WETTBEWERB GRASSMAYRKREUZUNG – SÜDBAHNSTRASSE – LEOPOLDSTRASSE 45, 49 -51

JURYPROTOKOLL

Stufe 1

Ort: Datum: Beginn: Ende:

Austria Trend Congress Hotel, Innsbruck, Rennweg Dienstag, 19.06.2012 09:05 Uhr 21:25 Uhr

Auslober:

ZIMA Wohn- und Projektmanagement GmbH MOSER Wohnbau & Immobilien GmbH

Anwesende: Architekt DI Rüdiger Lainer, Juryvorsitz - Fachpreisrichter Architektur DI Markus Pernthaler, Juryvorsitz Stellvertreter - Fachpreisrichter Architektur DA Erika Schmeissner, Fachpreisrichter Architektur Architekt DI Borislav ILIC, Fachpreisrichter Architektur Ing. Mag. (FH) Alexander Wolf, Sachpreisrichter - Schriftführer Bmst. DI Christian Schleich, Sachpreisrichter - Schriftführer Stellvertreter Stefan Moser, Sachpreisrichter DI Hannes Unterluggauer, Sachpreisrichter DI Daniel Peglow, Beratung Stadtplanung Stadtmagistrat Innsbruck Architekt DI Christoph Neier, Vorprüfer DI Pichler Thomas, Vorprüfer Roswitha Pickelmann-Brenner, Protokollführer von ZIMA

Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9.

2012

Begrüßung durch die Auslober Wahl des Vorsitzenden, des Schriftführers und deren Stellvertreter Feststellung der Beschlussfähigkeit Festlegung der Wettbewerbskriterien Bericht des Vorprüfers Bewertungsdurchgänge Juryentscheidung Überprüfung der Unversehrtheit der Verfasserbriefe Genehmigung und Unterfertigung des Protokolls

06 21_Protokoll_Jurysitzung_Stufe_1_Wettbewerb_Graßmayrkreuzung_ÜA1_SM, Druckdatum: 24.08.2012MOSER/ZIMA Seite

1. Begrüßung durch die Auslober Der Geschäftsführer der ZIMA Wohn- und Projektmanagement GmbH, Herr Ing. Mag. (FH) Alexander Wolf, begrüßt die Jury und freut sich über die Herausforderung des heutigen Tages. Zur Teilnahme am Wettbewerb wurden 14 Architektenteams geladen. 13 Teilnehmer haben ihre Projekte zeitgerecht abgegeben. Herr Wolf appelliert an die Juryteilnehmer eine sachliche Bewertung der eingereichten Projekte durchzuführen und neben den städtebaulichen Qualitäten auch die kommerziellen Belange der Auslober zu berücksichtigen und bedankt sich für die Bereitschaft der Jurymitglieder an der Durchführung des Architektenwettbewerbs. Herr Stefan Moser, Geschäftsführer der Moser Wohnbau & Immobilien GmbH, begrüßt ebenfalls die Jury und stellt die einzelnen Jurymitglieder vor. Die Moser Wohnbau & Immobilien GmbH ist im Besitz einer Kaufoption, welche nach Erlangung des Bebauungsplanes gezogen wird. Für das Projekt wird eine eigene Projektgesellschaft mit Herrn DI Hannes Unterluggauer der Bauwerk Bauholding GmbH als Gemeinschaftsprojekt gegründet. Die Baulosgrenzen sind aus dem Grund annähernd einzuhalten, da ZIMA und MOSER Wohnbau unterschiedliche Rechtsformen haben, da das Baulos 2 angekauft wird und bei Baulos 1 möglicherweise ein Baurecht errichtet wird.. Die Projekte haben den Ausbau des Dachgeschosses Leopoldstraße 45 teilweise nur im Modell dargestellt und planlich nicht ausgearbeitet, was aber für eine Beurteilung in der 1. Stufe unerheblich ist. Einige Projekte haben keine Grundgrenze zum Bestand Leopoldstraße 45 berücksichtigt, was nicht als problematisch gesehen wird. Am 25.04.2012 hat das Hearing stattgefunden, ein entsprechendes Protokoll wurde allen Teilnehmern und den Juroren übermittelt.

2. Wahl des Vorsitzenden, des Schriftführers und deren Stellvertreter Gewählt werden: zum Vorsitzenden zum Stellvertreter als Schriftführer als Stellvertreter

Arch. DI Rüdiger Lainer Arch. DI Markus Pernthaler Ing. Mag. (F) Alexander Wolf Bmst. DI Christian Schleich

3. Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit und Unbefangenheit der Preisrichter fest. Auf die Verschwiegenheitspflicht – auch nach Abschluss des Wettbewerbs - wird hingewiesen!

4. Festlegung der Wettbewerbskriterien Herr Architekt Lainer bittet um distanzierte Objektivität. Zweistufige Wettbewerbe geben die Möglichkeit zu reagieren und Verbesserungen ausarbeiten zu lassen.

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Nach folgenden Kriterien werden die Projekte verglichen: a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k)

Stadtentwicklung generell, Einzelbaukörper oder Blockrandbebauung, Reaktion auf die Schallentwicklung, Bezug auf Südring bzw. Pechepark sowie Kindergartenareal und Binnenräume Baukörperstellung und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Bestandbebauung qualitätvolles Wohnen trotz hoher Bebauungsdichte, keine zwingenden Höhenbeschränkungen, Höhenentwicklung (Mindestabstand Nachbarn), erneuerbare Energien (nicht nur Dachflächen, sondern möglicherweise auch Fassaden – Südring) gemeinschaftliche Freiflächen bzw. Binnenräume Wohnungstypologien, Wohnungsorientierung, Gegenüberstellung Mehrspänner zu Laubengangerschließungen, Tiefgaragenerschließung, Anordnung Nebenräume

5. Bericht des Vorprüfers Der Vorprüfbericht enthält neben den allgemeinen Erläuterungen eine ausführliche schriftliche Stellungnahme (Foto der Projekte, Formular mit allen wesentlichen Punkten) zu den eingereichten Arbeiten. Die Auswertung der Projektkennzahlen erfolgte unter Berücksichtigung der getrennten Baulose 1 und 2. Die Einhaltung der Grenzen wurde von den Teilnehmern teilweise ignoriert. Es wurden Bezugsflächen gebildet. Bezugsfläche Baulos 1 = 1.298 m2 (= Grundstück 541, nach Abtretung Straße inkl. Grundstück 545, inkl. Zuschreibung Kleinfläche Südbahnstraße), Bezugsfläche Baulos 2 = 1.992 m2. Abweichungen in den Grundstücksgrößen sind in der Prüfung angegeben. In der Kennzahlenanalyse bedeutet blau = Sollwert, schwarz = Angabe Teilnehmer, grün = Werte Vorprüfer. Die Plausibilität der Verhältniszahl Wohnnutzfläche / Bruttogeschoßfläche wurde über den Faktor 0,75 überprüft. Die Aufstockung Leopoldstraße 45 wurde separat ausgewiesen und weder bei der Fläche noch bei der Baumasse berücksichtigt. Die Projekte die die vorgegebenen Nutzflächen erreicht haben, überschreiten die gewünschte Baumassendichte 6,0, da die Laubengangerschließungen geschlossen sind und teilweise die Nebenräume erdgeschossig untergebracht wurden. In einem Informationsrundgang werden die einzelnen Projekte durch die Vorprüfer den Juroren erläutert.

6. Bewertungsdurchgänge Arch. Lainer führt aus: Das Ziel der Beurteilung ist, aus den verschiedenen Ansätzen diejenigen auszuwählen, die das Potential haben in der Weiterbearbeitung wesentliche Impulse geben zu können. 1.

Grundsätzlich sind in der 1. Stufe die Projekte auf ihre Entwicklungsfähigkeit zu prüfen, die Jury soll mit präzisen Empfehlungen sichern, dass am Ende des Verfahrens eine für alle Beteiligten attraktive Lösung entwickelt wird.

2.

So sind noch nicht konsequent durchgearbeitete und überlegte Teilbereiche, wie eine nicht günstig angeordnete Garage etc. kein Ausschlussgrund, da dies, durch Empfehlungen unterstützt, im 2. Durchgang verbessert werden kann.

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Bewertungsdurchgang 1 Die Jury begutachtet die Projekte und die Vorprüfer nehmen dazu Stellung. Die Juroren hinterfragen dabei die wesentlichen Kennzahlen und verschaffen sich einen Überblick über die Projekte. Die Jury arbeitet dabei die positiven Aspekte der Projekte heraus Bewertungsdurchgang 2 Die Jury sucht die Projekte bei denen angenommen wird, dass ein Potential für die Weiterbearbeitung vorhanden sein könnte. Stimmt ein Mitglied für ein Projekt verbleibt es zur weiteren Diskussion. Es verbleiben die Projekte 2, 3, 4, 5, 7, 8, 10, 11, 12 Bewertungsdurchgang 3 Die Jury präzisiert im 3. Durchgang nochmals das Potential der verbliebenen Projekte. Über Rückholantrag der Jury wird das Projekt 9 mit 3 Gegenstimmen wieder aufgenommen. Es verbleiben die Projekte 3, 4, 7, 8, 9, 11

7. Projektbeschreibungen Projekt 1 Einhüftige Bebauung zur Olympiastraße mit Laubengangerschließung und vorgehängter Schallschutzfassade. Hofseitig zwei Baukörper mit Mittelgangerschließung und nach Osten bzw. Westen orientierten Wohnungen. Im Erdgeschoss Anordnung der Nebenräume. Zweigeschossige Aufstockung der Liegenschaft Leopoldstraße 45 die westseitig über die Straßenfluchtlinie hinausragt. Projekt 2 Weiterführende Blockrandverbauung entlang der Olympiastraße und freistehender Baukörper im Innenhof. Verzahnung des Innenhofs mit dem bestehenden Pechegarten. Die Unterbrechung der Blockrandbebauung zur Olympiastraße wird mit einer gläsernen Schallschutzfassade geschlossen. Wohnungen zum Innenhof orientiert. Im Erdgeschoss werden die Nebenräume und ein Cafe untergebracht. Zweigeschossige Aufstockung der Liegenschaft Leopoldstraße 45. Projekt 3 Blockrandartige Verbauung ohne Einbeziehung des Bestandes entlang der Leopoldstraße und Verzahnung des Innenhofes mit dem bestehenden Pechgarten. Schallschutz durch straßenseitige Erschließung mit Laubengängen. Die Wohnungen sind zum Innenhof hin orientiert. Im Erdgeschoss befindet sich das oberste Geschoss der Tiefgarage. Zweigeschossige Aufstockung der Liegenschaft Leopoldstraße 45. Projekt 4 Zur Olympiastraße wird die Blockrandverbauung fortgesetzt und ein Einzelkörper in den so entstehenden Innenhof situiert. Dabei soll der südliche Blockrand als eine unterschiedlich hohe, einhüftig bewohnte Schallschutzmauer fungieren. Alle Wohnungen sind zum Hof hin orientiert. Zweigeschossige Aufstockung der Liegenschaft Leopoldstraße 45.

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Projekt 5 Punkthaus im Kreuzungsbereich und linearer Baukörper entlang der Olympiastraße als Abschirmung gegen den Südring. Hofseitig drei einzelne Baukörper mit Durchblicken in den Pechgarten. Zweigeschossige Aufstockung der Liegenschaft Leopoldstraße 45. Projekt 6 Zweigeschossige Aufstockung der Liegenschaft Leopoldstraße 45 und ein turmartiges Gebäude im Kreuzungsbereich von Leopold- und Olympiastraße. Östlich davon werden zwei Baukörper in Nord-Süd Richtung situiert, die sich nach Norden hin abtreppen. Die Wohnungen sind nach Osten oder Westen ausgerichtet. Die so entstehenden Zwischenräume verbinden sich mit dem bestehenden Pechegarten. Zur Olympiastraße fungiert eine Glaswand als Schallschutz. Projekt 7 Konzeptionelle Weiterführung der Blockrandverbauung um einen zentralen Hof mit differenzierter Höhenentwicklung und geneigten Fassadenteilen. Öffnung der Blockrandverbauung zum Pechegarten. Die zur Olympiastraße orientierten Laubengänge fungierten als Lärmschutzwand. Betonung des Kreuzungsbereiches mit einem 9 geschossigen turmartigen Baukörper. Zweigeschossige Aufstockung der Liegenschaft Leopoldstraße 45. Projekt 8 Unter Einbeziehung der Bestandsgebäude bilden zwei L-förmige Baukörper einen Innenhof, der sich an zwei Stellen zum Außenraum hin öffnet. Der nordseitige Baukörper schließt dabei direkt an die Aufstockung der Liegenschaft Leopoldstraße 45 an. Die Ecken zur Grassmayrkreuzung und schräg gegenüber zum Pechegarten werden mit zwei jeweils 8 geschossigen Baukörpern betont. Projekt 9 Zweigeschossige Aufstockung der Liegenschaft Leopoldstraße 45 und ein turmartiges Gebäude im Kreuzungsbereich von Leopold- und Olympiastraße. Östlich davon werden zwei unterschiedlich hohe Baukörper in Nord-Süd Richtung situiert. Die Wohnungen in den beiden Riegeln werden über Laubengänge erschlossen und nach Westen orientiert. Die zwischen den Baukörpern entstehenden Höfe erweitern sich in den Pechegarten. Zur Olympiastraße fungiert eine 7,5 m hohe begrünte Wand als Schallschutz. Zweigeschossige Aufstockung der Liegenschaft Leopoldstraße 45. Projekt 10 Zeilenartige Bebauung entlang der Olympiastraße. Die straßenseitige Erschließungszone des südlichen Baukörpers fungiert dabei als Immissionsschutz für die Wohnungen. Zusammen mit dem nördlich gelegenen Körper entsteht ein gemeinsam nutzbarer Innenhof. Eingeschossige Aufstockung der Liegenschaft Leopoldstraße 45. Projekt 11 Konzeptionelle Weiterführung der Blockrandverbauung um einen zentralen Hof mit differenzierter Höhenentwicklung. Die Blockrandverbauung öffnet sich nach Norden zum bestehenden Kindergarten. Die zur Olympiastraße orientierten Laubengänge fungieren als Lärmschutzwand. Betonung des Kreuzungsbereiches mit einem hohen turmartigen Baukörper. Zweigeschossige Aufstockung der Liegenschaft Leopoldstraße 45. Projekt 12 Weiterführung der bestehenden Blockrandverbauung um einen zentralen Innenhof mit differenzierter Höhenentwicklung. Die satteldachartige Dachlandschaft sucht ihre Anlehnung in der bestehenden

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Bebauung. Zweigeschossige Aufstockung der Liegenschaft Leopoldstraße 45. Turmartiger Baukörper an der Ecke Leopold- und Olympiastraße. Projekt 13 Drei freistehende Baukörper werden um einen Innenhof angeordnet und bilden mit den Bestandsgebäuden eine Einheit. Die einzelnen Baukörper werden über ein zusammenhängendes Erdgeschoss erschlossen. Zweigeschossig Aufstockung der Liegenschaft Leopoldstraße 45. Turmartiger Baukörper an der Ecke Leopold- und Olympiastraße, wobei die beiden obersten Geschosse die Straßenfluchtlinie überbauen. 8. Juryentscheidung Projekte die für die Weiterbearbeitung ausgewählt werden, sollen in städtebaulicher, typologischer wie stadtgestalterischer Hinsicht das Potential haben, für die komplexen Bedingungen einen wesentlichen Lösungsvorschlag beizutragen.

Projekt 1 Die zentrale Erschließung für die östlichen Baukörper ist baurechtlich und privatrechtlich nicht umzusetzen. Die Ausrichtung der Wohnungen nach Süden mit dem vorgeschlagenen 2-schaligen Fassadenaufbau wird sowohl typologisch als auch bauphysikalisch kritisch bewertet. Durch das gewählte Erschließungssystem entstehen äußerst beengte Restvolumina, die Abstände für die unteren Wohnungen zwischen den beiden nördlichen Baukörpern sind nicht ausreichend dimensioniert. Projekt 2 Der städtebauliche Ansatz des Projektes wird grundsätzlich positiv bewertet. Die Dimensionierung der einzelnen Volumina wirkt jedoch undifferenziert und massiv. Das Projekt zerfällt in Einzelelemente und stellt keine kohärente Lösung dar. Die Höhenstaffelung / Höhenentwicklung erscheint problematisch. Projekt 3 Die Konfiguration und die Proportionen der einzelnen Baukörper werden positiv beurteilt. Die Winkelstellung im südöstlichen Eckbereich führt zu einer Öffnung und Verbindung der Binnenräume zum Pechepark. Die Topographie des Geländes wurde hier sehr gut aufgenommen. Die vorwiegend nach Westen orientierten Wohnungen werden positiv beurteilt. Dies führt dazu, dass wenige Wohnungen zum Binnenraum der Spirale orientieren. Projekt 4 Das städtebauliche Konzept eines 3-seitig geschlossenen und nach Norden durchlässigen Freibereiches überzeugt. Zusammen mit den Höhenstaffelungen der einzelnen Baukörper entsteht ein differenziertes Gefüge. Die Geschoßigkeit des straßenbegleitenden Baukörpers an der südlichen Grundgrenze gewährleistet den entsprechenden Schallschutz und eine gute Besonnung des Binnenraumes. Projekt 5 Der grundsätzlich städtebaulich interessante Ansatz die nördliche Bebauung in Einzelbaukörper aufzuteilen, wird konterkariert durch die notwendigen und über alle Geschoße erforderlichen Verbindungsgänge. Trotz der relativ niedrigen Baukubatur entstehen keine großzügigen Freiflächen. Insbesondere für die nach Norden orientierten Wohnungen im südlichen Baukörper sind die Abstände zu den gegenüberliegenden Gebäuden zu gering. Projekt 6

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Der städtebauliche Ansatz des Projektes und die Ausrichtung der Gebäude erscheint willkürlich und nimmt keinen Bezug auf die umliegende Bebauung. Die Tiefe der Baukörper mit Mittelerschließung hat zur Folge, dass vor allem der Abstand zu den benachbarten Gebäuden vor allem für die tiefer gelegenen Wohnungen zu gering bemessen ist. Die durch die Typologie notwendige Orientierung der Wohnungen zur Südbahnstraße ist aufgrund der schallschutztechnischen Überlegungen problematisch. Der Schallschutz zum Südring ist nicht ausreichend gegeben. Projekt 7 Der einheitliche Gestaltungsansatz der unterschiedlichen Baukörper wird sehr positiv beurteilt. Die fließende Silhouette entlang der südlichen und östlichen Grenze ist überzeugend durch modelliert. An der nördlichen Grundstücksgrenze erscheint die Bebauung zu hermetisch im Bezug zum Pechepark sowie im Bezug zum Kindergarten. Projekt 8 Die Baumassenverteilung mit den beiden Hochpunkten und einem großzügigen Innenraum der sich einmal nach Süden und einmal nach Norden öffnet wird positiv beurteilt. Die Verbindung Altbau Neubau ist in Form der Überbauung der Zufahrt ist städtebaulich nicht vertretbar (Abstand zu Fensterflächen Nachbargebäude Nord). Projekt 9 Typologisch ist die Gleichwertigkeit der westorientierten Wohnungen sowie die großzügigen Freiräume ein weiterentwickelbarer Ansatz. Positiv bewertet werden die großzügigen Öffnungen zum Pechepark und Kindergarten. Die Öffnungen der Hofräume zum Südring funktionieren aus städtebaulichen und schallschutztechnischen Gründen nicht. Grundsätzlich ist die Setzung zweier autonomer singulärer Baukörper ohne Bezug zum städtebaulichen Kontext zwar problematisch, aber unter der Voraussetzung, dass die Empfehlungen der Jury zwingend umgesetzt werden hat das Projekt Entwicklungspotential. Projekt 10 Trotz der geringsten Kubatur aller Beiträge entsteht durch die Situierung der beiden Hauptbaukörper eine sehr beengte Vis a Vis Situation im Innenhof. Gleichzeitig wird dem Kindergarten gegenüber eine sehr mächtige Barriere angedacht. Projekt 11 Städtebaulich positiv wird die großzügige Öffnung zum Pechepark und die geringe Beeinträchtigung des Kindergartens durch den quergestellten Baukörper gesehen. Dadurch öffnet sich auch ein großzügiger Innenraum für südliche und östliche Randbebauung. Dieser wird jedoch durch den vorspringenden westlichen Flügelzubau unnötig eingeschränkt. Projekt 12 Der grundsätzlich interessante und überraschende Ansatz den Gebäudekomplex in Einzelobjekte aufzulösen, die höhendifferenziert die Bebauung des Umfelds widerspiegeln sollen, wird den besonderen Anforderungen des Standortes nicht gerecht. Der durch die Bebauung geschlossene Hof der keinerlei Bezug zum Pechepark herstellt, schafft ebenfalls eine massive Barriere zum Kindergarten. Projekt 13 Das Potential der Auflösung in einzelne Baukörper wird nicht eingelöst. Es entstehen Restflächen statt großzügigen Außenräumen mit sehr engen Abständen und nachteiligen Auswirkungen auf die Wohnungen insbesondere in den unteren Wohnungen. Der Ansatz die einzelnen Wohnungen schallschutzmäßig abzuschirmen ist hinsichtlich des Schallschutzes fraglich und schafft keinerlei beruhigte Flächen.

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Danach abstimmungen

9. Allgemeine Empfehlungen für die 2. Stufe

Auskragungen über die Straßenfluchtlinie dürfen erst ab einer Höhe von 5,5 m angedacht werden. Tiefgaragenzu- und -abfahrten (Rampen) müssen 2-spurig geplant werden (RVS und Angaben der Stadt Innsbruck sind zu berücksichtigen). Die Größe der öffentlichen Parkfläche ist darzustellen. Als raumwirksame Fläche sind ca. 450 m² bis zur Gebäudefront nachzuweisen, wobei mit dem Park zusammenhängende Flächen im Bereich der Nord / Ost Ecke einrechenbar sind. Die Süd- und Ostfassade müssen generell den schallschutztechnischen Anforderungen entsprechen. Gleichermaßen müssen Fassaden den Anforderungen einer qualitativen Gestaltung des öffentlichen Raums genügen; -

die energetische u. ökologische Nutzung dieser Flächen wird angeregt nutzungsfreie Schallschutzmaßnahmen sollten weitgehend vermieden werden (Optionen: Erschließungselemente, Balkone, vertikale Gärten)

Im Allgemeinen ist darauf hinzuweisen, dass ausreichend Grundfläche nicht unterbaut wird, um die Oberflächenwasserversickerung sowie eine Gartengestaltung zu gewährleisten. Für Baumpflanzungen mindestens 1,2 m Erdüberdeckung. Alle Teilnehmer in der zweiten Stufe müssen ein konkretes Freiflächenkonzept in der Tiefe der Gebäudeplanung liefern. Bei den Modellen der zweiten Stufe ist ein einfaches Baumassenmodell abzugeben bei dem allerdings Balkone und raumbildende Elemente als Schichten ablesbar sein müssen. Die Grundrisse der Wohnungen (Süd- und Ostfassade) sind auf die schallschutztechnischen Anforderungen abzustimmen. Im Falle einer Feuermauer (Nordfassade) des Turmgebäudes auf Grundstück 545 muss diese in die gestalterischen Überlegungen miteinbezogen werden. Die Projekte werden nach OIB (Belichtungsregeln) durch die Vorprüfung beurteilt. Die Flächen für Kleinkinderspielplätze sind auszuweisen. Die Richtlinien der Größen der Fahrradabstellräume laut Stadt Innsbruck sind nachzuweisen. Die Wettbewerbsausschreibung hat in allen Punkten nach wie vor Gültigkeit. Abweichend davon sind gemäß 3.2. keine Typengrundrisse im M 1:100 zu liefern. Weiters sind keine maßgeblichen Fassadendetails darzustellen. In den Ansichten sind für die verschiedenen Fassaden die Beschreibungen der spezifischen Fassadenaufbauten und deren jeweilige Materialität anzuführen.

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Fensteröffnungen sind sowohl in den Grundrissen und in den Ansichten darzustellen. Das Objekt Leopoldstraße 45 mit seiner Aufstockung ist im Modell zu berücksichtigen. Die Kennwerte bezüglich Nutzfläche und Kubatur werden in den Berechnungsblättern vorgegeben. Die Traufenhöhe ist strassenseitig und hofseitig mit 20 m beschränkt; dies entspricht einer 2-geschoßigen Aufstockung. Für die Freiflächen des angrenzenden Kindergartens sind die jahreszeitlichen Verschattungen zum 21.03. um 10:00, 12:00 und 14:00 Uhr zu simulieren. Der für die Überarbeitungen in der zweiten Stufe übermittelte Vermessungsplan mit den Grundgrenzen ist jeweils in das Projekt einzuarbeiten. Dabei sind die Grundgrenzen in jedem Geschoßplan darzustellen. Die Prüfformulare sind entsprechend nachvollziehbar auszufüllen und mit den entsprechenden Polygonzügen im .dxf oder .dwg Format zu übermittelt. Rückfragen dürfen bis zum 27.06. beim Notar schriftlich eingereicht werden. Die Beantwortung erfolgt binnen einer Arbeitswoche.

10. Projektbezogene Empfehlungen für die 2. Stufe Projekt 3 Das Projekt wird in die zweite Stufe zur Überarbeitung mit folgenden Empfehlungen mitgenommen. Die Fuge zwischen den Bauteilen am Südring ist soweit zu schließen, dass den schallschutztechnischen Anforderungen entsprochen wird. Die Höhenstaffelung des blockartigen Baukörpers ist im Hinblick auf die Belichtung der Wohnungen zum Binnenbereich und im Bezug auf den Kindergarten – Verbesserung der Besonnung und Reduktion der Barriererewirkung durch die eventuelle Reduktion um ein Geschoß des Winkels zum Kindergarten- im Sinne einer von dort ansteigenden kontinuierlichen Höhenentwicklung zu adaptieren und zu optimieren. Die Eckbebauung an der Leopoldstraße auf Grundparzelle 545 soll sich in diesem Zusammenhang überprüft werden. Die Wohnungen im Süd-östlichen Eckbereich sind zu überarbeiten.

Zuerst alle Projekte abstimmen bei punkt Juryentscheidung

Projekt 4 Das Projekt wird in die zweite Stufe zur Überarbeitung mit folgenden Empfehlungen mitgenommen.

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Die Öffnung zum Pechegarten soll erweitert werden. Der nordgelegene Solitärbaukörper (Baulos 2) ist dementsprechend zu entwicklen. Die Höhe und die Konfiguration des Baukörpers sind im Hinblick auf die Auswirkungen auf das Kindergartenareal - Besonnung/Beschattung - zu prüfen. Die Durchlässigkeit des Erdgeschosses zum Kindergarten ist entsprechend dem Modell zu sichern. Die geringe Tiefe des keilförmigen Baukörpers zum Südring ist zu hinterfragen. Ein partiell tieferer Baukörper ist vorstellbar Die Aufstockung des Bestandsgebäudes ist auf zwei Geschosse straßen- und hofseitig zu reduzieren. Die Grundrisse des Süd-Ost Eckes sind grundsätzlich zu überarbeiten. Zur SüdOst Ecke ist die Erschließung und die Lage des Gemeinschaftsraumes zu überdenken. Projekt 7 Das Projekt wird in die zweite Stufe zur Überarbeitung mit folgenden Empfehlungen mitgenommen. Die Öffnung zum Pechegarten soll erweitert werden. Der nordgelegene Solitärbaukörper (Baulos 2) ist dementsprechend zu entwickeln. Die Höhe und die Konfiguration des Baukörpers sind im Hinblick auf die Auswirkungen auf das Kindergartenareal - Besonnung/Beschattung - zu prüfen. Die vorgeschlagene Höhe des Turms wird auf Grund der nördlichen Feuermauer (die zu gestalten ist) problematisch gesehen. Das Fluchtniveau des obersten Geschosses darf eine Höhendifferenz von 22 m FFB nicht überschreiten. Die Wohnungstypologie ist jedenfalls noch verbesserbar. Jedenfalls im Baulos 1 an der Kreuzung Leopoldstraße sind anstelle von Schlaf- und Aufenthaltsräumen die Erschließungskerne auf die Straßenseite zu verlegen und die Aufenthaltsräume zum Innenhof zu orientieren. Die Notwendigkeit der umlaufenden schrägen Fassaden im Besonderen der liegenden Fassaden ist zu hinterfragen und zu begründen. Außerdem sind die vorgegebenen Mindestabstände einzuhalten.

Projekt 8 Das Projekt wird in die zweite Stufe zur Überarbeitung mit folgenden Empfehlungen mitgenommen. Die Überbauung der Zufahrt ist nicht zulässig. Die nördliche Bauflucht des Bestandsgebäudes muss erhalten bleiben. Das dadurch entstehende „Gelenk“ zwischen Altbau und Neubau sollte möglichst durchlässig konzipiert sein. Es wird angeregt, die zu planende Schallschutzbarriere zum Südring mit zusätzlichen Nutzungen wie beispielswiese Erschließungselementen, Balkone oder Gärten und auch eventuell energetisch (Photovoltaik) synergetisch zu entwickeln. Die sehr tiefen Grundrisse im Nordbauteil (Baulos 2) sind hinsichtlich ihrer Organisation und Belichtung zu hinterfragen. Die westorientierten Wohnungen im Baulos 1 sind hinsichtlich Schallschutz zu untersuchen. Auskragende Teile über die Straßenfluchtlinie sind erst ab einer Höhe von 5,5 m möglich. Projekt 9 Das Projekt wird in die zweite Stufe zur Überarbeitung mit folgenden Empfehlungen mitgenommen.

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Die vorgesehene 7,5 m hohe Wand ist aus städtebaulichen, schalltechnischen und stadtgestalterischen Gründen problematisch. Es wird angeregt, die zu planende Schallschutzbarriere zum Südring mit zusätzlichen Nutzungen wie beispielswiese Erschließungselementen, Balkone oder Gärten und auch eventuell energetisch (Photovoltaik) synergetisch zu nutzen. Die vorgesehene Orientierung von Schlafräumen zum Laubengang wird problematisch gesehen. Zu entwickeln sind getrennte Stiegenhäuser je Baulos und Baukörper (ausgenommen eventuell Bindung zum Eckgrundstück Leopoldstraße, Baulos 1. Laubengangerschließung wenn möglich vermeiden. Idealerweise Mehrspänner mit Einhaltung des Wohnungsmixes. Das Stiegenhaus der Bebauung auf Grundparzelle 545 ist im Modell nicht dargestellt. Die Lage dieses Stiegenhauses ist grundsätzlich zu hinterfragen. Auskragende Teile über die Straßenfluchtlinie sind erst ab einer Höhe von 5,5 m möglich. Projekt 11 Das Projekt wird in die zweite Stufe zur Überarbeitung mit folgenden Empfehlungen mitgenommen. Der westliche Anbau im Nord-Ost Eck hat zu entfallen. Die Höhenentwicklung im Süd-Ost Eck ist problematisch. In diesem Zusammenhang ist die Staffelung zu beruhigen/harmonisieren. Dadurch kann die sehr hohe Dichte etwas reduziert werden. Das Freihalten der Erdgeschossfläche im Nord-östlichen Bauteil ist in seiner Sinnhaftigkeit zu hinterfragt (zusätzlicher Schallschutz für den Binnenraum). Die Ostorientierung der Wohnungen im östlichen Baukörper wird problematisch gesehen. Eine Verlegung des Laubenganges an die Ostseite verbessert die Bedingungen des Schallschutzes und der Wohnungen. Die Erschließung im Eckgebäude an der Kreuzung Leopoldstraße Grundstück 545 sollte an die Südfassade verlegt werden.

11. Verfasserbriefe Der Vorsitzende stellt die Unversehrtheit der Verfasserbriefe fest, welche ungeöffnet an den Notar weitergereicht werden.

12. Genehmigung und Unterfertigung des Protokolls Das Protokoll /die angefertigte Mitschrift wird von allen Jurymitgliedern unterfertigt.

………………………………… Architekt DI Rüdiger Lainer

……………………………………. Architekt DI Borislav ILIC

………………………………… Architekt DI Markus Pernthaler

……………………………………. DA Erika Schmeissner-Schmid

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……………………………….. Ing. Mag. (FH) Alexander Wolf

………………………………….. Stefan Moser

………………………………. DI Christian Schleich

…………………………………. DI Hannes Unterluggauer

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