Iran Finanzierung & Exportkreditgarantien des Bundes. Ingo Schwutke Euler Hermes Aktiengesellschaft

Iran – Finanzierung & Exportkreditgarantien des Bundes Ingo Schwutke Euler Hermes Aktiengesellschaft Frankfurt, 04. Oktober 2017 Agenda 1 Grundlag...
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Iran – Finanzierung & Exportkreditgarantien des Bundes Ingo Schwutke Euler Hermes Aktiengesellschaft

Frankfurt, 04. Oktober 2017

Agenda

1 Grundlagen und Deckungsformen

2 Geschäftsüberblick

3 Iran - Deckungspolitik

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1 Grundlagen und Deckungsformen

Was sind Exportkreditgarantien? Absicherung gegen

Wirtschaftliche Risiken

Politische Risiken

 bei Exportgeschäften  eines in Deutschland ansässigen Exporteurs oder  einer (ein deutsches Geschäft) exportfinanzierenden Bank

 zu einem risikoadäquaten Entgelt mit  prozentualer Selbstbeteiligung gewährt durch die Bundesrepublik Deutschland (subsidiär zum privaten Versicherungsmarkt). 2

Im Auftrag des Bundes

Die Exportkreditgarantien und UFK-Garantien werden im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland von der Euler Hermes Aktiengesellschaft als Mandatar des Bundes bearbeitet.

ErmächtigungsRahmen im Haushaltsgesetz

160 Mrd. EUR 3

Risikoschutz – vor und nach Lieferung Abschluss Liefer-/ Darlehensvertrag

Lieferbeginn

Fabrikationszeit

Fabrikationsrisikodeckung

Zahlung / letzte Rate

Kreditlaufzeit/ Tilgung Lieferantenkreditdeckung/ Finanzkreditdeckung

Anmerkung: Der Antrag muss vor Risikobeginn gestellt werden. 5

Deckungsformen Sammeldeckungen 









Einzeldeckungen

Ausfuhr-PauschalGewährleistung



Fabrikationsrisikodeckung



Lieferantenkreditdeckung

Ausfuhr-PauschalGewährleistung-light



Finanzkreditdeckung



Leistungsdeckung

Revolvierende Lieferantenkreditdeckung



Bauleistungsdeckung

Revolvierende Finanzkreditdeckung

Sektorale Sonderbestimmungen

Rahmenkreditdeckung 

Airbusgarantie



Projektfinanzierungen



Schiffsfinanzierungen



Erneuerbare Energien, Klimaschutz, Anpassung an Klimawandel und Wasserprojekte

Ergänzende Deckungsformen 

Akkreditivbestätigungsrisikodeckung



Avalgarantie



(rev.) Beschlagnahmedeckung



Leasingdeckung



Verbriefungsgarantie



Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsprogramm



Vertragsgarantiedeckung

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Internationale Regelungen

WTO Abkommen zur Vermeidung staatlicher Subventionen „ASCM“

EU Marktfähige Risiken Beihilferechtliche Regelungen

OECD

Berner Union

OECD-Konsensus: • für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten ≥ 2 Jahren • Länderrisikoeinstufung • EU-Recht!

Operational Guidelines: Prinzipien der Kreditversicherer

Common Approaches: Umweltstandards

Sektorenabkommen: Richtlinien für Kreditlaufzeiten bei bestimmten Warenarten

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2 Geschäftsüberblick

Deckungsvolumen 2008 - 2016 in EUR Mrd.

Nach der Finanzkrise - Nachfrage wieder auf „Normal-Niveau“ 12

Top 10-Länder neuer Deckungen

in Mrd. EUR

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3 Iran - Deckungspolitik

Iran Milestones seit 2016  Die Lockerung der Sanktionen im Januar 2016 ebnet den Weg für Exporte

in nahezu allen Sektoren  Neue Länderbeschlusslage seit 20. Juni 2016  Verbesserung der OECD Länderkategorie von 7 auf 6  Erste Transaktionen positiv entschieden (41 Geschäfte / rd. EUR 715 Mio.)  Erste iranische Bank generell anerkannt: Bank of Industry and Mine

(bis zu einem Obligobetrag von EUR 25,0 Mio.), andere Banken (z.B. Bank Melli, Bank Tejarat, Bank Mellat, Bank Keshavarzi und Middle East Bank) auf Einzelfallbasis anerkannt  Antragsvolumen: Seit Juni 2016 rd. 66 Anträge mit einem Volumen von rd.

EUR 3,4 Mrd. (z.B. Infrastruktur, Bergbau, Verarbeitende Industrie, etc.)  Unterstützung für die Projektinitiierung: Die Bundesregierung hat rund 102

LOIs ausgegeben mit einem Volumen von (Hauptbereiche: Infrastruktur und Petrochemie)

rd.

EUR

28

Mrd.

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Länderbeschlusslage - Iran Iran

Kurzfristige Zahlungsbedingungen Deckungsmöglichkeiten bestehen von Fall zu Fall Mittel-/Langfristige Zahlungsbedingungen Deckungsmöglichkeiten bestehen von Fall zu Fall. Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auch auf Gegengeschäftsbasis. Entgeltkategorie: 6

Sicherheiten Grundsätzlich sind Sicherheiten des Finanzministeriums oder der Zentralbank erforderlich. Für kurzfristige Geschäfte ist ein Verzicht auf diese Sicherheiten möglich, wenn   



es sich um ein verbundenes Unternehmen handelt oder das Unternehmen einem internationalen Konzern angehört, dessen Bonität außer Zweifel steht oder Sicherheiten einer iranischen Bank vorliegen, über die aussagekräftiges Auskunftsmaterial zur Verfügung steht oder Drittlandssicherheiten vorliegen

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Herausforderungen  Daten und Jahresabschlüsse - begrenzte Verfügbarkeit aktueller und belastbarer Daten zu Unternehmen, Sektoren und Branchen  Know-How - begrenzte ECA-Erfahrung auf iranischer Seite erfordert umfangreiche Beratung und Anleitung  Sicherheiten - rechtliche Anforderungen / Durchsetzbarkeit / Verfügbarkeit von Staatsgarantien

 Snap-Back - Verletzung der Vereinbarungen des JCPOA durch den Iran kann zur (teilweisen) Wiedereinführung der aufgehobenen Sanktionen führen (sog. Snap-Back), dies stellt das Haupthindernis für Finanzierungen im Iran dar  Finanzierungsumfeld - Zahlungsverkehr (bleibt) trotz Swift-Anbindung eingeschränkt; Herausforderung KYC (AML/CFT) und (US-)Sanktionen; langfristige Finanzierungen durch Banken

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Ingo Schwutke Head of Underwriting – Iran

Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 – 95 69

E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen erhalten Sie unter: Telefon: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 00 [email protected]

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