Iran – Finanzierung & Exportkreditgarantien des Bundes Ingo Schwutke Euler Hermes Aktiengesellschaft
Frankfurt, 04. Oktober 2017
Agenda
1 Grundlagen und Deckungsformen
2 Geschäftsüberblick
3 Iran - Deckungspolitik
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1 Grundlagen und Deckungsformen
Was sind Exportkreditgarantien? Absicherung gegen
Wirtschaftliche Risiken
Politische Risiken
bei Exportgeschäften eines in Deutschland ansässigen Exporteurs oder einer (ein deutsches Geschäft) exportfinanzierenden Bank
zu einem risikoadäquaten Entgelt mit prozentualer Selbstbeteiligung gewährt durch die Bundesrepublik Deutschland (subsidiär zum privaten Versicherungsmarkt). 2
Im Auftrag des Bundes
Die Exportkreditgarantien und UFK-Garantien werden im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland von der Euler Hermes Aktiengesellschaft als Mandatar des Bundes bearbeitet.
ErmächtigungsRahmen im Haushaltsgesetz
160 Mrd. EUR 3
Risikoschutz – vor und nach Lieferung Abschluss Liefer-/ Darlehensvertrag
Lieferbeginn
Fabrikationszeit
Fabrikationsrisikodeckung
Zahlung / letzte Rate
Kreditlaufzeit/ Tilgung Lieferantenkreditdeckung/ Finanzkreditdeckung
Anmerkung: Der Antrag muss vor Risikobeginn gestellt werden. 5
Deckungsformen Sammeldeckungen
Einzeldeckungen
Ausfuhr-PauschalGewährleistung
Fabrikationsrisikodeckung
Lieferantenkreditdeckung
Ausfuhr-PauschalGewährleistung-light
Finanzkreditdeckung
Leistungsdeckung
Revolvierende Lieferantenkreditdeckung
Bauleistungsdeckung
Revolvierende Finanzkreditdeckung
Sektorale Sonderbestimmungen
Rahmenkreditdeckung
Airbusgarantie
Projektfinanzierungen
Schiffsfinanzierungen
Erneuerbare Energien, Klimaschutz, Anpassung an Klimawandel und Wasserprojekte
Ergänzende Deckungsformen
Akkreditivbestätigungsrisikodeckung
Avalgarantie
(rev.) Beschlagnahmedeckung
Leasingdeckung
Verbriefungsgarantie
Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsprogramm
Vertragsgarantiedeckung
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Internationale Regelungen
WTO Abkommen zur Vermeidung staatlicher Subventionen „ASCM“
EU Marktfähige Risiken Beihilferechtliche Regelungen
OECD
Berner Union
OECD-Konsensus: • für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten ≥ 2 Jahren • Länderrisikoeinstufung • EU-Recht!
Operational Guidelines: Prinzipien der Kreditversicherer
Common Approaches: Umweltstandards
Sektorenabkommen: Richtlinien für Kreditlaufzeiten bei bestimmten Warenarten
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2 Geschäftsüberblick
Deckungsvolumen 2008 - 2016 in EUR Mrd.
Nach der Finanzkrise - Nachfrage wieder auf „Normal-Niveau“ 12
Top 10-Länder neuer Deckungen
in Mrd. EUR
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3 Iran - Deckungspolitik
Iran Milestones seit 2016 Die Lockerung der Sanktionen im Januar 2016 ebnet den Weg für Exporte
in nahezu allen Sektoren Neue Länderbeschlusslage seit 20. Juni 2016 Verbesserung der OECD Länderkategorie von 7 auf 6 Erste Transaktionen positiv entschieden (41 Geschäfte / rd. EUR 715 Mio.) Erste iranische Bank generell anerkannt: Bank of Industry and Mine
(bis zu einem Obligobetrag von EUR 25,0 Mio.), andere Banken (z.B. Bank Melli, Bank Tejarat, Bank Mellat, Bank Keshavarzi und Middle East Bank) auf Einzelfallbasis anerkannt Antragsvolumen: Seit Juni 2016 rd. 66 Anträge mit einem Volumen von rd.
EUR 3,4 Mrd. (z.B. Infrastruktur, Bergbau, Verarbeitende Industrie, etc.) Unterstützung für die Projektinitiierung: Die Bundesregierung hat rund 102
LOIs ausgegeben mit einem Volumen von (Hauptbereiche: Infrastruktur und Petrochemie)
rd.
EUR
28
Mrd.
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Länderbeschlusslage - Iran Iran
Kurzfristige Zahlungsbedingungen Deckungsmöglichkeiten bestehen von Fall zu Fall Mittel-/Langfristige Zahlungsbedingungen Deckungsmöglichkeiten bestehen von Fall zu Fall. Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auch auf Gegengeschäftsbasis. Entgeltkategorie: 6
Sicherheiten Grundsätzlich sind Sicherheiten des Finanzministeriums oder der Zentralbank erforderlich. Für kurzfristige Geschäfte ist ein Verzicht auf diese Sicherheiten möglich, wenn
es sich um ein verbundenes Unternehmen handelt oder das Unternehmen einem internationalen Konzern angehört, dessen Bonität außer Zweifel steht oder Sicherheiten einer iranischen Bank vorliegen, über die aussagekräftiges Auskunftsmaterial zur Verfügung steht oder Drittlandssicherheiten vorliegen
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Herausforderungen Daten und Jahresabschlüsse - begrenzte Verfügbarkeit aktueller und belastbarer Daten zu Unternehmen, Sektoren und Branchen Know-How - begrenzte ECA-Erfahrung auf iranischer Seite erfordert umfangreiche Beratung und Anleitung Sicherheiten - rechtliche Anforderungen / Durchsetzbarkeit / Verfügbarkeit von Staatsgarantien
Snap-Back - Verletzung der Vereinbarungen des JCPOA durch den Iran kann zur (teilweisen) Wiedereinführung der aufgehobenen Sanktionen führen (sog. Snap-Back), dies stellt das Haupthindernis für Finanzierungen im Iran dar Finanzierungsumfeld - Zahlungsverkehr (bleibt) trotz Swift-Anbindung eingeschränkt; Herausforderung KYC (AML/CFT) und (US-)Sanktionen; langfristige Finanzierungen durch Banken
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Ingo Schwutke Head of Underwriting – Iran
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