Jahresbericht Naturschutz Gartenbau Landschaftspflege

Jahresbericht 2010 Naturschutz Gartenbau Landschaftspflege Jahresbericht des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm - Naturschutz - 2 NATURSCHUTZ, GART...
Author: Heini Melsbach
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Jahresbericht 2010

Naturschutz Gartenbau Landschaftspflege

Jahresbericht des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm - Naturschutz -

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NATURSCHUTZ, GARTENBAU UND LANDSCHAFTSPFLEGE Vollzug der Naturschutzgesetze „Naturschutz in Zusammenarbeit mit den Grundstückseigentümern!“ So lautet die Devise nach dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm und dem Erschwernisausgleich. Der Staat setzt auf die Mithilfe der Landwirte und honoriert ihren Einsatz für Natur und Umwelt mit Geld. Die fachliche Zuständigkeit für die Bearbeitung und die Realisierung der Naturschutzprogramme im Landkreis Pfaffenhofen liegt bei der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt. Zu allen Programmen erteilen Naturschutzfachreferentin Carmen Kiefer (Tel.08441 27-308) und Sachbearbeiter Eugen Wuttke (Tel. 08441 27-311) nähere Auskünfte. Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm mit Erschwernisausgleich Zielsetzung des Vertragsnaturschutzprogramm (VNP): durch Verträge über Natur schonende Bewirtschaftungsweise und Pflegemaßnahmen sollen a) b)

ökologisch wertvolle Lebensräume für die heimischen Tier- und Pflanzenarten sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Natur und Landschaft als Lebensgrundlage der Menschen gesichert, entwickelt und verbessert werden.

Zielsetzung des Erschwernisausgleichs (EA): Durch Verträge soll der arbeitswirtschaftliche Mehraufwand angemessen ausgeglichen werden, der dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten bei der Natur schonenden land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Bewirtschaftung einer Feuchtfläche entsteht. Im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm waren im Jahre 2010 743 VNP/EA-Verträge mit einer Fläche von etwa 1022,70 ha von der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Pfaffenhofen fachlich zu betreuen. Die Auszahlung der Gelder erfolgte im Jahre 2010 über das Amt für Landwirtschaft und Forsten. Im Jahre 2010 (Vertragsende 31.12.2010) liefen 31 Verträge nach dem Vertragsnaturschutzprogramm aus. Die ausgelaufenen Verträge bzw. die Neuanträge können nach dem neuen ELERProgramm für die Förderperiode 2011 bis 2015 neu abgeschlossen werden. Nach der naturschutzfachlichen Prüfung, Bearbeitung der Anträge und Einholung der notwendigen Haushaltsmittel müssen diese beim Amt für Landwirtschaft und Forsten zum Abschluss eines Vertrages vorgelegt werden. Das neue Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (ELER-Programm) wird gut angenommen. Die Antragstellung erfolgte in den letzten Jahren wie folgt: Antragstellung zum neuen Vertragsnaturschutzprogramm 01.01.2006

Zahl der beantragten Bewertungsblätter

Vertragsfläche (ha)

Finanzmittel (€)

31

57,06

25.544,86

01.01.2007

405

436,39

226.069,00

01.01.2008

105

230,09

83.430,00

01.01.2009

141

190,37

130.034,35

01.01.2010

61

108,79

79.489,25

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Landschaftspflegeprogramm Zielsetzung: Die Sicherung und Entwicklung von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen. Pflege, Bewahrung und Neuschaffung von Lebensräumen der heimischen Tier- und Pflanzenarten. Jahr 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

Zahl der Maßnahmen 5 3 3 4 4 6 5 8 8 6 4 4

Finanzmittel (€) 22.992,58 15.033,72 17.644,07 26.775,68 16.557,37 5.927,39 13539,39 16265,39 24210,17 18637,45 15262,75 17333,22

Es handelt sich dabei um folgende Maßnahmen im Jahre 2010: 1. Maßnahmen der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Pfaffenhofen (12.924,98 €)  Pflegemaßnahmen im Naturschutzgebiet „Nöttinger Viehweide mit Badertaferl“ (5.979,76 €)  Beweidung im Naturschutzgebiet „Nöttinger Viehweide mit Badertaferl“ (3221,11 €)  Pflegearbeiten in der Teichanlage des Klosters Scheyern und im Weiher von Herrn Breitsameter, Sachenbach (3.724,11 €) 2.

Maßnahmen des Bund Naturschutzes, Kreisgruppe Pfaffenhofen a.d.Ilm (4.408,24 €)  Amphibienschutz, Betreuung bei Amphibienwanderungen (4.408,24 €)

Kleinstmaßnahmen Als Kleinstmaßnahmen kommen Vorhaben in Frage, für die kein anderer Maßnahmeträger (z.B. Verbände, Kommunen) gefunden werden kann und an deren Durchführung aus naturschutzfachlicher Sicht ein erhebliches staatliches Interesse besteht. Jahr 2008 2009 2010

Zahl der Kleinstmaßnahmen 3 4 6

Finanzmittel (€) 2523,79 5332,16 8953,11

Folgende Kleinstmaßnahmen wurden im Jahre 2010 (Betrag insgesamt 8953,11 €) durchgeführt: -

Pflegemaßnahmen im Naturschutzgebiet „Oberstimmer Schacht“ (1.424,78 €) Erwerb von zwei Weidezäune als Schutz gegen Biber (1.120,03 €) Ausbaggern eines Krötenersatzlaichweihers bei Herrenrast, Gemeinde Ilmmünster (1.499,40 €) Anlage einer Streuobstwiese in der Gemarkung Vohburg (588,20 €) Baum-Naturdenkmalpflege, Maushofallee, Gemeinde Pörnbach (1.820,70 €) Heidelerche–Projekt des Landesbundes für Vogelschutz Pfaffenhofen (2.500,00 €)

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Naturschutzwacht Die Naturschutzwacht im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm besteht aus fünf Personen. Naherholungsgebiet Feilenmoos - Badesaison 2010 Im Naherholungsgebiet „Feilenmoos“ wurden auch 2010 14 Toilettenkabinen und zwei Behindertentoilettenkabinen aufgestellt. Die Aufstellung und Reinigung der Kabinen in der Zeit vom 22.05.2010 bis 31.08.2010 kostete die Mitglieder der Zweckvereinbarung insgesamt 3462,90 €. Der Ökotrupp des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm hat 2010 14,9670 t Abfall im Naherholungsgebiet eingesammelt. Die Polizeiinspektion Geisenfeld war im „Feilenmoos“ in der Badesaison 2010 im Einsatz und hat ca. 180 Verwarnungen und ca. 20 Anzeigen ausgesprochen. FFH-Gebiete Für die FFH-Gebiete „Paar“, „Feilenmoos“, „Oberstimmer Schacht“ und „Donauauen“ wurde die Feinabgrenzung, d.h. die flurstücksgenaue Abgrenzung der Schutzgebiete mit der höheren Naturschutzbehörde gemeinsam abgeschlossen. Die Bestandsaufnahmen sowie die Maßnahmenvorschläge des „Managementplans“ für das Gebiet „Paar“ wurde mit dem Planungsbüro, der höheren Naturschutzbehörde und den Unteren Naturschutzbehörden der angrenzenden Landkreisen besprochen. Artenschutzrecht Entsprechend § 44 ff Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) unterliegen besonders und streng geschützte Tiere einem besonderem Schutz. Hierzu zählen z.B. alle heimischen Vogel- und Fledermausarten, die Zauneidechse, der Biber und die Hornisse. Bei sämtlichen Vorhaben und Handlungen, bei denen es zu einer erheblichen Beeinträchtigung oder Tötung dieser Tiere und deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten kommen kann, ist dies zu überprüfen. Im Zweifelsfall ist ein Fachgutachten, eine „spezielle artenschutzrechtliche Prüfung“, vorzulegen. Ausgleichsmaßnahmen sind in Zusammenarbeit mit der höheren Naturschutzbehörde zu beurteilen. Die Umsetzung ist zu kontrollieren. Die Hornisse ist eine gefährdete Insektenart und gehört deutschlandweit zu den streng geschützten Arten. Da in der freien Natur immer seltener geeignete Brutstätten wie z.B. Baumhöhlen zu finden sind, sucht sie immer häufiger Asyl in Rollladenkästen oder unter dem Dach. Dies kann zu Konflikten mit den Bewohnern führen. Die Untere Naturschutzbehörde ist für die Beratung von Bürgern sowie für die Erteilung von Ausnahmen für eine im Einzelfall notwendige Umsiedlung oder Beseitigung eines Hornissennestes zuständig. Naturschutzfachliche und –rechtliche Stellungnahmen Sämtliche Vorhaben im Landkreis, die Auswirkungen auf Natur und Landschaft haben, sind naturschutzfachlich und –rechtlich zu beurteilen. Insbesondere ist die Eingriffsregelung entsprechend § 14 ff Bundesnaturschutzgesetz anzuwenden. Danach sind geeigneten Maßnahmen zur Minimierung und zum Ausgleich der Eingriffswirkungen zu fordern. Zudem sind die vom Eingriffsverursacher zu erbringenden Freiflächengestaltungspläne und Landschaftspflegerischen Begleitpläne sowie die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen zu kontrollieren. Alleine im Baubereich wurden zu 130 Bauleitplanverfahren und zu 230 Einzelbauvorhaben Stellungnahmen verfasst. Zu folgenden Bereichen werden naturschutzfachliche Stellungnahmen gefordert:  Bebauungspläne und Flächennutzungspläne  Landschaftsplanung (Regionalplan, Landschaftsrahmenplan)  Baugenehmigungen und Bauvoranfragen  Straßenbauvorhaben  Leitungstrassen, Bahnprojekte  Erstaufforstungsanträge nach Art. 16 BayWaldG  Wasserrechtsverfahren  Flurbereinigungs- und Dorferneuerungsverfahren  Abfallrechtliche Verfahren,  Jagdrechtliche Verfahren  Pflanzenschutzrechtliche Verfahren  Verfahren zum Vollzug der Gefahrstoffverordnung  Maßnahmen nach dem Denkmalpflegegesetz

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Ökoflächenkataster Überarbeitung der Eintragungen im Ökoflächenkataster seit Einführung (01.01.2001) Artenschutz und Bibermanagement Im Jahr 2010 wurden 88 Biberfälle bearbeitet. Dabei handelt es sich um die fachliche Beratung von betroffenen Landwirten, Gemeinden, Wasserverbänden, Genehmigung von Dammentfernungen, Aufklärung über Präventionsmaßnahmen, Finanzierung und Beschaffung von Materialien für Präventionsmaßnahmen, Schadensaufnahme und Dokumentation von Biberschäden und die Erteilung von Fanggenehmigungen. Pro Fall ist in der Regel mindestens ein Ortstermin erforderlich. Biberfälle pro Monat

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

JahresSumme Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez durchschnitt pro Jahr 0 6 2 3 0 3 4 1 5 9 1 3 3,08 37 5 5 6 2 4 5 0 1 4 6 6 1 3,75 45 3 1 4 2 0 0 1 1 1 8 9 3 2,75 33 0 1 6 7 0 3 2 3 3 4 3 3 2,92 35 3 1 2 0 2 2 1 3 4 4 4 10 3,00 36 0 1 0 0 1 3 7 4 5 4 7 6 3,17 38 11 6 6 6 2 6 4 5 10 6 4 2 5,67 68 6 5 12 7 3 11 6 4 4 8 6 6 6,50 78 11 8 11 5 6 6 9 5 8 7 5 7 7,33 88

Staatliche Ausgleichzahlungen für Biberschäden Im Rahmen des artenschutzrechtlichen Bibermanagements steht seit 1.8.2008 für den finanziellen Ausgleich der vom Biber in Land-, Forst- und Teichwirtschaft verursachten Schäden eine freiwillige staatliche Leistung zur Verfügung. Im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm wurden im Jahre 2010 17 Schadensfälle durch Biber in Höhe von 5.903,27 € gemeldet und finanziell ausgeglichen. Die Schadensfälle von Bibern der letzten Jahre schlüsseln sich wie folgt auf: Jahr

Zahl der Schadensfälle

Schadenshöhe insgesamt

2008 2009 2010

9 20 17

1.312,76 € 8.283,56 € 5.903,27 €

Ausgleichsfähige Schadensarten sind      

Fraß- und Vernässungsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen (u.a. Schäden an Feldfrüchten, aber auch an Obst, Gemüse und Sonderkulturen wie z.B. Christbäumen) Flurschäden, z.B. durch Uferabbruch Maschinenschäden in der Landwirtschaft Schäden an Teichdämmen/Fischzucht forstwirtschaftliche Schäden

Nicht ausgeglichen werden sonstige Schäden, wie Verkehrsunfälle, Personenschäden, sonstige Schäden von Gewässerbenutzungsberechtigten o.Ä. Biberfanggenehmigung Das Landratsamt Pfaffenhofen - Untere Naturschutzbehörde - hat 15 Biberfanggenehmigungen für 2009/2010 erteilt. Jahr Biberfanggenehmigung

2006/2007 14

2007/2008 10

2008/2009 10

2009/2010 15

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Fanggenehmigungen

16 14 12 10 8 6 4 2 0

15

14 10

2006/2007

2007/2008

10

2008/2009

2009/2010

Biberfänge Im Jahre 2010 wurden im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm zwölf Biber mit Fallen gefangen. 21 Biber wurden im Jahre 2010 tot im Landkreis aufgefunden. Jahr 2007 2008 2009 2010

gefangene Biber 21 17 8 12

tot aufgefundene Biber 17 8 12 21

Biber, die nach dem Fang getötet wurden

1 12

Gefangene und tot aufgefundene Biber

40 35 30

17

25

21

8

20 15

12

21

10

17 8

5

12

0 2007

2008

2009

2010

Ausstellung von EG-Bescheinigungen (Citesbescheinigungen) Im Jahre 2009 stellte die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Pfaffenhofen 99 EGBescheinigungen (Citesbescheinigungen) zur Befreiung vom Verbot kommerzieller Tätigkeiten aus.

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Jahr

Ausgestellte EG-Bescheinigungen / Vermarktungsgenehmigungen (Cites)

2007 2008 2009 2010

38 49 99 44

Naturdenkmäler Auch im Jahre 2010 wurden die Naturdenkmäler im Landkreis routinemäßig zweimal jährlich fachlich auf ihre Verkehrssicherheit hin überprüft. Bei den Fällen, bei denen Pflegemaßnahmen erforderlich waren, wurden diese an Baumpflegefirmen vergeben. Eine größere Pflegemaßnahme konnte über staatliche Mittel finanziert werden. Präparationsgenehmigungen 2010 wurden zwei Präparationsgenehmigungen bei der Regierung von Oberbayern für Unterrichtsund Schulungszwecke, beantragt. Pflege landkreiseigener Flächen, Schutzgebiete und Biotope Für die Pflege eines Großteils der ca. 100 ha landkreiseigener Flächen wurden Pachtverträge mit ortsansässigen Landwirten abgeschlossen. Außerdem wurden in Schutzgebieten, Biotopen und in besonders schwierigem Gelände verschiedene Mäh-, Entbuschungs- und Pflegemaßnahmen von unserem Ökotrupp sowie von Mitarbeitern des Maschinenrings durchgeführt. Mit der Beweidung im Naturschutzgebiet „Nöttinger Viehweide“ wurde ein Schäfer beauftragt. Soweit möglich, wurden für die Pflegemaßnahmen stattliche Fördermittel beantragt. Beratende und prüfende Tätigkeiten Auf Anfrage wurden fachliche Beratungen von Bürgern und Kommunen zu großen Bäumen (Beurteilung der Bruch- und Standsicherheit, nachbarschaftsrechtliche Auseinandersetzungen, Empfehlung von Pflegemaßnahmen, Ersatzpflanzungen) durchgeführt. Bei einigen Einzelbauvorhaben wurde die Umsetzung der Pflanzauflangen überprüft. Außerdem wurden Anzeigen aus der Bevölkerung über Eingriffe in Natur- und Landschaft sowie Ordnungswidrigkeiten nach dem Naturschutzgesetz überprüft. Gartenbau und Landschaftspflege Die Förderung von „Gartenkultur und Landespflege“ ist seit 1990 Pflichtaufgabe der Landkreise und soll es nach Meinung der Bayerischen Staatsregierung auch weiterhin bleiben. Förderung des Umweltgedankens Intensivierung der Beratung hinsichtlich der Förderung des Umweltgedankens bei der Bevölkerung (Agenda 21), Naturgemäßer Gartengestaltung, Naturbewusster Bodenpflege, Naturbewusstem Pflanzenschutz, Naturbewusstem Umgang mit Wasser im Garten. Das Verständnis der Bevölkerung für eine gesunde Umwelt und eine intakte Natur ist groß. Dies aufzugreifen ist eine elementare Aufgabe der Kreisfachberatung, zumal sich 75 bis 80 % der Grünund Kulturflächen in den Dörfern und Siedlungsgebieten in privater Hand befinden. Die Bereiche Bodenpflege, naturgemäße Gartengestaltung und naturgemäßer Pflanzenschutz sind dabei wesentliche Schwerpunkte der Beratungsarbeit. Es hat sich gezeigt, dass die Bürger die Unterstützung der Kreisfachberatung sehr in Anspruch nehmen, Haus und Garten als einen verpflichtenden Besitz betrachten und diesen verantwortungsbewusst gestalten und bearbeiten. Gestiegenes Beratungsbedürfnis Das Beratungsbedürfnis in den Gemeinden bei der Gestaltung und Pflege eines natürlichen Wohnumfeldes ist gestiegen. Naturverbundene Menschen für bürgerschaftliche Gemeinschaftsleistungen zu gewinnen ist hierbei besonders effektiv.

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Fundierte Bildungsarbeit Fundierte Bildungsarbeit sichert eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung im Garten und entlastet durch die Erhaltung der seelischen, geistigen und körperlichen Gesundheit der Bürger das Sozialsystem. Die fachliche Unterstützung der Landkreisbürger sowie des Kreisverbandes für Gartenbau und Landschaftspflege mit seinen 28 Mitgliedsvereinen und über 6.000 Mitgliedern ist ein großes Anliegen der Kreisfachberatung. Im Berichtszeitraum wurden zu den Themen Bodenpflege, naturgemäße Gartengestaltung, naturgemäßer Pflanzenschutz und Ortsgestaltung 33 Referate abgehalten. Ca.1.500 interessierte Bürger nahmen dieses Angebot in Anspruch. Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft - Unser Dorf soll schöner werden“ Eine effiziente Bürgerbewegung ist der auf Landkreisebene durchzuführende Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft - Unser Dorf soll schöner werden“. Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm liegt schon seit über einem Jahrzehnt bei der Beteiligung am Wettbewerb Oberbayernweit an der Spitze. Mit den erzielten Ergebnissen der qualifizierten Landkreisvertreter-Orte bei Bezirks- Landes-, und Bundesentscheiden kann man sehr zufrieden sein. Die Mitwirkung der Gartenbauvereine beim Wettbewerb ist nach wie vor beachtlich und wirkt sich sehr positiv bei der Beurteilung der einzelnen Dörfer aus. Diese schon seit Jahrzehnten gängige Praxis zeigt allmählich Wirkung, wobei die jahrelange aktive Arbeit der Kreisfachberatung vor Ort zum Tragen kommt und sichtbar wird. Dieser wichtige Beitrag trägt zum positiven Erscheinungsbild unserer Dörfer bei und unterstützt wesentlich die Anstrengungen des Landkreises hinsichtlich der Tourismusförderung. Auf Kreisebene oblagen dem Kreisfachberater die Organisation, die Leitung und die Durchführung des Wettbewerbes. Diesjährig beteiligten sich drei Teilnehmerorte. In einem Bereisungstag wurden diese durch die Landkreiskommission besichtigt und bewertet. Nachfolgend aufgeführte Orte beteiligten sich am Wettbewerb: Junkenhofen, Gemeinde Gerolsbach, Sünzhausen, Gemeinde Schweitenkirchen, Schillwitzried, Stadt Geisenfeld. Kreissieger wurde Sünzhausen, Gemeinde Schweitenkirchen und ist mithin Teilnehmer am Bezirksentscheid 2011. Zweitplaziert hat sich Schillwitzried, Stadt Geisenfeld, auf Platz drei kam Junkenhofen, Gemeinde Gerolsbach. Anlässlich der Abschlussveranstaltung zum diesjährigen Landkreiswettbewerb wurden die Teilnehmerorte durch den amtierenden Landrat Anton Westner geehrt, mit Urkunden und Geldpreisen ausgezeichnet. Dem Vertreter am Bezirksentscheid 2011, Sünzhausen, wird ein erfolgreiches Abschneiden gewünscht. Die Dorfgemeinschaften in den Teilnehmerdörfern und die Kreisfachberatung sind dabei besonders gefordert, gilt es doch die Wettbewerbsteilnahme von Grund auf zu organisieren. 14. Obstpräsentation des Landkreises am 26. September 2010 Die Obstpräsentation in der Eingangshalle des Landratsamtes war ein sichtbarer und großartiger Beratungserfolg. Über 1.200 Besucher informierten sich und bekundeten Ihr Interesse für heimisches Obst. Der Gartenbauverein Reichertshofen demonstrierte den Besuchern das Haltbarmachen von Obstsäften. Den hungrigen Besuchern bot der Gartenbauverein Rohr/Gambach Köstlichkeiten aus dem Garten an. Großen Anklang fand auch die Veredelungsdemonstration von Markus Wagner, OGV Hohenwart. Eines großen Zuspruchs erfreute sich das Beratungsangebot Anbauhinweise, Pflanzenschutz und Sortenwahl für den Obstanbau im Hausgarten durch den Kreisfachberater. Dabei zeigte sich, dass ein sehr großes Interesse der Besucher zur Erzeugung von gesundem Obst bestand. „Tag der offenen Gartentüre“ Zum landesweiten „Tag der offenen Gartentüre“ am 27. Juni 2010 öffneten zwei Gärten in Reichertshofen ihre Gartenpforten. Nahezu 1.000 Besucher zeigten ihr Interesse und informierten sich zum Thema Gartengestaltung und Anlage. Landkreispräsenz anlässlich der Landesgartenschau in Rosenheim Vom 30. August bis 5. September präsentierte sich der Landkreis mit dem Kreisverband für Gartenbau und Landespflege Pfaffenhofen auf der Landesgartenschau in Rosenheim. Thema der Präsentationswoche war „Hopfen, Arznei- und Kulturpflanze“. Dabei wurde den Besuchern die Schönheit des Hallertauer Landkreises in Verbindung mit der Kulturpflanze Hopfen vermittelt.

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Feuerbrand bei Kernobstgehölzen und Ziersträuchern Diese gefährliche Bakterienkrankheit hat sich im Landkreisgebiet gänzlich ausgebreitet. Entschlossenes Handeln ist bei dieser Krankheit unabdingbar. Die Fachberatung ist darauf ausgerichtet, durch Beratung vor Ort mit den betroffenen Grundstückseigentümern geeignete Lösungsmöglichkeiten zu erörtern. Bei allen Verdachtsfällen war es möglich, durch entsprechende Aufklärung geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Krankheit zu ergreifen und umzusetzen. Insgesamt wurden im Landkreis 60 Fälle gemeldet, davon waren 29 „feuerbrandpositiv“. Gefährliche, gesundheitsgefährdende Ambrosia Landkreisweit wurden 40 Ambrosia Verdachtsfälle gemeldet. Davon waren 15 Standorte positiv. Die stark Allergie auslösenden Pflanzen wurden unter Beachtung der Vorsorgemaßnahmen fachgerecht entsorgt. Besonderheiten hierzu: Zum Teil wurde an Wegbanketten Ambrosia Befall festgestellt. Der Aufwuchs wurde durch die Gemeinden ordnungsgemäß gemulcht. Die Befallsflächen wurden von den Gemeinden überwacht und bedarfsgerecht bearbeitet. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Ambrosia infiziertes Grüngut auch durch die kommunale Entsorgung über den Rückführkreislauf auf die Kulturflächen gelangt. Anmerkung: Derzeit verbietet das Pflanzenschutzgesetz zur Ambrosiabekämpfung den Einsatz von Herbiziden auf Nichtkulturland. Ein Antrag seitens des AELF im Jahre 2009 auf Erteilung einer Ausnahmeregelung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wurde durch die LFL abgelehnt, so dass nur eine mechanische Bekämpfung möglich ist. Als weitere Problematik wird die Verseuchung der Wegbankette durch Ambrosia gesehen. Eine Pflanze kann bis zu 60.000 Samen produzieren, welcher im Boden einige Jahrzehnte keimfähig bleibt. Wenn man bedenkt, welches Samenpotential sich im Boden befindet, bedeutet dies für die Gemeinden im Rahmen ihrer Sorgfallspflicht bei Fräsarbeiten der Wegbankette, diese vorher auf Vorhandensein von Ambrosia zu überprüfen. Im Falle von Ambrosiabefall bedeutet dies, dass das Fräsgut zwischenzudeponieren ist und in abgedecktem Zustand fachgerecht zu kompostieren. D.h. auch während des Kompostiervorganges ist das Pflanzgut entsprechend oft umzusetzen, um eine fachgerechte Verrottung sicherzustellen. Fachtechnische Beratung bei der Grünordnung des Landkreises und der Kommunen Ausarbeitung von Gestaltungsplänen und Ausschreibung von Pflanzmaßnahmen Ein großes Anliegen der Fachberatung ist die Umsetzung der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen im Rahmen der Bauleitplanung in den Gemeinden. Erfreulicher Weise nehmen die Gemeinden die Fachberatung hierzu rege in Anspruch. Kontinuierlich werden seit Jahren entlang der Kreisstraßen Bäume und Sträucher gepflanzt. Ortseingänge und Ortsdurchfahrten erfahren dabei eine besondere Aufmerksamkeit. Die Attraktivität und das Erscheinungsbild der Dörfer soll dadurch positiver und einladender gestaltet werden. Vorrangige Ziele dabei sind die gestalterischen und ökologischen Aspekte. Die Fachberatung führte für die Sachgebiete 10 und 12 die Bauleitung für die grüngestalterischen Maßnahmen durch. Im Rahmen der Amtshilfe wirkt die Kreisfachberatung bei der Umsetzung der grüngestalterischen Auflagen bei der Durchführung von Flurneuordnungen und Dorferneuerungsmaßnahmen seitens der Direktion für ländliche Entwicklung mit. Erstellung von Gutachten im Rahmen der Amtshilfe für Gemeinden Mehrere fachgutachtliche Ermittlungen wurden für das Sachgebiet 12 und einigen Gemeinden durchgeführt.

Josef Stadler

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