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Interview mit Rainer Hess „Ich bin ein unkritischer Patient“

ISSN 2193-8741

MITGLIEDERMAGAZIN | SEP |

3.2012

Editorial ............................................................ 3 Cartoon von MOCK ........................................... 7 Namen, Namen, Namen ............................... 11 Kurz getaktet ................................................. 14 Rahmenvertrag Haftpflicht ............................ 20 Umwelthaftung und Umweltschaden Termine .......................................................... 22 Impressum .................................................... 22

Kongressnachlese.............................. 8 Berichte über den 12. Bundeskongress

Brustkrebsskandal in Essen ...... 12 Follow-up nach 15 Jahren

Aktualisierte S3-Leitlinie............ 16 Mammakarzinom 2012: Was ist neu?

Editorial 3

Essener Brustkrebsskandal Lehren gezogen Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!

Die einfache Dokumentenlenkung mit NEXUS / CURATOR Damit Sie sich um effektivste Laborabläufe statt um Ihre Software kümmern können, haben wir unser Wissensmanagement-System für die Pathologie konsequent weiter entwickelt. Unsere langjährigen Erfahrungen haben uns gezeigt, wo wir Sie im Alltag am besten unterstützen können. Verwalten und lenken Sie Ihre SOPs und Dokumente mit NEXUS / CURATOR und lassen Sie sich für eine mögliche Zertifizierung unterstützen.

Hess sagt in unserem Interview auch: „Wir müssen weniger Einzelentscheidungen fällen und mehr Versorgungsprobleme lösen.“ Die Versorgung eines Versicherten als Gesamtkomplex zu sehen, als Teamarbeit mehrerer Fachgebiete über die Sektorengrenzen hinweg, orientiert an Vorgaben mit hoher Evidenz, darin sieht er ein strukturelles Ziel für die Zukunft der Krankenversorgung insgesamt. Monodisziplinäre Behandlung wird ab-, gemeinschaftliche Behandlung zunehmen. Die Blaupause dafür liegt

bei den in der Krebsbehandlung tätigen ÄrztInnen. Der Teamgedanke eines zertifizierten Brustzentrums, die Abstimmung untereinander und die Orientierung an interdisziplinär festgelegten 3.2012 Behandlungsvorschlägen erhöhen die Chancen für die Patientinnen auf gute Behandlung. Fälle wie in Essen werden damit zwar nicht verhindert, aber unwahrscheinlicher. Dem Gesetzgeber, der mit der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) ab 1. Januar 2012 solche Verhältnisse erst schaffen will, wird wie der Hase feststellen, dass der Igel schon am Ziel ist. Organkrebszentren haben in dieser Hinsicht bereits gute Vorarbeit geleistet. Hier hat die ärztliche Profession bewiesen, dass sie Gesundheitsversorgung gestalten kann. Respekt vor den vielen ÄrztInnen, die dies in mehr als einem Jahrzehnt freiwilliger und zu Teilen unbezahlter Arbeit entwickelt und „am klappen“ gebracht haben, wie man im Ruhrgebiet sagen würde. Und die Pathologie ist mittendrin. Und damit vornedran. .............................................................. 4

Interview mit Rainer Hess „Ich bin ein unkritischer Patient“

MITGLIEDERMAGAZIN | SEP |

Editorial ............................................................ 3 Cartoon von MOCK ........................................... 7

ISSN 2193-8741

„Ich bin ein unkritischer Patient“, bekennt der bislang zweitwichtigste Mann im deutschen Gesundheitswesen, der gerade aus dem höchsten Selbstverwaltungsorgan, dem Gemeinsamen Bundesausschuss, ausgeschiedene Jurist Dr. Rainer Hess in einem Interview in diesem Heft. Er will seinem einmal ausgewählten Arzt vertrauen. Ohne Aufklärungspflichten gering zu schätzen, vermute ich einmal, dass sich in diesen Worten die Mehrheit der PatientInnen wiederfindet. Ärztliche Behandlung kann und sollte dieser Erwartung und dem Vertrauensvorschuss gerecht werden. Dies tut sie nicht immer. In dieser Ausgabe wird der für PathologInnen schmerzliche Vorfall des Essener Brustkrebsskandals vor 15 Jahren beschrieben, bei dem diagnostische Schwäche, wirtschaftliche Überlegungen und kriminelle Energie eines Pathologen ein für viele Patientinnen unheilvolles Gemisch eingingen.

Namen, Namen, Namen ............................... 11 Kurz getaktet ................................................. 14 Rahmenvertrag Haftpflicht ............................ 20 Umwelthaftung und Umweltschaden Termine .......................................................... 22 Impressum .................................................... 22

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Kongressnachlese.............................. 8 Berichte über den 12. Bundeskongress

Brustkrebsskandal in Essen ...... 12 Follow-up nach 15 Jahren

Aktualisierte S3-Leitlinie............ 16 Mammakarzinom 2012: Was ist neu?

06.09.12 10:22

Mit kollegialen Grüßen

Entdecken Sie, was NEXUS / CURATOR für Sie tun kann unter www.nexus-ag.de. Prof. Dr. med. Werner Schlake Präsident

www.nexus-ag.de 3.2012

4 Titelthema

5

„Ich bin ein unkritischer Patient“ Interview mit Dr. jur. Rainer Hess

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung

Das folgende Gespräch über Gendiagnostik, verteuernden Wettbewerb und eingekaufte DemonstrantIn-

der ÄrztInnen, ZahnärztInnen, PsychotherapeutInnen, Krankenhäuser

nen mit Dr. Rainer Hess, Jurist, erschien am letzten Tag seiner Amtszeit als Vorsitzender des Gemeinsa-

und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlini-

men Bundesausschusses. Hess hat wie kein anderer Einzelner das Gesundheitswesen über Jahrzehnte

en den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

geprägt, und dabei haben ihm die gegensätzlichsten Lager Respekt und Achtung gezollt. Interessengegen-

für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden.

sätze schrecken ihn nicht. Sie „dürfen sein“, solange die Entscheidungsfindung vor allem transparent ist.

Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung

Sein Bekenntnis zur Solidargemeinschaft und seine Vorstellungen von der zukünftigen Versorgung sind

für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.

verbunden mit der kühlen Analytik des Juristen. Es treibt ihn um, innerhalb seiner Amtszeit nicht weiDer G-BA wird auch darüber befinden, wie das Screening Cervix-CA

tere wesentliche Änderungen geschafft zu haben. Ein Trost ist: Er hat Maßstäbe gesetzt.

in Zukunft aussehen wird und wie die ambulante spezialfachärztliche Versorgung zu definieren sein wird. Außerdem ist er zuständig für die Bedarfsplanung. www.g-ba.de

Herr Hess, sind Sie gesund? Mir geht es hervorragend. Ich bin jetzt 71 Jahre alt. Ich lasse mich einmal im Jahr untersuchen und bin noch sehr gut in Schuss. Aber wegen meines niedrigen Pulses sagt mein Arzt, dass ich Sport treiben muss. Ich habe mir zu Hause und hier in Berlin ein Rudergerät zugelegt. Ein Leistungssportgerät, auf das ich mich fast jeden Morgen setze und 4.000 Meter rudere.

Doch. Sie könnten sagen: Die Kassen zahlen diese Tests nicht. Zumal sie auch sehr teuer sind. Anders als das etwa in England üblich ist, darf der Gemeinsame Bundesausschuss solche Entscheidungen nicht allein aus Kostengesichtspunkten treffen. Und auch nicht nur, weil ethische Bedenken bestehen – eine solche Argumentation wäre Sache des Parlaments.

Ihr ganzes Berufsleben lang haben Sie versucht, Klippen und Strudel zu umschiffen – in einem Bereich, in dem jede Innovation neue ethische Fragen aufwirft: dem Gesundheitswesen. Solche Angebote, die mit ethischen Fragen belastet sind, wird es immer häufiger geben. Für einige Patienten ist es sicher segensreich, wenn sie nach einem Gentest etwa wissen, dass sie für ein Medikament nicht infrage kommen, weil es bei ihnen nicht wirkt. Das Risiko ist, dass die Tests oft nicht den großen Nutzen für die Behandlung bringen, mit dem sie beworben werden. Und das Wissen über Veranlagungen kann den Wissenden psychisch stark belasten. Aber man wird letztlich niemanden hindern können, es sich zu verschaffen.

Worum geht es dann, wenn nicht um Kosten und Ethik? Der Gemeinsame Bundesausschuss wägt immer A gegen B ab: Welchen Nutzen hat zum Beispiel ein Test für den Einzelnen, verglichen mit Diagnoseverfahren, die es gibt? Ist der Test sinnvoll für die Behandlung, oder geht es nur um den Selbstzweck? Wenn wir etwa bei einem genetisch bedingten Darmkrebs ein Krebsmedikament als nützlich einschätzen, dann zahlt die Solidargemeinschaft natürlich nicht nur das Präparat, sondern auch den dazugehörigen Gentest. Unabhängig davon, wie viel Therapie und Test kosten.

3.2012

Also: Alles, was nutzt, soll für alle zugänglich sein? Ja, aber eben wie in diesem Fall immer begrenzt auf die Patientengruppe, für die die Leistung – zum Beispiel der Gentest – wirklich einen Zusatznutzen hat. Dahinter steckt die Grundannahme, auf der unser Gesundheitssystem basiert und hinter

der ich uneingeschränkt stehe: Jeder Mensch hat das Recht, darüber aufgeklärt zu werden, was er braucht, um eine eigenständige Entscheidung treffen zu können.

Meiner Meinung nach hat der Wettbewerb das System in Deutschland bisher nur verteuert.

Kann es sich die Gesellschaft bei einer Medizin, die fast täglich Fortschritte macht, noch lange leisten, Kranken alles Sinnvolle zu ermöglichen? Natürlich geht es um die Zukunft des Systems. 80 Prozent der Versicherten verursachen 20 Prozent der Kosten. Um die müssen wir uns nicht so sehr kümmern. Konzentrieren müssen wir uns auf die 20 Prozent, die 80 Prozent der Kosten verursachen. Ich bin der Meinung, dass wir Kosten senken können, indem wir die Qualität der Versorgung dieser Menschen verbessern.

Klingt salomonisch. Wie soll das funktionieren? Ein Beispiel: Depressionen. Viele Hausärzte können die Krankheit nicht richtig einordnen, Betroffene gehen zu vielen Ärzten. Es werden mal zu hoch, mal zu niedrig dosierte Arzneimittel verordnet. Das verursacht erhebliche Kosten. Auch das richtige Verhältnis zwischen Medikamenten und Psychotherapie ist ungeklärt. Deshalb müssen wir die Fortbildung der Ärzte verbessern. Aber dafür ist der Gemeinsame Bundesausschuss formal nicht zuständig.

Der Wettbewerb regelt solche Probleme nicht? Meiner Meinung nach hat der Wettbewerb das System in Deutschland bisher nur verteuert. Das ist meine ganz persönliche Einschätzung. Wir haben ein Überangebot an Leistungen. Zum Beispiel haben wir vor ein paar Jahren die Akupunktur in den Leistungskatalog aufgenommen, weil sie teilweise herkömmlichen Schmerztherapien überlegen war. Jetzt gibt es zu viele Akupunkteure. Wir müssen weniger Einzelentscheidungen fällen und mehr Versorgungsprobleme lösen. Die Strukturen frustrieren? Nein, aber es treibt mich um, dringend nötige Änderungen nicht noch selbst in meinen zwei Amtszeiten geschafft zu haben. Sie haben gern die Kontrolle. Macht es Angst, eines Tages selbst auf die Hilfe und Entscheidungen anderer angewiesen zu sein? Ich habe neulich meine 96-jährige Tante im Krankenhaus besucht, sie hatte eine gebrochene Hüfte. Ich wünsche mir so ein Leben nicht. Aber Menschen wollen weiterleben. Das schmale Leben, das sie noch haben können, begehren sie. Ich weiß nicht, wie es bei mir sein wird, wenn es so weit kommt. 3.2012

6 Titelthema Ob Sie diese künstliche Hüfte oder jene Magensonde überhaupt noch bekommen wollen? Ich habe zu Ärzten ein ausgesprochenes Vertrauensverhältnis. Ich verzichte in der Regel auf Aufklärung. Wie bitte? Ich möchte keine Aufklärung über alle möglichen Risiken. Für mich kommt es darauf an, einen Arzt zu finden, von dessen Qualifikation ich überzeugt bin und dem ich vertraue. Ich weiß nicht, wie das bei einer ernsten Erkrankung wäre, beispielsweise bei Krebs. Aber ich glaube, meine Haltung bliebe so. Insofern bin ich ein ganz unkritischer Patient. Ihr Beruf ist ein Spagat zwischen Moral und handfesten Verbandsinteressen. Mein ganzes Berufsleben ist geprägt von Interessengegensätzen. Auch als ich noch Justitiar der Kassenärztlichen Bundesvereinigung war, gab es massive Interessengegensätze zwischen Kassen und Ärzten. Wer kriegt welchen Anteil vom Kuchen? In unserer Gesellschaft darf es solche Auseinandersetzungen geben. Ich habe meine Funktion immer im Sinne eines Interessenausgleiches gesehen. Es ist besser, Sie finden einen Kompromiss, als am Ende vor einem Gericht zu landen. Wie fi ndet man solche Kompromisse im umkämpften Gesundheitswesen? Mit Verhandlungen natürlich. Manchmal habe ich Sitzungen mehrfach unterbrochen, um immer wieder auszuloten, wie Mehrheiten erreicht werden können, die nicht einseitig alles ablehnen. Und dann muss man sich auch selbst prüfen: Bist du in dieser Angelegenheit interessenmäßig befangen, hast du die nötige Unabhängigkeit? In einer der emotionalsten Auseinandersetzungen der letzten Jahre ging es darum, welche Krankenhäuser extrem kleine Frühchen versorgen dürfen. Sie haben vergebens um einen Kompromiss gerungen. Versetzen Sie sich mal in meine Lage! Die Patientenvertreter forderten, dass nur noch Kliniken, die mindestens 50 versorgte Frühchen im Jahr nachweisen können, die Versorgung auch weiter übernehmen dürfen. Eine Versorgung, mit der Krankenhäuser pro Patient etwa 60.000 bis 80.000 Euro abrechnen können. Das gibt man nicht so einfach auf. Die Kassen wiederum wollten eine Zahl von 30. Und dann die öffentliche Sitzung. Betroffene Eltern. Die Kassen. Und die Kliniken, die sämtliche Beschränkungen als nicht wissenschaftlich belegt ablehnten. Meine Stimme war die entscheidende. Ich wollte das aber eigentlich gar nicht entscheiden müssen. Nur: Wenn keine Kompromisse möglich sind, dann müssen Sie entscheiden. Das kommt dann aber eher einer Verzweiflungstat gleich.

7 Sie haben gesagt, wenn es um die Schwächsten geht, müsse notfalls auch eine vergleichsweise dünne wissenschaftliche Datenlage ausreichen. Das sehe ich heute noch so. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat das anders gesehen – es hat die Entscheidung aufgehoben. Solange dieser Rechtsstreit nicht beendet ist, gibt es keine Mindestmenge.

Cartoon von MOCK

Hat der Druck auf Sie und den Ausschuss in den vergangenen Jahren zu- oder abgenommen? Der Druck nimmt stetig zu, auch, weil der Gemeinsame Bundesausschuss durch den Gesetzgeber immer mehr Verantwortung bekommt. Lassen sich da noch gerechte und nicht korrumpierbare Entscheidungen treffen? Wenn Sie Interessen offen vertreten – als Arzt, Krankenkasse oder Industrie –, und wenn dies dokumentiert ist, und es dann zu einem Interessenausgleich kommt, dann ist das keine korrumpierte Entscheidung. Sie beruht auf einer Abwägung der Interessen und ist transparent. Pharmaunternehmen haben zum Beispiel mehr Geld als etwa PatiUnd dann muss entenverbände, um ihre Interessen man sich auch durchzusetzen. selbst prüfen: Man darf sich davon nicht zu sehr beBist du in dieser eindrucken lassen. Der Protest, welAngelegenheit che Intensität er auch erreichen mag, interessenmäßig darf nicht die Basis der Entscheidung befangen, sein. Wenn sich etwa Briefe häufen, hast du die nötige Unabwenn ich 200 gleichförmige Schreiben hängigkeit? bekomme, dann weiß ich sofort, dass tatsächlich nur einer dahintersteckt. Mitunter nimmt diese versuchte Einflussnahme schon groteske Formen an. In meiner Zeit bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ging es einmal um Änderungen bei der Bewilligung der physikalischen Therapie. Da protestierten Demonstranten vor unserem Gebäude. Leute im Rollstuhl wurden herangeschoben. Das muss man dann aushalten. Um dann, am Ende, festzustellen, dass es gar keine Betroffenen waren, sondern eingekaufte Studenten. Lesen Sie eigentlich auch mal etwas anderes als solche Patientenbriefe? Die ganze Familie liest, meine Frau vier Bücher gleichzeitig. Aber ich gebe zu, dass ich kaum noch dazu komme. Und wenn ich ein Buch lese, dann habe ich das in zwei, drei Stunden durch, weil ich alles querlese. Das Schöne kriege ich nicht mit, weil ich nicht den Satz lese, sondern den Inhalt. Sprache zu genießen, muss ich erst wieder lernen. Interview: Heike Haarhoff und Matthias Lohre, Auszug aus Sonntaz, 30. Juni 2012. Mit freundlicher Genehmigung der taz

3.2012

3.2012

8 Kongressnachlese

9

Berichte über den 12. Bundeskongress Pathologie Berlin Die Bundeskongresse funktionieren gut als Fokussierung auf berufliche Themen aller am Fach Beteiligten. Wen das Jetzt und Gleich in der Pathologie interessiert, wird hier immer fündig. Selbst für die VeranstalterInnen sind viele der Vorträge neu, immer aber hochaktuell. Das Kammer- und KV-System war in diesem Jahr wieder mit großer Besetzung vertreten. Das Fach hat sich gut präsentiert.

Pause in der Sonne vor dem Berliner Congress Center.

Eröffnung, Festvortrag Reformleistung der Deutschen Pathologie

Bedarfsplanung: Closed Shop unerwünscht Planwirtschaftliche Elemente

Der Kongress wurde mit dem Festvortrag von Prof. Dr. C.-R. Prüll, Medizinhistoriker aus Mainz, eröffnet. Sein Verständnis ist es, das Ergebnis der medizinhistorischen Forschung der Medizin anzubieten, damit sie ihren Standpunkt festlegen kann. Sein zeitlicher Spannungsbogen: das 19. und 20. Jahrhundert. Vom morphologischen zum physiologischen Zeitalter. Von der „erfolgsverwöhnten“ Pathologie zur „schmerzlichen Einordnung“ in den Fächerkanon. Er beschrieb, die Reformleistung der deutschen Pathologie, die klinische Pathologie wie heute in Deutschland praktiziert, zu gestalten. Ein guter Auftakt! Das Grußwort von Herrn Prof. Dr. M. Dietel, für die Deutsche Gesellschaft für Pathologie, an die Teilnehmer des Bundeskongresses enthielt ein Plädoyer für die Weiterführung der Kooperation – beim Kongress und bei anderen Fragen. Ohne sie wäre in der Vergangenheit manches nicht möglich gewesen. Zum Beispiel der weltweit erste Ringversuch BRAF. Gemeinsam solle man dafür sorgen, dass Ringversuche den Spagat zwischen Freiwilligkeit und Einbezug vieler vollbringen könnten. Die Molekularpathologie sei gemeinsam „zu promoten“.

Die KBV will auch die Arztgruppen, die unter 1.000 ÄrztInnen liegen (bisherige Planungsgrenze) der Bedarfsplanung unterziehen. KBV-Chef Dr. Andreas Köhler wies darauf hin, dass die HausärztInnen ein Negativwachstum hätten, die fachärztlichen Grundversorger ebenso, aber die Gesamtversorgung um fünf Prozent stiege. Wenn man die derzeitigen Pläne für PathologInnen zugrunde legte, würden die Regionen Hamburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein bereits „geschlossen“. Offensichtlich hat die KBV bisher die Erfahrung gemacht, dass sich die Fachgebiete gern unter die Fittiche der Bedarfsplanung begeben. Vielleicht verständlich: Für die, die „im Boot“ sind, wird dadurch die Konkurrenz gemindert. Deswegen kam es für sie vielleicht überraschend, dass auch von den TeilnehmerInnen in der Diskussion viele Widerworte gegen diesen großen Bürokratieaufwand kamen. Es wurde bezweifelt, dass dadurch die Patientenversorgung verbessert werde, und auch, dass man mit Bedarfsplanung sinnvoll die kleine Zahl von cirka 600 Niedergelassenen zuzüglich Ermächtigter im Bundesgebiet verteilen könne. Der hoffnungsvollen Frage, ob die KBV in überbesetzten Gebieten PathologInnen-Arztsitze aufkaufen könne, schob Köhler gleich einen Riegel vor: „Ihre Praxen sind uns zu teuer.“ Ein Kommentar aus dem Publikum war: „Wir sind hier im Osten im Haus des Lehrers, da war Planwirtschaft zu Hause.“

Kontakt G. Kempny Geschäftsführerin des Bundesverbandes Deutscher Pathologen e.V. [email protected]

3.2012 3 2012

Mitgliederversammlung Bundesverband Vorstand verjüngt/Neues Beitragskonzept

Verabschiedung von Herrn Prof. Dr. Peter H. Wünsch, Nürnberg

Die Mitgliederversammlung fällte zwei wichtige Entscheidungen: Sie wählte Frau PD Dr. Frauke Bataille, Amberg, zur zweiten Vizepräsidentin des Bundeverbandes. Sie tritt damit die Nachfolge von Herrn Prof. Dr. Peter H. Wünsch, Nürnberg, an. Sie wird damit auch neue Schriftleiterin des Mitgliedermagazins pathopunkt. Damit besteht das neue Präsidium des Bundesverbandes aus Herrn Prof. Dr. med. W. Schlake, Präsident, Herrn Prof. Dr. med. F. Hofstädter, Regensburg, erster Vizepräsident, und Frau PD Dr. Bataille. Die zweite – einstimmig positive – Entscheidung betraf das geänderte Beitragskonzept des neuen Schatzmeisters, Dr. Schneider, Leipzig, mit den Zielen der Regionalisierung (Finanzmittel für die Landesverbände), Subventionierung (des Beitrags der ÄrztInnen in Weiterbildung) und der Professionalisierung (von der Mitgliederversammlung beschlossene Vergütung der Präsidententätigkeit).

Der Vorstand verabschiedete sich mit diesem Kongress von seinem Mitglied, Herrn Prof. Dr. Wünsch, Nürnberg, mit Dank für seine langjährige Aktivität. Herr Prof. Wünsch gehörte dem Vorstand 14 Jahre lang an, davon zwölf als Schriftführer, und hat auch als Landesvorsitzender von 1992 bis 2011 die bayerischen Mitglieder betreut. Man könnte sagen, dass er als Vorstand des Instituts für Pathologie des Klinikums Nürnberg (1988 bis 2011) im Vorstand die KrankenhausärztInnen repräsentierte. Aber er verstand sich eher und sehr erfolgreich als Vertreter der Gesamtpathologie. Kammer- und KV-Ämter hat er geschickt miteinander verbunden und die eine für die andere Arbeit fruchtbar gemacht. In seine Zeit als Landesvorsitzender fiel ein Qualitätssicherungsvertrag mit der KV Bayern, der PathologInnen in Verbindung mit Qualitätsnachweisen gute Zusatzvergütungen sicherte. Der Vorstand wünscht Herrn Prof. Wünsch alles Gute und hofft auf seinen weiterhin begleitenden Rat. 3.2012

10 Kongressnachlese

11 Namen, Namen, Namen

Synopse alte/neue Beitragsordnung bis 31.12.2012 / ALT

ab 01.01. 2013 / NEU

Ehrenmitglieder bei Bezug aller Leistungen des Bundesverbandes und Mitglieder im Ruhestand

0,– Euro

0,– Euro

Mitglieder in Weiterbildung

0,– Euro

0,– Euro

50,– Euro

50,– Euro

250,– Euro

1.–5. Facharztjahr 250,– Euro Ab 6. Facharztjahr 390,– Euro

Mitglieder im Ruhestand mit gelegentlicher weiterer ärztlicher Tätigkeit und/oder weiterem Bezug aller Leistungen Nicht leitende FachärztInnen oder FachbiologInnen der Medizin (Histologie/Zytologie) sowie NeuropathologInnen, RechtsmedizinerInnen sowie den Vorgenannten vergleichbare Mitglieder Niedergelassene FachärztInnen, ChefärztInnen, Leitende KrankenhausärztInnen, selbstständige FachbiologInnen der Medizin sowie den Vorgenannten vergleichbare Mitglieder Fördermitglieder (juristische Personen des privaten/öffentlichen Rechts)

Zukunft von PKV und GOÄ Pathologie als „sprechende“ Medizin Die Veranstaltung begann wie geplant als Diskussionsforum über das duale Versicherungssystem und das Modell der Bürgerversicherung. Der Direktor des Verbands der Privaten Krankenversicherung, Dr. Leienbach, wies darauf hin, dass die Vertreter der Bürgerversicherung eher egalitäre Motive, aber nie die Gesundheit als Gegenstand nennten, also nicht Gesundheits-, sondern Gesellschaftspolitik betrieben. Er forderte alle auf, um die Dualität zu kämpfen, denn „was einmal weg ist, ist weg!“. Dazu gehöre auch eine amtliche GOÄ. Und tatsächlich gibt es Vertreter der Bürgerversicherung, die meinen, man bräuchte vielleicht nur noch den EBM. Dabei arbeitet die Bundesärztekammer mit Hochdruck an der GOÄNeuauflage. Dr. Windhorst als Vertreter der BÄK nannte Bundesgesundheitsminister Bahr einen „Cunctator“, wies aber auch auf Verschulden der Ärzteschaft selbst hin. Man könne schlicht nicht 30 Jahre warten, um die GOÄ inhaltlich zu überarbeiten. Mit großem Temperament legte er die Entwicklungslinien und Prämissen einer neuen GOÄ dar. Man hätte an dieser Stelle vielleicht auch einen Dissens zwischen den Kontrahenten Leienbach und Windhorst erwarten können. Aber es kam alles anders. Beide Referenten gerieten unter den Druck des Publikums, als sie die Pathologie zunächst eher als ein Fach ansahen, das zur „technischen“ Medizin zähle, nicht zur „sprechenden“, deren Aufwertung durch eine neue GOÄ gewünscht sei. Daran entzündete sich starker Widerspruch, auch der Teilnehmer. Es wurde sehr deutlich gemacht, wie intensiv die PathologInnen heute mit den PatientInnen verbunden sind, über die interdisziplinären Konferenzen, über die individualisierte Medizin, über die Beratung der klinischen KollegInnen. Der Präsident 3.2012

800,– Euro

3.000,– Euro

1.050,– Euro

4.000,– Euro

des Verbandes brachte es auf den Punkt: „Über den Patienten zu sprechen, kann wichtiger sein als mit ihm.“ Und im Gegensatz zur automatisierten Massenleistung im einfachen Labor sei die pathologische Leistung unmöglich anders zu erbringen, als höchstindividuell persönlich durch den Pathologen selbst. Die mit Verve vorgetragenen Beiträge machten die Referenten sichtlich nachdenklich. Vielleicht wurde hier eine Langzeitwirkung initiiert.

Mitgliederversammlung der Akademie für Fortbildung in der Morphologie

Der Bundesverband begrüßt die neuen Mitglieder, besonders diejenigen in Weiterbildung •

Statusänderung



Frau Christiane Beres, Schwerin

Frau Prof. Dr. med. Manuela Neumann wurde auf die W3-Professur für



Frau Katharina Blaue, Dessau-Roßlau

Neuropathologie (Medizinische Fakultät Tübingen, Nachfolge von Herrn



Herrn Dr. med. Claudio Cacchi, Augsburg



Herrn Alaa Derwiysh, Bocholt

Personalia



Herrn Dr. Matthias Frank, Gießen

Zum Präsidenten des European Confederation of Neuropathological Socie-



Herrn Dr. David Heinerich Furmaniak, Bonn

ties (Euro-CNS) wurde Herr Prof. Dr. med. Joachim Weis, Aachen, gewählt.



Frau Donata Grimm, Hannover



Frau Stephanie Harz, Jena



Frau Barbara Heitplatz, Münster

werkanalyse und Evaluation prädiktiver Biomarker den Forscherpreis für



Frau Michaela Kronawitter-Fesl, München

Pathologie.



Frau Mareike Kuhlmann, Hannover



Frau Gudrun Larscheid, Berlin



Frau Wiebke Lessel, Magdeburg

Herr Prof. Dr. med. Philipp Ströbel ist seit 1. Juni 2012 Direktor der Klinik für Pathologie der Universität Göttingen.

Prof. Dr. med. Meyermann) ab Juni 2012 berufen.

Herr Dr. Frederick Klauschen, Charité Berlin, bekam für sein Projekt zur Entwicklung einer systembiologischen Simulationsmethode zur Signalnetz-

Frau PD Dr. med. Frauke Bataille, Amberg, wurde anlässlich der Mitgliederversammlung am zweiten Juni 2012 zur neuen zweiten Vizepräsidentin des Bundesverbandes

Frau Dr. med. Ida C. Llenos, Fürth

Deutscher Pathologen gewählt. Sie übernimmt außerdem



Frau Meike Meinel, Dresden

die Schriftleitung des Mitgliedermagazins pathopunkt.



Frau Anke Meiwald, Berlin



Frau Judith Müller-Hübenthal, Gießen

Ehrungen Herr Prof. Dr. med. Manfred Dietel, Berlin, wurde im

Herrn Dr. med. Amjad Naami, Würselen

Juli 2012 vom Präsidium der Deutschen Akademie der



Frau Dr. med. Martina Nahler-Wildenhain, Hamburg

Naturforscher Leopoldina zum Mitglied gewählt.



Frau Sabine Opitz, Leipzig Herrn Christoph Rancsó, Berlin

Verstorben Herr Prof. Dr. med. Harro Buss, *25.05.1938, Bremen, ist am 10.02.2012

Herrn Dr. med. Wolfram Riedlinger, Manchester

verstorben.



Frau Dr. med. Magda Röhler, Rösrath

Herr Prof. Dr. med. Hellmut Flenker, *15.10.1939, Bremerhaven, ist am



Herrn Dr. med. Florian Roßner, Berlin

26.08.2012 verstorben.

Herrn Dr. med. Dieter-Stephan Schmidt, Siegsdorf

Herr Prof. Dr. med. Joachim Gerchow, *26.06.1921, Frankfurt/Main, ist

Herrn Dr. med. Hans-Joachim Scholman, Berlin Frau Dr. med. Sabine Isabel Siegert, München

am 23.06.2012 verstorben. Herr Dr. med. Karl Henze, *18.12.1929, Hohen Neuendorf, ist am 20.07.2012 verstorben.

Prof. Dr. med. K.-F. Bürrig, Geschäftsführender Vorstand

Herrn Prof. Dr. med. Alexandru C. Stan, Bielefeld

Herr Prof. med. Dr. h. c. Karl Lennert, *04.06.1921, Kiel, ist am 27.08.2012

Akademie für Fortbildung in der Morphologie e. V.

Frau Dr. rer. nat. Alexandra Eva Stege, Berlin

verstorben.

Mehr kostenfreie Plätze für ÄrztInnen in Weiterbildung. Die Akademie hat im letzten Jahr 17 Fortbildungskurse angeboten. Alle folgten dem Prinzip: neue Adressaten, neue Themen, neue Orte. Schwerpunkte waren die Grund- und Refresherkurse für das Mammographie-Screening und die Seminare zum Thema Qualitätsmanagement. Die Mitgliederversammlung beschloss, in den pathologie-fachlichen Fortbildungskursen verstärkt kostenlose Plätze für ÄrztInnen in Weiterbildung anzubieten. Frau Dr. Diekmann, Köln, übernimmt die Geschäftsstellenfunktion für die Akademie.



Frau Dr. med. Johanna Strehl, Erlangen Herrn Prof. Dr. med. Christoph Thorns, Lübeck



Geburtstage, herzlichen Glückwunsch! 16.05.1922

90

Herrn Prof. Dr. med. Georg Dhom, Homburg

Frau Isabelle Wartmann, Königs Wusterhausen

06.06.1927

85

Herrn Prof. Dr. med. K.-J. Hempel, Hamburg

Herrn Dr. med. Klaus Hermann Wiedorn, Stuttgart

31.07.1922

90

Herrn Prof. Dr. med. Herbert Otto, Dortmund

02.08.1927

85

Herrn Prof. Dr. med. Axel Georgii, Schondorf

19.08.1932

80

Herrn Prof. Dr. med. Johann Jochen Kunz, Falkensee

24.08.1932

80

Herrn Dr. med. habil. Günther Bader, Saalfeld

29.08.1921

91

Herrn Dr. med. Matthias Haberich, Neuss

09.09.1921

91

Herrn Prof. Dr. med. Gerhard Seifert, Hamburg 3.2012

12 Stellungnahme und Kommentar

13 Anzeige

Brustkrebsskandal in Essen Follow-up nach 15 Jahren

erfolgreichen und international als beispielgebend betrachteten Zertifizierung von Brustzentren nach DKS/DGS. Unsere Patientinnen sind unsere Schutzbefohlenen. Die in den Brustzentren konsequent eingeforderte Qualitätskontrolle schützt aber auch uns als behandelnde Ärztinnen und Ärzte im Netz des kollegialen Vertrauens.

Kommentar von Herrn Prof. Dr. med. Werner Schlake

Vor 15 Jahren kam es für das Fachgebiet Pathologie zu traumatischen Vorgängen in Essen: Es bestand der Verdacht, dass bei einer größeren Zahl von Patientinnen durch einen Pathologen Brustkrebsdiagnosen gestellt wurden, bei denen keine onkologische Erkrankung vorlag. Die Häufung fiel einem niedergelassenen Gynäkologen bei seinen Patientinnen auf. Er brachte die Untersuchung des Falls in Gang. Die Ergebnisse ließen darauf schließen, dass der Pathologe zur Täuschung falsche Schnitte und Blöcke vorgelegt hatte. Im Verlauf der staatsanwaltlichen Ermittlungen wurde im Labor, vermutlich vom Pathologen selbst, ein Brand gelegt, bei dem er ums Leben kam. Die Aufklärung vieler Fälle wurde so unmöglich. Nach 15 Jahren erschien in „Geburtshilfe und Frauenheilkunde“ 2012, 72 die Arbeit „Epidemiologische Verlaufskontrolle 15 Jahre nach vermutlich falscher Diagnose Brustkrebs“ von Hauth et al. Sie wurde begleitet von einer Erklärung der Deutschen Gesellschaft für Senologie sowie einem Kommentar von Prof. Werner Schlake, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Pathologen.

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Senologie … An dem schuldhaften Verhalten des Pathologen bleibt in der Zusammenschau der Fakten wenig Zweifel, wenn auch der exakte Nachweis, in wie vielen Fällen fahrlässig oder vorsätzlich eine falsche Diagnose „Mammakarzinom“ gestellt wurde, nicht mehr geführt werden kann. Der vorliegende Artikel von Hauth et al. stellt das 15-Jahres-Follow-up der betroffenen Frauen vor und vergleicht es mit dem zu erwartenden Follow-up bei Frauen, die tatsächlich eine histologische Diagnose „Mammakarzinom“ hatten. Erneut bestätigt sich, dass bei der Mehrheit der damals mit Brustkrebs diagnostizierten und entsprechend operativ und mit Chemo- bzw. Hormontherapie behandelten Frauen mit großer Wahrscheinlichkeit keine onkologische Erkrankung vorlag: Es zeigt sich ein deutlich besseres Überleben der Essener Patientinnen gegenüber einem Mammakarzinom-Vergleichskollektiv. Die Deutsche Gesellschaft für Senologie ist dankbar, dass diese ungeheuerlichen und glücklicherweise einzigartigen Ereignisse durch das wissenschaftlich betreute Follow-up der betroffenen Frauen nicht in Vergessenheit geraten. Der Fall berührt den Kern des ärztlichen Berufs: das Vertrauen unserer Patientinnen zu uns und das Vertrauen ärztlicher Kolleginnen und Kollegen untereinander. Jeden Tag fällen wir lebensverändernde Entscheidungen 3.2012

mit und für unsere Patientinnen. Mehr noch als in anderen gesellschaftlichen Bereichen zählen die Genauigkeit der uns zur Verfügung stehenden Fakten und die Korrektheit der Informationen, mit denen wir diese Entscheidungen fällen. Interdisziplinarität bedingt Kommunikation, und Kommunikation braucht Vertrauen: Vertrauen in die nachgewiesene Kompetenz der Partner sowie Vertrauen in Kontrollsysteme, die zeitnahe Qualitätssicherung zum Wohle der uns anvertrauten Patientinnen gewährleisten. Kriminelle Energie wie im oben genannten Fall – aus welchen dunklen Motiven auch immer gespeist – verdeutlicht nur den Wert des Vertrauens – und den Sinn der alten Wahrheit „Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser“. Vor diesem Hintergrund sind auch die Bemühungen der Deutschen Gesellschaft für Senologie gemeinsam mit der Deutschen Krebsgesellschaft zu sehen, die Diagnostik und Therapie des häufigsten bösartigen Tumors der Frau zu systematisieren, zu zentralisieren, die Kompetenz der behandelnden Ärzte abzusichern und die interdisziplinäre Kompetenzkette durch regelmäßigen externen Review in ihrer Qualität zu garantieren. Die Einführung der QuIP-Initiative (Qualität in der Pathologie) durch die Deutsche Gesellschaft für Pathologie und den Bundesverband Deutscher Pathologen ergänzt die Maßnahmen der Qualitätskontrolle. Dies sind die Kerninhalte der außerordentlich

... Die über den konkreten Fall hinausgehende Bedeutung lässt sich in der Frage zusammenfassen: Lassen sich Abläufe, wie sie in der vorliegenden Arbeit beschrieben werden, in Zukunft verhindern und wenn ja, wie? In diesem Zusammenhang weisen die Verfasser der vorliegenden Arbeit auf die mittlerweile existierenden Brustzentren mit ihren verpflichtenden Anforderungen hin. Dieser Hinweis veranlasst zu weiteren vertieften Überlegungen. Wenn die damals handelnden Arztgruppen bereits in den Jahren 1993 bis 1996 in einem Brustzentrum zusammengefasst gewesen wären, wären diese Ereignisse nicht zwingend anders verlaufen, insbesondere wegen der starken strafrechtlichen Komponente, die im vorliegenden Fall nicht übersehen werden darf. Die Wahrscheinlichkeit allerdings, dass es zu einem früheren Zeitpunkt zu Interventionen gekommen wäre, ist durchaus gegeben, vor allem wegen der durch die Zentren zwingend vorgegebenen Verpflichtung zur interdisziplinären Zusammenarbeit. Die damaligen Vorgänge weisen zunächst aber auch auf die besondere Bedeutung der Pathologie im Zusammenhang mit der Diagnosestellung bei Krebserkrankungen hin. Nahezu jede definitive Krebsdiagnose wird durch die Pathologie gestellt. Dies kann aber kein isolierter Vorgang sein, sondern muss im Grunde im Rahmen des klinisch-pathologischen Gesprächs bzw. der interdisziplinären Tumorkonferenz auf Plausibilität überprüft werden. Diese Forderungen sind in den Brustkrebszentren erfüllt. Von besonderer Bedeutung in diesem Zusammenhang ist etwa die radiologisch-pathologische Korrelationsdiagnostik, wie sie zum Beispiel auch im zurzeit laufenden Mammographie-Screening-Programm gefordert wird … Es ist darauf hinzuweisen, dass die damaligen, in der vorliegenden Arbeit geschilderten Vorgänge dennoch einen Einzelfall darstellen. Er hat eine Dimension, die in keiner Weise einem regulären Verhalten entspricht. Die Besonderheit dieses Falles liegt darin, dass zu den diagnostischen Schwächen in einem bestimmten Bereich ein persönliches Verhalten hinzugetreten ist, das eine strafrechtliche Relevanz hat. Bei korrektem Verhalten des damals beteiligten Pathologen wäre es zumindest möglich gewesen, jeden Einzelfall auf seine diagnostische Richtigkeit hin zu überprüfen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden für die Betroffenen, wenn er schon nicht verhindert werden konnte, so gering wie möglich zu halten. Die vorliegende Arbeit weist eindrucksvoll auf die Notwendigkeit einer strukturierten Versorgung hin, insbesondere in der Tumormedizin. Hervorhebungen durch die Redaktion,

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Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Thieme Verlags 3.2012

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Die Biostoffverordnung … … soll an die europäische Richtlinie 2000/54/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit angepasst werden. Der Bundesverband hat geprüft, inwieweit Einrichtungen für Pathologie davon betroffen sind. Die beratende Ingenieurin, Dipl.-Ing. Ingrid Künzel, Düsseldorf, schreibt: „Die Anpassung der Biostoffverordnung an die EG-Richtlinie 2000/54/EG ist für die Pathologie nicht relevant. Die Genehmigungspflicht auch für den Betrieb von nicht gentechnischen L3- (und L4-) Laboren durch das staatliche Amt für Arbeitsschutz betrifft – wenn überhaupt – nur Betriebe/ Laboratorien, die sogenannte „gezielte Tätigkeiten“ nach Biostoffverordnung durchführen. In Einrichtungen der Pathologie werden jedoch ausschließlich nicht gezielte Tätigkeiten durchgeführt. Somit sind zurzeit keine Aktivitäten in Sachen Biostoffverordnung erforderlich. Die bereits bestehenden Anforderungen der Biostoffverordnung an den Pathologen bleiben nach wie vor bestehen.“

Labormedizin im Outsourcing Als eines der ersten in Deutschland hat das Universitätsklinikum Aachen seine gesamte Labordiagnostik einem kommerziellen Anbieter anvertraut. Man erhofft sich davon jährliche Einsparungen von bis zu fünf Millionen Euro – ohne Qualitätseinbuße in Forschung, Lehre und Krankenversorgung. Herr Prof. Dr. Karl Lackner, ehemaliger Präsident der Deutschen Vereinten Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin (DGKL), sieht das sehr kritisch, insbesondere die Auflösung der etablierten Kombination von Diagnostik, Therapie, Beratung und Forschung. „Die in der Aufbaustruktur des labordiagnostischen Zentrums vorgesehenen Institute der klinischen Chemie, der Pathobiochemie sowie der Mikrobiologie konnten bis heute nicht mit kompetenten Wissenschaftlern, die auch die jeweiligen Fächer in Lehre und Krankenversorgung vertreten könnten, besetzt werden. Die Berufungsverfahren sind ergebnislos gescheitert. Dies liegt an der Ausgliederung der Krankenversorgung

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Zentrumsbehandlung für alle Krebspatienten „Im Jahr 2020 sollten alle Krebspatienten in Deutschland in onkologischen Zentren behandelt werden“, so die Forderung von Herrn Prof. Otmar Wiestler, Vorstandsmitglied der Deutschen Krebshilfe, anlässlich der Vorstellung des Jahresberichtes seiner Organisation in Berlin. Dabei wurde deutlich gemacht, dass auch ambulante Versorgungsstrukturen entsprechend eingebunden werden sollen. Schätzungsweise existieren rund 720 von der Deutschen Krebsgesellschaft zertifizierte Onkologie- und Organzentren. Die Deutsche Krebshilfe fördert eigenen Angaben zufolge elf onkologische Spitzenzentren mit je einer Million Euro pro Jahr. Ziel sei es, die dort erarbeiteten medizinischen Fortschritte und abgestimmten Standards allen onkologischen Zentren des Landes zugänglich zu machen, so Wiestler. Von den 2011 eingenommenen 88,2 Millionen Euro wurden 31,8 Millionen Euro in onkologische Forschungsprojekte investiert. Die Deutsche Krebshilfe und die Deutsche Krebsgesellschaft wollen künftig verstärkt kooperieren. Jahresbericht unter www.krebshilfe.de.

aus dem Verantwortungsbereich der zukünftigen Institutsleiter. Ein Ansatz, auf dem man bei einem anderen klinischen Fach aus guten Gründen niemals setzen würde.“

................................ Anerkennungsgesetz: Ausländische ÄrztInnen können Approbation erhalten Ab dem 1. April 2012 können BürgerInnen ihre im Ausland erworbene Ausbildung auf Gleich-

wertigkeit mit deutschen Abschlüssen prüfen lassen. Ziel des „Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ ist es, Fachkräfte mit Auslandsqualifikationen besser einzubinden und die Integration von im Land lebenden MigrantInnen in den deutschen Arbeitsmarkt zu fördern. Für das Gesundheitswesen bedeutet dies, dass die Erteilung einer Approbation nicht mehr an die

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Staatsangehörigkeit des Arztes gebunden ist. Für nicht automatisch anerkannte Diplome aus Staaten der Europäischen Union (EU) gilt: ÄrztInnen aus der EU können eine Approbation erhalten, wenn sie eine gleichwertige Ausbildung absolviert haben. Keine gleichwertige Ausbildung liegt zum Beispiel vor, wenn die Ausbildung mindestens ein Jahr kürzer ist als eine deutsche Ausbildung oder wenn sie Fächer enthält, die sich wesentlich von der deutschen Ausbildung unterscheiden. Liegen solche Unterschiede vor, können diese ÄrztInnen jedoch eine Eignungsprüfung absolvieren, die sich auf die wesentlichen Unterschiede bezieht. ÄrztInnen aus Ländern außerhalb der EU müssen bei einer nicht gleichwertigen Ausbildung eine Prüfung ablegen, die sich auf den Inhalt der staatlichen Abschlussprüfung bezieht. Eine solche Prüfung müssen zudem all diejenigen ÄrztInnen absolvieren, die erforderliche Unterlagen nicht vorlegen können. DÄBl, 30.03.2012

................................ Feuerbestattung: „Am Ende bleiben Rauch, Asche und Zahngold“ So schrieb die FAZ am 21. Mai 2012 über die Feuerbestattungen, deren Zahl seit Jahren ständig zunimmt. In einem Aufsatz von U. Gottwald, ehemaliger vorsitzender Richter am Landgericht Koblenz, über damit verbundene Rechtsprobleme (NJW 31/2012) wird die Frage erörtert, wem die zurückbleibenden Wertstoffe rechtlich zustehen. Im Fazit heißt es: „Erblasser und der totenfürsorgeberechtigte Personenkreis können auf die Rechtslage in Bezug auf das in der Asche zurückgebliebene Zahngold Einfluss

nehmen: der Erblasser durch die Erklärung seines Willens und Bestimmung der totenfürsorgeberechtigten Person, der genannte Personenkreis durch die Ausübung des Aneignungsrechts oder durch anderweitige Verfügung über selbiges. So kann dem Inhaber des Krematoriums beispielsweise die Aneignung mit der Abrede gestattet werden, dass der Erlös an die totenfürsorgeberechtigten Personen – unter Verrechnung mit den Kosten der Einäscherung – abgeführt wird. Es kann aber auch derart ausgeübt werden, dass das Zahngold zusammen mit der Asche der Urne beigegeben und mit beigesetzt wird.“

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................................ Die Benutzung von Sektionsräumen … … ist neben dem Honorar nach Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz ansetzbar. Zwar sind in den Leistungshonoraren der Sachverständigen die üblichen Gemeinkosten einschließlich der Ausstattung des Bürobetriebes abgegolten, „nicht aber die darüber hinausgehenden, die auftragsgemäße Durchführung des Auftrags erst ermöglichenden besonderen Kosten“ (§ 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 JVEG), so das Landgericht Bremen am 12. Dezember 2006. Dies wird in einer Entscheidung des Amtsgerichtes Marburg am 9. Februar 2012 bestätigt. Die Kosten für den Sektionsraum seien schon aufgrund ihrer Höhe im Vergleich zur Höhe der Gesamtkosten nicht als Gemeinkosten in dem gezahlten Honorar enthalten. Dies gälte für die Benutzung des Obduktionsraum und für die Kühlzellen. AZ LG Bremen 22 Qs 247/06 und AZ AG Marburg 58 Gs – 80 UJs

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Aktualisierte S3-Leitlinie Mammakarzinom 2012: Was ist neu? Die S3-Leitlinie „Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms“ (Koordinator: Herr Prof. Dr. Rolf Kreienberg, Ulm) ist zum zweiten Mal komplett überarbeitet worden. Sowohl die Kurzversion der Leitlinie, welche die Empfehlungen und Statements beinhaltet, als auch die Langversion der Leitlinie, die zusätzlich umfangreiche Hintergrundinformationen liefert, und der Methodenreport sind als PDF-Dateien unter www.awmf.org/leitlinien/ detail/ll/032-045OL.html abrufbar. Außerdem ist die Leitlinie als Buch beim Zuckschwerdt Verlag (München; ISBN: 978-3-86371-073-6) erschienen. S3-Leitlinien werden leider häufig als methodisch zu starr bezeichnet, und ihnen wird nachgesagt, dass sie nicht schnell genug neueste Studienergebnisse aufgreifen und nicht alle potenziellen klinischen Fragestellungen beantworten. Der methodische Aufwand ist in der Tat hoch und das Regelwerk streng. Dies gewährleistet allerdings, dass zur Beantwortung der relevanten Fragen eine systematische – und nicht beliebige – Recherche und Bewertung der aktuellsten Evidenzgrundlage erfolgt. Das Wissen und die Einschätzung ausgewiesener Experten gehen über die Gruppen- und Konsensusprozesse ein. Sämtliche Empfehlungen und Statements sind transparent und nachprüfbar mit den entscheidenden Literaturstellen, Levels of Evidence (LOE) und Empfehlungsgraden der Experten dargestellt. Damit unterscheiden sich S3-Leitlinien grundlegend von rein konsensbasierten Empfehlungen einzelner Arbeitsgemeinschaften oder Fachgesellschaften, denen keine systematische Recherche und Bewertung der Literatur zugrunde liegt, sondern bei denen der Experteneinfluss überwiegt. Frau PD Dr. Annette Lebeau, seit der Entwicklung der ersten deutschen S3-Leitlinie Mammakarzinom (2004) Sprecherin der Arbeitsgruppe „Pathomorphologische Untersuchung“, gibt im Folgenden eine Übersicht über die relevanten Änderungen, die vor allem die Schnittstellen zwischen Pathologie und Therapie betreffen.

Resektionsrand und Sicherheitsabstände

Invasives Karzinom

Über den notwendigen Mindestabstand zwischen Tumor und Resektionsrand wird diskutiert, seitdem brusterhaltende Operationen durchgeführt werden. Bei den empfohlenen Sicherheitsabständen für die operative Therapie des Mammakarzinoms haben sich auf der Grundlage von publizierten Metaanalysen Änderungen ergeben. Diese betreffen sowohl das invasive Karzinom als auch das duktale Carcinoma in situ (DCIS).

Unbestritten ist heute, dass die Basis der Therapie für alle nicht fortgeschrittenen Mammakarzinome die Tumorresektion in sano (R0-Status) ist. Allerdings sichert ein freier Resektionsrand auch wegen der methodischen Limitierung der histopathologischen Schnittrandbeurteilung nicht immer die komplette Entfernung eines Tumors. Daher wurde bereits in den vergangenen Versionen der Leitlinien ein Mindestabstand

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zwischen invasivem Karzinom und Resektionsrand von 1 mm empfohlen. Diese konsensbasierte Empfehlung wurde nun durch eine Metaanalyse aus 21 Studien mit 14.571 Patientinnen (Houssami N et al. 2010) bestätigt. Bei angemessener adjuvanter Therapie führt eine weitere Verbreiterung des Sicherheitsabstandes nicht zu einer verbesserten lokalen Kontrolle. Aus diesem Grund soll beim invasiven Mammakarzinom der minimale Sicherheitsabstand zwischen Tumor (invasives Karzinom und begleitendes DCIS) und Schnittrand mindestens 1 mm betragen. Ausnahmen bilden die Resektionsflächen zur Haut (bei subkorialer Präparation) und zur Muskulatur (bei miterfasster Faszie). Auch wenn auf der Grundlage der zitierten Metaanalyse für ein begleitendes DCIS nicht mehr ein Sicherheitsabstand von 5 mm, sondern ebenfalls nur von 1 mm gefordert wird, wird in der S3-Leitlinie darauf hingewiesen, dass im Falle einer extensiven intraduktalen Komponente wegen des Rezidivrisikos ein größerer Abstand sinnvoll sein kann.

Duktales Carcinoma in situ (DCIS) Der Resektionsrand ist auch beim DCIS ein wichtiger prognostischer Faktor, aber bis heute ist die optimale Breite der Sicherheitsabstände infolge widersprüchlicher Daten umstritten. Die aktuelle S3-Leitlinien-Empfehlung basiert auf der Metaanalyse von Dunne et al. (2009) an 4.660 Patientinnen aus 22 retrospektiven Studien: Der tumorfreie Abstand zum Schnittrand soll mindestens 2 mm betragen, wenn eine postoperative Bestrahlungsbehandlung erfolgt. Ein Schnittrand von 2 mm war einem breiteren Sicherheitsabstand gleichwertig, wenn die brusterhaltende Therapie mit anschließender Tangentialfeldbestrahlung der Brust erfolgte. Allerdings konnten zum Effekt der Breite des Sicherheitsabstandes nur die Daten von 361 Patientinnen ausgewertet werden. Eine nach Drucklegung der S3-Leitlinie publizierte Netzwerk-Metaanalyse von 21 Studien mit 7.564 Patientinnen kommt zu einem anderen Ergebnis (Wang SY et al. 2012): Ein Mindestabstand von 10 mm ist einem Abstand von 2 mm überlegen, auch wenn nachbestrahlt wird. Somit erscheint es ratsam, individuell zu entscheiden, ob eine Nachresektion auch bei einem Sicherheitsabstand von 2 mm oder mehr erfolgen sollte. Kriterien sind unter anderem die (un-)vollständige Entfernung der mammographisch suspekten Mikrokalzifikationen, das Ausmaß des DCIS in der Nähe des Resektionsrandes und das Alter der Patientin (Dunne et al. 2009).

Sentinel-Lymphknoten-Metastasen Bisher war es Standard, beim Nachweis von Mikro- (>0,2 und ≤ 2 mm) und Makrometastasen (> 2 mm) in Sentinel-Lymphknoten (SLN) eine axilläre Lymphknotendissektion durchzuführen. Minimales Ziel der histologischen Untersuchung war die sichere Entdeckung aller Makrometastasen durch Lamellieren und ggf. Schnittstufenaufarbeitung makroskopisch

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18 Leitlinie unauffälliger SLN. Wünschenswert, aber nicht obligat, war außerdem die Identifi kation von Mikrometastasen. Grundsätzlich wurden diese Empfehlungen in der aktuellen Version beibehalten. Allerdings besteht für Patientinnen mit Mikrometastasen oder für jene mit Makrometastasen in einem oder zwei SLN unter bestimmten Voraussetzungen nun die Option, auf eine Axilladissektion zu verzichten. Hintergrund sind die Ergebnisse der Z-0011-Studie der American College of Surgeons Oncology Group (Giuliano AE et al. 2010). Darin wurden die klinischen Auswirkungen eines Verzichts auf die Axilladissektion bei Patientinnen mit T1- und T2-Tumoren und ein bis zwei positiven SLN, bei denen eine brusterhaltende Therapie mit nachfolgender perkutaner Tangentialbestrahlung erfolgte, untersucht. Es ergab sich kein Vorteil durch die Axilladissektion. Dementsprechend gilt die oben genannte Option für Patientinnen, die die Einschlusskriterien der Studie erfüllen. Allerdings weist diese Studie einige methodische Schwächen auf. Deshalb lässt sich derzeit keine Patientengruppe definieren, bei der generell auf eine Axilladissektion verzichtet werden kann. Positive Prognosefaktoren oder die Größe und Anzahl der Metastasen können bei der Entscheidung zugunsten oder gegen eine Axilladissektion hilfreich sein, da sie Hinweise geben, ob bei Erweiterung des operativen Vorgehens zusätzlich befallene Lymphknoten zu erwarten sind oder nicht. Diese Informationen liegen oftmals erst nach der Paraffinaufarbeitung des Primärtumors und der SLN vor. Die Indikationsstellung zur intraoperativen Schnellschnittuntersuchung der SLN kann sich hierdurch ändern. Patientinnen mit befallenen SLN, die keine Nachbestrahlung der Brust erhalten (etwa wegen Mastektomie), sollen weiterhin eine Axilladissektion erhalten.

Molekulare Subtypisierung und Ki-67 Bei der Indikationsstellung zur adjuvanten Systemtherapie zeichnet sich in den letzten Jahren in verschiedenen internationalen Konsensusempfehlungen zunehmend ein Wandel in Richtung molekularer Klassifikatoren ab. Im St. Gallen Konsensus 2011 wurde die molekulare Subtypisierung von den Experten als allein entscheidendes Kriterium propagiert, wobei als Surrogat für die Klassifikation mittels Genexpressionsanalyse eine Einteilung in Luminal A, Luminal B, HER2-positiv und triple-negativ mit immunhistochemischen Markern (ER, PR, HER2 und Ki-67) empfohlen wird. Im aktuellen Leitlinienprozess konnte hierfür keine ausreichende Evidenz gefunden werden. Hintergrund ist, dass die Indikation zur Chemotherapie bei ER-/PgR-positiven Tumoren gemäß der oben genannten Subtypisierung nach St. Gallen letztlich vom Ki-67-Proliferationsindex abhängt. Die technische Durchführung und Auswertung des Ki-67-Proliferationsindex ist derzeit allerdings nicht standardisiert und ausreichend reproduzierbar. Der in St. Gallen propagierte Schwellenwert für die Einteilung in Luminal A und B bzw. für die Entscheidung für oder gegen eine Chemotherapie ist nicht validiert. In kürzlich publizierten Metaanalysen und Übersichtsarbeiten zum prognostischen und 3.2012

19 Kontakt

Derzeit laufen verschiedene, auch prospektive Studien, um den klinischen Nutzen der neuen molekularen Tests zu belegen. Bemerkenswert ist, dass für verschiedene Tests mittlerweile gezeigt wurde, dass der Vorhersagewert verbessert werden kann, wenn klinisch-pathologische Parameter (unter anderem Tumorgröße, Nodalstatus) mitberücksichtigt werden.

PD Dr. med. Annette Lebeau Institut für Pathologie, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Hamburg

Klinisch-pathomorphologische prognostische und prädiktive Parameter

Gemeinschaftspraxis für Pathologie, Lübeck [email protected]

prädiktiven Wert von Ki-67 konnte keine ausreichende Evidenz für den klinischen Nutzen von Ki-67 gefunden werden. In der aktuellen S3-Leitlinie wird deshalb festgestellt, dass Ki-67 außerhalb von Studien nicht zur Subtypisierung ERpositiver Mammakarzinome (zum Beispiel Ki-67 < 14 %: Luminal A; Ki-67 > – 14 %: Luminal B) als Entscheidungsgrundlage für diesystemische Therapie klinisch angewendet werden soll. Ki-67 kann aber beim histologischen Grading, insbesondere an Stanzbiopsien, hilfreich sein; denn der Ki-67-(Mib-1-)Proliferationsindex korreliert in den Stanzbiopsien besser als die Mitosezahl mit den niedrigen und hohen Mitoseraten in den Exzidaten. Weitere Studien sind allerdings notwendig, um die Methodik zu standardisieren und einheitliche Grenzwerte zu etablieren.

Die S3-Leitlinie berücksichtigt nach wie vor Nodalstatus, Tumorgröße, histologischen Typ, Grading, Hormonrezeptorstatus, HER2-Status, Menopausenstatus und Alter als wichtigste Faktoren zur Entscheidung über die Notwendigkeit und Art der adjuvanten Therapie. Weil nach neoadjuvanter Chemotherapie die Patienten eine signifi kant bessere Überlebenschance haben, die eine pathologische Komplettremission aufzeigen, sollen im Vorfeld einer potenziellen neoadjuvanten Systemtherapie folgende pathomorphologische Faktoren mit signifikantem Vorhersagewert erhoben werden: histologischem Typ, histologisches Grading, ER-, PgR- und HER2-Status.

Die Bewertung als ER- bzw. PgR-positiv erfordert mindestens 1 % positive Tumorzellkerne. DCIS, lobuläre Neoplasie und ADH werden unter interdisziplinären Gesichtspunkten in dem Kapitel „Präinvasive Läsionen“ abgehandelt. Außerdem enthält die Leitlinie in bewährter Weise ein Addendum zur „Pathomorphologischen Untersuchung“, in dem sich unter anderem die Klassifikationen, Graduierungssysteme und Formblattvorschläge finden, auf die in der Anleitung Bezug genommen wird. Aufgrund des Publikationszeitpunktes konnte leider die im Juni erschienene neue WHO-Klassifikation nicht mehr berücksichtigt werden. Literatur bei der Verfasserin

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Das MVZ für Histologie, Zytologie und Molekulare Diagnostik Trier der überörtlichen BAG für Histologie, Zytologie und Molekulare Diagnostik in Trier – Düren – Düsseldorf sucht ab sofort

Genexpressionsanalysen In St. Gallen wurde 2011, ähnlich wie in den aktuellen ASCOund NCCN-Leitlinien, trotz fehlender prospektiver Daten der Einsatz des kommerziellen Genexpressionstests Oncotype DX™ befürwortet, wenn die herkömmlichen Marker keine eindeutige Risikozuordnung erlauben. Es ist darauf hinzuweisen, dass keine dieser Leitlinien eine systemische Literaturrecherche zum Thema des Genprofi ling vorweist. In den S3-Leitlinien wurden die Empfehlungen der Evaluation of Genomic Applications in Practice and Prevention (EGAPP) Working Group herangezogen, die auf einer systematischen Recherche mit Evidenzbericht (EGAPP Working Group 2009) basieren. Die EGAPP kommt darin zu dem Schluss, dass wegen mangelhafter Evidenz derzeit keine Empfehlung zum Einsatz von Genexpressionsprofi len gegeben werden kann und dass die Notwendigkeit besteht, weitere Studien durchzuführen, um wichtige Informationslücken zu Nutzen und Risiken zu schließen. In der aktuellen S3-Leitlinie wurde daher festgehalten, dass der Einsatz von Analysen der Genexpression (PCR-basiert oder mittels Microarrays) zur Beurteilung der Prognose oder des Therapieansprechens (Prädiktion) für den Routineeinsatz nicht ausreichend validiert ist und daher nicht empfohlen werden kann.

Dementsprechend sollten diese Faktoren zur besseren Therapieplanung bei invasiven Karzinomen bereits an der Stanzbiopsie bestimmt werden. Voraussetzung für die Bestimmungen des Rezeptorstatus ist, dass die Zuverlässigkeit der eingesetzten Nachweisverfahren sichergestellt sein muss. Dies beinhaltet eine angemessene interne und externe Qualitätssicherung. Ausführlicher als zuvor wird in der aktuellen S3-Leitlinie erläutert, wann die Testergebnisse nicht verwertbar sind und wiederholt werden sollten. Bei der immunhistochemischen Bestimmung des Östrogen- und Progesteronrezeptorstatus erfolgte eine Anpassung an den Grenzwert, der in den ASCO/CAP-Leitlinien empfohlen wird:

eine(n) erfahrene(n) Fachärztin/Facharzt für Pathologie zur eigenverantwortlichen diagnostischen Tätigkeit. Unser MVZ verfügt über ein breit gefächertes Einsendegut, das das gesamte Spektrum der diagnostischen Pathologie, einschließlich Neuropathologie und Zytologie beinhaltet. Unser nach DIN EN ISO/EC 17020:2004 akkreditiertes Zentrum arbeitet mit zahlreichen Kliniken, Organzentren sowie sehr vielen niedergelassenen Ärzten zusammen. Durch die derzeit an unserem Trierer Standort tätigen 12 Ärzte können wir ein breites methodisches Spektrum und zahlreiche diagnostische Schwerpunkte mit höchster Qualität anbieten, wobei die methodisch-diagnostische Vielfalt durch unsere Partner an den Standorten in Düren und Düsseldorf nochmals umfassend erweitert wird.

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20 Rahmenvertrag Haftpflicht

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Umwelthaftung und Umweltschaden: Mitversichert! Aber bis zu welchen Grenzen? Der Rahmenvertrag für Mitglieder des BDP ist nicht nur im Preis mit circa 750 Euro außergewöhnlich. Mitglieder haben schon Angebote über den gleichen Umfang für über 5.000 Euro erhalten. Auch die beitragsfrei mitversicherten Risiken sind umfangreich. Im vorliegenden Fall geht es um die Umwelthaftpflicht-Basisversicherung. Hier konnte der Verband die Inklusion weiterer Leistungen bei gleichbleibendem (!) Preis erreichen. Dabei hat Herr Peter Kurek mitgewirkt. Er erläutert, worum es geht und wie weit Ihr Schutz reicht.

A Umwelthaftpflicht-Basisversicherung Auf den ersten Blick mag ein Begriff wie Umwelthaftpflicht im Zusammenhang mit einer Berufshaftpflichtversicherung erstaunen. Aber eine solche ist umfänglich auf die Eröffnung und den Betrieb eines Institutes für Pathologie ausgerichtet. Das Labor eines pathologischen Instituts geht mit umweltgefährdenden Stoffen und Flüssigkeiten um. Umgang, Nutzung, Lagerung, tägliche Verwendung und Entsorgung unterliegen gesetzlichen Vorgaben, und es bedarf entsprechender Betriebsgenehmigungen durch zuständige Gewerbe- bzw. Umweltaufsichtsämter. Die Risiken, die das Betreiben eines Instituts im engeren Sinn betreffen, sind katalogartig im Bereich „beitragsfrei mitversicherte Risiken“ aufgeführt. Dazu gehört in den Verträgen gemäß Rahmenvertrag auch die Umwelthaftpflicht-Basisversicherung in folgender Form: Umfang: Je nach der vereinbarten Versicherungssumme, maximal

5.000.000 Euro. Die Versicherungssumme steht je Versicherungsfall pauschal für Personen-, Sach- sowie mitversicherte Vermögensschäden zur Verfügung. Die Versicherungssumme bildet auch die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles bis zu 25 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme Selbstbeteiligung 10 Prozent, höchstens 1.000 Euro Kleingebinde bis zu einer Gesamtlagermenge von 1.000 l/kg (Einzelbehältnisse maximal 210 l/kg) Amalgam- und Fettabscheider Umweltschaden-Regressrisiko Umwelthaftpflicht-Basisversicherung Umweltschaden-Basisversicherung Umweltschäden auf fremden Grundstücken (USV-Basis) Umweltschäden auf eigenen Grundstücken ohne Bodenkasko 3.2012

einschließlich Umweltschäden am Grundwasser (sogenannter Zusatzbaustein 1 lt. GdV-Konzept) Sanierung von eigenen Grundstücken (sogenannter Zusatzbaustein 2 lt. GdV-Konzept) – nicht vereinbart – Kosten für Ausgleichssanierung bis 500.000 Euro im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme Diese – prämienfreie – Basisdeckung dürfte in aller Regel die Risiken normaler Institute abdecken. Folgende Vorgaben müssen eingehalten werden: Eingesetzte Stoffe: Formaldehyd bzw. Formalinlösung, Methanol,

Ethanol, 2-Propanol, Xylol, o–Kresol, Fixierer, Paraffine, Aceton, Wundbenzin, Desinfektionsmittel, Färbemittel (darunter auch KMR-Stoffe), Desinfektionsmittel, Diethylether. Hierbei handelt es sich um Gefahrstoffe, brennbare und wassergefährdende Flüssigkeiten. Behälter: Die Handhabung erfolgt in Kanistern, Flaschen und Gebinden zwischen 1 und 10 l Größe, die Lagerung ferner auch in Fässern mit 50 und 60 l Inhalt. In der Basisversicherung werden Fässer bis 200 l Fassungsvermögen mitversichert. Mengen: Die Gesamtmenge der mitversicherten Flüssigkeiten ist auf 2.500 l/kg pro Versicherungsort begrenzt. In dieser Menge sind auch die Abfallbehälter für Reststoffe und verbrauchte Flüssigkeiten aus oben genannten Stoffen enthalten. Voraussetzungen für den Versicherungsschutz: Die Lagerung der Behälter (zum Beispiel Kanister) muss über Auffangvorrichtung (zum Beispiel Wannen) erfolgen. Die Lagerung muss in einem Gefahrstofflager oder bei geringeren Mengen in einem Hochsicherheitsschrank erfolgen. Kennzeichnungen und Betriebsanweisungen gemäß Gefahrstoffverordnung müssen angebracht sein. An den Arbeitsplätzen darf nur der Tagesbedarf vorhanden sein.

Erst bei Überschreitung der genannten Mengen- und Größenangaben (siehe Merkhilfe) bedarf es einer separaten „AnlagenAbsicherung“, die besonders zu beantragen ist. Unterlagen und Anträge können beim Makler angefordert werden.

B Umweltschaden-Versicherung Auf der Basis des Europarechts gilt seit dem 14. November 2011 das neue Umweltschadengesetz (USchadG). Es formuliert erstmals einen öffentlich-rechtlichen Haftungsanspruch für Umweltschäden. War bisher vorwiegend die Allgemeinheit für derartige Beeinträchtigungen zuständig, ist nun erstmalig der Verursacher eines Schadens bzw. einer drohenden Gefährdung im Bereich Umwelt zur Verantwortung zu ziehen. Geschützt sind vornehmlich Gewässer, Böden, geschützte Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume, kurz gesagt: Artenvielfalt, deren natürliche Lebensräume, Gewässer und Böden. Als verantwortlich gelten natürliche und juristische Personen, die eine berufliche Tätigkeit ausüben und dabei in diese geschützten Bereiche hineinwirken können; ob diese Tätigkeit privat oder öffentlich ist, ob mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht, spielt dabei keine Rolle! Es haftet verschuldensunabhängig derjenige, der einen Umweltschaden verursacht haben soll, auch durch eine genehmigte Tätigkeit, zum Beispiel Umgang und LageMerkhilfe: rung gefährlicher chemischer Gesamtmenge 2.500 l/kg Stoffe. Obwohl es sich hierbei Tragegefäße: 1 bis 10 l um einen öffentlich-rechtlichen Lagerfass: bis 200 l Ersatzanspruch handelt, hat die Versicherungswirtschaft die Siehe auch: Umweltschadenversicherung Leitfaden Sicheres Arbeiten im Bereich Haftplicht angesiemit chemischen Stoffen in der delt, die eigentlich nur gegen Pathologie (Handlungshilfe zivilrechtliche Ansprüche auszur Gefährdungsbeurteilung gerichtet ist. Ohne auf die sehr für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Stand 12/2006), unter: spezifischen Vorgaben des Gesetzes (Stichwort: Flora, Fauna, www.pathologie.de, Fachinfos Habitat) eingehen zu wollen, hier allein der Hinweis, dass eine Basis-Grunddeckung ebenfalls im Versicherungsvertrag nach Rahmenvertrag einbegriffen ist. Der Versicherungsschutz kann, darauf aufbauend, je nach Gefährdung durch Bausteine entsprechend erweitert werden.

Das Caritas-Krankenhaus Bad Mergentheim ist ein modernes, wirtschaftlich erfolgreiches Krankenhaus der Zentralversorgung in Nord-Württemberg und Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Würzburg. In 10 Kliniken und 2 Instituten sowie 3 Organzentren versorgen 1.400 Mitarbeiter jährlich etwa 20.000 stationäre und ca. 45.000 ambulante Patienten. Für unser Institut für Pathologie suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Assistenzärzte/-innen Fachärzte/-innen Das Institut für Pathologie am Caritas-Krankenhaus Bad Mergentheim wird von Frau Priv.-Doz. Dr. M. Ott, Herrn Priv.-Doz. Dr. M. Woenckhaus und Herrn Dr. Th. Lorey geleitet. Mit seiner überregionalen Vernetzung versorgt es 6 Organzentren und verfügt auch über ein breitgefächertes ambulantes Untersuchungsspektrum. Es werden sämtliche morphologischen Basis- und Spezialuntersuchungen durchgeführt. Neben Routinefärbungen, histochemischen Verfahren und immunhistochemischen Zusatzuntersuchungen kommen auch molekularbiologische Verfahren in der Diagnostik zum Einsatz. Aufgrund der Vergrößerung des Instituts und der Erhöhung des Leistungsspektrums suchen wir eine/-n motivierte/-n Kollegin/-en mit hoher Einsatzfreude, Teamgeist und dem Willen, sich zu qualifizieren. Unser Ärzteteam des Instituts für Pathologie steht Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung, Tel. 07931 58-2801. Wir bieten Ihnen – ein gutes und offenes Arbeitsklima sowie eine freundschaftliche, interdisziplinäre Zusammenarbeit – hervorragende Weiterbildungsmöglichkeiten mit entsprechendem Budget – ein attraktives Gehalt auf Basis der AVR, angelehnt an marktübliche Tarife – flexible Arbeitszeitgestaltung mit elektronischem Zeiterfassungssystem – Beteiligung an Umzugskosten Ihre Bewerbung richten Sie bitte an: Caritas-Krankenhaus Bad Mergentheim Tobias Bluhm, Leiter Personal Uhlandstr. 7, 97980 Bad Mergentheim E-Mail: [email protected], www.ckbm.de

Kontakt Peter Kurek KPA Kurek & Partner Assekuranz-Makler GmbH Marienstraße 20, 40212 Düsseldorf Tel.: 0211 3883670 E-Mail: [email protected]

Das Caritas-Krankenhaus Bad Mergentheim ist Teil der Gesundheitsholding Tauber-Franken und gehört zur Unternehmensgruppe der Barmherzigen Brüder Trier (BBT). Die BBT-Gruppe ist mit 30 Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, über 8.000 Mitarbeitenden und ca. 800 Auszubildenden einer der großen Träger sozial-caritativer Dienste der Katholischen Kirche in Deutschland.

3.2012

22 Termine 11.–13.10.2012 .................................................... Herbsttagung 2012 der Österreichischen Gesellschaft für Pathologie/IAP Austria, Wien, Österreich Kontakt: [email protected]

Die Mikroskope für den anspruchsvollen Pathologen

-U

12.–13.10.2012 ........................................................ 20.–23.09.2012 ........................................................ Ausbildung QM-Beauftragte Pathologie, Nürnberg

Laser-Mikrodissektion und EGFR Mutationsanalyse (Workshop), Stuttgart Kontakt: www.pathologie-bosse.de

26.–27.10.2012 ......................................................... Grund- und Refresher-Kurs im Rahmen des MammographieScreenings, München

20.10.2012 ..............................................................

Alle Veranstaltungen mit Programm und Anmeldung unter www.akademie-morphologie.de

27.10.2012 ..............................................................

Chefarzt-Seminar, Hamburg. Kontakt: www.arztrecht.org

Chefarzt-Seminar, München. Kontakt: www.arztrecht.org

27.10.2012 .............................................................. 27.–28.09.2012 ..................................................... 30. Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft für SENOLOGIE, Wien, Österreich Kontakt: [email protected]

Workshop „Wissenschaftliches Schreiben“, Berlin Kontakt: [email protected]

10.11.2012 .............................................................. Chefarzt-Seminar, Karlsruhe. Kontakt: www.arztrecht.org

30.09.–05.10.2012 ................................................. XXIX. Congress of the International Academy of Pathology, Kapstadt, Südafrika Kontakt: new.iap2012congress.com

17.11.2012 .............................................................. Bayerisches PathologInnen-Treffen, Erlangen Kontakt: [email protected]

06.10.2012 ........................................................... 10. Pathologentagung der Bodenseeregion in Friedrichshafen Kontakt: [email protected]

Die brillante Optik und die hervorragende Ergonomie erfährt die Evolution

Alle Veranstaltungen mit Programm und Anmeldung sowie weitere finden Sie unter www.pathologie.de/termine.

www.pathologie.de

Impressum Herausgeber und Inhaber sämtlicher Verwertungsrechte: Bundesverband Deutscher Pathologen e. V. Invalidenstraße 90, 10115 Berlin Tel.: 030 3088197-0 Fax: 030 3088197-15 E-Mail: [email protected] www.pathologie.de Schriftleitung: PD Dr. med. Frauke Bataille, Amberg Redaktion: G. Kempny, Geschäftsführerin, Berlin

Erscheinungsweise: Viermal jährlich 15.02., 15.05., 15.09., 15.11. Der Bezugspreis ist mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten.

Verlag: FRISCHTEXTE Verlag, Herne Industriestraße 17, 44628 Herne [email protected] www.druckfrisch.de

Anzeigen: Dr.HeikeDiekmann Congress Communication Consulting Neuenhöfer Allee 125, 50935 Köln Tel.: 0221 801499-0 E-Mail: [email protected]

Gesamtherstellung und Vertrieb: druckfrisch medienzentrum ruhr gmbh Industriestraße 17, 44628 Herne Tel.: 02323 1788-0 [email protected], www.druckfrisch.de

Design: obst.gestaltung Riehler Str. 24, 50668 Köln E-Mail: [email protected]

Druckauflage: 1.500 Diese Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt, eine Verwertung ist außerhalb der gesetzlich zugelasse-

nen Fälle verboten. Nachdruck nur mit Genehmigung des Herausgebers. Keine Haftung für unverlangt eingesandte Manuskripte. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Wichtiger Hinweis für unsere Leser: Medizin, Wissenschaft und Politik unterliegen ständigen Entwicklungen. Autoren und Herausgeber verwenden größtmögliche Sorgfalt, dass alle Angaben dem aktuellen Wissensstand entsprechen. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.

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