Jahresbericht 2013

Wasserrecht

WASSERRECHT 1. Trinkwasserversorgung Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Menschen, Tiere und Pflanzen brauchen Wasser zum Leben. Wir müssen deshalb dafür Sorge tragen, dass wir auch in Zukunft sauberes und gesundes Wasser trinken können. Dies ist das gemeinsame Ziel der Wasserversorgungsunternehmen, der Gesundheitsverwaltung und der Wasserwirtschaftsverwaltung. Im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm gibt es derzeit 23 öffentliche und 10 private Wasserversorgungsanlagen mit einem festgesetzten Wasserschutzgebiet. Von den öffentlichen Wasserversorgern werden jährlich ca. 6 Mio/m³ Grundwasser für die Trink- und Brauchwasserversorgung gefördert. Der Anschlussgrad an der öffentlichen Wasserversorgung liegt bei 98,8 %. Für die öffentliche Wasserversorgung wurden folgende Anträge bearbeitet: o Für eine städtische Wasserversorgung wurde ein neues Wasserversorgungsgebiet erschlossen, die Erlaubnis für das Zutage fördern von Grundwasser zur öffentlichen Wasserversorgung wurde erteilt. o Der Antrag einer Gemeinde zur weiteren Grundwasserentnahme zur öffentlichen Wasserversorgung konnte noch nicht abgeschlossen werden. o Ferner wurde für ein Kommunalunternehmen eine Erlaubnis zum Abteufen einer Erkundungsbohrung für die Erstellung eines neuen Trinkwasserbrunnens erteilt. 2. Wasserschutzgebiete Zum Schutz des Grundwassers können, soweit es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, Wasserschutzgebiete gem. § 51 WHG und Art. 31 Bayer. Wassergesetz durch Rechtsverordnung festgesetzt werden. Für die neue Wassergewinnungsanlage einer städtischen Wasserversorgung wurde ein Wasserschutzgebiet festgesetzt. 3. Grundwasserentnahme (Brauchwasserversorgung) Zur Entlastung der öffentlichen Wasserversorgung und Einsparung des kostbaren Trinkwassers wurden Erlaubnisse zu Bewässerungszwecken und zur Brauchwasserversorgung erteilt. Für die Grundwasserentnahme zu Brauchwasserzecken wurden zehn weitere Erlaubnisse erteilt. Zur Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen wurden drei Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme erteilt. Zwei Anzeigen zur erlaubnisfreien Entnahme von Grundwasser zur Gartenbewässerung wurden bearbeitet. Ferner wurden zahlreiche Bohranzeigen zur Erstellung von Brauchwasserbrunnen und zur Sondierungs- und Erkundungsbohrungen bearbeitet. 4. Wärmepumpen Für eine Wärmepumpe können verschiedene Wärmequellen genutzt werden. Wasserrechtlich behandelt werden die Wärmepumpen, die Grundwasser benutzen (Grundwasserwärmepumpen) bzw. in den Boden eindringen (z.B. Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren oder Energiekörbe). Oberflächennahe Geothermie kann für die Warmwasserbereitung und Raumheizung und auch zur Kühlung benutzt werden. 4.1 Wärmepumpen mittels oberflächennahen Grundwassers 2013 wurden 14 Erlaubnisbescheide erteilt und 14 Bohranzeigen bearbeitet. 4.2 Wärmepumpen mittels Erdwärme (z.B. Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren, Energiekörbe) Im Jahr 2013 wurden 33 Erlaubnisbescheide erteilt.

5. Bauwasserhaltung Entnehmen, Zutageleiten, Zutagefördern oder Ableiten, Aufstauen und Umleiten von Grundwasser und Wiedereinleiten in das Grundwasser bzw. in ein Oberflächengewässer für einen vorübergehenden Zweck. Eine Bauwasserhaltung kann z.B. für die Baugrube eines Einfamilienhauses, aber auch bei Großprojekten notwendig werden. 56 Erlaubnisbescheide wurden im Jahr 2013 erteilt. 6. Abwasserbeseitigung Eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung dient dem Schutz der Oberflächengewässer ebenso wie dem Schutz des Grundwassers und damit auch dem Schutz des Trinkwassers. Im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm beträgt der Anschlussgrad an kommunale Kläranlagen 96,55%. 6.1 Kläranlagen und Mischwasserentlastung Vier Gemeinden haben eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis für Ihre Kläranlagen erhalten. Ferner wurde eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis für eine industrielle Kläranlage sowie eine beschränkte Erlaubnis für eine private Kläranlage erteilt. Drei Gemeinden haben beschränkte wasserrechtliche Erlaubnissee für ihre Mischwasserentlastungen erhalten. 6.2 Niederschlagswassereinleitungen Es wurden 13 wasserrechtliche Erlaubnisse an Gemeinden für die Regenwassereinleitung aus Baugebieten bzw. Ortsteilen in oberirdische Gewässer bzw. in das Grundwasser erteilt. 6.3 Abwassereinleitungen in öffentliche Abwasseranlagen („Indirekteinleiter“) Im Jahr 2013 erhielten zwei Betriebe die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage nach § 58 WHG und drei bestehende Genehmigungen wurden geändert. 6.4 Kleinkläranlagen 3,45 % der Einwohner entsorgen das Abwasser über althergebrachte Kleinkläranlagen, belasten die Gewässer aber deutlich mehr als alle kommunalen Kläranlagen zusammen. Daher schreibt die Abwasserverordnung die Nachrüstung aller Kleinkläranlagen mit einer biologischen Reinigungsstufe vor. 19 Gemeinden im Landkreis Pfaffenhofen haben in den Jahren 2005, 2006 und 2007 ein Abwasserentsorgungskonzept erstellt, worin verbindlich festgelegt ist, welche Grundstücke in den nächsten sieben Jahren an die Entwässerungseinrichtung anschließen müssen bzw. bei welchen die vorhandenen Kleinkläranlagen mit biologischen Reinigungsstufen nachzurüsten sind. Das Abwasserentsorgungskonzept ist Voraussetzung für eine Förderung nach den Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen. In diesem Jahr wurde dies nochmals von einer Gemeinde geändert. Von den bisher erfassten Kleinkläranlagenbetreibern haben bis zum 31.12.2013 ca. 69 % ihre Kleinkläranlage entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik nachgerüstet. Im Jahr 2013 wurde im Landkreis Pfaffenhofen für den Bau bzw. die Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe ein staatlicher Zuwendungsbetrag von 100.942,50 € ausbezahlt.

6.5 Abwasserabgabe Durch das Abwasserabgabengesetz verpflichtet der Bundesgesetzgeber die Länder, für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer eine Abgabe zu erheben. Dadurch sollen Gemeinden als Kläranlagenbetreiber aber auch private Großeinleiter angehalten werden, für eine verbesserte Abwasserreinigung zu sorgen. Zur Förderung dieses Zweckes ist das Aufkommen der Abwasserabgabe zweckgebunden einzusetzen. Ziel ist letztlich, der Verschmutzung unserer Gewässer Einhalt zu gebieten. Nach dem Abwasserabgabengesetz kann der Einleiter bestimmte Kostenaufwendungen für die Errichtung oder Erweiterung von Anlagen, die dazu dienen, die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Niederschlagswasserabgabe zu erfüllen, mit der in den drei Jahren vor der Inbetriebnahme der Maßnahme geschuldeten Abgabe verrechnen. Im Jahr 2013 erhielt eine Gemeinde die Abwasserabgabe zurück. 7. Nassauskiesungen/Soll-/Ist-Vergleiche 7.1 Nasskiesabbau Reisinger, Braun, Schielein: Im Vollzug der Auflagen der laufenden Nasskiesabbauten wurden nach Absprache mit dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt die Firmen aufgefordert die notwendigen Rekultivierung oder Maßnahmen durchzuführen bzw. die Fremdüberwachungsberichte, Grundwasseruntersuchungen und deren Ergebnisse vorzulegen. Braun: Der Nasskiesunternehmer beantragte ein neues Nasskiesabbaugebiet im Anschluss an die bestehenden Gewässer. Das bereits laufende Planfeststellungsverfahren wurde weitergeführt. Schielein: Das Verfahren zur Änderung des genehmigten Nasskiesabbaus wurde weitergeführt. Das Wasserwirtschaftsamt will einer planabweichend abgebauten Ausbuchtung eines Weihers erst nach Vorlage detaillierter Angaben zustimmen. Von Seiten des Unternehmers wurde daher ein Gutachter beauftragt die bestehenden Kiesweiher aufzunehmen um die Unterlagen vorzulegen. Trotz Aufforderung liegen diese bislang nicht vor. Probst: Der Antrag auf Verlängerung des derzeitigen Abbaus in Vohburg wurde bearbeitet und der Bescheid erstellt. Der Antrag auf Verlängerung der Frist für eine Auffüllung wurde bearbeitet aber konnte aufgrund negativer Stellungnahmen nicht genehmigt werden. Der Antrag auf Betrieb einer Kieswaschanlage wurde bearbeitet. Der derzeitige Abbau im Erlmoos wurde aufgrund einer Zuvielauskiesung eingestellt; ein Zwangsgeld wurde erhoben sowie die Herstellung des ursprünglichen Zustands gefordert. Schwaiger: Die Genehmigung für die Kieswaschanlage sowie für die ehemalige Kieswaschanlage Radmer wurde verlängert und angepasst; die jeweiligen Anträge auf Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnisse zum Zweck des Kiesabbaus wurden bearbeitet und verbescheidet. Der Antrag auf Verlängerung des Genehmigungsbe4scheides zum Restkiesabbau wurde bearbeitet. Die Vorlage der Untersuchungsergebnisse für Wasseruntersuchungen wurde angefordert und überwacht. Brücklmeier: Die Vorlage von Untersuchungsergebnissen wurde angefordert und überwacht; Bescheide wurden angepasst. Zauner: Der derzeitige Abbau wurde wegen Zuvielauskiesung eingestellt, ein Zwangsgeld wurde erhoben. Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands wurde angefordert und überwacht; die notwendigen Stellen wurden gehört bevor eine weitere Auskiesung teilweise wieder gestattet wurde. Mehrere Anfragen zu mögliche Kiesabbauflächen oder Nachkiesungen wurden bearbeitet, die notwendigen Stellen gehört und beantwortet.

7.2 Soll-Ist-Vergleich / Öffentlich-rechtliche Verträge Der Soll-Ist-Vergleich einer Firma wurde vorbereitet durch Sichtung der bestehenden Bescheide („Soll“) und der vergleichenden Gegenüberstellung. Verschiedene Soll-Ist-Vergleichsverfahren stagnierten. Es fanden Gespräche statt, um mit den Nasskiesabbauunternehmern die notwendigen Maßnahmen entsprechend dem neuen hydrogeologische Gutachten und deren Bereitschaft diese auszuführen, zu besprechen. Von Seiten eines Kiesunternehmers wurde eigener Vertragsentwurf seines Rechtsanwalts vorgelegt. Die beiden Entwürfe wurden inhaltlich gegenübergestellt. Bei einem bereits vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag einer Firma wurde eine notwendige Anpassung aufgrund geänderter Gegebenheiten bearbeitet. 8. Hochwasserrückhaltebecken HRB Pfaffenhofen - EcoQuartier: Für das neue Baugebiet sind kaskadenförmig angelegte Regenrückhaltebecken zum Schutz vor Regenwasser aus den Außenbereichen. Hierfür wurden Planunterlagen und Angaben nachgefordert. Im Verfahren wurden die Fachstellen und - behörden beteiligt. HRB Pfaffenhofen - Uttenhofen: Es besteht Uneinigkeit hinsichtlich der Planunterlagen zum bereits länger geplanten Hochwasserrückhaltebecken. Die Unterlagen sind zur wasserwirtschaftliche Begutachtung des Vorhabens nicht ausreichend nachvollziehbar sind. Es mussten umfangreiche Änderungen und Ergänzungen nachgefordert werden. HRB Hettenshausen Logenweg: Der Antrag wurde bearbeitet und die notwendigen Träger öffentlicher Belange gehört sowie Unterlagen nachgefordert. HRB Hettenshausen Weblinger Bach: Der Antrag wurde bearbeitet und die notwendigen Träger öffentlicher Belange gehört sowie Unterlagen nachgefordert. 9. Schifffahrtsordnung Ein Nasskiesunternehmer beantragte die Verlängerung der Genehmigung zum Befahren seines Kiesweihers mit schwimmendem Arbeitsgerät. Nach Beteiligung verschiedener Fachstellen konnten die Genehmigungen erteilt werden. Bei der Wasserskianlage Nötting konnte die erforderliche schifffahrtsrechtliche Genehmigung für zwei Easy-Start-Anlagen „Little Bro“ erteilt werden, nachdem alle erforderlichen Unterlagen eingereicht und positive Stellungnahmen der Fachbehörden vorlagen. Für die große Wasserskianlage wurde ebenfalls ein Verfahren beantragt und durchgeführt. Ein vierteljährlicher Probebetrieb wurde genehmigt, um die TÜV Auflagen (Personalschulung, Testfahrten etc.) erfüllen zu können. Erst nach Vorlage des abschließenden TÜV-Gutachtens wird die schifffahrtsrechtliche Genehmigung erteilt werden. Nach Anhörung der Fachstellen und Betroffenen wurden Stellungnahmen zu schifffahrtsrechtlichen Anträgen abgegeben, die federführend an anderen Landratsämtern und Städten laufen. Dies betrifft vor allem Donaufahrten über längere Streckenabschnitte. Darunter waren z.B. alljährlich Traditionsfahrten und auch Einzelfahrten. 10. Verrohrungen von Gewässern Ein Grundstückseigentümer wurde über die Rechtslage sowie beizubringende Unterlagen beraten. Bei mehreren ungenehmigten Verrohrungen wurde die Rechtslage überprüft sowie Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen Die Durchführung wurde überwacht. 11. Fischweiher Bei einer Fischteichanlage wurde die Vorlage von noch beizubringenden Unterlagen gefordert; Anfragen aufgrund von zukünftigen Verfüllungen oder Neuanlagen von Fischweihern wurden beantwortet sowie die Rechtslage aufgezeigt und beizubringende Unterlagen gefordert. Angezeigte Anlagen von Gewässern oder Beseitigung von Gewässern wurden aufgegriffen und bearbeitet.

12. Hochwasserschutzmaßnahmen Im Landkreisgebiet waren im Jahr 2013 folgende Verfahren anhängig: Stadt Vohburg Laufendes Verfahren auf Paardeichsanierung. Antrag auf Hochwasserschutzmaßnahmen der Firma Bayernoil Stadt Geisenfeld Antrag auf Hochwasserschutzmaßnahme Engelbrechtsmünster Antrag und Genehmigung der Hochwasserrückhaltemaßnahme am Mettenbach Markt Manching Prüfung der Möglichkeiten zur Antragsstellung für die Hochwasserschutzmaßnahmen an der Niederfelder Straße Besprechungen über geplante Maßnahmen Überwachung der Auflagen der bisher genehmigten und rechtskräftigen Planfeststellungen 13. Überschwemmungsgebiete 2013 wurden 2 Anträge auf Ausnahmegenehmigung und 1 Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 78 WHG erteilt. 10 weitere Vorgänge im Überschwemmungsgebiet wurden behandelt. Daneben wurden die ergangenen Beseitigungsaufforderungen überwacht und Stellungnahmen zu Bebauungsplänen wurden abgegeben. 14. Stau- und Triebwerksanlagen, Mühlen Für fünf Triebwerksanlagen im Landkreis wurden wasserrechtliche Plangenehmigungen zur Errichtung von Umgehungsbächen/Fischaufstiegsanlagen erteilt. Dadurch wird dort die Durchgängigkeit der betroffenen Fließgewässer wieder hergestellt. Die Durchgängigkeit hat große Bedeutung für die ökologische Funktionsfähigkeit eines Gewässers. In einem Fall wurde eine Bewilligung zur Wasserkraftnutzung erteilt. Die bisherige Erlaubnis ist abgelaufen. Mit mehreren Mühlenund Triebwerkseigentümern wurde bezüglich erforderlicher Umbaumaßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit der Gewässer Kontakt aufgenommen und Gespräche geführt. In zwei Fällen wurden Verwaltungsverfahren wegen ungenehmigter Änderungen bei der Wasserkraftnutzung zwecks Überprüfung auf nachträgliche Genehmigungsfähigkeit eingeleitet. 15. Sonstige Vorhaben 15.1 Ökologischer Gewässerausbau Der Stadt Pfaffenhofen wurde eine wasserrechtliche Plangenehmigung zum Ausbau des Gittenbaches erteilt. Durch diesen Ausbau wird der ökologische Zustand des Gewässers erheblich verbessert. Wegen unerlaubten Gewässerausbaus sind mehrere Fälle anhängig; u.a. wurde ein großer Weiher ohne Genehmigung errichtet. 15.2 Genehmigung zur Verwendung von Recyclingbaustoffen für den Wegebau Im Jahre 2013 wurden drei Genehmigungen zur Verwendung von Recyclingbaustoffen für den Wegebau erteilt.

Hermann Wanner