Ist neues Denken in der Medizin finanzierbar?

Ist Ist neues neues Denken Denken in in der der Medizin Medizin finanzierbar finanzierbar ?? Dr. Kraft Schmidt VdAK - Verband der Angestellten-Kranken...
Author: Vincent Junge
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Ist Ist neues neues Denken Denken in in der der Medizin Medizin finanzierbar finanzierbar ?? Dr. Kraft Schmidt VdAK - Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V.

Symposium „Neues Denken in der Medizin“ Schlosstheater Rheinsberg Rheinsberg, 14.05.2006 Dr. Kraft Schmidt

Gutschein Gutschein über über 50 50 Pfennig Pfennig „Notgeld“ „Notgeld“ der der Stadt Stadt Siegburg, Siegburg, 20. 20. März März 1921 1921

Dr. Kraft Schmidt

Agenda Agenda • Neues Denken in der Medizin? • Prinzipien der GKV und Steuerung des Leistungskataloges • Akupunktur in der GKV • Polare Prinzipien • Ausblick Dr. Kraft Schmidt

Neues Neues Denken Denken in in der der Medizin Medizin gleich gleich „Andere „Andere Medizin“ Medizin“ ?? • Ganzheitliche Medizin • Alternative Medizin • Naturheilverfahren • Komplementäre Medizin • Besondere Therapierichtungen* • besondere Formen der Lebensführung • etc. Dr. Kraft Schmidt

*nicht von der Finanzierung ausgeschlossen

andere andere Medizin Medizin // neues neues Denken Denken im im Gesundheitswesen Gesundheitswesen • Nachfrage der Bürger/Versicherten und Patienten entwickelt sich dynamisch • Angebot potentieller Leistungserbringer steigt • private Finanzierung ist Realität • solidarische Finanzierung nicht geregelt Dr. Kraft Schmidt

Thesen Thesen zur zur Kostendynamik Kostendynamik Ursachen für die absehbare Kostendynamik im Gesundheitswesen: • steigende Lebenserwartung der Menschen • medizinischer Fortschritt

Dr. Kraft Schmidt

Agenda Agenda • Neues Denken in der Medizin? • Prinzipien der GKV und Steuerung des Leistungskataloges • Akupunktur in der GKV • Polare Prinzipien • Ausblick Dr. Kraft Schmidt

Der Der „Rahmen“ „Rahmen“ • Ein System der begrenzten Ressourcen • Pflichtversicherung mit einem umfassenden Leistungsanspruch, der im Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt wird: • §§ 2; 12; 70 SGB V * • Sachleistungsprinzip • in Ergänzung auch Kostenerstattung

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Dr. Kraft Schmidt

Was Was kostet kostet das das heutige heutige Gesundheitswesen? Gesundheitswesen? 239,7 239,7Mrd.€ Mrd.€

Private Haushalte 12,0%

PV, RV, UV, öff. HH, AG etc.

22,0 % PKV 9,0 % GKV 57,0 %

136,6 Mrd € STATIS 2005

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Säulen Säulen // Prinzipien Prinzipien der der GKV GKV • Solidarität schafft Verlässlichkeit • Sachleistung schützt die Patienten • Pluralität sichert Wahlfreiheit • Selbstverwaltung schafft Versichertennähe Dr. Kraft Schmidt

Gesetzliche Gesetzliche Rahmenbedingungen Rahmenbedingungen für (§§2, 2,12, 12,70 70SGB SGBV) V) für die die GKV GKV (§§ • Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnis zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen. • Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, dürfen Versicherte nicht beanspruchen, beanspruchen dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen. bewilligen • Geschäftsführerhaftung bei Leistungen der Krankenkasse ohne Rechtsgrundlage. Rechtsgrundlage Dr. Kraft Schmidt

Der Der Weg Weg in in den den Leistungskatalog Leistungskatalog Studien

Untersuchungsmethode Behandlungmethode

Antrag auf Beratung

EVIDENZ EBM/HTA GKV

IQWIG www.g-ba.de

GEMEINSAMER BUNDESAUSSCHUSS Beschluss "Leistungskatalog" der Gesetzlichen Krankenversicherung

Dr. Kraft Schmidt

GESETZLICHE KRITERIEN (SGB V)

Rationale Rationale Tendenzen Tendenzen Leistungskataloge der Kostenträger werden zunehmend konkreter. Krankenkassen haben zunehmend weniger eigene Leistungskompetenz. Leistungen haben vor einer Systemeinführung zunehmend rationale Kriterien zu erfüllen. Dr. Kraft Schmidt

Agenda Agenda • Neues Denken in der Medizin? • Prinzipien der GKV und Steuerung des Leistungskataloges • Akupunktur in der GKV • Polare Prinzipien • Ausblick Dr. Kraft Schmidt

Der Der Weg Weg der der Akupunktur Akupunktur in in die die GKV GKV · Antrag der Kassenseite vom 28.5.1998 zur Beratung der Akupunktur im Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen · Stellungnahmeverfahren und Expertenanhörung

· Beschluss des Bundesausschusses 2000: · Ausschluss der Akupunktur, aber · Evaluation bei 3 Indikationen i.R. von Modellvorhaben gem. § 63 SGB V · Modellvorhaben der Krankenkassen und 3 große Multicenter-Studien · Anhörung der Studienleiter im G-BA im Dez 2005

· Beschluss des G-BA vom 18.04.2006: · Anerkennung der Akupunktur bei 2 Indikationen (chronischer Rücken- und Knieschmerz) · Ausschluss der Akupunktur bei anderen Indikationen Dr. Kraft Schmidt

Die Die Akupunkturbehandlung Akupunkturbehandlung in in der der GKV GKV G-BA G-BABeschluss Beschlussvom vom18.04.2006 18.04.2006

Körperakupunktur mit Nadeln ohne elektrische Stimulation bei chronisch schmerzkranken Patienten bei 1. chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule, die seit mindestens 6 Monaten bestehen • 10 Sitzungen in 6 Wochen und ggf. 15 Sitzungen in 12 Wochen, • mindestens 30 Minuten mit 14-20 Nadeln

2. chronische Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk durch Gonarthrose, die seit mindestens 6 Monaten bestehen, • 10 Sitzungen in 6 Wochen und ggf. 15 Sitzungen in 12 Wochen, • mindestens 30 Minuten Dauer, mit 7-15 Nadeln

Qualitätssicherung •



Qualifikationsvoraussetzungen: – 1. Zusatz-Weiterbildung „Akupunktur“ gemäß Bundesärztekammer 200 Stunden – 2. Psychosomatische Grundversorgung der Bundesärztekammer 80 Stunden – 3. Interdisziplinären Kurs über Schmerztherapie 80 Stunden Weitere Qualitätsanforderungen: – u.a. Therapieplan, Dokumentation, Teilnahme an Fallkonferenzen bzw. Qualitätszirkeln, separate Behandlungsräume mit Liegen und sterile Einmalnadeln. Dr. Kraft Schmidt

Agenda Agenda • Neues Denken in der Medizin? • Prinzipien der GKV und Steuerung des Leistungskataloges • Akupunktur in der GKV • Polare Prinzipien • Ausblick Dr. Kraft Schmidt

Polarität Polarität

Gemeinsamkeit

individuelle

und Solidarität

Dr. Kraft Schmidt

Bedürfnisse

Konkretisierung Konkretisierung und und Leistungsanspruch Leistungsanspruch

G-BA konkretisiert und regelt den Leistungsanspruch für 99,9% der Fälle

und Gerichte klären in ca. 0,1% den Leistungsanspruch des einzelnen Versicherten Dr. Kraft Schmidt

Denkgrundlagen Denkgrundlagen Unser Gesundheitswesen basiert auf einem - notwendigerweise begrenzten gesellschaftlichen Konsens und gewährt Leistungen nach Grundsätzen, die mit rationalen Denkmodellen fassbar sind.

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Agenda Agenda • Neues Denken in der Medizin? • Prinzipien der GKV und Steuerung des Leistungskataloges • Akupunktur in der GKV • Polare Prinzipien • Ausblick Dr. Kraft Schmidt

Auch Auch einem einem „Neuem „Neuem Denken“ Denken“ in in der der Medizin Medizin stellen stellen sich sich folgende folgende Fragen: Fragen: Gesellschaft: · Welcher Anteil des BSP wird für das Gesundheitswesen bereitgestellt? · Für welche Bereiche wird wieviel bereitgestellt? Gesundheitswesen: · Nach welchen Kriterien werden Leistungen zugeteilt? · Wie kommt der einzelne Patient zu seiner Leistung? Dr. Kraft Schmidt

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Kraft Schmidt