag 3. Januar 2017 vorhanden waren.

(2) Die Tierhalter haben unter Verwendung des amtlichen Erhebungsvordruckes (Meldebogen) spätestens zwei Wochen nach dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen und die Art und die Zahl der bei ihnen am Stichtag vorhandenen Tiere und Bienenvölker oder die Aufgabe der Tierhaltung (auch vorübergehend) anzugeben. Für jede Tierhaltung, die nach der Viehverkehrsverordnung registrierpflichtig ist und eine entsprechende Registriernummer hat, ist ein eigener Meldebogen auszufüllen (3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet oder werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart in einem Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich der Tierseuchenkasse schriftlich nachzumelden. Dies gilt auch, wenn sich bei einer gehaltenen Tierart nach dem Stichtag die Zahl der Tiere (mit Ausnahme der im Bestand nachgeborenen Tiere) um mehr als zehn v. H. oder um mehr als 20 Tiere, bei Geflügel um mehr als 1.000 Tiere, erhöht. Für die nachzumeldenden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge nach § 1. (4) Keine zusätzlichen Beiträge werden erhoben, wenn ein gemeldeter Tierbestand im Rahmen der Erbfolge oder Rechtsnachfolge insgesamt auf einen neuen Tierhalter übergeht und in denselben Stallungen weitergeführt wird. Für Tiere, die nur vorübergehend saisonal in Thüringen gehalten werden, kann auf schriftlichen Antrag des Tierhalters von einer Beitragsveranlagung abgesehen werden, wenn der Tierhalter für diese Tiere seiner Melde- und Beitragsverpflichtung zu einer anderen Tierseuchenkasse im Geltungsbereich des Tiergesundheitsgesetzes für das Jahr 2017 nachgekommen ist. Der Antragsteller hat die Voraussetzungen für die Befreiung nachzuweisen. Die Meldeverpflichtung für die Tiere nach Satz 2 gegenüber der Thüringer Tierseuchenkasse bleibt davon unberührt. Im Fall einer Befreiung nach Satz 2 besteht für die betreffenden Tiere und deren Nachzucht grundsätzlich kein Anspruch auf Gewährung von Beihilfen der Thüringer Tierseuchenkasse. Im Einzelfall kann die Tierseuchenkasse hiervon eine Ausnahme zulassen. (5) Tierhalter, die bis zum 28. Februar 2017 keinen amtlichen Erhebungsvordruck (Meldebogen) erhalten haben, sind verpflichtet, ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31. März 2017 der Tierseuchenkasse schriftlich anzuzeigen. (6) Hat ein Tierhalter der Tierseuchenkasse seine der Meldepflicht unterliegenden Tiere für das Beitragsjahr innerhalb der jeweils maßgeblichen Fristen nach den Absätzen 2, 3 oder 5 nicht oder nicht vollständig gemeldet, kann die Tierseuchenkasse auf der Grundlage des § 35 ThürTierGesG die amtlich anderweitig ermittelten Daten zu diesen Tieren zum Zwecke der Beitragserhebung nutzen. (7) Viehhändler haben die Zahl der im Vorjahr umgesetzten Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schweine, Schafe und des umgesetzten Geflügels bis zum 1. Februar 2017 anzugeben. Für die Beitragsberechnung ist die Zahl vier v. H. der im Vorjahr umgesetzten Tiere maßgebend. Absatz 2 gilt entsprechend. Viehhändler im Sinne der Beitragssatzung sind natürliche oder juristische Personen, die 1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und 2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht zutrifft, diese Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben. § 3 Die Beiträge werden gemäß § 7 Abs. 3 ThürTierGesG durch die Tierseuchenkasse von den Tierhaltern erhoben. Die Beiträge nach § 2 Abs. 1 werden am 31. März 2017 fällig, die Beiträge nach § 2 Abs. 3, 5 und 7 zwei Wochen nach Zugang des Beitragsbescheides. Eine anteilige Rückerstattung von Beiträgen bei Minderung des Bestandes erfolgt nicht. § 4 (1) Für Tierbesitzer, die schuldhaft 1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach § 2 einen Tierbestand nicht oder verspätet angeben, eine zu geringe Tierzahl angeben oder sonstige fehlerhafte Angaben machen oder 2. ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, insbesondere die Beiträge nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen, entfällt gemäß § 18 Abs. 3 und 4 TierGesG der Anspruch auf Entschädigung und Erstattung der Kosten nach § 16 Abs. 4 Satz 2 TierGesG. Entsprechendes gilt für die Leistungen der Tierseuchenkasse nach § 20 und § 21 ThürTierGesG. § 18 Abs. 1 und 2 TierGesG bleibt unberührt. (2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkasse kann erst erfolgen, wenn der Tierhalter die der Tierseuchenkasse im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichen Erhebung nach § 18 Abs. 1 und 2 ThürTierGesG oder der Beitragserhebung nach § 17 Abs. 1 ThürTierGesG gegebenenfalls aus Vorjahren geschuldeten rückständigen Beträge (Mahngebühren, Auslagen, Säumniszuschläge) beglichen hat. (3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug auf Schadensfälle und damit verbundene Beihilfeanträge, die vor der nach § 2 Abs. 2, 5 oder 7 maßgeblichen Meldefrist oder vor dem nach § 3 maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wurden, absehen, wenn der Melde- oder Beitragspflicht im Veranlagungszeitraum noch entsprochen wird. § 5 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Die vom Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am 28. September 2016 beschlossene Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2017 wurde in vorstehender Fassung mit Schreiben des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und vom 24. Oktober 2016 gemäß § 8 Abs. 2 und § 12 Satz 2 i. V. m. § 12 Satz 1 Nr. 1 ThürTierGesG genehmigt. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Jena, 1. November 2016 Dr. Karsten Donat Geschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz-Straße 2 99867 Gotha Az.: 1-2-0585

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Gotha, 25.11.2016

1. ÄNDERUNGSBESCHLUSS 1. Änderung des Flurbereinigungsgebietes „Kromsdorf“ Nach § 8 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl.I S.546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I. 2835), wird das durch Beschluss des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha vom 26. November 2008 festgestellte Flurbereinigungsgebiet, Az.: 1-2-0585, wie folgt geändert: 1.1 Zum Flurbereinigungsgebiet Kromsdorf werden folgende Flurstücke hinzugezogen:

Gemarkung Großkromsdorf, Flur 4: die Flurstücke 153/3, 189, 190, 192 bis 202, 205, 206, 208 bis 214, 216 bis 221, 223, 224/1, 224/2, 225, 226/1 bis 226/7, 227/4, 227/6 bis 227/9, 228/2, 228/4, 228/6, 228/7, 229/1 bis 229/4, 230/1 bis 230/3, 230/5 bis 230/8, 231, 232/1 bis 232/4, 233, 234/1 bis 234/3, 235, 235/1, 274, 275, 276,



Gemarkung Denstedt, Flur 5: die Flurstücke 208/3, 208/4, 209, 210/1, 210/3, 211,



Das Flurbereinigungsgebiet hat nach der Änderung eine Größe von ca. 550 ha.



Aus der beigefügten Gebietsübersichtskarte ist die aus dieser Anordnung resultierende neue Verfahrensgebietsabgrenzung ersichtlich.

2. Für die zugezogenen Flurstücke wird die Flurbereinigung nach § 86 FlurbG angeordnet. 3. Teilnehmergemeinschaft Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet Kromsdorf zugezogenen Grundstücke und die Erbbauberechtigten sind Teilnehmer der mit Flurbereinigungsbeschluss vom 26. November 2008 entstandenen "Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Kromsdorf". Die Teilnehmergemeinschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Kromsdorf. 4. Anmeldung von Rechten Die Beteiligten werden aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe dieses Änderungsbeschlusses bei dem Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha, Hans-C.-Wirz-Str. 2, 99867 Gotha anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann das Flurneuordnungsamt die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines o.a. Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. 5. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung Nach § 34 FlurbG ist von der Bekanntgabe dieses Beschlusses ab bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes in folgenden Fällen die Zustimmung des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung erforderlich: a) wenn die Nutzungsart der Grundstücke im Flurbereinigungsgebiet geändert werden soll; dies gilt nicht für Änderungen, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören; b) wenn Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden sollen; c) wenn Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, ein zelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze beseitigt werden sollen. Die Beseitigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden;

Sind entgegen den Absätzen a) und b) Änderungen vorgenommen, Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Verfahren unberücksichtigt bleiben; das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung kann den früheren Zustand gemäß § 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist.

4. Jahrgang · 1. Ausgabe · 02. Januar 2017



Sind Eingriffe entgegen dem Absatz c) vorgenommen worden, so muss das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Ersatzpflanzungen anordnen.



Wer den Vorschriften zu Buchstabe b), oder c) zuwiderhandelt, begeht nach § 154 FlurbG eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann.

6. Auslegung des Beschlusses mit Gründen Je eine mit Gründen versehene Ausfertigung des Änderungsbeschlusses liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung in den Flurbereinigungsgemeinden Stadt Weimar, Gemeinde Kromsdorf und Gemeinde Ilmtal-Weinstraße zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem

einzulegen.

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung, Hans-C.-Wirz-Straße 2 99867 Gotha

Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. In Vertretung gez. Volker Hartmann Stellv. Amtsleiter

DS

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar

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4. Jahrgang · 1. Ausgabe · 02. Januar 2017

Bundesfreiwilligendienst in den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Voraussichtlich ab Frühjahr 2017 bestehen wieder Einsatzmöglichkeiten im Bundesfreiwilligendienst in den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar. Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) kann für viele Bürger interessant und lohnenswert sein. JEDER BÜRGER KANN SICH ENGAGIEREN.

• • • • •

RENTNER: Bürger mit Rentenbezug (Altersrentner) können im BFD mitarbeiten. Das Taschengeld (200,00 €/Monat) kann neben der Rente bezogen werden. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt bei 20 Stunden. BÜRGER OHNE EINKOMMEN: Durch den Einsatz im BFD werden Sie in der Dienstzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das heißt, Sie sind selbst in der Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung angemeldet, Sie erarbeiten sich Anspruch auf ALG I und weitere Pflichtpunkte für die Rente. BÜRGER MIT BEZUG VON ALG II: Sie können sich neben Ihrem ALG II 200,00 € anrechnungsfrei dazu verdienen. Zusätzlich werden Sie selbst in der Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung angemeldet und erarbeiten sich nach der Dienstzeit Anspruch auf ALG I und weitere Pflichtpunkte in für die Rente. JUGENDLICHE über 18 Jahre nach der Berufsausbildung oder Abitur als Alternative zum FSJ oder zum FÖJ. Sie können sich beruflich orientieren und erhalten neben dem Taschengeld auch weiterhin das Kindergeld. Für SELBSTÄNDIGE/FREIBERUFLER oder BESCHÄFTIGTE, die Zeit und Spaß haben sich für 20 Stunden pro Woche im Rahmen des Freiwilligendienstes zu engagieren. Sie werden so, auch unabhängig vom Alter, in einer gesetzlichen Rentenversicherung angemeldet und erhalten ein zusätzliches Taschengeld.

Freie Plätze gibt es zurzeit in folgenden Bereichen:

• • • • •

gärtnerische und landwirtschaftliche Tätigkeiten, sowie Tätigkeiten im Umweltschutz Tätigkeiten im Bereich Kultur und Bildung Pflegehilfe und Betreuungsdienste Arbeit mit Kindern und Senioren handwerkliche und Versorgungstätigkeiten auf dem Rohrbacher Nostalgiebauernhof

Bei Interesse melden Sie sich bitte rechtzeitig bei: der

oder

Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Personalamt Frau Prüfer Hauptstr. 23 99439 Berlstedt Bildung Beratung Beschäftigung e. V. Leutloffstraße 44 99510 Apolda Telefon: 03644-560 666 (Mo-Fr 08:00 – 15:00 Uhr)

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar

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4. Jahrgang · 1. Ausgabe · 02. Januar 2017

Informationen zum Widerspruch gegen Datenübermittlungen gem. § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) sowie Antrag auf Errichtung einer Auskunftssperre entsprechend § 51 Abs.1

_____________________________________________________________________ Jeder Betroffene hat das Recht, der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen. Gemäß § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) ist jede betroffene Person einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung darauf hinzuweisen. Dieser gesetzlichen Verpflichtung wird hiermit nachgekommen. Gemäß der §§ 36, 42 und 50 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 03. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) kann jeder Bürger in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten widersprechen. Dieser Widerspruch gilt bis zum Widerruf. Dabei handelt es sich um regelmäßige Datenübermittlungen der Meldebehörden: 1. von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr 2. von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige.

Die Meldebehörde darf folgende Daten übermitteln: Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer öffentlich–rechtlichen Religionsgesellschaft, derzeitige und frühere Anschriften, Auskunftssprerren nach § 51 und Sterbedatum.

3. an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen Die Meldebehörde darf folgende Daten übermitteln: Vor- und Familienname, Doktorgrad, Anschrift

4. an Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamenmtarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen Altersjubiläen sind gemäß § 50 Abs. 2 der 70., jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum Die Meldebehörde darf folgende Daten übermitteln: Vor- und Familienname, Doktorgrad, Anschrift und Datum und Art des Jubiläums

5. von Daten an Adressbuchverlage

Die Meldebehörde darf zu allen Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, folgende Daten übermitteln: Vor- und Familienname, Doktorgrad, derzeitige Anschrift.

Errichtung einer Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 BMG wegen einer Gefahr für Leben, Gesundheit , persönlicher Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange Eine entsprechende Auskunftssperre kann beantragt werden, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass durch eine Melderegisterauskunft Gefahren für Leben und Gesundheit, die persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen können. Das berechtigte Interesse an einer Auskunftssperre gemäß § 51 Abs.1 BMG ist schriftlich vom Antragsteller zu begründen. Sofern nach Anhörung der betroffenen Person eine Gefahr nach Abs. 1 nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Sperre für die Dauer von zwei Jahren einzutragen. Personen, die mit einer der genannten gesetzlich vorgesehenen Datenübermittlung nicht einverstanden sind, können dies bei ihrer Meldebehörde erklären. Bitte benutzen Sie das zu diesem Artikel beigefügte Formular für den Widerspruch einer Datenübermittlung oder den Antrag auf Errichtung einer Auskunftssperre.

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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar

4. Jahrgang · 1. Ausgabe · 02. Januar 2017

Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar

Widerspruch gegen Datenübermittlungen

Tagesstempel

nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG)

Die Meldebehörde ist nach der Anmeldung einer Person verpflichtet, bestimmte Datenempfänger automatisiert von den Veränderungen im Melderegister zu unterrichten. Sie haben jedoch nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf. Geburtsname

Familienname(n) / akad. Grade, Vorname(n)

Geburtsdatum

Anschrift

A

B

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit (i.V.m.) § 58 c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz widersprechen.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m. § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.

C

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs.5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.

D

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters-und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Altersjubiläen Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Ehejubiläen

E

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.

Amtliche Vermerke entgegengenommen:

Unterschrift des Meldepflichtigen oder einer Person mit Betreuungsvollmacht/ Datum

(Stempel, Unterschrift)

Eine Ausfertigung dieses Antrages habe ich erhalten. Erläuterungen siehe Rückseite / beiliegendes Blatt!

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4. Jahrgang · 1. Ausgabe · 02. Januar 2017

Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Antragsteller: Familienname: Vorname(n): Geburtsname: Geburtsdatum: Anschrift:

Ich beantrage eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes wegen einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnlich schutzwürdige Belange. Mein berechtigtes Interesse ergibt sich aus der nachfolgenden Begründung des Antragsteller:

WASPvon

Die Auskunftssperre ist befristet bis:

(Unterschrift des Antragstellers)

(Unterschrift des Ehegatten bzw. weiteren Sorgeberechtigten)

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4. Jahrgang · 1. Ausgabe · 02. Januar 2017

NICHTAMTLICHES VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT

NEUERÖFFNUNG der Filiale der Deutschen Post AG in Berlstedt

Die Fahrbibliothek kommt nach: Ballstedt

23.01.2017

15:45 – 16:15

Berlstedt

23.01.2017

16:20 – 17:15

Am 15.02.2017 wird in der Hauptstraße 20 in Berlstedt, im Geschäft „Bastelconcepte“ die neue Filiale der Deutschen Post AG eröffnet.

OT Hottelstedt

23.01.2017

15:00 – 15:40

OT Ottmannshausen

27.01.2017

15:15 – 16:00

Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

OT Stedten

27.01.2017

16:05 – 16:30

Buttelstedt Schule

16.01.2017

13:00 – 13:55

Buttelstedt Markt

16.01.2017

14:00- 14:50

Daasdorf b.B.

16.01.2017

15:00 – 16:00

OT Nermsdorf

19.01.2017

15:00 – 15:45

Mit freundlichen Grüßen

OT Weiden

19.01.2017

15:55 – 16:20

Deutsche Post AG NL Privatkunden/Filialen www.deutschepost.de

Ettersburg

27.01.2017

17:20 – 18:00

Heichelheim

16.01.2017

16:15 – 17:10

Kleinobringen

16.01.2017

17:20 – 18:00

Krautheim

19.01.2017

17:15 – 18:00

OT Haindorf

19.01.2017

16:30 – 17:10

Leutenthal

18.01.2017

15:45 – 16:25

Neumark

20.01.2017

17:00 – 17:45

Ramsla

27.01.2017

16:35 – 17:15

Rohrbach

18.01.2017

15:00 – 15:40

Sachsenhausen

18.01.2017

16:30 – 17:25

Schwerstedt

23.01.2017

17:25 – 18:10

Vippachedelhausen

20.01.2017

15:50 – 16:50

OT Thalborn

20.01.2017

15:15 – 15:45

Wohlsborn

18.01.2017

17:35 – 18:00

montags bis freitags samtstags

von 10:00 bis 18:00 Uhr von 08:00 bis 12:00 Uhr

Die postalische Versorgung der Bevölkerung des Nordkreises Weimarer Land bleibt nach der Schließung der Filiale im REWE Markt dadurch weiterhin gewährleistet.

Herzliche Glückwünsche den Jubilaren Ballstedt

21.01.2017

Frau Annemarie Zech

Berlstedt OT Hottelstedt

20.01.2017

Herr Karl-Heinz Marwan

Berlstedt OT Ottmannshausen 22.01.2017

Frau Sonja Andrä

Buttelstedt

12.01.2017 16.01.2017 19.01.2017 29.01.2017 30.01.2017

Herr Dieter Henschel Herr Rainer Böttcher Frau Gertrud Gusko Herr Franz Fries Herr Hans-Jürgen Apitius

Buttelstedt OT Nermsdorf

29.01.2017

Herr Heinz Meißner

Heichelheim

07.01.2017

Herr Josef Huber

Leutenthal

01.01.2017 14.01.2017

Herr Hans Prater Frau Christa Heger

Neumark

25.01.2017

Frau Christa Eberhardt

Sachsenhausen

15.01.2017

Herr Dr. Norbert Girlich

BERATUNG - KONTENKLÄRUNG - RENTENANTRÄGE

Schwerstedt

07.01.2017

Frau Waltraud Seymer

Die regelmäßigen Sprechstunden des ehrenamtlichen Versichertenberaters Ingo Torborg finden

Vippachedelhausen

08.01.2017 11.01.2017

Frau Wiltrud Steickardt Herr Werner Glathe

in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar,

Wohlsborn

23.01.2017

Herr Burkhard Schön

Bund Mitteldeutschland Knappschaft - Bahn - See

Beratungsservice vor Ort in der VGem Nordkreis Weimar

in Berlstedt am Mittwoch, dem 4. Januar 2017 Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt und in den Räumen des Abwasserzweckverbandes Nordkreis Weimar, in Buttelstedt am Dienstag, dem 24. Januar 2017, Markt 2, 99439 Buttelstedt jeweils in der Zeit von 16:00 bis 18:00 Uhr statt. Versicherte der Deutschen Rentenversicherung bekommen hier gebührenfrei Auskünfte zu allen rentenrechtlichen Fragen sowie Unterstützung bei der Beantragung von Renten wegen Erwerbsminderung, wegen Alters oder wegen Todes. Es wird dringend empfohlen, Termine rechtzeitig zu vereinbaren; Herr Torborg ist zu diesem Zweck wie folgt erreichbar: per Telefon unter der Rufnummer 03644-563660 (mo-do: 19:30 bis 20:15 Uhr) per e-Mail: [email protected] Sprechstunden finden zusätzlich auch in Pfiffelbach und Kromsdorf statt.

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LANDRATSAMT WEIMARER LAND Sprechstunde Gesundheitsamt/ Sozialpsychiatrischer Dienst Weimarer Land An jedem letzten Donnerstag im Monat von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr, findet in der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar eine Sprechstunde des Sozialpsychiatrischen Dienstes Weimarer Land statt. Angesprochen sind Bürger, die selbst oder deren Angehörige von seelischen Belastungen betroffen sind oder Hilfe bei der Bewältigung aktueller Probleme in Lebenskrisen suchen. Terminliche Absprachen können erfolgen über: Landratsamt Weimarer Land Sozialpsychiatrischer Dienst Frau Schmidt Telefon: 03644 540593

4. Jahrgang · 1. Ausgabe · 02. Januar 2017

AMTLICHES BERLSTEDT / OT HOTTELSTEDT / OT OTTMANNSHAUSEN / OT STEDTEN Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: Ortsteilbürgermeister Hottelstedt: Gemeindeanschrift: Sprechzeit:

Hauptstraße 24, 99439 Berlstedt Herr Dr. Peter-Christian Ulrich (036452) 72431 Dienstag 16:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung Herr Thomas Lorenz Im Dorfe 10, OT Hottelstedt Dienstag 16:30 - 17:30 Uhr

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Berlstedt Am 24. Januar 2017 findet um 18.15 Uhr im Vereinszimmer Hauptstraße 20 in Berlstedt die Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Berlstedt statt. Der Wahlausschuss der Gemeinde Berlstedt tritt an diesem Tag zusammen und beschließt in seiner Sitzung, ob die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl zum ehrenamtlichen Bürgermeister den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und der Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zugelassen werden können. Diese Sitzung ist öffentlich. Der Zutritt ist jedermann gestattet.

AUSSENSPRECHSTUNDE der Betreuungsbehörde Weimarer Land Jeder von uns kann in eine Situation geraten, in der er auf Hilfe anderer Menschen angewiesen ist. Dann ist es gut, wenn wir Vorkehrungen getroffen haben. Die Betreuungsbehörde Weimarer Land berät und informiert über Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen. WO?

Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Hauptstraße 23 in 99439 Berlstedt

WANN?

Jeden 2. Mittwoch im Monat (außer Juli & August) 15:30 – 17:00 Uhr



11. Januar 2017

Terminvergabe unter: Betreuungsbehörde Weimarer Land Frau Weber Telefon: 03644 540733 E-mail: [email protected]

PRESSEÄNKÜNDIGUNG zur Sanierung des Ettersburger Freibads Thomas Herrnbredel und Fritzchen stehen schon bereit. Das Ettersburger Freibad muss saniert werden und das Einzige, was dafür fehlt, ist das Geld für´s Material! Die Arbeitsleistung will Herr Herrnbredel mithilfe der Ettersburger Vereine selbst übernehmen. Das Bad soll wieder ein Gemeinschafts-Projekt werden und so sollen auch die Gelder für die Baumaterialien von allen interessierten Bürgern aus nah und fern kommen. Ab dem 13. Januar wird dafür eine Crowdfunding-Aktion gestartet, bei der die Gelder für das Projekt über das Internet eingesammelt werden. Als Gegenleistung für die Unterstützung kann man aus verschiedenen Dankeschön-Paketen wählen. Unter anderem kann man sich Saisonkarten, Grillabende, aber auch eine erste Floßfahrt auf dem neu gestalteten Teich oder eine Feuershow aussuchen. Auch Unternehmen können sich einbringen und zum Beispiel eine der wenigen schwimmenden Werbebojen mit ihrer eigenen Botschaft versehen.  Nähere Infos unter "Nichtamtliches Ettersburg".

AMTLICHES BALLSTEDT Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit:

Im Dorfe 54, 99439 Ballstedt Herr Joachim Pommeranz Herr Manfred Mohrmann (036452) 72247 Dienstag 16:00 - 17:00 Uhr

Der Wahlausschuss der Gemeinde Berlstedt ist bei Anwesenheit des Wahlleiters ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig. Der Beschluss erfolgt mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Wahlleiters der Gemeinde Berlstedt. gez. Kerstin Kaufmann Wahlleiter der Gemeinde Berlstedt

NICHTAMTLICHES BERLSTEDT Veranstaltungen in der Gemeinde Berlstedt im Monat Januar 10./24.01.2017 Kreative Handarbeiten ab 15 Uhr

Heimatstuben Heimatfreunde Berlstedt Berlstedt

18.01.2017 14.30 Uhr

Seniorenveranstaltung mit der Theatergruppe der Aktiv-Schule Berlstedt „An der Via Regia“

Dorfgemeinschaftshaus

27.01.2017

„Berlstedter Weltenbummler berichten“ (K.Rottleb – Laos)

Heimatstuben Heimatfreunde Berlstedt Berlstedt

Seniorenbund Berlstedt

(Angaben ohne Gewähr)

NEUERÖFFNUNG der Filiale der Deutschen Post AG in Berlstedt Am 15.02.2017 wird in der Hauptstraße 20 in Berlstedt, im Geschäft „Bastelconcepte“ die neue Filiale der Deutschen Post AG eröffnet. Die Öffnungszeiten sind wie folgt: montags bis freitags samtstags

von 10:00 bis 18:00 Uhr von 08:00 bis 12:00 Uhr

Die postalische Versorgung der Bevölkerung des Nordkreises Weimarer Land bleibt nach der Schließung der Filiale im REWE Markt dadurch weiterhin gewährleistet. Mit freundlichen Grüßen Deutsche Post AG NL Privatkunden/Filialen www.deutschepost.de

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4. Jahrgang · 1. Ausgabe · 02. Januar 2017

Neuigkeiten beim TSV 1914 Berlstedt/Neumakt e.V. "Neuer Vorstand gewählt" Am 18.11.2016 fand die turnusmäßige Mitgliederversammlung statt, auf der in diesem Jahr wieder ein neuer Vorstand bestimmt werden musste. Die Veranstaltung, die diesmal im Dorfgemeinschaftshaus durchgeführt wurde, war mit 58 stimmberechtigten Vereinsmitgliedern gut besucht. Nach den Rechenschaftsberichten des Vorsitzenden und den Berichten des Finanzverantwortlichen und des Jugendwarts mit anschließender Diskussion wurde der Vorstand mit großer Mehrheit der Stimmen entlastet. Bei der anschließenden Wahl wurden satzungsgemäß 7 Vereinsmitglieder in den Vorstand gewählt, denen bei der konstituierenden Sitzung des Vorstands folgende Aufgaben zugewiesen wurden:       

Olaf Dienel Johann Rau Oskar Leine Jenny Wilhelm Sophie Mansfeld Thomas Menz Michael Dankert

- Vorsitzender - stellvertretender Vorsitzender - Finanzverantwortlicher - Jugendwart - Öffentlichkeitsarbeit - Sponsoring - Schriftführer

Des Weiteren wurde Sportfreund Matthias Haupt zum Kassenprüfer bestimmt. Ein herzliches Dankeschön dem "alten" Vorstand für die hervorragend geleistete Arbeit in den vergangenen Jahren und alles Gute den neuen Mitgliedern im Vorstand. Wir wünschen eine spannende und erfolgreiche Zeit in den nächsten 3 Jahren.

Im Chemieraum bei Frau Finke konnte man seine chemischen Kenntnisse überprüfen. Man konnte mit Speisestärke testen, wie sich diese auf verschiedene Lebensmittel und Reinigungsmittel auswirkt. Bei Frau Röder, unserer Beratungslehrerin, konnte man sich über die Berufsorientierungsbausteine an unserer Schule informieren. Schüler aus der 7. Und 9. Klasse stellten ihre Projekte dazu vor und zeigten Ergebnisse unserer diesjährigen Berufsorientierungstage im Handwerkerbildungszentrum und bei GRONE Weimar. Für alle Bücherwürmer hatten wir natürlich auch etwas dabei, in unserer Bibliothek konnte man sich für einige ruhige Minuten ein Buch schnappen und drin rumstöbern. In Vorhalle hat Frau Willecke vom CJD von uns getöpferte Kleinigkeiten und unsere Schulsozialarbeiterin Frau Witzmann Obstsalat zum Gute der Schule an die Gäste verkauft. Die 9. Klasse hat mit einem Kuchenbasar für den Nachmittagskaffee unserer Gäste vorgesorgt. Ein besonders großes Dankeschön gebührt Herrn Richter von unserem Kooperationspartner, der ABLIG Heichelheim, welcher in eisiger Kälte für uns und unsere Gäste Kartoffelpuffer briet. Der Erlös kommt in unsere Kasse für das gesunde Frühstück.

In diesem Sinne wünscht der TSV 1914 Berlstedt/Neumark e.V allen Mitgliedern, Sponsoren, Förderern und Freunden ein erfolgreiches neues Jahr, viel Gesundheit, Glück und Freude und natürlich beste sportliche Erfolge.

NEUES VON DEN HEIMATSTUBEN BERLSTEDT! Von Vippachedelhausen an den Mekong Die Heimatstuben Berlstedt laden wieder zum Vortrag am 27.01.2017 ein. Kay Rottleb, ein junger Weltenbummler,berichtet von seiner Reise und seinem Leben in Südostasien. Der angehende Pä-dagoge aus Vippachedelhausen leistete Entwicklungshilfe als Englischlehrer in Laos. Er wird uns seine Eindrücke über das Land und das Leben dort näher bringen. Diese interessante Veranstaltung beginnt wie immer um 19.30 Uhr, am 27.01.2017. Über zahlreiches Erscheinen freuen sich die Berlstedter Heimatfreunde.

Wir, die Schüler und Lehrer der Aktiv-Schule Berlstedt, hoffen wir konnten die Schüler/innen der zukünftigen 5. Klassen für unsere Schule begeistern und hoffen wir haben Ihnen zwei schöne Stunden in unserer Schule ermög-licht. Hiermit bedankt sich die ganze Schule für ihr Erscheinen und wir Ihnen ein gesundes neues Jahr, bis zum nächsten Tag der offenen Tür bei uns.

Aktiv-Schule Berlstedt „An der Via Regia“ Alina Mähler, 9a Staatliche Regelschule Berufswahlfreundliche Schule

Hauptstraße 30 • 99439 Berlstedt

Tag der offenen Tür So wie jedes Jahr stand auch dieses Mal unsere Tür am 19.11.2016 von 10 Uhr bis 12 Uhr für Gäste offen. Frau Klemm unsere Schulleiterin hat pünktlich um 10 Uhr eine kleine Begrüßungsrede gehalten. Mit der Presse ging es an die Übergabe des Geldschecks an die Leiterin des Ronald McDonald Haus in Jena, denn wie die Jahre zuvor sind wir beim Benefizlauf für sie gelaufen. Die drei eifrigsten Jungen und Mädchen wurden an dieser Stelle ebenfalls noch einmal benannt und mit einem kleinen Präsent geehrt. Die Mädchen haben ein Springseil und die Jungen einen Fußball als Dankeschön bekommen. Nun haben verschiedene Programmteile angefangen. Bei Frau Hufeld im Physikraum konnte man seine technischen Begabungen in verschiedenen Experimenten ausüben. Zum Beispiel sollte man auf Zeit Muttern auf Schrauben drehen oder man musste in einen Spiegel gucken, der auf die Hand gerichtet war und einen Weg nachzeichnen. Hier gab es viele lustige Wege und dementsprechend viel zu lachen. Dann fing auch schon die Theatergruppe an, ein paar Stücke vorzustellen. Im Laufe des Vormittags sahen unsere Gäste „Den Milchtopf“, „Das Ei“ von Loriot, Goethes „Der Zauberlehrling“, in einer Erzählpantomime dargestellt, sowie unsere moderne Variante von „Romeo und Julia“. In Biologie ging es weiter. Frau Wittig, unsere Biologielehrerin, hat mit uns unsere verschiedensten Haustiere und andere Tiere vorgestellt. Ebenfalls von Frau Wittig organisiert, stellte sich die Hundestaffel des DRK vor.

Plätzchenbacken in der ABLIG Feinfrost GmbH

Am Freitag den 9. Dezember 2016 fuhr die Klasse 6a der Regelschule Berlstedt um 8 Uhr mit dem Bus zur ABLIG Feinfrost GmbH nach Heichelheim um Plätzchen zu backen. Ein Mitarbeiter hat uns herzlich begrüßt. Er hat uns einen Film über Klöße und den Ursprung der Kartoffel gezeigt. Dazu hat er einen Vortrag erzählt z.B. welche Kartoffeln zugelassen sind. Danach hat er uns durch das Kloßmuseum geführt. Wir haben dadurch erfahren das die ABLIG Feinfrost GmbH nicht nur Kartoffelprodukte z.B. Klöße u. Kartoffelpuffer herstellt, sondern auch Eissorten. Dann durften wir Essen u. Trinken bis Frau Rudelt kam. Sie betreute uns beim Plätzchenbacken. Zunächst erklärte sie uns den Ablauf des weiteren Tages. Wir erhielten unterschiedliche Teigsorten und haben die verschiedensten Plätzchen gebacken z.B. Kardamomplätzchen, Schwarz- Weiß- Gebäck, u. vieles mehr. Wir hatten viele Ausstechformen mit und dadurch gab es viele verschiedene Formen. Insgesamt haben wir ca. 2-3 Stunden ausgerollt, ausgestochen, genascht und dekoriert. Zum Mittag gab es dann noch die Heichelheimer Kartoffelpuffer. Es war ein sehr schöner Schultag und keiner ging hungrig nach Hause.

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Zum Schluss haben wir 34 Tütchen für den Verkauf zusammengestellt. Mit dem Bus ging es zurück nach Berlstedt. Am Samstag den 10. Dezember 2016 wurden die Plätzchen verkauft, für 1 Euro pro Tüte. Estelle, Emily, Dustin, Philip Hochstein und Oliver haben sich beim Verkauf große Mühe gegeben und haben alles für uns verkauft.

4. Jahrgang · 1. Ausgabe · 02. Januar 2017

Sie Interesse oder kennen Sie jemanden, melden Sie sich doch bitte bei uns (Ansprechpartnerin in der Kita: Frau Nieschwitz oder Frau Wolfram Telefon 036452 18813). Wir freuen uns sehr auf Sie. Die Mitarbeiterinnen aus dem „Spatzennest“

NIKOLAUSMARKT IM SPATZENNEST BILDETE DEN ABSCHLUSS IM JAHR 2016 Am 10. Dezember 2016 fand im „Spatzennest“ unser traditioneller Nikolausmarkt statt. Mit weihnachtlichen Ständen, Karussell, stimmungsvoller Musik und süßen Düften konnten wir auch in diesem Jahr viele Gäste in unserem „Spatzennest“ begrüßen. In Begleitung ihrer Eltern oder Großeltern erlebten „unsere“ Kindergartenkinder und ihre Gäste einen schönen Nachmittag im Garten der Kindertagesstätte. Den Höhepunkt bildeten zum Abschluss wieder der Laternenumzug im Ort und der Besuch vom Nikolaus.

Wir bedanken uns für diesen schönen Tag in Heichelheim. Alicia Reiche und Sophie Horak, Klasse 6a

Neues aus der Kindertagesstätte "Spatzennest" Neues vom Projekt „Thüringer- Eltern- Kind Zentrum“ im Berlstedter „Spatzennest“

Wir möchten uns recht herzlich bei allen Beteiligten und Sponsoren für das Gelingen des vorweihnachtlichen Nachmittages bedanken. Danke sagen wir dem Elternbeirat vom „Spatzennest“, der „Freiwilligen Feuerwehr“ in Berlstedt, Herrn Tobias Pfaffe, dem REWE Markt und der Bäckerei „Bergmann“ in Berlstedt, den Berlstedter Heimatfreunden, den Jagdhornbläsern „Schwarze Schafe“ aus Ottmannshausen, Frau Willeke, allen fleißigen Bäckern für das Bereitstellen der Plätzchen sowie allen die uns beim Bestücken unseres Verkaufsstandes tatkräftig unterstützten. An dieser Stelle ein ganz besonderes Dankeschön an Frau Mooz und an Familie Hisbach für die außerordentliche Unterstützung. Ein weiterer Dank geht an unseren Nikolaus, an Herrn Röder für das Sponsoren und Braten der Bratwürste, an die Firma ABLIG Feinfrost GmbH für das Sponsoren der Kartoffelpuffer, an Herrn Ullrich, Herrn Hasse, Frau Engel und an Herrn Sundhaus. Alle Mitarbeiterinnen aus dem „Spatzennest“ wünschen Ihnen einen guten Start in das neue Jahr 2017!

Hochzeitsfeier

Die Frage nach einem weiteren Kurs war groß. Daher ist neuer Kurs „Nähen für Eltern“ für Sie in Planung. Haben Sie Interesse, wenden Sie sich bitte an Frau Eberlein oder rufen Sie in der Kindertagesstätte an: Frau Wolfram unter 036452 18813. Bitte beachten Sie, wenn die Teilnehmerzahl des Kurses erreicht ist, dass wir die Teilnehmerzahl nicht erhöhen können. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldungen. 1. Kurs:

Termine: Ort: Uhrzeit: Anzahl der Personen: Begleitung:

02.02., 09.02., 16.02., 23.02.2017 Kindertagesstätte „Spatzennest“ 19:30 – 21.00 Uhr 8 Frau Eberlein, Frau Münnich

2. Kurs:

Termine: Ort: Uhrzeit: Anzahl der Personen: Begleitung:

02.03., 09.03., 16.03., 23.03.2017 Kindertagesstätte „Spatzennest“ 19:30 – 21:00 Uhr 8 Frau Eberlein, Frau Münnich

- Wir suchen - - Wir suchen - eine „Vorleseoma“ oder einen „Vorlesopa“ in unserem Kindergartenalltag. Vielleicht gibt es den einen oder anderen unter Ihnen Leser der Lust hat, an einem Tag in der Woche zu uns ins „Spatzennest“ zu kommen. Eine halbe Stunde Ihrer Zeit reicht schon aus, um mit „unseren“ Kindern gemeinsam ein Buch zu erkunden, neugierige und freudige Gesichter zu erleben. Haben

Eine großartige liegt hinter uns.

Bedanken möchten wir uns für die Glückwünsche, die guten Ratschläge und vielen Geschenke! Wir haben uns sehr über die große Anteilnahme gefreut!

Rebekka

& Michael Schmidt

Berlstedt, den 29. Oktober 2016

Danksagung Wenn ihr an mich denkt, seid nicht traurig. Erzählt lieber von mir und traut euch ruhig zu lachen. Lasst mir einen Platz zwischen euch, so wie ich ihn im Leben hatte. Herzlich danken möchten wir allen, die

Erwin Haake

die letzte Ehre erwiesen und uns ihre aufrichtige Anteilnahme auf so vielfältige Weise bekundet haben. In stiller Trauer Tochter Christiane Schachert sowie als Schwester Inge Hesselbach im Namen aller Angehörigen

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AMTLICHES Stadt BUTTELSTEDT OT Daasdorf / OT Nermsdorf / OT Weiden www.Buttelstedt.net

Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit:

BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung des Stadtrates Buttelstedt vom 24.11.2016 TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Bürgermeister stellt die Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 12; davon sind 9 Mitglieder anwesend. Der Stadtrat ist somit beschlussfähig.

Markt 14, 99439 Buttelstedt Herr Tobias Volland Frau Claudia Schirrmeister (036451) 60 215 jeden Dienstag 17:00 - 19:00 Uhr

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

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TOP 2 – Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Viel Glück!

für das Jahr 2017 wünsche ich Ihnen alles Gute, vor allem aber Gesundheit und Wohlergehen. In diesem Zusammenhang möchte ich, Herrn Andreas Enseleit für unseren Weihnachtsbaum auf dem Markt und Familie Lotar Pönisch für die Weihnachtsbäume im Saal und in der Kirche ganz herzlich DANKE sagen. Ein weiteres DANKE geht auch an Raiffeisen-Techni-Trak GmbH für das Aufstellen der Weihnachtsbäume. Ihr Bürgermeister, Tobias Volland

Beschluss Nr. 43/19/2016: Der Stadtrat Buttelstedt genehmigt die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 24.11.2016 in vorgelegter Form. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der SR: 12; davon anwesend: 9; Ja-Stimmen: 9; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Stadtratssitzung vom 29.09.2016 Beschluss Nr. 44/19/2016: Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift des öffentlichen Teils der Stadtratssitzung vom 29.09.2016. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der SR: 12; davon anwesend: 9; Ja-Stimmen: 9; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 TOP 4 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Stadtratssitzung vom 20.10.2016

STELLENAUSSCHREIBUNG Die Stadt Buttelstedt schreibt folgende Stelle öffentlich aus:

geringfügige Beschäftigung als Aushilfe im städtischen Bauhof (m/w) zum nächst möglichen Zeitpunkt Teilzeit (10 Stunden/Woche) Das Aufgabengebiet umfasst beispielsweise folgende Tätigkeiten: • alle anfallenden Hilfstätigkeiten zur Unterstützung der Bauhof mitarbeit • Pflege- und Reinigungsarbeiten im Außenbereich (Grünanlagen, Parkanlagen, Gehwege, ...) • Rasen- und Beetpflege

Die Übertragung weiterer Aufgaben bzw. Änderungen des Aufgabenfeldes bleiben vorbehalten.

Folgende Anforderungen sind durch den Bewerber zu erfüllen: • handwerkliches Geschick • Teamfähigkeit • Hilfs- und Einsatzbereitschaft • Zuverlässigkeit Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 1 TVöD. Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte und Gleichgestellte nach dem Schwerbehindertengesetz entsprechend berücksichtigt. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer lückenloser Lebenslauf, Zeugnisse, usw.) richten Sie bitte bis zum 31.01.2017 an die Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Personalamt Hauptstraße 23 99439 Berlstedt Die Bewerbungsunterlagen bitten wir in Kopie einzureichen, da sie nach Abschluss des Bewerberverfahrens vernichtet werden. Wünschen Sie die Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen, fügen Sie den Bewerbungsunterlagen einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Die durch die Bewerbung entstehenden Kosten werden nicht erstattet.

Beschluss Nr. 45/19/2016: Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift des öffentlichen Teils der Stadtratssitzung vom 20.10.2016. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der SR: 12; davon anwesend: 9; Ja-Stimmen: 5; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 4 TOP 5 – 1.Lesung Haushaltsplan für das Jahr 2017 Die Kämmerin der VGem Nordkreis Weimar erläuterte den 1. Entwurf des Haushaltsplanes 2017. TOP 6 – Beratung und Beschluss zum Öffentlichen Aktienkaufangebot der KEBT Kommunalen Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen Aktiengesellschaft Beschluss Nr. 46/19/2016: Der Stadtrat Buttelstedt beschließt, der Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, der KEBT AG entsprechend dem öffentlichen Aktienkaufangebot vom 27.10.2016 die noch vorhandenen 2.285 Stückaktien der KEBT AG gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von 240,00 € je KEBT-Aktie zum Erwerb anzubieten. Sollte, wie in der Beschlussbegründung dargelegt, die KEBT AG eine Quote zum Ankauf aller angebotenen Aktien bilden müssen, wird der Bürgermeister ermächtigt und beauftragt, diese Quote anzunehmen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der SR: 12; davon anwesend: 9; Ja-Stimmen: 9; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 TOP 7 - Beratung und Beschluss zur Inanspruchnahme der 100%igen Förderung der Planungskosten für 1. die flächendeckende Breitbandversorgung mit 50 Mbit/s 2. die Leerrohrtrassenplanung für den weiteren Breitbandausbau nach dem DigiNetz-Gesetz Beschluss Nr. 47/19/2016: Der Stadtrat Buttelstedt beschließt die 100%ige Förderung der Planungskosten für 1. die flächendeckende Breitbandversorgung mit 50 Mbit/s 2. die Leerrohrtrassenplanung für den weiteren Breitbandausbau nach dem DigiNetz-Gesetz durch die Bundesrepublik Deutschland in Anspruch zu nehmen; die VGem Nordkreis Weimar wird beauftragt, die erforderliche Ausschreibung und Vergabe des Planungsauftrags in Abstimmung mit dem Landratsamt Weimarer Land durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der SR: 12; davon anwesend: 9; Ja-Stimmen: 9; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 TOP 8 – Überprüfung und ggf. Anpassung der Gebührenhöhe auf dem Friedhof in der Stadt Buttelstedt

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Beschluss Nr. 48/19/2016: Der Stadtrat vergleicht die für die Jahre 2013 -2015 kalkulierten Kosten mit den aktuell in der Friedhofsgebührensatzung festgelegten Gebühren. Nach Beratung gelangt der Stadtrat zu dem Ergebnis, dass eine Anpassung der Gebühren in der Friedhofsgebührensatzung nur für den Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle für 25 Jahre notwendig sind, da der Deckungsgrad hier zwischen 62, 54 und 75,61 % beträgt. Die Anpassung der Gebühren für eine Verlängerung eines Nutzungsrechtes an einer Grabstätte sind für die Grabarten der Erdbestattung (Reihengrab Erwachsener, Reihengrab Kind und Wahlgrab) erforderlich. Hier beträgt der Deckungsgrad aktuell 65,33 bis 76,23 %. Der Stadtrat beschließt, die Gebühren für den Erwerb an einer Grabstätte anzupassen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der SR: 12; davon anwesend: 9; Ja-Stimmen: 8; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 1 TOP 9 – Beratung und Beschlussfassung zur Zahlung von Ehrensold für die ehemalige Ortsteilbürgermeisterin von Nermsdorf – Frau Petra Stockmann Beschluss Nr. 49/19/2016: Der Stadtrat Buttelstedt stimmt einer Zahlung von Ehrensold an die ehemalige Ortsteilbürgermeisterin des Ortsteils Nermsdorf gemäß § 8 Abs. 1 ThürKWBG ab 01.01.2016 zu. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der SR: 12; davon anwesend: 9; Ja-Stimmen: 3; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 6

4. Jahrgang · 1. Ausgabe · 02. Januar 2017

Sportliches Jahr 2016

Kurzer Rückblick der F-Junioren von Buttelstedt Nach vielen Turnieren unserer 5-7 Jährigen starteten wir unsere 1. Saison im Punktspielbetrieb mit einer 15:0 Niederlage gegen den SC 03 Weimar. Danach steigerten sich unsere Kids von Spiel zu Spiel und belegten zur Halbzeit einen sehr guten 5. Platz mit 3 Niederlagen, 2 Unentschieden und 3 Siegen. Viel Spaß hatten wir bei den gemeinsamen Besuch im Zoo, den Badetraining bei Tina und Micha beim Eis essen und zur Weihnachtsfeier in Berlstedt. Stolz über das erreichte mit viel Optimismus für die Rückrunde gehen wir nun in die Winterpause. An dieser Stelle vielen Dank an die Eltern die uns immer unterstützen. Weiterhin an die Helfer die uns im Hintergrund unterstützen. Ob Rudi Herrmann, Klaus Müller oder unsere Schiries. Ein Lob noch an unseren Micha, da er es trotz Selbstständigkeit immer geschafft hat da zu sein.

2017 findet das Training Montags von 17.00 bis 18.30 in der Buttelstedter Turnhalle und Donnerstags von 17.00 bis 18.00 Uhr in der kleinen Turnhalle bei der Linde in Berlstedt statt. Über Omas, Opas & Freunde des Fußballsports bei unseren Heimspielen zum Anfeuern in der Rückrunde würde wir uns sehr freuen! Bernd Hauke & Michael Fuchs

TOP 10 – Beschlüsse zu Bauanträgen 10.1 Antrag auf Errichtung eines Bienenhauses auf dem Flurstück 159/5, Flur 3, Gemarkung Daasdorf b.B. Beschluss Nr. 50.1/19/2016: Der Stadtrat von Buttelstedt erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines Bienenhauses auf dem Flurstück 159/5, Flur 3, Gemarkung Daasdorf b. B. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der SR: 12; davon anwesend: 9; Ja-Stimmen: 9; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 Tobias Volland, Bürgermeister

DIE FEUERWEHR INFORMIERT

Schulungen der Feuerwehr Buttelstedt: Am 13.01.2017 und am 20.01.2017 findet die Schulung im JANUAR statt.

Sebastian Oertel, Stadtbrandmeister

Neuesaus der Kita „Et und Fin“ in Buttelstedt Ein herzliches Dankeschön

NICHTAMTLICHES BUTTELSTEDT

für die tatkräftige Unterstützung während unserer Weihnachtszeit, bei der Gestaltung unseres Erlebnis-Weihnachtskalenders und der Hilfe bei der Ausrichtung unseres Weihnachtsmarktes. Die vielen helfenden Hände haben durch ihr Engagement dazu beigetragen, dass diese Zeit für die Kinder noch lange in schöner Erinnerung bleiben wird. Nochmals vielen Dank sagen die Kinder und Erzieherinnen der Kita „Et und Fin“ in Buttelstedt.

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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Staatl. Regelschule „Am Lindenkreis“ Buttelstedt

4. Jahrgang · 1. Ausgabe · 02. Januar 2017

AMTLICHES ETTERSBURG

Staatl. Regelschule „Am Lindenkreis“ Buttelstedt

Staatl. Regelschule „Am Lindenkreis“ Buttelstedt Staatl. Regelschule „Am Lindenkreis“ Buttelstedt

zum Stand der Erneuerung unserer Außensportanlage Buttelstedt, 05.12.2016 Nach zwei erfolgreichen Aktionen für die Sanierung der Buttelstedter Sportstätten Stand Erneuerung unserer Außensportanlage zum Standder der Erneuerung unserer Außensportanlage ist der zum Spendenstand aufErneuerung eine stattlicheunserer Summe von über 22.000,00€ Stand der Außensportanlage angewachsen. Buttelstedt, 05.12.2016 Buttelstedt, 05.12.2016 Buttelstedt, 05.12.2016 Zu verdanken ist dieses Ergebnis großen Engagement von Eltern, Schülern, Nach zwei erfolgreichen Aktionen dem für die Sanierung der Buttelstedter Sportstätten Nach zwei erfolgreichen Aktionen für die Sanierung der Buttelstedter Sportstätten Nach erfolgreichen Aktionen für dieSumme Sanierung Buttelstedter Lehrern und Partnern auf aller dreistattliche Schulen. ist derzwei Spendenstand eine vonder über 22.000,00€ Sportstätten ist der Spendenstand auf eine stattliche Summe von über 22.000,00€ ist der Spendenstand auf eine stattliche Summe von über 22.000,00€ angewachsen. angewachsen. Mitte November berieten die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Sportstätten“ gemeinsam mit angewachsen. Zu verdanken ist dieses Ergebnis dem großen Engagement von Eltern, Schülern, Frau Schmidt-Rose (Schulverwaltungsamt) und Herrn Stroech (Bauamt), wie die Zu verdanken ist dieses Ergebnis dem großen Engagement von Eltern, Schülern, Zu verdanken ist dieses Ergebnis dem großen Engagementeingesetzt von Eltern, Schülern, Lehrern und Partnern aller drei Schulen. vorhandenen Mittel in absehbarer Zeit gewinnbringend werden können. Das Lehrern und Partnernaller allerdrei dreiSchulen. Schulen. Lehrern und Partnern Schulverwaltungsamt sagte Unterstützung bei der Beschaffung von Fördermitteln Mitte November berieten(SVA) die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Sportstätten“ gemeinsam mit und der Erstellung einerdie Zeitachse für die Visualisierung der geplanten Mitte November berieten der Arbeitsgruppe „Sportstätten“ gemeinsam mit zu. Mitte November berieten dieMitglieder Mitglieder der Arbeitsgruppe „Sportstätten“ gemeinsam mit Frau Schmidt-Rose (Schulverwaltungsamt) und Herrn Stroech (Bauamt), wieMaßnahmen die Frau Schmidt-Rose Schmidt-Rose (Schulverwaltungsamt) undund Herrn Stroech (Bauamt), wie die vorhandenen Mittel in absehbarer Zeit gewinnbringend eingesetzt werden können. Frau (Schulverwaltungsamt) Herrn Stroech (Bauamt), wie Das die Hier die nächsten Schritte auf einen Blick vorhandenen Mittel absehbarer gewinnbringend eingesetzt werden können. Das Das Schulverwaltungsamt sagteZeit Unterstützung bei der Beschaffung von Fördermitteln vorhandenen Mittelinin(SVA) absehbarer Zeit gewinnbringend eingesetzt werden können. Schulverwaltungsamt (SVA) sagte Unterstützung bei der Beschaffung von Fördermitteln und der Überweisung Erstellung einer Zeitachse fürUnterstützung die Gelder Visualisierung geplanten Maßnahmen zu.  der vorhandenen aufbei einder zweckgebundenes Schulverwaltungsamt (SVA) sagte der Beschaffung vonSpendenkonto Fördermitteln undder der Erstellung Erstellung einer fürfür diedie Visualisierung der geplanten Maßnahmen zu. Schulverwaltungsamt und einerZeitachse Zeitachse Hierbeim die nächsten Schritte auf einen Blick Visualisierung der geplanten Maßnahmen zu. der bislang 22.000,00€ durch Fördergelder HierdieMöglicher nächsten Zugewinn Schritte auf einen Blick Hier dieÜberweisung nächsten Schritte auf einen Blick der vorhandenen Gelder auf ein zweckgebundenes Spendenkonto  Bei Bewilligung der Finanzierung Erneuerung von Anlaufbahn der  Überweisung der vorhandenen Gelder auf ein zweckgebundenes Spendenkonto beim Schulverwaltungsamt Weitsprunganlage und der 100-m-Laufbahn in einem Bauvorhaben inSpendenkonto 2018  Überweisung der vorhandenen Gelder aufdurch ein zweckgebundenes beim Schulverwaltungsamt  Möglicher Zugewinn der bislang 22.000,00€ Fördergelder  Antrag auf Mittel für 100-m-Laufbahn beim Kreistag des Weimarer Landes durch beim Schulverwaltungsamt Möglicher Zugewinn der bislang 22.000,00€ Fördergelder  Bei Bewilligung der Finanzierung Erneuerungdurch von Anlaufbahn der SVA  Möglicher Zugewinn bislangErneuerung 22.000,00€ durch Fördergelder  Bei Bewilligung der Finanzierung von Anlaufbahn derin 2018 Weitsprunganlage und derder 100-m-Laufbahn in einem Bauvorhaben  Bei BisBewilligung Oktober 2017 Antrag auf Fördermittel für 2018 beim Land durch  derder Finanzierung Erneuerung von Anlaufbahn der SVA Weitsprunganlage und 100-m-Laufbahn in Kreistag einem Bauvorhaben in Landes 2018  Antrag auf Mittel für 100-m-Laufbahn beim des Weimarer durch  Antrag Projektvorstellung im Weimarer Landes bei einer  auf Mittelund für 100-m-Laufbahn beim Kreistag desBauvorhaben Weimarer Landes durchder Weitsprunganlage derBildungsausschuss 100-m-Laufbahn indes einem in 2018 SVA nächsten Sitzungen (07.03./13.06.2017) durch einen Vertreter der SVA Arbeitsgruppe SVA  Bis Oktober 2017 Antrag auf Fördermittelbeim für 2018 beim Land durch  Antrag auf Mittel für 100-m-Laufbahn Kreistag des Weimarer Landes durch

Bis Oktober 2017 Antrag auf Fördermittel des für 2018 beim Landes Land durch SVA der  Projektvorstellung im Bildungsausschuss Weimarer bei einer SVA Kleine Schritte – große Schritte – jeder Schritt zählt! Und dieser ist einder ganz  Projektvorstellung im Bildungsausschuss des Weimarer Landes beidurch einer nächsten Sitzungen (07.03./13.06.2017) durch einen Vertreter der Arbeitsgruppe  Bis Oktober 2017 Antrag auf Fördermittel für 2018 beim Land SVA besonderer innerhalb unseres Projektes. durch einen Vertreter der Arbeitsgruppe nächsten Sitzungen (07.03./13.06.2017)  Projektvorstellung im Bildungsausschuss des Weimarer bei einer der Kleine Schritte – große Schritte – jeder Schritt zählt! Und dieserLandes ist ein ganz Wirnächsten danken allen Unterstützern und wünschen Ihnen ein wunderbares Weihnachtsfest Sitzungen (07.03./13.06.2017) durch einen Kleine Schritte – große Schritte – jeder Schritt zählt! UndVertreter dieser istder ein Arbeitsgruppe ganz besonderer innerhalb unseres Projektes. und für 2017 alles Gute, vor Projektes. allem den Optimismus, dass wir die Bedingungen für unsere besonderer innerhalb unseres Kleine Schritte –Unterstützern große –Schulcampus jeder Schritt zählt! Undverbessern dieser ist ein ganz Wir danken allen wünschen Ihnen ein wunderbares Weihnachtsfest Schülerinnen und SchülerSchritte aufund dem Buttelstedt werden! Wir danken und wünschen Ihnendass ein wunderbares Weihnachtsfest und für 2017allen allesUnterstützern Gute,unseres vor allem den Optimismus, wir die Bedingungen für unsere besonderer innerhalb Projektes. und für 2017 alles Gute, vor Optimismus, dass wir verbessern die Bedingungen für unsere Freundliche Grüße Schülerinnen und Schüler aufallem demden Schulcampus Buttelstedt werden! Wir danken allen wünschenButtelstedt Ihnen ein verbessern wunderbares Weihnachtsfest Schülerinnen und Unterstützern Schüler auf demund Schulcampus werden! Freundliche Grüße Arbeitsgruppe „Sportstätten“ und für 2017 alles Gute, vor allem den Optimismus, dass wir die Bedingungen für unsere Freundliche Grüße Schülerinnen Schüler auf dem Schulcampus Buttelstedt verbessern werden! Arbeitsgruppe und „Sportstätten“ Arbeitsgruppe „Sportstätten“

Freundliche Grüße

Arbeitsgruppe „Sportstätten“ Bei Bedarf kann der Wortlaut des Protokolls in der AG „Sportstätten eingesehen werden.

Bei Bedarf kann der Wortlaut des Protokolls in der AG „Sportstätten eingesehen werden. Bei Bedarf kann der Wortlaut des Protokolls in der AG „Sportstätten eingesehen werden.

Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit:

An der Schule 3, 99439 Ettersburg Herr Jens Enderlein Herr Fritz Kaufhold (03643) 42 11 88 Dienstag 17:00 - 18:00 Uhr

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Ettersburg, ich wünsche Euch allen ein gesundes, erfolgreiches und glückliches Jahr 2017. Bedanken möchte ich mich auch im Auftrag des Gemeinderates für die Hilfe und Unterstützung in der Gemeinde durch die Vereine, Feuerwehr und Einwohner, um unser Dorfleben noch attraktiver zu gestalten. Auch im neuen Jahr haben wir Einiges vor und hoffen weiter auf Euren Beitrag zum Gelingen. Ein erstes und wichtiges Ereignis ist die Einwohnerversammlung am 19.01.2017, um 19:00 Uhr, im Gewehrsaal, im Schloss Ettersburg, zu der ich Euch alle hiermit herzlich einlade. Das Hauptthema ist die Gebietsreform und deren Auswirkungen auf unsere Gemeinde. Insbesondere heißt das: Was wollen wir erreichen, wenn sich an der jetzigen Gesetzeslage nichts ändert? Wollen wir eine Landgemeinde oder den Anschluss an die Stadt Weimar? Damit sich der Gemeinderat einen Eindruck zur Meinungsfindung machen kann, bitten wir an diesem Abend um Eure Meinung. Bei einer Abstimmung könnt Ihr Eure bevorzugte Variante auf einem Stimmzettel ankreuzen. Ich möchte an dieser Stelle aber nochmals betonen, dass Ettersburg in erster Linie darum kämpft, seine Eigenständigkeit zu behalten. Durch den enormen Zeitdruck der Politik müssen wir, um Schaden von der Gemeinde abzuwenden, uns an den im Gesetz stehenden Möglichkeiten orientieren und das Beste für Ettersburg herausholen. Die Einwohnerversammlung wollen wir aber auch nutzen, um über die Vorschläge vom Ideenwettbewerb für unseren Sport- und Freizeitpark zu sprechen, und es können Anfragen und Anregungen gemacht werden. Mit freundlichen Grüßen Jens Enderlein, Bürgermeister

Bei Bedarf kannBLUTSPENDE der Wortlaut des Protokolls in der AG „Sportstätten eingesehen werden. ACHTUNG

Auf viel Zuspruch hofft das Institut für Transfusionsmedizin Suhl GmbH am Montag, dem 09. Januar 2017 im Rathaussaal Buttelstedt. Spendenwillige werden hier in der Zeit von 16.00 bis 19.00 Uhr erwartet. Wie gewohnt übernehmen die Frauen des Förderkreises Krebs, Fasch und Kirche Buttelstedt e.V. die Verpflegung. Vorschau Februar 2017 20. Februar - Literarische Veranstaltung zu Hans Leip

DANKE

Herta Halle

sagen wir allen, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten, gemeinsam Abschied nahmen und ihre aufrichtige Anteilnahme in vielfältiger Weise zum Ausdruck brachten.

* 22.12.1928 † 12.11.2016

Unser besonderer Dank gilt Pfarrer Mattenklodt, dem Pflegedienst der Diakonie in Weimar, dem Ärzteteam der Artzpraxis Buttelstedt sowie dem Bestattungsinstitut Jens Knabe.

Buttelstedt, im November 2016

In liebevoller Erinnerung Otto Halle, Iris Schellschläger und Kinder mit Familien

NICHTAMTLICHES ETTERSBURG PRESSEÄNKÜNDIGUNG zur Sanierung des Ettersburger Freibads Thomas Herrnbredel und Fritzchen stehen schon bereit. Das Ettersburger Freibad muss saniert werden und das Einzige, was dafür fehlt, ist das Geld für´s Material! Die Arbeitsleistung will Herr Herrnbredel mithilfe der Ettersburger Vereine selbst übernehmen. Das Bad soll wieder ein Gemeinschafts-Projekt werden und so sollen auch die Gelder für die Baumaterialien von allen interessierten Bürgern aus nah und fern kommen. Ab dem 13. Januar wird dafür eine Crowdfunding-Aktion gestartet, bei der die Gelder für das Projekt über das Internet eingesammelt werden. Als Gegenleistung für die Unterstützung kann man aus verschiedenen Dankeschön-Paketen wählen. Unter anderem kann man sich Saisonkarten, Grillabende, aber auch eine erste Floßfahrt auf dem neu gestalteten Teich oder eine Feuershow aussuchen. Auch Unternehmen können sich einbringen und zum Beispiel eine der wenigen schwimmenden Werbebojen mit ihrer eigenen Botschaft versehen. Vor sechs Jahren wurde das Freibad schon einmal umgebaut und konnte mit einem verkleinerten Becken wieder für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Da der damalige Umbau jedoch nur Teile des Beckens betraf, steht nun die nächste dringende Umbau-Maßnahme an, damit der Betrieb weiter möglich ist. Aktuell bröckelt der Beckenrand, die Wegplatten wackeln und technische Mängel an den Mauern des Beckens zwingen den Pächter Thomas Herrnbredel zur Sanierung. Doch er sieht das als Chance und will nicht nur das Becken wieder aufwerten, sondern auch aus dem stillgelegten Teil des ehemaligen Schwimmbeckens einen Naturteich umwandeln, der zum Paddeln und andere Freizeitaktivitäten genutzt werden kann.

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Perspektivisch soll das Gelände intensiver für Freizeit und Kultur genutzt werden. In Planung sind unter anderem eine Beachball-Fläche und kleinere Konzert-Veranstaltungen sowie Flohmärkte. Dass das gesamte Projekt über Eigenleistung und Spenden realisiert wird, ist auch eine bewusste Entscheidung für mehr regionale Identifizierung. Der ländliche Raum braucht Orte der Begegnung und des Miteinanders. Ein gemeinsam gerettetes Bad ist hierfür doch ein wunderbarer Anlass. Weitere Infos: Link zur Crowdfunding Aktion: www.startnext.com/bad-ettersburg Link zum Bad: www.freibad-ettersburg.de Ansprechpartner Kampagne (Projektleitung): Frederik Esser, Tel. 0179/45 26 287, Mail: [email protected] Ansprechpartner Bad (Bauherr): Thomas Herrnbredel, Tel. 0176/22 84 14 64, Mail: [email protected]

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AMTLICHES GROSSOBRINGEN Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit:

Weimarische Straße 48 A, 99439 Großobringen Herr Thomas Heß Herr Reiner Halko (03643) 42 06 67 jeden Dienstag 17:30 - 19:00 Uhr

BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Großobringen vom 23.11.2016 Der Vorsitzende, Herr Tonio Barthel, begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates und die anwesenden Gäste und eröffnet die Sitzung. Die Sitzung wird begleitet durch eine von Herrn Bürgermeister Thomas Heß erstellte PowerPoint-Präsentation. TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Herr Barthel stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates mit 6 anwesenden Mitgliedern fest. Die gesetzliche Zahl beträgt 9; der Gemeinderat ist somit beschlussfähig. TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Beschluss-Nr. 122/20/2016: Der Gemeinderat genehmigt die geänderte Tagesordnung für die öffentliche Gemeinderatssitzung am 23.11.2016 unter Wegfall des Tagesordnungspunktes „Beschlüsse zu Bauanträgen“. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Großobringen vom 27.09.2016 Beschluss-Nr. 123/20/2016: Der Gemeinderat Großobringen genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 27.09.2016.

SV Am Ettersberg e.V. informiert!

Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 4 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Großobringen vom 25.10.2016

Der SV Am Ettersberg e.V. wünscht allen Mitgliedern, Sponsoren und Freunden des Vereins ein gesundes und sportlich erfolgreiches Jahr 2017. Gemeinsam wollen wir in diesem Jahr die neue Sportstätte bauen und unbedingt eine Kindermannschaft zielgerichtet aufbauen. Der Vorstand dankte zum Jahresende insbesondere seinen Trainern Bernd Schachtschabel, Günter Brandt und Mirko Schmidt für die geleistete Freizeitarbeit. Besonders gewürdigt wurde auch die Arbeit von Rolf Kallenberg, als Bundesfreiwilliger im Verein. Danke sagen wir Familie Neuendorf ausBerlstedt für viele Stunden geselliger Unterstützung. Der Vorstand des Vereins

Beschluss-Nr. 124/20/2016: Der Gemeinderat Großobringen genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Großobringen vom 25.10.2016. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2 TOP 5 – Beratung und Beschluss zum Öffentlichen Aktienkaufangebot der KEBT Kommunalen Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen Aktiengesellschaft Beschluss-Nr. 125/20/2016: Der Gemeinderat Großobringen beschließt, der Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, der KEBT AG entsprechend dem Öffentlichen Aktienkaufangebot vom 27.10.2016 die noch vorhandenen 1.157 Stückaktien der KEBT AG gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von 240,00 Euro je KEBT-Aktie zum Erwerb anzubieten. Sollte, wie in der Beschlussbegründung dargelegt, die KEBT AG eine Quote zum Ankauf aller angebotenen Aktien bilden müssen, wird der Bürgermeister ermächtigt und beauftragt, diese Quote anzunehmen. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1 Thomas Heß, Bürgermeister

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NICHTAMTLICHES GROSSOBRINGEN „Ene mene miste, es rappelt in der Kiste!“ Vorbei ist nun die schöne Weihnachtszeit. Deshalb wollen wir den fleißigen Wichteln DANKE sagen, die uns bei den Vorbereitungen (Plätzchenbäckern) und Durchführungen für unseren Weihnachtsmarkt geholfen haben. Auch die wunder-schöne Nikolausüberraschung der Eltern für die Kinder war super gelungen. Bei dem Märchen „Rumpelstilzchen“ leuchteten alle Kinderaugen. DANKESCHÖN den Theatermäusen  Unser musikalischer Weihnachtsmann besuchte uns auch dieses Jahr. Alle warte-ten gespannt, was wohl in seinem Sack für Geschenke waren. Danke lieber Weih-nachtsmann, dass du uns so viele Jahre besucht hast. Jeden 2. Dienstag im Monat findet nun wieder unsere Krabbelgruppe von 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr in der Rappelkiste statt. Das erste Mal treffen sich alle interessier-ten Mamas mit ihren Kindern und uns am 10. Januar 2017. Wir möchten auch noch DANKE sagen für die gute Zusammenarbeit mit unseren Bürgermeister Herr Hess, er hat immer ein offenes Ohr und versucht zielstrebig unsere neuen Projekte mit zu unterstützen, wir hoffen für das Jahr 2017, dass auch der gesamte Gemeinderat sich dieser Einstellung anschließt und unseren Großobringer Kindergarten in jeglicher Form unterstützt – im Sinne der Kinder.

Wir wünschen allen Kindern , Eltern , Großeltern und unseren Partnern ein gesundes neues Jahr.

Bis dahin wünschen wir Allen ein wunderschönes und bezauberndes Weihnachtsfest und ein paar ruhige und glückliche Tage mit der Familie sowie einen guten Start ins Jahr 2017.

Sabrina Pfaffendorf (Elternbeirat)

DER HEIMATVEREIN INFORMIERT:

Der Großobringer Heimatverein e.V. wünscht allen Einwohnern ein gesundes Neues Jahr. Der Adventsmarkt 2016 hat nochmals gezeigt, dass der Heimatverein in Zusammenarbeit mit den andren Vereinen und Institutionen unseres Ortes erfolgreich weiterarbeitet. Dies wollen wir auch im Jahr 2017 so fortsetzen. Über entsprechende Aktivitäten und Termine werden wir weiterhin hier im Gemeindejournal informieren. Für die zukünftige Gestaltung eines abwechslungsreichen Gemeindelebens wäre Ihre Unterstützung sehr hilfreich, sowohl was helfende Hände als auch materielle Zuwendungen betrifft. Es besteht die Möglichkeit eines beitragsfreien Jahres als Mitglied oder ein Status als Förderer des Vereins einschließlich Spendenbescheinigung. Bei Interesse fragen Sie den Vorstand oder die Vereinsmitglieder. Weitere Informationen finden Sie auch unter

NEUES AUS DER RAPPELKISTE In den letzten vier Wochen ist einiges bei uns in der Rappelkiste passiert, über das wir hier berichten möchten. Am 25.11. fand unser alljähriger Weihnachtsmarkt statt. Bei passendem Winterwetter (nur der Schnee fehlte) ließen es sich Eltern, Kinder, Erzieher und alle anderen gekommenen Besucher bei heißen Waffeln, Kinderpunsch und Glühwein gut gehen. Die Kids konnten sich beim Lebkuchen gestalten und basteln kreativ austoben. Ein Highlight war das Würstchen grillen mit der Freiwilligen Feuerwehr Großobringen. In allem ein lustiger und unterhaltsamer Nachmittag für Groß und Klein. Ein großer Dank an dieser Stelle an alle, die am Gelingen unseres Weihnachtsmarktes beigetragen haben. An all die Plätzchenbäcker und Waffelzauberinnen, an die Bastelkünstler und Verkaufstalente. Der nächste Höhepunkt war die Fahrt der Sonnen- und Regenbogengruppe zum Weihnachtsmärchen ins Stellwerk nach Weimar. Beim Märchen hatten die Kinder viel Freude und noch Tage später erzählten sie mit Begeisterung vom Ausflug mit dem Bus. Ein fester und ganz besonderer Termin ist das alljährlich durch die Eltern gespielte Märchen für die Kinder der Rappelkiste. In diesem Jahr wurde „Rumpelstilzchen“ gezeigt. Und man muss sagen, dass schon die Proben hierfür besonders waren!!! Alle Beteiligten und alle Zuschauer hatten Spaß daran. Zum Schluss waren sogar die Kinder ein Teil des Märchenstückes. Ein riesengroßer Dank an dieser Stelle an alle Märchenspieler, die trotz Weihnachtsvorbereitungen und dem Alltäglichem mit Herz bei der Sache waren und alles möglich machten, damit dies auch stattfinden konnte und hoffentlich auch weiterhin eine so tolle Tradition bleibt. Und noch ist der Dezember nicht vorbei … Mehr dazu dann in der nächsten Ausgabe.

4. Jahrgang · 1. Ausgabe · 02. Januar 2017

www.heimatverein-grossobringen.de. Ralf Messerschmidt

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AMTLICHES HEICHELHEIM Gemeindeanschrift: Hauptstraße 9, 99439 Heichelheim Bürgermeister: Herr Alexander Ungert Beigeordneter: Herr Nicky Schwarz Telefon: (03643) 779 00 41 E-Mail: [email protected] Sprechzeit: jeden Dienstag von 17:00 - 18:30 Uhr

BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Heichelheim vom 02.11.2016 TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Herr Ungert stellt die Beschlussfähigkeit fest. Es sind 6 Mitglieder des Gemeinderates anwesend. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig. TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Beschluss Nr. 102/16/2016: Der Gemeinderat Heichelheim genehmigt die Tagesordnung, für die nicht öffentliche Gemeinderatssitzung am 02.11.2016 in vorgelegter Form.

4. Jahrgang · 1. Ausgabe · 02. Januar 2017

TOP 6 – Beratung und Beschluss zur Inanspruchnahme der 100%igen Förderung der Planungskosten für 1. die flächendeckende Breitbandversorgung mit 50 Mbit/s 2. die Leerrohrtrassenplanung für den weiteren Breitbandausbau nach dem DigiNetz-Gesetz Beschluss Nr. 107/17/2016: Der Gemeinderat Heichelheim beschließt die 100%ige Förderung der Planungskosten für 1. die flächendeckende Breitbandversorgung mit 50 Mbit/s 2. die Leerrohrtrassenplanung für den weiteren Breitbandausbau nach dem DigiNetz-Gesetz durch die Bundesrepublik Deutschland in Anspruch zu nehmen; die VGem Nordkreis Weimar wird beauftragt, die erforderliche Ausschreibung und Vergabe des Planungsauftrags in Abstimmung mit dem Landratsamt Weimarer Land durchzuführen. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 7; davon anwesend: 7; Ja-Stimmen: 7; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 TOP 7 – Information zur Aufstellung des Gemeindeeigentums Der Bürgermeister informierte den Gemeinderat über die Erarbeitung einer Übersicht aller gemeindeeigenen Immobilien.

Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 7; davon anwesend: 6; Ja-Stimmen: 6; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0

TOP 8 – Festlegung des Termins zur Inventarisierung des Gemeindeinventars Mit der Inventarisierung des beweglichen Vermögens der Gemeinde wurde TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die nicht Herr Bürgermeister Ungert beauftragt. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Heichelheim vom 22.09.2016 TOP 9 – Beschlüsse zu Bauanträgen Beschluss-Nr. 103/16/2016: In dieser Sitzung lagen keine Bauvoranfragen vor. Der Gemeinderat Heichelheim genehmigt die Niederschrift über die nicht öffentliche Sitzung vom 22.09.2016. Gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO sind die Alexander Ungert, Bürgermeister Gründe für die Geheimhaltung weggefallen. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 7; davon anwesend: 6; Ja-Stimmen: 5; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 1

BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Heichelheim vom 24.11.2016 TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Herr Ungert begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die gesetzliche Anzahl der Mitglieder ist 7, davon waren alle anwesend. Der Gemeinderat war somit beschlussfähig. TOP 2 – Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Beschluss Nr. 104/17/2016: Der Gemeinderat Heichelheim genehmigt die Tagesordnung für die öffentliche Gemeinderatssitzung am 24.11.2016. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 7; davon anwesend: 7; Ja-Stimmen: 7; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0

AMTLICHES KLEINOBRINGEN Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordnete: Telefon: Sprechzeit:

Großobringer Straße 34, 99439 Kleinobringen Herr Gerhard Schauerhammer Frau Daniela Becker (03643) 42 06 90 Donnerstags 16:00 - 18:00 Uhr

BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Kleinobringen vom 19.10.2016 TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Zu der Gemeinderatssitzung am 19.10.2016 waren 6 von 7 Gemeinderatsmitglieder anwesend. Somit war der Gemeinderat beschlussfähig, es wurden folgende Beschlüsse gefasst TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung - Beschluss 73/16/2016 Der Gemeinderat beschließt die Tagesordnung

TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffent- Abstimmungsergebnis: liche Sitzung des Gemeinderates Heichelheim vom 02.11.2016 Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des GR: 7 davon waren anwesend: 6 Beschluss Nr. 105/17/2016: Der Gemeinderat Heichelheim genehmigt die Niederschrift über die öffent- Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen: 0 liche Sitzung des Gemeinderates vom 02.11.2016. Enthaltungen: 0 Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 7; davon anwesend: 7; Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1

TOP 4 – 1.Lesung Haushaltsplan 2017 Der Gemeinderat erörterte eine Reihe notwendiger Maßnahmen, die im Haushaltsjahr 2017 umgesetzt werden sollten.

TOP 3 – Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.09.2016 - Beschluss 74/16/2016 Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 14.09.2016. Der Verlauf der Gemeinderatssitzung wird in dieser Niederschrift sinngemäß wiedergegeben.

Abstimmungsergebnis: TOP 5 – Beratung und Beschlussfassung zu den Benutzungsord- Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des GR: 7 nungen der Bürgerhäuser in der Gemeinde Heichelheim davon waren anwesend: 6 Beschluss Nr. 106/17/2016: Ja-Stimmen 6 Der Gemeinderat Heichelheim beschließt die Benutzungsordnungen für Nein-Stimmen: 0 das „Bürgerhaus Akazienhof Heichelheim“ und das „Bürgerhaus Feuerwehr Enthaltungen: 0 Heichelheim“, Hauptstraße 34 und 9. Die Benutzungsordnungen mit den in der Sitzung beschlossenen Ergänzungen sind Teil dieses Beschlusses. TOP 4 – Information zur Haushaltsituation 2016 sowie zum Haushalt 2017 Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 7; davon anwesend: 7; Die Kämmerin der VGem Nordkreis Weimar erläuterte die derzeitige Ja-Stimmen: 7; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 Haushaltssituation und den Haushaltsplan von 2017.

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4. Jahrgang · 1. Ausgabe · 02. Januar 2017

TOP 5 - Beratung und Beschluss zur Gemeindegebietsreform; Auflösung der Gemeinde Kleinobringen sowie Bildung einer Landgemeinde nach §6 Abs. 5 ThürKO - Beschluss 75/16/2016 Der Beschluss wurde vertagt.

Schneeschanzen hopsend, hinabzusausen. Manchmal war Schlittschuh fahren angesagt. Dazu gab es Schlittschuhe, die an die Straßenschuhe angeschraubt wurden. Wegen der starken Beanspruchung der Schuhabsätze, die mitunter auch abrissen, wurden sie „Absatzreißer“ genannt.

TOP 6 - Beratung und Beschluss zur Gemeindegebietsreform; Zustimmung zum Vertrag über den Zusammenschluss zu einer Landgemeinde - Beschluss 76/16/2016 Der Beschluss wurde vertagt.

Die Freizeit der größeren Bauernkinder war im Sommer ziemlich stark eingeschränkt, weil in der Landwirtschaft Kinderarbeit üblich war. Das betraf Arbeiten wie Gespann führen bei Feldarbeiten, Rüben verziehen und hacken, Zugtiere führen bei Pflegearbeiten. Die Getreideernte stellte eine starke Arbeitsspitze dar. Mähdrescher gab es noch nicht. Mit Hilfe eines vom Gespann gezogenen Mähbinders wurde das Getreide gemäht und zu Garben gebunden. Diese wurden zu Stauchen oder Puppen zusammen gestellt und nach der Trocknung als Fuhre auf dem Erntewagen geladen und dann in der Scheune gelagert, um im Winter mit einer stationären Dreschmaschine ausgedro-schen zu werden. Dazu wie auch beim Kartoffeln lesen und der Rübenernte wurden viele Hände gebraucht.

TOP 7 - Beschlüsse zu Bauanträgen In dieser Sitzung lagen keine Bauanträge vor. Gerhard Schauerhammer, Bürgermeister

NICHTAMTLICHES KLEINOBRINGEN

Seniorenveranstaltungen Der nächste Seniorennachmittag findet am Mittwoch, dem 11. Januar 2017, 15.00 Uhr im Bürgerhaus statt. Zum Start im neuen Jahr sind alle Rentnerinnen und Rentner sowie Vorruheständler von Kleinobringen herzlich eingeladen. Egon Sundhaus

AUS DER ORTSGESCHICHTE Die 1950er Jahre - Fortsetzung Die Freizeit der Kinder und Jugendlichen funktionierte vollkommen anders als heute. Ohne Fernsehen und Computer spielte sich die Freizeit im Dorf ab. Jungen und Mädchen spielten meist getrennt. Die Jungen spielten im Sommer oft Fußball oder man ging einfach ins Dorf zum „Lundern“ oder Stromern. Das hieß ziellos umherstreifen oder Spielen am Bach, mit „Schnippe“ (Katapult) schießen oder im Mai Maikäfer fangen, die es damals in Massen gab. Auch Kirschen klauen an der Großobringer Straße war eine beliebte Freizeitbeschäftigung. Das wurde zum Abenteuer, weil die Bäume noch bewirtschaftet und deshalb zeitweilig bewacht wurden. Beliebt war Verstecken oder „Räuber und Gendarm“ spielen. Das war abends am spannendsten, wenn es schon dunkel war. Es gab noch keine Dorfbeleuchtung. Da war es in manchen Ecken für Kinder ganz schön gruslig. Tabu waren Innenhöfe und der Friedhof. Mitunter ging es auch zum Baden. Bis zum Ettersburger Bad war es zu Fuß ein ziemlich weiter Weg. Fahrräder waren Mangelware. Wenn manche noch Fahrräder aus der Vorkriegszeit besaßen, fehlte es an Bereifung. Mit Vollgummi wurden manche Räder ausgerüstet – eine sehr holprige Angelegenheit. Die Mädchen spielten oft mit Puppen oder machten Ballspiele, wobei ein oder mehrere Bälle zu bestimmten Regeln an eine Wand geworfen wurden. Andere Mädchen-Spiele waren „Himmel und Hölle“, „Fischer, wie tief ist das Wasser“ oder das Spielen mit Murmeln. Manches wurde von Jungen und Mädchen gemeinsam gespielt, wie Völkerball, „Blinde Kuh“ oder Kreisspiele wie „Eins, zwei, drei, ins faule Ei“, „Ringlein, Ringlein, du musst wandern“, „Mein rechter, rechter Platz ist leer“, „Sieben Edelmänner ritten zum Tor hinaus“. Im Winter ging es auch gemeinsam zum „Schlitten fahren“. Die gebräuchlichste Schlittenbahn war damals die Dorfstraße. Sie hatte oft eine festgefahrene Schneedecke, gestreut oder gesalzen wurde noch nicht und Fahrzeuge kamen sehr selten. Anlauf wurde genommen auf dem Anger, der noch keine Begrenzungsmauer hatte, in der „Hohle“ oder auf dem „Huggel“. Die Hohle ist der Hohlweg rechts neben dem Anger. Der Huggel war der Fußweg oberhalb des Dorfbrunnens an der Weimarischen Straße. Die Jungen gingen öfter auch „Schneeschuh fahren“. Skier im heutigen Sinne gab es noch nicht. Es waren breite, schwere Holzbretter mit Bindungen aus Leder, die an den Straßenschuhen angeschnallt wurden. Schneeschuhbahnen waren auf den Hügeln südlich des Dorfes, entweder auf dem Kessling oder auf „Müller Rudin seiner Wiese“. Das Flurstück Kessling ist der Hang rechts des Weges oberhalb der Teiche. Müller Rudi’s Wiese wurde später Garten von Kurt Klein, der jetzt Tobias Mähler gehört. Das war damals eine Streuobstwiese mit schönen Gefällstrecken. Manchmal ging eine Schneeschuhwanderung bis in den Ettersburger Park mit seinen für Kinder ordentlichen Hängen, Da gehörte für Kinder schon einiger Mut dazu, die Hänge in Schussfahrt, manchmal noch über kleine

In den 50er Jahren kam das kulturelle Leben wieder mehr in Gang. Der „Landfilm“ kam aufs Dorf. In der arbeitsärmeren Zeit, dem Winterhalbjahr, wurden in regelmäßigen Abständen im Dorfsaal Fil-me gezeigt. Der Landfilm zog von Dorf zu Dorf und er wurde als Abwechslung des kulturell armen Tagesablaufes gern in Anspruch genommen. Als Ende der 50er das Fernsehen aufkam, wurde der Landfilm eingestellt. Die ersten Fernseher im Dorf hatten Joachim Erfurth und Rolf Köcher. Da wurden anfangs die Wohnzimmer zum Kino. Es fanden sich viele Nachbarn ein, um das Wunderding zu erleben, mit dem man in alle Welt sehen konnte. Der Wirt veranstaltete in Abständen Tanzabende und die Kirmes wurde ausgiebig gefeiert. Diese drei Tage waren der Höhepunkt des Jahres. Die Kirmes hatte damals noch einen anderen Charakter als heute. Neben der Tanzveranstaltung war es ein großes Familienfest, zu dem die ganze Verwandtschaft eingeladen wurde. Die kam teilweise mit Pferd und Wagen aus den Nachbardörfern. Es wurde meist „nicht weit weg“ geheiratet. Es herrschte noch große Knappheit und vieles wurde im Tauschhandel erworben z.B. Lebensmittel gegen Stoff für ein Kirmeskleid. Für die Stadtbevölkerung gab es noch bis 1957 Lebensmittelkarten. Die Bauern waren Sebstversorger mit Lebensmitteln. Nach Möglichkeit wurden vor der Kirmes ein Schwein oder mindestens Gänse geschlachtet. Die Gänse hatten damals im Sommer Freilauf im ganzen Dorf und kamen abends, meist allein, wieder nach Hause. Wenn sie nicht auf Rufen hörten, mussten die Kinder sie heim holen. Die Leute kannten ihre Herde und die Gänse ihre Leute und ihr Zuhause. Kuchen backen wurde zur Kirmes groß geschrieben. Die großen, runden Bleche wurden in Massen zum Bäcker Schäler getragen, wo dann Hochbetrieb herrschte. Zum Kirmestanz mit Blasmusik gingen Jung und Alt. Die Mädchen hatten auf dem Saal einen festen Platz auf einer Bank vor der Kapelle, die Burschen standen an der Theke. Beim ersten Takt wurde losgestürmt, um die favorisierte Tanzpartnerin zum Tanz aufzufordern. In ganz seltenen Fällen gab es auch mal einen „Korb“. Die Mütter und Großmütter saßen an der Seite und konnten gut beobachten, wer mit wem tanzte. Das gab Gesprächsstoff für die nächsten Tage. Auch Fasching wurde gefeiert. Auf dem Saal wurden Maskenbälle veranstaltet. Die Kostümierten trugen Larven, um sich unkenntlich zu machen. Sie marschierten auf der Tanzfläche im Kreis herum. Die Nichtmaskierten versuchten die Maskierten zu erkennen, was öfter nicht gelang, aber spannend war. Eine Jury beurteilte die Kostümierten nach Originalität und Schönheit. Für die originellsten und schönsten Kostüme wurden Preise vergeben. Danach erfolgte unter großem Hallo die Demaskierung. Es war ein Riesenspaß für alle. E. Sundhaus, Ortschronist

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AMTLICHES KRAUTHEIM / Haindorf Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit:

An der Lache 110, 99439 Krautheim Herr Wolfgang Bock Herr Christian Meier (036451) 60461 Dienstag 17:00 - 18:00 Uhr

BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Krautheim vom 12.10.2016 TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Bürgermeister stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 9; davon sind 7 Mitglieder anwesend. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.

4. Jahrgang · 1. Ausgabe · 02. Januar 2017

Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 8 Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1 TOP 4 – Beratung und eventuelle Beschlussfassung zu Windkraftanlagen Unter diesem TOP haben die Gemeinderäte über den Bau von Windkraftanlagen beraten. TOP 5 – Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresrechnungen der Gemeinde Krautheim für die Haushaltsjahre 2012, 2013, 2014 und 2015 Beschluss Nr. 78.1/11/2016: Der Gemeinderat Krautheim beschließt über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 8 Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 3

TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Beschluss Nr. 78.2/11/2016: Beschluss-Nr. 72/10/2016: Der Gemeinderat Krautheim beschließt über die Feststellung der geprüften Der Gemeinderat Krautheim genehmigt die Tagesordnung der nicht öffentli- Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013. chen Gemeinderatssitzung vom 12.10.2016. Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 8 Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 3

Beschluss Nr. 78.3/11/2016: Der Gemeinderat Krautheim beschließt über die Feststellung der geprüften TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die nicht Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Krautheim vom 06.07.2016 Abstimmungsergebnis: Beschluss Nr. 73/10/2016: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 8 Der Gemeinderat Krautheim genehmigt die Niederschrift über die nicht Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 3 öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 06.07.2016. Beschluss Nr. 78.4/11/2016: Abstimmungsergebnis: Der Gemeinderat Krautheim beschließt über die Feststellung der geprüften Gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 7 Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015. Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 4 – Beratung und Beschluss zum Verkauf der Flurstücke 89 und 91 in der Gemarkung Haindorf sowie 718/2 und 718/3 Gemarkung Krautheim

Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 8 Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2

Beschluss-Nr. 74/10/2016: Der Gemeinderat Krautheim stimmt dem Verkauf der Flurstücke 89 und 91 in der Gemarkung Haindorf sowie 718/2 und 718/3 Gemarkung Krautheim zu. Die Flurstücke sind mit einer Gesamtfläche von 12.678 m² und dem Mindestgebot von 2.535,60 Euro entsprechend öffentlich auszuschreiben.

TOP 6 – Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsjahre 2012, 2013, 2014 und 2015

Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 0, Nein-Stimmen: 7, Enthaltungen: 0

Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 8 Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2

TOP 5 – Beratung und Beschluss zur Verpachtung einer Teilfläche auf dem Flurstück 155/8 in der Gemarkung Haindorf Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Krautheim vom 16.11.2016

Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gemeinderäte und Gäste zur heutigen Sitzung des Gemeinderates. TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Bürgermeister stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 9; davon sind 8 Mitglieder anwesend. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.

Beschluss Nr. 79.1/11/2016: Der Gemeinderat Krautheim beschließt über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012.

Beschluss Nr. 79.2/11/2016: Der Gemeinderat Krautheim beschließt über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 8 Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2 Beschluss Nr. 79.3/11/2016: Der Gemeinderat Krautheim beschließt über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2014. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 8 Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1 Gemäß § 38 Abs. 1 ThürKO war der Bürgermeister von der Abstimmung ausgeschlossen.

Beschluss Nr. 79.4/11/2016: Der Gemeinderat Krautheim beschließt über die Entlastung des BürgerTOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung meisters für das Haushaltsjahr 2015. Beschluss-Nr. 77/11/2016: Abstimmungsergebnis: Der Gemeinderat Krautheim genehmigt die Tagesordnung der öffentlichen Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 8 Gemeinderatssitzung vom 16.11.2016. Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Gemäß § 38 Abs. 1 ThürKO war der Bürgermeister von der Abstimmung Abstimmungsergebnis: ausgeschlossen. Gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 8 Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 7 – Beratung und Beschluss zur Anschaffung von BrandschutzTOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffent- bekleidung für die Freiwillige Feuerwehr Krautheim liche Sitzung des Gemeinderates Krautheim vom 12.10.2016 Beschluss Nr. 80/11/2016: Beschluss Nr. 78/11/2016: Der Gemeinderat Krautheim genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 12.10.2016.

Der Gemeinderat Krautheim beschließt die gesamte geplante Anschaffung der Feuerwehrkleidung in Höhe von 6.036,31 € ins Haushaltsjahr 2017 einzustellen.

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Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 8 Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 0 TOP 8 – Beratung und Beschluss zur Inanspruchnahme der 100 %igen Förderung der Planungskosten für 1. die flächendeckende Breitbandversorgung mit 50 Mbit/s 2. die Leerrohrtrassenplanung für den weiteren Breitbandausbau nach dem DigiNetz-Gesetz Beschluss Nr. 81/11/2016: Der Gemeinderat Krautheim beschließt, die 100 %ige Förderung der Planungskosten für 1. die flächendeckende Breitbandversorgung mit 50 Mbit/s 2. die Leerrohrtrassenplanung für den weiteren Breitbandausbau nach dem DigiNetz-Gesetz durch die Bundesrepublik Deutschland in Anspruch zu nehmen; die VGem Nordkreis Weimar wird beauftragt, die erforderliche Ausschreibung und Vergabe des Planungsauftrags in Abstimmung mit dem Landratsamt Weimarer Land durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 8 Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 9 – Beschlüsse zu Bauanträgen In dieser Sitzung lagen keine Bauanträge vor. Wolfgang Bock, Bürgermeister

AMTLICHES LEUTENTHAL Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit:

Im Dorfe 17, 99439 Leutenthal Herr Herbert Steinhäuser Herr Udo Malisius (036451) 72 800 jeden 2. Mittwoch im Monat 18:00 - 19:00 Uhr

AMTLICHES STADT NEUMARK Stadtanschrift: Bürgermeisterin: 1. Beigeordneter: 2. Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit:

Am alten Gutshof 1, 99439 Neumark Frau Anke Necke Herr Clemens Rösler (036452) 7 22 82 Dienstag 18:00 - 19:00 Uhr

BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung des Stadtrates Neumark vom 19.09.2016 TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Frau Bürgermeisterin Necke stellt die Beschlussfähigkeit mit 6 anwesenden Stadtratsmitgliedern fest; die gesetzliche Zahl beträgt 7.

4. Jahrgang · 1. Ausgabe · 02. Januar 2017

BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Stadtrates Neumark vom 14.11.2016 Bürgermeisterin Frau Necke begrüßt die anwesenden Stadträte und Gäste zur heutigen Sitzung des Stadtrates. TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Die Bürgermeisterin stellt die Beschlussfähigkeit des Stadtrates mit 7 anwesenden von 7 Stadtratsmitgliedern fest. Die Einladung zur Sitzung ist allen Mitgliedern fristgerecht zugegangen. TOP 2 – Anfragen aus der Bevölkerung Den anwesenden Bürgern wurde die Gelegenheit gegeben, anstehende Probleme anzusprechen und Anfragen zu stellen, die seitens des Stadtrates aufgenommen bzw. beantwortet wurden. TOP 3 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Beschluss-Nr. 122/17/2016: Der Stadtrat Neumark genehmigt die Tagesordnung für die öffentliche Stadtratssitzung am 14.11.2016 Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 1; Enthaltungen: 0 TOP 4 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 16.09.2016 Beschluss-Nr. 123/17/2016: Der Stadtrat Neumark genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 16.09.2016. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 1 TOP 5 – Beratung und Beschluss zur Errichtung eines beidseitigen Parkverbotes in der Vippachedelhäuser Straße Beschluss-Nr.: 124/17/2016 Auf Antrag wird der TOP einstimmig vertagt. TOP 6 – Beratung und Beschluss zur Errichtung eines Parkverbotes in der Hauptstraße Richtung Hintergasse Beschluss-Nr.: 125/17/2016 Dieser Beschluss wird einstimmig vertagt. TOP 7 – Beratung und Beschluss zu Baumpflegemaßnahmen im Bereich Schlossgasse Beschluss-Nr. 126/17/2016: Die Stadt Neumark stimmt den Baumpflegemaßnahmen an zwei Kastanien und einer Linde auf dem Flurstück 17/4 der Stadt Neumark zu. Es sind drei vergleichbare Pflegeangebote einzuholen. Die Bürgermeisterin wird bevollmächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 TOP 8 – Beratung und Beschluss zum Antrag auf Fällung von Nadelbäumen in der Berlstedter Straße Beschluss-Nr. 127/17/2016: Die Stadt Neumark stimmt den Antrag zur Fällung von 3 Nadelbäumen auf dem Flurstück 146/5 der Stadt Neumark zu. Der Antragsteller hat die Fällung der Bäume, die Entfernung des Wurzelwerkes sowie die Wiederherstellung des Gehweges fachgerecht und auf eigene Kosten durch-zuführen. Die nötigen Ersatzpflanzungen sind durch den Antragsteller durchzuführen.

TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Abstimmungsergebnis: Beschluss-Nr. 120/16/2016: Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 7 Der Stadtrat Neumark genehmigt die Tagesordnung der nicht öffentlichen Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 1 Stadtratssitzung vom 19.09.2016. TOP 9 – Beratung und Beschluss zur Inanspruchnahme der 100 %igen Abstimmungsergebnis: Förderung der Planungskosten für Beschluss-Nr. 128/17/2016: gesetzliche Zahl der SR: 7, davon anwesend: 6, 1. die flächendeckende Breitbandversorgung mit 50 Mbit/s Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 2. die Leerrohrtrassenplanung für den weiteren Breitbandausbau nach dem DigiNetz-Gesetz TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die nicht Der Beschluss wird einstimmig vertagt. öffentliche Sitzung des Stadtrates Neumark vom 11.07.2016 TOP 10 – Beratung und Beschluss zu Bauanträgen Beschluss-Nr. 120/16/2016: Der Stadtrat Neumark genehmigt die Niederschrift über die nicht öffentliche In dieser Sitzung lagen keine Bauanträge vor. Sitzung des Stadtrates Neumark vom 11.07.2016. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der SR: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2

TOP 11 – Informationen der Bürgermeisterin, Anfragen und Hinweise der Stadträte Alle Stadträte einigen sich auf neue Sitzungszeiten weiterhin Montag allerdings vorgezogen auf 19:00 Uhr.

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TOP 12 - Beschluss zur Abberufung eines Mitglied des Stadtrates als 1. Beigeordnete der Stadt Neumark Beschluss-Nr. 136/17/2016: Der Stadtrat Neumark beschließt die Abberufung von Frau Beatrice Sauerbrey als 1. Beigeordnete der Stadt Neumark gem. § 32 Abs. 4 ThürKO. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 1 Frau Sauerbrey ist von der Abstimmung ausgeschlossen. Anke Necke, Bürgermeisterin

NICHTAMTLICHES STADT NEUMARK

Herzlichen Dank! Hiermit möchten wir anlässlich unserer

Goldenen Hochzeit einen ganz besonderen Dank an unsere Kinder, Enkelinnen und Freunde aussprechen. Es war für uns ein unvergesslicher Tag! Ein weiterer Dank geht an Herrn Pfotenhauer für die kulinarischen Köstlichkeiten, die FFW von Neumark, den Partysanen für ihre musikalische Einlage sowie an alle Verwandte, Bekannte, Freunde und Gäste.

Elsbeth & Hans Necke Neumark, im November 2016

AMTLICHES RAMSLA Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit:

Ottmannshauser Straße 100, 99439 Ramsla Herr Dr. Thomas Basche Herr Günther Schmidt (036452) 7 24 98 montags: 18:15 - 18:45 Uhr

BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Ramsla vom 25.10.2016 TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Herr Bürgermeister Dr. Basche, stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 7; davon sind 6 anwesend. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig. TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Beschluss-Nr. 87/14/2016: Der Gemeinderat Ramsla genehmigt die Tagesordnung der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.10.2016. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates Ramsla vom 06.09.2016 Beschluss Nr. 88/14/2016 Der Gemeinderat Ramsla genehmigt die Niederschrift über die nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 06.09.2016 mit der erfolgten Änderung. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Dr. Thomas Basche, Bürgermeister

4. Jahrgang · 1. Ausgabe · 02. Januar 2017

AMTLICHES ROHRBACH Gemeindeanschrift: Im Dorfe 26, 99439 Rohrbach Bürgermeister: Herr Ingolf Otto Beigeordneter: Herr Karsten Otto Telefon: (036451) 60 468 Sprechzeit: jeden 1. u. 3. Do. 18:00 - 19:00 Uhr www.gemeinde-rohrbach.de

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Gemeinde Rohrbach (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 05.12.2016 Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 2 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), ), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83) und der §§ 2 und 7a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 19.9.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 81) erlässt die Gemeinde Rohrbach folgende Satzung: §1 Erhebung des Beitrages (1) Zur anteiligen Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Erschließungsanlagen) erhebt die Gemeinde Rohrbach wiederkehrende Beiträge nach Maßgabe dieser Satzung, soweit nicht Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch zu erheben sind. (2) Zu den Erschließungsanlagen im Sinne des Absatzes 1 gehören auch die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Wohnwege, selbständigen Grünanlagen und Kinderspielplätze, sofern diese Anlagen in der Baulast der Gemeinde stehen. Für Wirtschaftswege und Anlagen, die dem Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) dienen (Immissionsschutzanlagen), können Beiträge nur aufgrund einer besonderen Satzung erhoben werden. §2 Abrechnungseinheiten (1) Die innerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen Verkehrsanlage werden zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasst. (2) Die Abgrenzung wird in der beiliegenden Flurkarte dargestellt. Die Karte ist Bestandteil dieser Satzung. §3 Umfang des beitragsfähigen Aufwandes (1) Beitragsfähig ist insbesondere der Aufwand für 1. den Erwerb und die Freilegung der für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesse-rung und Erneuerung der Erschließungs anlagen benötigten Grundflächen (einschließlich der Nebenkosten), 2. den Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitge stellten Flächen zum Zeitpunkt der Bereitstellung (zuzüglich der Nebenkosten), 3. die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der Fahrbahn, 4. die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Er neuerung von a) Rinnen und Bordsteinen, b) Radwegen, c) Gehwegen, d) Beleuchtungseinrichtungen, e) Entwässerungseinrichtungen, f) Böschungen, Schutz- und Stützmauern, g) Parkflächen, h) unselbständigen Grünanlagen. (2) Die Fahrbahnen der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreis straßen sind nur insoweit beitragsfähig, als sie breiter sind als die anschließenden freien Strecken. (3) Nicht beitragsfähig sind die Kosten 1. für die laufende Unterhaltung und Instandsetzung der in § 1 genannten Erschließungsanlagen, 2. für Hoch- und Tiefstraßen sowie für Straßen, die für den Schnell-

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verkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt sind (Schnellverkehrs- (5) Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der Nutzung wird straßen), ferner Brücken, Tunnels und Unterführungen mit den die Fläche von Grundstücken, die baulich oder gewerblich nutzbar sind (Abs. 3) vervielfacht mit dazugehörigen Rampen. a) 1,0 bei einer Bebaubarkeit mit 1 Vollgeschoss, §4 b) bei einer Bebaubarkeit mit 2 oder mehr Vollgeschossen der Faktor a) Beitragstatbestand um 0,3 je weiteren Vollgeschoss erhöht wird. Die wiederkehrenden Beiträge werden für alle in der Abrechungseinheit gelegenen Grundstücke erhoben, die die Möglichkeit einer Zufahrt oder (6) Für Grundstücke, die ganz oder teilweise innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes liegen, ergibt sich die Zahl der Volleines Zuganges zu den in der Abrechnungseinheit zusammengefassten geschosse wie folgt: Verkehrsanlagen haben. Soweit Erschließungsbeiträge nach den Bestimmungen des § 127 ff BauGB erhoben werden, findet diese Satzung keine a) Ist die Zahl der Vollgeschosse festgesetzt, aus der höchstzulässigen Zahl der Vollgeschosse. Anwendung. b) Sind nur Baumassenzahlen festgesetzt, gilt als Zahl der Voll§5 geschosse die Baumassenzahl geteilt durch 3,5 (wobei Bruchzahlen Anteil der Gemeinde am Aufwand unter 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet und solche ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet werden). Der Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Investitionsaufwand beträgt c) Ist nur die zulässige Gebäudehöhe festgesetzt, gilt als Zahl der Vollfür die Abrechnungseinheit Rohrbach 36,62 %. geschosse in Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten i. S. v. § 11 §6 Abs. 3 BauNVO die höchstzulässige Höhe ge-teilt durch 3,5, in Verteilung des umlagefähigen Aufwandes allen anderen Gebieten die höchstzulässige Höhe geteilt durch 3,5 (wobei Bruchzahlen unter 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl ab(1) Der nach den §§ 3, 5 und 6 ermittelte Aufwand wird nach Maßgabe ihrer gerundet und solche ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgeFlächen auf die Grundstücke verteilt, denen die Inanspruchnahmemög rundet werden); dies gilt in gleicher Weise auch für den Fall, dass lichkeit der in der gebildeten Abrechnungseinheit zusammengefassten sowohl die zulässige Gebäudehöhe als auch gleichzeitig eine Verkehrsanlagen besondere Vorteile vermittelt (erschlossene Grund Baumassenzahl festgesetzt ist. stücke). Dabei wird die unterschiedliche Nutzung der erschlossenen Grundstücke nach Art und Maß durch Vervielfachung der maßgeblichen d) Dürfen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden, gilt die Zahl von einem Vollgeschoss je Nutzungsebene. Grundstücksfläche mit dem nach Absätzen 5 bis 8 maßgeblichen Nut e) Ist gewerbliche oder industrielle Nutzung ohne Bebauung festgezungsfaktor berücksichtigt. setzt, gilt die Zahl von einem Vollgeschoss. (2) Als Grundstücksfläche i. S. des Abs. 1 gilt grundsätzlich der Flächenin- f) Ist tatsächlich eine höhere als die festgesetzte Zahl der Vollgehalt des Grundstücks im bürgerlich-rechtlichen Sinn. 2 Soweit Flächen schosse vorhanden oder zugelassen, so ist diese zugrunde zu erschlossener Grundstücke baulich oder gewerblich nutzbar sind, rich legen; dies gilt entsprechend, wenn die zulässige Baumassenzahl tet sich die Ermittlung des Nutzungsfaktors nach Abs. 6 und 7. Für die oder die höchstzulässige Gebäudehöhe überschritten wird. übrigen Flächen – einschließlich der im Außenbereich liegenden Teilflächen jenseits einer Bebauungsplangrenze, einer Tiefenbegrenzungs- (7) Für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes oder für Grundstücke, für die ein Bebauungsplan die Zahl der linie oder der Grenze einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB – richtet Vollgeschosse, die Baumassenzahl oder die Gebäudehöhe nicht festsich die Ermittlung des Nutzungsfaktors nach Abs. 8. setzt, ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse: (3) Als baulich oder gewerblich nutzbar gilt bei erschlossenen Grundstücken a) bei bebauten Grundstücken aus der Höchstzahl der tatsächlich vor a) die insgesamt oder teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungs handenen Vollgeschosse, planes und mit der Restfläche innerhalb eines im Zusammenhang b) bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken aus der Zahl der bebauten Ortsteils liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks, auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhan b) die über die Grenzen des Bebauungsplanes in den Außenbereich denen Vollgeschosse, hinausreichen, die Fläche im Bereich des Bebauungsplanes, c) bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze zulässig c) die im Bereich einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen und bei oder vorhanden sind, wird je Nutzungsebene ein Vollgeschoss zu Grundstücken, die über die Grenzen einer solchen Satzung hinaus grunde gelegt, reichen, die Fläche im Satzungsbereich, d) bei Grundstücken, auf denen keine Bebauung zulässig ist, die aber d) für die kein Bebauungsplan und keine Satzung nach § 34 Abs. 4 gewerblich oder industriell genutzt werden können, wird ein Vollge BauGB besteht, schoss zugrunde gelegt; aa) wenn sie insgesamt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) liegen, die Gesamtfläche des Grund- (8) Für die Flächen nach § 6 Abs. 4 gelten als Nutzungsfaktoren bei Grundstücken, die stücks bb) wenn sie mit ihrer Fläche teilweise im Innenbereich (§ 34 1. aufgrund entsprechender Festsetzungen in einem Bebau BauGB) und teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen, ungsplan nicht baulich oder gewerblich sondern nur in 1. soweit sie an die Erschließungsanlage angrenzen, die Fläche vergleichbarer Weise nutzbar sind (z. B. Friedhöfe, Sport zwischen der gemeinsamen Grenze der Grundstücke mit der plätze, Freibäder, Dauerkleingärten) oder innerhalb des im Erschließungsanlage und dem Beginn des Außenbereichs, 0,5 Zusammenhang bebauten Ortsteils so genutzt werden 2. soweit sie nicht an eine Erschließungsanlage angrenzen, die Fläche zwischen der Grundstücksgrenze, die der Erschlie- 2. im Außenbereich liegen oder wegen entsprechender Fest setzungen in einem Bebauungsplan nur in anderer Weise ßungsanlage zugewandt ist und dem Beginn des Außen nutzbar sind (z. B. landwirtschaftliche Nutzung), wenn bereichs; e) die über die sich nach Buchstabe b) oder Buchstabe d) lit. bb) a) sie ohne Bebauung sind, bei ergebenden Grenzen hinaus bebaut oder gewerblich genutzt sind, aa) Waldbestand oder wirtschaftlich nutzbaren Wasser flächen 0,0167 die Fläche zwischen der Erschließungsanlage bzw. im Fall von Buchstabe d) lit. bb) der der Erschließungsanlage zugewandten bb) Nutzung als Grünland, Ackerland oder Gartenland 0,0333 cc) gewerblicher Nutzung (z. B. Bodenabbau pp.) 1,0 Grundstücksseite und einer Linie hierzu, die in dem gleichmäßigen Abstand verläuft, der der übergreifenden Bebauung oder gewerb- b) sie in einer der baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbaren Weise genutzt werden (z. B. Friedhöfe, lichen Nutzung entspricht. Sportplätze, Freibäder, Dauerkleingärten, Campingplätze (4) Bei erschlossenen Grundstücken, die ohne Bebauung) 0,5 a) nicht baulich oder gewerblich, sondern nur in vergleichbarer Weise c) auf ihnen Wohnbebauung, landwirtschaftliche Hofstellen nutzbar sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Dauerklein oder landwirtschaftliche Nebengebäude (z.B. Feld gärten) oder innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils scheunen) vorhanden sind, für eine Teilfläche, die sich so genutzt werden, oder rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten b) ganz oder teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen oder geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt, 1,0 wegen entsprechender Festsetzungen in einem Bebauungsplan nur mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tat in anderer Weise nutzbar sind (landwirtschaftliche Nutzung) ist die sächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Gesamtfläche des Grundstücks bzw. die Fläche des Grundstücks Staffelung nach Abs. 5, für die Restfläche gilt lit. a), zugrunde zu legen, die von den Regelungen in Abs. 3 nicht erfasst d) sie als Campingplatz genutzt werden und eine Bebauung wird. besteht, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus

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der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tat sächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach Abs. 5, für die Restfläche gilt lit. b), e) sie gewerblich genutzt und bebaut sind, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt, mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tat sächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach Abs. 5, für die Restfläche gilt lit. a), f) sie ganz oder teilweise im Geltungsbereich einer Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB liegen, für die von der Satzung erfassten Teilflächen aa) mit Baulichkeiten, die kleinen Handwerks- oder Gewerbebetrieben dienen, mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach Abs. 5, bb) mit sonstigen Baulichkeiten oder ohne Bebauung mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach Abs. 5, für die Restfläche gilt lit. a).

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1,3

1,3

1,0

(10) Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Art der Nutzung werden die



in Abs. 5 festgesetzten Faktoren um 0,3 erhöht a) bei Grundstücken in durch Bebauungsplan festgesetzten Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie Sondergebieten mit der Nut zungsart: Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe, Messe, Ausstellung und Kongresse; b) bei Grundstücken in Gebieten, in denen ohne Festsetzung durch Bebauungsplan eine Nutzung wie in den unter Buchstabe a) genann ten Gebieten vorhanden oder zulässig ist; c) bei Grundstücken außerhalb der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Gebiete, die gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzt werden (so z.B. Grundstücke mit Büro-, Verwaltungs-, Post-, Bahn-Krankenhaus- und Schulgebäuden), wenn diese Nut zung nach Maßgabe der Geschossflächen überwiegt. Liegt eine derartige Nutzung ohne Bebauung oder zusätzlich zur Bebauung vor, gilt die tatsächlich so genutzte Fläche als Geschossfläche. §7 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands und Beitragssatz

(1) Der Beitragssatz wird nach Maßgabe dieser Satzung aus den jährlichen Investitionsaufwendungen ermittelt. (2) Der Anteil der Beitragspflichtigen an den vor dem 28.11.1996 ange fallenen beitragsfähigen Investitionsaufwendungen (grundhafter Ausbau der „Scheunengasse“ in den Jahren 1995 und 1996) beträgt 93.626,23 € und wird auf die Haushaltsjahre 2012 bis 2014 verteilt.

§9 Beitragspflichtige

1,0

(9) Vollgeschosse sind Geschosse i. S. des § 85 Abs. 2 ThürBO. Abweichend hiervon zählen bei Grundstücken außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes als Vollgeschosse alle Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,00 m haben. Satz 2 gilt auch für Grundstücke in Gebieten, in denen der Bebauungsplan keine Festsetzungen nach § 5 Abs. 6 Buchstabe a) bis c) enthält. Ist die Zahl der Vollgeschosse wegen der Besonderheit des Bauwerkes nicht feststellbar, so werden bei gewerblich oder industriell genutzten Grundstücken je angefangene 3,50 m und bei allen in anderer Weise baulich genutzten Grundstücken je angefangene 3,50 m Höhe des Bauwerks (Traufhöhe) als ein Vollgeschoss berechnet. Kirchengebäude werden stets als eingeschossige Gebäude behandelt.



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Der Beitragssatz beträgt für das Haushaltsjahr a) 2012 0,324765 €/m² beitragsfähige gewichtete Grundstücksfläche b) 2013 0,324765 €/m² beitragsfähige gewichtete Grundstücksfläche c) 2014 0,324765 €/m² beitragsfähige gewichtete Grundstücksfläche

§8 Vorauszahlungen und Ablösung (1) Mit Beginn des Kalenderjahres kann die Gemeinde Vorauszahlungen bis zur Höhe der voraussichtlichen Beitragsschuld erheben. (2) Der Straßenausbaubeitrag kann vor Entstehung der Beitragspflicht durch Vertrag abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung zu ermittelnden Straßenausbaubeitrages.

(1) Beitragspflichtig ist derjenige, der im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstückes, Erbbauberechtigter oder Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechtes nach Artikel 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch ist. Ist das Grundstück mit einem Restitutionsanspruch belastet, ist derjenige beitragspflichtig, der im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer, Erbbauberechtigter oder Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts im Sinne des Artikels 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch ist. Mehrere Eigentümer eines Grundstückes haften als Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. (2) Ist der Eigentümer oder Erbbauberechtigte nicht im Grundbuch eingetragen oder ist die Eigentums- oder Berechtigungslage in sonstiger Weise ungeklärt, so ist an seiner Stelle derjenige abgabepflichtig, der im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabepflicht der Besitzer des betroffenen Grundstücks ist. Bei einer Mehrheit von Besitzern ist jeder entsprechend der Höhe seines Anteils am Mitbesitz zur Abgabe verpflichtet. § 10 Entstehung und Fälligkeit (1) Die Beitragsschuld entsteht jeweils mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Kalenderjahr. (2) Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig. § 11 Überleitungsbestimmungen Waren vor Inkrafttreten dieser Satzung für in Abrechnungsgebieten liegende Grundstücke Erschließungsbeiträge nach BauGB oder Ausgleichsbeträge oder Ausbaubeiträge nach § 7 KAG entstanden oder entstehen solche Beiträge nach dem Inkrafttreten dieser Satzung, so bleiben diese Grundstücke bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages für das Abrechnungsgebiet unberücksichtigt und für wiederkehrende Beiträge so lange beitragsfrei, bis die Gesamtsumme der wiederkehrenden Beiträge aus den einzelnen Jahresbeiträgen bei Veranlagung zum wiederkehrenden Beitrag des entstandenen einmaligen Beitrages überschritten hätte, längsten jedoch auf die Dauer von 20 Jahren seit der Entstehung des einmaligen Beitrages. § 12 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 31.12.2012 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Rohrbach über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeitragssatzung vom 29.12. 2012 einschl. der 1. Änderungssatzung vom 29.10.2015 außer Kraft. Rohrbach, den 05.12.2016 Gemeinde Rohrbach gez. Ingolf Otto Bürgermeister Auslegungsvermerk: Die im § 2 Abs. 2 genannte Karte, Maßstab 1:2000, wird zu Jedermanns Einsicht vom 03.01. bis 11.01.2017 zu den allgemeinen Dienstzeiten: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr

in der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstraße 23, 99439 Berlstedt Bauverwaltungsamt Raum 8 in ausgelegt. Die Gemeinde Rohrbach vermietet preiswert sanierte 2- und 3 Raumwohnungen in den gemeindeeigenen Häusern „Am Tiergarten“ Interessenten melden sich bitte beim Bürgermeister oder bei der Haus- und Grundstücksverwaltung Lange & Hofmeister in Weimar, Johann-Sebastian-Bach-Straße 3. Freie Bauplätze Die Gemeinde Rohrbach verkauft provisionsfrei voll erschlossene Grundstücke im Wohngebiet „Unter der Weinstraße“. Interessenten melden sich beim Bürgermeister.

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NICHTAMTLICHES ROHRBACH

Adventsmarkt in Rohrbach Am 26.11.2016 fand der mittlerweile 3. Rohrbacher Adventsmarkt in unserem Nostalgie-Bauernhof „Wertherhaus“ statt. Auch in diesem Jahr konnten wir wieder über 70 Besucher im weihnachtlich geschmückten Hof begrüßen. Natürlich durften ein Stand mit Weihnachtsbasteleien sowie der Bratwurst- und Glühweinstand nicht fehlen. Vor allem für die Kinder gab es auch Waffeln und Kinderpunsch. Gegen 17.00 Uhr traf der Weihnachtsmann ein und überraschte die Kinder mit Süßigkeiten und kleinen Geschenken. Da auch das Wetter mitspielte, war es eine rundum gelungene Veranstaltung, was auch die Gäste zum Ausdruck brachten, die sicher im nächsten Advent wieder stattfinden wird. Am Schluss möchte ich nicht versäumen, mich bei allen Vereinsmitgliedern, die aktiv bei der Vorbereitung und Durchführung dieser Veranstaltung tätig waren, ganz herzlich zu bedanken.

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AMTLICHES SACHSENHAUSEN Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit:

Leutenthaler Straße 46 C, 99439 Sachsenhausen Herr Georg Scheide Herr Norbert Schuchardt (03643) 42 06 27 jeden 1.+3. Donnerstag 17:00-17:30 Uhr An der Schwelle des neuen Jahres wünsche ich allen Bürgerinnen und Bürgern ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2017, verbunden mit dem Dank für das bisherige Vertrauen. Ihr Bürgermeister Georg Scheide

Liebe Einwohnerrinnen und Einwohner, Am Mittwoch, den 23.11.2016 fand um 19:00 Uhr eine nicht öffentliche Gemeinderatssitzung der GV Sachsenhausen im Versammlungsraum der Gaststätte Sachsenhausen Pfarrgasse 34 statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Bestätigung der ordnungsgemäßen Ladung, Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Beschlussvorlage_ Zur Genehmigung der Niederschrift über die nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 20.10.2016 Beschluss- Nr. 46/18/2016 Der Bürgermeister Scheide stellt unter TOP 1 die ordnungsgemäße Einladung, die Beschlussfähigkeit, mit sechs Ratsmitgliedern anwesend fest. Ein Ratsmitglied fehlte entschuldigt. Unter TOP 2 wurde die Tagesordnung bestätigt, es gab keine Änderungswünsche. TOP 3 Beschluss: 46/18/2016 Mit o.g. Beschluss bestätigte der Gemeinderat die Niederschrift zur nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.10.2016. Der Verlauf der Gemeinderatssitzung wurde in dieser Niederschrift sinngemäß wiedergegeben, sie wird zur Veröffentlichung frei gegeben. Es wird damit informiert, dass eine Teilfläche aus der Flur1-Flstck. 82 zum vereinbarten Grundstückspreis, nach Einmessung, verkauft wird. Der Erlös fließt dem Vermögenshaushalt zu. Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 7 Davon anwesend: 6 Abstimmergebnis: mit Ja-Stimmen 5 Nein- Stimmen 0 Stimmenthaltung 1 ……………………………………………………………………………………… Eine öffentliche Gemeinderatssitzung der GV Sachsenhausen fand am Mittwoch, den 23.11.2016 um 19:30 Uhr im Versammlungsraum der Gaststätte Sachsenhausen Pfarrgasse 34 statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Bestätigung der ordnungsgemäßen Ladung, Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Beschlussvorlage_ Zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 20.10.2016 Beschluss- Nr. 47/18/2016 4. 1. Lesung des Haushaltsplan 2017 und Diskussion zur HH-Satzung für das Haushaltsjahr 2017 der GV Sachsenhausen mit eventuellem Beschluss Beschlussvorlage- Nr. 48/18/2016 5. 1. Lesung des Finanzhaushaltsplanes 2017 und Diskussion zum Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021 der GV Sachsenhausen mit eventuellem Beschluss Beschlussvorlage- Nr. 49/18/2016. 6. Informationen des Bürgermeisters 7. Anfragen und Hinweise ……………………………………………………………………………………… Der Bürgermeister Scheide stellt unter TOP 1 die ordnungsgemäße Ladung, die Beschlussfähigkeit, mit sieben Ratsmitgliedern anwesend fest und eröffnet die Sitzung.

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Unter TOP 2 wurde der Tagesordnung zugestimmt. TOP 3 Beschluss: 47/18/2016 Genehmigung der Protokollniederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.10.2016. Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 7 Davon anwesend: 7 Abstimmergebnis: mit Ja-Stimmen 6 Nein- Stimmen 0 Stimmenthaltung 1 TOP 4 Beschluss- Nr. 48/18/2016 Beschlussvorlage_ 1.Lesung des Haushaltsplanes 2017 und Diskussion zur HH-Satzung für das Haushaltsjahr 2017 der GV Sachsenhausen mit eventuellem Beschluss. In der Diskussion, mit Vorlage der Ausgaben – und Einnahmen 2017, wurde ausführlich zum Verwaltungshaushaltsplan (VWH) 2017 diskutiert und einzelne Kosten bewertetet, sowie die Schlüsselzuweisung zur Kenntnis genommen. Insgesamt gibt es jedoch kaum noch Spielraum für freiwillige Leistungen, diese liegen in der Beschlussvorlage bei unter 2%. Notwendige Sanierungen werden jedoch gesichert, so u.a. kleine Gehweg - oder Straßenlampenreparaturen und auch in der Pfarrgasse sollen weitere Risssanierungen durchgeführt werden. Zur Sicherung der Leistungsfähigkeit für die kommenden Jahre und möglichst nicht in eine Haushaltssicherungskonzept-(HSK)-Vorlage zu kommen, wurden geringe Steueranpassungen vorgeschlagen, so die Grundsteuer B mit 399 v.H. und die Grundsteuer A mit 283 v.H. (bei einem HSK müste die Grundsteuer B mit 405 v.H. bzw. A mit 301 v.H. eingestellt werden!). Da der Verwaltungshaushalt sich letztlich kostendeckend rechnet, wurde dieser nach der Meinungsbildung zum Beschluss vorgelegt. Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 7 Davon anwesend: 7 Abstimmergebnis: mit Ja-Stimmen 7 Nein- Stimmen 0 Stimmenthaltung 0 TOP 5 Beschluss- Nr. 49/18/2016 Beschlussvorlage_ 1.Lesung des Haushaltsplanes 2017 und Diskussion zum Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2020 der GV Sachsenhausen mit eventuellem Beschluss. Es wurde zum vorgelegten Vermögenshaushaltsplan (VMH) die Diskussion geführt und mögliche Investitionen besprochen. Durch die o.g. Einnahmensicherung aus dem Verkauf, konnte der VMH ausgeglichen vorgelegt werden. Ein geringer Betrag von ca. 2,5T € kann der Rücklage zugeführt werden. Als investive Mittel sind 4 T€, für weitere Maßnahmen der Sicherung des Hochwasserschutzes geplant, so dass ab Mitte des Jahres die nächsten Maßnahmen umgesetzt werden können. Auch die planmäßige Tilgung ist gesichert. Der VMH wurde zum Beschluss vorgelegt und beschlossen. Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 7 Davon anwesend: 7 Abstimmergebnis: mit Ja-Stimmen 7 Nein- Stimmen 0 Stimmenthaltung 0 6. Informationen des Bürgermeisters - Auf den sich „verlandenden“ Bachlauf zwischen Hirtengasse und Pfarrgasse wurde nochmals hingewiesen und ein vor Ort-Termin am 29.11.16 anberaumt, hier wurden notwendige Maßnahmen besprochen bzw. festgelegt. - Zur Information wurde eine Bauvoranfrage, auf dem Grundstück Hirtengasse 83 gegeben. Dazu soll 2017 nach Vorlage des Bauantrages, die baurechtliche Genehmigung erteilt werden. - Zum Jahresende wurden Restarbeiten besprochen, so u.a. die Grün-Sammelberäumung auf dem Friedhof. - Die Verpflanzung der kleineren Buche (Einfahrt Buttelstedter Höhe) zum „Wiesenplatz - Pfarrgasse, Ecke Hirtengasse“ . Die nächste Ratssitzung findet voraussichtlich am 09.02.2017 um 19.30 Uhr im Versammlungsraum der Gaststätte statt. Bitte dazu auch Aushang beachten. Mit freundlichen Grüßen Georg Scheide, Bürgermeister

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NICHTAMTLICHES SACHSENHAUSEN DER HEIMATVEREIN INFORMIERT! Liebe Rentnerinnen und Rentner, liebe Vorruheständler! Unsere Rentnerweihnachtsfeier, fand am 10. Dezember 2016 statt. Wir konnten hier 50 Senioren und Vorruheständler begrüßen. In weihnachtlicher Atmosphäre mit dem geschmückten Weihnachtsbaum und festlich gedeckten Tischen, war es stimmungsvoll und besinnlich! Der Bürgermeister hieß die Gäste willkommen und gab einen kurzen Rückblick darauf, was im Jahr 2016 in der Gemeinde geleistet wurde. Aber auch zur sogenannten Gebietsreform, mit den Möglichkeiten und auch Auswirkungen auf die zukünftige Struktur wurde eingegangen. Anschließend würdigte er die Arbeit des Seniorenaktivs und dankte mit einem kleinen Präsent. Als Verantwortlicher des Seniorenaktivs, ließ er danach noch einmal die monatlichen Rentnerveranstaltungen des Jahres 2016 Revue passieren und dankte dem Gaststätten- Team für die sehr gute Bewirtung, ganzjährig zu unseren Veranstaltungen! Gemütlich tranken wir gemeinsam Kaffee und hatten viel Spaß. Die Frauen des Seniorenaktives, D. Knoll, Ch. Schomburg, M.Hauschke hatten liebevoll Weihnachtspäckchen für unsere Senioren vorbereitet und überreichten diese, im Namen des HVS den Anwesenden, mit den besten Wünschen zur Gesundheit. Die Scherkondetaler Blasmusiker unterhielten uns am weiterem Nachmittag mit weihnachtlichen Musikstücken. Das sorgte wie immer, für gute Laune und ein langes Aushalten, Aller auf dem Saal. Nach dem gemeinsamen und sehr guten Abendessen und einer leckeren Nachspeise, fand der Nachmittag einen schönen Ausklang. Danke an alle, die zum Gelingen beigetragen haben und Spaß hatten. Ihr Seniorenaktiv im Namen des HVS

Die nächste Senioren-Veranstaltung soll am Donnerstag, den 12.01.2017 um 14:00 Uhr stattfinden. Das Thema ist noch offen. Wir bitten aber den Termin vorzumerken. Der Seniorenbeirat des HVS …………………………...

Hinweisen, wollen wir auf den Treff am Sonntag den 05.02.2017 um 14:00 Uhr in der Gaststätte, im Rahmen der 1. Faschingsveranstaltung unter dem Motto „BERUFE“. Anmeldung und Karten bitte über Andreas Roskosz oder Gaststätte. Der Vorstand des FCS

AMTLICHES SCHWERSTEDT Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit:

An der Pfütze 38, 99439 Schwerstedt Herr Maik Horstmann Herr Uwe Bauer (03 64 52) 16 91 23 Dienstag 17:30 - 18:30 Uhr

BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Schwerstedt vom 20.10.2016 TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Bürgermeister stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 7; davon sind 5 Mitglieder anwesend. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig. TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung

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4. Jahrgang · 1. Ausgabe · 02. Januar 2017

Beschluss-Nr. 100/12/2016: Der Gemeinderat Schwerstedt genehmigt die Tagesordnung der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.10.2016.

dem Bewirtschafter, der Erzeugergenossenschaft Neumark e. G, und eine weitere von Hr. Jörg Strobach aus Schwerstedt zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 7, davon anwesend: 5 Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

Bei diesen drei Partnern bedankt sich der Landschaftspflegeverband Mittelthüringen e. V. ausdrücklich und hofft, dass die Anpflanzung auch über die vertraglich geregelte Pflegezeit von drei Jahren hinaus gelingt und die Bäume dem bei uns heimischen Rotmilan in Zukunft als Horstbäume zur Verfügung stehen.

TOP 3 - Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates Schwerstedt vom 15.09.2016 Beschluss Nr. 101/12/2016: Der Gemeinderat Schwerstedt genehmigt die Niederschrift über die nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 15.09.2016. Gem. § 40 Abs. 2 ThürKO sind die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 7, davon anwesend: 5, Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

Diese langfristig angelegte Maßnahme ergänzt die Bemühungen des Landschaftspflegeverbandes den Rotmilan zu schützen.

TOP 4 – Beratung und Beschluss zum Pachtantrag auf dem Flurstück 87 Beschluss-Nr. 102/12/2016: Die Gemeinde Schwerstedt verpachtet eine Teilfläche aus dem Flurstück 87. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 7, davon anwesend: 5, Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

Dazu gehören weiterhin seine Beobachtung und Erfassung (Horstkartierung, Bruterfolgskontrolle) und die Sicherung des Nahrungsangebotes (Beratung der Landwirtschaft zur rotmilanfreundlichen Bewirtschaftung).

TOP 5 – Diskussion und Beschluss zum Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 239/67

Nähere Informationen zur Tätigkeit des Landschaftspflegeverband Mittelthüringen e. V. finden Sie unter: www.lpv-mittelthueringen.com.

Beschluss-Nr. 103/12/2016: Die Gemeinde Schwerstedt verkauft eine noch zu vermessende Teilfläche aus dem Flurstück 239/67 in der Gemarkung Schwerstedt nach Gebotspreis. Die Vermessungskosten trägt der Erwerber. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 7, davon anwesend: 5, Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Maik Horstmann, Bürgermeister

NICHTAMTLICHES SCHWERSTEDT

zum traditionellen Weihnachtsbaumverbrennen in Schwerstedt Liebe Bürgerinnen und Bürger von Schwerstedt, wie in jedem Jahr, wollen wir zum traditionellen Verbrennen der Weihnachtsbäume alle Einwohner von Schwerstedt herzlich einladen,

am Samstag, dem 21. Januar 2017, um 17 Uhr, an den Weihnachtshütten vor dem Gemeindesaal. Abbildung 1 Hr. Weist (Gemeinde Schwerstedt) und Fr. Bauer (LPV Mittelthüringen e. V.) vor der Pflanzung an der Betonstraße zwischen Schwerstedt und Neumark

Bei Glühwein , Caipirinha  und Leckereien vom Rost  usw. wollen wir ein paar gemütliche Stunden verbringen. Die Weihnachtsbäume werden vormittags eingesammelt. Wir freuen uns über Euer Kommen! Die Gemeinde Schwerstedt sowie die Freiwillige Feuerwehr Schwerstedt

Im Leben geachtet, im Tode geehrt!

Abbildung 2 Hr. Strobach und Fr. Bauer (LPV Mittelthüringen e. V.) vor der Pflanzung beim Speicher Schwerstedt

Tiefbewegt von der großen Anteilnahme und den vielen Beweisen des Mitgefühls durch herzlich geschriebe Worte, Geldzuwendungen und die Teilnahme an der Trauerfeier für meinen lieben Lebensgefährten

Anfang November 2016 wurden in der Gemeinde Schwerstedt 19 Bäume durch den Landschaftspflegeverband Mittelthüringen e. V. gepflanzt. Die Pflanzungen erfolgten im Rahmen des „Rotmilanprojektes Mittelthüringen Teilprojekt 2“, welches aus Mitteln der EU (ELER) und des Freistaates Thüringen (ENL) gefördert wird. Mithilfe dieses und anderer Projekte trägt der Landschaftspflegeverband zum Erhalt und der Bereicherung unserer Kulturlandschaft bei. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe ist die Zusammenarbeit mit Behörden und Gemeinden einerseits und mit den der Landschaftspflege gegenüber aufgeschlossenen Landbesitzern und Landbewirtschaftern andererseits unerlässlich. Dass diese Zusammenarbeit zum Erfolg führt, zeigt die aktuelle Pflanzung. Eine Pflanzfläche wurde von der Gemeinde Schwerstedt sowie

Dieter Skubatz möchte ich mich auch im Namen seiner Kinder bei allen Freunden und Bekannten recht herzlich bedanken. Die Erinnerung bleibt. Schwerstedt, im November 2016

Charlotte Weist

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AMTLICHES VIPPACHEDELHAUSEN / THALBORN Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit:

Lindenstraße 20 a, 99439 Vippachedelhausen Herr Karl-Albert Treuner Herr Bernd Unbescheid (036452) 7 23 18 Dienstag 16:30-17:30 Uhr

BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Vippachedelhausen vom 11.10.2016 TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Herr Bürgermeister Treuner stellt die Beschlussfähigkeit mit 8 anwesenden Mitgliedern fest. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 9; somit ist der Gemeinderat beschlussfähig.

4. Jahrgang · 1. Ausgabe · 02. Januar 2017

TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Beschluss Nr. 75/11/2016: Der Gemeinderat Vippachedelhausen genehmigt die Tagesordnung für die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 29.11.2016 in vorgelegter Form. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 9; davon anwesend: 7; Ja-Stimmen: 7; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Vippachedelhausen vom 11.10.2016 Beschluss Nr. 76/11/2016: Der Gemeinderat Vippachedelhausen genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 11.10.2016. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 9; davon anwesend: 7; Ja-Stimmen: 6; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 1 TOP 4 – Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung 2017, einschließlich der Anlagen

TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Beschluss Nr. 77/11/2016: Der Gemeinderat Vippachedelhausen beschließt die Haushaltssatzung Beschluss-Nr. 71/10/2016: Der Gemeinderat Vippachedelhausen genehmigt die Tagesordnung für die 2017, ein-schließlich der Anlagen. nicht öffentliche Gemeinderatssitzung vom 11.10.2016 in vorgelegter Form. Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 8, Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

Gesetzliche Zahl der GR: 9; davon anwesend: 8; Ja-Stimmen: 8; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0

TOP 5 – Beratung und Beschluss zum Finanzplan der Gemeinde TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die nicht Vippachedelhausen für den Zeitraum 2016 – 2020 öffentliche Sitzung des Gemeinderates Vippachedelhausen vom Beschluss Nr. 78/11/2016: 05.07.2016 Der Gemeinderat Vippachedelhausen beschließt den Finanzplan für den Beschluss-Nr. 72/10/2016: Der Gemeinderat Vippachedelhausen genehmigt die Niederschrift über die Zeitraum 2016 – 2020. nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 05.07.2016. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 8, Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 9; davon anwesend: 8; Ja-Stimmen: 8; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0

TOP 6 - Beratung und Beschluss zur Inanspruchnahme der 100 %igen TOP 4 – Beratung und Beschluss zum Verkauf des Flurstückes 20/3 Förderung der Planungskosten für in der Gemarkung Thalborn 1. die flächendeckende Breitbandversorgung mit 50 Mbit/s 2. die Leerrohrtrassenplanung für den weiteren Breitbandausbau Beschluss-Nr. 73/10/2016: Die Gemeinde Vippachedelhausen als Verfügungsberechtigte verkauft das nach dem DigiNetz-Gesetz Flurstück 20/3, Flur 1, Gemarkung Thalborn, an die Erben des verstorbenen Beschluss Nr. 79/11/2016: Ernst Lück nach Sachenrechtsbereinigungsgesetz zum Preis von 3.050,00 Der Gemeinderat von Vippachedelhausen beschließt, die 100 %ige Euro. Die damit verbundenen Kosten für Notar und Grundbucheintragung Förderung der Planungskosten für übernehmen die Käufer. 1. die flächendeckende Breitbandversorgung mit 50 Mbit/s Abstimmungsergebnis: 2. die Leerrohrtrassenplanung für den weiteren Breitbandausbau nach dem Gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 8, DigiNetz-Gesetz Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 durch die Bundesrepublik Deutschland in Anspruch zu nehmen; die VGem TOP 5 – Beratung und Beschluss zum Verkauf des Flurstückes 470/2 Nordkreis Weimar wird beauftragt, die erforderliche Ausschreibung und Vergabe des Planungsauftrags in Abstimmung mit dem Landratsamt in der Gemarkung Vippachedelhausen Weimarer Land durchzuführen. Beschluss-Nr. 74/10/2016: Der Gemeinderat Vippachedelhausen hat dem Verkauf des Flurstückes 470/2 in der Gemarkung Vippachedelhausen zugestimmt. Das Flurstück ist mit seiner Gesamtfläche und dem Mindestgebot von 1,00 Euro/m² entsprechend öffentlich auszuschreiben. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 8, Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Vippachedelhausen vom 29.11.2016 Der Bürgermeister Herr Treuner begrüßt alle anwesenden Gemeinderäte und Gäste. TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Herr Bürgermeister Treuner stellt fest, dass die Einladungen und Unterlagen allen fristgerecht zugegangen sind. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder ist 9, davon sind 7 anwesend, somit ist der Gemeinderat beschlussfähig.

Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 9; davon anwesend: 8; Ja-Stimmen: 8; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0

TOP 7 – Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss eines Dachflächennutzungsvertrages zur Errichtung von Photovoltaikanlagen Beschluss Nr. 80/11/2016: Der Gemeinderat Vippachedelhausen beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 29.11.2016 die Vermietung von Dachflächen zur Installation von Photovoltaikanlagen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Dachflächennutzungsvertrag, in Abhängigkeit des Ergebnisses des Interessenbekundungsverfahrens abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 9; davon anwesend: 8; Ja-Stimmen: 8; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 TOP 8 – Beschlüsse zu Bauanträgen In dieser Sitzung lagen keine Anträge vor. Karl-Albert Treuner, Bürgermeister

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NICHTAMTLICHES VIPPACHEDELHAUSEN / THALBORN VERANSTALTUNGSKALENDER VIPPACHEDELHAUSEN / THALBORN - JANUAR 2017 Datum / Uhrzeit

Aktivität / Veranstaltung

Ort

19. Januar 15:00

Seniorennachmittag

"Zur alten Kastanie"

03. Februar 17:00

Blutspende

Bürgerhaus

Herbstputz in Vippachedelhausen und Thalborn Die ersten kalten Nächte machten deutlich: Es ist Herbst, die bunten Blätter fallen von den Bäumen. Es ist Zeit für den Herbstputz in der Gemeinde. Das ist in der Gemeinde eigentlich kein Problem. Gemeinderat und Mitglieder des Dorf- und Heimatverein sind ebenso aktiv wie Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr oder Kleingärtner. Viele Bürger in Vippachedelhausen und Thalborn beseitigen das Laub nicht nur vor ihrem Haus, sondern packen auch auf den kommunalen Flächen kräftig zu. Besonders dann, wenn der Bürgermeister zum alljährlichen Herbstputz aufruft.

4. Jahrgang · 1. Ausgabe · 02. Januar 2017

AMTLICHES WOHLSBORN Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit:

Hauptstraße 9, 99439 Wohlsborn Herr Peter Thomas Herr Stefan Mund 0170 / 2 21 41 71 jeden Montag 16:30 - 18:00 Uhr

BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Wohlsborn vom 10.11.2016 TOP 1 Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Bürgermeister begrüßt die Gemeinderäte und die Gäste zur heutigen Sitzung und stellt Beschlussfähigkeit fest. TOP 2 Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Der GR stimmt der mit der Einladung zugegangenen Tagesordnung ohne Änderung zu. Beschluss: 100/14/2016 Abstimmungsergebnis: 7 x ja einstimmig TOP 3 Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Wohlsborn vom 19.04.2016 Der GR genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 17.08.2016. Der Verlauf der Gemeinderatsitzung wird in dieser Niederschrift sinngemäß wiedergegeben. Beschluss: 101/14/2016 Abstimmungsergebnis: 6 x ja; 1 x Enthaltung TOP 4 Beratung und Beschluss zum Vertrag über die Wartung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung der Gemeinde Wohlsborn Der GR beschließt, der BGM wird beauftragt, den Wartungsvertrag mit den abgestimmten Änderungen mit der Firma Hasse Elektro-Installation abzuschließen Beschluss: 102/14/2016 Abstimmungsergebnis: 7 x ja einstimmig

So auch am Samstag, als über 70 Einwohner, von 4 bis 86 Lebensjahre, der Gemeinde mithalfen. Es wurde im Park, im Unterdorf, auf dem Friedhof, vor der Gaststätte und vielen anderen Stellen geharkt, geschaufelt, sodass schon zu Mittag alles Laub in Bik Packs verstaut war. Einige der Helfer widmeten sich der Pflege von Grünanlagen und Arbeiten zur Verkehrssicherung im Ort. Alles in Allem ein erfolgreicher Herbsttag, an dem viel in der Gemeinde geschaffen wurde. Dafür dankte der Bürgermeister Karl-Albert Treuner und lud zum Mittagsimbiss in das Bürgerhaus und „Alten Kastanie“ ein. Das Motiv für Karl-Albert Treuner: „Schließlich wollen wir ein schönes Dorf haben. Also müssen wir auch gemeinsam etwas dafür tun!“

TOP 5 Beschlüsse zu Bauanträgen Der GR stimmt den beantragten Abweichungen vom B-Plan zu und gibt zu bedenken, dass die Zuwegungsschräge zur Garage zum öffentlichen Grundstück mit einer Mauer zu befestigen ist. Beschluss: 103/14/2016 Abstimmungsergebnis: 7 x ja einstimmig TOP 6 Informationen zur Straßenausbaubeiträge aus satzungsloser Zeit Zur geplanten Änderung des Gesetzes, das die Handhabung der Straßenausbaubeiträge aus satzungsloser Zeit betrifft, liegt vom Freistaates Thüringen noch kein bestätigtes Gesetz vor. TOP 7 Informationen zur Gemeindegebietsreform Unter diesem Tagesordnungspunkt wurde über den derzeitigen Stand informiert.

B.U. 19.11.2016

TOP 8 Informationen des BGM, Anfragen und Hinweise der GR Änderung der Friedhofsatzung Auf einer Grabstätte pflanzte ein Nutzungsberechtigter im Sommer Koniferen auf die Grenzen der Grabstätte. Die Koniferen werden in einigen Jahren zu Problemen bei der Grünflächenpflege führen. Aus diesem Grund wurde der § 19 Abs. 1 der Friedhofssatzung geändert. Die Satzungsänderung liegt dem GR als Tischvorlage vor. Der GR stimmt der Änderung der Friedhofsatzung entsprechend der BV zu. Beschluss: 106/14/2016 Abstimmungsergebnis: 7 x ja einstimmig Peter Thomas, Bürgermeister

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Liebe Bürgerinnen und Bürger, Streuobstwiese Die Streuobstwiese wurde in den 60er Jahren angelegt und konnte bis heute als solche erhalten werden. Dank des engagierten Einsatzes der Wohlsborner ist die Streuobstwiese in einem guten Zustand. Bei den Pflegearbeiten wurde auch der Landschaftspflegeverband eine Zeit lang unterstützend wirksam. Immer wieder wurden Obstbäume nachgepflanzt und so entstandene Lücken geschlossen. 2016 haben wir mit Unterstützung des Landschaftspflegeverbandes Fördermittel beantragt und bekommen. Viele junge Männer haben unter Federführung von Karsten Stohr und Stefan Mund auf der Streuobstwiese 3 große und 12 kleine Schautafeln, Nistkästen für Vögel und Fledermäuse und eine Sitzgelegenheit aufgebaut. Ich möchte mich ganz, ganz herzlich für die Realisierung dieser Aufgabe bedanken. Bei der Aufnahme der Obstsorten und die Bestimmung durch den Pomologen am 15.09.2016 haben wir festgestellt, dass wir besonders gute und alte Apfel- und Birnensorten stehen haben. Diese Sortenbestimmung ist in einem Baumkataster festgehalten und kann in der Gemeinde eingesehen werden. Nach unseren Vorstellungen soll das hier wachsende Obst durch die Wohlsborner geerntet und verwertet werden. Teilweise haben dieses Jahr schon Bürger davon Gebrauch gemacht und Obst gepflückt, um es zu Saft verarbeiten zu lassen.

4. Jahrgang · 1. Ausgabe · 02. Januar 2017

Kinderclubs, unter Leitung von Sonja und Oliver Bernhardt, und die Gesangsformation achord7, unter der Leitung von Andreas Hedwig, die kulturelle Umrahmung des Nachmittages gestalten. Übrigens hat die Gesangsformation dieses Jahr ihr 10 jähriges Bestehen begangen und ist auch das 10. Mal Mitgestalter der Seniorenweihnachtsfeier. Allen Kreativen ein ganz, ganz herzliches Dankeschön. Den Frauen und dem Herren vom Heimatverein ein ganz, ganz herzliches Dankeschön für die liebevolle Ausgestaltung, nette Betreuung und das Sponsoring dieser Feier. Ein ganz besonderes Dankeschön wieder an Frau Karin Hasse für die sehr, sehr schöne Dekoration des Raumes und des Tannenbaumes, der im Anschluss an diverse Weihnachtsfeiern den letzten Höhepunkt seines Daseins zum Gottesdienst am Heilig Abend in der Kirche findet. Leider sind wieder nur sehr wenige ortsansässigen Rentner der Einladung der Gemeinde und des Heimatvereines gefolgt. Das finde ich einfach sehr, sehr schade.

Saftpresse Die Saftpresse der „Grünen Liga“ war bekanntlich am 25.10.2016 in Wohlsborn und hat hier vor Ort das angelieferte Obst zu Saft gepresst. Es waren 13 Kunden da, die 2,1 Tonnen Obst geliefert und daraus 1.300 Liter Saft erhalten haben. Dazu noch eine Information der „Grünen Liga“:

Baumschnittlehrgang

Unser nächster Baumschnittlehrgang in Wohlsborn ist am Sonnabend, den Da der Obstsaft nicht gefiltert ist, sollen die Kartons mit dem Aus- 14.01.2017 ab 9.00 Uhr. Treffpunkt ist 9.00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus. laufhahn nach oben gelagert werden, damit sich der Hahn nicht Bitte wieder Rosenschere, Astschere und wer hat eine Leiter mitbringen. Unzusetzt. Die Umkartons können zum nächsten Termin wieder mit- ser Einsatzort wird die Streuobstwiese am Friedhof sein. gebracht werden und werden mit 0,50 € gegengerechnet. Die Kosten pro Teilnehmer sind 30,00 €. Bitte das Geld zum Termin mitAlle Leute, mit denen ich gesprochen habe, äußerten sich sehr zufrieden bringen. Es wäre auch schön, wenn sich die Teilnehmer bis Montag, den über den Geschmack ihres Saftes. 09.01.2017 in der Gemeinde anmelden. Für das Jahr 2017 haben wir bereits wieder einen Termin vereinbart. Das Saftmobil wird am Dienstag, den 24.10.2017 für die Wohlsborner und Nachbarn, die Interesse haben, vor Ort sein.

Seniorenweihnachtsfeier Jedes Jahr lädt der Heimatverein zur Seniorenweihnachtsfeier in unser wunderschönes Bürgerhaus ein. Dabei ist es auch eine schönen Tradition, dass unsere Pastorin Frau Sabine Hertzsch, die Kinder des Fatimatas

Abholung der Tannenbäume Die Gemeinde bietet den Bürgern wieder 2 Termine zur Entsorgung der Tannenbäume an. Am Montag, den 09.01.2017 und am Montag, den 23.01.2017 werden die ausgedienten Weihnachtsbäume vor dem jeweiligen Grundstück abgeholt. Ihr Bürgermeister Peter Thomas, Bürgermeister

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4. Jahrgang · 1. Ausgabe · 02. Januar 2017

NICHTAMTLICHES WOHLSBORN

Einladung zum Rentnernachmittag

Kirchliche Nachrichten Kirchliche Nachrichten für das Kirchspiel Großobringen Pfarramt Schöndorf / Großobringen

Pastorin Sabine Hertzsch Unterdorf 110 - Tel./Fax: 03643-491587 www.kg-grossobringen.de

Am Mittwoch, den 18.01.2017 findet ab 14.30 Uhr der nächste

Rentnernachmittag

Monatsspruch für Januar: Auf dein Wort will ich die Netze auswerfen. (Lk 5,5)

im Bürgerhaus statt.

Alle Seniorinnen und Senioren sind herzlich eingeladen.

Gottesdienste im Kirchspiel 1. Januar

HEIMATVEREIN WOHLSBORN E.V. Am 07.11.2016 fand die Wahl des Vorstandes des Heimatvereines Wohlsborn e.V. statt. Frau Christina Hasse hat sich nach 20 jährigem Vorsitz des Vereines nicht wieder zur Wahl gestellt. Die neue Vorsitzende des Heimatvereines Wohlsborn e.V. ist Frau Yvonne Gratz, stellvertretende Vorsitzende Frau Angela Schön, Schatzmeister Frau Waltraud Thomas, stellvertretender Schatzmeister Frau Katja Mund und Schriftführer Frau Gudrun Schmidt. Frau Christina Hasse wurde an diesem Abend für ihre langjährige Tätigkeit als Vorsitzende des Heimatvereines durch die Gemeinde und den Heimatverein gedankt. Sie wird weiterhin für die Buchungen des Bürgerhauses zuständig sein. Termine können entweder privat zu Hause oder montags in der Sprechstunde des Bürgermeisters vereinbart werden.

ZEIT ZUM HELFEN! SPENDE BLUT! Vielen, vielen Dank den Blutspendern vom 03.11.2016. Unser nächster Termin zur Blutspende im Bürgerhaus Wohlsborn findet am

19.01.2017 von 17.00 bis 19.30 Uhr

10.00 Uhr

Schöndorf

6. Januar (Epiphanias) 18.00 Uhr

Regionalgottesdienst in Hochstedt

8. Januar

9.30 Uhr 10.30 Uhr 17.00 Uhr

Großobingen Heichelheim Schöndorf

15. Januar

10.00 Uhr 14.00 Uhr

Schöndorf Sachsenhausen

22. Januar

17.00 Uhr

Schöndorf

29. Januar

10.00 Uhr

Schöndorf

Samstag, 7. Januar um 17.00 Uhr in der Katholischen Kirche in Schöndorf: Krippenspiel der Erwachsenen … noch einmal haben Sie die Möglichkeit, eine Weihnachtsgeschichte besonderer Art zu erleben Gemeindenachmittag für Großobringen und Heichelheim gemeinsam: am Dienstag, den 3. Januar - 14.30 Uhr im Pfarrhaus Großobringen Christenlehre Großobringen: jeden Donnerstag um 16.00 Uhr Konfirmandenunterricht 7./ 8. Klasse: jeden Dienstag um 16.30 Uhr im Pfarrhaus Großobringen (Gruppe I) jeden Donnerstag um 17 Uhr im Pfarrhaus Großobringen (Gruppe II) Kirchenchor jeden Dienstag 19.30 Uhr im Pfarrhaus Großobringen

statt. Wir hoffen, dass wieder sehr viele Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde oder aus den Nachbargemeinden zu uns kommen. Jeder Blutspender ist uns wichtig. Heimatverein Wohlsborn e.V.

Winterabende im Bürgerhaus Wer Lust und Laune hat mit netten Leuten an der Feuerschale vor dem Bürgerhaus oder in gemütlicher Runde im Bürgerhaus beisammen zu sein, der ist uns an folgenden Abenden ab 18.00 Uhr im Bürgerhaus herzlich willkommen: am Freitag, den 13.01.2017 am Freitag, den 17.02.2017 am Freitag, den 17.03.2017 Für das leibliche Wohl sorgt der Heimatverein Wohlsborn e.V. Heimatverein Wohlsborn e.V. 1. Vorsitzende Yvonne Gratz

DIE EV.-LUTHERISCHEN KIRCHSPIELE BUTTELSTEDT & NEUMARK Berlstedt, Buttelstedt, Daasdorf b.B., Haindorf, Krautheim, Leutenthal, Nermsdorf, Neumark, Rohrbach, Thalborn, Vippachedelhausen, Weiden „Gott spricht: Ich schenke euch ein neues Herz und lege einen neuen Geist in euch.“ (Hesekiel 36,26 - Jahreslosung 2017) Unsere Superintendentin schickt uns einen Gruß zum Neuen Jahr: Liebe Leserinnen und Leser, mit dem Jahr 2017 scheint mir ein besonders „großes Jahr“ auf uns zuzukommen. Bedeutungsvoll und umfangreich hat es schon lange vor seiner Ankunft von sich reden gemacht: Weltweit wird das Jubiläum der Reformation gefeiert und bedacht. In Deutschland findet im Februar die Bundespräsidentenwahl und im Herbst die Bundestagswahl statt. In Apolda erwarten wir zur Landesgartenschau und zum Thüringentag viele Gäste und haben uns dafür einiges vorgenommen. Auch privat denken wir schon an runde Geburtstage oder besondere Vorhaben.

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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar

Daneben gibt es wie jedes Jahr Alltagssorgen und Alltagsfreuden. Auch die Sorgen von Menschen, die wir gar nicht kennen. werden uns nahe kommen. Wir werden weiter damit konfrontiert werden, was Menschen in der Welt bewegt, worunter sie leiden und was sie brauchen. Es wird im Jahr 2017 in vielen Zusammenhängen darauf ankommen, welche Antworten wir als Christen zu den Fragen des Lebens geben. 500 Jahre nach Martin Luther ist es wichtig, nicht nur die Geschichte zu feiern, sondern erkennbar zu sein als Menschen, die Gott vertrauen und ihr Tun und Lassen an seinen Weisungen ausrichten. Das für das Jahr 2017 ausgeloste Bibelwort erinnert uns daran, dass Gott selbst uns die Voraussetzungen dafür gegeben hat. Im Alten Testament teilt der Prophet Hesekiel den Menschen mit, was Gottes Gedanken und Pläne für sie sind: Ihre Herzen, die ihr Handeln kalt, unbedacht und herzlos sein lassen, sollen neu werden. Gott will damit helfen, neue Wege zu gehen, denn die bisherigen führen zu keinem guten Ende. Das soll sich ändern! Gott spricht: Ich schenke euch ein neues Herz und lege einen neuen Geist in euch. (Hesekiel 36,26) Mit Gottes Hilfe und Zusage kann auch in unserem Leben Veränderung gelingen. Ein neues Herz, dass Gottes Weisungen erkennt – was für ein schönes Geschenk! Ein neuer Geist, der Menschen ermutigt, zu tun, was gut ist und anderen gut tut - wie nötig unsere Welt das hat! Mit Gottes Hilfe können wir Unrecht erkennen und benennen. …Not sehen, uns zu Herzen gehen lassen und etwas dagegen tun. …zum unserem Glauben und zur eigenen Meinung stehen… Weitersagen, dass Gott für alle Menschen Leben will. … Das alles haben wird nötig sein im Jahr 2017, doch allein werden wir das nicht schaffen. Wie gut, dass wir Gottes Zusage haben! Ich wünsche Ihnen allen ein gesegnetes Jahr 2017! Ihre Superintendentin Bärbel Hertel

Vorkonfirmanden und Konfirmanden treffen sich nach Vereinbarung. Im Januar gibt es keinen Nachmittagsunterricht. Die Konfirmanden fahren vom 19.-22. Januar zur Konfi-Freizeit nach Imshausen. Die Vorkonfirmanden treffen sich am Freitag, den 13. Januar, von 17-20 Uhr zu „Pizza & Luther“ im Pfarrhaus in Buttelstedt. AKTUELLES Der Kirchenkreis Apolda-Buttstädt sucht noch Gästebegleiter für Gottes Gartenhaus! Für verschiedene Aufgaben im Rahmen des Kirchenauftritts auf der Gartenschau, wie z.B. die Begrüßung von Gästen, Verteilung von Liederheften, Informieren zu Veranstaltungen uvm. sucht die Kirche derzeit noch ehrenamtliche Helfer. Ein Schulungstermin für alle Gästebegleiter wird am 18. Februar 2017, 10 Uhr im Gemeindehaus der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Apolda, Jakobstraße 1, stattfinden. Wer Interesse, konkrete Terminwünsche zu Einsätzen oder Rückfragen zu dem Thema hat, kann Kontakt mit Frau Lehmann, der Projektkoordinatorin für Kirche auf der Landesgartenschau, aufnehmen - Tel.: 03644-5159701 oder 0151-24233808, eMail: [email protected] KONTAKT Pfarrer Hendrik Mattenklodt

Weimarische Str. 1, 99439 Buttelstedt Telefon: 036451-60336 o. 0152–29569255 Fax: 036451-735395

eMail: [email protected]

Sprechstunde Buttelstedt: Mittwochs, 17:00-18:00 Uhr im Pfarrhaus, Weimarische Str. 1 Tel.: 036451-60336 Sprechstunde Neumark:

Donnerstags, 17:00-18:000 Uhr im Pfarrhaus, Vor dem Obertore 106 Tel.: 036452-918122

ABWESENHEITEN UND VERTRETUNGEN

GOTTESDIENSTE Samstag, 31. Dezember (Altjahrsabend): 15:00 Uhr Altes Pfarrhaus Krautheim, Kirchstraße 2 16:30 Uhr Gemeindehaus Buttelstedt, Weimarische Straße 1 - mit Abendmahl 18:00 Uhr St. Margaretha-Kirche Vippachedelhausen Sonntag, 01. Januar (Neujahr): 10:30 Uhr St. Crucis-Kirche Berlstedt 14:00 Uhr St. Vitus-Kirche Leutenthal 15:30 Uhr Altes Pfarrhaus Neumark, Vor dem Obertore 106 - mit Abendmahl Sonntag, 08. Januar (1. nach Epiphanias): - keine Gottesdienste Sonntag, 15. Januar (2. nach Epiphanias): 10:30 Uhr Gemeindehaus Buttelstedt, Weimarische Straße 1 14:00 Uhr Kirche Thalborn - mit Abendmahl Sonntag, 22. Januar (3. nach Epiphanias): 9:00 Uhr Altes Pfarrhaus Krautheim, Kirchstraße 2 10:30 Uhr Altes Pfarrhaus Vippachedelhausen, Weimarische Straße 57 - mit Abendmahl 14:00 Uhr St. Crucis-Kirche Berlstedt Sonntag, 29. Januar (4. nach Epiphanias): - keine Gottesdienste Sonntag, 05. Februar (5. nach Epiphanias): 09:00 Uhr Altes Pfarrhaus Neumark, Vor dem Obertore 106 - Gottesdienst 10:30 Uhr Gemeindehaus Buttelstedt, Weimarische Straße 1 - mit Abendmahl 14:00 Uhr St. Crucis-Kirche Berlstedt REGELMÄßIGE TERMINE Gemeindenachmittage Berlstedt: Jeden zweiten Mittwoch im Monat Buttelstedt: Jeden 1. Donnerstag im Monat Krautheim: Jeden 1. Mittwoch im Monat Neumark: Jeden letzten Mittwoch im Monat

4. Jahrgang · 1. Ausgabe · 02. Januar 2017

um 14:00 Uhr um 14:30 Uhr um 14.30 Uhr um 14:00 Uhr

Pfarrer Mattenklodt ist vom 02.-11. Januar im Urlaub und nimmt vom 16.-20. Januar an einer Fortbildung teil. Seine Vertretung übernimmt: 02.-11. Januar: Pfarrerin Evelin Franke aus Hardisleben (Tel.: 036377-80363) 16.-20. Januar: Pfarrerin Denise Scheel aus Großbrembach (Tel.: 036451 60880)

Allen Gemeindegliedern, die im Januar Geburtstag feiern, gratulieren wirganz herzlich und wünschen Gottes Segen und alles Gute für das neue Lebensjahr! TERMINE IM KIRCHSPIEL RAMSLA IM JANUAR 2017 Pfarrer Arndt Bräutigam, Erfurt-Kerspleben, Kirchplatz 1 Tel.: (036203) 90 851, Fax:(036203) 71 847 Ines Reifert, Pfarrbüro Ramsla, Kirchgasse 50, 99439 Ramsla, Bürozeit: Montag und Mittwoch, 9-11 Uhr, Tel.: 036452 72261, [email protected] KGV Ramsla IBAN: DE23 5206 0410 0008 0056 80 BIC: GENODEF1EK1 Evangelische Bank Gottesdienste: Datum

Ort

Zeit

Pfarrer

08.01.17

Hottelstedt

10.45 Uhr

Pfarrer Hayner

Ballstedt

09.30 Uhr

Ottmannshausen

09.30 Uhr

Pfarrer Hayner

Ramsla

09.00 Uhr

Pfarrerin Hertzsch

Schwerstedt

10.15 Uhr

Pfarrerin Hertzsch

22.01.17

Chorproben Jeden Dienstag 19:30 Uhr im Gemeindehaus in Buttelstedt (außer in den Schulferien)

Gemeindekaffee Ottmannshausen Ramsla

Christenlehre Jeden Montag 16:00 Uhr im Gemeindehaus in Buttelstedt (außer in den Schulferien)

Konfirmandenunterricht jeden Dienstag 16.30 - erste Gruppe jeden Donnerstag 17.00 - zweite Gruppe

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