Integrationskonzept der Stadt Strausberg

Integrationskonzept der Stadt Strausberg 1. Ausgangssituation 2. Zielgruppe 3. Zielstellung 3.1 Begriff der Integration 3.2 Interkulturelle Öffn...
Author: Thomas Grosse
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Integrationskonzept der Stadt Strausberg

1.

Ausgangssituation

2.

Zielgruppe

3.

Zielstellung 3.1 Begriff der Integration 3.2 Interkulturelle Öffnung 3.3 Förderung der Selbsthilfe 3.4 Geschlechtsspezifische Aspekte der Integrationsarbeit

4.

Handlungsfelder für die Integration 4.1 Aufnahme von Zuwanderern 4.1.1 Ablauf der Aufnahme von Spätaussiedlern und ihren Angehörigen 4.1.2 Zur Aufnahme von Asylbewerbern 4.2 Sprache 4.2.1 Förderformen 4.2.2 Sonstige Möglichkeiten der Sprachförderung 4.3 Kindertagesstätten und Schulen 4.3.1 Kindertagesstätten und Hortbetreuung 4.3.2 Schulen 4.4 Jugend - Ausbildung, Qualifizierung, Freizeit 4.4.1 Sprachförderung, Berufsorientierung, Berufsvorbereitung, Berufsausbildung 4.4.2 Freizeitgestaltung und Begegnung 4.5 Arbeit und Qualifizierung 4.6 Ausübung der Religion 4.7 Kultur und Freizeit 4.8 Seniorenarbeit

Anlagen Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5:

Arbeitskreis Strausberg Fachdienste Weitere Adressen Interkulturelle Kompetenz – eine kurze Übersicht Abkürzungsverzeichnis

1. Ausgangssituation Das seit Januar 2005 geltende Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950) setzt neue Maßstäbe für die Integration von Zuwanderern. Strausberg ist die größte Stadt im Landkreis Märkisch-Oderland. Das wald- und seenreiche Umfeld und die S-Bahnanbindung nach Berlin machen diese Stadt in vielfältiger Hinsicht attraktiv. Strausberg ist über 750 Jahre alt und umfasst eine Fläche von ca. 68 km2. Hier leben zurzeit etwa 26.200 Einwohner. Zu diesen Einwohnern zählen 775 Spätaussiedler und ihre oft russischen oder kasachischen Familienangehörigen und ca. 530 in Wohnungen lebende Asylbewerber und Ausländer vieler Nationalitäten (im Weiteren:Zuwanderer). Obwohl Strausberg auf über 8000 versicherungspflichtig beschäftigte Einwohner verweisen kann, liegt die Arbeitslosenquote bei ca. 11 % . Diese Situation ist für die Integration von Zuwanderern problematisch. Ca. 4.900 Personen sind von den Wirkungen der Hartz IVFestlegungen betroffen. Für viele vor allem junge Menschen, aber auch für viele Zuwanderer, heißt das, Strausberg zu verlassen und an einem anderen Ort Arbeit zu suchen. Auf Grund der Mietpreisgestaltung hat es sich ergeben, dass das Wohngebiet Hegermühle das größte Ansiedlungsgebiet für Zuwanderer ist, gefolgt vom Wohngebiet Ost mit den Straßen Otto-Grotewohl-Ring, Heinrich-Rau-Straße, Hans-Beimler-Ring und Artur-Becker-Straße. In der Phillipp-Müller-Straße und der Strausberger Vorstadt wohnen nur wenige Zuwandererfamilien. In Strausberg leben Zuwanderer mit verschiedensten Migrationshintergründen. Zum besseren Verständnis erfolgt hier ein kurzer Überblick über die verschiedenen Zuwanderergruppen. Spätaussiedler gemäß § 4 BFVG sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs.1 Grundgesetz und erhalten wie die Ehegatten und Abkömmlinge des Spätaussiedlers gemäß § 7 BVFG die deutsche Staatsangehörigkeit. Familienangehörige des Spätaussiedlers gemäß § 8 BVFG fallen unter das AufenthG und erhalten eine Aufenthaltserlaubnis. Asylbewerber sind Flüchtlinge, die einen Asylantrag gestellt haben und deren Verfahren noch nicht abgeschlossen sind. Sie besitzen während der Zeit des Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung. Sie dürfen weder eine Ausbildung noch ein Studium absolvieren. Im ersten Jahr nach der Stellung des Asylantrages unterliegen sie einem strikten Arbeitsverbot. Danach besteht die sehr geringe Chance auf eine Arbeitserlaubnis. Diese Arbeitserlaubnis wird nur für einen bestimmten Job erteilt. Davor wird überprüft, ob diese Arbeit von einem Deutschen, EU-Ausländer oder einem vorrangigen Ausländer ausgeübt werden kann und ob diese Arbeit bestimmte tarifliche Bestimmungen erfüllt. Asylbewerber erhalten Sozialleistungen nach dem AsylbLG, welche weitaus geringer sind als die Leistungen nach SGB II oder XII. Zusätzlich fallen Asylbewerber unter die Residenzpflicht, das bedeutet konkret in Märkisch-Oderland, dass sie diesen Landkreis nur in Ausnahmefällen mit Erlaubnis der Ausländerbehörde verlassen dürfen. De-Facto-Flüchtlinge sind unanfechtbar abgelehnte Asylbewerber, deren Abschiebung zurzeit aus verschiedenen Gründen (Krankheit, Passlosigkeit, o.ä.) nicht durchgeführt werden kann. Sie erhalten eine Duldung und unterliegen einem ähnlichen Arbeits- und Ausbildungsverbot wie Asylbewerber. In Strausberg gehören viele ehemalige vietnamesische Vertragsarbeitnehmer zu dieser Gruppe. 2

Asylberechtigte sind Flüchtlinge, die im Asylverfahren unanfechtbar gemäß Artikel 16a Grundgesetz anerkannt worden sind. Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis und später eine Niederlassungserlaubnis. Sie erhalten eine Arbeitserlaubnis und haben Anspruch auf fast alle Sozialleistungen. Dieser Personenkreis ist in Strausberg kaum vertreten. Konventionsflüchtlinge sind Flüchtlinge, denen nach Abschluss des Asylverfahrens ein Abschiebungsschutz gemäß der Genfer Konvention gewährt wird. Im Prinzip sind sie in rechtlichen Fragen den Asylberechtigten gleichgestellt. Ausländische Familienangehörige von Deutschen erhalten eine Aufenthaltserlaubnis. Andere Personen mit Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis sind z.B. Inhaber einer Greencard, Studenten oder ehemalige Gastarbeiter und deren Abkömmlinge aus den Anwerbeländern. Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger können sich ohne Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten. Die Integrationsarbeit in Strausberg muss diese unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen ebenso berücksichtigen wie die verschiedenen kulturellen Hintergründe der Zuwanderer. Pauschale Bilder von „den Ausländern“ oder „den Spätaussiedlern“ sind somit weder sachlich angemessen noch praktisch hilfreich.

2. Zielgruppe Zielgruppen dieser konzeptionellen Überlegungen sind 1. alle in Strausberg aufgenommenen Zuwanderer, unabhängig vom Status als bleibeberechtigte Zuwanderer und solche, die sich nur zeitweise in Strausberg aufhalten. Integrationsprozesse vollziehen sich bei beiden Personengruppen. 2. die Stadt Strausberg als aufnehmendes Gemeinwesen, deren Behörden und Institutionen sowie die Einwohner.

3. 3.1

Zielstellung Begriff der Integration

Integration bedeutet das Zusammenführen zweier Teile zu einem Ganzen. Damit ist auch der Integrationsprozess ein zweiseitiger Prozess. Er betrifft einerseits das aufnehmende Gemeinwesen und andererseits die Zuwanderer In der „Konzeption der Landesregierung zur Integration bleibeberechtigter Zuwanderer im Land Brandenburg“(1) wird der Integrationsbegriff wie folgt unterteilt: „Strukturelle Integration bezeichnet einen Prozess, in dem Zuwandernde einen Mitgliedsstatus in der aufnehmenden Gesellschaft erwerben und Zugang zu gesellschaftlichen Positionen und gleichberechtigte Chancen erreichen. Kulturelle Integration oder Akkulturation beinhaltet kognitiv kulturelle Lern- und Internalisierungsprozesse bei den Zugewanderten wie bei der einheimischen Bevölkerung, die notwendig sind für die Teilnahme und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

(1)

Konzeption der Landesregierung zur Integration bleibeberechtigter Zuwanderer im Land Brandenburg vom 07.05.2002

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Soziale Integration bedeutet die gesellschaftliche Mitgliedschaft im privaten Bereich durch Teilnahme und Akzeptanz bei sozialen Aktivitäten und bei Vereinsmitgliedschaften der Aufnahmegesellschaft. Identifikatorische Integration zeigt sich in Prozessen neuer persönlicher Zugehörigkeitsdefinitionen.“ Daraus ergeben sich für Strausberg folgende Schwerpunkte für eine erfolgreiche Integration der Zuwanderer:  Schaffung eines positiven Aufnahme- und Integrationsklimas;  Befähigung der Zuwanderer in höchstmöglicher Eigenverantwortung unter Ausnutzung gegebener Möglichkeiten und Fähigkeiten unter Beachtung der Normenund Wertvorstellungen des Gemeinwesens zu agieren;  Sensibilisierung des Gemeinwesens und seiner Einwohner für den aufzunehmenden Personenkreis;  Interkulturelle Öffnung;  Gewinnung weiterer Akteure und Partner;  Koordination und Vernetzung der Akteure und Mitstreiter über den Arbeitskreis Strausberg sowie darüber hinaus.

3.2

Interkulturelle Öffnung

Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration von Zuwanderern in eine Kommune ist deren interkulturelle Öffnung. Konkretes Ziel interkultureller Öffnung ist, allen in Deutschland lebenden Menschen den Zugang zu sozialen, politischen und kulturellen Institutionen, Diensten und Versorgungseinrichtungen zu ermöglichen. Die Angebote dieser Einrichtungen müssen sich an den jeweiligen individuellen Lebenslagen und Bedürfnissen der Mitglieder unserer Gesellschaft orientieren und ein möglichst hohes Maß an selbstbestimmtem Leben ermöglichen. Interkulturelle Öffnung ist ein stetiger Prozess und gesellschaftliche Querschnittsaufgabe. Um erfolgreich und nachhaltig wirken zu können, muss sie politisch und strategisch gewollt sein. Zentrale Aufgaben für eine interkulturelle Öffnung:  Leitbilddiskussion und Verankerung der interkulturellen Öffnung im Leitbild  Zielbestimmung, Entwicklung von Leitlinien und Evaluationskriterien  Bedürfnisanalyse und Bestandsaufnahme der interkulturellen Arbeit  Vermittlung von interkultureller Kompetenz für die MitarbeiterInnen  Abbau von Zugangsbarrieren  Gender-Mainstreaming (Berücksichtigung geschlechtsspezfischer Fragestellungen)  Veränderung von strukturellen und institutionellen Rahmenbedingungen  trägerübergreifende Kooperation und Vernetzung  Partizipation von MigrantInnen bzw. aller NutzerInnen Die interkulturelle Öffnung eines Dienstes einer Kommune ist eine Querschnittsaufgabe, die u.a. Strukturen, Maßnahmen, MitarbeiterInnen, aber auch NutzerInnen betrifft. Voraussetzung für die interkulturelle Öffnung ist die Bejahung dieser Zielsetzung durch die Akteure aller Bereiche. Zur Realisierung der Querschnittsaufgaben steht deshalb am Anfang eine generelle Diskussion der Inhalte, Zielsetzungen und Implikationen dieses Prozesses mit dem Ziel, die interkulturelle Öffnung im Leitbild der kommunalen Verwaltung, der 4

Institutionen sowie der örtlichen Verbände und Vereine zu verankern. ( vgl. Hinz-Rommel, Wolfgang: „Interkulturelle Kompetenz - Ein neues Anforderungsprofil in Kindertagesstätten“) Interkulturelle Kompetenz: Eine wichtige Rolle für die interkulturelle Öffnung spielt die interkulturelle Kompetenz der MitarbeiterInnen. Unter interkultureller Kompetenz verstehen wir ein kompetentes Handeln in einer modernen, durch Vielfalt geprägten Einwanderungsgesellschaft. Für viele MitarbeiterInnen stellt dies ein neues Verständnis ihres beruflichen Alltages dar, daher sind Schulungen zur Unterstützung der MitarbeiterInnen in dieser neuen Rolle notwendig. Eine kurze Übersicht der Aspekte der interkulturellen Kompetenz ist in Anlage 4 enthalten.

3.3

Förderung der Selbsthilfe

Hilfe zur Selbsthilfe ist wesentlicher Bestandteil des Integrationsprozesses. Maßnahmen und Aktivitäten sind möglichst so zu gestalten, dass die Zuwanderer in die Lage versetzt werden, ihre Sache selbst in die Hand zu nehmen und ihre Abhängigkeit von Beratungs- und Unterstützungsinstanzen zu reduzieren.

3.4

Geschlechtsspezifische Aspekte der Integrationsarbeit

Unterschiedliche Kulturen und Herkunftsländer haben unterschiedliche Rollenzuschreibungen für Frauer und Männer. Es gilt, dies bei der Integrationsarbeit zu berücksichtigen, und nicht davon auszugehen, dass diesbezüglich alles so sei, wie hierzulande üblich. Geschlechtsspezifische Fragestellungen, insbesondere hinsichtlich der Auswirkung auf die oft benachteiligten Frauen, sollten in jedem Bereich der Integrationsarbeit einbezogen werden und werden im Folgenden deshalb nicht jedes Mal gesondert aufgeführt.

4.

Handlungsfelder für die Integration

Im Folgenden werden die wichtigsten Handlungsfelder für die Integration beschrieben. Dabei werden die Rahmenbedingungen für das jeweilige Handlungsfeld genannt, die bestehende Integrationsarbeit kurz beschrieben und Ziele und Fragen für die Weiterentwicklung formuliert. 4.1 Aufnahme von Zuwanderern Für die einzelnen Zuwanderergruppen gibt es unterschiedliche Aufnahmeformen, Abläufe und Zuständigkeiten. Für die Gruppen der Spätaussiedler und der Asylbewerber sollen die Abläufe im Folgenden aufgezeigt werden.

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4.1.1

Ablauf der Aufnahme von Spätaussiedlern und ihren Angehörigen

Nach Schließung der Landesaufnahmeeinrichtung Peitz erfolgt die Aufnahme von Spätaussiedlern in der Erstaufnahmeeinrichtung Friedland. Hier erfolgt die Übernahme der Spätaussiedler durch das Land Niedersachsen. An den hier verbleibenden 7 Tagen erhalten die Spätaussiedler einen Willkommenskurs (aufgeteilt an 7 Tagen = 24 Unterrichtsstunden) als sprachliche Erstorientierung. Nach der 7tägigen Aufnahme in Friedland erfolgt per e-mail an das Landesvertriebenen- und Aussiedleramt Peitz (LVAA), Dezernat 62, die Verteilentscheidung der Spätaussiedler lt. Quotenregelung des Landes. Vom LVAA wird nach Eingang dieser Meldung eine e-mail an den Landkreis mit der Höhe der Zuweisung von Spätaussiedlern und die Information zur Anreise (Tag/Zeit/Zielbahnhof) gesendet. Das zuständige Sozialamt des Landkreises Märkisch-Oderland muss in wenigen Stunden entscheiden, wo die Spätaussiedler untergebracht werden. Entweder in speziell für diesen Personenkreis vorgehaltenen Wohnungen oder wie in unserem Landkreis in das vorhandene Übergangswohnheim Lietzen. Das Sozialamt übermittelt den ZuwandererberaterInnen des Sozialparkes MOL e.V. die Information über die Ankunft des neuen Klientels im Übergangswohnheim Lietzen. Auf der Grundlage der vorab übermittelten Daten wird die Sozialanamnese durch die ambulanten Zuwandererberaterinnen erstellt. Nach Bedarf erfolgt in den ersten Tagen die ausdrückliche Begleitung der Spätaussiedler in den verschiedenen Anmeldeverfahren bei Ämtern und Leistungsträgern. Nach erfolgreicher Wohnungssuche in Strausberg erfolgt durch die BeraterInnen des Sozialparkes MOL e.V. die Anmeldung bei der Einwohnermeldestelle, die Abgabe des Mietvertrages, die Einrichtung eines Kontos, die Meldung bei der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, dem Amt für Grundsicherung sowie beim Rentenversicherungsträger und der Krankenkasse. Ebenfalls werden nach Bedarf die Kita- und Schulanmeldungen bewältigt. Die weitere Begleitung in den folgenden drei Jahren wird durch die Migrationserstberatung (MEB) der Caritas verwirklicht.

4.1.2 Zur Aufnahme von Asylbewerbern Über die zentrale Aufnahmestelle des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt werden Asylbewerber dem Heim Garzau in Abstimmung mit der Ausländerbehörde und dem Sozialamt des Kreises MOL zugewiesen. Im Heim werden die Asylbewerber von den dort tätigen Sozialbetreuern in Empfang genommen und begrüßt. Die personenbezogenen Daten werden anhand der Verteilerlisten überprüft. Der Sozialbetreuer besichtigt mit den Neuankömmlingen das Heim und zeigt ihnen die vorbereiteten Zimmer. Nach Kenntnisnahme der geltenden Heimordnung erhält der Asylbewerber einen eigenen Schlüssel für sein „vorläufiges Zuhause“. Nach Übergabe aller heimgebräuchlichen Gegenstände werden für die kommenden Tage Beratungstermine vereinbart. In letzter Zeit sind auch Asylbewerber verstärkt in Wohnungen untergebracht worden, die Mehrzahl davon in Strausberg. Viele von ihnen sind auf Hilfe und Unterstützung angewiesen. Für die Beratung der Flüchtlinge steht in Strausberg der Migrationsfachdienst (Caritas und Sozialpark MOL e.V.) zur Verfügung. Für Asylbewerber sind offiziell keine Integrationsmaßnahmen vorgesehen, da ein eventuelles Bleiben in Deutschland während des Asylverfahrens ungeklärt ist. Dennoch finden auch bei 6

ihnen vom ersten Tag an in Deutschland Integrationsprozesse statt. Im Sinne des Gemeinwesens sind also integrative Maßnahmen für Asylbewerber wünschenswert, sodass die Gruppe der AsylbewerberInnen hier nicht anders behandelt werden soll als andere Zuwanderergruppen, so fern der rechtliche Rahmen dies zulässt.

4.2

Sprache

4.2.1 Förderformen Mit dem Zuwanderungsgesetz erhalten neu zuwandernde Ausländer aus Drittstaaten (NichtEU-Staaten), die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten, und Spätaussiedler einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs). Berechtigte Ausländer, die nicht über einfache Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, können teilnahmeverpflichtet werden. Zur Kursteilnahme können bereits im Bundesgebiet lebende Ausländer und Unionsbürger zugelassen werden. Geregelt werden die Kurse durch die „Verordnung der Bundesregierung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler“ (Integrationsverordnung-IntV) und durch den „Integrationskursleitfaden“. Neuzuwanderer bekommen bereits mit ihren Aufnahmeunterlagen die Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung (Spätaussiedler vom BVA Friedland, Ausländer vom BAMF oder von der ABH - Seelow). Nach Wohnsitznahme können sie sich zu einem Integrationskurs anmelden. Die Teilnehmer erhalten mit der Teilnahmeberechtigung eine Liste der zugelassenen Kursträger in ihrem Einzugsgebiet. Angestrebt wird, dass die Kursteilnehmer einen möglichst ortsnahen Anbieter auswählen. Zugelassen werden nur Ausländer mit einem Aufenthaltstitel. Der Integrationskurs umfasst 630 Stunden. 600 Stunden Sprachkurs davon 300 Stunden Basiskurs und 300 Stunden Aufbaukurs; dazu kommen noch 30 Stunden Orientierungskurs (Recht, Geschichte und Kultur in Deutschland). Der Unterricht erfolgt in Teilzeit (nicht mehr als 5 Stunden am Tag und innerhalb von 9 Monaten). Vor Kursbeginn werden die Kursteilnehmer getestet und entsprechend eingruppiert. Am Ende werden ein Test zum Orientierungskurs und die Sprachprüfung B1absolviert. Im Landkreis bieten mehrere Träger Kurse an (siehe Anlage 3) 4.2.2 Sonstige Möglichkeiten der Sprachförderung Für die Absolventen von Sprachkursen, aber auch für Anfänger besteht weiterhin im Sozialpark MOL e.V. die Möglichkeit, sich sprachlich weiterzubilden. Im Sozialpark MOL findet montags von 9.30 – 11.45 Uhr Deutsch für Anfänger statt. Dienstags wird von 9.30 – 11.45 der Konversationskurs durchgeführt und am Mittwoch wird Deutsch am Computer unterrichtet. Im Strausberger Bildungs- und Sozialwerk e.V. (SBWS e.V.) finden ergänzende Sprachkurse über 100 Unterrichtseinheiten nach §9 Abs.4 BVFG statt. Auch die Volkshochschule Strausberg bietet zwei Kurse „Deutsch als Fremdsprache“ an.

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Für Hochschulabsolventen besteht die Möglichkeit, Deutschkurse an der Otto-BenneckeStiftung in Berlin zu belegen. 4.3

Kindertagesstätten und Schulen

4.3.1 Kindertagesstätten und Hortbetreuung Kinder von Zuwanderern haben ebenso wie einheimische Kinder ab dem dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz (sechs Stunden pro Tag) und ab erster bis zur vierten Klasse Hortbetreuung (vier Stunden pro Tag) auch wenn die Eltern nicht berufstätig sind. Der Rechtsanspruch wird von der Stadtverwaltung geprüft. Bei Berufstätigkeit, Lehre, Umschulung, Weiterbildung und auch bei Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung kann der Rechtsanspruch abweichend festgelegt werden (maximal 12 Stunden pro Tag bis zum Schuleintritt und danach maximal 6 Stunden pro Tag). Die zu entrichtenden Gebühren richten sich nach dem Einkommen der Eltern und dem in Anspruch genommenen Betreuungsumfang. Es werden alle Einkünfte berücksichtigt außer BAföG und Pflegegeld nach dem SGB XI. Für sozial schwache Familien besteht die Möglichkeit einen Zuschuss zu den Gebühren zu erhalten (Kindertagesstätten in Strausberg Anlage 2). Auf der formalen Seite unterscheidet sich die Situation der Zuwandererkinder also nicht von der Situation anderer. Allerdings sollte bedacht werden, bei den Zuwanderern die oben beschriebene Information zum Rechtsanspruch usw. entsprechend zu erklären. Die besondere Fragestellung hinsichtlich der Aufnahme und Betreuung von Zuwandererkindern in Kita und Hort bezieht sich vielmehr auf Aspekte der pädagogischen Arbeit einschließlich Elternarbeit. Interkulturelle Erziehung im Kindergarten „Kinder wachsen heute auf in einer Welt von immer größerer Vielfalt der Menschen, mit denen sie Kontakt haben, und von immer größerer Verschiedenheit der Lebensformen, die sie alltäglich erfahren, und sie kommen früher damit in Berührung.(...) Heute erleben viele Kinder eine Vielfalt bei Menschen in Bezug auf Aussehen, Sprache, Kultur und Religion. Sie erfahren die Ausdifferenzierungen in den sozialen Lagen und in den Lebensstilen wenn auch nach Region und Lebenssituation unterschiedlich stark“ (vgl. BMFSFJ, Zehnter Kinder- und Jugendbericht 1998, S.95f). Die Lebenswelten der Kinder sind sehr verschieden - sowohl hinsichtlich multikultureller Vielfalt der Gesellschaft als auch hinsichtlich der individuell unterschiedlichen Familiensituationen. Die Entwicklung der Kinder ist eng mit Gegebenheiten ihres Lebensumfeldes verknüpft. Sie bringen ihren Lebensraum, ihre Erfahrungen und Handlungsmuster mit in die Kita. Daher ist es wichtig, dass sich an der jeweiligen Lebenssituation der Kinder orientiert wird. Das Kind in seiner Individualität, mit seinen Bedürfnissen und Erfahrungen steht im Mittelpunkt des pädagogischen Geschehens. Ziele der interkulturellen Erziehung:  Kindern einen Rahmen bieten, in dem sie einerseits Selbstwert stärkende Erfahrungen machen können und andererseits auf Erfahrungen treffen, die sie ermutigen, sich auf Neues, Unbekanntes einzulassen und die sie befähigen mit diesen Unsicherheiten umzugehen  Kinder befähigen mit der Unterschiedlichkeit zwischen den Menschen konstruktiv umzugehen  sich in der Begegnung mit anderen seiner eigenen kulturellen Prägungen bewusst zu werden 8

 eigenen Vorurteilen auf die Spur kommen  zur Toleranz befähigen  die Motivation für die Suche nach Gemeinsamkeiten mit dem Anderen und nach Möglichkeiten gemeinsamer Handlungsweisen und Lebensformen zu stärken  Befähigung, Diversität (Verschiedenheit) auszuhalten, Beziehungen aufzubauen, Interaktionen zu gestalten und gemeinsame Lebensformen zu entwickeln  Erkennen und aktive Bekämpfung von Diskriminierung  Gemeinsamkeiten betonen und zum Ausgangspunkt des pädagogischen Handelns machen- gleichzeitig sollen die jeweiligen kulturellen Eigenständigkeiten geachtet werden. Interkulturelle Erziehung stellt an die Erzieherinnen große Anforderungen. Neben der interkulturellen Kompetenz (siehe oben) werden zusätzliche Kompetenzen im didaktisch-methodischen Bereich gefordert:  Wissen um den Zweit- und Mehrspracherwerb und dessen Umsetzung in Konzepte der Sprachförderung  Förderung interkultureller Sensibilisierung  kritische Prüfung von Inhalten und Medien, insbesondere im Hinblick auf nationalistische, rassistische oder ethno- wie eurozentristische Sichtweisen  Entwicklung pädagogischer Konzepte zum Abbau ethnischer Vorurteile  Beobachtung und Wahrnehmung individueller Lernstile und Lernwege  bei den Kindern und ihren Familien Prozesse der Annäherung initiieren sowie Ideen und Motive für Begegnungen und Interaktionen entwickeln helfen und bestärken Jedes Kind soll sich in der Kita angenommen fühlen und Teile seiner Lebenssituation wieder finden. Dafür ist es notwendig, die pädagogische und soziale Umwelt der Kinder einzubeziehen. Wichtiger Schwerpunkte bilden dabei die Elternarbeit und die Öffnung in das soziale Umfeld. Ideen für die Umsetzung:  bei der Raumgestaltung Gegenstände, Bilder usw. aus verschiedenen Kulturen benutzen  Feiertage und Feste aus anderen Kulturen begehen -nachfragen bei Kindern und Eltern in der Kita  bewusste Auswahl des Spielmaterials; folgende Kriterien zur Auswahl sind wichtig: eine differenzierte und gleichwertige Darstellung aller Personen und Lebenswelten vielfältige Namen, Aussehen und Hautfarben unterschiedliche Farben, Formen, Gegenstände Relativierung von Aussagen (z.B. m a n c h e Muslima tragen ein Kopftuch) Beachtung und Vermeidung von Klischees und Diskriminierungen Verzicht auf Zuordnungen Sprache ohne Diskriminierungen und Rassismen verschiedensprachige Bücher

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4.3.2 Schulen Die Strausberger Schullandschaft ist vielfältig und bietet allgemein gute Bildungsmöglichkeiten. Alle Zuwandererkinder im Schulalter – auch die von Asylbewerbern – unterliegen der Schulpflicht, sodass auch hier formal kein Unterschied festzustellen ist. Allerdings bringen die Kinder mit unterschiedlichem Hintergrund ihre eigenen - auch kulturellen - Erfahrungen mit der Schule sowie ihre eigenen Kompetenzen mit. Am wichtigsten für die schnelle Eingliederung der Zuwandererkinder ist ein ausreichendes zusätzliches Angebot an Deutschunterricht, um die sprachliche Benachteiligung schnell abzubauen sowie den schulischen Anschluss möglichst ohne Rückstufung in eine niedrigere Klassenstufe zu ermöglichen Der damit einhergehende Altersunterschied bringt ein zusätzliches Integrationsdefizit Bis Ende 2004 half hier die bundesfinanzierte Förderung des so genannten Garantiefonds, der Nachhilfestunden für Zuwandererkinder außerhalb der Schule ermöglichte. Der Wegfall dieser Bundesförderung müsste dringend ersetzt werden. Das Landesministerium für Bildung, Jugend und Sport hat in seiner „Eingliederungsverordnung“ Stundenkontingente von Lehrern zur Einrichtung von Förderstunden ausländischer Schüler in der deutschen Sprache vorgesehen. Die Strausberger Schulen haben Kontakt zum Sozialpark MOL e.V., um für Kinder mit größeren sprachlichen Problemen gemeinsam Strategien zu entwickeln, die zu schnellerem Erfolg verhelfen sollen. Nicht nur für Strausberg gilt es, eine geregelte Finanzierungsgrundlage zur Schließung dieser Förderlücke zu schaffen. Es ist zu fragen, ob eine sinnvolle und weiterhin notwendige Förderung, aus der sich der Bund zurückgezogen hat, nicht durch andere, für die Integration verantwortlich zeichnenden Ebenen wie Land, Landkreis oder Stadt ersetzt werden kann und muss. Hierzu sollte sich das Schulwesen selbst äußern. Die Schule hat wesentliche Aufgaben bei der Integration der zuziehenden Kinder und Jugendlichen. Je älter die Kinder sind, desto schwieriger gestaltet sich die Integration. Sprachliche Defizite im pubertären Alter verhindern oft einen ordentlichen Schulabschluss und eine sich anschließende Ausbildung. Im Kontext von Schule und Ausbildung soll die Integration von Zuwanderern als ein Prozess angesehen werden, der alle SchülerInnen aber auch das Lehrerkollegium einbezieht. In den meisten Schulen werden Zuwandererkinder unter defizitären Gesichtspunkten betrachtet. Sie verstehen die deutsche Sprache nicht, sie kennen sich im Regelwerk der Schule nicht aus und es ist schwierig, mit ihnen zu arbeiten, ihnen die gleichen Voraussetzungen anzubieten, wie deutschen SchülerInnen. Ihre Sprache und ihre eigene Identität spielen im schulischen Alltagsgeschäft nur selten eine positive Rolle. Um diese Schüler im schulischen Kontext zu integrieren, ist es zunächst notwendig, sie zu stärken, und vom defizitären Ansatz weg zur Anerkennung der damit verbundenen Vielfalt zu kommen, die durch deren Anwesenheit der Schule geboten wird. Damit soll nicht die Notwendigkeit von Deutschunterricht in Abrede gestellt werden. Die guten Erfahrungen, die mit dem aus dem Garantiefond finanzierten zusätzlichen Deutschunterricht gemacht wurden, belegen, dass anfangs eine Deutschförderung unbedingt notwendig ist. Die „Verordnung über die Eingliederung von fremdsprachigen SchülerInnen in die allgemeinbildenden und beruflichen Schulen“ bietet einen Spielraum, der wenn er ausgeschöpft und umgesetzt wird, sehr wirkungsvoll sein kann. (Oft sind es jedoch diese Zusatzstunden, die ausfallen, wenn LehrerInnen fehlen). Des Weiteren wird in den wenigsten Fällen auf die Vorbildung und die Stärken der Zuwandererkinder eingegangen, hier gehen wichtige Ressourcen unerkannt verloren. 10

Die meisten SchülerInnen bekommen zuwenig Unterstützung aus dem Elternhaus, da sich die Eltern selbst in einer Phase der Orientierung befinden, die oft von Niederlagen und enttäuschten Erwartungen geprägt ist. Deshalb ist es notwendig, diesen Gesichtspunkt zu berücksichtigen und im pädagogischen Sinne motivierend auf die SchülerInnen einzuwirken und sie zu unterstützen. Für die Zuwandererkinder ist es nur schwer möglich, die neue Sprache zu erlernen und sich mit dem Fachunterricht inhaltlich auseinander zu setzen, wenn ihre Muttersprache nicht mehr gefördert wird. Muttersprachlicher Unterricht erleichtert das Verstehen der deutschen Sprache und der fachlichen Kontexte, weil diese zunächst in der Muttersprache nachvollzogen werden können. Die Auseinandersetzung mit der Muttersprache fördert die Sprachkompetenz allgemein und bietet den SchülererInnen die Möglichkeit fundierter zweisprachig zu agieren. Weiterhin findet die Auseinandersetzung mit der eigenen Kultur und den eigenen Wurzeln statt, die sonst in der „neuen Mehrheitsgesellschaft“ kaum einen Platz hat. Das trägt im hohen Maße zur Identitätsbildung und –stärkung der zugewanderten SchülerInnen bei. Im Rahmen des schulischen Integrationsprozesses muss neben der Eingliederung der Zuwanderer auch die Aufnahmebereitschaft der deutschen SchülerInnen und aller am schulischen Alltag Beteiligten gefördert werden. Sie sollen Verantwortung für ihre Mitschüler übernehmen und Zuwanderung als etwas Normales begreifen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die pädagogische Arbeit der LehrerInnen die Vielfalt ebenfalls als Chance und nicht als Mehrbelastung begreift. Unterstützend können diesbezüglich folgende Maßnahmen wirken: -

Die Fördermöglichkeiten im Rahmen der Eingliederungsverordnung werden ausgenutzt und haben hohe Priorität In Lehrerfortbildungen erfolgt die Auseinandersetzung mit Themen, die die Integration der Zuwandererkinder erleichtern (Interkulturelle Kommunikation und Kompetenz, Integration, Zuwanderung etc.) Die Schule entwickelt ein eigenes kleines Integrationskonzept in dem Integration als Prozess beschrieben wird, den Deutsche und Zuwanderer leisteten Die Auseinandersetzung mit dem Thema Zuwanderung erfolgt im Unterricht und im Rahmen von Projekten Im Rahmen der Elternarbeit werden konkrete Kooperationen und ein Austausch mit relevanten Stellen (z.B. Migrationserstberatung, andere relevante Beratungsstellen) angestrebt

In Rahmen der Entwicklung bzw. Umsetzung der Maßnahmen kann die RAA Brandenburg beratend bzw. als Fortbildner tätig werden. Angebote zum Muttersprachlichen Unterricht sind ebenfalls mit Unterstützung der RAA Brandenburg möglich.

4.4 Jugend-Ausbildung, Qualifizierung, Freizeit Die wesentlichen Seiten der Integration von jugendlichen Ausländern und Spätaussiedlern sind  die unbedingte Sicherung der sprachlichen Qualifizierung (siehe 4.3.2.)  die Bereitstellung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen (im Besonderen die Sensibilisierung und Aktivierung von Unternehmern zu ihrer Rolle bei der erfolgreichen Integration) sowie Qualifizierungsmöglichkeiten  die Möglichkeit zur kulturellen, sportlichen und allgemeinen Freizeitbetätigung bzw. Mitwirkung in Vereinen, Klubs und anderen Organisationsformen 11

4.4.1

Sprachförderung, Berufsorientierung, Berufsvorbereitung, Berufsausbildung

Den eingewanderten bleibeberechtigten Jugendlichen stehen grundsätzlich alle Wege der beruflichen Ausbildung offen, die auch für Einheimische verfügbar sind – sowohl die betriebliche als auch die vollzeitschulische Ausbildung und die über die Bundesanstalt für Arbeit geförderte außerbetriebliche Ausbildung. Auch im Bereich der Berufsausbildung besteht die Aufgabe darin, Chancengleichheit dadurch herzustellen, dass sprachliche und schulische Defizite durch Fördermaßnahmen ausgeglichen werden (Landeskonzeption S. 9). Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit sind ein wichtiges Qualifizierungsinstrument, um Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Insbesondere die steigenden Anforderungen in den Ausbildungsberufen und eine veränderte Lage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt stellen eine Herausforderung für die Berufsausbildungsvorbereitung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen dar. Die Berufsausbildungsvorbereitung ist geregelt im Berufsausbildungsgesetz und richtet sich an lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Personen, deren Entwicklungsstand eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine gleichwertige Berufsausbildung noch nicht erwarten lässt. Dazu zählen insbesondere junge Menschen mit Migrationshintergrund. Im Altkreis Strausberg stehen ca. 150 Plätze für berufsvorbereitende/berufsorientierende Maßnahmen zur Verfügung. Dazu zählen u.a.: Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e.V. ( CJD ) Förderintegrationszentrum (FIZ) Neuenhagen beim Internationalen Bund (IB) Überbetriebliches Ausbildungszentrum (ÜAZ) Strausberg Übergangsqualifizierung (U 25 ohne Berufs- aber mit Schulabschluss) Arbeit und Qualifizierung für ältere arbeitslose Jugendliche (AQJ) Diese Maßnahmen werden über die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter vermittelt. Das Oberstufenzentrum Strausberg bietet weitere Möglichkeiten der Berufsvorbereitung über die DAA und das Bildungszentrum Handel an. Jugendliche, die keinen Arbeits- oder Ausbildungsplatz erhalten, können nach dem Integrationskurs weitere drei Monate einen berufsvorbereitend orientierten Sprachkurs erhalten. In einer besonders problematischen Situation befinden sich Jugendliche, deren Familie sich noch im oft langwierigen Asylverfahren befindet oder die keinen Aufenthaltstitel, sondern nur eine Duldung besitzen. Obwohl sie schon viele Jahre in Deutschland sind (teilweise mehr als 10 Jahre) und hier fast das gesamte Bildungssystem durchlaufen haben, ist es ihnen nicht gestattet eine Ausbildung oder ein Studium zu absolvieren. Auch in Strausberg hatten einige Jugendliche einen Ausbildungsplatz gefunden, konnten ihn aber nicht antreten, da sie keine Arbeitserlaubnis erhielten. Die einzige Möglichkeit besteht darin, eine schulische Ausbildung am Oberstufenzentrum zu machen. 4.4.2 Freizeitgestaltung und Begegnung Strausberg bietet einerseits Treffpunkte in Form von Kinder- und Jugendeinrichtungen und andererseits Treffpunkte außerhalb dieser Einrichtungen. Es gibt eine Vielzahl von Kristallisationspunkten und Kommunikationsstätten, in denen gesellschaftliches Leben stattfindet, das von Geselligkeit über Politik und Schule bis hin zu Kultur und Sport reicht. 12

Besonders für junge Menschen sind solche Begegnungsmöglichkeiten für die Entwicklung der eigenen Orientierung wichtig, umso mehr für junge ZuwandererInnen bzw. für Jugendliche mit Migrationshintergrund, die besondere Orientierungsfragen haben. Hier gilt es, entsprechend der Beschreibung zur interkulturellen Öffnung, in allen Einrichtungen, die mit Jugendlichen und jungen Menschen zu tun haben, nach Möglichkeiten einer Integration zu suchen. Das können sowohl besondere Angebote für spezifische Zuwandererzielgruppen sein als auch bestehende Angebote, die bewusst auch für Zuwanderer geöffnet oder erweitert werden.

4.5

Arbeit und Qualifizierung

Abhängig vom rechtlichen Status (siehe 1. Ausgangssituation) unterscheiden sich die Möglichkeiten für erwachsene ZuwandererInnen in Deutschland sich zu qualifizieren bzw. eine Arbeit zu finden sehr. Zusätzlich zu den ohnehin kaum vorhandenen Möglichkeiten in Strausberg und Umgebung stellen sich Fragen zur Anerkennung der mitgebrachten Qualifikationen sowie zu den Kenntnissen der deutschen Sprache. Hier sind die Migrationsfachdienste gefragt, in Beratungsgesprächen nach individuellen Lösungen zu suchen. In wie fern lokale Arbeitgeber und UnternehmerInnen sowie deren Verbände eigene Ansätze zur Integration der hier lebenden Zuwanderer entwickeln und praktizieren können, ist eine weitere Fragestellung. Zumindest deutschlandweit lässt sich feststellen, dass ausländische Unternehmer (meist Kleinstunternehmer) eine positive Bilanz hinsichtlich der Arbeitsplatzbeschaffung aufweisen. Die Diskussion dieser Fragen und deren Bedeutung für Strausberg soll hiermit auch angeregt werden.

4.6

Ausübung der Religion

Die Kirchen haben integrative Bedeutung per se. Sowohl der evangelischen als auch der katholischen Kirche gehören Spätaussiedler als auch Asylsuchende an. Religiöse Orientierung und Gemeinschaft suchen die Menschen, die hier eine neue Heimat suchen oder bereits gefunden haben. Formen und Riten gewohnter und hier vorgefundener Religionsausübung differieren teilweise stark. Die Bereitschaft, sich auf hier Übliches einzulassen ist unverkennbar, andererseits kann das von ihnen „Mitgebrachte“ zur Bereicherung und Belebung der Gemeinden vor Ort führen. Angebote der evangelischen und der katholischen Kirchengemeinde sind in den Pfarrämtern zu erfahren. Angebote zur Seelsorge und Begleitung stehen gerade auch den Zugewanderten offen. Evangelische Kirche:

Kirchengemeinde St. Marien Prediger Straße 2, 15344 Strausberg Tel.: 21 55 32

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Katholische Kirche:

Katholische Gemeinde St. Joseph Weinbergstr. 13; 15344 Strausberg über Katholisches Pfarramt Petershagen Elbestraße 46-47 15370 Petershagen Tel.: 033439/ 7 94 47 Fax: 033439/ 1 76 57 E-Mail: [email protected]

Für die Mitglieder anderer Religionen existieren zurzeit keine Möglichkeiten der Religionsausübung in Strausberg. Natürlich ist es möglich, Kontakte zu weiteren Kirchen und Religionsgemeinschaften in der Umgebung Strausbergs und nach Berlin hin aufzunehmen (gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Residenzpflicht – Erlaubnis von der Ausländerbehörde).

4.7

Kultur und Freizeit

Neben Arbeit und Familie spielen die Bürger- und Sportvereine eine wichtige Rolle im gesellschaftlichen Leben des Gemeinwesens. Viele Begegnungs- und Kontaktmöglichkeiten ergeben sich „im Verein“, und so sollten sich alle Zuwanderer diese Möglichkeiten auch erschließen können. Die Auseinandersetzung mit der Kultur und Lebensweise in Deutschland und der der verschiedenen Zuwanderer durch Einheimische und Zuwanderer kann im Kontext der Vereine gefördert werden, um Respekt und Akzeptanz untereinander zu erweitern. Dazu können die Vereine sowohl besondere Veranstaltungen und Angebote für Zuwanderer als auch eine Öffnung bestehender Angebote hin zu den Zuwanderern gestalten. Gleichzeitig müssen Zuwanderer auch die Möglichkeit haben, ihre Herkunftskultur zu pflegen. Damit Zuwanderer ihre Interessen im Gemeinwesen wahrnehmen können, sollte ihre Selbstorganisation unterstützt werden. So können sie auch aktiv an der Entwicklung des Gemeinwesens teilhaben. Die Information über stattfindende kulturelle und sportliche Freizeitangebote sollte breiter oder intensiver in der vorhandenen Zeitung der Spätaussiedler „Unser neues Leben“ als auch in der kommunalen Presse (wie etwa Blickpunkt, Neue Strausberger Zeitung, BAB und auch in der MOZ) veröffentlicht werden. Wohngebietsfeste z.B. können durch die aktive und passive Beteiligung von Zuwandernden nur bereichert werden. Ideen und Engagement auf allen Seiten sind fast keine Grenzen zu setzen.

4.8

Seniorenarbeit

Die Integration älterer Zuwanderer stellt eine besondere Herausforderung dar. Für Spätaussiedler, die bereits bei der Ankunft in Deutschland älter sind, ist die Umstellung auf die neue Lebenssituation zum Teil schwieriger als bei den Jüngeren, da vieles Gewohnte auf einmal fehlt. Für Zuwanderer, die hier älter werden, können zusätzlich zu den gesundheitlichen und anderen Fragen auch interkulturelle Fragen eine Rolle spielen, z.B. kann die bloße Idee eines Seniorenheimes fremd sein. Auch das Erlernen einer neuen Sprache ist im höheren Alter meistens schwieriger.

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Zur Integration von Senioren unter den Zuwanderern in das tägliche Leben sind sowohl durch den Sozialpark MOL e.V. als auch durch eine Reihe engagierter Bürger und Vereine vielfältige Schritte in der Vergangenheit unternommen worden.

Es gab - Begegnungen von einheimischen und Senioren der Spätaussiedler - Einladungen zu Veranstaltungen anlässlich der Feiertage zu Weihnachten, zum Internationalen Frauentag, sonstigen Festtagen oder besonderen Anlässen - Zusammentreffen mit einheimischen Frauen im Frauen- und Familienzentrum - einen Runden Tisch der Großeltern Diese Maßnahmen sind trotz ihres unterschiedlichen Erfolges immer aufs Neue fortzuführen und durch Maßnahmen, welche die Erfahrungen und das Selbstwertgefühl der Senioren unter den Zuwanderern unterstützen, zu ergänzen. Das können sein - die aktive Mitarbeit im Seniorenbeirat der Stadt Strausberg, bis 2005 verwirklicht durch Herrn Oleg Kotov, danach durch Frau Ludmilla Geier - Beteiligung von einheimischen Senioren an Seniorenveranstaltungen des Sozialpark MOL e.V. und umgekehrt - Einführung eines Sprachkurses für Senioren.

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Anlage 1

Das Gremium ist Ansprechpartner für BürgerInnen, PolitikerInnen, Mitarbeiter der Verwaltungen und der Polizei, Bürgervereine, Schulen, Vereine der Jugend- und Sozialarbeit, Mitglieder der Kirchgemeinden und andere. Die o.g. Personen bzw. Institutionen werden bei Bedarf beraten und unterstützt. Andererseits sollen sie in die Pflicht genommen werden, sich gegen Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus zu positionieren und entsprechende Schritte einzuleiten. In der Stadt soll ein Klima der Gewaltlosigkeit, Weltoffenheit und für ein solidarisches und sozial gerechtes Miteinander gefördert werden. Hier lebende Zuwanderer und Asylbewerber sollen sich sicher und willkommen in der Stadt fühlen. In den Verwaltungen, an den Schulen und Einrichtungen sollen die "neuen Strausberger" in ihren Integrationsbemühungen unterstützt werden. Schwerpunkte der Arbeit sind:  Information der Bevölkerung über rechtsextreme Tendenzen und Aktivitäten  Unterstützung und Beratung oder deren Vermittlung bei fremdenfeindlichen und rechtsextremen Erscheinungen  Unterstützung der Integration aller als "fremd" wahrgenommener Menschen,  Sicherung der Menschenwürde von "Fremden" z.B. gegenüber Ämtern, Behörden und anderen Einrichtungen  Schutz potentieller Opfer durch Information (BorG-Initiative Strausberg)  Beratung und Begleitung von Opfern rechter Gewalt bzw. deren Vermittlung (spezielles Telefon, BorG-Initiative Strausberg)  der Arbeitskreis versteht sich als Netzwerk für Integration Zum Arbeitskreis gehören zur Zeit die Beratungsgruppe für Opfer rechter Gewalt Strausberg (BorG-Initiative), die Evangelische Kirchgemeinde Strausberg, das CaritasBeratungszentrum, die Bürgervereine Vorstadt und Hegermühle, der Bürgerbund Nordheim, der Sozialpark MOL e.V., das Alternative Jugendprojekt 1260 e.V., das Mobile Beratungsteam Rechtsextremismus (MBT), einzelne Stadtverordnete und Bürger der Stadt. Der Arbeitskreis ist unabhängig von allen kommunalen und staatlichen Einrichtungen tätig, kooperiert aber mit der Stadtverwaltung Strausberg, diversen Schulen der Stadt, der Polizei und dem Bundesgrenzschutz (Einbeziehung je nach Situation) und anderen Einrichtungen. Kontakt Evangelische Gemeinde Strausberg, Pfarrer Ekkehard Kirchner, Tel.: 03341-215532, e-mail: [email protected] Caritas-Beratungszentrum, Frau Andrea Günther, Tel.: 03341 – 311784, e-mail: [email protected]

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Anlage 2: Fachdienste

Migrationsfachdienst im Landkreis Märkisch-Oderland

Regionale landesfinanzierte Beratung für Bleibeberechtigte nach LaufnG

Regionale landesfinanzierte Beratung für Asylsuchende, Geduldete, Kriegsflüchtlinge nach

Gemeinnütziger Verein Lietzen e.V. Sozialpark MOL e.V.

Sozialpark MOL e.V.

Bundesgeförderte Migrationserstberatung für Neuzuwanderer

Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.

Bundesgeförderter Jugendmigrationsdienst

Überregionale landesfinanzierte themenspezifische Beratung für Asylsuchende, Geduldete,

Diakonisches Werk

Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V.

In Strausberg ansässige Stellen: regionale landesfinanzierte Beratung für Bleibeberechtigte nach LAufnG Im Landkreis Märkisch-Oderland beinhaltet dies die Beratung von Spätaussiedlern und ihren Familien. Die Beratung umfasst die Erstorientierung im Sozialraum und die Begleitung im Ansiedlungsprozess wie z.B. die Begleitung bei den verschiedenen Anmeldeverfahren bei Ämtern und Leistungsträgern sowie bei ersten Vertragsabschlüssen wie Wohnungsanmietung oder Kontoeinrichtung. Zu den Begleitungsaufgaben im Rahmen einer „strukturellen“ Integration kommen für diese Beratungsstellen wie für die MEB und JMD die Aufgaben der individuellen Integrationsförderung in Form von Fallmanagement hinzu. Die landesfinanzierte Beratung dient hierbei der Ergänzung der bundesgeförderten Beratung. Träger:

Sozialpark Märkisch-Oderland e.V. Am Annatal 57 15344 Strausberg Tel./Fax 03341/471381 [email protected]

Regionale landesfinanzierte Beratung für Asylsuchende, Geduldete und Kriegsflüchtlinge Die soziale Beratung für diesen Personenkreis umfasst insbesondere: Unterrichtung der Asylsuchenden und anderen Flüchtlingen über ihre Situation in der Bundesrepublik 17

Orientierungshilfen im täglichen Leben, Unterstützung bei Kinderbetreuung und Freizeitgestaltung, soweit sie nicht durch die Betreuung in den Gemeinschaftsunterkünften gedeckt werden Angebote zur Beratung und Hilfe in besonderen Lebenslagen (unterstützt durch die überregional tätigen Dienste für besondere Beratungsbedarfe) Hilfe bei der Bewältigung psychosozialer und familiärer Schwierigkeiten, Konfliktund Krisenmanagement Förderung der Rückkehrbereitschaft und Unterstützung rückkehrbereiter Flüchtlinge Ebenso wie für die Beratungsstellen für Migranten mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus besteht auch für die Beratungsstellen für Flüchtlinge und Asylsuchende eine wichtige Aufgabe in der Gemeinwesenarbeit, der Unterstützung der interkulturellen Öffnung von anderen sozialen Diensten und Einrichtungen und der Vermittlung und Vernetzung von Unterstützungsangeboten für Flüchtlinge und Asylsuchende. Eine enge Zusammenarbeit mit den Betreuern in Gemeinschaftsunterkünften ist im Interesse der Klienten unerlässlich. Träger:

Sozialpark Märkisch-Oderland e.V. Am Annatal 57 15344 Strausberg Tel./Fax 03341/471381 [email protected]

Bundesgeförderte Migrationserstberatung (MEB) für Neuzuwanderer Die Migrationserstberatung soll den Integrationsprozess bei Zuwanderern innerhalb der ersten drei Jahre nach der Einreise bzw. nach Erhalt eines gesicherten Aufenthaltes initiieren, steuern und begleiten. Die Integrationsförderung soll durch bedarfsorientierte Einzelfallbegleitung/CaseManagement erfolgen. Die übergreifenden Ziele der individuellen Förderung und Begleitung durch die MEB sind: Stärkung der Fähigkeiten, Fertigkeiten und Problemlösungskompetenzen der KlientInnen Verbesserung der Integration Stärkung der Fähigkeiten zur Lebensplanung und Krisenbewältigung der KlientInnen Nutzung der Ressourcen anderer sozialer Dienste Organisation materieller Hilfen Weitere Schwerpunkte der MEB bilden die sozialpädagogische Begleitung während der Integrationskurse, die Netzwerkarbeit sowie die Mitwirkung bei der interkulturellen Öffnung. Träger:

Caritasverband für Das Erzbistum Berlin e.V. Region Brandenburg Ost Caritasberatungszentrum Strausberg Große Str. 12 15344 Strausberg Tel.:03341/ 311784 FAX: 03341/ 3901059 [email protected]

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Überregionale landesfinanzierte themenspezifische Beratung für Asylsuchende und Geduldete Die Beratungsstelle in Strausberg ist ein Teil der überregionalen Beratungsstelle für die Landkreise Märkisch-Oderland, Oder-Spree und Dahme-Spree sowie die Stadt Frankfurt (Oder). Im nachfolgenden sollen die Ziele der überregionalen Beratung in kurzen Stichpunkten verdeutlicht werden: Wahrung eines kontinuierlichen, schlüsselunabhängigen Beratungsangebotes für Flüchtlinge im Land Brandenburg, dass sich am Bedarf der Flüchtlinge und an den regionalen Gegebenheiten orientiert Kompetente Ergänzung des regionalen Beratungsangebotes durch die Abdeckung besonderer Beratungsbedarfe Verbesserung der psychosozialen Situation von Flüchtlingen, sowie Minderung und Beseitigung von Notlagen Verbesserung der Wahrnehmung von Rechten und Pflichten in Asyl- und Ausländerrechtlichen Verfahren Unterstützung der Flüchtlinge bei der Suche nach Lebensperspektiven Abbau von Barrieren beim Zugang zu anderen Beratungsdiensten Stärkung des Selbsthilfepotentials Stärkung der Kompetenzen von ehrenamtlich Tätigen und Unterstützung des Engagements Die Aufgaben der überregionalen Beratungsstellen sind: Spezialisierung auf die Beratung im AsylVerfG und AufenthG Beratung in besonders schwierigen Lebenslagen Beratung in Härtefällen Ansprechpartner für Ehrenamt, Initiativen und Projekte Anbindungspunkt für Projekte z.B. nach den Richtlinien des EFF Mitarbeit in Migrationsfachdiensten Öffentlichkeitsarbeit, Gremienarbeit Träger:

Caritasverband für Das Erzbistum Berline.V. Region Brandenburg Ost Caritasberatungszentrum Strausberg Große Str. 12 15344 Strausberg Tel.:03341/ 311784 FAX: 03341/ 3901059 [email protected]

Der Sozialpark MOL e.V. ist auch in weiteren Bereichen aktiv: - Weiterbildung/Deutschkurse Seit Jahren werden Weiterbildungskurse u.a. auch Deutsch-Anfänger- und Konversationskurse angeboten. Besonders wird der Kurs Deutsch am PC genutzt, besteht hier doch die Möglichkeit Bewerbungsunterlagen in hoher Qualität herzustellen.

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- Kinderbetreuung/Hausaufgabenhilfe Auch nach Wegfall der Finanzierung der Kinderbetreuung und Hausaufgabenhilfe wird diese Aufgabe auf Kosten des Vereins weitergeführt. Damit werden auch Schüler aufgefangen, die ohne oder nur mit geringen Deutschkenntnissen in Deutschland einreisen. Wenn die Bemühungen seitens der Schule nicht ausreichen, werden im Rahmen von Einzelunterricht die Deutschkenntnisse verbessert. - Begegnungen Wesentlicher Bestandteil des Integrationsprozesses sind immer wieder Begegnungen mit Einheimischen, mit Gruppen oder Einzelpersonen. Regelmäßige Kontakte gibt es mit Frauengruppen. Aber auch die Bundeswehr, Nachbarn u.a. sind gern gesehene Gäste. Interessante Begegnungen gab es ebenfalls mit der Kirchengemeinde St. Marien. Auch bei Veranstaltungen in Strausberg fehlen niemals die deutschstämmigen Neubürger von Strausberg mit speziellem Pelmeni- und Kuchenangebot. Auf diesem Wege kommt es auch zu Kontakten und Begegnungen. - Selbsthilfezeitung „Unser neues Leben“ Seit mehr als vier Jahren wird eine Monatszeitung herausgegeben, aus der unser Klientel alle notwendigen Informationen erhält. Darüber hinaus werden die Neubürger mit der Geschichte Deutschlands und Brandenburgs bekannt gemacht, sie erhalten Informationen zu ihrer neuen Heimat und ihrem näheren Umfeld. Aber auch über gesetzliche Neuerungen wird informiert.

Ausgewählte Ressourcen des Landes und des Landkreises, auf die zurückgegriffen werden kann FAZIT –Fachberatungsdienst Zuwanderung-Integration-Toleranz Träger:

Paritätisches Sozial- und Beratungszentrum gGmbH

Adresse:

Fazit Zum Jagenstein 3 14478 Potsdam 0331/9676250 0331/5053379 [email protected] www.fazit-brb.de

Telefon: Telefax: e-mail:

Die Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg Frau Prof. Dr. Karin Weiss Heinrich-Mann-Allee 103 14473 Potsdam Telefon: 0331/866-5900 Fax: 0331 866-5909 E-Mail: [email protected] www.masgf.brandenburg.de

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Die Gleichstellungs-, Behinderten- und Ausländerbeauftragte des Landkreises Märkisch-Oderland Adresse:

Telefon: e-mail:

Frau Birgit Gruber Puschkinplatz 12 15306 Seelow 03346/850-487 [email protected]

Netzwerk für Toleranz und Integration in Märkisch-Oderland (NTI) Adresse:

c/o KKJR MOL e.V. Feldstr. 3 15306 Seelow

Telefon: Fax: E-Mail:

03346/80609 03346/853950 [email protected] www.kkjr-mol.de

Mobiles Beratungsteam Frankfurt (Oder) Adresse:

Postfach 1344 15203 Frankfurt (Oder)

Telefon: Fax: E-Mail:

0335/500 9664 0335/500 9665 [email protected] www.gemeinwesenberatung-demos.de

RAA Frankfurt (Oder) Adresse:

Postfach 1344 15203 Frankfurt (Oder)

Telefon: Fax: E-Mail:

0335/552 4066 0335/552 4066 [email protected] www.raa-brandenburg.de

Brandenburg gegen Rechts e.V. Adresse: c/o Ravindra Gujjula, Falladaweg 16, 15345 Altlandsberg

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Anlage 3: Weitere Adressen 1. Anbieter für Sprachkurse im LK MOL/ in Strausberg Anbieter Strausberger Bildungs- und Sozialwerk e.V. Gemeinnütziger Verein Lietzen WIM GmbH

Unterrichtsort Strausberg

Anschrift Wirtschaftsweg 71 15344 Strausberg

Ansprechpartner [email protected]

Kontakt 03341/301734

Lietzen

Vorwerk 31 15306 Lietzen Alttornow 30 16259 Bad Freienwalde

gv.lietzen@ t-online.de wimgmbh@ oderland.de

033470/ 218

Bad Freienwalde

03344/41760

2. Kindertagesbetreuung in der Stadt Strausberg Stand 09/2007 Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft:

1. Hort

Adresse

Telefon

Ansprechpartner

Otto-Grotewohl-Ring 69

3 90 11 94

Frau Annies

21 75 63

Frau Frenk

Hort Hegermühlenstr. 8 „Straussee-Strolche“ Kita „Wirbelwind“

Heinrich-Dorrenbach-Str. 1a 42 10 29

Frau Kurtze

Kita „Tausendfüßler“

Am Herrensee 57/58

42 13 23

Frau Weber

Kita „Sonnenschein“

Artur-Becker-Str. 12

2 26 22

Frau Fröhlich

Kita „Nord“

Nordstr. 1

2 24 79

Frau Mikos

Kita „Zwergenland“

Phillipp-Müller-Str. 21a

31 24 96

Frau Röschke

Kindertagesstätten in freier Trägerschaft: Kita „Kinderland“ Garzauer Chaussee 1

Träger: Verein f. menschl. Hilfe Tel.: 2 25 93 Fax: 31 20 46

22

Frau Mohme

Kita „Am See“ Weinbergstr. 14

Träger: DRK Tel. 2 28 25

Frau Neven

Kita „Juri Gagarin Heinrich-Dorrenbach-Str. 3

Träger: DRK Tel. 42 11 51

Frau Richter

Kita „Spatzennest“ Am Marienberg

Träger: AWO Tel. 42 12 58

Frau Gräber

Kita „Käthe Kollwitz“ Otto-Grotewohl-Ring 68

Träger: DRK Tel. Büro 49 72 33 Haus 49 72 34

Frau Schwiertz

Tagespflegestellen: Elisabeth Kirchhoff,

Badstr. 3

15344 Strausberg

Tel. 474660

Mandy Schneider,

Tolstoistr. 32

15344 Strausberg

Tel. 21 50 60

Gitta Kühne,

Wildrosenweg 26

15344 Strausberg

Tel. 49 89 71

Veronika Müller

Rehfelder Str. 7

15344 Strausberg

Tel. 22834

Ute Ewald

Dorfstr. 2

15344 Strausberg OT Hohenstein

Tel. 314853

Albin-Köbis-Ring 5 15344 Strausberg

Tel. 472707

Steffi Fassler

3.

Schulen in der Stadt Strausberg

Anne-Frank-Gesamtschule Peter-Göring-Str. 24 1. Grundschule Otto-Grotewohl-Ring 69 Hegermühlen-Grundschule Hegermühlenstr. 8 Grundschule „Am Annatal“ Am Annatal 65 Vorstadtgrundschule Heinrich-Dorrenbach-Str. 1

Schulleiterin: Frau Schattel Sekretärin: Frau Noffke

Tel.: 2 20 76

Schulleiterin: Frau Pukrop Sekretärin: Frau Knoll

Tel.: 2 74 86

Schulleiterin: Frau Willomitzer Sekretärin: Frau Miesterfeld

Tel.: 2 2965

Schulleiterin: Frau Probst Sekretärin: Frau Schmidt

Tel.: 421224

Schulleiterin: Frau Stolze Sekretärin: Frau Richter

Tel.: 422045

23

Lise-Meitner-Gesamtschule Am Kieferngrund 5 Sekundarstufe I Theodor-Fontane-Gymnasium August-Bebel-Str. 49

Schulleiter: Sekretärin:

Herr Noltenius Frau Schulz

Tel.: 422057

Schulleiter: Frau Gruber Sekretärin: Frau Gierisch

Tel.: 3 60 40

Allgemeine Förderschule Am Sportpark 1

Schulleiter: Frau Glimm

Tel. 421023

Freie Schule Strausberg Prötzeler Chaussee 7

Schulleiter: Frau Dr. Grimm

Tel. 311355

Oberstufenzentrum Strausberg Wriezener Straße 28

Schulleiter: Herr Zaspel

Tel. 34550

4. Einrichtungen entsprechend den Leitlinien zur Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Strausberg Ziffer 5 Domizil

Träger:

Bürgerverein Hegermühle e.V. Am Annatal 58

o freie Jugendarbeit in enger Zusammenarbeit mit dem Sozialpark MOL e.V. und Jugendrechtshaus o Focus auf Integrations- und Bildungsarbeit Horte

Träger:

Alternatives Jugendprojekt 1260 e.V. Peter-Göring-Str.25

o Grundanliegen: antifaschistisches Selbstverständnis als bestimmendes Element der Projektarbeit o Förderung und Unterstützung selbstorganisierter/kreativer Freizeitgestaltung und außerschulischer Jugendbildung Jugendtreff Hohenstein Träger:

Stadt Strausberg (Ortsteil Hohenstein)

o selbstverwalteter Jugendclub o einziger ländlicher Club Klub Vorstadt

Träger:

Alternatives Jugendprojekt 1260 e.V.

o Nachmittagsangebote für Kinder und Jugendliche Sietchclub

Träger:

Jugendsozialverbund Strausberg e.V. Garzauer Chaussee 1

o sozial ausgerichtete Projekte für Kinder und Jugendliche

24

Tonne

Träger:

Barnimer Alternative Jugend, Kultur, Kunst und Literatur e.V. Große Straße 72

o Musikcafe, Kleinkunst o Aktivitäten verschiedener Initiativen "Alter Gutshof"

Träger:

Barnimer Alternative Jugend, Kultur, Kunst und Literatur e.V. Prötzeler Chaussee 7

o Musik-, Konzertveranstaltungen, Kino, Galerie o Kunst- und Musikschule TonArT o Internationale Jugendarbeit, Europäischer Freiwilligendienst o Seminar- und Veranstaltungsräume für Initiativen, Schulen und Vereine o div. Bildungsangebote

Jugend- und Sozialwerk Strausberg (JuSoW) Träger:

Sozialer Hilfeverband Strausberg e.V. Garzauer Chaussee 1

o sozialpädagogisch orientierte Angebote für sozial benachteiligte Jugendliche und für Jugendliche mit individueller Beeinträchtigung o Berufsvorbereitende Maßnahmen, Eingliederungsmaßnahmen Kultur- und Sportclub e.V. Im Sportbereich liegt auch künftig der Schwerpunkt auf den Angeboten des KSC. Diese sind in den Leitlinien für die Weiterentwicklung des Kulturlebens der Stadt Strausberg, der Sportförderrichtlinie und den Leitlinien der Sportentwicklung der Stadt Strausberg fixiert.

Kinderbauernhof Strausberg 15344 Strausberg Am Roten Hof 2 Tel. 03341 309960 Träger: Steremat g.Beschäftigungsgesellschaft mbH o naturkundlich-ökologisch orientierte Angebote und Projekte für Kinder und Jugendliche

Sportvereine der Stadt Strausberg und Umgebung Ansprechpartnerin: Stadtverwaltung Strausberg Fachbereich Ordnung und Soziales Petra Hamann Tel. 03341 381265 Heimatmuseum Ansprechpartnerin: Stadtverwaltung Strausberg Fachbereich Finanzen und Wirtschaft Christa Wunderlich Tel. 03341 23655 Städtische Bibliothek 25

Ansprechpartnerin: Stadtverwaltung Strausberg Fachbereich Finanzen und Wirtschaft Christa Wunderlich Tel. 03341 23655

6. Bürgervereine in der Stadt Strausberg Bezeichnung Vorsitzender Bürgerverein Vorstadt Walter Müller e.V. Strausberg Bürgerverein Christian Steinkopf Hegermühle e.V.

Bürgerbund Nordheim 91 e.V.

Dieter Kartmann

Anschrift Scharnhorststr. 12 15344 Strausberg Vereinsanschrift im Domizil Am Annatal 58 15344 Strausberg Parkstraße 11 15344 Strausberg

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Telefon 03341/ 42 29 31 Vereinstelefon im Domizil 03341/ 47 11 77 03341/ 31 20 01

Anlage 4: Interkulturelle Kompetenz – eine kurze Übersicht Interkulturelle Kompetenz umfasst  Empathie: o soziale Wahrnehmungsfähigkeit o Bereitschaft und Fähigkeit zur Einfühlung in Menschen anderer kultureller Zugehörigkeit und sozialer Herkunft o Einfühlung in die Opfer von Vorurteilen, rassistischer Ausgrenzung und Ungleichbehandlung o Fähigkeit zur Einnahme einer anderen Perspektive  Ambiguitätstoleranz o die Fähigkeit Ungewissheit, Unsicherheit, Fremdheit, Nichtwissen und Mehrdeutigkeiten auszuhalten und damit umzugehen o Neugierde gegenüber Unbekanntem o Respektierung anderer Meinungen  Kommunikative Kompetenz o Dialogfähigkeit o Aushandlungsfähigkeit o Orientierung hin auf verstehendes Einfühlen o Fähigkeit auf andere zuzugehen o Ausdrucks- und Wahrnehmungsfähigkeit in Bezug auf Gestik und Körpersprache  Konfliktfähigkeit o die Fähigkeit, sich fair zu streiten o mit Konflikten umzugehen o zu Konfliktlösungen beitragen  Offenheit o die Bereitschaft, neuen Situationen unvoreingenommen zu begegnen  Flexibilität o nicht nach festgefahrenen Mustern handeln, sondern sich der Situation und dem Kontext anpassen o sich auf eine Vielfalt von Meinungen einstellen ohne die eigene Identität aufzugeben  Selbstreflexion o eigene Verhaltensweisen reflektieren o sich mit eigenen Sicht- und Wahrnehmungsweisen kritisch auseinandersetzen o in Bezug auf nicht hinterfragte und scheinbar selbstverständliche Handlungs- und Deutungsmuster der eigenen kulturellen Gruppe  Wissen und Kenntnisse: o über kulturelle, soziale und gesellschaftliche Bedingungen des Einwanderungslandes Deutschland o von biografischen Verläufen von MigrantInnen o über Heterogenität von kulturellen Gruppen o über soziale Bedeutung und Funktion von Stereotypen und Vorurteilen o über die soziale Konstruiertheit von Rassen, Ethnien und Nationen

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Anlage 5: Abkürzungsverzeichnis ABH

Ausländerbehörde

AufenthG

Gesetz über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der europäischen Staatengemeinschaft

AsylblG

Asylbewerberleistungsgesetz

AsylverfG

Asylverfahrensgesetz

BAFöG

Bundesausbildungsförderungsgesetz

BAMF

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

BMFSFJ

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

BVA

Bundesverwaltungsamt Außenstelle Friedland

BVFG

Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz)

DAA

Deutsche Angestellten-Akademie

EFF

Europäischer Flüchtlingsfonds

JMD

Jugendmigrationsdienst

MEB

Migrationserstberatung

RAA

Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien

SGB

Sozialgesetzbuch

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