Jahresbericht zum 31. Januar Deka STOXX Europe Strong Growth 20 UCITS ETF

Jahresbericht zum 31. Januar 2016. Deka STOXX® Europe Strong Growth 20 UCITS ETF Ein OGAW-Sondervermögen deutschen Rechts. Deka Investment GmbH Li...
Author: Samuel Kolbe
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Jahresbericht zum 31. Januar 2016. Deka STOXX® Europe Strong Growth 20 UCITS ETF

Ein OGAW-Sondervermögen deutschen Rechts.

Deka Investment GmbH

Lizenzvermerk Der STOXX® Europe Strong Growth 20 Index und die im Indexnamen verwendeten Marken sind geistiges Eigentum der STOXX Limited, Zürich, Schweiz und/oder ihrer Lizenzgeber. Der Index wird unter einer Lizenz von STOXX verwendet. Die auf dem Index basierenden Wertpapiere [oder Finanzinstrumente oder Optionen oder andere technische Bezeichnung] sind in keiner Weise von STOXX und/oder ihren Lizenzgebern gefördert, herausgegeben, verkauft oder beworben und weder STOXX noch ihre Lizenzgeber tragen diesbezüglich irgendwelche Haftung.

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Be ericht d der Gesschäftsführun ng.

Februar 2016

Sehrr geehrte Anllegerinnen, se ehr geehrte Anleger, A der vorliegende v Jah hresbericht informiert Sie um mfassend über die Entwicklun ng Ihres Fonds Deka STOXX®® Europe Strong Growth 20 UCITS U ETF für f den Zeitrau um vom 1. Feb bruar 2015 bis zum 31. Januaar 2016. Die Kapitalmärkte K präsentierten sich s im Jahr 20 015 sehr schwaankungsanfällig. Trotz zahlre eicher geopolittischer Belastun ngsfaktoren beestimm mten bis Mittee April an den AktienA und Anleihemärkten n Kurssteigerun ngen und zum Teil neue Rekoordstände das Bild. Vor dem Hinte ergrund durchwachsener Ko onjunkturdaten n intensivierte d die Europäische Zentralbank im März ihre eexpansiven Ma aßnahmen durcch ein umfangreiches u Anleiheankau ufprogramm. Im m Verlauf sorgtten jedoch u.a a. die Griechenlandkrise, die eenttäuschende e Entwicklung in den Schwellenländ dern sowie seitt dem Sommerr die konjunktu urelle Abschwä ächung in Chin na für erhöhtenn Abwärtsdrucck. Darüber hin naus warff die im Dezem mber vollzogenee Zinswende in n den USA ihree Schatten vora aus und trübte e das Marktum mfeld. Zugleich setzte sich diee Baissse an den Rohsstoffbörsen im Jahresverlauf unvermindert fort. An den d Rentenmärrkten verringerrten sich zunäcchst die Renditten, ehe von Mitte M April bis Ende E Juni eine abrupte Gege enbewegung einsetztte. In der Folgee bildete sich eine e Seitwärtsb bewegung aus,, bis im Januar im Zuge des Aktienmarktein A nbruchs die Re enditen erneut spürbar abbröckeltten. Zum Endee des Berichtsze eitraums rentieerten 10-jährig ge Bundesanleihen mit 0,3 Prrozent, in den USA lag die Reendite laufzeitgleicher US-Treasuries bei b 1,9 Prozent. Die meisten m Aktien nmärkte tendieerten lange Zeit freundlich, vo or allem im erssten Quartal 20 015 wiesen diee Börsen kräftiige Kursgewinne auf. Negative Nach hrichten aus Ch hina und auch den Schwelle nländern leitetten ab Ende Ju uni eine signifikkante Stimmun ngsabkühlung ein. Nach h einer Erholun ngsphase im Sp pätherbst folgtte auf einen scchwachen Deze ember ein rabe enschwarzer Jaahresauftakt, sodass s für nahezu alle Aktienbörsen A p per saldo Verlu uste zu konstattieren waren. In die esem Marktum mfeld verzeichn nete Ihr Fonds Deka STOXX® Europe Strong g Growth 20 UCITS U ETF einee Wertentwicklung von minu us 2,6 Prozent (nach BVI-Metthode). Ferner möchten wir Sie darauf hiinweisen, dass Änderungen d der Vertragsbe edingungen de es Sondervermöögens sowie sonstige wichtige Inforrmationen an d die Anteilinhab ber im Internett unter www.d deka-etf.de bek kannt gemachtt werden. Darüüber hinaus fin nden Sie dort ein e weite ergehendes Infformations-An ngebot rund um m das Thema " "Investmentfonds" sowie mo onatlich aktue lle Zahlen und Fakten zu Ihreen Fond ds. Mit freundlichen f G Grüßen Deka a Investment G GmbH Die Geschäftsführu G ung

Victo or Moftakhar (Vo orsitzender)

Dr. Ulrich Neugebauer N

Frrank Hagenstein

Thomas Ke etter

Thomas Scchneider

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Inhalt.

Entwicklung der Kapitalmärkte.

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Tätigkeitsbericht.

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Vermögensübersicht zum 31. Januar 2016.

12

Vermögensaufstellung zum 31. Januar 2016.

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Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV.

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Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers.

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Besteuerung der Erträge.

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Informationen der Verwaltung.

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Ihre Partner in der Sparkassen-Finanzgruppe.

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Der Erwerb von Anteilen darf nur auf der Grundlage des aktuellen Verkaufsprospektes, dem der letzte Jahresbericht und gegebenenfalls der letzte Halbjahresbericht beigefügt sind, erfolgen.

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Entwicklung der Kapitalmärkte.

Gipfelsturm und Korrektur

August zuerst der chinesische und anschließend die weltweiten Aktienmärkte signifikant korrigierten.

Die vergangenen zwölf Monate bereiteten den Investoren ein Wechselbad der Gefühle. Auf haussierende Aktienmärkte und neue Kursrekorde folgten jähe Einbrüche mit anschließenden Erholungsphasen. Die Mehrzahl der Aktienmärkte landete im Stichtagsvergleich jedoch auf negativem Terrain. Analog waren an den Anleihemärkten in den USA und Euroland zunächst rekordniedrige Renditeniveaus zu konstatieren, auf die im April eine ebenso abrupte Gegenbewegung folgte. Der Betrachtungszeitraum war geprägt von einer signifikanten Schwankungsbreite im Spannungsfeld geldpolitischer und geopolitischer Herausforderungen. Zum Jahresausklang dominierte die lang erwartete Zinswende in den USA das Marktgeschehen. Nominaler Notenbankzins Euroland vs. USA 1,75% 1,50% 1,25% 1,00% 0,75% 0,50% 0,25%

USA (Fed)

2016

2015

2014

2013

2012

2011

0,00%

Euroland (EZB)

Quelle: Bloomberg

Während die Notenbanken – allen voran in Euroland und Japan – weiterhin reichlich Liquidität bereitstellten, wurde die weltwirtschaftliche Erholung wiederholt von exogenen Ereignissen beeinträchtigt. Die Auswirkungen der wirtschaftlichen Sanktionen gegen Russland wegen des UkraineKonflikts sowie die griechische Hängepartie bildeten in der ersten Jahreshälfte 2015 zentrale Belastungsfaktoren. Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) wie auch der Internationale Währungsfonds (IWF) warnten angesichts der Liquiditätsschwemme durch die Notenbanken eindringlich vor Übertreibungen an den Finanzmärkten, die einer gesunden Wirtschaftsentwicklung entgegenständen. Diese Prognosen bewahrheiteten sich insofern, als zwischen Juni und

Insgesamt reagierten die Finanzmärkte in den vergangenen zwölf Monaten äußerst sensibel auf die geldpolitischen Signale der Notenbanken. Das großzügige Liquiditätsangebot fand zunächst in Form von steigenden Aktienkursen und sinkenden Risikoaufschlägen ihren Niederschlag. Nachdem in den meisten Anlagekategorien – z.B. an den Aktienmärkten – Anfang des zweiten Quartals 2015 Rekordstände erreicht worden waren, verzeichneten die Märkte in der Folge einen scharfen Rücksetzer. Einige Marktteilnehmer begannen in dieser Phase angesichts der erreichten Bewertungsniveaus Gewinne zu realisieren. Die Anleger konzentrierten sich bei ihrer Bewertung der weltweiten Wirtschaftsaussichten in zunehmendem Maße auf die unübersehbaren Schwächen in den aufstrebenden Schwellenländern. Neben den zahlreichen geopolitischen Krisenherden sorgten die Marktverwerfungen bei Währungen und Rohstoffen für Turbulenzen. Der rasante Ölpreisverfall setzte sich – nach einer temporären Erholungsphase – bis in das Jahr 2016 ungebremst fort. Flankierend dauert die Baisse an den Rohstoffmärkten an. Die niedrigen Preisnotierungen erodieren die Einnahmen sowie das Wachstumspotenzial wichtiger Schwellenländer und setzen Unternehmen des rohstoffproduzierenden Gewerbes sowie des Energiesektors, die zudem häufig hoch in US-Dollar verschuldet sind, massiv unter Druck. Wesentlich beigetragen zur Eintrübung des konjunkturellen Umfelds hat die Wachstumsabschwächung in China. Im Reich der Mitte büßte der Aktienmarkt im Betrachtungszeitraum trotz massiver staatlicher Interventionen kräftig ein und die Einkaufsmanagerindizes sowie der Außenhandel waren rückläufig. Auch in Brasilien verfestigte sich das Bild einer strukturellen Wachstumsschwäche. Hausgemachte Probleme in einigen weiteren großen Schwellenländern (Russland, Türkei) sind ein zusätzlicher nicht zu unterschätzender Hemmschuh. Bis Mitte April hatten sich auch die Renditen von Staatsanleihen und die Risikoprämien von Unternehmensanleihen freundlich entwickelt. Mit der sich abzeichnenden Zinswende in den USA und dem Kursrutsch in China kam es im Anschluss zu einer scharfen Gegenbewegung, die Mitte August nochmals an Dynamik gewann. Im Oktober kehrte wieder etwas Ruhe an den Märkten ein. Die Be-

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fürchtung, dass es zu einer Verschärfung der Krise in den aufstrebenden Volkswirtschaften kommen würde, klang ab, als sich die Aktien- und Devisenmärkte Chinas – das Epizentrum der Turbulenzen – stabilisierten. Im Zuge der Aufhellung der Marktstimmung verzeichneten die Aktienmärkte im Oktober und November eine rasante Erholung, die sich ex post jedoch abermals als kurzlebige Marktreaktion entpuppte: Im Dezember und insbesondere im Januar ging es an den Aktienbörsen steil bergab.

2,4 Prozent zu. Der unterliegende Wachstumstrend ist – maßgeblich getragen vom privaten Konsum – aber weiterhin intakt. Negativ wirkten sich primär die dramatisch zurückgefahrenen Investitionen im Ölsektor sowie der negative Außenhandelsbeitrag aus. In der Summe vermittelt die US-Wirtschaft ein robustes Bild.

Im Jahr 2015 hat die sich abzeichnende geldpolitische Divergenz zwischen den USA und Europa an Kontur gewonnen. Während die Europäische Zentralbank (EZB) vor dem Hintergrund äußerst niedriger Teuerungsraten und verhaltener Wirtschaftsdaten weitere expansive Maßnahmen und Zinssenkungen auf den Weg brachte, hat die US-Notenbank im Dezember den ersten behutsamen Schritt auf dem Weg hin zur geldpolitischen Normalisierung vollzogen. In Euroland stand hingegen ab März 2015 das Programm zum Ankauf von Vermögenswerten für einen Zeitraum bis zunächst September 2016 im Fokus. Dieses beinhaltet Käufe von Staatsanleihen und sonstigen Wertpapieren im Umfang von monatlich rund 60 Mrd. Euro, was die Erwartungen der Marktteilnehmer zum Zeitpunkt der Ankündigung an Umfang bei Weitem übertraf.

Die Aktienmärkte wiesen 2015 eine hohe Dynamik auf. Die Hoffnung auf eine Beschleunigung des Wirtschaftswachstums sowie die Thermik billigen Geldes katapultierte zahlreiche Indizes im April auf neue Rekordmarken. Die Kombination aus einem überreichen Liquiditätsangebot, rekordniedrigen Zinsen und fehlenden Anlagealternativen hat den Kapitalzufluss in Aktienanlagen extrem begünstigt. In diesem Zuge haben sich jedoch auch die Abwärtsrisiken erhöht, da angesichts der Liquiditätsschwemme einige Marktsegmente zunehmend überkauft erschienen.

Die US-Wirtschaft verlor nach einem sehr starken zweiten Quartal (plus 3,7 Prozent gegenüber dem Vorquartal) im dritten und vierten Quartal an Fahrt. Im Gesamtjahr nahm das Bruttoinlandsprodukt um

Weltbörsen im Vergleich Index: 31.01.2015 = 100 125 120 115 110 105 100 95 90

Dow Jones Industrial

01/16

11/15

09/15

07/15

05/15

03/15

85

01/15

Die Wirtschaft in Euroland bleibt auf moderatem Expansionskurs allerdings auf breitem Fundament. Unter den vier großen EWU-Ländern weist Spanien vor Deutschland, Frankreich und Italien das höchste Wachstum auf. Mit Griechenland und Finnland sind im vierten Quartal allerdings auch zwei Staaten wieder in die Rezession gerutscht. Für das Gesamtjahr erreicht Euroland ein BIP-Wachstum von 1,5 Prozent. Die Anfang Dezember beschlossene Verlängerung des umstrittenen Anleihekaufprogramms bis mindestens März 2017 rief zum Teil heftige Kritik hervor. Es mehren sich die Stimmen derer, die immer lauter auf die Nebenwirkungen des „billigen“ Gelds verweisen, etwa die nicht auskömmlichen Renditen sowie die schleichende Entwertung privater Spareinlagen. Gleichzeitig blieb die gewünschte Wirkung, nämlich ein Anziehen der Inflationsraten in die Zielzone von 2,0 Prozent, bisher aus. Mit zunehmender Dauer der ultralockeren Geldpolitik hat die Wirksamkeit des Instruments offenkundig nachgelassen.

Berg- und Talfahrt an den Aktienbörsen

EURO STOXX 50

Nikkei 225 Quelle: Bloomberg

Im Sommer versetzten schließlich die konjunkturelle Abschwächung und der Ausverkauf in China den angespannten Aktienmärkten weltweit einen spürbaren Dämpfer. Als die Zentralbank der Volksrepublik Mitte August dann überraschend den Renminbi gegenüber dem US-Dollar abwertete, kam es zu einer scharfen Reaktion an den Märkten. Die chinesischen Börsen brachen trotz staatlicher Gegenmaßnahmen ein und zogen die Aktienmärkte rund um den Globus mit nach unten. Damit gerie-

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Anleihemärkte im Schatten der Zinswende An den Anleihemärkten in Euroland setzte sich der übergeordnete Trend rückläufiger Renditen anfänglich fort, um dann in eine jähe Gegenbewegung umzuschlagen. Die Renditen 10-jähriger Bundesanleihen schrammten im April zunächst knapp an der Nulllinie vorbei. Im Anschluss schnellten die Renditen bis Anfang Juni auf knapp 1,0 Prozent nach oben, um in der Folge sukzessive bis auf zuletzt 0,3 Prozent zurückzukommen. US-Treasuries gleicher Laufzeit wiesen zum Stichtag eine Verzinsung von 1,9 Prozent auf. Gemessen am eb.rexx Government Germany Overall lagen deutsche Bundesanleihen auf Jahressicht mit 1,4 Prozent im Minus. Mit dem Rücksetzer im zweiten Quartal wurde ein Großteil der vorher erzielten Kursgewinne aufgezehrt.

3,0% 2,5% 2,0% 1,5% 1,0% 0,5%

Euroland

01/16

11/15

09/15

07/15

0,0%

05/15

Auf US-Dollar-Basis verzeichnete der Nasdaq Composite auf Jahressicht eine Wertminderung von 0,5 Prozent, der marktbreite S&P 500 landete nach der jüngsten Korrektur mit minus 2,7 Prozent auf negativem Terrain. Der auf Euroland fokussierte EURO STOXX 50 verbuchte ein Minus von 9,1 Prozent. Deutsche Standardwerte reihten sich – gemessen am DAX – mit minus 8,4 Prozent ein. Unter Branchengesichtspunkten belegten im breit gefächerten STOXX Europe 600 die Sektoren Konsumgüter sowie Technologie die ersten Plätze mit Aufschlägen von 6,5 Prozent bzw. 5,3 Prozent. Weit abgeschlagen bildete der Sektor Rohstoffe mit minus 43,5 Prozent das Schlusslicht. In Asien verzeichnete der japanische Nikkei 225 Index ein Minus von 0,9 Prozent. Der Hang Seng Index (Hongkong) wies einen Rückgang um 19,7 Prozent auf.

Rendite 10-jähriger Staatsanleihen USA vs. Euroland

03/15

Anfang Oktober begann die Einschätzung, dass China voraussichtlich doch keine allzu harte konjunkturelle Landung droht, ihre Wirkung zu entfalten. In diesem Zuge gingen die Marktteilnehmer dazu über, die scheinbar übertriebenen Kurseinbrüche der Sommermonate zu relativieren. Vor diesem Hintergrund waren an den globalen Aktienbörsen im Oktober und November beachtliche Kurssteigerungen zu konstatieren. Anfang Dezember zeigten sich die Anleger jedoch trotz der erweiterten geldpolitischen Maßnahmen der EZB nachhaltig enttäuscht und stießen in großem Stil Aktien ab. In der Folge registrierten die international bedeutenden Börsenplätze vor allem im Januar hohe Kursverluste.

Während die EZB den Ankauf forderungsbesicherter Wertpapiere (ABS) vorantrieb und im März 2015 begann Euroland-Staatsanleihen aufzukaufen sowie im Dezember das bestehende Programm nochmals auszuweiten, ist in den USA der Konjunkturzyklus bereits weiter fortgeschritten, was letztlich den Ausstieg aus der ultralockeren Geldpolitik begründete. Am 16. Dezember 2015, auf den Tag genau sieben Jahre nach der letzten Zinsanpassung im Zuge der Lehman-Pleite, hat die US-Notenbank den Leitzins um 0,25 Prozent auf 0,5 Prozent angehoben.

01/15

ten auch zahlreiche Währungen, insbesondere in Asien, unter verschärften Abgabedruck.

USA

Quelle: Bloomberg

Auf der Währungsseite büßte der Euro gegenüber dem US-Dollar auf knapp 1,08 US-Dollar ein. Der Preis für Rohöl gab in den vergangenen zwölf Monaten abermals kräftig auf knapp 35 US-Dollar je Barrel (Brent) zum Stichtag nach. Auch Gold verbilligte sich auf Jahressicht um 12,9 Prozent auf 1.118 US-Dollar je Feinunze. Insgesamt sind die Sorgenfalten der Kapitalanleger zuletzt tiefer geworden. Zunächst verzeichneten Rohstoff- und Emerging Markets-Investitionen deutliche Kursverluste. Im Anschluss folgten die Aktienmärkte, die in einem Umfeld rückläufiger Unternehmensgewinne, hoher Bewertungen und allgemeiner Reife des Kursaufschwungs nachgaben. Wenige Tage vor dem Zinsschritt in den USA setzte eine Verkaufswelle bei Risikoassets ein. Ein Auslöser für den Kursrutsch im High Yield-Segment war der weiter fallende Ölpreis. Der Trend einer steten Zunahme kurzlebiger aber intensiver Marktreaktionen hat sich weiter verstärkt.

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Jahresbericht 01.02.2015 bis 31.01.2016 Deka STOXX® Europe Strong Growth 20 UCITS ETF Tätigkeitsbericht. Der Deka STOXX® Europe Strong Growth 20 UCITS ETF ist ein börsengehandelter Indexfonds (Exchange Traded Fund, ETF). Die Auswahl der für das Sondervermögen vorgesehenen Vermögensgegenstände ist darauf gerichtet, unter Wahrung einer angemessenen Risikomischung den STOXX® Europe Strong Growth 20 (Preisindex) nachzubilden. Dieser Index bildet die 20 reinsten Growth Unternehmen in Europa ab. Die Growth Eigenschaft der einzelnen Unternehmen wird durch die Analyse von 6 fundamentalen Kennzahlen ermittelt, z.B. Kurs-Gewinn-Verhältnis, Marktwert-Buchwert-Verhältnis, Dividendenrendite, Gewinnwachstum. Das Fondsmanagement strebt dabei als Anlageziel die Erzielung einer Wertentwicklung an, welche die des zugrunde liegenden Index widerspiegelt. Zu diesem Zweck wird eine exakte Nachbildung des Index angestrebt. Grundlage hierfür ist, dass die Entscheidungen über den Erwerb oder die Veräußerung von Vermögensgegenständen sowie über deren Gewichtung im Sondervermögen von dem zugrunde liegenden Index abhängig sind (passives Management). Zusatzerträge werden durch Wertpapierdarlehensgeschäfte erzielt. Die Erträge werden nach Verrechnung mit den Aufwendungen üblicherweise ausgeschüttet. Die Endausschüttung erfolgt am 10. März 2016.

Währungsrisiken Die Fondswährung lautet auf Euro, jedoch lauteten einige Indexkonstituenten im Berichtszeitraum auf folgende Fremdwährungen: Britisches Pfund, Dänische Krone, Norwegische Krone, Schweizer Franken und Schwedische Krone. Somit bestand für den Anleger aus der Eurozone ein Währungsrisiko in diesen Fremdwährungen, wobei wegen des Ziels der Indexnachbildung keine aktive Steuerung der Währungsrisiken durch das Fondsmanagement erfolgte.

Sonstige Marktpreisrisiken Das Investmentvermögen unterlag im Berichtszeitraum dem Marktpreisrisiko der im Investmentvermögen gehaltenen Wertpapiere. Da die Zusammensetzung des Investmentvermögens darauf abzielt, den zugrunde liegenden Index möglichst genau abzubilden, entsprach das Marktpreisrisiko im Berichtszeitraum auch weitestgehend dem des STOXX® Europe Strong Growth 20 (Preisindex). Die geringen Abweichungen in dem Marktpreisexposure zwischen Investmentvermögen und Index im Berichtszeitraum waren u.a. durch den Kassenbestand oder die Umsetzung von Kapitalmaßnahmen zu erklären. Die Volatilität des Anteilpreises betrug im Berichtszeitraum 20,68%.

Operationelle Risiken Die realisierten Gewinne und Verluste resultieren im Wesentlichen aus Transaktionen mit Aktien aufgrund von Indexanpassungen und Rücknahme von Anteilscheinen.

Adressenausfallrisiken Das Investmentvermögen unterlag im Berichtszeitraum wesentlichen Adressenausfallrisiken aus Wertpapierdarlehensgeschäften nach § 200 und § 202 KAGB. Die Risikosteuerung von Adressenausfallrisiken aus Wertpapierdarlehensgeschäften erfolgt anhand der gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Kontrahentenbegrenzung und Besicherung. Im Berichtszeitraum entstand dem Investmentvermögen kein Verlust durch einen Adressenausfall.

Das Management von operationellen Risiken für das Investmentvermögen erfolgt durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Deka Investment GmbH ist methodisch und prozessual in das in der DekaGruppe implementierte System zum Management und Controlling operationeller Risiken eingebunden. In diesem Rahmen werden regelmäßig die operationellen Risiken der für das Investmentvermögen relevanten Prozesse identifiziert, bewertet und überwacht. Instrumente hierfür sind u.a. das dezentrale Self Assessment, Szenarioanalysen sowie eine konzernweite Schadensfalldatenbank. Außerdem werden wesentliche Auslagerungen, insbesondere die konzernexterne Auslagerung der Fondsbuchhaltung an die BNP PARIBAS Securities Services S. C. A. – Zweigniederlassung Frankfurt am Main, im Rahmen eines Auslagerungscontrollings überwacht. Im Berichtszeitraum entstand dem Investmentvermögen kein Schaden aus operationellen Risiken.

8

Deka STOXX® Europe Strong Growth 20 UCITS ETF Liquiditätsrisiken Aufgrund der passiven Abbildung eines Index, dessen Regelwerk liquiditätsrelevante Anforderungen an die Indexkonstituenten stellt sowie die Investition ausschließlich in Aktien gemäß § 193 KAGB, wird das Liquiditätsrisiko grundsätzlich als gering eingestuft.

9

Deka STOXX® Europe Strong Growth 20 UCITS ETF

Im Berichtszeitraum wurden folgende Indexveränderungen vom Indexanbieter bekannt gegeben, welche im Fonds direkt nachvollzogen wurden: Zu- oder Abgang

ISIN

Wertpapiername

Löschung

DE000A0WMPJ6

AIXTRON SE Namens-Aktien o.N.

Löschung

GB0000595859

ARM Holdings PLC Registered Shares LS -,0005

Löschung

DK0060448595

Coloplast AS Navne-Aktier B DK 1

Löschung

GB00B7KR2P84

EasyJet PLC Registered Shares LS-,27285714

Löschung

ES0127797019

EDP Renováveis S.A. Acciones Port. EO 5

Löschung

GB0030646508

GKN PLC Registered Shares LS -,10

Löschung

GB0033986497

ITV PLC Registered Shares LS -,10

Löschung

SE0000825820

Lundin Petroleum AB Namn-Aktier SK -,01

Löschung

BE0003876936

Nyrstar Actions au Port. o.N.

Löschung

NL0000240000

Qiagen N.V. Aandelen op naam EO -,01

Löschung

NO0003028904

Schibsted ASA Navne-Aksjer A NK -,50

Löschung

NO0010736879

Schibsted ASA Navne-Aksjer B NK -,50

Löschung

GB0001500809

Tullow Oil PLC Registered Shares LS -,10

Löschung

DK0010268440

William Demant Hldg AS Navne Aktier A DK 1

Neuaufnahme

CH0010532478

Actelion Ltd. Nam.-Aktien SF 0,50

Neuaufnahme

NL0011333752

Altice N.V. Aandelen aan tonder A EO -,01

Neuaufnahme

AT0000A18XM4

ams AG Inhaber-Aktien o.N.

Neuaufnahme

FR0000130650

Dassault Systèmes S.A. Actions Port. EO 0,50

Neuaufnahme

FR0000121667

Essilor Intl -Cie Génle Opt.SA Actions Port. EO 0,18

Neuaufnahme

DK0010272202

GENMAB AS Navne Aktier DK 1

Neuaufnahme

DE0006204407

KUKA AG Inhaber-Aktien o.N.

Neuaufnahme

CH0002168083

Panalpina Welttransp.(Hldg) AG Nam.-Aktien SF 0,10

Neuaufnahme

DK0010219153

Rockwool International A/S Navne-Aktier B DK 10

Neuaufnahme

DE0007165631

Sartorius AG Vorzugsaktien o.St. o.N.

Neuaufnahme

NO0010736879

Schibsted ASA Navne-Aksjer B NK -,50

Neuaufnahme

JE00B2QKY057

Shire PLC Registered Shares LS -,05

Neuaufnahme

BE0003826436

Telenet Group Holding N.V. Actions Nom. o.N.

Neuaufnahme

BE0003739530

UCB S.A. Actions Nom. o.N.

Überblick über die Entwicklung des Index Name STOXX® Europe Strong Growth 20

Datum

Index (Schlusskurs)

Datum

Index (Schlusskurs)

Low

Datum

High

Datum

Veränderung (%)

31.01.2015

2.369,09

31.01.2016

2.310,12

2.139,84

24.08.2015

2.620,63

27.04.2015

-2,49%

Überblick über die Entwicklung des Fonds Name

Datum

Anteilspreis (Schlusskurs)

Datum

Anteilspreis (Schlusskurs)

Low

Datum

High

Datum

Veränderung (%)

31.01.2015

23,70

31.01.2016

23,08

21,45

24.08.2015

26,21

27.04.2015

-2,62%

®

Deka STOXX Europe Strong Growth 20 UCITS ETF

10

Deka STOXX® Europe Strong Growth 20 UCITS ETF

Zusammensetzung des Index (%) GENMAB AS Navne Aktier DK 1

6,89

Iliad S.A. Actions au Porteur o.N.

6,17

Sartorius AG Vorzugsaktien o.St. o.N.

6,09

Eurofins Scientific S.E. Actions Port. EO 0,1

5,73

Wirecard AG Inhaber-Aktien o.N.

5,67

Rockwool International A/S Navne-Aktier B DK 10

5,50

Ingenico Group S.A. Actions Port. EO 1

5,41

UCB S.A. Actions Nom. o.N.

5,39

Dassault Systèmes S.A. Actions Port. EO 0,50

5,36

KUKA AG Inhaber-Aktien o.N.

5,20

ASML Holding N.V. Aandelen op naam EO -,09

5,18

Essilor Intl -Cie Génle Opt.SA Actions Port. EO 0,18

5,15

Hermes International S.A. Actions au Porteur o.N.

4,87

Cairn Energy PLC Registered Shs LS-,013668639

4,47

Actelion Ltd. Nam.-Aktien SF 0,50

4,47

Telenet Group Holding N.V. Actions Nom. o.N.

4,44

Panalpina Welttransp.(Hldg) AG Nam.-Aktien SF 0,10

4,01

Shire PLC Registered Shares LS -,05

3,63

ams AG Inhaber-Aktien o.N.

3,36

Altice N.V. Aandelen aan tonder A EO -,01

2,99

11

Deka STOXX® Europe Strong Growth 20 UCITS ETF Vermögensübersicht zum 31. Januar 2016. Kurswert in EUR I.

Kurswert in EUR

% des Fondsvermögens

5.384.269,42 5.385.790,02

100,05 100,08 9,85 12,39 16,98 26,99 4,48 3,63 5,73 8,17 3,37 8,48

Forderungen Bankguthaben

2.071,05 -3.591,65

0,04 -0,07

Verbindlichkeiten

-2.756,95

-0,05

5.381.512,47

100,00 1)

Vermögensgegenstände 1. Aktien - Belgien - Dänemark - Deutschland - Frankreich - Großbritannien - Irland - Luxemburg - Niederlande - Österreich - Schweiz 2. 3.

II.

529.815,39 667.010,33 913.793,40 1.452.691,72 240.968,22 195.551,26 308.400,35 439.917,02 181.096,69 456.545,64

III. Fondsvermögen

Die geografische Zuordnung erfolgt auf Grundlage der Einstufung gemäß Bloomberg (Country of Incorporation)

12

Deka STOXX® Europe Strong Growth 20 UCITS ETF Vermögensaufstellung zum 31. Januar 2016. ISIN

Gattungsbezeichnung

Börsengehandelte Wertpapiere Aktien Inland DE0006204407 KUKA AG Inhaber-Aktien o.N. 2) DE0007165631 Sartorius AG Vorzugsaktien o.St. o.N. DE0007472060 Wirecard AG Inhaber-Aktien o.N.

Markt

Stück bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000

Bestand 31.01.2016

Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum

Kurs

EUR

Actelion Ltd. Nam.-Aktien SF 0,50 ams AG Inhaber-Aktien o.N. Panalpina Welttransp.(Hldg) AG Nam.Aktien SF 0,10 2)

STK STK

1.989 7.158

STK

GENMAB AS Navne Aktier DK 1 Rockwool International A/S Navne-Aktier B DK 10 2)

100,08

280.290,78 327.898,75 305.603,87 913.793,40

5,21 6,09 5,68 16,98

1.989 7.158

CHF CHF

134,100 28,050

240.574,46 181.096,69

4,47 3,37

2.415

2.415

CHF EUR

99,150

215.971,18 637.642,33

4,01 11,85

STK

3.222

3.222

DKK

859,000

370.870,86

6,89

STK

2.125

2.125

DKK EUR

1.040,000

296.139,47 667.010,33

5,50 12,39

STK

12.165

12.165

EUR

13,240

161.064,60

2,99

STK

3.311

EUR

84,220

278.852,42

5,18

STK

4.058

4.058

EUR

71,190

288.889,02

5,37

STK STK

2.427 1.019

2.427

EUR EUR

114,350 302,650

277.527,45 308.400,35

5,16 5,73

STK STK STK

837 1.438 2.680

20 33

EUR EUR EUR

313,550 231,050 108,800

262.441,35 332.249,90 291.584,00

4,88 6,17 5,42

STK STK

4.993 3.695

4.993 3.695

EUR EUR EUR

47,930 78,620

239.314,49 290.500,90 2.730.824,48

4,45 5,40 50,74

STK STK

129.262 3.815

17.296 3.815

GBP GBP EUR EUR

1,422 39,100

240.968,22 195.551,26 436.519,48 5.385.790,02

4,48 3,63 8,11 100,08

Sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Wertpapier-Darlehen Quellensteuererstattungsansprüche

EUR EUR EUR

498,63 1.572,42

2.071,05 498,63 1.572,42

0,04 0,01 0,03

Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahme Kredite in EUR

EUR

-3.591,65

EUR EUR

-3.591,65 -3.591,65

-0,07 -0,07

Sonstige Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten Verwaltungsvergütung

EUR EUR

-2.756,95

-2.756,95 -2.756,95

-0,05 -0,05

EUR EUR STK

5.381.512,47 23,08 233.130

100,00 1)

NL0011333752

3.969 1.385

5.385.790,02

70,620 236,750 46,395

DK0010272202 DK0010219153

3.969 1.385 6.587

% des Fondsvermögens

EUR EUR EUR EUR

Ausland CH0010532478 AT0000A18XM4 CH0002168083

STK STK STK

Kurswert in EUR

Altice N.V. Aandelen aan tonder A EO -,01 2)

NL0010273215 FR0000130650 FR0000121667 FR0000038259 FR0000052292 FR0004035913 FR0000125346 BE0003826436 BE0003739530

GB00B74CDH82 JE00B2QKY057

1.794

ASML Holding N.V. Aandelen op naam EO -,09 Dassault Systèmes S.A. Actions Port. EO 0,50 Essilor Intl -Cie Génle Opt.SA Actions Port. EO 0,18 Eurofins Scientific S.E. Actions Port. EO 0,1 Hermes International S.A. Actions au Porteur o.N. Iliad S.A. Actions au Porteur o.N. Ingenico Group S.A. Actions Port. EO 1 Telenet Group Holding N.V. Actions Nom. o.N. UCB S.A. Actions Nom. o.N.

Cairn Energy PLC Registered Shs LS,013668639 2) Shire PLC Registered Shares LS -,05

Summe Wertpapiervermögen

Fondsvermögen Anteilwert Umlaufende Anteile

31

231 175 548

Fußnoten: 1) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Differenzen entstanden sein. 2) Diese Wertpapiere sind ganz oder teilweise als Wertpapier-Darlehen übertragen.

13

Deka STOXX® Europe Strong Growth 20 UCITS ETF

ISIN

Gattungsbezeichnung

Stück bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000

Wertpapier-Darlehen Kurswert in EUR befristet unbefristet

gesamt

Erläuterungen zu den Wertpapier-Darlehen Folgende Wertpapiere sind zum Berichtsstichtag als Wertpapier-Darlehen übertragen: NL0011333752 GB00B74CDH82 DE0006204407 CH0002168083 DK0010219153

Altice N.V. Aandelen aan tonder A EO -,01 Cairn Energy PLC Registered Shs LS-,013668639 KUKA AG Inhaber-Aktien o.N. Panalpina Welttransp.(Hldg) AG Nam.-Aktien SF 0,10 Rockwool International A/S Navne-Aktier B DK 10

STK STK STK STK STK

3.548 37.702 2.700 704 620

46.975,52 70.283,49 190.674,00 62.958,06 86.403,04

Gesamtbetrag der Rückerstattungsansprüche aus Wertpapier-Darlehen

457.294,11

457.294,11

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/Marktsätze bewertet: Alle Vermögenswerte: Kurse per 29.01.2016 Devisenkurse (in Mengennotiz) Britisches Pfund Dänische Krone Schweizer Franken

(GBP) (DKK) (CHF)

29.01.2016 0,76280 = 1 EUR 7,46270 = 1 EUR 1,10870 = 1 EUR

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen: Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag): ISIN

Gattungsbezeichnung

Stück bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000

Käufe/ Zugänge

Verkäufe/ Abgänge

Börsengehandelte Wertpapiere Aktien Inland DE000A0WMPJ6 AIXTRON SE Namens-Aktien o.N.

STK

22.915

Ausland GB0000595859 DK0060448595 GB00B7KR2P84 ES0127797019 GB0030646508 GB0033986497 SE0000825820 BE0003876936 NL0000240000 NO0003028904 NO0010736879 GB0001500809 DK0010268440

STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK

22.352 3.855 14.249 47.003 57.572 90.252 17.833 130.607 13.168 5.882 5.882 27.485 4.150

ARM Holdings PLC Registered Shares LS -,0005 Coloplast AS Navne-Aktier B DK 1 EasyJet PLC Registered Shares LS-,27285714 EDP Renováveis S.A. Acciones Port. EO 5 GKN PLC Registered Shares LS -,10 ITV PLC Registered Shares LS -,10 Lundin Petroleum AB Namn-Aktier SK -,01 Nyrstar Actions au Port. o.N. Qiagen N.V. Aandelen op naam EO -,01 Schibsted ASA Navne-Aksjer A NK -,50 Schibsted ASA Navne-Aksjer B NK -,50 Tullow Oil PLC Registered Shares LS -,10 William Demant Hldg AS Navne Aktier A DK 1

Wertpapier-Darlehen (Geschäftsvolumen, bewertet auf Basis des bei Abschluss des Darlehensgeschäfts vereinbarten Wertes): unbefristet

EUR

5.882

Volumen in 1.000

2.858

(Basiswerte: AIXTRON SE Namens-Aktien o.N. (DE000A0WMPJ6); Coloplast AS Navne-Aktier B DK 1 (DK0060448595); EasyJet PLC Registered Shares LS-,27285714 (GB00B7KR2P84); Eurofins Scientific S.E. Actions Port. EO 0,1 (FR0000038259); Iliad S.A. Actions au Porteur o.N. (FR0004035913); Ingenico Group S.A. Actions Port. EO 1 (FR0000125346); KUKA AG Inhaber-Aktien o.N. (DE0006204407); Lundin Petroleum AB Namn-Aktier SK -,01 (SE0000825820); Nyrstar Actions au Port. o.N. (BE0003876936); Schibsted ASA Navne-Aksjer A NK -,50 (NO0003028904); UCB S.A. Actions Nom. o.N. (BE0003739530); William Demant Hldg AS Navne Aktier A DK 1 (DK0010268440); Wirecard AG Inhaber-Aktien o.N. (DE0007472060))

14

Deka STOXX® Europe Strong Growth 20 UCITS ETF

Entwicklung des Sondervermögens

2015 / 2016 EUR

I.

II.

Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 1. Ausschüttung für das Vorjahr 2. Mittelzufluss (netto) a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen 3. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich 4. Ergebnis des Geschäftsjahres davon: Nettoveränderung der nicht realisierte Gewinne davon: Nettoveränderung der nicht realisierte Verluste Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres

EUR 5.685.260,32 -10.099,83 -174.764,14

6.515,37 -181.279,51 540,03 -119.423,91 -431.279,53 -4.994,86 5.381.512,47

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre Geschäftsjahr

Sondervermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR 5.381.512,47 5.685.260,32 2.871.451,06 2.460.415,36

2015/2016 2014/2015 2013/2014 2012/2013

Anteilwert

EUR 23,08 23,70 20,01 18,15

Ertrags- und Aufwandsrechnung inklusive Ertragsausgleich für den Zeitraum vom 01.02.2015 bis zum 31.01.2016 insgesamt EUR I.

Erträge 1. Dividenden inländischer Aussteller 2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 3. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 4. Abzug ausländischer Quellensteuer 5. Sonstige Erträge davon: Kompensationszahlungen Summe der Erträge

II.

Ordentlicher Nettoertrag

IV.

Veräußerungsgeschäfte 1. Realisierte Gewinne 2. Realisierte Verluste Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften

je Anteil 1) EUR

772,56 50.799,28 4.307,07 -1.487,25 996,18 55.387,84

0,003 0,218 0,018 -0,006 0,004 0,004 0,238

-5,09 -36.561,72 -36.566,81

0,000 -0,157 -0,157

18.821,03

0,081

836.219,12 -538.189,67 298.029,45

3,587 -2,309 1,278

316.850,48

1,359

996,18

Aufwendungen 1. Zinsen aus Kreditaufnahme 2. Verwaltungsvergütung Summe der Aufwendungen

III.

insgesamt EUR

V.

Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres

VI.

1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres

-431.279,53 -4.994,86 -436.274,39

-1,850 -0,021 -1,871

VII.

Ergebnis des Geschäftsjahres

-119.423,91

-0,512

insgesamt EUR

je Anteil 1) EUR

Verwendung der Erträge des Sondervermögens insgesamt EUR I.

Für die Ausschüttung verfügbar 1. Vortrag aus dem Vorjahr 2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres

1.145.570,28 828.719,80 316.850,48

4,914 3,555 1,359

II.

Nicht für die Ausschüttung verwendet 1. Der Wiederanlage zugeführt 2. Vortrag auf neue Rechnung

1.131.582,48 324.355,61 807.226,87

4,854 1,391 3,463

III.

Gesamtausschüttung 1. Endausschüttung 2)

13.987,80 13.987,80

0,060 0,060

1) 2)

Durch Rundung bei der Berechnung können sich geringfügige Differenzen ergeben. Der Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag erfolgt gem. § 7 Abs. 3, 3a und 3c InvStG über die depotführende Stelle bzw. über die letzte inländische auszahlende Stelle als Entrichtungsverpflichtete.

15

Deka STOXX® Europe Strong Growth 20 UCITS ETF Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV. Angaben nach der Derivateverordnung Das durch Wertpapier-Darlehen erzielte zugrundeliegende Exposure

EUR

457.294,11

EUR

Kurswert in EUR befristet unbefristet 501.900,00

Vertragspartner der Wertpapier-Darlehen Clearstream Banking AG (Organisiertes Wertpapier-Darlehenssystem) DekaBank Deutsche Girozentrale

Gesamtbetrag der bei Wertpapier-Darlehen von Dritten gewährten Sicherheiten: davon: Schuldverschreibungen

EUR

501.900,00

Gesamtbetrag der bei Wertpapier-Darlehen über organisierte WertpapierDarlehenssysteme von Dritten gewährten Sicherheiten

EUR

168.291,29

Erträge aus Wertpapier-Darlehen einschließlich der angefallenen direkten und indirekten Kosten und Gebühren (exklusive Ertragsausgleich)

EUR

4.338,79

Die Bruttoerträge aus Wertpapier Darlehen-Geschäften betrugen im Geschäftszeitraum EUR 6.198,27. Davon erhielt die DekaBank eine Aufwandentschädigung in Höhe von EUR 1.859,48. Erträge aus Kompensationszahlungen in Folge von Wertpapier-Darlehen einschließlich der angefallenen direkten und indirekten Kosten und Gebühren

EUR

1.001,09

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem einfachen Ansatz ermittelt.

Sonstige Angaben Anteilwert Umlaufende Anteile

23,08 233.130

Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %)

100,08 0,00

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte während des Geschäftsjahres sowie zum Berichtsstichtag per 31.01.2016 grundsätzlich zum letzten gehandelten Börsen- oder Marktkurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet. Vermögensgegenstände, die weder zum Handel an Börsen zugelassen sind noch in einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist. Im Geschäftsjahr sowie zum Berichtsstichtag per 31.01.2016 wurden die folgenden Vermögensgegenstände nicht zum letzten gehandelten Börsen- oder Marktkurs bewertet: Bankguthaben und sonst. Vermögensgegenstände Verbindlichkeiten Fremdwährungsumrechnung

zum Nennwert zum Rückzahlungsbetrag auf Basis der WM-Kurse um 17:00 Uhr

Gesamtkostenquote (in %) Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

0,65

Transaktionskosten EUR 4.219,42 Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände. Der Anteil der Wertpapiertransaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 29,17 %. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 2.072.838,71 EUR. Angaben zu den Kosten Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft zahlt keine Vergütung an Vermittler. Angaben für Indexfonds Höhe des Tracking Errors zum Ende des Berichtszeitraums Höhe der Annual Tracking Difference

0,10 -0,52

Der prognostizierte Tracking Error wurde abgeleitet aus dem in den vergangenen Geschäftsjahren im Durchschnitt realisierten Tracking Error unter Berücksichtigung einer Bandbreite von +/- 50% um den Mittelwert. Bei der Prognose des Tracking Errors wurde eine Marktvolatilität der vergangenen Geschäftsjahre als Grundlage herangezogen. Durch den im Fonds gehaltenen Cash Anteil, resultierend u.a. aus Dividendenzahlungen, wirkt sich eine Veränderung der Marktvolatilität auch auf den realisierten Tracking Error aus. Da diese im vergangenen Geschäftsjahr geringer ausgefallen ist als in den für die Schätzung herangezogenen Jahren liegt der realisierte Tracking Error unterhalb des prognostizierten Tracking Errors. Erläuterungen zur Ertrags- und Aufwandsrechnung Die Ermittlung der Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Geschäftsjahr die in den Anteilspreis einfließenden Wertansätze der Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nichtrealisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nichtrealisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Geschäftsjahres mit den Summenpositionen zum Anfang des Geschäftsjahres die Nettoveränderungen ermittelt werden. Angaben zu den sonstigen Erträgen Dem Sondervermögen sind für die aufgrund von Wertpapierdarlehensgeschäften entgangenen Dividendenzahlungen Kompensationsleistungen in Höhe von EUR 1.001,09 zugeflossen.

16

Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers.

An die Deka Investment GmbH, Frankfurt am Main Die Deka Investment GmbH hat uns beauftragt, gemäß § 102 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) den Jahresbericht des Sondervermögens Deka STOXX® Europe Strong Growth 20 UCITS ETF für das Geschäftsjahr vom 1. Februar 2015 bis 31. Januar 2016 zu prüfen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die Aufstellung des Jahresberichts nach den Vorschriften des KAGB liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresbericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung nach § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresbericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die

Kenntnisse über die Verwaltung des Sondervermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und die Nachweise für die Angaben im Jahresbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresbericht und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Februar 2015 bis 31. Januar 2016 den gesetzlichen Vorschriften. Frankfurt am Main, den 9. Mai 2016 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Schobel Wirtschaftsprüfer

Nägele Wirtschaftsprüferin

17

Besteuerung der Erträge.

1.

Allgemeine Besteuerungssystematik

Die Erträge eines deutschen oder ausländischen Fonds werden grundsätzlich auf der Ebene des Anlegers versteuert, während der Fonds selbst von der Steuer befreit ist. Die steuerrechtliche Behandlung von Erträgen aus Fondsanteilen folgt damit dem Grundsatz der Transparenz, wonach der Anleger grundsätzlich so besteuert werden soll, als hätte er die von dem Fonds erzielten Erträge unmittelbar selbst erwirtschaftet (Transparenzprinzip). Abweichend von diesem Grundsatz ergeben sich bei der Fondsanlage jedoch einige Besonderheiten. So werden beispielsweise bestimmte Erträge bzw. Gewinne auf der Ebene des Anlegers erst bei Rückgabe der Fondsanteile erfasst. Negative Erträge des Fonds sind mit positiven Erträgen gleicher Art zu verrechnen. Soweit die negativen Erträge hierdurch nicht vollständig ausgeglichen werden können, dürfen sie nicht von dem Anleger geltend gemacht werden, sondern müssen auf der Ebene des Fonds vorgetragen und in nachfolgenden Geschäftsjahren mit gleichartigen Erträgen ausgeglichen werden. Eine Besteuerung des Anlegers können ausschließlich die Ausschüttung bzw. Thesaurierung von Erträgen (laufende Erträge) sowie die Rückgabe von Fondsanteilen auslösen. Die Besteuerung richtet sich dabei im Einzelnen nach den Vorschriften des Investmentsteuergesetzes in Verbindung mit dem allgemeinen Steuerrecht. Die steuerrechtlichen Folgen einer Anlage in einen Fonds sind dabei im Wesentlichen unabhängig davon, ob es sich um einen deutschen oder um einen ausländischen Fonds handelt, sodass die nachfolgende Darstellung für beide gleichermaßen gilt. Etwaige Unterschiede in der Besteuerung werden an der jeweiligen Stelle hervorgehoben. Darüber hinaus gelten die Anmerkungen auch für Dachfonds, d. h. für Fonds, die ihr Kapital ganz überwiegend oder jedenfalls zum Teil in andere Fonds anlegen. Der Anleger muss bei Dachfonds keine Besonderheiten beachten, weil ihm die für die Besteuerung erforderlichen Informationen von der Gesellschaft in der gleichen Form zur Verfügung gestellt werden wie für andere Fonds. Seit dem 1. Januar 2009 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen für Privatanleger in Deutschland der Abgeltungsteuer i.H.v. 25 Prozent als spezielle Form der Kapitalertragsteuer. Zusätzlich zur Abgeltungsteuer ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Abgeltungsteuer einzubehalten und abzuführen. Seit dem 1. Januar 2015 ist jede Stelle,

die verpflichtet ist, Abgeltungsteuer für natürliche Personen abzuführen, auch Kirchensteuerabzugsverpflichteter. Dazu zählen insbesondere Banken, Kreditinstitute und Versicherungen. Diese haben – entsprechend der Religions-/Konfessionszugehörigkeit des Anlegers – Kirchensteuer in Höhe von 8 Prozent bzw. 9 Prozent der Abgeltungsteuer automatisch einzubehalten und an die steuererhebenden Religionsgemeinschaften abzuführen. Zu diesem Zweck wird die Religionszugehörigkeit des Anlegers in Form eines verschlüsselten Kennzeichens beim Bundeszentralamt für Steuern abgefragt. Das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) gibt Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft und den geltenden Kirchensteuersatz. Die Abfrage erfolgt einmal jährlich zwischen dem 1. September und 31. Oktober (sogenannte Regelabfrage). Sofern der Anleger der Datenweitergabe beim Bundeszentralamt für Steuern bereits widersprochen hat bzw. bis zum 30. Juni eines Jahres widerspricht, sperrt das Bundeszentralamt die Übermittlung des KiStAM. Ein entsprechender Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Kirchenmitglieder werden in diesem Fall von ihrem Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung für die Erhebung der Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer aufgefordert. Bei Ehegatten/Lebenspartnern mit gemeinschaftlichen Depots werden die Kapitalerträge den Ehegatten/Lebenspartnern jeweils hälftig zugeordnet und hierauf die Kirchensteuer je nach Religionsgemeinschaft berechnet. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt. Auf einen entsprechenden Hinweis auf den Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer wird bei den folgenden Ausführungen jeweils verzichtet. Die deutsche Abgeltungsteuer entfaltet für Privatanleger grundsätzlich abgeltende Wirkung. Soweit die Einnahmen der Abgeltungsteuer unterlegen haben, entfällt damit die Verpflichtung des Privatanlegers, die Einnahmen in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben. Von der Abgeltungsteuer erfasst werden – mit wenigen Ausnahmen – alle Einkünfte aus Kapitalvermögen, worunter alle laufenden Kapitalerträge, wie z. B. Zinsen und Dividenden, sowie auch realisierte Kursgewinne (Veräußerungsgewinne), wie beispielsweise Gewinne aus der Veräußerung von Aktien oder Renten, fallen. Bei laufenden Erträgen wie z. B. Zinsen und Dividenden ist die Abgeltungsteuer anwendbar, wenn diese dem Anleger nach dem 31. Dezember 2008 zufließen. Im Fall von realisierten Gewinnen und

18

Verlusten ist die Abgeltungsteuer anwendbar, wenn die Wirtschaftsgüter nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden. Dies gilt sowohl für die von dem Fonds erworbenen Wirtschaftsgüter als auch für den von dem Anleger erzielten Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung eines Fondsanteils. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen, die nicht im Zusammenhang mit Fondsanteilen stehen, gelten teilweise abweichende Übergangsregelungen. Kann der Anschaffungszeitpunkt von Wirtschaftsgütern nicht eindeutig bestimmt werden, ist die gesetzliche Verbrauchsfolgefiktion zu beachten, wonach die als erstes angeschafften Wertpapiere als zuerst verkauft gelten. Dies gilt sowohl für die Wirtschaftsgüter des Fonds als auch für die von dem Anleger gehaltenen Fondsanteile z. B. bei Girosammelverwahrung.

2.

Besteuerung der laufenden Erträge aus Fonds

2.1. Ertragsarten und Ertragsverwendung Ein Fonds darf gemäß der jeweiligen Anlagepolitik sowie der Vertragsbedingungen in unterschiedliche Wirtschaftsgüter investieren. Die hieraus erzielten Erträge dürfen aufgrund des Transparenzgedankens nicht einheitlich z. B. als Dividenden qualifiziert werden, sondern sind entsprechend den Regeln des deutschen Steuerrechts jeweils getrennt zu erfassen. Ein Fonds kann daher beispielsweise Zinsen, zinsähnliche Erträge, Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern erwirtschaften. Die Erträge werden dabei nach steuerrechtlichen Vorschriften – insbesondere dem Investmentsteuergesetz – ermittelt, sodass sie regelmäßig von den tatsächlich ausgeschütteten Beträgen bzw. den im Jahresbericht ausgewiesenen Beträgen für Ausschüttung und Thesaurierung abweichen. Die steuerrechtliche Behandlung der Erträge beim Anleger hängt sodann von der Ertragsverwendung des Fonds ab, d. h. ob der Fonds die Erträge vollständig thesauriert oder vollständig bzw. teilweise ausschüttet. Die Ertragsverwendung Ihres Fonds entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt oder dem Jahresbericht. Darüber hinaus ist danach zu differenzieren, ob die Erträge einem Privatanleger oder einem betrieblichen Anleger zuzurechnen sind. Sofern vom Fonds eine steuerrechtliche Substanzausschüttung ausgewiesen wird, ist diese für den Anleger nicht steuerbar. Dies bedeutet für einen bilanzierenden Anleger, dass die Substanzausschüttung in der Handelsbilanz ertragswirksam zu vereinnahmen ist, in der Steuerbilanz aufwandswirksam ein passiver Ausgleichsposten zu

bilden ist und damit technisch die historischen Anschaffungskosten steuerneutral gemindert werden. Alternativ können die fortgeführten Anschaffungskosten um den anteiligen Betrag der Substanzausschüttung vermindert werden. 2.2. Ausländische Quellensteuer Auf ausländische Erträge werden teilweise Quellensteuern in dem jeweiligen Land einbehalten, die auf der Ebene des Fonds als Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Alternativ kann die Gesellschaft die ausländischen Quellensteuern in den Besteuerungsgrundlagen ausweisen, sodass sie direkt auf Ebene des Anlegers auf die zu zahlende Steuer angerechnet werden, oder sie der Anleger von seinen Einkünften abziehen kann. Teilweise investieren Fonds darüber hinaus in Länder, in denen auf die Erträge zwar tatsächlich keine Quellensteuer einbehalten wird, der Anleger aber gleichwohl eine Quellensteuer auf seine persönliche Steuerschuld anrechnen kann (fiktive Quellensteuer). In diesen Fällen kommt auf Ebene des Anlegers ausschließlich die Anrechnung der ausgewiesenen fiktiven Quellensteuer in Betracht. Ein Abzug von fiktiver Quellensteuer von den Einkünften des Anlegers ist unzulässig. 2.3. Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen Die für die Besteuerung des Anlegers maßgeblichen Besteuerungsgrundlagen werden von der Gesellschaft zusammen mit einer Berufsträgerbescheinigung, dass die Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden, im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 2.4. Besteuerung im Privatvermögen Wann die von dem Fonds erzielten Erträge beim Anleger steuerrechtlich zu erfassen sind, hängt von der Ertragsverwendung ab. Bei einer Thesaurierung hat der Anleger die sog. ausschüttungsgleichen Erträge, d. h. bestimmte von dem Fonds nicht zur Ausschüttung verwendete Erträge, in dem Kalenderjahr zu versteuern, in dem das Geschäftsjahr des Fonds endet. Da der Anleger in diesem Fall tatsächlich keine Erträge erhält, diese aber gleichwohl versteuern muss, spricht man in diesem Zusammenhang von der sog. Zuflussfiktion. Bei einer Vollausschüttung sind beim Anleger die ausgeschütteten Erträge und bei einer Teilausschüttung sowohl die ausgeschütteten als auch die ausschüttungsgleichen Erträge grundsätzlich steuerpflichtig. In beiden Fällen hat der in Deutschland steuerpflichtige Anleger die Erträge im Jahr des Zuflusses zu versteuern.

19

Sowohl die ausgeschütteten als auch die ausschüttungsgleichen Erträge sind grundsätzlich in vollem Umfang steuerpflichtig, es sei denn, die Steuerfreiheit bestimmter Erträge ist explizit geregelt. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801,– Euro (bei Zusammenveranlagung: 1.602,– Euro) abzuziehen, soweit der Anleger in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Der Abzug von dem Anleger tatsächlich entstandenen Werbungskosten (z. B. Depotgebühren) ist in der Regel ausgeschlossen. Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und Termingeschäften sind vom Anleger nur bei Ausschüttung bzw. bei Rückgabe der Fondsanteile zu versteuern. 2.5. Besteuerung im Betriebsvermögen Der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige betriebliche Anleger, der seinen Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelt, hat die ausgeschütteten Erträge sowie die ausschüttungsgleichen Erträge zum gleichen Zeitpunkt wie der Privatanleger zu versteuern. Im Fall der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich hat der Anleger die ausschüttungsgleichen Erträge am Geschäftsjahresende des Fonds und die ausgeschütteten Erträge mit Entstehung des Anspruchs zu erfassen. Insoweit finden die allgemeinen Regeln des Bilanzsteuerrechts Anwendung. Für den betrieblichen Anleger sind sowohl die ausgeschütteten als auch die ausschüttungsgleichen Erträge grundsätzlich in vollem Umfang steuerpflichtig, soweit nicht die Steuerfreiheit bestimmter Erträge explizit geregelt ist. So sind beispielweise Dividendenerträge sowie ausgeschüttete realisierte Gewinne aus der Veräußerung von Aktien von dem Anleger nur in Höhe von 60 Prozent zu versteuern (Teileinkünfteverfahren). Für körperschaftsteuerpflichtige Anleger sind z. B. in- und ausländische Dividendenerträge, die dem Sondervermögen vor dem 1. März 2013 zugeflossen sind, zu 95 Prozent steuerfrei. Aufgrund der Neuregelung zur Besteuerung von Streubesitzdividenden sind Dividenden, die dem Sondervermögen nach dem 28. Februar 2013 zugeflossen sind, bei körperschaftsteuerpflichtigen Anlegern steuerpflichtig. Die ausgeschütteten realisierten Gewinne aus der Veräußerung von Aktien sind grundsätzlich zu 95 Prozent steuerfrei. Dies gilt nicht für derartige Erträge aus Fondsanteilen, die insbesondere Kreditinstitute ihrem Handelsbestand zuordnen.

3.

Rückgabe von Fondsanteilen

Steuerrechtlich wird die Rückgabe von Fondsanteilen wie ein Verkauf behandelt, d. h. der Anleger realisiert einen Veräußerungsgewinn oder -verlust. 3.1. Besteuerung im Privatvermögen Gewinne und Verluste aus der Rückgabe von Fondsanteilen sind als positive bzw. negative Einkünfte aus Kapitalvermögen grundsätzlich steuerpflichtig. Die Gewinne und Verluste können mit anderen Erträgen aus Kapitalvermögen grundsätzlich verrechnet werden. Dies gilt jedoch nicht im Hinblick auf Verlustvorträge oder zukünftige Verluste aus der Veräußerung von Aktien, für die ein separater Verlustverrechnungstopf zu führen ist. Das Verrechnungsverbot gilt auch für Verluste aus der Rückgabe von Fondsanteilen oder Veräußerung anderer Wertpapiere, die noch unter das alte Recht vor Einführung der Abgeltungsteuer fallen. Der so genannte DBA-Gewinn umfasst Erträge und Gewinne bzw. Verluste, die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen dem Quellenstaat und Deutschland steuerfrei und noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert worden sind. Der Gewinn bzw. Verlust aus der Veräußerung der Fondsanteile ist für private Anleger in Höhe des besitzzeitanteiligen DBA-Gewinns steuerfrei. Der DBA-Gewinn wird von der Gesellschaft als Prozentsatz des Rücknahmepreises veröffentlicht. Der im Rücknahmepreis als enthalten geltende Zwischengewinn unterliegt ebenfalls der Besteuerung. Dieser setzt sich aus den von dem Fonds erwirtschafteten Zinsen und zinsähnlichen Erträgen zusammen, die seit dem letzten Ausschüttungsoder Thesaurierungstermin angefallen sind und seit diesem Zeitpunkt noch nicht steuerpflichtig ausgeschüttet oder thesauriert wurden. Der Zwischengewinn wird von der Gesellschaft bewertungstäglich ermittelt und zusammen mit dem Rücknahmepreis veröffentlicht. Außerdem wird er dem Anleger von der Verwahrstelle in Deutschland auf der Wertpapierabrechnung mitgeteilt. Der beim Kauf gezahlte Zwischengewinn gehört beim Anleger grundsätzlich zu den negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen, die er mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnen kann. Voraussetzung ist, dass vom Fonds ein Ertragsausgleich durchgeführt wird und sowohl bei der Veröffentlichung des Zwischengewinns als auch im Rahmen der von den Berufsträgern zu bescheinigenden Steuerdaten hierauf hingewiesen wird. Der bei Rückgabe der Fondsan-

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teile vereinnahmte Zwischengewinn zählt zu den positiven Einkünften aus Kapitalvermögen. Wird der Zwischengewinn nicht veröffentlicht, sind jährlich 6 Prozent des Entgelts für die Rückgabe oder Veräußerung des Fondsanteils als Zwischengewinn anzusetzen. Hedgefonds sind gesetzlich nicht verpflichtet, den Zwischengewinn zu ermitteln bzw. zu veröffentlichen. Sofern sich die Gesellschaft dazu entschließt, darf der Zwischengewinn für Hedgefonds allerdings freiwillig ermittelt und veröffentlicht werden. Der Veräußerungsgewinn wird für den Anleger grundsätzlich von der deutschen Verwahrstelle ermittelt. Gewinn oder Verlust ist hierbei der Unterschied zwischen dem Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits. Darüber hinaus sind die Anschaffungskosten sowie der Veräußerungspreis jeweils um den Zwischengewinn zu mindern. Der so ermittelte Veräußerungsgewinn bzw. -verlust ist zusätzlich um die ausschüttungsgleichen Erträge zu mindern, um insoweit eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. 3.2. Besteuerung im Betriebsvermögen Bei einer Rückgabe von Fondsanteilen bildet die Differenz zwischen dem Rücknahmepreis und den Anschaffungskosten grundsätzlich den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn oder Veräußerungsverlust. Der erhaltene Zwischengewinn stellt beim betrieblichen Anleger einen unselbständigen Teil des Veräußerungserlöses dar. Der Aktiengewinn umfasst Dividenden, soweit diese bei Zurechnung an den Anleger steuerfrei sind, Veräußerungsgewinne und -verluste aus Aktien sowie Wertsteigerungen und -minderungen aus Aktien, die noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert worden sind. Der Aktiengewinn wird von der Gesellschaft als Prozentsatz des Rücknahmepreises veröffentlicht, sodass der Anleger den absoluten Aktiengewinn sowohl bei Erwerb als auch bei Rückgabe der Fondsanteile durch Multiplikation mit dem jeweiligen Rücknahmepreis ermitteln muss. Die Differenz zwischen dem absoluten Aktiengewinn bei Rückgabe und dem absoluten Aktiengewinn bei Erwerb stellt sodann den besitzzeitanteiligen Aktiengewinn dar, durch den der Anleger eine Aussage darüber erhält, in welchem Umfang die Wertsteigerung bzw. der Wertverlust seiner Fondsanteile auf Aktien zurückzuführen ist. Der Gewinn bzw. Verlust aus der Veräußerung der Fondsanteile ist für körperschaftsteuerpflichtige Anleger i.H.v. 95 Prozent

des besitzzeitanteiligen Aktiengewinns, für einkommensteuerpflichtige betriebliche Anleger i.H.v. 40 Prozent des besitzzeitanteiligen Aktiengewinns steuerfrei. Aufgrund der oben erwähnten Gesetzesänderung werden seit dem 1. März 2013 zwei Aktiengewinne getrennt für körperschaftsteuerpflichtige Anleger und für einkommensteuerpflichtige betriebliche Anleger veröffentlicht. Der so genannte DBA-Gewinn umfasst Erträge und Gewinne bzw. Verluste, die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen dem Quellenstaat und Deutschland steuerfrei und noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert worden sind. Der Gewinn bzw. Verlust aus der Veräußerung der Fondsanteile ist für betriebliche Anleger in Höhe des besitzzeitanteiligen DBA-Gewinns steuerfrei. Der DBA-Gewinn wird von der Gesellschaft in der gleichen Form wie der Aktiengewinn getrennt von diesem veröffentlicht. Der betriebliche Anleger hat die Fondsanteile mit den Anschaffungskosten zuzüglich gegebenenfalls Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren. Der beim Kauf gezahlte Zwischengewinn stellt einen unselbständigen Teil der Anschaffungskosten dar. Wenn der Fonds während der Haltedauer der Fondsanteile Erträge thesauriert, sind die ausschüttungsgleichen Erträge außerbilanziell zu erfassen und ein aktiver Ausgleichsposten zu bilden. Zum Zeitpunkt der Rückgabe der Fondsanteile sind diese erfolgswirksam auszubuchen und der aktive Ausgleichsposten ist aufzulösen, um eine doppelte steuerrechtliche Erfassung der ausschüttungsgleichen Erträge zu vermeiden. Darüber hinaus ist der besitzzeitanteilige Aktiengewinn außerbilanziell zu berücksichtigen. Der folgende Absatz betrifft ausschließlich Fonds nach deutschem Recht: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rechtssache STEKO Industriemontage GmbH entschieden, dass die Regelung im Körperschaftsteuergesetz für den Übergang vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren in 2001 europarechtswidrig ist. Das Verbot für Körperschaften, Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften nach § 8b Absatz 3 KStG steuerwirksam geltend zu machen, galt nach § 34 KStG bereits in 2001, während dies für Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an inländischen Gesellschaften erst in 2002 galt. Dies widerspricht nach Auffassung des EuGH der Kapitalverkehrsfreiheit. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom

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28. Oktober 2009 (Az. I R 27/08) entschieden, dass die Rechtssache STEKO grundsätzlich Wirkungen auf die Fondsanlage entfaltet. Mit BMF-Schreiben vom 1. Februar 2011 „Anwendung des BFH-Urteils vom 28. Oktober 2009 – I R 27/08 beim Aktiengewinn („STEKO-Rechtsprechung“)“ hat die Finanzverwaltung insbesondere dargelegt, unter welchen Voraussetzungen nach ihrer Auffassung eine Anpassung eines Aktiengewinns aufgrund der Rechtssache STEKO möglich ist. Der BFH hat zudem mit den Urteilen vom 25. Juni 2014 (I R 33/09) und 30. Juli 2014 (I R 74/12) im Nachgang zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2013 (1 BvL 5/08, BGBl I 2014, 255) entschieden, dass Hinzurechnungen von negativen Aktiengewinnen aufgrund des § 40a KAGG i.d.F. des Steuersenkungsgesetzes vom 23. Oktober 2000 in den Jahren 2001 und 2002 nicht zu erfolgen hatten und dass steuerfreie positive Aktiengewinne nicht mit negativen Aktiengewinnen zu saldieren waren. Soweit also nicht bereits durch die STEKO-Rechtsprechung eine Anpassung des Anleger-Aktiengewinns erfolgt ist, kann ggf. nach der BFH-Rechtsprechung eine entsprechende Anpassung erfolgen. Die Finanzverwaltung hat sich hierzu bislang nicht geäußert. Im Hinblick auf mögliche Maßnahmen aufgrund der BFH-Rechtsprechung empfehlen wir Anlegern mit Anteilen im Betriebsvermögen, einen steuerlichen Berater zu konsultieren.

4.

Deutsche Kapitalertragsteuer

Die inländischen depotführenden Verwahrstellen haben grundsätzlich die Kapitalertragsteuer für den Anleger einzubehalten und abzuführen. Die Kapitalertragsteuer hat für Privatanleger grundsätzlich abgeltende Wirkung. Der Anleger hat allerdings ein Veranlagungswahlrecht und in bestimmten Fällen eine Veranlagungspflicht. Werden die Fondsanteile im Betriebsvermögen gehalten, besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Veranlagung. Wird der betriebliche Anleger mit seinen Erträgen aus Fondsanteilen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer veranlagt, ist die gezahlte Kapitalertragsteuer nur eine Steuervorauszahlung ohne abgeltende Wirkung, die der Anleger auf seine persönliche Steuerschuld anrechnen kann. Hierfür erhält der Anleger von deutschen Verwahrstellen eine Steuerbescheinigung, die er im Rahmen seiner Veranlagung dem Finanzamt vorlegen muss. Im Rahmen der Veranlagung ist der Steuersatz bei Privatanlegern für Einkünfte aus Kapitalvermögen auf 25 Prozent begrenzt. Eine freiwillige Veranla-

gung ist insbesondere Anlegern ohne oder mit einem sehr niedrigen zu versteuernden Einkommen zu empfehlen. Bei Erteilung einer Nichtveranlagungsbescheinigung oder der Vorlage eines gültigen Freistellungsauftrags verzichten deutsche Verwahrstellen insoweit auf den Einbehalt der Kapitalertragsteuer. Weist der Anleger nach, dass er Steuerausländer ist, beschränkt sich der Kapitalertragsteuerabzug auf Erträge aus deutschen Dividenden. Deutsche Verwahrstellen haben für den Steuerpflichtigen einen Verlustverrechnungstopf zu führen, der automatisch in das nächste Jahr übertragen wird. Hierbei sind Verluste aus dem Verkauf von Aktien nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien verrechenbar. Gewinne aus der Rückgabe von Fondsanteilen sind steuerrechtlich keine Gewinne aus Aktien. Kapitalertragsteuer wird nur insoweit einbehalten, als die positiven Einkünfte die (vorgetragenen) negativen Einkünfte sowie evtl. Freistellungsaufträge übersteigen. Der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Anleger darf seinen Banken insgesamt Freistellungsaufträge bis zu einem Gesamtbetrag von 801,– Euro (bei Zusammenveranlagung: 1.602,– Euro) erteilen. Freistellungsauftrag, Nichtveranlagungsbescheinigung bzw. der Nachweis der Ausländereigenschaft müssen der Verwahrstelle rechtzeitig vorliegen. Rechtzeitig ist im Falle der Thesaurierung vor dem Geschäftsjahresende des Fonds, bei ausschüttenden Fonds vor der Ausschüttung und bei der Rückgabe von Fondsanteilen vor der Transaktion. Werden die Fondsanteile nicht in einem deutschen Depot verwahrt und die Ertragsscheine einer deutschen Zahlstelle vorgelegt, können Freistellungsauftrag sowie Nichtveranlagungsbescheinigung nicht berücksichtigt werden. Ausländische Anleger können bei verspätetem Nachweis der Ausländereigenschaft die Erstattung des Steuerabzugs grundsätzlich entsprechend der Abgabenordnung (§ 37 Abs. 2 AO) beantragen. Zuständig ist das für die depotführende Stelle zuständige Finanzamt. Eine Erstattung des Steuerabzugs auf deutsche Dividenden ist nur im Rahmen des einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen ihrem Ansässigkeitsstaat und Deutschland möglich. Für die Erstattung ist das Bundeszentralamt für Steuern zuständig.

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Soweit der Fonds gezahlte oder fiktiv anrechenbare ausländische Quellensteuern ausweist, werden diese grundsätzlich beim Steuerabzug steuermindernd berücksichtigt. Ist eine steuerrechtliche Berücksichtigung ausgewiesener anrechenbarer Quellensteuern ausnahmsweise nicht möglich, werden sie in einem „Quellensteuertopf” vorgetragen. 4.1. Deutsche Fonds Deutsche depotführende Stellen haben sowohl bei Ausschüttung als auch bei Thesaurierung grundsätzlich Kapitalertragsteuer einzubehalten und abzuführen. Werden die Fondsanteile bei einer deutschen Verwahrstelle verwahrt, hat die Verwahrstelle bei Rückgabe der Fondsanteile darüber hinaus Kapitalertragsteuer auf den Zwischengewinn einzubehalten. Bei Rückgabe von Fondsanteilen, die nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft wurden, wird darüber hinaus Kapitalertragsteuer auf den Gewinn aus der Veräußerung der Fondsanteile einbehalten. 4.2. Ausländische Fonds Ausländische Gesellschaften führen keine Kapitalertragsteuer an das deutsche Finanzamt ab. Bei ausschüttenden bzw. teilausschüttenden Fonds behält jedoch die deutsche Verwahrstelle die Kapitalertragsteuer auf ausgeschüttete Erträge ein. Werden die Fondsanteile bei einer deutschen Verwahrstelle zurückgegeben, hat diese darüber hinaus Kapitalertragsteuer auf den Zwischengewinn einzubehalten und abzuführen. Bei Rückgabe von Fondsanteilen, die nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft wurden, wird darüber hinaus Kapitalertragsteuer auf den Gewinn aus der Veräußerung der Fondsanteile einbehalten. Zusätzlich hat die deutsche Verwahrstelle Kapitalertragsteuer auf die Summe der dem Anleger nach dem 31. Dezember 1993 als zugeflossen geltenden und noch nicht der deutschen Kapitalertragsteuer unterlegenen Erträge einzubehalten und abzuführen. Wurden die Fondsanteile seit Erwerb ununterbrochen bei ein und derselben deutschen Verwahrstelle verwahrt, bilden nur die besitzzeitanteiligen akkumulierten ausschüttungsgleichen Erträge die Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer. Die akkumulierten ausschüttungsgleichen Erträge werden von der Gesellschaft ermittelt und bewertungstäglich zusammen mit dem Rücknahmepreis veröffentlicht.

5.

EU-Zinsrichtlinie (Zinsinformationsverordnung)

Bestimmte Zinsen und zinsähnliche Erträge, die einer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person im europäischen Ausland ausgezahlt oder gutgeschrieben werden, hat die ausländische Verwahrstelle/Zahlstelle an die deutschen Finanzbehörden zu melden. Österreich sowie die angeschlossenen Drittstaaten erheben anstelle der Meldung eine Quellensteuer. Über die Höhe der einbehaltenen Quellensteuer erhält der Anleger eine Steuerbescheinigung. Die Quellensteuer wird auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet oder, sofern die Quellensteuer die zu zahlende Einkommensteuer übersteigt, im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erstattet. Der Anleger hat die Möglichkeit, sich vom Steuerabzug befreien zu lassen, indem er gegenüber der Verwahrstelle eine Ermächtigung zur freiwilligen Offenlegung abgibt, die es dem Institut gestattet, auf den Steuerabzug zu verzichten und stattdessen die Erträge an die deutschen Finanzbehörden zu melden. Deutsche Zahlstellen sind ihrerseits verpflichtet, entsprechende Zahlungen von Zins- und zinsähnlichen Erträgen an ausländische natürliche Personen über das Bundeszentralamt für Steuern an das ausländische Wohnsitzfinanzamt weiterzuleiten. Eine Meldung erfolgt bei Rückgabe oder Veräußerung der Fondsanteile, soweit der Anteil der Zinsen und zinsähnlichen Erträge 25 Prozent des Rücknahmepreises überschreitet. Eine Meldung der ausgeschütteten Zinsen und Zinserträge an das Wohnsitzfinanzamt erfolgt nicht, wenn der Fonds zu nicht mehr als 15 Prozent aus Anlagen besteht, die zu Zinsen und zinsähnlichen Erträgen im Sinne der Zinsinformationsverordnung führen. Ob Ihr Fonds hiervon betroffen ist, entnehmen Sie bitte dem Jahresbericht.

6.

Rechtliche Hinweise

Diese steuerlichen Hinweise sollen einen Überblick über die steuerlichen Folgen der Fondsanlage vermitteln. Sie können nicht alle steuerlichen Aspekte behandeln, die sich aus der individuellen Situation des Anlegers ergeben können. Interessierten Anlegern empfehlen wir, sich durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe über die steuerlichen Folgen des Fondsinvestments beraten zu lassen.

23

Die steuerlichen Ausführungen basieren auf der derzeit bekannten Rechtslage. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerrechtliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert. Solche Änderungen können auch rückwirkend eingeführt werden und die oben beschriebenen steuerrechtlichen Folgen nachteilig beeinflussen.

ƒ Differenz zwischen Marktwert und Buchwert ƒ (Ertrags-)Ausschüttungen des Geschäftsjahres ƒ Beschränkungen des Rechts zur täglichen Rückgabe ƒ Gründe für das Unterlassen von Abschreibungen gemäß § 253 Absatz 3 Satz 4 HGB ƒ Anhaltspunkte für eine voraussichtlich nicht dauerhafte Wertminderung

7.

Änderung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG): Spezielle Anhangangaben für Fonds (§ 285 Nr. 26 HGB; § 314 Absatz 1 Nr. 18 HGB)

Bitte wenden Sie sich für individuelle und weiterführende Informationen persönlich an Ihren Abschlussprüfer.

Anleger, die nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) dazu verpflichtet sind den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern und die zu mehr als 10 Prozent am Fondskapital von in- und ausländischen Spezial- und Publikumsfonds beteiligt sind, müssen nach dem BilMoG ergänzende Angaben zu den Fonds im Anhang offen legen. Das BilMoG ist grundsätzlich für Geschäftsjahre anwendbar, die nach dem 31. Dezember 2009 beginnen. Das BilMoG sieht die folgenden zusätzlichen Angaben im Anhang (§ 285 Nr. 26 HGB) und Konzernanhang (§ 314 Absatz 1 Nr. 18 HGB) vor: ƒ Klassifizierung des Fonds nach Anlagezielen, z. B. Aktienfonds, Rentenfonds, Immobilienfonds, Mischfonds, Hedgefonds oder Sonstiger Fonds ƒ Marktwert/Anteilwert nach §§ 168, 278 KAGB oder § 36 InvG in der bis zum 21. Juli 2013 geltenden Fassung

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Steuerliche Behandlung Deka Investment GmbH Mainzer Landstraße 16 60325 Frankfurt am Main Deka STOXX® Europe Strong Growth 20 UCITS ETF Sondervermögen gem. KAGB Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 u. 2 Investmentsteuergesetz Geschäftsjahr vom 1. Februar 2015 bis zum 31. Januar 2016 Endausschüttung ISIN: DE000ETFL037 WKN: ETFL03 Ex-Tag: Zahltag: Datum des Ausschüttungsbeschlusses:

Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 u. 2 InvStG Buchstabe: a) aa)

bb) b)

c) aa) bb) cc) dd)

ee)

ff) gg) hh) ii) jj)

kk)

ll)

mm) nn)

oo)

d)

aa)

Betrag der Ausschüttung Nachrichtlich: Zahlbetrag der Ausschüttung in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre in der Ausschüttung enthaltener Liquiditätsüberhang aus den Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge Gesamtbetrag der ausgeschütteten / ausschüttungsgleichen Erträge davon Betrag der ausgeschütteten Erträge davon Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge In dem Gesamtbetrag der ausgeschütteten / ausschüttungsgleichen Erträge enthaltenen Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 15 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG ³⁾ Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG ³⁾ Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung Erträge i.S.d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i.S.d. § 20 EStG sind Steuerfreie Veräußerungsgewinne i.S.d. § 2 Abs. 3 in der ab dem 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 1 in Doppelbuchstabe gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 15 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist ³⁾ in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 15 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist ³⁾ Erträge i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4, auf die § 2 Abs. 2 in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs, 1 des KStG anzuwenden ist in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4, auf die § 2 Abs. 2 in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs, 1 des KStG anzuwenden ist den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung bzw. der ausschüttungsgleichen Erträge im Sinne des § 7 Abs. 1 , 2 und 4

10. März 2016 10. März 2016 7. März 2016 Betrag per Anteil in EUR Natürliche Personen mit Anteilen im Betriebsvermögen ¹⁾

Natürliche Personen mit Anteilen im Privatvermögen

Körperschaften ²⁾

0,0663795 0,0600000 0,0000000

0,0663795 0,0600000 0,0000000

0,0663795 0,0600000 0,0000000

0,0000000 0,0000000

0,0000000 0,0000000

0,0000000 0,0000000

0,1998693 0,0663795 0,1334898

0,1998693 0,0663795 0,1334898

0,1998693 0,0663795 0,1334898

-

0,1773465

0,0000000

-

0,0000000 0,0000000

0,0000000 0,0000000

0,0000000

-

-

0,0000000

-

-

0,0000000 0,0000000

0,0000000

0,0000000

-

0,0000000

-

0,0498098

0,0498098

0,0498098

-

0,0498098

0,0000000

0,0000000

0,0000000

0,0000000

-

0,0000000 -

0,0000000 0,0000000

-

-

0,0000000

-

-

0,0000000

0,1974319

0,1974319

0,1974319

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Steuerliche Behandlung Deka Investment GmbH Mainzer Landstraße 16 60325 Frankfurt am Main Deka STOXX® Europe Strong Growth 20 UCITS ETF Sondervermögen gem. KAGB Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 u. 2 Investmentsteuergesetz Geschäftsjahr vom 1. Februar 2015 bis zum 31. Januar 2016 Endausschüttung ISIN: DE000ETFL037 WKN: ETFL03 Ex-Tag: Zahltag: Datum des Ausschüttungsbeschlusses:

Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 u. 2 InvStG Buchstabe: bb)

cc)

f)

aa)

bb)

cc)

dd)

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gg)

hh)

ii)

g) h)

10. März 2016 10. März 2016 7. März 2016 Betrag per Anteil in EUR Natürliche Personen mit Anteilen im Betriebsvermögen ¹⁾

Natürliche Personen mit Anteilen im Privatvermögen

im Sinne des § 7 Abs. 3 davon auf Erträge i.S.d. § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG davon auf Erträge i.S.d. § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 InvStG im Sinne des § 7 Abs. 1 S. 4, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten davon auf ausländische Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG davon steuerpflichtige Veräußerungsgewinne, nicht enthalten in c) dd) und in c) ff) Betrag der ausländischen Steuern, der auf die in den Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 entfällt, und der nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 vorgenommen wurde ⁴⁾ in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 i.V.m. § 8b Abs.2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 15 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist ⁴⁾ der nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 vorgenommen wurde ⁴⁾ in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 i.V.m. § 8b Abs.2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 15 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist ⁴⁾ der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach § 4 Abs. 2 i.V.m diesem Abkommen anrechenbar ist ⁴⁾ in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 i.V.m. § 8b Abs.2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 15 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist ⁴⁾ in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 entfällt, auf die § 2 Abs. 2 in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist ⁴⁾ in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 entfällt, auf die § 2 Abs. 2 in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist ⁴⁾ in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte i.S.d. § 21 Abs. 22 S. 4 entfällt, auf die § 2 Abs. 2 in der am 20. März 2013 geltenden Fassung i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist ⁴⁾ Betrag der Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre

Körperschaften ²⁾

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Sofern anwendbar, wurden die Vorschriften des § 1 Abs. 3 Satz 3 InvStG unter Berücksichtigung der Datenschlüsselung durch die marktbekannten Finanzdatenbanken und Börseninformationsdienste (soweit verfügbar) angewandt.

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Steuerliche Behandlung Deka Investment GmbH Mainzer Landstraße 16 60325 Frankfurt am Main Deka STOXX® Europe Strong Growth 20 UCITS ETF Sondervermögen gem. KAGB Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 u. 2 Investmentsteuergesetz Geschäftsjahr vom 1. Februar 2015 bis zum 31. Januar 2016 Endausschüttung ISIN: DE000ETFL037 WKN: ETFL03 Ex-Tag: Zahltag: Datum des Ausschüttungsbeschlusses:

Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 u. 2 InvStG Buchstabe:

10. März 2016 10. März 2016 7. März 2016

Natürliche Personen mit Anteilen im Privatvermögen

¹⁾

Angaben für Anleger, die ihre Anteile im Betriebsvermögen halten und nach dem EStG besteuert werden.

²⁾

Angaben für Anleger, die nach dem KStG besteuert werden. Bei den Angaben ist zu beachten, dass § 8b Abs. 1 bis 6 KStG für Anleger, die bestimmte Körperschaften sind, keine Anwendung findet.

³⁾

Die Einkünfte sind zu 100% ausgewiesen.

⁴⁾

Bei Anrechnung bzw. Abzug ausländischer Quellensteuern ist bei natürlichen Personen mit Anteilen im Privatvermögen § 32d Abs. 5 EStG, bei natürlichen Personen mit Anteilen im Betriebsvermögen § 34c EStG und bei Körperschaften § 26 KStG zu beachten. Der Ausweis der anrechenbaren Quellensteuer für natürliche Personen mit Anteilen im Privatvermögen erfolgt unter Beachtung der Höchstbetragsberechnung

Betrag per Anteil in EUR Natürliche Personen mit Anteilen im Betriebsvermögen ¹⁾

Körperschaften ²⁾

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Informationen der Verwaltung.

Das DekaBank Depot – Service rund um Ihre Investmentfonds – Mit dem DekaBank Depot bieten wir Ihnen die kostengünstige Möglichkeit, verschiedene Investmentfonds Ihrer Wahl in einem einzigen Depot und mit einem Freistellungsauftrag verwahren zu lassen. Hierfür steht Ihnen ein Fondsuniversum von rund 1.000 Fonds der Deka-Gruppe und international renommierter Kooperationspartner zur Verfügung. Das Spektrum eignet sich zur Realisierung der unterschiedlichsten Anlagekonzepte. So können Sie zum Vermögensaufbau aus mehreren Alternativen wählen, unter anderem: ƒ Für Investmentfonds-Anleger, die regelmäßig sparen möchten, eignet sich der individuell zu gestaltende Deka-FondsSparplan ab einer Mindestanlage von 25,– Euro. Im Rahmen eines auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmten Deka-Auszahlplans lässt sich das so aufgebaute Vermögen später gezielt nutzen. ƒ Für alle, die regelmäßig für ein Kind sparen möchten, ist der Deka-JuniorPlan besonders geeignet. Mit Beträgen ab monatlich 25,– Euro wird für den Vermögensaufbau chancenreich und breit gestreut in Investmentfonds angelegt und dank eines professionellen Anlagemanagements langfristig hohe Ertragsmöglichkeiten genutzt sowie Risiken im Vergleich zu Anlagen in Einzeltiteln spürbar reduziert.

ƒ Für den systematischen und flexiblen Vermögensaufbau – insbesondere im Rahmen der privaten Altersvorsorge – können Sie zwischen verschiedenen Varianten wählen: ƒ Deka-ZukunftsPlan: Die individuelle Vorsorgelösung mit intelligentem Anlagekonzept – auch mit Riester-Förderung. ƒ Deka-BonusRente: Bietet Ihnen alle Vorteile einer Riester-Lösung und eröffnet zudem zusätzliche Renditechancen an den Wertpapiermärkten. ƒ Deka-BasisRente: Kombiniert als Rürup-Lösung die Vorteile einer staatlich geförderten Investmentanlage mit dem Wachstumspotenzial einer optimierten Vermögensstruktur. Für die Auftragserteilung können Sie verschiedene Wege nutzen, z.B. Post, Telefon oder Internet über unsere Webpräsenz www.deka.de Auskünfte rund um das DekaBank Depot und Fondsinformationen erhalten Sie über unser ServiceTelefon unter der Nummer (0 69) 7147-652. Sie erreichen uns montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

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Ihre Partner in der Sparkassen-Finanzgruppe.

Verwaltungsgesellschaft

Stellvertretende Vorsitzende Manuela Better

Deka Investment GmbH Mainzer Landstraße 16 60325 Frankfurt

Mitglied des Vorstandes der DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main;

Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Mitglied des Verwaltungsrates der DekaBank Deutsche Girozentrale Luxembourg S.A., Luxemburg

Sitz Frankfurt am Main Gründungsdatum 17. Mai 1995; die Gesellschaft übernahm das Investmentgeschäft der am 17. August 1956 gegründeten Deka Deutsche Kapitalanlagegesellschaft mbH. Eigenkapitalangaben gezeichnetes und eingezahltes Kapital: EUR 10,2 Mio. Eigenmittel: EUR 93,2 Mio. (Stand: 31. Dezember 2014) Alleingesellschafterin DekaBank Deutsche Girozentrale Mainzer Landstraße 16 60325 Frankfurt

Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates der Deka Immobilien GmbH, Frankfurt am Main

Verwahrstelle

und der Landesbank Berlin Investment GmbH, Berlin

Rechtsform Anstalt des öffentlichen Rechts

und der Deka Immobilien Investment GmbH, Frankfurt am Main

Sitz Frankfurt am Main und Berlin

und der

Eigenkapital gezeichnetes und eingezahltes Kapital: EUR 447,9 Mio. Eigenmittel: EUR 5.319,0 Mio. (Stand: 31. Dezember 2015)

WestInvest Gesellschaft für Investmentfonds mbH, Düsseldorf; Mitglied Heinz-Jürgen Schäfer Offenbach (Stand: 16. Oktober 2015)

Vorsitzender Michael M. Rüdiger

Geschäftsführung

Vorsitzender des Vorstandes der DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main;

Victor Moftakhar (Vorsitzender)

Vorsitzender des Aufsichtsrates der Landesbank Berlin Investment GmbH, Berlin;

Dr. Ulrich Neugebauer

Mitglied des Verwaltungsrates der DekaBank Deutsche Girozentrale Luxembourg S.A., Luxemburg

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft The Squaire Am Flughafen 60549 Frankfurt am Main

DekaBank Deutsche Girozentrale Mainzer Landstraße 16 60325 Frankfurt

Aufsichtsrat

Mitglied des Aufsichtsrates der Deka Immobilien GmbH, Frankfurt am Main;

Abschlussprüfer der Gesellschaft und der von ihr verwalteten Sondervermögen

Frank Hagenstein

Thomas Ketter Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates der Deka International S.A., Luxemburg,

Haupttätigkeit Giro-, Einlagen- und Kreditgeschäft sowie Wertpapiergeschäft

Zahl- und Informationsstelle in Österreich Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft Hypo-Passage 1 6900 Bregenz Österreich

und der International Fund Management S.A., Luxemburg, und der Dealis Fund Operations S.A., Luxemburg Thomas Schneider (Stand: 31. Januar 2016)

Die vorstehenden Angaben werden in den Jahres- und Halbjahresberichten jeweils aktualisiert.

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Stand: 01.16

Deka Investment GmbH Mainzer Landstraße 16 60325 Frankfurt Deutschland Telefon: +49 (0)69 71 47 – 26 54 [email protected] www.deka-etf.de

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