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-1- Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Gemeinde 3. Jahrgang · 08. Ausgabe · 01. August 2016 Journal Amtsblatt der Verwaltungs...
Author: Marie Gehrig
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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar

Gemeinde

3. Jahrgang · 08. Ausgabe · 01. August 2016

Journal

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar

Nördliches

Weimarer Land

Redaktionsschluss: 16.08.2016 Die nächste Ausgabe erscheint am: 01.09.2016

Mitgliedskommunen: Gemeinden Ballstedt, Berlstedt (mit Ortsteilen Hottelstedt, Ottmannshausen und Stedten a. E.), Ettersburg, Großobringen, Heichelheim, Kleinobringen, Krautheim (mit Ortsteil Haindorf), Leutenthal, Ramsla, Rohrbach, Sachsenhausen, Schwerstedt, Vippachedelhausen (mit Ortsteil Thalborn), Wohlsborn, Stadt Buttelstedt (mit Stadtteilen Daasdorf, Nermsdorf und Weiden), Stadt Neumark

Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar  Hauptstraße 23  99439 Berlstedt Homepage: www.vgnordkreis-weimar.de  E-Mail: siehe unter Ansprechpartner Alle Ämter der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar sind wie folgt geöffnet: dienstags donnerstags freitags

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr 7.30 Uhr bis 10.30 Uhr

sowie an jedem ersten Samstag im Monat zusätzlich das Einwohnermeldeamt 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

IHRE ANSPRECHPARTNER:  EINWOHNERMELDEAMT - Tel. 036452 - 785 - 26 - Fax: 78535  ERZIEHUNGSGELD/KITA’S - Tel. 036452 - 785-25 (An-/Abmeldungen, Passwesen, pol. Führungszeugnis) (An-/Abmeldung Kita, Antrag Landeserziehungsgeld) E-mail: [email protected] E-mail: [email protected]  STANDESAMT - Tel. 036452 - 785-17 oder 785-27  BAUAMT - Tel. 036452 - 785-14 oder 785-28 (Eheschließungen, Geburtsurkunden, Sterbefälle) (Bauanträge, Straßenausbaubeiträge, Liegenschaften) E-mail: [email protected] E-mail: [email protected]  ORDNUNGSAMT - Tel. 036452 - 785-13 oder 785-23  Kasse - Tel. 036452 - 785-22 oder 785-29 (An-/Abmeldungen Hund, Ordnungswidrigkeiten) (Zahlungsverkehr, SEPA-Verfahren) E-mail: [email protected] E-mail: [email protected]  VORSITZ/HAUPTAMT - Tel. 036452 - 785-12  HAUPTAMT - 036452 - 785-10 oder 785-30 Gemeinschaftsvorsitzender – Axel Schneider Ratsinformationen, Amtsblatt E-mail: [email protected] E-mail: [email protected]

Notrufe bei Havariefällen Thür. Energie AG Störungsdienst Gasversorgung Störungsdienst Stromversorgung Kundenservice

08 00 / 6 86 11 77 03 61 / 73 90 73 90 0 36 41 / 817 11 11

Wasserversorgung Wasserversorgungszweckverband Meisterber. Sachsenhausen Störungsdienst Havarie:

0 36 43 / 74 44 - 450 0 36 43 / 74 44 - 0 0 36 43 / 744 44 44

Abwasserbehandlung Abwasserzweckverband Nordkreis

03 64 51 / 73 87 88

Rohrreinigung Morawietz Sömmerda (Entsorgungsunternehmen)

0 36 34 / 62 23 50

Mo / Di / Do

19 - 7 Uhr des Folgetages

Mi u. Fr

13 - 7 Uhr des Folgetages

Sa/So/Feiertag

7 - 7 Uhr

• Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst:  116 117

Kontaktbereichsbeamte (Polizei) Berlstedt (Do 14-18 Uhr sowie nach Vereinbarung) 03 64 52 / 7 19 87 Buttelstedt (Do 14-18 Uhr) 03 64 51 / 7 34 60 mtsblatt der Vgem. Nordkreis Weimar mit den Gemeinden A Auflage: 4.011 Herausgeber: Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Verantwortlich für den Anzeigenteil:

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

• Zahnärztlicher Wochenendbereitschaftsdienst:  0180 5908077 • In lebensbedrohenden Notfällen  112

CJD Apolda / Weimarer Land im Christlichen Jugenddorfwerk e. V. Marina Willeke, Gebietsjugendpflegerin Hauptstr. 20 · 9439 Berlstedt Tel. 036452 - 76060 · E-Mail: [email protected]

• Ballstedt • Berlstedt / OT Hottelstedt / OT Ottmannshausen / OT Stedten • Buttelstedt / OT Daasdorf / OT Nermsdorf / OT Weiden • Ettersburg • Großobringen • Heichelheim • Kleinobringen • Krautheim / OT Haindorf • Leutenthal • Neumark • Ramsla • Rohrbach • Sachsenhausen • Schwerstedt • Vippachedelhausen / OT Thalborn • Wohlsborn Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstraße 23, 99439 Berlstedt, Tel. (036452) 7850 Axel Schneider, Gemeinschaftsvorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Verlag/Druck/Anzeigenvertrieb: Hauptstraße 23, 99439 Berlstedt, Tel. (036452) 7850 HAASE DRUCK sowie die Bürgermeister für den jeweiligen Gemeindeteil. 99439 Buttelstedt OT Daasdorf Haase Druck, Im Dorfe 29, 99439 Buttelstedt OT Daasdorf Im Dorfe 29

Erscheinungsweise: In der Regel einmal monatlich - kostenlos in alle Haushalte im Verbreitungsgebiet. Auf die kostenlose Verteilung besteht kein Rechtsanspruch. Bezugsmöglichkeit: Im Bedarfsfall können Einzelexemplare zum Stückpreis von 1 Euro (incl. MwSt) zuzügl. Porto bei Firma Haase-Druck bestellt werden.

Tel.: (03 64 51) 6 84-11 Fax: (03 64 51) 6 84-21 E-mail: [email protected] Internet: www.haasedruck.de

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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar

3. Jahrgang · 08. Ausgabe · 01. August 2016

AMTLICHES VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera Burgstraße 5 07545 Gera Az.: 2-3-0050 und 2-3-0051

Gera, 28.04.2016

Änderungsbeschluss Nr. 3 Teutleben Änderungsbeschluss Nr. 3 Buttstädt 1.

• Stadt Rastenberg für die angrenzende Gemeinde Rastenberg

zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

5.

Gründe



Die Gebietsänderung zwischen den Verfahren Buttstädt und Teutleben, Ausschluss von Flurstücken aus dem Verfahren Teutleben und Hinzuziehung dieser Flurstücke in das Verfahren Buttstädt, macht sich erforderlich durch die Umverlegung der Landstraße L1057 Straße von Buttstädt nach Hardisleben nördlich der Gänsebachtalbrücke der ICE Neubaustrecke Erfurt-Leipzig.



Zur Vereinheitlichung wurden die Straßenflurstücke in das Verfahren Buttstädt übertragen. Die neue Verfahrensgrenze verläuft jetzt an der östlichen Grenze der alten Landstraße L1057 von Buttstädt nach Hardisleben. Somit können alle Flächen, welche von der Umverlegung betroffen sind, in einem Verfahren, aus Sicht der Bodenordnung, gesamtheitlich bearbeitet werden.



Die Gebietsänderung erfolgt weiterhin aus vermessungstechnischen und den daraus resultierenden kostensparenden Gründen.



Die geplanten Gebietsänderungen der Flurbereinigungsverfahren Buttstädt und Teutleben wurden mit den Vorständen der Teilnehmergemeinschaften im Rahmen von Vorstandssitzungen besprochen und von den Vorständen angenommen.



Der Vorhabensträger, die DB Netz AG, hat dem gemeinsamen Änderungsbeschluss zugestimmt.

6.

Rechtsbehelfsbelehrung



Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim

Änderung des Flurbereinigungsgebietes Teutleben Nach § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), wird das mit Beschluss des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom 12.09.1995, Az. 2-3-0051, festgestellte und mit Beschluss des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera, vom 04.09.2009 letztmalig geänderte Flurbereinigungsgebiet Teutleben erneut wie folgt geändert.

1.1

• Gemeinde Ilmtal-Weinstraße für die angrenzende Ortschaft Niederreißen und

Aus dem Flurbereinigungsgebiet werden ausgeschlossen:

1.1.1 Ausgeschlossen werden aus dem Flurbereinigungsverfahren Teutleben, die Flurstücke der Gemarkung Hardisleben

Flur 5

Flurstücke Nr. 559



Flur 6

Flurstücke Nr. 560; 561; 562; 563, 564; 565; 566/1; 566/2; 567; 568; 569; 570; 571; 572; 573; 574; 575; 576; 579; 583; 584; 585; 586; 587; 589; 590; 591; 592; 593; 594; 595; 596; 597/1; 597/2; 597/3; 597/4; 597/5; 598; 599; 600; 601; 602; 603; 1094; 1095; 1096



Das Flurbereinigungsgebiet Teutleben verringert sich um 28,5 ha und hat nunmehr eine Gesamtfläche von ca. 982 ha.

2.

Änderung des Flurbereinigungsgebietes Buttstädt Nach § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), wird das mit Beschluss des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom 10.02.1995, Az.:2-3-0050, festgestellte und mit Beschluss des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera, vom 04.09.2009 letztmalig geänderte Flurbereinigungsgebiet Buttstädt erneut wie folgt geändert:

2.1.1. Zugezogen werden die aus dem Flurbereinigungsgebiet Teutleben ausgeschlossenen und unter Punkt 1.1.1 aufgeführten Flurstücke der Gemarkung Hardisleben.

Das ursprüngliche Flurbereinigungsgebiet Buttstädt wird durch die Hinzuziehung der genannten Grundstücke um ca. 28,5 ha vergrößert. Damit hat das Verfahrensgebiet nunmehr eine Fläche von ca. 637 ha.

3.

Teilnehmergemeinschaft



Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet Buttstädt zugezogenen Grundstücke, die Erbbauberechtigten sowie die Gebäudeund Anlageneigentümer sind Mitglieder der mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 10.02.1995 entstandenen „Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Buttstädt “.

4.

Auslegung des Beschlusses mit Gründen



Je eine mit Gründen versehene Ausfertigung dieses Beschlusses liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der,

• VG (Verwaltungsgemeinschaft) Buttstädt für die Flurbereini gungsgemeinden Eßleben-Teutleben, Hardisleben, Buttstädt, Mannstedt, sowie für die angrenzenden Gemeinden Ruders dorf, Großbrembach, Guthmannshausen und Olbersleben, • VG An der Finne, Bad Bibra für die Flurbereinigungsgemeinde Herrengosserstedt sowie für die angrenzenden Gemeinden Wischroda, Burgholzhausen, Tromsdorf und Steinburg, • VG Nordkreis Weimar für die angrenzende Gemeinde Berlstedt und die Stadt Buttelstedt, OT Nermsdorf

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera, Burgstraße 5, 07545 Gera

einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

gez. Jens Lüdtke Amtsleiter

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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar

3. Jahrgang · 08. Ausgabe · 01. August 2016

NICHTAMTLICHES VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT

Herzliche Glückwünsche den Jubilaren Ballstedt

26.08.2016 Herr Josef Krasemann

zum 85. Geburtstag

Berlstedt

01.08.2016 16.08.2016 18.08.2016 20.08.2016 31.08.2016

zum 90. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag

Buttelstedt

06.08.2016 Frau Maria Jäger

Herr Siegfried Grafe Frau Erna Thiele Frau Elisabeth Staud Frau Anita Weyh Herr Werner Schäffel

Buttelstedt, OT Weiden 16.08.2016 Frau Ruth Schiel Ettersburg

zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag

06.08.2016 Herr Gerd Boganowski zum 70. Geburtstag 13.08.2016 Frau Waltraud Salfelder zum 80. Geburtstag

Großobringen 17.08.2016 Frau Ingrid Langenhan zum 75. Geburtstag 20.08.2016 Herr Gerhardt Reichmuth zum 80. Geburtstag 21.08.2016 Frau Irmgard Freiberg zum 75. Geburtstag

Die Fahrbibliothek kommt nach: Ballstedt

22.08.2016

15:45 – 16:15

Berlstedt

22.08.2016

16:20 – 17:15

OT Hottelstedt

22.08.2016

15:00 – 15:40

OT Ottmannshausen

26.08.2016

15:15 – 16:00

OT Stedten

26.08.2016

16:05 – 16:30

Buttelstedt Schule

15.08.2016

13:00 – 13:55

Buttelstedt Markt

15.08.2016

14:00- 14:50

Daasdorf b.B.

15.08.2016

15:00 – 16:00

OT Nermsdorf

18.08.2016

15:00 – 15:45

OT Weiden

18.08.2016

15:55 – 16:20

Ettersburg

26.08.2016

17:15 – 18:00

Heichelheim

03.08.2016 Frau Beate Schmitt 09.08.2016 Frau Herta Holzweißig

zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag

Heichelheim

15.08.2016

16:15 – 17:10

Kleinobringen

15.08.2016

17:20 – 18:00

Leutenthal

26.08.2016 Herr Martin Löther

zum 90. Geburtstag

Krautheim

18.08.2016

17:15 – 18:00

Ramsla

20.08.2016 Frau Ritta Henkel

zum 75. Geburtstag

OT Haindorf

18.08.2016

16:30 – 17:10

Schwerstedt

03.08.2016 Frau Gerda Kebschull zum 85. Geburtstag 12.08.2016 Frau Brunhilde Tischner zum 75. Geburtstag

Leutenthal

17.08.2016

15:45 – 16:25

Neumark

19.08.2016

17:00 – 17:45

Ramsla

26.08.2016

16:35 – 17:10

Rohrbach

17.08.2016

15:00 – 15:40

Sachsenhausen

17.08.2016

16:30 – 17:25

Schwerstedt

22.08.2016

17:25 – 18:10

Vippachedelhausen

19.08.2016

15:50 – 16:50

OT Thalborn

19.08.2016

15:15 – 15:45

Wohlsborn

17.08.2016

17:35 – 18:00

Vippachedelhausen 18.08.2016 Frau Sigrid Wicher

zum 75. Geburtstag

Thüringer Energie AG Ihre Energieexperten. Bei Ihnen. Vor Ort. Das Beratungsmobil der Thüringer Energie kommt

LANDRATSAMT WEIMARER LAND Sprechstunde Gesundheitsamt/ Sozialpsychiatrischer Dienst Weimarer Land

am Montag, dem 22. August 2016 in der Zeit von 13:00 - 16:00 Uhr

An jedem letzten Donnerstag im Monat

nach Berlstedt Standort „Platz gegenüber der Molkerei“

in der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar

Dort können Sie Fragen stellen rund um die Energieversorgung und Energiesparen. Sie erhalten: • Beratung zu Strom- und Erdgasprodukten • Hilfe bei Fragen zur Energieabrechnung • Änderung von persönlichen Daten (Umzug, Kontoverbindung, etc.) • Tipps zum Energiesparen • Beantwortung weiterer Fragen zu Leistungen rund um das Thema Energie

von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr, findet

eine Sprechstunde des Sozialpsychiatrischen Dienstes Weimarer Land statt. Angesprochen sind Bürger, die selbst oder deren Angehörige von seelischen Belastungen betroffen sind oder Hilfe bei der Bewältigung aktueller Probleme in Lebenskrisen suchen. Terminliche Absprachen können erfolgen über: Landratsamt Weimarer Land Sozialpsychiatrischer Dienst Frau Schmidt Telefon: 03644 540593

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar

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3. Jahrgang · 08. Ausgabe · 01. August 2016

Beratungsservice vor Ort in der VGem Nordkreis Weimar

Bund Mitteldeutschland Knappschaft - Bahn - See

BERATUNG - KONTENKLÄRUNG - RENTENANTRÄGE Die regelmäßigen Sprechstunden des ehrenamtlichen Versichertenberaters Ingo Torborg finden in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, in Berlstedt am Mittwoch, dem 3. August 2016 und am Mittwoch, dem 31.August 2016 Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt und in den Räumen des Abwasserzweckverbandes Nordkreis Weimar, in Buttelstedt am Dienstag, dem 16. August 2016, Markt 2, 99439 Buttelstedt jeweils in der Zeit von 16:00 bis 18:00 Uhr statt. Versicherte der Deutschen Rentenversicherung bekommen hier gebührenfrei Auskünfte zu allen rentenrechtlichen Fragen sowie Unterstützung bei der Beantragung von Renten wegen Erwerbsminderung, wegen Alters oder wegen Todes.

AUSSENSPRECHSTUNDE der Betreuungsbehörde Weimarer Land ab Januar 2016 Jeder von uns kann in eine Situation geraten, in der er auf Hilfe anderer Menschen angewiesen ist. Dann ist es gut, wenn wir Vorkehrungen getroffen haben. Die Betreuungsbehörde Weimarer Land berät und informiert über Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen. WO?

Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Hauptstraße 23 in 99439 Berlstedt

WANN?

Jeden 2. Mittwoch im Monat (außer Juli & August) 15:30 – 17:00 Uhr



14. September 2016

Terminvergabe unter: Betreuungsbehörde Weimarer Land Frau Weber Telefon: 03644 540733 E-mail: [email protected]

Es wird dringend empfohlen, Termine rechtzeitig zu vereinbaren; Herr Torborg ist zu diesem Zweck wie folgt erreichbar: per Telefon unter der Rufnummer 03644-563660 (mo-do: 19:30 bis 20:15 Uhr) per e-Mail: [email protected]

1. Grossobringer

Sprechstunden finden zusätzlich auch in Pfiffelbach und Kromsdorf statt.

D ER B ÜRGERBEAUFTRAGTE DES

FREISTAATS THÜRINGEN

PR E S S EM IT T EILUNG

Der Thüringer Bürgerbeauftragte vor Ort in Apolda Der Thüringer Bürgerbeauftragte, Dr. Kurt Herzberg, ist am 30. August 2016 zu einem Sprechtag in Apolda. Die Gespräche finden ab 9 Uhr im Landratsamt des Weimarer Landes, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda (Sitzungszimmer im 1. OG) statt. Interessierte werden gebeten, einen persönlichen Gesprächstermin unter der Telefonnummer 0361/37-71871 zu vereinbaren. Der Thüringer Bürgerbeauftragte hilft Bürgern in allen Fällen, in denen sie von einer Handlung der öffentlichen Verwaltung betroffen sind. Jeder hat das Recht, sich mit seinem Anliegen an den Bürgerbeauftragten zu wenden. Der Bürgerbeauftragte befasst sich mit den von Bürgern herangetragenen Wünschen, Anliegen und Vorschlägen und hilft ihnen im Umgang mit Behörden. Er wirkt auf eine schnelle, unbürokratische und einvernehmliche Erledigung der Bürgeranliegen hin. Sofern der Bürgerbeauftragte nicht zuständig ist, leitet er das Anliegen an die entsprechende Stelle weiter. Weitere Informationen sowie Termine für Gespräche im Büro des Bürgerbeauftragten in Erfurt sind unter www.buergerbeauftragter-thueringen.de zu finden. Bürgeranliegen können auch schriftlich an [email protected] sowie postalisch an das Postfach 90 04 55, 99096 Erfurt gerichtet werden.

Pressekontakt Daniela Kirsche Tel.: 0361 37-71878 [email protected]

_____________________________________________________________________________________________________ Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen Postanschrift: Postfach 90 04 55, 99107 Erfurt Hausanschrift: Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt Telefon 0361 3771871  Fax 0361 3771872 Internet: www.buegerbeauftragter-thueringen.de E-Mail: [email protected] Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten Deutschlands

Wann? am 27.08.2016 ab 08:00 Uhr – Aufbau von 09:00 bis 13 Uhr – Verkauf

Was?

Trödel, Kindersachen etc.



Wo?

Pfarrgarten Großobringen



Standgebühr? 3 € je Meter (Die Standgebühren und Spenden werden zur Restaurierung unserer Kirchenorgel genutzt.)

Anmeldungen

per E-Mail an folgende Adresse: [email protected] (bitte mit Angabe der Standgröße)

SONDERABFALL – KLEINMENGENSAMMLUNG II. HALBJAHR 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, das Schadstoffmobil fährt vom 05.09.2016 bis 29.09.2016 durch den Landkreis Weimarer Land, um folgende Schadstoffe aufzunehmen: • Farben und Lacke (keine Wasserfarben) • Leuchtstoffröhren/Energiesparlampen (größere Mengen auf Betriebshof anliefern) • Rost- und Holzschutzmittel • Quecksilberthermometer • Medikamentenreste • Leim-, Klebe- und Beizmittel • Lösungsmittel (z.B. Waschbenzin), Säuren und Laugen • Spraydosen • Pflanzenschutz- und Behandlungsmittel • Laborchemikalien aus dem Hobbybereich sowie • Altöl und ölverunreinigte Materialien • Bleistarterbatterien (nur Pkw und Motorrad) • Akkus und Batterien (können auch im Einzelhandel abgegeben werden) Die verschiedenen Stoffe, die Sie anliefern wollen, müssen getrennt verpackt sein, damit sie sich nicht untereinander vermischen können. Flüssigkeiten, Pulver und krümelige Schadstoffe bitte in geschlossenen Behältern mit sichtbarer Inhaltsangabe anliefern.

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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar

Die Schadstoffe sind sortiert in verschlossenen Gefäßen (max. Größe der Gefäße 10L) in haushaltsüblichen Mengen zum Standplatz zubringen und aus Sicherheitsgründen dem beauftragten Mitarbeiter der Entsorgungsfirma persönlich zu übergeben. Das unbeaufsichtigte Abstellen von Schadstoffen an den Standplätzen ist nicht statthaft und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Noch einmal kurz zur Erinnerung: Nicht ins Schadstoffmobil gehören Bindefarben, wasserlösliche Wandfarben und Baustoffe, Latex, Reifen, Munition und Kampfstoffe, radioaktiker Abfall und infizierte Gegenstände, Feuerlöscher, Gasflaschen. Datum

Ort

Standort

Zeit

06.09.2016 Rohrbach

Parkplatz/ Kastanie/Gaststätte

09:45 – 10:15

06.09.2016 Leutenthal

am Denkmal

10:30 – 11:00

06.09.2016 Sachsenhausen Dorfplatz/ Gaststätte/Mittelgasse

11:15 – 11:45

06.09.2016 Wohlsborn

Hautstraße/ Bushaltestelle

12:00 – 12:30

06.09.2016 Großobringen

Am Plan

13:30 – 14:00

06.09.2016 Daasdorf b. Bu

Parkplatz an der B85

14:15 – 14:45

06.09.2016 Nermsdorf

Richtung Rohrbach freie Fläche

15:00 – 15:30

06.09.2016 Buttelstedt

hinter Nahkauf Hayer/ Containerplatz

15:45 – 16:45

08.09.2016 Heichelheim

Kloßmuseum

09:00 – 09:30

08.09.2016 Kleinobringen

Dorfplatz/Plan

09:45 – 10:15

08.09.2016 Ettersburg

Containerplatz/ Altersheim

10:30 – 11:00

08.09.2016 Ramsla

Parkfläche vor Wiedemann/Bei der Linde

11:15 – 11:45

08.09.2016 Ottmanshausen

Unter dem Lindenplatz/ Im Dorfe 56

12:45 – 13:15

08.09.2016 Stedten a. E.

Kinderspielplatz/ Dorfstr. 43a

13:30 – 14:00

08.09.2016 Schwerstedt

Feuerwehr

14:15 – 14:45

08.09.2016 Krautheim

Parkstreifen am Sportplatz/ Schenkanger 20

15:00 – 15:30

08.09.2016 Berlstedt

Parkplatz hinter der Schule

15:45 – 16:45

09.09.2016 Hottelstedt

Containerplatz

10:30 – 11:00

09.09.2016 Ballstedt

Parkfläche gegenüber Landhotel

11:15 – 11:45

09.09.2016 Neumark

Lindenplatz/Feuerwehr

12:00 – 12:30

09.09.2016 Vippachedelhausen

Mühlgasse/ Erlebniszoo

12:45 – 13:15

Sollten Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie sich am besten rechtzeitig an die Abfallberatung des Landratsamtes Weimarer Land Sitz Apolda, 03644-540695 oder Entsorgungsgesellschaft Landkreis Weimar mbH 03644-514990

3. Jahrgang · 08. Ausgabe · 01. August 2016

Resümee der Sommerferienangebote im Nordkreis Weimar Die Sommerferien sind noch nicht ganz vorbei, aber die immer schon langfristig vorbereiteten Sommerferienangebote sind inzwischen Geschichte und auch entsprechend resümiert. Wir hatten in der 1. Ferienwoche 8 und in der 2. Woche 11 angemeldete Kinder und Jugendliche zu betreuen. Die Fahrt nach Zella-Mehlis konnte für die 4 angemeldeten Kinder mit dem PKW realisiert werden, die in den Belantis-Freizeitpark nach Leipzig sprach insgesamt 37 Kinder und Jugendliche, wie auch 2 Erwachsene an, so dass der gebuchte Reisebus dann doch fast ausgelastet war. Jetzt ist auch fast vergessen, wie aufreibend die ganze Phase der Vorbereitung unserer Ferienangebote immer wieder ist. Deshalb möchte ich mich dazu auch einmal äußern. Gemeinsam mit der Schulsozialarbeiterin des TWSD, Frau Witzmann wurde alles unternommen, die Kinder und Jugendlichen, aber auch die Elternhäuser in der Region zu informieren. Das Gemeindejournal wurde genutzt, wie auch Aushänge in alle Gemeinden und Ortsteile im Nordkreis verteilt. In den Schulen gab es nicht nur Aushänge, nein es gab auch ganz viele Gespräche, um die Schülerinnen und Schüler anzusprechen. Bei Interesse gab es zugleich immer auch ein Informationsblatt mit. Und dann kommt die eine oder andere Anmeldung schleppend zurück. Für unsere Fahrt in den Belantis-Freizeitpark nach Leipzig kam die allerletzte Anmeldung noch am Vorabend der Fahrt. Mit solchen Dingen wird dann eine organisierte Busfahrt auch schnell einmal zu einem Verlustgeschäft, das nicht nur wir uns nicht leisten können und wollen. Vielleicht bekommen wir das in der näheren Zukunft besser hin, denn die nächsten Ferienspiele sind zeitlich schon geplant für die 1. Woche der Herbstferien, vom 10.10. – 14.10.2016. Dem Bericht unserer Ferienkinder ist zu entnehmen, dass es ihnen bei uns gefallen hat. Ich kann nur sagen, Frau Witzmann und mir hat es auch gefallen und es hat wieder einmal Spaß gemacht, mit den Kindern und Jugendlichen so viel Zeit zu verbringen und dabei diese vielen oft ganz individuellen Persönlichkeiten für so viele unterschiedliche Aktivitäten zu begeistern. Marina Willeke, CJD Gebietsjugendpflegerin

Ganz tolle Sommerferientage Das waren die besten Sommerferien für uns beide, denn wir haben neue Freunde kennengelernt, neue Aktivitäten ausprobiert und vor allem auch ganz, ganz viel gespielt. Der Höhepunkt der beiden Ferienspielwochen war die Fahrt in den Belantis-Freizeitpark in Leipzig, weil wir uns dort austoben und ganz viel Zeit miteinander verbringen konnten. Wir haben auch andere Ausflüge gemacht: z. B. Kinobesuche in Weimar, Kletterwald in Hohenfelden, Meeresaquarium und Explorata in Zella-Mehlis, Freizeitspaß Eckartsberga. Aber auch die Tage in Berlstedt waren sehr abwechslungsreich. Wir konnten Spielen, Kreativsein und auch Töpfern. Am tollsten an den Tagen in Berlstedt war, dass wir unser Mittagessen selbst zubereiten konnten. Das hieß, es musste erst entsprechend eingekauft werden, bevor wir uns bei der Vor- und Zubereitung der Speisen ins Zeug legen konnten. Dabei konnten wir natürlich auch ganz vieles neu dazulernen. Auf jeden Fall haben die frisch zubereiteten Gerichte allen sehr gut geschmeckt. Das waren für alle teilnehmenden Kinder und Jugendlichen aufregende Ferientage. Daher richten wir ein großes Dankeschön an Frau Witzmann, die Schulsozialarbeitern des TWSD an den Regelschulen in Berlstedt und Buttelstedt, und an Frau Willeke, die CJD Gebietsjugendpflegerin der VGs Nordkreis Weimar und Grammetal. Unser innigster Wunsch ist, dass es auch weiterhin solche Ferienangebote in der Region gibt. Im Namen der teilnehmenden Kinder Lisa Hengelhaupt aus Krautheim und Lukas Krebs aus Großobringen

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AMTLICHES BALLSTEDT Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit:

Im Dorfe 54, 99439 Ballstedt Herr Joachim Pommeranz Herr Manfred Mohrmann (036452) 72247 Dienstag 16:00 - 17:00 Uhr

BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Ballstedt vom 11.02.2016 TOP 1 Feststellung der Beschlussfähigkeit Herr Bürgermeister Pommeranz begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit sowie die fristgemäße Ladung der Gemeinderatsmitglieder fest. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 7; davon sind 7 Mitglieder anwesend. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig. TOP 2 Tagesordnung

3. Jahrgang · 08. Ausgabe · 01. August 2016

Der Gemeinderat Ballstedt genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Ballstedt vom 19.05.2016 mit o.g. Abänderung der Ausgabe für den Erwerb von Feuerwehrbekleidung für 3 Kameraden der FFw Ballstedt von 1,9 T€ auf neu 2,6 T€. (Beschluss-Nr. 60/12/2016) Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 5 Information zur Flurneuordnung bis zum Jahre 2020 • Zum evtl. geplanten Radweg zwischen Ballstedt und Berlstedt werden am 10.08.2016 in Berlstedt erste Gespräche geführt. Herr Mohrmann wird an diesem Gespräch teilnehmen und die Gemeinde Ballstedt vertreten. • Eine weitere Maßnahme, welche gemeldet werden könnte, ist das Aufstellen eines Pavillons im Bach am 2.Teich sowie an der Einfahrt der Kläranlage. TOP 6 Beschlüsse zu Bauanträgen Beschluss-Nr. 66/13/2016 Der Gemeinderat von Ballstedt erteilt das Einvernehmen zum Ersatzneubau eines Wirtschaftsgebäudes auf dem Flurstück 505.

Beschluss-Nr. 48/10/2016: Der Gemeinderat Ballstedt genehmigt die Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung nicht öffentliche Sitzung am 11.02.2016 in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

Joachim Pommeranz, Bürgermeister

TOP 3 Niederschrift Beschluss-Nr. 49/10/2016 Der Gemeinderat Ballstedt genehmigt die Niederschrift über die nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates Ballstedt vom 26.11.2015 Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 4 Beratung und Beschluss zum Verkauf des gemeindeeigenen Flurstückes 586 Beschluss-Nr. 50/10/2016 Der Gemeinderat Ballstedt beschließt den Verkauf des Flurstückes 586. Die Verwaltungsgemeinschaft wird mit der Voranfrage zur Bebaubarkeit und danach mit der Vorbereitung einer öffentlichen Ausschreibung beauftragt. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen:6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1

BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Ballstedt vom 07.07.2016 TOP 1 Vereidigung des Bürgermeisters Herr Manfred Mohrmann als ältestes anwesendes Gemeinderatsmitglied übernimmt gemäß § 28 Abs. 5 ThürKO die Vereidigung des wieder gewählten Bürgermeisters, Herrn Joachim Pommeranz. Er trägt den Wortlaut des Eides vor und Herr Joachim Pommeranz wiederholt diesen. TOP 2 Beschlussfähigkeit Herr Bürgermeister Pommeranz begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit sowie die fristgemäße Ladung der Gemeinderatsmitglieder fest. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 7; davon sind 7 Mitglieder anwesend. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig. TOP 3 Tagesordnung Beschluss-Nr. 64/13/2016: Der Gemeinderat Ballstedt genehmigt die Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung öffentliche Sitzung am 07.07.2016 in der vorgelegten Form. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 4 Genehmigung Niederschrift Beschluss-Nr. 65/13/2016

NICHTAMTLICHES BALLSTEDT +++ Kirmes 2016 – die Ball´schter Kirmesgesellschaft lädt ein +++ ..liebe Kirmesfreunde, auch dieses Jahr möchten wir Euch wieder herzlich zu einem Besuch der Ball´schter Kirmes einladen. Die Vorbereitungen laufen bereits auf Hochtouren und wie immer halten wir wieder die eine oder andere Überraschung für Euch bereit. Wir freuen uns wahnsinnig auf ein gelungenes Wochenende mit Euch und hoffen, Ihr lasst Euch auch dieses Jahr wieder vom Kirmesfieber anstecken. Herzlich willkommen heißen wir Euch am Wochenende vom 26. bis 28. August 2016! Los geht’s wie immer am Freitag um 19 Uhr mit einem kleinen musikalischen Umzug durch Ballstedt mit den Neumärker Blasmusikanten. Anschließend freuen wir uns auf einen tanzwütigen Abend mit Euch und der Band „Ragged Glee“. Einlass ist ab 21 Uhr. Egal, ob Lieder der alten Schule, Rock, Pop oder die aktuellen Charts. Mit ihrem Programm sorgen sie dafür, dass jeder von Euch etwas Gefälliges auf die Ohren bekommt. Da kommt Partystimmung auf! Am Samstag erwartet Euch, ganz traditionell, unsere altbekannte Kirmesband „Dynamic“. Diese hat sich natürlich wieder auf die Fahnen geschrieben, für Stimmung zu sorgen und uns allen mächtig einzuheizen. Damit Ihr auch rechtzeitig einen Sitzplatz findet, öffnen wir an diesem Abend ab 19.30 Uhr unsere Pforten. Zudem erwartet Euch, wie jedes Jahr, ein kleines kulturelles Kirmesprogramm – Getreu nach unserem diesjährigen Kirmesmotto „Ballstedt rockt“. In diesem Sinne steht der Samstagabend ganz unter dem Stern des Mottos „Sex, Drugs and Rock`n`roll“! Wie jedes Jahr wollen wir Euch animieren, Eure Kleiderschränke nach einem passenden Outfit zu durchforsten. Denn wir freuen uns darauf, Euch in einer kleinen Verkleidung begrüßen zu können. Das Ende des Kirmeswochenendes leitet schließlich der Sonntag ein. An diesem findet 9.30 Uhr der alljährige Kirmesgottesdienst statt. Anschließend geht’s weiter zum Frühshoppen. Dort werdet Ihr ab 10 Uhr von uns und der Blaskapelle „Wenzels Hausmusik“ empfangen. Gemeinsam können wir dann ab 11:30 Uhr ein leckeres Mittagessen im Festzelt genießen. Falls Ihr also keine Lust habt, den Kochlöffel zu schwingen, erwarten wir Euch mit einem traditionellen Sonntagsessen. Das Landhotel „Zur Tanne“ in Ballstedt nimmt dafür gerne Eure Vorbestellung persönlich oder unter der Rufnummer 0 36 45 2/ 7 23 60 entgegen. Ab 15.00 Uhr freuen wir uns sehr, auch die Kleineren unter uns zum Kindertanz begrüßen zu können. Mit „DJ Watzl“ erwartet die kleinen Gäste ein umfassendes Unterhaltungsprogramm. Bei einem Schluck Kaffee und leckerem Kuchen kommen neben den Kleinen auch die Großen auf ihre Kosten! Wir zählen auf Euren Besuch! Bis dahin... 14, 15... Kirmse...



Eure Ball´schter Kirmesgesellschaft

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AMTLICHES BERLSTEDT / OT HOTTELSTEDT / OT OTTMANNSHAUSEN / OT STEDTEN Gemeindeanschrift: Bürgermeisterin: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: Ortsteilbürgermeister Hottelstedt: Gemeindeanschrift: Sprechzeit:

Hauptstraße 24, 99439 Berlstedt Frau Hildrun Riske Herr Dr. Peter-Christian Ulrich (036452) 72431 Dienstag 16:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung Herr Thomas Lorenz Im Dorfe 10, OT Hottelstedt Dienstag 16:30 - 17:30 Uhr

BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Berlstedt vom 15.06.2016

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TOP 3 – Anfragen aus der Bevölkerung Den anwesenden Bürgern wurde die Gelegenheit gegeben, anstehende Probleme anzusprechen und Anfragen zu stellen, die seitens des Gemeinderates aufgenommen bzw. beantwortet wurden. TOP 4 – Kontrolle und Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Berlstedt vom 15.06.2016 Beschluss-Nr. 208/23/2016: Der Gemeinderat Berlstedt genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Berlstedt vom 15.06.2016. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 11, Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1 TOP 5 – Wahl des Beigeordneten gem. § 32 ThürKO und Übergabe der Ernennungsurkunde Für die Wahl des ehrenamtlichen Beigeordneten wird Herr Dr. Peter-Christian Ulrich vorgeschlagen.

TOP 1 – Kontrolle und Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates Berlstedt vom In geheimer Wahl mittels Stimmzettel wird Herr Dr. Ulrich einstimmig mit 11 Ja-Stimmen als ehrenamtlicher Beigeordneter der Gemeinde Berlstedt 25.05.2016 gewählt. Beschluss-Nr. 205/22/2016: Der Gemeinderat Berlstedt genehmigt die Niederschrift über die nicht öffentliche Sitzung vom 13.04.2016. Gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO sind die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 12, Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1 TOP 2 – Aussprache und Beschluss zur Anpassung der Miete, Hauptstr. 23 Beschluss-Nr. 206/22/2016: Der Gemeinderat Berlstedt beschließt, die Kaltmiete für das Gebäude Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt, analog zu den bereits vorgenommenen Mietanpassungen für das Gebäude Hauptstr. 24, 99439 Berlstedt, ab 01.01.2017 auf 5,00 Euro/m² anzuheben.

TOP 6 – Beschluss zur Bestellung eines Mitgliedes in die Gemeinschaftsversammlung der VGem Nordkreis Weimar Beschluss-Nr. 209/23/2016: Der Gemeinderat Berlstedt bestellt Frau Cornelia Venus als Mitglied in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 11, Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 7 – Beschluss zur Bestellung eines stellvertretenden Mitgliedes in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Nordkreis Weimar

Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 12, Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss-Nr. 210/23/2016: Der Gemeinderat Berlstedt beschließt als stellvertretendes Mitglied für die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Nordkreis Weimar Herrn Gerd Müller.

TOP 3 – Erneute Aussprache und Beschluss zum Antrag auf Flächentausch des Flurstückes 104/2, Flur 1, und einer Teilfläche des Flurstücks 450/110, Flur 5, Gemarkung Berlstedt

Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 11, Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss-Nr. 207/22/2016: Der Gemeinderat Berlstedt beschließt, dem Antrag der Erbengemeinschaft zu entsprechen, ihr eine ca. 280 m² große Teilfläche des im Eigentum der Gemeinde stehenden Flurstücks 450/110, welches als Hausgarten genutzt wird, im Wege des Grundstückstauschs gegen das der Erbengemeinschaft gehörende Flurstück 104/2, Größe 338 m², zu überlassen. Die sich aus dem unterschiedlichen Bodenrichtwert ergebende Differenz in Höhe von 3.910,00 Euro ist von der Erbengemeinschaft an die Gemeinde zu zahlen; ferner trägt sie alle im Zusammenhang mit dem Rechtsgeschäft anfallenden Kosten. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 12, Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Sylvia Engel, Bürgermeisterin

BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Berlstedt vom 13.07.2016 Frau Riske eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Sie stellt die Beschlussfähigkeit mit 11 von 13 Gemeinderatsmitgliedern fest. TOP 1 – Abnahme des Diensteides des gewählten ehrenamtlichen Bürgermeisters gem. § 28 Abs. 5 ThürKO Herr Eberhard Salisch als ältestes Mitglied des Gemeinderats nimmt Frau Hildrun Riske den Diensteid ab. Frau Riske spricht den Diensteid. TOP 2 – Verpflichtung eines Gemeinderatsmitgliedes gem. § 24 Abs. 2 ThürKO Frau Bürgermeisterin Riske verpflichtet Herrn Gerd Müller als neues Mitglied des Gemeinderates, nachdem Herr Müller den Wortlaut der Verpflichtung spricht, per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten als Gemeinderatsmitglied.

TOP 8 – Aussprache und Beschluss zum Fällen einer Tanne im Ortsteil Hottelstedt Beschluss-Nr. 211/23/2016: Der Gemeinderat Berlstedt stimmt der Fällung der Fichte auf dem Flurstück 80/2 in der Gemarkung Hottelstedt zu. Der Auftrag wird an die Containerdienst Pfaffe GmbH mit einem Auftragswert von 335,00 Euro netto vergeben. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 11, Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 1 Mitglied des Gemeinderats hat gem. § 38 Abs. 1 ThürKO nicht an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teilgenommen. TOP 9 – Aussprache und Beschluss zum Bauantrag zur Umnutzung des Getränkemarktes Beschluss-Nr. 212/23/2016: Die Gemeinde Berlstedt erteilt das Einvernehmen zur Umnutzung des Gebäudes auf dem Flurstück 170/12 in der Gemarkung Berlstedt und stimmt der Schaffung von 5 barrierefreien Wohnungen und einer Tagespflege, Berlstedt – Untertor 51, zu. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 11, Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2 1 Mitglied des Gemeinderates hat gem. § 38 Abs. 1 ThürKO nicht an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teilgenommen. TOP 10 – Beratung und Beschluss zur Bauvoranfrage von Ratisbona zum Bau eines Lebensmittelmarktes Beschluss-Nr. 213/23/2016: Die Gemeinde Berlstedt erteilt zur vorliegenden Bauvoranfrage – Errichtung eines Lebensmittelmarktes auf dem Flurstück 856/2 an der Schwerstedter Straße – das gemeindliche Einvernehmen. Die Erschließung ist vom Antragsteller zu übernehmen.

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Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 11, Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1 TOP 11 – Aufhebung des Beschlusses Nr. 194/21/2016 zur Beschilderung des Parkplatzes an der Kirche in Ottmannshausen Beschluss-Nr. 214/23/2016: Der Gemeinderat Berlstedt stimmt der Aufhebung des Beschlusses Nr. 194/21/2016 zur Beschilderung des Parkplatzes an der Kirche in Ottmannshausen zu. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 11, Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 1 TOP 12 – Beratung und Beschluss zur Festsetzung von Ersatzpflanzungen – Hecke Straße des Friedens Beschluss-Nr. 215/23/2016: Der Gemeinderat Berlstedt beschließt, als Ersatzmaßnahmen für die entfernte Hecke in der Straße des Friedens die Lücken in der Hecke am Anger im OT Ottmannshausen und am Kinderspielplatz in Stedten durch Neupflanzungen zu schließen sowie eine Hecke hinter der Friedhofsmauer Berlstedt in Richtung Stedten auf dem Gemeindeflurstück 251/1 als Sichtund Lärmschutz anzupflanzen.

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Bereits am 25.09.15 startete die Technikolympiade, deren zweite Stufe im November Josephine Eschborn, 8a, gewann. Auf Landesebene erreichte sie einen guten 5. Platz. Der alljährliche Lesewettbewerb der 6. Klassen fand im November statt. Unser Schulsieger, Amon Wengerski, gewann schließlich auch dem Wettbewerb des Schulamtes Mittelthüringen. Im April fand der Mathematikwettbewerb der Thüringer Regelschulen statt. Hier erreichten wir die höchste Punktzahl und sicherten uns somit den Wanderpokal. Einzelsiegerin wurde Zoe Monden,7a. Max Günther, 5a und Rudi Wiedemann, 6a erreichten jeweils einen zweiten Platz. Den dritten Platz errang Lukas Hetz, 10a, in seiner Altersklasse. Diesen und allen anderen Wettbewerbsteilnehmer/innen gilt noch einmal unser Dank und herzlicher Glückwunsch. Neben den vielen interessanten und lehrreichen Veranstaltungen zur Berufsorientierung, seien es Praktika, Zukunftswerkstatt oder die Praxistage der IAP standen auch immer Projekte mit Kooperationspartnern, Eltern oder anderen Unterstützern unserer Schule an. Wir bedanken uns noch einmal herzlich, bei den Gemeinderatsmitgliedern, welche unser Planspiel zur Kommunalpolitik so toll gestaltet haben, bei den Eltern, die ihre Berufe der 6. Klasse vorgestellt haben, uns bei Klassenfahrten und Exkursionen begleitet, den Frühjahrsputz und den Tag des Sportabzeichens unterstützt haben. Des Weiteren danken wir den Unternehmen unserer Region, dem Förderverein der Regelschule Berlstedt, Sport- und Heimatverein sowie dem CJD für Ihre Unterstützung in allen Belangen des Schulalltages. DANKE!

Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 11, Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 13 – Beschluss zur Vergabe der Leistung zum Verschneiden von Bäumen in Berlstedt, Hottelstedt und Stedten a. E. Beschluss-Nr. 216/23/2016: Der Gemeinderat Berlstedt stimmt den ausgeschriebenen Baumpflegearbeiten zu. Der Auftrag wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Jahn und Klische GbR, mit einem Auftragswert von 2.451,40 Euro brutto, vergeben. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 11, Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1 1 Mitglied des Gemeinderates hat gem. § 38 Abs. 1 ThürKO nicht an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teilgenommen. TOP 14 – Beschlüsse zu Bauanträgen Es lagen keine Bauanträge vor. Hildrun Riske, Bürgermeisterin

NICHTAMTLICHES BERLSTEDT

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Unser Straßenfest am 18.6.16 „An der Spitze“ war wieder ein voller Erfolg!

Ganz herzlich bedanken möchten wir uns bei:

Hr. Bohnert der Fa. Förch (NL Weimar), Bäckerei Süpke, Frank Saalfelder, Dirk Sundhaus der Küche SBBS Schwerstedt, Fa. Pfeiffer, Fr. Schönau - Apotheke Berlstedt, Fr. Staudt - KIK Weimar, Getränkehandel Klemin, Hr. Baron - Raiffeisen Techni-Trak Buttelstedt Die Bewohner „An der Spitze“ Berlstedt

Sommergrüße aus der Aktiv-Schule Berlstedt Wie in den vergangenen Jahren möchten sich die Schüler und Schülerinnen und die Lehrerinnen der Aktiv-Schule Berlstedt auch in diesem Jahr nach vielen ereignisreichen Tagen in die Sommerferien verabschieden. Zuvor wollen wir das vergangene Schuljahr Revue passieren lassen, uns erinnern und bedanken. Gleich zu Beginn des vergangenen Schuljahres stärkten wir unser Bewusstsein für Demokratie und Menschlichkeit. Für die Klasse 8, 9 und 9 IAP fanden der zweite und dritte Teil des Theaterstückes „Deine Helden, meine Träume“ an der Schule statt. Die 7. Klasse setzte mit ihrem Projekt „Vielfalt. Das beste gegen Einfalt“ den Reigen fort. Frau Briesner nahm mit ihrer Projektgruppe am 2. Landestreffen der Schule ohne Rassismus teil. Die Teilnehmer/innen schreiben über dieses Projekt auch ihre Abschlussarbeit.

Sport und Gesundheit standen auch in diesem Jahr ganz oben auf dem Plan. Beginnend mit dem Benefizlauf am 02.10.2015, dessen Erlös wir wieder dem Ronald MC Donald Haus in Jena spendeten, über die Teilnahme am Kreisfinale „Jugend trainiert für Olympia“ im Tischtennis, dem Crosslauf in Apolda hin zum Fun & Move Triathlon in der letzten Schulwoche. Unsere Sportler gaben ihr Bestes, hier noch einmal herzlichen Glückwunsch an alle Teilnehmer! Das Schuljahr ging für uns dann auch dementsprechend sportlich mit einem dreitägigen Projekt „Olympia ruft“ zu Ende. Hier konnten sich alle Schüler/innen an verschiedenen sportlichen und theoretischen Stationen dem Thema Olympia widmen. Ob „Antike Sportarten“, „Teilnehmerstaaten Olympias“, „Sportlerernährung“ oder „Fair Play“ für alle war etwas dabei und wir konnten unser Wissen über Olympia an 9 Stationen erweitern. Eine besondere Station hatte Frau Wittig aufgebaut. Sie hat sich mit den Paralympics beschäftigt und uns die Möglichkeit geboten, nachzuvollziehen, wie es ist, mit einer Behinderung Sport zu treiben. Vielen Dank an alle Mitwirkenden. Wir wünschen Ihnen allen einen erholsamen Sommer, schöne Urlaubstage und freuen uns gemeinsam mit Ihnen, auf interessante und erlebnisreiche Tage im neuen Schuljahr, die Schüler und Schülerinnen der Aktiv-Schule Berlstedt sowie das Lehrerkollegium.

Neues aus der Kindertagesstätte "Spatzennest" Der Sommer hat schon vor einer Weile Einzug gehalten und wieder geht ein Kindergartenjahr dem Ende entgegen. Im Juni wurde im „Spatzennest“ gefeiert. Es begann am 01. Juni mit einigen kleinen Überraschungen zum Kindertag. Gemeinsam sangen wir „alte“ Kinderlieder, aßen leckeres Eis. Herr Seidenfaden besuchte uns wieder mit seinen Tauben, welche er gemeinsam mit allen Kindern fliegen ließ. Weiter ging es am 03. Juni mit unserem Familienfest. Viele Eltern und Großeltern kamen zu uns, um mit uns gemeinsam zu feiern. Bei altbekannten Spielen, wie Eierlaufen, Büchsenwerfen, Sackhüpfen hatten alle Kinder riesigen Spaß. Wer wollte, konnte sich beim Kinderschminken verwandeln lassen oder probierte sich an der „Malschleuder“. Durch die Unterstützung „unserer“ Eltern konnten wir allen Gästen wieder viele leckere Kuchen und Kaffee anbieten. Wir möchten allen Dank sagen, welche uns bei der Vor- und Nachbereitung des Festes unterstützten.

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Besonders möchten wir uns bei den Motorradfreunden aus Berlstedt bedanken, welche uns mit einer Spende von 200,00 € überraschten. Und es wurde weiter gefeiert - am 24. Juni fand bei sonnigem Wetter das „Zuckertütenfest“ statt. Am Vormittag wurden „unsere“ Vorschulkinder in einem gemeinsamen Morgenkreis aller Kinder verabschiedet. Viele bun-te Luftballons stiegen in den blauen Himmel. Am Nachmittag organisierten alle „Vorschuleltern“ ein erlebnisreiches Fest. Eine kleine Schatzsuche, das Kommen der „Zuckertütenfee“, das Finden des „Zuckertütenbaumes“ und das Übernachten im Kindergarten waren einige Höhepunkte für „unsere Großen“ zum Abschluss ihrer Kindergartenzeit. Um die Zuckertüten für unsere Vorschulkinder füllen zu können, bedarf es immer anderer Unterstützung. Daher sagen wir vielen Dank an: die Firma „Containerdienst Pfaffe“, der Zahnarztpraxis Frau Dr. Haupt, der Linden Apotheke Berlstedt, Herrn Bergmann, Herrn Tonnecker sowie Herrn Purrotat. Wir wünschen „unseren“ Schulanfängern einen guten Start in die Schulzeit und senden viele sonnige Grüße aus dem „Spatzennest“. Alle Kinder und Mitarbeiterinnen

AMTLICHES Stadt BUTTELSTEDT OT Daasdorf / OT Nermsdorf / OT Weiden www.Buttelstedt.net

Gemeindeanschrift: Markt 14, 99439 Buttelstedt Bürgermeister: Herr Tobias Volland Beigeordneter: Telefon: (036451) 60 215 Sprechzeit: jeden Dienstag 17:00 - 19:00 Uhr

DIE FEUERWEHR INFORMIERT Schulungen der Feuerwehr Buttelstedt: Am 05.08.2016 sowie am 19.08.2016 finden die Schulungen im August statt. Sebastian Oertel, Brandmeister

NICHTAMTLICHES BUTTELSTEDT

Staatl. Regelschule „Am Lindenkreis“ Buttelstedt

NEUES AUS DER REGELSCHULE „AM LINDENKREIS“ BUTTELSTEDT Sozialer Tag am Mittwoch, 22.06.2016 in den Heimatorten Mit unserem ersten Sozialen Tag im vergangenen Schuljahr haben wir Brücken zu unseren umliegenden Orten geschlagen. Nach diesem großen Erfolg und den überaus guten Rückmeldungen seitens der Bürgermeister führten wir in diesem Jahr den 2. Sozialen Tag durch. Die Mädchen und Jungen übernahmen am Mittwoch in der Zeit von 8.30 bis ca. 11.00 Uhr in ihrem Heimatort (in Ausnahmefällen im Nachbarort) gemeinnützige Aufgaben. Dabei wurde jede Gruppe von einer Lehrerin/einem Lehrer betreut. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister hatten verschiedene Aufträge vorbereitet. Und sie freuten sich über eine Wiederholung dieser Aktion. Die jungen Buttelstedter erledigten Aufräumarbeiten im Park, waren

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auf dem Schulgelände fleißig und halfen im Ortsteil Weiden beim Säubern von Wegen. In Daasdorf wurde der Spielplatz gesäubert, in Großobringen Fundamente für Bänke gesetzt und in Leutenthal Fallschutz unter die Spielgeräte verteilt. Ein großes Dankeschön an Familie Steinhäuser, die für die Arbeitsgruppe in Leutenthal ein Frühstück vorbereitet hatte und an Frau Finger für das Eis, das die Krautheimer Einsatzgruppe erfreute! Der Bürgermeister von Wohlsborn, Herr Peter Thomas, schrieb auf den Rückmeldebogen: „Ich begrüße diese Maßnahme, da sie die Verbundenheit zum Heimatort bestärkt.“ Genau das möchten wir als Schulgemeinschaft erreichen, dass wir als Schule die Verbundenheit zu den zwölf Orten, aus denen unsere Kinder kommen, auch wirklich leben. Die Zusammenarbeit mit den Gemeinden ist beispielhaft und stärkt uns als Schule im ländlichen Bereich. Projekt „Kulturelle Vielfalt“ Kurz vor Ferienbeginn wurde es noch einmal musikalisch laut in unserem Schulhaus. Herr Heublein, Klassenlehrer der 5b und Musiklehrer unserer Schule, hatte die Band Radio Havanna, mit der er selbst schon Musik gemacht hat, eingeladen, im Rahmen des Projektes Kulturelle Vielfalt die 5. Klassen zu besuchen. Vor dem Auftritt der Band hatten sich die Schülerinnen und Schüler beider 5. Klassen im Bereich Ethik, Geschichte und Musik mit der kulturellen Vielfalt beschäftigt und gemeinsam über das Phänomen VORURTEILE und, was man dagegen tun kann, diskutiert. Auf dem Weg zu einem Konzert in Bamberg machten die Bandmitglieder kurzerhand einen Zwischenstopp in Buttelstedt. Sie sangen für die Schüler und beantworteten viele Fragen, die sich auf die Texte der Songs, auf das Leben eines Musikers und auf das gesellschaftliche Engagement der Band bezogen. Das Projekt sollte eine erste Stufe für die Sensibilisierung unserer Kinder sein, um mit vielen Vorurteilen hinsichtlich Herkunft, Hautfarbe, Nationalität, Sprache etc. zu brechen. Radio Havanna hat ihre Ursprünge in Arnstadt/Erfurt und lebt mittlerweile in Berlin. Die Band engagiert sich aktiv für gesellschaftliche und politische Themen, was nicht nur in den Texten, sondern auch an der Unterstützung der Trailwalker Kampagne von Oxfam oder Titus Ditt-manns "skate-aid"- Stiftung zum Ausdruck kommt. Sie gehören zur Initiative „Rockbands gegen Rassismus“. Neben zahlreichen Benefizkonzerten organisierte die Band Jahr 2011 auch selbst ein Konzert in Berlin zugunsten der Initiative: Kein Bock auf Nazis.

Die Begriffe merken wir sich die Fünftklässler schnell. Haben ja etwas mit Fußball zu tun! So klappt Englisch gut. Frau Fenselau, die Englischlehrerin der 5. Klassen hatte sich etwas Cooles ausgedacht. Die Fußball EM sollte dazu beitragen, dass die Mädchen und Jungen leicht neue englische Wörter lernen – und das ganz ohne Rote Karte, sondern mit

Freude und Ehrgeiz. Die Gruppe junger Studierenden von der Uni Erfurt, die in diesem Semester ihr fachdidaktisches Praktikum an unserer Regelschule absolvierten, waren begeistert von der Idee. Tolle Stundenentwürfe entstanden und sorgten für Abwechslung im Englischunterricht! Danke an alle Beteiligten! Einladung zum ersten Elternabend im Schuljahr 2016/17 Sehr geehrte Eltern, noch genießen Ihre Kinder die Sommerferien. Wir bereiten indessen das neue Schuljahr vor und möchten Sie deshalb heute schon herzlich einladen zu unserem Auftakt-Elternabend am Montag, 22.08.2016. Wir starten alle gemeinsam um 18.00 Uhr in der Aula unserer Schule. Hier erhalten Sie erste wichtige Informationen, die die gesamte Schulgemeinschaft betreffen. Anschließend treffen wir uns zu kurzen Gesprächen im Foyer. Dabei haben Sie Gelegenheit, einen Kafee zu trinken bzw. eine Kleinigkeit zu essen, bevor Sie sich dann mit den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern zum neuen Schuljahr beraten.

Die Band sammelt in diesem Jahr sogenannte „Video-Schnipsel“ für eine Präsentation, die zeigen soll, dass die Musiker auch mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und gemeinsam Musik machen. Vielleicht finden sich dann auch Aufnahmen aus Buttelstedt.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen, interessante Gespräche und gute Ideen fürs neue Schuljahr. Martina Weyrauch, Rektorin

Stadtfest 2016

Fußballprojekt EM 2016 Wie war das noch mit den Fußballregeln? Paul und Lukas versuchen sich am Mini-Kicker.

--Vorankündigung-Am Sonntag, den 4. September 2016 findet wie jedes Jahr das traditionelle Stadtfest im Gutspark Buttelstedt statt. Beginn um 10°°Uhr mit einem musikalischen Frühschoppen im Festzelt mit der Band ORION Walter Volland.

Vokabeln lassen sich auf dem Schulhof viel leichter lernen. Das macht Spaß! Die Domino-Kärtchen waren schnell zusammengelegt.

-VerpflegungFleischerei Lutz Kolbe sorgt mit Bratwurst, Brätel und Schweinekeule zusammen mit Gastwirt Andreas Hernich der Klöße mit Gulasch und Wienerwürsten ab Mittag servieren wird für das leibliche Wohl. Selbstverständlich wird dann am Nachmittag Kaffee und selbst gebackener Kuchen angeboten.

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar

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3. Jahrgang · 08. Ausgabe · 01. August 2016

NICHTAMTLICHES DAASDORF

-UnterhaltungAuch in diesem Jahr darf natürlich der Spaß für unsere Kleinen und Großen nicht fehlen. Hierzu werden Kettenkarussell, Hüpfburg, Schießbude, Los Bude, Schinkenschießen uvm. auf-gebaut. -Pfarrwitwenstift ab 13°°Uhr geöffnet!Mit Bilderausstellung und ab 15:00 Uhr Geschichten in Thüringer Mundart. Uns allen wünsche ich an diesem Sonntag viel Spaß. Ihr Bürgermeister Tobias Volland

Ein herzliches Dankeschön meinen lieben Kindern, ihren Familien für den schönen Tag anlässlich meines

65. Geburtstages

Ein besonderer Dank allen Verwanten, Geschäftspartnern, Freunden und Bekannten sowie den Skatfreunden für die vielen Blumen und Geschenke. Ein besonderes Dankeschön geht an das Team der Gaststätte „Zur Linde“ in Berlstedt für das köstliche Essen und die gute Bedienung. Danke an alle, die dazu beigetragen haben, dass dieser Tag unvergessen bleibt!

NÄCHSTE LESUNG Am Montag, dem 15. August 2016 um 19.30 Uhr

Karl-Heinz Dünkel

Cornelia Lotter liest aus Ihren Romanen

Daasdorf, im Juni 2016

„Das Monster am Meer“ Ein spannender und informativer Roman über die wechselvolle Geschichte des „Koloss von Rügen“

NICHTAMTLICHES OT WEIDEN

14. KIRCHBERG WEIDEN 14. Kunstprojekt Kunstprojekt   KIRCHBERG WEIDEN 14. KIRCHBERG WEIDEN L I N Kunstprojekt IENSPIELE  am Berg L I N I E N S P I E L E a m B erg OBJEKTE O BeJ rE g KTE L I N I E N S P I E L E a m B

DRUCKGRAFIK  RELIEFS DRUCKGRAFIK  RELIEFS MUSIK  TANZ M UU SC I KK GR A T FA INKZ  R E L I E F S DR

und „Lerchenküsse“ Eine spritzige und romantische Sommerkomödie, ein Gute-LauneBuch und eine Hommage an die Stadt Leipzig. Alle interessierten Bürger sind zu der Veranstaltung recht herzlich eingeladen. Der Eintritt ist wie immer frei, wir würden uns sehr über Spenden freuen!!

VORSCHAU MONAT SEPTEMBER 2016 04.09.2016 - „Geschichten in Mundart" Beteiligung am Stadtfest

Benefizkonzerte „Helft der Peternell-Orgel Buttelstedt“ 17. September 2016 - Johannes Kleinjung - Hofmusik Weimar Der Förderkreis Krebs-Fasch und Kirche Buttelstedt e.V. lädt zur Ausstellungseröffnung mit Zeichnungen und Grafiken mit Ansichten von Buttelstedt, Ortsteilen und Umgebung von Herrn Dr. Joachim Gensel, Weimar anläßlich des Stadtfestes Buttelstedt, am 04. September 2016, um 14.00 Uhr, in das Pfarrwitwenstift Markt 7, ein. Der Künstler ist bereit, seine Bilder an Interessenten zu veräußern. Der Erlös kommt auf seinen Wunsch hin, der Peternell-Orgel zugute.

ACHTUNG! Blutspende Am 08. August 2016 findet die nächste Blutspende von 16.00 bis19.00 Uhr in Buttelstedt, Markt 14 statt. Wir freuen uns, alle unsere Spender gemeinsam mit dem Institut für Transfusionsmedizin Suhl gemeinnützige GmbH zu begrüßen. Alle Spender erhalten sofort eine Unkostenpauschale von 10,00 €. Natürlich werden die Frauen des Fördervereins Krebs-Fasch und Kirche Buttelstedt e.V. für das leibliche Wohl in Alt bekannter Weise sorgen.

 OBJEKTE  TANZ 13. - 21. August 2016 in Weiden bei Buttelstedt 13. - 21. August 2016 in Weiden bei Buttelstedt 13. - 21. August 2016 in Weiden bei Buttelstedt

MUSIK

Ein Festspiel für Romantiker, Kunstliebhaber und Kunstinteressierte Ein Festspiel für Romantiker, Kunstliebhaber und Kunstinteressierte Ein Festspiel Romantiker, Kunstliebhaber In dem idyllischenfür denkmalgeschützten Dörfchen Weiden, und ca. 10Kunstinteressierte km von Weimar entfernt Richtung

In dem idyllischen denkmalgeschützten Dörfchen Weiden, ca. 10 km von Weimar entfernt Richtung Kölleda, findet zum 14. Mal ein Kunstprojekt statt. Inszeniert wird ein unikales zeit- und Kölleda, findet zum 14. Mal ein Kunstprojekt statt. Inszeniert wirdWeimar ein unikales und In dem idyllischen denkmalgeschützten Dörfchen 10 km von entferntzeitRichtung ortsgebundenes Festspiel auf dem Kirchberg und Weiden, in der St.ca. Cyriakus-Kirche zu Weiden. ortsgebundenes und instatt. der St. Cyriakus-Kirche zu Weiden. Kölleda, findet Festspiel zum 14. auf Maldem einKirchberg Kunstprojekt Inszeniert wird ein unikales zeit- und Seinen Anfang Festspiel nimmt das am Samstag, August 2016 um 18 Uhr mit einem ortsgebundenes aufFestspiel dem Kirchberg und in der13. St. Cyriakus-Kirche zu Weiden. Seinen Anfang nimmt das Festspiel am Samstag, 13. August 2016 um 18 Uhr mit einem Gottesdienst und anschließender Eröffnung der Kunstausstellung um ca. 19 Uhr mit Werken des Gottesdienst undnimmt anschließender Eröffnung der Kunstausstellung um ca. um 19 Uhr mit des Seinen Anfang das Festspiel am Samstag, 13. August 2016 UhrWerken mit einem Grafikers Stefan Knechtel aus Thüringen und dem Bildhauer Wulf Kirschner aus18 Hessen. Grafikers Stefan aus Thüringen undder demKunstausstellung Bildhauer Wulf Kirschner aus Hessen. Gottesdienst undKnechtel anschließender Eröffnung um ca. 19 Uhr mit Werken des Linien bestimmen bei beiden den Charakter ihrerBildhauer Kunstwerke. Stefanaus Knechtel formen und Grafikers Stefan Knechtel aus Thüringen und dem WulfBei Kirschner Hessen. Linien bestimmen bei beiden den Charakter ihrer Kunstwerke. Bei Stefan Knechtel formen und begrenzen Linien Räume und Landschaften, geben diesen Spannung, Härte und Weichheit. Seine begrenzen Linien Räume und Landschaften, geben diesen Spannung, Härte und Weichheit. Seine Linien bei beiden den Charakter ihrer märchenhafte Kunstwerke. Bei Stefan Knechtel und Stelen bestimmen aus Druckstöcken erzählen antike fast Geschichten. Wulf formen Kirschners Stelen ausLinien Druckstöcken erzählen antike fast märchenhafte Geschichten. Wulf Kirschners begrenzen Räume wirken und Landschaften, diesengelassen, Spannung, Härte und Weichheit. Seine Stahlreliefs und Objekte massiv undgeben gleichzeitig sind gleichförmig bis hin zur Stahlreliefs und Objekte wirken massiv und gleichzeitig gelassen, sind gleichförmig bis hin zur Stelen aus Druckstöcken erzählen antike Formgebung fast märchenhafte Kirschners Unendlichkeit. Trotz der klaren industriellen wecken Geschichten. die erhabenenWulf Strukturen und Unendlichkeit. Trotz der klaren industriellen Formgebung wecken die erhabenen Strukturen und Stahlreliefs und Objekte wirken massiv und gleichzeitig gelassen, sind gleichförmig bis hin zur die oxidartige Farbigkeit archaische Empfindungen. die oxidartige Farbigkeit Empfindungen. Unendlichkeit. Trotz der archaische klaren industriellen Formgebung wecken die erhabenen Strukturen und Wie stark eine Linie den Raum beeinflusst zeigen die Arbeiten von Schüler_innen aus der die Farbigkeit archaische Empfindungen. Wieoxidartige stark eine Linie den Raum beeinflusst zeigen die Arbeiten von Schüler_innen aus der Regelschule am Lindenkreis und dem Lionel-Feininger-Gymnasium in Buttelstedt. Natur und Technik Regelschule am Lindenkreis und dem Lionel-Feininger-Gymnasium in Buttelstedt. Natur und aus Technik Wie stark eine Linie den Raum beeinflusst zeigenBewusst die Arbeiten Schüler_innen der vereinen sich zu zarten fast gespinstartigen Gebilden. gesetztevon Überlappungen, Öffnungen vereinen sicham zu Lindenkreis zarten fast gespinstartigen Gebilden. Bewusst gesetzte Überlappungen, Öffnungen Regelschule dem Lionel-Feininger-Gymnasium Buttelstedt. Natur und Technik und Bündelungen zeigen wieund durch Linien Blicke geführt und Räumeinbegrenzt werden können. und Bündelungen zeigenfast wiegespinstartigen durch Linien Blicke geführt und Räume begrenzt werden können. vereinen sich zu zarten Gebilden. Bewusst gesetzte Überlappungen, Öffnungen Am 19. und 20. August um Linien 21 Uhr beginnt das und von der Aktionskünstlerin Sabine Lauer für und Bündelungen zeigenjeweils wie durch geführt begrenzt werden können. Am 19. und 20. August jeweils um 21 UhrBlicke beginnt das von Räume der Aktionskünstlerin Sabine Lauer für den Kirchberg inszenierte Festspiel. In der Tanz- Performance des Tanzduo Vainno mit modernen den Kirchberg inszenierte Festspiel. In der TanzPerformance des Tanzduo Vainno mit modernen Am 19. und 20. und August jeweils um 21 Uhr beginnt das von Aktionskünstlerin Sabine für verdichten sich der Bewegungen zu klaren Linien,Lauer um sich Tanzelementen klassischem Spitzentanz Spitzentanz verdichten sich Bewegungen zu klaren Linien, um sich Tanzelementen und klassischem den Kirchberg Festspiel. In derStelle TanzPerformance desDie Tanzduo Vainnoorientieren mit modernen dann wieder zuinszenierte lösen und sich an anderer neu zu formieren. Tänzerinnen sich dann wieder zu lösen und sich anSpitzentanz anderer Stelle neu zu formieren. Die Tänzerinnen verdichten Bewegungen zu Hingabe klaren orientieren Linien, um sich sich Tanzelementen und klassischem an gedachten Linien, um Ihre getanzte „Figur“ daransich auszurichten. Mit in Präzision an umsich Ihreangetanzte „Figur“neu daran auszurichten. Mit Hingabe in Präzision danngedachten wiederzeigt zu Linien, lösen und anderer Stelle zu formieren. Tänzerinnen orientieren sich ausgeführt sich ein ästhetischer Bildmoment der begeistert undDie zum Träumen einlädt. ausgeführt zeigtLinien, sich einum ästhetischer Bildmoment begeistert und zum Träumen einlädt. an gedachten Ihre getanzte „Figur“der daran auszurichten. Mit Hingabe in Präzision Die Linienform der Harfe verbindet Natur und Kultur auf kunstvolle Weise miteinander, vereint eine ausgeführt zeigtder sichHarfe ein ästhetischer Bildmoment der auf begeistert undWeise zum Träumen einlädt. Die Linienform verbindet Natur und Kultur kunstvolle miteinander, vereint eine erhabene geschwungene Form mit einem anmutigen Klang. Die Konzertharfenistin Christiane erhabene geschwungene Form mit einem anmutigen Klang. DieWeise Konzertharfenistin Christiane Die Linienform der Harfe verbindet Natur und Kultur auf kunstvolle miteinander, vereint eine Richter entlockt ihren Harfen sphärische Klänge und nimmt mit auf eine Zeitreise durch die Musik, Richter entlockt ihren Harfen sphärische Klänge und nimmt mit auf eine Zeitreise durch die Musik, erhabene geschwungene Form einem anmutigen Klang. DieLinien Konzertharfenistin Christiane von der Klassik zur Moderne. Diemit gespielte Musik lässt imaginäre im Raum entstehen, die von der entlockt Klassik ihren zur Moderne. Die gespielte Musik lässt imaginäre im Raum entstehen, die Richter Harfenabstrakte sphärische Klänge und nimmt mit auf Linien eine Zeitreise durch die Musik, den Zuhörer in eine kostbar Welt entführt. den Zuhörer in eine kostbar abstrakte Welt entführt. von der Klassik zur Moderne. Die gespielte Musik lässt imaginäre Linien im Raum entstehen, die Im Rahmen dieser Veranstaltung kredenzen die Einwohner des Dorfes Weiden traditionell für die den Zuhörer dieser in eineVeranstaltung kostbar abstrakte Welt entführt. Im Rahmen kredenzen die Einwohner des Dorfes Weiden traditionell für die Besucher eine „Abendlichen Vorspeise“, mit ländlichen kulinarischen Köstlichkeiten. Diese wird nur Besucher eine „Abendlichen Vorspeise“, mit ländlichen kulinarischen Köstlichkeiten. Diese wird nur Im Veranstaltung die Einwohner des Dorfes Weiden am Rahmen Samstag,dieser 20. August 2016 um kredenzen 19.00 Uhr angeboten. ( Kostenbeitrag 6,-€ pro traditionell Person). für die am Samstag, August 2016 um 19.00 mit Uhrländlichen angeboten. ( Kostenbeitrag 6,-€ pro Person). Besucher eine20. „Abendlichen Vorspeise“, kulinarischen Köstlichkeiten. Diese wird nur Unseren Gästen empfehlen wir für Uhr den ungetrübten Kunstgenuss festes Schuhwerk, am Samstag, 20. August 2016 um ( Kostenbeitrag 6,-€ pro Person). Unseren Gästen empfehlen wir19.00 für denangeboten. ungetrübten Kunstgenuss festes Schuhwerk, wetterfeste wärmende Kleidung und eine Taschenlampe. wetterfeste wärmende Kleidung und Taschenlampe. Über eine Spende für denwir Erhalt der St. Cyrakus-Kirche und Weiterführung des Unseren Gästen empfehlen füreine den ungetrübten Kunstgenuss festes Schuhwerk, Über eine wärmende Spende für Erhalt der St. Cyrakus-Kirche und Weiterführung des Kunstprojektes würden wirden uns und sehr freuen. wetterfeste Kleidung eine Taschenlampe. Kunstprojektes würden wir uns freuen. (Auf Wunsch stellen wir gerne einesehr Spendenquittung aus) (Auf Wunsch stellen wir gerne eine Spendenquittung aus)

Termine Termine

Ausstellung Ausstellung Eröffnung: Eröffnung:

Gottesdienst: Gottesdienst: Vernissage Vernissage Öffnungszeiten: Öffnungszeiten:

Festspiel Festspiel Abendliche Vorspeise Abendliche Vorspeise

13. – 21. August 2016 – 21. August 13. August 2016 2016 13. August 18:00 Uhr 2016 18:00 Uhr 19:00 19:00 Uhr So, Mo, Di, Mi, Do 17-19 Uhr So, Mo, Mi, Do 17-19 Uhr 908 09 und nachDi, Absprache (0176)295 undSa nach Absprache ab (0176)295 908 09 Fr, 18 Uhr bis Festspielende Fr, Sa ab 18 Uhr bis Festspielende 19. + 20. August 21 Uhr 19. + 20. August 21 Uhr 20. August 19 Uhr 20. August 19 Uhr

Abendliche Vorspeise

20. August

19 Uhr

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Kontakt / Buchung / Informationen Gesamt- und künstlerische Leitung Sabine Lauer, (069/) 420 858 28 oder (0176) 295 908 09 Verein zur Erhaltung von Kirche und Kirchberg in Weiden bei Buttelstedt e.V. Dr. Gerhard Setzpfandt (036451) 60 493 www.weiden-bei-weimar.de, [email protected]

AMTLICHES ETTERSBURG Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit:

An der Schule 3, 99439 Ettersburg Herr Jens Enderlein Herr Fritz Kaufhold (03643) 42 11 88 Dienstag 17:00 - 18:00 Uhr

BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Ettersburg vom 12.07.2016 Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gemeinderäte und Gäste zur heutigen Sitzung des Gemeinderates. TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Bürgermeister stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 9; davon sind 8 Mitglieder anwesend. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig. TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Beschluss-Nr. 101/17/2016: Der Gemeinderat Ettersburg genehmigt die Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.07.2016. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 8 Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

3. Jahrgang · 08. Ausgabe · 01. August 2016

TOP 7 – Beschluss zur Bestellung eines Mitgliedes in den Bauausschuss des Gemeinderates Beschluss Nr. 106/17/2016 Der Gemeinderat Ettersburg bestellt Herrn Ronny Grüßung als Mitglied des Bauausschusses. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 8 Ja- Stimmen: 7, Nein- Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 1 TOP 8 – Beratung und Beschluss über den Beitritt zum Verein „Selbstverwaltung für Thüringen e.V.“ Beschluss Nr. 107/17/2016: Der Gemeinderat Ettersburg beschließt den Beitritt zum Verein „Selbstverwaltung für Thüringen e. V.“. Der jährliche Mitgliedsbeitrag in Höhe von 100,00 € ist nach Aufnahme durch den Vereinsvorstand auf der Konto des Vereins zu überweisen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 8 Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 9 – Beratung und Beschluss über die Ausschreibung zur Anschaffung eines Allradtraktors für die Gemeinde Ettersburg – Beschluss-Nr. 108/17/2016 Der Beschluss über die Ausschreibung ist nicht notwendig, da der Kauf eines neuen Traktors und der Verkauf des alten Traktors Bestandteil des Haushaltsplanes 2016 sind. TOP 10 - Beratung und eventueller Beschluss zur Parksituation in der Hauptstraße in Ettersburg – Beschluss-Nr. 109/17/2016 Der Bürgermeister informiert darüber, dass am 19.07.2016, um 18:30 Uhr, im Gemeindehaus eine Anwohnerversammlung für die Bewohner der Hauptstraße und Am Schloss zu diesem Thema stattfinden soll. Für weitere Entscheidungen wird die Anwohnerversammlung abgewartet. TOP 11 - Beschluss über die Zustimmung zum Erschließungsvertrag für das B-Plangebiet „Auf dem Keßlinge“ in Ettersburg

TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffent- Beschluss Nr. 110/17/2016: Der Gemeinderat Ettersburg erteilt die Zustimmung zur vorliegenden Fasliche Sitzung des Gemeinderates Ettersburg vom 26.04.2016 sung des Erschließungsvertrages v. 12.07.2016 für das Baugebiet „Auf Beschluss Nr. 102/17/2016: dem Keßlinge“ in Ettersburg. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, den Der Gemeinderat Ettersburg genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Erschließungsvertrag mit der Gartenstadt Weimar GmbH & Co.KG zu Sitzung des Gemeinderates vom 26.04.2016. unterzeichnen. Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 8 Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 8 Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1 Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 4 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentTOP 12 - Beschlüsse zu Bauanträgen liche Sitzung des Gemeinderates Ettersburg vom 01.07.2016 12.1. Antrag auf Abweichung von der Festsetzung der Dachfarbe des Beschluss Nr. 103/17/2016: Der Gemeinderat Ettersburg genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Bebauungsplanes „Auf dem Keßlinge“ Ettersburg für das Wohngrundstück In der Brodkammer 3 Sitzung des Gemeinderates vom 01.07.2016. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 8 Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 5 – Beschluss zur Bestellung eines Mitgliedes in die Gemeinschaftsversammlung der VGem Nordkreis Weimar Beschluss Nr. 104/17/2016 Der Gemeinderat Ettersburg bestellt Herrn Fritz Kaufhold als Mitglied in der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 8 Ja- Stimmen: 7, Nein- Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 1 TOP 6 – Beschluss zur Bestellung eines Mitgliedes in den Haushaltsund Finanzausschuss des Gemeinderates Beschluss Nr. 105/17/2016 Der Gemeinderat Ettersburg bestellt Herrn Bernd Kaufholz als neues Mitglied in den Haushalts- und Finanzausschuss. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 8 Ja- Stimmen: 7, Nein- Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 1

Beschluss Nr. 111/17/2016: Der Gemeinderat Ettersburg stimmt dem Antrag auf Abweichung von der Festsetzung der Dachfarbe des Bebauungsplanes „Auf dem Keßlinge“ Ettersburg für das Wohngebäude auf dem Grundstück In der Brodkammer 3 zu und erlaubt die Dachfarbe Anthrazit. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 8 Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Jens Enderlein, Bürgermeister

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NICHTAMTLICHES ETTERSBURG

3. Jahrgang · 08. Ausgabe · 01. August 2016

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Kirmesfreunde, als Heimat- und Kulturverein laden wir euch recht herzlich zu unserer Kirmes vom 19.08. bis 21.08.2016 ein. Wie im letzten Jahr wollen wir gemeinsam auf dem Gelände des Museums Ettersburg feiern.

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Ettersburg, am 05.06.2016 wurde ich als Bürgermeister von Ettersburg gewählt und am 01.07.2016 habe ich das Amt angetreten.

Programm: Freitag

ab 21:30 Uhr: Tanz mit Rockpirat

Ich möchte mich recht herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen und die vielen Glückwünsche bedanken. Dies bestärkt mich, dass der Amtsantritt als Bürgermeister die richtige Entscheidung war.

Samstag 09:00 Uhr: Ständchen durchs Dorf ab 21:00 Uhr: Kirmestanz mit G-Punkt inklusive Programm der Kirmesgesellschaft

Die Gemeinde Ettersburg befindet sich in einer soliden und stabilen Entwicklung nach innen und nach außen. Unser finanzieller Stand versetzt uns in die Lage, verschiedene Projekte und Investitionen zu verwirklichen, aber auch hierbei benötigen wir die Hilfe und Unterstützung der Einwohner. Denn nur in einer Kombination von finanziellen Mitteln und Eigenleistungen haben wir es geschafft die Gestaltung der Gemeinde voranzubringen. Wichtig ist auch die Unterstützung der Vereine und der Freiwilligen Feuerwehr, um unser Umfeld zu gestalten und nicht zuletzt die Sicherheit der Gemeinde zu gewährleisten.

Sonntag 10:00 Uhr: Kirmesgottesdienst ab 10:30 Uhr: Frühschoppen mit Onkel Helmut & the Fire Fuckers und anschließendem Kindertanz. Zum Mittag wird es ein leckeres Angebot geben. Für das leibliche Wohl ist allzeit bestens gesorgt. Wir freuen uns auf euer Erscheinen. Der Ettersburger Heimat- und Kulturverein e.V.

Die Entscheidungsfindung geht in einer Demokratie von unten nach oben, welches durch die jetzigen Volksvertretungen gegeben ist. Jedoch stört die großen Parteien ihr schwindender Einfluss. Bei großen Gebietsstrukturen haben die kleinen Wählergruppen kaum eine Chance weiter in den Gemeindeparlamenten mitzubestimmen. Die Ausrichtung dieser Wählergruppen ist meistens auf ihren Ort begrenzt und damit sehr regional gehalten. Eine Kandidatur (z.B. der, des Gemeinderats) wird durch das Wahlgesetz für zukünftige Wahlen sehr erschwert oder sogar unmöglich sein. Über die Auswirkung auf jeden Einzelnen (z.B. Behördenwege) möchte ich mich nicht näher äußern, denn das würde den Rahmen hier sprengen. Wenn die Gebietsreform so effektiv sein soll und so viel Geld einspart, sollte man sich fragen warum gerade in die beiden größten Städten (Erfurt und Gera) wo sich strukturell nicht viel ändert, der Haushalt nicht beschlossen ist, Vereine für ihre Ehrenamtsarbeit noch Miete bezahlen, Steuern erhöht werden oder die Stadt pleite ist?? Durch diese Reform wird es keinen Meter Straße, Rohr oder Bachlauf weniger geben und die vorhandenen Flächen lösen sich auch nicht in Luft auf. Es stellt sich auch die Frage, warum in einer digitalisierten Welt eine Verwaltung so uneffektiv sein kann, wenn vor geraumer Zeit dies erfolgreich ohne Computer möglich war? Deshalb ist es wichtig jetzt nicht in Panik zu verfallen und jeder rettet sich zuerst. Am Ende bestimmt die Politik wer wohin geht und die vermeintlichen Freiwilligkeitsprämien fallen nicht den einzelnen Orten zu, sondern den neu gegründeten Gemeinden, also auch denen die per Gesetz zugeordnet werden. (Wenn man 10 Mittellose vereint, entsteht bestimmt kein Reicher.) Es muss jetzt unser Ziel sein, diese Reform in ihrer jetzigen Form zu stoppen. Denn gerade die im ländlichen Gebiet und auf engsten Raum vielseitig vorkommenden Bräuche und Traditionen macht Thüringen und uns so einzigartig. Ich bin mir sicher, dass wir trotz dieser Ereignisse unsere anstehenden Aufgaben im Ort weiter erfüllen und unser Dorf für uns alle attraktiver gestalten. Ich vertraue auf eure Unterstützung und euer Mitwirken.

Mit freundlichem Gruß Jens Enderlein Bürgermeister

Fanta ist eine eingetragene Schutzmarke der The Coca-Cola Company.

Trotz erreichter Ziele, stehen uns noch viele Aufgaben und Ereignisse bevor, die sogar von existenzieller Bedeutung für uns sind. Hiermit spreche ich insbesondere die sogenannte Gebietsreform an. Es ist nicht einfach ein Amt zu übernehmen, in dem Wissen, dass es den Ort in geraumer Zeit zwar noch als Flurstück gibt, aber nicht mehr als eine Gemeinde. Eine Gemeinde, die über hunderte von Jahren gewachsen ist, sich entwickelte und ihre innersten Geschicke und Bedürfnisse immer selber regelt. Diese Gebietsreform ist eine Enteignung und Entmündigung der Bürger dieser Gemeinde, sowie ein Aushebelung der Demokratie. Die Sachwerte in den Gemeinden (z.B. Grundstücke, Häuser, Straßen, Spielplätze usw.) welche von unseren Vorfahren geschaffen, bezahlt und erhalten wurden, werden uns mit der Reform genommen. Auch die Tatsache das die meisten Dörfer und kleinen Städte nicht von den sogenannten Volksparteien geführt werden, sondern von freien Wählervereinigungen, Bürger-Heimatvereinen, Feuerwehrvereinen, Einzelpersonen usw. ist für die großen Parteien ein Dorn im Auge.

EURE STIMME FÜR

ETTERSBURG

unter oder

http://spielplatzinitiative.fanta.de/ https://facebook.de/fantaspielspass

Mehr Infos und Teilnahmebedingungen unter: http://spielplatzinitiative.fanta.de https://www.facebook.com/fantaspielspass

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar

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AMTLICHES GROSSOBRINGEN Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit:

Weimarische Straße 48 A, 99439 Großobringen Herr Thomas Heß Herr Reiner Halko (03643) 42 06 67 jeden Dienstag 17:30 - 19:00 Uhr

BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Großobringen vom 29.06.2016 Der Vorsitzende, Herr Tonio Barthel, begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates und die anwesenden Gäste und eröffnet die Sitzung. TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Herr Barthel stellt die Beschlussfähigkeit mit 7 anwesenden Mitgliedern des Gemeinderates fest. Die gesetzliche Zahl der Gemeinderatsmitglieder beträgt 9; der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.

3. Jahrgang · 08. Ausgabe · 01. August 2016

stedt, Ettersburg, Großobringen, Heichelheim, Kleinobringen, Krautheim, Leutenthal, Ramsla, Rohrbach, Sachsenhausen, Schwerstedt, Vippachedelhausen und Wohlsborn bilden die gemeinsame Schiedsstelle „Nordkreis Weimar“. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 8 – Beratung und Beschluss über den Beitritt zum Verein „Selbstverwaltung für Thüringen e.V.“ Der Tagesordnungspunkt wird vertagt. TOP 9 – Beschlüsse zu Bauanträgen 9.1 – Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des V/E-Planes „Über dem Baumgarten“ für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 707/164

Beschluss-Nr. 108.1/17/2016: Der Gemeinderat Großobringen stimmt dem Antrag auf Befreiung vom Punkt 1 der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des B-Planes „Über dem Baumgarten“ Großbringen für die Errichtung eines Einfamilienhauses TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung auf dem Flurstück 707/164 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Dachfarbe und Gaube in Bitumendeckung. Beschluss-Nr. 101/17/2016: Der Punkt „Beratung und Beschluss zur Auswahl eines neuen Wappens für Abstimmungsergebnis: die Gemeinde Großobringen“ wird von der Tagesordnung abgesetzt. Der gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 7, Gemeinderat genehmigt die geänderte Tagesordnung für die öffentliche Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Gemeinderatssitzung am 29.06.2016. 9.2 – Antrag zur Errichtung einer Fertiggarage auf dem Flurstück 159/1, Abstimmungsergebnis: Flur 1, Gemarkung Großobringen gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 7, Beschluss-Nr. 108.2/17/2016: Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Der Gemeinderat Großobringen erteilt dem Trägerwerk Soziale Dienste TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffent- Thüringen e. V. das Einvernehmen zur Errichtung einer Fertiggarage auf dem Flurstück der Gemeinde, Nr. 159/1, Flur 1, Gemarkung Großobringen. liche Sitzung des Gemeinderates Großobringen vom 13.04.2016 Beschluss-Nr. 102/17/2016: Der Gemeinderat Großobringen genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 13.04.2016. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 4 – Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 27.01.2016 (Beschluss-Nr. 86/15/2016) und erneute Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung der Gemeinde Großobringen für das Haushaltsjahr 2016 einschließlich der Anlagen Beschluss-Nr. 103/17/2016: Die Haushaltssatzung 2016 mit ihren Anlagen wird bestätigt, alle Planzahlen sind verbindlich. Der Beschluss-Nr. 86/15/2016 vom 27.01.2016 wird aufgehoben. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 5 – Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 27.01.2016 (Beschluss-Nr. 87/15/2016) und erneuter Beschluss über den Finanzplan für den Zeitraum 2015 - 2019 Beschluss-Nr. 104/17/2016: Der Gemeinderat Großobringen beschließt den Finanzplan für den Zeitraum 2015 – 2019. Der Beschluss-Nr. 87/15/2016 vom 27.01.2016 wird aufgehoben. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 6 – Beratung und Beschluss über das Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2015 - 2025 Beschluss-Nr. 105/17/2016: Der Gemeinderat beschließt das Haushaltssicherungskonzept mit den Konsolidierungsmaßnahmen für den Zeitraum 2015 – 2025. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 7 – Beratung und Beschluss zur Einrichtung einer einheitlichen Schiedsstelle für den Bereich der VGem Nordkreis Weimar Beschluss-Nr. 106/17/2016: Die Städte Buttelstedt und Neumark sowie die Gemeinden Ballstedt, Berl-

Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

Verkehrsanalyse im Wohngebiet „Über dem Baumgarten“ Sehr geehrte Anwohner des Wohngebietes, ich lade Sie herzlich zu einer Anwohnerversammlung am Freitag, den 19. August 2016, um 19:30 Uhr, in den Versammlungsraum des Feuerwehrgerätehauses ein. Ziel der Anwohnerversammlung ist es, Probleme zu Verkehrs-, Parkplatzund Gefahrensituationen in Kreuzungsbereichen zu benennen, um diese im Rahmen der Betrachtung durch die Bauhaus-Universität mit einfließen zu lassen. Zum Abschluss der Analyse sollen gemeinsam Lösungsvorschläge erarbeitet werden, um eine den Bedürfnissen der Anwohner gerechte Lösung anzuwenden.

Grünschnittablagerungen an der Fläche hinter den Gartenanlagen Die bisherige Grünschnittablagerung bis zur Nutzung der Container erfolgte hinter den Gartenanlagen und der Sattlerei Focke. Aufgrund der nun neu geschaffenen Möglichkeit der Entsorgung von Grünschnitt ist eine Ablagerung von Privatpersonen nicht mehr zulässig. Aus diesem Grund werden durch die Gemeindearbeiter Maßnahmen erfolgen, die den freien Zugang zu dem Gelände nicht mehr ermöglichen werden. Ich bitte Sie bereits jetzt, die Ablagerungen von Grünschnitt zu unterlassen und das Angebot der freien Entsorgung auf dem Gelände hinter dem Sportplatz zu nutzen. Thomas Heß, Bürgermeister

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NICHTAMTLICHES GROSSOBRINGEN

1. Grossobringer

3. Jahrgang · 08. Ausgabe · 01. August 2016

Aufforderung kam Herr Nicky Domanetzki am gleichen Abend nach und legte sein Mandat als Mitglied des Gemeinderates nieder. Ich danke Nicky Domanetzki für seine Tätigkeit im Gemeinderat und wünsche ihm alles Gute für die Zukunft. Als Folge des Rücktrittes werden die Nachrücker der Kandidatenliste „Initiative für Großobringen“ anhand der Positionierung durch die Anzahl der Stimmen zur Wahl angeschrieben. Der Umgang mit der übergebenen Unterschriftenliste liegt in der Verantwortung der Betroffenen. Ein rechtlicher Anspruch auf Verfahrensweisen ist nicht vorgegeben. Engagierte und interessierte Bewohner eines Ortes tragen das Gesicht des Ortes in die umliegenden Gemeinden. Es liegt an uns allen, welches Gesicht wir zeigen!

DER HEIMATVEREIN INFORMIERT: Wann? am 27.08.2016 ab 08:00 Uhr – Aufbau von 09:00 bis 13 Uhr – Verkauf

Mitgliederschwund und abgeschlossene Projekte



Was?

Trödel, Kindersachen etc.



Wo?

Pfarrgarten Großobringen

Der Großobringer Heimatverein e.V. versucht mit wenigen Mitgliedern das kulturelle Leben durch Veranstaltungen zu bereichern oder durch Projekte das historische Erbe zu bewahren.



Standgebühr? 3 € je Meter (Die Standgebühren und Spenden werden zur Restaurierung unserer Kirchenorgel genutzt.)

Anmeldungen

per E-Mail an folgende Adresse: [email protected] (bitte mit Angabe der Standgröße)

Gemeindefest am 27. August 2016 Sehr geehrte Großobringer, Am 27.08.2016 führen die Vereine der Gemeinde Großobringen in Zusammenarbeit mit einzelnen Gewerbetreibenden ein Gemeindefest durch. Dieses beginnt mit einem erstmalig in Großobringen stattfindenden Flohmarkt. Nahtlos folgen verschiedene Angebote der im Ort ansässigen Vereine. Erstmalig wird sich der neu gegründete Sportverein (siehe unten) in unserem Ort präsentieren. Weiterhin können Sie landwirtschaftliche Geräte anschauen. Achten Sie hierzu bitte auf die Informationen im Schaukasten, per Newsletter oder Facebook Großobringen.

Gemeinderatssitzung am 29. Juni 2016 Durch die zum Ende des Monats Juni durchgeführte Gemeinderatssitzung und des Redaktionsschlusses ist es mir erst jetzt möglich, mich zur vergangenen Gemeinderatssitzung zu äußern. Der Beschluss des Gemeinderates Großobringen im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 29. Juni 2016 zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes und der damit verbundenen finanziellen Einschnitte durch die Erhöhung der Grundsteuer A und B sowie die notwendige Streichung der Geburtsprämie rückten durch die Übergabe einer Unterschriftenliste in den Hintergrund. Die Sammlung von Unterschriften und die damit verbundenen Mutmaßungen sorgten für Spannungen zwischen den Einwohnern der Gemeinde Großobringen. Die Erstellung einer Petition ist in unserem demokratischen Verständnis ein Grundrecht eines jeden Bürgers. Die Verstärkung des Ersuchens durch die Beteiligung mehrerer Bürger ist legitim und verdeutlicht die Eingabe. Dieses Recht ist zugleich im Grundgesetz (Art. 17) verankert und somit zu respektieren und anzuerkennen. Mitunter können während der Suche nach Unterstützung von weiteren Personen oder nach erfolgter Übergabe an den betroffenen Personenkreis Emotionen unser Handeln bestimmen lassen. Leidenschaft und Begeisterung oder Wut und Enttäuschung sind hierbei menschlich verständlich und liegen oft nah beieinander. Eine sachliche Bewertung hilft oft bei Entscheidungen oder Beziehungen, damit sich Situationen nicht zuspitzen oder Emotionen uns leiten. Mit der Übergabe des Offenen Briefes und der Unterschriftenliste am 29. Juni 2016 wurden die Angehörigen des Gemeinderates aus der freien Wählerschaft „Initiative für Großobringen“ zum Rücktritt aufgefordert. Dieser

Aktuelle Situation des Heimatvereins:

Leider erfährt den Heimatverein aktuell eine Welle von Austritten einer Vielzahl von Mitgliedern. Dies hängt leider direkt oder indirekt mit der überreichten Unterschriftsliste im Rahmen der Eingabe zusammen. Selbstverständlich respektiert der Vorstand die Austritte, bedauert diese jedoch sehr. Leider ist auch die langjährige Vorsitzende, Frau Carmen Halko, aus dem Heimatverein ausgetreten. Mit dem Austritt von Frau Carmen Halko verliert der Heimatverein ein Mitglied, welches mit überdurchschnittlichem Engagement und Kreativität den Verein maßgeblich mitgeprägt und gestaltet hat. An der Erstellung der Großobringer Chronik, den Kalendern und der Ausgestaltung von Veranstaltungen hatte sie maßgeblichen Anteil und diese zielführend umgesetzt. Der Vorstand bedankt sich bei Frau Carmen Halko sowie allen anderen ausgetretenen Mitgliedern für ihr ehrenamtliches Engagement zum Wohl der Gemeinde. Der Verlust von einem Drittel Mitgliedern schmerzt und schränkt die Planung von weiteren Vorhaben deutlich ein. Das bisherige Angebot von Veranstaltungen kann dadurch nicht in gewohnter Weise durchgeführt werden. Alle Vorstandsmitglieder arbeiten an Lösungen, um durch eine engere Zusammenarbeit mit anderen Vereinen auch in Zukunft das gemeindliche Leben attraktiv zu gestalten. Die Senioren unserer Gemeinde entwickeln und schreiben gerade in Kooperation mit dem Großobringer Heimatverein e.V. an einem Rezeptbuch für regionale Gerichte und Backrezepte aus unserer Region. Hierzu bitten wir Sie um Unterstützung! Sollten Sie noch über alte Rezepte aus unserer Region verfügen, bitten wir Sie, diese uns zur Verfügung zu stellen. Sie können diese zur Sprechstunde abgeben oder per E-Mail an [email protected] senden.

Sanierung eines Obelisk-Grabsteines Vor zwei Jahren begann die Planung der Rettungsaktion für den barocken Grabstein von Johannes Spindler. Johannes Spindler wurde in einem Dorf bei Burgau 1672 geboren, war lutherischer Prediger in Ungarn und musste das Land wegen der Verfolgungen durch die Katholiken verlassen und wurde später durch Herzog Ernst als Substitus in Großobringen eingesetzt. Er starb 1748 in Großobringen. Die Restaurierung des alten Grabsteines gestaltete sich äußerst schwierig, da die Kirchgemeinde die finanziellen Mittel für die Sanierung der Orgel benötigt. Nicht alle Vereinsmitglieder des Großobringer Heimatverein e.V. waren vom Projektvorschlag des Vorstandes überzeugt, denn die Restaurierung sollte 2.699,00 Euro kosten. Die Sparkasse spendete 800 Euro. Aufgrund der kostenintensiven Maßnahme äußerten einzelne Vereinsmitglieder Zweifel. Der Vorstand wurde durch die Mitglieder beauftragt, noch weitere Spendengelder in Höhe von 1.000,00 € zu akquirieren. Durch die aktive Unterstützung von Herrn Reiner Halko konnten durch zusätzliche Spenden der Firmen Harzer Malerfach GmbH aus Hardisleben, B.I.T.S Business IT Service Petra Reinhold aus Konradsreuth und ASI Anlagen Service Instandhaltung GmbH aus Jena weitere 1.200,00 Euro an Spenden gesammelt werden.

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Nach Genehmigung der Denkmalschutzbehörde konnte das Projekt in Angriff genommen werden. Der Steinmetz Herbert Lauterbach aus Willerstedt erhielt den Auftrag, den Stein zu restaurieren und zu versetzen, da der Standort denkbar ungünstig war. Er stand bedrohlich schief direkt neben einem Baum und die Figur auf der Spitze des Obelisken war von der Krone des Baumes bereits eingeschlossen. Im Juni 2016 wurde der Obelisk in der Werkstatt von Herbert Lauterbach von den biologischen Ablagerungen befreit und die tiefen Risse im Stein geklebt und verschlossen. Am 5. Juli 2016 wurde er mit der Unterstützung von Herrn Mirco Krebs und Herrn Felix Halko am neuen Standort wieder aufgestellt. Der geschichtliche Hintergrund ist zugleich auf einer Informationstafel ersichtlich, welche neben dem Stein installiert wurde. Das Gestell für die Tafel fertigte Herr Udo Führer und die Kosten für das Material und die Anfertigung der Tafel übernahmen Familie Reiner und Carmen Halko, Familie Yorck und Nancy Lehmann sowie Familie Tonio und Nicole Barthel. Der über 3 m große Obelisk steht nun neben dem Eingang der Kirche und ist zu einem Blickfang geworden. Neben der Chronik, Band 3 „Geschichten und Geschichte von Großobringen“ ist es das letzte Projekt der ehemaligen Vorsitzenden Frau Carmen Halko.

Thomas Heß, Vorsitzender

Der Sportverein informiert: Werte Freunde des Freizeitsports! Hurra, es ist vollbracht! Wir sind stolz, nach der ersten Gründung vor 60 Jahren wieder unseren eigenen Sportverein, den SV Grün Weiß 56 Großobringen, in unserem Ort aufleben zu lassen. Dafür möchte ich allen Mitwirkenden herzlichen Dank sagen. In der Rekordzeit von nur einer Woche nach unserer Gründungsversammlung konnte uns der Landessportbund (LSB) wieder unter seinem Dach aufnehmen. Alle Freizeitsportler der verschiedensten sportlichen Disziplinen haben nun die Möglichkeit, sich organisiert unter dem Dach unseres Sportvereines einzurichten. Dazu laden wir herzlich ein! Bis jetzt haben wir im aktiven Sport die Fußballmannschaften der D- und C-Junioren sowie ein Männerteam, das den Spielbetrieb bereits zum Saisonstart aufnehmen wird. Weitere Mitspieler sind erwünscht. Es besteht zum Beispiel die Chance, noch eine "Alte Herren"Mannschaft zu gründen. Das muss natürlich gefeiert werden! Und so werden wir unsere "Wiedergeburt" am Tag unseres Dorffestes, dem 27.08.2016, mit einem Fußballfest bei Bier und Bratwurst begehen. Einen Teil des Erlöses werden wir zur Orgelsanierung in unserem Dorf beitragen. Jeder, der aktiv einen Beitrag zum Vereinsleben leisten möchte, kann sich auch gerne schon vorab per Mail oder Telefon bei uns melden ([email protected], Tel. 0172 605497). Yorck Lehmann Vorstand SV Grün Weiß 56 Großobringen

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Die „Initiative für Großobringen“ informiert: „Stets findet Überraschung statt, da wo man’s nicht erwartet hat“, hatten wir, die Wählergemeinschaft der „Initiative für Großobringen“ (IfG) vor ziemlich genau einem Jahr über das Zusammenwachsen des nach der Kommunalwahl Ende Mai 2014 neu entstandenen Gemeinderates von Großobringen konstatiert. Und wir zogen auch öffentlich Bilanz über das bis dahin Entstandene: Die Zahl der Großobringer, die an unseren monatlichen öffentlichen Gemeinderatssitzungen teilnehmen, war gestiegen und die hohe Anzahl der Zuhörenden und Anfragenden dürfte wohl auch jetzt noch einmalig in unserer Region sein. Die rechtzeitige Veröffentlichung in den Schaukästen und die Erinnerung an diese Termine über die sozialen Medien wie Facebook und die Großobringer Internetseite bieten allen Interessierten die Gelegenheit, sich vorab über die Tagesordnung zu informieren und für sich die Entscheidung zu treffen, ob sie an einer Willensbildung zu dem ein oder anderen Thema mitwirken wollen. Und auch im Gemeindebereich hatte sich etwas getan: Das ehemalige Woljem - Gelände wurde endgültig fachgerecht vom Schutt beräumt und das neue Feuerwehrgerätehaus motiviert in Besitz genommen. Ins Feuerwehrhaus zogen auch unsere Gemeindearbeiter. Damit hatte die dezentrale Verteilung der Gemeindetechnik und -ausrüstung ein positives Ende gefunden. Erwartungsfroh nahmen die kleinen Großobringer ihre lang ersehnte Nestschaukel in Besitz. Dass diese im Rahmen eines kleinen Festes aufgestellt wurde, war einem Gemeinschaftswerk des Gemeinderates, des Kirmesund des Heimatvereins zu verdanken. Wir waren nicht nur passiv dabei, wir haben organisiert und ausgestaltet. Gemeinsames Problemelösen schweißt zusammen, waren wir uns im vergangenen Jahr noch sicher. Auch 2015 war ein sorgenvolles, aber gutes Jahr: Zusammen mit 80 Freiwilligen beteiligten wir uns 2015 am Frühjahrsputz, etwa 60 von ihnen blieben zum gemeinsamen Bratwurstessen nach getaner Arbeit. Wir stellten einen Teil der Wahlkommission zur Wahl unseres neuen Bürgermeisters. Die Gemeinderatsmitglieder und Mitglieder der „IfG“ haben an weiteren Großobringer Traditionsveranstaltungen aktiv mitgewirkt: beim Familienfest mit Seifenkistenrennen im Juni 2015 und beim Adventsmarkt im November. 2016: Dass der Kirmesverein 2016 jubelt, nun keinen teuren Baustromanschluss mehr bezahlen zu müssen, hat eine Vorgeschichte: Zwei Gemeinderatsmitglieder der IfG legten sich mächtig ins Zeug, um Fördermittel der TEAG für die Errichtung der E-Bike-Ladestation zu beantragen und das Material kostenlos bereitzustellen. An der für Sie organisierten Informationsveranstaltung im Juni 2016 zur Gebietsreform in Thüringen luden wir den Bürgermeister einer Landgemeinde ein, ebenso wie den Oberbürgermeister von Weimar. Mehr als 100 Personen füllten den Saal im Feuerwehrgerätehaus. 40 Zuhörer meldeten uns ihre Meinung zur Veranstaltung zurück, 33 von ihnen motivierten uns zu weiteren solchen Veranstaltungen. Um auch weiter informiert zu bleiben, informierten sich vier IfG-Mitglieder bei der Informationsveranstaltung in Berlstedt über die dort angebotenen Optionen von Fusionsmöglichkeiten im Rahmen der Reform. Zwei Denkmäler wurden in Kirchennähe unter engagierter und auch finanzieller Mitwirkung unserer Gemeinderäte für Großobringen erhalten. Drei IfG-Mitglieder engagieren sich in Großobringen sportlich: sie haben gerade einen neuen (den alten) Sportverein in Großobringen gegründet. Soweit zu unseren Aktivitäten außerhalb der Vorbereitung von Gemeinderatsbeschlüssen. Kürzlich, Ende Juni 2016, wurden uns und dem Bürgermeister 340 Unterschriften von Großobringern übergeben, die die Gemeinderatsmitglieder unserer Wählergemeinschaft „Initiative für Großobringen“ zum Rücktritt aus dem Gemeinderat auffordern. Das ist etwa die Hälfte aller 2014 wahlberechtigten Einwohner. Nach diesem Schlag ins Gesicht ziehen wir natürlich Konsequenzen: Alle IfG-Aktiven sind zurückgetreten, und zwar aus dem Heimatverein. Denn die überwiegende Anzahl unserer IfG-Mitglieder fehlte nie, wenn es für und mit diesem etwas zu organisieren gab. Es tat uns besonders weh, dass wir so Mitglieder des Heimatvereins vorfanden, die sich beim Leisten ihrer Unterschriften vermutlich nicht erinnern wollten oder konnten, wer bei jeder der Veranstaltungen hinter dem Bratwurstrost, dem Kuchen- und Waffelstand stand. Und auch einige der Krokusse, die entlang der B85 im Frühjahr gelb blühten, sind mit unseren Händen und denen unserer Familienmitglieder dorthin gelangt. Sehr aufmerksame Leser des Amtsblattes unserer Verwaltungsgemeinschaft konnten verfolgen: nahezu regelmäßig kamen Gemeinderatsbeschlüsse einstimmig zustande. Der Vorwurf, wir würden durch unsere Mehrheit persönliche Interessen in den Vordergrund stellen, ist schlichtweg konstruiert.

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Die Regionalpresse mutmaßt richtig, wenn sie „alte, lange im Ort schwelende Konflikte“ als Ursache dieses Stimmungswandels ausmacht. Wir wollen und sehen es als unsere Pflicht an, all die Bürger im Gemeinderat weiter zu vertreten, die unsere Tätigkeit im und für den Ort zur Kenntnis genommen und sehr bewusst nicht unterschrieben haben. Aus diesem Grund bedauern wir den Entschluss des Gemeinderates Nicky Domanetzki zum Rücktritt sehr. Wir respektieren seine Entscheidung selbstverständlich und bedanken uns an dieser Stelle sehr herzlich für sein überdurchschnittlich großes ehrenamtliches Engagement und sein Mitwirken während seiner bereits zweiten Amtszeit. Weiterhin wollen wir auch all diejenigen vertreten, die mit „Gegenflugblättern“ und Wortspielen von Anderen vor unserer sehr sachlich und ausgewogen organisierten und vorbereiteten Informationsveranstaltung zur Gebietsreform verunsichert worden sind. Hierbei ist vorgegaukelt worden, die „Initiative für Großobringen“ würde für eine Eingemeindung an Weimar aktiv werden und die Unterschreibenden könnten mit ihrer Unterschrift genau das verhindern. Um es klar zu sagen: beides ist falsch. Wir, als IfG haben keinen Beschluss und keine einheitliche Meinung gebildet, welchen Weg unser Dorf in der Gebietsreform gehen soll. Wir werden das auch nicht tun. Im Gegenteil, es uns sehr wichtig, uns selbst, alle Gemeinderäte und alle Bürger umfassend zu informieren und alle Möglichkeiten zu erfahren. Nur so kann jeder für sich die richtige Entscheidung für Großobringen wählen. Deshalb setzen wir uns in dieser Frage für einen Bürgerentscheid ein, auf dessen Grundlage der Gemeinderat entscheiden soll. Unser Wahlslogan gilt für uns noch immer: Großobringen liegt uns am Herzen … und jede Stimme und auch Ihre aktive Mitgestaltung, und zwar zum Wohle unserer Gemeinde, zählt. Rainer Halko Beigeordneter

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Unsere Schulanfänger erlebten im letzten Halbjahr noch viele tolle Sachen:  2 Tage Verkehrserziehung mit der Polizistin Frau Hoffmann  Besuch der Weimarer Feuerwehr und der Polizei  Abschlussfahrt nach Weimar zur Pfeifersquelle mit Zuckertütenfee-Suche, natürlich dem Zuckertütenbaum und anschließenden gemütlichen Bei sammensein mit den Eltern  Teilnahme an einer Mitmach-Musikveranstaltung in der Kita Heichelheim  Es wird noch einen Tag in der Klossmarie in Heichelheim geben, mit selbsthergestellten Kartoffelpuffern und einer Überraschungs – Ralley

Einen guten Start in die Schule und viel Spaß am Lernen wünschen wir: Linda, Marielle., Neo, Ben, Paul A. und Tim , Paul H., Jonas und Lilly., Die Erzieherinnen und Kinder der Rappelkiste

Liebe Senioren! Am 09.08.2016 wollen wir Bratwurst essen im Gemeindehaus. Im September fahren wir zum Hohewarte Stausee. Den genauen Termin gebe ich noch bekannt. Am 19.10.2016 geht es nach Franzensbad zum Erdschweinessen und anschließende Rundfahrt im Kaiserwald. Alternativ können wir am 20.10. zum Herbstfest "Krug zum grünen Kranze." Wer mitfahren möchte, meldet sich bitte bis zum 31.08.2016 unter 03643 42 05 45. Wilma Wollweber

Ene meene Miste, Neues aus der Rappelkiste! und es rappelte in den letzten Monaten wieder gewaltig in der Kita Rappelkiste Großobringen. Am 19./20.05.2016 führte unsere Abschlußfahrt der Schulanfänger auf den Reiterhof Fiala nach Hopfgarten. Schon allein das Fahren mit Bus und Bahn war ein Erlebnis. Die Pferde hatten es allen Kindern angetan. Nach anfänglicher Scheu gingen die Kinder mit einer großen Selbstverständlichkeit mit den Pferden um, ob nun beim Striegeln, Führen, Streicheln und Reiten - am liebsten hätte jedes Kind ein Pferd mitgenommen. Vielleicht war aber auch die Nachtwanderung und das Spielen auf der Spieletenne, das gemeinsame Übernachten ohne Mama und Papa - das Schönste. Vielen Dank an Familie Fiala, die uns schon seit einigen Jahren wieder so gut umsorgt hat.

Unser nächstes großes Event war am 10.Juni unser Sommerfest, dass nur mit der Unterstützung des Elternbeirates, dem Kirmesverein Großobringen, der Freiwilligen Feuerwehr Großobringen und der Eltern so gelingen konnte. Es war für Groß und Klein ein schöner entspannter Nachmittag. Danke an alle, besonders Fam. Hoodt als Hähnchengriller und deren Spende, Danke an die Sponsoren Fam. Wagner, Bürgermeister Hr. Hess, Autohaus Bühner und Frau Dr. Enseleit, an Herr Schütze (SPD) der köstliches Eis persönlich selbst verteilte und den fleißigen Kuchenbäckern.Für die musikalische Umrahmung stand uns wieder DJ Thomas Geffarth nebst Frau zur Seite – Danke!! Wir haben uns als Kita bei der Toom Baumarkt Initiative 2016 beworben und sind mit unseren Vorhaben: Projekt „Baumhaus„ unter die 3 ausgewählten Sieger Kitas gekommen. Nun hieß es alle Leute von Mama, Papa, Oma, Opa, Geschwister, Bekannten, Arbeitskollegen u.s.w. zu mobilisieren für unsere Kita im Baumarkt abzustimmen. Danke an alle, die unserer Kita damit zum 1. Platz verholfen haben !!!!

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Das Preisgeld von 3000 Euro wird uns sicher ein schönes selbstgebautes Baumhaus ermöglichen. Nun heißt es, tatkräftig unser Projekt in Angriff zu nehmen. Wir können dabei mit großer Unterstützung der Gemeinde, vertreten durch den Bürgermeister Herr Heß rechnen, vielleicht erhalten wir zur Umsetzung sogar noch ein Stück Gartenfläche zu unserer Kita dazu, um unser Baumhaus im kleinen Miniwald zu integrieren… Danke an den Toom Baumarkt für diese Unterstützung. Ein großes Dankeschön möchten wir auch an die Firma Ablig sagen, die uns bei Bedarf an den heißen Sommertagen kostenlos Eis zur Abkühlung für unsere Kinder bereitstellen!!!

Sommerfest am 10. Juni 2016 Unser Sommerfest am 10.06.2016 stand ganz unter dem Motto „Alle sollen Spaß haben“ und am Ende waren sich alle einig, dass es ein tolles Fest war, das auf jeden Fall wiederholt werden muss.

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AMTLICHES HEICHELHEIM Gemeindeanschrift: Hauptstraße 9, 99439 Heichelheim Bürgermeister: Herr Alexander Ungert Beigeordneter: Herr Nicky Schwarz Telefon: (03643) 779 00 41 E-Mail: [email protected] Sprechzeit: jeden Dienstag von 17:00 - 18:30 Uhr

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der Satzung der Gemeinde Heichelheim über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 20.07.2016 Aufgrund des § 19 (1) der Thüringer Gemeinde und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBl. S. 41 ff) zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Juni 2011 (GVBl. S. 99, 134) in Verbindung mit den §§ 1, 2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S.301 ff.), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 29. März 2011 (GVBl. S. 61 ff.), erlässt die Gemeinde Heichelheim folgende Hundesteuersatzung: §1

Steuertatbestand

(1) Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt der Besteuerung nach Maßgabe dieser Satzung. (2) Kann das Alter eines Hundes nicht nachgewiesen werden, so ist davon auszugehen, dass der Hund älter als vier Monate ist. §2

Steuerschuldner und Haftung

(1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält. Alle in einem Haushalt oder einem Betrieb auf genommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. (2) Halten mehrere Personen einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. (3) Neben dem Hundehalter haftet der Eigentümer des Hundes für die Steuer gesamtschuldnerisch. §3

Beginn und Ende der Steuerpflicht

(1) Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, welcher auf den Monat folgt, in dem der Hund aufgenommen worden ist, frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem er vier Monate alt wird. (2) Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder verendet. Über den Zeitpunkt ist ein geeigneter Nachweis zu erbringen. Wird ein solcher Nachweis nicht erbracht, ist das Datum der Abmeldung maß geblich. Neben toller Musik von DJ Geffart, Kinder schminken mit dem Kirmesverein Großobringen, Sack hüpfen, Eier laufen und Wasser spritzen mit der Feuerwehr Großobringen, Schätze suchen mit Familie Nolte oder beim spielen mit den tollen Preisen der Tombola war das Wetter genau so, wie es bei einem Sommerfest sein soll: warm und mit ganz viel Sonnenschein.

(3) Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats. Bei Wegzug eines Hundehalters aus der Gemeinde endet die Steuer pflicht mit dem Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.

§ 4 Steuermaßstab und Steuersatz Der Höhepunkt des Festes war ein eigens von den Mädchen der großen Gruppen einstudierter Tanz. (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr: 1. für den ersten Hund 50,00 Euro Für das leibliche Wohl war ebenfalls bestens gesorgt. Die vielen frei 2. für den zweiten Hund 75,00 Euro willigen Kuchenbäcker haben tolle Sachen gezaubert und mit Hähnchen 3. für jeden weiteren Hund 100,00 Euro schenkeln vom Frischlandgrill war für jeden Geschmack etwas dabei. Besteht die Steuerpflicht nicht während des gesamten Kalenderjahres, Ein ganz großes Dankeschön geht neben den bereits oben erwähnten so ist der Steuersatz gemäß § 3 anteilig für jeden angefangenen Monat freiwilligen Helfern an Frau Enseleit, Familie Bühner, Familie Quint, Fami zu ermitteln. Die Monatssteuer beträgt 1/12 der Jahressteuer. lie Wagner, dem Bürgermeister Herrn Heß, Herrn Schütze für das super Eis, Frau Marschall, allen Spendern der Tombolapreise, dem Team der (2) Gefährliche Hunde werden gesondert besteuert. Als gefährliche Hunde Rappelkiste sowie allen Eltern, die für das Gelingen des Festes beigetragen gelten gemäß § 3 Absatz 2 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der haben. Bevölkerung vor Tiergefahren S. Pfaffendorf

1. Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, sowie deren Kreuzungen unter einander oder mit anderen Hunden sowie

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2. Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens durch die zuständige Behörde Besteht die Hundehaltung über diesen Monat hinaus fort, greift die nach Durchführung eines Wesenstests im Einzelfall als gefährlich Besteuerung nach § 4 Absatz 1. festgestellt wurden. (5) Über Steuervergünstigungen nach § 5 wird eine Bescheinigung aus Die Steuer beträgt abweichend von Abs. 1 Nr. 1 bis 3 für jeden gefähr- gestellt. Die Steuervergünstigung gilt nur für die Halter, die sie beantragt lichen Hund 600,00 Euro. und bewilligt erhalten haben. (3) Werden neben einem oder mehreren gefährlichen Hunden noch andere (6) Die Steuervergünstigung kann mit einer Befristung, mit Bedingungen Hunde gehalten, so wird für diese Hunde die Steuer nach Abs.1 und unter Auflagen gewährt werden. Nr. 1 - 3 erhoben. (7) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbegünstigung weg, so ist dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall der VGem Nordkreis § 5 Steuerbefreiung Weimar anzuzeigen. Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für: § 9 Festsetzung und Fälligkeit der Steuer 1. Hunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen oder danach auf Grund alters- oder krankheitsbedingter Aussonderung (1) Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder – wenn die Steuerpflicht wähin Pflege gehalten werden. rend des Kalenderjah-res beginnt – für den Rest des Kalenderjahrs mit Steuerbescheid festgesetzt. 2. Hunde des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariterbundes, des Malteser-Hilfsdienstes, der Johanniter Unfallhilfe und des Tech- (2) Die Steuer wird zum 1. Juli in einem Jahresbetrag fällig. nischen Hilfswerkes, die ausschließlich der Durchführung der diesen Erfolgt die Festsetzung nach dem 1. Juli eines Jahres, so ist die SteuOrganisationen obliegenden Aufgaben dienen. er für das betreffende Jahr einen Monat nach dem Zugang des Festsetzungsbescheides und sodann jährlich zum 1. Juli in Höhe des 3. Hunde, welche dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Jahresbetrages fällig. Personen unentbehrlich sind. Dies ist durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit den entsprechenden Merkzeichen (G, aG, H, Bl (3) Der Steuerbescheid gilt gemäß § 3 Thüringer Kommunalabgabengesetz oder B) nachzuweisen. (ThürKAG) auch für alle Folgejahre, solange keine Neufestsetzung auf Grund geänderter Besteuerungsgrundlagen durch die VGem Nordkreis 4. Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen Weimar von Amts wegen oder auf Antrag des Steuerschuldners erfolgt. oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind. In den Folgejahren ist die Steuer in einem Jahresbetrag zum 1. Juli zu entrichten. 5. Hunde, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophen§ 10 Anzeigepflicht schutz oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen oder danach auf Grund alters- oder krankheitsbedingter Aussonderung in Pflege gehalten (1) Wer einen über vier Monate alten Hund anschafft oder mit einem solchen werden. Hund zuzieht, hat ihn innerhalb von 2 Wochen bei der VGem Nordkreis Weimar anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des vierten 6. Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl. Monats nach der Geburt als angeschafft. 7. Hunde in Tierhandlungen. (2) Gilt der Hund als gefährlich im Sinne des § 4 Abs. 2 ist dies bei der Anmeldung anzugeben. § 6 Steuerermäßigungen Die Steuer wird auf Antrag um die Hälfte ermäßigt für Hunde, die von Forst- (3) Der steuerpflichtige Hundehalter (§ 2) hat den Hund unverzüglich bei der VGem Nordkreis Weimar abzumelden, wenn er ihn veräußert oder sonst bediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheins ausschließlich abgeschafft hat, wenn der Hund abhanden gekommen oder eingeganoder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- und Forstschutgen ist oder wenn der Halter aus dem Gemeindegebiet weggezogen ist. zes gehalten werden, sofern die Haltung nicht steuerfrei ist. Für Hunde, die zur Ausführung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur (4) Die Verarbeitung, Verwendung oder Übermittlung der erhobenen Daten ein, wenn sie die jagdrechtlich normierten Brauchbarkeitsprüfungen oder ist unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbegleichgestellte Prüfungen mit Erfolg abgelegt haben. Der Ermäßigungsgrund sondere für steuerliche und statistische Zwecke, zulässig. kann nur für jeweils einen Hund des Steuerpflichtigen beansprucht werden. §7

Züchtersteuer

(1) Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse in zuchtfähigem Alter, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für die Hunde dieser Rasse auf Antrag in der Form der Züchtersteuer erhoben. § 5 Nummer 7 bleibt unberührt. (2) Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die Hälfte des Steuersatzes nach § 4.

§ 11

Sicherung und Überwachung der Steuer

(1) Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer und Wohnungsgeber sind auf Anfrage zur Mitteilung über die Person der Steuerpflichtigen und zur Mitteilung aller für die Steuererhebung erforderlichen Tatbestände verpflichtet (§ 15 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a ThürKAG in Verbindung mit § 93 Abgabenordnung). Zur wahrheitsgemäßen Auskunftserteilung ist auch der Hundehalter verpflichtet.

(2) Die VGem Nordkreis Weimar kann Hundebestandsaufnahmen durchführen oder durchführen lassen. Hierbei sind die Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer und Wohnungsgeber zur wahrheitsgemäßen Ausfüllung der ihnen von der VGem Nordkreis Weimar übersandten Nachweisungen innerhalb der vorgeschriebenen Frist verpflichtet. Durch (1) Der Antrag auf die Steuervergünstigung ist innerhalb von 2 Wochen das Ausfüllen der Nachweisungen wird die Verpflichtung zur An- und nach Eintritt der Voraussetzungen schriftlich oder zur Niederschrift Abmeldung nach § 10 nicht berührt. an die VGem Nordkreis Weimar zu stellen. Bei verspäteter Antragstellung wird die Steuervergünstigung abweichend von Absatz 4 mit § 12 Ordnungswidrigkeiten dem auf den Antrag folgenden Monat wirksam. (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 18 Satz 1 Nummer 2 ThürKAG in seiner jeweils gültigen Fassung handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig: (2) Die Steuervergünstigung wird nur gewährt, wenn: a. der Hund, für den Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, 1. als Hundehalter entgegen § 8 Abs. 7 den Wegfall der Voraus für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet ist, setzungen für eine Steuervergünstigung nicht oder nicht rechtzeitig b. im Fall des § 7 Absatz 1 ordnungsgemäße Bücher über jeden Hund, anzeigt. seinen Erwerb und seine Veräußerung geführt und der VGem Nordkreis Weimar auf Verlangen vorgelegt werden, 2. als Hundehalter entgegen § 10 Abs. 1 einen Hund nicht oder nicht c. die im Einzelfall angeforderten Nachweise und Unterlagen vorgelegt rechtzeitig anmeldet. werden. 3. als Hundehalter entgegen § 10 Abs. 2 bei der Anmeldung des (3) Steuervergünstigung wird für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 2) nicht Hundes nicht angibt, dass dieser als gefährlich im Sinne des § 4 gewährt. Abs. 2 gilt. §8

Allgemeine Bestimmungen für Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen und Züchtersteuer (Steuervergünstigungen)

(4) Die Steuervergünstigung wird mit dem auf den Eintritt der Voraussetzung 4. als Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer, Wohnungsgeber folgenden Monat wirksam. Die Steuervergünstigung endet mit oder als Hundehalter entgegen § 11 Abs. 1 nicht wahrheitsgemäß Ablauf des Monats in dem die Voraussetzungen letztmalig vorlagen. Auskunft erteilt.

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als Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer oder Wohnungsgeber entgegen § 11 Abs. 2 die von der VGem Nordkreis Weimar übersandten Nachweisungen nicht wahr-heitsgemäß oder nicht fristgemäß ausfüllt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann auf Grundlage des § 18 ThürKAG nach dieser Bestimmung mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. § 13

Übergangsregelungen

(1) Der Steuersatz nach § 4 Abs. 2 findet keine Anwendung auf gefährliche Hunde, die bereits vor dem 1. September 2011 bei den ehemaligen VGem Berlstedt oder Buttelstedt angemeldet wurden. (2) Für Hunde nach Absatz 1 wird die Steuer nach § 4 Abs. 1 Nummer 1 - 3 bemessen. (3) Wird ein Hund, der unter Absatz 1 fällt, veräußert oder sonst abgeschafft, entfällt der Bestandsschutz mit Ende des Monats, in dem das Halten dieses Hundes durch den bisherigen Halter endet. § 14

Inkrafttreten und Außerkraftsetzen

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle bisherigen Regelungen außer Kraft. Heichelheim, 20.07.2016 Gemeinde Heichelheim gez. Alexander Ungert Bürgermeister • Rechtsaufsichtlich angezeigt am 13.06.2016. • Die Kommunalaufsicht des Kreises Weimarer Land hat mit Schreiben vom 23.06.2016 der Veröffentlichung der Satzung zugestimmt. • Bekannt gemacht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar „Gemeinde-Journal, 8. Ausgabe vom 01.08.2016.

BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Heichelheim vom 07.07.2016 Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gemeinderäte und Gäste zur heutigen Sitzung des Gemeinderates. TOP 1 – Vereidigung des Bürgermeisters gem. § 28 Abs. 5 ThürKO Herr Detlef Götze als ältestes Mitglied des Gemeinderates nimmt dem gewählten Bürgermeister Alexander Ungert den Eid ab. Herr Ungert spricht den Eid. TOP 2 - Verpflichtung eines Gemeinderatsmitgliedes gem. § 24 Abs. 2 ThürKO Herr Bürgermeister Ungert verpflichtet das neue Gemeinderatsmit, Herrn Dietmar Stubendorff, per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten, nachdem Herr Stubendorff den Text der Verpflichtung gesprochen hat. TOP 3 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Herr Ungert stellt die Beschlussfähigkeit fest. Alle 7 Mitglieder des Gemeinderates sind anwesend. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig. TOP 4 – Wahl des Beigeordneten gem. § 32 ThürKO und Übergabe der Ernennungsurkunde Für das Amt des Beigeordneten werden vorgeschlagen: Herr Nicky Schwarz, Frau Heidrun Peinzger und Herr Ralf Streiber. In der sich anschließenden geheimen Wahl mittels Stimmzettel vereinigt Herr Nicky Schwarz die Mehrheit der Stimmen auf sich. Damit ist Herr Nicky Schwarz gewählt. Die Ernennungsurkunde als Beigeordneter für die Wahlperiode bis zum 30.06.2019 wird ihm ausgehändigt. Alexander Ungert Bürgermeister

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NICHTAMTLICHES HEICHELHEIM Liebe Einwohner Heichelheims, wenn Sie dieses Gemeindejournal in den Händen halten, sind die ersten 30 Tage meiner Amtszeit schon vorüber. Ich habe mich über die vielen positiven Reaktionen und aufmunternden Worte gefreut und sie machen mir Mut auch schwierige Probleme und Projekte erfolgreich abzuschließen zu können. Hier nun die wichtigsten Informationen für unser Dorf: Der Bau der Kläranlage geht zügig voran und wird voraussichtlich Ende des Monats abge-schlossen sein. Während der Bauzeit ist die Bushaltestelle an den Ortseingang verlegt. Am 7. August wird die Erneuerung und Erweiterung unseres Spielplatzes gefeiert und zu diesem Fest sind Sie alle herzliche eingeladen. Unser Dank geht an die Elterninitiative, die Helfer, Organisatoren und die privaten und geschäftlichen Spender sowie an die Fanta-Spielplatzintiative, unsere Jagdgenossenschaft und die Gemeinde. Sie alle haben dies ermöglicht. Im Zuge der Neuplanung des Platzes kam der verständliche Wunsch der Elterninitiative die Glascontainer zu versetzen, da immer wieder unbelehrbare Mitbürger Dinge an diesen Containern abgelagert haben, die dort nichts zu suchen haben, beispielsweise Fensterscheiben, Spiegel oder Vasen. Der damit verbundene Glasbruch ist äußerst gefährlich, gerade für Kinder. Die Container stehen jetzt auf dem neu geschaffenen Platz am Stichweg zum Gebiet „Am Felde“. Die Gemeinde wird verstärkt unzulässige Ablagerungen verfolgen und entsprechende Ordnungsstrafen aussprechen. Das Gelände vor und hinter dem Gemeindeschuppen neben dem Spielplatz wurde gesäubert und aufgeräumt. Der Gemeinderat wird im nächsten Gemeinde Journal darüber informieren, wie diese Fläche zukünftig sinnvoller genutzt werden kann. Der Monat August wird mit der Heichelheimer Kirmes abgeschlossen. Die kleine Schar der Kirmesgesellschaft hat es wieder geschafft, diese Tradition fortzusetzen. Die Kirmes beginnt am Freitag, dem 26. August, mit der Veranstaltung „I love „Kirmes“ mit Old School Rockerzzz, Frederik L und Lars Berger. Am Samstag gibt es ab 9.00 Uhr das Ständchen, gefolgt vom Festumzug um 20:00 Uhr und dem Kirmestanz mit der Band „Auswärtsspiel“. Die Kirmes klingt am Sonntag aus mit dem Kirmesgottesdienst um 9.30 Uhr und dem anschließendem Frühschoppen im Hof. Der Bürgermeister und der Gemeinderat wünschen Ihnen einen schönen Sommer und denken Sie daran: Wir haben immer ein offenes Ohr für Ihre Wünsche und Anregungen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Bürgermeister Alexander Ungert

BÜRGERVEREIN HEICHELHEIM

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Buschfunk behauptet, die Pläne der zukünftigen Strukturen liegen fertig in den Schubfächern der Regierung. Was wird aus den „Kragengemeinden“? Gehören wir dazu? Bevor wird nicht genau wissen, wo die Reise hingeht, machen wir uns nicht unnütz die Köpfe heiß. Unsere Gemeinderäte sind sich im Klaren: Die Gebietsreform ist nötig. Halten wir Augen und Ohren offen und sprechen wir mit den Nachbargemeinden. Ich wünsche uns allen weiter eine gute Zeit, Ihr Bürgermeister Gerhard Schauerhammer

Im August feiern wir traditionell unser Sommerfest. Dazu treffen wir uns am Mittwoch, dem 17. 08. 2016, 15.00 Uhr, auf dem Festplatz auf dem Anger. Nach dem Kaffeetrinken spielt zur Unterhaltung und zum Mitsingen und -schunkeln Herbert Marquar. Den Abschluss bildet das Abendessen. Dazu gibt es Leckeres vom Rost mit Salaten, serviert vom Partyservice Becker aus Kleinobringen. Bitte die notwendigen Utensilien nicht vergessen, wie Gedecke zum Kaffee und zum Abendbrot, ein Trinkglas sowie ein Sitzkissen. Egon Sundhaus

AUS DER ORTSGESCHICHTE Das Jahr 1948

AMTLICHES KLEINOBRINGEN Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordnete: Telefon: Sprechzeit:

Großobringer Straße 34, 99439 Kleinobringen Herr Gerhard Schauerhammer Frau Daniela Becker (03643) 42 06 90 Donnerstags 16:00 - 18:00 Uhr

Ordnung und Sauberkeit auf dem Friedhof In den vergangenen 10 bis 15 Jahren ist es zur Angewohnheit geworden, nach der Einebnung von Gräbern den Grabstein an der Friedshofsmauer abzustellen. Dies wird immer mehr zur Unfallgefahr und behindert bei der Pflege des Friedhofes durch Mehraufwand. In der Gemeinderatssitzung im Juli entschieden die Ratsmitglieder einstimmig, diesen Zustand zu beseitigen. Die Grabsteine sind Eigentum der Grabverantwortlichen und deren Familien. Bis zum 25. September haben Sie Zeit, die Grabsteine als Erinnerungsstück nach Hause zu holen oder zu entsorgen. Nach dem 25.09.2016 werden die Steine dann durch die Gemeinde entsorgt. Mit freundlichen Grüßen Ihr Bürgermeister Gerhard Schauerhammer

NICHTAMTLICHES KLEINOBRINGEN Werte Kleinobringer, vielen Dank für Euer Vertrauen durch die Wiederwahl zum Bürgermeister. Mein besonderer Dank gilt den jetzigen und ehemaligen Ratsmitgliedern sowie allen aktiven Einwohnern unseres Ortes, die sich dafür eingesetzt haben, dass Kleinobringen so ist, wie es ist – ein lebendiges und wohnenswertes Dorf. Gewählt wurde ich für eine 6jährige Amtszeit. Doch diesmal kann keiner so richtig sagen, wie lange die Amtszeit geht – 3 Jahre (?) oder 4 Jahre (?) - denn die Gebietsreform ist beschlossene Sache. Das Vorschaltgesetz ist in Kraft getreten und die sogenannten „Freiwilligkeitsphase“ zum Zusammenschluss der Gemeinden hat begonnen. Doch wie „freiwillig“ ist das? Der

In Kleinobringen erfolgte 1948 im Zuge der „Bodenreform“ die Enteignung von zwei Bauern. Fritz Lahnor, weil er schon vor 1933 Mitglied der NSDAP war (Festlegung der Alliierten) und der damalige Bürgermeister Kurt Lohse. Die Familie Lahnor zog nach Ettersburg und die Familie Lohse nach Ulla. Der Hof Lahnor wurde in Neusiedlerhöfe – Familie Heinrich Plischke und Familie Wilhelm Wildner – aufgeteilt. Der Hof Lohse wurde von Familie Otto Jakubeit bewirtschaftet. Vom Hof Lahnor wurden in den 1970er Jahren Scheune und Ställe weitgehend abgerissen und auf dem Gelände die Gaststätte gebaut. Der Abriss des Wohnhauses erfolgte Ende der 80er Jahre auf Weisung des Rates des Kreises. Der Grund: das Haus an der damals scharfen Kurve war angeblich ein Risiko für die Durchfahrt der Staatsjagd-Gesellschaft. Für die Staatsjagd, die von Erich Honecker zusammen mit den ausländischen Diplomaten in Pfiffelbach durchgeführt wurde, führte die Zufahrtsstraße durch Kleinobringen. Innerhalb von zwei Tagen ist das Haus auf Staatskosten abgerissen worden. Nach der Wende übernahm eine Erbengemeinschaft die landwirtschaftlichen Flächen der ehemaligen Wirtschaft Lahnor Vom Bauernhof Kurt Lohse wurde die Hofreite und Teile des Ackerlandes von Reinhard und Christa Beschel, geb. Lohse, zurückgekauft. Mit den Währungsreformen, von denen eine in den drei Westzonen und eine zweite in der Ostzone im Jahre 1948 durchgeführt wurden, war die Teilung Deutschlands faktisch bereits besiegelt. Bis dahin gab es in Deutschland als Währung noch die Reichsmark aus der NS-Zeit, außerdem so genanntes „Alliiertengeld“. In der Ostzone bekam jeder Bürger bei der Währungsreform 70,- Reichsmark zum Kurs von 1:1 in die neue Währung Mark der deutschen Notenbank (MDN) umgetauscht, das übrige wurde 10:1 abgewertet. In die Weimarer Wehrmachtskasernen war die Rote Armee eingezogen. Von den Soldaten wurden von ab-gelegen Höfen Schweine und Schafe gestohlen. Es sollen teilweise auch Deutsche in den Uniformen gesteckt haben, so auch der damalige Polizist Zobel. Es hieß, es wird immer dann gemaust, wenn Zobel nicht da ist. Wenn sowjetische Soldaten bei Unrechtmäßigkeiten erwischt worden waren, wurden sie sofort von den eigenen Leuten mit körperlicher Züchtigung bestraft. In Kleinobringen wurde 1948 die erste Kirmes nach dem Krieg gefeiert. Der Burschenvater war Walter Schäler. Die Kirmes dauerte nach alter Tradition drei Tage, und zwar von Sonnabend bis Montag. An zwei Nachmittagen war Kindertanz. Kirchenbesuch mit Blasmusik, Umzüge, Ständchen und Früh-

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schoppen gehörten ebenfalls zum Programm. Die Musiker der Blasmusikkapelle wurden für die drei Tage im Dorf bei Mitgliedern der Kirmesgesellschaft untergebracht und verpflegt.

Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

Die Kleinobringer Kirmes, die immer in der zweiten Oktoberhälfte stattfand, wurde auf dem Saal der Gast-stätte Lohse gefeiert. Der Standort des Saales war an der Ecke Plan/Großobringer Straße. Der Saal war für alle Tanzpaare meist zu klein. Für die damaligen Tänze, vor allem dem Walzer, wurde mehr Platz gebraucht. Die Lösung war „in Stellung gehen“. Dabei trennte der Burschenvater die Tanzenden in zwei Gruppen. Eine Gruppe durfte tanzen, die anderen mussten pärchenweise durch eine Saaltür hinaus und nach einem Gang um den Saal sich an der anderen Tür anstellen, bis zum Wechsel aufgefordert wurde.

TOP 4 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates Krautheim vom 11.11.2015

Kirmes wurde jedes Jahr bis zur ,,Wende“ im Jahre 1989 gefeiert. Verschiedene Männer haben in diesen Jahren als Burschenvater fungiert: Otto Pönisch, Fritz Mägdefrau, Kurt Klein, Georg Schuchort, Günther Albrecht, Andreas Seymer. Seit dem Jahre 1999 wird in Kleinobringen wieder Kirmes gefeiert. Die alte Tradition ist mit dem Burschenvater Andreas Seymer wieder aufgelebt. Er hat 2013 Amt und Würde an Max Seymer abgegeben. E. Sundhaus, Ortschronist

Beschluss-Nr. 53/08/2016: Der Gemeinderat Krautheim genehmigt die Niederschrift über die nicht öffentliche Sitzung vom 11.11.2015. Gem. § 40 Abs. 2 ThürKO sind die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2 TOP 5 – Erneute Beratung und Beschlussfassung zum Verkauf der Flurstücke 716/4 und 717 Beschluss-Nr. 54/08/2016: Die Gemeinde Krautheim erteilt den Zuschlag zum Verkauf der gemeindeeigenen Grundstücke in der Gemarkung Krautheim, Flurstücke 716/4 und 717 entsprechend dem Gebot vom 23.07.2015 in Höhe von 3.250,00 €. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 0 TOP 6 – Diskussion und Beschluss zum Verkauf einer Teilfläche aus den Grundstücken 67 und 68 in der Gemarkung Haindorf Beschluss-Nr. 55/08/2016: Die Gemeinde Krautheim verkauft eine zu vermessende Teilfläche aus den Flurstücken 67 und 68 in Haindorf nach Bodenrichtwert. Dadurch entstehende Kosten trägt der Erwerber. Die Höhe der zur Begrenzung nach der Straße hin angepflanzten Hecke darf max. 2,50 m betragen; dies ist in den Grundstückskaufvertrag aufzunehmen. Der konkrete Zuschnitt der zu veräußernden Grundstücksteile wird im Rahmen der Vermessung und in Absprache mit der Unteren Straßenbehörde festgelegt. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 7 – Diskussion und Beschluss zur Bestellung einer Grunddienstbarkeit auf dem Flurstück 29 in der Gemarkung Haindorf – Beschluss-Nr. 56/08/2016 Der Gemeinderat legt fest, den Tagesordnungspunkt zu vertagen und vor einer Entscheidung einen Ortstermin zu Klärung der Angelegenheit durchzuführen.

AMTLICHES KRAUTHEIM / Haindorf Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit:

An der Lache 110, 99439 Krautheim Herr Wolfgang Bock Herr Christian Meier (036451) 60461 Dienstag 17:00 - 18:00 Uhr

BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Krautheim vom 16.03.2016 TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Bürgermeister Wolfgang Bock stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 9, davon sind 7 Mitglieder anwesend. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.

TOP 8 – Diskussion und Beschluss zur Pacht einer Teilfläche aus dem Flurstück 29 in der Gemarkung Haindorf Beschluss-Nr. 57/08/2016: Die Gemeinde Krautheim verpachtet eine bebaute Teilfläche aus dem Flurstück 29. Der Rückbau hat zum Pachtende zu erfolgen. Der Pachtzins beträgt 20,00 Euro pro Jahr. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Krautheim vom 06.07.2016

Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gemeinderäte und Gäste zur TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung heutigen Sitzung des Gemeinderates. Beschluss-Nr. 51/08/2016: Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung für die nichtöffentliche TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Bürgermeister stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die Gemeinderatssitzung am 16.03.2016. gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 9; davon sind 6 Mitglieder anwesend. Abstimmungsergebnis: Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig. gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung

TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die nicht Beschluss-Nr. 58/09/2016: öffentliche Sitzung des Gemeinderates Krautheim vom 27.05.2015 Der Gemeinderat Krautheim genehmigt die Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06.07.2016. Beschluss-Nr. 52/08/2016: Der Gemeinderat Krautheim genehmigt die Niederschrift über die nicht öffentliche Sitzung vom 27.05.2015. Gem. § 40 Abs. 2 ThürKO sind die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen.

Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 6 Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

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TOP 3 - Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffent- Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR-Mitglieder: 7, davon anwesend : 6 liche Sitzung des Gemeinderates Krautheim vom 16.03.2016 Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Beschluss Nr. 59/09/2016: Der Gemeinderat Krautheim genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 16.03.2016. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 6 Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

Top 4 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Leutenthal vom 30.06.2016 Beschluss - Nr. 34/08/2016: Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 30.03.2016 in vorgelegter Form.

TOP 4 – Beschluss über die Einrichtung einer einheitlichen Schieds- Abstimmungsergebnis: stelle für den Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Gesetzliche Zahl der GR-Mitglieder: 7, davon anwesend : 6 Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Beschluss Nr. 60/09/2016: Die Städte Buttelstedt und Neumark sowie die Gemeinden Ballstedt, Berlstedt, Ettersburg, Großobringen, Heichelheim, Kleinobringen, Krautheim, Leutenthal, Ramsla, Rohrbach, Sachsenhausen, Schwerstedt, Vippachedelhausen und Wohlsborn bilden die gemeinsame Schiedsstelle „Nordkreis Weimar“. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 6 Ja- Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

Top 5 – Gebietsreform Beschluss - Nr. 38/08/2016: Der Gemeinderat Leutenthal beauftragt den Bürgermeister Herrn Herbert Steinhäuser, mit dem Bürgermeister der Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße, Herrn Thomas Gottweis ein Gespräch zu führen. Es sollen sachliche Informationen zur Frage eines eventuellen Beitritts der Gemeinde Leutenthal zur Landgemeinde eingeholt werden.

Abstimmungsergebnis: TOP 5 – Beratung und Beschluss über die Erhebung der Hundesteuer Gesetzliche Zahl der GR-Mitglieder: 7, davon anwesend : 6 Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 in der Gemeinde Krautheim – Hundesteuersatzung Beschluss-Nr. 61/09/2016: Der Gemeinderat Krautheim beschließt den Erlass der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer. Die beschlossene Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 6 Ja- Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 6 – Beratung und Beschluss zur Ersatzbeschaffung eines Kombigrundgerätes mit Heckenscheren- und Sägeaufsatz einschl. Zubehör Beschluss-Nr. 62/09/2016: Der Gemeinderat Krautheim stimmt der Anschaffung eines Kombigrundgerätes mit Heckenscheren- und Sägeaufsatz einschl. Zubehör zu. Es wird das Angebot der Firma Carmen Thieme zum Preis von 1.011,08 Euro angenommen und bestätigt. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 6 Ja- Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1 TOP 7 – Beschlüsse zu Bauanträgen Bauanträge lagen keine vor. Wolfgang Bock, Bürgermeister

AMTLICHES LEUTENTHAL Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit:

Im Dorfe 17, 99439 Leutenthal Herr Herbert Steinhäuser Herr Udo Malisius (036451) 72 800 jeden 2. Mittwoch im Monat 18:00 - 19:00 Uhr

BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Leutenthal vom 06.07.2016 Top 1 - Vereidigung des Bürgermeisters gem. § 28 Abs.5 ThürKO Herr Heinz Schulze, als ältestes GR-Mitglied nimmt Herrn Herbert Steinhäuser den Diensteid zum ehrenamtlichen Bürgermeister ab. Top 2 - Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Bürgermeister begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass die Einladungen und Unterlagen allen fristgerecht zugegangen sind. Die gesetzliche Anzahl der Mitglieder ist 7, davon sind anfangs 5 anwesend, später 6 anwesend. Somit ist der Gemeinderat beschlussfähig. Top 3 - Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Beschluss - Nr. 33/08/2016: Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung für die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 06.07.2016 in vorgelegter Form.

Top 6 – Beratung und Beschluss über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Leutenthal – Hundesteuersatzung Beschluss - Nr. 35/08/2016: Der Gemeinderat Leutenthal beschließt den Erlass der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer mit den in der Sitzung am 06.07.2016 vorgenommenen Änderungen. Die beschlossene Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR-Mitglieder: 7, davon anwesend : 6 Ja-Stimmen: 0, Nein-Stimmen: 6, Enthaltungen: 0 Der Beschluss wurde einstimmig abgelehnt. Top 7 – Beratung und Beschluss zur Einrichtung einer einheitlichen Schiedsstelle für den Bereich der VGem Nordkreis Weimar Beschluss - Nr. 36/08/2016: Die Städte Buttelstedt und Neumark sowie die Gemeinden Ballstedt, Berlstedt, Ettersburg, Großobringen, Heichelheim, Kleinobringen, Krautheim, Leutenthal, Ramsla, Rohrbach, Sachsenhausen, Schwerstedt, Vippachedelhausen und Wohlsborn bilden die gemeinsame Schiedsstelle „Nordkreis Weimar“. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR-Mitglieder: 7, davon anwesend : 6 Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1 Top 8 – Beratung zum Bebauungsplan Der Bürgermeister sagt, dass Baugrundstücke neu erschlossen werden sollen Er wird sich mit der unteren Baubehörde in Verbindung setzen, um einen Termin für eine Begehung zu vereinbaren. Vor Ort soll während des Rundganges mit der unteren Baubehörde über die Möglichkeiten der Standorte beraten werden. Top 9 – Beschlüsse zu Bauanträgen Es lagen in dieser Sitzung keine Bauanträge vor. Herbert Steinhäuser, Bürgermeister

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AMTLICHES STADT NEUMARK Stadtanschrift: Bürgermeisterin: 1. Beigeordnete: 2. Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit:

Am alten Gutshof 1, 99439 Neumark Frau Anke Necke Frau Beatrice Sauerbrey Herr Clemens Rösler (036452) 7 22 82 Dienstag 18:00 - 19:00 Uhr

ABFUHR IHRER KLEINKLÄRANLAGE Werte Damen und Herren, am 29. und 30. August fahren wir nochmals die Gemeinde Neumark an, um Ihre Klärgruben zu entleeren. Um eine effektive Planung vorzunehmen, melden Sie sich bitte bei uns und teilen Sie uns mit, ob wir Sie anfahren können und wie viele Fäkalien entsorgt werden sollen. Das ist außerordentlich wichtig, damit keine Leerfahrten und zusätzliche Kosten entstehen. Telefon: 03644-560562 Fax: 03644-560564 Mail: [email protected] Mit freundlichen Grüßen Roland Woitas

BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung des Stadtrates Neumark vom 25.04.2016 Herr Bürgermeister Runge begrüßt die anwesenden Stadträte und eröffnet die heutige Sitzung des Stadtrates. TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Herr Bürgermeister Runge stellt die Beschlussfähigkeit des Stadtrates mit 4 anwesenden von 7 Stadtratsmitgliedern fest. Die Einladung zur Sitzung ist allen Mitgliedern fristgerecht zugegangen. 3 Mitglieder sind entschuldigt.

3. Jahrgang · 08. Ausgabe · 01. August 2016

Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 4 Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 TOP 6 – Beratung und Beschluss zur Pachtanfrage auf dem Flurstück 10/66 und 10/94 Beschluss-Nr. 105/14/2016: Die Stadträte von Neumark stimmen der Pachtanfrage einer Teilfläche aus den Flurstücken 10/66 und 10/94 zu. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 4 Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 Ronald Runge, Bürgermeister

BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Stadtrates Neumark vom 11.07.2016 TOP 1 – Vereidigung des Bürgermeisters gem. § 28 Abs. 5 ThürKO Das älteste Stadtratsmitglied, Herr Egon Meier, nimmt der neuen Bürgermeisterin, Frau Anke Necke, den Diensteid ab. Frau Necke spricht den Eid. TOP 2 – Verpflichtung eines Stadtratsmitgliedes gem. § 24 Abs. 2 ThürKO Frau Bürgermeisterin Necke verpflichtet Frau Amelie Bethge als Mitglied des Stadtrates Neumark, nachdem Frau Bethge den Wortlaut der Verpflichtung vorgetragen hat, per Handschlag. TOP 3 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Frau Bürgermeisterin Necke stellt die Beschlussfähigkeit mit 5 anwesenden Stadtratsmitgliedern fest; die gesetzliche Zahl beträgt 7. TOP 4 – Anfragen aus der Bevölkerung Den anwesenden Bürgern wurde die Gelegenheit gegeben, anstehende Probleme anzusprechen und Anfragen zu stellen, die seitens des Stadtrates aufgenommen bzw. beantwortet wurden. TOP 5 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung

Beschluss-Nr. 106/15/2016: Der Stadtrat Neumark beschließt aufgrund Dringlichkeit gem. § 35 Abs. 2 TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Satz 3 ThürKO die Aufnahme des zusätzlichen Tagesordnungspunktes Der Bürgermeister erklärt, dass eine weitere Pachtanfrage eingegangen ist „Beratung und Beschluss zur Vergabe von Bauleistung, Lieferung und und schlägt vor die Tagesordnung um TOP 6 um erweitern Einbau von Sektionaltor für die Freiwilligen Feuerwehr in Neumark“ als Beschluss-Nr. 101/14/2016: neuen TOP 9 der öffentlichen Stadtratssitzung vom 11.07.2016. Die übrigen Der Stadtrat Neumark genehmigt die um TOP 6 erweiterte Tagesordnung für Punkte verschieben sich entsprechend. die nicht öffentliche Stadtratssitzung am 25.04.2016 Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der SR: 7, davon anwesend: 5, Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 4 Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 TOP 3 - Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die nicht öffentliche Sitzung des Stadtrates am 14.09.2015 Beschluss-Nr. 102/14/2016: Der Stadtrat Neumark genehmigt die Niederschrift über die nicht öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 14.09.2015. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 4 Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0

TOP 6 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates Neumark vom 25.04.2016 Beschluss-Nr. 107/15/2016: Der Stadtrat Neumark genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates Neumark vom 25.04.2016. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der SR: 7, davon anwesend: 5, Ja-Stimmen: 3, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2

TOP 4 – Beratung und Beschluss zur Anpassung der Garagenpacht in TOP 7 – Beschluss zur Ernennung und Beförderung von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Neumark der Stadt Neumark Beschluss-Nr. 108/15/2016: Beschluss-Nr. 103/14/2016: Der Stadtrat Neumark stimmt der Anpassung der Garagen -und Gebäude- Der Stadtrat Neumark beschließt die Beförderung folgender Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Neumark: pachtverträge auf 3,00 Euro/m² und Monat inklusive Nebenkosten zu. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 4 Ja-Stimmen: 4, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0

Zum Oberfeuerwehrmann werden befördert: Christopher Holzhaus, Stefan Schwerz und Sebastian Palesch

TOP 5 – Beratung und Beschluss zur Pachtanfrage auf dem Flurstück 157/1

Zum Löschmeister wird befördert: Daniel Meier Daniel Meier wird mit der Beförderung zum Löschmeister zum Gruppenführer ernannt.

Beschluss-Nr. 104/14/2016: Der Stadtrat Neumark lehnt die Pachtanfrage auf dem Flurstück 157/1 ab.

Zum Hauptfeuerwehrmann werden befördert: Claudius Runge und Mathias Rüh

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Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der SR: 7, davon anwesend: 5, Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 8 – Beschlüsse zu Bauanträgen Beschluss-Nr. 109/15/2016: Der Stadtrat Neumark erteilt das Einvernehmen zur Errichtung von 2 Carports auf dem Flurstück 748 entlang der Grenze am Flurstück 273/4 unbeschadet Rechte Dritter. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der SR: 7, davon anwesend: 5, Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 9 – Beratung und Beschluss über die Vergabe von Bauleistung, Lieferung und Einbau von Sektionaltor für die Freiwillige Feuerwehr in Neumark Beschluss-Nr. 110/15/2016: Die Vergabe der Bauleistungen für die Lieferung und Einbau eines Sektionaltors für die Freiwillige Feuerwehr Neumark erfolgt an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Torbau Krämer, Rudolstädter Str. 2b aus 07422 Bad Blankenburg. Die Bürgermeisterin wird bevollmächtigt, den Auftrag in Höhe von 2.997,61 Euro zu erteilen.

3. Jahrgang · 08. Ausgabe · 01. August 2016

Lieber Lenny, liebe Helene, liebe Jasmin & lieber Oskar ach du meine Güte, heute gibt`s die Zuckertüte. Endlich ist es nun soweit, der Ranzen macht den Rachen breit. Doch nicht nur Bücher sollen rein, auch etwas Glück und Sonnenschein. Pinsel, Stifte und Papier, vielleicht ein kleines Kuscheltier! Bücher, Hefte, eine Pappe, dies alles passt in deine Mappe. Wir wünschen einen schönen Tag, weil jeder euch sehr gerne mag.

Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der SR: 7, davon anwesend: 5, Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Anke Necke, Bürgermeisterin

NICHTAMTLICHES STADT NEUMARK Eure Erzieherinnen

Kita „Zwergenland“ Neumark

aus dem Zwergenland

HEIMATVEREIN „STADT NEUMARK“ E.V. Bald ist es wieder vorbei mit der Urlaubs- und Ferienzeit. Wir hoffen aber sehr, dass Sie sich erholt haben und möchten gemeinsam mit Ihnen in die zweite Jahreshälfte starten. Wie schon mehrfach im Gemeindejournal erwähnt, möchten wir mit Ihnen eine Rückenschule organisieren. Wir planen gemeinsam mit der Physiotherapie Berlstedt einen Durchgang in der Stadtverwaltung Neumark im oberen Versammlungsraum. Der anstehende Termin hat sich etwas nach vorne verschoben. Der Start unserer 10-wöchigen Rückenschule ist am 25.08.2016 um 17:30 Uhr. Wir möchten Sie nochmals an Ihre Genehmigung der Krankenkasse erinnern und Sie bitten, sich bei Frau Langhammer bis zum 12.08.2016 telefonisch unter 70274 (mit Anrufbeantworter) anzumelden.

AMTLICHES RAMSLA Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit:

Ottmannshauser Straße 100, 99439 Ramsla Herr Dr. Thomas Basche Herr Günther Schmidt (036452) 7 24 98 montags: 18:15 - 18:45 Uhr

BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Ramsla vom 10.05.2016 TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Herr Bürgermeister Dr. Basche, stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 7; davon sind 6 anwesend. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig. TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Beschluss-Nr. 61/11/2016: Der Gemeinderat Ramsla genehmigt die Tagesordnung der nicht öffentlichen

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Gemeinderatssitzung vom 10.05.2016. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

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Beschluss Nr. 67/12/2016: Der Gemeinderat Ramsla beschließt die Fortschreibung des bereits bestehenden Haushaltssicherungskonzeptes vom 29.05.2013. Es erfolgt die weitere Umsetzung der bereits festgelegten Maßnahmen.

Abstimmungsergebnis: TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die nicht Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6, öffentliche Sitzung des Gemeinderates Ramsla vom 08.12.2015 Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Beschluss Nr. 62/11/2016 Der Gemeinderat Ramsla genehmigt die Niederschrift über die nicht TOP 7 – Beschluss zur Vergabe der Bauleistungen im Rahmen der öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 08.12.2015. Gemäß § 40 Abs. 2 Reparatur des Granitsteinpflasters an der Ortsdurchfahrt Ramsla - L 1054 Beschluss Nr. 68/12/2016: ThürKO sind die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen. Der Gemeinderat vergibt die zu übernehmenden gemeindlichen BauleiAbstimmungsergebnis: stungen an die Firma Thomasbau GmbH, welche im Zusammenhang der Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6, geplanten Reparatur des Granitsteinpflasters an der Ortsdurchfahrt L1054 Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 durch das Straßenbauamt (StBA) entstehen. Bei Auftragserteilung durch das TOP 4 – Beratung und Beschuss über den Antrag zum Kauf einer Teil- StBA ist der Bürgermeister bevollmächtigt, den Auftrag für die Bordanlage und den Rückbau des Gehweges entlang des Brückenbauwerkes in Höhe fläche des Flurstückes 121/34, Gemarkung Ramsla von 4.919,83 € zu erteilen. Beschluss Nr. 63/11/2016 Die Gemeinde Ramsla verkauft eine noch zu vermessende Teilfläche aus Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6, dem Flurstücke 121/34 nach Bodenrichtwert. Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6, TOP 8 – Beschlüsse zu Bauanträgen Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Zurzeit liegen keine neuen Bauanträge und Beschlüsse dazu vor.

BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Ramsla vom 05.07.2016 Herr Dr. Basche begrüßt die anwesenden Gemeinderäte zur heutigen Sitzung des Gemeinderates. Gäste waren keine anwesend. TOP 1 – Vereidigung des Bürgermeisters gem. § 28 Abs. 5 ThürKO Herr Günther Schmidt nimmt Herrn Dr. Basche nach § 28 (5) der Thüringer Kommunalordnung als ältestes Mitglied des Gemeinderates den Diensteid als ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Ramsla ab. Herr Dr. Basche bedankt sich bei allen Anwesenden und wünscht eine weiterhin so gute Zusammenarbeit wie schon in den Vorjahren. TOP 2 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Herr Bürgermeister Dr. Basche stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 7; davon sind 6 anwesend. Ein Gemeinderatsmitglied fehlt entschuldigt. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig. TOP 3 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Beschluss-Nr. 64/12/2016: Der Gemeinderat Ramsla genehmigt die Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.07.2016. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 4 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Ramsla vom 10.05.2016 Beschluss Nr. 65/12/2016: Der Gemeinderat Ramsla genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 10.05.2016. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 5 – Beratung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 der Gemeinde Ramsla einschl. der Anlagen sowie Beschluss über den Erwerb eines gebrauchten Feuerwehrfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Ramsla Beschluss Nr. 66/10/2016: Der Gemeinderat Ramsla gibt seine Zustimmung zum Erwerb eines gebrauchten Feuerwehrfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Ramsla. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 0 TOP 6 – Beratung und Beschluss zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Ramsla

Dr. Thomas Basche, Bürgermeister

NICHTAMTLICHES RAMSLA

Ein Gedicht für unsere Schulanfängerinnen Emma und Emma Vorbei ist bald die Kindergartenzeit, für die Schule seid ihr nun bereit. Vier Jahre war es für euch schön, viele Dinge gab es jeden Tag zu seh`n. Die Puppenecke in unserm großen Raum, auf dem Bauteppich oder bei den Häschen unterm Lindenbaum… Ihr hattet viel Spaß in allen Ecken, manchmal spieltet ihr auch mit den Jungs Verstecken. Backen, werken, Türme bauen, turnen oder Tiere anschau`n, Basteltisch, Geburtstagsfeste… Alles war für euch das Beste. Wir Kindergärtnerinnen haben euch viel beigebracht, gemeinsam haben wir oft gesungen und gelacht! Viele Bücher haben wir euch vorgelesen, nun hoffen wir, ihr seid gern bei uns gewesen. Die Zeit mit euch war wunderschön, trotzdem wissen wir: Ihr werdet nun zur Schule geh´n. Zum Schluss wünschen wir euch dort viel Spaß und viel Glück! Denkt oft an die schöne Kindergartenzeit zurück! Mit diesem kleinen Gedicht möchten wir uns von euch verabschieden. Wir wünschen euch einen gelungenen Start in der Schule und viele neue Freunde!

Eure Kindergärtnerinnen Dani, Saskia, Uta und Silke

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AMTLICHES ROHRBACH Gemeindeanschrift: Im Dorfe 26, 99439 Rohrbach Bürgermeister: Herr Ingolf Otto Beigeordneter: Herr Karsten Otto Telefon: (036451) 60 468 Sprechzeit: jeden 1. u. 3. Do. 18:00 - 19:00 Uhr www.gemeinde-rohrbach.de Die Gemeinde Rohrbach vermietet preiswert sanierte 2- und 3 Raumwohnungen in den gemeindeeigenen Häusern „Am Tiergarten“ Interessenten melden sich bitte beim Bürgermeister oder bei der Haus- und Grundstücksverwaltung Lange & Hofmeister in Weimar, Johann-Sebastian-Bach-Straße 3. Freie Bauplätze Die Gemeinde Rohrbach verkauft provisionsfrei voll erschlossene Grundstücke im Wohngebiet „Unter der Weinstraße“. Interessenten melden sich beim Bürgermeister.

BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Rohrbach vom 16.11.2015 TOP 1- Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Bürgermeister begrüßt alle Anwesenden. Es sind alle 7 Gemeinderatsmitglieder anwesend. Somit ist der Gemeinderat beschlussfähig. Top 2- Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Beschluss – Nr. 38/09/2015: Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung für die nicht öffentliche Gemeinderatssitzung vom 16.11.2015 in vorgelegter Form. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR-Mitglieder: 7, davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Rohrbach vom 11.07.2016 Herr Otto begrüßt alle Anwesenden. TOP 1 – Vereidigung des Bürgermeisters gem. § 28 Abs. 5 ThürKO Herr Klaus Ribbe als ältestes Mitglied des Gemeinderates nimmt Herrn Ingolf Otto den Diensteid zum ehrenamtlichen Bürgermeister ab. Herr Otto spricht den Eid. TOP 2 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Herr Otto stellt die Beschlussfähigkeit mit 7 anwesenden Gemeinderatsmitgliedern fest. TOP 3 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Beschluss-Nr. 49/12/2016: Der Gemeinderat genehmigt die Tagesordnung für die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 11.07.2016 in vorgelegter Form. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR-Mitglieder: 7, davon anwesend : 7 Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 4 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Rohrbach vom 07.03.2016 Beschluss-Nr. 50/12/2016: Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 07.03.2016 in vorgelegter Form. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR-Mitglieder: 7, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 5 – Beratung und Beschluss zur Einrichtung einer einheitlichen Schiedsstelle für den Bereich der VGem Nordkreis Weimar Beschluss-Nr.51/12/2016: Die Städte Buttelstedt und Neumark sowie die Gemeinden Ballstedt, Berlstedt, Buttelstedt, Ettersburg, Großobringen, Heichelheim, Kleinobringen,

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Krautheim, Leutenthal, Ramsla, Rohrbach, Sachsenhausen, Schwerstedt, Vippachedelhausen und Wohlsborn bilden eine gemeinsame Schiedsstelle „Nordkreis“ Weimar“. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR-Mitglieder: 7, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 6 – Beratung und Beschluss über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Rohrbach – Hundesteuersatzung Beschluss-Nr.52/12/2016: Der GR Rohrbach beschließt den Erlass der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer mit den in der Sitzung am 11.07.2016 vorgenommenen Änderungen. Die beschlossene Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR-Mitglieder: 7, davon anwesend : 7 Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 7 – Beschlüsse zu Bauanträgen Es wurden keine Beschlüsse zu Nr.53/12/2016 gefasst. Ingolf Otto, Bürgermeister

NICHTAMTLICHES ROHRBACH “DER HEIMATVEREIN “OTTERBACH” E.V. ROHRBACH

Backtag in Rohrbach Am Samstag, den 18.06.2016, hatte der Heimatverein „Otterbach“e.V. Rohrbach zu seinem 6. Backtag eingeladen. Bei diesem Ereignis kam zum ersten Mal die neuerworbene Teigknetmaschine zum Einsatz. Dank dieser modernen Technik war es möglich, fast alle Wünsche unserer Gäste nach einem Brot zu erfüllen. Da nach einem anfänglichen Regenschauer dann den ganzen Abend freundliches Wetter herrschte, kamen auch über 50 Gäste, die sich Fett oder Leberwurstbrot, Speck- oder Zwiebelkuchen sowie Bratwurst und Räuberbraten schmecken lassen konnten. Da von vielen Gästen der Wunsch geäußert wurde, mehr als nur einen Backtag im Jahr zu veranstalten, werden wir diesem Wunsch sicherlich auch nachkommen. Ein besonderer Dank gilt an dieser Stelle unseren Backfrauen Christa Becher, Brigitte Neumeister, Birgit Reinhardt und Martina Blume sowie dem Team am Verkaufstresen – Ines Zühlke und Birgit Stern, aber auch Bernd Blume als Ausputzer und Ingolf Otto am Rost – und natürlich allen Vereinsmitgliedern, die an der Vorbereitung und Durchführung beteiligt waren.

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AMTLICHES SACHSENHAUSEN Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit:

Leutenthaler Straße 46 C, 99439 Sachsenhausen Herr Georg Scheide Herr Norbert Schuchardt (03643) 42 06 27 jeden 1.+3. Donnerstag 17:00-17:30 Uhr

Liebe Einwohnerrinnen und Einwohner, Im Juli fand keine öffentliche Gemeinderatssitzung statt.

3. Jahrgang · 08. Ausgabe · 01. August 2016

Die Senioren-Veranstaltung im August findet am Mittwoch den 11.08.2016 um 14:00 Uhr statt, wir fahren nach Oßmannstedt. Der Nachmittag beginnt mit einem Rundgang im Wielandmuseum, anschließend fahren wir ca. 15:00 Uhr zurück nach Sachsenhausen und treffen uns im Feuerwehrgerätehaus oder auch Gaststätte. Einladung mit genauen Hinweisen folgt! Dazu laden wir Sie, liebe Rentnerinnen, Rentner und Vorruheständler, recht herzlich ein. Bitte melden Sie sich, wie gewohnt, bei Charlotte Schomburg - Tel. 42 36 96 an .

Die nächste öffentliche Ratssitzung findet am 25.08.2016 um 19:30 Uhr im Versammlungsraum der Gaststätte statt. Bitte Aushang beachten. Mit freundlichen Grüßen Georg Scheide, Bürgermeister

NICHTAMTLICHES SACHSENHAUSEN

Kindertagesstätte „Unterm Regenbogen“ in Sachsenhausen Eure Kindergartenzeit ist nun vorbei...

Aus unserer Kita verabschiedeten sich in diesem Jahr 9 Vorschulkinder, die nun mit voller Erwartung und Vorfreude in einen neuen Lebensabschnitt starten. Doch bevor es soweit war, erlebten wir einen sehr tollen Tag auf der EGA Erfurt, mit erlebnisreichen Entdeckungen, einem Rundumblick über Erfurt, tollen Spiele- und Bademomenten und leckeren Picknickpausen. Als wir am späten Nachmittag zurück in der Kita waren, bereiteten wir unser Abendessen vor – selbstgemachte Pizza, total lecker. Am Abend gab es eine Kinovorstellung mit vielen Knabbereien und als Überraschung eine spannende Nachtwanderung mit Streicheleinheiten für einen Hirsch. Müde fielen wir auf unsere Matten. Die Eltern bereiteten am nächsten Morgen ein reichhaltiges Frühstücksbuffet vor. Gemeinsam in geselliger Runde starteten wir in den Tag. Dann war es endlich soweit und wir machten uns auf den Weg zum Zuckertütenbaum, wo alle Schulanfänger ihre Zuckertüte und Geschenke in Empfang nahmen. Auch wir Erzieher bekamen ein Dankeschön mit vielen Köstlichkeiten. Wir haben uns sehr gefreut und sagen allen DANKE! Wir wünschen allen ABC- Schützen und ihren Eltern einen erfolgreichen Start in diese aufregende Zeit, viel Freude, Erfolg und spannende neue Erfahrungen.

Unsere Kita bekam Zuwachs!

Große Aufregung herrschte am 14. Juni 2016 bei uns im Kindergarten, denn wir bekamen einen etwas anderen Zuwachs. Der Kleintierzüchterverein Sachsenhausen e.V. übergab, vertreten durch ihren 1. Vorsitzenden Herrn Führer und dem Hasenvater Herrn Engelbrecht, zwei Kaninchen in unsere Obhut. Alle Kinder waren sofort begeistert, konnten wichtige Fragen stellen und die Ankunft der Beiden feiern. Durch den Kleintierzüchterverein und dank Dehner in Nohra wurde ein Stall angeschafft und auf dem Kindergartengelände aufgebaut. Hier wohnen nun unsere Zwergkaninchen Namens Klopfer und Lotti. Sie werden nun täglich von uns versorgt und mit Streicheleinheiten verwöhnt! So können auch Kinder, die kein Haustier zu Hause halten dürfen oder können, lernen, mit Tieren umzugehen und vor allem Verantwortung für sie zu übernehmen. Es ist schön mit anzusehen, wie wohl sich die Beiden bei uns fühlen und sie von unseren Kindern umsorgt werden. Wir danken allen Beteiligten für die Initiative und freuen uns auf die engagierte Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen.

Der Seniorenbeirat des HVS

AMTLICHES SCHWERSTEDT Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit:

An der Pfütze 38, 99439 Schwerstedt Herr Maik Horstmann Herr Uwe Bauer (03 64 52) 16 91 23 Dienstag 17:30 - 18:30 Uhr

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG über die Auslegung zur genehmigten Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Schwerstedt

Der Gemeinderat Schwerstedt hat in seiner Sitzung am 11.02.2016 unter der Beschluss-Nummer 58/08/2016 die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes beschlossen. Gemäß § 53 a Abs. 3 i.V.m. §§ 123 Abs. 1 und 118 Abs. 1 S. 1 ThürKO hat das Landratsamt Weimarer Land als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 20.06.2016 die Fortschreibung dieses Haushaltssicherungskonzeptes rechtsaufsichtlich genehmigt. Nach § 53 a Abs. 4, S. 3 i.V.m. S. 1 und 2 ist die genehmigte Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis zum Ende des Konsolidierungszeitraumes öffentlich zugänglich zu machen. Die Fortschreibung des HSK kann ab 04.08.2016 bis zum Ende des Konsolidierungszeitraumes in der VGem Nordkreis Weimar mit Sitz in Berlstedt, Hauptstraße 23, Zimmer 5 a während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden.

AMTLICHES VIPPACHEDELHAUSEN / THALBORN Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit:

Lindenstraße 20 a, 99439 Vippachedelhausen Herr Karl-Albert Treuner Herr Bernd Unbescheid (036452) 7 23 18 Dienstag 16:30-17:30 Uhr

BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates Vippachedelhausen vom 12.04.2016 TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Herr Bürgermeister Treuner begrüßt alle Gemeinderäte zur nichtöffentlichen Sitzung. Die Einladungen und Unterlagen sind allen fristgerecht zugegangen. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder ist 9, davon sind 7 anwesend, somit ist der Gemeinderat beschlussfähig. TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Beschluss-Nr. 51/08/2016: Der Gemeinderat Vippachedelhausen genehmigt die Tagesordnung für die nichtöffentliche Gemeinderatssitzung vom 12.04.2016 in vorgelegter Form. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 9; davon anwesend: 7; Ja-Stimmen: 7; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Vippachedelhausen vom 01.12.2015 Beschluss-Nr. 52/08/2016: Der Gemeinderat Vippachedelhausen genehmigt die Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 01.12.2015. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 9; davon anwesend: 7; Ja-Stimmen: 7; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0

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TOP 4 – Öffnung der vorliegenden Angebote und Beschluss bzw. Beschluss-Nr. 59/09/2016: Vergabe zum Verkauf Flurstück 698/9 in der Gemarkung Vippachedel- Der Gemeinderat Vippachedelhausen vergibt die Bauleistungen für die hausen Wiederherstellung des Grabens und Instandsetzung des Einlaufbauwerkes am Thalbach (Flurstück 157/1) an die Firma Containerdienst Pfaffe aus Beschluss-Nr. 53/08/2016: Die Gemeinde Vippachedelhausen erteilt entsprechend dem Gebot vom Berlstedt. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, den Auftrag in Höhe von 03.03.2016 in Höhe von 35.000,- Euro zum Erwerb des Flurstückes 698/9 15.429,90 € an die Firma Pfaffe zu erteilen. Abstimmungsergebnis: in der Gemarkung Vippachedelhausen den Zuschlag. Gesetzliche Zahl der GR: 9; davon anwesend: 7; Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 Gesetzliche Zahl der GR: 9; davon anwesend: 7; Ja-Stimmen: 7; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0

TOP 8 – Beschlüsse zu Bauanträgen

TOP 5 – Öffnung der vorliegenden Angebote und Beschluss bzw. 1.Einvernehmen zur Wohnbebauung auf den Flurstücken 473 und 53/4 in Vergabe zum Verkauf Flurstück 710/2 in der Gemarkung Vippachedel- der Gemarkung Vippachedelhausen hausen Beschluss-Nr. 60/09/2016: Beschluss-Nr. 54/08/2016: Der Gemeinderat Vippachedelhausen erteilt unbeschadet Rechte Dritter Die Gemeinde Vippachedelhausen erteilt entsprechend dem Gebot vom das Einvernehmen zur Wohnbebauung auf den Flurstücken 473 und 53/4 29.02.2016 in Höhe von 2.500,- Euro zum Erwerb des Flurstückes 710/2 in in der Gemarkung Vippachedelhausen. der Gemarkung Vippachedelhausen den Zuschlag. Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 9; davon anwesend: 7; Gesetzliche Zahl der GR: 9; davon anwesend: 7; Ja-Stimmen: 7; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 Ja-Stimmen: 7; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 Karl-Albert Treuner, Bürgermeister

BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Vippachedelhausen vom 05.07.2016 Der Bürgermeister Herr Treuner begrüßt alle anwesenden Gemeinderäte und Gäste. Vorab übergibt er Herrn Karsten Rottleb eine Urkunde, da dieser an der Ehrenamtsfeier nicht teilnehmen konnte, für seine Tätigkeit im Heimatverein Vippachedelhausen. TOP 1 – Vereidigung des Bürgermeisters gem. § 28 Abs. 5 ThürKO Am 05. Juni 2016 ist Herr Treuner wieder zum Bürgermeister der Gemeinde Vippachedelhausen gewählt worden. Aufgrund § 28 Abs. 5 ThürKO erfolgt die Abnahme des Diensteides des ehrenamtlichen Bürgermeisters durch das älteste anwesende Mitglied des Gemeinderates. Herr Bernd Unbescheid ist das älteste Mitglied des Gemeinderates und nimmt dem Bürgermeister den Diensteid ab. TOP 2 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Herr Bürgermeister Treuner stellt fest, dass die Einladungen und Unterlagen allen fristgerecht zugegangen sind. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder ist 9, davon sind 7 anwesend, somit ist der Gemeinderat beschlussfähig. TOP 3 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der Satzung der Gemeinde Vippachedelhausen über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 18.07.2016 Aufgrund des § 19 (1) der Thüringer Gemeinde und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBl. S. 41 ff) zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Juni 2011 (GVBl. S. 99, 134) in Verbindung mit den §§ 1, 2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S.301 ff.), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 29. März 2011 (GVBl. S. 61 ff.), erlässt die Gemeinde Vippachedelhausen folgende Hundesteuersatzung: §1

Steuertatbestand

(1) Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt der Besteue-rung nach Maßgabe dieser Satzung. (2) Kann das Alter eines Hundes nicht nachgewiesen werden, so ist davon auszugehen, dass der Hund älter als vier Monate ist.

Beschluss-Nr. 55/09/2016: Der Gemeinderat Vippachedelhausen genehmigt die Tagesordnung für die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 05.07.2016 in vorgelegter Form. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 9; davon anwesend: 7; Ja-Stimmen: 7; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0

§2

Beschluss-Nr. 56/09/2016: Der Gemeinderat Vippachedelhausen genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 12.04.2016. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 9; davon anwesend: 7; Ja-Stimmen: 6; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 1

Gesamtschuldner.

Steuerschuldner und Haftung

(1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält. Alle in einem Haushalt oder einem Betrieb aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. TOP 4 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Vippachedelhausen vom 12.04.2016 (2) Halten mehrere Personen einen oder mehrere Hunde, so sind sie

TOP 5 – Erneute Beratung und eventuelle Beschlussfassung zum Aufstellen eines Plakatträgers für Veranstaltungsankündigungen Nach eingehender Diskussion wird der Beschluss bis auf weiteres vertagt. TOP 6 – Beratung und Beschluss über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Vippachedelhausen – Hundesteuersatzung Beschluss-Nr. 58/09/2016: Der Gemeinderat Vippachedelhausen beschließt den Erlass der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer mit den in der Sitzung am 05.07.2016 vorgenommenen Änderungen. Die beschlossene Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 9; davon anwesend: 7; Ja-Stimmen: 7; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0

(3) Neben dem Hundehalter haftet der Eigentümer des Hundes für die Steuer gesamtschuldnerisch. §3

Beginn und Ende der Steuerpflicht

(1) Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, welcher auf den Monat folgt, in dem der Hund aufgenommen worden ist, frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem er vier Monate alt wird. (2) Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder verendet. Über den Zeitpunkt ist ein geeigneter Nachweis zu erbringen. Wird ein solcher Nachweis nicht erbracht, ist das Datum der Abmeldung maßgeblich. (3) Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats. Bei Wegzug eines Hundehalters aus der Gemeinde endet die Steuerpflicht mit dem Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt. §4

Steuermaßstab und Steuersatz

TOP 7 – Beschluss zur Vergabe der Bauleistungen zur Wiederher- (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr: stellung des Grabens und Instandsetzung des Einlaufbauwerkes auf 1. für den ersten Hund dem Flurstück 157/1 2. für den zweiten und jeden weiteren Hund

35,00 Euro 70,00 Euro

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Besteht die Steuerpflicht nicht während des gesamten Kalenderjahres, so ist der Steuersatz gemäß § 3 anteilig für jeden angefangenen Monat zu ermitteln. Die Monatssteuer beträgt 1/12 der Jahressteuer.

(2) Gefährliche Hunde werden gesondert besteuert. Als gefährliche Hunde gelten gemäß § 3 Absatz 2 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren

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a. der Hund, für den Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet ist, b. im Fall des § 7 Absatz 1 ordnungsgemäße Bücher über jeden Hund, seinen Erwerb und seine Veräußerung geführt und der VGem Nordkreis Weimar auf Verlangen vorgelegt werden,

c. die im Einzelfall angeforderten Nachweise und Unterlagen vorgelegt 1. Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, werden. Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, sowie deren Kreuzungen unter(3) Steuervergünstigung wird für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 2) nicht einander oder mit anderen Hunden sowie gewährt. 2. Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens durch die zuständige Behörde nach Durchführung eines Wesenstests im Einzelfall als gefährlich (4) Die Steuervergünstigung wird mit dem auf den Eintritt der Voraussetzung folgenden Monat wirksam. Die Steuervergünstigung endet mit Ablauf festgestellt wurden. des Monats in dem die Voraussetzungen letztmalig vorlagen. Besteht Die Steuer beträgt abweichend von Abs. 1 Nr. 1 bis 3 für jeden die Hundehaltung über diesen Monat hinaus fort, greift die Besteuerung gefährlichen Hund 150,00 Euro. nach § 4 Absatz 1. (3) Werden neben einem oder mehreren gefährlichen Hunden noch andere Hunde ge halten, so wird für diese Hunde die Steuer nach (5) Über Steuervergünstigungen nach § 5 wird eine Bescheinigung ausgestellt. Die Steuervergünstigung gilt nur für die Halter, die sie beantragt Abs.1 Nr. 1 - 3 erhoben. und bewilligt erhalten haben. § 5 Steuerbefreiung (6) Die Steuervergünstigung kann mit einer Befristung, mit Bedingungen

Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für:

1. Hunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen oder danach auf Grund alters- oder krankheitsbedingter Aussonderung in Pflege gehalten werden. 2. Hunde des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariterbundes, des Malteser-Hilfsdienstes, der Johanniter Unfallhilfe und des Technischen Hilfswerkes, die ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben dienen. 3. Hunde, welche dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind. Dies ist durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit den entsprechenden Merkzeichen (G, aG, H, Bl oder B) nachzuweisen. 4. Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind. 5. Hunde, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen oder danach auf Grund alters- oder krankheitsbedingter Aussonderung in Pflege gehalten werden. 6. Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl.

(7) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbegünstigung weg, so ist dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall der VGem Nordkreis Weimar anzuzeigen. §9

Festsetzung und Fälligkeit der Steuer

(1) Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder – wenn die Steuerpflicht während des Kalenderjahres beginnt – für den Rest des Kalenderjahrs mit Steuerbescheid festgesetzt. (2) Die Steuer wird zum 1. Juli in einem Jahresbetrag fällig. Erfolgt die Festsetzung nach dem 1. Juli eines Jahres, so ist die Steuer für das betreffende Jahr einen Monat nach dem Zugang des Festsetzungsbescheides und sodann jährlich zum 1. Juli in Höhe des Jahresbetrages fällig. (3) Der Steuerbescheid gilt gemäß § 3 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) auch für alle Folgejahre, solange keine Neufestsetzung auf Grund geänderter Besteuerungsgrundlagen durch die VGem Nordkreis Weimar von Amts wegen oder auf Antrag des Steuerschuldners erfolgt. In den Folgejahren ist die Steuer in einem Jahresbetrag zum 1. Juli zu entrichten. § 10

7. Hunde in Tierhandlungen. §6

und unter Auflagen gewährt werden.

Steuerermäßigungen

Anzeigepflicht

(1) Wer einen über vier Monate alten Hund anschafft oder mit einem solchen Hund zuzieht, hat ihn innerhalb von 2 Wochen bei der VGem Nordkreis Weimar anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des vierten Monats nach der Geburt als angeschafft.

Die Steuer wird auf Antrag um die Hälfte ermäßigt für Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheins ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- und Forstschutzes (2) Gilt der Hund als gefährlich im Sinne des § 4 Abs. 2 ist dies bei der gehalten werden, sofern die Haltung nicht steuerfrei ist. Für Hunde, die zur Anmeldung anzugeben. Ausführung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die jagdrechtlich normierten Brauchbarkeitsprüfungen oder gleich- (3) Der steuerpflichtige Hundehalter (§ 2) hat den Hund unverzüglich bei der VGem Nordkreis Weimar abzumelden, wenn er ihn veräußert oder sonst gestellte Prüfungen mit Erfolg abgelegt haben. Der Ermäßigungsgrund kann abgeschafft hat, wenn der Hund abhanden gekommen oder eingegannur für jeweils einen Hund des Steuerpflichtigen beansprucht werden. gen ist oder wenn der Halter aus dem Gemeindegebiet weggezogen ist. §7

Züchtersteuer

(1) Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse in zuchtfähi-gem Alter, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für die Hunde die-ser Rasse auf Antrag in der Form der Züchtersteuer erhoben. § 5 Nummer 7 bleibt unberührt. (2) Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die Hälfte des Steuersatzes nach § 4. §8 Allgemeine Bestimmungen für Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen und Züchtersteuer (Steuervergünstigungen) (1) Der Antrag auf die Steuervergünstigung ist innerhalb von 2 Wochen nach Eintritt der Voraussetzungen schriftlich oder zur Niederschrift an die VGem Nordkreis Weimar zu stellen. Bei verspäteter Antragstellung wird die Steuervergünstigung abweichend von Absatz 4 mit dem auf den Antrag folgenden Monat wirksam. (2) Die Steuervergünstigung wird nur gewährt, wenn:

(4) Die Verarbeitung, Verwendung oder Übermittlung der erhobenen Daten ist unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere für steuerliche und statistische Zwecke, zulässig. § 11

Sicherung und Überwachung der Steuer

(1) Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer und Wohnungsgeber sind auf Anfrage zur Mitteilung über die Person der Steuerpflichtigen und zur Mitteilung aller für die Steuererhebung erforderlichen Tatbestände verpflichtet (§ 15 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a ThürKAG in Verbindung mit § 93 Abgabenordnung). Zur wahrheitsgemäßen Auskunftserteilung ist auch der Hundehalter verpflichtet. (2) Die VGem Nordkreis Weimar kann Hundebestandsaufnahmen durchführen oder durchführen lassen. Hierbei sind die Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer und Wohnungsgeber zur wahrheitsgemäßen Ausfüllung der ihnen von der VGem Nordkreis Weimar übersandten Nachweisungen innerhalb der vorgeschriebenen Frist verpflichtet. Durch das Ausfüllen der Nachweisungen wird die Verpflichtung zur An- und Abmeldung nach § 10 nicht berührt.

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§ 12

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Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 18 Satz 1 Nummer 2 ThürKAG in seiner jeweils gültigen Fassung handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig: 1. als Hundehalter entgegen § 8 Abs. 7 den Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung nicht oder nicht rechtzeitig anzeigt. 2. als Hundehalter entgegen § 10 Abs. 1 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet. 3. als Hundehalter entgegen § 10 Abs. 2 bei der Anmeldung des Hundes nicht angibt, dass dieser als gefährlich im Sinne des § 4 Abs. 2 gilt. 4. als Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer, Wohnungsgeber oder als Hundehalter entgegen § 11 Abs. 1 nicht wahrheitsgemäß Auskunft erteilt. 5. als Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer oder Wohnungsgeber entgegen § 11 Abs. 2 die von der VGem Nordkreis Weimar übersandten Nachweisungen nicht wahrheitsgemäß oder nicht fristgemäß ausfüllt.

Liebe Johanna, Lea, Mirja & Tamina, Lieber Paul!

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann auf Grundlage des § 18 ThürKAG nach dieser Bestimmung mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. § 13

Ein neuer Abschnitt nun beginnt, wir wünschen, dass es Euch gelingt, stets fröhlich und vergnügt zu bleiben auch beim Lesen, Rechnen und Schreiben.

Übergangsregelungen

(1) Der Steuersatz nach § 4 Abs. 2 findet keine Anwendung auf gefährliche Hunde, die bereits vor dem 1. September 2011 bei den ehemaligen VGem Berlstedt oder Buttelstedt angemeldet wurden.

Für Euren neuen Lebensabschnitt wünschen Euch Eure Erzieherrinnen alles erdenklich Gute und Liebe.

(2) Für Hunde nach Absatz 1 wird die Steuer nach § 4 Abs. 1 Nummer 1 – 2 bemessen.

Steffi, Karin, Katja, Katrin, Doreen, Magdalena und Heidi.

(3) Wird ein Hund, der unter Absatz 1 fällt, veräußert oder sonst abgeschafft, entfällt der Bestandsschutz mit Ende des Monats, in dem das Halten dieses Hundes durch den bisherigen Halter endet. § 14

Inkrafttreten und Außerkraftsetzen

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle bisherigen Regelungen außer Kraft. Vippachedelhausen, den 18.07.2016 Gemeinde Vippachedelhausen

KLEINGARTENVEREIN „AM RITTERSBORN“E.V.

gez. Karl-Albert Treuner Bürgermeister

Weimarische Straße · 99439 Vippachedelhausen

• Rechtsaufsichtlich angezeigt am 12.07.2016. • Die Kommunalaufsicht des Kreises Weimarer Land hat mit Schreiben vom 15.07.2016 der Veröffentlichung der Satzung zugestimmt. • Bekannt gemacht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar „Gemeinde Journal“, 8. Ausgabe vom 01.08.2016.

NICHTAMTLICHES VIPPACHEDELHAUSEN / THALBORN VERANSTALTUNGSKALENDER VIPPACHEDELHAUSEN / THALBORN - AUGUST 2016 Datum / Uhrzeit

Aktivität / Veranstaltung

05. August 19:00 FFW.technische Hilfeleistung 07. August

Tagesfahrt-Kettensägenkunst

10. August 14:00 Seniorennachmittag 14. August

freier Eintritt für Schulanfänger

Im Frühjahr wurde ein neuer Vorstand gewählt. Mit erfrischendem Elan werden neue Aktivitäten entwickelt. Neben der Erfüllung der gesetzlich vorgeschrieben Aufgaben zur Erhaltung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit gehen die Vereinsmitglieder neue Wege. So soll in diesem Jahr statt dem 43. Sommer- und Kinderfest erstmals ein Erntedankfest in der Kleingartenanlage Vippachedelhausen stattfinden. Ein Highlight ist dabei ein Flohmarkt – für jedermann!

Anmeld organis ungen sind aus atorisc he erforde n Gründen rlich!

FFW GH VEH Großgölitz "tirica" "tirica" "Zur alten Kastanie"

20. August 16:00 FFW-technischer Dienst

FFW GH VEH - GH Thb.

Parkfest

Erntedankfest der Kleingärtner „Am Rittersborn e. V.“

Ort

18. August 15:00 Seniorentreff

27. August

Statt Sommerfest 2016:

Park (Angaben ohne Gewähr)

Wann:

Samstag, 10. September 2016 10:00 – 16:00 Uhr

Wo:

Vor und in der Gartenanlage

Anmeldung bei:

Familie Riese: E-Mail: [email protected] Tel: 036452 – 169213 (ab 17:00 Uhr) Handy: 0172 – 94 27 657 oder 0162 – 93 21 432

Anmeldeschluss: Montag, 05. September 2016

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AMTLICHES WOHLSBORN Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit:

Hauptstraße 9, 99439 Wohlsborn Herr Peter Thomas Herr Stefan Mund 0170 / 2 21 41 71 jeden Montag 16:30 - 18:00 Uhr

Liebe Bürgerinnen und Bürger von Wohlsborn, Die nächste Sitzung des Gemeinderates Wohlsborn findet am 09.08.2016, um 19:00 Uhr im Bürgerhaus statt. Die Tagesordnung entnehmen sie bitte dem Schaukasten.

Baumscheiben, Parkplätze, Straßen und Rinnsteine

Kirchliche Nachrichten KIRCHLICHE NACHRICHTEN FÜR DIE EV.-LUTHERISCHEN KIRCHENSPIELE BUTTELSTEDT (mit Buttelstedt, Daasdorf b.B., Haindorf, Krautheim, Leutenthal, Nermsdorf, Rohrbach, Weiden) und NEUMARK (mit Berlstedt, Neumark, Thalborn, Vippachedelhausen) „Jesus sagt: Euer Herz erschrecke nicht! Glaubt an Gott und glaubt an mich! In meines Vaters Hause sind viele Wohnungen.“ (aus dem 14. Kapitel des Johannesevangeliums)

Baumschnitt

Liebe Mitmenschen in der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar! Bunt ist Gottes Haus, bunt wie wir, bunt wie unsere Städte und Dörfer, bunt wie unsere Erfahrungen mit dem Leben und mit dem Glauben. Bewegung herrscht in Gottes Haus. Schier endlos viele Kilometer legen wir zurück, damit wir all unsere Kirchen bespielen und in all unseren Orten präsent sein können. Manchmal ist das mühsam. Und dann wieder sind wir richtig froh, wenn sich endlich etwas bewegt, wenn Arbeitsweisen, bei denen wir schon länger ahnen, dass sie nicht mehr richtig funktionieren, in Bewegung kommen; wenn wir erleben, dass sich Dinge tatsächlich verändern lassen. „Wege zum Neuen in ländlicher Struktur“ suchen wir. Ein Projekt, das unsere Landeskirche mit der Internationalen Bauausstellung Thüringen trägt, sucht mit Querdenkern nach Ideen, die zu unseren Kirchen, ihren Orten und den Menschen, die dort leben, passen. Worauf wir im Zuge solcher Bewegung wohl stoßen werden? Kundschafter sind schon unterwegs, Gedankenaustausch ist erwünscht. Wie gut, dass Gott uns neben der Geborgenheit in dem, was uns vertraut ist, auch die Freiheit schenkt, uns nach Ungewohntem umzuschauen und zu prüfen, ob wir nicht auch dort zu Hause sein können. Möge dieser Sommer Gedanken reifen lassen, die die Freude in uns wecken, unser Miteinander hier im Weimarer Land frisch und fröhlich zu gestalten.

Für den 14.01.2017 ist in der Gemeinde der nächste Baumschnittlehrgang geplant. Interessenten können sich schon jetzt in der Gemeinde melden.

Ihr Pfarrer Hendrik Mattenklodt

Wir wollen doch alle, dass unsere Gemeinde ordentlich und gepflegt aussieht. Die Gemeinde verfügt nur über einen Gemeindehandwerker, der dazu auch noch nur mit 34 Wochenstunden in der Gemeinde beschäftigt ist. Daher muss es jedem verständlich sein, dass er nicht alle zur Verschönerung des Ortes angelegte Arbeiten schaffen kann. Viele Einwohner der Gemeinde pflegen Grünflächen oder Rabatten vor ihrem Grundstück. Parkflächen, Rinnsteine und Straßen die an das Grundstück grenzen, sind in der Satzung über Ordnung und Sauberkeit der Gemeinde sowieso Bestandteil der Straßenreinigungspflicht des Grundstückseigentümers bzw. Nutzers. Daher nochmals mein Aufruf an alle Bürgerinnen und Bürger, nicht nur die Straßen, Parkplätze und Rinnsteine zu reinigen, sondern auch die Baumscheibe mit in persönliche Pflege zu nehmen. Wer die Baumscheiben mit Rindenmulch abdecken möchte kann sich in der Gemeinde melden und bekommt den Rindenmulch gestellt.

Gleichzeitig möchten wir die Wohlsborner informieren, dass nun für das am 25.10.2016 in Wohlsborn stattfindende Saftpressen am Feuerwehrgerätehaus Termine vergeben werden. Interessenten können zu den Sprechzeiten des Bürgermeisters Montags von 16.30 – 18.00 Uhr Termine und Mengen vereinbaren.

NICHTAMTLICHES WOHLSBORN ZEIT ZUM HELFEN! SPENDE BLUT! Vielen, vielen Dank den Blutspendern vom 31.03.2016. Wir hoffen, dass auch zu unserem nächsten Termin im Bürgerhaus Wohlsborn trotz Ferienzeit am

11.08.2016 von 17.30 bis 19.30 Uhr viele Bürger, ob aus der Gemeinde oder aus den Nachbargemeinden, zu uns kommen. Jeder Blutspender ist wichtig. Christina Hasse 1. Vorsitzende Heimatverein Wohlsborn e.V.

Sommerfest

am 20.08.2016

„Gott befohlen!“ GOTTESDIENSTE Sonntag, 07. August 11:00 Uhr Haindorf (mit Abendmahl) (11. nach Trinitatis): Sonntag, 14. August - keine Gottesdienste (12. nach Trinitatis): Sonntag, 21. August 10:00 Uhr Schulanfängergottesdienst (13. nach Trinitatis): in Neumark 14:00 Uhr Schulanfängergottesdienst in Buttelstedt /Taufe Emily Meier Sonntag, 28. August 09:00 Uhr Vippachedelhausen (14. nach Trinitatis): 10:30 Uhr Berlstedt (mit Abendmahl) 14:00 Uhr Krautheim Gemeindenachmittage Berlstedt Buttelstedt Krautheim Neumark

REGELMÄSSIGE TERMINE Jeder zweite Mittwoch im Monat um 14:00 Uhr Jeden 1. Donnerstag im Monat um 14.30 Uhr Jeden 1. Mittwoch im Monat um 14.30 Uhr Jeder letzte Mittwoch im Monat um 14:00 Uhr

Chorproben

Jeden Dienstag 19.30 Uhr im Gemeindehaus in Buttelstedt (außer in den Schulferien)

Christenlehre

Jeden Montag um 15:00 Uhr im Gemeindehaus in Buttelstedt (außer in den Schulferien)

Konfirmanden

Jeden 2., 3. und 4. Dienstag im Monat um 15:45 Uhr im Gemeindehaus in Buttelstedt (außer in den Schulferien)

Vorab informierten wir: am 20.08.2016 findet im und am Bürgerhaus unser nächstes Sommerfest statt. Über den Ablauf informieren wir mit einer Hausinformation.

AKTUELLES Am Mittwoch, den 17. August, um 19:00 Uhr sind alle Jugendlichen, die am Pfingstfest 2018 bei uns konfirmiert werden möchten, zusammen mit Ihren Eltern zum Anmeldeabend ins Buttelstedter Gemeindehaus eingeladen. Auch wer noch nicht getauft ist, ist herzlich willkommen.

Einladung zum Rentnernachmittag

Am Freitag, den 19. August feiern wir in Rudersdorf das Konfi-Fest für die Vorkonfirmanden (7. Klasse) und Konfirmanden (8. Klasse) des Schuljahres 2016/2017. An diesem Tag erfahrt Ihr alles wichtige für den Ablauf des kommenden Konfi-Jahres. Fragen wie: „Wann ist Konfi-Unterricht?“, „Wann gibt es größere Projekte?“, „Wo und wie sollen und können sich Konfirmanden in ihre Kirchengemeinde einbringen?“, werden Euch beantwortet. Beginn: 16:00 Uhr. Es gibt Abendessen! Ende: 19:00 Uhr, Ort: Kirche und Pfarrhaus in Rudersdorf.

Am Mittwoch, den 17.08.2016 findet ab 14.30 Uhr der nächste

Rentnernachmittag

im Bürgerhaus statt.

Alle Seniorinnen und Senioren sind herzlich eingeladen.

Am Sonntag, den 21. August lädt die Kirchgemeinde Leutenthal zur Fortsetzung ihrer Reihe der Betrachtung der Emporenbilder ein. ImAnschluss an die Bildbetrachtung werden Kaffee und Kuchen im Kirchgarten serviert. Zur Uhrzeit bitte Aushänge beachten. Information: Viola Prager, 036451-60234

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar

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KONTAKT

TERMINE IM KIRCHSPIEL RAMSLA IM AUGUST 2016

Pfarrer Hendrik Mattenklodt ist erreichbar über die beiden Pfarrbüros Buttelstedt

Pfarrerin Ulrike Behr, Auf dem Sand 23, 99428 Niederzimmern, Tel.: 036203 50212, [email protected];

Weimarische Str. 1, 99439 Buttelstedt, Tel.: 036451-60336, eMail: [email protected]

Ines Reifert, Pfarrbüro Ramsla, Kirchgasse 50, 99439 Ramsla, Bürozeit: Montag und Mittwoch, 9-11 Uhr, Tel.: 036452 72261, [email protected]

Ansprechpartnerin vor Ort: Frau Regina Hanemann, Sprechzeit: Dienstags, 17-18 Uhr Neumark

KGV Ramsla IBAN: DE23 5206 0410 0008 0056 80 BIC: GENODEF1EK1 Evangelische Bank

Vor dem Obertore 106, 99439 Neumark Tel.: 036452-72452, eMail: [email protected]

Kirchengemeinde Ettersburg IBAN: DE94 5206 0410 0008 0111 92 BIC: GENODEF1EK1 Evangelische Bank

Ansprechpartnerin vor Ort: Frau Kirstin Hoffmann, Sprechzeit: Mittwochs, 15-17 Uhr sowie über Handy: 0152-29569255

Allen Gemeindegliedern, die im August Geburtstag feiern, gratulieren wir ganz herzlich und wünschen Gottes Segen und alles Gute für das neue Lebensjahr! Kirchliche Nachrichten für das Kirchspiel Großobringen

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► Gottesdienst In Ettersburg ist jeden Sonntag um 17:45 Uhr Einsingen und um 18 Uhr das Abendgebet.

Datum: Sa, 13.08. 14.08. 21.08. 28.08.

Ort: Schwerstedt:Taufe von Sydney Krieger Schwerstedt Ramsla Ettersburg: Kirmes Ballstedt: Kirmes ► Gottesdienst im Pflegeheim Ettersburg: Mo, 22.08. 9 Uhr.

Pfarramt Schöndorf / Großobringen



Pastorin Sabine Hertzsch Unterdorf 110 - Tel./Fax: 03643-491587 www.kg-grossobringen.de

Im Pfarrhaus:

Monatsspruch für August: Habt Salz in euch und haltet Frieden untereinander! (Mk 9,50)

Gottesdienste im Kirchspiel

7. August

10.00 Uhr

Schöndorf

13. August

19.00 Uhr

Kleinobringen – Kirmesgottesdienst

14. August

9.30 Uhr 10.30 Uhr 17.00 Uhr

Großobringen Wohlsborn Schöndorf

21. August

10.00 Uhr 14.00 Uhr

Schöndorf - Familiengottesdienst Sachsenhausen – mit Taufe

28. August

9.30 Uhr 17.00 Uhr

Heichelheim - Kirmesgottesdienst Schöndorf - mit Abendmahl

Gemeindefahrt für jeden, der gern in Thüringen unterwegs ist! Sie sind herzlich eingeladen zur Gemeindefahrt am Samstag, den 10. September 2016. Ziel ist in diesem Jahr Greiz. Nach einer Andacht in der Stadtkirche wird es eine Stadtführung geben. Ein gemeinsames Mittagessen und eine Schlossbesichtigung schließen die Zeit in Greiz ab. Auf der Rückfahrt werden wir an der Göltschtalbrücke halten und in nahegelegener „Ketzels Mühle“ Kaffetrinken. Ankunft in Großobringen ist gegen 18 Uhr geplant. Die Unkosten betragen um die 20 € pro Person (ohne Mittagessen). Der Bus wird um 7.50 Uhr in Großobringen (Bushaltestelle) abfahren. Wer gern mitfahren möchte, melde sich bitte im Pfarramt (03643-491587)! Gemeindenachmittag Im Juli/ August findet kein Gemeindenachmittag statt. Der nächste Gemeindenachmittag für Heichelheim und Großobringen gemeinsam wird am Dienstag, 1. September, um 14.30 Uhr im Kindergarten Heichelheim sein. Christenlehre In den Sommerferien findet keine Christenlehre statt. Die Christenlehre beginnt wieder am Mittwoch, den 24. August um 16 Uhr. Konfirmandenunterricht 7./ 8. Klasse: Beginn: Dienstag, 23. August um 17 Uhr im Pfarrhaus Großobringen Kirchenchor Sommerpause

Uhrzeit: 15:00 9:00 10:15 9:30 9:30 geändert!

► Gemeindekaffee Mi, 10.08. 14:15 Uhr in Ramsla Do, 11.08. 14 Uhr in Ottmannshausen

► Konfirmanden und ihre Eltern Herzliche Einladung an die Konfirmanden, Vorkonfirmanden und ihre Eltern am Dienstag, 16. August 2016 um 19 Uhr im Pfarrhaus in Ramsla (Kirchgasse 50) zu einem Treffen. Bei diesem ersten Treffen im neuen Schuljahr machen wir aus, wo und wann der Konfirmandenunterricht am besten stattfindet, die Termine für den Vorstellungsgottesdienst der Vorkonfirmanden und die Konfirmation 2017. ► Gemeindefahrt nach Gotha Aktualisierte Informationen: Die diesjährige Gemeindefahrt des Kirchspiels Ramsla wird uns am 20.08.2016 nach Gotha führen. Knapp 100 Jahre nach der Abdankung der letzten Thüringer Monarchen widmet sich erstmals eine kulturhistorische Landesausstellung der Dynastie der Ernestiner, der bedeutende Persönlichkeiten, darunter Kurfürsten, Herzöge und Könige entstammen. Durch ihren Einsatz für Reformation und Protestantismus, durch ihr großes kulturelles Engagement und eine geschickte Heiratspolitik setzten die Ernestiner weit über Thüringens Grenzen hinaus Impulse und prägten die europäische Geschichte. Nach dem Besuch der Marienglashöhle in Friedrichroda und einem entspannten Mittagessen im Waldgasthaus „Sankt Marien“ fahren wir dann mit dem Bus nach Gotha und besuchen die Ausstellung im Schloss Friedenstein. Unser Programm klingt mit einem Kaffeetrinken im Park des Schlosses Molsdorf bei Erfurt aus. Wir rechnen mit Kosten in Höhe von max. 50,00 € pro Person; enthalten sind hier Fahrtkosten mit dem Reisebus, Eintritte sowie Mittagessen (ohne begleitende Getränke) sowie Kaffee/Kuchen. Die Teilnehmer, die sich bis zum Anmeldeschlus am 15. Juli bei Frau Franke oder Frau Behr angemeldet haben, werden über den genauen Kostenbeitrag baldmöglichst informiert und werden gebeten, diesen vor dem 20.08.15 an den KGV Ramsla zu überweisen (Bankverbindung oben) oder passend bar im Bus zu bezahlen. Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an: Pfarrerin Ulrike Behr (Kontaktdaten oben) und Karina Franke, Tel.: 036452 – 189012, [email protected]. Gemeindefahrt nach Gotha, Zeitplan: 9:00 Uhr 9:10 Uhr 9:15 Uhr 9:20 Uhr 9:30 Uhr 9:35 Uhr 9:40 Uhr 11:00-11:45 Dauer: 45 min. 12:00-13:30 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dauer: 2 h

Busfahrt beginnend in Schwerstedt über Ottmannshausen über Stedten Fahrt nach letzter Aufnahme über Ramsla ca. 1h über Ettersburg über Hottelstedt über (Ballstedt) Führung in der Marienglashöhle Mittagessen und Pause Weiterfahrt nach Gotha Ernestiner-Landesausstellung im Schloss Friedenstein, Westflügel:

Ankunft ca. 11:00 Uhr ca. 300 m Wege / Treppen Waldgasthaus Sankt Marien ca. 30 min Einführungsfilm fakultativ, Ausstellungsbegehung nach persönlicher Einteilung

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16:00 Uhr bis 16:30 Uhr Dauer: 30 min

17:00 - 18:00 Dauer 1 h 18:00

Erste Etage: Politik: - Treffpunkt der Gruppe Zweite Etage: Familie um16:00 in der Schlosskirche evtl. als fakultatives Angebot: Spaziergang nordwärts Die, die nicht laufen möchten, und abwärts über den können evtl. im Bus warten, Hauptmarkt die, die laufen möchten, Abholung vom Bus werden dann vom Bus unten an der Margarethenkirche in der Stadt aufgenommen Weiterfahrt nach Molsdorf ca. 30 min Kaffeetrinken im Kaffee Pagenhaus am Schloss Molsdorf Rückfahrt

3. Jahrgang · 08. Ausgabe · 01. August 2016

Ehrenamtlicher Organist oder Keyboardspieler gesucht Seit einigen Jahren haben wir im Kirchspiel Ramsla zu normalen Gottesdiensten meistens keine musikalische Begleitung mehr und singen a cappella. Das geht, aber mit Begleitung wäre es so viel schöner! Wer würde bei den Gottesdiensten im Kirchengemeindeverband Ramsla die musikalische Begleitung machen? Bitte melden Sie sich bei Pfarrerin Behr.

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